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Teil 1: Leistungsvereinbarung - Don Bosco Sannerz

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<strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>Teil</strong> 1) ,<br />

Qualitätsentwicklungsvereinbarung (<strong>Teil</strong> 2) und<br />

Entgeltvereinbarung (<strong>Teil</strong> 3)<br />

Gemäß §§ 78 a ff SGB VIII und der „Hessischen Rahmenvereinbarung“<br />

<strong>Teil</strong> 1: <strong>Leistungsvereinbarung</strong><br />

Zwischen dem<br />

Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises – Jugendamt,<br />

Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen<br />

und<br />

Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong><br />

Birkenweg 15<br />

36391 Sinntal-<strong>Sannerz</strong><br />

Leistungsart<br />

Hilfe zur Erziehung gem. §27 i.V.m. §34 SGB VIII<br />

und<br />

Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII<br />

in Form einer geschlossenen intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe „Murialdo“<br />

(Betreuungsschlüssel 1:0,8 mit Nachtbereitschaft und Nachtdienst und einem zusätzlichen<br />

psychologischen Fachdienst)<br />

• Eine Unterbringung in der geschlossenen intensivpädagogisch–therapeutischen Wohngruppe hat<br />

einen Beschluss gem. §1631b BGB in Zusammenhang mit den Regelungen gem. §§312 – 339<br />

FamFG zur Voraussetzung<br />

•<br />

Die <strong>Leistungsvereinbarung</strong> Seite 1 bis 40 (zzgl. Anlage 1 bis 16) gilt<br />

von: bis:<br />

Öffentlicher Träger der Jugendhilfe Leistungserbringer<br />

Ort, Datum: Gelnhausen, Ort, Datum: <strong>Sannerz</strong>,<br />

Unterschrift Unterschrift<br />

Stempel Stempel


1. Träger / Einrichtung / Leistungsart<br />

1.1. Name und Anschrift<br />

der Einrichtung<br />

1.1.1. Name und Anschrift<br />

des Ortes der Erbringung<br />

des Leistungsangebotes<br />

(sofern<br />

von 1.1. abweichend)<br />

1.2. Träger<br />

1.2.1. Einrichtungsträger<br />

(Name, Anschrift,<br />

Rechtsform)<br />

1.2.2. Trägerart (öffentl.,<br />

rechtl., freier, privater<br />

Träger)<br />

1.2.3. Trägergruppe oder<br />

Dachverband (AWO,<br />

Caritas, Diakonie,<br />

DPWV, etc.)<br />

1.3. Leistungsart (Bezeichnung<br />

siehe § 8<br />

Hess. Rahmenv.)<br />

Jugendhilfezentrum<br />

<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong><br />

Birkenweg 15<br />

36391 Sinntal-<strong>Sannerz</strong><br />

Tel: 06664- 87-0<br />

www.sannarz.donbosco.de<br />

Deutsche Provinz der Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s<br />

St.-Wolfgangs-Platz 10<br />

81669 München<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Caritas<br />

Hilfe zur Erziehung gem. §27 i.V.m. §34 SGB VIII<br />

und<br />

Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII<br />

in Form einer geschlossenen intensivpädagogisch-therapeutischen<br />

Wohngruppe „Murialdo“ (Betreuungsschlüssel 1:0,8 mit Nachtbereitschaft<br />

und Nachtdienst und einem zusätzlichen psychologischen Fachdienst).<br />

• Eine Unterbringung in der geschlossenen intensivpädagogisch–<br />

therapeutischen Wohngruppe hat einen Beschluss gem. §1631b<br />

BGB in Zusammenhang mit den Regelungen gem. §§312 – 339<br />

FamFG zur Voraussetzung<br />

1.4. Betreuungsform /<br />

Leistungsrahmen Hilfe zur Erziehung gem. §27 i.V.m. §34 SGB VIII<br />

und<br />

Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII<br />

in Form einer geschlossenen intensivpädagogisch-therapeutischen<br />

Wohngruppe „Murialdo“ (Betreuungsschlüssel 1:0,8 mit Nachtbereitschaft<br />

und Nachtdienst und einem zusätzlichen psychologischen Fachdienst).<br />

Seite 2 von 40


1.5. Platzzahl / Betreuungskapazität<br />

• Eine Unterbringung in der geschlossenen intensivpädagogisch–<br />

therapeutischen Wohngruppe hat einen Beschluss gem. §1631b<br />

BGB in Zusammenhang mit den Regelungen gem. §§312 – 339<br />

FamFG zur Voraussetzung<br />

Ausgehend von dem Menschen- und Gottesbild sowie dem pädagogischen<br />

Grundverständnis <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s, den Leitlinien der Deutschen Provinz der<br />

Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s und dem Leitbild der Einrichtung werden die Kinder<br />

in der intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe nur so viel an<br />

Geschlossenheit erfahren, wie es notwendig ist und so viel an Offenheit<br />

erfahren, wie es nur möglich ist. Möglichst frühzeitig wollen wir mit öffnenden<br />

Anteilen und mit der Ausweitung der persönlichen Bewegungsfreiheit<br />

arbeiten. Wir lehnen eine einengende, dem Kind nicht gerecht werdende,<br />

festgeschriebene Zeitvorgabe für die geschlossene Unterbringung ab.<br />

Die notwendige Betreuungszeit beträgt 24h. Vom Wecken bis zur Nachtruhe<br />

ist die Gruppe von mind. 2 Fachkräften besetzt (siehe Anlage 1 „Übersicht<br />

Dienstplan Murialdo“). In der Nacht sind eine Nachtbereitschaft und ein<br />

Nachtdienst vor Ort. Der Nachtdienst sitzt auf dem Flur des Obergeschosses<br />

(Zimmer der Kinder) und dreht stündlich eine Runde über die Gruppe. Die<br />

Nachtbereitschaft kann ab 23:00 Uhr im Bereitschaftszimmer schlafen und<br />

wird zu Krisen geholt bzw. mit dem mobilen Telefon angerufen.<br />

In Notfällen wird die Rufbereitschaft der Gesamteinrichtung gerufen.<br />

Darüber hinaus gibt es ein externes psychiatrisches und psychologisches<br />

Fachdienstteam, bestehend aus einem Kinder- und Jugendpsychiater, einer<br />

Kinder- und Jugendpsychiaterin, einer Psychologin sowie einer Kinder- und<br />

Jugendtherapeutin, und einen internen psychologischen Fachdienst (siehe<br />

Punkt 4.2.3).<br />

Die Beschulung durch Lehrkräfte erfolgt entweder in der Inhouse-Klasse<br />

oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Johann-August-Waldner-<br />

Schule oder in Form eines häuslichen Sonderunterrichts. Der Unterricht in<br />

der Inhouse-Klasse wird von einem Lehrerteam gestaltet. Alle Lehrkräfte<br />

werden von der Johann-August-Waldner-Schule zur Verfügung gestellt.<br />

(Siehe <strong>Leistungsvereinbarung</strong> der Johann-August-Waldner-Schule)<br />

1 Gruppe mit 8 Plätzen<br />

Seite 3 von 40


2. Junge Menschen, für die das Leistungsangebot bereitgestellt wird<br />

2.1. Alter<br />

2.1.1. Aufnahmealter 10 bis 13 Jahren<br />

2.1.2. Betreuungsalter 10 bis 15 Jahren<br />

2.2. Geschlecht männlich<br />

2.3. Staatsangehörigkeit keine Einschränkung<br />

2.4. Bedarfslage, aus<br />

welcher der<br />

Hilfeanspruch<br />

erwächst<br />

2.5. Notwendige Ressourcen<br />

2.5.1. Des jungen Menschen<br />

Aufgenommen werden männliche, strafunmündige Kinder mit tiefgreifenden,<br />

bereits verfestigten und multiplen Störungsbildern, wie z.B. massive<br />

Verhaltensstörungen, emotionale Störungen, neurotische Störungen,<br />

posttraumatische Belastungsstörungen, Störungen der Impulskontrolle,<br />

Suchtmittelgefährdung<br />

• mit Gewalterfahrung, Traumatisierung<br />

• mit verfestigten biografischen Fehlentwicklungen<br />

• mit ausgeprägten Bindungsstörungen, die in der Vergangenheit<br />

massive Auswirkungen auf das Umfeld und auf die Beziehung zu<br />

Bezugspersonen hatten<br />

• mit erheblichen schulischen Leistungsschwächen und meist auch<br />

motorischen Defiziten<br />

• mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

• mit beharrlicher Schulverweigerung<br />

• mit einem ausgeprägten Entweichungs- und Vermeidungsverhalten,<br />

dass jegliche Art von Hilfe, die eine Freiwilligkeit voraussetzt, unmöglich<br />

macht<br />

• mit einer ausgeprägten und verfestigten Verweigerungshaltung<br />

• mit aggressiven, delinquenten und massiv oppositionellen<br />

Verhaltensweisen<br />

• mit einer hohen Rate polizeilich verfolgter Straftaten<br />

• mit einer Sozialisation in kriminellen peer-groups bzw. Einbindung in<br />

peer-groups mit krimineller Tendenz<br />

• mit Fremd- und/oder Selbstgefährdung<br />

• mit mangelhaften individuellen Ressourcen zur verantworteten<br />

Selbständigkeit.<br />

Die Kinder sollen in der Lage sein, sich in der deutschen Sprache zu verständigen<br />

und über ausreichende körperliche und geistige Ressourcen verfügen,<br />

um alle pädagogisch-therapeutischen Angebote in angemessenem<br />

Umfang wahrnehmen zu können.<br />

2.5.2. Und seiner Familie Die Personensorgeberechtigten müssen der Maßnahme zustimmen.<br />

Seite 4 von 40


2.6. Ausschlüsse Nicht betreut werden können Kinder,<br />

• die aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Verfassung nicht in<br />

der Lage sind die pädagogisch-therapeutischen Angebote wahrzunehmen<br />

• mit Personensorgeberechtigten, die dieser Maßnahme nicht zustimmen<br />

und jegliche Zusammenarbeit kategorisch ablehnen<br />

• die sich nicht in der deutschen Sprache verständigen können<br />

• die sexuell übergriffig sind<br />

• mit akuter Suchtmittelabhängigkeit<br />

• mit erheblicher körperlicher bzw. geistiger Behinderung<br />

• mit akuter psychiatrischer Erkrankung.<br />

Alle dargelegten Ausschlusskriterien müssen immer im Einzelfall überprüft<br />

werden.<br />

2.7. Einzugsgebiet, sozialräumliche<br />

Zuständigkeit<br />

Überregionale Belegung.<br />

Bei gleichen Voraussetzungen wird hessischen Jugendämtern Vorrang bei<br />

der Aufnahme eingeräumt. Es werden jedoch keine Plätze für hessische<br />

Kinder vorgehalten.<br />

Seite 5 von 40


3. Ziele des Leistungsangebots<br />

3.1. Benennung des<br />

Leistungsangeb<br />

otes<br />

3.2. Ziele der Hilfeformen<br />

gem. SGB VIII,<br />

Unterziele,<br />

<strong>Teil</strong>ziele<br />

Hilfe zur Erziehung gem. §27 i.V.m. §34 SGB VIII<br />

und<br />

Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII<br />

in Form einer geschlossenen intensivpädagogisch-therapeutischen<br />

Wohngruppe „Murialdo“ (Betreuungsschlüssel 1:0,8 mit Nachtbereitschaft<br />

und Nachtdienst und zusätzlich einem psychologischen Fachdienst).<br />

• Eine Unterbringung in der geschlossenen intensivpädagogisch–<br />

therapeutischen Wohngruppe hat einen Beschluss gem. §1631b<br />

BGB in Zusammenhang mit den Regelungen gem. §§312 – 339<br />

FamFG zur Voraussetzung<br />

Gemäß der pädagogischen Grundannahmen (vgl. 1.3.1) und der pädagogischen<br />

Zielsetzung (1.3.2) des Konzeptes der Intensivpädagogischtherapeutischen<br />

Wohngruppe haben wir das Ziel, die Persönlichkeit des<br />

Kindes ganzheitlich zu fördern. Um die Selbst-, Sozial- und<br />

Handlungskompetenz des Kindes zu fördern, werden zum einen vorhandene<br />

Ressourcen weiter entwickelt und gestärkt, zum anderen werden Störungen<br />

behandelt und Defizite bearbeitet.<br />

Ziel der Maßnahme (Ergebnisziel):<br />

Das Kind verlässt die geschützte Unterbringung und nimmt an einer<br />

weiterführenden offenen Hilfemaßnahme teil.<br />

Hieraus ergeben sich folgende Unterziele mit den dazugehörigen <strong>Teil</strong>zielen:<br />

