Modellagentur - Freizeitbetriebe-wien.at
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Infobl<strong>at</strong>t<br />
<strong>Modellagentur</strong><br />
Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Modelle<br />
Stand Mai 2013
Infobl<strong>at</strong>t<br />
<strong>Modellagentur</strong> – Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Modelle<br />
Castingagentur<br />
Stand 2013<br />
Folgende Inform<strong>at</strong>ionen beziehen sich auf den Standort Wien:<br />
Die <strong>Modellagentur</strong><br />
Der Betrieb einer <strong>Modellagentur</strong> (Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Modelle) ist ein freies<br />
Anmeldegewerbe und begründet kraft Gesetzes (autom<strong>at</strong>isch) die Mitgliedschaft bei der Fachgruppe Wien der<br />
Freizeit- und Sportbetriebe, also bei uns.<br />
<strong>Modellagentur</strong>en vermitteln nicht nur Models, sondern auch Komparsen, St<strong>at</strong>isten, Stuntmen und Tiermodels.<br />
Die Castingagentur<br />
Ist ebenfalls ein freies Anmeldegewerbe. Diese Agenturen wählen anlässlich spezieller Präsent<strong>at</strong>ionen (Castings) die<br />
oben genannten Personen (gegebenenfalls auch Tiere) aus.<br />
Wann liegt ein Werkvertrag vor?<br />
Ein Werkvertrag liegt immer dann vor, wenn das Model selbständig tätig ist, das heißt, sich selber zur Steuer<br />
anmeldet, sich selbst sozialversichert usw. Kurzum: Wenn das Model weder in den Betrieb der Agentur noch in den<br />
Betrieb des Auftraggebers organis<strong>at</strong>orisch eingegliedert wird. Das ist deshalb wichtig zu beachten, weil die<br />
Dienstvertragsvermittlung in Österreich grundsätzlich nur von den Arbeitsämtern oder befugten Arbeitsvermittlern<br />
(reglementiertes Gewerbe) durchgeführt werden darf.<br />
Gibt es amtliche Vermittlungsentgelte für die Agenturen?<br />
Nein, und es gibt auch keine „unverbindlichen Empfehlungen“ oder dgl.<br />
Wichtige Abgrenzungen<br />
Die Model selbst benötigen keine Gewerbeberechtigung (freier Beruf = neue Selbständige). Personalbereitstellung und<br />
keine „Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Modelle“ liegt dann vor, wenn das Model bei der Agentur<br />
selbst angestellt ist und lediglich Auftraggebern zur Verfügung gestellt wird. Das Model muss dann beim<br />
Infobl<strong>at</strong>t: <strong>Modellagentur</strong> Seite 1
Dienstnehmer (= Agentur) zur Sozialversicherung (Krankenkasse) angemeldet werden, es wird ihm die Lohnsteuer<br />
abgezogen usw. In diesem Fall liegt das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Personalbereitstellung vor, das<br />
in die Zuständigkeit der Fachgruppe „Die Dienstleister“ fällt: 1030 Wien, Rudolf Sallinger-Pl<strong>at</strong>z 1, Tel. 514 50 2202.<br />
Mit einer <strong>Modellagentur</strong> dürfen keine Künstler vermittelt werden, dies ist Gegenstand eigener Gewerbe im Bereich<br />
unserer Fachgruppe. Siehe dazu das eigene Infoservice auf unserer Homepage www.freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong>.<br />
Gewerbeanmeldung – Neugründungsförderung (NEUFÖG)<br />
Die Gewerbeanmeldung nehmen Sie bitte mit einem gültigen österreichischen Reisepass beim Gründerservice der WKW<br />
1010 Wien, Stubenring 8-10, oder 1040 Wien, Schwarzenbergpl<strong>at</strong>z 14, vor.<br />
Neugründer profitieren von den Vorteilen des NEUFÖG:<br />
Das Neugründungsförderungsgesetz (NEUFÖG)<br />
Eine „Neugründung“ liegt dann vor, wenn der Betriebsinhaber in den letzten 15 Jahren nicht in vergleichbarer Art<br />
selbständig tätig war. Eine Tätigkeit als Arbeitnehmer in der gleichen Branche ist nicht hinderlich. Keine<br />
Neugründung liegt bei bloßer Rechtsformänderung vor. Auch die Übernahme eines bestehenden Betriebes kann als<br />
Neugründung gelten.<br />
Mein Vorteil vom NEUFÖG:<br />
Liegt eine Betriebsgründung vor, die mittels amtlichem Vordruck (NEUFÖG-Formular) von der Wirtschaftskammer<br />
bestätigt werden muss, werden keine Gebühren bzw. Bundesverwaltungsabgaben für sämtliche mit der Neugründung<br />
in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Unterlagen (Projektunterlagen Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren,<br />
Gewerbeschein, Eintrag ins Firmenbuch, Gesellschaftssteuer bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, polizeiliches<br />
Führungszeugnis, etc.) von den Behörden eingehoben.<br />
Außerdem werden dem Jungunternehmer 7 Prozentpunkte der Dienstgeberbeiträge für Angestellte im ersten Mon<strong>at</strong><br />
der Bewilligung und in den elf darauffolgenden Mon<strong>at</strong>en erlassen (Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, zur<br />
gesetzlichen Unfallversicherung, u.a.).<br />
Detaillierte Infos:<br />
www.gruenderservice.<strong>at</strong><br />
Gewerbeanmeldung:<br />
Gründerservice der WKW<br />
Stubenring 8-10, 1010 Wien,<br />
oder Schwarzenbergpl<strong>at</strong>z 14, 1040 Wien.<br />
