Fit in WiSo 2 - Dr. Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG
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Peter Schoenen<br />
<strong>Fit</strong> <strong>in</strong> <strong>WiSo</strong> 2<br />
Prüfungstra<strong>in</strong>er Abschlussprüfung<br />
Programmierte Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen<br />
für kaufmännische Ausbildungsberufe<br />
Beispielaufgaben<br />
Bestell-Nr. 784<br />
U-Form-Verlag · Hermann Ullrich (<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>) <strong>KG</strong>
Fotos Seite<br />
Bilddatenbank.nrw 54<br />
© bilderbox – Fotolia.com 103<br />
© Christian Jung – Fotolia.com 50<br />
MEV 16, 35, 36, 60, 72, 85, 105, 115,<br />
Siemens AG (Pressebild) 20<br />
Deutsche Post World Net 69<br />
Deutsche Bank 101<br />
Titelbild<br />
photocase<br />
2<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Zu diesem Prüfungstra<strong>in</strong>er gehören auch noch<br />
e<strong>in</strong> Lösungsteil und e<strong>in</strong> Lösungsbogen.<br />
COPYRIGHT:<br />
U-Form-Verlag, Hermann Ullrich (<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>) <strong>KG</strong><br />
Alle Rechte für dieses Werk und se<strong>in</strong>e Inhalte liegen<br />
beim Verlag. Damit ist jegliche Verbreitung der Inhalte<br />
<strong>in</strong> Form von Vervielfältigen untersagt. Das Verbreiten<br />
der Inhalte, z. B. durch Kopien, im Internet oder auf CD-<br />
ROM bzw. anderen Datenträgern wird durch den Verlag<br />
strafrechtlich verfolgt.<br />
© U-Form-Verlag Hermann Ullrich (<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>) <strong>KG</strong><br />
Cronenberger Straße 58 · 42651 Sol<strong>in</strong>gen<br />
Telefon 0212 22207-0 · Telefax 0212 208963<br />
Internet: www.u-form.de · E-Mail: uform@u-form.de<br />
6. Auflage 2009 · ISBN 978-3-88234-784-5<br />
Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. s<strong>in</strong>d der Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestraße 49,<br />
80336 München, Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche<br />
Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes – durch welches Medium auch immer – untersagt.<br />
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Grundlagen des Wirtschaftens<br />
1.03 Gütereigenschaften<br />
Bestimmte wirtschaftliche Güter besitzen die Eigenschaft, sich gegenseitig ersetzen oder im Güterverbund<br />
s<strong>in</strong>nvoll ergänzen zu können. Man spricht dann von substitutiven (ersetzbaren) bzw. komplementären<br />
(ergänzenden) Gütern.<br />
Ordnen Sie zu, <strong>in</strong>dem Sie die Kennziffern der 2 Gütereigenschaften <strong>in</strong> die Kästchen neben den Güterarten<br />
e<strong>in</strong>tragen. Übertragen Sie anschließend Ihre senkrecht angeordneten Lösungsziffern <strong>in</strong> dieser<br />
Reihenfolge von l<strong>in</strong>ks nach rechts <strong>in</strong> den Lösungsbogen.<br />
Gütereigenschaften<br />
1. substituierbare Güter<br />
2. komplementäre Güter<br />
Güterarten<br />
a) Füllfederhalter/T<strong>in</strong>tenkiller<br />
b) Glasflasche/Plastikflasche<br />
c) Butter/Margar<strong>in</strong>e<br />
d) Auto/Benz<strong>in</strong><br />
e) Elektrogeräte/Strom<br />
f) Holzrahmen/Kunststoffrahmen<br />
g) Zugmasch<strong>in</strong>e/Anhänger<br />
h) Pfeife/Tabak<br />
i) Ölheizung/Gasheizung<br />
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4<br />
Grundlagen des Wirtschaftens<br />
Lösung zu 1.03 Gütereigenschaften<br />
