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Fit in WiSo 2 - Dr. Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG

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Peter Schoenen<br />

<strong>Fit</strong> <strong>in</strong> <strong>WiSo</strong> 2<br />

Prüfungstra<strong>in</strong>er Abschlussprüfung<br />

Programmierte Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen<br />

für kaufmännische Ausbildungsberufe<br />

Beispielaufgaben<br />

Bestell-Nr. 784<br />

U-Form-Verlag · Hermann Ullrich (<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>) <strong>KG</strong>


Fotos Seite<br />

Bilddatenbank.nrw 54<br />

© bilderbox – Fotolia.com 103<br />

© Christian Jung – Fotolia.com 50<br />

MEV 16, 35, 36, 60, 72, 85, 105, 115,<br />

Siemens AG (Pressebild) 20<br />

Deutsche Post World Net 69<br />

Deutsche Bank 101<br />

Titelbild<br />

photocase<br />

2<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Zu diesem Prüfungstra<strong>in</strong>er gehören auch noch<br />

e<strong>in</strong> Lösungsteil und e<strong>in</strong> Lösungsbogen.<br />

COPYRIGHT:<br />

U-Form-Verlag, Hermann Ullrich (<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>) <strong>KG</strong><br />

Alle Rechte für dieses Werk und se<strong>in</strong>e Inhalte liegen<br />

beim Verlag. Damit ist jegliche Verbreitung der Inhalte<br />

<strong>in</strong> Form von Vervielfältigen untersagt. Das Verbreiten<br />

der Inhalte, z. B. durch Kopien, im Internet oder auf CD-<br />

ROM bzw. anderen Datenträgern wird durch den Verlag<br />

strafrechtlich verfolgt.<br />

© U-Form-Verlag Hermann Ullrich (<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>) <strong>KG</strong><br />

Cronenberger Straße 58 · 42651 Sol<strong>in</strong>gen<br />

Telefon 0212 22207-0 · Telefax 0212 208963<br />

Internet: www.u-form.de · E-Mail: uform@u-form.de<br />

6. Auflage 2009 · ISBN 978-3-88234-784-5<br />

Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. s<strong>in</strong>d der Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestraße 49,<br />

80336 München, Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche<br />

Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes – durch welches Medium auch immer – untersagt.<br />

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Grundlagen des Wirtschaftens<br />

1.03 Gütereigenschaften<br />

Bestimmte wirtschaftliche Güter besitzen die Eigenschaft, sich gegenseitig ersetzen oder im Güterverbund<br />

s<strong>in</strong>nvoll ergänzen zu können. Man spricht dann von substitutiven (ersetzbaren) bzw. komplementären<br />

(ergänzenden) Gütern.<br />

Ordnen Sie zu, <strong>in</strong>dem Sie die Kennziffern der 2 Gütereigenschaften <strong>in</strong> die Kästchen neben den Güterarten<br />

e<strong>in</strong>tragen. Übertragen Sie anschließend Ihre senkrecht angeordneten Lösungsziffern <strong>in</strong> dieser<br />

Reihenfolge von l<strong>in</strong>ks nach rechts <strong>in</strong> den Lösungsbogen.<br />

Gütereigenschaften<br />

1. substituierbare Güter<br />

2. komplementäre Güter<br />

Güterarten<br />

a) Füllfederhalter/T<strong>in</strong>tenkiller<br />

b) Glasflasche/Plastikflasche<br />

c) Butter/Margar<strong>in</strong>e<br />

d) Auto/Benz<strong>in</strong><br />

e) Elektrogeräte/Strom<br />

f) Holzrahmen/Kunststoffrahmen<br />

g) Zugmasch<strong>in</strong>e/Anhänger<br />

h) Pfeife/Tabak<br />

i) Ölheizung/Gasheizung<br />

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4<br />

Grundlagen des Wirtschaftens<br />

Lösung zu 1.03 Gütereigenschaften<br />

a) Der Absatz von T<strong>in</strong>tenkillern ist abhängig von der abgesetzten Menge an Füllfederhaltern<br />

