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Von A wie „Altersrente“ bis Z wie „Zusatzurlaub“ - Aktiv-mit-Rheuma.de

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<strong>Von</strong> A <strong>wie</strong> <strong>„Altersrente“</strong><br />

<strong>bis</strong> Z <strong>wie</strong> <strong>„Zusatzurlaub“</strong><br />

Leben <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>r Arthritis


Hinweis<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

die folgen<strong>de</strong> Broschüre soll Ihnen einen Überblick über die verschie<strong>de</strong>nen/<br />

im Inhaltsverzeichnis angegebenen Themen bieten. Wir möchten da<strong>mit</strong> eine<br />

Orientierungshilfe für Sie als Patient/-in o<strong>de</strong>r Angehörige/-n eines Patienten<br />

o<strong>de</strong>r einer Patientin bereitstellen. Bristol-Myers Squibb hat diese Informationen<br />

sorgfältig recherchiert, ausgewählt und zusammengestellt. Dabei ist es jedoch<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Komplexität einzelner Themenbereiche nicht möglich, diese in<br />

ihrem gesamten Spektrum und in sämtlichen Einzelheiten darzustellen. Wir<br />

bitten daher um Ihr Verständnis, dass Bristol-Myers Squibb keine Gewähr<br />

für die Vollständigkeit und Richtigkeit <strong>de</strong>r Informationen in dieser Broschüre<br />

übernehmen kann. Im Zweifel, o<strong>de</strong>r falls Sie einzelfallbezogene Fragen haben,<br />

wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an Ihren Arzt/Ihre Ärztin, eine Selbsthilfegruppe vor Ort<br />

o<strong>de</strong>r eine/-n Rechtsberater/-in.<br />

2


<strong>Von</strong> A <strong>wie</strong> <strong>„Altersrente“</strong><br />

<strong>bis</strong> Z <strong>wie</strong> <strong>„Zusatzurlaub“</strong><br />

Leben <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>r Arthritis<br />

Diese Broschüre entstand <strong>mit</strong> freundlicher Unterstützung von:<br />

Prof. Dr. med. Ina Kötter<br />

Leiterin <strong>Rheuma</strong>tologie, Zentrum für Interdisziplinäre <strong>Rheuma</strong>tologie Stuttgart,<br />

Abt. Allg. Innere Medizin und Nephrologie<br />

Robert-Bosch-Krankenhaus, Auerbachstr. 110, 70376 Stuttgart<br />

<strong>Rheuma</strong>tologische Schwerpunktpraxis, Seelbergstr. 11, 70372 Stuttgart<br />

Dr. med. Heidi Bauer<br />

Leiten<strong>de</strong> Oberärztin<br />

Innere Medizin IV <strong>Rheuma</strong>tologie,<br />

klinische Immunologie<br />

Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH<br />

Ludwig-Erhard-Str. 100<br />

65199 Wiesba<strong>de</strong>n<br />

Dr. Mario Fox<br />

Leiter <strong>de</strong>s psychosozialen<br />

Dienstes<br />

Klinikum Bad<br />

Bramstedt GmbH<br />

Oskar-Alexan<strong>de</strong>r-Str. 26<br />

24576 Bad Bramstedt<br />

Dr. med. Christoph Kuhn<br />

Facharzt für Innere Medizin<br />

und <strong>Rheuma</strong>tologie<br />

<strong>Rheuma</strong>-Praxis Mainz<br />

MED Facharztzentrum<br />

Wallstr. 3<br />

55122 Mainz<br />

3


Inhalt<br />

1. Vorwort<br />

2. Das Arbeitsleben<br />

2.1. Das Versorgungsamt<br />

2.2. Die Aufgaben <strong>de</strong>r Integrationsämter<br />

2.3. Die Aufgaben <strong>de</strong>r Rehabilitationsträger<br />

2.4. Innerbetriebliche Beratungsstellen<br />

2.4.1. Betriebsrat<br />

2.4.2. Betriebsarzt<br />

2.4.3. Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung<br />

2.4.4. Das Integrationsteam<br />

2.5. Möglichkeiten <strong>de</strong>r beruflichen Wie<strong>de</strong>reinglie<strong>de</strong>rung<br />

2.5.1. Teilzeit<br />

2.5.2. Innerbetrieblicher Wechsel<br />

2.5.3. Arbeitsplatzanpassung<br />

2.6. Rehabilitationsmaßnahmen<br />

2.6.1. Medizinische Rehabilitation<br />

2.6.2. Berufliche Rehabilitation („Teilhabe am Arbeitsleben“)<br />

2.7. Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

2.7.1. Antragstellung<br />

2.7.2. Einstufung nach <strong>de</strong>m Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung<br />

2.7.3. Merkzeichen<br />

2.7.4. Vorteile <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises<br />

2.8. Gleichstellungsantrag<br />

2.8.1. Vorteile<br />

2.8.2. Antragstellung<br />

2.8.3. Jugendliche und junge Erwachsene<br />

4


3. Rente<br />

3.1. Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente<br />

3.2. Altersrente für schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

4. Arbeitslosigkeit<br />

5. Sonstige Leistungen für Patienten <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>r Arthritis<br />

5.1. Befreiung von <strong>de</strong>r Zuzahlung bei Arznei<strong>mit</strong>teln<br />

5.2. Hilfs<strong>mit</strong>tel<br />

5.3. Häusliche Krankenpflege<br />

5.4. Pflegeversicherung<br />

5.4.1. Pflegekassen<br />

5.4.2. Pflegestufen<br />

5.4.3. Antrag<br />

5.4.4. Pflegebescheid<br />

6. Wichtige Adressen und Ansprechpartner<br />

5


1. Vorwort<br />

Die Häufigkeit <strong>de</strong>r <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>n Arthritis, einer entzündlich-rheumatischen<br />

Erkrankung, wird in Deutschland auf etwa 1% geschätzt, sie betrifft also schätzungsweise<br />

etwa 700.000 erwachsene (über 28-jährige) Personen. An<strong>de</strong>rs als<br />

oft angenommen, betrifft die Erkrankung keineswegs nur ältere Menschen.<br />

Am häufigsten liegt <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>r Erkrankung zwischen <strong>de</strong>m 30. und 50.<br />

Lebensjahr, also in einem Alter, in <strong>de</strong>m die meisten Betroffenen <strong>mit</strong>ten im<br />

Berufsleben stehen.<br />

Für die meisten Betroffenen ist es <strong>de</strong>shalb ungemein wichtig, trotz dieser<br />

chronischen Erkrankung ein normales, unabhängiges Leben zu führen. Dazu<br />

gehören natürlich nicht nur die Arbeit, son<strong>de</strong>rn auch die sozialen Kontakte,<br />

Familie und Hobbys.<br />

Dank <strong>de</strong>r Therapiefortschritte <strong>mit</strong> hochwirksamen Medikamenten, vor allem <strong>de</strong>n<br />

Biologika, und aufgrund von För<strong>de</strong>rmöglichkeiten be<strong>de</strong>utet eine entzündlichrheumatische<br />

Gelenkerkrankung zu haben heute keinesfalls mehr, dass eine<br />

Frühberentung erfor<strong>de</strong>rlich wird. Ganz im Gegenteil, die heute neu an einer<br />

<strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>n Arthritis erkrankten Menschen sind meist voll berufstätig,<br />

haben nicht mehr krankheitsbedingte Fehlzeiten als gleichaltrige Gesun<strong>de</strong><br />

und wer<strong>de</strong>n auch nicht früher berentet.<br />

Dennoch müssen Sie als von einer <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>n Arthritis betroffener Patient<br />

stärker auf Ihre Gesundheit Rücksicht nehmen. Dies <strong>mit</strong> <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Arbeitsplatzes in Einklang zu bringen, ist oftmals eine Herausfor<strong>de</strong>rung,<br />

bei <strong>de</strong>r eine Unterstützung sinnvoll ist.<br />

Und Unterstützung für Patienten <strong>mit</strong> entzündlichen Gelenkerkrankungen gibt<br />

es reichlich, um trotz dieser Krankheit berufstätig bleiben zu können — dazu<br />

gehören unter an<strong>de</strong>rem Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfs<strong>mit</strong>tel für <strong>de</strong>n Alltag<br />

6


o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis. Oftmals sind diese Leistungen und<br />

Maßnahmen aber nicht ausreichend bekannt o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n viel zu wenig in<br />

Anspruch genommen.<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> Broschüre möchte Ihnen die zahlreichen För<strong>de</strong>rmöglichkeiten<br />

vorstellen, die Ihnen als Patient <strong>mit</strong> einer <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>n Arthritis zur Verfügung<br />

stehen. Und Sie dazu ermutigen, sie zu nutzen. Da<strong>mit</strong> Sie trotz Ihrer Erkrankung<br />

aktiv im beruflichen und sozialen Leben stehen können.<br />

Ihre<br />

Prof. Dr. med. Ina Kötter<br />

7


2. Das Arbeitsleben<br />

Bei Fragen rund um das Berufsleben gibt es für Patienten <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>r<br />

Arthritis interne, also innerbetriebliche, und so genannte externe Beratungsstellen<br />

o<strong>de</strong>r Ansprechpartner:<br />

Die wichtigsten externen Beratungsstellen sind die so genannten Integrationsämter<br />

so<strong>wie</strong> die Rehabilitationsträger, also die gesetzlichen Kranken- und<br />

Rentenversicherungen so<strong>wie</strong> die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit. 1 Bei <strong>de</strong>n Versorgungsämtern<br />

kann ein Antrag auf einen Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r einige wichtige Vorteile und Vergünstigungen bietet.<br />

Innerbetriebliche Beratungsstellen umfassen <strong>de</strong>n Betriebsarzt, <strong>de</strong>n Betriebsrat<br />

und, soweit vorhan<strong>de</strong>n, die Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung und das Integrationsteam.<br />

8


PRAKTISCHE TIPPS:<br />

Wer an einer <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>n Arthritis lei<strong>de</strong>t, wird <strong>mit</strong> vielen Problemen<br />

im Alltag konfrontiert. Um dies auszugleichen und Chancengleichheit und<br />

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, gibt es gesetzlich<br />

verankerte Ansprüche auf zahlreiche Hilfsangebote. Scheuen Sie sich<br />

nicht, diese wahrzunehmen, auch wenn das Ausfüllen von Anträgen<br />

und Formularen zunächst als eine Hür<strong>de</strong> erscheint.<br />

2.1. DAS VERSORGUNGSAMT<br />

Niemand trägt gerne das Etikett „behin<strong>de</strong>rt“. Wer aber als Patient durch die<br />

entzündliche Gelenkerkrankung <strong>mit</strong> Einschränkungen im Alltag zurechtkommen<br />

muss, hat durch die amtliche Feststellung einer Behin<strong>de</strong>rung und<br />

<strong>de</strong>n Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis einige Vorteile (siehe 2.7. Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis).<br />

Ein entsprechen<strong>de</strong>r Antrag kann beim zuständigen Versorgungsamt gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n (siehe 2.7. Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis), das dann <strong>de</strong>n Grad <strong>de</strong>r<br />

Behin<strong>de</strong>rung (GdB) festlegt. Ab einem GdB von 50 aufwärts (<strong>mit</strong>telgradige<br />

