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Förderprogramme für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit

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<strong>Förderprogramme</strong> <strong>für</strong> <strong>Maßnahmen</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

Dr. Roland Zimmermann<br />

Unter Mitarbeit <strong>von</strong><br />

Markus Pede<br />

Frank Höhle -<br />

Thorsten Altmann-Krüger -<br />

Ein Projekt im Auftrag des<br />

BKB Bundeskompetenzzentrum <strong>Barrierefreiheit</strong> e. V.


INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT........................................................................................ 4<br />

1. EINLEITUNG: Systematik und Gültigkeit .................................... 5<br />

2. <strong>Förderprogramme</strong> auf Bundesebene .......................................... 6<br />

2.1. Barrierefreies Bauen und Modernisieren ........................... 7<br />

2.2 Förderung <strong>von</strong> Infrastrukturmaßnahmen (Städtebau,<br />

Verkehrswege) ........................................................... 18<br />

2.3. Wirtschafts-/Investitionsförderung ................................ 27<br />

2.4. Förderung <strong>von</strong> Arbeitsmarktmaßnahmen ........................ 38<br />

2.5. Forschungsförderung ................................................... 45<br />

3. Landesprogramme <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> .............................................. 47<br />

3.1. Baden Württemberg .................................................... 48<br />

3.1.1. Bauförderung .................................................. 48<br />

3.1.2. Infrastrukturförderung ..................................... 51<br />

3.2. Bayern ....................................................................... 53<br />

3.2.1. Bauförderung .................................................. 53<br />

3.2.2. Infrastruktur; Regionalförderung ....................... 60<br />

3.2.3. Gesundheit/Soziales ......................................... 63<br />

3.3. Berlin ........................................................................ 66<br />

3.3.1. Bauförderung .................................................. 66<br />

3.3.2. Infrastrukturmaßnahmen .................................. 72<br />

3.3.3. Aus- und Weiterbildung .................................... 73<br />

3.4. Brandenburg .............................................................. 74<br />

3.4.1. Bauförderung .................................................. 74<br />

3.4.2. Infrastrukturmaßnahmen .................................. 79<br />

3.5. Bremen ...................................................................... 84<br />

3.5.1. Bauförderung .................................................. 84<br />

3.5.2. Arbeit: Aus- und Weiterbildung ......................... 87<br />

3.6. Hamburg .................................................................... 88<br />

Bauförderung ............................................................. 88<br />

3.7. Hessen ...................................................................... 92<br />

Bauförderung ............................................................. 92<br />

3.8. Mecklenburg-Vorpommern ........................................... 96<br />

Bauförderung ............................................................. 96<br />

3.9. Niedersachsen ............................................................ 98<br />

3.9.1. Bauförderung .................................................. 98<br />

3.9.2. Infrastrukturmaßnahmen ................................ 105<br />

3.9.3. Gesundheit und Soziales ................................. 108<br />

3.10. Nordrhein-Westfalen .................................................. 111<br />

Bauförderung ........................................................... 111<br />

3.11. Rheinland-Pfalz ......................................................... 125<br />

Bauförderung ........................................................... 125<br />

3.12. Saarland .................................................................. 131<br />

Bauförderung ........................................................... 131<br />

3.13. Sachsen ................................................................... 139<br />

Bauförderung ........................................................... 139


3.14. Sachsen-Anhalt ......................................................... 147<br />

3.14.1. Bauförderung ................................................ 147<br />

3.14.2. Gesundheit und Soziales ................................. 149<br />

3.15. Schleswig-Holstein .................................................... 150<br />

Bauförderung ........................................................... 150<br />

3.16. Thüringen ................................................................ 153<br />

3.16.1. Bauförderung ................................................ 153<br />

3.16.2. Förderung <strong>von</strong> Infrastrukturmaßnahmen .......... 158<br />

3.16.3. Gesundheit und Soziales ................................. 160<br />

3.16.4. Wirtschaftsförderung ...................................... 162<br />

4. Europäische <strong>Förderprogramme</strong> / <strong>Förderprogramme</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> ............................................ 163<br />

4.1. Allgemeines zum EU-Haushalt und dem Fluss der<br />

Finanzströme innerhalb der EU ................................... 164<br />

4.2. Europäische Strukturfonds ......................................... 165<br />

4.3. Von der EU-Kommission verwaltete Haushalts-/<br />

Fördermittel ............................................................. 167<br />

4.4. Zur Beantragung europäischer Fördermittel .................. 168<br />

5. <strong>Förderprogramme</strong> privater Initiativen .................................... 169<br />

5.1 Barrierefreies Bauen und Modernisieren ....................... 170<br />

5.2 Forschungsförderung und Ausbildung .......................... 179<br />

5.3 Lotteriegesellschaften ................................................ 185<br />

6. Zusammenfassung / Schlussbemerkung ................................ 187


VORWORT<br />

Die Sicherung der Teilhabe benachteiligter Menschen am gesellschaftlichen<br />

Leben in all seinen Fassetten hat, ausgedrückt und abzulesen an den vielfältigen<br />

Schlagworten (gleichberechtigte Teilhabe, Integration, Inklusion<br />

etc.) in den entsprechenden Debatten, an Bedeutung gewonnen. Dies liegt<br />

an der Wechselwirkung <strong>von</strong> einerseits einem gesellschaftlich geschärften<br />

Bewusstsein <strong>für</strong> die Belange benachteiligter Menschen und andererseits an<br />

gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz<br />

(AGG) oder der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die das Kriterium<br />

der Benachteiligung nicht wie früher allein auf die Merkmale <strong>von</strong> Behinderung<br />

reduzieren. Hier ist der medizinischen Definition <strong>von</strong> Behinderung ein<br />

menschenrechtlicher Ansatz ergänzend gegenübergestellt, der die gleichberechtigte<br />

Teilhabe eines Jeden als Menschenrecht qualifiziert, das zu<br />

schützen und zu garantieren Aufgabe staatlichen Handelns ist; im Abbau <strong>von</strong><br />

Barrieren aller Art kann damit ein Instrument <strong>zur</strong> Schaffung einer inklusiven<br />

Gesellschaft gesehen werden.<br />

Begriffe wie Inklusion oder <strong>Barrierefreiheit</strong>, die aus aktuellen gesellschaftlichen<br />

Debatten kaum noch wegzudenken sind, definieren ein Anforderungsprofil<br />

<strong>für</strong> staatliches und privatwirtschaftliches Agieren, deren <strong>Maßnahmen</strong><br />

notwendigerweise auch finanzielle Aufwendungen bedingen. Hier stoßen<br />

interessierte und engagierte Institutionen/Akteure dann oft an Grenzen,<br />

entsprechende Finanzierungsinstrumente zu akquirieren.<br />

Aus der Beratungspraxis des BKB Bundeskompetenzzentrum <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

e. V. heraus ist dann auch die Notwendigkeit <strong>zur</strong> Realisierung dieses Projektes<br />

entstanden, eine Art Datenbank mit möglichen Fördermöglichkeiten<br />

aufzubauen. Bislang setzte bei jeder Anfrage nach Fördermöglichkeiten <strong>für</strong><br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> eine aufwendige und immer<br />

gleiche Recherche ein, mit dem Ergebnis, dass viele Fördermöglichkeiten gar<br />

nicht aufgespürt worden sind, entsprechende Projekte also an der Unkenntnis<br />

über Fördermöglichkeiten gescheitert sind. Hier soll das vorliegende<br />

Projekt ein Stück weit Abhilfe schaffen.<br />

Seite 4 <strong>von</strong> 189


1. EINLEITUNG: Systematik und Gültigkeit<br />

Die hier vorliegende Dokumentation soll einen Überblick über unterschiedliche<br />

<strong>Förderprogramme</strong> <strong>für</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

liefern. Die gelisteten Programme können keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit<br />

erheben, da insbesondere auf europäischer Ebene (Abschnitt 5)<br />

und im privaten Sektor (Abschnitt 6) die Vielfalt an Fördertöpfen es nicht<br />

erlaubt, Licht ins Dunkel der Förderinstrumentarien zu bringen.<br />

Gegliedert ist diese Dokumentation in <strong>Förderprogramme</strong>:<br />

des Bundes (Abschnitt 2)<br />

der 16 Bundesländer (Abschnitt 3)<br />

aus dem EU-Haushalt (Abschnitt 4) und<br />

privater Geldgeber (Abschnitt 5).<br />

Das erste Problem, das sich bei der Erfassung der hier gelisteten <strong>Förderprogramme</strong><br />

ergeben hat, ist, dass die entsprechenden Förderinstrumente oft<br />

tief in sozialen oder Wirtschaftsförderungsprogrammen vergraben sind.<br />

Das zweite Problem einer solchen Datensammlung ist das Aktualitätsproblem.<br />

<strong>Förderprogramme</strong> laufen aus und werden neu oder unter anderen<br />

Namen neu aufgelegt, so dass die hier vorliegende, unvollständige Dokumentation<br />

nur eine Momentaufnahme bieten kann.<br />

Drittes Problem – und hier machte sich bei allen Mitarbeitern während der<br />

Bearbeitung ein großes Stück weit Enttäuschung breit – ist der Aktionsradius<br />

<strong>von</strong> insbesondere staatlichen <strong>Förderprogramme</strong>n beinahe ausschließlich auf<br />

die Bereiche Bauen, Infrastrukturmaßnahmen und Verkehr reduziert. Dieses<br />

Ergebnis führt aber letztlich auch zu einer Erkenntnis, die in die Debatten<br />

rund um die Schaffung <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> und einer inklusiven Gesellschaft<br />

mitzunehmen ist.<br />

Seite 5 <strong>von</strong> 189


2. <strong>Förderprogramme</strong> auf Bundesebene<br />

Im Folgenden werden Programme <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> auf Bundesebene aufgelistet. Die Darstellung<br />

bezieht sich auf staatliche <strong>Förderprogramme</strong> (zu privaten <strong>Förderprogramme</strong>n<br />

siehe Abschnitt 5.) und ist in folgende Förderbereiche gegliedert:<br />

a) Barrierefreies Bauen und Modernisieren<br />

b) Infrastrukturmaßnahmen<br />

c) Wirtschafts-/Investitionsförderung<br />

d) Förderung <strong>von</strong> Arbeitsmarktmaßnahmen<br />

e) Forschungsförderung<br />

Soweit dies recherchiert werden konnte, informiert die Darstellung der<br />

<strong>Förderprogramme</strong> über:<br />

den Förderbereich / Programmtitel,<br />

die Förderart (Zuschuss, Kredit, Beratung etc.),<br />

den Kreis der Antragsberechtigten (private, gewerbliche Antragsteller,<br />

Kommunen etc.),<br />

die Laufzeit des Förderprogramms,<br />

eine Kurzbeschreibung,<br />

eine Grobdarstellung der Förderbedingungen (die exakten Förderbedingungen<br />

sind bei Bedarf beim Programmgeber in Erfahrung zu<br />

bringen) und<br />

die Kontaktdaten des Förderungsgebers,<br />

Quellenangaben.<br />

Seite 6 <strong>von</strong> 189


2.1. Barrierefreies Bauen und Modernisieren<br />

Programmtitel: Altersgerecht Umbauen, Erwerb <strong>von</strong> barrierefreien<br />

Wohnungseigentum (Programm-Nr.:<br />

159 der Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KFW)<br />

Förderart: zinsvergünstigtes Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Eigentümer einer Wohnimmobilie/Selbstnutzer,<br />

Mieter einer Wohnimmobilie, Vermieter einer<br />

Wohnimmobilie, Wohneigentümergemeinschaften,<br />

Gewerbliche Unternehmen, Kommunale Unternehmen,<br />

Wohnungsgesellschaften, Gemeinnützige<br />

Organisationen, Kommunen, Zweckverbände,<br />

Eigenbetriebe<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Im Programm Altersgerecht Umbauen fördert die<br />

KfW alle Baumaßnahmen, die zu einer Barriere-<br />

Reduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität<br />

gewährleisten sowie den Kauf frisch<br />

umgebauter Wohngebäude.<br />

Förderbedingungen: Das KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen<br />

Kosten, bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.<br />

Den Antrag stellen Sie vor Kauf oder Umbau der<br />

Immobilie bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer<br />

Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre<br />

Hausbank bereitgestellt.<br />

Das Programm Altersgerecht Umbauen fördert alle<br />

<strong>Maßnahmen</strong>, die Ihnen oder Ihren Mietern das<br />

Wohnen angenehmer machen und unabhängig vom<br />

Alter und jeglicher Einschränkung ein selbst<br />

bestimmtes Leben ermöglichen.<br />

Das Programm finanziert den Erwerb bzw. den<br />

barrierereduzierenden Umbau <strong>von</strong> Wohnungen und<br />

Wohngebäuden zum Standard "Altersgerechte<br />

Wohnung/Altersgerechtes Haus".<br />

Gefördert wird auch die Umsetzung nur einzelner<br />

barrierereduzierender <strong>Maßnahmen</strong>. Insbesondere<br />

<strong>Maßnahmen</strong> aus den Bereichen:<br />

Seite 7 <strong>von</strong> 189


Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen<br />

Eingangsbereiche und Wohnungszugang (z. B.<br />

Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen)<br />

vertikale Erschließung/Überwindung <strong>von</strong> Niveauunterschieden<br />

(z. B. Aufzugsanlage, Rampen)<br />

Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Änderung<br />

Raumzuschnitt, Schwellenabbau, Freisitze)<br />

<strong>Maßnahmen</strong> in Sanitärräumen (z. B. bodengleiche<br />

Dusche, Änderung Raumzuschnitt)<br />

Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung,<br />

Kommunikation (z. B. AAl-Systeme,<br />

Stütz- und Haltesysteme, Gegensprechanlagen)<br />

Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen.<br />

Bei der Durchführung dieser <strong>Maßnahmen</strong> sind technische<br />

Mindestanforderungen zu beachten. Diese<br />

sind in individuell wählbaren Förderbereichen zusammengefasst.<br />

Detaillierte Erläuterungen entnehmen<br />

Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm.<br />

Die Baumaßnahmen werden <strong>von</strong> Fachunternehmen<br />

ausgeführt. Die Firmen bestätigen in ihren Rechnungen,<br />

dass die Umbauten den Maßgaben des<br />

Merkblatts entsprechen.<br />

Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine<br />

Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.<br />

Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe<br />

Ihrer Umbaukosten nicht übersteigen.<br />

Kontaktdaten: Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />

Palmengartenstraße 5 – 9<br />

60325 Frankfurt-Main<br />

Telefon: 0 69 / 74 31-0<br />

Fax: 0 69 / 74 31 95 00<br />

Email: info@kfw.de<br />

Quelle: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Altersgerecht_Umbauen_-_Kredit<br />

Seite 8 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Leistungen <strong>zur</strong> Teilhabe am Leben -<br />

Beschaffung, Umbau und Erhalt einer Wohnung<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Menschen mit einer Behinderung<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Die Rehabilitationsträger sind <strong>für</strong> Hilfen, die die<br />

barrierefreie Wohnung betreffen, zuständig. Wohnberatungsangebote<br />

gibt es auf Länder- und kommunaler<br />

Ebene.<br />

Förderbedingungen:<br />

Die Rehabilitationsträger nach dem SGB IX erbringen<br />

u. a. Leistungen <strong>zur</strong> Teilhabe am Leben in<br />

der Gemeinschaft. Diese umfassen auch Hilfen bei<br />

der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und<br />

der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen<br />

Bedürfnissen behinderter Menschen entspricht (§ 55<br />

Abs. 2 Ziff. 5 SGB IX). Da nicht immer auf den<br />

ersten Blick gesagt werden kann, welcher Rehabilitationsträger<br />

zuständig ist, empfiehlt es sich, diese<br />

Frage über eine gemeinsame Servicestelle in Ihrer<br />

Nähe klären zu lassen.<br />

In den Ländern und Gemeinden gibt es zahlreiche<br />

Angebote <strong>zur</strong> Wohnberatung, um das selbständige<br />

Wohnen und die selbständige Haushaltsführung der<br />

Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld<br />

zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen. Die<br />

Angebote werden <strong>von</strong> staatlichen Stellen, Behindertenverbänden,<br />

privaten Vereinen und Initiativen<br />

aber auch <strong>von</strong> Wirtschaftsunternehmen aus der Bau-<br />

und Inneneinrichtungsbranche geleistet.<br />

http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm<br />

Kontaktdaten: Zuständiger Rehabilitationsträger<br />

Seite 9 <strong>von</strong> 189


Quelle: Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales (BMAS)<br />

Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“<br />

http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Bauen_Wohnen/Barrierefrei_<br />

Wohnen/Beschaffung_Wohnung/beschaffung_wohnu<br />

ng_node.html<br />

Seite 10 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Verbesserung des individuellen<br />

Wohnumfeldes<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Pflegeversicherte/r bzw. deren/dessen Familienangehörigen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Antragstellung.<br />

Zum einen werden Sie vom Medizinischen<br />

Dienst der Krankenkassen (MDK) auf die Möglichkeit<br />

einer Wohnungsanpassung hingewiesen. In diesem<br />

Fall erfolgt auch eine positive Stellungnahme <strong>für</strong> die<br />

Pflegekasse.<br />

Zum anderen können Sie selbst einen Antrag<br />

stellen, dann holt die Pflegekasse eine Stellungnahme<br />

des MDK ein.<br />

Kurzbeschreibung: Bei Vorliegen einer Pflegestufe werden nach § 40<br />

SGB XI finanzielle Zuschüsse <strong>für</strong> die Verbesserung<br />

des Wohnungsumfelds gewährt, wenn dadurch die<br />

häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine<br />

selbstständige Lebensführung erreicht wird. Darunter<br />

fallen z. B. Rampen, Einbau eines Treppenlifts<br />

oder Sitzlifts, Türverbreiterungen, Entfernen <strong>von</strong><br />

Türschwellen sowie Umbauten im Bad oder Küche.<br />

Dabei wird der gesamte Umbau der Wohnung, z. B.<br />

Badumbau und Türverbreiterung, als eine Maßnahme<br />

betrachtet. Der Zuschuss kann bis zu<br />

2.557,00 € pro Maßnahme betragen.<br />

Ändert sich die Pflegesituation und werden weitere<br />

<strong>Maßnahmen</strong> notwendig, handelt es sich um eine<br />

neue Maßnahme im Sinne des § 40,<br />

Abs. 4 SGB XI. Pf.<br />

Bei erneutem Bedarf kann ein neuer Antrag gestellt<br />

werden.<br />

Antragsteller mit eigenem Einkommen müssen einen<br />

Eigenanteil tragen. Das Vermögen der Antragsteller<br />

ist <strong>für</strong> die Bewilligung ohne Belang.<br />

Seite 11 <strong>von</strong> 189


Förderbedingungen: Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe.<br />

Kontaktdaten: Pflegeversicherung<br />

Quelle:<br />

Vom Pflegebedürftigen wird ein Eigenanteil in Höhe<br />

<strong>von</strong> 10 % der Kosten verlangt, höchstens jedoch<br />

50 % seiner monatlichen Einkünfte.<br />

Grundsätzlich ist der Zuschuss vor Beginn der Baumaßnahme<br />

bei der Pflegeversicherung zu beantragen<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales (BMAS)<br />

Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“<br />

http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html<br />

Seite 12 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Eigenheimrente – „Wohn–Riester“<br />

Förderart: Staatliche Förderzulagen, unter Umständen Steuerliche<br />

Vorteile<br />

Antragsberechtigung: Eine Riester-Rente kann jeder abschließen, der in<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert<br />

oder Beamter ist.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Altersvorsorgeversicherung, die <strong>zur</strong> Anschaffung <strong>von</strong><br />

selbst genutztem – barrierefreiem – Wohnraum<br />

verwendet werden kann.<br />

Gegenwärtig wird an einer Gesetzesvorlage gearbeitet,<br />

die den vereinfachten Zugriff auf das<br />

angesparte Kapital erlaubt und auch den altersgerechten<br />

Umbau <strong>von</strong> selbst genutztem Wohnraum<br />

vorsieht.<br />

Förderbedingungen: Anlage <strong>von</strong> 4 % des Vorjahreseinkommens pro Jahr<br />

Kontaktdaten: Versicherer nach Wahl<br />

Quelle: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/ei<br />

genheimrente-wohn-riester.html<br />

http://www.rententips.de/rententips/riester/wohnriester/index.php<br />

Seite 13 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> Umbaumaßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong><br />

<strong>von</strong> barrierefreiem Wohnraum durch<br />

das Grundsicherungs- oder Sozialamt<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Wenn keine anderen Fördermöglichkeiten in Frage<br />

kommen oder die dort bewilligten Mittel nicht ausreichen<br />

und eine Finanzierung aus eigenen Mitteln<br />

nicht möglich ist, können Sie beim Grundsicherungs-<br />

oder Sozialamt Ihres Wohnortes eine Übernahme<br />

der Kosten beantragen.<br />

Förderbedingungen: Da es sich hier um eine Sozialleistung handelt,<br />

gelten <strong>für</strong> die Antragsgewährung Einkommens- und<br />

Vermögensgrenzen (Wohnberatungsstelle beraten<br />

entsprechend).<br />

Kontaktdaten: Örtliches Sozialamt<br />

Auch hier gilt: die Anträge müssen in jedem Fall vor<br />

der Baumaßnahme gestellt werden!<br />

Quelle: Aus der Broschüre „Die barrierefreien eigenen<br />

4 Wände - Wege zum barrierefreien Wohnraum“,<br />

herausgegeben <strong>von</strong> dem Beauftragten der Bundesregierung<br />

<strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen.<br />

www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publik<br />

ationen/DE/Brosch%C3%BCre_Wohnraum_kk.pdf?_<br />

_blob=publicationFile<br />

Seite 14 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Steuerliche Abzugsfähigkeit<br />

Förderart: Steuerbegünstigung<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Zu den Förderinstrumentarien und Initiativen des<br />

Bundes zählt u. a. die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />

<strong>von</strong> Renovierungsmaßnahmen.<br />

Förderbedingungen: Die steuerliche Abzugsfähigkeit <strong>von</strong> Handwerkerleistungen<br />

<strong>für</strong> Renovierungsmaßnahmen in privaten<br />

Selbstnutzer- und Mieterhaushalten schließt <strong>Maßnahmen</strong><br />

<strong>zur</strong> Beseitigung <strong>von</strong> Barrieren im Wohnbereich<br />

ein. Der Steuerbonus beträgt bis zu 1.200 €<br />

(20 % <strong>von</strong> max. 6.000 € der Arbeitskosten).<br />

Kontaktdaten: Finanzamt<br />

Zudem können <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>von</strong><br />

Barrieren als besondere Belastung steuerlich geltend<br />

gemacht werden<br />

Quelle: Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales (BMAS)<br />

Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“<br />

http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html<br />

Seite 15 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Onlineberatung "Barrierefreier Hausbau"<br />

Förderart: kostenlose Beratung<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Sie wollen eine Immobile <strong>zur</strong> eigenen privaten<br />

Nutzung bauen lassen, kaufen oder anmieten und<br />

stellen eine der folgenden Anforderungen:<br />

Barrierefreies Wohnen <strong>für</strong> Rollstuhlbenutzer<br />

(DIN 18025, Teil 1).<br />

Barrierefreies Wohnen <strong>für</strong> Personen, die in anderer<br />

Form in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind<br />

(DIN 18025, Teil 2).<br />

Seniorengerechtes Wohnen (DIN 18025, Teil 2).<br />

Das Beratungsangebot unterstützt bei diesem Vorhaben.<br />

Neben wertvollen Tipps wird eine kostenfreie<br />

Planungsprüfung <strong>von</strong> Neubauten sowie die Modernisierung<br />

<strong>von</strong> Altbauten geboten<br />

Förderbedingungen: Die Onlineberatung richtet sich an Privatpersonen<br />

und ist kostenlos.<br />

Für die Beratung bzw. Unterstützung werden<br />

Angaben über die vorhandenen körperlichen Einschränkungen<br />

sowie Planungsunterlagen (Bauexposé,<br />

Grundriss/Maßangaben) <strong>zur</strong> Wohnung bzw.<br />

zum Haus benötigt.<br />

Die Prüfung bezieht sich auf die Berücksichtigung<br />

der <strong>Barrierefreiheit</strong> in Bauplänen (Aufteilung der<br />

Räume und der vorgesehenen Außenanlagen, ausreichende<br />

Bewegungsflächen (z. B. Befahrbarkeit<br />

<strong>von</strong> Bad, WC und Küche etc.). Soweit dies aus den<br />

vorgelegten Unterlagen ersichtlich ist, wird die<br />

Berücksichtigung weiterer in den DIN-Normen festgelegter<br />

Anforderungen abgeprüft.<br />

Seite 16 <strong>von</strong> 189


Sie können eine Beratungsanfrage wie folgt online<br />

stellen:<br />

a) Ausführlich mit dem im Internet angebotenen<br />

Formular.<br />

b) Formlos per E-Mail an info@online-wohnberatung.de.<br />

Kontaktdaten: Barrierefrei Leben e. V.<br />

www.online-wohn-beratung.de<br />

Quelle: www.online-wohn-beratung.de<br />

Seite 17 <strong>von</strong> 189


2.2 Förderung <strong>von</strong> Infrastrukturmaßnahmen<br />

(Städtebau, Verkehrswege)<br />

Programmtitel: IKK - Barrierearme Stadt<br />

(Programmnummer 233 der Kreditanstalt <strong>für</strong><br />

Wiederaufbau (KFW))<br />

Förderart: zinsgünstiges Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Finanziert wird die barrierefreie oder barrierearme<br />

Umgestaltung der Städte und Gemeinden mit allen<br />

notwendigen Nebenarbeiten einschließlich<br />

Beratungs- und Planungsleistungen. Hier einige<br />

Beispiele:<br />

Öffentliche Gebäude, z. B. Verwaltungsgebäude,<br />

Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Veranstaltungs-<br />

und Sportstätten:<br />

Fahrstühle, Rampen, barrierefreie Stellplätze<br />

Türöffner, Kommunikationssysteme<br />

breitere Bewegungsflächen in Räumen, Sanitäranlagen<br />

trittsichere Bodenbeläge<br />

sichtbare und tastbare Orientierungshilfen,<br />

Beleuchtung, Akustik<br />

Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder<br />

Verkehr:<br />

U- und S-Bahnstationen<br />

Überführungen, Unterführungen<br />

Öffentlicher Raum:<br />

abgesenkte Bürgersteige<br />

Leit- und Orientierungshilfen <strong>für</strong> blinde und<br />

sehbehinderte Menschen<br />

Seite 18 <strong>von</strong> 189


Förderbedingungen: Alle <strong>Maßnahmen</strong> müssen mindestens den technischen<br />

Anforderungen entsprechen (siehe Anlage<br />

zum Merkblatt). Ein Bauvorlageberechtigter oder ein<br />

sachverständiger Vertreter des zuständigen Bauamtes<br />

muss bestätigen, dass die technischen<br />

Anforderungen eingehalten werden. Die Kombination<br />

mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich.<br />

Antrag und Auszahlung direkt bei der KfW.<br />

Die <strong>für</strong> Kommunaldarlehen üblichen formalen<br />

Voraussetzungen müssen erfüllt sein.<br />

Ihren Antrag stellen Sie bitte <strong>für</strong> das laufende Haushaltsjahr,<br />

das ist auch nach Baubeginn noch möglich.<br />

Mehrjährige Vorhaben beantragen Sie bitte in<br />

Abschnitten, bezogen auf das Haushaltsjahr.<br />

Kontaktdaten: Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />

Niederlassung Berlin<br />

10865 Berlin<br />

Quelle: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr<br />

ammuebersicht/IKK_-_Barrierearme_Stadt/index.jsp<br />

Seite 19 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: IKU - Barrierearme Stadt<br />

(Programmnummer 234 der Kreditanstalt <strong>für</strong><br />

Wiederaufbau (KFW))<br />

Förderart: zinsgünstiges Darlehen<br />

Antragsberechtigung:<br />

Laufzeit: laufend<br />

kommunale Unternehmen, soziale Organisationen,<br />

Unternehmen bis zu 500 Mio. € Gruppenumsatz<br />

(z. B. im Rahmen <strong>von</strong> Öffentlich-Privaten Partnerschaften)<br />

Kurzbeschreibung: Finanziert wird die barrierefreie oder barrierearme<br />

Umgestaltung der Städte und Gemeinden mit allen<br />

notwendigen Nebenarbeiten einschließlich Beratungs-<br />

und Planungsleistungen. Hier einige<br />

Beispiele:<br />

Öffentliche Gebäude z. B. Verwaltungsgebäude,<br />

Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Veranstaltungs-<br />

und Sportstätten:<br />

Fahrstühle, Rampen, barrierefreie Stellplätze<br />

Türöffner, Kommunikationssysteme<br />

breitere Bewegungsflächen in Räumen, Sanitäranlagen<br />

trittsichere Bodenbeläge<br />

sichtbare und tastbare Orientierungshilfen,<br />

Beleuchtung, Akustik<br />

Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder<br />

Verkehr:<br />

U- und S-Bahnstationen<br />

Überführungen, Unterführungen<br />

Öffentlicher Raum:<br />

abgesenkte Bürgersteige<br />

Leit- und Orientierungshilfen <strong>für</strong> blinde und<br />

sehbehinderte Menschen<br />

Die komplette Liste finden Sie im Merkblatt auf<br />

Reiter 4 - Antrag, Formulare, Merkblätter.<br />

Seite 20 <strong>von</strong> 189


Förderbedingungen: Alle <strong>Maßnahmen</strong> müssen mindestens den technischen<br />

Anforderungen entsprechen (siehe Anlage<br />

zum Merkblatt). Ein Bauvorlageberechtigter oder ein<br />

sachverständiger Vertreter des zuständigen Bauamtes<br />

muss bestätigen, dass die technischen<br />

Anforderungen eingehalten werden.<br />

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln<br />

ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen<br />

möglich.<br />

Antrag über Hausbank vor Investition.<br />

Kontaktdaten: Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />

Palmengartenstraße 5 – 9<br />

60325 Frankfurt-Main<br />

Telefon: 0 69 / 74 31-0<br />

Fax: 0 69 / 74 31 95 00<br />

E-Mail: info@kfw.de<br />

Quelle: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr<br />

ammuebersicht/IKU-_Barrierearme_Stadt/index.jsp<br />

Seite 21 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Städtebauförderung<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.<br />

