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E-Book - Dülmener Heimatblätter

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Zur Teilung der Restfläche der Mitwicker und der Lavesumer Mark 13<br />

zu ¾ Fuß vorgesehen. Für die unter dem „Actenzeichen L 305“ laufende „Theilungssache<br />

von Hausdülmen“ gab es entsprechend einer Mitteilung des „Öconomie-Commissars“<br />

Chüden eine Finanzierung durch die „Königliche General-Commission für die Provinz<br />

Westfalen“ in Münster. 4 Dazu war es jedoch notwendig, die genauen Bedingungen der<br />

vorgesehenen Arbeiten schriftlich festzulegen, die Arbeiten an den Mindestbietenden zu<br />

vergeben und sie vor der Bezahlung zu überprüfen und abzunehmen.<br />

Ausschreibungsbedingungen für den Bau<br />

von Wegen und Abzugsgräben in dem den<br />

Unterplätzern von Hausdülmen gehörenden<br />

Teil der Mitwicker Mark vom 18. Juni 1883<br />

Ein weiteres schriftliches Verhandlungsergebnis<br />

betraf die Instandsetzung des „Weges<br />

No. 45“ der Teilungskarte der Mitwicker Mark<br />

auf der Koppel. Es trafen sich die Interessenten<br />

– alles Bürger Hausdülmens –, die den sogenannten<br />

alten Weg über die Koppel gemeinschaftlich<br />

nutzten, um über die Instandsetzung zu beraten.<br />

Sie wählten aus ihrer Mitte mit H. Felling, B.<br />

Bernemann und Th. Kück auf sechs Jahre eine<br />

Dreierkommission, die zunächst für die Instandsetzung<br />

des „Weges No. 45“ sorgen sollte und<br />

sich sodann verpflichtete, „zu dieser Instandsetzung<br />

nach dem Verhältnis des Reinertrages<br />

von allen anliegenden sowie auch von denjenigen<br />

Grundstücken, die zwar nicht direkt an<br />

diesen Weg anstießen, aber von denen dieser<br />

Weg benutzt wurde, beizutragen.“ 5 Die in die<br />

Kommission gewählten Interessenten H. Fel-<br />

ling, B. Bernemann, A. Gelschefarth, G. Schmalbrock, A. Heidbrink, Franz Haack, H.<br />

Brockmann, Franz Riddermann, Anton Rengeling und Theodor Bernemann erklärten sich<br />

weiterhin damit einverstanden, den auf sie entfallenden Beitrag auf Antrag der gewählten<br />

Kommission im Wege der „Verwaltungsexecution“ beizutreiben.<br />

Da die Hausdülmener Eingesessenen neben Nutzungsrechten in der Mitwicker Mark<br />

auch vergleichbare Rechte in den angrenzenden Sythener und auch Lavesumer Marken<br />

hatten, waren sie an den Aufteilungen dieser Flächen beteiligt. Insbesondere zur Teilung<br />

der Lavesumer Mark liegen Schriftstücke vor, die vermuten lassen, dass auch diese Teilung<br />

recht lange gedauert hat. So teilte die „Königliche General-Commission für die Provinz<br />

Westfalen“ in Münster dem beteiligten „Deputirten“ Bernard Bernemann zu Hausdülmen<br />

mit, „in der Theilungssache der Restfläche der Lavesumer und Mitwicker Mark werde die<br />

Königliche Steuer-Kasse hierdurch beauftragt, zur Bestreitung von Nebenkosten nach der<br />

anliegenden Repartitionsliste den Betrag von zus. 100,– Mark einzuziehen und ersteren<br />

Betrag binnen acht Wochen dem mit der Verwaltung des betreffenden Fonds beauftragten<br />

„Deputirten“ Bernard Bernemann (. . . ) zu zahlen.“ 6<br />

In den Jahren 1883, 1884 und 1885 wurden weitere Gelder für Nebenkosten und<br />

insbesondere auch für den Wegebau verausgabt, wie die Schreiben aus diesen Jahren an den

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