<strong>bis</strong> schwere Behin<strong>de</strong>rung) stellt das Versorgungsamt einen Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

aus. Dieser kann <strong>mit</strong> beson<strong>de</strong>ren Rechten und Ansprüchen<br />

im Arbeitsleben verbun<strong>de</strong>n sein.<br />

2.2. DIE AUFGABEN DER INTEGRATIONSÄMTER<br />

Die Integrationsämter übernehmen wesentliche Aufgaben bei <strong>de</strong>r (Wie<strong>de</strong>r-)<br />

Einglie<strong>de</strong>rung schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind<br />

sie gleichermaßen für Patienten <strong>wie</strong> auch für Arbeitgeber tätig.<br />

9


2. Das Arbeitsleben<br />

Zu <strong>de</strong>n Hauptaufgaben <strong>de</strong>r Integrationsämter gehören vor allem 1<br />

1. Für PAtIenten:<br />

Individuelle Beratung, z. B. in allen Fragen, die im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>de</strong>r<br />

Erkrankung und <strong>de</strong>m Arbeitsleben stehen, insbeson<strong>de</strong>re bei persönlichen<br />

Sch<strong>wie</strong>rigkeiten am Arbeitsplatz<br />

Psychosoziale Betreuung, um beispielsweise schwer<strong>wie</strong>gen<strong>de</strong> Konflikte<br />

<strong>mit</strong> Kollegen, Vorgesetzten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Arbeitgeber zu lösen<br />

Finanzielle Leistungen, z. B. für technische Arbeitshilfen, zur Erhaltung<br />

und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten so<strong>wie</strong> für Hilfen<br />

in beson<strong>de</strong>ren Lebenslagen<br />

2. Für ArbeItgeber:<br />

Individuelle Information und Beratung, z. B. bei <strong>de</strong>r Auswahl geeigneter<br />

Arbeitsplätze, ihrer behin<strong>de</strong>rtengerechten Gestaltung und bei allen Fragen,<br />

die die Beschäftigung schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen betreffen<br />

Psychosoziale Beratung, um beispielsweise Probleme zu lösen, die be-<br />

hin<strong>de</strong>rungsbedingt bei <strong>de</strong>r Beschäftigung schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen<br />

entstehen können<br />

Finanzielle Leistungen in Form von Zuschüssen, Darlehen und Prämien,<br />

um neue behin<strong>de</strong>rtengerechte Arbeitsplätze zu schaffen, bereits vorhan<strong>de</strong>ne<br />

behin<strong>de</strong>rtengerecht auszustatten und die Beschäftigung bzw.<br />

Berufsausbildung schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen zu för<strong>de</strong>rn<br />

3. DIe WAHrung Des besonDeren KünDIgungsscHutZes<br />

Will ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />

Menschen unabhängig aus welchen Grün<strong>de</strong>n kündigen, benötigt er zuvor<br />

die Zustimmung <strong>de</strong>s Integrationsamtes (§ 85 Sozialgesetzbuch IX).<br />

Erst wenn diese vorliegt, kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber die Kündigung rechtswirksam<br />

aussprechen.<br />

10


4. semInAre unD ÖFFentlIcHKeItsArbeIt Für DAs betrIeblIcHe IntegrAtIonsteAm<br />

Unter http://www.integrationsaemter.<strong>de</strong> erfahren Sie mehr über das<br />

vielfältige Angebot <strong>de</strong>r Integrationsämter. Sie können dort durch Eingabe<br />

Ihrer Postleitzahl er<strong>mit</strong>teln, welches Integrationsamt für Sie zuständig ist.<br />

Postalisch und telefonisch erreichen Sie die Zentrale <strong>de</strong>r Integrationsämter<br />

über die Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Integrationsämter und<br />

Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR<br />

50663 Köln<br />

Telefon: 0221/809-7351 u. -7352<br />

Telefax: 0221/8284-1602 u. -1605<br />

2.3. DIE AUFGABEN DER REHABILITATIONSTRÄGER<br />

Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n Angeboten <strong>de</strong>r Integrationsämter, die eine individuelle<br />

Einbindung am Arbeitsplatz anstreben, dienen die über die wichtigsten Rehabilitationsträger<br />

— die gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen bzw.<br />

über die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit — finanzierten Rehabilitationsmaßnahmen<br />

<strong>de</strong>r generellen Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Arbeitsfähigkeit. 1<br />

Rehabilitation beinhaltet dabei im Wesentlichen medizinische, schulische,<br />

psychologisch orientierte, berufsför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> und soziale Maßnahmen und Hilfen.<br />

Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistungen sind gesetzlich in <strong>de</strong>n Sozialgesetzbüchern<br />

(SGB) so<strong>wie</strong> im Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz geregelt.<br />

11


2. Das Arbeitsleben<br />

Nach <strong>de</strong>m Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ ist die gesetzliche Rentenversicherung<br />

in <strong>de</strong>r Regel zuständig, wenn sich durch eine gesundheitliche<br />

Rehabilitation Einschränkungen <strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit vermei<strong>de</strong>n lassen<br />

(z. B. Vermeidung einer Frühverrentung). Die Rehabilitationsleistungen <strong>de</strong>r<br />

Rentenversicherung umfassen sowohl medizinische als auch berufsför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong><br />

Maßnahmen.<br />

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert Rehabilitationsleistungen, um<br />

eine Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit abzuwen<strong>de</strong>n, zu beseitigen o<strong>de</strong>r<br />

zu min<strong>de</strong>rn. Die Krankenkassen sind nur für die medizinische Rehabilitation<br />

zuständig.<br />

Die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit kümmert sich um die berufliche Rehabilitation<br />

und gewährleistet nicht-medizinische Leistungen <strong>wie</strong> Berufsvorbereitung,<br />

Ausbildung, Überbrückungsgeld und Umschulung. Weitere Träger von Rehabilitationsmaßnahmen<br />

können die Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge,<br />

die Sozialhilfe und die öffentliche Jugendhilfe sein. Der Träger, bei<br />

<strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>n Antrag zuerst gestellt haben, klärt, welche Institution wirklich<br />

zuständig ist und leitet <strong>de</strong>n Antrag gegebenenfalls weiter.<br />

2.4. INNERBETRIEBLICHE BERATUNGSSTELLEN<br />

2.4.1. BETRIEBSRAT2 Neben verschie<strong>de</strong>nen an<strong>de</strong>ren Aufgaben för<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Betriebsrat auch die berufliche<br />

Integration von schwerbehin<strong>de</strong>rten Arbeitnehmern. Er achtet zu<strong>de</strong>m<br />

darauf, dass gesetzliche Pflichten <strong>de</strong>s Arbeitgebers gegenüber behin<strong>de</strong>rten<br />

Mitarbeitern eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

12


2.4.2. BETRIEBSARZT 1<br />

Betriebsärzte beraten die Arbeitgeber auch bei Fragen <strong>de</strong>r Beschäftigung<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen und <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Arbeitsplatzgestaltung.<br />

Darüber hinaus zählt die Beratung bei Fragen <strong>de</strong>s Arbeitsplatzwechsels so<strong>wie</strong><br />

<strong>de</strong>r Teilhabe und <strong>de</strong>r beruflichen Wie<strong>de</strong>reinglie<strong>de</strong>rung behin<strong>de</strong>rter Menschen<br />

in <strong>de</strong>n Arbeitsprozess ebenfalls zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r Betriebsärzte.<br />

Die Betriebsärzte unterliegen <strong>de</strong>r ärztlichen Schweigepflicht und <strong>de</strong>n strengen<br />

Regelungen <strong>de</strong>s Datenschutzes, auch gegenüber <strong>de</strong>m Arbeitgeber. Die Betriebsärzte<br />

müssen daher Krankheitsbefun<strong>de</strong>, Röntgenaufnahmen und an<strong>de</strong>re<br />

Informationen zur Erkrankung unter Verschluss halten und dürfen unbefugt<br />

keine Informationen über die untersuchten Arbeitnehmer weitergeben.<br />

13


2. Das Arbeitsleben<br />

2.4.3. SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG 2<br />

Die Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung ist die Interessenvertretung <strong>de</strong>r schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />

und gleichgestellten Beschäftigten, die in je<strong>de</strong>m Betrieb <strong>mit</strong> mehr<br />

als fünf schwerbehin<strong>de</strong>rten Arbeitnehmern gewählt wird.<br />

2.4.4. DAS INTEGRATIONSTEAM2 Das Integrationsteam (früher „Helfergruppe“ genannt) setzt sich aus <strong>de</strong>m<br />

Betriebs- bzw. Personalrat, <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung so<strong>wie</strong> einem<br />

Beauftragten <strong>de</strong>s Arbeitgebers zusammen. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Integrationsteams<br />

unterstützen in <strong>de</strong>n Unternehmen die Einglie<strong>de</strong>rung schwerbehin<strong>de</strong>rter<br />

Menschen im Arbeitsleben und in <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

PRAKTISCHE TIPPS:<br />

• Wie Sie sehen, gibt es zahlreiche Anlaufstellen, bei <strong>de</strong>nen Sie Infor-<br />

mationen und Unterstützung als Patient/-in <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>r Arthritis<br />

in Bezug auf Ihre weitere berufliche Entwicklung erhalten.<br />

• An welche Stelle Sie sich zuerst wen<strong>de</strong>n, muss je<strong>de</strong>r entsprechend<br />

<strong>de</strong>r Situation in seinem Unternehmen selbst entschei<strong>de</strong>n.<br />

• Erfahrungsgemäß ist es oft einfacher, sich zunächst bei einer „neu-<br />

tralen“ Instanz Rat zu holen. Eine wichtige Anlaufstelle sind hier die<br />

regionalen Integrationsämter, die Sie umfassend über die verfügbaren<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r beruflichen Einglie<strong>de</strong>rung und das geeignete<br />

Vorgehen in Ihrer individuellen beruflichen Situation beraten.<br />

14


1. Kontakt zum<br />

Integrationsamt<br />

aufnehmen<br />

4. Anträge auf<br />

finanzielle För<strong>de</strong>r-<br />

möglichkeiten beim<br />

Rehabilitationsträger<br />

stellen<br />

2. Konzept zur beruflichen<br />

Einglie<strong>de</strong>rung<br />

erarbeiten<br />

5. Schwerbehin<strong>de</strong>r-<br />

tenausweis beim<br />

Versorgungsamt<br />

beantragen<br />

3. Mit Vorgesetzten<br />

o<strong>de</strong>r Arbeitgebern<br />

sprechen<br />

6. Gleichstellung<br />

bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s-<br />

agentur für Arbeit<br />

beantragen<br />

Wichtige Schritte zur erfolgreichen Fortführung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit bei <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>r<br />

Arthritis (RA) (mod. nach <strong>Rheuma</strong>Preis <strong>Aktiv</strong> <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong> am Arbeitsplatz:<br />

Presse<strong>mit</strong>teilung „Entzündliches <strong>Rheuma</strong> und Beruf“. http://www.<br />

rheumapreis.<strong>de</strong>/presse/hintergrund-rheuma-und-beruf/; Quelle Nr. 2)<br />

