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Richtlinie Ausbildung der Mitglieder der Feuerwehren

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<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Ausbildung</strong><br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong><br />

Org. Nr.: 2.02.01 Ausgabe 2006


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong> Seite 3<br />

Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> Seite 4<br />

<strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr in ihren Funktionen Seite 6<br />

Allgemeine Feuerwehrausbildung<br />

Führungsausbildung<br />

Funktionsausbildung<br />

Funktionen in <strong>der</strong> Feuerwehr – Notwendige <strong>Ausbildung</strong><br />

Lehrgänge <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule – Voraussetzungen Seite 12<br />

Allgemeines<br />

Allgemeine Feuerwehrausbildung<br />

Führungsausbildung<br />

Funktionsausbildung<br />

Fach- und Son<strong>der</strong>ausbildung<br />

Ersatzausbildungen Seite 24<br />

<strong>Ausbildung</strong> an an<strong>der</strong>en Feuerwehrschulen<br />

Österreichisches Bundesheer<br />

Berufsfeuerwehren<br />

An<strong>der</strong>en Institutionen<br />

<strong>Richtlinie</strong>n für den <strong>Ausbildung</strong>s- und Übungsdienst Seite 28<br />

Seite 2 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


<strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong><br />

Die Dienstvorschrift „<strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong>“ wurde vom<br />

Landesfeuerwehrrat in seiner Sitzung am 14.12.2006 beschlossen.<br />

Sie wurde auf Grund des Salzburger Feuerwehrgesetzes 1978 in <strong>der</strong> gültigen Fassung, <strong>der</strong><br />

Salzburger Feuerwehrverordnung 1986 in <strong>der</strong> gültigen Fassung und <strong>der</strong><br />

Musterausbildungspläne des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes erstellt und bildet<br />

die Grundlage für eine einheitliche <strong>Ausbildung</strong> im Bereich <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong> des Landes<br />

Salzburg mit Ausnahme <strong>der</strong> Berufsfeuerwehr <strong>der</strong> Landeshauptstadt Salzburg.<br />

Diese Dienstvorschrift regelt die <strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong> im Bundesland<br />

Salzburg und glie<strong>der</strong>t sich in folgende Abschnitte:<br />

Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong><br />

<strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr in ihren Funktionen<br />

Lehrgänge <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule – Voraussetzungen<br />

Ersatzausbildungen<br />

<strong>Richtlinie</strong>n für den <strong>Ausbildung</strong>s- und Übungsdienst<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 3


Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong><br />

Die <strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong> besteht aus:<br />

- <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> im Rahmen ihrer Feuerwehr nach den geltenden <strong>Richtlinie</strong>n<br />

(siehe Abschnitt „<strong>Richtlinie</strong>n für den <strong>Ausbildung</strong>s- und Übungsdienst“)<br />

- <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule<br />

- <strong>der</strong> fachlichen <strong>Ausbildung</strong> für Führungskräfte<br />

1. Die <strong>Ausbildung</strong> ist vor allem auszurichten auf:<br />

- Rettung von Menschen und Tieren<br />

- Bekämpfung von Bränden einschließlich För<strong>der</strong>ung von Wasser<br />

- Bergung von Sachen<br />

- Technische Hilfeleistung<br />

- Bekämpfung von Umweltgefahren<br />

- Wahrnehmung von Aufgaben in <strong>der</strong> Brandverhütung<br />

- Leistung von Sicherheitswachen im Feuerwehrdienst<br />

2. Alle Angehörigen <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong> erhalten die gleiche Feuerwehr-Grundausbildung<br />

(Allgemeine Feuerwehrausbildung). Diese Grundausbildung ist das notwendige<br />

Mindestmaß an <strong>Ausbildung</strong> für ein Mitwirken im üblichen Feuerwehrdienst. Die<br />

Grundausbildung wird nach dem Eintritt in die Feuerwehr bei dieser und an <strong>der</strong><br />

Landesfeuerwehrschule durchgeführt.<br />

3. Die weitere <strong>Ausbildung</strong> richtet sich nach den Aufgaben und Funktionen in <strong>der</strong><br />

Feuerwehr. Der Feuerwehrmann darf auf Grund des erhöhten Unfallrisikos nur nach<br />

Maßgabe seiner <strong>Ausbildung</strong> im Einsatz verwendet werden.<br />

4. Die <strong>Ausbildung</strong> für die Befähigung zum Führen taktischer Einheiten (z.B. Gruppe, Zug)<br />

wird an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule lehrgangsmäßig durchgeführt.<br />

5. Für die Erlangung <strong>der</strong> Befähigung zum Führen einer Feuerwehr<br />

(Ortsfeuerwehrkommandant, Ortsfeuerwehrkommandanten-Stellvertreter) in<br />

organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht wird an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule<br />

ein Kommandantenlehrgang abgehalten.<br />

6. Die Befähigung zum Führen größerer Einheiten (Verbände) wird in einem Höheren<br />

Feuerwehrlehrgang (Stabsausbildung) vermittelt. Dieser Lehrgang ist an <strong>der</strong><br />

Landesfeuerwehrschule zu absolvieren.<br />

7. Die Befähigung für die Ausübung bestimmter Funktionen in einer Feuerwehr ist an die<br />

Absolvierung <strong>der</strong> hierfür vorgesehenen Lehrgänge und an die im Abschnitt „<strong>Ausbildung</strong><br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong> in ihren Funktionen“ festgelegten Voraussetzungen<br />

gebunden.<br />

Seite 4 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


8. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrgängen sind im Abschnitt „Lehrgänge<br />

<strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule – Voraussetzungen“ festgelegt.<br />

9. Die Verknüpfung von Funktionen mit Dienstgraden ist in <strong>der</strong> Salzburger<br />

Feuerwehrverordnung 1986 i.d.g.F. geregelt.<br />

10. Die vorübergehende (kommissarische) Wahrnehmung einer Funktion, ohne erfolgreichen<br />

Abschluss <strong>der</strong> dazugehörigen <strong>Ausbildung</strong>, ist auf höchstens 1 Jahr begrenzt.<br />

Diese Regelung gilt nicht für die Funktionen des Orts-, Abschnitts- und<br />

Bezirksfeuerwehrkommandanten. Zur Erfüllung dieser Funktion ist auf Grund <strong>der</strong> damit<br />

verbundenen Verantwortung die vorgeschriebene <strong>Ausbildung</strong> in jedem Fall erfor<strong>der</strong>lich.<br />

