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Studienordnung des Masterstudienganges Sexualpädagogik und ...

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<strong>Studienordnung</strong><br />

für den<br />

Berufsbegleitenden Masterstudiengang<br />

“<strong>Sexualpädagogik</strong> <strong>und</strong> Familienplanung“<br />

(Postgraduate alongside-career Master course of Sex Education and Family Planning)<br />

vom Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur<br />

an der Hochschule Merseburg (FH)<br />

University of Applied Sciences<br />

vom 14. Juli 2005<br />

1


I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Geltung<br />

§ 2 Studienziele<br />

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen<br />

§ 4 Studienfachberatung<br />

§ 5 Dauer <strong>und</strong> Gliederung <strong>des</strong> Studiums<br />

§ 6 Gr<strong>und</strong>sätze für die Lehre<br />

II. Lehrveranstaltungen, Fachprüfungen, Studienleistungen <strong>und</strong> Praktika<br />

§ 7 Lehrveranstaltungen<br />

§ 8 Prüfungen (benotete Leistungsnachweise)<br />

§ 9 Studienleistungen (unbenotete Leistungsnachweise)<br />

§ 10 Praxisprojekt/ Projektstudie<br />

§ 11 Internationale Kooperation<br />

§ 12 Gebühren<br />

§ 13 Inkrafttreten<br />

2


I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Geltung<br />

Die <strong>Studienordnung</strong> regelt Ziele, Inhalte <strong>und</strong> Aufbau <strong>des</strong> berufsbegleitenden<br />

<strong>Masterstudienganges</strong> „<strong>Sexualpädagogik</strong> <strong>und</strong> Familienplanung“.<br />

§ 2<br />

Studienziele<br />

Durch das Studium werden die Studierenden zu professioneller Tätigkeit in den Arbeitsfeldern<br />

<strong>Sexualpädagogik</strong>, Familienplanungsberatung <strong>und</strong> Schwangerschaftsberatung befähigt. Der<br />

Masterstudiengang berücksichtigt, dass sowohl die gesetzliche Situation in Deutschland (u. a.<br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz, Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz, Strafgesetzbuch) als auch<br />

nationale <strong>und</strong> internationale Entwicklungen in Medizin <strong>und</strong> Gesellschaft mit neuen<br />

Herausforderungen für qualifizierte soziale <strong>und</strong> pädagogische Arbeit einhergehen. Dabei wird an<br />

den bisherigen beruflichen Erfahrungen der Studierenden angeknüpft. Die notwendigen<br />

spezifischen fachwissenschaftlichen Kenntnisse werden praxisnah vermittelt. Die Entwicklung<br />

entsprechender Handlungskompetenzen steht im Mittelpunkt der Bemühungen von Studierenden<br />

<strong>und</strong> Lehrenden. Die Gliederung <strong>des</strong> Studienganges in Pflicht- <strong>und</strong> Wahlmodule regt die<br />

Studierenden zum eigenverantwortlichen Studieren an.<br />

Das Studium befähigt die Studierenden insbesondere:<br />

- die emanzipatorische <strong>Sexualpädagogik</strong> als einen Fokus sozialarbeiterischen Handelns im<br />

jeweiligen Arbeitsfeld zu erkennen <strong>und</strong> diese klienten- bzw. zielgruppenorientiert nutzbar<br />

zu machen,<br />

- Familienplanungsberatung <strong>und</strong> Schwangerschaftsberatung nicht nur als spezifisches<br />

Arbeitsfeld von Beratungseinrichtungen wahrzunehmen, sondern als Möglichkeit<br />

sozialarbeiterischen Handelns in den verschiedensten Praxiszusammenhängen<br />

klientenorientiert einzusetzen,<br />

- die Reflexionskompetenz zu entwickeln <strong>und</strong> eigene Wertvorstellungen relativieren zu<br />

können,<br />

- die gesellschaftspolitischen, organisatorischen, rechtlichen, internationalen <strong>und</strong><br />

personalen Bedingungen von <strong>Sexualpädagogik</strong>, Familienplanungsberatung <strong>und</strong><br />

Schwangerschaftsberatung zu erfassen <strong>und</strong> sie in ihren Auswirkungen für das Klientel<br />

<strong>und</strong> die eigene Arbeit zu berücksichtigen <strong>und</strong><br />

