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Schulordnung der Freiherr-vom-Stein-Schule, Hünfelden-Dauborn

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Präambel<br />

<strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong>, <strong>Hünfelden</strong>-<strong>Dauborn</strong><br />

An unserer <strong>Schule</strong> treffen viele verschiedene Menschen unterschiedlichster Kultur, Religion und sozialer Herkunft<br />

und mit den unterschiedlichsten Eigenheiten und Vorlieben aufeinan<strong>der</strong>.<br />

Deshalb sind in <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Hünfelden</strong> Regeln aufgeführt, die<br />

es <strong>der</strong> Schulgemeinschaft ermöglichen, in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung zu lernen und zu arbeiten.<br />

Wir alle, die am Schulleben beteiligt sind, sollten bereit sein, auf an<strong>der</strong>e Rücksicht zu nehmen, Konflikte gewaltfrei<br />

zu lösen sowie freundlich und höflich im Umgang miteinan<strong>der</strong> zu sein.<br />

Die Gestaltung des Schullebens ist gemeinsame Aufgabe <strong>der</strong> Schulgemeinde.<br />

In unserem Handeln sollten wir Verantwortung zeigen und uns hilfsbereit und respektvoll entgegenkommen.<br />

Ziel unserer <strong>Schule</strong> ist es, die Selbstständigkeit <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler zu för<strong>der</strong>n, sie zur Übernahme von<br />

Verantwortung anzuleiten und ihre Leistungsbereitschaft zu för<strong>der</strong>n.<br />

Um diese Erziehungsarbeit zu vollbringen, arbeiten Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll<br />

zusammen.<br />

1. Aufenthalt <strong>der</strong> Schülerinnen außerhalb <strong>der</strong> Unterrichtsstunden<br />

1.1 Die Aufsicht im Schulgebäude beginnt bei <strong>der</strong> Ankunft des ersten Schulbusses, d.h. 25 Minuten vor<br />

Beginn <strong>der</strong> ersten Stunde. Ab dann können Schülerinnen ihre Klassenräume betreten.<br />

Nach Ankunft <strong>der</strong> Busse begeben sich die Schülerinnen unverzüglich ins Schulgebäude.<br />

Vor Beginn <strong>der</strong> ersten Stunde halten sich alle SchülerInnen in ihren Klassenräumen, SchülerInnen im Alt-<br />

bau auch auf den Fluren auf.<br />

1.2 Alle Schülerinnen und Schüler warten vor Unterrichtsbeginn auf ihre Lehrkraft in o<strong>der</strong> falls verschlossen<br />

direkt vor dem betreffenden Unterrichtsraum. Bei Unterricht in den Fachräumen sowie <strong>der</strong> Turnhalle warten<br />

sie vor diesen.<br />

1.3 Sollte spätestens 5 Minuten nach dem Gong keine Lehrkraft gekommen sein, erkundigt sich die Klassensprecherin<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassensprecher im Sekretariat und informiert vorher die Lehrkraft im Nebenraum.<br />

1.3 Nach dem Unterricht gehen alle Fahrschüler und Fahrschülerinnen direkt zur Bushaltestelle. Das Verhalten<br />

regelt die Busordnung (Anlage). Um Unfälle zu vermeiden, darf <strong>der</strong> Buswendeplatz nur durch die dafür<br />

vorgesehenen Ausgänge betreten werden. Bei schlechtem Wetter können die Schülerinnen und Schüler in<br />

<strong>der</strong> Pausenhalle o<strong>der</strong> in dem überdachten Eingangsbereich auf die Ankunft <strong>der</strong> Busse warten.<br />

Die Busse sind sauber zu halten.<br />

2. Pausenregelungen<br />

1. Pause: 9.15 Uhr bis 9.35 Uhr<br />

2. Pause: 11.05 Uhr bis 11.20 Uhr<br />

Mittagspause 13.05 Uhr bis 13.45 Uhr<br />

2.1 Frühstückspause ( 9.15 – 9.25 Uhr):<br />

Alle Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassen 1.─ 4. frühstücken in ihren Klassenräumen mit <strong>der</strong> Lehrkraft<br />

<strong>der</strong> 2. Stunde und begeben sich von 9.25 Uhr bis 9.35 Uhr auf den Schulhof.<br />

2.2 Bewegungspausen (1. Pause und 2. Pause)<br />

Alle Schüler und Schülerinnen verlassen ihre Klassenräume und begeben sich auf das Pausengelände. Die<br />

Schülerinnen und Schüler verlassen nicht das Pausengelände.<br />

Die Lehrkraft schließt den Unterrichtsraum ab.<br />

1


2.3 Zum Pausengelände und damit den Aufenthaltsbereichen <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen gehören:<br />