11. Die <strong>Ausbildung</strong> ist auf die tatsächlichen Erfor<strong>der</strong>nisse des Dienstes in <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

abzustimmen sowie anschaulich und praxisbezogen durchzuführen.<br />

12. Eine regelmäßige Fortbildung in den Funktionen ist zur Erhaltung und Ergänzung des<br />

Leistungsstandes erfor<strong>der</strong>lich. Fortbildungsveranstaltungen können die<br />

Funktionsausbildung nicht ersetzen.<br />

13. Durch die regelmäßige Teilnahme an Übungen und Schulungen aller Art müssen die<br />

aktiven Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong> das Erlernte erhalten und erweitern.<br />

Jedes aktive Mitglied einer Feuerwehr hat im Jahr eine Mindestanzahl von <strong>Ausbildung</strong>s-<br />

und Übungsstunden zu leisten.<br />

Der Zeitaufwand richtet sich nach den Bedürfnissen <strong>der</strong> tatsächlichen o<strong>der</strong> zu<br />

erwartenden Aufgabenstellung (Einsatz), den persönlichen Erfor<strong>der</strong>nissen sowie <strong>der</strong><br />

vorhandenen Ausrüstung und ist im Abschnitt „<strong>Richtlinie</strong> für den <strong>Ausbildung</strong>s- und<br />

Übungsdienst“ festgelegt.<br />

Die Organe des Landesfeuerwehrverbandes (Abschnitts-, Bezirks- und Landesfeuerwehrkommandant)<br />

haben sich auf allen einschlägigen Gebieten des Feuerwehrwesens<br />

ständig fortzubilden und den letzten Stand <strong>der</strong> Entwicklung zu beobachten.<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die heute an die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr gestellt werden, verlangen<br />

von diesen neben einer entsprechenden körperlichen Leistungsfähigkeit auch umfangreiche<br />

theoretische Fachkenntnisse und manuelle Fertigkeiten.<br />

Die Führungskräfte haben zusätzlich die erfor<strong>der</strong>lichen Führungsqualitäten aufzuweisen.<br />

Ohne eine umfassende Aus- und Fortbildung kann die Feuerwehr die Erwartungen <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit nicht erfüllen.<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 5


<strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Feuerwehren</strong> in ihren Funktionen<br />

Die notwendige <strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Feuerwehrmitglie<strong>der</strong> für die Ausübung verschiedener<br />

Führungs- und Funktionsaufgaben in einer Feuerwehr sind in diesem Abschnitt festgelegt<br />

und glie<strong>der</strong>n sich in:<br />

Allgemeine Feuerwehrausbildung (Grundausbildung)<br />

Führungsausbildung<br />

Funktionsausbildung<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> für eine Führungs- o<strong>der</strong> Funktionsaufgaben in <strong>der</strong> Feuerwehr besteht aus <strong>der</strong><br />

allgemeinen Feuerwehrausbildung und <strong>der</strong> Führungs- o<strong>der</strong> Funktionsausbildung.<br />

Die dazu notwendigen Lehrgänge sind in <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule zu absolvieren und in<br />

<strong>der</strong> nachstehenden Tabelle (Seite 11) ersichtlich.<br />

Die notwendigen Mindestdienstzeiten und Voraussetzung für die Zulassung zu einem<br />

Lehrgang sind im Abschnitt „Lehrgänge <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule – Voraussetzungen“ für<br />

alle Lehrgänge festgelegt.<br />

Je<strong>der</strong> mehrtägige Lehrgang ist mit einer Prüfung / Leistungsfeststellung abzuschließen.<br />

Die Dauer <strong>der</strong> einzelnen <strong>Ausbildung</strong>sabschnitte richtet sich nach den hierfür gültigen<br />

Lehrplänen.<br />

Die Lehrpläne bzw. <strong>der</strong> Lehrinhalt für die einzelnen Lehrgänge an <strong>der</strong><br />

Landesfeuerwehrschule bzw. <strong>Ausbildung</strong> vor Ort werden an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule<br />

nach den <strong>Richtlinie</strong>n des Landesfeuerwehrrates erstellt und nach Beratung mit dem<br />

Schulausschuss durch den Landesfeuerwehrkommandanten festgelegt, abgeän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

aufgehoben.<br />

Die erfolgreiche Absolvierung von Lehrgängen im Rahmen <strong>der</strong> Führungs- o<strong>der</strong><br />

Funktionsausbildung bedeutet nicht, dass dieser Feuerwehrangehörige daraus einen<br />

Anspruch auf Einteilung in die <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> entsprechende Funktion hat.<br />

Um den Funktionsträgern in <strong>der</strong> Feuerwehr den letzten Stand <strong>der</strong> Feuerwehrtechnik bzw.<br />

Feuerwehrausbildung zu vermitteln, kann je nach Bedarf, über Beschluss des<br />

Landesfeuerwehrrates für jeden Lehrgang ein verkürzter Wie<strong>der</strong>holungslehrgang festgelegt<br />

werden.<br />

Seite 6 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Allgemeine Feuerwehrausbildung:<br />

Die allgemeine Feuerwehrausbildung ist das Mindestmaß an <strong>Ausbildung</strong> für ein Mitwirken im<br />

üblichen Feuerwehrdienst.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Mindestbefähigung zum Einsatz als Feuerwehrmann in <strong>der</strong><br />

Gruppe o<strong>der</strong> dem Trupp.<br />

Die Allgemeine Feuerwehrausbildung (früher: Grundausbildung) setzt sich zusammen aus<br />

<strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> in <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr (laut ÖBFV „Handbuch für die<br />

Grundausbildung“) und <strong>der</strong> lehrgangsmäßigen <strong>Ausbildung</strong> an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule.<br />

Sie besteht aus dem Grundausbildungs-, Funk- und Atemschutzlehrgang.<br />

Führungsausbildung:<br />

Gruppenkommandant:<br />

Die Voraussetzung für die <strong>Ausbildung</strong> zum Gruppenkommandanten ist die erfolgreich<br />

abgeschlossene allgemeine Feuerwehrausbildung.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum selbstständigen Führen einer Gruppe o<strong>der</strong> eines<br />

Trupps im Übungs- und Einsatzdienst.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> in <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr und<br />

<strong>der</strong> lehrgangsmäßigen <strong>Ausbildung</strong> an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule<br />

(Fortbildungslehrgang 1).<br />

Zugskommandant:<br />

Voraussetzung für die <strong>Ausbildung</strong> zum Zugskommandanten ist die erfolgreich<br />

abgeschlossene <strong>Ausbildung</strong> zum Gruppenkommandant.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum selbstständigen Führen eines Zuges im Übungs-<br />

und Einsatzdienst.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> in <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr und<br />

<strong>der</strong> lehrgangsmäßigen <strong>Ausbildung</strong> an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule<br />

(Fortbildungslehrgang 2).<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 7


