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Friedhofsgebührensatzung der Stadt Friedrichroda

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<strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong> hat in seiner Sitzung vom 12.11.2008<br />

aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 21 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und<br />

Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />

gültigen Fassung <strong>der</strong> §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285, 329), in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung und<br />

des § 32 <strong>der</strong> Friedhofssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong> vom 10.12.2008 die folgende<br />

Gebührensatzung beschlossen:<br />

I. Gebührenpflicht<br />

§ 1<br />

Gebührenerhebung<br />

Für die Benutzung <strong>der</strong> Friedhöfe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong> und ihrer Einrichtungen und<br />

Anlagen im Rahmen <strong>der</strong> Friedhofsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong> vom 10.12.2008<br />

werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Schuldner <strong>der</strong> Gebühren für Leistungen o<strong>der</strong> Genehmigungen nach <strong>der</strong><br />

Friedhofssatzung sind:<br />

a) bei Erstbestattungen:<br />

1. <strong>der</strong> Ehegatte,<br />

2. <strong>der</strong> Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,<br />

3. die Kin<strong>der</strong>,<br />

4. die Eltern,<br />

5. die Geschwister,<br />

6. die Enkelkin<strong>der</strong>,<br />

7. die Großeltern,<br />

8. <strong>der</strong> Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft<br />

9. die nicht bereits unter Ziffer 1 bis 8 fallenden Erben.<br />

b) bei Umbettungen und Wie<strong>der</strong>bestattungen <strong>der</strong> Antragsteller.<br />

c) wer sonstige in <strong>der</strong> Friedhofssatzung aufgeführten Leistungen beantragt o<strong>der</strong> in<br />

Auftrag gibt.<br />

(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch<br />

a) <strong>der</strong> Antragsteller,<br />

1


) diejenige Person, die sich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> gegenüber schriftlich zur Tragung <strong>der</strong><br />

Kosten verpflichtet hat.<br />

(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Entstehung <strong>der</strong> Gebührenschuld, Fälligkeit, Gebührenbestand<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach <strong>der</strong><br />

Friedhofssatzung, und zwar mit <strong>der</strong> Beantragung <strong>der</strong> jeweiligen Leistung.<br />

(2) Die Gebühren sind sofort nach Bekanntgabe des entsprechenden<br />

Gebührenbescheids fällig.<br />

(3) Bei vorzeitiger Beendigung von Nutzungsrechten an Grabstätten nach §§ 8 und 9<br />

erfolgt keine Rückerstattung <strong>der</strong> Gebühr, sofern die Ursachen nicht von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

zu vertreten sind.<br />

§ 4<br />

Rechtsbehelfe/Zwangsmittel<br />

(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln<br />

sich nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung in <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren<br />

nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht<br />

aufgehoben.<br />

(3) Für die zwangsweise Durchsetzung <strong>der</strong> im Rahmen dieser Satzung erlassenen<br />

Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer<br />

Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

II. Gebühren<br />

§ 5<br />

Gebühren für die Benutzung <strong>der</strong> Feierhalle und des<br />

Aufbewahrungsraumes für Urnen<br />

(1) Für die Benutzung <strong>der</strong> Feierhalle (einschließlich Reinigung) werden folgende<br />

Gebühren erhoben:<br />

Gebühr Ausschmückung<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 85,00 Euro 25,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 50,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 85,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 25,00 Euro<br />

2


(2) Für die Aufbewahrung einer Urne pro Tag 2,50 Euro, sofern die<br />

Aufbewahrung nicht zum Zwecke einer Sammelbeisetzung auf <strong>der</strong><br />

Urnengemeinschaftsgrabstätte von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung veranlasst<br />

wurde. Die Obergrenze <strong>der</strong> Aufbewahrungsgebühr wird auf 100,00 Euro<br />

limitiert.<br />

§ 6<br />

Bestattungsgebühren<br />

(1) Für das Ausheben und Schließen eines Reihen- o<strong>der</strong> Wahlgrabes, werden für die<br />