Entwickeln der sozialen Integration in Gruppen<br />

• Entwickeln von konstruktiven Beziehungen zu Gleichaltrigen und zu<br />

den Pädagogen<br />

• Akzeptieren und Einhalten von Normen und Regeln<br />

• Aufbauen von Werthaltungen<br />

• Wahrnehmen von Fremdbedürfnissen und Akzeptanz von Anderssein<br />

• Auseinandersetzen mit dem eigenen delinquenten Verhalten<br />

• Entwickeln der Bereitschaft und des Willens delinquentes Verhalten<br />

in der Zukunft zu vermeiden<br />

Entwickeln der sozialen Attraktivität<br />

• Entwickeln eines attraktiven äußeren Erscheinungsbildes<br />

• Finden und Einnehmen einer konstruktiven Rolle unter<br />

Gleichaltrigen<br />

Aufbau einer sozial-kommunikativen Kompetenz<br />

• Einüben von sozial-kommunikativen Fähigkeiten<br />

• Entwickeln von altersgemäßen sprachlichen Fähigkeiten<br />

• Entwickeln der Fähigkeit eigene Gefühle und Bedürfnisse<br />

wahrzunehmen und mitzuteilen<br />

• Entwickeln der Fähigkeit Gefühle und Bedürfnisse anderer wahrzunehmen<br />

und zu akzeptieren<br />

Seite 6 von 40


3.2. Ziele der Hilfeformen<br />

gem. SGB VIII,<br />

Unterziele,<br />

<strong>Teil</strong>ziele<br />

Fortsetzung<br />

Weckung und Aufbau einer Leistungsbereitschaft<br />

• Entwickeln von Motivation und Leistungsbereitschaft<br />

• Entdecken und Fördern von persönlichen Fähigkeiten im musischen,<br />

bildnerisch-gestaltenden, sportlichen und/oder<br />

naturwissenschaftlichen Bereich<br />

• Entwickeln und Fördern der Leistungsbereitschaft im schulischen<br />

Bereich<br />

Entdecken und Fördern von Interessen und Aktivitäten<br />

• Fördern von Interessen und Hobbys<br />

• Entwickeln und Ausbauen von Initiative und Ausdauer<br />

Entwickeln von Bewältigungsstrategien<br />

• Kennenlernen und Einüben von Bewältigungs-, Problemlösungs-,<br />

Deeskalations- und Konfliktbewältigungsstrategien<br />

• Erhöhen der Frustrationstoleranz<br />

• Fördern von Humor und Optimismus<br />

Entwickeln eines Selbstkonzeptes und von Selbstbewusstsein<br />

• Entwickeln und Fördern eines positiven und realistischen Selbstkonzepts<br />

(sich für liebenswert halten und sich den gestellten Anforderungen<br />

gewachsen fühlen)<br />

• Entwickeln und Ausbauen von Zufriedenheit mit sich selbst, dem<br />

eigenen Körper und der eigenen Geschlechterrolle<br />

• Fördern der Wahrnehmung von eigenen Bedürfnissen und deren<br />

sozialverträgliche Umsetzung<br />

• Entwickeln von Selbstsicherheit<br />

Entwickeln von Selbständigkeit und Erkennen der Selbstwirksamkeit<br />

(Autonomie)<br />

• Entwickeln und Erproben eines eigenen konstruktiven Standpunktes<br />

und das Vertreten von sozial akzeptierten Normen<br />

• Entwickeln von Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich<br />

(Hygiene, Sauberkeit, Einkaufen etc.)<br />

• Übernehmen von Eigenverantwortung für die eigene Lebensgestaltung<br />

Konstruktives Umgehen mit der Herkunftsfamilie (Funktion in der<br />

Familie)<br />

• Auseinandersetzen mit der Herkunftsfamilie<br />

• Konstruktiver Umgang mit der Herkunftsfamilie und dem eigenen sozialen<br />

Umfeld<br />

Fördern der körperlichen Gesundheit<br />

• Entwickeln von Körperbewusstsein<br />

• Fördern der körperlichen Belastbarkeit<br />

• Fördern von körperlicher Bewegung/Sport<br />

• Entwickeln des Bewusstseins für eine gesunde Ernährung<br />

Die Ziele orientieren sich an der EVAS-Ressourcen-Skala und werden u.a.<br />

in den Fallbesprechungen evaluiert (siehe Anlage 2 „Fallbesprechung“).<br />

Als ein Indikator für das Erreichen der Ziele dient der Stufenplan bzw. bisher<br />

erreichte Stufe des Kindes (siehe Anlage 7 „Stufenplan“). Das Konkretisieren<br />

der zu erreichenden Ziele und Maßnahmen wird im Hilfeplan vereinbart.<br />

Alle Ziele können nur in Zusammenarbeit mit dem Kind, den Personensorgeberechtigten<br />

und den am Erziehungsprozess Beteiligten erfolgreich erreicht<br />

werden.<br />

Seite 7 von 40


4. Regelleistungsangebot / Struktur- und Prozessdaten der Einrichtung bzw.<br />

des Dienstes<br />

4.1. Strukturdaten der Einrichtung / des Dienstes<br />

4.1.1. Standortaspekte Das Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> liegt im "Bergwinkel", einer<br />

Mittelgebirgslandschaft zwischen Rhön, Vogelsberg und Spessart.<br />

Die Gemeinde Sinntal-<strong>Sannerz</strong> mit über 800 Einwohnern ist ländlich<br />

strukturiert und noch weitestgehend landwirtschaftlich geprägt. Im<br />

Nachbarort Sinntal-Sterbfritz (ca. 2 km) ist eine gute Infrastruktur mit<br />

Einkaufsmöglichkeiten, Banken und Ärzten. In entgegengesetzter Richtung<br />

liegt Schlüchtern (ca. 6 km) mit etwa 10.000 Einwohnern. Hier befindet sich<br />

u.a. eine der Berufschulen für unsere Auszubildenden. Die Stadt<br />

Gelnhausen, das Verwaltungszentrum des Main-Kinzig-Kreises, liegt<br />

südwestlich ca. 40 km entfernt. In nordöstlicher Richtung liegt ca. 35 km<br />

entfernt Fulda.<br />

Das Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> hat drei Schwerpunkte:<br />

• Berufliche Bildung<br />

• Schule<br />

• Wohnen<br />

In den Berufsfeldern Hauswirtschaft/Küche, Holz, Metall und Farbe werden<br />

neben der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung,<br />

Berufsvorbereitung und <strong>Teil</strong>qualifizierung durchgeführt.<br />

In unserer staatlich anerkannten Ersatzschule für Erziehungshilfe "Johann-<br />

August-Waldner-Schule" werden Schüler ab der Klassenstufe 5 auf den<br />

Hauptschulabschluss vorbereitet. Für Schüler der Klassenstufe 4 gibt es<br />

eine gesonderte Regelung (häuslicher Sonderunterricht). Der häusliche<br />

Sonderunterricht findet in einem zur Verfügung stehenden Raum in der<br />

intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe und mit einer von der<br />

Johann-August-Waldner-Schule bereitgestellten Lehrkraft statt.<br />

Das Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> bietet verschiedene Wohn-<br />

und Betreuungsformen gemäß § 27 i. V. mit § 34 ; §35a und §41 SGB VIII<br />

an. In zwei Wohngruppen auf dem Gelände, in drei Außenwohngruppen und<br />

in Wohnungen auf dem Gelände und in der näheren Umgebung leben<br />

männliche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis<br />

ca. 21 Jahren.<br />

Die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe liegt innerhalb des<br />

Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> im Birkenweg 15 in 36391 Sinntal.<br />

Auf dem Gelände des Jugendhilfezentrums ist neben den zwei weiteren<br />

Wohngruppen, der Gruppe „Chieri“ (siehe Anlage 3 „Lageplan“: Altbau<br />

Probstei) und der Gruppe „Magone“ (siehe Anlage 3 „Lageplan“: Haus A),<br />

die Schule für Erziehungshilfe „Johann-August-Waldner-Schule“, die<br />

Förderwerkstatt, die Ausbildungswerkstätten (Holz, Metall, Farbe und<br />

Hauswirtschaft/Ernährung), die Verwaltung sowie die Einrichtungs- und<br />

Erziehungsleitung.<br />

An Freizeitmöglichkeiten stehen den jungen Menschen zwei Sportplätze (ein<br />

Rasen- und ein Hartplatz), ein Tischtennisraum, ein Werkraum und ein<br />

Fitnessraum zur Verfügung, die gemäß des Stufenplans genutzt werden<br />

können.<br />

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4.1.2. Organisationsstruktur Wohngruppen auf dem Gelände des JHZ (Birkenweg 15, Sinntal-<strong>Sannerz</strong>):<br />

• Wohngruppe Magone (Haus A) – 9 Plätze<br />

• Wohngruppe Chieri (Altbau Probstei)- 9 Plätze<br />

• Wohnhaus Verselbstständigung (Gelände) – 7 Plätze<br />

• Intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe (Haus B) – 8<br />

Plätze (neu)<br />

4.1.3. Personelle Ausstattung<br />

4.1.4. Räumliche Ausstattung<br />

Außenwohngruppen:<br />

Hofgut Moglia (Freiensteinau) – 9 Plätze (Vogelsberg Kreis)<br />

Außenwohngruppe Savio (Sinntal-Sterbfritz) – 8 Plätze<br />

Außenwohngruppe Turin (Sinntal-Sterbfritz) – 5 Plätze<br />

Außen betreutes Wohnen (ABW) mit insgesamt 10 Plätzen<br />

(Siehe Anlage 4: Organigramm)<br />

Fünf vollstationäre Wohngruppen: Betreuungsschlüssel 1 zu 1,8<br />

mit Nachtbereitschaft.<br />

Eine intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe:<br />

Betreuungsschlüssel 1 zu 0,8 mit Nachtdienst und Nachtbereitschaft sowie<br />

zusätzlich einem psychologischen Fachdienst.<br />

Ein Wohnhaus (Verselbständigung): Betreuungsschlüssel 1 zu 2,1<br />

Außen betreutes Wohnen:<br />

ABW: Betreuungsschlüssel 1 zu 2,0<br />

ABW: Betreuungsschlüssel 1 zu 3,5<br />

ABW: Betreuungsschlüssel 1 zu 5<br />

Interne Fachberatung übernimmt die Erziehungsleitung.<br />

(Siehe auch: Stellenplan, Anlage 1 „Übersicht Dienstplan Murialdo“ und<br />

Anlage 5 „Mitarbeiter der Wohngruppe Murialdo mit Qualifikation“)<br />

Die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe Murialdo (siehe<br />

Anlage 3 „Lageplan“: Haus B) liegt angrenzend an den Altbau (siehe Anlage<br />

3 „Lageplan“). Sie umfasst ein Gebäude und einen Innenhof mit 680 m²:<br />

Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Büro der pädagogischen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sämtliche Räume der Tagesstruktur:<br />

o ein Raum für Einzel- und Gruppengespräche der psychologischen<br />

Fachkräfte und für Besprechungen<br />

o der Schulraum<br />

o ein Werkraum<br />

o ein Fitnessraum<br />

o eine Küche mit einem Vorratsraum<br />

o das Esszimmer und<br />

o ein Wohnzimmer.<br />

Die Sanitäranlagen für Gäste und Bewohner sowie die haustechnischen<br />

Räume befinden sich ebenfalls im Erdgeschoß. Aus der großzügig<br />

dimensionierten Verkehrsfläche und dem Esszimmer besteht über drei<br />

große Glasschwingtüren ein direkter Zugang zum Außengelände/Garten.<br />

Das Ess- und das Wohnzimmer sind wertschätzend, freundlich, kindgerecht<br />

und reizarm gestaltet. Die großzügig dimensionierte Verkehrsfläche bietet<br />

weitere Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten.<br />

Seite 9 von 40


Die Funktions- und Förderräume, der Werkraum, der Fitness- und der<br />

Schulungsraum sind, wenn sie nicht genutzt werden, verschlossen. Alle<br />

Schränke sind abschließbar.<br />

Das Mitarbeiterteam verfügt über einen eigenen Besprechungsraum mit<br />

einem PC-Arbeitsplatz. In diesem Raum ist darüber hinaus ein<br />

kindgerechter und freundlicher Bereich, der für Einzel- und<br />

Gruppengespräche und Einzeltherapie nutzbar ist.<br />

Im Eingangsbereich ist ein Empfangsraum, von dem aus die Schleuse und<br />

ein Großteil des Erdgeschosses einsehbar sind. Der Raum wird als Büro<br />

genutzt und verfügt über einen PC-Arbeitsplatz.<br />

Im Obergeschoss befindet sich der Wohnbereich der Kinder. Jedem Kind<br />

steht ein Einzelzimmer mit abschließbarer Nasszelle, die von außen von<br />

den Fachkräften geöffnet werden kann, zur Verfügung. Es soll damit von<br />

Anfang an eine Wertschätzung und die Sicherung eines intimen Bereiches<br />

ermöglicht und Konfliktsituationen vermieden werden. Die Fenster der<br />

Zimmer sind nicht zu öffnen. Die Zimmer sind nach Westen ausgerichtet<br />

und haben am Nachmittag und Abend direktes Sonnenlicht. Sie werden<br />

automatisch belüftet und sind wie die Räume des Erdgeschosses mit<br />

Sonnenrollos ausgestattet.<br />

Auf dieser Wohnebene ist das Nachtbereitschaftszimmer der<br />

pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untergebracht. Es hat den<br />

gleichen Aufbau wie die Einzelzimmer.<br />

Weiterhin befindet sich im Obergeschoss neben den haustechnischen<br />

Räumen (Belüftungsanlage, Elektroverteilung, Abstellraum) ein Wannenbad,<br />

das für therapeutische Interventionen genutzt werden kann (siehe Anlage 14<br />

„Schutzkonzept/Prozessabläufe“).<br />

Das Außengelände mit Garten umfasst eine Fläche von 680 m² und ist<br />

durch Hainbuchenhecken in mehrere Bereiche untergliedert. In einem<br />

Bereich befinden sich eine Outdoor-Tischtennisplatte, ein Tor für Ballspiele<br />

und ein Basketballkorb. In einem zweiten Bereich sind eine Kletterwand<br />

sowie eine Nestschaukel zum Ausruhen und zum Zurückziehen. Am<br />

Gebäude sind zwei Holzdecks, die bestuhlt werden können.<br />

Es gibt die Möglichkeit einen kleinen Blumen-, Gemüse- oder Kräutergarten<br />

anzulegen.<br />

Um eine Entweichung zu verhindern, ist die Wohngruppe in ihrer gesamten<br />

Struktur eine in sich geschlossene räumliche Einheit. Das Außengelände ist<br />

in diese geschlossene Einheit integriert. Die Kinder können sich innerhalb<br />

des Wohngebäudes frei bewegen. Im Eingangsbereich befindet sich eine<br />

Schleuse mit einer Garderobe und Toiletten.<br />

Das elektronische Schließsystem ermöglicht es jedem Kind zwar in das<br />

eigene, aber nicht in ein fremdes Zimmer zu gelangen. Die Möglichkeit,<br />

andere Kinder auf dem Zimmer zu besuchen bzw. Besuch zu empfangen,<br />

ist geregelt. Besuche können nur bei geöffneter Zimmertür stattfinden. Bis<br />

auf das sich automatisch öffnende Brandschutzfenster ist kein Fenster<br />

manuell zu öffnen.<br />

(Siehe Anlage 3 „Lageplan der intensivpädagogisch-therapeutischen<br />

Wohngruppe“)<br />

Auf dem Gelände des JHZ steht für die jungen Menschen ein Hartplatz, ein<br />

Rasenplatz, ein Fitnessraum, eine Kletterwand, ein Tischtennisraum,<br />

mehrere musisch kreative Werkstätten, ein Discoraum, ein Internetcafe und<br />

eine Hauskapelle zur Verfügung, die von den Kindern gemäß der erreichten<br />

Stufe (Stufenplan) genutzt werden können.<br />

Seite 10 von 40


4.1.5. Ernährung / Hauswirtschaft<br />

Die hauswirtschaftliche Versorgung der Kinder wird zentral über die<br />

Einrichtung mit den verschiedenen Diensten (Küche, Reinigung,<br />

Hausmeister) gesichert.<br />

Die Kinder erhalten täglich ein warmes Mittagessen aus der Zentralküche.<br />

Das Frühstück, der Nachmittagsimbiss und das Abendessen werden von<br />

einem rotierenden Küchendienst der Kinder angerichtet.<br />

Bei allen Arbeiten in der Küche ist eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter anwesend<br />

und unterstützt die Kinder.<br />

Der Groß-Einkauf erfolgt durch die Hauswirtschaft der Einrichtung, dabei<br />

werden die Wünsche der Kinder bei der Erstellung der Einkaufsliste<br />

angemessen einbezogen.<br />

Einmal in der Woche findet ein Gruppeneinkauf statt, der von einer pädagogischen<br />