Ortsfeuerwehrkommandant:<br />

Voraussetzung für die <strong>Ausbildung</strong> zum Ortsfeuerwehrkommandanten ist eine erfolgreich<br />

abgeschlossene <strong>Ausbildung</strong> als Zugskommandant und <strong>der</strong> erfolgreich absolvierte<br />

Einsatzleiterlehrgang.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> zum Ortsfeuerwehrkommandanten ist die Befähigung zum Führen einer<br />

Feuerwehr in einsatztaktischer, organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> wird an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule durchgeführt (Kommandantenlehrgang).<br />

Führen von Verbänden:<br />

Voraussetzung für die <strong>Ausbildung</strong> zum Führen von Verbänden ist eine erfolgreich<br />

abgeschlossene <strong>Ausbildung</strong> zum Ortsfeuerwehrkommandanten.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum Führen von größeren Einheiten bzw. Mitwirken in<br />

Führungsstäben.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> wird an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule durchgeführt (Höherer<br />

Feuerwehrlehrgang).<br />

Seite 8 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Funktionsausbildung:<br />

Atemschutzwart:<br />

Voraussetzung für die <strong>Ausbildung</strong> zum Atemschutzwart ist die erfolgreich abgeschlossene<br />

<strong>Ausbildung</strong> zum Atemschutzgeräteträger und die erfolgreich abgeschlossene <strong>Ausbildung</strong><br />

zum Gruppenkommandant.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Wartung und Pflege <strong>der</strong> Atemschutzgeräte und<br />

Mithilfe bei <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Atemschutzgeräteträger in <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> wird an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule durchgeführt (Atemschutzwartlehrgang).<br />

Fahrmeister:<br />

Voraussetzung für die <strong>Ausbildung</strong> zum Fahrmeister ist die erfolgreich abgeschlossene<br />

<strong>Ausbildung</strong> zum Maschinist und die erfolgreich abgeschlossene <strong>Ausbildung</strong> zum<br />

Gruppenkommandanten.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur selbstständigen Durchführung von Wartung und<br />

Pflege von Feuerwehrfahrzeugen und maschinell angetriebenen Geräten sowie die<br />

Mitwirkung bei <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> von Maschinisten in <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> wird an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule durchgeführt (Fahrmeisterlehrgang).<br />

Gerätewart:<br />

Voraussetzung für die <strong>Ausbildung</strong> als Gerätewart ist eine erfolgreich abgeschlossene<br />

<strong>Ausbildung</strong> zum Maschinisten und zum Gruppenkommandanten.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Pflege und Wartung <strong>der</strong> für den Einsatz- und<br />

Übungsdienst vorhandenen Feuerwehrausrüstungen. Weiters die Wartung und Pflege <strong>der</strong><br />

Feuerwehrfahrzeuge soweit diese nicht durch einen Fahrmeister erfolgt.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> wird an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule durchgeführt (Gerätewartlehrgang).<br />

Jugendführer:<br />

Voraussetzung für die <strong>Ausbildung</strong> zum Jugendführer ist die erfolgreich abgeschlossene<br />

<strong>Ausbildung</strong> zum Gruppenkommandanten.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Führung einer Jugendgruppe.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> wird an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule durchgeführt (Jugendführerlehrgang).<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 9


Verwalter:<br />

Voraussetzung für die <strong>Ausbildung</strong> zum Verwalter ist <strong>der</strong> erfolgreich abgeschlossene<br />

Grundausbildungslehrgang.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung für die Erledigung aller schriftlichen Arbeiten in <strong>der</strong><br />

Feuerwehr.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> wird an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule durchgeführt (Verwaltungslehrgang).<br />

<strong>Ausbildung</strong> von Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrkommandanten:<br />

Die fachliche <strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrkommandanten richtet sich<br />

nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Salzburger Feuerwehrverordnung 1986, § 12 in <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

Bei Übernahme einer Funktion als Bezirks- o<strong>der</strong> Abschnittsfeuerwehrkommandant sind in<br />

jedem Falle alle für die Funktion des Ortsfeuerwehrkommandanten notwendigen Lehrgänge<br />

zu absolvieren, auch dann, wenn sie für die Funktion des Ortsfeuerwehrkommandanten<br />

bisher nachgesehen werden konnten.<br />

Darüberhinaus ist die jeweils vorgesehene Volontärszeit bei <strong>der</strong> Berufsfeuerwehr zu<br />

absolvieren.<br />

Die Dauer des „Höheren Feuerwehrlehrganges“ richtet sich nach den <strong>Richtlinie</strong>n des<br />

Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes für die <strong>Ausbildung</strong> von Bezirks- und<br />

Abschnittsfeuerwehrkommandanten.<br />

<strong>Ausbildung</strong> des Landesfeuerwehrkommandanten:<br />

Die fachliche <strong>Ausbildung</strong> des Landesfeuerwehrkommandanten richtet sich nach den<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> Salzburger Feuerwehrverordnung 1986, § 12 in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

Seite 10 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Funktion in <strong>der</strong> Feuerwehr – Notwendige <strong>Ausbildung</strong>:<br />

Für die Ausübung von nachstehenden Funktionen ist das Absolvieren <strong>der</strong> mit X bezeichneten<br />

Lehrgänge unbedingt erfor<strong>der</strong>lich, die Teilnahme an den mit E bezeichneten<br />

Lehrgängen wird empfohlen.<br />

Dienstverwendung<br />

GAL<br />

Feuerwehrmann X X E<br />

Mel<strong>der</strong> X E X<br />

Maschinist X E E X<br />

FBL 1<br />

FBL 2<br />

ELL<br />

KDL<br />

Lehrgänge<br />

Maschinist TLF, SLF, RLF X E E X X<br />

Gruppenkommandant / - Stv. X X X X E<br />

Zugskommandant / - Stv. X X X E X X E E E E<br />

Ortskommandant / - Stv. X X X X X X X E E E E E<br />

Atemschutzwart X X X X X<br />

Fahrmeister X X X X X X X<br />

Gerätewart X X X X X X<br />

Jugendführer X X X X X<br />

Verwalter X E X<br />

* Atemschutzlehrgang – Ausnahme siehe Abschnitt „Lehrgänge LFS-Voraussetzungen“<br />

Legende:<br />

GAL Grundausbildungslehrgang TNL Technischer Lehrgang<br />

FBL 1 Fortbildungslehrgang 1 GGL Gefahrgutlehrgang<br />

FBL 2 Fortbildungslehrgang 2 TLF-L TLF – Lehrgang<br />

ELL Einsatzleiterlehrgang ASWL Atemschutzwartlehrgang<br />

KDL Kommandantenlehrgang FML Fahrmeisterlehrgang<br />

ASL Atemschutzlehrgang GWL Gerätewartlehrgang<br />

FUL Funklehrgang JFL Jugendführerlehrgang<br />

MAL Maschinistenlehrgang VWL Verwaltungslehrgang<br />

Son<strong>der</strong>lehrgänge, welche über Beschluss des LF-Rates für bestimmte Funktionsträger in <strong>der</strong><br />