● Die Pausenhalle mit den Aufenthaltsbereichen B, C, D<br />

● Hof 1 = Grundschulhof<br />

● Hof 2 = Ebene Ausgang Kirberg und Fläche vor <strong>der</strong> Aula<br />

● Hof 3 = Ebene unterhalb Altbau und Geräteplatz<br />

• Roter Platz<br />

2.4 Pausenaktivitäten (Bücherei, AG, beson<strong>der</strong>e Aufträge, etc.) sind gestattet.<br />

2.5 Zum Fachunterricht nach <strong>der</strong> Pause sind die Materialien mit in die Pause zu nehmen.<br />

2.6 Bei nasser Witterung dürfen die Rasenflächen und das Atrium nicht betreten werden.<br />

2.7 Regenpausen<br />

Nach erfolgter Durchsage von Regenpausen bleiben die Schüler und Schülerinnen im Schulgebäude.<br />

Alle zur Regelaufsicht eingeteilten Lehrkräfte übernehmen die Regenpausenaufsicht im Haus.<br />

Die Klassenräume werden offen gehalten.<br />

2.8 Mittagspause<br />

Schülerinnen und Schüler dürfen in <strong>der</strong> Mittagspause nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung<br />

<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen.<br />

In <strong>der</strong> Mittagspause halten sich die Schülerinnen und Schüler im Erdgeschoss o<strong>der</strong> auf dem Pausengelände<br />

außen auf.<br />

3. Aufsichten<br />

Den Anweisungen aller aufsichtsführen<strong>der</strong> Personen ist Folge zu leisten.<br />

Während <strong>der</strong> gesamten Unterrichtszeit, den Pausen, nach <strong>der</strong> Ankunft <strong>der</strong> Schulbusse sowie vor <strong>der</strong> Heimfahrt<br />

dürfen Schüler und Schülerinnen das Schulgelände nur in begründeten Einzelfällen und mit Genehmigung<br />

einer Lehrkraft verlassen.<br />

4. Regelung im Krankheitsfall<br />

Im Krankheitsfall ist die Klassenlehrerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassenlehrer am 1. Tag <strong>der</strong> Erkrankung telefonisch, per<br />

Mail o<strong>der</strong> durch eine schriftliche Entschuldigung, die ein Mitschüler o<strong>der</strong> eine Mitschülerin in <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

abgibt, zu informieren.<br />

5. Weitere Regelungen<br />

5.1 Alle achten auf Sauberkeit im gesamten Bereich <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> und vermeiden Lärm.<br />

5.2 Zum Unterrichtsende werden die Stühle hochgestellt und die Unterrichtsräume gekehrt.<br />

5.3 Fahrrä<strong>der</strong> werden auf das Schulgelände geschoben und in die Fahrradstän<strong>der</strong> vor dem Haupteingang<br />

abgestellt.<br />

5.4 Motorisierte Zweirä<strong>der</strong> sind auf den ausgewiesenen Stellflächen zu parken. Auf dem Schulgelände gilt<br />

die STVO (Schritt fahren!).<br />

5.5 Die Regeln des Jugendschutzgesetzes müssen eingehalten werden, Alkohol und Rauchen sind auf dem<br />

Schulgelände untersagt.<br />

5.6 Das Filmen (Mobiltelefon, Camcor<strong>der</strong>, Digitale Kamera, usw.) sowie das Verbreiten von Filmmaterial<br />

sind für Schülerinnen und Schüler strikt verboten.<br />

5.7 Die Nutzung von Mobiltelefonen, MP3-Player, Handheldkonsolen, Tablets, PC, u.ä. ist untersagt.<br />

Handys bleiben ausgeschaltet.<br />

5.8 Das Bestellen von anzuliefernden Speisen an die <strong>Schule</strong> ist verboten.<br />

6. Öffentlichkeitsarbeit<br />

Zur Darstellung des schulischen Lebens ist es <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> erlaubt, im Unterricht o<strong>der</strong><br />

bei Projekten entstandene künstlerische Werke <strong>der</strong> Schülerin, des Schülers zu veröffentlichen. Darüber hinaus<br />

ist es <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> gestattet, im Unterricht, bei Projekten o<strong>der</strong> während Schulveranstaltungen<br />

entstandene Fotos und Filmaufnahmen <strong>der</strong> Schüler/des Schülers zu veröffentlichen, beispielsweise<br />

um erfolgreiche Arbeitsprozesse und – ergebnisse zu dokumentieren und zu präsentieren. Diese Einwilligung<br />

gilt sowohl für Publikationen <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> wie Jahrbuch o<strong>der</strong> Homepage als<br />

auch für die Weitergabe an Medien im Rahmen von Presseerklärungen.<br />

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