15


2. Das Arbeitsleben<br />

2.5. MöGLICHKEITEN DER BERUFLICHEN<br />

WIEDEREINGLIEDERUNG<br />

2.5.1. TEILZEIT3 Chronisch kranke Arbeitnehmer — und die <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong> Arthritis gilt als<br />

chronische Erkrankung — können bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf<br />

Teilzeitarbeit stellen, <strong>de</strong>n sie offiziell nicht <strong>mit</strong> ihrer Erkrankung begrün<strong>de</strong>n<br />

müssen. Sie haben sogar Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung, wenn<br />

sie einen Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis besitzen, da die kürzere Arbeitszeit<br />

wegen Art und Schwere <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung erfor<strong>de</strong>rlich ist. Dagegen sprechen<br />

nur wichtige betriebliche Grün<strong>de</strong>, beispielsweise wenn dadurch die Organisation,<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsablauf o<strong>de</strong>r die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt<br />

wären. Bei einer Reduzierung <strong>de</strong>r Arbeitszeit ist weiter zu berücksichtigen,<br />

dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, früher berufliche<br />

Rehabilitation genannt, nur ab einer Min<strong>de</strong>stwochenarbeitszeit von 15 Stun<strong>de</strong>n<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

16


2.5.2. INNERBETRIEBLICHER WECHSEL 3<br />

Wenn Sie Ihre <strong>bis</strong>herige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können,<br />

ist zu überlegen, ob eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen an<strong>de</strong>ren<br />

Arbeitsplatz — zum Beispiel in ein Büro — in Frage kommt o<strong>de</strong>r ob eine neue<br />

Stelle <strong>mit</strong> geringer körperlicher Beanspruchung geschaffen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

2.5.3. ARBEITSPLATZANPASSUNG3 Oft genügen schon kleine Verän<strong>de</strong>rungen, um Ihnen als Patient <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>r<br />

Arthritis die Berufstätigkeit zu erleichtern. Dazu gehören vor allem:<br />

beWegungssPIelrAum<br />

Wechseln<strong>de</strong> Körperhaltung, Bewegung bei <strong>de</strong>r Arbeit<br />

FlexIble ArbeItsZeIten<br />

Variabler Arbeitsbeginn, freie Pausengestaltung, Zeit für<br />

Krankengymnastik und Arzttermine<br />

PAssenDe ArbeItsPlAtZAusstAttung<br />

Ergonomische Büromöbel und Arbeits<strong>mit</strong>tel, technische Hilfs<strong>mit</strong>tel (z. B.<br />

Großtastentelefon, Headset, elektrischer Locher, orthopädischer Büro-<br />

stuhl, höhenverstellbarer Schreibtisch, beson<strong>de</strong>re Computertastatur)<br />

Die hierbei anfallen<strong>de</strong>n Kosten muss die Firma oft nicht alleine tragen. Integrationsämter<br />

o<strong>de</strong>r Arbeitsämter unterstützen <strong>de</strong>rartige För<strong>de</strong>rmaßnahmen.<br />

Die richtigen Ansprechpartner bei <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Arbeitsplatzanpassung sind<br />

außer Ihrem Vorgesetzten auch die Betriebsärzte so<strong>wie</strong> Betriebs- o<strong>de</strong>r Personalräte<br />

und Behin<strong>de</strong>rtenbeauftragte.<br />

17


2. Das Arbeitsleben<br />

2.6. Rehabilitationsmaßnahmen<br />

4, 5<br />

2.6.1. MEDIZINISCHE REHABILITATION<br />

Die Therapie im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen umfasst ein breites<br />

Spektrum von Krankengymnastik (Physiotherapie) einschließlich gerätegestütztem<br />

Training, Gangschulung, physikalischer Behandlung, medizinischer<br />

Bä<strong>de</strong>r und Ergotherapie. In <strong>de</strong>r Ergotherapie erfahren Sie vor allem, <strong>wie</strong> Sie Ihre<br />

Gelenke im Alltag schützen können und welche Übungen zum Gelenktraining<br />

wichtig sind. Ergotherapeuten beraten Sie auch über die verschie<strong>de</strong>nen Hilfs<strong>mit</strong>tel.<br />

Patientenschulungen zum Krankheitsbild <strong>de</strong>r <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>n Arthritis<br />

so<strong>wie</strong> psychologische Hilfen zur Krankheits- und Schmerzbewältigung so<strong>wie</strong><br />

bei Bedarf sozial- und arbeitsrechtliche Beratung durch Sozialarbeiter run<strong>de</strong>n<br />

das Angebot <strong>de</strong>r medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen ab. Am En<strong>de</strong><br />

einer Rehabilitationsbehandlung stehen die sozialmedizinische Beurteilung<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Einleitung o<strong>de</strong>r Empfehlung von berufsför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

o<strong>de</strong>r gegebenenfalls pflegerische Hilfen. Zu <strong>de</strong>n Therapieempfehlungen<br />

gehören auch die Nachsorgeplanung so<strong>wie</strong> Hinweise auf Selbsthilfegruppen.<br />

18


Die Rehabilitationsmaßnahmen können prinzipiell stationär, also <strong>mit</strong> Auf-<br />

nahme in eine Rehabilitationsklinik bzw. -einrichtung, o<strong>de</strong>r teilstationär<br />

bzw. ambulant erfolgen. Bei Letzterem fahren Sie täglich zu <strong>de</strong>n Rehabilitationsmaßnahmen<br />

und gehen danach am selben Tag <strong>wie</strong><strong>de</strong>r nach Hause. Die<br />

Rentenversicherungen nennen dieses Verfahren „Teilstationäre Rehabilitation“,<br />

während die Krankenkassen hierfür <strong>de</strong>n Begriff „Ambulante Rehabilitation“<br />

verwen<strong>de</strong>n.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Leistungen einer medizinischen Rehabilitation besteht<br />

alle vier Jahre. Eine Bewilligung kann auch in kürzeren Abstän<strong>de</strong>n gewährt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die Rehabilitation medizinisch begründbar häufiger notwendig<br />

ist. In <strong>de</strong>r Regel dauert die Maßnahme drei Wochen, in begrün<strong>de</strong>ten Fällen<br />

kann verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />

Welcher Träger ist nun für die Kostenübernahme zuständig? Sofern Sie berufstätig<br />

sind und die Rehabilitation <strong>de</strong>r Erhaltung bzw. Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

<strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit dient, ist allgemein die Rentenversicherung Ihr Ansprechpartner.<br />

Sind Sie Rentner, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse<br />

die Kosten. Bei <strong>de</strong>n Privatkrankenkassen sind Rehabilitationsleistungen meist<br />

nur bei ausdrücklicher Versicherung dieser Leistung („Kurmaßnahmen“ o<strong>de</strong>r<br />

„Sanatoriumsbehandlung“) eingeschlossen.<br />

2.6.2. BERUFLICHE REHABILITATION („TEILHABE AM ARBEITSLEBEN“) 5<br />

Erwerbstätige, die aus gesundheitlichen Grün<strong>de</strong>n ihre <strong>bis</strong>herige Berufstätigkeit<br />

nicht mehr dauerhaft ausüben können, <strong>de</strong>ren Erwerbsfähigkeit erheblich gefähr<strong>de</strong>t<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Berufs(<strong>wie</strong><strong>de</strong>r)einstieg ohne Unterstützung nicht möglich<br />

ist, können Leistungen <strong>de</strong>r beruflichen Rehabilitation, seit 2001 offiziell „Teilhabe<br />

am Arbeitsleben“ genannt, beantragen.<br />

19


2. Das Arbeitsleben<br />

Zielsetzung ist es, durch geeignete Maßnahmen <strong>de</strong>n Verbleib im Arbeitsleben<br />

dauerhaft zu sichern. Die Leistungen sind vielseitig und umfassen unter<br />

an<strong>de</strong>rem Hilfen zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes, berufliche Anpassung,<br />

Ausbildung und Weiterbildung o<strong>de</strong>r Umschulung so<strong>wie</strong> finanzielle Hilfen an<br />

Antragsteller o<strong>de</strong>r Arbeitgeber.<br />

Zuständig für die Antragstellung sind die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit und Träger<br />

<strong>de</strong>r Rentenversicherung.<br />

Für weitere Informationen zur beruflichen Rehabilitation („Teilnahme<br />

am Arbeitsleben“) wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an Ihren Arzt/Ihre Ärztin, eine<br />

Selbsthilfegruppe vor Ort o<strong>de</strong>r eine/-n Rechtsberater/-in.<br />

2.7. SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS<br />

Nach <strong>de</strong>r Gesetzes<strong>de</strong>finition <strong>de</strong>s Sozialgesetzbuches (SGB) sind Menschen<br />

behin<strong>de</strong>rt, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit o<strong>de</strong>r seelische<br />

Gesundheit <strong>mit</strong> hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von <strong>de</strong>m für<br />

das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben<br />

in <strong>de</strong>r Gesellschaft beeinträchtigt ist. Aufgrund <strong>de</strong>r chronischen Entzündung,<br />

<strong>de</strong>r Schmerzen und <strong>de</strong>r eingeschränkten Beweglichkeit kann die <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong><br />

Arthritis generell durchaus die körperliche Funktion beeinträchtigen, so dass<br />

die Erkrankung prinzipiell im Sinne <strong>de</strong>r oben genannten Definition zu einer<br />

Behin<strong>de</strong>rung führen kann.<br />

Mit Hilfe <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises möchte <strong>de</strong>r Gesetzgeber einige <strong>de</strong>r<br />

durch die Behin<strong>de</strong>rung entstan<strong>de</strong>nen Nachteile ausgleichen, das Amts<strong>de</strong>utsch<br />

spricht von „Nachteilsausgleichen“ (siehe 2.7.4. Vorteile <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises).<br />

20


Ob diese Vergünstigungen und Vorteile für Sie interessant sind, müssen<br />

Sie für sich persönlich abwägen. Manche Menschen scheuen die nötigen<br />

ärztlichen Untersuchungen o<strong>de</strong>r fühlen sich seelisch belastet, wenn sie per<br />

Ausweis schwerbehin<strong>de</strong>rt sind. Vor allem junge Erwerbstätige bzw. Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

verzichten auf <strong>de</strong>n Ausweis, weil sie Nachteile bei <strong>de</strong>r Berufswahl,<br />

beim Berufswechsel und im beruflichen Fortkommen fürchten. Wer jedoch in<br />

einem festen Arbeitsverhältnis steht, kann von erheblichen steuerlichen und<br />

arbeitsrechtlichen Nachteilsausgleichen profitieren, für die man <strong>de</strong>n Ausweis<br />

als Nachweis braucht.<br />

6, 7<br />

2.7.1. ANTRAGSTELLUNG<br />

Einen Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis beantragt man schriftlich o<strong>de</strong>r telefonisch<br />

beim zuständigen Versorgungsamt. Für die Antragstellung reicht zunächst ein<br />

formloses Schreiben, etwa <strong>mit</strong> folgen<strong>de</strong>m Inhalt:<br />

»Hier<strong>mit</strong> beantrage ich die Feststellung <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rteneigenschaft.«<br />

21


2. Das Arbeitsleben<br />

Das Versorgungsamt schickt dann <strong>de</strong>n amtlichen Antragsvordruck zu, <strong>de</strong>n<br />

man zusammen <strong>mit</strong> <strong>de</strong>n wichtigsten Arztberichten ausgefüllt zurücksen<strong>de</strong>t.<br />