Mitarbeiterin/einem pädagogischen Mitarbeiter und dem Küchendienst<br />

der Kinder erledigt wird.<br />

Auf dem Außengelände besteht die Möglichkeit, kleinere Mengen von<br />

Kräutern oder Gemüse selbst anzubauen.<br />

Die Allgemeinflächen und die Zimmer mit Bad werden dreimal in der Woche<br />

durch Reinigungskräfte gesäubert. 14-tägig findet eine intensive Grundreinigung<br />

statt. Die Kinder müssen auf ihren Zimmern und auf der gesamten<br />

Wohngruppe Ordnung halten und am Wochenende ihr Zimmer und die<br />

Nasszelle wischen.<br />

Die Wäsche wird im Haupthaus durch die zentrale Waschküche gereinigt.<br />

4.1.6. Technischer Dienst Der technische Dienst ist für die Außen- und Innenreparaturen /<br />

Instandhaltung zuständig sind. Die einrichtungseigenen<br />

Ausbildungswerkstätten unterstützen die Hausmeister.<br />

4.1.7. Sonstiges -<br />

Seite 11 von 40


4.2. Prozessdaten der Einrichtung / des Dienstes<br />

4.2.1. Personelle Organisation<br />

4.2.1.1. Pädagogische Betreuung<br />

Die notwendige Betreuungszeit beträgt 24 Stunden.<br />

Vom Wecken bis zur Nachtruhe ist die Gruppe mit mindestens zwei Fachkräften<br />

besetzt.<br />

Zusätzlich zu den mindestens zwei Fachkräften ist während der Unterrichtszeiten<br />

das Lehrerteam der Inhouse-Klasse auf der intensivpädagogischtherapeutischen<br />

Wohngruppe. Bei häuslichem Sonderunterricht ist eine<br />

weitere Lehrkraft anwesend. Darüber hinaus ist eine psychologische<br />

Fachkraft zu festen Zeiten (siehe Punkt 4.2.2.2 Umsetzung „Gestaltung des<br />

Alltags“) und für spezielle Aktivitäten bzw. Maßnahmen auf der<br />

Wohngruppe.<br />

In der Nacht sind ein Nachtdienst und eine Nachtbereitschaft vor Ort. In<br />

Notfällen wird die Rufbereitschaft der Gesamteinrichtung gerufen.<br />

Unser pädagogisches Handeln ist geprägt von der salesianischen<br />

Assistenz. Wir begegnen dem Kind im partnerschaftlichen und<br />

achtungsvollen Dialog und bearbeiten Problem- und Konfliktsituationen<br />

konstruktiv. Eine positive lebensbejahende Grundhaltung und die<br />

Vermittlung von Normen und Werten durchzieht unsere pädagogische<br />

Arbeit.<br />

Eine besondere Rolle spielt hierbei die Bezugserzieherin/der<br />

Bezugserzieher. Sie/Er hat die Aufgabe eine konstante und vertrauensvolle<br />

Beziehung zum Kind aufzubauen.<br />

Ihre/seine Aufgaben sind u.a.:<br />

• Regelmäßiger Kontakt und das Führen von situationsorientierten<br />

Gesprächen zur Begleitung des Kindes und zum Aufbau einer<br />

vertrauensvollen konstruktiven Beziehung<br />

• Wöchentliches Reflexionsgespräch mit dem Kind<br />

• Unterstützung und die Vertretung des Kindes im Team<br />

• Gestaltung und Durchführung von Einzelmaßnahmen<br />

• Gestaltung und Durchführung einer kontinuierlichen und<br />

zielorientierten Elternarbeit bzw. Familienarbeit<br />

• Kontinuierliche Zusammenarbeit mit Therapeuten und externen<br />

Kooperationspartner<br />

• Kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />

• Verantwortliche Gestaltung des Hilfeplanverfahrens in<br />

Zusammenarbeit mit dem psychologischen Fachdienst der<br />

Erziehungsleitung, der Gruppenleitung und dem Team<br />

• Verantwortung für die administrativen und organisatorischen<br />

Aufgaben<br />

• Verantwortung für die Dokumentation (EVAS, ADAMS etc.) und das<br />

Berichtswesen<br />

• „Anwalt“ des Kindes in schwerwiegenden Konfliktsituationen<br />

(Vermittlerrolle).<br />

• Regelmäßige Reflexion innerhalb von<br />

Fallbesprechungen/Supervisionen.<br />

4.2.1.2. Sonstige Dienste Der Qualitätsbeauftragte ist für die Koordination der Aufgaben zur Qualitätssicherung<br />

verantwortlich. Analog der anderen Wohngruppen und der<br />

Klassen der Johann-August-Waldner-Schule in <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> wird mit<br />

den Instrumenten EVAS (Evaluation erzieherischer Hilfen) und „ELDiB“<br />

(Entwicklungstherapeutischer / Entwicklungspädagogischer Lernziel-<br />

Seite 12 von 40


Diagnose-Bogen) die Qualitätssicherung/ und -entwicklung sicher gestellt.<br />

Der Bereich pastorale Dienste wird durch den pastoralen Arbeitskreis unter<br />

Leitung eines Salesianers sichergestellt. Als Einrichtung <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong><br />

<strong>Sannerz</strong> ist uns die Vermittlung christlicher Grundwerte ein wichtiges Anliegen.<br />

4.2.1.3. Leitung Die Gesamtleitung der Einrichtung unterliegt dem Einrichtungsleiter.<br />

Die Stabstelle Einrichtungsleitung übernimmt übergeordnete Aufgaben in<br />

Vertretung der Einrichtungsleitung.<br />

Die Dienst- und Fachaufsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt beim<br />

Einrichtungsleiter.<br />

Die Erziehungsleitung übt die Fachaufsicht als Vorgesetzte für die<br />

pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.<br />

Die Verantwortung für das Aufnahmeverfahren sowie die Hilfeplangestaltung<br />

liegt bei der Einrichtungsleitung bzw. Erziehungsleitung in Abstimmung<br />

mit der Schulleitung, der psychologischen Fachkraft und dem Gruppenleiter.<br />

Zur Leitungsebene gehören neben dem Einrichtungsleiter und der<br />

Erziehungsleitung der Leiter des Bereiches Ausbildung/Berufsorientierung,<br />

der Verwaltungsleiter und der Schulleiter. Letzterer ist zuständig für die<br />

Beschulung und somit für die Einhaltung der hessischen Rahmenrichtlinien<br />

zur Beschulung.<br />

Die wirtschaftliche Verantwortung und die Lohn- und Finanzbuchhaltung<br />

liegen beim JHZ <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong>. Neben dem Einrichtungsleiter ist dafür<br />

der Verwaltungsleiter verantwortlich.<br />

(Siehe Anlage 4 „Organigramm“)<br />

4.2.1.4. Verwaltung Die hausinterne Verwaltung übernimmt die verwaltungstechnischen Aufgaben<br />

für die pädagogischen und sonstigen Dienste und unterstützt diese.<br />

Die gesamte Finanz- und Personalbuchhaltung wird von den zentralen<br />

Diensten des Trägers in München und Berlin wahrgenommen.<br />

4.2.1.5. Technischer Dienst Der technische Dienst stellt eine Dienstleistung für die pädagogischen Mitarbeiter/innen<br />

dar. Er stellt sicher, dass die Räume in einem ordnungsgemäßen<br />

Zustand sind. Außen- und Innenreparaturen sowie Instandhaltung<br />

werden von den (Ausbildungs-) Werkstätten des JHZ <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong><br />

oder durch Fremdfirmen erledigt.<br />

4.2.1.6. Hauswirtschaft Die Allgemeinflächen und die Zimmer mit Bad werden dreimal in der Woche<br />

durch Reinigungskräfte gesäubert. 14-tägig findet eine intensive Grundreinigung<br />

statt.<br />

4.2.1.7. Sonstiges -<br />

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4.2.2. Leitlinien der sozialpädagogischen Leistung und deren Umsetzung / Methodische Orientierung<br />

4.2.2.1. Leitbild / Leitlinien Das Leitbild des Jugendhilfezentrums in Trägerschaft der Gemeinschaft der<br />

Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s (SDB) orientiert sich an den Leitlinien der Salesianer<br />

<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s „Arbeiten im Geiste <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s“. 1<br />

Das Leitbild nennt unsere gemeinsamen Grundsätze und Werte. Es dient als<br />

Leitlinie für das tägliche Handeln und fordert uns zu konkreten Zielen auf.<br />

1. Wertorientiertes sozialpädagogisches Handeln mit Profil<br />

Zu den Gütesiegeln <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s und unserer Arbeit mit den jungen<br />

Menschen gehört die wertschätzende Annahme, das Spüren lassen<br />

von Sympathie und Zuwendung, die Empfindsamkeit für die<br />

Bedürftigkeit des Einzelnen und das Arbeiten mit Lob und<br />

Anerkennung.<br />

In <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s „Pädagogik der Vorsorge“ sind für uns drei<br />

Handlungsprinzipien sichtbar, die wir im Jugendhilfezentrum<br />

umsetzen wollen:<br />

• Familiarität<br />

Im Wohnbereich wird mit den jungen Menschen an einem Klima<br />

des Gesehen-und-Verstanden-Werdens, an einem „familiären<br />

Klima“ gearbeitet.<br />

• Assistenz und Hilfe zur Selbsthilfe<br />

„Das Qualitätsmerkmal der Assistenz erfordert einen<br />

partnerschaftlichen, achtungs- und liebevollen Umgang mit den<br />

Jugendlichen und verlangt den Verzicht auf machtvolle,<br />

manipulierende oder autoritäre Formen der Begegnung.“ 2 Wir<br />

sind sensibel für die Bedürfnisse und Nöte der jungen Menschen,<br />

interessieren uns für ihre konkrete Lebenssituation und sind<br />

bestrebt, auf ihre aktuellen Fragen, Probleme und Bedürfnisse<br />

einzugehen.<br />

• Glaubwürdigkeit und Autorität<br />

Junge Menschen sollen glaubwürdigen und authentisch<br />

handelnden Erwachsenen begegnen. Sie sollen mit den<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern positive Erfahrungen machen<br />

können und Menschen mit natürlicher Autorität begegnen, die ihre<br />

Werte und Lebensüberzeugungen offen legen. Unser<br />

pädagogischer Stil ist geprägt von Herzlichkeit, Fröhlichkeit und<br />

Optimismus.<br />

2. Unser ganzheitliches Ziel: Damit das Leben junger Menschen<br />

gelingt<br />

Bei den begleitenden und unterstützenden individuellen und<br />

gemeinschaftlichen Angeboten geht es um eine ganzheitliche, d.h. um<br />

eine persönliche, soziale, ökologische, berufliche, politische und<br />

religiöse Bildung. Wir wollen den jungen Menschen beim Prozess<br />

seiner persönlichen Identitäts- und Berufsfindung unterstützen.<br />

Gemäß der Leitaussage „Damit das Leben junger Menschen gelingt“<br />

setzen wir bei der Situation des jungen Menschen an, motivieren zu<br />

einer lebenswerten Gestaltung der Lebensräume<br />

(Sozialraumorientierung) und unterstützen ihn auf der Grundlage<br />

realistischer Zukunftsperspektiven bei der selbstverantworteten<br />

Gestaltung seines Lebens.<br />

1 Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s, Arbeiten im Geiste <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s - Unsere Leitlinien, München, 4. überarbeitete Auflage 2009<br />

2 Arbeiten im Geiste <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s – Unsere Leitlinien a.a.O. Seite 25<br />

Seite 14 von 40


3. Option für benachteiligte junge Menschen<br />

Wir sind vor allem für die benachteiligten und individuell<br />

beeinträchtigten jungen Menschen da, ohne dabei andere<br />

auszuschließen. Benachteiligung hat viele Gesichter. Sie<br />

wahrzunehmen, zu benennen und an ihnen zu arbeiten ist uns<br />

wichtig.<br />

4. Miteinander das Jugendhilfezentrum gestalten<br />

Den ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag können und<br />

wollen wir mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit der<br />

Gemeinschaft der Salesianer erfüllen. Nur in einem guten und<br />

vertrauensvollen Miteinander, das auf gegenseitige Wertschätzung<br />

und dem Einbringen der eigenen Kompetenzen aufbaut, kann die<br />

Förderung der jungen Menschen gelingen. Voraussetzung für das<br />

Miteinander und das Begleiten, Beraten und Unterstützen von jungen<br />

Menschen ist, dass pädagogisch qualifizierte und persönlich<br />

geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Einrichtung<br />

arbeiten. 3<br />

5. Zusammen mit anderen gestalten: kooperieren und vernetzen<br />

Die Vernetzung mit den zuständigen Ämtern, Einrichtungen und<br />

Gruppen vor Ort ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Dabei<br />

arbeiten wir zielgerichtet mit den Eltern, Vormündern, Jugendämtern,<br />

Schulen, Ausbildungs- und Freizeiteinrichtungen zusammen und<br />

halten Verbindung zu Therapeuten, Vereinen und Beratungsstellen.<br />

Das nationale und internationale salesianische Netzwerk, der<br />

Verbund aller salesianischen Einrichtungen, ist für uns eine<br />

besondere Ressource.<br />

6. Kompetenzsicherung durch Reflexion und Bildung<br />

Um die Ziele erreichen und den gemeinsamen Auftrag erfüllen zu<br />

können, ist eine kontinuierliche personale, soziale, spirituelle und<br />

fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

unverzichtbar. Die regelmäßige Reflexion der Qualität unserer Arbeit<br />

im Sinne der Leitlinien, des Leitbildes, der Leistungsver-einbarungen<br />

und der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen sowie die ständige<br />

