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Mitteilungsblatt 41 / 2011 - Stadt Lahr

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S 21-Kündigungsgesetz am 27. November <strong>2011</strong> Auskünfte aus<br />

dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad<br />

und Anschriften der Mitglieder von nach Lebensalter zusammengesetzten<br />

Gruppen von Stimmberechtigten erteilen (Gruppenauskünfte).<br />

Beispiel für eine solche Gruppe: Stimmberechtigte<br />

mit einem Lebensalter zwischen 30 und 39 Jahren. Die Geburtstage<br />

der Stimmberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt<br />

werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung kann die oben erwähnten Melderegisterdaten<br />

ferner dazu verwenden, den Stimmberechtigten Informationen<br />

von Parteien zuzusenden (Adressmittlung).<br />

Die Stimmberechtigten haben das Recht, dieser Auskunftserteilung<br />

und Datennutzung zu widersprechen. Wer von diesem<br />

Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, eine<br />

entsprechende Erklärung gegenüber der Meldebehörde<br />

a) im Bürgerbüro, Rathausplatz 4, oder<br />

b) den Ortsverwaltungen seines <strong>Stadt</strong>teils<br />

abzugeben. Das Widerspruchsrecht kann nur umfassend bezüglich<br />

aller Parteien ausgeübt werden. Die Frist für die Wahrnehmung<br />

des Widerspruchsrechts endet am 15. November<br />

<strong>2011</strong>. Bis zum Eingang des Widerspruchs bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

können die oben erwähnten Melderegisterdaten des jeweiligen<br />

Stimmberechtigten zur Erteilung von Gruppenauskünften<br />

und zur Adressmittlung verwendet werden.<br />

Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes für Baden-<br />

Württemberg.<br />

<strong>Lahr</strong>/Schwarzwald, den 12. Oktober <strong>2011</strong><br />

Bürgermeisteramt <strong>Lahr</strong>/Schwarzwald<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten<br />

und von Rechten an Grundstücken bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Lahr</strong>/<br />

Schwarzwald hat gemäß § 196 Baugesetzbuch vom 31. Juli<br />

2009 (BGBl I S. 2585) aus der Kaufpreissammlung der Jahre<br />

2009 / 2010 die nachfolgenden wesentlichen Daten für die Wertermittlung<br />

abgeleitet und am 30. Juni <strong>2011</strong> beschlossen.<br />

I. Bodenrichtwerte<br />

Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute<br />

Flächen. Vollerschlossene Grundstücke gelten als erschließungsbeitragsfreies<br />

Bauland. Für im Wesentlichen gleichartige<br />

Lage-, Nutzungs- und Wertverhältnisse werden Richtwertzonen<br />

gebildet, die in der Bodenrichtwertkarte mit Stand 31.<br />

Dezember 2010 dargestellt sind. Zur Ableitung der Bodenrichtwertkarte<br />

aus der Kaufpreissammlung wurden rd. 1 400<br />

Kaufverträge ausgewertet. In den Jahren 2009 und 2010 wurden<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lahr</strong> bebaute und unbebaute Grundstücksflächen,<br />

Wohnungs- und Teileigentum insgesamt im Wert von<br />

rd. 154 Mill. Euro umgesetzt.<br />

Die Bodenrichtwertkarte für das Gemeindegebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Lahr</strong>/<br />

Schwarzwald kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses,<br />

Städt. Vermessungs- und Liegenschaftsamt,<br />

Schillerstraße 23, 77933 <strong>Lahr</strong>, Zimmer 178, während der Dienststunden<br />

eingesehen werden. Gegen eine Gebühr von 75 EUR<br />

kann die Abgabe einer Mehrfertigung der Bodenrichtwertkarte<br />

(10 Kartenblätter) beantragt werden (Tel. 07821/910 0711).<br />

Weiterhin sind die Bodenrichtwerte im Internet unter www.lahr.de<br />

ersichtlich.<br />

Gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung werden hiermit<br />

die Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2010 für den jeweiligen<br />

