Einzelprojektvertrag
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Name „Auftragnehmer“:<br />
Anschrift:<br />
Ort:<br />
Geburtsdatum:<br />
<strong>Einzelprojektvertrag</strong><br />
zwischen<br />
PACT SALES GmbH, Erika-Mann-Strasse 62, 80636 München<br />
- nachstehend „PACT“, „Auftraggeber -<br />
und<br />
PACT und der Auftragnehmer haben einen „Rahmenvertrag für selbständige Unternehmer“ (im Folgenden:<br />
„Rahmenvertrag“) abgeschlossen. Auf Grundlage dieses Rahmenvertrags bietet PACT dem Auftragnehmer<br />
den folgenden Einzelprojektauftrag an. Nimmt der Auftragnehmer den Einzelprojektauftrag<br />
an, gelten folgende Regelungen:<br />
§ 1 Leistungsumfang<br />
Der Auftragnehmer wird für PACT als freier Mitarbeiter tätig.<br />
Der Auftragnehmer hat keinen Regions- oder Kundenschutz.<br />
§ 1.1 Konkrete Leistungen<br />
Die Aufgaben des Auftragnehmers bei der Übernahme von Einzelprojektaufträgen für eine vorgegebene<br />
Marke sind:<br />
1. Abverkauf und gezieltes Upselling aller im Handel vertriebenen OSRAM Produkte sowie Zubehör<br />
2. aktive Kundengenerierung, Kundenansprache und -beratung im Markt<br />
3. Markenkommunikation und -präsentation<br />
4. Kooperation mit Marktmitarbeitern und dem PowerSeller Team<br />
5. Realisation ergänzender Salesanforderungen<br />
Seite 1 des <strong>Einzelprojektvertrag</strong>es von 5
§ 1.2 Zeitlicher Umfang der Tätigkeit<br />
Vollzeit: ab 9 h Einsatzzeit inkl. 60 Min. Pause<br />
Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der zeitlichen Erbringung seiner Tätigkeit frei. Zeitliche Vorgaben für<br />
die Tätigkeiten bestehen nur, sofern und soweit dies aufgrund von Kundenvorgaben oder<br />
Marktbedingungen in dem Rahmenvertrag und dem <strong>Einzelprojektvertrag</strong> ausdrücklich vorgesehen ist.<br />
Weitere Vorgaben bestehen nicht.<br />
PACT und Auftragnehmer stellen klar,<br />
§ 1.3 Einschaltung Dritter/ Weitere Auftraggeber<br />
• dass der Auftragnehmer sich zur Erfüllung der ihm aus dem Einzelauftrag obliegenden Verpflichtungen<br />
auch anderer Personen (Erfüllungsgehilfen), insbesondere eigener Mitarbeiter, bedienen kann.<br />
Ein Einsatz dieser Personen erfolgt dann nicht, wenn der Auftraggeber ein entgegenstehendes berechtigtes<br />
Interesse nachweist. Im Übrigen gelten die Regelungen des Rahmenvertrags;<br />
• dass der Auftragnehmer mit Ausnahme von Wettbewerbstätigkeit (siehe § 14 Rahmenvertrag) frei<br />
darin ist, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein; sofern der Auftragnehmer an der Auftragserfüllung<br />
gehindert sein sollte, wird er den Auftraggeber hiervon rechtzeitig vorher informieren;<br />
• dass der Auftragnehmer das Recht hat, Aufträge von PACT ohne Angabe von Gründen abzulehnen.<br />
§ 2 Leistungshonorar<br />
Das Leistungshonorar wird gemäß der in Anlage A dargestellten Übersicht vereinbart.<br />
Das Leistungshonorar beinhaltet eine Kommunikationspauschale von € 2,50 für projektnotwendige Kommunikation<br />
und Information auch außerhalb der gebuchten Einsätze.<br />
§ 2.1 Bestandteile des Leistungshonorars<br />
Im Leistungshonorar enthalten sind ein Prozesshaltungs- und ein Auftragsübernahmebestandteil in Höhe<br />
von jeweils € 10,00 pro Einsatztag. Der Auftragnehmer erhält diese Bestandteile bei Erfüllung der folgenden<br />
Punkte:<br />
Prozesshaltungsbestandteil<br />
• Korrekter, pünktlicher CheckIn bei Ankunft im Markt (im gebuchten Markt, pünktlich zur Einsatzzeit<br />
erfolgt der CheckIn über den zugeteilten Login im OSRAM Field Pilot – jegliche Einsatzmaterialien,<br />