(komplementäres Gut).<br />

b) E<strong>in</strong>e Glasflasche kann durch e<strong>in</strong>e Plastikflasche ersetzt werden (substituierbares Gut).<br />

c) Margar<strong>in</strong>e ist das Konkurrenzprodukt zur Butter (substituierbares Gut).<br />

d) Der Umsatz der Tankstellen wird maßgeblich bee<strong>in</strong>flusst durch die Anzahl der zugelassenen<br />

Kraftfahrzeuge (komplementäres Gut).<br />

e) Elektrogeräte (Mixer, Kühlschrank, Fernsehapparate, Geschirrspülmasch<strong>in</strong>e, Bohrmasch<strong>in</strong>e<br />

etc.) funktionieren nur bei Stromversorgung (komplementäres Gut).<br />

f) E<strong>in</strong> Holzrahmen kann durch e<strong>in</strong>en Kunstoffrahmen, der gegebenenfalls preiswerter ist, ersetzt<br />

werden (substituierbares Gut).<br />

g) Die Transportleistung des Anhängers ist abhängig vom E<strong>in</strong>satz der Zugmasch<strong>in</strong>e (komplementäres<br />

Gut).<br />

h) Der Absatz von Pfeifentabak bestimmt sich durch die Anzahl der verkauften Pfeifen<br />

(komplementäres Gut).<br />

i) Öl- und Gasheizung s<strong>in</strong>d konkurrierende Heizsysteme (substituierbares Gut).<br />

Die Wirkungen bei Mengenveränderungen auf den Umsatz konkurrierender bzw. komb<strong>in</strong>ierbarer<br />

Produkte zeigen folgende Abbildungen:<br />

Umsatzkurve bei substitutiver Güterbeziehung<br />

hoch<br />

niedrig<br />

Gut A<br />

niedrig hoch<br />

Umsatzkurve bei komplementärer Güterbeziehung<br />

hoch<br />

niedrig<br />

Gut A<br />

niedrig hoch<br />

Gut B<br />

Gut B<br />

Substitutionsgüter können sich gegenseitig<br />

ersetzen und beh<strong>in</strong>dern sich deshalb oft im<br />

Absatz.<br />

Wer e<strong>in</strong> Komplementärgut absetzt, hat<br />

gute Chancen auch das ergänzende Gut<br />

abzusetzen.<br />

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2<br />

1<br />

1<br />

2<br />

2<br />

1<br />

2<br />

2<br />

1


Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen des Wirtschaftens<br />

2.18 Verjährung<br />

E<strong>in</strong> Rechnungsbetrag, der am 11.08.2004 fällig war, wird vom Schuldner nicht beglichen. Am<br />

18.11.2007 wird dem säumigen Schuldner e<strong>in</strong> gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt. Da der Schuldner<br />

dem widerspricht, erhebt der Gläubiger am 05.04.2008 Klage wegen Widerspruchs des Schuldners.<br />

Nach Abschluss des Rechtstreites führt dies zu e<strong>in</strong>em rechtskräftigen Urteil auf Zahlung am<br />

23.08.2008.<br />

a) Wann verjährt im vorgenannten Fall der Anspruch auf Zahlung? (TT. MM. JJJJ.)<br />

b) Wann würde die Verjährung e<strong>in</strong>treten, wenn statt des Mahnbescheides am 18.11.2007 lediglich<br />

e<strong>in</strong> kaufmännisches Mahnverfahren angestrengt worden wäre? (TT. MM. JJJJ.)<br />

c) Wann würde die Verjährung e<strong>in</strong>treten, wenn es am 05.04.2008 nicht zur Klageerhebung gekommen<br />

wäre, sondern e<strong>in</strong> vom Gläubiger beantragter Vollstreckungsbescheid Rechtskraft bekommen<br />

hätte? (TT. MM. JJJJ.)<br />

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2.18 Verjährung<br />

a) Der am 11.08.2004 fällige Anspruch wäre ohne gerichtliches Mahnverfahren<br />

aufgrund der 3-jährigen Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 Abs. 1 Nr.<br />

1 BGB am 31.12.2007 verjährt. Durch Mahnbescheid und Klageerhebung<br />

kommt es jedoch zur Hemmung der Frist. Da das Urteil auf Zahlung am<br />

23.08.2008 Rechtskraft erlangt, beg<strong>in</strong>nt gem. § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB die<br />