Fortbildung im Hinblick auf die sich wandelnden sozialpädagogischen,<br />

pädagogischen und pastoralen Heraus-forderungen sind für uns<br />

daher eine unverzichtbare Voraussetzung unseres Handelns.<br />

7. Präventiver Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz<br />

„Für <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> und seine Pädagogik der Vorsorge war das<br />

ganzheitliche Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen das<br />

höchste Ziel all seines Wirkens.“ 4<br />

Jegliche Form von Gewalt von Ordensangehörigen, Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern gegenüber jungen Menschen widerspricht unserem<br />

salesianischen Auftrag. Auf der Grundlage der Leitlinien „Präventiver<br />

Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz“ werden im<br />

Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> kontinuierlich die<br />

strukturellen, räumlichen und konzeptionellen Rahmenbedingungen<br />

zum Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen vor Missbrauch<br />

überprüft, reflektiert und angepasst. Alle durchgeführten Maßnahmen<br />

und Schritte dienen zugleich auch zum Selbstschutz der in unserer<br />

Einrichtung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie<br />

Ordensmitglieder. 5<br />

Durch Information, Partizipation, Stärkung des Selbstbewusstseins<br />

und ganzheitliche Erziehung werden die jungen Menschen befähigt<br />

3 Vgl. Präventiver Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz, München 2010<br />

4 Deutsche Provinz der Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s (Hrsg.): Präventiver Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz, München<br />

2010, S. 12<br />

5 Vgl. ebenda, S. 6<br />

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4.2.2.2. Umsetzung<br />

6 Vgl. ebenda, S. 12<br />

7 Ebenda, S. 6<br />

für sich und andere Verantwortung zu übernehmen, womit eine<br />

wichtige Bedingung für einen aktiven Schutz vor Missbrauch und<br />

Misshandlung geschaffen wird. 6<br />

Die jungen Menschen haben einen Ansprechpartner, an den sie sich<br />

vertrauensvoll wenden können.<br />

„Jeder einzelne junge Mensch, der Opfer von seelischer und<br />

körperlicher Misshandlung und von sexueller Gewalt wurde und wird,<br />

verlangt unseren engagierten Einsatz.“ 7<br />

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Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren erfolgt nach der standardisierten Vorgehensweise<br />

des Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong>.<br />

Der Aufnahme gehen ein richterlicher Beschluss, ein Sachverständigengutachten<br />

und eine differenzierte Feststellung des Bedarfs an Erziehungshilfe<br />

durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe voraus.<br />

Die Aufnahmeanfrage und die Terminvereinbarung für ein Vorstellungsgespräch<br />

gehen in der Regel an die Erziehungsleitung. Das vereinbarte<br />

Vorstellungsgespräch sollte zeitnah, d.h. innerhalb von 8 Tagen nach der<br />

Aufnahmeanfrage stattfinden.<br />

Ein Vorstellungsgespräch soll erst dann durchgeführt werden, wenn alle<br />

erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.<br />

Obligatorisch angefordert werden:<br />

• Gerichtlicher Beschluss über die Unterbringung in einer geschlossenen<br />

Einrichtung<br />

• Letzte Zeugnisse<br />

• Dokumente des bisherigen Hilfeverlaufs (insbesondere<br />

Abschlussbericht der letzten HzE-Einrichtung)<br />

• Berichte/Diagnosen weiterer Fachinstitutionen (z. B. KJP)<br />

• Gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis.<br />

An dem Vorstellungsgespräch nehmen das Kind, die<br />

Eltern/Personensorgeberechtigten, eine Fachkraft des Jugendamtes, die<br />

Einrichtungsleitung oder die Erziehungsleitung, eine pädagogische Fachkraft<br />

der Wohngruppe, die psychologische Fachkraft, eine Lehrkraft und wenn<br />

möglich die Verfahrenspflegerin/der Verfahrenspfleger teil.<br />

Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Informationsaustausch<br />

sowie dem Klären von gegenseitigen Erwartungen und Aufträgen<br />

hinsichtlich der beabsichtigten Hilfemaßnahme. Dem Kind und den<br />

Eltern/Personensorgeberechtigen werden die Rahmenbedingungen der<br />

Einrichtung dargelegt.<br />

Alle Informationen, die sich aus diesem ersten Vorstellungsgespräch ergeben,<br />

werden dokumentiert. Das Kind wird über die Gruppenregeln (siehe Anlage 6<br />

Infoblatt „Gruppenregeln“), den Stufenplan (siehe Anlage 7 „Stufenplan“), über<br />

die Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren (siehe Anlage 8 Infoblatt<br />

„Ombudsmann“ und Anlage 9 „Wir sind für dich da!“) sowie über die<br />

mitzubringenden persönlichen Gegenstände (siehe Anlage 10<br />

Informationsblatt „Was Du für den Einzug in die Wohngruppe mitbringen<br />

solltest / kannst“) informiert.<br />

Zur Entscheidungsfindung wird dem Kind und den Eltern/Personensorgeberechtigen<br />

nach dem Vorgestellungsgespräch das<br />

besprochene Informationsmaterial über die Gruppe und über die Einrichtung<br />

(siehe Anlage 11a/b „Flyer“) mitgegeben. Das weitere Vorgehen wird<br />

miteinander vereinbart. Die Eltern/Personensorgeberechtigten sollten ihre<br />

Entscheidung innerhalb einer Woche nach dem Vorstellungsgespräch der<br />

Einrichtungsleitung bzw. der Erziehungsleitung und dem Jugendamt mitteilen.<br />

Seite 17 von 40


Das Team wird durch die Erziehungsleitung bzw. Erziehungsleitung oder<br />

durch die pädagogische Fachkraft über den Ablauf des Vorstellungsgesprächs<br />

informiert.<br />

Die Einrichtungsleitung und das Kind bzw. die Eltern/Personensorgeberechtigten<br />

melden ihre Entscheidung innerhalb einer<br />

Woche an das zuständige Jugendamt.<br />

Wenn sich alle Beteiligten einig sind, wird zwischen dem Jugendamt und der<br />

Erziehungsleitung ein zeitnaher Aufnahmetermin vereinbart und der Einzug in<br />

die Wohngruppe vorbereitet.<br />

Beim Einzug werden weitere Daten erhoben und dokumentiert. Das Kind wird<br />

in die Wohngruppe, in die Regeln und in den Stufenplan eingeführt und<br />

begleitet.<br />

(Siehe Anlage 7: „Stufenplan“ und Anlage 12 „Wohnen und Schule“)<br />

Aufsichtspflicht, Gesundheit Die Erziehungsleitung nimmt die Fachaufsicht wahr. Die gültigen Dienstpläne<br />

gewährleisten die Aufsichtspflicht innerhalb der Gruppe.<br />

Die Kinder werden in den Bereichen Gesundheit und Hygiene gezielt unterstützt.<br />

Tägliches Duschen, besonders nach sportlichen Aktivitäten, ist<br />

selbstverständlich.<br />

Eine Medikation erfolgt nur aufgrund ärztlicher Anordnung und unter Zustimmung<br />

der Eltern/Personensorgeberechtigten. Die Vergabe wird dokumentiert.<br />

Die Kooperation mit einem externen psychiatrischen und psychologischen<br />

Fachdienstteam und die Zusammenarbeit mit der zuständigen Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrie hat u.a. eine Vorstellung des Kindes und ggf. Diagnostik,<br />

Behandlung und ambulante Betreuung für eine optimale psychiatrische<br />

Versorgung zum Wohl des Kindes zum Ziel.<br />

Regelmäßige Arzt- und Zahnarztbesuche werden von der Bezugserzieherin/<br />

vom Bezugserzieher begleitet.<br />

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Gestaltung der Beziehung /<br />

emotionalen Ebene<br />

Sowohl in den pädagogischen Grundannahmen als auch in der<br />

pädagogischen Zielsetzung des Konzeptes der intensivpädagogischtherapeutischen<br />

Wohngruppe wird die Bedeutung der Beziehungsgestaltung<br />

zwischen Kind und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

besonders betont.<br />

Die pädagogischen Grundannahmen wollen unsere Einstellung und Haltung<br />

gegenüber den Kindern ausdrücken. Sie werden im Alltag gelebt und<br />

reflektiert:<br />

„Jeder junge Mensch hat fundamentale Anliegen. Er will ausreichend versorgt<br />

werden, er will dazugehören und seinen Platz in der Gemeinschaft haben. Er<br />

will beachtet und geachtet werden. Diese Grundanliegen sind berechtigt und<br />

müssen respektiert werden.<br />

Der junge Mensch wird sein Verhalten nur dann in wünschenswerter Weise<br />

ändern, wenn er spürt, dass der Pädagoge seine Grundanliegen erkannt hat<br />

und sich dafür einsetzt. Wir beachten und fördern auf diesem Hintergrund<br />

besonders seine konstruktiven Ressourcen.<br />

Eine vertrauensvolle, helfende Beziehung des Pädagogen zum jungen<br />

Menschen ist die entscheidende Bedingung für einen erfolgreichen<br />

Erziehungsprozess.<br />

Auch das auffallende Verhalten ist aus der Sicht des jungen Menschen<br />

logisch und funktional. Oft versucht er gerade mit seinem problematischen<br />

Verhalten seine Grundbedürfnisse zu befriedigen. Um das problematische<br />

Verhalten zu verstehen, ist es wichtig, es nicht nur als ein Problem zu<br />

betrachten, sondern es aus der Sicht des jungen Menschen heraus geradezu<br />

als Lösung oder als Lösungsversuch zu verstehen, als Versuch, seinen<br />

Grundanliegen Geltung zu verschaffen.<br />

Das Verhalten des jungen Menschen ist abhängig von seinen<br />

Vorerfahrungen, von seiner Wahrnehmung der Situation, von seinen<br />

Absichten und Bedürfnissen und davon, wie er seine Rolle innerhalb der<br />

Gruppe, insbesondere in Beziehung zu seinen Pädagogen, wahrnimmt.“ 8<br />

Unser pädagogisches Handeln ist geprägt von der salesianischen Assistenz.<br />

Wir begegnen dem Kind im partnerschaftlichen und achtungsvollen Dialog<br />

und bearbeiten Problem- und Konfliktsituationen konstruktiv. Eine positive<br />

lebensbejahende Grundhaltung und die Vermittlung von Normen und Werten<br />

durchzieht unsere pädagogische Arbeit.<br />

Eine besondere Rolle spielt hierbei die Bezugserzieherin/der Bezugserzieher.<br />

Sie haben die Aufgabe eine konstante und vertrauensvolle Beziehung zum<br />

Kind aufzubauen (vgl. 4.2.1.1 Pädagogische Betreuung).<br />

Eine reizarme, stressfreie, wertschätzende, geschützte und angenehme<br />

Atmosphäre mit klaren und überschaubaren Strukturen soll Sicherheit und die<br />

Möglichkeit zur schnellen Integration bieten. Die geschützte Unterbringung<br />

bietet damit die Möglichkeit zur „Reduktion auf das Wesentliche“. Schwierige<br />

Situationen können dadurch klar bearbeitet, Verhaltensauffälligkeiten schnell<br />

erkannt und Ressourcen deutlich hervorgehoben werden.<br />

8 Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong>: Konzeption Intensivpädagogische Wohngruppe, <strong>Sannerz</strong>, 27.03.2011, S. 6f<br />

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Gestaltung des Alltags Wir gehen davon aus, dass äußere Ordnung hilft, innere Ordnung zu<br />

schaffen. Klare, einfache und nachvollziehbare Regeln, Abläufe und tägliche,<br />

ritualisierte Reflektionen sollen dazu dienen, Raum für die eigene<br />

Wahrnehmung zu schaffen, zur Ruhe zu kommen und sich auf sich selbst zu<br />

konzentrieren.<br />

Eine feste Zeitstruktur regelt den gesamten Tages- und Wochenablauf.<br />

Dienste, Unterricht, Essen, Projekte und freie Zeiten sind darin transparent<br />

und verbindlich aufgeführt. Das Einhalten der Regeln und der zeitlichen<br />

Struktur ist für alle verbindlich und wird besonders geachtet.<br />

Der Küchendienst und andere Gruppendienste bieten ein ideales Feld alterspraktische<br />

