Benützungs- und Gebührenordnung für Gemeindelokalitäten - Diegten
Benützungs- und Gebührenordnung für Gemeindelokalitäten - Diegten
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Für die Reinigung der Räumlichkeiten <strong>und</strong> des Inventars dürfen nur vom Hauswart zur<br />
Verfügung gestellte oder bewilligte Reinigungsmittel verwendet werden.<br />
Für die Reinigung des Kulturraumes <strong>und</strong> des Gewölbekellers gelten separate Bestimmungen.<br />
12. Hallenbenützung<br />
Die Hallenbenützung ist nur während den vom Gemeinderat bewilligten Übungsst<strong>und</strong>en<br />
gestattet. Schulklassen <strong>und</strong> Jugendorganisationen dürfen die Hallen nicht ohne den<br />
verantwortlichen Leiter betreten. Die Hallen dürfen <strong>für</strong> den Turnbetrieb nur mit sauberen<br />
Turnschuhen betreten werden.<br />
Auf den Aussenanlagen benützte oder auf dem Boden abfärbende Turnschuhe dürfen<br />
in den Hallen nicht getragen werden. Turn- <strong>und</strong> Sportschuhe mit Nägeln oder Zapfen<br />
dürfen innerhalb des Gebäudes nicht getragen noch gewaschen werden.<br />
Sämtliche Manipulationen an Gebäuden, Installationen <strong>und</strong> Einrichtungen sind verboten.<br />
Beobachtungen über Störungen an Anlagen wie Heizung, Lüftung etc. sind dem Abwart<br />
zu melden. Beschädigungen an Gebäuden <strong>und</strong> deren Einrichtungen sowie Mobiliar sind<br />
vom Verursacher unverzüglich dem Abwart zu melden.<br />
Für Beschädigungen haften die Veranstalter sowie die Verursacher.<br />
13. Sporthallen <strong>und</strong> Sportanlagen<br />
Bei der ordentlichen Benützung gemäss Belegungsplan sind die Beleuchtungseinrichtungen<br />
der Freiluftanlagen um 22.00 Uhr auszuschalten <strong>und</strong> sämtliche Räumlichkeiten<br />
aufgeräumt zu verlassen. Über Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat.<br />
Fussballspielen ist nur in der unteren Turnhalle gestattet. Es sind nur Hallenfussbälle<br />
gestattet.<br />
Stein- <strong>und</strong> Kugelstossen dürfen nur auf der hier<strong>für</strong> bestimmten Anlage betrieben werden.<br />
14. Bühnen<br />
Die Bedienung der Bühneneirichtungen <strong>und</strong> Beleuchtung ist ausschliesslich durch eine<br />
vom Abwart instruierte Person vorzunehmen.<br />
15. Küchenbenützung<br />
Für die Benützung der Küche sind die Instruktionen des Abwarts zu befolgen.<br />
16. Verpflichtung<br />
Sämtliche Organisatoren von Anlässen <strong>und</strong> Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle <strong>und</strong><br />
auf deren Areal sind angehalten, ihren Bierbedarf mit <strong>und</strong> ohne Alkohol bei der Brauerei<br />
Ziegelholf zu beziehen.