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Satzung - Feuerwehr Potsdam

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<strong>Satzung</strong><br />

des <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verbandes e.V.<br />

in der Fassung vom<br />

08. März 2011


§1 Name, Rechtsstellung und Sitz des <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verbandes<br />

1.1. Der <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verband, nachfolgend Verband genannt, ist eine freiwillige<br />

Vereinigung von Angehörigen der <strong>Feuerwehr</strong>en, Organisationen und Bürgern der<br />

Stadt <strong>Potsdam</strong>, der mit dem <strong>Feuerwehr</strong>wesen verbunden ist.<br />

1.2. Er ist ein rechtsfähiger Verein und juristische Person. Der Verband verfolgt<br />

ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne des Abschnittes -Steuerbegünstigte<br />

Zwecke der Abgabenanordnung. Er ist weltanschaulich pluralistisch und betätigt sich<br />

weder politisch noch religiös. Er verhält sich tarifrechtlich neutral.<br />

1.3. Der Verband ist Mitglied im Landesfeuerwehrverband Brandenburg.<br />

1.4. Der Sitz des Verbandes ist <strong>Potsdam</strong>.<br />

1.5. Der Verband hat seinen eigenen Namen -<strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verband e.V.-, seine<br />

eigene Fahne, sein eigenes Zeichen und sein eigenes Siegel.<br />

§2 Aufgaben und Zweck des <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verbandes<br />

2.1. Der Verband ist für seine Mitglieder berechtigt, auf Stadtebene die Belange der<br />

<strong>Feuerwehr</strong>en bzw. Verbandsmitglieder zu vertreten und unterstützt sie bei der<br />

Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben.<br />

2.2. Er setzt sich für die Gewährleistung des Brandschutzes in allen Bereichen des<br />

öffentlichen Lebens ein.<br />

2.3. Er vertritt die sozialen Belange der Angehörigen der <strong>Feuerwehr</strong>, soweit nicht dabei<br />

gewerkschaftliche Belange der Berufsfeuerwehren oder anderer Gewerkschaften<br />

berührt werden.<br />

2.4. Er fördert die Kameradschaftlichkeit und den Zusammenhalt innerhalb der<br />

<strong>Feuerwehr</strong> sowie die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit allen im<br />

Feuerlösch- und Rettungsdienst, der Einsatznachsorge sowie im Katastrophenschutz<br />

tätigen Organisationen.<br />

2.5. Er unterstützt das Wirken der <strong>Feuerwehr</strong>en auf dienstorganisatorischem, kulturellem,<br />

feuerwehrsportlichem und musikalischem Gebiet.<br />

2.6. Er nimmt zu kommunalen Regelungen, die den Aufgabenbereich der<br />

<strong>Feuerwehr</strong>en betreffen, Stellung und gibt Anregungen zu Verbesserungen auf<br />

dem Gebiet des <strong>Feuerwehr</strong>wesens.<br />

2.7. Er fördert das brandschutzgerechte Verhalten von Kindern und Jugendlichen,<br />

auch mit dem Ziel der Nachwuchsgewinnung für Berufs- und Freiwillige<br />

<strong>Feuerwehr</strong>en.<br />

2.8. Er nimmt Einfluss auf den Inhalt und die Durchführung der Aus- und<br />

Weiterbildung sowie der Durchsetzung des Gesundheits- und<br />

Versicherungsschutzes der Angehörigen der Freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong>en.<br />

2.9. Er sorgt dafür, dass Angehörigen der Freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong>en aus dieser<br />

gesellschaftlichen Tätigkeit kein persönlicher oder beruflicher Nachteil entsteht.<br />

2.10. Er erkennt besondere Leistungen im <strong>Feuerwehr</strong>wesen und im Verbandsleben an<br />

und kann dafür verdienstvolle Organisationen, Angehörige von <strong>Feuerwehr</strong>en und<br />

andere Bürger auszeichnen.<br />

2.11. Er setzt sich für die gesamtgesellschaftliche Anerkennung und Unterstützung der<br />

Leistungen der Angehörigen der <strong>Feuerwehr</strong>en ein.<br />

2.12. Er ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


3.1. Mitglieder im Verband<br />

§3 Mitgliedschaft im <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verband<br />