Fähigkeiten einzuüben, etwas für andere zu tun und die Erfahrung,<br />

dass sich Engagement lohnt. Durch das gemeinsame Essen wird die<br />

Gemeinschaft in der Gruppe gefördert.<br />

Von Montag bis Freitag findet täglich eine Reflektionsrunde und am<br />

Wochenende findet am Sonntag eine Reflexionsrunde in der Gruppe statt.<br />

Jedes Kind soll eine Einschätzung zu seinem eigenen Erleben und seiner<br />

momentanen Gefühlslage geben.<br />

Bei besonderen Vorkommnissen werden spontan Gruppenkonferenzen<br />

einberufen. Es gilt der Grundsatz „Störungen haben Vorrang“.<br />

Geburtstage und Feste (z.B. Weihnachten) werden kindgerecht gefeiert. Bei<br />

der Gestaltung wirken die Kinder mit.<br />

Die Tagesgestaltung ist wie folgt strukturiert:<br />

Montag bis Freitag<br />

Von Bis Inhalt<br />

06:15 06:30 Übergabe<br />

(Nachtdienst/Nachtbereitschaft/Frühdienst)<br />

06:30 07:30 Frühdienst (Wecken, Aufstehen, Frühstück,<br />

Koordinierung bei Krankheit etc.)<br />

07:15 07:30 Übergabe (Frühdienst/Lehrerteam)<br />

07:30 12:30 Einstieg in den Tag bzw. Bewegung / Unterrichtszeit<br />

12:30 13:00 Mittagessen<br />

13:00 13:30 Übergabe<br />

(Frühdienst/Tagdienst/psy.Fachkraft)<br />

13:00 16:00 Entwicklungspädagogischer Unterricht<br />

(EPU)<br />

16:00 16:30 Imbiss / Ruhezeit<br />

16:30 18:00 Gruppentherapie bzw. angeleitetes Gruppengespräch<br />

bzw. Kinderteam<br />

18:00 19:00 Vorbereitung Abendessen / Abendessen<br />

19:00 20:30 Kreative und andere Angebote, Entspannungsübungen,<br />

Einzelgespräche<br />

20:30 21:00 Reflexion des Tages in der Gruppe<br />

ab 21:00 Zimmerruhe / Nachtruhe<br />

ab 22:00 Nachbereitschaft (NB) / Nachtdienst (ND)<br />

22:00 22:30 Übergabe<br />

(Tagdienst/Nachdienst/Nachtbereitschaft)<br />

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Samstag und Sonntag<br />

Von Bis Samstag Sonntag<br />

07:15 07:30 Übergabe Übergabe<br />

06:30 13:00 Frühdienst<br />

Frühdienst<br />

Wecken (8.00 Uhr), Wecken (8.00 Uhr),<br />

gemeinsames Frühstück gemeinsames Frühstück<br />

(bis 9:15 Uhr)<br />

(bis 9:15 Uhr)<br />

Hausdienste,<br />

Spiritueller Impuls<br />

Vorbereitung Mittagessen gemeinschaftliche Aktion<br />

Vorbereitung Mittagessen<br />

12:45 13:00 Übergabe Übergabe<br />

13:00 13:30 Mittagessen Mittagessen<br />

13:30 18:00 Einzel- und/oder<br />

Einzel- und/oder<br />

Gruppenaktivitäten /<br />

Imbiss<br />

13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Elternachmittag<br />

(einmal im Monat)<br />

Gruppenaktivitäten<br />

18:00 18:30 Vorbereitung Abendessen Vorbereitung Abendessen<br />

18:30 19:00 Abendessen Abendessen<br />

19:00 22:15 Kreative und andere 19:00 bis 20:30 Uhr<br />

Angebote, gemeinsame Kreative und andere<br />

Freizeitgestaltung Angebote , Entspannungsübungen,<br />

Einzelgespräche<br />

ab<br />

ab<br />

22:15<br />

22:30<br />

Zimmer-/Nachtruhe<br />

Nachtdienst /<br />

Nachtbereitschaft<br />

20:30 bis 21:00 Uhr<br />

Reflexion des<br />

Wochenendes in der<br />

Gruppe<br />

ab 21:00 Uhr<br />

Zimmer-/Nachtruhe<br />

ab 22:00 Uhr<br />

Nachtdienst /<br />

Nachtbereitschaft<br />

22:00 22:30 Übergabe Übergabe<br />

Die interne psychologische Fachkraft arbeitet von Montag bis Freitag von<br />

13:30 Uhr bis 19:00 Uhr in der intensivpädagogisch-therapeutischen<br />

Wohngruppe. Die übrigen Dienstzeiten werden von ihr kind- und<br />

angebotsspezifisch eingesetzt.<br />

Das Lehrerteam der Inhouse-Klasse und die Lehrkraft des häuslichen<br />

Sonderunterrichts unterrichten von Montag bis Freitag von 07:30 bis 16:00<br />

Uhr. Hierzu gehören die Kulturtechniken und der Entwicklungspädagogische<br />

Unterricht (EPU).<br />

Der Nachtdienst sitzt auf dem Flur des Obergeschosses (Zimmer der Kinder)<br />

und dreht stündlich eine Runde über die Gruppe. Die Nachtbereitschaft kann<br />

ab 23:00 Uhr im Bereitschaftszimmer schlafen und wird zu Krisen geholt bzw.<br />

mit dem mobilen Telefon angerufen.<br />

(Siehe Anlage 1 „Übersicht Dienstplan Murialdo“ und Anlage 13<br />

„Wochenablaufplan“)<br />

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Gestaltung der Freizeit Die Freizeitgestaltung ist fest in die Alltagsgestaltung integriert. Freizeit heißt<br />

in der Regel eine freie oder gestaltete Zeit bzw. Ruhephase.<br />

Erlebnispädagogik<br />

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist die Erlebnispädagogik, durch die auf<br />

einem nonverbalen und unmittelbaren Weg die Selbstwahrnehmung der<br />

Kinder entwickelt werden kann. Die mindestens zweimal in der Woche stattfindenden<br />

erlebnispädagogischen Maßnahmen bieten die Möglichkeit, dass<br />

die Kinder positive Selbstwirksamkeitserlebnisse erfahren, die sich konstruktiv<br />

auf das Selbstvertrauen auswirken können.<br />

Sport<br />

Durch die täglichen sportlichen Angebote lernen die Kinder Möglichkeiten<br />

kennen, die ihr Selbstbewusstsein fördern, ihre Grenzen erfahrbar machen<br />

und sinnvolle Arten der Freizeitgestaltung mit Gleichaltrigen aufzeigen.<br />

Vor dem Frühstück kann alternativ zum Morgenimpuls auch Frühsport gemacht<br />

werden. Jeder Mitarbeiter setzt hier seine eigenen Schwerpunkte. In<br />

die wöchentliche Unterrichtszeit sind vier Sportstunden integriert. Insbesondere<br />

am Nachmittag werden im Rahmen der pädagogischen Arbeit immer<br />

Bewegungsmöglichkeiten angeboten. Zweimal in der Woche findet auch am<br />

Abend ein sportliches Angebot statt.<br />

Aktionen und Projekttage<br />

Die Gruppe soll für die Kinder als stützender und stärkender Faktor wahrnehmbar<br />

sein. Aus diesem Grund werden regelmäßig verschiedene Aktionen<br />

mit der Gruppe durchgeführt.<br />

Mehrmals im Jahr werden Projekttage mit dem Ziel der Entwicklung einer<br />

Gruppenidentität durchgeführt. Inhalte der Projekttage sind unter anderem<br />

gesellschaftlich sinnvolle Hilfsprojekte (z.B. Umweltschutzmaßnahmen) oder<br />

gezielt identitätsstiftende erlebnispädagogische Außenmaßnahmen (z.B. eine<br />

mehrtägige Flusswanderung).<br />

Medien<br />

Die Kinder haben die Möglichkeit altersgemäße Bücher, Zeitungen und<br />

Comics zu lesen. Fernsehzeit und Programm werden vorab miteinander<br />

abgesprochen.<br />

Der PC und vor allem das Internet werden als Arbeitsinstrument und Informationsmedium<br />

genutzt und nur auf dieser Grundlage in der Unterrichts- und<br />

Projektzeit verwendet.<br />

Feste feiern<br />

Geburtstage und Feste (z.B. Weihnachten) werden kindgerecht gefeiert. Bei<br />

der Gestaltung wirken die Kinder mit.<br />

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Gestaltung der schulischen<br />

und beruflichen Förderung und<br />

des nachschulischen Bereichs<br />

Die Beschulung unterliegt der gesonderten <strong>Leistungsvereinbarung</strong> der Erziehungshilfeschule<br />

der Einrichtung (siehe <strong>Leistungsvereinbarung</strong> der<br />

Johann-August-Waldner-Schule). Die pädagogischen Prinzipien, das<br />

Leistungsangebot und die pädagogischen Ansätze mit den angestrebten<br />

Kompetenzen sind im Schulprogramm (3.8.3) 9 der Johann-August-Waldner-<br />

Schule niedergelegt.<br />

Die sonderpädagogische Förderung hat sich generell und im besonderen<br />

Maße trotz aller individuellen an den Schüler ausgerichteten Zielsetzungen an<br />

dem Curriculum der allgemeinen Schulen zu orientieren. Für die Schüler<br />

muss die Möglichkeit der Rückführung an eine allgemeinbildende Schule<br />

bestehen.<br />

Die Kinder bilden eine eigene Klasse (Inhouse-Klasse) der Johann-August-<br />

Waldner-Schule und werden zunächst in den Räumen der<br />

Intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe unterrichtet. Schüler, die<br />

nicht in die Klassenstufe 5 eingeschult werden könnten, erhalten „häuslichen<br />

Sonderunterricht“. Im Laufe der Maßnahme können sie in eine passende<br />

Klasse (Klassenstufe 5 bis 9) der Johann-August-Waldner-Schule wechseln.<br />

Geleitet wird der Unterricht in der Inhouse-Klasse von einem Lehrerteam<br />

(Doppelbesetzung) und der häuslicher Sonderunterricht von einer Lehrkraft.<br />

Die Beschulung im Klassenverband innerhalb der Johann-August-Waldner-<br />

Schule erfolgt durch eine Lehrkraft und einen pädagogischen<br />

Hintergrunddienst. Für den fachlichen Unterricht sind ausgebildete<br />

Förderschullehrer und –lehrerinnen bzw. pädagogische Mitarbeiter und<br />

Mitarbeiterinnen mit Unterrichtsgenehmigung gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2<br />

HSchG zuständig.<br />

Neben fachlichen Inhalten werden auch gezielt emotionale, (psycho-) motorische<br />

und praktisch-handwerkliche Bereiche gefördert. Darüber hinaus<br />

werden spezifische Techniken vermittelt (z.B. autogenes Training).<br />

„Generell ist der Unterricht stark differenziert, für alle Schüler müssen individuelle<br />

Lernprogramme erarbeitet werden. Wie an allen Regelschulen üblich<br />

werden halbjährig Charakterisierungen und Leistungseinschätzungen vorgenommen.<br />

Daran angekoppelt sind die erforderlichen Förderpläne. Lernvoraussetzungen<br />

und -fortschritte werden dokumentiert, zukünftige Lernziele<br />

und –schritte für Hilfeplangespräche entwickelt.“ 10<br />

In den Ferienzeiten werden u.a. Trainings (z.B. Coolness- und Persönlichkeitstraining)<br />

oder thematische Projekte durchgeführt.<br />

9 Siehe Schulprogramm der Johann-August-Waldner-Schule, Stand Juli 2011, S. 29-33<br />

10 Schulprogramm der Johann-August-Waldner-Schule, Stand Juli 2011, S.29-30<br />

Seite 23 von 40


Beteiligung der Kinder und<br />

Jugendlichen<br />

Siehe insgesamt Anlage 14: „Schutzkonzept“<br />

A) Beteiligungsverfahren<br />

Kinder und deren Personensorgeberechtigte (siehe unten „Einbindung des<br />

familiären Umfeldes) werden in die Entscheidungen und Prozesse, die das<br />

Leben des Kindes betreffen und seine Lebensumstände gestalten, mit<br />

einbezogen. Das Kind wird kontinuierlich in seiner Entwicklung zu einer<br />

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert<br />

und daran beteiligt. Beteiligung fördert die ermutigende und positive<br />

Erfahrung, sich erfolgreich und konstruktiv für eigene Interessen einsetzen zu<br />

können. Die Beteiligung setzt an der Lebenswelt des Kindes alters-, alltags-<br />

und handlungsorientiert an und gibt Raum für eigenverantwortliches<br />

Gestalten.<br />

In der Intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe wird zur<br />

Sicherstellung der Rechte der Kinder und für die Entwicklung zu einer<br />

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ein<br />

Beteiligungsklima gefördert:<br />

• Die Kinder werden bei der Aufnahme mündlich und schriftlich über<br />

ihre Beteiligungsmöglichkeiten informiert.<br />

• In den Einzel- und Gruppengesprächen werden sie an der konkreten<br />

Ausgestaltung und Durchführung der Hilfe beteiligt.<br />

• Sämtliche Berichte und Beurteilungen werden mit dem Kind<br />

besprochen. Es ist an der Hilfeplanung, insbesondere an der<br />

Zielformulierung zu beteiligen.<br />

• In den Reflektionsrunden zur Bewertung des Tages werden die Kinder<br />

gehört. Hier kann Kritik geübt, können Konflikte aufgearbeitet und die<br />

eigene Befindlichkeit eingebracht werden. Das selbst eingeschätzte<br />

Verhalten des Kindes wird anhand einer Punkteskala visualisiert.<br />

• Einmal pro Woche findet eine Gruppenbesprechung (Kinderteam)<br />

statt, in der u.a. das Programm für das Wochenende geplant, der<br />

Fernseh-/Filmabend abgesprochen und die Besuchstage vorbereitet<br />

werden. Es werden die Interessen und Wünsche der Kinder<br />

besprochen sowie Gruppenabsprachen getroffen. Die Ergebnisse<br />

werden in einem Protokoll festgehalten und in der Wohngruppe<br />

ausgehängt.<br />

• Die Kinder sind über die Aufgaben des Heimrates informiert. Sie<br />

können sich mit Anliegen an ihn wenden. Sie haben die Möglichkeit<br />

sich im Heimrat zu engagieren. (Siehe Anlage 14 „Schutzkonzept“)<br />

B) Beschwerdeverfahren<br />

Gemäß dem Leitbild und der Richtlinie „Präventiver Kinder-, Jugend- und<br />

Mitarbeiterschutz“ haben die Kinder, Personensorgeberechtigten und<br />

Verfahrenspfleger die Möglichkeit ihre Beschwerden, Anregungen und<br />

Anliegen zu äußern, um ihre Rechte zu wahren und um sich an der<br />

qualitativen Verbesserung der Einrichtung zu beteiligen.<br />

Als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen für den präventiven Kinder-,<br />

Jugend- und Mitarbeiterschutz / Kindeswohlgefährdung stehen den Kindern<br />

vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Einrichtung zur Seite. Allen<br />

Kindern, Personensorgeberechtigten und Verfahrenspflegern sind die<br />

verschieden Ansprechpartner (siehe Anlage 9 „Wir sind für dich da.“) bekannt.<br />

Die Telefonnummern werden bei der Aufnahme schriftlich weitergegeben und<br />

in der Wohngruppe ausgehängt.<br />

Die Telefonnummer und die Dienstzeit der Heimaufsicht werden bei der<br />

Aufnahme schriftlich weitergeben und in der Wohngruppe ausgehängt.<br />

Mit der Einrichtung der Stelle eines objektiven Ombudsmannes als Ansprechpartner<br />

für die Kinder, Personensorgeberechtigten und Verfahrenspfleger<br />

ist eine unabhängige externe Anlaufstelle geschaffen, die einzig und<br />

allein den Interessen dieser Personen verpflichtet ist und zur Einrichtung<br />

vermitteln soll. (Siehe Anlage 14 „Schutzkonzept“)<br />

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Einbindung des familiären<br />

Umfeldes<br />

Eine kooperative Zusammenarbeit mit Eltern, Personensorgeberechtigten,<br />

Angehörigen und wichtigen Bezugspersonen des Kindes ist wichtig.<br />

Die Eltern sind und bleiben die wichtigsten Personen für ihre Kinder. Sie sind<br />

durch das pädagogische Personal nicht zu ersetzen. Eltern- und<br />

Familienarbeit wird nicht als eine zusätzliche Aufgabe verstanden, sondern<br />

vielmehr zum Wohle des Kindes als Ausgangs- und Unterstützungspunkt und<br />

wenn möglich als Endpunkt erzieherischen Handelns.<br />

Alle Maßnahmen, die zu einer konstruktiven und förderlichen Entwicklung des<br />

Kindes und zu konstruktiven Kontakten zu den Eltern/der Familie führen,<br />

werden unterstützt.<br />

Eine Kontakt- und Besucherregelung für die Eltern und das Kind wird gemeinsam<br />

in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt erarbeitet. Zu Beginn<br />

der Maßnahme wird ein detaillierter Zeitplan erstellt, der, vorbehaltlich<br />

pädagogischer Interventionen, die Elternkontakte regelt.<br />

Mit Eltern, die sich als zuverlässig, aufgeschlossen, interessiert und gesprächsbereit<br />

herausstellen, findet eine intensivierte Elternarbeit statt. D.h.<br />

hier können u.a. wöchentliche telefonische Kontakte zwischen dem<br />

Bezugsbetreuer bzw. der psychologischen Fachkraft und den Eltern /<br />

Personensorgeberechtigten, die monatlichen Familiengespräche mit der<br />

psychologischen Fachkraft, die Elternnachmittage und das Elterntraining (z.B.<br />