Laufzeit: laufend<br />

In den geförderten Gemeinden können Investoren<br />

bzw. Eigentümer, die in dem Fördergebiet ein<br />

förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der<br />

Gemeinde eine Förderung beantragen. Auf die<br />

Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Kurzbeschreibung: Bund und Länder stellen gemeinsam im Rahmen der<br />

Städtebauförderung Finanzhilfen <strong>für</strong> Investitionen in<br />

die Erneuerung und Entwicklung der Städte und<br />

Gemeinden bereit.<br />

Gefördert werden städtebauliche <strong>Maßnahmen</strong>, die<br />

der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und<br />

Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Städte<br />

als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken.<br />

Finanziert werden:<br />

städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

in den alten und den neuen Ländern,<br />

durch die ein Gebiet <strong>zur</strong> Behebung städtebaulicher<br />

Missstände wesentlich verbessert oder<br />

umgestaltet wird (Programm „Städtebauliche<br />

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“).<br />

<strong>Maßnahmen</strong> des städtebaulichen Denkmalschutzes<br />

in den alten und den neuen Ländern <strong>zur</strong><br />

Sicherung einzelner Baudenkmäler sowie zum<br />

Erhalt und <strong>zur</strong> Revitalisierung historischer Innenstädte<br />

in ihrer baulichen und strukturellen<br />

Gesamtheit (Programm „Städtebaulicher<br />

Denkmalschutz“),<br />

städtebauliche <strong>Maßnahmen</strong> der Sozialen Stadt <strong>zur</strong><br />

Stabilisierung und Aufwertung insbesondere benachteiligter<br />

Stadt- und Ortsteile <strong>zur</strong> Schaffung<br />

<strong>von</strong> mehr Generationengerechtigkeit, Familienfreundlichkeit<br />

und sozialem Zusammenhalt<br />

(Programm „Soziale Stadt – Investitionen im<br />

Quartier“),<br />

Seite 22 <strong>von</strong> 189


Stadtumbaumaßnahmen, die der frühzeitigen<br />

Anpassung städtebaulicher Strukturen an die<br />

Entwicklung <strong>von</strong> Bevölkerung und Wirtschaft<br />

dienen (Programm „Stadtumbau Ost/Stadtumbau<br />

West“),<br />

<strong>Maßnahmen</strong> der Innenentwicklung, insbesondere<br />

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, <strong>zur</strong> Stärkung<br />

der zentralen Versorgungsbereiche, die durch<br />

Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen<br />

Leerstand bedroht oder betroffen sind (Programm<br />

„Aktive Stadt- u. Ortsteilzentren“) sowie<br />

Förderung <strong>von</strong> Städten und Gemeinden in dünn<br />

besiedelten, ländlichen, <strong>von</strong> Abwanderung bedrohten<br />

oder vom demografischen Wandel betroffenen<br />

Räumen <strong>zur</strong> Sicherung und Stärkung<br />

der öffentlichen Daseinsvorsorge (Förderung<br />

kleinerer Städte und Gemeinden).<br />

Ziel ist es, den Erhalt und die Modernisierung <strong>von</strong><br />

Gebäuden, die Revitalisierung <strong>von</strong> Zentren und<br />

Nebenzentren und die Verbesserung des Wohnumfeldes<br />

zu ermöglichen.<br />

Auszug aus der Präambel Punkt III:<br />

Bund und Länder stimmen darin überein, dass die<br />

Städtebauförderung einen wesentlichen Beitrag <strong>zur</strong><br />

Umsetzung der Leipzig Charta und der Ziele der<br />

Nationalen Stadtentwicklungspolitik leistet. Die<br />

Stadtquartiere sollen unter Berücksichtigung des<br />

Klimaschutzes und der Klimaänderung an die Bedürfnisse<br />

der Bürgerinnen und Bürger angepasst<br />

werden, insbesondere der Familien bzw. der Haushalte<br />

mit Kindern und der älteren Menschen. Deshalb<br />

können die Finanzhilfen auch eingesetzt<br />

werden, um zum Beispiel das Wohnumfeld barrierefrei<br />

zu gestalten und um die Ausstattung mit<br />

Gemeinbedarfseinrichtungen zu verbessern, die der<br />

Gesundheit, der Bildung und der Integration dienen.<br />

Dazu gehört auch der Ausbau <strong>von</strong> Spielplätzen,<br />

Grünanlagen und Sportstätten im Rahmen der<br />

integrierten Stadtentwicklung.<br />

Seite 23 <strong>von</strong> 189


Förderbedingungen: Die Finanzhilfen <strong>zur</strong> Städtebauförderung sind nach<br />

dem Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs<br />

(BauGB) einzusetzen.<br />

Fördergegenstand sind städtebauliche <strong>Maßnahmen</strong><br />

als Einheit (Gesamtmaßnahmen).<br />

Für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

ist ein städtebauliches Erneuerungskonzept<br />

zu erstellen, das die zu erwartende künftige<br />

Entwicklung der Bevölkerung, des Wohnungsbestandes<br />

und der Wohnungsnachfrage einbezieht.<br />

Im Bereich des Stadtumbaus sind Gesamtmaßnahmen<br />

auf der Grundlage <strong>von</strong> gebietsbezogenen<br />

integrierten Entwicklungskonzepten umzusetzen.<br />

Im Bereich der Förderung kleinerer Städte und<br />

Gemeinden sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen.<br />

Für zusammenarbeitende oder ein<br />

Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden ist ein<br />

überörtlich integriertes Entwicklungskonzept zu<br />

erarbeiten.<br />

Für die jeweiligen Programme gelten besondere<br />

Voraussetzungen.<br />

Weitere Informationen:<br />

http://www.staedtebaufoerderung.info<br />

Kontaktdaten: Antrag annehmende Stellen in den einzelnen<br />

Bundesländern: Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau<br />

und Stadtentwicklung (BMVBS)<br />

Quelle: Förderdatenbank des BM <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />

Technologie:<br />

http://foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=a9<br />

1d6d02f5dcc0b0dd476d19f338d701;views;documen<br />

t&doc=10331&typ=KU<br />

Seite 24 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Nachfolgeregelungen der Bundesländer zum<br />

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)<br />

Förderart: Finanzhilfe<br />

Antragsberechtigung: Bundesländer<br />

Laufzeit: Das GVFG-Bundesprogramm wird nach § 5 Abs. 1<br />

GVFG jährlich fortgeschrieben. Die letzte Fortschreibung<br />

<strong>für</strong> den Zeitraum 2009 - 2013 aufgrund<br />

<strong>von</strong> Vorschlägen der Länder und der Deutschen<br />

Bahn AG erfolgte im August 2009.<br />

Kurzbeschreibung: Aus dem Bundesprogramm können Schienenverkehrswege<br />

des ÖPNV in Verdichtungsräumen und<br />

den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen<br />

Kosten ab 50 Millionen € gefördert werden.<br />

Jährlich stehen ca. 333 Millionen € <strong>zur</strong> Verfügung,<br />

z. B. <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> Verkehrswegen der<br />

Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, der<br />

nichtbundeseigenen Bahnen und Investitionen der<br />

Deutschen Bahn AG.<br />

Förderbedingungen: Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 GVFG dürfen nur Vorhaben<br />

in das Programm aufgenommen werden, <strong>für</strong> die die<br />

Fördervoraussetzungen nach § 3 GVFG vorliegen<br />

oder voraussichtlich zum Zeitpunkt der Förderung<br />

vorliegen werden. Dies schließt die Vorgaben <strong>zur</strong><br />

<strong>Barrierefreiheit</strong> und <strong>zur</strong> Anhörung der Interessenvertreter<br />

behinderter Menschen ein.<br />

Kontaktdaten: Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

Invalidenstraße 44<br />

(Hauptsitz)<br />

10115 Berlin<br />

Telefon: 030 / 18 - 300 – 0<br />

Telefax: 030 / 18 - 300 – 1942<br />

Seite 25 <strong>von</strong> 189


Quelle: Finanzielle Förderung <strong>für</strong> einen barrierefreien<br />

Verkehrsraum in den Kommunen - Die Nachfolgeregelungen<br />

der Bundesländer zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

(GVFG)<br />

Herausgeber:<br />

BKB Bundeskompetenzzentrum <strong>Barrierefreiheit</strong> e. V.<br />

(BKB)<br />

Autorin:<br />

Annerose Hintzke<br />

Institut <strong>für</strong> barrierefreie Gestaltung und Mobilität<br />

GmbH (IbGM)<br />

Download:<br />

http://www.barrierefreiheit.de/broschuere_gvfg.htm<br />

l<br />

Seite 26 <strong>von</strong> 189


2.3. Wirtschafts-/Investitionsförderung<br />

Programmtitel: KfW-Unternehmerkredit – Fremdkapital<br />

(Programmnummer 037 und 047 (KMU) der<br />

Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KFW)<br />

Förderart: zinsgünstiges Darlehen<br />

Antragsberechtigung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), größere<br />

mittelständische Unternehmen,<br />

Laufzeit: laufend<br />

freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater,<br />

Architekten,<br />

natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien<br />

vermieten oder verpachten.<br />

Kurzbeschreibung: Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen<br />

Unternehmen und Freiberuflern eine<br />

zinsgünstige Finanzierung <strong>von</strong> Vorhaben im In- und<br />

Ausland.<br />

Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-<br />

Definition der EU können dabei in einem KMU-<br />

Fenster besonders günstige Konditionen erhalten.<br />

Unter vielem anderen kann hier der Neu- oder Umbau<br />

zu barrierefreien Gewerbeimmobilien (z. B.<br />

Hotels, Ferienwohnungen) finanziert werden.<br />

Förderbedingungen: Das Programm wendet sich an in- und ausländische<br />

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes<br />

Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften<br />

und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)<br />

und Freiberufler, die seit mindestens<br />

3 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der<br />

Geschäftstätigkeit). Ausnahmsweise kann diese<br />

3-Jahres-Grenze unterschritten werden, wenn eine<br />

Förderung im ERP-Gründerkredit Universell nicht<br />

möglich ist.<br />

Seite 27 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, bevor Sie<br />

investieren. Die Berater Ihrer Bank füllen den<br />

Kreditantrag <strong>für</strong> Sie aus. Bitte geben Sie als<br />

Programmnummer <strong>für</strong> Darlehen im KMU-Fenster<br />

047 und außerhalb des KMU-Fensters 037 an.<br />

Quelle: Weitere Informationen:<br />

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr<br />

ammuebersicht/KfW-Unternehmerkredit_A/index.jsp<br />

Seite 28 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Investitionskredit Soziale Organisationen<br />

(IKS) (Programm- Nr.: 147 der Kreditanstalt<br />

<strong>für</strong> Wiederaufbau (KFW)<br />

Förderart: zinsgünstiges Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung<br />

Laufzeit: laufend<br />

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen<br />

Organisationsformen einschließlich Kirchen.<br />

Kurzbeschreibung: Der „IKS – KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen“<br />

ermöglicht gemeinnützigen Antragstellern<br />

eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung <strong>von</strong> Investitionen<br />

in die soziale Infrastruktur.<br />

Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die<br />

soziale Infrastruktur mitfinanziert, soweit diese dem<br />

gemeinnützigen Zweck dienen, zum Beispiel:<br />

Krankenhäuser,<br />

Altenpflegeeinrichtungen,<br />

Betreutes Wohnen,<br />

ambulante Pflegeeinrichtungen,<br />

Behindertenwerkstätten,<br />

Kindergärten und Schulen,<br />

Sportanlagen,<br />

kulturelle Einrichtungen.<br />

Auch Grundstücke können Sie mitfinanzieren, wenn<br />

sie notwendiger Bestandteil Ihrer Investition sind<br />

und vor höchstens 2 Jahren gekauft wurden.<br />

Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Bei<br />

Großprojekten ist eine Gliederung in räumliche,<br />

sachliche und/oder zeitliche Vorhabensabschnitte<br />

möglich. Dabei gilt der Vorhabensabschnitt als ein<br />

Einzelvorhaben.<br />

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der<br />

förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.<br />

Der Kredithöchstbetrag beträgt 50 Mio. € pro Vorhaben.<br />

Seite 29 <strong>von</strong> 189


Sie können Ihren IKS - KfW-Investitionskredit<br />

Soziale Organisationen mit anderen Fördermitteln<br />

kombinieren. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen<br />

und Zulagen darf die Summe Ihrer Aufwendungen<br />

nicht übersteigen.<br />

Förderbedingungen: Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch<br />

eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung<br />

<strong>von</strong> der Körperschaftssteuer durch das<br />

Finanzamt.<br />

Kontaktdaten: Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />

Palmengartenstraße 5 – 9<br />

60325 Frankfurt-Main<br />

Telefon: 0 69 / 74 31-0<br />

Fax: 0 69 / 74 31 95 00<br />

E-Mail: info@kfw.de<br />

Quelle: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr<br />

ammuebersicht/IKS_-_KfW-<br />

Investitionskredit_Soziale_Organisationen/index.jsp<br />

Seite 30 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale<br />

Unternehmen<br />

(Programmnummer 148 der Kreditanstalt <strong>für</strong><br />

Wiederaufbau (KFW)<br />

Förderart: zinsgünstiges Darlehen<br />

Antragsberechtigung: kommunale Unternehmen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Unternehmen im Rahmen <strong>von</strong> Öffentlich-Privaten<br />

Partnerschaften<br />

Kurzbeschreibung: Programm 148 fördert Investitionen kommunaler<br />

Unternehmen in die kommunale und soziale Infrastruktur.<br />

Auch Grundstücke können Sie mitfinanzieren,<br />

wenn sie notwendiger Bestandteil der<br />

Investition sind und vor höchstens 2 Jahren gekauft<br />

wurden. Ihren Kreditantrag reichen Sie bitte bei<br />

Ihrer Hausbank ein, bevor Sie investieren.<br />

Hier einige Beispiele <strong>für</strong> geförderte Investitionen:<br />

allgemeine Verwaltung<br />

öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

Wissenschaft, Technik und Kulturpflege<br />

Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich<br />

Tourismus<br />

soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen,<br />

Kindergärten, Schulen etc.)<br />

Ver- und Entsorgung kommunale Verkehrsinfrastruktur<br />

inklusive Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche<br />

Energieträger<br />

Erschließungsmaßnahmen einschließlich Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> Grunderwerb, die dauerhaft <strong>von</strong><br />

dem kommunalen Unternehmen zu tragen und<br />

nicht umlagefähig sind<br />

Informations- und Kommunikationsinfrastruktur,<br />

insbesondere Breitband<br />

Seite 31 <strong>von</strong> 189


Grundstücke können Sie mitfinanzieren, wenn sie<br />

notwendiger Bestandteil Ihrer Investition sind und<br />

vor höchstens 2 Jahren gekauft wurden.<br />

Im Programm 148 werden auch Forfaitierungsmodelle<br />

refinanziert.<br />

Investiert Ihr Unternehmen in ein kommunales<br />

Vorhaben und soll das Objekt anschließend <strong>von</strong> der<br />

Gebietskörperschaft betrieben werden, kann Ihre<br />

daraus entstehende Forderung <strong>von</strong> einer Bank<br />

angekauft werden. Der Ankauf kann <strong>von</strong> der KfW<br />

refinanziert werden. Dies gilt unabhängig <strong>von</strong> der<br />

Rechtsform, vom Gruppenumsatz und der Gesellschafterstruktur<br />

Ihres Unternehmens.<br />

Förderbedingungen: Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten<br />

erforderlich. Hierzu zählen zum Beispiel Grundschulden,<br />

die Sicherungsübereignung <strong>von</strong> Maschinen<br />

oder Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften).<br />

Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie<br />

im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrer<br />

Hausbank.<br />

Kontaktdaten: Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />

Palmengartenstraße 5 – 9<br />

60325 Frankfurt-Main<br />

Telefon: 0 69 / 74 31-0<br />

Fax: 0 69 / 74 31 95 00<br />

E-Mail: info@kfw.de<br />

Quelle: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr<br />

ammuebersicht/IKU_-_KfW-<br />

Investitionskredit_Kommunale_Unternehmen/index.<br />

jsp<br />

Seite 32 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: IKK - KfW-Investitionskredit Kommunen<br />

(Programmnummer 208 der Kreditanstalt <strong>für</strong><br />

Wiederaufbau (KFW)<br />

Förderart: zinsgünstiges Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Kommunen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Der IKK-KfW-Investitionskredit Kommunen fördert<br />

Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur<br />

inklusive Grundstückskäufe, Investitionen in<br />

wohnwirtschaftliche Projekte.<br />

Hier einige Beispiele:<br />

kommunale Gebäude modernisieren,<br />

Energie einsparen<br />

technische Infrastruktur anpassen, z. B. in<br />

Wasser- und Abwasserwirtschaft<br />

betriebliche Infrastruktur auf- und ausbauen<br />

Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich<br />

Tourismus<br />

Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft<br />

Baulanderschließung<br />

Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen<br />

Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen<br />

Breitbandnetze<br />

Sie können Ihren IKK-KfW-Investitionskredit Kommunen<br />

mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die<br />

Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf<br />

die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen.<br />

Förderbedingungen: Die <strong>für</strong> Kommunaldarlehen üblichen formalen<br />

Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Gegenüber<br />

der KfW weisen Sie nach Abschluss der <strong>Maßnahmen</strong>,<br />

spätestens jedoch 24 Monate nach Vollauszahlung<br />

des Kredits, den programmgemäßen Einsatz der<br />

Mittel nach.<br />

Seite 33 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: KfW - Niederlassung Berlin<br />

10865 Berlin<br />

kommune@kfw.de<br />

Quelle: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr<br />

ammuebersicht/IKK_-_KfW-<br />

Investitionskredit_Kommunen/index.jsp<br />

Seite 34 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Leben auf dem Land<br />

Privates Engagement fördern - Lebensqualität<br />

schaffen<br />

Förderprogramm der Landwirtschaftlichen<br />

Rentenbank<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen sowie sonstige nicht wirtschaftlich<br />

tätige Gruppen im ländlichen Raum z. B. Vereine<br />

oder Bürgerinitiativen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Mit dem Förderprogramm "Leben auf dem Land"<br />

werden Privatpersonen und Vereine unterstützt, um<br />

die Wohn- und Lebensbedingungen in ländlichen<br />

Regionen Deutschlands zu erhalten und zu verbessern.<br />

Vielfältige Einsatzbereiche - Finanziert werden<br />

beispielsweise:<br />

Erwerb, Erhaltung und Erweiterung <strong>von</strong> landwirtschaftlich<br />

oder ehemals landwirtschaftlich<br />

genutzter Bausubstanz als Wohnraum <strong>zur</strong><br />

Eigennutzung<br />

Wohnungsbau <strong>zur</strong> Eigennutzung <strong>für</strong> Landwirte<br />

Private Investitionen im Zusammenhang mit<br />

öffentlich geförderten Dorfsanierungsmaßnahmen<br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Verbesserung des Kultur-,<br />

Bildungs- und Freizeitangebots<br />

Bürgerhäuser, Vereinsheime etc.<br />

Gefördert werden Privatpersonen und Vereine sowie<br />

sonstige nicht kommerzielle Organisationen.<br />

Es steht eine große Bandbreite an Kredittypen <strong>zur</strong><br />

Verfügung.<br />

Seite 35 <strong>von</strong> 189


Förderbedingungen: In diesem Programm erhalten Sie grundsätzlich<br />

Kredite zu LR-Basis-Konditionen.<br />

Die in den Zinssätzen enthaltene Marge der Hausbanken<br />

ist nach dem Risikogerechten Zinssystem<br />

(RGZS) abhängig <strong>von</strong> Ihrer Bonität und den eingebrachten<br />

Sicherheiten.<br />

Die Darlehen werden über Ihre Hausbank ausgelegt<br />

- fragen Sie dort nach den Rentenbank-<strong>Förderprogramme</strong>n.<br />

Die Darlehen sind banküblich zu<br />

besichern.<br />

Kontaktdaten: Landwirtschaftliche Rentenbank<br />

Hochstraße 2<br />

60313 Frankfurt am Main<br />

Postfach 10 14 45<br />

60014 Frankfurt am Main<br />

Telefon: 0 69 / 2 10 70-64 44 (Zentrale)<br />

Quelle: http://www.rentenbank.de/cms/ziel/263207/DE/Priv<br />

atpersonen.html<br />

Seite 36 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Räumliche Strukturmaßnahmen. Kommunale<br />

Infrastruktur verbessern - Wirtschaftskraft<br />

stärken<br />

Förderart: zinsgünstiges Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

(bis 50.000 Einwohner), Gebietskörperschaften und<br />

Zweckverbände in ländlichen Regionen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden:<br />

Investitionen, die den Wohn- und Lebenswert<br />

ländlich geprägter Gebiete durch Erschließung,<br />

Ordnung und Schutz sowie durch Ausstattung mit<br />

Infrastruktureinrichtungen erhöhen<br />

andere <strong>Maßnahmen</strong> und Einrichtungen kommunaler<br />

Daseinsvorsorge (z. B. Kindertagesstätten,<br />

Brandschutzvorsorge, medizinische Beratungsstellen<br />

und Energieversorgung)<br />

Förderbedingungen: Förderdarlehen der Rentenbank werden über die<br />

Hausbanken ausgelegt und sind banküblich zu<br />

besichern.<br />

Kontaktdaten: Landwirtschaftliche Rentenbank<br />

Hochstraße 2<br />

60313 Frankfurt am Main<br />

Postfach 10 14 45<br />

60014 Frankfurt am Main<br />

Telefon: 0 69 / 2 10 70-64 44 (Zentrale)<br />

Quelle: http://www.rentenbank.de/cms/ziel/285678/DE/Ko<br />

mmunen.html<br />

Seite 37 <strong>von</strong> 189


2.4. Förderung <strong>von</strong> Arbeitsmarktmaßnahmen<br />

Programmtitel: Initiative Inklusion<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind je nach Handlungsfeld die<br />

Träger der jeweiligen Maßnahme, wie z. B. natürliche<br />

und juristische Personen des öffentlichen und<br />

privaten Rechts, Unternehmen der gewerblichen<br />

Wirtschaft und öffentliche Einrichtungen.<br />

Laufzeit: bis 2018<br />

Kurzbeschreibung: Als Maßnahme des Nationalen Aktionsplans der<br />

Bundesregierung <strong>zur</strong> Umsetzung der Behindertenrechtskonvention<br />

der Vereinten Nationen unterstützt<br />

das Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) im Rahmen der Initiative Inklusion die Teilhabe<br />

schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.<br />

Gefördert werden <strong>Maßnahmen</strong> in den Handlungsfeldern:<br />

Berufsorientierung <strong>für</strong> schwerbehinderte Schüler<br />

Schaffung neuer Ausbildungsplätze <strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

junge Menschen in Betrieben und<br />

Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes und<br />

Schaffung neuer Arbeitsplätze <strong>für</strong> ältere<br />

schwerbehinderte Menschen.<br />

Förderbedingungen: Die Ausgestaltung <strong>von</strong> Berufsorientierungsmaßnahmen<br />

ist in einer Vereinbarung zwischen dem<br />

jeweiligen Land und der zuständigen Regionaldirektion<br />

der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit festzulegen.<br />

Träger <strong>von</strong> Berufsorientierungsmaßnahmen müssen<br />

<strong>für</strong> die Durchführung der Maßnahme geeignet sein<br />

und eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung<br />

gewährleisten.<br />

Ausbildungsplätze müssen <strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

junge Menschen neu geschaffen werden. Die Möglichkeiten<br />

des Berufsbildungsgesetzes und der<br />

Handwerksordnung sind zu nutzen.<br />

Seite 38 <strong>von</strong> 189


Arbeitsplätze müssen mit schwerbehinderten<br />

Menschen besetzt werden, die das 50. Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

Kontaktdaten: Die Initiative Inklusion wird in enger Kooperation<br />

des BMAS mit den zuständigen Ministerien der<br />

Länder umgesetzt. Die Länder werden unter Berücksichtigung<br />

der regionalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktstrukturen<br />

die auf Landesebene administrativ<br />

verantwortlichen Kooperationspartner einbeziehen.<br />

Für die Durchführung des Programms sind die zuständigen<br />

Ministerien der Länder verantwortlich.<br />

Weitere Informationen erteilt das<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales (BMAS)<br />

Wilhelmstraße 49<br />

10117 Berlin<br />

Telefon: 0 30 / 1 85 27-0<br />

Fax: 0 30 / 1 85 27-18 30<br />

E-Mail: info@bmas.bund.de<br />

Internet: http://www.bmas.de<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=vi<br />

ews;document&doc=11536&typ=KU<br />

Seite 39 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Leistungen <strong>zur</strong> Teilhabe am Arbeitsleben - Erhaltung<br />

und Erlangung eines Arbeitsplatzes<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind behinderte oder <strong>von</strong><br />

Behinderung bedrohte Menschen.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Neben Kraftfahrzeughilfen, nichtorthopädischen<br />

Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen können<br />

Zuschüsse <strong>für</strong> Arbeitshilfen oder <strong>für</strong> Umbaumaßnahmen<br />

beantragt werden. Kostenvoranschläge sind<br />

vor Beginn der Maßnahme mit einem Berater der<br />

Arbeitsagentur zu erstellen.<br />

Förderbedingungen: Leistungen <strong>zur</strong> Teilhabe am Arbeitsleben werden<br />

durch die Agenturen <strong>für</strong> Arbeit nur auf Antrag gewährt.<br />

Sofern Sie Leistungen in Anspruch nehmen<br />

wollen, stellen Sie den Antrag bitte bei der <strong>für</strong> Ihren<br />

Wohnsitz zuständigen Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Dort erhalten<br />

Sie auch die erforderlichen Vordrucke.<br />

Der Antrag kann aber auch bei jedem Sozialleistungsträger<br />

und jedem Rehabilitationsträger<br />

gestellt werden. Sollte die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

nach Prüfung der Zuständigkeit feststellen, dass ein<br />

anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, wird Ihr<br />

Antrag entsprechend weitergeleitet. Über die<br />

Weiterleitung werden Sie schriftlich informiert.<br />

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile müssen die<br />

Leistungen beantragt werden, bevor die Kosten<br />

entstehen.<br />

Kontaktdaten: Örtliche Stelle der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

Quelle: http://nullbarriere.de/finanzierung-arbeitgeberbarrierefrei-bauen.htm<br />

Weitere Informationen:<br />

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-<br />

Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-<br />

Sammlung/MB-12-Foerderung-Teilhabe-<br />

Arbeitsleben-AN.pdf<br />

Seite 40 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Leistungen an Arbeitgeber - Leistungen <strong>zur</strong><br />

Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen <strong>für</strong> die<br />

behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Arbeitgeber<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Die Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz behinderungsgerecht<br />

auszustatten, sind so vielfältig wie die<br />

Behinderungen selbst. Ein Mensch mit einer Sinnesbehinderung<br />

hat hier einen völlig anderen Bedarf als<br />

zum Beispiel ein Rollstuhlfahrer. Häufig wird der<br />

Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes<br />

einen Betriebsbesuch durchführen und geeignete<br />

Lösungsvorschläge machen.<br />

Die Beschaffung erfolgt dann durch den Arbeitgeber<br />

selbst, der da<strong>für</strong> eine Leistung des Integrationsamtes<br />

bis <strong>zur</strong> vollen Höhe der Kosten erhält.<br />

Förderbedingungen: Eine Leistung des Rehabilitationsträgers anstelle des<br />

Integrationsamtes kommt dann in Betracht, wenn<br />

die Behinderung erst neu eingetreten ist oder sich<br />

gravierend verschlechtert hat und dadurch die Erwerbsfähigkeit<br />

gefährdet ist. Geht es dagegen eher<br />

um eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen,<br />

ist das Integrationsamt zuständig.<br />

Geht es um fest eingebaute Hilfen, zum Beispiel<br />

einen Personenaufzug oder behindertengerechte<br />

Sanitärräume, wird die Leistung in der Regel an den<br />

Arbeitgeber erbracht.<br />

Beispiel:<br />

Ein Lift im Schulgebäude. Für eine schwerbehinderte<br />

Lehrerin, die wegen Multipler Sklerose im Rollstuhl<br />

sitzt, muss an ihrer Schule ein Personenaufzug eingebaut<br />

werden, um ihr eine weitere Berufstätigkeit<br />

zu ermöglichen.<br />

Seite 41 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Integrationsamt<br />

Das Integrationsamt bezuschusst einen Teil der<br />

Aufwendungen. Nur einen Teil, weil der Lift nicht nur<br />

der behinderten Lehrerin, sondern zum Beispiel auch<br />

behinderten Kindern oder Besuchern zu Gute<br />

kommt.<br />

Örtliches Landesamt <strong>für</strong> Soziales<br />

Quelle: http://www.integrationsaemter.de/ZB-03-<br />

2012/445c5477i3p62/index.html<br />

Seite 42 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Arbeitsplätze <strong>für</strong> schwerbehinderte Menschen<br />

Förderart:<br />

Zuschuss oder Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Integrationsprojekte<br />

Arbeitgeber<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze <strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen einschließlich der behinderungsgerechten<br />

Gestaltung ihres Arbeitsplatzes<br />

können Arbeitgeber Zuschüsse oder Darlehen vom<br />

Integrationsamt erhalten.<br />

Förderbedingungen: Arbeitgeber können <strong>für</strong> die Schaffung neuer, wenn<br />

nötig behinderungsgerecht gestalteter Arbeitsplätze<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte Menschen, die<br />

ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die<br />

Pflichtquote hinaus eingestellt werden<br />

besonders betroffen sind (d. h. Menschen, die<br />

einer besonderen Hilfskraft bedürfen, die nur eine<br />

verminderte Arbeitsleistung erbringen können<br />

oder deren Beschäftigung mit besonderen Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> den Arbeitgeber verbunden ist),<br />

mehr als 12 Monate arbeitslos sind<br />

im Anschluss an eine Beschäftigung in einer<br />

Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen eingestellt<br />

werden, wenn gewährleistet ist, dass die geförderten<br />

Plätze <strong>für</strong> einen nach Lage des Einzelfalls<br />

zu bestimmenden langfristigen Zeitraum schwerbehinderten<br />

Menschen vorbehalten bleibt, wenn<br />

Leistungen nicht <strong>von</strong> anderer Stelle zu erbringen<br />

sind oder erbracht werden (z. B.<br />

Eingliederungszuschüsse)<br />

Zuschüsse oder Darlehen vom Integrationsamt<br />

erhalten.<br />

Der Zuschuss oder das Darlehen kann bis <strong>zur</strong> vollen<br />

Höhe der notwendigen Kosten bei angemessener<br />

Beteiligung des Arbeitgebers an den Gesamtkosten<br />

geleistet werden.<br />

Seite 43 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Integrationsamt<br />