Gewerbeantritt durch Ausländer<br />
Ausländische Sta<strong>at</strong>sbürger, die sich in Österreich nach den fremdengesetzlichen Bestimmungen legal aufhalten,<br />
können Gewerbe anmelden wie Inländer, benötigen aber alle dafür erforderlichen Dokumente (Infos unter:<br />
www.gruenderservice.<strong>at</strong>), gegebenenfalls in beglaubigter deutschsprachiger Übersetzung. Beachten Sie, dass Sie eine<br />
geeignete fremdengesetzliche Aufenthaltsbewilligung benötigen (z.B.: also kein Touristenvisum).<br />
Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung darf gearbeitet werden!<br />
Gewerbliche Sozialversicherung<br />
Wir empfehlen Ihnen, sich unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen<br />
Wirtschaft, Landesstelle Wien, 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, Tel. 54 654/0, anzumelden. Zwar ist man mit<br />
dem Gewerbeschein kraft Gesetzes sozialversichert, doch wird durch diese vorzeitige Anmeldung das Verfahren<br />
beschleunigt, was auch einen besseren Versicherungsschutz garantiert. Die gewerbliche Pflichtversicherung<br />
(Arbeitslosenversicherung optional) kostet Sie insgesamt 27,68 % Ihrer Einkünfte plus Unfallversicherung von ca.<br />
€ 101,-/Jahr.<br />
Infobl<strong>at</strong>t: <strong>Modellagentur</strong> Seite 2
Ruhend- und Wiederbetriebsmeldungen<br />
Wenn Sie das Gewerbe vorübergehend nicht ausüben, können Sie es bei der Fachgruppe kostenlos ruhend- und<br />
wiederaktiv melden, entweder persönlich in unserer Geschäftsstelle oder per Fax oder Mail (dafür verwenden Sie am<br />
besten unser Online-Formular auf unserer Homepage (www.freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong>) im Bereich „Downloads“ mit<br />
Erläuterungen). Ruhend- und Aktivmeldungen empfehlen sich immer nur für komplette Kalendermon<strong>at</strong>e. Beachten Sie<br />
bitte, dass Sie bei Ruhendmeldung nach Wiederaufnehme Ihrer Tätigkeit die Aktivmeldung laut Gewerbeordnung<br />
binnen 3 Wochen vornehmen sollten. Während der Zeit der Ruhendmeldung ruhen die Beiträge zur gewerblichen<br />
Sozialversicherung, sofern Sie nicht gleichzeitig noch andere gewerbliche Tätigkeiten aktiv ausüben.<br />
Grundumlage<br />
Das aktuelle Grundumlagenschema der Fachgruppe entnehmen Sie bitte folgendem Link:<br />
http://www.freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong>/Download/GUSchema.pdf<br />
Eine wichtige Inform<strong>at</strong>ionsquelle für alle Gewerbetreibende, und solche, die es werden wollen ist auch die Homepage<br />
der Wirtschaftskammern: www.wko.<strong>at</strong>.<br />
Gibt es einen Kollektivvertrag?<br />
Nein. Für Dienstnehmer (weder Arbeiter noch Angestellte) in Modell- und Castingagenturen gibt es keinen<br />
Kollektivvertrag, es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie hierzu unseren<br />
Buchtipp „Rechtstipps für Kleinbetriebe“: http://www.freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong>/shop.htm<br />
Nebenrechte der Modell- und Castingagenturen<br />
Die Agentur darf ihre Leistungen uneingeschränkt selbst vermarkten und zu diesem Zweck (für eigene<br />
Präsent<strong>at</strong>ionszwecke) auch Fotos und Filmaufnahmen herstellen (z.B. für die Firmenhomepage). Kunden dürfen in den<br />
Räumen der Agentur unentgeltlich mit Getränken bewirtet werden, dafür dürfen aber keine eigenen Räume und kein<br />
eigenes Personal verwendet werden.<br />
Die Steuer<br />
Binnen einem Mon<strong>at</strong> nach t<strong>at</strong>sächlicher Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss man sich ferner beim<br />
Betriebsfinanzamt (Finanzamt des Standortbezirkes) die Steuernummern für Einkommen- und Ums<strong>at</strong>zsteuer<br />
besorgen.<br />
Unklarheiten oder nähere Fragen?<br />
Wenn Sie zu all dem noch nähere Fragen haben, rufen Sie uns bitte einfach an (Kontaktmöglichkeit siehe letzte<br />
Seite), oder vereinbaren Sie einen Ber<strong>at</strong>ungstermin.<br />
Weitere Inform<strong>at</strong>ionsunterlagen<br />
Speziell für den Bereich „<strong>Modellagentur</strong>“ stehen Ihnen weitere Inform<strong>at</strong>ionsunterlagen zur Verfügung.<br />
- Berufsbild der „<strong>Modellagentur</strong>“ (nur für Mitglieder)<br />
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für <strong>Modellagentur</strong>en (nur für Mitglieder)<br />
- Rechtstipps für Kleinbetriebe<br />
- Kennzeichnungsvorschriften für den Geschäftsverkehr € 12,- / € 15,-<br />
Infobl<strong>at</strong>t: <strong>Modellagentur</strong> Seite 3
eiter<br />
ommen.<br />
Impressum und Kontakt:<br />
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe<br />
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der<br />
Wirtschaftskammer Wien<br />
Judenpl<strong>at</strong>z 3-4 | A-1010 Wien<br />
T +43 1 514 50 Dw 4211<br />
F +43 1 514 50 Dw 4216<br />
E office@freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong><br />
W www.freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong>