Mitteilungsblatt 41 / 2011 - Stadt Lahr
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S 21-Kündigungsgesetz am 27. November <strong>2011</strong> Auskünfte aus<br />
dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad<br />
und Anschriften der Mitglieder von nach Lebensalter zusammengesetzten<br />
Gruppen von Stimmberechtigten erteilen (Gruppenauskünfte).<br />
Beispiel für eine solche Gruppe: Stimmberechtigte<br />
mit einem Lebensalter zwischen 30 und 39 Jahren. Die Geburtstage<br />
der Stimmberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt<br />
werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung kann die oben erwähnten Melderegisterdaten<br />
ferner dazu verwenden, den Stimmberechtigten Informationen<br />
von Parteien zuzusenden (Adressmittlung).<br />
Die Stimmberechtigten haben das Recht, dieser Auskunftserteilung<br />
und Datennutzung zu widersprechen. Wer von diesem<br />
Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, eine<br />
entsprechende Erklärung gegenüber der Meldebehörde<br />
a) im Bürgerbüro, Rathausplatz 4, oder<br />
b) den Ortsverwaltungen seines <strong>Stadt</strong>teils<br />
abzugeben. Das Widerspruchsrecht kann nur umfassend bezüglich<br />
aller Parteien ausgeübt werden. Die Frist für die Wahrnehmung<br />
des Widerspruchsrechts endet am 15. November<br />
<strong>2011</strong>. Bis zum Eingang des Widerspruchs bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
können die oben erwähnten Melderegisterdaten des jeweiligen<br />
Stimmberechtigten zur Erteilung von Gruppenauskünften<br />
und zur Adressmittlung verwendet werden.<br />
Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes für Baden-<br />
Württemberg.<br />
<strong>Lahr</strong>/Schwarzwald, den 12. Oktober <strong>2011</strong><br />
Bürgermeisteramt <strong>Lahr</strong>/Schwarzwald<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten<br />
und von Rechten an Grundstücken bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Lahr</strong>/<br />
Schwarzwald hat gemäß § 196 Baugesetzbuch vom 31. Juli<br />
2009 (BGBl I S. 2585) aus der Kaufpreissammlung der Jahre<br />
2009 / 2010 die nachfolgenden wesentlichen Daten für die Wertermittlung<br />
abgeleitet und am 30. Juni <strong>2011</strong> beschlossen.<br />
I. Bodenrichtwerte<br />
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute<br />
Flächen. Vollerschlossene Grundstücke gelten als erschließungsbeitragsfreies<br />
Bauland. Für im Wesentlichen gleichartige<br />
Lage-, Nutzungs- und Wertverhältnisse werden Richtwertzonen<br />
gebildet, die in der Bodenrichtwertkarte mit Stand 31.<br />
Dezember 2010 dargestellt sind. Zur Ableitung der Bodenrichtwertkarte<br />
aus der Kaufpreissammlung wurden rd. 1 400<br />
Kaufverträge ausgewertet. In den Jahren 2009 und 2010 wurden<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lahr</strong> bebaute und unbebaute Grundstücksflächen,<br />
Wohnungs- und Teileigentum insgesamt im Wert von<br />
rd. 154 Mill. Euro umgesetzt.<br />
Die Bodenrichtwertkarte für das Gemeindegebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Lahr</strong>/<br />
Schwarzwald kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses,<br />
Städt. Vermessungs- und Liegenschaftsamt,<br />
Schillerstraße 23, 77933 <strong>Lahr</strong>, Zimmer 178, während der Dienststunden<br />
eingesehen werden. Gegen eine Gebühr von 75 EUR<br />
kann die Abgabe einer Mehrfertigung der Bodenrichtwertkarte<br />
(10 Kartenblätter) beantragt werden (Tel. 07821/910 0711).<br />
Weiterhin sind die Bodenrichtwerte im Internet unter www.lahr.de<br />
ersichtlich.<br />
Gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung werden hiermit<br />
die Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2010 für den jeweiligen<br />
Entwicklungsstand von Grund und Boden bekannt gegeben:<br />
Bodenqualität<br />
