Merkblatt - Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH
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4. Die Zulassungsprüfung<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
dient der Feststellung der Eignung, unter Berücksichtigung der sich aus der bisherigen<br />
Berufstätigkeit ergebenden Kenntnisse und Fertigkeiten.<br />
Inhaltlich basiert die Zulassungsprüfung auf der Ausbildungsordnung und dem<br />
schulischen Rahmenlehrplan für Zahnarzthelferinnen. Es können Aufgaben aus den<br />
folgenden Gebieten gestellt werden:<br />
- Allgemeinbildung<br />
- Abrechnungswesen<br />
- Praxisorganisation/ -verwaltung<br />
- Rechnungswesen<br />
- Wirtschaftslehre<br />
- <strong>Zahnmedizin</strong>ische Terminologie<br />
Für die Teilnahme an der Zulassungsprüfung wird eine Gebühr erhoben. Die Zulassung<br />
zum Lehrgang verfällt nach einem Jahr (ab Datum der Zulassungsprüfung).<br />
5. Der zeitliche Ablauf<br />
der Termine für die Zulassungsprüfung und den Kursbeginn wird von der<br />
Landeszahnärztekammer <strong>Hessen</strong> bzw. der FAZH rechtzeitig mitgeteilt.<br />
Der Fortbildungslehrgang wird berufsbegleitend in ca. 420 Unterrichtsstunden<br />
vorzugsweise mittwochs, freitags und samstags angeboten. Der Unterricht findet in der<br />
Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr statt. Der Lehrgang wird in theoretisch-praktischer Form<br />
durchgeführt und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.<br />
Die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen ist verpflichtend. Bei Fehlzeiten von<br />
mehr als 5 Unterrichtstagen (35 Stunden) kann keine Zulassung zur Abschlussprüfung<br />
erfolgen.<br />
6. Die Lerninhalte<br />
6.1 Abrechnungswesen<br />
• Gesetzliche Grundlagen und vertragliche Bestimmungen<br />
• Ab- und Berechnung aller zahnärztlichen und labortechnischen<br />
Leistungen<br />
___________________________________<br />
*) Im Nachfolgenden wird nur die weibliche Form verwendet<br />
Stand: 01.09.2010 Seite 2 von 5