Örtliches Landesamt <strong>für</strong> Soziales<br />

Quelle: Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales (BMAS)<br />

Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“<br />

http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Foerderung_AG/<br />

Zusatz_ArbPlatz/zusatz_arbplatz_node.html<br />

Seite 44 <strong>von</strong> 189


2.5. Forschungsförderung<br />

Programmtitel: Zukunft Bau 2012 – Förderung <strong>von</strong><br />

Forschungsprojekten<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen<br />

Laufzeit: 2013, Fortführung ist im Gespräch<br />

Kurzbeschreibung: Grundlage ist die Förderrichtlinie des Bundesministeriums<br />

<strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

über die Vergabe <strong>von</strong> Zuwendungen <strong>für</strong> Forschungsvorhaben<br />

im Rahmen der Forschungsinitiative<br />

Zukunft Bau im Jahre 2012:<br />

§ 2. Gegenstand der Förderung<br />

Punkte: Demographischer Wandel<br />

Nutzerorientiertes Bauen vor dem Hintergrund<br />

aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen und des<br />

demographischen Wandels<br />

Anpassung des Gebäudebestands vor dem Hintergrund<br />

des demographischen Wandels<br />

Neue kostengünstige Lösungen <strong>für</strong> das barrierefreie<br />

Bauen<br />

Bediener- und nutzerfreundliche Ausstattung <strong>von</strong><br />

Gebäuden<br />

Förderbedingungen: Im Jahr 2012 wurden zwei Antragsrunden durchgeführt.<br />

Anträge waren unter Verwendung der<br />

Antragsformulare in der 2. Runde bis spätestens<br />

3. Dezember 2012 vollständig bei dem Bundesinstitut<br />

<strong>für</strong> Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)<br />

im Bundesamt <strong>für</strong> Bauwesen und Raumordnung<br />

(BBR) ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Seite 45 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Bundesinstitut <strong>für</strong> Bau-, Stadt- und Raumforschung<br />

Deichmanns Aue 31 – 37<br />

53179 Bonn<br />

Telefon: 02 28 / 9 94 01-0<br />

Fax: 02 28 / 9 94 01-12 70<br />

Quelle: Förderdatenbank des BM <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />

Technologie http://www.foerderdatenbank.de/<br />

Seite 46 <strong>von</strong> 189


3. Landesprogramme <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> <strong>Maßnahmen</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

Im Folgenden werden Landesprogramme <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> aufgelistet. Die Darstellung bezieht sich auf<br />

staatliche <strong>Förderprogramme</strong> (zu privaten <strong>Förderprogramme</strong>n siehe Abschnitt<br />

5.) und ist nach Bundesländern und hier wiederum in folgende<br />

Förderbereiche gegliedert: 1<br />

Barrierefreies Bauen und Modernisieren<br />

Forschungsförderung<br />

Förderung <strong>von</strong> Infrastrukturmaßnahmen<br />

Gesundheit/Soziales<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Soweit dies recherchiert werden konnte, informiert die Darstellung der<br />

<strong>Förderprogramme</strong> über:<br />

den Förderbereich / Programmtitel<br />

die Förderart (Zuschuss, Kredit, Beratung etc.)<br />

den Kreis der Antragsberechtigten (private, gewerbliche Antragsteller,<br />

Kommunen etc.)<br />

die Laufzeit des Förderprogramms<br />

eine Kurzbeschreibung<br />

eine Grobdarstellung der Förderbedingungen (die exakten Förderbedingungen<br />

sind bei Bedarf beim Programmgeber in Erfahrung zu<br />

bringen)<br />

die Kontaktdaten des Förderungsgebers<br />

Quellenangaben.<br />

1 Die Förderinstrumente der einzelnen Bundesländer variieren sehr stark, so dass es nicht<br />

zu allen Förderbereichen <strong>Förderprogramme</strong> in den Ländern gibt.<br />

Seite 47 <strong>von</strong> 189


3.1. Baden Württemberg<br />

3.1.1. Bauförderung<br />

Programmtitel: Landeswohnraumförderungsprogramm –<br />

Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen; Verwalter <strong>von</strong> Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

Laufzeit: laufend, seit 02.01.2012<br />

Kurzbeschreibung: In Kooperation mit der KfW Bankengruppe bietet die<br />

L-Bank Wohnungseigentümergemeinschaften zinsgünstige<br />

Finanzierungen <strong>für</strong> Investitionsmaßnahmen<br />

gemäß den Programmen Energieeffizient Sanieren<br />

und Altersgerecht Umbauen der KfW an. Dabei bürgt<br />

das Land <strong>für</strong> die <strong>von</strong> der Landesbank an Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

als Verbandskredit ausgereichten<br />

Darlehen. Das Programm dient landesweit<br />

der Förderung der energetischen Sanierung und<br />

barrierearmen oder barrierefreien Modernisierung<br />

des Wohnungsbestandes.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Landesbank/Staatsbank <strong>für</strong> Baden-Württemberg<br />

Schlossplatz 10<br />

76113 Karlsruhe<br />

Hotline: 07 21 / 1 50-17 44<br />

Telefon: 07 21 / 1 50-0<br />

Fax: 07 21 / 1 50-12 81<br />

E-Mail: wohneigentum@l-bank.de<br />

Internet: http://www.lbank.de/lbank/startseite.xml<br />

Quelle: http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/mietwohnraum/finanzierung<strong>von</strong>wohnungseigentuemergemeinschaftenweg.xml?ceid=116022<br />

Seite 48 <strong>von</strong> 189


Programmtitel Landeswohnraumförderungsprogramm –<br />

Eigentumsförderung<br />

Förderart: Zuschuss / Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Gefördert werden Ehepaare, Lebenspartner i. S. d.<br />

Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte<br />

Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit<br />

mindestens einem haushaltsangehörigen Kind,<br />

Schwerbehinderte sowie junge kinderlose Paare.<br />

Laufzeit: laufend, seit 02.01.2012<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Baden-Württemberg fördert die Bildung<br />

<strong>von</strong> selbst genutztem Wohneigentum durch einkommensschwächere<br />

Familien und Haushalte, die<br />

sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum<br />

versorgen können und auf Unterstützung angewiesen<br />

sind. Mitfinanziert werden:<br />

Förderbedingungen:<br />

Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer<br />

neuen Eigentumswohnung<br />

Erwerb eines gebrauchten Hauses oder einer gebrauchten<br />

Eigentumswohnung (älter als 4 Jahre<br />

nach Bezugsfertigkeit) einschließlich erwerbsnahe<br />

Modernisierungsmaßnahmen <strong>zur</strong> Erhöhung des<br />

Gebrauchswerts, <strong>Herstellung</strong> der <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

<strong>von</strong> Wohnungen, Verbesserung des Wärmeschutzes<br />

und Verringerung des Heizenergieverbrauchs<br />

sowie Instandsetzungsarbeiten<br />

Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen;<br />

<strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> nach DIN<br />

Kontaktdaten: Expertenteam Eigentumsförderung<br />

Telefon: 08 00 / 1 50 30 30<br />

Fax: 07 21 / 1 50-12 81<br />

E-Mail: wohneigentum@l-bank.de<br />

Internet: www.l-bank.de/wohnen<br />

Quelle: http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/eigengenu<br />

tzterwohnraum/index.nav?ceid=100325<br />

Seite 49 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Landeswohnraumförderungsprogramm -<br />

Mietwohnraumförderung<br />

Förderart: Zuschuss/Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Bauherren, die neue Sozialmietwohnungen bauen:<br />

Wohnungsunternehmen<br />

Wohnungsgenossenschaften<br />

Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände<br />

sonstige Körperschaften und Anstalten des<br />

öffentlichen Rechts<br />

Privatpersonen.<br />

Laufzeit: laufend; seit 02.01.2012<br />

Kurzbeschreibung: Neubau, energetische Sanierung und barrierefreie<br />

Modernisierung <strong>von</strong> Mietwohnraum<br />

Förderbedingungen:<br />

Neubau <strong>von</strong> Mietwohnraum<br />

Energetische Sanierung und / oder barrierefreie<br />

Modernisierung bestehenden Mietwohnraums<br />

Kontaktdaten: Landesbank / Staatsbank <strong>für</strong> Baden-Württemberg<br />

Bereich Wohnungsunternehmen<br />

Telefon: 07 21 / 1 50-38 75<br />

Fax: 07 21 / 1 50-38 29<br />

E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de<br />

Quelle: http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/mietwohnr<br />

aum/schaffung<strong>von</strong>mietwohnraumfuerhaushaltemitbe<br />

sonderenschwierigkeitenbeiderwohnraumversorgung<br />

.xml?ceid=100328<br />

Seite 50 <strong>von</strong> 189


3.1.2. Infrastrukturförderung<br />

Programmtitel: Tourismusfinanzierung<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Gefördert werden mittelständische Tourismusbetriebe,<br />

wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten oder<br />

Kurbetriebe in Gegenden, die vom Land offiziell als<br />

baden-württembergisches Tourismusgebiet anerkannt<br />

sind.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Förderung des Tourismus im Bereich der Ferien- und<br />

Kurerholung, im Bereich Naherholung in ausgewiesenen<br />

Naherholungsgebieten sowie Sonderformen<br />

des Gastgewerbes, insbesondere gewerblich betriebene<br />

Ferienwohnungen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Mitfinanziert werden größere bauliche <strong>Maßnahmen</strong>,<br />

Neugestaltung des Angebots mit thematischer Umgestaltung<br />

der Räumlichkeiten, grundlegende Umgestaltung<br />

und Änderung des Ambientes (außen<br />

und/oder innen), Umgestaltung des Hotelbereiches,<br />

Neugestaltung des Freizeitangebots.<br />

Kontaktdaten: Landesbank/Staatsbank <strong>für</strong> Baden-Württemberg<br />

Börsenplatz 1<br />

70174 Stuttgart<br />

Hotline: 07 11 / 1 22-23 45<br />

Telefon: 07 11 / 1 22-0<br />

Fax: 07 11 / 1 22-21 12<br />

E-Mail: wirtschaft@l-bank.de<br />

Internet: http://www.lbank.de/lbank/startseite.xml<br />

Quelle: http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/unternehmen/vorhabenbe<br />

stehenderunternehmen/tourismusfinanzierung.xml?c<br />

eid=100198<br />

Seite 51 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Kommunen; Öffentliche Einrichtungen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Unterstützt werden bauliche Investitionen <strong>für</strong> die<br />

Errichtung, (energetische) Sanierung und Modernisierung<br />

öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen.<br />

Darüber hinaus werden auch bauliche<br />

Investitionen im Rahmen <strong>von</strong> Öffentlich-Privaten-<br />

Partnerschaften (ÖPP) sowie investive <strong>Maßnahmen</strong><br />

an zertifizierten Wanderwegen und <strong>zur</strong> begleitenden<br />

Radinfrastruktur mitfinanziert.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Die Regierungspräsidien Baden-Württemberg:<br />

http://www.rp.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1029169_l1/inde<br />

x.html<br />

Ministerium <strong>für</strong> Ländlichen Raum und<br />

Verbraucherschutz Baden-Württemberg:<br />

http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ab<br />

ffcd7e52e22aec09289983f46a875d;views;document<br />

&doc=8519<br />

Seite 52 <strong>von</strong> 189


3.2. Bayern<br />

3.2.1. Bauförderung<br />

Programmtitel: Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer<br />

behinderungsgerechten Wohnung<br />

(Wohnungshilfen)<br />

Förderart: Zuschuss/Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch<br />

IX)<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Das Integrationsamt kann schwerbehinderten<br />

Menschen Leistungen gewähren<br />

<strong>zur</strong> Beschaffung <strong>von</strong> behinderungsgerechtem<br />

Wohnraum<br />

<strong>zur</strong> Anpassung <strong>von</strong> Wohnraum und seiner Ausstattung<br />

an behinderungsgerechte Bedürfnisse<br />

und<br />

zum Umzug in eine behinderungsgerechte oder<br />

erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz<br />

gelegene Wohnung.<br />

Es können einkommensabhängige Zuschüsse, Zinszuschüsse<br />

und / oder Darlehen gewährt werden.<br />

Förderbedingungen: Sie müssen schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch<br />

IX) oder einem schwerbehinderten Menschen<br />

gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX)<br />

sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt<br />

werden und das tarifliche bzw. ortsübliche<br />

Entgelt erhalten.<br />

Kontaktdaten:<br />

Quelle: http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/le<br />

istungen/wohnungshilfen.html#A3<br />

Seite 53 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: jeder bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze<br />

Laufzeit: laufend, seit Mai 2007<br />

Kurzbeschreibung: Fördergegenstände sind bauliche <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong><br />

Anpassung <strong>von</strong> Wohnraum an die Belange <strong>von</strong><br />

Menschen mit Behinderung<br />

Förderbedingungen:<br />

im Bestand <strong>von</strong> Eigenwohnraum sowie<br />

im Bestand <strong>von</strong> Mietwohnraum, der sich in Zweifamilienhäusern<br />

befindet.<br />

Als bauliche <strong>Maßnahmen</strong> kommen beispielsweise in<br />

Betracht:<br />

der Einbau behindertengerechter sanitärer<br />

Anlagen<br />

der Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder<br />

einer Rampe <strong>für</strong> Rollstuhlfahrer<br />

die Beseitigung <strong>von</strong> Barrieren innerhalb und<br />

außerhalb der Wohnung.<br />

Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien<br />

Darlehen (im Ergebnis einem Zuschuss) <strong>von</strong><br />

höchstens 10.000 € je Wohnung.<br />

Seite 54 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Zuständige Bewilligungsstelle Bayern; folgende<br />

Behörden:<br />

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokume<br />

nte/region<br />

Oberste Baubehörde im Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern<br />

Franz-Josef-Strauß-Ring 4<br />

80539 München<br />

Telefon: 0 89 / 21 92- 02<br />

Fax: 0 89 / 21 92-1 33 50<br />

E-Mail: poststelle@stmi-obb.bayern.de<br />

Internet:<br />

http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/<br />

Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)<br />

Brienner Straße 22<br />

80333 München<br />

Telefon: 0 89 / 21 71-08<br />

Fax: 0 89 / 21 71-60 03 88<br />

E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de<br />

Internet: http://www.labo-bayern.de/index.php<br />

Quelle: www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/foerderung/166<br />

61/<br />

Seite 55 <strong>von</strong> 189


Projekttitel: Bayerisches Modernisierungsprogramm<br />

(BayModR)<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher<br />

<strong>von</strong> Mietwohngebäuden und stationären Altenpflegeeinrichtungen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2012 (Verlängerung ist angekündigt)<br />

Kurzbeschreibung: Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung und<br />

Erneuerung <strong>von</strong> Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern<br />

im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung<br />

und <strong>von</strong> Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Ziel ist es, den Gebrauchswert des Wohnraums zu<br />

erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse zu<br />

verbessern, Wohnraum an die Bedürfnisse älterer<br />

Menschen anzupassen, Energie und Wasser einzusparen,<br />

den CO 2-Verbrauch zu mindern, die<br />

städtebauliche Funktion älterer Wohnviertel zu<br />

erhalten bzw. wiederherzustellen sowie eine sozialverträgliche<br />

Miete nach einer Modernisierung zu<br />

schaffen.<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen<br />

zinsverbilligten Darlehens auf Basis der KfW-Programme<br />

Energieeffizient Sanieren und – mit Ausnahme<br />

bei der Modernisierung und Erneuerung <strong>von</strong><br />

Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen<br />

– Altersgerecht Umbauen. Dabei werden die<br />

günstigen Zinssätze der Bundesprogramme durch<br />

die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zusätzlich<br />

verbilligt.<br />

Seite 56 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Oberste Baubehörde im Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern<br />

Franz-Josef-Strauß-Ring 4<br />

80539 München<br />

Telefon: 0 89 / 21 92-02<br />

Fax: 0 89 / 21 92-1 33 50<br />

E-Mail: poststelle@stmi-obb.bayern.de<br />

Internet: http://www.wohnen.bayern.de<br />

Quelle: http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/<br />

Seite 57 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohnraum <strong>für</strong> Studierende<br />

Förderart: Zuschuss/Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen;<br />

Privatpersonen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Der Freistaat Bayern unterstützt die Schaffung und<br />

Instandsetzung <strong>von</strong> Wohnraum <strong>für</strong> Studierende an<br />

staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen.<br />

Förderbedingungen: Technische Förderungsvoraussetzungen:<br />

Zugang zum Gebäude ist nach der DIN 18040-2:<br />

2011-9, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen<br />

– Teil 2: Wohnungen, zu gestalten.<br />

Sind Wohnplätze <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

bestimmt, ist die DIN 18040-2 einzuhalten.<br />

Verkehrsflächen und Gemeinschaftseinrichtungen<br />

sowie Außenanlagen sind in angemessenem Umfang<br />

entsprechend zu planen.<br />

Seite 58 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: 1. Zuständige Kreisverwaltungsbehörde:<br />

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/<br />

2. Oberste Baubehörde im Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern<br />

Franz-Josef-Strauß-Ring 4<br />

80539 München<br />

Telefon: 0 89 / 21 92- 02<br />

Fax: 0 89 / 21 92-1 33 50<br />

E-Mail: poststelle@stmi-obb.bayern.de<br />

Internet:<br />

http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/<br />

3. Bayerische Landesbodenkreditanstalt<br />

(BayernLabo)<br />

Brienner Straße 22<br />

80333 München<br />

Telefon: 0 89 / 21 71-08<br />

Fax: 0 89 / 21 71-60 03 88<br />

E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de<br />

Internet: http://www.labobayern.de/index.php<br />

Quelle: http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/<br />

Seite 59 <strong>von</strong> 189


3.2.2. Infrastruktur; Regionalförderung<br />

Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> Straßen- und Brückenbauvorhaben<br />

kommunaler Baulastträger (RZStra)<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Kommunen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Der Freistaat Bayern fördert aus Mitteln des<br />

Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes<br />

(BayGVFG) und des Finanzausgleichsgesetzes<br />

(FAG) den Bau und den Ausbau<br />

kommunaler Straßen.<br />

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse<br />

in Gemeinden.<br />

Belange <strong>von</strong> Menschen mit Behinderungen und<br />

Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen.<br />

Förderbedingungen: Der Antragsteller muss nachweisen, dass das Vorhaben<br />

nur realisiert werden kann, wenn er Zuwendungen<br />

erhält, und dass die übrige Finanzierung des<br />

Vorhabens gewährleistet ist.<br />

Das Vorhaben muss nach Art und Umfang <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

der Verkehrsverhältnisse dringend<br />

erforderlich sein.<br />

Die Erfordernisse der Raumordnung und der<br />

Landesplanung sind zu berücksichtigen und sonstige<br />

rechtliche Voraussetzungen sind zu erfüllen.<br />

Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch<br />

einwandfrei und unter Berücksichtigung des Grundsatzes<br />

der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

geplant sein.<br />

Belange <strong>von</strong> Menschen mit Behinderungen und<br />

Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen.<br />

Das Vorhaben muss mit städtebaulichen Planungen<br />

und <strong>Maßnahmen</strong>, die mit ihm zusammenhängen,<br />

abgestimmt sein.<br />

Das Vorhaben muss in einem Flächennutzungsplan,<br />

Generalverkehrsplan oder einem gleichwertigen Plan<br />

vorgesehen sein.<br />

Seite 60 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Zuständige Bezirksregierung Bayern:<br />

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokume<br />

nte/behoerde/66776027377<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ed<br />

8001e7a0e91621df0a2326d5721b01;views;docume<br />

nt&doc=10448<br />

Seite 61 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> öffentlichen touristischen<br />

Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Kommunen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden:<br />

Neubau, Erweiterung, Instandsetzung, Umbau<br />

und Modernisierung <strong>von</strong> Kurparks, Kurwegen,<br />

Sole- und Heilwasserleitungen, Tourismusämtern<br />

und touristischen Informationszentren, Veranstaltungszentren,<br />

Tagungs- und Veranstaltungsräumen<br />

sowie entsprechende<br />

Erschließungsmaßnahmen<br />

Instandsetzung, Umbau und Modernisierung <strong>von</strong><br />

Gast-, Kurmittel- und Kurhäusern, Kongressgebäuden<br />

sowie Hallenbädern.<br />

Förderbedingungen: Förderfähig sind Vorhaben, die in Gebieten des ländlichen<br />

Raums und in bayerischen Tourismusgebieten<br />

im Sinne des tourismuspolitischen Konzepts der<br />

Bayerischen Staatsregierung durchgeführt werden.<br />

Für das Vorhaben muss ein überwiegend touristischer<br />

Bedarf vorliegen.<br />

Die zu fördernde Einrichtung muss öffentlich<br />

zugänglich sein und touristisch genutzt werden.<br />

Bei Umsetzung der Maßnahme muss die Sicherstellung<br />

der <strong>Barrierefreiheit</strong> gewährleistet sein.<br />

Kontaktdaten: Zuständige Bezirksregierung Bayern:<br />

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokume<br />

nte/behoerde/66776027377<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ed<br />

8001e7a0e91621df0a2326d5721b01;views;docume<br />

nt&doc=7570<br />

Seite 62 <strong>von</strong> 189


3.2.3. Gesundheit/Soziales<br />

Programmtitel: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Arbeitgeber, die Schwerbehinderte fördern bzw.<br />

einstellen; schwerbehinderte Menschen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Leistungen an Arbeitgeber:<br />

Förderbedingungen:<br />

1. Investitionskosten: Neuschaffung <strong>von</strong> Arbeits-<br />

und Ausbildungsplätzen (§ 15 SchwbAV)<br />

2. Behinderungsgerechte Einrichtung <strong>von</strong> Arbeits-<br />

und Ausbildungsplätzen (§ 26 SchwbAV)<br />

3. Berufsausbildung: Gebühren (§ 26a SchwbAV)<br />

4. Berufsausbildung: Kosten (§ 26b SchwbAV)<br />

5. Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen:<br />

Betreuung/Minderleistung (§ 27 SchwbAV).<br />

6. Sonderförderprogramm: "Job4000" <strong>für</strong> neue<br />

Ausbildungsplätze<br />

7. Sonderförderprogramm:<br />

"Chancen schaffen II" <strong>für</strong> neue Arbeitsplätze<br />

8. Inklusionsprämie <strong>für</strong> neue Ausbildungsplätze<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte junge Menschen<br />

9. Inklusionsprämie <strong>für</strong> neue Arbeitsplätze <strong>für</strong><br />

schwerbehinderte ältere Menschen<br />

Leistungen an Schwerbehinderte:<br />

1. Technische Arbeitshilfen (§ 19 SchwbAV)<br />

2. Selbständigkeit (§ 21 SchwbAV)<br />

3. Berufliche Fortbildung (§ 24 SchwbAV)<br />

4. Besondere Lebenslagen § 25 SchwbAV)<br />

5. Arbeitsassistenz (§ 17 Abs. 1a SchwbAV)<br />

6. Kraftfahrzeughilfen (§ 20 SchwbAV)<br />

7. Wohnungshilfen (§ 22 SchwbAV)<br />

Seite 63 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Zentrum Bayern Familie und Soziales<br />

Region Oberbayern/Integrationsamt<br />

Richelstraße 17<br />

80634 München<br />

Telefon: 0 89 / 1 89 66 – 0<br />

Fax: 0 89 / 1 89 66 - 24 16<br />

E-Mail: integrationsamt.obb@zbfs.bayern.de<br />

Quelle: http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/in<br />

dex.html#A0<br />

Seite 64 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Einrichtungsförderung<br />

Förderart: Zuschuss/Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen, Berufsförderungswerke,<br />

Berufsbildungswerke<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Die Einrichtungen <strong>zur</strong> Teilhabe schwerbehinderter<br />

Menschen am Arbeitsleben, dazu gehören insbesondere<br />

Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke,<br />

Werkstätten und Wohnstätten <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen und Blindenwerkstätten, können<br />

Leistungen vom Integrationsamt erhalten. Die<br />

Leistungen dienen der Schaffung, Erweiterung,<br />

Ausstattung und Modernisierung der einzelnen<br />

Einrichtung.<br />

Förderbedingungen: siehe SchwabAV §31<br />

Kontaktdaten: Zentrum Bayern Familie und Soziales Region<br />

Oberbayern - Integrationsamt<br />

Richelstraße 17<br />

80634 München<br />

Telefon: 0 89 / 1 89 66 – 0<br />

Fax: 0 89 / 1 89 66 - 24 16<br />

E-Mail: integrationsamt.obb@zbfs.bayern.de<br />

Quelle: http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/werksta<br />

etten/index.html<br />

Seite 65 <strong>von</strong> 189


3.3. Berlin<br />

3.3.1. Bauförderung<br />

Programmtitel: IBB Altersgerecht Wohnen - Umsetzung barrierearmer<br />

Wohnkonzepte<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: kommunale und private Wohnungsunternehmen<br />

Laufzeit: unbestimmt<br />

Kurzbeschreibung der<br />

Förderung:<br />

Wohnungsgenossenschaften<br />

Vermieter und Investoren<br />

Ersterwerber <strong>von</strong> neu barrierereduzierten Wohngebäuden<br />

oder Eigentumswohnungen <strong>zur</strong> Vermietung<br />

mit Investitionsort in Berlin<br />

Gefördert wird:<br />

der Umbau <strong>von</strong> bestehenden Wohngebäuden, die<br />

den KfW-Standard "Altersgerechte<br />

Wohnung/Altersgerechtes Haus" erreichen<br />

der Kauf eines neu barrierereduzierten Wohngebäudes<br />

oder einer Eigentumswohnung<br />

<strong>Maßnahmen</strong>, die <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

entsprechend DIN 18040-2 erforderlich<br />

sind.<br />

Einzelmaßnahmen aus sieben Förderbereichen:<br />

(1) Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen<br />

(2) Eingangsbereich und Wohnungszugang<br />

(3) vertikale Erschließung/Überwindung <strong>von</strong><br />

Niveauunterschieden<br />

(4) Anpassung der Raumgeometrie<br />

(5) <strong>Maßnahmen</strong> an Sanitärräumen<br />

(6) Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme,<br />

Orientierung, Kommunikation und<br />

(7) Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen<br />

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Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser<br />

sowie Heime, die unter den Anwendungsbereich<br />

des § 1 Heimgesetz bzw. unter entsprechende<br />

Landesvorschriften fallen.<br />

Förderbedingungen: Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche<br />

Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der<br />

Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen<br />

vereinbart.<br />

Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und<br />

technische Mindestanforderungen der KfW. Die<br />

Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln<br />

ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen<br />

Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen<br />

nicht übersteigt. Ausgeschlossen sind<br />

Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits<br />

begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank Berlin<br />

Immobilien- und Stadtentwicklung<br />

Bundesallee 210<br />

10719 Berlin<br />

Telefon: 0 30 / 21 25-26 62<br />

Telefax: 0 30 / 21 25-43 00<br />

E-Mail: immobilien@ibb.de<br />

Quelle: http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-313/<br />

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Programmtitel: IBB Wohnraum modernisieren - Umbau und<br />

Modernisierung <strong>von</strong> Wohnimmobilien<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: kommunale und private Wohnungsunternehmen<br />

Wohnungsgenossenschaften<br />

Vermieter und Investoren<br />

Contracting-Geber<br />

Laufzeit: unbestimmt<br />

Kurzbeschreibung der<br />

Förderung:<br />

Selbstnutzende Eigentümer, auch im Rahmen<br />

einer WEG-Finanzierung (nähere Informationen<br />

finden Sie auf dem Produktblatt E („IBB – WEG-<br />

Finanzierung“) mit Investitionsort in Berlin<br />

Barrierereduzierende <strong>Maßnahmen</strong>, z. B. Nachrüstung<br />

<strong>von</strong> Aufzügen und Treppenliften<br />

Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung,<br />

z. B. Veränderung des Wohnungszuschnitts,<br />

Erneuerung <strong>von</strong> Sanitärinstallation, Wasserversorgung<br />

Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau<br />

Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz,<br />

Lärmschutz, Radonsanierung<br />

Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Wärmedämmung,<br />

Fenstererneuerung, Erneuerung der<br />

Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar<br />

dadurch veranlassten <strong>Maßnahmen</strong><br />

Förderbedingungen: Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche<br />

Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der<br />

Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen<br />

vereinbart.<br />

Bis zu einer Darlehenshöhe <strong>von</strong> 50.000 € kann auf<br />

die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden.<br />

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln<br />

ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen<br />

Fördermittel die Summe der förderfähigen<br />

Aufwendungen nicht übersteigt.<br />

Seite 68 <strong>von</strong> 189


Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung<br />

bereits begonnener oder abgeschlossener<br />

Bauvorhaben.<br />

Alle <strong>Maßnahmen</strong> müssen den jeweils gültigen<br />

gesetzlichen Regelungen entsprechen.<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank Berlin<br />

Immobilien- und Stadtentwicklung<br />

Bundesallee 210<br />

10719 Berlin<br />

Telefon Vermieter & Investoren: 030 / 21 25-26 62<br />

Telefon Wohneigentümer: 030 / 21 25-34 88<br />

E-Mail: immobilien@ibb.de<br />

Quelle: http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-499/<br />

Seite 69 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: IBB WEG-Finanzierung - Finanzierung <strong>von</strong><br />

<strong>Maßnahmen</strong> am Gemeinschaftseigentum<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung <strong>von</strong><br />

