Schulordnung der Freiherr-vom-Stein-Schule, Hünfelden-Dauborn
Schulordnung der Freiherr-vom-Stein-Schule, Hünfelden-Dauborn
Schulordnung der Freiherr-vom-Stein-Schule, Hünfelden-Dauborn
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Präambel<br />
<strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong>, <strong>Hünfelden</strong>-<strong>Dauborn</strong><br />
An unserer <strong>Schule</strong> treffen viele verschiedene Menschen unterschiedlichster Kultur, Religion und sozialer Herkunft<br />
und mit den unterschiedlichsten Eigenheiten und Vorlieben aufeinan<strong>der</strong>.<br />
Deshalb sind in <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Hünfelden</strong> Regeln aufgeführt, die<br />
es <strong>der</strong> Schulgemeinschaft ermöglichen, in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung zu lernen und zu arbeiten.<br />
Wir alle, die am Schulleben beteiligt sind, sollten bereit sein, auf an<strong>der</strong>e Rücksicht zu nehmen, Konflikte gewaltfrei<br />
zu lösen sowie freundlich und höflich im Umgang miteinan<strong>der</strong> zu sein.<br />
Die Gestaltung des Schullebens ist gemeinsame Aufgabe <strong>der</strong> Schulgemeinde.<br />
In unserem Handeln sollten wir Verantwortung zeigen und uns hilfsbereit und respektvoll entgegenkommen.<br />
Ziel unserer <strong>Schule</strong> ist es, die Selbstständigkeit <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler zu för<strong>der</strong>n, sie zur Übernahme von<br />
Verantwortung anzuleiten und ihre Leistungsbereitschaft zu för<strong>der</strong>n.<br />
Um diese Erziehungsarbeit zu vollbringen, arbeiten Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll<br />
zusammen.<br />
1. Aufenthalt <strong>der</strong> Schülerinnen außerhalb <strong>der</strong> Unterrichtsstunden<br />
1.1 Die Aufsicht im Schulgebäude beginnt bei <strong>der</strong> Ankunft des ersten Schulbusses, d.h. 25 Minuten vor<br />
Beginn <strong>der</strong> ersten Stunde. Ab dann können Schülerinnen ihre Klassenräume betreten.<br />
Nach Ankunft <strong>der</strong> Busse begeben sich die Schülerinnen unverzüglich ins Schulgebäude.<br />
Vor Beginn <strong>der</strong> ersten Stunde halten sich alle SchülerInnen in ihren Klassenräumen, SchülerInnen im Alt-<br />
bau auch auf den Fluren auf.<br />
1.2 Alle Schülerinnen und Schüler warten vor Unterrichtsbeginn auf ihre Lehrkraft in o<strong>der</strong> falls verschlossen<br />
direkt vor dem betreffenden Unterrichtsraum. Bei Unterricht in den Fachräumen sowie <strong>der</strong> Turnhalle warten<br />
sie vor diesen.<br />
1.3 Sollte spätestens 5 Minuten nach dem Gong keine Lehrkraft gekommen sein, erkundigt sich die Klassensprecherin<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassensprecher im Sekretariat und informiert vorher die Lehrkraft im Nebenraum.<br />
1.3 Nach dem Unterricht gehen alle Fahrschüler und Fahrschülerinnen direkt zur Bushaltestelle. Das Verhalten<br />
regelt die Busordnung (Anlage). Um Unfälle zu vermeiden, darf <strong>der</strong> Buswendeplatz nur durch die dafür<br />
vorgesehenen Ausgänge betreten werden. Bei schlechtem Wetter können die Schülerinnen und Schüler in<br />
<strong>der</strong> Pausenhalle o<strong>der</strong> in dem überdachten Eingangsbereich auf die Ankunft <strong>der</strong> Busse warten.<br />
Die Busse sind sauber zu halten.<br />
2. Pausenregelungen<br />
1. Pause: 9.15 Uhr bis 9.35 Uhr<br />
2. Pause: 11.05 Uhr bis 11.20 Uhr<br />
Mittagspause 13.05 Uhr bis 13.45 Uhr<br />
2.1 Frühstückspause ( 9.15 – 9.25 Uhr):<br />
Alle Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassen 1.─ 4. frühstücken in ihren Klassenräumen mit <strong>der</strong> Lehrkraft<br />
<strong>der</strong> 2. Stunde und begeben sich von 9.25 Uhr bis 9.35 Uhr auf den Schulhof.<br />
2.2 Bewegungspausen (1. Pause und 2. Pause)<br />
Alle Schüler und Schülerinnen verlassen ihre Klassenräume und begeben sich auf das Pausengelände. Die<br />
Schülerinnen und Schüler verlassen nicht das Pausengelände.<br />
Die Lehrkraft schließt den Unterrichtsraum ab.<br />
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2.3 Zum Pausengelände und damit den Aufenthaltsbereichen <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen gehören:<br />
