Budget 2010 - Galgenen
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Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />
Mit der Einladung unterbreiten wir Ihnen vier Traktanden für<br />
die ordentliche <strong>Budget</strong>gemeinde.<br />
Traktandum 1<br />
Berichte und Anträge des Gemeinderates<br />
zu den Traktanden der Gemeindeversammlung<br />
Genehmigung des Voranschlages <strong>2010</strong> der Verwaltungsrechnung<br />
mit Festsetzung des Steuerfusses und<br />
Genehmigung der Voranschläge für die Elektro- und<br />
Wasserversorgung<br />
Wir verweisen zu diesem Traktandum auf den Bericht des<br />
Säckelmeisters ab Seite 2 sowie auf den Antrag der Rechnungsprüfungskommission<br />
auf Seite 38.<br />
ANTRAG DES GEMEINDERATES:<br />
1. Die im Druck vorliegenden Voranschläge der Verwaltungsrechnung<br />
(Laufende Rechnung und Investitionsrechnung<br />
<strong>2010</strong>) sowie der Elektro- und Wasserversorgung<br />
werden genehmigt.<br />
2. Für das Jahr <strong>2010</strong> wird der Steuerfuss auf 165% belassen.<br />
Traktandum 2<br />
39<br />
Beschlussfassung über die Einführung eines freiwilligen<br />
Zweijahres-Kindergartens ab dem Schuljahr<br />
2011/2012<br />
Vorbemerkungen<br />
Mit Beschluss vom 14. April 2008 genehmigte der Gemeinderat<br />
das Konzept der Schulbehörde <strong>Galgenen</strong> betreffend<br />
Einführung eines Zweijahres-Kindergartens ab dem Schuljahr<br />
2011/2012, mit der Eröffnung des Schulhauses Tischmacherhof.<br />
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Einführung<br />
eines Zweijahres-Kindergartens den Stimmbürgerinnen und<br />
Stimmbürgern zur Abstimmung zu unterbreiten, obwohl<br />
dafür keine gesetzliche Notwendigkeit besteht. Gemäss<br />
§ 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Verordnung<br />
über die Volksschulen vom 19. Oktober 2005 kann die<br />
Gemeinde einen Zweijahres-Kindergarten anbieten, wobei<br />
der Gemeinderat das kommunale Schulangebot auf Antrag<br />
der Schulbehörde und unter Berücksichtigung der kantonalen<br />
Vorgaben festlegt.<br />
Grundsatz<br />
Der Gemeinderat <strong>Galgenen</strong> möchte neben dem von der<br />
Volksschulgesetzgebung verlangten Kindergartenjahr ein<br />
freiwilliges, zusätzliches Kindergartenjahr mit reduziertem<br />
Pensum für die Kinder ab dem 5. Lebensjahr anbieten.<br />
Die Führung des Zweijahres-Kindergartens richtet sich nach<br />
den kantonalen Weisungen über die Führung von Kindergärten.<br />
Zweck<br />
Der Zweijahres-Kindergarten ist eine sinnvolle Ergänzung<br />
zum heutigen Schulangebot in der Gemeinde und ermöglicht,<br />
dass die Kinder besser auf den Eintritt in die Primarschule<br />
vorbereitet sind. Die Dauer von zwei Kindergartenjahren<br />
erlaubt der Schule eine gezielte Förderung der Kinder.<br />
Zudem trägt die Einführung des Zweijahres-Kindergartens<br />
der gesellschaftlichen Entwicklung von Kleinfamilien Rechnung.<br />
Er übernimmt keine Erziehungs- und Betreuungsaufgaben,<br />
welche von den Eltern wahrgenommen werden müssen,<br />
sondern dient klar der Verbesserung des Lernangebotes<br />
und somit der Erfüllung der schulischen Aufgaben.