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Das Wichtigste in Kürze zum Verhandlungsangebot des ...

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S<strong>in</strong>d auch Schweizer Kunden von dieser Regelung betroffen?<br />

Ne<strong>in</strong>, gemäss Bun<strong>des</strong>ratsentscheid wird sich für Schweizer Steuerpflichtige nichts ändern.<br />

In der Schweiz werden weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>fache Steuerdelikte nicht krim<strong>in</strong>alisiert, werden aber<br />

mit empf<strong>in</strong>dlichen Bussen geahndet. <strong>Das</strong> Bankkundengeheimnis wird auch künftig e<strong>in</strong>zig<br />

bei Verdacht auf schwere Steuerdelikte (Steuerbetrug) aufgehoben.<br />

Wieso werden ausländische Kunden nun anders behandelt als Schweizer?<br />

Die Lagebeurteilung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates kam <strong>zum</strong> Schluss, dass angesichts <strong>des</strong> durch die<br />

F<strong>in</strong>anzkrise erhöhten <strong>in</strong>ternationalen Druckes die Schweiz dieses <strong>Verhandlungsangebot</strong><br />

machen musste. Die SBVg teil diese Lagebeurteilung und begrüsst den Entscheid <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rates. Konsequenz wird se<strong>in</strong>, dass der Unterschied zwischen Steuerh<strong>in</strong>terziehung<br />

und Steuerbetrug gegenüber Kunden mit Wohnsitz im Ausland je nach Ausgestaltung der<br />

neuen Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr gilt. Wichtig bleibt, dass das<br />

Bankkundengeheimnis auch weiterh<strong>in</strong> für alle unbescholtenen ausländischen Kunden gilt.<br />

Wird damit die Schweiz als grösste Anbieter<strong>in</strong> von Offshore-Bank<strong>in</strong>g Marktanteile<br />

verlieren?<br />

Die Schweiz ist mit e<strong>in</strong>em Weltmarktanteil von 27% Marktführer<strong>in</strong> <strong>in</strong> der<br />

grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung. Kernwerte von Swiss Bank<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d<br />

Kompetenz, Stabilität, Internationalität und Diskretion. Alle diese Werte behalten auch mit<br />

der Vorwärtsstrategie <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates ihre Gültigkeit. Der Schutz der f<strong>in</strong>anziellen<br />

Privatsphäre bleibt für unbescholtene ausländische Kunden gewahrt. Gerade <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Welt,<br />

<strong>in</strong> der die Privatsphäre laufend e<strong>in</strong>geschränkt wird, ist dies e<strong>in</strong> wichtiges Gut. Sogenannte<br />

„fish<strong>in</strong>g expeditions“ werden <strong>in</strong> den neu zu verhandelnden Doppelbesteuerungsabkommen<br />

nicht erlaubt. Amtshilfe wird nur bei begründetem Verdacht auf Steuerh<strong>in</strong>terziehung oder -<br />

betrug gewährt.<br />

Wieso muss nur die Schweiz dies umsetzen? Was geschieht mit anderen Ländern<br />

mit Bankkundengeheimnis?<br />

Es ist nicht so, dass nur die Schweiz das umsetzen würde. Der <strong>in</strong>ternationale Druck auf<br />

viele Länder mit ähnlicher Gesetzgebung ist <strong>in</strong> den vergangenen Monaten im Zuge der<br />

F<strong>in</strong>anzkrise massiv gestiegen. Gemäss unserer Beurteilung haben <strong>in</strong> der letzten Zeit<br />

bereits viele Jurisdiktionen ähnliche Schritte machen müssen, oder <strong>in</strong> den letzten Monaten<br />

oder Wochen diesbezügliche Zusicherungen abgegeben. <strong>Das</strong> gilt z.B. für S<strong>in</strong>gapur,<br />

Hongkong und Liechtenste<strong>in</strong>, welche mitgeteilt haben, den Inhalt von Art. 26 OECD MA zu<br />

übernehmen.<br />

Die SBVg wird grosses Augenmerk darauf legen, dass die neu zu verhandelnden<br />

Doppelbesteuerungsabkommen laufend die <strong>in</strong>ternationale Entwicklung beachten, damit<br />

jederzeit e<strong>in</strong> „level play<strong>in</strong>g field“ mit dem Ausland hergestellt ist und die Schweiz ihre<br />

führende Position <strong>in</strong> der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung behalten kann.<br />

Exemplarisch möchten wir dabei auf die fehlende Identifikation <strong>des</strong> wirtschaftlich<br />

Berechtigten <strong>in</strong> den USA, die Trustgesetzgebung <strong>in</strong> Grossbritannien oder die sogenannten<br />

Delaware Companies, ebenfalls <strong>in</strong> den USA, h<strong>in</strong>weisen.<br />

Q&A <strong>zum</strong> <strong>Verhandlungsangebot</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates h<strong>in</strong>sichtlich Amtshilfe <strong>in</strong> Steuerfragen - SBVg - 13. März 2009 3

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