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit<br />

Investitionsort in Berlin<br />

Laufzeit: unbestimmt<br />

Kurzbeschreibung der<br />

Förderung:<br />

Alle <strong>Maßnahmen</strong> am Gemeinschaftseigentum, wie:<br />

Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Wärmedämmung,<br />

Fenstererneuerung, Erneuerung der<br />

Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar<br />

dadurch veranlassten <strong>Maßnahmen</strong><br />

Barrierereduzierende <strong>Maßnahmen</strong>, z. B. Nachrüstung<br />

<strong>von</strong> Aufzügen und Treppenliften<br />

allgemeine Instandsetzung und Modernisierung,<br />

z. B. Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung<br />

sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz,<br />

Lärmschutz, Radonsanierung<br />

Förderbedingungen: Auf eine gesamtschuldnerische Haftung der WEG<br />

wird verzichtet.<br />

Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche<br />

Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der<br />

Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen<br />

vereinbart.<br />

Bis zu einer Darlehenshöhe <strong>von</strong> 50.000 € kann auf<br />

die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden.<br />

Bei selbstgenutztem Eigentum wird bis zu einer<br />

Darlehenshöhe <strong>von</strong> 25.000 € ein vereinfachtes<br />

Antragsverfahren durchgeführt (Voraussetzungen:<br />

Bestätigung der WEG-Verwaltung über regelmäßige<br />

Wohngeldzahlungen und positive Schufa-Auskunft).<br />

Eine Kopplung <strong>von</strong> zusätzlich geplanten <strong>Maßnahmen</strong><br />

am Sondereigentum mit IBB-Produkten ist möglich.<br />

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Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung<br />

bereits begonnener oder abgeschlossener<br />

Bauvorhaben.<br />

Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und<br />

technischen Mindestanforderungen der KfW.<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank Berlin<br />

Immobilien- und Stadtentwicklung<br />

Bundesallee 210<br />

10719 Berlin<br />

Telefon: 030 / 21 25-34 88<br />

Telefax: 030 / 21 25-43 00<br />

E-Mail: immobilien@ibb.de<br />

Quelle: http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-502/<br />

Seite 71 <strong>von</strong> 189


3.3.2. Infrastrukturmaßnahmen<br />

Programmtitel: Kulturinvestitionsprogramm – KIP<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen sowie<br />

sonstige juristische Personen.<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Berlin fördert Investitionen in die<br />

Erweiterung, Modernisierung und Entwicklung <strong>von</strong><br />

Infrastrukturen <strong>für</strong> Schau-, Bildungs- und Vermittlungsangebote<br />

des materiellen und immateriellen<br />

Kulturerbes.<br />

Förderbedingungen:<br />

Förderfähig sind Leistungen <strong>zur</strong> Planung, Projektsteuerung,<br />

Begleitung, Publizität, Monitoring und<br />

Evaluierung.<br />

Kontaktdaten: Senatskanzlei Berlin<br />

Fachreferat Kulturelle Grundsatzangelegenheiten<br />

Brunnenstraße 188 – 190<br />

10119 Berlin<br />

Telefon: 0 30 / 9 02 28-5 58<br />

Fax: 0 30 / 9 02 28-4 56<br />

E-Mail: europa@kultur.berlin.de<br />

Internet:<br />

http://www.berlin.de/rbmskzl/index.de.php<br />

Quelle: http://www.berlin.de/sen/kultur/eu/efre/<br />

Seite 72 <strong>von</strong> 189


3.3.3. Aus- und Weiterbildung<br />

Programmtitel: Betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-<br />

Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in<br />

Berlin<br />

Laufzeit: bis 30.06.2013<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Berlin fördert <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Anpassungsqualifizierung<br />

im Zusammenhang mit der Entwicklung<br />

eines neuen oder veränderten Produkts,<br />

einer neuen oder veränderten Dienstleistung, eines<br />

neuen oder veränderten Produktionsverfahrens oder<br />

einer Verfahrensinnovation.<br />

Förderbedingungen:<br />

Zur Sicherstellung der Chancengleichheit sind notwendige<br />

Kosten der Kinderbetreuung <strong>für</strong> Alleinerziehende<br />

sowie Kosten <strong>für</strong> Mobilitätshilfen und<br />

Hilfen <strong>für</strong> barrierefreie Kommunikation <strong>für</strong> Schwerbehinderte<br />

(Minderung der Erwerbsfähigkeit um<br />

mindestens 50 %) förderfähig.<br />

Kontaktdaten: zukunft im zentrum GmbH<br />

Rungestraße 19<br />

10179 Berlin<br />

Telefon: 0 30 / 27 87 33 0<br />

Fax: 0 30 / 27 87 33 36<br />

E-Mail: office@ziz-berlin.de<br />

Internet: http://www.ziz-berlin.de<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0<br />

5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum<br />

ent&doc=11535<br />

Seite 73 <strong>von</strong> 189


3.4. Brandenburg<br />

3.4.1. Bauförderung<br />

Programmtitel: Bürgschaften <strong>für</strong> Wohnungsbaudarlehen<br />

Förderart: Bürgschaften<br />

Antragsberechtigung: Natürliche und juristische Personen als Eigentümer,<br />

Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte<br />

Laufzeit: laufend, seit 01.09.2007<br />

Kurzbeschreibung: Landesbürgschaften werden <strong>für</strong> folgende Darlehenszwecke<br />

vergeben:<br />

Förderbedingungen:<br />

<strong>zur</strong> Schaffung <strong>von</strong> Wohnraum durch Wohnungsbau,<br />

einschließlich des erstmaligen Erwerbs des<br />

Wohnraums innerhalb der ersten zwei Jahre nach<br />

der Fertigstellung<br />

<strong>zur</strong> Modernisierung <strong>von</strong> Wohnraum<br />

<strong>zur</strong> Instandsetzung <strong>von</strong> Wohnraum <strong>für</strong> den<br />

Erwerb <strong>von</strong> bestehendem Wohnraum <strong>zur</strong> Selbstnutzung.<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)<br />

Steinstraße 104 – 106<br />

14480 Potsdam<br />

Telefon: 03 31 / 6 60-0<br />

Fax: 03 31 / 6 60-12 34<br />

E-Mail: postbox@ILB.de<br />

Internet: http://www.ilb.de<br />

Quelle: http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/buergschaften/<br />

buergschaften_fuer_wohnungsbaudarlehen/index.ht<br />

ml<br />

Seite 74 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Generationengerechte Anpassung <strong>von</strong><br />

Mietwohngebäuden durch Modernisierung und<br />

Instandsetzung<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: natürliche und juristische Personen als Eigentümer,<br />

Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte <strong>von</strong><br />

Mietwohngebäuden bei der nachhaltigen Modernisierung<br />

und Instandsetzung <strong>von</strong> Mietwohnungen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Förderfähig sind <strong>Maßnahmen</strong> der Modernisierung<br />

und Instandsetzung <strong>zur</strong> generationengerechten<br />

Anpassung <strong>von</strong> Gebäuden mit mindestens drei<br />

Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss<br />

der Maßnahme <strong>für</strong> die dauerhafte Versorgung <strong>von</strong><br />

bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen<br />

Mieten geeignet sein.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)<br />

Steinstraße 104 – 106<br />

14480 Potsdam<br />

Telefon: 03 31 / 6 60-0<br />

Fax: 03 31 / 6 60-12 34<br />

E-Mail: postbox@ILB.de<br />

Internet: http://www.ilb.de<br />

Quelle: http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen_2/mie<br />

twohnungsbau/index.html<br />

Seite 75 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Barrierefreier Zugang - Aufzugsprogramm<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte<br />

<strong>von</strong> Mietwohngebäuden<br />

Laufzeit: bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Die ILB fördert folgende <strong>Maßnahmen</strong> mit Zuschüssen:<br />

Förderbedingungen:<br />

bauliche <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> des<br />

barrierefreien Zugangs<br />

die Nachrüstung <strong>von</strong> Aufzügen zum barrierefreien<br />

Erreichen <strong>von</strong> Mietwohnungen<br />

Ausgaben <strong>für</strong> Aufzüge <strong>zur</strong> barrierefreien Erreichbarkeit<br />

<strong>von</strong> Wohnungen in Mietwohnungsneubauten<br />

(Baulückenschließung in der Innenstadt)<br />

Instandhaltungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang<br />

mit den vorgenannten <strong>Maßnahmen</strong><br />

stehen.<br />

Die <strong>Maßnahmen</strong> sind an eine vorgegebene Gebietskulisse<br />

gebunden. Diese umfasst:<br />

Innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete<br />

„Vorranggebiete Wohnen“ und „Konsolidierungsgebiete<br />

des Stadtumbaus“, wenn diese sich in<br />

Städten der regionalen Wachstumskerne, in<br />

Stadtumbaustädten oder Mittelzentren gemäß<br />

zentralörtlicher Gliederung des Landes Brandenburg<br />

befinden.<br />

Seite 76 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)<br />

Steinstraße 104 – 106<br />

14480 Potsdam<br />

Telefon: 03 31 / 6 60-0<br />

Fax: 03 31 / 6 60-12 34<br />

E-Mail: postbox@ILB.de<br />

Internet: http://www.ilb.de<br />

Quelle: http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/zuschuesse_2/b<br />

arrierefreier_zugang_aufzugsprogramm/index.html<br />

Seite 77 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Selbst genutztes Wohneigentum in Innenstädten<br />

(Wohneigentum Innenstadt)<br />

Förderart: Zuschuss/Darlehen<br />

Antragsberechtigung: private Haushalte als selbst nutzende Wohnungseigentümer<br />

Laufzeit: bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Brandenburg fördert die Bildung <strong>von</strong> selbst<br />

genutztem Wohneigentum in Innenstadtbereichen<br />

durch Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen<br />

mit Wohnraum versorgen können und auf<br />

Unterstützung angewiesen sind.<br />

Förderbedingungen:<br />

Ziel des Programms ist die nachhaltige Einsparung<br />

<strong>von</strong> Wärmeenergie, <strong>zur</strong> Minderung <strong>von</strong> CO2-Ausstoß<br />

und die Beseitigung baulicher Missstände.<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)<br />

Steinstraße 104 – 106<br />

14480 Potsdam<br />

Telefon: 03 31 / 6 60-0<br />

Fax: 03 31 / 6 60-12 34<br />

E-Mail: postbox@ILB.de<br />

Internet: http://www.ilb.de<br />

Quelle: http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/zuschuesse_2/<br />

wohneigentum_in_innenstaedten_modernisierung_in<br />

standsetzung_mit_energetischer_sanierung/index.ht<br />

ml<br />

Seite 78 <strong>von</strong> 189


3.4.2. Infrastrukturmaßnahmen<br />

Programmtitel: Investitionen <strong>für</strong> den öffentlichen Personennahverkehr<br />

im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-<br />

Invest)<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Unternehmen; Kommunen; Öffentliche<br />

Einrichtungen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen <strong>für</strong><br />

Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs<br />

(SPNV) und des übrigen<br />

Öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV).<br />

Förderbedingungen:<br />

Gefördert werden:<br />

Bau-, Ausbau-, Grunderneuerungs- und Ersatzmaßnahmen<br />

sowie fahrgastbezogene Informations-<br />

und Vertriebssysteme,<br />

Planungsleistungen <strong>zur</strong> Vorbereitung <strong>von</strong><br />

Investitionsentscheidungen und <strong>für</strong> die unmittelbare<br />

Durchführung <strong>von</strong> <strong>Maßnahmen</strong>.<br />

Das Fördervorhaben muss u. a. die spezifischen<br />

Bedürfnisse <strong>von</strong> Frauen und Männern, Menschen mit<br />

Behinderungen, Familien mit Kindern und Senioren<br />

berücksichtigen.<br />

Kontaktdaten: Landesamt <strong>für</strong> Bauen und Verkehr (LBV)<br />

Lindenallee 51<br />

15366 Hoppegarten<br />

Telefon: 0 33 42 / 3 55-0<br />

Fax: 0 33 42 / 3 55-6 66<br />

E-Mail: Poststelle@LBV.Brandenburg.de<br />

Internet: http://www.lbv.brandenburg.de<br />

Quelle: http://www.lbv.brandenburg.de/785.htm<br />

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Programmtitel: Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Kommunen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2014<br />

In den geförderten Gemeinden können Investoren<br />

und Eigentümer, die ein förderfähiges Vorhaben<br />

durchführen wollen, bei der Gemeinde eine Förderung<br />

beantragen.<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung<br />

des Bundes städtebauliche <strong>Maßnahmen</strong> in ausgewählten<br />

Gemeinden, um diese bei ihrer aktiven<br />

Steuerung der Stadtentwicklung zu unterstützen.<br />

Mitfinanziert wird der Aufwand der Gemeinde, der<br />

ihr bei der einheitlichen Vorbereitung und zügigen<br />

Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />

entsteht.<br />

Förderbedingungen:<br />

Zuwendungen <strong>zur</strong> Städtebauförderung werden derzeit<br />

in den Programmbereichen Städtebauliche<br />

Sanierungsmaßnahmen, Städtebaulicher Denkmalschutz,<br />

die Soziale Stadt, Stadtumbau Ost und<br />

Aktive Stadtzentren gewährt, sowie <strong>zur</strong> Förderung<br />

kleinerer Städte und der überörtlichen Zusammenarbeit.<br />

Kontaktdaten: Landesamt <strong>für</strong> Bauen und Verkehr (LBV)<br />

Abt. 3 – Städtebau und Bautechnik<br />

Gulbener Straße 24<br />

03046 Cottbus<br />

Telefon: 03 55 / 78 28-0<br />

Fax: 03 55 / 78 28-1 94<br />

E-Mail: poststelle@lbv.brandenburg.de<br />

Internet: http://www.lbv.brandenburg.de<br />

Herr Pfaff (Abteilungsleiter 3)<br />

Telefon: 03342 / 4266-3000<br />

Fax: 03342 / 4266-7609<br />

Quelle: http://www.lbv.brandenburg.de/Staedtebaufoerderu<br />

ng.htm<br />

Seite 80 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Nachhaltige Stadtentwicklung (NSER)<br />

Förderart: Zuschuss/Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Unternehmen; Kommunen; Öffentliche<br />

Einrichtungen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung<br />

des Europäischen Fonds <strong>für</strong> regionale Entwicklung<br />

(EFRE) <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> nachhaltigen Stadtentwicklung.<br />

Förderbedingungen:<br />

Unterstützt werden <strong>Maßnahmen</strong> in folgenden<br />

Bereichen:<br />

unternehmerische Initiative und lokale<br />

Beschäftigung <strong>von</strong> kleinen und mittleren<br />

Unternehmen (KMU)<br />

Ansiedlung, Stärkung und Stabilisierung <strong>von</strong> lokal<br />

aktiven KMU<br />

Beseitigung städtebaulicher und ökologischer<br />

Missstände<br />

Verbesserung der städtischen Verkehrsverhältnisse<br />

Anpassung der sozialen Infrastrukturen an den<br />

Wandel der Stadt- und Nutzerstruktur<br />

Anpassung der bildungsbezogenen Infrastrukturversorgung<br />

an die demographische Entwicklung<br />

Stadtteilmanagement und -marketing<br />

„Urban-Culture“: Modernisierung, Profilierung und<br />

demographische Anpassung kultureller Infrastrukturen<br />

und Einrichtungen sowie Erhaltung des<br />

historischen und kulturellen Erbes.<br />

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Kontaktdaten: Landesamt <strong>für</strong> Bauen und Verkehr (LBV)<br />

Abt. 3 – Städtebau und Bautechnik<br />

Gulbener Straße 24<br />

03046 Cottbus<br />

Telefon: 03 55 / 78 28-0<br />

Fax: 03 55 / 78 28-1 94<br />

E-Mail: poststelle@lbv.brandenburg.de<br />

Internet: http://www.lbv.brandenburg.de<br />

Quelle: http://www.lbv.brandenburg.de/840.htm<br />

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Programmtitel: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der<br />

regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung<br />

der wirtschaftsnahen kommunalen<br />

Infrastruktur - GRW (GRW-I)<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände,<br />

die der Kommunalaufsicht unterstellt sind<br />

Laufzeit: bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden (u. a.) <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Weiterentwicklung<br />

der touristischen Produkte mit besonderem<br />

Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-,<br />

Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und<br />

barrierefreier Tourismus.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)<br />

Steinstraße 104 – 106<br />

14480 Potsdam<br />

Telefon: 03 31 / 6 60-0<br />

Fax: 03 31 / 6 60-12 34<br />

E-Mail: postbox@ILB.de<br />

Internet: http://www.ilb.de<br />

Quelle: http://www.ilb.de/de/infrastruktur/zuschuesse_3/gr<br />

w_i_breitbandversorgung/index.html<br />

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3.5. Bremen<br />

3.5.1. Bauförderung<br />

Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> Eigentumsmaßnahmen<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit<br />

Wohnsitz in Bremen – vorzugsweise Familien mit<br />

Kindern und Paare in der Familiengründungsphase.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Bremen fördert die Bildung <strong>von</strong> Einzeleigentum<br />

<strong>für</strong> einkommensschwächere Haushalte.<br />

Förderbedingungen:<br />

Mitfinanziert werden der Neubau <strong>von</strong> selbstgenutztem<br />

Wohnraum auf Konversionsflächen sowie<br />

der Erwerb <strong>von</strong> Wohneigentum aus dem Bestand <strong>zur</strong><br />

Selbstnutzung.<br />

Bauliche <strong>Maßnahmen</strong> im Sinne dieser Richtlinien<br />

sind insbesondere:<br />

der Abbau <strong>von</strong> Barrieren durch Umbau der Bäder<br />

mit bodengleichen Duschen<br />

die Beseitigung <strong>von</strong> Schwellen<br />

Grundrissveränderungen, damit sie in Größe und<br />

Zuschnitt den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen.<br />

Kontaktdaten: Senator <strong>für</strong> Umwelt, Bau und Verkehr<br />

Referat 22 – Immissionsschutz<br />

Ansgaritorstr. 2<br />

28195 Bremen<br />

Telefon: 04 21 / 3 61-24 07<br />

Fax: 04 21 / 3 61-20 50<br />

E-Mail: office@bau.bremen.de<br />

Internet: http://www.bauumwelt.bremen.de<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0<br />

5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum<br />

ent&doc=11294&typ=KU<br />

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Programmtitel: Wohnungsbauförderung -<br />

Mietwohnraumförderung<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Unternehmen; Privatpersonen; Verbände/<br />

Vereinigungen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Die Freie Hansestadt Bremen fördert den Neubau<br />

<strong>von</strong> Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem<br />

Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen<br />

und Bremerhaven <strong>für</strong> Haushalte, die sich am Markt<br />

nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können<br />

und auf Unterstützung angewiesen sind.<br />

Förderbedingungen:<br />

Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind<br />

insbesondere Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete,<br />

Gebiete der Programme Wohnen<br />

in Nachbarschaften/Die Soziale Stadt, Baulücken,<br />

Innenstadt oder innenstadtnahe Lagen, Gewerbe-<br />

oder gegebenenfalls Industriebrachen.<br />

Mitfinanziert wird die Schaffung <strong>von</strong> Mietwohnraum<br />

in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen oder<br />

<strong>von</strong> Mietreihenhäusern.<br />

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Kontaktdaten: Senator <strong>für</strong> Umwelt, Bau und Verkehr<br />

Referat 70<br />

Ansgaritorstraße 2<br />

28195 Bremen<br />

Telefon: 04 21 / 3 61-62 06<br />

Fax: 04 21 / 3 61-20 50<br />

E-Mail: office@bau.bremen.de<br />

Internet: http://www.bauumwelt.bremen.de<br />

Bremer Aufbau-Bank GmbH<br />

Kontorhaus am Markt<br />

Langenstraße 2 – 4<br />

28195 Bremen<br />

Telefon: 04 21 / 96 00-4 15<br />

Fax: 04 21 / 96 00-8 40<br />

E-Mail: mail@bab-bremen.de<br />

Internet: http://www.bab-bremen.de<br />

Quelle: http://www.babbremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen172.c.<br />

1682.de<br />

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3.5.2. Arbeit: Aus- und Weiterbildung<br />

Programmtitel: Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm<br />

(BAP)<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Bildungseinrichtungen; Öffentliche Einrichtungen;<br />

Verbände/Vereinigungen; Träger <strong>von</strong><br />

Beschäftigungsprojekten<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm <strong>für</strong><br />

Bremen und Bremerhaven (BAP) legt die Schwerpunkte<br />

der aktiven Arbeitsmarktpolitik <strong>für</strong> Bremen<br />

und Bremerhaven fest. Es wird aus Mitteln der<br />

Freien Hansestadt Bremen, des Europäischen<br />

Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds <strong>für</strong><br />

die Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.<br />

Förderbedingungen:<br />

Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm<br />

besteht aus drei Fonds, die sich in zahlreiche Unterfonds<br />

untergliedern. Alle geförderten <strong>Maßnahmen</strong><br />

müssen den uneingeschränkten Zugang <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderung gewähren.<br />

Das Internet muss <strong>von</strong> allen Personen, unabhängig<br />

<strong>von</strong> körperlichen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt<br />

(barrierefrei) genutzt werden können.<br />

Insbesondere müssen die räumlichen Gegebenheiten<br />

an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung<br />

ausgerichtet sein.<br />

Kontaktdaten: Senator <strong>für</strong> Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien<br />

Hansestadt Bremen<br />

Zweite Schlachtpforte 3<br />

28195 Bremen<br />

Telefon: 04 21 / 36 18-88 08<br />

Fax: 042 1 / 36 18-87 17<br />

E-Mail: office@wuh.bremen.de<br />

Internet: http://www.wirtschaft.bremen.de<br />

Quelle: http://www.esf.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=<br />

bremen113.c.1666.de<br />

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3.6. Hamburg<br />

Bauförderung<br />

Programmtitel: WK-WEGfinanz<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Grundeigentümer und Erbbauberechtigte<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Hamburg unterstützt die Finanzierung<br />

energieeffizienter Sanierung <strong>von</strong> Wohnraum sowie<br />

den altersgerechten Umbau durch Wohnungseigentümergemeinschaften.<br />

Förderbedingungen:<br />

WK-WEGfinanz ermöglicht den Einsatz <strong>von</strong> KfW-<br />

Mitteln mit subventionierten Zinssätzen <strong>für</strong> Kreditbeträge<br />

zwischen 5.000 € und 25.000 € durch ein<br />

vereinfachtes Antrags- und Prüfverfahren. Eine<br />

grundpfandrechtliche Sicherung ist nicht erforderlich.<br />

Unterstützt werden die KfW-Programme:<br />

Energieeffizient Sanieren<br />

Altersgerecht Umbauen.<br />

Kontaktdaten: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt<br />

Besenbinderhof 31<br />

20097 Hamburg<br />

Telefon: 0 40 / 2 48 46-0<br />

Fax: 0 40 / 2 48 46-4 32<br />

E-Mail: info@wk-hamburg.de<br />

Internet: http://www.wk-hamburg.de<br />

Quelle: http://www.wkhamburg.de/wohneigentum/modernisierung/wkwegfinanz.html<br />

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Programmtitel: Barrierefreier Umbau <strong>von</strong> selbstgenutztem<br />

Wohneigentum<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Unternehmen; Privatpersonen; Verbände/<br />

Vereinigungen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK)<br />

kann den Umbau einer vorhandenen Miet- bzw.<br />

Genossenschaftswohnung oder selbstgenutztem<br />

Wohneigentum fördern, wenn der Umbau aufgrund<br />

des Alters oder einer Behinderung notwendig wird.<br />

Dabei wird unterschieden zwischen dem Umbau zu<br />

einer rollstuhlgerechten (Mod F) oder einer barrierefreien<br />

und seniorengerechten Wohnung (Mod E).<br />

Förderbedingungen:<br />

Ein weiteres Förderprogramm (Mod G) gilt dem<br />

Neubau, der Erweiterung und der Modernisierung<br />

<strong>von</strong> Gebäuden mit Aufzügen, die der erstmaligen<br />

barrierefreien Erreichbarkeit <strong>von</strong> Wohnungen<br />

dienen.<br />

Kontaktdaten: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt<br />

Besenbinderhof 31<br />

20097 Hamburg<br />

Telefon: 0 40 / 2 48 46-0<br />

Fax: 0 40 / 2 48 46-4 32<br />

Email: info@wk-hamburg.de<br />

Internet: http://www.wk-hamburg.de/<br />

Quelle: http://www.wkhamburg.de/mietwohnungen/modernisierung/barrier<br />

efreier-umbau-e-g.html<br />

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Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> Baugemeinschaften<br />

Förderart: Zuschuss/Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen; Verbände/Vereinigungen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Die Hansestadt Hamburg unterstützt die Schaffung<br />

<strong>von</strong> selbstgenutztem Wohneigentum durch Baugemeinschaften.<br />

Förderbedingungen:<br />

Gefördert werden der Neubau, der Aus- und Umbau<br />

sowie die Erweiterung <strong>von</strong> Wohnraum. Außerdem<br />

wird der Erwerb <strong>von</strong> Bestandsobjekten durch eine<br />

Mietergenossenschaft unterstützt.<br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>für</strong> barrierefreies Bauen werden durch<br />

einmalige Zuschüsse gefördert.<br />

Kontaktdaten: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt<br />

Besenbinderhof 31<br />

20097 Hamburg<br />

Telefon: 0 40 / 2 48 46-0<br />

Fax: 0 40 / 2 48 46-4 32<br />

E-Mail: info@wk-hamburg.de<br />

Internet: http://www.wk-hamburg.de<br />

Quelle: http://www.wk-hamburg.de/wohneigentum/bauenin-baugemeinschaften.html<br />

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Programmtitel: Neubau <strong>von</strong> Mietwohnungen - 1. & 2.<br />

Förderweg<br />

Förderart: Zuschuss/Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte<br />

eines geeigneten Grundstücks.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den<br />

Neubau <strong>von</strong> Mietwohnungen <strong>für</strong> Haushalte, deren<br />

Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.<br />

Unterstützt werden insbesondere Familien,<br />

Menschen ab 60 Jahre, behinderte Menschen und<br />

Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend<br />

anerkannt sind. Hier<strong>für</strong> wurden zwei Förderwege<br />

entwickelt.<br />

Förderbedingungen:<br />

Nach dem 1. Förderweg ist eine Überschreitung der<br />

Einkommensgrenze nach § 8 des Hamburgischen<br />

Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) um bis<br />

zu 30 % (bei Seniorenwohnungen bis zu 50 %)<br />

zulässig.<br />

Nach dem 2. Förderweg kann die Einkommensgrenze<br />

um bis zu 60 % überschritten werden.<br />

Kontaktdaten: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt<br />

Besenbinderhof 31<br />

20097 Hamburg<br />

Telefon: 0 40 / 2 48 46-0<br />

Fax: 0 40 / 2 48 46-4 32<br />

E-Mail: info@wk-hamburg.de<br />

Internet: http://www.wk-hamburg.de<br />

Quelle: http://www.wkhamburg.de/mietwohnungen/neubau/mietwohnungs<br />

neubau.html<br />

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3.7. Hessen<br />

Bauförderung<br />

Programmtitel: Soziale Wohnraumförderung -<br />

Mietwohnungsbau<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt ist der Eigentümer/ Erbbauberechtigte<br />

<strong>von</strong> Mietwohnungen.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Hessen fördert die Schaffung <strong>von</strong> Mietwohnraum<br />

<strong>für</strong> Haushalte, die sich am Markt nicht<br />

angemessen mit Wohnraum versorgen können und<br />

auf Unterstützung angewiesen sind.<br />

Förderbedingungen:<br />

Mitfinanziert wird die Schaffung <strong>von</strong> Wohnraum <strong>zur</strong><br />

dauerhaften Fremdvermietung durch<br />

Baumaßnahmen in neuen selbständigen<br />

Gebäuden<br />

Beseitigung <strong>von</strong> Schäden an Gebäuden, durch die<br />

diese auf Dauer wieder <strong>für</strong> Wohnzwecke nutzbar<br />

gemacht werden<br />

Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung<br />

<strong>von</strong> Gebäuden, durch die unter wesentlichem<br />

Aufwand Wohnraum geschaffen wird, oder<br />

Änderung <strong>von</strong> Wohnraum unter wesentlichem<br />

Bauaufwand <strong>zur</strong> Anpassung an geänderte<br />

Wohnbedürfnisse.<br />

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Kontaktdaten: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)<br />

Hauptsitz Offenbach am Main<br />

Strahlenbergerstraße 11<br />

63067 Offenbach am Main<br />

Hotline: 0 69 / 91 32-55 59<br />

Telefon: 0 69 / 91 32-03<br />

Fax: 0 69 / 91 32-46 36<br />

E-Mail: foerderberatung@wibank.de<br />

Internet: http://www.wibank.de<br />

Quelle: http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Baue<br />

nUndWohnen/MW-Landesprogramm-Mod.html<br />

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Programmtitel: Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung<br />

(RiLiSE)<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Kommunen<br />

Laufzeit. bis 31.12.2012 (die Verlängerung ist beabsichtigt)<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Hessen fördert mit Unterstützung des<br />

Bundes und des Europäischen Fonds <strong>für</strong> regionale<br />

Entwicklung (EFRE) die nachhaltige städtebauliche<br />

Erneuerung und Entwicklung - unter anderem die<br />

<strong>Herstellung</strong> barrierefreier Wegeführungen im öffentlichen<br />

Raum.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)<br />

Hauptsitz Offenbach am Main<br />

Strahlenbergerstraße 11<br />

63067 Offenbach am Main<br />

Telefon: 0 69 / 91 32-03<br />

Fax: 0 69 / 91 32-46 36<br />

E-Mail: foerderberatung@wibank.de<br />

Internet: http://www.wibank.de<br />

Hessisches Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr und<br />

Landesentwicklung<br />

Kaiser-Friedrich-Ring 75<br />

65185 Wiesbaden<br />

Telefon: 06 11 / 8 15-0<br />

Fax: 06 11 / 8 15-22 25<br />

E-Mail: info@hmwvl.hessen.de<br />

Internet: http://www.wirtschaft.hessen.de<br />

Quelle: http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Baue<br />

nUndWohnen/SB-Nachh-Stadtentwicklung.html<br />

Seite 94 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> selbstgenutztem Wohneigentum<br />

- Behindertengerechter Umbau<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Eigentümer <strong>von</strong> Wohnraum, die diesen selbst<br />

nutzen, und deren Angehörige<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden bauliche <strong>Maßnahmen</strong>, Einrichtungen<br />

und Ausstattungen an und in bestehenden<br />

selbstgenutzten Wohnungen und auf dem<br />

Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld).<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)<br />

