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STADTANZEIGER BAD KROZINGEN - Gemeinde Bad Krozingen

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Einladung zum<br />

Neubürgerempfang<br />

Alle 2009 zugezogenen Bürger<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> lade ich<br />

herzlich zum<br />

Neubürgerempfang<br />

ein.<br />

Die Veranstaltung findet am<br />

01. Oktober 2009, 19.00 Uhr<br />

im Josefshaus, Basler Str. 1<br />

statt.<br />

Ziel der Veranstaltung ist es,<br />

Ihnen einen Überblick über unsere<br />

Stadt<br />

und die aktuelle Themen zu geben.<br />

Dr. Ekkehart Meroth<br />

Bürgermeister<br />

Inkrafttreten der 3. Änderung<br />

des Bebauungsplanes „<br />

Mittlerer Stollen – An der<br />

Bahn“, <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> mit<br />

örtlichen Bauvorschriften<br />

im vereinfachten Verfahren<br />

gem. § 13 BauGB<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> hat<br />

am 21. September 2009 in öffentlicher Sitzung<br />

die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mittlerer<br />

Stollen – An der Bahn“ und die örtlichen<br />

Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB, § 74<br />

LBO als Satzungen beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Mittlerer Stollen – An der<br />

Bahn“ ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan<br />

vom 21.09.2009.<br />

Inhalt der 3. Änderung ist die Änderung des<br />

Zeichnerischen Teils für die Grundstücke Flst.<br />

Nr.4359, 4360, 4362 (Teil) und 4363 sowie die<br />

Änderung der Bebauungsvorschriften. Gleichzeitig<br />

wurde der Zeichnerische Teil unter Berücksichtigung<br />

der Änderungen 1–3neugezeichnet<br />

und die örtlichen Bebauungsvorschriften<br />

neu zusammengestellt.<br />

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mittlerer<br />

Stollen – An der Bahn“ und die örtlichen<br />

Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung<br />

in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB, § 74 LBO).<br />

Jeder kann die 3. Änderung des Bebauungsplan<br />

„Mittlerer Stollen – An der Bahn“ , die örtlichen<br />

Bauvorschriften sowie die Begründung<br />

beim Bürgermeisteramt <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>, Bauamt,<br />

Zimmer 201, Basler Straße 30, 79189 <strong>Bad</strong><br />

<strong>Krozingen</strong>, während den üblichen Dienststunden<br />

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1<br />

und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong><br />

Basler Str. 30<br />

79189 <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong><br />

personal@bad-krozingen.de<br />

www.bad-krozingen.de<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong><br />

Die Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> versteht sich als modernes,<br />

bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Wenn<br />

Sie gerne in diesem Umfeld arbeiten möchten, suchen wir SIE<br />

zur Verstärkung unseres Teams.<br />

Folgende Stelle ist neu zu besetzen:<br />

Sachbearbeiter/in Kultur<br />

Fachbereich Hauptamt, Abt. Kultur, wchtl. Umfang von 70%,<br />

Vergütung nach TVöD 5, zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

Ein ausführliches Stellenangebot finden Sie auf unserer Homepage.<br />

Bewerbungsschluss: 09.10.2009<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> (16.500 Einwohner) ist ein prosperierendes<br />

Mittelzentrum im Südlichen Breisgau, in unmittelbarer<br />

Nähe zum Oberzentrum Freiburg. Als exzellentes Heilbad und<br />

florierender Wirtschaftsstandort, mit einem überdurchschnittlichen<br />

Kultur- und Freizeitangebot sowie einer ausgezeichneten<br />

Gesundheitsversorgung bietet <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> eine hohe Lebensqualität<br />

in attraktiver Landschaft zwischen Rhein und<br />

Schwarzwald.<br />

3 3Donnerstag, 01. Oktober 2009

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