STEP) stattfinden.<br />

In der Arbeit mit Eltern, die Probleme fast ausschließlich am Kind festmachen<br />

und keine realistische Problemsicht zeigen, wird vor allem Kontaktpflege und<br />

Motivationsarbeit geleistet.<br />

Die Aufnahme des Kindes erfolgt unter aktiver Einbeziehung der Eltern/Personensorgeberechtigen.<br />

Die Trennungssituation durch die Unterbringung<br />

sowie Konflikte zwischen dem Kind und der Familie werden gemeinsam<br />

bearbeitet.<br />

Besuche der Eltern bzw. der Familie in der Einrichtung werden organisiert,<br />

begleitet und vor- und nachbereitet. Durch unterschiedliche Formen der<br />

Elternarbeit (z.B. Einzelgespräche, Familiengespräche, Elternnachmittage,<br />

Elterntraining, Beteiligung an Aktivitäten) wird das Ziel verfolgt, die<br />

Beziehungen zu den Eltern oder einem Elternteil zu klären und wenn möglich<br />

zu verbessern.<br />

Grundsätzlich werden die Eltern im Vorfeld und im Verlauf der Maßnahme<br />

umfassend informiert. Sie werden durch individuelle Formen (z.B. Aufnahmegespräch,<br />

Hilfeplangespräch, Elterngespräche, Einzelgespräche, Telefonate)<br />

sowie durch kollektive Angebote (z.B. Elternabende und das Elterntraining<br />

beteiligt.<br />

Die grundlegende Methode des Miteinanders ist jedoch immer das Gespräch.<br />

Wir legen großen Wert darauf, sowohl mit den Eltern, als auch mit dem Kind<br />

im Dialog zu bleiben und sie mit einzubeziehen. Wenn möglich (abhängig vom<br />

Beteiligungswillen bzw. von der Beteiligungsmöglichkeit der Eltern), findet<br />

wöchentlich ein Telefonat zwischen der Bezugserzieherin/dem<br />

Bezugserzieher und den Eltern statt, das dokumentiert wird. Ziel des<br />

Telefonats ist die kontinuierliche Kontaktgestaltung, der<br />

Informationsaustausch und die Beteiligung am Hilfeplanprozess.<br />

Die Kinder können mindestens einmal pro Woche im Beisein einer<br />

pädagogischen Mitarbeiterin/eines pädagogischen Mitarbeiters mit ihren<br />

Eltern telefonieren.<br />

Es gibt fest vereinbarte Besuchstage auf der Wohngruppe. Heimfahrten sind<br />

abhängig vom Entwicklungsstand innerhalb der intensivpädagogischtherapeutischen<br />

Gruppe möglich.<br />

Die Eltern/Personensorgeberechtigten können an Aktivitäten insbesondere im<br />

Bereich der Erlebnispädagogik teilnehmen.<br />

(Siehe Anlage 14 „Schutzkonzept/Beteiligung der Eltern“)<br />

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Krisenintervention Krisen und die Bewältigung von Krisen gehören zur Entwicklung des Kindes.<br />

Persönliche Krisen bzw. eine Krise aus dem näheren Umfeld bringt das Kind<br />

entweder mit in die Einrichtung oder es kann allein durch die Aufnahmesituation<br />

und der damit verbundenen massiven Veränderung seiner Lebensbedingungen<br />

in eine Krise geraten. Durch vielerlei Faktoren können sich<br />

während des Aufenthalts verschiedene Situationen für das Kind bedrohlich<br />

zuspitzen. Ziel ist, es durch professionelle Hilfe dazu zu befähigen, Krisen zu<br />

bewältigen und konstruktive Handlungsstrategien zu entwickeln. Bei der<br />

Bewältigung der Krisensituationen erfährt es eine intensive Begleitung und<br />

gezielte Unterstützung durch die Bezugserzieherin/den Bezugserzieher und<br />

die psychologische Fachkraft. Das Team kann in dieser Situation die<br />

telefonische Beratung des externen psychiatrischen und psychologischen<br />

Fachdienstteams bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrie Herborn in<br />

Anspruch nehmen. Es ist besonders wichtig, dem Kind offen zu begegnen,<br />

den Kontakt zu halten, Vertrauen zu fördern und eine hilfreiche Beziehung<br />

aufzubauen.<br />

Bei der Bewältigung von Krisensituationen werden hohe Anforderungen an<br />

die Aufmerksamkeit, Übersicht und Selbstkontrolle der pädagogischen<br />

Fachkraft gestellt. Am Ende der Soforthilfe steht die Frage nach den Ursachen<br />

für die Krise.<br />

Im Bedarfsfall beziehen wir andere Kooperationspartner (Ärzte, KJP etc.) mit<br />

ein. Eine enge Kooperation mit dem Jugendamt und wenn möglich mit den<br />

Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung für das Entwickeln von weiteren<br />

unterstützenden Maßnahmen.<br />

Für das Erkennen und Bearbeiten von Krisen werden folgende Instrumentarien<br />

genutzt:<br />

� Regelmäßige Gespräche mit dem Kind<br />

� Aufzeigen von Hilfsmöglichkeiten<br />

� Thematische Gruppengespräche<br />

� Zielgerichtete Beobachtungen und regelmäßige Fallbesprechungen<br />

� Kurzfristige Teamgespräche zur Reflektion der Situation und zur<br />

Erarbeitung möglicher Interventionen in der Krisensituation<br />

� Kooperation mit dem Jugendamt, den Psychologen, Therapeuten und<br />

Ärzten<br />

� Kooperation mit den Erziehungsberechtigten<br />

� Fortbildungen der pädagogischen Fachkräfte<br />

Für besondere Vorkommnisse, wie z.B. Selbst- und Fremdgefährdung, Abgängigkeit<br />

gibt es schriftlich fixierte Verfahren.<br />

(Siehe Anlage 14 „Schutzkonzept“)<br />

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Beendigung der Hilfe und<br />

Nachbetreuung<br />

Die freiheitsentziehende Phase darf bei einem Kind nur als letztes Mittel<br />

eingesetzt werden und sollte so kurz wie möglich sein. Die Entscheidung über<br />

die Dauer ist von vielen individuellen Faktoren und vom gerichtlichen<br />

Beschluss abhängig. Sie sollte 24 Monate jedoch nicht überschreiten. Nur in<br />

begründeten Ausnahmefällen ist eine Hilfedauer von mehr als 24 Monaten<br />

möglich. Der Freiheitsentzug wird schrittweise ziel- und prozessorientiert<br />

gelockert. Die damit verbundene Integration in eine andere Hilfeform ist<br />

Bestandteil der Maßnahme.<br />

Die Maßnahme wird beendet, wenn<br />

• die Hilfeziele erreicht sind<br />

• die Personensorgeberechtigten das Kind herausnehmen<br />

• die gerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung<br />

wegfällt<br />

• eine längerfristige externe Behandlungsbedürftigkeit (z.B. Psychiatrie)<br />

notwendig ist<br />

• sich das Kind dauerhaft den therapeutischen und pädagogischen<br />

Maßnahmen entzieht und in den pädagogischen Prozess nicht integrieren<br />

lässt<br />

• eine dauerhafte Gefährdung der anderen Kinder oder der<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht<br />

• das Kind aus der geschlossenen Unterbringung wiederholt entweicht<br />

• das Kind die geschlossene Unterbringung nicht aushält<br />

• das Täter-Verhalten dauerhaft fortgeführt wird<br />

• eine disziplinarische Entlassung erfolgt.<br />

Bei einer erfolgreichen Beendigung der Maßnahme kann das Kind in eine<br />

andere Hilfeform überführt werden. Der Wechsel erfolgt federführend durch<br />

das Jugendamt im Rahmen der individuellen Hilfeplanung unter Beteiligung<br />

des Kindes, der Eltern/Personensorgeberechtigten, der Bezugserzieherin/dem<br />

Bezugserzieher, der Einrichtungs- bzw. Erziehungsleitung, einer<br />

pädagogischen Fachkraft der neuen Wohngruppe (wenn das Kind in einer<br />

Wohngruppe des Jugendhilfezentrums <strong>Sannerz</strong> wohnen soll) und der Verfahrenspflegerin/des<br />

Verfahrenspflegers.<br />

Die letzte Phase in der Wohngruppe wird mit dem Kind gemeinsam geplant.<br />

Es wird viel Wert darauf gelegt, dass das Kind selbst seine eigenen Ideen<br />

einbringt und umsetzt.<br />

Bei Krisen und bei der Gefährdung der Fortführung der Maßnahme wird<br />

umgehend das Jugendamt informiert. Das weitere Vorgehen wird in einem<br />

Hilfeplangespräch besprochen (siehe Anlage 14 „Schutzkonzept“).<br />

4.2.3. Leitlinien der diagnostischen, therapeutischen und medizinischen Leistung sowie deren Umsetzung /<br />

Methodische Orientierung<br />

(Der Gliederungsteil 4.2.3. wird nur dann aufgeführt, wenn er als Regelangebot vorhanden ist.)<br />

4.2.3.1. Leitbild / Leitlinien Das Leitbild und die im Konzept formulierten Grundannahmen des Jugendhilfezentrums<br />

<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> sind Grundlage für das Handeln.<br />

Der therapeutische Prozess wird verstanden als ein enges gemeinsames<br />

Wirken von therapeutischen und pädagogischen Interventionen.<br />

Die therapeutischen Leitlinien sind als Ausformulierung des Leitbildes im<br />

Hinblick auf die therapeutischen Leistungen zu betrachten. Sie sollen das<br />

tägliche therapeutische Handeln bestimmen und führen.<br />

Positives, kompetentes Menschenbild<br />

Die Kinder werden als wertvolle Personen betrachtet, die einen guten Kern<br />

haben – wenn dieser auch unter einer harten Schale verborgen sein mag.<br />

Ihre Personwürde ist zu achten.<br />

Sie sind fähig sich mitzuteilen und ihr Wollen zu äußern. Auch sind sie in der<br />

Lage neben den Menschenrechten altersangemessene Rechte und<br />

Pflichten wahrzunehmen. Dazu gehört es, Entscheidungen im Hinblick auf<br />

die eigene Lebensgestaltung und im Hinblick auf das Miteinander einer<br />

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Gruppe zu treffen sowie Verantwortung für die eigenen Entscheidungen zu<br />

übernehmen.<br />

Freiwilligkeit und Veränderungswille<br />

Man kann niemanden gegen seinen Willen verändern oder therapieren,<br />

vielmehr kann der Therapeut dem Klienten bei gewünschten Veränderungen<br />

nur assistieren – durchführen / verändern, muss dieser sich selbst. Konkret<br />

bedeutet das, dass sich jedes Kind freiwillig für eine Therapie entscheiden<br />

muss und im Laufe der Maßnahme eine internale Motivation für die<br />

Therapie entwickeln soll. Die therapeutische Fachkraft unterstützt das Kind<br />

bei seiner Entscheidungsfindung und Motivation.<br />

Vertrauen und Verstehen<br />

Jedes Kind kommt mit einer ganz eigenen Lebensgeschichte mit bestimmten<br />

Lebenserfahrungen, die in konkreten Lebenssituationen gemacht wurden.<br />

Es gilt das problematische Verhalten des Kindes als seinen Lösungsversuch<br />

für seine konkreten Erfahrungen in seiner konkreten Lebenssituation<br />

verstehen zu lernen. Voraussetzung für dieses Verstehen ist es das<br />

Vertrauen des Kindes zu gewinnen, denn wenn das Kind der psychologischen<br />

Fachkraft vertraut, erschließt es ihr sein Leben und lässt sie an seinen<br />

Kognitionen teilhaben.<br />

Individuelle und ganzheitliche therapeutische Begleitung<br />

Die psychologische Fachkraft begleitet jedes Kind individuell unter Beachtung<br />

der Bedürfnisse, Ressourcen und Kompetenzen des jeweiligen Kindes<br />

sowie der von ihm gezeigten problematischen Verhaltensweisen und eines<br />

eventuell vorliegenden psychiatrischen Störungsbildes. Sie ist nicht nur<br />

bezüglich therapeutischer Fragen Ansprechperson für das Kind, sondern<br />

begleitet es auch bei anderen (Lebens-)Fragen. Um solche Gesprächsmöglichkeiten<br />

zu gewährleisten, ist die psychologische Fachkraft auch (außerhalb<br />

der Therapiezeiten) im Gruppenalltag präsent.<br />

Schritt um Schritt<br />

Der therapeutische Prozess besteht aus Fort- und Rückschritten, die mit<br />

dem Kind immer wieder thematisiert werden. Zusammen mit dem Kind werden<br />

die aktuellen Schritte / Themen ausgewählt. Das Kind wird als kompetent<br />

angesehen, um zu entscheiden, an welchem Thema es arbeiten<br />

möchte und kann. Die Entscheidungsfindung wird jedoch von der psychologischen<br />

Fachkraft begleitet und supervidiert. Auch wird das Kind dazu angehalten<br />

seine Auseinandersetzung mit den Themen kontinuierlich zu reflektieren<br />

und zu entscheiden, ob diese derzeit erfolgreich ist oder nicht. Das<br />

Kind muss in den therapeutischen Sitzungen aktiv mitarbeiten und kann<br />

diese mitgestalten.<br />

Miteinander von Therapie und Pädagogik<br />

Der therapeutische Prozess wird verstanden als enges gemeinsames Wirken<br />

von therapeutischen und pädagogischen Interventionen. Problematische<br />

Verhaltensweisen, die sich im (pädagogischen) Alltag zeigen, können<br />

in der Therapie aufgegriffen werden. In den therapeutischen Sitzungen erlernte<br />

Methoden oder Vorsätze sollten sich im Alltag bewähren. Deswegen<br />

ist ein intensiver Austausch zwischen pädagogischen und psychologischen<br />

Fachkräften notwendig.<br />

Kompetenzsicherung<br />

Die psychologische Fachkraft erweitert kontinuierlich ihre personale und<br />

fachliche Kompetenz durch Fortbildungen. Regelmäßig reflektiert sie ihre<br />

Arbeit bezüglich der Leitlinien und der Qualität ihrer Arbeit – dafür steht ihr<br />

kollegiale Beratung zur Verfügung. Sie nimmt an den Supervisionen teil.<br />

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4.2.3.2. Umsetzung<br />

Organisatorische Einbindung Die therapeutische Arbeit ist auf vielfältige Weise in den pädagogischen<br />