3.1.1. Ordentliche Mitglieder des Verbandes können alle Angehörigen von <strong>Feuerwehr</strong>en<br />

der Stadt <strong>Potsdam</strong> werden bzw. sein.<br />

Als <strong>Feuerwehr</strong>en im Sinne dieser <strong>Satzung</strong> gelten gleichberechtigt nebeneinander:<br />

a) Berufsfeuerwehr<br />

b) Freiwillige <strong>Feuerwehr</strong>en<br />

c) Betriebs- und Werkfeuerwehren<br />

3.1.2. Fördernde Mitglieder des Verbandes können Körperschaften öffentlichen Rechts,<br />

natürliche und juristische Personen, Betriebe und Institute werden. Fördernde<br />

Mitglieder besitzen kein Stimmrecht im Verband.<br />

3.1.3. Zu Ehrenmitgliedern können Personen und Persönlichkeiten ernannt werden, die<br />

sich um das <strong>Feuerwehr</strong>wesen oder um das Verbandsleben besonders verdient<br />

gemacht haben. Dies ist nur auf Beschluss der Delegiertenversammlung möglich.<br />

(Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Verbandes.) Die Vorschläge sind an<br />

den Verbandsvorstand zu richten. Diese Auszeichnung nimmt der 1. Vorsitzende des<br />

Vorstandes vor. Ehrenmitglieder besitzen kein Stimmrecht im Verband.<br />

3.1.4. Die Mitgliedschaft ist schriftlich formlos durch die Wehren zu erklären und beginnt<br />

mit dem Tage der Aufnahme in die <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Potsdam</strong>.<br />

Die Mitgliedschaft im Verband endet durch<br />

a) Austritt<br />

b) Ausschluss<br />

c) Tod<br />

Nach Beendigung des aktiven Dienstes in einer <strong>Feuerwehr</strong> können die Mitglieder in<br />

die Alters- und Ehrenabteilung des Verbandes übernommen werden zur weiteren<br />

Mitgliedschaft im Verband. Der Austritt aus dem Verband kann nur zum Schluss des<br />

Geschäftsjahres erfolgen. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher<br />

schriftlich beim Vorstand eingehen. Ein Mitglied kann aus dem Verband<br />

ausgeschlossen werden, wenn es zwei Halbjahresbeiträge trotz schriftlicher<br />

Mahnung im Rückstand ist, den Interessen des Verbandes zuwider handelt oder<br />

Beschlüsse der Verbandsorgane (Vorstand oder Delegiertenversammlung) nicht<br />

befolgt bzw. ein Verbandsmitglied aus der <strong>Feuerwehr</strong> ausgeschlossen oder<br />

entlassen wird.<br />

3.1.5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder vermögensrechtliche Anspruch<br />

gegen den Verband.<br />

3.2. Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder<br />

3.2.1. Die Mitglieder haben das Recht<br />

- am Verbandsleben im Rahmen der <strong>Satzung</strong> teilzunehmen<br />

- über die Delegierten an Entscheidungen mitzuwirken<br />

- Anträge zu stellen<br />

- Vorschläge einzubringen<br />

- selbst gewählt zu werden<br />

- die Delegierten ihrer Grundorganisation zu wählen<br />

- zu den Kandidaten der Delegierten und des Vorstandes Stellung zu nehmen und<br />

Anfragen an sie zu richten<br />

3.2.2. Die Mitglieder haben die Pflicht


- die <strong>Satzung</strong> des Verbandes anzuerkennen und einzuhalten<br />

- die durch die Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse in allen Bereichen<br />

durchzusetzen<br />

- Wahlfunktionen oder im Sonderfall berufene Funktionen satzungsgemäß und<br />

gewissenhaft auszuüben<br />

- an den Verband einen Jahresbeitrag zu leisten (die Beitragshöhe wird durch die<br />

Delegiertenversammlung in der Beitrags- und Finanzordnung festgelegt).<br />

3.2.3. Fördernde Mitglieder zahlen einen Beitrag entsprechend der Beitrags- und<br />

Finanzordnung des Verbandes.<br />

3.2.4. Ehrenmitglieder nach §3 Absatz 3.1.3. zahlen einen Jahresbeitrag nach eigenem<br />

Ermessen.<br />

§4 Organe des <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verbandes<br />

4.1. Der geschäftsführende Vorstand<br />

4.1.1. Er besteht aus 9 Mitgliedern. Dies sind: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender,<br />

Schatzmeister, Schriftführer und Pressereferent, Frauenbeauftragte, Vertreter<br />