30-jährige Verjährungsfrist, sodass der Anspruch nunmehr am 23.08.2038<br />

verjährt.<br />

b) Die Zustellung e<strong>in</strong>es Mahnbriefes im Rahmen e<strong>in</strong>es außergerichtlichen<br />

(kaufmännischen) Mahnverfahrens führt nicht zur Hemmung der Verjährung.<br />

Die Frist wäre demnach am 31.12.2007 abgelaufen.<br />

c) In diesem Fall würde bereits ab dem 05.04.2008 die 30-jährige Verjährungsfrist<br />

zu laufen beg<strong>in</strong>nen, sodass die Verjährung am 05.04.2038 e<strong>in</strong>treten<br />

würde.<br />

6<br />

Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen des Wirtschaftens<br />

Anmerkung<br />

Neubeg<strong>in</strong>n der Verjährung (vgl. §§ 212 ff. BGB): Die Verjährung beg<strong>in</strong>nt erneut, wenn der Schuldner z. B.<br />

die Schuld anerkennt, e<strong>in</strong>e Teilzahlung oder Z<strong>in</strong>szahlung leistet oder aber, wenn der Gläubiger den Anspruch<br />

gerichtlich (Mahnbescheid oder Klage) geltend macht. E<strong>in</strong>e Mahnung kann die Verjährung demnach nicht<br />

unterbrechen.<br />

Hemmung der Verjährung (vgl. §§ 203 ff. BGB): Die Verjährung wird gehemmt, solange die Leistung gestundet<br />

ist, der Schuldner vorübergehend berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (z. B. im gerichtlichen<br />

Vergleichsverfahren) oder die Rechtspflege <strong>in</strong> den letzten sechs Monaten der Verjährungsfrist stillsteht (z. B.<br />

<strong>in</strong>folge Kriegse<strong>in</strong>wirkung).<br />

Verjährungsfrist nach 30 Jahren<br />

• bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum und anderen<br />

d<strong>in</strong>glichen Rechten<br />

• bei familien- und erbrechtlichen Ansprüchen<br />

• bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen (Gerichtsurteile)<br />

• bei Ansprüchen aus Vollstreckungsbescheiden<br />

• bei Ansprüchen aus Insolvenzverfahren<br />

Das bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet u. a.<br />

Beg<strong>in</strong>n: mit dem Tag der Fälligkeit<br />

TT. MM. JJJJ.<br />

2 3 0 8 2 0 3 8<br />

TT. MM. JJJJ.<br />

3 1 1 2 2 0 0 7<br />

TT. MM. JJJJ.<br />

0 5 0 4 2 0 3 8<br />

Verjährungsfrist nach 3 Jahren<br />

= regelmäßige Verjährungsfrist<br />

• bei Forderungen von Kaufleuten untere<strong>in</strong>ander<br />

• bei Forderungen von Kaufleuten an Privatleute<br />

• bei Forderungen von Privatleuten gegenüber Privatleuten<br />

• bei Forderungen von Freiberuflern (Ärzten, Architekten,<br />

Rechtsanwälten etc.)<br />

• bei Forderungen von regelmäßig wiederkehrenden<br />

Leistungen (Miete)<br />

Beg<strong>in</strong>n: mit dem Schluss des Jahres, <strong>in</strong> dem der Anspruch<br />

entstanden ist<br />

Darüberh<strong>in</strong>aus verjähren andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder<br />

grob fahrlässige Unkenntnis <strong>in</strong> zehn Jahren von ihrer Entstehung an.<br />

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Menschliche Arbeit im Betrieb<br />

3.04 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

Das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ (JArbSchG) enthält wichtige Bestimmungen, die bei<br />

e<strong>in</strong>er Beschäftigung von Jugendlichen zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d.<br />

a) Für welchen Personenkreis gilt das JArbSchG ausschließlich?<br />

Personenkreis<br />

1. K<strong>in</strong>der ab 7 Jahren<br />

2. K<strong>in</strong>der und Jugendliche von 7 bis 16 Jahren<br />

3. K<strong>in</strong>der und Jugendliche unter 18 Jahren<br />

4. Jugendliche von 16 bis 18 Jahren<br />

5. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren<br />

b) In welchem der folgenden Fälle ist der Jugendliche für den Berufsschulbesuch ganztägig freizustellen?<br />