Erstbestattung sowie für jede weitere Bestattung folgende Gebühren erhoben:<br />

a) bei <strong>der</strong> Bestattung einer Leiche vom 5. Lebensjahr ab<br />

Handschachtung Baggereinsatz<br />

(nur bei gegebener<br />

Möglichkeit)<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 540,00 Euro 480,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 500,00 Euro 470,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 460,00 Euro 460,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 460,00 Euro 460,00 Euro<br />

b) bei <strong>der</strong> Bestattung einer Leiche unter 5 Jahren, eines Fehlgeborenen o<strong>der</strong><br />

einer Leibesfrucht<br />

Handschachtung Baggereinsatz<br />

(nur bei gegebener<br />

Möglichkeit)<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 300,00 Euro 250,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 290,00 Euro 240,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 280,00 Euro 230,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 280,00 Euro 230,00 Euro<br />

(2) Für das Ausheben und Schließen eines Urnengrabes nach § 16 Abs. 1 <strong>der</strong><br />

Friedhofssatzung, den Transport <strong>der</strong> Urne von <strong>der</strong> Feierhalle bzw. dem<br />

Aufbewahrungsraum zum Grab und das Absenken <strong>der</strong> Urne in das Grab werden<br />

folgende Gebühren erhoben:<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 140,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 140,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 140,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 140,00 Euro<br />

(3) Die Bestattung von Leibesfrüchten und Fehlgeborenen, die unter Vorlage des<br />

vorgeschriebenen Bestattungsscheines des Arztes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hebamme ohne<br />

3


Mitwirkung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung dem Friedhof zugeführt werden, erfolgt gegen<br />

eine Gebühr von 30,00 Euro.<br />

Ein Anspruch auf das Nutzungsrecht an einem Grab besteht in diesem Falle nicht.<br />

(4) Sofern die Herstellung und das Schließen <strong>der</strong> Grabstätte ausnahmsweise als<br />

symbolische Freundschaftsleistung nach § 10 (1) <strong>der</strong> Friedhofssatzung zulässig<br />

ist und durchgeführt wird, erfolgt eine Gebührenerhebung in Höhe von 30,00<br />

Euro.<br />

§ 7<br />

Ausgrabungsgebühren<br />

Für die Ausgrabung werden folgende Gebühren erhoben:<br />

a) Ausgrabung <strong>der</strong> Leiche einer Person über 5 Jahre<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 800,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 800,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 800,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 800,00 Euro<br />

b) Ausgrabung <strong>der</strong> Leiche eines Kindes unter 5 Jahren<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 500,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 500,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 500,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 500,00 Euro<br />

c) Ausgrabung einer Aschenurne<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 130,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 130,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 130,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 130,00 Euro<br />

d) Ist bei <strong>der</strong> Ausgrabung eine Umsargung erfor<strong>der</strong>lich, so wird<br />

hierfür eine Gebühr von 150,00 Euro (ohne Sargstellung) erhoben. Die<br />

Wie<strong>der</strong>bestattung erfolgt entsprechend den Gebührensätzen <strong>der</strong> Erstbestattung.<br />

§ 8<br />

Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte<br />

und Urnenreihengrabstätte<br />

(1) Für die Überlassung einer Reihengrabstätte nach den §§ 14 und 16 Abs. 2 <strong>der</strong><br />

Friedhofssatzung werden folgende Gebühren erhoben<br />

a) Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahre<br />

4


Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 450,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 380,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 400,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 400,00 Euro<br />

b) Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen im Alter bis zu 5 Jahren<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 330,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 270,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 280,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 280,00 Euro<br />

(2) Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes werden erhoben<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 300,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 250,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 260,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 260,00 Euro<br />

§ 9<br />

Erwerb von Nutzungsrechten<br />

an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten<br />

(1) Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer von 40 Jahren<br />

(Nutzungszeit gem. § 15 Abs. 1 <strong>der</strong> Friedhofssatzung) werden je Grabstelle<br />

folgende Gebühren erhoben:<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 820,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 610,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 750,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 750,00 Euro<br />