Alters- und Ehrenabteilung , 2 weitere Beisitzer, Stadtjugendfeuerwehrwart<br />

(geborenes Mitglied im Vorstand). An der Vorstandsarbeit kann der<br />

Wehrsprecher der FF mit beratender Stimme teilnehmen.<br />

4.1.2. Der Verband kann sich vom 1. und/oder 2. Vorsitzenden vertreten lassen. Sie<br />

sind juristisch der Verband und können den Verband allein vertreten.<br />

4.1.3. Vorstandsmitglieder müssen aktive <strong>Feuerwehr</strong>leute sein und einer <strong>Feuerwehr</strong><br />

angehören, ausgenommen der Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung.<br />

4.1.4. Die Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 6<br />

Vorstandsmitglieder anwesend sind.<br />

4.2. Die Delegiertenversammlung<br />

4.2.1. Sie besteht aus dem Verbandsvorstand und den gewählten Delegierten. Die<br />

Delegiertenversammlung ist das höchste Organ des Verbandes. Die Delegierten<br />

werden von den Verbandsmitgliedern in freier Wahl gewählt.<br />

4.2.2. Jede <strong>Feuerwehr</strong> bis 20 Mitgliedern der Einsatzabteilung wählt einen Delegierten<br />

und für jeweils weitere angefangene 10 Mitglieder einen weiteren Delegierten.<br />

4.2.3. Die Delegiertenversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie gilt als<br />

ordnungsgemäß einberufen, wenn alle Delegierten mindestens zwei Monate<br />

vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung benachrichtigt worden sind.<br />

Änderungsvorschläge zur Tagesordnung sind 2 Wochen vorher beim Vorstand<br />

einzureichen.<br />

4.2.4. Eine Delegiertenversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein<br />

Drittel der Delegierten dies unter Angabe von Gründen schriftlich vom Vorstand<br />

fordert.<br />

4.2.5. Die Delegiertenversammlung wird vom 1. Vorsitzenden des Verbandes geleitet. Sie<br />

ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten anwesend ist.<br />

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der vertretenen Stimmen gefasst, soweit<br />

nicht andere Stimmverhältnisse vorgeschrieben sind. Jeder Delegierte hat eine<br />

Stimme.<br />

4.2.6. Bei <strong>Satzung</strong>sänderungen muss eine zwei Drittel Mehrheit für die Änderung<br />

stimmen.<br />

4.2.7. Über die Delegiertenversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen,<br />

das vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollführer unterschrieben werden muss.<br />

Das Protokoll ist zu archivieren.


4.2.8. Zu den Delegiertenversammlungen können durch den Vorstand oder auf Antrag von<br />

Delegierten nach Bestätigung durch den Vorstand, Gäste eingeladen werden.<br />

4.2.9. Wird die Mindestanzahl der teilnehmenden Delegierten nicht erreicht, so ist<br />

innerhalb von 8 Wochen ein neuer Termin zur Durchführung der Delegiertenversammlung<br />

festzusetzen.<br />

§5 Aufgaben des Vorstandes<br />

Der Vorstand hat die Aufgabe<br />

- die Beschlüsse der Delegiertenversammlung auszuführen<br />

- die Verwaltung des Verbandes zu besorgen und Beschlüsse über anstehende<br />

Verbandsfragen zu fassen, soweit nicht dafür die Delegiertenversammlung<br />

notwendig ist<br />

- alle Delegierten über Beschlüsse des Vorstandes zu informieren<br />

- mindestens vierteljährlich zu tagen oder innerhalb von 10 Tagen, wenn dies<br />

mindestens 4 Vorstandsmitglieder fordern.<br />

- durch den Schriftführer, dessen Stellvertreter oder einen Beisitzer von jeder<br />

Vorstandssitzung ein schriftliches Protokoll anfertigen zu lassen und zu<br />

archivieren<br />

- vom Schatzmeister einen halbjährigen Finanzbericht abzufordern<br />

- vom 1. Vorsitzenden einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht zum laufenden<br />