z.B. PoS, Netbook, Demotools sind zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig aufgebaut)<br />
• ordnungsgemäßer Auf-/Abbau des PoS<br />
• aktive Meldung der Einsatz–Rahmenbedingungen des Marktes an PACT<br />
• Korrekter CheckOut (aus dem Markt zur definierten Abschlusszeit)<br />
• Vollständiges, stundengenaues und korrektes Reporting der Umsätze der Produktgruppen CFLi,<br />
HAL, LUM und LED<br />
• Prozesskonforme Nutzung OSRAM Field Pilot<br />
• Tragen der vom Kunden vorgegebenen Einsatzkleidung<br />
• Abgabe von PoS Fotos, sofern solche über PACT vom Kunden OSRAM angefordert werden<br />
• Verfügbarkeitsabgabe bis spätestens 15. des Vormonats<br />
Seite 2 des <strong>Einzelprojektvertrag</strong>es von 5
Im Falle der Nichteinhaltung eines oder aller dieser definierten Punkte wird der Prozesshaltungsbestandteil<br />
in Höhe von € 10,00 pro Einsatztag nicht ausbezahlt.<br />
Auftragsübernahmebestandteil<br />
Übernahme des Auftrags (€ 10,00 pro Einsatztag).<br />
Aufträge sind mit Annahme der Einsatzplanung wie vereinbart wahrzunehmen.<br />
Werden mehr als 2 zugesagte Einsatztage im Kalendermonat oder ein Einsatz am Tag des Einsatzes<br />
ohne triftigen Grund abgesagt, entfällt der Auftragsübernahmebestandteil für alle Einsätze im<br />
Aktionszeitraum (i.d.R. Kalendermonat).<br />
Kilometer-Geld<br />
Der Auftragnehmer kann nach Absprache Fahrtkosten in Höhe von € 0,15 pro gefahrenen Kilometer<br />
zum Einsatzort ab dem 41.ten Kilometer rückwirkend für jeden gefahrenen Kilometer geltend machen.<br />
Die Auszahlung von Kilometergeld ist monatlich bis zum jeweiligen 15. beim zuständigen RC schriftlich<br />
zu vereinbaren. Grundlage für die Berechnung ist der Routenplaner via michelin – kürzeste Strecke.<br />
§ 3 Provision<br />
Die Provisionen werden gemäß der in Anlage A dargestellten Übersicht vereinbart.<br />
Je korrekt und vollständig reporteten Produkt erhält der Auftragnehmer eine Provision. Provisioniert werden<br />
alle Produkte, die in Anlage B aufgeführt sind.<br />
Für den Report der Produkte sind folgende, vom Kunden OSRAM gegenüber PACT vorgegebene Anforderungen<br />
einzuhalten:<br />
• Korrektes vollständiges Reporting der jeweiligen Produktanzahl und des Produktpreises unter<br />
https://osram.pact.de<br />
• Korrektes und vollständiges Ausfüllen eines täglichen Online Reports zur Abfrage der Einsatzrahmenbedingungen<br />
(pro gebuchten Einsatztag, inkl. des hinterlegten Fragenkataloges) im Web<br />
bis spätestens 24:00 Uhr des Einsatztages.<br />
Ist das Reporting jeweils am Montag 18:00 Uhr der Folgewoche nicht vollständig, kann keine Provisionierung<br />
für die nicht oder nicht vollständig reporteten Produkte ausgeschüttet werden.<br />
§ 4 Auslagenerstattung<br />
Auslagen werden durch den Auftraggeber auf Vorlage geeigneter Nachweise und bis zur Höhe der<br />
angemessenen Kosten erstattet.<br />
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§ 5 Falschreporting<br />
Gemäß § 6.6 des Rahmenvertrags sind zu Unrecht an den Auftragnehmer ausbezahlte Honorare<br />
und/oder Provisionen an den Auftraggeber zurückzuerstatten. Von dieser Regelung betroffen sind insbesondere<br />
die Provisionen für reportete Stückzahlen, die nach dem Abgleich mit dem Warenwirtschaftssystem<br />
des Kunden und/oder den Kassendaten aus dem Handel nicht mit der tatsächlich im Handel verkauften<br />
Stückzahl übereinstimmen.<br />
In diesem Zusammenhang behält sich der Auftraggeber vor, neben der Rückerstattung der zu Unrecht<br />
erhaltenen Honorare und/oder Provisionen eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 300,00 geltend zu machen.<br />