- geeignete Konzepte für die sexualpädagogische <strong>und</strong> beraterische Praxis einschließlich<br />

ihrer Evaluation entwickeln zu können.<br />

3


§ 3<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Zum Studium werden Bewerber <strong>und</strong> Bewerberinnen zugelassen, die<br />

- einen erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums in Sozialarbeit,<br />

Sozialpädagogik, Pädagogik, Lehramt, Psychologie, Soziologie, Medizin oder einem<br />

einschlägigen anderen Fachgebiet besitzen. Min<strong>des</strong>tanforderung ist ein FH-Diplom<br />

oder ein Bachelor. Die Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen in der Regel über eine<br />

min<strong>des</strong>t einjährige berufliche Erfahrung oder ehrenamtliche Tätigkeit in einem<br />

adäquaten Arbeitsfeld verfügen.<br />

- in einer ausführlichen schriftlichen Studienbewerbung ihre persönliche Motivation<br />

<strong>und</strong> Eignung darlegen.<br />

Für die Auswahl der zum Studium zugelassenen Berwerbenrinnen <strong>und</strong> Bewerber ist der<br />

Zulassungs- <strong>und</strong> Prüfungsausschuß zuständig. Vor Studienbeginn findet ein verbindliches<br />

Beratungsgespräch über die Studieninhalte, -bedingungen <strong>und</strong> -voraussetzungen statt. Sollte die<br />

Anzahl der Studienbewerberinnen <strong>und</strong> -bewerber die Zahl der zu vergebenden Studienplätze<br />

überschreiten, entscheidet bei gleichen Voraussetzungen das Losverfahren. Weil der Studiengang<br />

kostendeckend durchgeführt werden muss, kann der jeweilige Studiendurchgang abgesagt<br />

werden, wenn vierzehn Tage vor Studienbeginn die erforderliche Min<strong>des</strong>tzahl der<br />

eingeschriebenen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber nicht erreicht wurde.<br />

§ 4<br />

Studienfachberatung<br />

Eine individuelle Studienfachberatung wird vor, zu Beginn <strong>und</strong> während <strong>des</strong> berufsbegleitenden<br />

Studienganges angeboten. Sie findet im Rahmen der Beratungsgespräche sowie zu Beginn <strong>des</strong><br />

Studiums in Form einer Orientierungseinheit statt. Die vom Dekan oder der Dekanin <strong>des</strong><br />

Fachbereiches Soziale Arbeit.Medien.Kultur ernannte Person der Studienfachberatung führt die<br />

individuelle Studienfachberatung durch.<br />

§ 5<br />

Dauer <strong>und</strong> Gliederung <strong>des</strong> Studiums<br />

Das Studium gliedert sich in 8 Module, die in 5 Semestern zu absolvieren sind. Der gesamte<br />

Studienaufwand ist mit 60 Credits bzw. 1800 St<strong>und</strong>en kalkuliert (1 Credit = 30 h<br />

Arbeitsaufwand). Dieser Aufwand verteilt sich annähernd gleichwertig auf die Semester. Um sie<br />

für berufsbegleitende Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer studierbar zu halten, sind die Semester<br />

mit etwa 300 St<strong>und</strong>en Studienaufwand geplant. Eine Ausnahme bietet das Mastersemester mit<br />

600 St<strong>und</strong>en. Die Module verteilen sich auf<br />

1. ein 1-semestriges sexualwissenschaftlich orientiertes Gr<strong>und</strong>lagenstudium (Modul 1), in<br />

welchem 8 jeweils 16-stündige Seminare (einschließlich Orientierungseinheit) absolviert werden<br />

müssen.<br />

4


2. ein 3-semestriges Studium der <strong>Sexualpädagogik</strong>, Familienplanungs- <strong>und</strong><br />

Schwangerschaftsberatung. Im 2. Semester finden das Modul 2 „<strong>Sexualpädagogik</strong>“ sowie das<br />

Modul 3 „Gruppenselbsterfahrung“ statt. Im 3. Semester werden das Modul 4 „Familienplanung“<br />

<strong>und</strong> das Modul 5 „Sexualpädagogische Projektarbeit“ absolviert, im 4. Semester das Modul 6<br />