a) Der Absatz von T<strong>in</strong>tenkillern ist abhängig von der abgesetzten Menge an Füllfederhaltern<br />
(komplementäres Gut).<br />
b) E<strong>in</strong>e Glasflasche kann durch e<strong>in</strong>e Plastikflasche ersetzt werden (substituierbares Gut).<br />
c) Margar<strong>in</strong>e ist das Konkurrenzprodukt zur Butter (substituierbares Gut).<br />
d) Der Umsatz der Tankstellen wird maßgeblich bee<strong>in</strong>flusst durch die Anzahl der zugelassenen<br />
Kraftfahrzeuge (komplementäres Gut).<br />
e) Elektrogeräte (Mixer, Kühlschrank, Fernsehapparate, Geschirrspülmasch<strong>in</strong>e, Bohrmasch<strong>in</strong>e<br />
etc.) funktionieren nur bei Stromversorgung (komplementäres Gut).<br />
f) E<strong>in</strong> Holzrahmen kann durch e<strong>in</strong>en Kunstoffrahmen, der gegebenenfalls preiswerter ist, ersetzt<br />
werden (substituierbares Gut).<br />
g) Die Transportleistung des Anhängers ist abhängig vom E<strong>in</strong>satz der Zugmasch<strong>in</strong>e (komplementäres<br />
Gut).<br />
h) Der Absatz von Pfeifentabak bestimmt sich durch die Anzahl der verkauften Pfeifen<br />
(komplementäres Gut).<br />
i) Öl- und Gasheizung s<strong>in</strong>d konkurrierende Heizsysteme (substituierbares Gut).<br />
Die Wirkungen bei Mengenveränderungen auf den Umsatz konkurrierender bzw. komb<strong>in</strong>ierbarer<br />
Produkte zeigen folgende Abbildungen:<br />
Umsatzkurve bei substitutiver Güterbeziehung<br />
hoch<br />
niedrig<br />
Gut A<br />
niedrig hoch<br />
Umsatzkurve bei komplementärer Güterbeziehung<br />
hoch<br />
niedrig<br />
Gut A<br />
niedrig hoch<br />
Gut B<br />
Gut B<br />
Substitutionsgüter können sich gegenseitig<br />
ersetzen und beh<strong>in</strong>dern sich deshalb oft im<br />
Absatz.<br />
Wer e<strong>in</strong> Komplementärgut absetzt, hat<br />
gute Chancen auch das ergänzende Gut<br />
abzusetzen.<br />
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2<br />
1<br />
1<br />
2<br />
2<br />
1<br />
2<br />
2<br />
1
Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen des Wirtschaftens<br />
2.18 Verjährung<br />
E<strong>in</strong> Rechnungsbetrag, der am 11.08.2004 fällig war, wird vom Schuldner nicht beglichen. Am<br />
18.11.2007 wird dem säumigen Schuldner e<strong>in</strong> gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt. Da der Schuldner<br />
dem widerspricht, erhebt der Gläubiger am 05.04.2008 Klage wegen Widerspruchs des Schuldners.<br />
Nach Abschluss des Rechtstreites führt dies zu e<strong>in</strong>em rechtskräftigen Urteil auf Zahlung am<br />
23.08.2008.<br />
a) Wann verjährt im vorgenannten Fall der Anspruch auf Zahlung? (TT. MM. JJJJ.)<br />
b) Wann würde die Verjährung e<strong>in</strong>treten, wenn statt des Mahnbescheides am 18.11.2007 lediglich<br />
e<strong>in</strong> kaufmännisches Mahnverfahren angestrengt worden wäre? (TT. MM. JJJJ.)<br />
c) Wann würde die Verjährung e<strong>in</strong>treten, wenn es am 05.04.2008 nicht zur Klageerhebung gekommen<br />
wäre, sondern e<strong>in</strong> vom Gläubiger beantragter Vollstreckungsbescheid Rechtskraft bekommen<br />
hätte? (TT. MM. JJJJ.)<br />
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2.18 Verjährung<br />
a) Der am 11.08.2004 fällige Anspruch wäre ohne gerichtliches Mahnverfahren<br />
aufgrund der 3-jährigen Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 Abs. 1 Nr.<br />
1 BGB am 31.12.2007 verjährt. Durch Mahnbescheid und Klageerhebung<br />
kommt es jedoch zur Hemmung der Frist. Da das Urteil auf Zahlung am<br />
