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Merkblatt - Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH

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4. Die Zulassungsprüfung<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

dient der Feststellung der Eignung, unter Berücksichtigung der sich aus der bisherigen<br />

Berufstätigkeit ergebenden Kenntnisse und Fertigkeiten.<br />

Inhaltlich basiert die Zulassungsprüfung auf der Ausbildungsordnung und dem<br />

schulischen Rahmenlehrplan für Zahnarzthelferinnen. Es können Aufgaben aus den<br />

folgenden Gebieten gestellt werden:<br />

- Allgemeinbildung<br />

- Abrechnungswesen<br />

- Praxisorganisation/ -verwaltung<br />

- Rechnungswesen<br />

- Wirtschaftslehre<br />

- <strong>Zahnmedizin</strong>ische Terminologie<br />

Für die Teilnahme an der Zulassungsprüfung wird eine Gebühr erhoben. Die Zulassung<br />

zum Lehrgang verfällt nach einem Jahr (ab Datum der Zulassungsprüfung).<br />

5. Der zeitliche Ablauf<br />

der Termine für die Zulassungsprüfung und den Kursbeginn wird von der<br />

Landeszahnärztekammer <strong>Hessen</strong> bzw. der FAZH rechtzeitig mitgeteilt.<br />

Der Fortbildungslehrgang wird berufsbegleitend in ca. 420 Unterrichtsstunden<br />

vorzugsweise mittwochs, freitags und samstags angeboten. Der Unterricht findet in der<br />

Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr statt. Der Lehrgang wird in theoretisch-praktischer Form<br />

durchgeführt und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.<br />

Die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen ist verpflichtend. Bei Fehlzeiten von<br />

mehr als 5 Unterrichtstagen (35 Stunden) kann keine Zulassung zur Abschlussprüfung<br />

erfolgen.<br />

6. Die Lerninhalte<br />

6.1 Abrechnungswesen<br />

• Gesetzliche Grundlagen und vertragliche Bestimmungen<br />

• Ab- und Berechnung aller zahnärztlichen und labortechnischen<br />

Leistungen<br />

___________________________________<br />

*) Im Nachfolgenden wird nur die weibliche Form verwendet<br />

Stand: 01.09.2010 Seite 2 von 5

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