Bereich eingebunden. Zum Zweck des Informationsaustausches nimmt die<br />

psychologische Fachkraft unter der Woche an den täglichen Übergabegesprächen<br />

zur Mittagszeit teil. Therapeutische und pädagogische Interventionen<br />

können während der wöchentlichen Teamsitzung beraten und aufeinander<br />

abgestimmt werden. Eine pädagogische Fachkraft ist bei den zwei<br />

Mal wöchentlich stattfindenden gruppentherapeutischen Sitzungen anwesend.<br />

Die Bezugserzieherin/der Bezugserzieher besprechen mit den Kindern<br />

die gruppentherapeutischen Inhalte nach. Die psychologische Fachkraft<br />

ist über die therapeutischen Gespräche hinaus im Rahmen ihrer Arbeitszeit<br />

im Gruppenalltag präsent.<br />

Die interne psychologische Fachkraft nimmt hierbei folgende Aufgaben<br />

wahr:<br />

• Mitwirkung bei Neuaufnahmen und Entlassungen<br />

• Mitwirkung bei der Erstellung der Hilfepläne nach § 36 SGB VIII<br />

• Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Hilfen<br />

• Therapeutische Interventionen im Gruppenalltag<br />

• Mitgestaltung und Durchführung von (erlebnis-) pädagogischen<br />

Einheiten<br />

• Einzel- und Gruppengespräche<br />

• Einzel- und Gruppentherapie<br />

• Einzelkonsultation<br />

• Teamkonsultation<br />

• Interne Fortbildungen<br />

• Teaminterne Fallbesprechungen<br />

• Vorbereitung von und Beteiligung an Kontakten zur Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrie<br />

• Maßnahmen zur Gruppenintegration<br />

• Einleitung therapeutischer, entwicklungs- oder<br />

persönlichkeitsfördernder Maßnahmen etc.<br />

• Identifikation psychischer Störungen (in Kooperation mit der<br />

externen psychologischen Fachkraft und der Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrie Herborn)<br />

• Erfolgskontrolle nach pädagogischen oder therapeutischen<br />

Interventionen<br />

• Beratung und Coaching der Mitarbeiter bei pädagogischen<br />

Interventionen<br />

• Eltern- und Familienberatung<br />

• Elterntraining (z.B. STEP)<br />

• Regelmäßiger Kontakt zum externen psychiatrischen und<br />

psychologischen Fachdienstteam.<br />

Die Erziehungsleitung ist die direkte Ansprechperson des externen<br />

psychiatrischen und psychologischen Fachdienstteams und Vorgesetzte der<br />

internen psychologischen Fachkraft.<br />

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Diagnostisches Vorgehen Die Eingangsdiagnostik jedes Kindes startet parallel zum Beginn der Maßnahme<br />

und soll nach spätestens drei Monaten abgeschlossen sein. Sie<br />

beinhaltet eine Vorstellung und ggf. weiterführende Behandlung des Kindes<br />

bei der Kinder- und Jugendpsychiaterin des externen Fachdienstteams, die<br />

psychologische Diagnostik (u.a. vorhandene Gutachten) und deren<br />

Überprüfung durch Teammitglieder des externen psychiatrischen und<br />

psychologischen Fachdienstes und eine Untersuchung durch den Hausarzt.<br />

In die psychologische Diagnostik fließen Eindrücke und Ergebnisse aus<br />

Einzelgesprächen, Familiengesprächen und dem Gruppenalltag ein.<br />

Die Einzelgespräche der psychologischen Fachkraft mit dem Kind umfassen<br />

eine ausführliche Anamnese, die Exploration des Aufnahmegrundes, störungsbild-<br />

bzw. deliktspezifische Testdiagnostik sowie verschiedene, altersangemessene,<br />

persönlichkeitsbezogene Verfahren.<br />

An Familienbesuchstagen werden neben Beobachtungen der Interaktion<br />

zwischen Bezugspersonen und Kind auch Familiengespräche geführt, die<br />

Aufschluss über Psychodynamik und Bindungsmuster innerhalb der Familie<br />

sowie über das Erziehungsverhalten der Eltern/Bezugspersonen geben<br />

sollen. Die Fremdanamnese dient auch der Rekonstruktion der bisherigen<br />

Lebensgeschichte des Kindes aus der Perspektive der Bezugspersonen<br />

sowie dem Auffinden von Ressourcen des Kindes.<br />

Sollte es den Bezugspersonen nicht möglich sein an den Familienbesuchstagen<br />

teilzunehmen oder sollten sie dies verweigern, so werden, die<br />

Einwilligung der Bezugspersonen vorausgesetzt, Hausbesuche angestrebt.<br />

Der Gruppenalltag liefert Erkenntnisse über das Sozialverhalten, den Umgang<br />

mit Grenzen anderer Menschen, das Verhalten in Konfliktsituationen<br />

und die Wahrnehmung und das Wahrnehmungsvermögen des Kindes. Darüber<br />

hinaus werden die Probleme und Ressourcen des Kindes deutlich.<br />

Wir arbeiten eng und kontinuierlich mit Psychiatern und der zuständigen<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrie zusammen.<br />

Die Beobachtungen und Erfahrungen mit dem Kind fließen in die regelmäßig<br />

stattfindenden Fallbesprechungen ein. Gegebenenfalls regen wir eine<br />

weitere Diagnostik im Persönlichkeits- und Leistungsbereich an.<br />

Wir wenden vorwiegend folgende diagnostisch-methodische Instrumentarien<br />

an:<br />

• Explorationsgespräche mit dem Kind und den Eltern/Personensorgeberechtigten,<br />

ggf. auch mit weiteren Familienangehörigen<br />

• Gespräche mit den unmittelbaren Bezugspersonen<br />

• Zielgerichtete Beobachtungen, die in den Fallbesprechungen reflektiert<br />

werden.<br />

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Therapieverfahren und Indikation<br />

Der therapeutische Prozess beinhaltet Veränderungen in den kognitiven,<br />

emotionalen und sozialen Strukturen sowie in den Handlungsstrategien und<br />

der Impulskontrolle des Kindes und seines Familiensystems.<br />

Impulse für diese Veränderungen erhält das Kind in den vereinbarten einzeltherapeutischen<br />

Sitzungen, zweimal wöchentlich stattfindenden<br />

Gruppentherapien, Therapietagen bzw. –wochen, täglichen Reflexionen und<br />

Gesprächen mit Erziehern, Familiengesprächen, verschiedenen<br />

erlebnispädagogischen Projekten und dem Gruppenalltag. Sofern das<br />

Bezugssystem sich nicht verweigert, werden die Familiengespräche durch<br />

die interne psychologische Fachkraft monatlich durchgeführt.<br />

Der therapeutische Prozess beinhaltet folgende Bereiche:<br />

• Umstrukturierung unangemessener Kognitionen<br />

• Entwicklung angemessener Verhaltensweisen<br />

• Stabilisierung und Aufbau von Selbstsicherheit<br />

• Sensibilisierung für das Erleben und den Ausdruck von Emotionen<br />

• Förderung von Empathie<br />

• Soziales Kompetenztraining<br />

• Stärkung des Selbstwertes<br />

• Stärkung der Selbstkontrolle<br />

• Steigerung der Selbstmanagementfertigkeiten<br />

• Aufbau und Erfahrung positiver Beziehungen<br />

• Umgang mit Gewalt (z.B. Antiaggressionstraining)<br />

• Suchtmittelproblematik<br />

• Traumabearbeitung<br />

• Bearbeitung der massiven oppositionellen Verweigerungshaltung<br />

• Bearbeitung der Bindungsstörungen<br />

Im therapeutischen Prozess arbeiten die interne und die externen<br />

psychiatrischen und psychologischen Fachkräfte eng zusammen und<br />

koordinieren ihre klientbezogene Zusammenarbeit.<br />

Im Laufe der Therapie werden zusätzlich individuelle Ziele je nach Problematik<br />

des Kindes gesetzt, die in <strong>Teil</strong>ziele untergliedert werden. Beispielsweise<br />

werden bei delinquenten Kindern mit Störung des Sozialverhaltens<br />

als therapeutische Ziele neben den bereits genannten die folgenden angestrebt:<br />

• Offenlegung begangener Delikte<br />

• Aufgabe von Verleugnungsstrategien / Lügen<br />

• Veränderung kognitiver Verzerrungen<br />

• Erarbeitung des persönlichen Deliktkreislaufes<br />

• Bearbeitung des Themas „kriminelle peer-group“<br />

• Entwicklung von Auswegen aus dem Kreislauf und Umsetzung<br />

dieser im Alltag<br />

• Übernahme von Verantwortung<br />

• Rückfallprävention<br />

• Bewusstseinsentwicklung von selbst und fremd gefährdendem<br />

Verhalten<br />

Bei der Begleitung des Bezugssystems durch psychologische und pädagogische<br />

Fachkräfte stehen weitere Ziele im Mittelpunkt, die von der Problematik<br />

des Kindes und den Bedürfnissen der Bezugspersonen abhängen.<br />

Solche Zielen können sein:<br />

• Bewältigung der Trennung von dem Kind<br />

• Umgang mit Schuldgefühlen der Bezugspersonen<br />

• Kenntnisnahme der Delikte des Kindes und Auseinandersetzung mit<br />

diesen<br />

• Entwicklung von Verständnis für den Deliktkreislauf des Kindes<br />

• Erarbeitung von Handlungsstrategien im Umgang mit dem Kind<br />

• Unterstützung bei einer konstruktiven Kontaktpflege zu dem Kind<br />

• Planung, Vorbesprechung und anschließende Reflexion von<br />

Wochenendbesuchen – sowohl des Bezugssystems in der Wohngruppe<br />

als auch des Kindes Zuhause.<br />

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Um die psychologisch-therapeutische Arbeit mit dem Kind effektiv und effizient<br />

gestalten zu können, werden individuelle Ressourcen und Kompetenzen<br />

des Kindes in die therapeutischen Maßnahme integriert und zugleich<br />

werden diese Maßnahmen auf die kognitiven Kompetenzen des Kindes<br />

angepasst.<br />

Folgende psychologisch-therapeutische Methoden finden unter anderem<br />

Anwendung:<br />

Kognitiv-behaviorale Therapieansätzen<br />

Klientzentrierte Gesprächsmethoden<br />

Konfrontative Therapiegespräche<br />

Systemische Ansätze<br />

Kreative Therapiemethoden<br />

Spieltherapeutische Methoden<br />

Die beschriebenen psychologischen Arbeitsmethoden werden in diverse<br />

therapeutische Settings integriert und in diesen angewendet, um die Kinder<br />

umfassend therapeutisch begleiten und behandeln zu können:<br />

Jedes Kind erhält ein wöchentliches einzeltherapeutisches Gesprächsangebot.<br />

Die Inhalte des einzeltherapeutischen Settings bestehen analog<br />

zu den gruppentherapeutischen Elementen aus deliktorientierten Aspekten<br />

und allgemeintherapeutischen Inhalten.<br />

In den zweimal wöchentlich stattfindenden gruppentherapeutischen<br />

Sitzungen werden deliktspezifische und allgemeintherapeutische<br />

Thematiken, Problem- und Fragestellungen behandelt. Weiterhin haben die<br />

Kinder die Möglichkeit, eigene Themen und Fragen in die Gruppe<br />

einzubringen. Die gruppentherapeutischen Elemente werden als essentiell<br />

erachtet, um einen erfolgreichen und positiven Verlauf der Hilfemaßnahme<br />

zu ermöglichen, da die Kinder ihr problematisches Verhalten häufig im<br />

Gruppensetting entwickelten und zeigten. Die gruppendynamischen<br />

Prozesse und Schwerpunktthemen können in den Schulferien innerhalb von<br />

mehrtägigen Therapietagen (bis hin zu einer Therapiewoche) intensiviert<br />

werden, um das intensive Lernen und Fördern einer positiven Entwicklung<br />

der Selbstreflexion zu erleichtern.<br />

Um eine ganzheitliche positive Veränderung und Entwicklung zu begünstigen,<br />

besteht eine starke Vernetzung und Kooperation des pädagogischen<br />

mit dem therapeutischen Bereich. Die Umsetzung therapeutischer Inhalte<br />

und Elemente wird unterstützt durch die Präsenz der psychologischen<br />

Fachkraft im Gruppenalltag. Durch eine reflektierende und intervenierende<br />

Begleitung können sowohl die pädagogischen Fachkräfte als auch die Kinder<br />

effizient unterstützt werden.<br />

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Therapieevaluation Die Evaluierung der therapeutischen Interventionen erfolgt in den<br />

Einzelgesprächen, der Reflexion, der in den therapeutischen Sitzungen<br />

erlernten Methoden oder gefassten Vorsätze im Alltag und durch die Reflexion<br />

der erreichten Stufe im Stufenplan. Darüber hinaus wird der pädagogische<br />

und therapeutische Prozess in den regelmäßig stattfindenden Fallbesprechungen<br />

reflektiert und evaluiert.<br />

4.2.4. Kooperation<br />

Die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe wird durch das Institut<br />

für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH (IKJ), Mainz (siehe Anlage 15<br />

„Kooperationsvereinbarung“) zunächst für 2 2/3 Jahre (Basismodul)<br />

wissenschaftlich begleitet und evaluiert.<br />

In einer gemeinsamen Sitzung werden zweimal im Jahr mit der Einrichtungsleitung,<br />

dem IKJ, dem Jugendamt/der Heimaufsicht und dem Landesjugendamt<br />

die Ergebnisse der Evaluation und die bisherigen Erfahrungen<br />

vorgestellt und reflektiert.<br />

4.2.4.1. Schulen Innerhalb der Einrichtung gibt es eine enge Abstimmung und Kooperation<br />

zwischen der Johann-August-Waldner-Schule und der<br />

intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe.<br />

Die Beschulung der Kinder der Wohngruppe „Murialdo“ erfolgt durch die<br />

Johann-August-Waldner-Schule in folgenden Varianten:<br />

1. Beschulung in der intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe<br />

„Murialdo“ des Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> in Form von:<br />

a) einer Inhouse-Klasse in der Wohngruppe „Murialdo“<br />

b) häuslichem Sonderunterricht (für die Klassenstufe 4) in der<br />

Wohngruppe „Murialdo“<br />

2. Beschulung in den Räumlichkeiten der Johann-August-Waldner-<br />

Schule (ab Stufe 3 des Stufenplans) in Form von:<br />

a) häuslichem Sonderunterricht (für die Klassenstufe 4)<br />

b) Unterricht im Klassenverband (für die Klassenstufen 5-9)<br />

Die Lehrkräfte arbeiten eng mit den pädagogischen Fachkräften und den<br />

psychologischen Fachkräften zusammen. Die pädagogischen Fachkräfte<br />

unterstützen das Lehrerteam der Inhouse-Klasse und die Lehrkraft des<br />

häuslichen Sonderunterricht während der Unterrichtszeit.<br />

Die Gesamteinrichtung kooperiert mit den orts- bzw. kreisansässigen<br />

Schulen mit dem Ziel eines gestalteten Übergangs in eine andere Schule<br />

(nach der Stufe 4).<br />

(Siehe Anlage 12 „Wohnen und Schule“ und <strong>Leistungsvereinbarung</strong> Schule)<br />