Hauptsitz Offenbach am Main<br />

Strahlenbergerstraße 11<br />

63067 Offenbach am Main<br />

Telefon: 0 69 / 91 32-03<br />

Fax: 0 69 / 91 32-46 36<br />

E-Mail: foerderberatung@wibank.de<br />

Internet: http://www.wibank.de<br />

Quelle: http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Baue<br />

nUndWohnen/WE-Behind-Umbau.html<br />

Seite 95 <strong>von</strong> 189


3.8. Mecklenburg-Vorpommern<br />

Bauförderung<br />

Programmtitel: Modernisierung und Instandsetzung <strong>von</strong> Miet-<br />

und Genossenschaftswohnungen und selbst<br />

genutztem Wohneigentum in innerstädtischen<br />

Altbauquartieren<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Eigentümer, deren Grundstücke mit Miet- und<br />

Genossenschaftswohnungen bebaut sind<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: a) Modernisierung/Instandsetzung und Anpassung<br />

des Wohnraums an die Belange <strong>von</strong> Menschen<br />

mit Behinderungen und älteren Menschen<br />

b) Nachträglicher Anbau oder Ersatz <strong>von</strong> Balkonen<br />

c) Dachaufbau nach partiellem Rückbau <strong>von</strong><br />

Wohngebäuden<br />

d) Wiederherstellung <strong>von</strong> Außenanlagen an<br />

Wohngebäuden nach partiellem Rückbau<br />

e) Nachrüstung <strong>von</strong> Personenaufzügen (in<br />

Gebäuden, die überwiegend der Wohnraumversorgung<br />

<strong>von</strong> älteren Menschen und<br />

Menschen mit Behinderungen dienen)<br />

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Förderbedingungen: Der Antragsteller muss ein Antragsvorlagerecht<br />

haben, die erforderliche Leistungsfähigkeit und<br />

Zuverlässigkeit besitzen sowie Gewähr <strong>für</strong> die<br />

wirtschaftliche Durchführung der baulichen <strong>Maßnahmen</strong><br />

und <strong>für</strong> eine ordnungsgemäße Verwaltung<br />

bieten.<br />

Die <strong>Maßnahmen</strong> müssen zweckmäßig und wirtschaftlich<br />

vertretbar sein und dürfen den Zielsetzungen<br />

des Bauordnungsrechts oder des<br />

Denkmalschutzes nicht widersprechen.<br />

Die Bauarbeiten sollen innerhalb <strong>von</strong> zwölf<br />

Monaten nach Bewilligung der Zuwendungen<br />

abgeschlossen sein.<br />

Die Gesamtfinanzierung der baulichen <strong>Maßnahmen</strong><br />

muss gesichert sein.<br />

Kontaktdaten: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern<br />

(LFI)<br />

Werkstraße 213<br />

19061 Schwerin<br />

Telefon: 03 85 / 63 63-0<br />

Fax: 03 85 / 63 63-12 12<br />

E-Mail: info@lfi-mw.de<br />

Internet: http://www.lfi-mv.de<br />

Quelle: http://www.lfimv.de/cms2/LFI_prod/LFI/content/de/Foerderung<br />

en/Wohnungsbaufoerderung/_Foerderungen/Mode<br />

rnisierung_und_Instandsetzung/index.jsp?&view=<br />

877<br />

Seite 97 <strong>von</strong> 189


3.9. Niedersachsen<br />

3.9.1. Bauförderung<br />

Programmtitel: Landesbürgschaften <strong>für</strong> den Wohnungsbau<br />

Förderart: Bürgschaft<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Investoren <strong>für</strong> selbstgenutzte<br />

und vermietete Wohngebäude<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Bürgschaften können übernommen werden <strong>für</strong><br />

Darlehen:<br />

Förderbedingungen:<br />

<strong>für</strong> den Neubau <strong>von</strong> Mietwohnungen und selbstgenutztem<br />

Wohneigentum<br />

<strong>für</strong> Um- und Ausbau, Erweiterung sowie Modernisierung<br />

<strong>von</strong> Wohnraum<br />

<strong>für</strong> den Erwerb <strong>von</strong> bestehendem Wohnraum <strong>zur</strong><br />

Selbstnutzung<br />

<strong>zur</strong> Anschlussfinanzierung <strong>von</strong> verbürgten<br />

Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.<br />

Die Landesbürgschaften können <strong>für</strong> Darlehen <strong>von</strong><br />

mindestens 5.000 € übernommen werden, soweit<br />

sie außerhalb der Beleihungsgrenze <strong>für</strong> erststellige<br />

Darlehen dinglich gesichert sind.<br />

Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen<br />

(NBank)<br />

Günther-Wagner-Allee 12 - 16<br />

30177 Hannover<br />

Telefon: 05 11 / 3 00 31-3 13<br />

Fax: 05 11 / 3 00 31-1 13 13<br />

E-Mail: wohnraum@nbank.de<br />

Internet: http://www.nbank.de<br />

Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W<br />

ohnraumfoerderung/Landesbuergschaften_Wohnung<br />

sbau.php<br />

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Programmtitel: Altersgerechte Modernisierung <strong>von</strong><br />

Wohneigentum<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Hauseigentümer, die ein selbstgenutztes Wohngebäude<br />

altersgerecht modernisieren möchten.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert wird die altengerechte Modernisierung <strong>von</strong><br />

Wohneigentum. Dazu zählen z. B. barrierereduzierende<br />

<strong>Maßnahmen</strong> bei der Wohnraumanpassung.<br />

Förderbedingungen:<br />

Anpassung der Raumgeometrie <strong>von</strong> Wohn- und<br />

Schlafräumen sowie Küche, Bad und Flur.<br />

Anpassung <strong>von</strong> Bedienelementen und Sanitärobjekten.<br />

Instandsetzungen, die durch <strong>Maßnahmen</strong> der<br />

alters- gerechten Modernisierung verursacht<br />

werden, fallen unter die Modernisierung.<br />

Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen<br />

(NBank)<br />

Günther-Wagner-Allee 12 - 16<br />

30177 Hannover<br />

Telefon: 05 11 / 3 00 31-3 13<br />

Fax: 05 11 / 3 00 31-1 13 13<br />

E-Mail: wohnraum@nbank.de<br />

Internet: http://www.nbank.de<br />

Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W<br />

ohnraumfoerderung/Altersgerechte_Modern_Wohnei<br />

gentum.php<br />

Seite 99 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Mietwohnungen <strong>für</strong> ältere Menschen und<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Antragsteller bei der zuständigen Wohnraumförderstelle<br />

ist der Investor.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Neubau, Aus- und Umbau sowie Erweiterung <strong>von</strong><br />

Mietwohnungen <strong>für</strong> ältere Menschen ab 60 Jahren,<br />

schwerbehinderte Menschen sowie hilfe- und pflegebedürftige<br />

Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem<br />

Einkommen, insbesondere Bauvorhaben <strong>für</strong><br />

„Betreutes Wohnen“.<br />

Förderbedingungen:<br />

Neubau: Zinsloses, ab dem 16. Jahr marktüblich<br />

verzinstes Darlehen <strong>von</strong> bis zu 40.000 € in Abhängigkeit<br />

<strong>von</strong> den Einkommensgrenzen der Mieter.<br />

Um- und Ausbau oder Erweiterung: Zinsloses, ab<br />

dem 16. Jahr marktüblich verzinstes Darlehen <strong>von</strong><br />

bis zu 40 % der Kosten, höchstens im Umfang <strong>für</strong><br />

ein vergleichbares Neubauvorhaben sowie ein Zuschuss<br />

<strong>für</strong> den erforderlichen Einbau eines Aufzugs<br />

in Höhe <strong>von</strong> 40 % der <strong>für</strong> die Beschaffung und<br />

Installation entstandenen Kosten.<br />

Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen<br />

(NBank)<br />

Günther-Wagner-Allee 12 - 16<br />

30177 Hannover<br />

Telefon: 05 11 / 3 00 31-3 13<br />

Internet:<br />

http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/W<br />

ohnraum/Wohnraumfoerderung/Mietwohnungen_ael<br />

tereMenschen_MenschenmitBehinderungen.php<br />

Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W<br />

ohnraumfoerderung/Mietwohnungen_aeltereMensch<br />

en_MenschenmitBehinderungen.php<br />

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Programmtitel: Eigentum <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Haushalte mit schwerbehinderten Personen, bei<br />

denen aufgrund der Behinderung ein baulicher<br />

Aufwand erforderlich ist, um die Wohnung<br />

behindertengerecht zu gestalten.<br />

Laufzeit: bis 31.12.2014<br />

Kurzbeschreibung: Mitfinanziert werden der Erwerb im Zusammenhang<br />

mit der Modernisierung,<br />

der Neubau und die Schaffung <strong>von</strong> Wohnraum<br />

durch Ausbau<br />

Umbau und Erweiterung (ohne Gebietsbeschränkung)<br />

sowie<br />

der Erwerb im Zusammenhang mit der Modernisierung<br />

<strong>von</strong> Wohnraum <strong>zur</strong> Selbstnutzung in<br />

städtebaulichen Sanierungsgebieten insbesondere<br />

<strong>für</strong> Haushalte mit Kindern, mit schwerbehinderten<br />

oder mit pflegebedürftigen Menschen.<br />

Förderbedingungen: Das Gesamteinkommen des Haushalts darf in Abhängigkeit<br />

<strong>von</strong> der Maßnahme die vorgegebenen<br />

Einkommensgrenzen nicht übersteigen.<br />

Die Belastung muss <strong>für</strong> den Antragsteller auf Dauer<br />

tragbar sein.<br />

Es sollen Eigenleistungen in Höhe <strong>von</strong> mindestens<br />

15 % der Gesamtkosten bzw. des Kaufpreises<br />

erbracht werden.<br />

Im Fall <strong>von</strong> Kauf bzw. Erwerb in Zusammenhang mit<br />

Modernisierung müssen die Kosten <strong>für</strong> die Modernisierung<br />

mindestens 5.000 € betragen.<br />

Es muss eine angemessene Unterbringung des<br />

Haushaltes gewährleistet sein.<br />

Seite 101 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Investitions- und Förderband Niedersachsen –<br />

NBank<br />

Günther-Wagner-Allee 12 – 16<br />

30177 Hannover<br />

E-Mail: wohnraum@nbank.de<br />

Internet: http://www.nbank.de<br />

Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W<br />

ohnraumfoerderung/Eigentum_Schwerbehinderte.ph<br />

p<br />

Seite 102 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Mietwohnraum <strong>für</strong> gemeinschaftliche<br />

Wohnformen<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Antragsteller bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle<br />

ist der Investor. Der Investor ist<br />

entweder Eigentümer eines Baugrundstücks oder<br />

Erbbauberechtigter an einem geeigneten Grundstück<br />

oder weist nach, dass der Kauf eines Grundstücks<br />

oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist.<br />

Laufzeit: bis 31.12.2014<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert wird der Neubau, Aus- und Umbau sowie<br />

die Erweiterung <strong>von</strong> Apartmentwohnungen in<br />

Wohngruppen oder Wohn-/Schlafräume in Wohngemeinschaften<br />

als Mietwohnraum <strong>für</strong> ältere<br />

Menschen, Menschen mit Behinderung oder hilfe-<br />

und pflegebedürftige Personen mit niedrigen bzw.<br />

mittleren Einkommen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Bauvorhaben <strong>für</strong> "Betreutes Wohnen" haben<br />

Vorrang.<br />

Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen –<br />

NBank<br />

Günther-Wagner-Allee 12 – 16<br />

30177 Hannover<br />

E-Mail: wohnraum@nbank.de<br />

Internet: http://www.nbank.de<br />

Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W<br />

ohnraumfoerderung/Mietwohnungen_fuer_gemeinsc<br />

haftliche_Wohnformen.php<br />

Seite 103 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohnraumförderung - Förderung <strong>von</strong> selbst<br />

genutztem Wohneigentum<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens<br />

einem Kind und schwerbehinderte Menschen.<br />

Laufzeit: bis 31.12.2014<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert wird der Erwerb/Kauf im Zusammenhang<br />

mit Modernisierung <strong>von</strong> Wohnungen <strong>zur</strong> Selbstnutzung<br />

durch den bisherigen Mieter nach der<br />

Umwandlung <strong>von</strong> Miet- in Eigentumswohnungen<br />

oder im Falle einer leerstehenden Wohnung durch<br />

sonstige Antragsteller.<br />

Förderbedingungen:<br />

Insbesondere <strong>für</strong> Haushalte mit Kindern, mit<br />

schwerbehinderten oder mit pflegebedürftigen<br />

Menschen.<br />

Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen<br />

(NBank)<br />

Günther-Wagner-Allee 12 - 16<br />

30177 Hannover<br />

Telefon: 05 11 / 3 00 31-3 13<br />

Fax: 05 11 / 3 00 31-1 13 13<br />

E-Mail: wohnraum@nbank.de<br />

Internet: http://www.nbank.de<br />

Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W<br />

ohnraumfoerderung/Erwerb_selbstgenutzter_Wohnr<br />

aum.php<br />

Seite 104 <strong>von</strong> 189


3.9.2. Infrastrukturmaßnahmen<br />

Programmtitel: Nachhaltige Entwicklung<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: kommunale Gebietskörperschaften, juristische<br />

Personen des öffentlichen und privaten Rechts,<br />

natürliche Personen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Tourismuswirtschaft durch zielgruppenorientierte<br />

Angebote und <strong>Maßnahmen</strong> zu stärken. Ein Schwerpunkt<br />

der Förderung liegt in der Nachhaltigkeit, da<br />

sie ein entscheidender Faktor <strong>für</strong> die Bewahrung und<br />

Aufwertung des Kultur- und Naturerbes ist.<br />

Förderbedingungen:<br />

Bei der Antragstellung sind Qualitätskriterien nach<br />

dem Scoring-Modell <strong>zur</strong> Ermittlung der Förderwürdigkeit<br />

eines Projekts nachzuweisen. Die<br />

Gesamtpunktzahl 16 muss erreicht werden. <strong>Maßnahmen</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> (Einrichtung ist<br />

barrierefrei, Thema ist besonders berücksichtigt)<br />

können bis zu 3 Bonuspunkte erzielen.<br />

Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen<br />

(NBank)<br />

Günther-Wagner-Allee 12 – 16<br />

30177 Hannover<br />

Telefon: 05 11 / 3 00 31-3 33<br />

Fax: 05 11 / 3 00 31-1 13 33<br />

E-Mail: beratung@nbank.de<br />

Internet: http://www.nbank.de<br />

Quelle: http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/In<br />

frastruktur/Infrastruktur/Touristische_Entwicklung.p<br />

hp<br />

Seite 105 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Kulturförderrichtlinie<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: kommunale Gebietskörperschaften und kommunale<br />

Zusammenschlüsse, Kunst- und Kulturvereine,<br />

Kirchen, Stiftungen des privaten Rechts, Gesellschaften<br />

bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft),<br />

im Einzelfall auch kleine und mittlere<br />

Unternehmen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Erhöhung der kulturellen Identifikations- und<br />

Selbstdarstellungskraft sowie die Verbesserung des<br />

kulturwirtschaftlichen Engagements <strong>von</strong> Regionen<br />

und Teilregionen sowie die Stärkung kulturwirtschaftlich<br />

tätiger Einrichtungen und Betriebe.<br />

Es werden <strong>Maßnahmen</strong> gefördert, die eine nachhaltige<br />

Steigerung der Attraktivität des kulturellen<br />

Erbes in städtischen Gebieten und ländlichen<br />

Regionen erzielen. Gefördert werden:<br />

Ausbau und Modernisierung kultureller Infrastruktur<br />

Erhalt und Entwicklung des kulturhistorischen<br />

Erbes durch kulturtouristische Schlüsselprojekte<br />

Erschließung und Restaurierung des kulturellen<br />

Erbes <strong>für</strong> eine kulturelle oder kulturtouristische<br />

zukunftsfähige Nutzung<br />

nachhaltige Kulturtourismusmodelle (keine<br />

dezidierte Maßnahme <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong><br />

<strong>Barrierefreiheit</strong>, aber diese kann gesondert<br />

berücksichtigt und also auch gefördert werden)<br />

Förderbedingungen: Unternehmen müssen den Antrag vor Beginn des<br />

Vorhabens stellen.<br />

Antragsteller müssen ihren Hauptsitz in<br />

Niedersachsen haben.<br />

<strong>Maßnahmen</strong>, die mit EU-Mitteln anderer Bundes-<br />

und Landesprogramme gefördert werden, sind <strong>von</strong><br />

der Förderung ausgeschlossen.<br />

Seite 106 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten Investitions- und Förderbank Niedersachsen –<br />

NBank<br />

Günther-Wagner-Allee 12 – 16<br />

30177 Hannover<br />

Telefon: 0511 / 30031-333<br />

Fax: 0511 / 30031-11333<br />

E-Mail: beratung@nbank.de<br />

Internet: www.nbank.de<br />

Quelle: http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/In<br />

frastruktur/Infrastruktur/Kulturfoerderung.php<br />

Seite 107 <strong>von</strong> 189


3.9.3. Gesundheit und Soziales<br />

Programmtitel: Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben<br />

und außergewöhnlicher <strong>Maßnahmen</strong> im<br />

sozialen Bereich<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Zuwendungsempfänger können alle natürlichen und<br />

juristischen Personen sein.<br />

Laufzeit: bis 30.09.2012 (eine entsprechende Anschlussförderung<br />

ist geplant)<br />

Kurzbeschreibung: Gegenstand der Förderung nach der Richtlinie über<br />

die Gewährung <strong>von</strong> Zuwendungen <strong>für</strong> die allgemeine<br />

Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und <strong>für</strong><br />

außergewöhnliche <strong>Maßnahmen</strong> im sozialen Bereich<br />

können Baumaßnahmen <strong>für</strong> Sonderkindergärten,<br />

Tagesbildungsstätten, Werkstätten, Wohnheime,<br />

stationäre und teilstationäre Sprachheileinrichtungen,<br />

stationäre und teilstationäre Eingliederungs-<br />

und Pflegeeinrichtungen, kulturelle und sportliche<br />

Veranstaltungen mit behinderten Menschen, <strong>Maßnahmen</strong><br />

<strong>zur</strong> Vorbereitung des Übergangs auf den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt sowie <strong>Maßnahmen</strong> der<br />

Beratung und Kommunikation <strong>für</strong> Gehörlose und<br />

Blinde sein.<br />

Förderbedingungen: Bei den zu fördernden wohlfahrtspflegerischen Aufgaben<br />

muss es sich um <strong>Maßnahmen</strong> <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen, um <strong>Maßnahmen</strong> <strong>für</strong> alte oder pflegebedürftige<br />

Menschen oder um <strong>Maßnahmen</strong> im<br />

Rahmen ambulanter sozialer Dienste handeln.<br />

Seite 108 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Niedersächsische Landesamt <strong>für</strong> Soziales, Jugend<br />

und Familie<br />

Domhof 1<br />

31134 Hildesheim<br />

Telefon: 0 51 21 / 3 04-0<br />

Fax: 0 51 21 / 3 04-6 11<br />

E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de<br />

Internet: http://www.soziales.niedersachsen.de<br />

Quelle: http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesu<br />

ndheit/soziale_foerderungen/foerderung_<strong>von</strong>_massn<br />

ahmen_behinderte_menschen/259.html<br />

Seite 109 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Niedersächsischer Landesblindenfonds<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Zivilblinde Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

im Land Niedersachsen haben, sowie<br />

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im<br />

Land Niedersachsen haben und deren Sehschärfe<br />

auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt<br />

oder bei denen nicht nur vorübergehende Störungen<br />

des Sehvermögens vorliegen, und sich nicht in einer<br />

vollstationären Einrichtung befinden.<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Der Fonds soll blinde Menschen besonders in außergewöhnlichen<br />

Lebenssituationen finanziell unterstützen,<br />

um so lange wie möglich eine selbständige<br />

und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu<br />

erreichen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Niedersächsisches Landesamt <strong>für</strong> Soziales, Jugend<br />

und Familie<br />

- Außenstelle Verden -<br />

Marienstraße 8<br />

27283 Verden (Aller)<br />

Telefon: 0 42 31 / 14 - 0<br />

Fax: 0 42 31 / 14 - 153<br />

Internet:<br />

http://www.soziales.niedersachsen.de/portal/live.ph<br />

p?navigation_id=54&article_id=168&_psmand=2<br />

Quelle: http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesu<br />

ndheit/soziale_foerderungen/landesblindenfonds/10<br />

1.html<br />

Seite 110 <strong>von</strong> 189


3.10. Nordrhein-Westfalen<br />

Bauförderung<br />

Programmtitel: NRW.BANK.Gebäudesanierung<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen<br />

an selbst genutztem Wohneigentum<br />

(inkl. 2-Familien-Häusern) durchführen.<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung<br />

fördert Investitionsvorhaben in Nordrhein-Westfalen,<br />

deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.<br />

Förderbedingungen:<br />

Hierbei stehen insbesondere Vorhaben <strong>zur</strong> Steigerung<br />

der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes<br />

sowie des altersgerechten Umbaus im<br />

Fokus: Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung <strong>von</strong><br />

Aufzügen, Veränderung des Wohnungszuschnitts<br />

etc.<br />

Kontaktdaten: NRW.Bank - Beratungscenter Düsseldorf<br />

Kavalleriestraße 22<br />

40213 Düsseldorf<br />

Telefon: 02 11 / 9 17 41-48 00<br />

Fax: 02 11 / 9 17 41-78 32<br />

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/NRWBANKGebaeudesanierung/15603/nrw<br />

bankproduktdetail.html<br />

Seite 111 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung selbst genutzten Wohnraums -<br />

Erwerb gebrauchter Immobilien<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Die Förderung konzentriert sich auf Haushalte (auch<br />

Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen<br />

einhalten und aus mindestens<br />

einer volljährigen Person und einem Kind oder einer<br />

schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung<br />

<strong>von</strong> mindestens 50 %) bestehen.<br />

Laufzeit: seit 19.01.2012<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden:<br />

Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt<br />

handeln.<br />

der Neubau und der erstmalige Erwerb eines<br />

Eigenheims oder einer <strong>zur</strong> Selbstnutzung<br />

bestimmten Eigentumswohnung,<br />

die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder<br />

einer <strong>zur</strong> Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnung<br />

durch Ausbau und/oder Erweiterung<br />

eines Gebäudes, das vorher anderen Zwecken<br />

diente und der Erwerb einer so geschaffenen<br />

Immobilie,<br />

der Erwerb eines vorhandenen Eigenheims oder<br />

einer vorhandenen, <strong>zur</strong> Selbstnutzung bestimmten<br />

Eigentumswohnung, wenn Sie nachweisen<br />

können, dass<br />

<strong>für</strong> das Förderobjekt nach dem<br />

31. Dezember 1994 der Bauantrag gestellt oder<br />

die Bauanzeige getätigt wurde oder<br />

das Förderobjekt mindestens den Standard der<br />

Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt oder<br />

der Endenergiebedarf des Förderobjekts laut<br />

Energiebedarfsausweis den Wert <strong>von</strong> 150<br />

kWh/(m2.a) nicht überschreitet,<br />

der Erwerb <strong>von</strong> vorhandenen Eigenheimen oder<br />

<strong>von</strong> Wohneigentum in der Bauform <strong>von</strong> Doppel-<br />

oder Reihenhäusern in Kombination mit baulichen<br />

Seite 112 <strong>von</strong> 189


Förderbedingungen:<br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> energetischen Verbesserung des<br />

Gebäudes.<br />

Näheres hierzu finden Sie in Nummer 5 der<br />

Wohnraumförderungsbestimmungen.<br />

Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK<br />

NRW.BANK<br />

Kavalleriestraße 22<br />

40213 Düsseldorf<br />

Internet: http://www.nrwbank.de<br />

Beratungscenter Rheinland:<br />

Telefon: 02 11 / 9 17 41-48 00<br />

Fax: 02 11 / 9 17 41-78 32<br />

E-Mail: info@nrwbank.de<br />

Beratungscenter Westfalen<br />

Telefon: 02 51 / 9 17 41-48 00<br />

Fax: 02 51 / 9 17 41-78 32<br />

E-Mail: info@nrwbank.de<br />

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-selbst-genutzten-Wohnraums-<br />

Erwerb-gebrauchter-<br />

Immobilien/15338/produktdetail.html<br />

Seite 113 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung selbst genutzten Wohnraums –<br />

Reduzierung <strong>von</strong> Barrieren<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind natürliche Personen als<br />

Eigentümerinnen und Eigentümer oder als sonstige<br />

dinglich Verfügungsberechtigte <strong>von</strong> Eigenheimen<br />

und Eigentumswohnungen mit ausreichender<br />

Kreditwürdigkeit.<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Im Vordergrund steht die Reduzierung <strong>von</strong><br />

Barrieren.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen<br />

und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Jürgensplatz 1<br />

40219 Düsseldorf<br />

Kontakt: Rita Tölle<br />

Telefon: 02 11 / 38 43-42 40<br />

Internet: www.mwebwv.nrw.de<br />

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-selbst-genutzten-Wohnraums-<br />

Reduzierung-<strong>von</strong>-<br />

Barrieren/15341/produktdetail.html<br />

Seite 114 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> Mietwohnraum -<br />

Gruppenwohnungen Neubau<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft<br />

Laufzeit: seit 19.01.2012<br />

Kurzbeschreibung: zinsgünstige Darlehen <strong>für</strong> den Neubau <strong>von</strong><br />

Gruppenwohnungen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: NRW.BANK<br />

Kavalleriestraße 22<br />

40213 Düsseldorf<br />

Gefördert wird der Neubau <strong>von</strong> Gruppenwohnungen.<br />

Dabei handelt es sich um Wohneinheiten <strong>zur</strong> Wohnraumversorgung<br />

älterer und/oder behinderter<br />

Menschen mit Betreuungsbedarf, in denen bis zu<br />

8 Personen selbst bestimmt <strong>zur</strong> Miete wohnen und<br />

ihre Pflege oder Betreuung individuell mit Hilfe<br />

ambulanter Dienste ihrer Wahl organisieren können.<br />

Die Gruppenwohnungen können auch <strong>für</strong><br />

Studierende errichtet werden.<br />

Internet: http://www.nrwbank.de<br />

Beratungscenter Rheinland<br />

Telefon: 02 11 / 917 41-48 00<br />

Fax: 02 11 / 917 41-78 32<br />

E-Mail: info@nrwbank.de<br />

Beratungscenter Westfalen<br />

Telefon: 02 51 / 917 41-48 00<br />

Fax: 02 51 / 917 41-78 32<br />

E-Mail: info@nrwbank.de<br />

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-<strong>von</strong>-Mietwohnraum-<br />

Gruppenwohnungen-<br />

Neubau/15355/produktdetail.html<br />

Seite 115 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> Mietwohnraum - Reduzierung<br />

<strong>von</strong> Barrieren<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft; Die Förderung wird<br />

natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer<br />

oder Erbbauberechtigten <strong>von</strong> Objekten mit<br />

ausreichender Kreditwürdigkeit gewährt.<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Im Vordergrund steht die Reduzierung <strong>von</strong><br />

Barrieren.<br />

Förderbedingungen:<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Darlehen <strong>zur</strong><br />

Verbesserung <strong>von</strong> Wohnangeboten insbesondere <strong>für</strong><br />

ältere und pflegebedürftige Menschen.<br />

Schwerpunkte der Förderung sind:<br />

bauliche <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Reduzierung <strong>von</strong><br />

Barrieren im Wohnungsbestand,<br />

bauliche Anpassung und Modernisierung <strong>von</strong><br />

bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen,<br />

wohnungswirtschaftliche <strong>Maßnahmen</strong> des<br />

Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen<br />

der 1960er und 1970er<br />

Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten,<br />

denkmalgerechte Erneuerung <strong>von</strong> selbst<br />

genutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen<br />

und in historischen Stadt- und<br />

Ortskernen sowie in Stadterneuerungsgebieten,<br />

bauliche <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Verbesserung der<br />

Energieeffizienz im Wohnungsbestand und in<br />

bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen.<br />

Seite 116 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen<br />

und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Jürgensplatz 1<br />

40219 Düsseldorf<br />

Kontakt: Rita Tölle<br />

Telefon: 02 11 / 38 43-42 40<br />

Internet: www.mwebwv.nrw.de<br />

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-<strong>von</strong>-Mietwohnraum-<br />

Reduzierung-<strong>von</strong>-<br />

Barrieren/15358/produktdetail.html<br />

Seite 117 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> Mietwohnraum - Mietwohnungen<br />

Neuschaffung im Bestand<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert wird die Neuschaffung <strong>von</strong> Miet- und<br />

Genossenschaftswohnungen durch:<br />

die Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung<br />

<strong>von</strong> Gebäuden,<br />

die Änderung <strong>von</strong> Mietwohnungen <strong>zur</strong> Anpassung<br />

an geänderte Wohnbedürfnisse.<br />

Förderbedingungen: Es müssen Baukosten inklusive Baunebenkosten <strong>von</strong><br />

mindestens 650 € je m² Wohnfläche entstehen.<br />

Die Wohnungen sind barrierefrei (z. B. durch Einbau<br />

einer bodengleichen Dusche) zu errichten; es sind<br />

die Regelungen der DIN 18040 Teil 2 einzuhalten.<br />

Es müssen den Förderbestimmungen entsprechende<br />

energetische Anforderungen eingehalten werden.<br />

In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren,<br />

über die Rettungswege <strong>von</strong> Aufenthaltsräumen<br />

führen, muss mindestens jeweils ein Rauchwarnmelder<br />

vorhanden sein.<br />

Seite 118 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK<br />

Hauptsitz Düsseldorf<br />

Kavalleriestraße 22<br />

40213 Düsseldorf<br />

Telefon: 02 11 / 9 17 41-0<br />

Fax: 02 11 / 9 17 41-18 00<br />

NRW.BANK<br />

Hauptsitz Münster<br />

Friedrichstraße 1<br />

48145 Münster<br />

Telefon: 02 51 / 9 17 41-0<br />

Fax: 02 51 / 9 17 41-29 21<br />

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-<strong>von</strong>-Mietwohnraum-<br />

Mietwohnungen-Neuschaffung-im-<br />

Bestand/15350/produktdetail.html<br />

Seite 119 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung selbst genutzten Wohnraums -<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Die Förderung erfolgt zugunsten <strong>von</strong> schwerbehinderten<br />

