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1. Einführung<br />

4 5<br />

<strong>DAKS</strong> e.V. – Deine Informationsrechte - Deine Umwelt<br />

Jahrzehnte stand es in Deutschland im Ermessen der Behörden, ob<br />

und wie sie Bürgern Einsicht in Umweltunterlagen gewährten. Das ist<br />

seit 1994 und deutlich seit 2005 vom deutschen Gesetzgeber durch<br />

neue Umweltinformationsgesetze verändert worden.<br />

Maßgeblich haben diese Änderung das europäische Parlament und<br />

die internationale Aarhus-Konvention bewirkt. So kann man heute<br />

feststellen, dass im Bereich der Umweltinformationsrechte Deutschland<br />

sehr fortschrittliche Gesetze auf Bundes- und Landesebene hat. Der<br />

einzige Makel: Kaum einer in Deutschland und im Freistaat Sachsen<br />

kennt seine Umweltinformationsmöglichkeiten. Die Umweltinformationsrechte<br />

sind zudem häufig wesentlich bürgerfreundlicher und<br />

weitergehender als die Verbraucherinformationsrechte oder allgemein<br />

die Informationsfreiheitsrechte.<br />

Der Freistaat Sachsen hat mit Gültigkeit vom 2. Juni 2006 zur Umsetzung<br />

der Umweltinformationsrichtlinie der EU (2003/5/EG) ein<br />

entsprechendes Landesgesetz erlassen. Dieses Gesetz gewährt jedem<br />

Bürger ohne Angabe von Gründen die Ausübung des Rechts auf<br />

Umweltinformation. Diese Broschüre soll Sie in diese Materie einführen<br />

und helfen, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen.<br />

Weitere Informationen finden sie auch unter<br />

www.umweltinformationsrecht.de<br />

Ihr<br />

Michael Zschiesche

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