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Einzelprojektvertrag

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Name „Auftragnehmer“:<br />

Anschrift:<br />

Ort:<br />

Geburtsdatum:<br />

<strong>Einzelprojektvertrag</strong><br />

zwischen<br />

PACT SALES GmbH, Erika-Mann-Strasse 62, 80636 München<br />

- nachstehend „PACT“, „Auftraggeber -<br />

und<br />

PACT und der Auftragnehmer haben einen „Rahmenvertrag für selbständige Unternehmer“ (im Folgenden:<br />

„Rahmenvertrag“) abgeschlossen. Auf Grundlage dieses Rahmenvertrags bietet PACT dem Auftragnehmer<br />

den folgenden Einzelprojektauftrag an. Nimmt der Auftragnehmer den Einzelprojektauftrag<br />

an, gelten folgende Regelungen:<br />

§ 1 Leistungsumfang<br />

Der Auftragnehmer wird für PACT als freier Mitarbeiter tätig.<br />

Der Auftragnehmer hat keinen Regions- oder Kundenschutz.<br />

§ 1.1 Konkrete Leistungen<br />

Die Aufgaben des Auftragnehmers bei der Übernahme von Einzelprojektaufträgen für eine vorgegebene<br />

Marke sind:<br />

1. Abverkauf und gezieltes Upselling aller im Handel vertriebenen OSRAM Produkte sowie Zubehör<br />

2. aktive Kundengenerierung, Kundenansprache und -beratung im Markt<br />

3. Markenkommunikation und -präsentation<br />

4. Kooperation mit Marktmitarbeitern und dem PowerSeller Team<br />

5. Realisation ergänzender Salesanforderungen<br />

Seite 1 des <strong>Einzelprojektvertrag</strong>es von 5


§ 1.2 Zeitlicher Umfang der Tätigkeit<br />

Vollzeit: ab 9 h Einsatzzeit inkl. 60 Min. Pause<br />

Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der zeitlichen Erbringung seiner Tätigkeit frei. Zeitliche Vorgaben für<br />

die Tätigkeiten bestehen nur, sofern und soweit dies aufgrund von Kundenvorgaben oder<br />

Marktbedingungen in dem Rahmenvertrag und dem <strong>Einzelprojektvertrag</strong> ausdrücklich vorgesehen ist.<br />

Weitere Vorgaben bestehen nicht.<br />

PACT und Auftragnehmer stellen klar,<br />

§ 1.3 Einschaltung Dritter/ Weitere Auftraggeber<br />

• dass der Auftragnehmer sich zur Erfüllung der ihm aus dem Einzelauftrag obliegenden Verpflichtungen<br />

auch anderer Personen (Erfüllungsgehilfen), insbesondere eigener Mitarbeiter, bedienen kann.<br />

Ein Einsatz dieser Personen erfolgt dann nicht, wenn der Auftraggeber ein entgegenstehendes berechtigtes<br />

Interesse nachweist. Im Übrigen gelten die Regelungen des Rahmenvertrags;<br />

• dass der Auftragnehmer mit Ausnahme von Wettbewerbstätigkeit (siehe § 14 Rahmenvertrag) frei<br />

darin ist, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein; sofern der Auftragnehmer an der Auftragserfüllung<br />

gehindert sein sollte, wird er den Auftraggeber hiervon rechtzeitig vorher informieren;<br />

• dass der Auftragnehmer das Recht hat, Aufträge von PACT ohne Angabe von Gründen abzulehnen.<br />

§ 2 Leistungshonorar<br />

Das Leistungshonorar wird gemäß der in Anlage A dargestellten Übersicht vereinbart.<br />

Das Leistungshonorar beinhaltet eine Kommunikationspauschale von € 2,50 für projektnotwendige Kommunikation<br />

und Information auch außerhalb der gebuchten Einsätze.<br />

§ 2.1 Bestandteile des Leistungshonorars<br />

Im Leistungshonorar enthalten sind ein Prozesshaltungs- und ein Auftragsübernahmebestandteil in Höhe<br />

von jeweils € 10,00 pro Einsatztag. Der Auftragnehmer erhält diese Bestandteile bei Erfüllung der folgenden<br />

