Wasserrecht - des BUNDs
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4.2 Schadstoffeintrag über Kohlenstaub<br />
Eine weitere Belastungsquelle kann sich aus dem Eintrag von Kohlestaub ergeben, der beim<br />
Verladen der Steinkohle ins Gewässer gelangt. Der dadurch erfolgende Eintrag von darin<br />
enthaltenden Schwermetallen kann die aquatischen Schutzgüter stark beeinträchtigen. Filtrierende<br />
Organismen <strong>des</strong> Makrozoobenthos, die Schweb- und Sinkstoffe mit der Nahrung aufnehmen,<br />
können diese Einträge in ihrem Körper anreichern. Eine kumulative Wirkung innerhalb der<br />
Nahrungskette ist daher wahrscheinlich. Es wird hinsichtlich der Immissionen von Abwasser und<br />
Kohlestaub von einer mittleren Umweltauswirkung ausgegangen.<br />
Der BUND fordert daher ein über den Antrag hinausgehen<strong>des</strong> Konzept für die Minderung<br />
von Kohlestaubeintrag in das Gewässer, das bis zum Erörterungstermin von der<br />
Antragstellerin vorzulegen ist.<br />
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Lan<strong>des</strong>verband<br />
Baden-Württemberg lehnt das Vorhaben umfassend ab. Es steht nicht im<br />
Einklang mit diversen Rechtszielen. Ergänzungen sowie weiterführende<br />
fachliche Ausführungen im Rahmen <strong>des</strong> Erörterungstermins behalten wir uns<br />
vor.<br />
Paulinenstraße 47 Sparkasse Singen-Radolfzell Anerkannter Naturschutzverein Anreise ÖPNV:<br />
70178 Stuttgart BLZ 692 500 35 nach § 67 Naturschutzgesetz S1, S2, S3, S4, S5, S6<br />
Telefon (0711) 62 03 06-0 Geschäftskonto: 40 08 405 Baden-Württemberg (NatSchG) Station: Feuersee<br />
Telefax (0711) 62 03 06-77 Spendenkonto: 40 88 100 U2, U4, U14<br />
E-Mail: bund.bawue@bund.net Steuernummer: 18 16 3/ 08 46 1 http://www.bund.net/bawue Station: Rotebühlplatz