Geschäftsjahr entgegenzunehmen.<br />

- In Abwesenheit des 1. Vorsitzenden werden alle Aufgaben durch den 2.<br />

Vorsitzenden wahrgenommen.<br />

- Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.<br />

§6 Aufgaben der Delegiertenversammlung<br />

Die Delegiertenversammlung<br />

- wählt den Vorstand<br />

- setzt die jährlichen Mitgliedsbeiträge in der Finanzrichtlinie fest<br />

- berät und entscheidet wesentliche Angelegenheiten des Verbandes<br />

- beschließt über <strong>Satzung</strong>sänderungen<br />

- wählt zur Kontrolle der Finanzen 3 Kassenrevisoren<br />

- wählt die Delegierten für Delegiertenversammlung des Gesamtverbandes der<br />

<strong>Feuerwehr</strong>en<br />

- beschließt endgültig bei Widerspruch über Ausschluss von Mitgliedern aus dem<br />

Verband<br />

- entlastet den Vorstand nach Abgabe des jährlichen Tätigkeitsberichtes und des<br />

Kassenberichtes.<br />

§7 Wahlen im <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verband<br />

7.1. Die Delegierten werden von den Jahreshauptversammlungen der <strong>Feuerwehr</strong>en mit<br />

zwei Drittel Mehrheit der Verbandsmitglieder für die Dauer von 4 Jahren gewählt und<br />

sind jährlich zu bestätigen.<br />

7.2. Wahlvorschläge mit der Bereitschaftserklärung der Kandidaten, als 1. oder 2.<br />

Vorsitzender oder als Vorstandsmitglied aktiv mitzuarbeiten, sind schriftlich, bis<br />

spätestens 12 Wochen vor der Wahl beim 1. Vorsitzenden des Verbandes<br />

einzureichen. Mit der Einladung zur Delegiertenversammlung gemäß § (4) Absatz


4.2.3. der <strong>Satzung</strong> werden die Vorschläge mit Namen und einer Kurzdarstellung<br />

bekannt gegeben.<br />

7.3. Wahlvorschläge für den 1. und 2. Vorsitzenden sowie für den Vorstand kann jedes<br />

ordentliche Mitglied des Verbandes gemäß der <strong>Satzung</strong> unterbreiten.<br />

7.4. Es werden in drei Wahlgängen getrennt gewählt:<br />

- der 1. Vorsitzende,<br />

- der 2. Vorsitzende<br />

- die 6 weiteren Vorstandsmitglieder.<br />

Nach der Wahl des 1. Vorsitzenden ist dieser, falls er auch als 2. Vorsitzender oder<br />

Vorstandsmitglied kandidiert, vom entsprechenden Wahlschein zu streichen.<br />

Gleiches gilt für die Wahl des 2. Vorsitzenden. Wiederwahl ist zulässig.<br />

7.5. Scheidet der 1. oder 2. Vorsitzende während der Legislaturperiode aus, so ist auf der<br />

folgenden Delegiertenversammlung für die unbesetzte Wahlfunktion eine Neuwahl<br />

durchzuführen. Die bis dahin entstehende Vakanz wird durch den Vorstand geregelt.<br />

7.6. Der 1. und 2. Vorsitzende werden von der Delegiertenversammlung mit der Mehrheit<br />

von mehr als der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten für die Dauer von 4<br />

Jahren gewählt. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Wird diese Mehrheit nicht<br />

erreicht, ist eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern, die im ersten Wahlgang<br />

die meisten Stimmen erhalten haben, erforderlich. Danach ist der Bewerber mit den<br />

meisten Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los des<br />

Wahlleiters.<br />

7.7. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt als Listenwahl. Jeder Delegierte hat 6<br />

Stimmen, wobei für jeden Kandidaten maximal 1 Stimme zu vergeben ist. Die 6<br />

Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl sind gewählt. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet das Los des Wahlleiters.<br />

§8 Verwaltung, Geschäftsführung und Kassenwesen<br />

8.1. Die Tätigkeit aller Organe des Verbandes (nach §4) ist ehrenamtlich.<br />

8.2. Das Geschäftsjahr des Verbandes ist das laufende Kalenderjahr.<br />

8.3. Die Einnahmen des Verbandes bestehen aus:<br />

- den Beiträgen der Mitglieder<br />

- Spenden und Stiftungen<br />

- sonstigen Zuwendungen<br />

- aus Zinsbeträgen des Verbandskontos.<br />

8.4. Die Mittel des Verbandes dürfen ausschließlich verwendet werden:<br />

- zur Durchführung von Tagungen und Besprechungen<br />

- zur Bestreitung allgemeiner Verwaltungskosten<br />

- zur Betreuung von Delegationen<br />

- zur Zahlung von Beiträgen an Organisationen, in denen der Verband Mitglied ist<br />