Feuerwehr erfor<strong>der</strong>lich sind, sind von diesen zu besuchen.<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 11<br />

ASL*<br />

FUL<br />

MAL<br />

TNL<br />

GGL<br />

TLF-L<br />

ASWL<br />

FML<br />

GWL<br />

JFL<br />

VWL


Lehrgänge <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule – Voraussetzungen<br />

Allgemeines:<br />

Laut Salzburger Feuerwehrverordnung 1986 i.d.g.F., § 12 (5)<br />

In diesem Abschnitt werden die Bestimmungen über die Voraussetzungen für den Besuch<br />

von Lehrgängen an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg<br />

festgelegt.<br />

Weitere Lehrgänge werden nach Bedarf an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule durchgeführt. Die<br />

Lehrgangsvoraussetzungen hierfür werden im Einzelfall festgelegt.<br />

Voraussetzungen für den Lehrgangsbesuch:<br />

Die Teilnahme an Lehrgängen an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule des<br />

Landesfeuerwehrverbandes Salzburg ist in <strong>der</strong> Regel nur aktiven Mitglie<strong>der</strong>n einer<br />

Freiwilligen Feuerwehr o<strong>der</strong> Betriebsfeuerwehr gestattet. Ausnahmen werden über Antrag<br />

durch das Landesfeuerwehrkommando entschieden.<br />

Ist die Teilnahme an Lehrgängen an Dienstgrade bzw. bestimmte Funktionen in einer<br />

Feuerwehr gebunden, so ist dies beim Lehrgang vermerkt.<br />

Lehrgangsfortsetzung zu einem an<strong>der</strong>en Termin:<br />

Muss ein Lehrgangsteilnehmer krankheitshalber, aus privaten o<strong>der</strong> beruflichen Gründen<br />

einen begonnenen Lehrgang unterbrechen, besteht die Möglichkeit, die fehlenden<br />

Lehrgangstage innerhalb einer Frist von höchstens 6 Monaten bei einem Lehrgang<br />

<strong>der</strong>selben Art nachzuholen.<br />

In diesem Fall ist die Genehmigung zur Lehrgangsfortsetzung in <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule<br />

einzuholen.<br />

Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen:<br />

Bei Nichterreichen des Lehrgangszieles kann, ohne neuerlichen Lehrgangsbesuch, eine<br />

Wie<strong>der</strong>holungsprüfung innerhalb von 6 Monaten abgelegt werden.<br />

Wird diese Wie<strong>der</strong>holungsprüfung nicht bestanden, so ist <strong>der</strong> Lehrgang zu wie<strong>der</strong>holen.<br />

Anzahl <strong>der</strong> Lehrgangsbesuche<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Allgemeinen Feuerwehrausbildung (GAL, FUL, ASL) kann pro Mitglied nur ein<br />

Lehrgang pro Halbjahr, im Bereich <strong>der</strong> Führungsausbildung (FBL 1 - KDL) kann pro Mitglied<br />

nur ein Lehrgang pro Jahr besucht werden.<br />

Generell ist pro Mitglied <strong>der</strong> Besuch von max. 2 Lehrgängen im Jahr möglich.<br />

Seite 12 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Allgemeine Feuerwehrausbildung:<br />

Von diesen Lehrgängen kann pro Mitglied nur ein Lehrgang pro Halbjahr absolviert werden.<br />

Grundausbildungslehrgang:<br />

Die Grundausbildung ist das Mindestmaß an <strong>Ausbildung</strong> für ein Mitwirken bei allen<br />

Feuerwehraufgaben. Die Grundausbildung setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> in <strong>der</strong><br />

jeweiligen Feuerwehr im Rahmen <strong>der</strong> Probezeit (laut ÖBFV „Handbuch für die<br />

Grundausbildung“ und Teilnahme an Übungen) und <strong>der</strong> lehrgangsmäßigen <strong>Ausbildung</strong> an<br />

<strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule.<br />

Ziel <strong>der</strong> Grundausbildung ist die Mindestbefähigung zum Einsatz als Feuerwehrmann in <strong>der</strong><br />

Gruppe o<strong>der</strong> dem Trupp.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 16. Lebensjahr<br />

- Teilnahme erst nach Absolvierung <strong>der</strong> Probezeit (1 Jahr) möglich, gilt auch für<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Feuerwehrjugend mit abgeschlossener Jugendausbildung<br />

Funklehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mittels <strong>der</strong> im<br />

Feuerwehrdienst üblichen Funkgeräte beim Dienst als Mel<strong>der</strong> in Gruppe, Zugtrupps und<br />

Führungsgruppen. Die <strong>Ausbildung</strong> setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> in <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Feuerwehr und <strong>der</strong> lehrgangsmäßigen <strong>Ausbildung</strong> an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 17. Lebensjahr<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungslehrgang<br />

Die Teilnahme ist für Angehörige des nicht aktiven Standes und für Personen die keiner<br />

Feuerwehr angehören über Antrag möglich. Hier kann auch eine Nachsicht <strong>der</strong><br />

Voraussetzungen durch den Landesfeuerwehrkommandanten gewährt werden.<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 13


Atemschutzlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Kenntnis über Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung von<br />

Atemschutzgeräten sowie das richtige Verhalten des Atemschutzgeräteträgers im Einsatz.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 18. Lebensjahr<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungslehrgang<br />

- ärztliche Bescheinigung über die Tauglichkeit zum Atemschutzgeräteträger<br />

Die Teilnahme ist für Personen die keiner Feuerwehr angehören über Antrag möglich.<br />

Bei Untauglichkeit zum Atemschutzgeräteträger (ärztliche Bescheinigung) ist eine Befreiung<br />

von <strong>der</strong> praktischen Atemschutzausbildung zu gewähren.<br />

In diesem Fall wird im Feuerwehrpass eingetragen: Atemschutzlehrgang – Theorie.<br />

Diese Eintragung berechtigt zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen, bei denen <strong>der</strong><br />

Atemschutzlehrgang Voraussetzung ist.<br />

Seite 14 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Führungsausbildung:<br />

Von diesen Lehrgängen kann pro Mitglied nur ein Lehrgang pro Jahr absolviert werden.<br />

Fortbildungslehrgang 1:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum selbstständigen Führen einer Gruppe o<strong>der</strong> eines<br />

Trupps im Übungs- und Einsatzdienst.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 19. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungslehrgang, Funklehrgang, Atemschutzlehrgang<br />

(bzw. bei Untauglichkeit Teilnahme am theoretischen Teil des<br />

Atemschutzlehrganges)<br />

Fortbildungslehrgang 2:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum selbstständigen Führen eines Zuges im Übungs-<br />

und Einsatzdienst.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 21. Lebensjahr<br />

- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1 (sowie die dazu erfor<strong>der</strong>lichen vorangegangenen<br />

Lehrgänge)<br />

Einsatzleiterlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum selbstständigen Führen mehrerer Züge im<br />

Einsatzdienst.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 23. Lebensjahr<br />

- 4 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 2 (sowie die dazu erfor<strong>der</strong>lichen vorangegangenen<br />

Lehrgänge)<br />

- eingeteilter Gruppenkommandant<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 15


Kommandantenlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> zum Ortsfeuerwehrkommandanten ist die Befähigung zum Führen einer<br />

Feuerwehr in einsatztaktischer, organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 25. Lebensjahr<br />

- 5 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 2 (sowie die dazu erfor<strong>der</strong>lichen vorangegangenen<br />

Lehrgänge)<br />

- erfolgreich absolvierter Einsatzleiterlehrgang<br />

- eingeteilter Gruppenkommandant<br />

Höherer Feuerwehrlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum Führen von größeren Einheiten bzw. Mitwirken in<br />

Führungsstäben.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 25. Lebensjahr<br />

- 5 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Kommandantenlehrgang (sowie die dazu erfor<strong>der</strong>lichen<br />

vorangegangenen Lehrgänge)<br />

- eingeteilter Zugskommandant<br />

Seite 16 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Funktionsausbildung:<br />

Atemschutzwartlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Wartung und Pflege <strong>der</strong> Atemschutzgeräte und<br />

Mithilfe bei <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Atemschutzgeräteträger in <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1 (sowie die dazu erfor<strong>der</strong>lichen vorangegangenen<br />

Lehrgänge)<br />

Fahrmeisterlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur selbstständigen Durchführung von Wartung und<br />

Pflege von Feuerwehrfahrzeugen und maschinell angetriebenen Geräten sowie die<br />

Mitwirkung bei <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> von Maschinisten in <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1 (sowie die dazu erfor<strong>der</strong>lichen vorangegangenen<br />

Lehrgänge)<br />

- erfolgreich absolvierter Maschinisten- und TLF-Lehrgang<br />

- Führerschein <strong>der</strong> Klasse „C“ o<strong>der</strong> Feuerwehrführerschein<br />

Gerätewartlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Pflege und Wartung <strong>der</strong> für den Einsatz- und<br />

Übungsdienst vorhandenen Feuerwehrausrüstung. Weiters die Wartung und Pflege <strong>der</strong><br />

Feuerwehrfahrzeuge soweit diese nicht durch einen Fahrmeister erfolgt.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1 (sowie die dazu erfor<strong>der</strong>lichen vorangegangenen<br />

Lehrgänge)<br />

- erfolgreich absolvierter Maschinistenlehrgang<br />

Die Teilnahme ist für die Angehörigen des nicht aktiven Standes über Antrag möglich. Hier<br />

kann auch eine Nachsicht <strong>der</strong> Voraussetzungen durch den Landesfeuerwehrkommandanten<br />

gewährt werden.<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 17


Jugendführerlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Führung einer Jugendgruppe.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 19. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1 (sowie die dazu erfor<strong>der</strong>lichen vorangegangenen<br />

Lehrgänge)<br />

Verwaltungslehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung für die Erledigung aller schriftlichen Arbeiten in <strong>der</strong><br />

Feuerwehr.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungslehrgang<br />

- Fortbildungslehrgang 1 empfohlen<br />

Die Teilnahme ist für die Angehörigen des nicht aktiven Standes über Antrag möglich. Hier<br />

kann auch eine Nachsicht <strong>der</strong> Voraussetzungen durch den Landesfeuerwehrkommandanten<br />

gewährt werden.<br />

Seite 18 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Fach- und Son<strong>der</strong>ausbildung:<br />

Atemschutzgerätewartlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Wartung, Pflege und Überprüfung <strong>der</strong><br />

Atemschutzgeräte in einem Atemschutzstützpunkt.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Atemschutzwartlehrgang (sowie die dazu erfor<strong>der</strong>lichen<br />

vorangegangenen Lehrgänge)<br />

Bewerterlehrgänge:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Ausübung einer Bewertertätigkeit für den<br />

jeweiligen Bewerb bzw. die jeweilige Leistungsprüfung.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 5 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1<br />

Zusätzlich erfor<strong>der</strong>lich sind für:<br />

- Bewerterlehrgang ASLP erfolgreich absolvierter Atemschutzwartlehrgang<br />

- Bewerterlehrgang FLA – Bronze / Silber mindestens <strong>der</strong> Besitz des FLA–Silber<br />

- Bewerterlehrgang FLA – Gold <strong>der</strong> Besitz des FLA–Gold<br />

- Bewerterlehrgang FULA <strong>der</strong> Besitz des FULA–Gold<br />

- Bewerterlehrgang TLA <strong>der</strong> Besitz des FLA–Gold und erfolgreich absolvierter<br />

Technischer Lehrgang<br />

Bootsführerlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum Steuern von Feuerwehrbooten.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 19. Lebensjahr<br />

- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungs- und Funklehrgang<br />

- Führerschein <strong>der</strong> Klasse „B“<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 19


Drehleitermaschinistenlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist das taktisch richtige Einsetzen einer Drehleiter im Einsatz- und<br />

Übungsdienst. Die technische Einschulung erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> Einschulung im Werk des<br />

Herstellers.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Maschinistenlehrgang<br />

- Führerschein <strong>der</strong> Klasse „C“ o<strong>der</strong> Feuerwehrführerschein<br />

- Fortbildungslehrgang 1 empfohlen<br />

Einsatznachbesprechung nach belastenden Einsätzen:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Führung einer Einsatznachbesprechung zur Stressverarbeitung<br />

nach belastenden Einsätzen sowie das Erkennen, Besprechen bzw. Veranlassen von<br />

weiteren Maßnahmen.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 25. Lebensjahr<br />

- 4 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1<br />

- eingeteilter Gruppenkommandant<br />

Entstehungsbrandbekämpfungslehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die theoretische und praktische Unterweisung von Zivilpersonen in<br />

erster Löschhilfe.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 21. Lebensjahr<br />

- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1<br />

Feuerbeschaulehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zu Kommissionsdiensten und Feuerbeschauen.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 21. Lebensjahr<br />

- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 2<br />

Seite 20 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Feuerwehrführerscheinlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen über 3,5 t<br />

höchstzulässiger Gesamtmasse.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungs-, Funk- und Atemschutzlehrgang<br />

- Führerschein <strong>der</strong> Klasse „B“<br />

- Nachweis <strong>der</strong> gesundheitlichen Eignung für das Lenken von Kraftfahrzeugen <strong>der</strong><br />

Gruppe 2<br />

Flughelferlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist das richtige Verhalten um und an Fluggeräten sowie die Koordination<br />

und Unterstützung eines Flugeinsatzes.<br />

Vorraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 4 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1<br />

Gefahrgutlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist das richtige Verhalten bei Gefahrguteinsätzen und die Mithilfe beim<br />

Aufbau und Überwachen von Gerätschaften des Gefahrgutzuges.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 19. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungs-, Atemschutz- und Funklehrgang<br />

Lehrgang Menschenrettung<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Menschenrettung unter schwierigen Situationen (große Höhen,<br />

hohe Fahrzeuge, unwegsames Gelände) und die dazu notwendigen Anwendungen spezieller<br />

Einsatztechniken nach dem Befreien aus <strong>der</strong> Zwangslage.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungs-, Atemschutz- und Technischer Lehrgang<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 21


Maschinistenlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zum Bedienen von Feuerlöschpumpen und maschinell<br />

angetriebenen Geräten.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 19. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungslehrgang<br />

- Führerschein <strong>der</strong> Klasse „B“<br />

Für Maschinisten, die zum Bedienen von Löschfahrzeugen eingeteilt sind, ist überdies die<br />

Lenkerberechtigung für die betreffende Fahrzeugklasse erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Strahlenschutzgrundlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist das richtige Verhalten bei Strahlenschutzeinsätzen und die<br />

Durchführung von Messungen mit den vorhandenen Messgeräten.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungs-, Atemschutz-, Funk- und Gefahrgutlehrgang<br />

Strahlenschutzfortbildungslehrgang 1:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist <strong>der</strong> Erwerb des Strahlenschutzleistungsabzeichens in Bronze<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Strahlenschutzgrundlehrgang<br />

Strahlenschutzfortbildungslehrgang 2:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist <strong>der</strong> Erwerb des Strahlenschutzleistungsabzeichens in Silber<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Strahlenschutzfortbildungslehrgang 1<br />

Seite 22 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Technischer Lehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Bedienung <strong>der</strong> technischen Geräte von Rüst- und<br />

Rüstlöschfahrzeugen.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungs- und Atemschutzlehrgang<br />

TLF – Lehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Bedienung <strong>der</strong> Einbaupumpe (Heckmehrbereichspumpe) von<br />

Tanklösch-, Rüstlösch- und schweren Löschfahrzeugen sowie <strong>der</strong> speziellen<br />

Löschausrüstungen dieser Fahrzeuge.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 20. Lebensjahr<br />

- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungs-, Atemschutz, und Maschinistenlehrgang<br />

- Führerschein <strong>der</strong> Klasse „C“ o<strong>der</strong> Feuerwehrführerschein<br />

Verkehrsreglerlehrgang:<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Regelung des Straßenverkehrs im Einsatzfall laut<br />

Straßenverkehrsordnung.<br />

Voraussetzungen:<br />

- vollendetes 19. Lebensjahr<br />

- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst<br />

- erfolgreich absolvierter Grundausbildungs- und Funklehrgang<br />

- Führerschein <strong>der</strong> Klasse „A“ o<strong>der</strong> „B“<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 23


Ersatzausbildungen<br />

Nachstehend angeführte <strong>Ausbildung</strong>en und Lehrgänge/Kurse werden bei Erbringung des<br />

diesbezüglichen Nachweises als Ersatz für Lehrgänge an <strong>der</strong> Landesfeuerwehrschule durch<br />

das Landesfeuerwehrkommando anerkannt und von diesem im Feuerwehrpass eingetragen.<br />

Eine Anerkennung von Ersatzausbildungen erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn die im<br />

vorhergehenden Abschnitt angeführten Lehrgangsvoraussetzungen nachgewiesen werden.<br />

Vor Anerkennung einer Ersatzausbildung ist eine zusätzliche <strong>Ausbildung</strong> in<br />

feuerwehrspezifischen Belangen, welche im Einzelfall durch das<br />

Landesfeuerwehrkommando geson<strong>der</strong>t vorgeschrieben werden kann, an <strong>der</strong><br />

Landesfeuerwehrschule zu absolvieren.<br />

<strong>Ausbildung</strong> an Feuerwehrschulen an<strong>der</strong>er Bundeslän<strong>der</strong>:<br />

Mitglie<strong>der</strong> von <strong>Feuerwehren</strong>, die in einem an<strong>der</strong>en Bundesland einen <strong>Ausbildung</strong>slehrgang<br />

nach den <strong>Richtlinie</strong>n des ÖBFV absolviert haben und hierüber einen schriftlichen Nachweis<br />

erbringen (Lehrgangsbestätigung) können diese Lehrgänge in den Feuerwehrpass einer<br />

Feuerwehr des Landes Salzburg eintragen lassen.<br />

Österreichisches Bundesheer:<br />

Grundwehrdienst bei <strong>der</strong> ABC-Abwehrtruppe (ABCAbwZg/MilKdo, RuBZg/ABCAbwKp o<strong>der</strong><br />

LfzRtg&ABCAbwZg/FlDiv) ersetzt:<br />

- Grundausbildungslehrgang<br />

- Atemschutzlehrgang<br />

- Maschinistenlehrgang<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> wird nur anerkannt, wenn eindeutig nachgewiesen wird, daß <strong>der</strong><br />

Grundwehrdienst im Truppendienst (ABC-Abwehrdienst) bei <strong>der</strong> ABC-Abwehrtruppe<br />

abgeleistet wurde.<br />

Abgeschlossene UO- o<strong>der</strong> Offz-<strong>Ausbildung</strong> (Fachteil) an <strong>der</strong> ABC-Abwehrschule ersetzt:<br />

- Grundausbildungslehrgang<br />

- Funklehrgang<br />

- Atemschutzlehrgang<br />

- Maschinistenlehrgang<br />

- TLF – Lehrgang<br />

- Technischer Lehrgang<br />

Atemschutzkurs (Kurs für schweren Atemschutz) ersetzt:<br />

- Atemschutzlehrgang<br />

Seite 24 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Geräte- und Maschinenkurs für Fachpersonal <strong>der</strong> ABC-Abwehrtruppe (Kursdauer<br />

mindestens 2 Wochen) ersetzt:<br />

- Maschinistenlehrgang<br />

- TLF-Lehrgang<br />

- Technischer Lehrgang<br />

- Atemschutzlehrgang<br />

ABC-Abwehrgrundkurs für Offz und UO (Kursdauer mind. 3 Wochen) ersetzt:<br />

- Strahlenschutzgrundlehrgang<br />

Strahlenschutzkurs mit Erwerb des Strahlenschutzleistungsabzeichens in Bronze (Kursdauer<br />

ca. 1 Woche) ersetzt:<br />

- Strahlenschutzfortbildungslehrgang<br />

Grundwehrdienst bei <strong>der</strong> Fernmeldetruppe ersetzt:<br />

- Funklehrgang<br />

Diese <strong>Ausbildung</strong> wird nur dann anerkannt, wenn eindeutig nachgewiesen wird, dass <strong>der</strong><br />

Grundwehrdienst bei einer Einheit im Truppendienst (Fernmeldedienst) abgeleistet wurde.<br />

Abgeschlossene Offz- o<strong>der</strong> UO-<strong>Ausbildung</strong> an <strong>der</strong> FMTS ersetzt:<br />

- Funklehrgang<br />

Grundkurs für Brandschutz – UO / Brandschutzwarte ersetzt:<br />

- Feuerbeschaulehrgang<br />

Brandschutzkurs 1 (Grundausbildung für die Brandbekämpfung) ersetzt:<br />

- Grundlehrgang<br />

Brandschutzkurs 2 (Kommandantenkurs für die Brandbekämpfung) ersetzt:<br />

- Fortbildungslehrgang 1<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 25


Berufsfeuerwehren:<br />

Grundkurs 1 ersetzt:<br />

- Grundausbildungslehrgang<br />

- Funklehrgang<br />

- Atemschutzlehrgang<br />

- Technischen Lehrgang<br />

Grundkurs 2 ersetzt:<br />

- Grundausbildungslehrgang<br />

- Funklehrgang<br />

- Atemschutzlehrgang<br />

- Maschinistenlehrgang<br />

- TLF-Lehrgang<br />

- Technischer Lehrgang<br />

- Gefahrgutlehrgang<br />

- Drehleitermaschinistenlehrgang<br />

Grundkurs 3 ersetzt:<br />

- Grundausbildungslehrgang<br />

- Funklehrgang<br />

- Atemschutzlehrgang<br />

- Fortbildungslehrgang 1<br />

- Maschinistenlehrgang<br />

- TLF-Lehrgang<br />

- Technischer Lehrgang<br />

- Gefahrgutlehrgang<br />

- Strahlenschutzlehrgang<br />

- Drehleitermaschinistenlehrgang<br />

Seite 26 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


An<strong>der</strong>e Institutionen:<br />

Strahlenschutzleistungsabzeichen in Bronze ersetzt:<br />

- Strahlenschutzfortbildungslehrgang<br />

Bundespolizei:<br />

Aktive Zugehörigkeit zur Bundespolizei ersetzt:<br />

- Verkehrsreglerlehrgang<br />

- Funklehrgang<br />

Sonstige <strong>Ausbildung</strong>en:<br />

An<strong>der</strong>e <strong>Ausbildung</strong>en, die für eine Anrechnung als Lehrgangsersatz geeignet erscheinen,<br />

sind im Einzelfall beim Landesfeuerwehrkommando unter Vorlage von<br />

Lehrgangsbescheinigungen, Lehrplänen usw. zu beantragen.<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 27


Allgemeines:<br />

<strong>Richtlinie</strong> für den <strong>Ausbildung</strong>s- und Übungsdienst<br />

Durch die <strong>Ausbildung</strong> in <strong>der</strong> Feuerwehr im Ort soll <strong>der</strong> Feuerwehrangehörige befähigt<br />

werden, die vorhandenen Geräte und die Ausrüstung zu beherrschen, um seine Aufgaben<br />

auch unter den schwersten Belastungen eines Feuerwehreinsatzes erfüllen zu können.<br />

Darüberhinaus soll er mit dem allgemeinen Dienstbetrieb einer Feuerwehr vertraut werden.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> glie<strong>der</strong>t sich in<br />

- Schulungen zur Vermittlung theoretischen Wissen und<br />

- Übungen zur Anwendung und Festigung dieses Wissens und dem Erreichen manueller<br />

Fertigkeiten.<br />

Sie ist auf die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr nach dem Stand <strong>der</strong> Ausrüstung und<br />

<strong>der</strong>en Aufgabenbereich abzustimmen.<br />

Grundausbildung:<br />

Beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> Grundunterweisung nach dem Eintritt in die Feuerwehr ist die <strong>Ausbildung</strong><br />

vorrangig laut dem ÖBFV „Handbuch für die Grundausbildung“ und durch praktisches Üben<br />

zu vermitteln. Ziel ist hier das Erwerben eines praktischen Könnens, das Kennenlernen und<br />

die Handhabung <strong>der</strong> Geräte <strong>der</strong> Löschgruppe und die Vermittlung des theoretischen<br />

Wissens für die Handhabung <strong>der</strong> Geräte.<br />

Leistungsabzeichen:<br />

Übungen, die <strong>der</strong> Vorbereitung für den Erwerb eines Feuerwehrleistungsabzeichens dienen,<br />

sind beson<strong>der</strong>s wertvoll für die Festigung <strong>der</strong> manuellen Fertigkeiten im Umgang mit den<br />

wichtigsten Geräten. Diese können jedoch eine einsatzbezogene Übung keinesfalls<br />

ersetzen. Sie sind daher über den von einer Feuerwehr durchzuführenden Übungsbetrieb<br />

hinaus abzuhalten.<br />

Funktionsausbildung:<br />

Für bestimmte Funktionen (z.B. Maschinisten, Funker, Strahlenschutzpersonal) sind<br />

beson<strong>der</strong>e Schulungen und Übungen neben den für alle Feuerwehrangehörigen<br />

verpflichtenden Übungen durchzuführen.<br />

Seite 28 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Weiterbildung von Führungskräften (Gruppen-, Zugskommandanten):<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Gruppen- und Zugskommandanten hat, neben ihrer sonstigen<br />

Übungsverpflichtung, Maßnahmen zur Unfallverhütung, taktische Schulungen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Ebene und Informationen über alle neu ergangenen grundsätzlichen Weisungen und<br />

<strong>Richtlinie</strong>n des Landesfeuerwehrverbandes zu umfassen.<br />

Verantwortlichkeit:<br />

Für die Durchführung <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> in <strong>der</strong> Feuerwehr ist grundsätzlich <strong>der</strong><br />

Ortsfeuerwehrkommandant verantwortlich. Unter seiner Leitung ist eine vorausschauende<br />

Planung <strong>der</strong> durchzuführenden Schulungen und Übungen mit klaren Zielsetzungen<br />

vorzunehmen.<br />

Jahresübungsplan:<br />

Hierüber ist, je nach Umfang, ein Jahres- bzw. Halbjahresplan zu erstellen, welcher das<br />

vorgegebene Übungs- bzw. Schulungsthema, den für die Teilnahme vorgesehenen<br />

Personenkreis (Gruppe, Zug, gesamte Feuerwehr), den für die Durchführung des jeweiligen<br />

Vorhabens Verantwortlichen (Gruppen- o<strong>der</strong> Zugskommandant, fachkundigen<br />

Feuerwehrangehörigen) sowie das Datum o<strong>der</strong> den Zeitraum <strong>der</strong> geplanten Durchführung zu<br />

beinhalten hat.<br />

Anzahl <strong>der</strong> Übungen:<br />

Je Quartal sind in regelmäßigen Abständen mindestens zwei Gruppen- und eine Zugsübung<br />

und darüberhinaus einmal jährlich eine Übung <strong>der</strong> gesamten Feuerwehr durchzuführen.<br />

Demnach sind 13 Übungen und Schulungen das Mindesterfor<strong>der</strong>nis für den Angehörigen<br />

einer Feuerwehr <strong>der</strong> Ortsklasse 1.<br />

Für die weiteren Ortsklassen gilt nachstehende Auflistung:<br />

Feuerwehr Ortsklasse 1 (m. TLF) 15 Übungen – Schulungen<br />

Feuerwehr Ortsklasse 2 18 Übungen – Schulungen<br />

Feuerwehr Ortsklasse 3 21 Übungen – Schulungen<br />

Feuerwehr Ortsklasse 4 25 Übungen – Schulungen<br />

Feuerwehr Ortsklasse 5 30 Übungen – Schulungen<br />

Die Übungen <strong>der</strong> gesamten Feuerwehr kann als Alarmübung aber auch als solche mehrerer<br />

<strong>Feuerwehren</strong> (höhere Alarmstufe) durchgeführt werden. Hierbei ist darauf Bedacht zu<br />

nehmen, dass an diesen Übungen möglichst alle in Betracht kommenden Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Feuerwehr teilnehmen. Ist die Teilnahme des größten Teils <strong>der</strong> Feuerwehrangehörigen an<br />

diesen Übungen zur gleichen Zeit nicht möglich, so sind die Übungen entsprechend<br />

gestaffelt zu verschiedenen Zeiten durchzuführen.<br />

11/06 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 29


In den Wintermonaten können anstelle <strong>der</strong> Übungen Schulungen durchgeführt werden. Für<br />

Schulungen können, sofern für bestimmte Fachgebiete solche eingeteilt sind (Abschnitts-,<br />

Bezirks- und Landessachbearbeiter) o<strong>der</strong> im Bereich des Landesfeuerwehrverbandes<br />

vorhanden sind, Fachreferenten angefor<strong>der</strong>t werden. Eine solche Anfor<strong>der</strong>ung hat<br />

zeitgerecht zu erfolgen.<br />

Durchführung <strong>der</strong> Übungen:<br />

Bei dem zeitgerecht erstellten Jahres- / Halbjahresübungsplan ist darauf Bedacht zu<br />

nehmen, dass alle Feuerwehrangehörigen in regelmäßigen Abständen praktische Arbeiten<br />

mit den Ausrüstungsgegenständen aller in <strong>der</strong> Feuerwehr vorhandenen Fahrzeuge<br />

praktische Arbeiten durchführen. In den Übungsplan soll einmal jährlich eine Übung mit<br />

überörtlichem Gerät, wie z.B. Atemschutz- o<strong>der</strong> Gefahrgutfahrzeug bzw. Drehleiter,<br />

einbezogen werden. Bei allen Übungen sind die jeweiligen Dienstvorschriften,<br />

Einsatzrichtlinien, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Auf allenfalls<br />

erfor<strong>der</strong>liche Vorabsprache mit Grundeigentümern und Besitzern von für Übungen<br />

vorgesehenen Objekten wird beson<strong>der</strong>s hingewiesen.<br />

Es wird festgestellt, dass Übungs- und Schulungsthemen, sofern sie nicht im ausdrücklichen<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zu dieser <strong>Richtlinie</strong> stehen, grundsätzlich keiner Beschränkung unterliegen.<br />

Ausbil<strong>der</strong>:<br />

Für die <strong>Ausbildung</strong> <strong>der</strong> Feuerwehrmitglie<strong>der</strong> sind vom Ortsfeuerwehrkommandanten<br />

vornehmlich jene Feuerwehrangehörigen einzuteilen, welche die Fähigkeiten zur Vermittlung<br />

des jeweiligen Lehrstoffes besitzen.<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong> ist es, die Feuerwehrmitglie<strong>der</strong> so zu unterweisen, dass diese die<br />

notwendigen Kenntnisse besitzen, um die in einer Feuerwehr vorhandenen Geräte zu<br />

beherrschen. Erkennt <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong>, dass ein Teil <strong>der</strong> Feuerwehrangehörigen diese<br />

Fertigkeiten noch nicht besitzt, so sind die erfor<strong>der</strong>lichen Übungen mehrmals zu wie<strong>der</strong>holen.<br />

Seite 30 Landesfeuerwehrverband Salzburg 11/06


Leitfaden für den Übungsdienst:<br />

An Übungen sind grundsätzlich durchzuführen:<br />

<strong>Feuerwehren</strong> mit KLF – LF:<br />

- För<strong>der</strong>ung von Löschwasser zu einem nahegelegenen Brandobjekt<br />

- Löschwasserför<strong>der</strong>ung über lange Wegstrecken<br />

- Löschwasserför<strong>der</strong>ung mit großen Höhenunterschieden<br />

- Vornahme von Löschleitungen über Leitern, wenn möglich in Gebäuden,<br />

hierbei mit und ohne Atemschutz<br />

- Retten von eingeschlossenen Personen über Leitern (mit und ohne Atemschutz)<br />

- Übungen mit allen elektrisch betriebenen Geräten<br />

- Übungen mit den technischen Geräten<br />

<strong>Feuerwehren</strong> mit TLF, RLF, SLF:<br />

- Vornahme von Löschangriffen mit Hochdruckrohren, Normaldruck C und B,<br />

wenn vorhanden Einsatz von Wasserwerfern<br />

- TLF im Relaisbetrieb<br />

- Übungen mit allen elektrisch betriebenen Geräten<br />

- Speisen des TLF mit E-Tauchpumpe unter Verwendung von Notstromaggregaten<br />

- Übungen mit den technischen Geräten<br />

<strong>Feuerwehren</strong> mit überörtlicher Ausrüstung und sonstigen Fahrzeugen:<br />

- Übungen mit allen in den Fahrzeugen vorhandenen Geräten<br />

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