Entwicklungsstand von Grund und Boden bekannt gegeben:<br />

Bodenqualität<br />

Bauerwartungsland 20 bis 30 EUR/m²<br />

Rohbauland 20 bis 100 EUR/m²<br />

Wohnbauflächen 120 bis 290 EUR/m²<br />

Mischbauflächen<br />

-<strong>Stadt</strong>kern- 225 bis 970 EUR/m²<br />

-<strong>Stadt</strong>kernumfeld- 160 bis 280 EUR/m²<br />

-Sonstige- 30 bis 160 EUR/m²<br />

Gewerbeflächen 30 bis 60 EUR/m²<br />

Sondergebiete 25 bis 240 EUR/m²<br />

Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke beträgt der Bodenrichtwert<br />

je nach Lage, Nutzungsart und Bodenqualität 1 bis 2,5<br />

EUR/m², für unbestockte Rebflächen 2 bis 3,5 EUR/m² und Klein-<br />

gärten ab 5 EUR/m².<br />

II. Bodenpreisindizes<br />

Für unterschiedliche Nutzungsverhältnisse wurden aus durchschnittlichen<br />

Bodenpreisen Indexzahlen, bezogen auf das Basisjahr<br />

1998, ermittelt. Hieraus können Änderungen der allgemeinen<br />

Wertverhältnisse auf dem hiesigen Grundstücksmarkt abgeleitet<br />

werden.<br />

Jahr Wohn- Misch- Gewerbe- Gesamt- Verändebaufl.<br />

baufl. baufl. index rungen<br />

1998 100 100 100 100 —<br />

2000 114 106 100 107 + 7 %<br />

2002 115 103 98 105 - 2 %<br />

2004 122 100 93 105 +/- 0 %<br />

2006 124 100 93 106 + 1 %<br />

2008 123 102 105 110 + 4 %<br />

2010 129 110 105 115 + 5 %<br />

III. Liegenschaftszinssätze<br />

Aus Wertermittlungen und Vergleichen mit dem Grundstücksmarkt<br />

in <strong>Lahr</strong>/Schwarzwald ergeben sich folgende<br />

Liegenschaftszinssätze mit denen der Verkehrswert von Liegenschaften<br />

im Durchschnitt marktüblich verzinst wird:<br />

Grundstücksnutzung Liegenschaftszins<br />

Gewerbe<br />

Mischnutzung<br />

6,0 % bis 9,0 %<br />

über 50 % gewerblich 5,0 % bis 6,0 %<br />

unter 50 % gewerblich 4,5 % bis 5,5 %<br />

Wohnnutzung 2,0 % bis 5,0 %<br />

Wohnungseigentum 3,5 % bis 5,0 %<br />

IV. Kaufpreise für Rechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />

Aus den Kaufpreisen für Wohnungs- und Teileigentum wurden<br />

folgende Kaufpreise je m² Wohnfläche (WFL) für eine durchschnittliche<br />

Wohnungsgröße von 70 m² WFL ermittelt:<br />

Wohnungseigentum<br />

a) in Hochhäusern Durchschnitt ca. 600 EUR/m² WFL<br />

b) in Mehrfamilienhäusern Durchschnitt ca. 1.800EUR/m² WFL<br />

Teileigentum<br />

je Pkw-Stellplatz: ca. 3.000 bis 11.000 EUR<br />

je Pkw-Tiefgaragenstellplatz: ca. 7.000 bis 14.000 EUR<br />

<strong>Lahr</strong> / Schwarzwald, 8. Oktober <strong>2011</strong><br />

Gutachterausschuss bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Lahr</strong><br />

Geschäftsstelle, Schillerstraße 23, 77933 <strong>Lahr</strong><br />

Bernd Haller, Telefon 07821/910-0710, Telefax 07821/910-0702<br />

E-Mail: bernd.haller@lahr.de.<br />

Zensus <strong>2011</strong> – Gebäude- und Wohnungszählung<br />

Das Statistische Landesamt informiert:<br />

Seit Anfang Mai <strong>2011</strong> haben rund 3,3 Mio. Bürgerinnen und Bürger<br />

in Baden-Württemberg vom Statistischen Landesamt einen<br />

Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im<br />

Rahmen des Zensus <strong>2011</strong> erhalten. Etwa 3,1 Mio. Fragebogen<br />

sind bereits per Post oder auf elektronischem Weg zurückgesandt<br />

worden. Hierfür möchten wir uns ganz herzlich bedanken.<br />

Wir möchten an die noch ausstehenden Fragebogen erinnern.<br />

Erste Erinnerungen wurden bereits verschickt, weitere werden<br />

folgen. Nach der Erinnerung wird das Statistische Landesamt<br />

den noch säumigen Bürgern Heranziehungsbescheide zusenden,<br />

was wir aber im beiderseitigen Interesse gerne vermeiden<br />

würden.<br />

Daher die Bitte an alle Auskunftspflichtigen, welche uns die<br />

Daten noch nicht übermittelt haben, dies unverzüglich entweder<br />

postalisch mit dem Fragebogen oder besser online mit den<br />

Zugangsdaten auf der Vorderseite des Fragebogens zu tun.<br />

Bitte senden Sie uns den Fragebogen auch dann zurück, wenn<br />

Sie keine Angaben zu dem Objekt machen können, damit wir

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