23.08.2008 Rechtskraft erlangt, beg<strong>in</strong>nt gem. § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB die<br />
30-jährige Verjährungsfrist, sodass der Anspruch nunmehr am 23.08.2038<br />
verjährt.<br />
b) Die Zustellung e<strong>in</strong>es Mahnbriefes im Rahmen e<strong>in</strong>es außergerichtlichen<br />
(kaufmännischen) Mahnverfahrens führt nicht zur Hemmung der Verjährung.<br />
Die Frist wäre demnach am 31.12.2007 abgelaufen.<br />
c) In diesem Fall würde bereits ab dem 05.04.2008 die 30-jährige Verjährungsfrist<br />
zu laufen beg<strong>in</strong>nen, sodass die Verjährung am 05.04.2038 e<strong>in</strong>treten<br />
würde.<br />
6<br />
Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen des Wirtschaftens<br />
Anmerkung<br />
Neubeg<strong>in</strong>n der Verjährung (vgl. §§ 212 ff. BGB): Die Verjährung beg<strong>in</strong>nt erneut, wenn der Schuldner z. B.<br />
die Schuld anerkennt, e<strong>in</strong>e Teilzahlung oder Z<strong>in</strong>szahlung leistet oder aber, wenn der Gläubiger den Anspruch<br />
gerichtlich (Mahnbescheid oder Klage) geltend macht. E<strong>in</strong>e Mahnung kann die Verjährung demnach nicht<br />
unterbrechen.<br />
Hemmung der Verjährung (vgl. §§ 203 ff. BGB): Die Verjährung wird gehemmt, solange die Leistung gestundet<br />
ist, der Schuldner vorübergehend berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (z. B. im gerichtlichen<br />
Vergleichsverfahren) oder die Rechtspflege <strong>in</strong> den letzten sechs Monaten der Verjährungsfrist stillsteht (z. B.<br />
<strong>in</strong>folge Kriegse<strong>in</strong>wirkung).<br />
Verjährungsfrist nach 30 Jahren<br />
• bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum und anderen<br />
d<strong>in</strong>glichen Rechten<br />
• bei familien- und erbrechtlichen Ansprüchen<br />
• bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen (Gerichtsurteile)<br />
• bei Ansprüchen aus Vollstreckungsbescheiden<br />
• bei Ansprüchen aus Insolvenzverfahren<br />
Das bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet u. a.<br />
Beg<strong>in</strong>n: mit dem Tag der Fälligkeit<br />
TT. MM. JJJJ.<br />
2 3 0 8 2 0 3 8<br />
TT. MM. JJJJ.<br />
3 1 1 2 2 0 0 7<br />
TT. MM. JJJJ.<br />
0 5 0 4 2 0 3 8<br />
Verjährungsfrist nach 3 Jahren<br />
= regelmäßige Verjährungsfrist<br />
• bei Forderungen von Kaufleuten untere<strong>in</strong>ander<br />
• bei Forderungen von Kaufleuten an Privatleute<br />
• bei Forderungen von Privatleuten gegenüber Privatleuten<br />
• bei Forderungen von Freiberuflern (Ärzten, Architekten,<br />
Rechtsanwälten etc.)<br />
• bei Forderungen von regelmäßig wiederkehrenden<br />
Leistungen (Miete)<br />
Beg<strong>in</strong>n: mit dem Schluss des Jahres, <strong>in</strong> dem der Anspruch<br />
entstanden ist<br />
Darüberh<strong>in</strong>aus verjähren andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder<br />
grob fahrlässige Unkenntnis <strong>in</strong> zehn Jahren von ihrer Entstehung an.<br />
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Menschliche Arbeit im Betrieb<br />
3.04 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
Das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ (JArbSchG) enthält wichtige Bestimmungen, die bei<br />
e<strong>in</strong>er Beschäftigung von Jugendlichen zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d.<br />
a) Für welchen Personenkreis gilt das JArbSchG ausschließlich?<br />
Personenkreis<br />
1. K<strong>in</strong>der ab 7 Jahren<br />
2. K<strong>in</strong>der und Jugendliche von 7 bis 16 Jahren<br />