Fälle<br />

1. An Berufsschultagen mit e<strong>in</strong>er Unterrichtszeit von mehr als fünf Schulstunden<br />

2. An allen Berufsschultagen, unabhängig von der Dauer des Unterrichts<br />

3. An Berufsschultagen mit e<strong>in</strong>er Unterrichtszeit von m<strong>in</strong>destens fünf Zeitstunden<br />

4. An Berufsschultagen mit e<strong>in</strong>er Unterrichtszeit von m<strong>in</strong>destens sechs Zeitstunden<br />

5. An Berufsschultagen mit e<strong>in</strong>er Unterrichtszeit von m<strong>in</strong>destens acht Schulstunden<br />

Lösung zu 3.04 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

a) Gemäß § 1 Abs. 1 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt „dieses Gesetz ... für die<br />

Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt s<strong>in</strong>d, ...“.<br />

b) Im § 9 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG heißt es: „Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die<br />

Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht<br />

beschäftigen ... an e<strong>in</strong>em Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von<br />

m<strong>in</strong>destens je 45 M<strong>in</strong>uten, ...“.<br />

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3<br />

1


4.08 Kreditsicherung<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit werden verschiedene Kreditarten unterschieden. Welche der<br />

folgenden Kreditarten entspricht jeweils den weiter unten beschriebenen Vorgängen zur Kreditsicherung?<br />

Ordnen Sie zu, <strong>in</strong>dem Sie die Kennziffern der 7 Kreditarten <strong>in</strong> die Kästchen neben den 4 Vorgängen<br />

e<strong>in</strong>tragen. Übertragen Sie anschließend Ihre senkrecht angeordneten Lösungsziffern <strong>in</strong> dieser<br />

Reihenfolge von l<strong>in</strong>ks nach rechts <strong>in</strong> den Lösungsbogen.<br />

Kreditarten<br />

1. Bürgschaftskredit<br />

2. Zessionskredit<br />

3. Lieferantenkredit mit Eigentumsvorbehalt<br />

4. Lombardkredit (Faustpfandkredit)<br />

5. Sicherungsübereignungskredit<br />

6. Hypothekenkredit<br />

7. Blankokredit<br />

8<br />

F<strong>in</strong>anzwirtschaftliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen der Betriebe<br />

Vorgänge<br />

a) Der Büromasch<strong>in</strong>enhändler W. Hohn liefert der Europa-Speditionsgesellschaft Büromasch<strong>in</strong>en<br />

im Werte von 5.000,00 auf Ziel. Die Lieferungs- und Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen des Händlers<br />

lauten u. a. „Zahlbar <strong>in</strong>nerhalb von 3 Monaten netto Kasse; die Ware bleibt bis zur vollständigen<br />

Bezahlung me<strong>in</strong> Eigentum“.<br />

b) Zur Sicherung e<strong>in</strong>es Kredites mit e<strong>in</strong>er Laufzeit von 6 Monaten verpfändet die Europa-Speditionsgesellschaft<br />

der Handelsbank AG Wertpapiere. Eigentümer der Wertpapiere bleibt die<br />

Europa-Speditionsgesellschaft; Besitzer wird die Handelsbank AG.<br />

c) Zur teilweisen F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>er neuen Lagerhalle erhält die Europa-Speditionsgesellschaft<br />

von der Sparkasse Aachen e<strong>in</strong> langfristiges Darlehen <strong>in</strong> Höhe von 100.000,00 . Zur Sicherung<br />

des Darlehens wird auf das im Grundbuch der Stadt Aachen e<strong>in</strong>getragene Grundstück<br />

der Europa-Speditionsgesellschaft zu Gunsten der Sparkasse e<strong>in</strong> Grundpfandrecht e<strong>in</strong>getragen.<br />

d) Zur Sicherung e<strong>in</strong>es Kredits tritt die Europa-Speditionsgesellschaft ihre Forderungen gegenüber<br />

der Metallbau <strong>GmbH</strong> <strong>in</strong> Höhe von 35.000,00 an ihren Kreditgeber, das Bankhaus<br />