(2) Für die Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte für die Dauer von 40 Jahren<br />

(Nutzungszeit gem. §16 Abs. 3 <strong>der</strong> Friedhofssatzung) werden folgende Gebühren<br />

erhoben:<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 580,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 460,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 500,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 500,00 Euro<br />

(3) Für den Wie<strong>der</strong>erwerb (Verlängerung) des Nutzungsrechts (§§ 15 Abs. 2 und 16<br />

Abs. 5 <strong>der</strong> Friedhofssatzung) werden folgende Gebühren erhoben:<br />

a) bei Wahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr <strong>der</strong> Verlängerung<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 20,50 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 15,25 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 18,75 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 18,75 Euro<br />

5


) bei Urnenwahlgrabstätten je Grabstätte und Jahr <strong>der</strong> Verlängerung<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 14,50 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 11,50 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 12,50 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda/Cumbach 12,50 Euro<br />

§ 10<br />

Gebühr für die Bereitstellung<br />

eines Begräbnisplatzes auf einer Urnengemeinschaftsgrabstätte<br />

Für die Bereitstellung eines Begräbnisplatzes auf <strong>der</strong> Urnengemeinschaftsgrabstätte<br />

wird eine Gebühr erhoben in Höhe von:<br />

Friedhof <strong>Friedrichroda</strong> 220,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Finsterbergen 200,00 Euro<br />

Ortsteilfriedhof Ernstroda 210,00 Euro<br />

§ 11<br />

Gebühren für Grabräumung<br />

Für die Räumung einer Grabstätte nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit/Nutzungszeit o<strong>der</strong> nach<br />

<strong>der</strong> Entziehung des Nutzungsrechts durch den Friedhofsträger bzw. von ihm<br />

beauftragten Unternehmer werden folgende Gebühren erhoben:<br />

a) für die Beseitigung von Grabmalen und Abdeckplatten<br />

für Reihengräber und Wahlgräber je Grabstätte 120,00 Euro<br />

b) für die Beseitigung von Grabmalen und Abdeckplatten<br />

für Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber 100,00 Euro<br />

c) für die Beseitigung von Grabeinfriedungen je laufenden Meter 19,00 Euro<br />

d) für Beseitigung von Pflanzen (Blumen, Strauchwerk, Gebüsch)<br />

unter 0,60 m Höhe je Gewächs 3,00 Euro<br />

e) für die Beseitigung von Pflanzen (Bäume, Strauchwerk,<br />

Gebüsch) ab 0,60 m Höhe bis 1,50 m Höhe je Gewächs 6,00 Euro<br />

f) bei Bäumen, Sträuchern und Gebüsch über 1,50 m Höhe<br />

je Gewächs und zusätzlich angefangenen Meter 20,00 Euro<br />

6


§ 12<br />

Verwaltungsgebühren<br />

Verwaltungsgebühren werden erhoben für:<br />

a) die Ausstellung und Erneuerung <strong>der</strong> Berechtigungskarte<br />

für Gewerbetreibende 15,00 Euro<br />

b) die Erteilung o<strong>der</strong> das Versagen <strong>der</strong> Genehmigung zur Errichtung o<strong>der</strong> Ver-<br />

än<strong>der</strong>ung von Grabmalen je 7,50 Euro<br />

c) Erteilung einer Bestattungserlaubnis 5,00 Euro<br />

d) Ausstellung einer Nutzungsurkunde bzw. Grabnummernkarte 15,00 Euro<br />

e) Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ergänzung <strong>der</strong> Nutzungsurkunden bzw. <strong>der</strong><br />

Grabnummernkarte je Eintragung 10,00 Euro<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichroda</strong> vom<br />

17.05.2005, die <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Finsterbergen vom<br />

02.02.2007 und die <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Ernstroda vom<br />

02.02.2007 außer Kraft.<br />

<strong>Friedrichroda</strong>, den 10.12.2008<br />

K l ö p p e l<br />

Bürgermeister<br />

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