Tarifordnung neue Turnhalle - Gallneukirchen
Tarifordnung neue Turnhalle - Gallneukirchen
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<strong>Tarifordnung</strong><br />
<strong>Turnhalle</strong> <strong>Gallneukirchen</strong><br />
1. Raummiete <strong>Turnhalle</strong><br />
Training / Meisterschaft ohne Einnahmen<br />
1/3 Halle mit Beleuchtung: 20,-€ / Std.<br />
2/3 Halle mit Beleuchtung: 40,-€ / Std.<br />
3/3 Halle mit Beleuchtung: 60,-€ / Std.<br />
Tribüne 5,-€ / Std.<br />
Turnierveranstaltungen<br />
3/3 Halle mit Beleuchtung (inkl. Tribüne): 75,-€ / Std.<br />
Technische Anlagen 20,-€ / Tag<br />
Foyer (LMS; Haupteingang bei<br />
Veranstaltungen zwingend) 30,-€ / Tag<br />
2. Personalkostenverrechnung nach Bedarf:<br />
Hallentechniker: 34,-€ / Std.<br />
Reinigungskraft: 21,-€ / Std.<br />
3. Stornoregelung:<br />
Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos<br />
Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 10%<br />
Bis 1 Woche vor der Veranstaltung 30 %<br />
Bis 3 Tage vor der Veranstaltung 50 %<br />
Absage der Veranstaltung nicht gemeldet 80%<br />
In den Tarifen ist keine Umsatzsteuer enthalten.<br />
4. Ermäßigungen:<br />
Für Organisationen, die ihren Sitz in <strong>Gallneukirchen</strong> haben, sind Trainingszeiten kostenlos. Für<br />
Veranstaltungen können sie mit dem Gemeinderat Pauschalierungen vereinbaren. Sollten diese<br />
nicht vereinbart sein, erhalten sie als Mieter der <strong>Turnhalle</strong> eine 50%ige Ermäßigung auf die<br />
Mietkosten (nicht auf Personalkosten). Ausgenommen davon sind Organisationen die mit<br />
Gewinnabsicht arbeiten.<br />
5. Kaution:<br />
Für nicht in <strong>Gallneukirchen</strong> ansässige Veranstalter wird eine Kaution von 150,-€ festgelegt.<br />
6. Benützungsbedingungen:<br />
Für die Nutzung der <strong>Turnhalle</strong> sind vom Veranstalter bzw. Nutzer die Benützungsbedingungen<br />
(Hausordnung) zur Kenntnis zu nehmen und mittels Unterschrift zu bestätigen.<br />
7. Terminvergabe<br />
Nutzungstermine werden vom Stadtamt vergeben. Dem Schulbetrieb wird dabei Priorität<br />
eingeräumt.<br />
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Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gallneukirchen</strong> hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2011<br />
die <strong>Tarifordnung</strong> für die Gallneukirchner <strong>Turnhalle</strong> beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung<br />
in Kraft. Die Tarife sind indexangepasst. Als Basis für die Berechnung der Wertsicherung gilt der<br />
Verbraucherpreisindex Dezember 2010. Indexschwankungen bis einschließlich 5% nach oben oder<br />
unten bleiben jeweils unberücksichtigt. Wird die Schwellgrenze überschritten, so wird die gesamte<br />
Veränderung voll berücksichtigt. Die sich daraus ergebende <strong>neue</strong> Indexzahl bildet die Grundlage<br />
für weitere Wertsicherungsberechnungen.<br />
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