Vorteil dieses Verfahrens ist, dass <strong>mit</strong> <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r ersten Antragstellung,<br />

also zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s formlosen Schreibens, <strong>de</strong>r/die Antragsteller/-in<br />

zunächst als schwerbehin<strong>de</strong>rt gilt und insbeson<strong>de</strong>re nur noch unter <strong>de</strong>n<br />

Voraussetzungen <strong>de</strong>s Sozialgesetzbuches (SGB) IX gekündigt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Für DIesen besonDeren KünDIgungsscHutZ muss AllerDIngs<br />

<strong>de</strong>r Antrag auf Anerkennung mehr als drei Wochen vor <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r<br />

Kündigung gestellt wor<strong>de</strong>n sein,<br />

darüber vom Versorgungsamt noch nicht entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n sein<br />

und <strong>de</strong>r/die Antragsteller/-in tatsächlich später als schwerbehin<strong>de</strong>rt<br />

anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Neben <strong>de</strong>m Versorgungsamt wer<strong>de</strong>n die Antragsformulare bei <strong>de</strong>n örtlichen<br />

Integrationsämtern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n vorgehalten. Manche Versorgungsämter<br />

bieten auf ihrer Internetseite auch die Möglichkeit an, <strong>de</strong>n Antrag online<br />

auszufüllen und abzuschicken, zum Beispiel in Bayern, in Nie<strong>de</strong>rsachsen und<br />

in Nordrhein-Westfalen:<br />

www.schwerbehin<strong>de</strong>rtenantrag.bayern.<strong>de</strong><br />

www.lsonline.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

www.bezreg-muenster.nrw.<strong>de</strong><br />

Unter http://www.versorgungsaemter.<strong>de</strong>/Versorgungsaemter_in<strong>de</strong>x.htm<br />

können Sie je nach Bun<strong>de</strong>sland das für Sie zuständige Versorgungsamt<br />

er<strong>mit</strong>teln.<br />

22


6, 7<br />

2.7.2. EINSTUFUNG NACH DEM GRAD DER BEHINDERUNG<br />

Die Schwere <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung wird durch <strong>de</strong>n GdB (= Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung)<br />

ausgedrückt. Um <strong>de</strong>n GdB zu er<strong>mit</strong>teln, wer<strong>de</strong>n vom ärztlichen Gutachter <strong>de</strong>s<br />

Versorgungsamtes insbeson<strong>de</strong>re herangezogen:<br />

Berichte von Ärzten, die Sie ambulant behan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r untersucht haben<br />

Unterlagen von Krankenhäusern, Kuranstalten o<strong>de</strong>r<br />

Rehabilitationseinrichtungen<br />

Befun<strong>de</strong> von Gesundheitsämtern, Integrationsämtern o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren ärzt-<br />

lichen Diensten (z. B. Medizinischer Dienst <strong>de</strong>r Krankenversicherung<br />

{MDK}, Amtsarzt, Betriebsarzt)<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser Befun<strong>de</strong> wird <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung bestimmt,<br />

<strong>de</strong>r zwischen 20 und 100 liegen kann und in 10er-Schritten gestaffelt wird.<br />

Entschei<strong>de</strong>nd für die Festlegung <strong>de</strong>s Gesamt-GdB ist dabei, <strong>wie</strong> sich die einzelnen<br />

Funktionsbehin<strong>de</strong>rungen in ihrer Gesamtheit aufeinan<strong>de</strong>r auswirken.<br />

Die Behin<strong>de</strong>rungen und ihre Auswirkungen wer<strong>de</strong>n also insgesamt betrachtet<br />

und nicht als voneinan<strong>de</strong>r isolierte Beeinträchtigungen.<br />

Einen Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis erhalten — <strong>wie</strong> <strong>de</strong>r Name bereits sagt —<br />

nur schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen. Als schwerbehin<strong>de</strong>rt gilt man, wenn <strong>de</strong>r<br />

Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung (GdB) nachge<strong>wie</strong>senermaßen 50 o<strong>de</strong>r mehr beträgt.<br />

Außer<strong>de</strong>m muss <strong>de</strong>r Ausweisinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland haben,<br />

in Deutschland arbeiten o<strong>de</strong>r sich gewöhnlich hier aufhalten.<br />

Liegt bei Ihnen eine Behin<strong>de</strong>rung <strong>mit</strong> einem GdB von weniger als 50, aber<br />

min<strong>de</strong>stens 30 vor, können Sie bei <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit einen Antrag auf<br />

Gleichstellung beantragen (siehe 2.8. Gleichstellungsantrag).<br />

23


2. Das Arbeitsleben<br />

PRAKTISCHE TIPPS:<br />

Um das Verfahren zu beschleunigen:<br />

• Schicken Sie gleich alle wichtigen Befun<strong>de</strong> und Arztbriefe, die Sie<br />

vorliegen haben, in Kopie <strong>mit</strong> <strong>de</strong>m Antrag <strong>de</strong>m Versorgungsamt <strong>mit</strong>.<br />

Sollten weitere Unterlagen für die Bearbeitung notwendig sein, wird<br />

sich das Versorgungsamt bei Ihnen mel<strong>de</strong>n.<br />

• Geben Sie auf einem neutralen Beiblatt Ihre Beschwer<strong>de</strong>n und die<br />

da<strong>mit</strong> verbun<strong>de</strong>nen Folgen und Einschränkungen im Alltag an.<br />

Dazu gehört vor allem, ob Sie <strong>mit</strong> o<strong>de</strong>r ohne frem<strong>de</strong> Hilfe o<strong>de</strong>r Hilfs-<br />

<strong>mit</strong>tel Ihren Haushalt führen können, in<strong>wie</strong>weit Sie in bestimmter<br />

Zeit <strong>mit</strong> o<strong>de</strong>r ohne Hilfs<strong>mit</strong>tel o<strong>de</strong>r ohne frem<strong>de</strong> Hilfe gehen und<br />

öffentliche Verkehrs<strong>mit</strong>tel benutzen können. Wichtig ist dabei, dass<br />

die Einschränkungen dauerhaft bestehen.<br />

2.7.3. MERKZEICHEN<br />

Neben <strong>de</strong>m Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>m Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

gegebenenfalls so genannte Merkzeichen eingetragen, die spezifische<br />

Behin<strong>de</strong>rungen angeben. Auch wenn die Merkzeichen unabhängig vom Grad<br />

<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung sind, stehen sie oft <strong>mit</strong> ihm im Zusammenhang. Für Patienten<br />

<strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>r Arthritis sind die folgen<strong>de</strong>n Merkzeichen am wichtigsten:<br />

24<br />

G be<strong>de</strong>utet „erheblich beeinträchtigt in <strong>de</strong>r Bewegungsfähigkeit im<br />

„Straßenverkehr” (gehbehin<strong>de</strong>rt). Das ist dann <strong>de</strong>r Fall, wenn man nicht<br />

mehr in <strong>de</strong>r Lage ist, eine Gehstrecke von 2 km bzw. eine Gehzeit von<br />

einer halben Stun<strong>de</strong> zu bewältigen.<br />

aG be<strong>de</strong>utet, <strong>de</strong>r Ausweisinhaber ist „außergewöhnlich gehbehin<strong>de</strong>rt“<br />

(z. B. querschnittsgelähmt) und kann sich nur <strong>mit</strong> äußerster Anstrengung<br />

außerhalb seines Fahrzeugs fortbewegen.


2.7.4. VORTEILE DES SCHWERBEHINDERTENAUSWEISES<br />

Nach Feststellung <strong>de</strong>s Grads <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung ergeben sich für <strong>de</strong>n Betroffenen<br />

eine Vielzahl von Vorteilen und Vergünstigungen, offiziell ausgedrückt als<br />

„Ansprüche auf Nachteilsausgleiche“.<br />

DAZu geHÖren Vor Allem:<br />

Beim Merkzeichen G: wahlweise kostenlose Beför<strong>de</strong>rung im öffentlichen<br />

Personennahverkehr nach Erwerb eines Beiblatts <strong>mit</strong> einer Wertmarke<br />

o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 %. Das Beiblatt <strong>mit</strong> Wert-<br />

marke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und ist für die<br />

unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung zwingend erfor<strong>de</strong>rlich. Die Wertmarke<br />

kostet für ein halbes Jahr 30 U und für ein ganzes Jahr 60 U.<br />

Beim Merkzeichen aG: kostenlose Beför<strong>de</strong>rung im öffentlichen Personennahverkehr<br />

nach Erwerb eines Beiblatts <strong>mit</strong> einer Wertmarke (siehe<br />

Merkzeichen G), Parkerleichterungen (Son<strong>de</strong>rparkgenehmigung für<br />

Behin<strong>de</strong>rtenparkplätze) im Straßenverkehr so<strong>wie</strong> eine Kraftfahrzeug-<br />

steuerbefreiung<br />

Beson<strong>de</strong>rer Kündigungsschutz<br />

Beson<strong>de</strong>re Einstellungs-/Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch<br />

Lohnkostenzuschüsse so<strong>wie</strong> Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r Beschäftigungspflicht<br />

Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung<br />

Anspruch auf Zusatzurlaub<br />

Vorgezogene Altersrente ohne Abzug<br />

Steuerfreibetrag bei Einkommen- und Lohnsteuer<br />

Für weitere Informationen zum Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an Ihren Arzt/Ihre Ärztin, eine Selbsthilfegruppe<br />

vor Ort o<strong>de</strong>r eine/-n Rechtsberater/-in.<br />

25


2. Das Arbeitsleben<br />

2.8. GLEICHSTELLUNGSANTRAG<br />

Behin<strong>de</strong>rte Menschen <strong>mit</strong> einem festgestellten Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung (GdB)<br />

von weniger als 50, aber min<strong>de</strong>stens 30 können auf Antrag von <strong>de</strong>r Agentur<br />

für Arbeit <strong>de</strong>n schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen gleichgestellt wer<strong>de</strong>n, wenn sie<br />

infolge ihrer Behin<strong>de</strong>rung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz<br />

nicht erlangen o<strong>de</strong>r nicht behalten wür<strong>de</strong>n (für weitere Voraussetzungen<br />

siehe § 2 Abs. 3 SGB IX). 1, 8 Mit an<strong>de</strong>ren Worten: Mit einer Gleichstellung erhält<br />

man im Berufsleben grundsätzlich <strong>de</strong>n gleichen Status <strong>wie</strong> schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />

Menschen. Da<strong>mit</strong> will <strong>de</strong>r Gesetzgeber verhin<strong>de</strong>rn, dass ein Arbeitnehmer<br />

aufgrund seiner Behin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>n Arbeitsplatz verliert.<br />

Anhaltspunkte für eine behin<strong>de</strong>rungsbedingte Gefährdung eines Arbeitsplatzes<br />

können unter an<strong>de</strong>rem sein:<br />

26<br />

Häufige behin<strong>de</strong>rungsbedingte Fehlzeiten<br />

Behin<strong>de</strong>rungsbedingt vermin<strong>de</strong>rte Arbeitsleistung auch bei<br />

behin<strong>de</strong>rungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz<br />

Dauern<strong>de</strong> vermin<strong>de</strong>rte Belastbarkeit<br />

Abmahnungen o<strong>de</strong>r Abfindungsangebote im Zusammenhang <strong>mit</strong><br />

behin<strong>de</strong>rungsbedingt vermin<strong>de</strong>rter Leistungsfähigkeit<br />

Auf Dauer notwendige Hilfeleistungen an<strong>de</strong>rer Mitarbeiter<br />

Eingeschränkte berufliche und/o<strong>de</strong>r regionale Mobilität aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Behin<strong>de</strong>rung<br />

Voraussetzungen für eine Gleichstellung sind, dass <strong>de</strong>r Arbeitsplatz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Wohnsitz in Deutschland liegt und die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 18<br />

Stun<strong>de</strong>n beträgt.