„Projektarbeit Familienplanung“ sowie das Modul 7 „Interessengeleitete Vertiefungsseminare<br />

inklusive Fachkolloquium Praxisprojekte“.<br />

3. Das 5. Semester beinhaltet mit dem Modul 8 die Masterarbeit <strong>und</strong> das Masterkolloquium.<br />

Die Präsenz- <strong>und</strong> Selbststudienzeiten der Module sind einer Tabelle im Anhang sowie den<br />

weiteren Darlegungen zu entnehmen.<br />

In 5 Semestern belegt die bzw. der Studierende in den Präsenzphasen 456 St<strong>und</strong>en (608<br />

Unterrichtsst<strong>und</strong>en) einschließlich Masterkolloquium, Konsultationen, Supervision <strong>und</strong><br />

Projektbegleitung. Eine Seminareinheit ist mit 12 St<strong>und</strong>en (16 Unterrichtsst<strong>und</strong>en) kalkuliert.<br />

Dem Anspruch eines <strong>Masterstudienganges</strong> entspricht der relativ hohe Anteil an Zeiten für das<br />

Selbststudium. Die Präsenzphasen verteilen sich auf Kurswochen (Montag bis Freitag) <strong>und</strong><br />

Wochenendblöcke (Freitagnachmittag bis Sonntagmittag) oder erweiterte Wochenendblöcke<br />

(Mittwoch bzw. Donnerstag bis Sonntag). Es ist mit etwa 3 Blockwochen im Kalenderjahr zu<br />

rechnen. Vorgesehen sind Präsenzzeiten an der Hochschule oder in geeigneten Seminarhäusern<br />

sowie Selbststudienphasen in folgendem Umfang:<br />

Gr<strong>und</strong>lagenstudium<br />

1. Semester :<br />

Modul 1: 10 CP<br />

Präsenz: 8 Seminare inklusive Orientierungseinheit, 94 St<strong>und</strong>en (= 128 Unterrichtsst<strong>und</strong>en),<br />

Selbststudium: 206 St<strong>und</strong>en<br />

Studienabschnitt <strong>Sexualpädagogik</strong>, Familienplanungs- <strong>und</strong> Schwangerschaftsberatung<br />

2. Semester:<br />

Modul 2: 8 CP<br />

Präsenz: 7 Seminare inklusive Projektmanagement <strong>und</strong> Fallklausur, 84 St<strong>und</strong>en (= 112<br />

Unterrichtsst<strong>und</strong>en)<br />

Selbststudium: 156 St<strong>und</strong>en<br />

Modul 3: 2 CP<br />

Präsenz: Themenzentrierte Selbsterfahrung, 48 St<strong>und</strong>en (= 64 Unterrichtsst<strong>und</strong>en)<br />

Selbststudium: 22 St<strong>und</strong>en<br />

3. Semester:<br />

Modul 4: 8 CP<br />

Präsenz: 7 Seminare inklusive Praxisplanung <strong>und</strong> Exkursion, 84 St<strong>und</strong>en (= 112<br />

Unterrichtsst<strong>und</strong>en)<br />

Selbststudium: 156 St<strong>und</strong>en<br />

Modul 5: 4 CP<br />

Präsenz: Praxisprojekt <strong>Sexualpädagogik</strong>, 24 St<strong>und</strong>en (= 32 Unterrichtsst<strong>und</strong>en Praxisbegleitung/<br />

Supervision)<br />

5


Projektarbeit: 96 St<strong>und</strong>en<br />

4. Semester:<br />

Modul 6: 4 CP<br />

Präsenz: Praxisprojekt Familienplanung, 24 St<strong>und</strong>en (= 32 Unterrichtsst<strong>und</strong>en Praxisbegleitung/<br />

Supervision)<br />

Projektarbeit: 96 St<strong>und</strong>en<br />

Modul 7: 4 CP<br />

Präsenz: 3 Seminare, 1 Fachkolloquium Praxisprojekte, 48 St<strong>und</strong>en (= 64 Unterrichtsst<strong>und</strong>en)<br />

Selbststudium: 72 St<strong>und</strong>en<br />

Masterarbeit<br />

5. Semester:<br />

Modul 8: 20 CP<br />

Präsenz: Master - Konsultationen, - Gruppengespräche, Kolloquium, 24 St<strong>und</strong>en (= 32<br />

Unterrichtsst<strong>und</strong>en)<br />

Selbststudium: Anfertigen der Masterarbeit, 576 St<strong>und</strong>en<br />

§ 6<br />

Gr<strong>und</strong>sätze für die Lehre<br />

(1) Das Studium erfordert selbstbestimmtes <strong>und</strong> selbstorganisiertes Lernen.<br />