Punkte:<br />

Prozesshaltungsbestandteil<br />

• Korrekter, pünktlicher CheckIn bei Ankunft im Markt (im gebuchten Markt, pünktlich zur Einsatzzeit<br />

erfolgt der CheckIn über den zugeteilten Login im OSRAM Field Pilot – jegliche Einsatzmaterialien,<br />

z.B. PoS, Netbook, Demotools sind zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig aufgebaut)<br />

• ordnungsgemäßer Auf-/Abbau des PoS<br />

• aktive Meldung der Einsatz–Rahmenbedingungen des Marktes an PACT<br />

• Korrekter CheckOut (aus dem Markt zur definierten Abschlusszeit)<br />

• Vollständiges, stundengenaues und korrektes Reporting der Umsätze der Produktgruppen CFLi,<br />

HAL, LUM und LED<br />

• Prozesskonforme Nutzung OSRAM Field Pilot<br />

• Tragen der vom Kunden vorgegebenen Einsatzkleidung<br />

• Abgabe von PoS Fotos, sofern solche über PACT vom Kunden OSRAM angefordert werden<br />

• Verfügbarkeitsabgabe bis spätestens 15. des Vormonats<br />

Seite 2 des <strong>Einzelprojektvertrag</strong>es von 5


Im Falle der Nichteinhaltung eines oder aller dieser definierten Punkte wird der Prozesshaltungsbestandteil<br />

in Höhe von € 10,00 pro Einsatztag nicht ausbezahlt.<br />

Auftragsübernahmebestandteil<br />

Übernahme des Auftrags (€ 10,00 pro Einsatztag).<br />

Aufträge sind mit Annahme der Einsatzplanung wie vereinbart wahrzunehmen.<br />

Werden mehr als 2 zugesagte Einsatztage im Kalendermonat oder ein Einsatz am Tag des Einsatzes<br />

ohne triftigen Grund abgesagt, entfällt der Auftragsübernahmebestandteil für alle Einsätze im<br />

Aktionszeitraum (i.d.R. Kalendermonat).<br />

Kilometer-Geld<br />

Der Auftragnehmer kann nach Absprache Fahrtkosten in Höhe von € 0,15 pro gefahrenen Kilometer<br />

zum Einsatzort ab dem 41.ten Kilometer rückwirkend für jeden gefahrenen Kilometer geltend machen.<br />

Die Auszahlung von Kilometergeld ist monatlich bis zum jeweiligen 15. beim zuständigen RC schriftlich<br />

zu vereinbaren. Grundlage für die Berechnung ist der Routenplaner via michelin – kürzeste Strecke.<br />

§ 3 Provision<br />

Die Provisionen werden gemäß der in Anlage A dargestellten Übersicht vereinbart.<br />

Je korrekt und vollständig reporteten Produkt erhält der Auftragnehmer eine Provision. Provisioniert werden<br />

alle Produkte, die in Anlage B aufgeführt sind.<br />

Für den Report der Produkte sind folgende, vom Kunden OSRAM gegenüber PACT vorgegebene Anforderungen<br />

einzuhalten:<br />

• Korrektes vollständiges Reporting der jeweiligen Produktanzahl und des Produktpreises unter<br />

https://osram.pact.de<br />

• Korrektes und vollständiges Ausfüllen eines täglichen Online Reports zur Abfrage der Einsatzrahmenbedingungen<br />

(pro gebuchten Einsatztag, inkl. des hinterlegten Fragenkataloges) im Web<br />

bis spätestens 24:00 Uhr des Einsatztages.<br />

Ist das Reporting jeweils am Montag 18:00 Uhr der Folgewoche nicht vollständig, kann keine Provisionierung<br />

für die nicht oder nicht vollständig reporteten Produkte ausgeschüttet werden.<br />

§ 4 Auslagenerstattung<br />

Auslagen werden durch den Auftraggeber auf Vorlage geeigneter Nachweise und bis zur Höhe der<br />

angemessenen Kosten erstattet.<br />

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§ 5 Falschreporting<br />

Gemäß § 6.6 des Rahmenvertrags sind zu Unrecht an den Auftragnehmer ausbezahlte Honorare<br />

und/oder Provisionen an den Auftraggeber zurückzuerstatten. Von dieser Regelung betroffen sind insbesondere<br />

die Provisionen für reportete Stückzahlen, die nach dem Abgleich mit dem Warenwirtschaftssystem<br />

des Kunden und/oder den Kassendaten aus dem Handel nicht mit der tatsächlich im Handel verkauften<br />