● Die Pausenhalle mit den Aufenthaltsbereichen B, C, D<br />
● Hof 1 = Grundschulhof<br />
● Hof 2 = Ebene Ausgang Kirberg und Fläche vor <strong>der</strong> Aula<br />
● Hof 3 = Ebene unterhalb Altbau und Geräteplatz<br />
• Roter Platz<br />
2.4 Pausenaktivitäten (Bücherei, AG, beson<strong>der</strong>e Aufträge, etc.) sind gestattet.<br />
2.5 Zum Fachunterricht nach <strong>der</strong> Pause sind die Materialien mit in die Pause zu nehmen.<br />
2.6 Bei nasser Witterung dürfen die Rasenflächen und das Atrium nicht betreten werden.<br />
2.7 Regenpausen<br />
Nach erfolgter Durchsage von Regenpausen bleiben die Schüler und Schülerinnen im Schulgebäude.<br />
Alle zur Regelaufsicht eingeteilten Lehrkräfte übernehmen die Regenpausenaufsicht im Haus.<br />
Die Klassenräume werden offen gehalten.<br />
2.8 Mittagspause<br />
Schülerinnen und Schüler dürfen in <strong>der</strong> Mittagspause nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung<br />
<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen.<br />
In <strong>der</strong> Mittagspause halten sich die Schülerinnen und Schüler im Erdgeschoss o<strong>der</strong> auf dem Pausengelände<br />
außen auf.<br />
3. Aufsichten<br />
Den Anweisungen aller aufsichtsführen<strong>der</strong> Personen ist Folge zu leisten.<br />
Während <strong>der</strong> gesamten Unterrichtszeit, den Pausen, nach <strong>der</strong> Ankunft <strong>der</strong> Schulbusse sowie vor <strong>der</strong> Heimfahrt<br />
dürfen Schüler und Schülerinnen das Schulgelände nur in begründeten Einzelfällen und mit Genehmigung<br />
einer Lehrkraft verlassen.<br />
4. Regelung im Krankheitsfall<br />
Im Krankheitsfall ist die Klassenlehrerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassenlehrer am 1. Tag <strong>der</strong> Erkrankung telefonisch, per<br />
Mail o<strong>der</strong> durch eine schriftliche Entschuldigung, die ein Mitschüler o<strong>der</strong> eine Mitschülerin in <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />
abgibt, zu informieren.<br />
5. Weitere Regelungen<br />
5.1 Alle achten auf Sauberkeit im gesamten Bereich <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> und vermeiden Lärm.<br />
5.2 Zum Unterrichtsende werden die Stühle hochgestellt und die Unterrichtsräume gekehrt.<br />
5.3 Fahrrä<strong>der</strong> werden auf das Schulgelände geschoben und in die Fahrradstän<strong>der</strong> vor dem Haupteingang<br />
abgestellt.<br />
5.4 Motorisierte Zweirä<strong>der</strong> sind auf den ausgewiesenen Stellflächen zu parken. Auf dem Schulgelände gilt<br />
die STVO (Schritt fahren!).<br />
5.5 Die Regeln des Jugendschutzgesetzes müssen eingehalten werden, Alkohol und Rauchen sind auf dem<br />
Schulgelände untersagt.<br />
5.6 Das Filmen (Mobiltelefon, Camcor<strong>der</strong>, Digitale Kamera, usw.) sowie das Verbreiten von Filmmaterial<br />
sind für Schülerinnen und Schüler strikt verboten.<br />
5.7 Die Nutzung von Mobiltelefonen, MP3-Player, Handheldkonsolen, Tablets, PC, u.ä. ist untersagt.<br />
Handys bleiben ausgeschaltet.<br />
5.8 Das Bestellen von anzuliefernden Speisen an die <strong>Schule</strong> ist verboten.<br />
6. Öffentlichkeitsarbeit<br />
Zur Darstellung des schulischen Lebens ist es <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> erlaubt, im Unterricht o<strong>der</strong><br />
bei Projekten entstandene künstlerische Werke <strong>der</strong> Schülerin, des Schülers zu veröffentlichen. Darüber hinaus<br />
ist es <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> gestattet, im Unterricht, bei Projekten o<strong>der</strong> während Schulveranstaltungen<br />
entstandene Fotos und Filmaufnahmen <strong>der</strong> Schüler/des Schülers zu veröffentlichen, beispielsweise<br />
um erfolgreiche Arbeitsprozesse und – ergebnisse zu dokumentieren und zu präsentieren. Diese Einwilligung<br />
gilt sowohl für Publikationen <strong>der</strong> <strong>Freiherr</strong>-<strong>vom</strong>-<strong>Stein</strong>-<strong>Schule</strong> wie Jahrbuch o<strong>der</strong> Homepage als<br />
auch für die Weitergabe an Medien im Rahmen von Presseerklärungen.<br />
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