Fröhlig AG, ab.<br />

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F<strong>in</strong>anzwirtschaftliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen der Betriebe<br />

Lösung zu 4.08 Kreditsicherung<br />

a) Lieferantenkredit mit Eigentumsvorbehalt.<br />

Die Sicherheit für den Lieferanten W. Hohn besteht dar<strong>in</strong>, dass er bis zur vollständigen Bezahlung<br />

Eigentümer der Ware bleibt. Die Europa-Speditionsgesellschaft wird mit der Über-<br />

gabe Besitzer der Ware.<br />

b) Lombardkredit (Faustpfandkredit).<br />

Beim Lombardkredit dienen bewegliche Sachen, die leicht transportierbar, leicht verkäuflich<br />

und wertbeständig se<strong>in</strong> sollen, als (Faust-)Pfand. Der Pfandgläubiger, die Handelsbank AG,<br />

wird Besitzer, die Europa-Speditionsgesellschaft bleibt Eigentümer der Wertpapiere.<br />

c) Hypothekenkredit.<br />

Der Hypthekenkredit zählt zu den Grundkrediten; das s<strong>in</strong>d die durch e<strong>in</strong> Pfandrecht an e<strong>in</strong>er<br />

unbeweglichen Sache (Grundstücke, Gebäude) gesicherten Kredite. Die Sparkasse Aachen<br />

erhält hier e<strong>in</strong> Pfandrecht an e<strong>in</strong>em Grundstück, wodurch sie berechtigt ist, sich wegen der<br />

Forderung auf Grund des gewährten Kredits aus diesem Grundstück zu befriedigen.<br />

d) Zessionskredit.<br />

Beim Zessionskredit tritt die Europa-Speditionsgesellschaft als Zedent ihre Forderungen<br />

gegenüber e<strong>in</strong>em <strong>Dr</strong>ittschuldner, der Metallbau <strong>GmbH</strong>, an das Bankhaus Froehlig AG als<br />

Zessionar ab. Neuer Gläubiger der Metall-Bau <strong>GmbH</strong> ist damit das Bankhaus Froehlig AG.<br />

Zu 1. Beim Bürgschaftskredit haftet neben dem Kreditnehmer noch m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e weitere Person,<br />

der bzw. die Bürge(n), für den Kapitaldienst des Kredits. Der Bürgschaftsvertrag wird zwischen<br />

dem bzw. den Bürgen und dem Kreditgeber geschlossen (e<strong>in</strong>seitig verpflichtender Vertrag).<br />

Zu 5. Beim Sicherungsübereignungskredit erwirbt der Kreditgeber das Eigentum an e<strong>in</strong>em Gegenstand<br />

des Schuldners zur Sicherheit. Im Gegensatz zum Faustpfand wird also der Kreditgeber<br />

Eigentümer der Sache, während der Kreditnehmer Besitzer bleibt.<br />

Zu 7. Der Blankokredit wird weitgehend ohne Sicherheiten, als kurzfristiger Kredit, ausschließlich<br />

aufgrund der persönlichen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers gewährt, wobei die Bank das<br />

Zahlungsverhalten, die Vermögenslage und den „guten Ruf des Kreditnehmers“ bei der Festlegung<br />

der Kredithöhe berücksichtigt.<br />

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3<br />

4<br />

6<br />

2


5.04 Preisbildung<br />

5.04.2 Konsumenten- und Produzentenrente<br />

Folgende Grafik zeigt das Phänomen sog. Konsumenten- und Produzentenrenten:<br />

Welche 2 der folgenden Aussagen s<strong>in</strong>d richtig?<br />

Aussagen<br />

1. Das <strong>in</strong> der Grafik durch e<strong>in</strong>e 1 markierte <strong>Dr</strong>eieck stellt e<strong>in</strong>e Konsumentenrente dar.<br />

2. Die Produzentenrente wird <strong>in</strong> der Grafik durch das mit 1 markierte <strong>Dr</strong>eieck dargestellt.<br />

3. Um als Produzent die Konsumentenrente abschöpfen zu können, bietet sich die Preisdifferenzierung<br />

an.<br />

4. Das <strong>in</strong> der Grafik durch e<strong>in</strong>e 2 markierte <strong>Dr</strong>eieck steht für die Bereitschaft von Nachfragern, e<strong>in</strong>en<br />

höheren als den Marktpreis zu zahlen.<br />

5. E<strong>in</strong>e Verschiebung der Angebotskurve nach l<strong>in</strong>ks würde e<strong>in</strong>seitig die Produzentenrente belasten.<br />

6. E<strong>in</strong>e Verschiebung der Angebotskurve nach l<strong>in</strong>ks würde e<strong>in</strong>seitig die Konsumentenrente belasten.<br />

10<br />

Markt und Preis<br />

Preis<br />

1<br />

GGP * -----------------------------<br />

2<br />

* Gleichgewichtspreis<br />

Angebot<br />

Nachfrage<br />

Menge<br />

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Markt und Preis<br />

Lösung zu 5.04 Preisbildung<br />

5.04.2 Konsumenten- und Produzentenrente<br />

Die Aussagen 1. und 3. s<strong>in</strong>d richtig.<br />

Richtig ist Aussage 1.<br />

Das mit 1 markierte <strong>Dr</strong>eieck zeigt deutlich die Bereitschaft der Konsumenten, e<strong>in</strong>en höheren Preis als<br />

den Marktpreis zahlen zu wollen (siehe Erläuterung zu 4).<br />

Beispiel:<br />

Bei e<strong>in</strong>er Versteigerung ersteigert e<strong>in</strong> Bieter e<strong>in</strong> Gemälde, für das er 5.000 Euro zu zahlen bereit war,<br />

für lediglich 3.800,00 Euro. Die Konsumentenrente für diesen Bieter läge dann bei 1.200,00 Euro.<br />

Richtig ist Aussage 3.<br />

Die Produzenten können versuchen, die Konsumentenrente durch Preisdifferenzierung abzuschöpfen.<br />

Sie bieten z. B. zwei Varianten des Gutes an, welches sie diversen Käufergruppen mit unterschiedlicher<br />

Preisvorstellung anbieten.<br />

Beispiel:<br />

Sozialtarife für Studenten, Auszubildende, Schüler und Normaltarife für alle übrigen Kauf<strong>in</strong>teressenten.<br />

Die Aussagen 2., 4. und 5. s<strong>in</strong>d falsch.<br />

1 3<br />

Zu 2. Die Produzentenrente wird <strong>in</strong> der Grafik durch das mit 2 markierte <strong>Dr</strong>eieck dargestellt. Es zeigt<br />

den Nutzen, den die Anbieter aus e<strong>in</strong>em höheren Marktpreis (Gleichgewichtspreis) ziehen können.<br />

Dieser Nutzen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem <strong>in</strong>dividuellen Preis, zu dem der<br />

Anbieter se<strong>in</strong> Gut grenzwertig anbieten würde und dem Gleichgewichtspreis.<br />

Zu 4. Das <strong>in</strong> der Grafik durch e<strong>in</strong>e 1 markierte <strong>Dr</strong>eieck steht für die Bereitschaft von Nachfragern,<br />

e<strong>in</strong>en höheren als den Marktpreis zu zahlen (Konsumentenrente). Diese Rente ergibt sich als<br />

Differenz zwischen dem <strong>in</strong>dividuellen Preis, zu dem der Nachfrager bereit wäre, das angebotene<br />

Gut zu erwerben und dem Gleichgewichtspreis (der tatsächliche zu zahlende Marktpreis).<br />

Zu 5. und 6. E<strong>in</strong>e Verschiebung der Angebotskurve nach l<strong>in</strong>ks (Angebotsverr<strong>in</strong>gerung) würde sowohl<br />

die Konsumenten- als auch die Produzentenrente belasten; beide würden sich verr<strong>in</strong>gern:<br />

Preis Angebot 2<br />

KR<br />

GGP 2 -----------------------<br />

GGP 1 -----------------------------<br />

PR<br />

Angebot<br />

1<br />

Nachfrage<br />

Menge<br />

GGP = Gleichgewichtspreis<br />

KR = Konsumentenrente<br />

PR = Produzentenrente<br />

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6.09 Stabilitätsgesetz, magisches Viereck<br />