Personen. Der betreffende Haushalt<br />

muss Einkommensgrenzen einhalten.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden Baumaßnahmen im Zusammenhang<br />

mit der Neuschaffung, dem Erwerb oder der<br />

Nachrüstung <strong>von</strong> Eigenheimen oder selbst genutzten<br />

Eigentumswohnungen, die wegen der Art der Behinderung<br />

erforderlich sind. Hierunter fallen z. B. eine<br />

Rampe oder Hebeanlage oder ein behindertengerechtes<br />

Bad/WC.<br />

Förderbedingungen:<br />

Die Kombination mit der Förderung <strong>für</strong> neue oder<br />

gebrauchte Immobilien ist möglich.<br />

Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK<br />

Hauptsitz Düsseldorf<br />

Kavalleriestraße 22<br />

40213 Düsseldorf<br />

Telefon: 02 11 / 9 17 41-0<br />

Fax: 02 11 / 9 17 41-18 00<br />

NRW.BANK<br />

Hauptsitz Münster<br />

Friedrichstraße 1<br />

48145 Münster<br />

Telefon: 02 51 / 9 17 41-0<br />

Fax: 02 51 / 9 17 41-29 21<br />

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-selbst-genutzten-Wohnraums-<br />

Menschen-mit-<br />

Behinderungen/15340/produktdetail.html<br />

Seite 120 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> Mietwohnraum - Neuschaffung<br />

<strong>von</strong> Gruppenwohnungen im Bestand<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert wird die Neuschaffung <strong>von</strong> Gruppenwohnungen<br />

durch:<br />

Förderbedingungen:<br />

die Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung<br />

<strong>von</strong> Gebäuden,<br />

die Änderung <strong>von</strong> Mietwohnungen <strong>zur</strong> Anpassung<br />

an geänderte Wohnbedürfnisse.<br />

Gruppenwohnungen sind Wohneinheiten <strong>zur</strong> Wohnraumversorgung<br />

älterer und/oder behinderter<br />

Menschen mit Betreuungsbedarf, in denen bis zu<br />

8 Personen selbst bestimmt <strong>zur</strong> Miete wohnen und<br />

ihre Pflege oder Betreuung individuell mit Hilfe<br />

ambulanter Dienste ihrer Wahl organisieren können.<br />

Die Gruppenwohnungen können auch <strong>für</strong><br />

Studierende errichtet werden.<br />

Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK<br />

Hauptsitz Düsseldorf<br />

Kavalleriestraße 22<br />

40213 Düsseldorf<br />

Telefon: 02 11 / 9 17 41-0<br />

Fax: 02 11 / 9 17 41-18 00<br />

NRW.BANK<br />

Hauptsitz Münster<br />

Friedrichstraße 1<br />

48145 Münster<br />

Telefon: 02 51 / 9 17 41-0<br />

Fax: 02 51 / 9 17 41-29 21<br />

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-<strong>von</strong>-Mietwohnraum-<br />

Neuschaffung-<strong>von</strong>-Gruppenwohnungen-im-<br />

Bestand/15357/produktdetail.html<br />

Seite 121 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Umbau Dauerpflegeeinrichtungen –<br />

Pflegewohnplätze im Bestand<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Der Bestand an Pflegewohnplätzen soll baulich so<br />

angepasst und umgebaut werden, dass eine Verbesserung<br />

der Wohn- und Lebensbedingungen ihrer<br />

Bewohner entsteht. Gefördert werden u. a.:<br />

Förderbedingungen:<br />

Grundrissänderungen <strong>zur</strong> Auflösung <strong>von</strong> langen<br />

Fluren und <strong>zur</strong> Gliederung des Heims in kleinteilige<br />

Wohngruppen <strong>für</strong> in der Regel bis zu<br />

12 Personen,<br />

<strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> barrierefreien Bädern durch<br />

Einbau, Umbau oder durch Modernisierung<br />

vorhandener Bäder,<br />

<strong>Herstellung</strong> eines barrierefreien Zugangs <strong>von</strong> der<br />

öffentlichen Verkehrsfläche in das Heim und zu<br />

allen Bereichen, die <strong>von</strong> Bewohnerinnen und<br />

Bewohnern genutzt werden<br />

Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK<br />

Hauptsitz Düsseldorf<br />

Kavalleriestraße 22<br />

40213 Düsseldorf<br />

Telefon: 02 11 / 9 17 41-0<br />

Fax: 02 11 / 9 17 41-18 00<br />

NRW.BANK, Hauptsitz Münster<br />

Friedrichstraße 1<br />

48145 Münster<br />

Telefon: 02 51 / 9 17 41-0<br />

Fax: 02 51 / 9 17 41-29 21<br />

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Umbau-Dauerpflegeeinrichtungen-<br />

Pflegewohnplaetze-im-Bestand-<br />

/15373/produktdetail.html<br />

Seite 122 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> Mietwohnraum - Menschen mit<br />

Behinderung<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Gefördert werden Eigentümer <strong>von</strong> Mietwohnungen,<br />

um zusätzliche Baumaßnahmen zugunsten <strong>von</strong><br />

schwerbehinderten Mietern durchführen zu können.<br />

Eine ausreichende Kreditwürdigkeit des Eigentümers<br />

ist Voraussetzung.<br />

Laufzeit laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden Baumaßnahmen im Zusammenhang<br />

mit der Neuschaffung oder der Nachrüstung<br />

<strong>von</strong> Mietwohnungen, die aufgrund der Behinderung<br />

erforderlich sind.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK<br />

Hauptsitz Düsseldorf<br />

Kavalleriestraße 22<br />

40213 Düsseldorf<br />

Telefon: 02 11 / 9 17 41-0<br />

Fax: 02 11 / 9 17 41-18 00<br />

NRW.BANK<br />

Hauptsitz Münster<br />

Friedrichstraße 1<br />

48145 Münster<br />

Telefon: 02 51 / 9 17 41-0<br />

Fax: 02 51 / 9 17 41-29 21<br />

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-<strong>von</strong>-Mietwohnraum-<br />

Menschen-mit-<br />

Behinderung/15364/produktdetail.html<br />

Seite 123 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohnheimförderung - Wohnraum <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderungen<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden der Neubau oder der Ausbau und<br />

die Erweiterung <strong>von</strong> Wohnräumen in Heimen <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderungen (Wohnheimplätze)<br />

sowie die Änderung <strong>von</strong> stationären Einrichtungen<br />

der Behindertenhilfe <strong>zur</strong> Anpassung an geänderte<br />

Wohnbedürfnisse. Die Wohnheimplätze sind in<br />

Wohngebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen<br />

Personennahverkehr und in möglichst<br />

zentraler Ortslage zu errichten.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK;<br />

Quelle:<br />

NRW.BANK<br />

Kavalleriestraße 22<br />

40213 Düsseldorf<br />

Internet: http://www.nrwbank.de<br />

Beratungscenter Rheinland<br />

Telefon: 02 11 / 9 17 41-48 00<br />

Fax: 02 11 / 9 17 41-78 32<br />

E-Mail: info@nrwbank.de<br />

Beratungscenter Westfalen<br />

Telefon: 02 51 / 9 17 41-48 00<br />

Fax: 02 51 / 9 17 41-78 32<br />

E-Mail: info@nrwbank.de<br />

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Wohnheimfoerderung-Wohnraum-fuer-<br />

Menschen-mit-<br />

Behinderungen/15370/produktdetail.html<br />

Seite 124 <strong>von</strong> 189


3.11. Rheinland-Pfalz<br />

Bauförderung<br />

Programmtitel: Wohnraumförderung - Mietwohnungen <strong>für</strong><br />

Wohngruppen<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Das Angebot des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich<br />

an Investoren, die als Modellvorhaben Mietwohneinheiten<br />

<strong>zur</strong> Einrichtung <strong>von</strong> ambulant betreuten<br />

Wohngruppen schaffen.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: <strong>Barrierefreiheit</strong>, gemeinschaftliches Wohnen sowie<br />

Pflege- und Unterstützungsleistungen <strong>für</strong> Bewohnerinnen<br />

und Bewohner gewinnen zunehmend an<br />

Bedeutung. Das selbstbestimmte Wohnen hat dabei<br />

<strong>für</strong> die meisten Menschen nach wie vor oberste<br />

Priorität – nicht nur <strong>für</strong> ältere Menschen mit Pflegebedarf,<br />

sondern auch <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung.<br />

Förderbedingungen:<br />

Das Programm „Förderung <strong>von</strong> Wohngruppen<br />

(Modellvorhaben)“ geht auf diese neuen Anforderungen<br />

an das Wohnen ein und zielt darauf ab,<br />

älteren Menschen mit Pflegebedarf, pflegebedürftigen<br />

volljährigen Menschen sowie volljährigen<br />

Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes<br />

Wohnen und Leben zu ermöglichen.<br />

Kontaktdaten: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)<br />

Löwenhofstraße 1<br />

55116 Mainz<br />

Telefon: 0 61 31 / 61 72-19 91<br />

Fax: 0 61 31 / 61 72-18 99<br />

E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de<br />

Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum<br />

Quelle: http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/sozialewohnraumfoerderung/<br />

Seite 125 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohnraumförderung - Eigentumsprogramm<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Privathaushalte, deren<br />

Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach<br />

§ 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG)<br />

um nicht mehr als 60 % übersteigt.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Bildung<br />

<strong>von</strong> selbst genutztem Wohneigentum <strong>für</strong> Haushalte,<br />

die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen<br />

versorgen können.<br />

Förderbedingungen:<br />

Mitfinanziert werden:<br />

Neubau oder Ersterwerb <strong>von</strong> Häusern und<br />

Wohnungen,<br />

Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und<br />

der Ankauf <strong>von</strong> Wohnungen,<br />

Ersatzneubau nach Abriss <strong>zur</strong> Selbstnutzung<br />

durch den Eigentümer.<br />

Förderfähig sind ebenso <strong>Maßnahmen</strong>, die ein<br />

barrierefreies Wohnen ermöglichen. Bauliche <strong>Maßnahmen</strong><br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte Menschen sollen die<br />

Vorgaben der DIN 18025 Teil 1 berücksichtigen.<br />

Seite 126 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)<br />

Löwenhofstraße 1<br />

55116 Mainz<br />

Telefon: 0 61 31 / 61 72-19 91<br />

Fax: 0 61 31 / 61 72-18 99<br />

E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de<br />

Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum<br />

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz<br />

Kaiser-Friedrich-Straße 5<br />

55116 Mainz<br />

Telefon: 0 61 31 / 16-0<br />

Fax: 0 61 31 / 16-43 31<br />

E-Mail: poststelle@fm.rlp.de<br />

Internet: http://www.fm.rlp.de<br />

Quelle: http://isb.rlp.de/de/wohnraum/wohneigentum/zinsg<br />

arantie/<br />

Seite 127 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohnen in Orts- und Stadtkernen<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Die Förderung richtet sich an die Projektträger. Das<br />

können private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften<br />

oder auch Kommunen sein.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Rheinland-Pfalz unterstützt die Aufwertung <strong>von</strong><br />

Innenstädten und Innerortslagen. Das Programm<br />

"Wohnen in Orts- und Stadtkernen" will dazu<br />

beitragen, dass dort innovativ und in hoher Qualität<br />

gebaut wird. Dabei sollen auch neue Wohnformen<br />

angedacht und umgesetzt werden, etwa im Bereich<br />

des generationsübergreifenden Wohnens oder des<br />

seniorengerechten Wohnens. Ein wichtiges Ziel ist<br />

die <strong>Barrierefreiheit</strong>.<br />

Förderbedingungen:<br />

Gefördert werden Bauprojekte, die mindestens zu<br />

60 % aus Wohnbauflächen bestehen. Das heißt,<br />

40 % der Flächen können <strong>für</strong> Dienstleistungen,<br />

Büros oder verträgliches Gewerbe genutzt werden.<br />

Das Land unterstützt das Ziel, Wohnen und Arbeiten<br />

zu mischen. Die einzelnen Förderprojekte müssen<br />

mindestens aus vier Wohneinheiten bestehen. Damit<br />

soll ein Anreiz <strong>für</strong> neue gemeinschaftliche Wohnformen<br />

<strong>für</strong> Jung und Alt oder <strong>für</strong> seniorengerechtes<br />

Wohnen gegeben werden.<br />

Kontaktdaten: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)<br />

Löwenhofstraße 1<br />

55116 Mainz<br />

Telefon: 0 61 31 / 61 72-19 91<br />

Fax: 0 61 31 / 61 72-18 99<br />

E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de<br />

Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum<br />

Quelle: http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/wohnen-in-orts-undstadtkernen/<br />

Seite 128 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohnraumförderung - Mietwohnungsprogramm<br />

Förderart: Zuschuss / Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Unternehmen; Privatpersonen;<br />

Verbände/Vereinigungen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert wird unter anderem der Bau <strong>von</strong> Mietwohnungen<br />

<strong>für</strong> ältere und behinderte Menschen mit<br />

spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen.<br />

Dabei müssen die Wohnungen nach Lage, Zuschnitt<br />

und Ausstattung den Bedürfnissen älterer und behinderter<br />

Menschen entsprechen sowie diesen eine<br />

selbstständige Haushaltsführung ermöglichen. Die<br />

Wohnungen sollen daher in enger Anlehnung an die<br />

DIN 18025 Teil 2 geplant werden.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)<br />

Löwenhofstraße 1<br />

55116 Mainz<br />

Telefon: 0 61 31 / 61 72-19 91<br />

Fax: 0 61 31 / 61 72-18 99<br />

E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de<br />

Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum<br />

Quelle: http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/sozialewohnraumfoerderung/<br />

Seite 129 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Modernisierung <strong>von</strong> bestehenden selbst<br />

genutzten Wohneigentum und <strong>von</strong> Mietwohnungen;<br />

Barrierefreie <strong>Maßnahmen</strong><br />

Förderart: Zuschuss / Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums (Einhaltung<br />

<strong>von</strong> Einkommensgrenzen), Eigentümer <strong>von</strong><br />

Mietwohnungen (Einhaltung <strong>von</strong> Anfangsmieten<br />

nach Abschluss der Arbeiten), Dinglich Nutzungsberechtigte,<br />

wenn sie dauerhaft die Lasten der<br />

Modernisierung tragen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden bauliche <strong>Maßnahmen</strong>, die ein<br />

barrierefreies Wohnen ermöglichen, wie zum<br />

Beispiel der Einbau einer Rampe, breiterer Türen,<br />

eines Treppenlifts, einer bodengleichen Dusche oder<br />

sonstige <strong>Maßnahmen</strong>, die einer barrierefreien Zugänglichkeit<br />

dienen. Die <strong>Maßnahmen</strong> sollen die<br />

Vorgaben der DIN 18025 Teil 2 bzw. deren Folgevorschrift<br />

berücksichtigen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Ausführlicher Überblick:<br />

http://isb.rlp.de/de/wohnraum/modernisierung/foer<br />

derfaehige-massnahmen/<br />

Kontaktdaten: Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB)<br />

Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz<br />

Telefon: 0 61 31 / 61 72-19 91<br />

Fax: 0 61 31 / 61 72-18 99<br />

E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de<br />

Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum<br />

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz<br />

Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz<br />

Telefon: 0 61 31 / 16-42 68<br />

Fax: 0 61 31 / 16-43 31<br />

E-Mail: poststelle@fm.rlp.de<br />

Internet: http://www.fm.rlp.de<br />

Quelle: http://isb.rlp.de/de/wohnraum/modernisierung/mod<br />

ernisierung-wohneigentum-mietwohnungen/<br />

Seite 130 <strong>von</strong> 189


3.12. Saarland<br />

Bauförderung<br />

Programmtitel: Wohnraumförderungsprogramm – Mietwohnraumförderung<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Errichtung <strong>von</strong> Mietwohnungen<br />

Förderbedingungen:<br />

Durchführung <strong>von</strong> wesentlichen Baumaßnahmen an<br />

vermieteten Gebäuden<br />

Die Förderung <strong>von</strong> Mietwohnungen, die <strong>für</strong> ältere<br />

Menschen bzw. <strong>für</strong> schwerbehinderte Menschen vorgesehen<br />

sind, setzt voraus, das die jeweilige Wohnanlage<br />

barrierefrei gebaut und die mit der Liste der<br />

technischen Baubestimmungen eingeführte DIN 18<br />

025 Teil 1 bzw. 2 beachtet wird. Erdgeschosswohnungen<br />

in solchen Einrichtungen sollen grundsätzlich<br />

rollstuhlgerecht ausgeführt werden. Eine<br />

Förderung kommt nur in Betracht, wenn die<br />

Belegenheitsgemeinde den Bedarf nach einer<br />

solchen Einrichtung am vorgesehenen Standort<br />

bestätigt.<br />

Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 17<br />

66119 Saarbrücken<br />

Hotline: 01 80 / 5 73 03 30<br />

Telefon: 06 81 / 30 33-0<br />

Fax: 06 81 / 30 33-1 00<br />

E-Mail: info@sikb.de<br />

Internet: http://www.sikb.de<br />

Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_schaffung_<strong>von</strong>_<br />

mietwohnraum<br />

Seite 131 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohnraumförderungsprogramm – Modernisierung<br />

<strong>von</strong> Mietwohnraum<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Unternehmen; Privatperson; Verband/Vereinigung<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Alle baulichen <strong>Maßnahmen</strong>, die den Gebrauchswert<br />

der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen<br />

Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern<br />

Förderbedingungen:<br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Einsparung <strong>von</strong> Heizenergie und<br />

Wasser<br />

Bauliche <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Reduzierung <strong>von</strong> Barrieren<br />

<strong>zur</strong> Anpassung an Belange älterer oder behinderter<br />

Menschen<br />

Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 17<br />

66119 Saarbrücken<br />

Hotline: 01 80 / 5 73 03 30<br />

Telefon: 06 81 / 30 33-0<br />

Fax: 06 81 / 30 33-1 00<br />

E-Mail: info@sikb.de<br />

Internet: http://www.sikb.de<br />

Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_modernisierung_<br />

<strong>von</strong>_mietwohnraum<br />

Seite 132 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohnraumförderungsprogramm - Neubau,<br />

Ersterwerb und wesentlicher Bauaufwand <strong>von</strong><br />

selbstgenutztem Wohneigentum<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Errichtung (Baugrundstück, Baukosten, Außenanlagen)<br />

Förderbedingungen:<br />

Ersterwerb (Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten)<br />

Durchführung <strong>von</strong> wesentlichen Baumaßnahmen<br />

(Baukosten einschließlich Baunebenkosten)<br />

Sollen vorhandene Wohnungen durch bauliche <strong>Maßnahmen</strong><br />

<strong>zur</strong> Reduzierung <strong>von</strong> Barrieren an die Belange<br />

älterer oder behinderter Menschen angepasst<br />

werden, so sind förderbare Kosten auch <strong>Maßnahmen</strong><br />

der Verbesserung der Erreichbarkeit der<br />

Wohnungen (z. B. Einbau <strong>von</strong> Rampen oder<br />

Aufzügen),<br />

des rollstuhlgerechten Umbaus <strong>von</strong> Wohnungen<br />

(bspw. Grundrissänderungen <strong>zur</strong> Schaffung <strong>von</strong><br />

notwendigen Bewegungsflächen in Wohn- und<br />

Schlafräumen sowie Fluren),<br />

der nahezu barrierefreien Umgestaltung des<br />

Bades (bspw. Einbau bodengleicher Dusche,<br />

Schaffung <strong>von</strong> notwendigen Bewegungsflächen,<br />

sonstige Ausstattungsverbesserungen),<br />

der Verbreiterung <strong>von</strong> Türen und Abbau <strong>von</strong><br />

Türschwellen,<br />

der Nachrüstung <strong>von</strong> elektrischen Türöffnern.<br />

Seite 133 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 17<br />

66119 Saarbrücken<br />

Hotline: 01 80 / 5 73 03 30<br />

Telefon: 06 81 / 30 33-0<br />

Fax: 06 81 / 30 33-1 00<br />

E-Mail: info@sikb.de<br />

Internet: http://www.sikb.de<br />

Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_neubau<br />

Seite 134 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Altersgerecht umbauen<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Jeder kann dieses Förderprogramm nutzen, wenn er<br />

durch Kauf Eigentümer des Wohnraums wird, bereits<br />

Eigentümer des Wohnraums ist und barrierereduziert<br />

umbaut oder Mieter ist und mit<br />

Zustimmung des Vermieters umbaut.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: <strong>Maßnahmen</strong>, die <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

entsprechend DIN 18040-2 erforderlich sind,<br />

Förderbedingungen:<br />

<strong>Maßnahmen</strong>, mit denen der Standard Altersgerechte<br />

Wohnung/Altersgerechtes Haus erreicht wird,<br />

7 flexible Umbaumaßnahmen, z. B. <strong>Maßnahmen</strong> an<br />

Sanitärräumen, Wege zu Gebäuden etc.<br />

Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 17<br />

66119 Saarbrücken<br />

Hotline: 01 80 / 5 73 03 30<br />

Telefon: 06 81 / 30 33-0<br />

Fax: 06 81 / 30 33-1 00<br />

E-Mail: info@sikb.de<br />

Internet: http://www.sikb.de<br />

Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_altersgerecht_umbau<br />

en<br />

Seite 135 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohnraumförderung – Modernisierung <strong>von</strong><br />

selbstgenutztem Wohneigentum<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: alle baulichen <strong>Maßnahmen</strong>, die den Gebrauchswert<br />

der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen<br />

Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern<br />

Förderbedingungen:<br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Einsparung <strong>von</strong> Heizenergie und<br />

Wasser<br />

Bauliche <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Reduzierung <strong>von</strong> Barrieren<br />

<strong>zur</strong> Anpassung an Belange älterer oder behinderter<br />

Menschen<br />

Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 17<br />

66119 Saarbrücken<br />

Hotline: 01 80 / 5 73 03 30<br />

Telefon: 06 81 / 30 33-0<br />

Fax: 06 81 / 30 33-1 00<br />

E-Mail: info@sikb.de<br />

Internet: http://www.sikb.de<br />

Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_modernisierung<br />

Seite 136 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohnraumförderung – Modernisierung <strong>von</strong><br />

selbstgenutztem Wohneigentum<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: alle baulichen <strong>Maßnahmen</strong>, die den Gebrauchswert<br />

der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen<br />

Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern<br />

Förderbedingungen:<br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Einsparung <strong>von</strong> Heizenergie und<br />

Wasser<br />

Bauliche <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Reduzierung <strong>von</strong> Barrieren<br />

<strong>zur</strong> Anpassung an Belange älterer oder behinderter<br />

Menschen<br />

Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 17<br />

66119 Saarbrücken<br />

Hotline: 01 80 / 5 73 03 30<br />

Telefon: 06 81 / 30 33-0<br />

Fax: 06 81 / 30 33-1 00<br />

E-Mail: info@sikb.de<br />

Internet: http://www.sikb.de<br />

Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_modernisierung<br />

Seite 137 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderrichtlinie <strong>zur</strong> Herrichtung <strong>von</strong> Mietwohnungen<br />

<strong>für</strong> ältere Menschen und Menschen<br />

mit Behinderung<br />

Förderart: Zuschuss / Darlehen<br />

Antragsberechtigung: private Vermieter (die mindestens zwei Wohnungen<br />

anpassen) und Wohnungsbaugesellschaften<br />

Laufzeit: 01.02.2012 bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Das Saarland unterstützt bauliche <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong><br />

Schaffung barrierereduzierter und barrierefreier<br />

Mietwohnungen <strong>für</strong> ältere Menschen und Menschen<br />

mit Behinderung, um ihnen möglichst lange ein<br />

selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu<br />

ermöglichen. Gefördert werden:<br />

Förderbedingungen:<br />

Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Mietwohnungen,<br />

nahezu barrierefreie Umgestaltung des<br />

Bades,<br />

barrierereduzierender Umbau <strong>von</strong> Wohnungen <strong>zur</strong><br />

Schaffung <strong>von</strong> notwendigem Bewegungsraum in<br />

Wohn-/Schlafräumen,<br />

Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnungen/<br />

des Gebäudes wie Einbau <strong>von</strong> Rampen und Aufzügen,<br />

Änderung oder Nutzungsänderung <strong>von</strong> bestehenden<br />

Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand sowie<br />

barrierefreie Neubauten.<br />

Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 17<br />

66119 Saarbrücken<br />

Hotline: 01 80 / 5 73 03 30<br />

Telefon: 06 81 / 30 33-0<br />

Fax: 06 81 / 30 33-1 00<br />

E-Mail: info@sikb.de<br />

Internet: http://www.sikb.de<br />

Quelle http://www.saarland.de/7253_90209.htm<br />

Seite 138 <strong>von</strong> 189


3.13. Sachsen<br />

Bauförderung<br />

Programmtitel Mehrgenerationenwohnen - Richtlinie des<br />

Sächsischen Staatsministeriums des Innern<br />

<strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> Wohnraumanpassungen <strong>für</strong><br />

generationsübergreifendes Wohnen (RL<br />

Mehrgenerationenwohnen)<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Empfänger der Zuwendung ist der Eigentümer eines<br />

Wohngebäudes oder einer Wohnung.<br />

Laufzeit laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden investive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> nachträglichen<br />

bedarfsgerechten Anpassung bestehender<br />

Wohngebäude <strong>für</strong> integrative generationenübergreifende<br />

Wohnformen. Ausgeschlossen sind<br />

Einrichtungen, die dem Heimgesetz unterliegen.<br />

Förderfähig sind insbesondere folgende investive<br />

<strong>Maßnahmen</strong> in einer Wohneinheit, in einem Wohngebäude<br />

oder im Wohnumfeld:<br />

1. der Einbau <strong>von</strong> bedarfsgerechten und gebäudeangepassten<br />

Aufzügen,<br />

2. die Anpassung <strong>von</strong> Grundrissen im Wohngebäude,<br />

3. die bauliche Veränderung <strong>zur</strong> Schaffung <strong>von</strong><br />

Gemeinschaftsräumen im Wohngebäude, zum<br />

Beispiel auch <strong>für</strong> eine Mehrzwecknutzung, etwa<br />

als Familien- und Begegnungszentrum oder <strong>für</strong><br />

einen Gesundheits- und Sozialservice,<br />

4. der Anbau <strong>von</strong> neuen Balkonen und die Erweiterung<br />

vorhandener Balkone,<br />

5. der Einbau <strong>von</strong> Notrufanlagen, Wechselsprechanlagen<br />

und automatischen Türöffnern,<br />

6. bauliche Veränderungen im Sanitär- und<br />

Küchenbereich,<br />

7. das Anpassen der Schalter <strong>für</strong> elektrische<br />

Anlagen und Einrichtungen, wie zum Beispiel<br />

Licht und Jalousien,<br />

Seite 139 <strong>von</strong> 189


Förderbedingungen:<br />

8. die Anpassung <strong>von</strong> Türen und das Entfernen <strong>von</strong><br />

Schwellen und Treppen,<br />

9. die Schaffung <strong>von</strong> Rollstuhl- und Kinderwagenabstellplätzen,<br />

10. die Schaffung geeigneter Zugänge zu den<br />

Gebäuden, Wohnungen, Nebenräumen, wie<br />

Kellern und gemeinschaftlich genutzten Räumen,<br />

wie Trockenräumen, Waschhäusern und<br />

Abstellräumen,<br />

11. die bedarfsgerechte bauliche und gestalterische<br />

Anpassung des unmittelbaren Wohnumfeldes auf<br />

dem Grundstück des Eigentümers, zum Beispiel<br />

Schaffung <strong>von</strong> Kinderspielbereichen, Wäschetrockenplätzen,<br />

Begegnungsflächen und<br />

ähnliches.<br />

Kontaktdaten: SAB-Baufinanzierung - Servicecenter<br />

Telefon: 03 51 / 49 10 – 49 20<br />

Fax: 03 51 / 49 10 – 41 05<br />

Internet:<br />

http://www.sab.sachsen.de/de/p_immobilien/detailf<br />

p_ib_2406.jsp?m=def<br />

Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=679<br />

5215335576<br />

Seite 140 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Eingliederungshilfe - Richtlinie des Sächsischen<br />

Staatsministeriums <strong>für</strong> Soziales <strong>zur</strong><br />

investiven Förderung <strong>von</strong> Einrichtungen der<br />

Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Träger, die in der Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen tätig sind<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen<br />

benötigen sehr differenzierte begleitende und unterstützende<br />

Hilfen sowie eine entsprechende Förderung<br />

und Betreuung, damit sie gleichberechtigt am<br />

Leben der Gesellschaft teilnehmen können und<br />

behinderungsbedingte Benachteiligungen beseitigt<br />

werden.<br />

Der Freistaat Sachsen fördert den Bau, die Sanierung<br />

und Modernisierung sowie den Erhalt der <strong>für</strong><br />

diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen und die<br />

barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher<br />

Gebäude und baulicher Anlagen.<br />

Die staatliche Förderung erfolgt unter dem Aspekt<br />

der vorrangigen Nutzung vorhandener Versorgungsstrukturen<br />

sowie der sinnvollen und flexiblen Verknüpfung<br />

einzelner Betreuungsbausteine (Netzwerke).<br />

Gefördert werden Investitionen, insbesondere:<br />

Einrichtungen <strong>für</strong> behinderte Kinder und Jugendliche,<br />

Wohnstätten mit interner und mit externer Tagesstruktur<br />

einschließlich Außenwohngruppen,<br />

Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen,<br />

Förder- und Betreuungsbereiche,<br />

sonstige Einrichtungen <strong>zur</strong> Förderung der Teilhabe<br />

und Integration,<br />

Seite 141 <strong>von</strong> 189


Förderbedingungen:<br />

Kleinmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

<strong>von</strong> Bis zu 100 000 EUR, insbesondere<br />

a) Erstausstattung <strong>für</strong> zusätzlich zu schaffende<br />

Plätze in Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen,<br />

Förder- und Betreuungsbereichen oder Außenwohngruppen<br />

oder<br />

b) sonstige <strong>Maßnahmen</strong> an Einrichtungen nach den<br />

Nummern 2.1 bis 2.5,<br />

<strong>Maßnahmen</strong> des barrierefreien Bauens bei bestehenden,<br />

öffentlich zugänglichen Gebäuden und<br />

Einrichtungen.<br />

Kontaktdaten: Sächsische Aufbau Bank SAB<br />

Denis Nicklisch<br />

Telefon: 03 51 / 49 10 – 55 71<br />

Fax: 03 51 / 49 10 – 42 05<br />

Internet:<br />

http://www.sab.sachsen.de/de/p_is/detailfp_is_238<br />

2.jsp?m=def<br />

Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=129<br />

9410877151<br />

Seite 142 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die<br />

Gewährung <strong>von</strong> Fördermitteln im öffentlichen<br />

Personennahverkehr (RL-ÖPNV)<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Nahverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturunternehmen,<br />

deren Schienenwege <strong>von</strong><br />

Nahverkehrsunternehmen genutzt werden,<br />

Laufzeit: laufend<br />

kommunale Gebietskörperschaften und deren<br />

Zusammenschlüssen nach § 4 Abs. 1 ÖPNVG.<br />

Kurzbeschreibung: Förderfähig sind Vorhaben, die der Verbesserung<br />

des ÖPNV dienen, insbesondere Investitionen in<br />

Infrastruktur und Fahrzeuge. Dabei können jedoch<br />

grundsätzlich nur solche Vorhaben gefördert<br />

werden, die den Anforderungen der <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

nach § 4 des Gesetzes <strong>zur</strong> Gleichstellung behinderter<br />

Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz –<br />

BGG) vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468),<br />

das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19.<br />

Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024, 3034) geändert<br />

worden ist, entsprechen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Landesdirektion Sachsen<br />