2.8.1. VORTEILE<br />

Gleichgestellte Menschen haben alle Rechte im Berufsleben <strong>wie</strong> Schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />

auch. Dazu gehören vor allem:<br />

Beson<strong>de</strong>rer Kündigungsschutz<br />

Beson<strong>de</strong>re Einstellungs-/Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber<br />

durch Lohnkostenzuschüsse so<strong>wie</strong> Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigungspflicht<br />

Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung<br />

Gleichgestellte Menschen haben jedoch keinen Anspruch auf Zusatzurlaub,<br />

unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung bei Bus und Bahn so<strong>wie</strong> die vorgezogene Altersrente.<br />

2.8.2. ANTRAGSTELLUNG<br />

Einen Antrag auf Gleichstellung können Sie formlos (mündlich, telefonisch<br />

o<strong>de</strong>r schriftlich) bei <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort stellen.<br />

Die Gleichstellung wird grundsätzlich <strong>mit</strong> <strong>de</strong>m Tag wirksam, an <strong>de</strong>m Ihr Antrag<br />

bei <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit eingeht. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein beson<strong>de</strong>rer<br />

Kündigungsschutz nach § 85 SGB IX, sofern <strong>de</strong>r Antrag min<strong>de</strong>stens drei Wochen<br />

vor Zugang <strong>de</strong>r Kündigung gestellt wur<strong>de</strong>. Die Daten <strong>de</strong>s Antragstellers<br />

unterliegen <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Datenschutzes.<br />

2.8.3. JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE<br />

Behin<strong>de</strong>rte Jugendliche und junge Erwachsene können für die Zeit einer Berufsausbildung<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen per Gesetz auch dann gleichgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung weniger als 30 beträgt o<strong>de</strong>r<br />

eine Behin<strong>de</strong>rung noch nicht festgestellt wur<strong>de</strong>. Als Nachweis genügt eine<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit o<strong>de</strong>r ein Bescheid über Leistungen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben.<br />

27


2. Das Arbeitsleben<br />

28<br />

Mehr Informationen zur Gleichstellung erhalten Sie bei <strong>de</strong>n Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen<br />

<strong>de</strong>r in Ihrem Wohnort zuständigen Agentur<br />

für Arbeit o<strong>de</strong>r im Internet unter http://www.arbeitsagentur.<strong>de</strong>/<br />

nn_26182/Navigation/zentral/Buerger/Behin<strong>de</strong>rungen/Gleichstellung/<br />

Gleichstellung-Nav.html<br />

Unter http://www.arbeitsagentur.<strong>de</strong>/nn_29892/Navigation/Dienst<br />

stellen/Dienststellen-Nav.html fin<strong>de</strong>n Sie die Adresse <strong>de</strong>r für Sie in<br />

Ihrem Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit.<br />

Postalisch o<strong>de</strong>r telefonisch erreichen Sie die<br />

Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit unter<br />

Regensburger Straße 104<br />

90478 Nürnberg<br />

Telefon: 0911/179-0<br />

Telefax: 0911/179-2123


3. rente<br />

Allgemein zahlt <strong>de</strong>r Arbeitgeber in <strong>de</strong>r Regel <strong>bis</strong> zu sechs Wochen lang Ihren<br />

Lohn beziehungsweise Ihr Gehalt weiter (Lohnfortzahlung), wenn Sie wegen<br />

einer <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>n Arthritis o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Erkrankung nicht arbeiten<br />

können. 9 Danach springt die Krankenkasse ein, die <strong>bis</strong> zu maximal 78 Wochen<br />

das so genannte Krankengeld bezahlt. Das Krankengeld beträgt 70 % <strong>de</strong>s letzten<br />

monatlichen Bruttolohns und höchstens 90 % <strong>de</strong>s Nettoeinkommens. Dauert die<br />

Erkrankung länger als 78 Wochen an o<strong>de</strong>r mün<strong>de</strong>t in eine Behin<strong>de</strong>rung, die Sie<br />

in Ihrer Tätigkeit erheblich einschränkt, und waren alle Maßnahmen <strong>mit</strong> Leistungen<br />

zur Teilhabe (medizinisch, beruflich und ergänzend) nicht erfolgreich,<br />

kann für Sie eine Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente o<strong>de</strong>r eine vorgezogene Altersrente<br />

in Frage kommen.<br />

Wer Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, erhält nicht <strong>wie</strong> bei <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Krankenversicherung automatisch ein Krankengeld, son<strong>de</strong>rn muss<br />

das bei Abschluss <strong>de</strong>r privaten Krankenversicherung genau vertraglich vereinbart<br />

haben. Bei Vertragsabschluss kann hier auch gewählt wer<strong>de</strong>n, ab welchem<br />

Tag das Krankengeld gezahlt wer<strong>de</strong>n soll, in welcher Höhe es ausfallen soll und<br />

für welchen Zeitraum. Die Variable Krankengeld beeinflusst selbstverständlich<br />

die Höhe <strong>de</strong>s monatlichen Beitrags, sollte jedoch unbedingt <strong>mit</strong> eingeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, um im Krankheitsfall nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Lohnfortzahlung durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber<br />

eine finanzielle Lücke zu vermei<strong>de</strong>n und eine Absicherung zu ermöglichen.<br />

Die <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong> Arthritis ist bei Frauen und Männern ein häufiger Grund für<br />

eine gesundheitlich bedingte Frühberentung: Im Jahr 2009 gingen rund 14.000<br />

Menschen in Deutschland vorzeitig in Rente, weil sie wegen einer Erkrankung<br />

<strong>de</strong>s Bewegungsapparats nicht mehr in <strong>de</strong>r Lage waren zu arbeiten; davon litten<br />

1 % an <strong>de</strong>r entzündlichen Gelenkerkrankung. 10<br />

29


3. Rente<br />

3.1. ERWERBSMINDERUNGSRENTE<br />

Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht mehr in <strong>de</strong>r Lage sind, mehr als<br />

sechs Stun<strong>de</strong>n am Tag zu arbeiten, können Sie Anspruch auf eine Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente<br />

haben. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen: 9<br />

30<br />

nAcHgeWIesene meDIZInIscHe notWenDIgKeIt:<br />

Aus Ihren ärztlichen Unterlagen beziehungsweise Gutachten geht ein-<br />

<strong>de</strong>utig hervor, dass Sie in Ihrem o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren Beruf nicht mehr<br />

als sechs Stun<strong>de</strong>n täglich arbeiten können.<br />

erFüllung Der mInDestVersIcHerungsZeIten:<br />

Sie sind min<strong>de</strong>stens fünf Jahre versichert, wovon Sie in <strong>de</strong>n letzten fünf<br />

Jahren min<strong>de</strong>stens drei Jahre im Rahmen einer Beschäftigung o<strong>de</strong>r<br />

Tätigkeit Pflichtbeiträge bezahlt haben müssen. Kin<strong>de</strong>rerziehungszeiten<br />

zählen dabei als Pflichtbeitragszeiten.<br />

Der Gesetzgeber unterschei<strong>de</strong>t eine teilweise o<strong>de</strong>r<br />

volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente:<br />

Wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stun<strong>de</strong>n täglich gesunken<br />

ist, Sie aber noch min<strong>de</strong>stens drei Stun<strong>de</strong>n am Tag arbeiten können,<br />

ist dies eine teilweise Erwerbsmin<strong>de</strong>rung. 9 In Verbindung <strong>mit</strong> einer Teil-<br />

zeitarbeit soll die Rente wegen teilweiser Erwerbsmin<strong>de</strong>rung Ihren<br />

Lebensunterhalt sichern. Fin<strong>de</strong>t man eine entsprechen<strong>de</strong> Teilzeitarbeit,<br />

so kann man <strong>bis</strong> zu einer bestimmten Grenze zu <strong>de</strong>r Rente hinzuverdienen,<br />

ohne dass die Rente gemin<strong>de</strong>rt wird. 11 Gibt es keine entsprechen<strong>de</strong><br />

Teilzeitarbeit, prüft die Rentenversicherung, ob Sie Anspruch auf die<br />

volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente haben. 9


Voll erwerbsgemin<strong>de</strong>rt sind Sie, wenn Sie wegen <strong>de</strong>r Art und Schwere<br />

Ihrer Erkrankung bzw. Behin<strong>de</strong>rung auf <strong>de</strong>m allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stun<strong>de</strong>n täglich<br />

arbeiten können. 9<br />

3.2. ALTERSRENTE FÜR SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN<br />

Die Altersrente für schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen ist eine vorgezogene Alters-<br />

rente. Das be<strong>de</strong>utet, Sie können als Schwerbehin<strong>de</strong>rter früher in Rente gehen.<br />

11, 12<br />

Vorraussetzungen dafür sind, dass Sie<br />

bei Beginn <strong>de</strong>r Rente schwerbehin<strong>de</strong>rt sind (siehe 2.7. Schwerbehin<strong>de</strong>r-<br />

tenausweis) — bei vor 1951 geborenen Versicherten reicht die Berufs-<br />

o<strong>de</strong>r Erwerbsunfähigkeit nach <strong>de</strong>m <strong>bis</strong> En<strong>de</strong> 2000 gelten<strong>de</strong>n Recht — und<br />

die Min<strong>de</strong>stversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.<br />

Sowohl die Erwerbsmin<strong>de</strong>rungs- als auch die vorgezogene Altersrente aufgrund<br />

einer Schwerbehin<strong>de</strong>rung können Sie zunächst <strong>mit</strong> einem formlosen<br />

Anschreiben an Ihre Rentenversicherung beantragen und um die Zusendung<br />

<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Antragsformulare bitten. Empfehlenswert ist es jedoch,<br />

sich an einen <strong>de</strong>r vielen Versichertenberater vor Ort zu wen<strong>de</strong>n. Diese nehmen<br />

die Anträge <strong>mit</strong> Ihnen auf und achten darauf, dass alle Informationen<br />

und Unterlagen für die Antragstellung vorliegen. Dieser Service ist kostenlos.<br />

Empfehlenswert ist es auch, vor <strong>de</strong>r Antragstellung <strong>mit</strong> Ihrem behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n<br />

Arzt/Ihrer Ärztin über Ihre Absicht zu sprechen. Sie können wertvolle Hinweise<br />

geben, weil sie Ihre Krankheitsgeschichte, Ihre Leistungseinschränkungen und<br />

das Restleistungsvermögen aus eigener Wahrnehmung kennen und zu<strong>de</strong>m<br />