Stückzahl übereinstimmen.<br />

In diesem Zusammenhang behält sich der Auftraggeber vor, neben der Rückerstattung der zu Unrecht<br />

erhaltenen Honorare und/oder Provisionen eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 300,00 geltend zu machen.<br />

§ 6 Kostenpflichtige Leistungen<br />

Die Zurverfügungstellung des Abrechnungsvordrucks wird mit EUR 1,10 netto pro Rechnung in Abzug<br />

gebracht.<br />

§ 7 Verhinderung und Ausfall<br />

Bei Verhinderung hat der Auftragnehmer die Projektdurchführung durch den Einsatz Dritter im Sinne von<br />

§ 1.3 sicher zu stellen oder aber den gebuchten und zugesagten Einsatztag spätestens am Vortrag des<br />

Einsatztages abzusagen. Andernfalls steht dem Auftraggeber für jeden nicht erfüllten Einsatztag ein<br />

Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EUR 125,00 netto zu, es sei denn, der Auftragnehmer weist<br />

nach, dass dem Auftraggeber kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine<br />

Schadensersatzpflicht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer aufgrund einer durch Attest<br />

nachgewiesenen Erkrankung oder anderer nachgewiesener unvorhersehbarer und außergewöhnlicher<br />

Umstände wie Unfall, Todesfall Verwandter 1. Grades, Notfall etc. an der rechtzeitigen Meldung am<br />

Vortrag gehindert war. In diesem Fall hat die Meldung bis spätestens 9:30 Uhr am Einsatztag zu erfolgen,<br />

andernfalls ist der Auftragnehmer zum Schadensersatz verpflichtet.<br />

Die Meldung hat jeweils telefonisch zu erfolgen.<br />

§ 8 Laufzeit und Geltung Rahmenvertrag<br />

Dieser <strong>Einzelprojektvertrag</strong> beginnt am 01. Oktober 2012 und endet am 30. November 2012. Dieser<br />

<strong>Einzelprojektvertrag</strong> ersetzt einen jeweilig anderen <strong>Einzelprojektvertrag</strong> im Geltungszeitraum für OSRAM<br />

PowerSeller.<br />

Seine vorzeitige Beendigung bedarf der Kündigung durch eine der Parteien. Der Vertrag ist mit einer Frist<br />

von 1 Woche schriftlich gegenüber der jeweils anderen Partei zu kündigen.<br />

Dieser Vertrag endet jedoch spätestens mit dem Ende des aktuell gültigen Rahmenvertrages.<br />

Dieser <strong>Einzelprojektvertrag</strong> gilt nur in Verbindung mit dem jeweils aktuellen Rahmenvertrag zwischen<br />

PACT und dem Auftragnehmer. Soweit in diesem <strong>Einzelprojektvertrag</strong>s nichts anderes geregelt ist, gelten<br />

die Bestimmungen des Rahmenvertrags. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf das Datengeheimnis<br />

und die Verschwiegenheitsklausel (§ 10 und § 11 des Rahmenvertrags).<br />

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§ 9 Schlussbestimmungen<br />

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses <strong>Einzelprojektvertrag</strong>es unwirksam sein oder werden, werden<br />

die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung dadurch nicht berührt. Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

werden unwirksame Bestimmungen durch eine andere gültige Bestimmung ersetzen, die dem Willen der<br />

Parteien so nahe wie möglich kommt.<br />

Der Auftragnehmer eignet sich alle projektrelevanten Inhalte zeitnah an und akzeptiert diese als<br />

Auftragsgrundlage.<br />

Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die<br />

Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht.<br />

Diese Vereinbarung ersetzt alle bisher gültigen Einzelprojektverträge, die zu diesem Projekt zwischen<br />

den Parteien existieren.<br />

München, den 27.09.2012 ____________, den _____________<br />

__________________________ ______________________________<br />

PACT SALES GmbH Auftragnehmer<br />

Kerstin Götz<br />

Geschäftsführerin<br />

__________________________<br />

PACT SALES GmbH<br />

Stephan Buller<br />

Geschäftsführer<br />

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