Altchemnitzer Straße 41<br />

09120 Chemnitz<br />

Telefon: 03 71 / 5 32-0<br />

Fax: 03 71 / 5 32-19 29<br />

E-Mail: post@lds.sachsen.de<br />

Internet: http://www.lds.sachsen.de<br />

Dienstsitz Dresden<br />

Stauffenbergallee 2<br />

01099 Dresden<br />

Telefon: 03 51 / 8 25-0<br />

Fax: 03 51 / 8 25-99 99<br />

Seite 143 <strong>von</strong> 189


Dienstsitz Leipzig<br />

Braustraße 2<br />

04107 Leipzig<br />

Telefon: 03 41 / 9 77 0<br />

Fax: 03 41 / 9 77 11 99<br />

Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=876<br />

9415135648<br />

Seite 144 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen<br />

Staatsministeriums <strong>für</strong> Kultus über die<br />

pauschale zweckgebundene Zuweisung <strong>von</strong><br />

Fördermitteln <strong>für</strong> investive <strong>Maßnahmen</strong> des<br />

Schulbaus an Schulen<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise,<br />

kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände<br />

<strong>für</strong> Schulen gemäß § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und<br />

3 SchulG, die sich in kommunaler Trägerschaft<br />

befinden.<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Gegenstand der Förderung sind der Neubau, die<br />

bauliche Erweiterung, der Umbau und die Sanierung<br />

<strong>von</strong> Schulbauten einschließlich Schulsporthallen und<br />

der Schulaußenanlagen <strong>von</strong> allgemeinbildenden<br />

Schulen und Förderschulen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: RP Chemnitz<br />

Altchemnitzer Str. 41<br />

09105 Chemnitz<br />

Telefon: 03 71 / 5 32-0<br />

RP Dresden<br />

Stauffenbergallee 2<br />

01099 Dresden<br />

Telefon: 03 51 / 8 25-26 22<br />

RP Leipzig<br />

Braustraße 2<br />

04107 Leipzig<br />

Telefon: 03 41 / 9 77-0<br />

Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=226<br />

104702062<br />

Seite 145 <strong>von</strong> 189


Programmtitel Verwaltungsvorschrift des Sächsischen<br />

Staatsministeriums <strong>für</strong> Kultus über die<br />

Gewährung pauschalierter Fördermittel <strong>für</strong><br />

Baumaßnahmen und Ausstattung <strong>für</strong> Kindertageseinrichtungen<br />

und Kindertagespflegestellen<br />

(VwV Kita Bau)<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und<br />

Kreisfreien Städte (Erstempfänger), die die Zuwendungen<br />

in eigener Zuständigkeit im Falle der<br />

Förderung an kommunale und freie Träger <strong>von</strong><br />

Kindertageseinrichtungen und an die Gemeinden<br />

(Endempfänger) weiterreichen können.<br />

Laufzeit: 10.04.2012 bis 30.06.2014<br />

Kurzbeschreibung: Gegenstand der Förderung sind:<br />

Förderbedingungen:<br />

a) die Errichtung, Sanierung, Instandsetzung und<br />

Modernisierung <strong>von</strong> Kindertageseinrichtungen<br />

sowie<br />

b) die Instandsetzung und Ausstattung <strong>von</strong><br />

Kindertagespflegestellen im Freistaat Sachsen.<br />

Kontaktdaten: Kommunaler Sozialverband Sachsen<br />

Thomasiusstraße 1<br />

04109 Leipzig<br />

Telefon: 03 41 / 12 66-0<br />

Fax: 03 41 / 12 66-7 00<br />

Internet: http://www.ksv-sachsen.de/<br />

Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=649<br />

1015356568<br />

Seite 146 <strong>von</strong> 189


3.14. Sachsen-Anhalt<br />

3.14.1. Bauförderung<br />

Programmtitel: Herrichtung <strong>von</strong> Wohngebäuden <strong>zur</strong> anschließenden<br />

Veräußerung an Selbstnutzer<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen (Haushalt mit min. zwei Personen)<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt im<br />

Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt verbilligte Baudarlehen<br />

mit dem Ziel, dass Bestandsgebäude durch<br />

Modernisierung, Instandsetzung bzw. Sanierung<br />

zum Zwecke der anschließenden Veräußerung an<br />

Selbstnutzer hergerichtet werden. Dabei müssen die<br />

Förderobjekte über einen barrierefreien Zugang<br />

verfügen und in einer förderfähigen Gebietskulisse<br />

einer am Programm Stadtumbau-Ost beteiligten<br />

Stadt oder Gemeinde liegen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Die Kundenbetreuer der Investitionsbank Sachsen-<br />

Anhalt beraten unter der kostenfreien Hotline<br />

0800 / 5 60 07 57.<br />

Quelle: http://www.ib-sachsenanhalt.de/privatkunden/bauen/ib-foerderdarlehenneubau.html<br />

Seite 147 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung energetischer und altersgerechter<br />

Wohnraummodernisierung (Sachsen-Anhalt<br />

MODERN)<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen und private Vermieter sowie gewerbliche<br />

Vermieter/Wohnungsunternehmen<br />

Laufzeit: laufend<br />

Kurzbeschreibung: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert in Zusammenarbeit<br />

mit der Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />

(KfW) Modernisierungsmaßnahmen an<br />

selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden.<br />

Förderbedingungen:<br />

Mitfinanziert werden unter anderem <strong>Maßnahmen</strong><br />

zum barrierereduzierenden und -freien Umbau auf<br />

Basis des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank Sachsen-Anhalt<br />

Domplatz 12<br />

39104 Magdeburg<br />

Hotline: 08 00 / 5 60 07 57<br />

Fax: 03 91 / 5 89-19 33<br />

E-Mail: beratung@ib-lsa.de<br />

Internet: http://www.ib-sachsen-anhalt.de<br />

Quelle: http://www.ib-sachsenanhalt.de/foerderprogramme/sachsen-anhaltmodern.html<br />

Seite 148 <strong>von</strong> 189


3.14.2. Gesundheit und Soziales<br />

Programmtitel: Förderung <strong>von</strong> Investitionen in Kindertageseinrichtungen<br />

(+ im ländlichen Raum);<br />

Sachsen-Anhalt Stark III<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Träger <strong>von</strong> Kindertageseinrichtungen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden die energetische und allgemeine<br />

Sanierung <strong>von</strong> Kindertagesstätten und Schulen<br />

(z. B. Erneuerung <strong>von</strong> Heizungsanlagen, Nutzung<br />

erneuerbarer Energien, Brandschutzmaßnahmen,<br />

barrierefreie Erschließung)<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank Sachsen-Anhalt<br />

Gabriele Trumpf / Christina Roos<br />

Telefon: 03 91 / 5 89 19 32<br />

E-Mail: kommunen@ib-lsa.de<br />

Quelle: http://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentlichekunden/investieren-ausgleichen/sachsen-anhaltstark-iii.html<br />

Seite 149 <strong>von</strong> 189


3.15. Schleswig-Holstein<br />

Bauförderung<br />

Programmtitel: Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-<br />

Holstein : Neubau und Modernisierung<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Natürliche und juristische Personen, deren Bonität<br />

gegeben ist, sowie Kommunen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2014<br />

Kurzbeschreibung: Förderung <strong>von</strong> Miet- und Genossenschaftswohnungen,<br />

Studentenwohnheimplätzen,<br />

Wohngemeinschaftswohnungen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Schaffung<br />

<strong>von</strong> Wohnraum <strong>für</strong> kinderreiche Familien, Alleinerziehende<br />

sowie <strong>für</strong> ältere Menschen, Schwerbehinderte<br />

und Wohnungsnotfälle.<br />

Gefördert werden Neubau, Ausbau, Erweiterung und<br />

neubaugleiche Sanierung.<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)<br />

Fleethörn 29 – 31<br />

24103 Kiel<br />

Telefon: 04 31 / 99 05-0<br />

Fax: 04 31 / 99 05-33 83<br />

E-Mail: info@ib-sh.de<br />

Internet: http://www.ib-sh.de<br />

Quelle: http://www.ib-sh.de/886/<br />

Seite 150 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Zuschussprogramm <strong>für</strong> private Vermieter und<br />

Selbstnutzer<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2014<br />

Kurzbeschreibung: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Modernisierung<br />

<strong>von</strong> Wohneigentum.<br />

Förderbedingungen:<br />

Gefördert werden <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Verbesserung der<br />

Energieeffizienz und <strong>zur</strong> Reduktion <strong>von</strong> Barrieren in<br />

Wohngebäuden.<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)<br />

Fleethörn 29 – 31<br />

24103 Kiel<br />

Telefon: 04 31 / 99 05-0<br />

Fax: 04 31 / 99 05-33 83<br />

E-Mail: info@ib-sh.de<br />

Internet: http://www.ib-sh.de<br />

Quelle: http://www.ib-sh.de/zuschuss-modernisierung-mw/<br />

Seite 151 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Soziale Wohnraumförderung - Eigentumsmaßnahmen<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Privatpersonen in Haushalten<br />

mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten<br />

Angehörigen, deren Gesamteinkommen<br />

die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.<br />

Laufzeit: bis 31.12.2014<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden insbesondere Haushalte mit<br />

Kindern, schwerbehinderte Menschen und Alleinerziehende.<br />

Förderbedingungen:<br />

Mitfinanziert werden<br />

der Neubau oder Erwerb eines Einfamilienhauses<br />

oder einer Eigentumswohnung,<br />

der unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführende<br />

Ausbau oder die Erweiterung eines<br />

Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum <strong>für</strong><br />

einen behinderten Haushaltsangehörigen nicht<br />

angemessen ist,<br />

die Änderung oder Erweiterung <strong>von</strong> Gebäuden, in<br />

denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum<br />

geschaffen werden soll.<br />

Kontaktdaten: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)<br />

Fleethörn 29 – 31<br />

24103 Kiel<br />

Telefon: 04 31 / 99 05-0<br />

Fax: 04 31 / 99 05-33 83<br />

E-Mail: info@ib-sh.de<br />

Internet: http://www.ib-sh.de<br />

Quelle: http://www.ib-sh.de/886/<br />

Seite 152 <strong>von</strong> 189


3.16. Thüringen<br />

3.16.1. Bauförderung<br />

Programmtitel: Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP)<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: natürliche und juristische Personen des privaten und<br />

öffentlichen Rechts als Eigentümer und sonstige<br />

Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Der Freistaat Thüringen fördert den Bau <strong>von</strong> Miet-<br />

und Genossenschaftswohnungen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Mitfinanziert werden Neubau, Umbau, Ausbau oder<br />

Erweiterung bestehender Gebäude (Schaffung<br />

barrierefreier Wohnräume).<br />

Kontaktdaten: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)<br />

Weimarplatz 4<br />

99423 Weimar<br />

Telefon: 03 61 / 37 70 0<br />

Fax: 03 61 / 37 73 71 90<br />

E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de<br />

Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0<br />

5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum<br />

ent&doc=10110<br />

Seite 153 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Wohneigentumsprogramm (WEP)<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Der Freistaat Thüringen fördert den Bau und den<br />

Erwerb <strong>von</strong> selbst genutztem Eigenwohnraum.<br />

Förderbedingungen:<br />

Gefördert wird unter anderem auch das barrierefreie<br />

Herrichten <strong>von</strong> selbst genutztem Wohneigentum.<br />

Kontaktdaten: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)<br />

Weimarplatz 4<br />

99423 Weimar<br />

Telefon: 03 61 / 37 70 0<br />

Fax: 03 61 / 37 73 71 90<br />

E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de<br />

Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0<br />

5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum<br />

ent&doc=10108<br />

Seite 154 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Modernisierung und Instandsetzung <strong>von</strong><br />

Mietwohnungen<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: natürliche und juristische Personen des privaten und<br />

öffentlichen Rechts als Eigentümer und sonstige<br />

Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen<br />

Laufzeit: bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen <strong>für</strong><br />

die Modernisierung und Instandsetzung <strong>von</strong> Miet-<br />

und Genossenschaftswohnungen.<br />

Förderbedingungen:<br />

Mitfinanziert werden:<br />

bauliche <strong>Maßnahmen</strong> am und im Gebäude und<br />

innerhalb der Wohnungen, die den Gebrauchswert<br />

erhöhen (Schaffung <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong>),<br />

heizenergiesparende <strong>Maßnahmen</strong>,<br />

<strong>Maßnahmen</strong> der modernisierungsbedingten<br />

Instandsetzung sowie<br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> CO2-Minderung, <strong>zur</strong> Energieeinsparung<br />

sowie <strong>zur</strong> Nutzung erneuerbarer<br />

Energien.<br />

Kontaktdaten: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)<br />

Referat Wohnungsbauförderung<br />

Weimarplatz 4<br />

99423 Weimar<br />

Telefon: 03 61 / 37 70 0<br />

Fax: 03 61 / 37 73 71 90<br />

E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de<br />

Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0<br />

5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum<br />

ent&doc=7293<br />

Seite 155 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Förderung städtebaulicher <strong>Maßnahmen</strong><br />

(Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien -<br />

ThStBauFR)<br />

Förderart: Zuschuss / Darlehen<br />

Antragsberechtigung: Kommunen; diese können die Fördermittel an Dritte<br />

weiterleiten<br />

Laufzeit bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung<br />

des Bundes und der Europäischen Union städtebauliche<br />

<strong>Maßnahmen</strong>. Schwerpunkte sind insbesondere<br />

Förderbedingungen:<br />

Stadtumbaumaßnahmen <strong>zur</strong> Anpassung an die<br />

demographische Entwicklung,<br />

<strong>Maßnahmen</strong> der Sozialen Stadt <strong>zur</strong> Behebung<br />

sozialer Missstände,<br />

die Stärkung <strong>von</strong> Innenstädten und Ortsteilzentren<br />

unter Berücksichtigung des Wohnungsbaus<br />

und der Denkmalpflege,<br />

die Wiedernutzung <strong>von</strong> Flächen <strong>zur</strong> Errichtung<br />

<strong>von</strong> Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs-<br />

und Folgeeinrichtungen.<br />

Im Rahmen dieser Schwerpunkte sollen die Stadtquartiere<br />

an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und<br />

Bürger angepasst werden, insbesondere der<br />

Familien, der älteren Menschen sowie <strong>von</strong> Menschen<br />

mit Behinderungen. Deshalb können die Finanzhilfen<br />

auch eingesetzt werden, um das Wohnumfeld<br />

barrierefrei zu gestalten und um die Ausstattung mit<br />

Gemeinbedarfseinrichtungen zu verbessern, die der<br />

Gemeinde, der Bildung und der Integration dienen.<br />

Dazu gehört auch der Ausbau <strong>von</strong> Spielplätzen,<br />

Grünanlagen und Sportstätten im Rahmen der<br />

integrierten Stadtentwicklung.<br />

Seite 156 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)<br />

Weimarplatz 4<br />

99423 Weimar<br />

Telefon: 03 61 / 37 70-0<br />

Fax: 03 61 / 37 73-71 90<br />

E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de<br />

Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee<br />

7ab2777be71a8a2b944775a4f45b4d;views;docume<br />

nt&doc=10337<br />

Seite 157 <strong>von</strong> 189


3.16.2. Förderung <strong>von</strong> Infrastrukturmaßnahmen<br />

Programmtitel Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV-Investitionsrichtlinie)<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Gefördert werden Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen<br />

des ÖPNV, kommunale Gebietskörperschaften<br />

sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse.<br />

Laufzeit: bis 31.12.2013<br />

Kurzbeschreibung: Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und<br />

Qualifizierung eines attraktiven, wirtschaftlichen und<br />

bedarfsgerechten Angebots im öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV) in Thüringen im Rahmen der<br />

Daseinsvorsorge.<br />

Förderbedingungen:<br />

Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn das Vorhaben<br />

die Belange <strong>von</strong> Menschen mit Behinderungen<br />

und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen<br />

sowie die Anforderungen an <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

berücksichtigt und daher bei der Vorhabenplanung<br />

die zuständigen Beauftragten oder Beiräte <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderungen angehört und insbesondere<br />

bei der Gestaltung <strong>von</strong> baulichen Anlagen<br />

im öffentlichen Bereich auch bei der weiteren<br />

Realisierung des Vorhabens eingebunden werden.<br />

Seite 158 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Landesamt <strong>für</strong> Bau und Verkehr<br />

Hallesche Straße 15<br />

99085 Erfurt<br />

Telefon: 03 61 / 3 78 63 01<br />

Fax: 03 61 / 3 78 64 99<br />

E-Mail: poststelle@tlbv.thueringen.de<br />

Internet: http://www.thueringen.de/de/tlbv/<br />

Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH<br />

(NVS)<br />

Schmidtstedter Straße 34<br />

99084 Erfurt<br />

Telefon: 03 61 / 3 49 81-0<br />

Fax: 03 61 / 3 49 81-60<br />

E-Mail: info@nvsthueringen.de<br />

Internet: http://www.nvsthueringen.de<br />

Quelle: http://www.thueringen.de/th9/tmblv/verkehr/oepnv<br />

/investition/<br />

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3.16.3. Gesundheit und Soziales<br />

Programmtitel: Förderung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe<br />

Förderart: Zuschuss<br />

Antragsberechtigung: Träger der öffentlichen Jugendhilfe und andere<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie<br />

Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, sowie die<br />

Träger der freien Jugendhilfe<br />

Laufzeit: bis 31. August 2013<br />

Kurzbeschreibung: Der Freistaat Thüringen unterstützt investive Vorhaben<br />

im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, um<br />

auf überörtlicher Ebene Einrichtungen <strong>für</strong> die<br />

Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit zu<br />

schaffen und zu erhalten.<br />

Förderbedingungen:<br />

Gefördert werden Neu- oder Erweiterungsbauten,<br />

Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung<br />

sowie die Ausstattung <strong>von</strong> Einrichtungen mit Technik<br />

und Inventar.<br />

Förderfähige Einrichtungen sind:<br />

Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten,<br />

Jugendherbergen,<br />

Freizeit- und Erholungseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder<br />

und Jugendliche,<br />

Jugendzeltplätze.<br />

Im Zuge der Modernisierung ist auf die Gewährleistung<br />

der <strong>Barrierefreiheit</strong> zu achten.<br />

(Neu- oder Erweiterungsbauten sollen barrierefrei<br />

gestaltet werden; bei Vorhaben des Aus- und Umbaus<br />

und der Sanierung jedoch nur, soweit dies<br />

wirtschaftlich vertretbar ist.)<br />

Seite 160 <strong>von</strong> 189


Kontaktdaten: Gesellschaft <strong>für</strong> Arbeits- und Wirtschaftsförderung<br />

(GFAW) mbH<br />

Warsbergstraße 1<br />

99092 Erfurt<br />

Telefon: 03 61 / 22 23-0<br />

Fax: 03 61 / 22 23-3 22<br />

E-Mail: servicecenter@gfaw-thueringen.de<br />

Internet: http://www.gfaw-thueringen.de<br />

Thüringer Ministerium <strong>für</strong> Soziales, Familie und<br />

Gesundheit<br />

Werner-Seelenbinder-Straße 6<br />

99096 Erfurt<br />

Telefon: 03 61 / 3 79 00<br />

Fax: 03 61 / 3 79 88 00<br />

E-Mail: poststelle@tmsfg.thueringen.de<br />

Internet: http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee<br />

7ab2777be71a8a2b944775a4f45b4d;views;docume<br />

nt&doc=11251<br />

Seite 161 <strong>von</strong> 189


3.16.4. Wirtschaftsförderung<br />

Programmtitel: Thüringen-Dynamik<br />

Förderart: Darlehen<br />

Antragsberechtigung: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen<br />

Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes,<br />

des Dienstleistungssektors sowie<br />

Angehörige freier Berufe<br />

Laufzeit: bis 31.12.2015<br />

Kurzbeschreibung: Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben<br />

gehörenden neu anzuschaffenden aktivierungsfähigen<br />

und betrieblich genutzten Sachanlagevermögenswerte;<br />

hier wurde 2011 das Programm<br />

auch <strong>für</strong> Ärzte in speziellen Gebieten geöffnet. Durch<br />

dieses Programm erhalten Ärzte zinsvergünstigte<br />

Kredite und können so zu Beginn ihrer Niederlassung<br />

die Praxiseinrichtung finanzieren, eingeschlossen<br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong>.<br />

Förderbedingungen:<br />

Kontaktdaten: Thüringer Aufbaubank<br />

entsprechende Kundencenter in<br />

Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl, Eisenach<br />

Internet:<br />

http://www.aufbaubank.de/index.php?p=40&<br />

Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-<br />

DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee<br />

7ab2777be71a8a2b944775a4f45b4d;views;docume<br />

nt&doc=10594<br />

Seite 162 <strong>von</strong> 189


4. Europäische <strong>Förderprogramme</strong> / <strong>Förderprogramme</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

Die Europäische Kommission will im Herbst 2012 ein Europäisches <strong>Barrierefreiheit</strong>sgesetz<br />

auf den Weg bringen. Mit dem Gesetz soll sichergestellt<br />

werden, dass Menschen mit Behinderungen beim Zugang <strong>zur</strong> physischen<br />

Umwelt, zu Verkehrsmitteln sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

und -systemen nicht benachteiligt sind. Zu häufig bleibt der<br />

großen Mehrheit dieser Menschen eine volle Teilhabe an der Gesellschaft<br />

verwehrt.<br />

Bereits 2011 hatte die EU-Kommission eine umfassende Strategie <strong>für</strong> die<br />

Schaffung eines barrierefreien Europas <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen<br />

bis 2020 angenommen. Im Zentrum der EU-Strategie steht das Ziel,<br />

Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte<br />

Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen und die Hindernisse<br />

aus<strong>zur</strong>äumen, die ihnen den Alltag erschweren. Eine der Schlüsselmaßnahmen<br />

der Strategie betrifft die Förderung der Zugänglichkeit. Ziel ist, die<br />

Normung oder die Vorschriften <strong>für</strong> die öffentliche Auftragsvergabe <strong>für</strong> die<br />

Durchsetzung barrierefreier Produkte und Dienste.<br />

Hauptmaßnahmen sind:<br />

Zugänglichkeit: Nutzung der Normung, der öffentlichen Auftragsvergabe<br />

und der Vorschriften über staatliche Beihilfen <strong>für</strong> die Durchsetzung barrierefreier<br />

Produkte und Dienste mit dem Zusatznutzen der Ausweitung des EU-<br />

Marktes <strong>für</strong> Hilfsmittel („europäischer Rechtsakt über die Zugänglichkeit“).<br />

Dieser Markt dürfte, wie die Erfahrung in den Vereinigten Staaten zeigt, in<br />

den nächsten Jahren erheblich anwachsen.<br />

Teilhabe: Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen<br />

müssen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft in den Genuss aller<br />

Vorteile der EU-Bürgerschaft kommen. Daher ist zu gewährleisten, dass<br />

Behindertenausweise und sonstige Ansprüche anerkannt werden. Die Verwendung<br />

<strong>von</strong> Gebärdensprache und Brailleschrift bei Wahlen oder im Umgang<br />

mit EU-Behörden muss erleichtert werden. Webseiten und urheberrechtlich<br />

geschützte Werke - beispielsweise Bücher - in zugänglichen<br />

Formaten müssen gefördert werden.<br />

Finanzierung: Es gilt zu gewährleisten, dass die EU-Programme und<br />

-Finanzhilfen in Bereichen, die <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen <strong>von</strong> Belang<br />

sind, <strong>für</strong> die Förderung angemessener Arbeitsbedingungen <strong>für</strong> professionelle<br />

und informelle Pflegekräfte und die Entwicklung <strong>von</strong> Finanzierungssystemen<br />

<strong>für</strong> die persönliche Betreuung genutzt werden.<br />

Seite 163 <strong>von</strong> 189


Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (im Rahmen<br />

der hochrangigen Gruppe „Behinderungsfragen“) und der Zivilgesellschaft:<br />

Schaffung eines Forums <strong>für</strong> den Austausch <strong>von</strong> Informationen und die Koordinierung<br />

<strong>von</strong> <strong>Maßnahmen</strong>, insbesondere in der Frage der Übertragbarkeit<br />

<strong>von</strong> Ansprüchen, wie z. B. in Bezug auf die persönliche Betreuung.<br />

Sensibilisierung: Sensibilisierung der Öffentlichkeit <strong>für</strong> Behinderung und<br />

behindertengerechte Einrichtungen, beispielsweise durch die Verleihung<br />

eines europäischen Preises <strong>für</strong> gut zugängliche Städte.<br />

Datenerfassung und Überwachung: Gewährleistung besserer Informationen<br />

über die Situation der Menschen mit Behinderungen in Europa und die<br />

Hindernisse, die ihnen den Alltag erschweren; Ermittlung erfolgreicher<br />

Unterstützungsstrukturen in den Mitgliedstaaten und Förderung solcher<br />

Strukturen.<br />

4.1. Allgemeines zum EU-Haushalt und dem Fluss der<br />

Finanzströme innerhalb der EU<br />

Orientiert an ihrer Wirtschaftskraft zahlen die Staaten der Europäischen<br />

Union in den Haushalt der EU ein. Nach Abzug der Mittel <strong>zur</strong> Finanzierung<br />

der eigenen EU-Administration ergibt sich das disponible Finanzvolumen <strong>für</strong><br />

<strong>Förderprogramme</strong>, <strong>von</strong> dem knapp 80 % orientiert an Bedürftigkeits- und<br />

Förderkriterien an die EU-Staaten <strong>zur</strong>ückfließen, während ca. 20 % <strong>von</strong> der<br />

Europäischen Kommission direkt verwaltet und verausgabt werden.<br />

Die knapp 80 % EU-Mittel, die an die Einzelstaaten <strong>zur</strong>ückfließen, werden<br />

<strong>von</strong> den nationalen Behörden verwaltet und verausgabt (siehe Abschnitt<br />

4.4.). Hier<strong>für</strong> legt jeder EU-Mitgliedstaat einen Nationalen Strategischen<br />

Rahmenplan (NSRP) vor, der mit den Leitlinien und Rahmenvorgaben der<br />

Europäischen Gemeinschaft übereinstimmt.<br />

Entsprechende Rahmenvorgaben lenken die EU-Finanzströme quotiert in<br />

einzelne Förderbereiche, so dass <strong>von</strong> den insgesamt 126,5 Mrd. € des EU-<br />

Haushalts pro Jahr alleine 45,5 Mrd. € in sog. Strukturfonds fließen, was<br />

knapp 36 % entspricht. Weitere 42,7 Mrd. € werden <strong>für</strong> Direktzahlungen und<br />

Marktmaßnahmen <strong>für</strong> die europäische Landwirtschaft sowie 12,4 Mrd. € <strong>für</strong><br />

die ländliche Entwicklung ausgegeben, was insgesamt weiteren 44 % entspricht.<br />

Damit ist die Förderung des Agrarsektors und der ländlichen Entwicklung<br />

der größte Posten im EU-Haushalt.<br />

Der Deutsche NSRP ist gleichzeitig Grundlage <strong>für</strong> die Ausarbeitung der<br />

Operationellen Programme der Länder und des Bundes und enthält die<br />

deutsche Strategie <strong>für</strong> die laufende Förderperiode 2007 - 2013.<br />

Seite 164 <strong>von</strong> 189


Europäische <strong>Förderprogramme</strong> sind in fast allen Einzelbudgets der EU enthalten.<br />

So sind mögliche Förderinstrumente <strong>für</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> der Europäischen Union (EU) kaum zu identifizieren.<br />

Dies liegt zum einen an der großen Vielfalt an <strong>Förderprogramme</strong>n, deren<br />

Fördervoraussetzungen und -bedingungen äußerst unscharf gefasst sind und<br />

dies liegt zum Anderen an den komplexen EU-Strukturen mit ihren vielfältigen<br />

Zuständigkeiten, was wiederum Auswirkungen auf unterschiedliche<br />

Beantragungswege hat.<br />

Auf EU-Ebene gibt es neben Strukturfondsmitteln zahlreiche spezifische<br />

Programme, aus denen z. B. Infrastrukturmaßnahmen, Umweltprojekte,<br />

Frauenförderung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Kultur oder Städtepartnerschaften<br />

gefördert werden. In diesem breiten thematischen Spektrum<br />

sind schließlich auch Fördermöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong>smaßnahmen<br />

„vergraben“, was durchaus wörtlich zu verstehen ist.<br />

So ist 2012 beispielsweise die touristische Infrastrukturmaßnahme<br />

„Errichtung eines barrierefreien Badestegs“ in Kühlungsborn (Mecklenburg-<br />

Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER)<br />

gefördert worden, 2 was der Fondtitel zunächst nicht vermuten lässt.<br />

So gilt es vor Projektbeginn Informationen darüber einzuholen, in welchen<br />

Bereichen die Europäische Union fördert, welche Vorlaufzeiten zu beachten<br />

sind und vor allem welche Behörde der richtige Ansprechpartner ist.<br />

4.2. Europäische Strukturfonds<br />

Die Europäische Union fördert mit einer Reihe <strong>von</strong> <strong>Maßnahmen</strong> verschiedene<br />

Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ihrer Mitgliedsländer und assoziierten<br />

Staaten. Der Strukturfonds der EU gehört dabei zu den wichtigsten Förderinstrumenten.<br />

Ziel der EU-Strukturfonds ist der Ausgleich wirtschaftlicher<br />

und sozialer Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen<br />

der Europäischen Gemeinschaft. Ca. 30 % der Mittel des EU-Haushaltes<br />

werden da<strong>für</strong> eingesetzt.<br />

2<br />

Vgl. die Pressemeldung der Landesregierung Mecklenburg-<br />

Vorpommern unter: http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/<br />

wm/_Service/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/index.jsp?&pid=37-317<br />

Seite 165 <strong>von</strong> 189


Da<strong>für</strong> wurden Strukturfonds mit jeweils unterschiedlichen Aufgabenbereichen<br />

eingerichtet:<br />

EFRE - Europäischer Fonds <strong>für</strong> regionale Entwicklung<br />

ESF - Europäischer Sozialfonds<br />

EGFL- Europäischer Garantiefonds <strong>für</strong> die Landwirtschaft<br />

ELER- Europäischer Landwirtschaftsfonds <strong>für</strong> die Entwicklung des<br />

ländlichen Raumes<br />

EFF - Europäischer Fischereifonds<br />

Die Hauptziele der Strukturfonds sind, die Entwicklungsunterschiede der<br />

europäischen Regionen zu verringern (Konvergenzziel) und so zum wirtschaftlichen<br />

und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft beizutragen<br />

(Kohäsionsziel). Die Abwicklung des Strukturfonds erfolgt in den Mitgliedstaaten,<br />

in denen die EU-Mittel in nationale <strong>Förderprogramme</strong> integriert<br />

werden. Die Fondsverwaltung <strong>für</strong> EFRE und ESF in der Bundesrepublik<br />

obliegt in der Regel den Wirtschaftsministerien bzw. Arbeits- und Sozialministerien<br />

der Länder. Gefördert wird im Rahmen <strong>von</strong> Landesrichtlinien, die<br />

auch in anderen Ressorts verwaltet werden.<br />

Durch den ESF können öffentliche und private Einrichtungen gefördert<br />

werden, die ein Vorhaben durchführen, die Teile <strong>von</strong> Einzelprogrammen<br />

sind. Eine direkte Einzelförderung <strong>von</strong> Personen ist in der Regel ausgeschlossen.<br />

Die Menschen profitieren dennoch als Teilnehmende in den<br />

Vorhaben direkt vom ESF, etwa durch die berufsbezogenen Sprachkurse<br />

oder die Weiterbildungsprämie.<br />

Die besonderen Förderschwerpunkte der Strukturfonds sind:<br />

Forschung und technologische Entwicklung,<br />

Innovation und Unternehmergeist,<br />

Informations- und Kommunikationstechnologien,<br />

Umwelt und Risikoprävention,<br />

Effiziente Energienutzung,<br />

Tourismus,<br />

Kultur,<br />

Transport,<br />

Energie,<br />

Seite 166 <strong>von</strong> 189


Bildung und<br />

Gesundheit.<br />

Hierbei ist die europäische Regionalpolitik <strong>von</strong> drei Zielfunktionen geprägt:<br />

Konvergenz der Regionen,<br />

Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und<br />

Vertiefung der europäischen territorialen Zusammenarbeit.<br />

Je nach regionalem Entwicklungsstand einer Region setzen die Förderinstrumente<br />

an: So ist beispielsweise nur in den wirtschaftlich weniger entwickelten<br />

Konvergenzregionen die direkte Unterstützung <strong>von</strong> Investitionen<br />

<strong>von</strong> Unternehmen vorgesehen. Konvergenzregionen sind definiert als<br />

Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weniger als 75 % des<br />

europäischen Durchschnitts beträgt.<br />

Für Deutschland und die direkte Förderung seiner Regionen bedeutet dies:<br />

Aufgrund ihres erheblichen Entwicklungsrückstandes zum EU-Gemeinschaftsdurchschnitt<br />

fallen die fünf neuen Bundesländer auch in der Förderperiode<br />

2007 - 2013 unter das Konvergenzziel. Die Förderung mit den EU-<br />

Strukturfonds soll hier die wirtschaftliche Konvergenz der Regionen mit<br />

einem Pro-Kopf-BIP <strong>von</strong> weniger als 75 % des Durchschnittes der EU-25<br />

beschleunigen und <strong>zur</strong> Schaffung <strong>von</strong> mehr und nachhaltigen Arbeitsplätzen<br />

beitragen. Zu den Konvergenzregionen gehören die Länder Mecklenburg-<br />

Vorpommern und Thüringen sowie die Regierungsbezirke Dessau,<br />

Magdeburg, Dresden, Chemnitz und Brandenburg Nordost. Die Regierungsbezirke<br />

Leipzig, Halle und die Region Brandenburg Südwest werden künftig<br />

als Phasing-out-Regionen innerhalb des Konvergenzzieles gefördert. Gleiches<br />

gilt <strong>für</strong> die Region Lüneburg in Niedersachsen, deren BIP pro Einwohner in<br />

Kaufkraftparitäten (KKS) gemessen am durchschnittlichen BIP pro Kopf der<br />

EU-15 als einzige westdeutsche Region unterhalb der Abgrenzungskriterien<br />

geblieben ist.<br />

4.3. Von der EU-Kommission verwaltete Haushalts-<br />

/Fördermittel<br />

Die Verwaltung der europäischen Fördermittel kann nach zwei Verfahren<br />

erfolgen:<br />

Direkte Verwaltung der Europäischen Kommission<br />

indirekte Verwaltung.<br />

Seite 167 <strong>von</strong> 189


Bei der direkten Verwaltung verwaltet die Europäische Kommission die<br />

Fördermittel, zahlt diese aus und definiert unabhängig Kriterien und Grundsätze<br />

<strong>für</strong> die Durchführung der verschiedenen Programme. Hier sind Förderanträge<br />

direkt bei der EU-Kommission oder bei den Exekutivagenturen <strong>für</strong><br />

die einzelnen Programme ein<strong>zur</strong>eichen. Diese Stellen bieten üblicherweise<br />

keine umfangreiche Beratung <strong>von</strong> Antragstellern. Da<strong>für</strong> existieren in den<br />

Mitgliedsstaaten entsprechende nationale Kontaktstellen, bei denen Antragsteller<br />

Informationen erhalten. Dies gilt <strong>für</strong> folgende Themenbereiche:<br />

Forschung und Innovation,<br />

Gründung und Investition,<br />

Energie, Umwelt Verkehr,<br />

Beschäftigung und Soziales.<br />

Für den Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gibt die EU-<br />

Kommission knapp 6 Mrd. € aus. Insgesamt werden <strong>für</strong> die Programme, die<br />

2007 gestartet sind und bis 2013 laufen, 975 Mrd. € veranschlagt.<br />

Bei der indirekten Verwaltung liegt die Verwaltung der Fördermittel hingegen<br />

bei den Mitgliedsstaaten, die diese Aufgabe über die zentralen und lokalen<br />

Verwaltungen wahrnehmen. So werden beispielsweise bei den Strukturfonds<br />

die Mittel den Mitgliedsstaaten, im Besonderen den Regionen oder<br />

Provinzen, zugewiesen, um die Entwicklungsunterschiede der europäischen<br />

Regionen abzubauen und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt<br />

zu stärken. Wie diese Mittel eingesetzt werden, entscheiden die Regionen<br />

oder Provinzen über nationale Bestimmungen, auf der Grundlage eines<br />

Programms, das <strong>von</strong> der Kommission genehmigt werden muss.<br />

4.4. Zur Beantragung europäischer Fördermittel<br />

Für bestimmte Projekte können auch Fördermittel seitens der EU in Betracht<br />

kommen. Die Fördermittel, die aus dem EU-Haushalt <strong>für</strong> Projekte <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt werden, sind vielfältig. So unterschiedlich die Bereiche sind,<br />

in denen EU-Gelder investiert werden, so unterscheiden sich auch die<br />

Voraussetzungen und Modalitäten <strong>für</strong> eine Förderung. Man sollte wissen, in<br />

welchen Bereichen die Europäische Union fördert, welche Vorlaufzeiten zu<br />

beachten sind und vor allem welche Behörde der richtige Ansprechpartner<br />

ist.<br />

Seite 168 <strong>von</strong> 189


Zwar werden auch einige Programme direkt <strong>von</strong> der Europäischen Kommission<br />

verwaltet, der größte Teil europäischer Gelder wird aber im Rahmen der<br />

Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen vergeben. Diese werden national<br />

bewilligt, so dass man sich hier<strong>für</strong> direkt an die Landesregierung oder die<br />

Wirtschaftsministerien der Bundesländer wenden kann. Deshalb hat jedes<br />

Bundesland auch seine eigenen Förder- und Vergaberichtlinien.<br />

Da die Bewilligungskriterien je nach zu fördernder Maßnahme verschieden<br />

sind, werden sie in den Ausschreibungen der Landesbehörden spezifiziert.<br />

Informationen <strong>zur</strong> Förderpraxis sollten daher bei der jeweiligen Landesregierung<br />

eingeholt werden.<br />

5. <strong>Förderprogramme</strong> privater Initiativen<br />

Im Folgenden werden privatfinanzierte Möglichkeiten der Förderung <strong>von</strong><br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> aufgelistet. Die Darstellung<br />

bezieht sich auf privatfinanzierte <strong>Förderprogramme</strong> (zu öffentlichen <strong>Förderprogramme</strong>n<br />

siehe Abschnitt 2. bis 4.) und ist in folgende Förderbereiche<br />

gegliedert:<br />

Barrierefreies Bauen und Modernisieren<br />

Mobiles Reisen<br />

Forschungsförderung/Ausbildung<br />

Lotteriegesellschaften<br />

Soweit dies recherchiert werden konnte, informiert die Darstellung der<br />

<strong>Förderprogramme</strong> über<br />

a) den Förderbereich / Programmtitel,<br />

b) die Förderart (Zuschuss, Kredit, Beratung etc.),<br />

c) den Kreis der Antragsberechtigten (private, gewerbliche Antragsteller,<br />

Kommunen etc.),<br />

d) die Laufzeit des Förderprogramms,<br />

e) eine Kurzbeschreibung der Förderung,<br />

f) eine Grobdarstellung der Förderbedingungen (die exakten Förderbedingungen<br />

sind bei Bedarf beim Programmgeber in Erfahrung zu<br />

bringen),<br />

g) die Kontaktdaten des Förderungsgebers,<br />

h) Quellenangaben.<br />

Seite 169 <strong>von</strong> 189


5.1 Barrierefreies Bauen und Modernisieren<br />

Programmtitel: „Projekt Barrierefreie Praxis“<br />

Förderart: Finanzielle Unterstützung<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: fortlaufend<br />

Kurzbeschreibung: Umbau <strong>von</strong> Arztpraxen<br />

Kontaktdaten: Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e. V.<br />

Hindenburgufer 87<br />

24105 Kiel<br />

Telefon: 04 31 / 88 10 15 – 0<br />

Fax: 04 31 / 88 10 15 55<br />

Quelle: http://www.stiftung-gesundheitfoerdergemeinschaft.de/projekte-undvorhaben/projekt-barrierefreie-praxis/<br />

Seite 170 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: „Projekt Praxis-Tool <strong>Barrierefreiheit</strong>“<br />

Förderart: finanzielle Unterstützung<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: ohne festen Zeitraum<br />

Kurzbeschreibung: Das web-basierte Experten-Informationssystem wird<br />

Praxisinhaber, die an Planung, Gestaltung und Einkauf<br />

mitwirken, durch den gesamten Prozess des<br />

Praxis-Umbaus leiten und dabei die individuellen<br />

Voraussetzungen und Anforderungen berücksichtigen.<br />

Kontaktdaten: Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e. V.<br />

Hindenburgufer 87<br />

24105 Kiel<br />

Telefon: 04 31 / 88 10 15 – 0<br />

Fax: 04 31 / 88 10 15 55<br />

Quelle: http://www.stiftung-gesundheitfoerdergemeinschaft.de/projekte-undvorhaben/praxis-bau-planer/<br />

Seite 171 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: „Aktion Mensch“<br />

Förderart: 40 % bei stationären und 80 % bei ambulanten<br />

Einrichtungen<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: kein Zeitraum<br />

Kurzbeschreibung: Die Aktion Mensch fördert den Bau und Umbau <strong>von</strong><br />

Häusern.<br />

Kontaktdaten: Ute Schmidt<br />

Telefon: 0228 / 20 92 – 5272<br />

E-Mail: ute.schmidt@aktion-mensch.de<br />

Monika Quantius<br />

Telefon: 0228 / 20 92 – 5555<br />

E-Mail: monika.quantius@aktion-mensch.de<br />

Quelle: https://www.aktionmensch.de/foerderung/antraege-undformulare/antrag-online-stellen.php<br />

Seite 172 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: „Barrierefreies Wohnen/Bauen“<br />

Förderart: finanzielle Unterstützung und Kredite<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: kein Zeitraum<br />

Kurzbeschreibung: barrierefreies Umbauen, Modernisieren, Bauen<br />

Kontaktdaten: Rheinland-Pfalz Bank<br />

Große Bleiche 54-56<br />

D-55116 Mainz<br />

Herr Herrmann<br />

Herr Wenz<br />

Telefon: 0 61 31 / 6 43 77 77<br />

Quelle: http://www.mainzbingen.de/deutsch/downloads/behindertenbeauftrag<br />

ter/<br />

foerdermoeglichkeiten_barrierefreier_wohnraum.pdf<br />

Seite 173 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: „Barrierefreies Wohnen“<br />

Förderart:<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: kein Zeitraum<br />

Kurzbeschreibung: barrierefreies Umbauen, Modernisieren, Bauen<br />

Kontaktdaten: Landestreuhand Bank Rheinland-Pfalz<br />

Holzhofstraße 4<br />

D-55116 Mainz<br />

Herr Steffen<br />

Telefon: 0 61 31 / 4 99 17 30<br />

Quelle: http://www.mainz-bingen.de/deutsch/downloads<br />

/behindertenbeauftragter/foerdermoeglichkeiten_bar<br />

rierefreier_wohnraum.pdf<br />

Seite 174 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“<br />

Förderart:<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: kein Zeitraum<br />

Kurzbeschreibung: Gefördert werden Bauprojekte, die mindestens zu<br />

60 % aus Wohnbauflächen bestehen.<br />

Kontaktdaten: Finanzministerium Rheinland-Pfalz<br />

Kaiser-Friedrich-Str. 5<br />

55116 Mainz<br />

Herr Peter Bentz<br />

Telefon: 06131 / 16 43 36<br />

Quelle: http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/wohnen-in-orts-undstadtkernen/<br />

Seite 175 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Programm "<strong>Barrierefreiheit</strong>"<br />

Förderart:<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: kein Zeitraum<br />

Kurzbeschreibung: Das Programm "Barrierefreies Planen und Bauen"<br />

setzt sich in Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz,<br />

dem Sächsischen Integrationsgesetz<br />

sowie dem Sozialgesetzbuch IX und dem<br />

<strong>von</strong> der Deutschen Bundesregierung gezeichneten<br />

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die<br />

Rechte <strong>von</strong> Menschen mit Behinderungen da<strong>für</strong> ein,<br />

bestehende Barrieren abzubauen und neuen zu entgegnen.<br />

Kontaktdaten: Selbsthilfenetzwerk Sachsen<br />

Koordinierungs- und Beratungsstelle <strong>für</strong> barrierefreies<br />

Planen und Bauen<br />

Michelangelostr. 2/Erdg.<br />

01217 Dresden<br />

Telefon: 03 51/ 47 93 50-18<br />

Fax: 03 51/ 47 93 50-17<br />

E-Mail: steinmann@selbsthilfenetzwerksachsen.de<br />

Quelle: http://www.selbsthilfenetzwerksachsen.de/index.php?menuid=177<br />

Seite 176 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: „Förderung <strong>von</strong> investiven <strong>Maßnahmen</strong>“<br />

Förderart:<br />

Antragsberechtigung: Zuwendungsempfänger sind die Behindertenselbsthilfeverbände,<br />

die Spitzenverbände der freien<br />

Wohlfahrtspflege und deren angeschlossene<br />

Organisationen. Die Antragstellung erfolgt in der<br />

Geschäftsstelle der Stiftung. Alle Anträge werden in<br />

den Beratungsstellen <strong>für</strong> barrierefreies Bauen begutachtet.<br />

Die Stiftungsleistungen <strong>für</strong> investive<br />

<strong>Maßnahmen</strong> müssen vor Beginn des Vorhabens<br />

beantragt und genehmigt werden.<br />

Laufzeit: ohne Zeitraum<br />

Kurzbeschreibung: Förderung <strong>von</strong> investiven <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong><br />

Beseitigung <strong>von</strong> Barrieren, <strong>für</strong> den Aufbau <strong>von</strong><br />

Begegnungsstätten und Beratungsstellen<br />

Kontaktdaten: Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe<br />

- Otto-Perl<br />

Postanschrift:<br />

Postfach: 13 45<br />

09072 Chemnitz<br />

Telefon: 03 71 / 57 73 77<br />

Quelle: http://www.soziales.sachsen.de/4520.html<br />

Seite 177 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: „Projekt nahtlos Mobil“<br />

Förderart:<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: ohne zeitlichen Rahmen<br />

Kurzbeschreibung: Entwicklung eines Reiseassistenzsystems<br />

Kontaktdaten: Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e. V.<br />

Hindenburgufer 87<br />

24105 Kiel<br />

Telefon: 04 31 / 88 10 15 – 0<br />

Fax: 04 31 / 88 10 15 55<br />

Quelle: http://www.stiftung-gesundheitfoerdergemeinschaft.de/projekte-undvorhaben/projekt-namo/<br />

Seite 178 <strong>von</strong> 189


5.2 Forschungsförderung und Ausbildung<br />

Programmtitel: Ohne Titel<br />

Förderart: Ausbildung, Berufsförderung<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: Programmende 2012 (Verlängerung möglich)<br />

Kurzbeschreibung: Förderungen im Bereich Wohnen und Arbeitsplatz<br />

Kontaktdaten: Kathrin Nachtsheim<br />

Senior Consultant<br />

Saarbrücker Straße 20/21<br />

10405 Berlin<br />

Telefon: 030 / 30 20 20-223<br />

E-Mail: kathrin.nachtsheim@r-m.com<br />

Quelle: Rambøll Management Consulting GmbH<br />

http://www.thueringen.de/esf/aktuelles/<br />

Seite 179 <strong>von</strong> 189


Programmtitel: Auerbach-Stiftung<br />

Förderart:<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: unbegrenzt / Anträge <strong>für</strong> das Förderjahr müssen<br />

immer bis zum 30. Juni des Vorjahres eingereicht<br />

werden.<br />

Kurzbeschreibung: Die Auerbach Stiftung engagiert sich fördernd und<br />

operativ schwerpunktmäßig in den folgenden<br />

Bereichen:<br />

Bildung und Erziehung<br />

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

Altenhilfe<br />

Behindertenhilfe<br />

Mildtätiges und Soziales<br />

Kontaktdaten: Auerbach Stiftung<br />

Postfach 11 62<br />

88060 Tettnang<br />

Telefon: 0 75 42 / 9 46 77-0<br />

E-Mail: antrag@auerbach-stiftung.de<br />

Quelle: http://www.auerbach-stiftung.de/antragstellen/antrag-stellen.html<br />

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Programmtitel: Herbert-Funke-Stiftung<br />

Förderart: Abhängig <strong>von</strong> der gewünschten Art der Förderung<br />

sind der Stiftung Kostenvoranschläge, ggfls. schriftliche<br />

Bankenauskünfte und/oder zeitnahe Verwendungsnachweise<br />

vorzulegen. Außerdem verlangt die<br />

Herbert-Funke-Stiftung bei länger andauernden<br />

Projektförderungen die Vorlage mindestens eines<br />

inhaltlichen Zwischenberichts (z. B. halbjährlich)<br />

und einen Abschlussbericht (nach Beendigung des<br />

Förderprojekts), der spätestens 2 Monate nach<br />

Beendigung des Förderprojekts vorgelegt werden<br />

muss. Kommt der Geförderte dem nicht pünktlich<br />

nach, muss er mit der Einstellung der Förderung<br />

oder ggf. auch mit der Rückforderung der bislang<br />

erhaltenen Mittel rechnen.<br />

Antragsberechtigung: Für Anträge <strong>von</strong> bedürftigen Sehbehinderten oder<br />

Blinden ist das Ausfüllen des Fragebogens <strong>für</strong> Antragsteller<br />

notwendig. Dazu sind Ihren Angaben<br />

entsprechende aktuelle Belege (Einkommensnachweis,<br />

etc.) beizufügen. Zusätzlich muss ein aktuelles<br />

augenärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)<br />

über den Grad der Sehbehinderung/die Einschränkung<br />

des Gesichtsfeldes eingereicht werden<br />

Laufzeit: keine begrenzte Antragszeit<br />

Kurzbeschreibung: Es werden in allen Bereichen vorrangig solche<br />

Projekte gefördert, die einen eindeutig gemeinnützigen<br />

Charakter aufweisen. Die Zielgruppe sind<br />

sehbehinderte/blinde Menschen. Ausschließlich<br />

Projekte mit diesem Zielgruppen-Schwerpunkt<br />

können daher unterstützt werden.<br />

Kontaktdaten: Herbert-Funke-Stiftung: Gemeinnützige Stiftung<br />

<strong>für</strong> Sehbehinderten-Förderung<br />

Mariendorfer Damm 60, 12109 Berlin<br />

Telefon: 0 30 / 70 07 36 81<br />

Fax: 0 30 / 70 07 36 82<br />

Email: kontakt@herbert-funke-stiftung.de<br />

Quelle: http://www.herbert-funke-stiftung.de/index.html<br />

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Programmtitel: „Allgemeine Förderungen nach Möglichkeit und<br />

persönlicher Vorstellung des Förderprogramms“<br />

Förderart:<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit:<br />

Kurzbeschreibung: Individuelle Förderung nach Anfrage und Möglichkeit<br />

der Stiftung<br />

Kontaktdaten: Elsa-Krauschitz-Stiftung<br />

Altkrautheimer Straße 20<br />

74238 Krautheim<br />

Quelle: http://www.bsk-ev.org/1033/elsa-krauschitzstiftung/<br />

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Programmtitel: „Mobilität – <strong>Barrierefreiheit</strong>“<br />

Förderart: finanzielle Unterstützung<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: ohne festen Zeitraum<br />

Kurzbeschreibung: individuelle Förderung nach Anfrage und Möglichkeit<br />

der Stiftung<br />

Kontaktdaten: Kämpgen-Stiftung<br />

Mathiaskirchplatz 5<br />

50968 Köln<br />

In der Regel ist vom Antragsteller eine Eigenleistung<br />

<strong>zur</strong> Maßnahme zu erbringen.<br />

Telefon: 02 21 / 9 31 20 10<br />

Fax: 02 21 / 9 31 20 12<br />

E-Mail: info@kaempgen-stiftung.de<br />

Quelle: http://www.kaempgenstiftung.de/menu/foerderung/gefoerderteprojekte/mobilitaet-barrierefreiheit/<br />

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Programmtitel: „Barrierefrei starten“<br />

Förderart:<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: fortlaufend<br />

Kurzbeschreibung: Hilfe bei der Integration <strong>von</strong> behinderten<br />

Jugendlichen in die Berufswelt<br />

Kontaktdaten: Die Wiesbaden Stiftung<br />

Wilhelmstraße 24 - 26<br />

65183 Wiesbaden<br />

Karin Träger<br />

Telefon: 06 11 / 1 66 66 86<br />

Fax: 06 11 / 1 66 66 82<br />

Quelle: http://die-wiesbadenstiftung.de/projekte/barrierefrei.html<br />

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5.3 Lotteriegesellschaften<br />

Programmtitel: „Aktion Mensch“<br />

Förderart: 40 % bei stationären und 80 % bei ambulanten<br />

Einrichtungen<br />

Antragsberechtigung: jeder<br />

Laufzeit: kein Zeitraum<br />

Kurzbeschreibung: Die Aktion Mensch fördert den Bau und Umbau <strong>von</strong><br />

Häusern.<br />

Kontaktdaten: Aktion Mensch<br />

Ute Schmidt<br />

Telefon: 02 28 / 20 92 – 52 72<br />

E-Mail: ute.schmidt@aktion-mensch.de<br />

Monika Quantius<br />

Telefon: 02 28 / 20 92 – 55 55<br />

E-Mail: monika.quantius@aktion-mensch.de<br />

Quelle: https://www.aktionmensch.de/foerderung/antraege-undformulare/antrag-online-stellen.php<br />

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Programmtitel: „Ein Platz an der Sonne: So helfen wir“<br />

Förderart: Die Zuwendungen des Deutschen Hilfswerks erfolgt<br />

aus Mitteln der Fernsehlotterie erfolgen anteilig und<br />

nach den Förderrichtlinien.<br />

Antragsberechtigung: Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen<br />

Hand haben grundsätzlich keine Möglichkeit, Anträge<br />

zu stellen und eine Förderung zu erhalten.<br />

Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen,<br />

die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege<br />

angehören oder angeschlossen sind, erhalten<br />

den Förderantrag ausschließlich <strong>von</strong> den jeweiligen<br />

Verbänden.<br />

Laufzeit: ohne festen Zeitrahmen<br />

Kurzbeschreibung:<br />

Kontaktdaten: Stiftung Deutsches Hilfswerk<br />

Geschäftsstelle Köln<br />

Gereonstr. 18 - 32<br />

50670 Köln<br />

Telefon: 02 21 / 91 40 99-0<br />

Fax: 02 21 / 91 40 99-29<br />

E-Mail: info@dhw-koeln.de<br />

Quelle: http://www.fernsehlotterie.de/HELFEN/F%C3%B6rd<br />

erantrag<br />

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6. Zusammenfassung / Schlussbemerkung<br />

Im Rahmen dieser Dokumentation konnten ca. 200 Programme recherchiert<br />

werden, über die <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> finanziert<br />

bzw. gefördert werden können.<br />

Wie eingangs bereits gesagt, kann diese Dokumentation nicht den Anspruch<br />

auf Vollständigkeit erheben, da die Mehrzahl der Fördermöglichkeiten <strong>für</strong><br />

<strong>Barrierefreiheit</strong>smaßnahmen in allgemein titulierten <strong>Förderprogramme</strong>n vergraben<br />

sind und nur durch mühsame Kleinarbeit aus diesen herausgeschält<br />

werden konnten. Die hier vorliegende Dokumentation ist das Ergebnis <strong>von</strong><br />

ca. 800 Recherchestunden.<br />

Bei der Erarbeitung dieser Dokumentation wurden zwei Aspekte deutlich:<br />

1. In Sachen „<strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong>“ ist in Deutschland einiges<br />

in Bewegung geraten. Wir sind zwar noch weit da<strong>von</strong> entfernt, dass die<br />

Realisierung <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> <strong>von</strong> Beginn an bei der baulichen<br />

Planung oder der Schaffung <strong>von</strong> Dienstleistungsangeboten mitgedacht<br />

wird (was letztlich viel Geld sparen würde), das Bewusstsein <strong>für</strong> die<br />

Belange wie auch immer eingeschränkter Menschen ist jedoch gestiegen<br />

- nicht zuletzt aufgrund des demographischen Wandels, der das Entwickeln<br />

barrierefreier Angebote auch ökonomisch interessant macht.<br />

2. Der Bereich <strong>Barrierefreiheit</strong> wird offensichtlich überwiegend in Bezug<br />

auf bauliche <strong>Maßnahmen</strong> gedacht. Der Bereich Bauen/Wohnen ist ein<br />

wichtiger Bereich, den es fortzuentwickeln gilt, um behinderten und<br />

älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier<br />

Wänden zu ermöglichen; die Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

Leben erfordert jedoch eine weit globalere Sicht auf das Thema<br />

<strong>Barrierefreiheit</strong> und entsprechende Förderinstrumente zu ihrer<br />

Realisierung.<br />

Worin zusammengefasst liegt nun der Wert dieser Dokumentation:<br />

Die Beratung in Sachen Förderung <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong>smaßnahmen<br />

wird effizienter und eine Stärkung erfahren, da nun Fördermöglichkeiten<br />

konkret aufgezeigt werden können.<br />

Die Umsetzung <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong>smaßnahmen wird beschleunigt<br />

werden, da der Rechercheaufwand nach Finanzierungs-/Fördermöglichkeiten<br />

künftig deutlich geringer ausfallen wird und da mehr<br />

Förderinstrumente bekannt sind. Hierbei ist jedoch das Aktualitätsproblem<br />

einer solchen Datensammlung zu lösen, da <strong>Förderprogramme</strong><br />

auslaufen bzw. neu geschaffen werden.<br />

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Ferner sind mit dieser Übersicht politische Signale verbunden, da mit<br />

dieser Datensammlung empirisch belegt ist, dass der Bereich<br />

Bauen/Wohnen vergleichsweise gut mit Fördermöglichkeiten ausgestattet<br />

ist, darüber hinaus existieren jedoch nur sehr wenig Förderinstrumente,<br />

um <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Herstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Barrierefreiheit</strong> zu<br />

finanzieren; zu denken wäre hierbei an alle Arten <strong>von</strong> Dienstleistungen<br />

oder Angebote in den Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe (Freizeitangebote,<br />

Kulturangebote etc., <strong>für</strong> die es allenfalls privatfinanziert<br />

Förderungen gibt.<br />

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BKB Bundeskompetenzzentrum<br />

<strong>Barrierefreiheit</strong> e. V.<br />

Marienstraße 30<br />

10117 Berlin<br />

Telefon +49 (0)30 300 23 10-10<br />

Telefax +49 (0)30 300 23 10-11<br />

info@barrierefreiheit.de<br />

www.barrierefreiheit.de<br />

So erreichen Sie unsere Geschäftsstelle:<br />

U- und S-Bahnhöfe Friedrichstraße und Brandenburger Tor<br />

Bus TXL (barrierefrei), Haltestelle Karlplatz<br />

Barrierefreie Verbindungsmöglichkeiten unter:<br />

www.fahrinfo-berlin.de/barrierefrei/bin/<br />

www.barrierefreiheit.de

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