3. K<strong>in</strong>der und Jugendliche unter 18 Jahren<br />
4. Jugendliche von 16 bis 18 Jahren<br />
5. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren<br />
b) In welchem der folgenden Fälle ist der Jugendliche für den Berufsschulbesuch ganztägig freizustellen?<br />
Fälle<br />
1. An Berufsschultagen mit e<strong>in</strong>er Unterrichtszeit von mehr als fünf Schulstunden<br />
2. An allen Berufsschultagen, unabhängig von der Dauer des Unterrichts<br />
3. An Berufsschultagen mit e<strong>in</strong>er Unterrichtszeit von m<strong>in</strong>destens fünf Zeitstunden<br />
4. An Berufsschultagen mit e<strong>in</strong>er Unterrichtszeit von m<strong>in</strong>destens sechs Zeitstunden<br />
5. An Berufsschultagen mit e<strong>in</strong>er Unterrichtszeit von m<strong>in</strong>destens acht Schulstunden<br />
Lösung zu 3.04 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
a) Gemäß § 1 Abs. 1 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt „dieses Gesetz ... für die<br />
Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt s<strong>in</strong>d, ...“.<br />
b) Im § 9 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG heißt es: „Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die<br />
Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht<br />
beschäftigen ... an e<strong>in</strong>em Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von<br />
m<strong>in</strong>destens je 45 M<strong>in</strong>uten, ...“.<br />
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3<br />
1
4.08 Kreditsicherung<br />
Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit werden verschiedene Kreditarten unterschieden. Welche der<br />
folgenden Kreditarten entspricht jeweils den weiter unten beschriebenen Vorgängen zur Kreditsicherung?<br />
Ordnen Sie zu, <strong>in</strong>dem Sie die Kennziffern der 7 Kreditarten <strong>in</strong> die Kästchen neben den 4 Vorgängen<br />
e<strong>in</strong>tragen. Übertragen Sie anschließend Ihre senkrecht angeordneten Lösungsziffern <strong>in</strong> dieser<br />
Reihenfolge von l<strong>in</strong>ks nach rechts <strong>in</strong> den Lösungsbogen.<br />
Kreditarten<br />
1. Bürgschaftskredit<br />
2. Zessionskredit<br />
3. Lieferantenkredit mit Eigentumsvorbehalt<br />
4. Lombardkredit (Faustpfandkredit)<br />
5. Sicherungsübereignungskredit<br />
6. Hypothekenkredit<br />
7. Blankokredit<br />
8<br />
F<strong>in</strong>anzwirtschaftliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen der Betriebe<br />
Vorgänge<br />
a) Der Büromasch<strong>in</strong>enhändler W. Hohn liefert der Europa-Speditionsgesellschaft Büromasch<strong>in</strong>en<br />
im Werte von 5.000,00 auf Ziel. Die Lieferungs- und Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen des Händlers<br />
lauten u. a. „Zahlbar <strong>in</strong>nerhalb von 3 Monaten netto Kasse; die Ware bleibt bis zur vollständigen<br />
Bezahlung me<strong>in</strong> Eigentum“.<br />
b) Zur Sicherung e<strong>in</strong>es Kredites mit e<strong>in</strong>er Laufzeit von 6 Monaten verpfändet die Europa-Speditionsgesellschaft<br />
der Handelsbank AG Wertpapiere. Eigentümer der Wertpapiere bleibt die<br />
Europa-Speditionsgesellschaft; Besitzer wird die Handelsbank AG.<br />
c) Zur teilweisen F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>er neuen Lagerhalle erhält die Europa-Speditionsgesellschaft<br />
von der Sparkasse Aachen e<strong>in</strong> langfristiges Darlehen <strong>in</strong> Höhe von 100.000,00 . Zur Sicherung<br />
des Darlehens wird auf das im Grundbuch der Stadt Aachen e<strong>in</strong>getragene Grundstück<br />