(2) Das Lehrangebot orientiert sich am Prinzip <strong>des</strong> exemplarischen Lernens.<br />

(3) Erkenntnisstand, berufliche <strong>und</strong> biographische Erfahrungen der Studenten werden in hohem<br />

Maße mit einbezogen.<br />

(4) Die Verknüpfung von Theorie <strong>und</strong> Praxis ist ein wesentliches Moment der Ausbildung.<br />

Dieser Theorie-Praxis-Bezug wird auch gesichert durch die Zusammenarbeit der Lehrenden mit<br />

Fachkräften aus der Berufspraxis.<br />

(5) Die Lehre spiegelt die Pluralität der wissenschaftlichen Ansätze wider. Die Studierenden<br />

lernen, dieses in ihren unterschiedlichen oder komplementären Erklärungswerten für die Praxis<br />

zu reflektieren <strong>und</strong> einzuschätzen.<br />

(6) Die Lehre orientiert auf Kernkompetenzen in ihrer kognitiven, emotionalen <strong>und</strong><br />

kommunikativen Dimension.<br />

(7) Interdisziplinäre Veranstaltungen <strong>und</strong> solche mit internationalem Bezug sollen gefördert<br />

werden.<br />

6


II. Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Studienleistungen <strong>und</strong> Praktika<br />

§ 7<br />

Lehrveranstaltungen<br />

Für die einzelnen Module werden jeweils mehrere Lehrveranstaltungen angeboten. Die genaue<br />

Angabe erfolgt im aktuellen Informationspaket. Im Folgenden werden die üblichen Lehr- <strong>und</strong><br />

Lernformen erläutert:<br />

1. Vorlesung (V)<br />

Der Lehrvortrag dient der zusammenhängenden Darstellung <strong>des</strong> wissenschaftlichen<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Spezialwissens eines Lehrstoffes sowie der Vermittlung von Fakten <strong>und</strong><br />

methodischen Kenntnissen. Dabei trägt die Lehrende oder der Lehrende vor <strong>und</strong><br />

entwickelt den Lehrstoff unter aktiver Beteiligung der Studierenden.<br />

2. Übung (Ü)<br />

In der Übung werden der in den Vorlesungen gebotene Lehrstoff <strong>und</strong> die sich daraus<br />

ergebenen Zusammenhänge exemplarisch erläutert. Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten werden<br />

z.B. in Falldiskussionen vertieft <strong>und</strong> die Fachmethodik, diagnostischen Fähigkeiten etc.<br />

geschult. Die Lehrende oder der Lehrende leitet die Veranstaltung, stellt Aufgaben <strong>und</strong><br />

gibt Lösungshilfen. Die Studierenden arbeiten einzeln oder in Gruppen mit.<br />

3. Seminar (S)<br />

Im Seminar werden Fakten, komplexe Fragestellungen, wissenschaftliche Erkenntnisse im<br />

Wechsel von Vortrag/Referat <strong>und</strong> Diskussion erarbeitet. Ebenfalls werden vorwiegend<br />

neue Problemstellungen diskutiert <strong>und</strong> beurteilt.<br />

4. Workshop (W)<br />

Der Workshop vertieft erworbene Kenntnisse. In interdisziplinärer Kooperation werden in<br />

Gruppen unter Einbezug der indivuduellen Erkenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen der<br />

Studierenden konkrete Problemstellungen mit Praxisrelevanz <strong>und</strong> selbständig bearbeitet .<br />

5. Exkursionen (E)<br />

Exkursionen ergänzen die Lehrveranstaltungen. Sie stellen eine Verbindung zwischen<br />

dem Studium <strong>und</strong> relevanten Tätigkeitsfeldern dar. Sie sollen exemplarische Einblicke in<br />

Probleme der Berufswelt vermitteln.<br />

6. Angeleitete wissenschaftliche Arbeiten (AW)<br />

Im Rahmen von Projektarbeiten, im Praktika <strong>und</strong> der Masterarbeit sollen die<br />