§ 6 Kostenpflichtige Leistungen<br />
Die Zurverfügungstellung des Abrechnungsvordrucks wird mit EUR 1,10 netto pro Rechnung in Abzug<br />
gebracht.<br />
§ 7 Verhinderung und Ausfall<br />
Bei Verhinderung hat der Auftragnehmer die Projektdurchführung durch den Einsatz Dritter im Sinne von<br />
§ 1.3 sicher zu stellen oder aber den gebuchten und zugesagten Einsatztag spätestens am Vortrag des<br />
Einsatztages abzusagen. Andernfalls steht dem Auftraggeber für jeden nicht erfüllten Einsatztag ein<br />
Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EUR 125,00 netto zu, es sei denn, der Auftragnehmer weist<br />
nach, dass dem Auftraggeber kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine<br />
Schadensersatzpflicht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer aufgrund einer durch Attest<br />
nachgewiesenen Erkrankung oder anderer nachgewiesener unvorhersehbarer und außergewöhnlicher<br />
Umstände wie Unfall, Todesfall Verwandter 1. Grades, Notfall etc. an der rechtzeitigen Meldung am<br />
Vortrag gehindert war. In diesem Fall hat die Meldung bis spätestens 9:30 Uhr am Einsatztag zu erfolgen,<br />
andernfalls ist der Auftragnehmer zum Schadensersatz verpflichtet.<br />
Die Meldung hat jeweils telefonisch zu erfolgen.<br />
§ 8 Laufzeit und Geltung Rahmenvertrag<br />
Dieser <strong>Einzelprojektvertrag</strong> beginnt am 01. Oktober 2012 und endet am 30. November 2012. Dieser<br />
<strong>Einzelprojektvertrag</strong> ersetzt einen jeweilig anderen <strong>Einzelprojektvertrag</strong> im Geltungszeitraum für OSRAM<br />
PowerSeller.<br />
Seine vorzeitige Beendigung bedarf der Kündigung durch eine der Parteien. Der Vertrag ist mit einer Frist<br />
von 1 Woche schriftlich gegenüber der jeweils anderen Partei zu kündigen.<br />
Dieser Vertrag endet jedoch spätestens mit dem Ende des aktuell gültigen Rahmenvertrages.<br />
Dieser <strong>Einzelprojektvertrag</strong> gilt nur in Verbindung mit dem jeweils aktuellen Rahmenvertrag zwischen<br />
PACT und dem Auftragnehmer. Soweit in diesem <strong>Einzelprojektvertrag</strong>s nichts anderes geregelt ist, gelten<br />
die Bestimmungen des Rahmenvertrags. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf das Datengeheimnis<br />
und die Verschwiegenheitsklausel (§ 10 und § 11 des Rahmenvertrags).<br />
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§ 9 Schlussbestimmungen<br />
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses <strong>Einzelprojektvertrag</strong>es unwirksam sein oder werden, werden<br />
die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung dadurch nicht berührt. Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
werden unwirksame Bestimmungen durch eine andere gültige Bestimmung ersetzen, die dem Willen der<br />
Parteien so nahe wie möglich kommt.<br />
Der Auftragnehmer eignet sich alle projektrelevanten Inhalte zeitnah an und akzeptiert diese als<br />
Auftragsgrundlage.<br />
Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die<br />
Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht.<br />
Diese Vereinbarung ersetzt alle bisher gültigen Einzelprojektverträge, die zu diesem Projekt zwischen<br />
den Parteien existieren.<br />
München, den 27.09.2012 ____________, den _____________<br />
__________________________ ______________________________<br />
PACT SALES GmbH Auftragnehmer<br />
Kerstin Götz<br />
Geschäftsführerin<br />
__________________________<br />
PACT SALES GmbH<br />
Stephan Buller<br />
Geschäftsführer<br />
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