Erfahrungen <strong>mit</strong> Rentenanträgen haben.<br />

31


3. Rente<br />

PRAKTISCHER TIPP:<br />

Erhalten Sie eine Rente wegen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r eine vorgezogene<br />

Altersrente, dürfen Sie daneben weitere Einkünfte erzielen.<br />

Jedoch müssen Sie bestimmte Einkommenshöchstgrenzen einhalten,<br />

sonst kann Ihre Rente gekürzt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sogar ganz ruhen.<br />

Auskünfte zu allen an<strong>de</strong>ren Fragen <strong>de</strong>r Rente erhalten Sie am kostenfreien<br />

Service-Telefon <strong>de</strong>r Deutschen Rentenversicherung unter <strong>de</strong>r<br />

Telefonnummer 0800 1000 4800 von Montag <strong>bis</strong> Donnerstag von 7.30<br />

<strong>bis</strong> 19.30 Uhr und am Freitag von 7.30 <strong>bis</strong> 15.30 Uhr.<br />

Auch das Internet bietet unter www.<strong>de</strong>utsche-rentenversicherung.<strong>de</strong><br />

umfassen<strong>de</strong> Informationen und Broschüren.<br />

Darüber hinaus gibt es Auskunfts- und Beratungsstellen in je<strong>de</strong>r<br />

Stadt. Berater/-innen <strong>de</strong>r Deutschen Rentenversicherung halten<br />

zu<strong>de</strong>m in vielen Orten und Gemein<strong>de</strong>n regelmäßig Sprechtage ab.<br />

Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls im Internet.<br />

32


4. Arbeitslosigkeit 13<br />

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen u. a. folgen<strong>de</strong> Voraus-<br />

setzungen erfüllt sein:<br />

Sie müssen arbeitslos sein,<br />

Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und<br />

Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemel<strong>de</strong>t haben.<br />

Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in <strong>de</strong>n letzten zwei<br />

Jahren vor <strong>de</strong>r Arbeitslosmeldung und <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist)<br />

min<strong>de</strong>stens zwölf Monate in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis<br />

gearbeitet haben.<br />

33


4. Arbeitslosigkeit 13<br />

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist eine unverzichtbare Voraussetzung<br />

für <strong>de</strong>n Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei <strong>de</strong>r<br />

für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.<br />

Das Arbeitslosengeld wird frühestens von <strong>de</strong>m Tag an gewährt, an <strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>r<br />

Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort die Arbeitslosigkeit persönlich <strong>mit</strong>teilen.<br />

Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort die Agentur für Arbeit auf, wenn Sie<br />

arbeitslos wer<strong>de</strong>n. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % <strong>de</strong>s <strong>bis</strong>herigen Nettogehalts<br />

bzw. 67 % <strong>de</strong>s <strong>bis</strong>herigen Nettogehalts, wenn man min<strong>de</strong>stens ein Kind unter<br />

18 Jahren hat. Bei Kin<strong>de</strong>rn über 18 Jahren müssen beson<strong>de</strong>re Voraussetzungen<br />

erfüllt sein, da<strong>mit</strong> man <strong>de</strong>n erhöhten Leistungssatz erhalten kann.<br />

Wie lange das Arbeitslosengeld gewährt wird — also die so genannte Anspruchsdauer<br />

—, richtet sich nach <strong>de</strong>m Lebensalter und danach, <strong>wie</strong> lange<br />

Sie in <strong>de</strong>n letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren.<br />

Nach Versicherungspflichtverhältnissen <strong>mit</strong><br />

einer Dauer von insgesamt min<strong>de</strong>stens<br />

34<br />

und nach Vollendung <strong>de</strong>s Anspruchsdauer in<br />

Monaten* Kalen<strong>de</strong>rtagen*<br />

Lebensjahres<br />

Monaten Kalen<strong>de</strong>rtagen<br />

12 360<br />

6<br />

180<br />

16<br />

480<br />

8<br />

240<br />

20<br />

600<br />

10<br />

300<br />

24<br />

720<br />

12<br />

360<br />

30<br />

900<br />

50.<br />

15<br />

450<br />

36<br />

1080<br />

55.<br />

18<br />

540<br />

48<br />

1440<br />

58.<br />

24<br />

720<br />

*innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als <strong>bis</strong> zur Entstehung eines früheren<br />

Arbeitslosengeldanspruches.<br />

Anspruchsdauer <strong>de</strong>s Arbeitslosengel<strong>de</strong>s (mod. nach 13 )


PRAKTISCHE TIPPS:<br />

Während <strong>de</strong>s Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige<br />

Tätigkeit bzw. eine Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen<br />

erzielen. 13 Diese Nebenbeschäftigung muss jedoch unter<br />

15 Stun<strong>de</strong>n wöchentlich liegen. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />

von 15 Stun<strong>de</strong>n und mehr besteht wegen fehlen<strong>de</strong>r Arbeitslosigkeit<br />

kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr.<br />

Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung <strong>mit</strong> weniger als 15 Wochenstun<strong>de</strong>n<br />

ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben<br />

jedoch 165 U onatlich anrechnungsfrei. Wichtig ist, dass Sie je<strong>de</strong><br />

Nebenbeschäftigung <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne<br />

Auffor<strong>de</strong>rung mel<strong>de</strong>n.<br />

In Einzelfällen so<strong>wie</strong> für weitere Details und Auskünfte zu allen Fragen<br />

bei Arbeitslosigkeit o<strong>de</strong>r drohen<strong>de</strong>r Arbeitslosigkeit erhalten Sie<br />

im Internet unter www.arbeitsagentur.<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Agenturen für Arbeit, <strong>de</strong>n Jobcentern so<strong>wie</strong> <strong>de</strong>n<br />

Familienkassen vor Ort. Im Internet können Sie nach Eingabe Ihrer<br />

Postleitzahl die Adresse erfragen.<br />

Telefonisch erreichen Sie die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit<br />

montags <strong>bis</strong> freitags von 8.00 <strong>bis</strong> 18.00 Uhr:<br />

Arbeitnehmer: 01801/555 111<br />

Arbeitgeber: 01801/664 466<br />

Familienkasse: 01801/546 337<br />

(Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)<br />

35


5. sonstige leistungen für Patienten<br />

<strong>mit</strong> rheumatoi<strong>de</strong>r Arthritis<br />

5.1. BEFREIUNG VON DER ZUZAHLUNG BEI ARZNEIMITTELN<br />

Für verschreibungspflichtige Medikamente stellt <strong>de</strong>r Arzt ein Rezept aus und<br />

<strong>de</strong>r Patient erhält das Medikament dann in <strong>de</strong>r Apotheke. Die Krankenversicherung<br />

übernimmt die Kosten dafür, <strong>de</strong>r Versicherte trägt jedoch einen Teil<br />

davon als Zuzahlung <strong>mit</strong>. Diese Zuzahlung beläuft sich auf 10 % <strong>de</strong>s Arznei<strong>mit</strong>telpreises,<br />

min<strong>de</strong>stens 5 U und höchstens 10 U. 13 Kostet das Medikament<br />

weniger als 5 U, tragen Sie als Patient die Kosten selbst. Diese Regeln gelten<br />

grundsätzlich auch für Internet-Apotheken.<br />

Um zu vermei<strong>de</strong>n, dass Patienten durch die Zuzahlungen finanziell überfor<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n, gibt es pro Kalen<strong>de</strong>rjahr eine Belastungsgrenze. Sie liegt bei 2 % <strong>de</strong>s<br />

Familienbruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 %. 13 Als Familieneinkommen<br />

wer<strong>de</strong>n die regelmäßigen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (Gehalt,<br />

Renten, Arbeitslosengeld, Kapital- und Mieteinkünfte, Unterhaltszahlungen)<br />

<strong>de</strong>s Versicherten und seiner im gemeinsamen Haushalt leben<strong>de</strong>n Familienangehörigen<br />

angesehen. Daher ist es auch wichtig, <strong>wie</strong> viele Personen <strong>de</strong>m<br />

gemeinsamen Haushalt angehören und von <strong>de</strong>m Einkommen leben müssen.<br />

Denn für Ehegatten und familienversicherte Angehörige, die gemeinsam im<br />

Haushalt leben, wer<strong>de</strong>n Freibeträge berücksichtigt, die vom Familienbruttoeinkommen<br />

abgezogen wer<strong>de</strong>n. So macht <strong>de</strong>r zumutbare Zuzahlungsanteil<br />

je nach Familiengröße einen an<strong>de</strong>ren Betrag aus.<br />

Die Belastungsgrenze gilt für sämtliche Zuzahlungen im Bereich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Krankenversicherung, also beispielsweise auch für die Zuzahlungen<br />

bei Krankenhausbehandlungen o<strong>de</strong>r bei Hilfs<strong>mit</strong>teln (siehe Kapitel 5.2.) und<br />

häuslicher Krankenpflege.<br />

36


Für Patienten <strong>mit</strong> vom Arzt bestätigten chronischen Krankheiten, wozu auch<br />

die <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong> Arthritis gehört, gilt grundsätzlich eine geringere Belastungsgrenze<br />

von nur 1% <strong>de</strong>s Familienbruttoeinkommens. Können Sie anhand von<br />

Belegen nachweisen, dass Sie für Medikamente und an<strong>de</strong>re Leistungen im<br />

Bereich <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung mehr als diesen Betrag aufgewen<strong>de</strong>t<br />

haben, können Sie eine Zuzahlungsbefreiung bei <strong>de</strong>r Krankenkasse<br />

beantragen. Hierfür gibt es von <strong>de</strong>n Krankenkassen spezielle Formulare. Sofern<br />

Sie die Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie von <strong>de</strong>r Krankenkasse einen<br />

schriftlichen und rechtswirksamen Bescheid zugeschickt. Die Befreiung gilt<br />

für die gesamte im gemeinsamen Haushalt leben<strong>de</strong> Familie und muss je<strong>de</strong>s<br />

Jahr neu gestellt wer<strong>de</strong>n. Sollten Sie schon zu viel an Zuzahlungen geleistet<br />

haben, bekommen Sie <strong>de</strong>n überschüssigen Betrag erstattet.<br />

Da Ihre Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, sobald Sie Ihre<br />

Belastungsgrenze erreicht haben, müssen Sie selbst Ihre Zuzahlungen im<br />

Auge behalten und alle Quittungen über diese gezahlten Beträge sammeln.<br />

Denn die Befreiung wird nur bewilligt, wenn Sie lückenlos alle Ausgaben, die<br />

Ihnen bei Verordnungen entstan<strong>de</strong>n sind, nachweisen können.<br />

Ansprechpartner bei allen Fragen zur Befreiung von Zuzahlungen sind die<br />

Sachbearbeiter/-innen bei Ihrer Krankenkasse.<br />

5.2. HILFSMITTEL<br />

Zur Entlastung und zum Schutz <strong>de</strong>r schmerzen<strong>de</strong>n Gelenke und da<strong>mit</strong> zur<br />

Erleichterung <strong>de</strong>s Alltags gibt es für Patienten <strong>mit</strong> entzündlichen Gelenkerkrankungen<br />

viele orthopädische Hilfs<strong>mit</strong>tel.<br />

37


5. Sonstige Leistungen für Patienten<br />

<strong>mit</strong> rheumatoi<strong>de</strong>r Arthritis<br />

DAZu geHÖren beIsPIelsWeIse:<br />

öffner von Schraubverschlüssen<br />

Spezielles Geschirr und Besteck<br />

Schreibhilfen<br />

Greifhilfen bzw. -verstärker<br />

Knöpfhilfen<br />

Strumpfanzieher<br />

Wannen- und Duschvorrichtungen<br />

Schuheinlagen<br />

Gehhilfen<br />

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für bestimmte Hilfs<strong>mit</strong>tel auf, die<br />

im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlich sind, um <strong>de</strong>n Erfolg einer Krankenbehandlung zu<br />

sichern, einer drohen<strong>de</strong>n Behin<strong>de</strong>rung vorzubeugen o<strong>de</strong>r eine bereits vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Behin<strong>de</strong>rung auszugleichen. 14 Ein Anspruch kann auch im Rahmen von<br />

medizinischen Vorsorgeleistungen bestehen, beispielsweise wenn die Versorgung<br />

<strong>mit</strong> einem Hilfs<strong>mit</strong>tel notwendig ist, um Pflegebedürftigkeit zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Dabei gilt die von <strong>de</strong>r Gesundheitsreform festgelegte Zuzahlungsregel: Wie<br />

auch bei Arznei<strong>mit</strong>teln, beträgt bei Hilfs<strong>mit</strong>teln die Zuzahlung 10 % <strong>de</strong>r Kosten,<br />

begrenzt wird die Zuzahlung auf min<strong>de</strong>stens 5 U und höchstens 10 U. 13 Für<br />

Versicherte, die wegen <strong>de</strong>rselben chronischen Krankheit in Dauerbehandlung<br />

sind — dazu gehört auch die <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong> Arthritis —, gilt grundsätzlich eine<br />

geringere Belastungsgrenze von nur 1 % <strong>de</strong>r jährlichen Bruttoeinnahmen zum<br />

Lebensunterhalt.<br />

Die Kosten für Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s täglichen Gebrauchs wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n<br />

Krankenkassen nicht übernommen, auch dann nicht, wenn diese für Ihre<br />

Gesundheit als Patient <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong>r Arthritis för<strong>de</strong>rlich sind, <strong>wie</strong> beispielsweise<br />

elektrisch verstellbare Sessel aus <strong>de</strong>m Möbelhaus.<br />

38


PRAKTISCHER TIPP:<br />

Bevor Sie sich für ein orthopädisches Hilfs<strong>mit</strong>tel entschei<strong>de</strong>n,<br />

• lassen Sie sich von Ihrem behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt/Ihrer Ärztin<br />

beraten, welches Hilfs<strong>mit</strong>tel Ihren Alltag wirklich erleichtert und für<br />

Sie sinnvoll ist, und<br />

• fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, <strong>wie</strong> die Kostenübernahme<br />

geregelt ist.<br />

5.3. HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE<br />

Wenn Sie als Patient <strong>mit</strong> entzündlicher Gelenkerkrankung vorübergehend<br />

Hilfe bei <strong>de</strong>r täglichen Versorgung benötigen, ist dies durch die so genannte<br />

häusliche Krankenpflege möglich.<br />

Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenkassen<br />

und umfasst: 15<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>r ärztlichen Behandlung, die dazu dienen Krankheiten<br />

zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten o<strong>de</strong>r Krankheitsbeschwer<strong>de</strong>n<br />

zu lin<strong>de</strong>rn und die üblicherweise an Pflegekräfte <strong>de</strong>legiert wer<strong>de</strong>n können,<br />

<strong>wie</strong> beispielsweise Verbandswechsel, Arznei<strong>mit</strong>telgaben, Verabreichung<br />

von Spritzen („Behandlungspflege“ genannt)<br />

Grundverrichtungen <strong>de</strong>s täglichen Lebens <strong>wie</strong> das tägliche Waschen,<br />

Hilfe beim An- und Ausziehen, Zähneputzen („Grundpflege“ genannt)<br />

Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung<br />

allgemein notwendig sind, <strong>wie</strong> beispielsweise Einkaufen,<br />

die Essenszubereitung und das Reinigen <strong>de</strong>r Wohnung („hauswirtschaftliche<br />

Versorgung“ genannt)<br />

39


5. Sonstige Leistungen für Patienten<br />

<strong>mit</strong> rheumatoi<strong>de</strong>r Arthritis<br />

Auch an <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r häuslichen Krankenpflege muss sich <strong>de</strong>r Versicherte<br />

<strong>mit</strong> einer Zuzahlung beteiligen, hierbei gelten Beson<strong>de</strong>rheiten. 14 10 U<br />

wer<strong>de</strong>n einmalig für die Verordnung fällig, darüber hinaus sind 10 % <strong>de</strong>r<br />

Kosten pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Der Zuzahlungsbetrag ist begrenzt<br />

auf 28 Tage pro Kalen<strong>de</strong>rjahr und wird nur bei erwachsenen Patienten über<br />

18 Jahre erhoben.<br />

40<br />

Voraussetzung für die häusliche Krankenpflege<br />

ist, dass Sie diese Verrich-<br />

tungen nicht selbst durchführen kön-<br />

nen o<strong>de</strong>r keine Person in Ihrem Haus-<br />

halt lebt, die Sie im erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Umfang versorgen kann. Die häusliche<br />

Krankenpflege muss von Ihrem behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n<br />

Arzt/Ihrer Ärztin verordnet und<br />

von Ihrer Krankenkasse genehmigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die häusliche Krankenpflege wird<br />

maximal vier Wochen lang bezahlt.<br />

Sie kann in Ausnahmefällen länger<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n, zum Beispiel wenn<br />

ein Arzt dies für medizinisch notwendig<br />

erachtet. Wer aber dauerhaft<br />

o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st für längere Zeit auf<br />

Pflege ange<strong>wie</strong>sen ist, muss Leistungen<br />

<strong>de</strong>r Pflegeversicherung beantragen<br />

(siehe 5.4. Pflegeversicherung).


5.4. PFLEGEVERSICHERUNG<br />

5.4.1. PFLEGEKASSEN<br />

Der Gesetzgeber hat seit 1995 bestimmt, dass je<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r in einer gesetzlichen<br />

o<strong>de</strong>r privaten Krankenversicherung versichert ist, auch pflegeversichert sein<br />

muss. So<strong>mit</strong> sind Pflegeversicherung und Krankenversicherung formal zwar<br />

nicht dasselbe, die Pflegeversicherung ist jedoch in <strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>r gleichen<br />

Krankenkasse zugeordnet, befin<strong>de</strong>t sich also sozusagen „unter einem Dach“.<br />

Mit an<strong>de</strong>ren Worten: Wenn Sie beispielsweise bei <strong>de</strong>r AOK krankenversichert<br />

sind, sind Sie auch bei <strong>de</strong>r AOK pflegeversichert und müssen dort Leistungen<br />

<strong>de</strong>r Pflegeversicherung beantragen.<br />

5.4.2. PFLEGESTUFEN<br />

Anspruch auf Leistungen aus <strong>de</strong>r Pflegeversicherung haben alle Personen,<br />

die aufgrund einer körperlichen, geistigen o<strong>de</strong>r seelischen Erkrankung o<strong>de</strong>r<br />

Behin<strong>de</strong>rung dauerhaft — voraussichtlich für min<strong>de</strong>stens sechs Monate — in<br />

erheblichem Maße Hilfe bei <strong>de</strong>n Verrichtungen <strong>de</strong>s täglichen Lebens benötigen.<br />

16-18 Voraussetzung ist, dass Sie vor <strong>de</strong>r Antragstellung min<strong>de</strong>stens zwei<br />

Jahre in einer Pflegekasse versichert waren.<br />

Grundsätzlich wird zwischen vollstationärer, teilstationärer, häuslicher und<br />

Kurzzeitpflege unterschie<strong>de</strong>n, wobei eine Kombination einzelner Varianten<br />

möglich ist. Die Leistungen können entwe<strong>de</strong>r als Geld- (selbst beschaffte<br />

Pflegekraft, z. B. Angehörige) o<strong>de</strong>r Sachleistungen (Versorgung durch Pflegedienste<br />

und Sozialstationen) o<strong>de</strong>r als Kombinationsleistung erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Maßgebend dafür, welche Leistungen Sie als Pflegebedürftige/-r erhalten, ist<br />

<strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit im Alltag.<br />

41


5. Sonstige Leistungen für Patienten<br />

<strong>mit</strong> rheumatoi<strong>de</strong>r Arthritis<br />

Um <strong>de</strong>n unterschiedlichen Anfor<strong>de</strong>rungen Rechnung zu tragen, hat <strong>de</strong>r Ge-<br />

setzgeber drei Pflegestufen festgelegt:<br />

42<br />

stuFe I (erHeblIcH PFlegebeDürFtIg):<br />

Pflegeaufwand von täglich 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten für<br />

die Grundpflege<br />

stuFe II (scHWerPFlegebeDürFtIg):<br />

Pflegeaufwand min<strong>de</strong>stens drei Stun<strong>de</strong>n täglich, davon min<strong>de</strong>stens<br />

zwei Stun<strong>de</strong>n für die Grundpflege<br />

stuFe III (scHWerstPFlegebeDürFtIg):<br />

Hilfebedarf rund um die Uhr, min<strong>de</strong>stens fünf Stun<strong>de</strong>n täglich, davon<br />

min<strong>de</strong>stens vier Stun<strong>de</strong>n für die Grundpflege<br />

5.4.3. ANTRAG<br />

Wer Geld aus <strong>de</strong>r Pflegeversicherung beziehen möchte, muss grundsätzlich<br />

immer bei seiner Krankenkasse einen Antrag stellen. Hierzu gibt es einen<br />

einfachen Vordruck, <strong>de</strong>r auch telefonisch angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann. Nach<br />

Antragstellung wird sich ein Gutachter/eine Gutachterin — das sind Ärzte<br />

<strong>de</strong>s so genannten Medizinischen Dienstes (MDK) — zu einem Hausbesuch<br />

anmel<strong>de</strong>n. Bei diesem Hausbesuch erfragt <strong>de</strong>r/die Mitarbeiter/-in <strong>de</strong>s MDK<br />

Ihren täglichen Pflege- und Hilfebedarf und erstellt dann dazu ein Gutachten.<br />

5.4.4. PFLEGEBESCHEID<br />

Auf Grundlage dieses Gutachtens erfolgt die Einteilung in eine Pflegestufe.<br />

Diese wird Ihnen im so genannten Pflegebescheid schriftlich <strong>mit</strong>geteilt.