- zur Bezahlung von nachgewiesenen Reisekosten für Delegierte und<br />

Vorstandsmitglieder nach gültigem Reisekostenrecht<br />

- zur Bezahlung von Aufwendungen, die sich aus den satzungsgemäßen<br />

Aufgaben des Verbandes ergeben.<br />

Es darf keine fremde Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft<br />

fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen<br />

begünstigt werden.<br />

8.5. Der Verband verwendet die Mittel für satzungsgemäße Zwecke und gibt seinen<br />

Mitgliedern keine Zuwendungen aus Verbandsmitteln.<br />

8.6. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Rechnung zu legen. Sie sind im Kassenbuch<br />

zu registrieren.


8.7. Die Verbandskasse ist jährlich durch mindestens zwei Kassenrevisoren zu prüfen<br />

und der Bericht in der Delegiertenversammlung allen Delegierten zur Kenntnis zu<br />

geben. Danach ist dieser Bericht zu archivieren.<br />

8.8. Der Haushaltsplan ist jährlich aufzustellen. Die vereinnahmten Mittel sind zeitnah zu<br />

verwenden. Über die Bildung von Rücklagen hat die Delegiertenversammlung auf<br />

Vorschlag des Vorstandes zu entscheiden. Einzelheiten werden durch die Beitrags-<br />

und Finanzordnung des Verbandes geregelt.<br />

8.9. Die Vertretungsmacht der den Verband gerichtlich oder außergerichtlich vertretenden<br />

Vorstandsmitglieder wird ausschließlich auf das Vermögen des Verbandes begrenzt.<br />

Der Vorstand haftet daher aus allen Rechtsgeschäften, die durch seine Vertreter<br />

abgeschlossen werden, nur mit seinem Verbandsvermögen. Der Verband haftet nicht<br />

bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln der Verbandsvertreter.<br />

§9 Auflösung des Verbandes<br />

9.1. Der Verband wird aufgelöst, wenn auf einer hierzu ordentlich einberufenen<br />

Delegiertenversammlung, an der mindestens 80 % aller Delegierten teilnehmen, zwei<br />

Drittel der Delegierten sich für eine Auflösung entschieden haben.<br />

9.2. Bei Auflösung des Verbandes oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt<br />

das Vermögen des Vereins an den Landesfeuerwehrverband Brandenburg, der<br />

es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige und steuerbegünstigte<br />

Zwecke des <strong>Feuerwehr</strong>wesens zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige<br />

Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes<br />

ausgeführt werden. Über die Verwendung beschließt die<br />

Delegiertenversammlung, die die Auflösung beschlossen hat, mit einfacher<br />

Mehrheit. Die Delegiertenversammlung wählt zur Abwicklung der Formalitäten<br />

aus ihren Reihen 3 Liquidatoren.<br />

§10 Schlussbestimmungen<br />

Diese <strong>Satzung</strong> ist auf der außerordentlichen Gründungsversammlung von <strong>Feuerwehr</strong>en<br />

des Kreises am 23.06.1990 beraten und mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen worden.<br />

Die <strong>Satzung</strong> ist Bestandteil der Anmeldung beim Kreisgericht <strong>Potsdam</strong>. Der Verband ist<br />

im Vereinsregister, unter der laufenden Nr. 136 am 13.07.1990, registriert und trägt den<br />

Zusatz "e.V.".<br />

Durch das Finanzamt <strong>Potsdam</strong>-Stadt wurde dem <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verband e.V. die<br />

Steuernummer 046-142-01083, lfd. Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten<br />

Körperschaften -291- erteilt.<br />

Als allgemein besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zweck wurde<br />

„Förderung des Brandschutzes“ bestätigt.<br />

Ergänzungen und Veränderungen zur <strong>Satzung</strong> in der Fassung vom 03.08.2004 wurden<br />

durch die Delegiertenversammlung am 08.03.2011 beschlossen.<br />

Es wurde über eingearbeitete <strong>Satzung</strong>sveränderungen und Streichungen abgestimmt.<br />

Ergebnis: für die Vorschläge = 36 Delegierte 1 Gegenstimme 1 Enthaltung<br />

Häusler Naumann<br />

1. Vorsitzender Schriftführer


Anlage zur <strong>Satzung</strong> des <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verbandes<br />

Beitrags- und Finanzordnung des <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verbandes e.V.<br />

