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Modellagentur - Freizeitbetriebe-wien.at

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Infobl<strong>at</strong>t<br />

<strong>Modellagentur</strong><br />

Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Modelle<br />

Stand Mai 2013


Infobl<strong>at</strong>t<br />

<strong>Modellagentur</strong> – Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Modelle<br />

Castingagentur<br />

Stand 2013<br />

Folgende Inform<strong>at</strong>ionen beziehen sich auf den Standort Wien:<br />

Die <strong>Modellagentur</strong><br />

Der Betrieb einer <strong>Modellagentur</strong> (Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Modelle) ist ein freies<br />

Anmeldegewerbe und begründet kraft Gesetzes (autom<strong>at</strong>isch) die Mitgliedschaft bei der Fachgruppe Wien der<br />

Freizeit- und Sportbetriebe, also bei uns.<br />

<strong>Modellagentur</strong>en vermitteln nicht nur Models, sondern auch Komparsen, St<strong>at</strong>isten, Stuntmen und Tiermodels.<br />

Die Castingagentur<br />

Ist ebenfalls ein freies Anmeldegewerbe. Diese Agenturen wählen anlässlich spezieller Präsent<strong>at</strong>ionen (Castings) die<br />

oben genannten Personen (gegebenenfalls auch Tiere) aus.<br />

Wann liegt ein Werkvertrag vor?<br />

Ein Werkvertrag liegt immer dann vor, wenn das Model selbständig tätig ist, das heißt, sich selber zur Steuer<br />

anmeldet, sich selbst sozialversichert usw. Kurzum: Wenn das Model weder in den Betrieb der Agentur noch in den<br />

Betrieb des Auftraggebers organis<strong>at</strong>orisch eingegliedert wird. Das ist deshalb wichtig zu beachten, weil die<br />

Dienstvertragsvermittlung in Österreich grundsätzlich nur von den Arbeitsämtern oder befugten Arbeitsvermittlern<br />

(reglementiertes Gewerbe) durchgeführt werden darf.<br />

Gibt es amtliche Vermittlungsentgelte für die Agenturen?<br />

Nein, und es gibt auch keine „unverbindlichen Empfehlungen“ oder dgl.<br />

Wichtige Abgrenzungen<br />

Die Model selbst benötigen keine Gewerbeberechtigung (freier Beruf = neue Selbständige). Personalbereitstellung und<br />

keine „Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Modelle“ liegt dann vor, wenn das Model bei der Agentur<br />

selbst angestellt ist und lediglich Auftraggebern zur Verfügung gestellt wird. Das Model muss dann beim<br />

Infobl<strong>at</strong>t: <strong>Modellagentur</strong> Seite 1


Dienstnehmer (= Agentur) zur Sozialversicherung (Krankenkasse) angemeldet werden, es wird ihm die Lohnsteuer<br />

abgezogen usw. In diesem Fall liegt das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Personalbereitstellung vor, das<br />

in die Zuständigkeit der Fachgruppe „Die Dienstleister“ fällt: 1030 Wien, Rudolf Sallinger-Pl<strong>at</strong>z 1, Tel. 514 50 2202.<br />

Mit einer <strong>Modellagentur</strong> dürfen keine Künstler vermittelt werden, dies ist Gegenstand eigener Gewerbe im Bereich<br />

unserer Fachgruppe. Siehe dazu das eigene Infoservice auf unserer Homepage www.freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong>.<br />

Gewerbeanmeldung – Neugründungsförderung (NEUFÖG)<br />

Die Gewerbeanmeldung nehmen Sie bitte mit einem gültigen österreichischen Reisepass beim Gründerservice der WKW<br />

1010 Wien, Stubenring 8-10, oder 1040 Wien, Schwarzenbergpl<strong>at</strong>z 14, vor.<br />

Neugründer profitieren von den Vorteilen des NEUFÖG:<br />

Das Neugründungsförderungsgesetz (NEUFÖG)<br />

Eine „Neugründung“ liegt dann vor, wenn der Betriebsinhaber in den letzten 15 Jahren nicht in vergleichbarer Art<br />

selbständig tätig war. Eine Tätigkeit als Arbeitnehmer in der gleichen Branche ist nicht hinderlich. Keine<br />

Neugründung liegt bei bloßer Rechtsformänderung vor. Auch die Übernahme eines bestehenden Betriebes kann als<br />

Neugründung gelten.<br />

Mein Vorteil vom NEUFÖG:<br />

Liegt eine Betriebsgründung vor, die mittels amtlichem Vordruck (NEUFÖG-Formular) von der Wirtschaftskammer<br />

bestätigt werden muss, werden keine Gebühren bzw. Bundesverwaltungsabgaben für sämtliche mit der Neugründung<br />

in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Unterlagen (Projektunterlagen Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren,<br />

Gewerbeschein, Eintrag ins Firmenbuch, Gesellschaftssteuer bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, polizeiliches<br />

Führungszeugnis, etc.) von den Behörden eingehoben.<br />

Außerdem werden dem Jungunternehmer 7 Prozentpunkte der Dienstgeberbeiträge für Angestellte im ersten Mon<strong>at</strong><br />

der Bewilligung und in den elf darauffolgenden Mon<strong>at</strong>en erlassen (Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, zur<br />

gesetzlichen Unfallversicherung, u.a.).<br />

Detaillierte Infos:<br />

www.gruenderservice.<strong>at</strong><br />

Gewerbeanmeldung:<br />

Gründerservice der WKW<br />

Stubenring 8-10, 1010 Wien,<br />

oder Schwarzenbergpl<strong>at</strong>z 14, 1040 Wien.<br />

Gewerbeantritt durch Ausländer<br />

Ausländische Sta<strong>at</strong>sbürger, die sich in Österreich nach den fremdengesetzlichen Bestimmungen legal aufhalten,<br />

können Gewerbe anmelden wie Inländer, benötigen aber alle dafür erforderlichen Dokumente (Infos unter:<br />

www.gruenderservice.<strong>at</strong>), gegebenenfalls in beglaubigter deutschsprachiger Übersetzung. Beachten Sie, dass Sie eine<br />

geeignete fremdengesetzliche Aufenthaltsbewilligung benötigen (z.B.: also kein Touristenvisum).<br />

Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung darf gearbeitet werden!<br />

Gewerbliche Sozialversicherung<br />

Wir empfehlen Ihnen, sich unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen<br />

Wirtschaft, Landesstelle Wien, 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, Tel. 54 654/0, anzumelden. Zwar ist man mit<br />

dem Gewerbeschein kraft Gesetzes sozialversichert, doch wird durch diese vorzeitige Anmeldung das Verfahren<br />

beschleunigt, was auch einen besseren Versicherungsschutz garantiert. Die gewerbliche Pflichtversicherung<br />

(Arbeitslosenversicherung optional) kostet Sie insgesamt 27,68 % Ihrer Einkünfte plus Unfallversicherung von ca.<br />

€ 101,-/Jahr.<br />

Infobl<strong>at</strong>t: <strong>Modellagentur</strong> Seite 2


Ruhend- und Wiederbetriebsmeldungen<br />

Wenn Sie das Gewerbe vorübergehend nicht ausüben, können Sie es bei der Fachgruppe kostenlos ruhend- und<br />

wiederaktiv melden, entweder persönlich in unserer Geschäftsstelle oder per Fax oder Mail (dafür verwenden Sie am<br />

besten unser Online-Formular auf unserer Homepage (www.freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong>) im Bereich „Downloads“ mit<br />

Erläuterungen). Ruhend- und Aktivmeldungen empfehlen sich immer nur für komplette Kalendermon<strong>at</strong>e. Beachten Sie<br />

bitte, dass Sie bei Ruhendmeldung nach Wiederaufnehme Ihrer Tätigkeit die Aktivmeldung laut Gewerbeordnung<br />

binnen 3 Wochen vornehmen sollten. Während der Zeit der Ruhendmeldung ruhen die Beiträge zur gewerblichen<br />

Sozialversicherung, sofern Sie nicht gleichzeitig noch andere gewerbliche Tätigkeiten aktiv ausüben.<br />

Grundumlage<br />

Das aktuelle Grundumlagenschema der Fachgruppe entnehmen Sie bitte folgendem Link:<br />

http://www.freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong>/Download/GUSchema.pdf<br />

Eine wichtige Inform<strong>at</strong>ionsquelle für alle Gewerbetreibende, und solche, die es werden wollen ist auch die Homepage<br />

der Wirtschaftskammern: www.wko.<strong>at</strong>.<br />

Gibt es einen Kollektivvertrag?<br />

Nein. Für Dienstnehmer (weder Arbeiter noch Angestellte) in Modell- und Castingagenturen gibt es keinen<br />

Kollektivvertrag, es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie hierzu unseren<br />

Buchtipp „Rechtstipps für Kleinbetriebe“: http://www.freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong>/shop.htm<br />

Nebenrechte der Modell- und Castingagenturen<br />

Die Agentur darf ihre Leistungen uneingeschränkt selbst vermarkten und zu diesem Zweck (für eigene<br />

Präsent<strong>at</strong>ionszwecke) auch Fotos und Filmaufnahmen herstellen (z.B. für die Firmenhomepage). Kunden dürfen in den<br />

Räumen der Agentur unentgeltlich mit Getränken bewirtet werden, dafür dürfen aber keine eigenen Räume und kein<br />

eigenes Personal verwendet werden.<br />

Die Steuer<br />

Binnen einem Mon<strong>at</strong> nach t<strong>at</strong>sächlicher Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss man sich ferner beim<br />

Betriebsfinanzamt (Finanzamt des Standortbezirkes) die Steuernummern für Einkommen- und Ums<strong>at</strong>zsteuer<br />

besorgen.<br />

Unklarheiten oder nähere Fragen?<br />

Wenn Sie zu all dem noch nähere Fragen haben, rufen Sie uns bitte einfach an (Kontaktmöglichkeit siehe letzte<br />

Seite), oder vereinbaren Sie einen Ber<strong>at</strong>ungstermin.<br />

Weitere Inform<strong>at</strong>ionsunterlagen<br />

Speziell für den Bereich „<strong>Modellagentur</strong>“ stehen Ihnen weitere Inform<strong>at</strong>ionsunterlagen zur Verfügung.<br />

- Berufsbild der „<strong>Modellagentur</strong>“ (nur für Mitglieder)<br />

- Allgemeine Geschäftsbedingungen für <strong>Modellagentur</strong>en (nur für Mitglieder)<br />

- Rechtstipps für Kleinbetriebe<br />

- Kennzeichnungsvorschriften für den Geschäftsverkehr € 12,- / € 15,-<br />

Infobl<strong>at</strong>t: <strong>Modellagentur</strong> Seite 3


eiter<br />

ommen.<br />

Impressum und Kontakt:<br />

Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe<br />

Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der<br />

Wirtschaftskammer Wien<br />

Judenpl<strong>at</strong>z 3-4 | A-1010 Wien<br />

T +43 1 514 50 Dw 4211<br />

F +43 1 514 50 Dw 4216<br />

E office@freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong><br />

W www.freizeitbetriebe-<strong>wien</strong>.<strong>at</strong>

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