PRAKTISCHE TIPPS:<br />

Bereiten Sie sich gut auf <strong>de</strong>n Besuch <strong>de</strong>s Medizinischen Dienstes (MDK)<br />

vor. Hilfreich ist die Führung eines Pflegetagebuchs, das Sie bei Ihrer<br />

Pflegekasse anfor<strong>de</strong>rn können. 15 Es genügt aber auch ein einfaches Heft,<br />

in <strong>de</strong>m Sie über min<strong>de</strong>stens zwei Wochen notieren, wer Ihnen wann,<br />

wobei und <strong>wie</strong> oft am Tag hilft. Wichtig ist auch, dass beim Hausbesuch<br />

<strong>de</strong>s Gutachters die Person anwesend ist, die Ihnen <strong>bis</strong>her schon behilflich<br />

war, weil dann die Sch<strong>wie</strong>rigkeiten im Alltag realistisch dargestellt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Und be<strong>de</strong>nken Sie: Beim Gutachten über die Pflegebedürftigkeit ist <strong>de</strong>r<br />

Zeitaufwand entschei<strong>de</strong>nd, <strong>de</strong>n Sie als pflegebedürftige Person an Hilfe<br />

benötigen. Wichtig ist also, dass Sie <strong>de</strong>m MDK beweisen müssen, <strong>wie</strong><br />

wenig Sie noch selbst können, und nicht <strong>wie</strong> viel. Gehen Sie also nicht<br />

über Ihre eigene Schmerzgrenze hinaus, um zu beweisen, dass Sie<br />

nicht hilflos sind. Denn dies wäre für <strong>de</strong>n gestellten Antrag auf Leistungen<br />

aus <strong>de</strong>r Pflegeversicherung absolut hin<strong>de</strong>rlich.<br />

Für weitere Informationen zum Thema Pflegeversicherung wen<strong>de</strong>n<br />

Sie sich bitte an Ihren Arzt/Ihre Ärztin, eine Selbsthilfegruppe vor Ort<br />

o<strong>de</strong>r eine/-n Rechtsberater/-in.<br />

43


6. Wichtige Adressen und Ansprechpartner<br />

Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Integrationsämter und<br />

Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR<br />

50663 Köln<br />

Telefon: 0221/809-7351 u. -7352<br />

Telefax: 0221/8284-1602 u. -1605<br />

www.integrationsaemter.<strong>de</strong><br />

Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit<br />

Regensburger Straße 104<br />

90478 Nürnberg<br />

Telefon: 0911/179-0<br />

Telefax: 0911/179-2123<br />

www.arbeitsagentur.<strong>de</strong><br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Kostenloses Servicetelefon Nr. 0800/1000-4800<br />

Sozialverband VdK Deutschland e. V.<br />

Wurzerstraße 4a<br />

53175 Bonn<br />

Telefon: 0228/82093-0<br />

Telefax: 0228/82093-43<br />

Mail: kontakt@vdk.<strong>de</strong><br />

www.vdk.<strong>de</strong><br />

44


<strong>Aktiv</strong> <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong> — weitere Services für Patienten<br />

Besuchen Sie unsere Internetseite www.aktiv-<strong>mit</strong>-rheuma.<strong>de</strong> für:<br />

Weiterführen<strong>de</strong> Informationen<br />

Laufend aktualisierte Inhalte<br />

Materialien zum Download<br />

Führen Sie Ihr <strong>Rheuma</strong>-Tagebuch elektronisch<br />

auf Ihrem Smartphone. Download unter:<br />

www.aktiv-<strong>mit</strong>-rheuma.<strong>de</strong>/ra-tagebuch<br />

45


6. Wichtige Adressen und Ansprechpartner<br />

Fragen Sie Ihren behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n <strong>Rheuma</strong>tologen nach unseren Ratgebern<br />

„<strong>Aktiv</strong> <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong>“ und „<strong>Rheuma</strong> und Sport“.<br />

46<br />

<strong>Aktiv</strong> <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong><br />

Informationen rund um die <strong>Rheuma</strong>toi<strong>de</strong> Arthritis<br />

Tipps für mehr Lebensqualität und Wohlbefi n<strong>de</strong>n<br />

www.aktiv-<strong>mit</strong>-rheuma.<strong>de</strong>


Quellennachweise<br />

1. http://www.integrationsaemter.<strong>de</strong>/Aktuell/72c6/in<strong>de</strong>x.html<br />

2. <strong>Rheuma</strong>Preis <strong>Aktiv</strong> <strong>mit</strong> <strong>Rheuma</strong> am Arbeitsplatz: Presse<strong>mit</strong>teilung „Entzündliches <strong>Rheuma</strong><br />

und Beruf“. http://www.rheumapreis.<strong>de</strong>/presse/hintergrund-rheuma-und-beruf/<br />

3. BIH Integrationsämter: <strong>Rheuma</strong> — Gemeinsam mehr bewegen. ZB online 1/2010<br />

http://www.integrationsaemter.<strong>de</strong>/ZB-ONLINE/ZB-01-2010/<strong>Rheuma</strong>---Gemeinsam-mehr<br />

bewegen/98c674i1p62/in<strong>de</strong>x.html<br />

4. Deutsche <strong>Rheuma</strong>-Liga Bun<strong>de</strong>sverband e. V.: Merkblatt 6.4 „Rehabilitation bei rheuma-<br />

tischen Erkrankungen“. Überarbeitete Auflage 2011 https://www.rheuma-liga.<strong>de</strong>/fileadmin/<br />

user_upload/Dokumente/Mediencenter/Publikationen/Merkblaetter/6.4_Rehabilitation.<br />

pdf<br />

5. Deutsche <strong>Rheuma</strong>-Liga Berlin e. V.: „Medizinische Rehabilitation und Teilhabe am Arbeits-<br />

leben. Beratung und Informationen für rheumakranke Menschen“ http://www.rheuma-<br />

liga-berlin.<strong>de</strong>/fileadmin/DRL_Rehabilitation_2008.pdf<br />

6. Deutsche <strong>Rheuma</strong>-Liga Bun<strong>de</strong>sverband e. V.: Merkblatt 6.9 „Der Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

bei rheumatischen Erkrankungen“. Neuauflage 2010<br />

7. Sozialverband VdK Deutschland e. V.: „Der Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis“<br />

http://vdk.<strong>de</strong>/cgi-bin/cms.cgi?ID=<strong>de</strong>9196&SID=gEz4Cc6TGTEXOnhleYVYM44iaw59SJ<br />

8. Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit: Gleichstellung behin<strong>de</strong>rter <strong>mit</strong> schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen<br />

nach § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Stand 12/2009 http://www.arbeitsagentur.<br />

<strong>de</strong>/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger/Behin<strong>de</strong>rungen/Gleichstellung/Gleichstellung-<br />

Nav.html<br />

9. Deutsche Rentenversicherung: „Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente — Hilfe im Ernstfall.“<br />

http://www.<strong>de</strong>utsche-rentenversicherung.<strong>de</strong>/Allgemein/<strong>de</strong>/Navigation/1_Lebensla<br />

gen/03_Familie_und_Kin<strong>de</strong>r/01_Informationen_zur_Rente/05_EM-Rente_Hilfe_im_Ernst<br />

fall/EM_Rente_Hilfe_im_Ernstfall_no<strong>de</strong>.html<br />

10. Deutsche <strong>Rheuma</strong>-Liga Bun<strong>de</strong>sverband e. V.: Merkblatt 6.7 „Fakten über <strong>Rheuma</strong>“.<br />

2. Auflage, 2011<br />

11. Deutsche <strong>Rheuma</strong>-Liga Bun<strong>de</strong>sverband e. V.: Merkblatt 6.8 „Rentenansprüche bei rheumatischen<br />

Erkrankungen“. 4. Auflage, 2011<br />

47


Quellennachweise<br />

12. Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen.<br />

13. Bun<strong>de</strong>sministerium für Gesundheit: Informationsblatt zu <strong>de</strong>n Zuzahlungsregelungen<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherungen. Stand Januar 2011<br />

14. Bun<strong>de</strong>sministerium für Gesundheit: Hilfs<strong>mit</strong>tel.<br />

http://www.bmg.bund.<strong>de</strong>/krankenversicherung/leistungen/arznei-heil-und-hilfs<strong>mit</strong>tel/<br />

hilfs<strong>mit</strong>tel.html<br />

15. Richtlinien <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sausschusses <strong>de</strong>r Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung<br />

von „häuslicher Krankenpflege“ nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V in <strong>de</strong>r<br />

Fassung vom 16. Februar 2000, veröffentlicht im Bun<strong>de</strong>sanzeiger 2000; Nr. 91: S. 8 878,<br />

in Kraft getreten am 14. Mai 2000, zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 15. März 2007, veröffentlicht<br />

im Bun<strong>de</strong>sanzeiger 2007; Nr. 115: S. 6 395, in Kraft getreten am 27. Juni 2007, Richtlinie <strong>de</strong>s<br />

Gemeinsamen Bun<strong>de</strong>sausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege<br />

(Häusliche Krankenpflege-Richtlinie) in <strong>de</strong>r Neufassung vom 17. September 2009,<br />

veröffentlicht im Bun<strong>de</strong>sanzeiger 9. Februar 2010, in Kraft getreten am 10. Februar 2010,<br />

zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 21. Oktober 2010, veröffentlicht im Bun<strong>de</strong>sanzeiger 2011, S. 140, in<br />

Kraft getreten am 15. Januar 2011<br />

16. Deutsche <strong>Rheuma</strong>-Liga Bun<strong>de</strong>sverband e. V.: Merkblatt 6.10 „Die Pflegeversicherung bei<br />

rheumatischen Erkrankungen“. 4. Auflage, 2008<br />

17. Deutsche <strong>Rheuma</strong>-Liga Bun<strong>de</strong>sverband e. V.: Merkblatt 6.5 „Soziale Leistungen und Hilfen<br />

für <strong>Rheuma</strong>kranke“. Überarbeitete Auflage 2011<br />

18. Das Informationsportal zur Pflegeversicherung: Pflegegutachten durch <strong>de</strong>n MDK. Juli 2012<br />

48


Notizen<br />

49


Notizen<br />

50


Impressum<br />

Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA<br />

vertreten durch die Bristol-Myers Squibb GmbH<br />

Geschäftsführer<br />

Han Steutel<br />

Arnulfstr. 29<br />

80636 München<br />

Tel.: 089/12142-0<br />

www.b-ms.<strong>de</strong><br />

Registergericht München HRB 154472<br />

Umsatzsteueri<strong>de</strong>ntifikations-Nr.: DE 129308813<br />

Aufsichtsbehör<strong>de</strong>:<br />

Regierung von Oberbayern<br />

Maximilianstr. 39<br />

80538 München<br />

Haftungsauschluss:<br />

Sofern in dieser Broschüre Informationen zu medizinischen Fragen, Krankheitsbil<strong>de</strong>rn<br />

und Therapiemöglichkeiten enthalten sind, bitten wir zu beachten,<br />

dass diese Informationen in keinem Fall als medizinische Beratung o<strong>de</strong>r<br />

Empfehlung zu verstehen sind und dass diese Informationen in keinem Fall die<br />

Beratung durch einen Arzt ersetzen dürfen und sollen. BMS übernimmt keine<br />

Gewähr für die Vollständigkeit und die Richtigkeit <strong>de</strong>r Inhalte.<br />

Bildnachweis:<br />

Titelseite: Fotolia, S. 8: Getty Images, S. 13: Getty Images, S. 16: Fotolia, S. 18:<br />

Fotolia, S. 21: Getty Images, S. 33: Fotolia, S. 40: Fotolia, S. 45-46: BMS<br />

51


IMSDE13NP01595-01 // Feb13 // 9330

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