Auf der Grundlage der bestätigten <strong>Satzung</strong> des Verbandes (§8 Verwaltung, Geschäftsführung<br />

und Kassenwesen) wird nachstehende Ordnung festgelegt und durch die Delegierten<br />

bestätigt.<br />

1. Beitragsordnung<br />

1.1. Die Eingaben ergeben sich aus:<br />

- den Mitgliedsbeiträgen<br />

- finanziellen Unterstützungen<br />

- den Einnahmen aus Dienstleistungen, die durch den Verband gebracht werden<br />

- und sonstigen Zuwendungen und Einnahmen.<br />

1.2. Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Mitgliedsart. Zur Zeit gelten folgende<br />

jährliche Mitgliedsbeiträge:<br />

- für ordentliche Mitglieder € 6,20<br />

- für Ehrenmitglieder beliebig<br />

- für fördernde Mitglieder<br />

a) Privatpersonen mindestens € 50,00<br />

b) Einzelfirmen und Personengesellschaften mindestens € 100,00<br />

c) Kapitalgesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts<br />

mindestens € 150,00<br />

Das Kalenderjahr gilt als Beitragsjahr. Tritt ein Mitglied im Laufe eines Beitragsjahres<br />

bei, so ist nur der anteilige Jahresbeitrag zu entrichten.<br />

1.3. Mitgliedsbeiträge sind jährlich fällig. Sie sind zahlbar bis zum 30.03. des<br />

Beitragsjahres durch Banküberweisungen auf das Konto:<br />

<strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verband e.V.<br />

Konto-Nr.: 3524034470<br />

Mittelbrandenburgische Sparkasse in <strong>Potsdam</strong><br />

BLZ: 160 500 00<br />

Die Beiträge der Mitglieder der <strong>Feuerwehr</strong>en sind zu sammeln, eine<br />

Sammelüberweisung ist zu tätigen sowie dem Schatzmeister eine Beitragsliste zu<br />

übermitteln. Barzahlung an den Schatzmeister ist möglich.<br />

2. Haushaltsgrundsätze<br />

Die Mittel des <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verbandes dürfen nur gemäß der Grundsätze der<br />

bestätigten <strong>Satzung</strong>, § 8, verwendet werden.<br />

3. Kassenordnung<br />

Die Finanzbewegungen erfolgen über das Konto des Verbandes und sind im Kassenbuch<br />

auszuweisen.<br />

Eine Bargeldkasse kann nur für Kleinstausgaben (Porto, Büromaterial etc..) bis € 50,00<br />

gehalten werden.


Über die Ein- und Auszahlungen aus der Bargeldkasse ist ein gesondertes Kassenbuch zu<br />

führen.<br />

Überweisungen müssen vom Schatzmeister und dem 1. oder 2. Vorsitzenden abgezeichnet<br />

werden.<br />

Der Schatzmeister legt dem Vorstand bis zum 31. Januar einen Kassenbericht für das<br />

abgelaufene Geschäftsjahr und einen Haushaltsplan für das begonnene Geschäftsjahr vor.<br />

4.0. Inkraftsetzung<br />

Die Beitrags- und Finanzordnung ist Bestandteil der <strong>Satzung</strong> des <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong><br />

Verbandes. Sie wurde auf der Delegiertenversammlung am 14.12.1991 beschlossen und<br />

tritt mit gleicher Wirkung in Kraft.<br />

Auf der Delegiertenversammlung am 08.03.2011 erfolgte eine Bestätigung der Änderung der<br />

Beitrags- und Finanzordnung.<br />

<strong>Potsdam</strong>, den 08. März 2011<br />

Bestätigt<br />

durch den Vorstand des <strong>Potsdam</strong>er <strong>Feuerwehr</strong>verbandes e.V.:<br />

1. Vorsitzender Häusler, Dirk<br />

2. Vorsitzender von Bergen, Jan<br />

Schatzmeister Driest, Mario<br />

Schriftführer, Pressereferent Naumann, Thomas<br />

Frauenbeauftragte Schmidt, Heike<br />

Vertreter Alters- und Ehrenabteilung Enders, Horst<br />

Beisitzer Kunkel, Marcel<br />

Beisitzer Pfaff, Tonio<br />

Stadtjugendfeuerwehrwart Driest, Sven<br />

Häusler Naumann<br />

1. Vorsitzender Schriftführer

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