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Budget 2010 - Galgenen

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Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />

Mit der Einladung unterbreiten wir Ihnen vier Traktanden für<br />

die ordentliche <strong>Budget</strong>gemeinde.<br />

Traktandum 1<br />

Berichte und Anträge des Gemeinderates<br />

zu den Traktanden der Gemeindeversammlung<br />

Genehmigung des Voranschlages <strong>2010</strong> der Verwaltungsrechnung<br />

mit Festsetzung des Steuerfusses und<br />

Genehmigung der Voranschläge für die Elektro- und<br />

Wasserversorgung<br />

Wir verweisen zu diesem Traktandum auf den Bericht des<br />

Säckelmeisters ab Seite 2 sowie auf den Antrag der Rechnungsprüfungskommission<br />

auf Seite 38.<br />

ANTRAG DES GEMEINDERATES:<br />

1. Die im Druck vorliegenden Voranschläge der Verwaltungsrechnung<br />

(Laufende Rechnung und Investitionsrechnung<br />

<strong>2010</strong>) sowie der Elektro- und Wasserversorgung<br />

werden genehmigt.<br />

2. Für das Jahr <strong>2010</strong> wird der Steuerfuss auf 165% belassen.<br />

Traktandum 2<br />

39<br />

Beschlussfassung über die Einführung eines freiwilligen<br />

Zweijahres-Kindergartens ab dem Schuljahr<br />

2011/2012<br />

Vorbemerkungen<br />

Mit Beschluss vom 14. April 2008 genehmigte der Gemeinderat<br />

das Konzept der Schulbehörde <strong>Galgenen</strong> betreffend<br />

Einführung eines Zweijahres-Kindergartens ab dem Schuljahr<br />

2011/2012, mit der Eröffnung des Schulhauses Tischmacherhof.<br />

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Einführung<br />

eines Zweijahres-Kindergartens den Stimmbürgerinnen und<br />

Stimmbürgern zur Abstimmung zu unterbreiten, obwohl<br />

dafür keine gesetzliche Notwendigkeit besteht. Gemäss<br />

§ 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Verordnung<br />

über die Volksschulen vom 19. Oktober 2005 kann die<br />

Gemeinde einen Zweijahres-Kindergarten anbieten, wobei<br />

der Gemeinderat das kommunale Schulangebot auf Antrag<br />

der Schulbehörde und unter Berücksichtigung der kantonalen<br />

Vorgaben festlegt.<br />

Grundsatz<br />

Der Gemeinderat <strong>Galgenen</strong> möchte neben dem von der<br />

Volksschulgesetzgebung verlangten Kindergartenjahr ein<br />

freiwilliges, zusätzliches Kindergartenjahr mit reduziertem<br />

Pensum für die Kinder ab dem 5. Lebensjahr anbieten.<br />

Die Führung des Zweijahres-Kindergartens richtet sich nach<br />

den kantonalen Weisungen über die Führung von Kindergärten.<br />

Zweck<br />

Der Zweijahres-Kindergarten ist eine sinnvolle Ergänzung<br />

zum heutigen Schulangebot in der Gemeinde und ermöglicht,<br />

dass die Kinder besser auf den Eintritt in die Primarschule<br />

vorbereitet sind. Die Dauer von zwei Kindergartenjahren<br />

erlaubt der Schule eine gezielte Förderung der Kinder.<br />

Zudem trägt die Einführung des Zweijahres-Kindergartens<br />

der gesellschaftlichen Entwicklung von Kleinfamilien Rechnung.<br />

Er übernimmt keine Erziehungs- und Betreuungsaufgaben,<br />

welche von den Eltern wahrgenommen werden müssen,<br />

sondern dient klar der Verbesserung des Lernangebotes<br />

und somit der Erfüllung der schulischen Aufgaben.

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