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Tarifordnung neue Turnhalle - Gallneukirchen

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<strong>Tarifordnung</strong><br />

<strong>Turnhalle</strong> <strong>Gallneukirchen</strong><br />

1. Raummiete <strong>Turnhalle</strong><br />

Training / Meisterschaft ohne Einnahmen<br />

1/3 Halle mit Beleuchtung: 20,-€ / Std.<br />

2/3 Halle mit Beleuchtung: 40,-€ / Std.<br />

3/3 Halle mit Beleuchtung: 60,-€ / Std.<br />

Tribüne 5,-€ / Std.<br />

Turnierveranstaltungen<br />

3/3 Halle mit Beleuchtung (inkl. Tribüne): 75,-€ / Std.<br />

Technische Anlagen 20,-€ / Tag<br />

Foyer (LMS; Haupteingang bei<br />

Veranstaltungen zwingend) 30,-€ / Tag<br />

2. Personalkostenverrechnung nach Bedarf:<br />

Hallentechniker: 34,-€ / Std.<br />

Reinigungskraft: 21,-€ / Std.<br />

3. Stornoregelung:<br />

Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos<br />

Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 10%<br />

Bis 1 Woche vor der Veranstaltung 30 %<br />

Bis 3 Tage vor der Veranstaltung 50 %<br />

Absage der Veranstaltung nicht gemeldet 80%<br />

In den Tarifen ist keine Umsatzsteuer enthalten.<br />

4. Ermäßigungen:<br />

Für Organisationen, die ihren Sitz in <strong>Gallneukirchen</strong> haben, sind Trainingszeiten kostenlos. Für<br />

Veranstaltungen können sie mit dem Gemeinderat Pauschalierungen vereinbaren. Sollten diese<br />

nicht vereinbart sein, erhalten sie als Mieter der <strong>Turnhalle</strong> eine 50%ige Ermäßigung auf die<br />

Mietkosten (nicht auf Personalkosten). Ausgenommen davon sind Organisationen die mit<br />

Gewinnabsicht arbeiten.<br />

5. Kaution:<br />

Für nicht in <strong>Gallneukirchen</strong> ansässige Veranstalter wird eine Kaution von 150,-€ festgelegt.<br />

6. Benützungsbedingungen:<br />

Für die Nutzung der <strong>Turnhalle</strong> sind vom Veranstalter bzw. Nutzer die Benützungsbedingungen<br />

(Hausordnung) zur Kenntnis zu nehmen und mittels Unterschrift zu bestätigen.<br />

7. Terminvergabe<br />

Nutzungstermine werden vom Stadtamt vergeben. Dem Schulbetrieb wird dabei Priorität<br />

eingeräumt.<br />

<strong>Tarifordnung</strong> <strong>neue</strong> <strong>Turnhalle</strong> Seite 1 von 2


Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gallneukirchen</strong> hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2011<br />

die <strong>Tarifordnung</strong> für die Gallneukirchner <strong>Turnhalle</strong> beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung<br />

in Kraft. Die Tarife sind indexangepasst. Als Basis für die Berechnung der Wertsicherung gilt der<br />

Verbraucherpreisindex Dezember 2010. Indexschwankungen bis einschließlich 5% nach oben oder<br />

unten bleiben jeweils unberücksichtigt. Wird die Schwellgrenze überschritten, so wird die gesamte<br />

Veränderung voll berücksichtigt. Die sich daraus ergebende <strong>neue</strong> Indexzahl bildet die Grundlage<br />

für weitere Wertsicherungsberechnungen.<br />

<strong>Tarifordnung</strong> <strong>neue</strong> <strong>Turnhalle</strong> Seite 2 von 2

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