der Europa-Speditionsgesellschaft zu Gunsten der Sparkasse e<strong>in</strong> Grundpfandrecht e<strong>in</strong>getragen.<br />
d) Zur Sicherung e<strong>in</strong>es Kredits tritt die Europa-Speditionsgesellschaft ihre Forderungen gegenüber<br />
der Metallbau <strong>GmbH</strong> <strong>in</strong> Höhe von 35.000,00 an ihren Kreditgeber, das Bankhaus<br />
Fröhlig AG, ab.<br />
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F<strong>in</strong>anzwirtschaftliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen der Betriebe<br />
Lösung zu 4.08 Kreditsicherung<br />
a) Lieferantenkredit mit Eigentumsvorbehalt.<br />
Die Sicherheit für den Lieferanten W. Hohn besteht dar<strong>in</strong>, dass er bis zur vollständigen Bezahlung<br />
Eigentümer der Ware bleibt. Die Europa-Speditionsgesellschaft wird mit der Über-<br />
gabe Besitzer der Ware.<br />
b) Lombardkredit (Faustpfandkredit).<br />
Beim Lombardkredit dienen bewegliche Sachen, die leicht transportierbar, leicht verkäuflich<br />
und wertbeständig se<strong>in</strong> sollen, als (Faust-)Pfand. Der Pfandgläubiger, die Handelsbank AG,<br />
wird Besitzer, die Europa-Speditionsgesellschaft bleibt Eigentümer der Wertpapiere.<br />
c) Hypothekenkredit.<br />
Der Hypthekenkredit zählt zu den Grundkrediten; das s<strong>in</strong>d die durch e<strong>in</strong> Pfandrecht an e<strong>in</strong>er<br />
unbeweglichen Sache (Grundstücke, Gebäude) gesicherten Kredite. Die Sparkasse Aachen<br />
erhält hier e<strong>in</strong> Pfandrecht an e<strong>in</strong>em Grundstück, wodurch sie berechtigt ist, sich wegen der<br />
Forderung auf Grund des gewährten Kredits aus diesem Grundstück zu befriedigen.<br />
d) Zessionskredit.<br />
Beim Zessionskredit tritt die Europa-Speditionsgesellschaft als Zedent ihre Forderungen<br />
gegenüber e<strong>in</strong>em <strong>Dr</strong>ittschuldner, der Metallbau <strong>GmbH</strong>, an das Bankhaus Froehlig AG als<br />
Zessionar ab. Neuer Gläubiger der Metall-Bau <strong>GmbH</strong> ist damit das Bankhaus Froehlig AG.<br />
Zu 1. Beim Bürgschaftskredit haftet neben dem Kreditnehmer noch m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e weitere Person,<br />
der bzw. die Bürge(n), für den Kapitaldienst des Kredits. Der Bürgschaftsvertrag wird zwischen<br />
dem bzw. den Bürgen und dem Kreditgeber geschlossen (e<strong>in</strong>seitig verpflichtender Vertrag).<br />
Zu 5. Beim Sicherungsübereignungskredit erwirbt der Kreditgeber das Eigentum an e<strong>in</strong>em Gegenstand<br />
des Schuldners zur Sicherheit. Im Gegensatz zum Faustpfand wird also der Kreditgeber<br />
Eigentümer der Sache, während der Kreditnehmer Besitzer bleibt.<br />
Zu 7. Der Blankokredit wird weitgehend ohne Sicherheiten, als kurzfristiger Kredit, ausschließlich<br />
aufgrund der persönlichen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers gewährt, wobei die Bank das<br />
Zahlungsverhalten, die Vermögenslage und den „guten Ruf des Kreditnehmers“ bei der Festlegung<br />
der Kredithöhe berücksichtigt.<br />
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3<br />
4<br />
6<br />
2
5.04 Preisbildung<br />
5.04.2 Konsumenten- und Produzentenrente<br />
Folgende Grafik zeigt das Phänomen sog. Konsumenten- und Produzentenrenten:<br />
Welche 2 der folgenden Aussagen s<strong>in</strong>d richtig?<br />
Aussagen<br />
1. Das <strong>in</strong> der Grafik durch e<strong>in</strong>e 1 markierte <strong>Dr</strong>eieck stellt e<strong>in</strong>e Konsumentenrente dar.<br />
2. Die Produzentenrente wird <strong>in</strong> der Grafik durch das mit 1 markierte <strong>Dr</strong>eieck dargestellt.<br />
3. Um als Produzent die Konsumentenrente abschöpfen zu können, bietet sich die Preisdifferenzierung<br />
an.<br />
4. Das <strong>in</strong> der Grafik durch e<strong>in</strong>e 2 markierte <strong>Dr</strong>eieck steht für die Bereitschaft von Nachfragern, e<strong>in</strong>en<br />
höheren als den Marktpreis zu zahlen.<br />
5. E<strong>in</strong>e Verschiebung der Angebotskurve nach l<strong>in</strong>ks würde e<strong>in</strong>seitig die Produzentenrente belasten.<br />
6. E<strong>in</strong>e Verschiebung der Angebotskurve nach l<strong>in</strong>ks würde e<strong>in</strong>seitig die Konsumentenrente belasten.<br />
10<br />
Markt und Preis<br />
Preis<br />
1<br />
GGP * -----------------------------<br />
2<br />
* Gleichgewichtspreis<br />
Angebot<br />
Nachfrage<br />
Menge<br />
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Markt und Preis<br />
Lösung zu 5.04 Preisbildung<br />
5.04.2 Konsumenten- und Produzentenrente<br />
Die Aussagen 1. und 3. s<strong>in</strong>d richtig.<br />
Richtig ist Aussage 1.<br />
Das mit 1 markierte <strong>Dr</strong>eieck zeigt deutlich die Bereitschaft der Konsumenten, e<strong>in</strong>en höheren Preis als<br />
den Marktpreis zahlen zu wollen (siehe Erläuterung zu 4).<br />
Beispiel:<br />
Bei e<strong>in</strong>er Versteigerung ersteigert e<strong>in</strong> Bieter e<strong>in</strong> Gemälde, für das er 5.000 Euro zu zahlen bereit war,<br />
für lediglich 3.800,00 Euro. Die Konsumentenrente für diesen Bieter läge dann bei 1.200,00 Euro.<br />
Richtig ist Aussage 3.<br />
Die Produzenten können versuchen, die Konsumentenrente durch Preisdifferenzierung abzuschöpfen.<br />
Sie bieten z. B. zwei Varianten des Gutes an, welches sie diversen Käufergruppen mit unterschiedlicher<br />
Preisvorstellung anbieten.<br />
Beispiel:<br />
Sozialtarife für Studenten, Auszubildende, Schüler und Normaltarife für alle übrigen Kauf<strong>in</strong>teressenten.<br />
Die Aussagen 2., 4. und 5. s<strong>in</strong>d falsch.<br />
1 3<br />
Zu 2. Die Produzentenrente wird <strong>in</strong> der Grafik durch das mit 2 markierte <strong>Dr</strong>eieck dargestellt. Es zeigt<br />
den Nutzen, den die Anbieter aus e<strong>in</strong>em höheren Marktpreis (Gleichgewichtspreis) ziehen können.<br />
Dieser Nutzen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem <strong>in</strong>dividuellen Preis, zu dem der<br />
Anbieter se<strong>in</strong> Gut grenzwertig anbieten würde und dem Gleichgewichtspreis.<br />
Zu 4. Das <strong>in</strong> der Grafik durch e<strong>in</strong>e 1 markierte <strong>Dr</strong>eieck steht für die Bereitschaft von Nachfragern,<br />
e<strong>in</strong>en höheren als den Marktpreis zu zahlen (Konsumentenrente). Diese Rente ergibt sich als<br />
Differenz zwischen dem <strong>in</strong>dividuellen Preis, zu dem der Nachfrager bereit wäre, das angebotene<br />
Gut zu erwerben und dem Gleichgewichtspreis (der tatsächliche zu zahlende Marktpreis).<br />
Zu 5. und 6. E<strong>in</strong>e Verschiebung der Angebotskurve nach l<strong>in</strong>ks (Angebotsverr<strong>in</strong>gerung) würde sowohl<br />
die Konsumenten- als auch die Produzentenrente belasten; beide würden sich verr<strong>in</strong>gern:<br />
Preis Angebot 2<br />
KR<br />
GGP 2 -----------------------<br />
GGP 1 -----------------------------<br />
PR<br />
Angebot<br />
1<br />
Nachfrage<br />
Menge<br />
GGP = Gleichgewichtspreis<br />
KR = Konsumentenrente<br />
PR = Produzentenrente<br />
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6.09 Stabilitätsgesetz, magisches Viereck<br />
Teil II<br />
Die folgende Darstellung zeigt mögliche Zusammenhänge zwischen Vollbeschäftigung und Preisniveaustabilität<br />
auf:<br />
12<br />
Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik<br />
Inflationsrate (%)<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
-1<br />
-2<br />
Ordnen Sie zu, <strong>in</strong>dem Sie die Kennziffern der 3 Kurven <strong>in</strong> die Kästchen neben den Aussagen e<strong>in</strong>tragen.<br />
Übertragen Sie anschließend die Kennziffern <strong>in</strong> dieser Reihenfolge von l<strong>in</strong>ks nach rechts <strong>in</strong> den<br />
Lösungsbogen.<br />
Aussagen<br />
a) Bei e<strong>in</strong>er Preissteigerungsrate von 7% ist Vollbeschäftigung gegeben.<br />
b) Der Verlauf dieser Kurve ist typisch für e<strong>in</strong>e Stagflation.<br />
c) Diese Kurve unterstellt durchgängig, dass sich Inflation und Arbeitslosigkeit reziprok zue<strong>in</strong>ander<br />
verhalten.<br />
d) E<strong>in</strong> Teil des Kurvenverlaufs ist typisch für e<strong>in</strong>e Deflation.<br />
Kurve 2<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Kurve 1<br />
Kurve 3<br />
Arbeitslosenquote (%)<br />
e) Diese Kurve zeigt, dass e<strong>in</strong>e Zunahme der Arbeitslosigkeit erst bei ger<strong>in</strong>gen Preissteigerungsraten<br />
erfolgt.<br />
© U-Form-Verlag – Kopieren verboten!
Lösung zu 6.09 Stabilitätsgesetz, magisches Viereck<br />
Teil II<br />
Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik<br />
a) Die Kurve 2 stellt den Zielkonflikt zwischen Vollbeschäftigung und Preisniveaustabilität dar<br />
(sog. kurzfristig gültige „Phillipskurve“). Trifft man <strong>in</strong> der Waagerechten vom Wert 7 der<br />
Inflationsrate ausgehend auf die degressiv verlaufende Kurve und fällt <strong>in</strong> diesem Punkte das<br />
Lot auf die x-Achse, ergibt sich der Wert für die Arbeitslosenquote (dieser Wert liegt <strong>in</strong> der<br />
für e<strong>in</strong>e Vollbeschäftigung angenommenen Quotentoleranz von e<strong>in</strong> bis drei Prozent).<br />
b) Die gleichgerichtete Entwicklung von Inflation und Arbeitslosigkeit bei der Kurve 1 ist typisch<br />
für e<strong>in</strong>e Stagflation, wie z. B. Mitte der 70er-Jahre (Inflation <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em Rückgang<br />
der Beschäftigung).<br />
c) Die Annahme, dass zwischen den Variablen Inflation und Arbeitslosigkeit e<strong>in</strong>e umgekehrte<br />
Beziehung bestehe, geht auf den englischen Nationalökonomen A. W. Phillips zurück, der<br />
diese Entwicklung <strong>in</strong> England seit 1861 beobachtete (Phillipskurve). Spätere Untersuchungen<br />
konnten diese Annahme jedoch nicht (zum<strong>in</strong>dest nicht langfristig) bestätigen.<br />
d) E<strong>in</strong>e Deflation (Gegenstück zu Inflation) zeichnet sich durch anhaltendes S<strong>in</strong>ken des Preisniveaus<br />
(negative Preissteigerungsraten) verbunden mit zunehmender Arbeitslosigkeit aus. Im<br />
unteren Verlauf der Kurve 3 lässt sich e<strong>in</strong>e solche Entwicklung erkennen.<br />
e) Im oberen Teil der Kurve 3 verläuft die Phillipskurve vertikal zur Preisachse; nur bei höherer<br />
Arbeitslosigkeit (hier > 4 %) „biegt“ die Kurve rechts ab (sog. „langfristige“ Phillipskurve).<br />
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2<br />
1<br />
2<br />
3<br />
3