Friedhofsgebührensatzung der Stadt Friedrichroda
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Friedrichroda
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<strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong> hat in seiner Sitzung vom 12.11.2008<br />
aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 21 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und<br />
Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />
gültigen Fassung <strong>der</strong> §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285, 329), in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung und<br />
des § 32 <strong>der</strong> Friedhofssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong> vom 10.12.2008 die folgende<br />
Gebührensatzung beschlossen:<br />
I. Gebührenpflicht<br />
§ 1<br />
Gebührenerhebung<br />
Für die Benutzung <strong>der</strong> Friedhöfe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong> und ihrer Einrichtungen und<br />
Anlagen im Rahmen <strong>der</strong> Friedhofsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong> vom 10.12.2008<br />
werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Schuldner <strong>der</strong> Gebühren für Leistungen o<strong>der</strong> Genehmigungen nach <strong>der</strong><br />
Friedhofssatzung sind:<br />
a) bei Erstbestattungen:<br />
1. <strong>der</strong> Ehegatte,<br />
2. <strong>der</strong> Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,<br />
3. die Kin<strong>der</strong>,<br />
4. die Eltern,<br />
5. die Geschwister,<br />
6. die Enkelkin<strong>der</strong>,<br />
7. die Großeltern,<br />
8. <strong>der</strong> Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft<br />
9. die nicht bereits unter Ziffer 1 bis 8 fallenden Erben.<br />
b) bei Umbettungen und Wie<strong>der</strong>bestattungen <strong>der</strong> Antragsteller.<br />
c) wer sonstige in <strong>der</strong> Friedhofssatzung aufgeführten Leistungen beantragt o<strong>der</strong> in<br />
Auftrag gibt.<br />
(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch<br />
a) <strong>der</strong> Antragsteller,<br />
1
) diejenige Person, die sich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> gegenüber schriftlich zur Tragung <strong>der</strong><br />
Kosten verpflichtet hat.<br />
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Entstehung <strong>der</strong> Gebührenschuld, Fälligkeit, Gebührenbestand<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach <strong>der</strong><br />
Friedhofssatzung, und zwar mit <strong>der</strong> Beantragung <strong>der</strong> jeweiligen Leistung.<br />
(2) Die Gebühren sind sofort nach Bekanntgabe des entsprechenden<br />
Gebührenbescheids fällig.<br />
(3) Bei vorzeitiger Beendigung von Nutzungsrechten an Grabstätten nach §§ 8 und 9<br />
erfolgt keine Rückerstattung <strong>der</strong> Gebühr, sofern die Ursachen nicht von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
zu vertreten sind.<br />
§ 4<br />
Rechtsbehelfe/Zwangsmittel<br />
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln<br />
sich nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung in <strong>der</strong> jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren<br />
nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht<br />
aufgehoben.<br />
(3) Für die zwangsweise Durchsetzung <strong>der</strong> im Rahmen dieser Satzung erlassenen<br />
Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer<br />
Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
II. Gebühren<br />
§ 5<br />
Gebühren für die Benutzung <strong>der</strong> Feierhalle und des<br />
Aufbewahrungsraumes für Urnen<br />
(1) Für die Benutzung <strong>der</strong> Feierhalle (einschließlich Reinigung) werden folgende<br />
Gebühren erhoben:<br />
Gebühr Ausschmückung<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 85,00 Euro 25,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 50,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 85,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 25,00 Euro<br />
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(2) Für die Aufbewahrung einer Urne pro Tag 2,50 Euro, sofern die<br />
Aufbewahrung nicht zum Zwecke einer Sammelbeisetzung auf <strong>der</strong><br />
Urnengemeinschaftsgrabstätte von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung veranlasst<br />
wurde. Die Obergrenze <strong>der</strong> Aufbewahrungsgebühr wird auf 100,00 Euro<br />
limitiert.<br />
§ 6<br />
Bestattungsgebühren<br />
(1) Für das Ausheben und Schließen eines Reihen- o<strong>der</strong> Wahlgrabes, werden für die<br />
Erstbestattung sowie für jede weitere Bestattung folgende Gebühren erhoben:<br />
a) bei <strong>der</strong> Bestattung einer Leiche vom 5. Lebensjahr ab<br />