Studierenden lernen, fachspezifische Probleme in einer vorgegebenen Zeit weitgehend<br />

selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu lösen.<br />

7. Praxisbegleitung/ Supervision (PS)<br />

Im Rahmen von Praxisbegleitung <strong>und</strong> Supervision zu den Projektarbeiten <strong>und</strong> Praktika<br />

werden Fragestellungen aus der Praxis <strong>und</strong> deren Umsetzung in selbständigen Projekten<br />

bearbeitet <strong>und</strong> Beratungs- sowie sexualpädagogische Kompetenzen anhand konkreter<br />

Fallarbeit entwickelt.<br />

7


8. Gruppenselbsterfahrung (GS)<br />

In Gruppen findet eine themenzentrierte Selbsterfahrung zur Wahrnehmung <strong>und</strong><br />

Refelxion eigener Standpunkte, Gefühle, Haltungen, Reaktionsweisen, biografischer<br />

Verläufe etc. statt.<br />

9. Kolloquien (K)<br />

In Kolloquien weisen die Studierenden ihre Fähigkeit nach, einem Fachgremium<br />

selbständig Ergebnisse ihrer praxisorientierten wissenschaftlichen Arbeiten zu<br />

präsentieren <strong>und</strong> zur Diskussion zu stellen.<br />

§ 8<br />

Prüfungen<br />

Je<strong>des</strong> Modul, mit Ausnahme der Selbsterfahrung im Modul 3, schließt mit einer Prüfung ab.<br />

Diese Prüfungsleistungen bilden jeweils die Voraussetzung für die Zulassung zum nächsten<br />

Semester <strong>und</strong> gehen in die Masterprüfung ein. Sie können in unterschiedlicher Form erbracht<br />

werden. Das Studium schließt mit der Masterarbeit <strong>und</strong> dem Kolloquium ab. Näheres regelt die<br />

Prüfungsordnung.<br />

§ 9<br />

Studienleistungen<br />

Während <strong>des</strong> Studiums sind unbenotete Studienleistungen zu erbringen. Die konkret erwartenden<br />

Leistungen werden jeweils zu Beginn <strong>des</strong> Moduls bekannt gegeben oder sind im<br />

Informationspaket erläutert. Die Erbringung der Studienleistungen ist eine Voraussetzung für die<br />

Teilnahme an der Modulprüfung.<br />

§ 10<br />

Praxisprojekt/Projektstudie<br />

(1) Im 3. Semester ist ein sexualpädagogisches Praxisprojekt im Umfang von 120 St<strong>und</strong>en<br />

(Hospitation, Konzeption, Durchführung, Nachbereitung, Dokumentation, Praxisbegleitung,<br />

Supervision) zu absolvieren. Dieses Projekt kann beim derzeitigen Arbeitgeber durchgeführt<br />

werden, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen.<br />

(2) Im 4. Semester soll ein 120stündiges Praxisprojekt (Hospitation, Selbststudium, eigene<br />

Beratung, Dokumentation, Praxisbegleitung, Supervision) in einer geeigneten Beratungsstelle/<br />

Einrichtung, die im Arbeitsfeld Familienplanungs- <strong>und</strong> Schwangerschaftsberatung tätig ist,<br />

geleistet <strong>und</strong> bestätigt werden.<br />

(3) Die Studierenden haben die Möglichkeit, entweder im 3. oder im 4. Semester anstelle <strong>des</strong><br />

Praxisprojektes eine anwendungsorientierte Projektstudie im St<strong>und</strong>enumfang von ebenfalls 120<br />

St<strong>und</strong>en (Praxisgespräche, Konzeption, Erarbeitung, Projektbegleitung, Supervision) zu<br />

verfassen.<br />

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(4) Die Leistungen aus Abs. 1-3 sollen zur Themenstellung für die Masterarbeit hinführen.<br />

§ 11<br />

Internationale Kooperation<br />

Internationale Kooperationen <strong>und</strong> Austausch von Studierenden sowie Lehrenden (besonders im<br />

Rahmen der EU) werden gefördert. Einzelne Module können bei Vergleichbarkeit auch im<br />

Ausland absolviert werden.<br />

§ 12<br />

Gebühren<br />

Für den Studiengang werden Gebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen<br />

Gebürhenordnung. Die Gebühren können jährlich angepaßt werden.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> tritt nach Kenntnisnahme durch das Kultusministerium am Tag nach ihrer<br />

Veröffentlichung im Ministerialblatt <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt in Kraft.<br />

Sie ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Merseburg (FH), University of<br />

Applied Sciences zu veröffentlichen.<br />

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