Schulordnung der Freiherr-vom-Stein-Schule, Hünfelden-Dauborn
Schulordnung der Freiherr-vom-Stein-Schule, Hünfelden-Dauborn
Schulordnung der Freiherr-vom-Stein-Schule, Hünfelden-Dauborn
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2.3 Zum Pausengelände und damit den Aufenthaltsbereichen <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen gehören:<br />
● Die Pausenhalle mit den Aufenthaltsbereichen B, C, D<br />
● Hof 1 = Grundschulhof<br />
● Hof 2 = Ebene Ausgang Kirberg und Fläche vor <strong>der</strong> Aula<br />
● Hof 3 = Ebene unterhalb Altbau und Geräteplatz<br />
• Roter Platz<br />
2.4 Pausenaktivitäten (Bücherei, AG, beson<strong>der</strong>e Aufträge, etc.) sind gestattet.<br />
2.5 Zum Fachunterricht nach <strong>der</strong> Pause sind die Materialien mit in die Pause zu nehmen.<br />
2.6 Bei nasser Witterung dürfen die Rasenflächen und das Atrium nicht betreten werden.<br />
2.7 Regenpausen<br />
Nach erfolgter Durchsage von Regenpausen bleiben die Schüler und Schülerinnen im Schulgebäude.<br />
Alle zur Regelaufsicht eingeteilten Lehrkräfte übernehmen die Regenpausenaufsicht im Haus.<br />
Die Klassenräume werden offen gehalten.<br />
2.8 Mittagspause<br />
Schülerinnen und Schüler dürfen in <strong>der</strong> Mittagspause nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung<br />
<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen.<br />
In <strong>der</strong> Mittagspause halten sich die Schülerinnen und Schüler im Erdgeschoss o<strong>der</strong> auf dem Pausengelände<br />
außen auf.<br />
3. Aufsichten<br />
Den Anweisungen aller aufsichtsführen<strong>der</strong> Personen ist Folge zu leisten.<br />
Während <strong>der</strong> gesamten Unterrichtszeit, den Pausen, nach <strong>der</strong> Ankunft <strong>der</strong> Schulbusse sowie vor <strong>der</strong> Heimfahrt<br />
dürfen Schüler und Schülerinnen das Schulgelände nur in begründeten Einzelfällen und mit Genehmigung<br />
einer Lehrkraft verlassen.<br />
4. Regelung im Krankheitsfall<br />
Im Krankheitsfall ist die Klassenlehrerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassenlehrer am 1. Tag <strong>der</strong> Erkrankung telefonisch, per<br />
Mail o<strong>der</strong> durch eine schriftliche Entschuldigung, die ein Mitschüler o<strong>der</strong> eine Mitschülerin in <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />
abgibt, zu informieren.<br />
5. Weitere Regelungen<br />
5.1 Alle achten auf Sauberkeit im gesamten Bereich <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> und vermeiden Lärm.<br />
5.2 Zum Unterrichtsende werden die Stühle hochgestellt und die Unterrichtsräume gekehrt.<br />
5.3 Fahrrä<strong>der</strong> werden auf das Schulgelände geschoben und in die Fahrradstän<strong>der</strong> vor dem Haupteingang<br />
abgestellt.<br />
5.4 Motorisierte Zweirä<strong>der</strong> sind auf den ausgewiesenen Stellflächen zu parken. Auf dem Schulgelände gilt<br />
die STVO (Schritt fahren!).<br />
5.5 Die Regeln des Jugendschutzgesetzes müssen eingehalten werden, Alkohol und Rauchen sind auf dem<br />
Schulgelände untersagt.<br />
5.6 Das Filmen (Mobiltelefon, Camcor<strong>der</strong>, Digitale Kamera, usw.) sowie das Verbreiten von Filmmaterial<br />
sind für Schülerinnen und Schüler strikt verboten.<br />
5.7 Die Nutzung von Mobiltelefonen, MP3-Player, Handheldkonsolen, Tablets, PC, u.ä. ist untersagt.<br />
Handys bleiben ausgeschaltet.<br />
5.8 Das Bestellen von anzuliefernden Speisen an die <strong>Schule</strong> ist verboten.<br />
6. Öffentlichkeitsarbeit<br />
Zur Darstellung des schulischen Lebens ist es <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> erlaubt, im Unterricht o<strong>der</strong><br />
bei Projekten entstandene künstlerische Werke <strong>der</strong> Schülerin, des Schülers zu veröffentlichen. Darüber hinaus<br />
ist es <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> gestattet, im Unterricht, bei Projekten o<strong>der</strong> während Schulveranstaltungen<br />
entstandene Fotos und Filmaufnahmen <strong>der</strong> Schüler/des Schülers zu veröffentlichen, beispielsweise<br />
um erfolgreiche Arbeitsprozesse und – ergebnisse zu dokumentieren und zu präsentieren. Diese Einwilligung<br />
gilt sowohl für Publikationen <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> wie Jahrbuch o<strong>der</strong> Homepage als<br />
auch für die Weitergabe an Medien im Rahmen von Presseerklärungen.<br />
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