Handschachtung Baggereinsatz<br />
(nur bei gegebener<br />
Möglichkeit)<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 540,00 Euro 480,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 500,00 Euro 470,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 460,00 Euro 460,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 460,00 Euro 460,00 Euro<br />
b) bei <strong>der</strong> Bestattung einer Leiche unter 5 Jahren, eines Fehlgeborenen o<strong>der</strong><br />
einer Leibesfrucht<br />
Handschachtung Baggereinsatz<br />
(nur bei gegebener<br />
Möglichkeit)<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 300,00 Euro 250,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 290,00 Euro 240,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 280,00 Euro 230,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 280,00 Euro 230,00 Euro<br />
(2) Für das Ausheben und Schließen eines Urnengrabes nach § 16 Abs. 1 <strong>der</strong><br />
Friedhofssatzung, den Transport <strong>der</strong> Urne von <strong>der</strong> Feierhalle bzw. dem<br />
Aufbewahrungsraum zum Grab und das Absenken <strong>der</strong> Urne in das Grab werden<br />
folgende Gebühren erhoben:<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 140,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 140,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 140,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 140,00 Euro<br />
(3) Die Bestattung von Leibesfrüchten und Fehlgeborenen, die unter Vorlage des<br />
vorgeschriebenen Bestattungsscheines des Arztes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hebamme ohne<br />
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Mitwirkung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung dem Friedhof zugeführt werden, erfolgt gegen<br />
eine Gebühr von 30,00 Euro.<br />
Ein Anspruch auf das Nutzungsrecht an einem Grab besteht in diesem Falle nicht.<br />
(4) Sofern die Herstellung und das Schließen <strong>der</strong> Grabstätte ausnahmsweise als<br />
symbolische Freundschaftsleistung nach § 10 (1) <strong>der</strong> Friedhofssatzung zulässig<br />
ist und durchgeführt wird, erfolgt eine Gebührenerhebung in Höhe von 30,00<br />
Euro.<br />
§ 7<br />
Ausgrabungsgebühren<br />
Für die Ausgrabung werden folgende Gebühren erhoben:<br />
a) Ausgrabung <strong>der</strong> Leiche einer Person über 5 Jahre<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 800,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 800,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 800,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 800,00 Euro<br />
b) Ausgrabung <strong>der</strong> Leiche eines Kindes unter 5 Jahren<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 500,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 500,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 500,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 500,00 Euro<br />
c) Ausgrabung einer Aschenurne<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 130,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 130,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 130,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 130,00 Euro<br />
d) Ist bei <strong>der</strong> Ausgrabung eine Umsargung erfor<strong>der</strong>lich, so wird<br />
hierfür eine Gebühr von 150,00 Euro (ohne Sargstellung) erhoben. Die<br />
Wie<strong>der</strong>bestattung erfolgt entsprechend den Gebührensätzen <strong>der</strong> Erstbestattung.<br />
§ 8<br />
Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte<br />
und Urnenreihengrabstätte<br />
(1) Für die Überlassung einer Reihengrabstätte nach den §§ 14 und 16 Abs. 2 <strong>der</strong><br />
Friedhofssatzung werden folgende Gebühren erhoben<br />
a) Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahre<br />
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Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 450,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 380,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 400,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 400,00 Euro<br />
b) Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen im Alter bis zu 5 Jahren<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 330,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 270,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 280,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 280,00 Euro<br />
(2) Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes werden erhoben<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 300,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 250,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 260,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 260,00 Euro<br />