Teil II<br />

Die folgende Darstellung zeigt mögliche Zusammenhänge zwischen Vollbeschäftigung und Preisniveaustabilität<br />

auf:<br />

12<br />

Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik<br />

Inflationsrate (%)<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

-1<br />

-2<br />

Ordnen Sie zu, <strong>in</strong>dem Sie die Kennziffern der 3 Kurven <strong>in</strong> die Kästchen neben den Aussagen e<strong>in</strong>tragen.<br />

Übertragen Sie anschließend die Kennziffern <strong>in</strong> dieser Reihenfolge von l<strong>in</strong>ks nach rechts <strong>in</strong> den<br />

Lösungsbogen.<br />

Aussagen<br />

a) Bei e<strong>in</strong>er Preissteigerungsrate von 7% ist Vollbeschäftigung gegeben.<br />

b) Der Verlauf dieser Kurve ist typisch für e<strong>in</strong>e Stagflation.<br />

c) Diese Kurve unterstellt durchgängig, dass sich Inflation und Arbeitslosigkeit reziprok zue<strong>in</strong>ander<br />

verhalten.<br />

d) E<strong>in</strong> Teil des Kurvenverlaufs ist typisch für e<strong>in</strong>e Deflation.<br />

Kurve 2<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Kurve 1<br />

Kurve 3<br />

Arbeitslosenquote (%)<br />

e) Diese Kurve zeigt, dass e<strong>in</strong>e Zunahme der Arbeitslosigkeit erst bei ger<strong>in</strong>gen Preissteigerungsraten<br />

erfolgt.<br />

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Lösung zu 6.09 Stabilitätsgesetz, magisches Viereck<br />

Teil II<br />

Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik<br />

a) Die Kurve 2 stellt den Zielkonflikt zwischen Vollbeschäftigung und Preisniveaustabilität dar<br />

(sog. kurzfristig gültige „Phillipskurve“). Trifft man <strong>in</strong> der Waagerechten vom Wert 7 der<br />

Inflationsrate ausgehend auf die degressiv verlaufende Kurve und fällt <strong>in</strong> diesem Punkte das<br />

Lot auf die x-Achse, ergibt sich der Wert für die Arbeitslosenquote (dieser Wert liegt <strong>in</strong> der<br />

für e<strong>in</strong>e Vollbeschäftigung angenommenen Quotentoleranz von e<strong>in</strong> bis drei Prozent).<br />

b) Die gleichgerichtete Entwicklung von Inflation und Arbeitslosigkeit bei der Kurve 1 ist typisch<br />

für e<strong>in</strong>e Stagflation, wie z. B. Mitte der 70er-Jahre (Inflation <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em Rückgang<br />

der Beschäftigung).<br />

c) Die Annahme, dass zwischen den Variablen Inflation und Arbeitslosigkeit e<strong>in</strong>e umgekehrte<br />

Beziehung bestehe, geht auf den englischen Nationalökonomen A. W. Phillips zurück, der<br />

diese Entwicklung <strong>in</strong> England seit 1861 beobachtete (Phillipskurve). Spätere Untersuchungen<br />

konnten diese Annahme jedoch nicht (zum<strong>in</strong>dest nicht langfristig) bestätigen.<br />

d) E<strong>in</strong>e Deflation (Gegenstück zu Inflation) zeichnet sich durch anhaltendes S<strong>in</strong>ken des Preisniveaus<br />

(negative Preissteigerungsraten) verbunden mit zunehmender Arbeitslosigkeit aus. Im<br />

unteren Verlauf der Kurve 3 lässt sich e<strong>in</strong>e solche Entwicklung erkennen.<br />

e) Im oberen Teil der Kurve 3 verläuft die Phillipskurve vertikal zur Preisachse; nur bei höherer<br />

Arbeitslosigkeit (hier > 4 %) „biegt“ die Kurve rechts ab (sog. „langfristige“ Phillipskurve).<br />

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2<br />

1<br />

2<br />

3<br />

3

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