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Erfolg_Ausgabe Nr. 7 - August 2011

Die Zeitung "Erfolg" ist offizielles Organ des Schweizerischen KMU Verbandes

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ERFOLG Rechtsberatung <strong>Ausgabe</strong> 7 <strong>August</strong> <strong>2011</strong> 15<br />

Familieninterne Unternehmensnachfolge:<br />

Ein Notfallplan<br />

lic. iur. Nils Grossenbacher<br />

Der Herzinfarkt eines Unternehmers kann<br />

nicht nur für diesen selbst, sondern auch für<br />

das von ihm geleitete Familienunternehmen<br />

tödlich sein. Zu den wichtigsten Aufgaben<br />

eines Familienunternehmers gehört<br />

deshalb die frühzeitige Planung und Regelung<br />

der Unternehmensnachfolge.<br />

Ehe- und Erbverträge als verlässliche<br />

Notfallplanung<br />

Der unerwartete Tod eines Unternehmers<br />

bringt nicht nur persönliches Leid, sondern<br />

auch Konfusion und Unsicherheit um die Unternehmensnachfolge<br />

mit sich. Diese Unsicherheit<br />

schadet erfahrungsgemäss dem Unternehmen<br />

und dem innerfamiliären Klima erheblich.<br />

Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert,<br />

sich bereits frühzeitig mit einer<br />

solchen Situation auseinanderzusetzen und<br />

einen Notfallplan zur Hand zu haben.<br />

Umfassende Regelung bei Einigkeit<br />

Für einen solchen Notfallplan ist eine umfas-<br />

Anzeigen<br />

sende Analyse der ehegüter- und erbrechtlichen<br />

Verhältnisse von besonderer Bedeutung.<br />

Bei der Zuweisung eines Unternehmens an<br />

einen Erben und Unternehmensnachfolger<br />

sind stets die Pflichtteile der übrigen Erben<br />

(Ehegatten und Nachkommen sowie allenfalls<br />

Eltern des Unternehmers) zu beachten. Den<br />

Idealfall eines Notfallplans stellt dabei eine<br />

einvernehmliche Vereinbarung aller Beteiligten<br />

darüber dar, wer das Unternehmen erhalten<br />

und weiterführen soll. Dies kann durch<br />

den frühzeitigen Abschluss eines Ehe- oder<br />

Erbvertrags oder einer Kombination der beiden<br />

Verträge erreicht werden. Im Vordergrund<br />

steht dabei oftmals der Verzicht auf die Geltendmachung<br />

von Pflichtteilsansprüchen im Interesse<br />

des Unternehmens. Eine solche transparente<br />

und unter Zustimmung aller Beteiligten<br />

erarbeitete Lösung bringt nicht nur<br />

grösstmögliche Rechtssicherheit für das Familienunternehmen<br />

mit sich, sondern vermindert<br />

auch potentielle innerfamiliäre Streitigkeiten.<br />

Punktuelle Modifikationen bei Uneinigkeit<br />

Gelingt es nicht, dass man sich gemeinsam an<br />

einen Tisch setzt und eine umfassende Regelung<br />

im Interesse des Unternehmens und aller<br />

Beteiligten findet, kann diese Ausgangslage<br />

zumindest durch punktuelle Modifikationen<br />

optimiert werden. Diese können darin<br />

bestehen, dass man mit rein ehevertraglichen<br />

Instrumenten in Kombination mit Testamenten<br />

die Weiterexistenz des Unternehmens sicherstellt.<br />

Zusätzlich besteht auch stets die<br />

Möglichkeit, Erbverträge allenfalls zumindest<br />

mit einem Teil der Familienmitglieder abzu-<br />

schliessen, um so den Spielraum für eine finanzielle<br />

Abgeltung der anderen Familienmitglieder<br />

zu erhöhen.<br />

Weitere Instrumente der Notfallplanung<br />

In finanzieller Hinsicht ist es unabdingbar,<br />

dass der Unternehmer genügend privates<br />

Vermögen bildet, damit er seinem Nachfolger<br />

das Unternehmen zuweisen und den übrigen<br />

Erben die Pflichtteile abgelten kann.<br />

Dies kann einerseits durch die Entnahme von<br />

Gewinnen aus dem Unternehmen oder allenfalls<br />

auch durch die Veräusserung von nichtbetriebsnotwendigen<br />

Unternehmensteilen<br />

geschehen. Andererseits ist auch denkbar,<br />

dem Nachfolger mittels Versicherungsleistungen<br />

die Möglichkeit zu eröffnen, die übrigen<br />

Erben abzufinden. Bei der Beurteilung<br />

sämtlicher Möglichkeiten sind stets auch die<br />

kantonal unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen<br />

im Auge zu behalten.<br />

Beratung rechtzeitig in Anspruch nehmen<br />

Der Familienunternehmer kann seiner Nachfolge<br />

und damit dem Fortbestand seines Unternehmens<br />

gelassen entgegenblicken, wenn<br />

er sich bereits frühzeitig Gedanken über seine<br />

Nachfolge macht und diese im Sinne eines Notfallplans<br />

auch effektiv umsetzt. Es gibt für jede<br />

Konstellation massgeschneiderte Lösungen.<br />

lic. iur. Nils Grossenbacher, Rechtsanwalt und Notar<br />

Partner bei Grossenbacher Rechtsanwälte, Luzern<br />

Grossenbacher Rechtsanwälte AG<br />

Zentralstrasse 44, 6003 Luzern<br />

T +41 41 500 56 56, F +41 41 500 56 57<br />

www.gr-law.ch<br />

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