§ 9<br />
Erwerb von Nutzungsrechten<br />
an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten<br />
(1) Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer von 40 Jahren<br />
(Nutzungszeit gem. § 15 Abs. 1 <strong>der</strong> Friedhofssatzung) werden je Grabstelle<br />
folgende Gebühren erhoben:<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 820,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 610,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 750,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 750,00 Euro<br />
(2) Für die Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte für die Dauer von 40 Jahren<br />
(Nutzungszeit gem. §16 Abs. 3 <strong>der</strong> Friedhofssatzung) werden folgende Gebühren<br />
erhoben:<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 580,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 460,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 500,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 500,00 Euro<br />
(3) Für den Wie<strong>der</strong>erwerb (Verlängerung) des Nutzungsrechts (§§ 15 Abs. 2 und 16<br />
Abs. 5 <strong>der</strong> Friedhofssatzung) werden folgende Gebühren erhoben:<br />
a) bei Wahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr <strong>der</strong> Verlängerung<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 20,50 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 15,25 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 18,75 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 18,75 Euro<br />
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) bei Urnenwahlgrabstätten je Grabstätte und Jahr <strong>der</strong> Verlängerung<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 14,50 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 11,50 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 12,50 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 12,50 Euro<br />
§ 10<br />
Gebühr für die Bereitstellung<br />
eines Begräbnisplatzes auf einer Urnengemeinschaftsgrabstätte<br />
Für die Bereitstellung eines Begräbnisplatzes auf <strong>der</strong> Urnengemeinschaftsgrabstätte<br />
wird eine Gebühr erhoben in Höhe von:<br />
Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 220,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Finsterbergen 200,00 Euro<br />
Ortsteilfriedhof Ernstroda 210,00 Euro<br />
§ 11<br />
Gebühren für Grabräumung<br />
Für die Räumung einer Grabstätte nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit/Nutzungszeit o<strong>der</strong> nach<br />
<strong>der</strong> Entziehung des Nutzungsrechts durch den Friedhofsträger bzw. von ihm<br />
beauftragten Unternehmer werden folgende Gebühren erhoben:<br />
a) für die Beseitigung von Grabmalen und Abdeckplatten<br />
für Reihengräber und Wahlgräber je Grabstätte 120,00 Euro<br />
b) für die Beseitigung von Grabmalen und Abdeckplatten<br />
für Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber 100,00 Euro<br />
c) für die Beseitigung von Grabeinfriedungen je laufenden Meter 19,00 Euro<br />
d) für Beseitigung von Pflanzen (Blumen, Strauchwerk, Gebüsch)<br />
unter 0,60 m Höhe je Gewächs 3,00 Euro<br />
e) für die Beseitigung von Pflanzen (Bäume, Strauchwerk,<br />
Gebüsch) ab 0,60 m Höhe bis 1,50 m Höhe je Gewächs 6,00 Euro<br />
f) bei Bäumen, Sträuchern und Gebüsch über 1,50 m Höhe<br />
je Gewächs und zusätzlich angefangenen Meter 20,00 Euro<br />
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§ 12<br />
Verwaltungsgebühren<br />
Verwaltungsgebühren werden erhoben für:<br />
a) die Ausstellung und Erneuerung <strong>der</strong> Berechtigungskarte<br />
für Gewerbetreibende 15,00 Euro<br />
b) die Erteilung o<strong>der</strong> das Versagen <strong>der</strong> Genehmigung zur Errichtung o<strong>der</strong> Ver-<br />
än<strong>der</strong>ung von Grabmalen je 7,50 Euro<br />
c) Erteilung einer Bestattungserlaubnis 5,00 Euro<br />
d) Ausstellung einer Nutzungsurkunde bzw. Grabnummernkarte 15,00 Euro<br />
e) Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ergänzung <strong>der</strong> Nutzungsurkunden bzw. <strong>der</strong><br />
Grabnummernkarte je Eintragung 10,00 Euro<br />
§ 13<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.<br />
Gleichzeitig treten die <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong> vom<br />
17.05.2005, die <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Finsterbergen vom<br />
02.02.2007 und die <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Ernstroda vom<br />
02.02.2007 außer Kraft.<br />
<strong>Friedrichroda</strong>, den 10.12.2008<br />
K l ö p p e l<br />
Bürgermeister<br />
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