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Kumulative Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades ...

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eschränken – so wie es im Umgang mit dem Thema Zwangsverheiratung<br />

geschehen ist. Sozialarbeitende stehen vor der schwierigen<br />

Aufgabe, bei der Öffentlichmachung von Unrechtserfahrungen, nicht nur<br />

auf das Unrecht, sondern auch auf die Gefahr einer mögliche<br />

Instrumentalisierung hinzuweisen, bzw. dieser vorzubeugen.<br />

Auch im Umgang mit dem Thema Menschenhandel ist die Gefahr<br />

der Instrumentalisierung gegeben; insbesondere in Bezug auf die<br />

Einschränkung <strong>des</strong> Rechts auf Mobilität von Frauen. Die Gefahr der<br />

Instrumentalisierung zum Zweck der Migrationsbeschränkung potenziert<br />

sich im Umgang mit dem Thema „Menschenhandel“, denn die meisten<br />

Betroffenen <strong>des</strong> Menschenhandels haben gegen das Aufenthaltsgesetz<br />

verstoßen. Die psychosoziale Versorgung von Menschen ohne Papiere<br />

stellt Sozialarbeitende vor Entscheidungen, die ohne ethische Prinzipien<br />

schwer zu treffen sind. Gerade das Zur-Verfügung-Stellen von<br />

Informationen über Einreisemöglichkeiten kann Sozialarbeitende in eine<br />

juristische Grauzone befördern, wenn keine realen legalen Möglichkeiten<br />

der Einreise bestehen. Diese Rechtslage steht im Widerspruch zu den<br />

ethischen Grundsätzen der Professionellen Sozialen Arbeit. Nur der Bezug<br />

auf den Menschenrechtsrahmen, bzw. auf den Kontext der ethischen<br />

Prinzipien der Sozialen Arbeit bietet hier Klarheit. Der Deutsche<br />

Berufsverband für Soziale Arbeit steht vor der Aufgabe, diesen<br />

Widerspruch mit dem Gesetzgeber zu diskutieren, bzw. für die Behebung<br />

<strong>des</strong>selben zu sorgen.<br />

Um Sozialarbeitenden langfristig Sicherheit im Umgang mit<br />

gesamtgesellschaftlich divers diskutierten Themen der Interkulturellen<br />

Sozialen Arbeit –wie dem Thema Gewalt gegen Migrantinnen –zu<br />

ermöglichen, stehen die Ausbildungsstätten vor der Herausforderung,<br />

Diskriminierungssensibilität als Basiswissen in der Ausbildung zu fördern,<br />

um sicher zu gehen, dass das Wissen aus der Praxis der Sozialen Arbeit<br />

nicht für menschenrechtswidrige Regelungen instrumentalisiert werden<br />

kann.<br />

Je nach politischem Hintergrund und Wissen um die ethischen<br />

Grundsätze der Professionellen Sozialen Arbeit wird hier sehr unterschiedlich<br />

agiert. Möglicherweise spielt hier auch der jeweilige<br />

Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Eine rechtliche Klarstellung, die<br />

unabhängig von Dienstherren, Geldgebern und politischer Haltung etc.<br />

sein müsste, wäre hier sehr nötig – nicht nur für die Tätigen in der<br />

Sozialen Arbeit sondern auch für deren KlientInnen.<br />

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