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STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

<strong>Freiwillige</strong> Feuerwehr<br />

Ständig besetzte Feuerwache<br />

Telefon: 0711 / 3512 - 2605<br />

Die Feuerwehr informiert<br />

Allgemeine Information<br />

Merkblatt <strong>zum</strong><br />

Umgang <strong>mit</strong> <strong>kalten</strong> Brandstellen<br />

Es hat gebrannt – was nun?<br />

Stand: 12.05.2004


STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

<strong>Freiwillige</strong> Feuerwehr<br />

Inhalt<br />

Allgemeines .....................................................................................................................................................3<br />

Gefährdungseinschätzung..........................................................................................................................4<br />

Erstmaßnahmen .............................................................................................................................................5<br />

Reinigung und Sanierung ...........................................................................................................................6<br />

Entsorgung ......................................................................................................................................................7<br />

Brandschadenbeseitigung...........................................................................................................................8<br />

Schutzausrüstung..........................................................................................................................................9<br />

Entsorgung ................................................................................................................................................... 10<br />

2


STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

<strong>Freiwillige</strong> Feuerwehr<br />

Allgemeines<br />

Ein Brand in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind<br />

Brandrückstände, wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche,<br />

Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind.<br />

Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang <strong>mit</strong> der<br />

erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung<br />

aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung<br />

der Schadensstelle hingewiesen.<br />

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw.<br />

Hausratversicherers und melden Sie diesem un<strong>mit</strong>telbar den eingetretenen Schaden.<br />

Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen <strong>mit</strong> Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem<br />

Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der<br />

Schadenregulierung zu vermeiden.<br />

3


STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

<strong>Freiwillige</strong> Feuerwehr<br />

Gefährdungseinschätzung<br />

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der<br />

Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren<br />

Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände)<br />

können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige<br />

Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom<br />

Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.<br />

Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine un<strong>mit</strong>telbare<br />

Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß<br />

gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum<br />

erfolgen kann.<br />

Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe<br />

nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare<br />

Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung<br />

sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.<br />

Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver<br />

Bandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise<br />

nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie – schon um sich vor ausdünstenden reizenden<br />

Stoffen zu schützen – die folgenden Hinweise beachten.<br />

4


STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

<strong>Freiwillige</strong> Feuerwehr<br />

Erstmaßnahmen<br />

Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach<br />

ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht<br />

vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck<br />

rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich <strong>mit</strong> Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich<br />

vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher <strong>zum</strong> Schuhe abtreten aus.<br />

Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst<br />

dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt<br />

worden sind.<br />

5


STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

<strong>Freiwillige</strong> Feuerwehr<br />

Reinigung und Sanierung<br />

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt<br />

sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige<br />

Brände <strong>mit</strong> geringfügiger Brandverschmutzung) können ohne Einhaltung besonderer<br />

Schutzmaßnahmen <strong>mit</strong> haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger)<br />

durchgeführt werden.<br />

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung<br />

der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom<br />

Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch<br />

hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht<br />

vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten,<br />

sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst die Reinigungs- und<br />

Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden:<br />

• Einmal-Anzüge <strong>mit</strong> Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff<br />

• Für Staubarbeiten (Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe<br />

FFP2/FFP3)<br />

• Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten<br />

• Gummihandschuhe für Nassarbeiten<br />

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach<br />

verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur<br />

einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der<br />

Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen <strong>mit</strong> Reinigungs<strong>mit</strong>tel und Wasser zu<br />

reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung<br />

(Duschen) vorzunehmen.<br />

6


STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

<strong>Freiwillige</strong> Feuerwehr<br />

Entsorgung<br />

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert<br />

werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte (s. Anschriften)<br />

leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.<br />

Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:<br />

• Verwertbare Bestandteile<br />

• Nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter<br />

und rußbeaufschlagter Materialien<br />

• Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle)<br />

Verwertbare Bestandteile sind z.B.:<br />

• Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)<br />

• Nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)<br />

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:<br />

• Arznei- und Lebens<strong>mit</strong>tel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch<br />

durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet<br />

werden.<br />

• Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und<br />

Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der<br />

Hausmüllentsorgung zugeführt werden.<br />

• Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk)<br />

können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.<br />

Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungs<strong>mit</strong>tel, Batterien) sollten wie üblich<br />

getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach<br />

Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Werkstoffhöfen abgegeben<br />

werden. So sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende<br />

Materialien verbrannt zw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen<br />

Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.<br />

7


STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

<strong>Freiwillige</strong> Feuerwehr<br />

Bezugsadressen und Ansprechpartner zu Fragen nach dem Brandereignis (beispielhafte<br />

Aufzählung)<br />

Brandschadenbeseitigung<br />

Für Rückfragen zur Brandschadenbeseitigung und für weitere Auskünfte steht Ihnen<br />

außer Ihrer Feuerwehr zur Verfügung:<br />

Fa. BSG Brand Sanierung GmbH<br />

Fritz - Müller -Str. 134/2<br />

Esslingen<br />

Tel. 0711 / 31 20 02<br />

Fax 0711 / 318140<br />

Fa. BSV Brand Sanierung Vogt<br />

Plochinger Str. 83<br />

Esslingen<br />

Tel. 0711 / 937 26 70<br />

Fax 0711 / 937 26 71<br />

Fa. BWE Sanierung GmbH<br />

Tel. 0711 / 300 70 92<br />

Fax 0711 / 300 70 97<br />

Fa. Manfred Schmid GmbH & Co.KG<br />

Zeppelinstr. 140<br />

Esslingen<br />

Tel. 0711 / 93 92 12 – 0<br />

Fax 0711 / 93 92 12 90<br />

Fa. Luick Objekt GmbH<br />

Ulmer Str. 46<br />

Esslingen<br />

Tel. 0711 / 93 18 25 – 0<br />

Fax 0711 / 93 18 25 - 50<br />

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STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

<strong>Freiwillige</strong> Feuerwehr<br />

Schutzausrüstung<br />

Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich<br />

entsprechende Schutzkleidung in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen. Hinweise<br />

können Sie in den „gelben Seiten“ unter diesen Stichworten finden:<br />

• Arbeitsschutzausrüstung oder<br />

• Berufsbekleidung<br />

Fa. Scherrieble GmbH<br />

Michael - Stiefel - Platz 7<br />

Esslingen<br />

Tel. 0711 / 38 60 97<br />

Fax. 0711 / 38 68 12<br />

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STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

<strong>Freiwillige</strong> Feuerwehr<br />

Entsorgung<br />

Rückfragen zur Entsorgung der Brandrückstände<br />

richten Sie bitte an das<br />

Landratsamt Esslingen<br />

Pulverwiesen 11<br />

Esslingen<br />

Tel. 0711 / 3902 – 0<br />

Fax 0711 / 3902 – 10 30<br />

Weitere Informationen finden Sie auch im Müll-Kalender des Landratsamtes<br />

(Adressen, Ansprechpartner, Tel., Fax und Öffnungszeiten von Annahmestellen für<br />

Bauschutt, Sonderabfall, Hausmüll,<br />

Recycling-/Wertstoffhof, Hausmülldeponie etc. – sofern zutreffend)<br />

Hinweis:<br />

Da jeder Brand anders ist, handelt es sich bei oben aufgeführten<br />

Punkten lediglich um Empfehlungen, nicht um eine Musterlösung die<br />

auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.<br />

Wir weisen darauf hin, dass aus den Empfehlungen keine<br />

Haftungsansprüche abgeleitet werden können!<br />

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