Bauerwartungsland 20 bis 30 EUR/m²<br />
Rohbauland 20 bis 100 EUR/m²<br />
Wohnbauflächen 120 bis 290 EUR/m²<br />
Mischbauflächen<br />
-<strong>Stadt</strong>kern- 225 bis 970 EUR/m²<br />
-<strong>Stadt</strong>kernumfeld- 160 bis 280 EUR/m²<br />
-Sonstige- 30 bis 160 EUR/m²<br />
Gewerbeflächen 30 bis 60 EUR/m²<br />
Sondergebiete 25 bis 240 EUR/m²<br />
Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke beträgt der Bodenrichtwert<br />
je nach Lage, Nutzungsart und Bodenqualität 1 bis 2,5<br />
EUR/m², für unbestockte Rebflächen 2 bis 3,5 EUR/m² und Klein-<br />
gärten ab 5 EUR/m².<br />
II. Bodenpreisindizes<br />
Für unterschiedliche Nutzungsverhältnisse wurden aus durchschnittlichen<br />
Bodenpreisen Indexzahlen, bezogen auf das Basisjahr<br />
1998, ermittelt. Hieraus können Änderungen der allgemeinen<br />
Wertverhältnisse auf dem hiesigen Grundstücksmarkt abgeleitet<br />
werden.<br />
Jahr Wohn- Misch- Gewerbe- Gesamt- Verändebaufl.<br />
baufl. baufl. index rungen<br />
1998 100 100 100 100 —<br />
2000 114 106 100 107 + 7 %<br />
2002 115 103 98 105 - 2 %<br />
2004 122 100 93 105 +/- 0 %<br />
2006 124 100 93 106 + 1 %<br />
2008 123 102 105 110 + 4 %<br />
2010 129 110 105 115 + 5 %<br />
III. Liegenschaftszinssätze<br />
Aus Wertermittlungen und Vergleichen mit dem Grundstücksmarkt<br />
in <strong>Lahr</strong>/Schwarzwald ergeben sich folgende<br />
Liegenschaftszinssätze mit denen der Verkehrswert von Liegenschaften<br />
im Durchschnitt marktüblich verzinst wird:<br />
Grundstücksnutzung Liegenschaftszins<br />
Gewerbe<br />
Mischnutzung<br />
6,0 % bis 9,0 %<br />
über 50 % gewerblich 5,0 % bis 6,0 %<br />
unter 50 % gewerblich 4,5 % bis 5,5 %<br />
Wohnnutzung 2,0 % bis 5,0 %<br />
Wohnungseigentum 3,5 % bis 5,0 %<br />
IV. Kaufpreise für Rechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />
Aus den Kaufpreisen für Wohnungs- und Teileigentum wurden<br />
folgende Kaufpreise je m² Wohnfläche (WFL) für eine durchschnittliche<br />
Wohnungsgröße von 70 m² WFL ermittelt:<br />
Wohnungseigentum<br />
a) in Hochhäusern Durchschnitt ca. 600 EUR/m² WFL<br />
b) in Mehrfamilienhäusern Durchschnitt ca. 1.800EUR/m² WFL<br />
Teileigentum<br />
je Pkw-Stellplatz: ca. 3.000 bis 11.000 EUR<br />
je Pkw-Tiefgaragenstellplatz: ca. 7.000 bis 14.000 EUR<br />
<strong>Lahr</strong> / Schwarzwald, 8. Oktober <strong>2011</strong><br />
Gutachterausschuss bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Lahr</strong><br />
Geschäftsstelle, Schillerstraße 23, 77933 <strong>Lahr</strong><br />
Bernd Haller, Telefon 07821/910-0710, Telefax 07821/910-0702<br />
E-Mail: bernd.haller@lahr.de.<br />
Zensus <strong>2011</strong> – Gebäude- und Wohnungszählung<br />
Das Statistische Landesamt informiert:<br />
Seit Anfang Mai <strong>2011</strong> haben rund 3,3 Mio. Bürgerinnen und Bürger<br />
in Baden-Württemberg vom Statistischen Landesamt einen<br />
Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im<br />
Rahmen des Zensus <strong>2011</strong> erhalten. Etwa 3,1 Mio. Fragebogen<br />
sind bereits per Post oder auf elektronischem Weg zurückgesandt<br />
worden. Hierfür möchten wir uns ganz herzlich bedanken.<br />
Wir möchten an die noch ausstehenden Fragebogen erinnern.<br />
Erste Erinnerungen wurden bereits verschickt, weitere werden<br />
folgen. Nach der Erinnerung wird das Statistische Landesamt<br />
den noch säumigen Bürgern Heranziehungsbescheide zusenden,<br />
was wir aber im beiderseitigen Interesse gerne vermeiden<br />
würden.<br />
Daher die Bitte an alle Auskunftspflichtigen, welche uns die<br />
Daten noch nicht übermittelt haben, dies unverzüglich entweder<br />
postalisch mit dem Fragebogen oder besser online mit den<br />
Zugangsdaten auf der Vorderseite des Fragebogens zu tun.<br />
Bitte senden Sie uns den Fragebogen auch dann zurück, wenn<br />
Sie keine Angaben zu dem Objekt machen können, damit wir