4.2.4.2. Ausbildungsstätten Innerhalb unserer Einrichtung kooperieren die verschiedenen Bereiche zum<br />

Wohle des Kindes in enger Abstimmung miteinander. Nach Bedarf, Alter<br />

und persönlichen Voraussetzungen können die jungen Menschen an<br />

berufsorientierenden Maßnahmen teilnehmen. In der Regel ist das eine<br />

Maßnahme nach dem Aufenthalt in der intensivpädagogischtherapeutischen<br />

Wohngruppe.<br />

Die Ausbilder stehen im Kontakt mit den jeweils zuständigen Berufsschulen,<br />

der Handwerkskammer und der IHK.<br />

Es gibt eine Kooperation mit den anderen Einrichtungen im Verbund <strong>Don</strong><br />

<strong>Bosco</strong> der Deutschen Provinz der Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s.<br />

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4.2.4.3. Örtliches und / oder<br />

fallzuständiges Jugendamt<br />

4.2.4.4. Sonstige (interne /<br />

externe)<br />

Bei allen Prozessen des Hilfeplanverfahrens wird eng und kontinuierlich mit<br />

dem Jugendamt zusammengearbeitet. Der regelmäßige Austausch mit dem<br />

Jugendamt ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche zielgerichtete<br />

Entwicklung des Kindes.<br />

Entwicklungsberichte werden nach Vereinbarung mit dem Jugendamt<br />

regelmäßig verfasst und besprochen. Am Ende der Maßnahme erhält das<br />

Jugendamt einen Abschlußbericht.<br />

Die zeitnahe Information des Jugendamtes und der Heimaufsicht über besondere<br />

Ereignisse, die die Maßnahmen im Hilfeplan beeinflussen (z.B.<br />

Krisen, Beschwerden), ist selbstverständlich und ermöglicht ein schnelles<br />

und adäquates Handeln (siehe Anlage 14 „Schutzkonzept“).<br />

<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> arbeitet mit Ärzten und Therapeuten vor Ort, der Drogenberatungsstelle,<br />

Psychiatern, der zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrie,<br />

der Schuldnerberatungsstelle, der Jugendberufshilfe des Main-<br />

Kinzig-Kreises und der Arbeitsagentur zusammen. Im Einzelfall werden<br />

Kooperationspartner gesucht.<br />

Kooperationsverträge bestehen mit:<br />

• mit dem IKJ Mainz.<br />

4.2.4.5. Sozialraum Es ist uns ein wichtiges Anliegen, mit den verschiedenen sozialen Einrichtungen<br />

und Beratungsstellen vor Ort zu kooperieren.<br />

Die Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen und der Beteiligung der Bevölkerung<br />

am Leben des Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> (Feste,<br />

Tag der Offenen Tür etc. ist uns ein Anliegen. Ab Stufe 3 kann das Kind an<br />

Veranstaltungen auf dem Gelände des Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong><br />

<strong>Sannerz</strong> und ab der Stufe 4 außerhalb des Geländes teilnehmen.<br />

Die Einrichtung <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> ist eingebunden in die Caritas der<br />

Diözese Fulda. Die Leitungen sämtlicher Jugendhilfeeinrichtungen treffen<br />

sich regelmäßig zu Informationsaustausch und Weiterentwicklung von Qualitätsaspekten.<br />

Darüber hinaus arbeitet <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> in der Caritas<br />

auf Hessenebene mit.<br />

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4.2.5. Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte<br />

4.2.5.1. Definition fachlicher<br />

Standards und Prozeduren<br />

Hinsichtlich der Stellen- und Aufgabenbeschreibung ist jede/r Mitarbeiter/in<br />

an der Ablauf- und Organisationsstruktur beteiligt. Daraus ergibt sich, dass<br />

alle Mitarbeiter/innen durch ständige Reflexion der Arbeitsprozesse und<br />

Selbstevaluation beauftragt sind, das Konzept und somit die Arbeit mit den<br />

Kindern weiter zu entwickeln.<br />

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, sich aktiv am Prozess<br />

der Weiterentwicklung zu beteiligen.<br />

Pädagogische Standards und Prozessbeschreibungen werden kontinuierlich<br />

entwickelt und evaluiert. Die Erkenntnisse der verschiedenen Reflexionsprozesse<br />

(Team- und Fallbesprechungen, Klausurtagungen u.a.) fließen in<br />

die Weiterentwicklung ein.<br />

4.2.5.2. Besprechungsstruktur Die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe ist in folgende<br />

Besprechungen eingebunden:<br />

Leiterkonferenz: Die Steuerung aller übergreifenden Prozesse liegt bei der<br />

Leiterkonferenz des Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong>, das sich aus<br />

der Einrichtungs-, Erziehungs-, Schul-, Ausbildungs- und Verwaltungsleitung<br />

zusammensetzt. Für die Bearbeitung von Sachfragen können weitere<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einbezogen werden. In den wöchentlich<br />

stattfindenden Sitzungen findet eine gegenseitige Information statt und alle<br />

organisatorischen und strukturellen Belange der Gesamteinrichtung werden<br />

besprochen.<br />

Gruppenleiterkonferenz: Die Erziehungsleitung bespricht monatlich mit<br />

den Gruppenleitungen aus dem vollstationären Bereich aktuelle, pädagogische<br />

und organisatorische Fragestellungen.<br />

Team: Im wöchentlichen Team reflektieren alle hauptamtlichen pädagogischen<br />

und therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der<br />

intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe ihre pädagogische und<br />

therapeutische Arbeit und regeln alle organisatorischen Fragen.<br />

Im Rahmen der Teamgespräche finden regelmäßige Fallbesprechungen<br />

unter Einbeziehung der Dokumentationen und des gesamten Umfeldes<br />

(systemischer Ansatz) statt. Im Mittelpunkt steht die Erstellung und Fortschreibung<br />

der Erziehungsplanung für die einzelnen Kinder. Darin werden<br />

das weitere pädagogische Vorgehen sowie <strong>Teil</strong>ziele und Maßnahmen beschrieben<br />

und vereinbart. Die Gestaltung und Weiterentwicklung des strukturierten<br />

Gruppenalltags ist ebenso Thema wie aktuelle gruppendynamische<br />

Prozesse. Im Team werden die nächsten Hilfeplangespräche vorbereitet.<br />

Die Ergebnisse der jeweiligen Teambesprechungen werden in Protokollen<br />

festgehalten.<br />

Krisenintervention: Bei akutem Bedarf oder in Krisensituationen finden<br />

kurzfristig Teamgespräche statt.<br />

Klausurtagung: Mindestens einmal im Jahr findet für das Team eine Klausurtagung<br />

statt, in der die Qualität der Arbeit reflektiert und eine zielgerichtete<br />

Qualitätsentwicklung vereinbart wird.<br />

Übergabegespräche: Innerhalb des Tages finden während der Schulzeit<br />

vier und ansonsten drei Übergaben statt:<br />

• 06:15 bis 06:30 Uhr Nachtdienst/Nachtbereitschaft mit dem<br />

Frühdienst<br />

• 07:15 bis 07:30 Uhr Frühdienst mit dem Lehrerteam (Schulzeit)<br />

• 13:00 bis 13:30 Uhr Frühdienst mit dem Tagdienst und der<br />

internen psychologischen Fachkraft<br />

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4.2.5.3. Interne Dokumentation<br />

und Berichtswesen<br />

4.2.5.4. Qualitätsmanagement,<br />

Verfahren, Prozesse<br />

• 22.00 bis 22:30 Uhr Tagdienst mit dem Nachtdienst/<br />

der Nachtbereitschaft<br />

Evaluationsgespräche: Zweimal im Jahr findet ein Evaluationsgespräch<br />

zwischen der Einrichtungsleitung, dem IKJ Mainz, dem<br />

Jugendamt/Heimaufsicht und dem Landesjugendamt statt. Hier werden die<br />

Ergebnisse der Evaluation und die bisherigen Erfahrungen vorgestellt und<br />

reflektiert.<br />

Kollegiale Koordination: Zwischen dem externen psychiatrischen und<br />

psychologischen Fachdienstteam und der internen psychologischen<br />

Fachkraft findet monatlich ein kollegialer Austausch und die Koordination<br />

der Zusammenarbeit und der therapeutischen Arbeit mit den Kindern statt.<br />

Die Jugendhilfesoftware ADAMS bietet ein Komplettsystem für die Einrichtung<br />

und für die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe.<br />

Im pädagogischen Bereich erfolgt mit der Software ADMAS die Abrechnung,<br />

die Verwaltung, die Hilfeplanung und das Führen eines Kassenbuches.<br />

Für jedes Kind wird eine individuelle Tagesdokumentation geführt. Die pädagogischen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren die täglichen<br />

Ereignisse mit dem Kind in einem elektronischen Tagebuch. Ebenfalls werden<br />

alle Arzttermine, wichtigen Erlebnisse, der Gruppenprozess und Interventionen<br />

mit dem Kind computergestützt festgehalten. Die gesamte Hilfeplanung<br />

und Dokumentation erfolgt mit dem Softwareprogramm ADAMS.<br />

Jede/r pädagogische Mitarbeiter/in hat die Verpflichtung, sich über die aktuellen<br />

Geschehnisse bezüglich des Kindes anhand der Dokumentation und<br />

der Übergaben zu informieren.<br />

Team- und Einzelsupervision<br />

Teamsupervision ist ein fester Bestandteil für die Qualitätssicherung. Alle<br />

vier Wochen findet eine Teamsupervision statt, um vor allem Fälle, die<br />

Gruppe, einzelne Situationen und das Team (Teamentwicklung) zu reflektieren.<br />

Ein Mitarbeiter der Wohngruppe bleibt im pädagogischen Dienst. Bei<br />

Bedarf wird ein zweiter Mitarbeiter aus der Supervision geholt.<br />

Darüber hinaus steht jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbeiter ein eigenes Kontingent<br />

über vier Stunden Einzelsupervision zur Verfügung. Bei Bedarf und<br />

nach Absprache mit der Erziehungsleitung kann das Kontingent erhöht werden.<br />

Kollegiale Beratung und Selbstreflexion gehören zur Professionalität des<br />

Teams und werden gefördert.<br />

Fortbildung<br />

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird regelmäßig und zielgerichtet die<br />

Möglichkeit der Fortbildung gegeben. Dafür wird ein Fortbildungsplan von<br />

der Erziehungsleitung erstellt.<br />

Darüber hinaus finden regelmäßig interne Fortbildungen zu wichtigen gruppenspezifischen<br />

Themen statt. Mindestens zwei interne Fortbildungen<br />

werden jährlich von dem externen psychiatrischen und psychologischen<br />

Fachdienstteam angeboten. Der aktuelle Bedarf der pädagogischen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht dabei im Vordergrund. Ziel dieser<br />

Fortbildungen ist u.a. das Kennen lernen und reflektieren von<br />

Störungsbildern und die Erweiterung der Handlungskompetenz. Die<br />

Förderung der eigenen Interventions- und Kommunikationsfähigkeit im<br />

Gruppenalltag und in Grenzsituationen ist besonders entscheidend.<br />

Weiterhin findet einmal im Jahr eine Fortbildung zum Schutzkonzept der<br />

Einrichtung (§8a SGB VIII) statt.<br />

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Unterstützende und begleitende Hilfe können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

bei Bedarf von externen Einrichtungen (z.B. Jugendhilfezentrum<br />

<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> Helenenberg,) und vom Kinder- und Jugendpsychiater erhalten.<br />

Klausurtagung<br />

Mindestens einmal im Jahr findet für das Team eine Klausurtagung statt, in<br />

der die Qualität der Arbeit reflektiert und eine zielgerichtete Qualitätsentwicklung<br />

vereinbart wird.<br />

EVAS und ELDiB<br />

Analog der anderen Wohngruppen und der Praxisklasse der Johann-August-Waldner-Schule<br />

in <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> wird die Qualitätssicherung und<br />

-entwicklung mit den Instrumenten EVAS (Evaluation erzieherischer Hilfen)<br />

und „ELDiB“ (Entwicklungstherapeutischer / Entwicklungspädagogischer<br />

Lernziel-Diagnose-Bogen) sicher gestellt.<br />

Qualitätsmanagementbeauftragte<br />

Der/die Qualitätsmanagementbeauftragte eruiert ihm Rahmen von Qualitätszirkeln<br />

und durch die Überprüfung von Standards und Prozessen den<br />

Ist- und Soll-Stand (Konzept/<strong>Leistungsvereinbarung</strong>) der<br />

intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe und unterstützt sie bei<br />

der Weiterentwicklung.<br />

Evaluation<br />

Die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe wird durch das Institut<br />

für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH (IKJ), Mainz zunächst für 2 2/3 Jahre<br />

(Basismodul) wissenschaftlich begleitet. Nach dem Basismodul besteht die<br />

Möglichkeit zur Durchführung eines 2-jährigen Aufbaumoduls.<br />

„Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation sollen eine empirischfachlich<br />

fundierte Argumentation nach innen und nach außen ermöglichen.<br />

Insbesondere soll überprüft werden, inwieweit und für welches Klientel die<br />

intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe als geeignetes<br />

pädagogisches Modell gelten kann.“ 11<br />

In einer gemeinsamen Sitzung werden zweimal im Jahr die Ergebnisse der<br />

Evaluation und die bisherigen Erfahrungen der Einrichtungsleitung, dem IKJ,<br />

dem Jugendamt/der Heimaufsicht und dem Landesjugendamt vorgestellt<br />

und gemeinsam reflektiert.<br />

Jugendhilfeplanung<br />

Die Einrichtung ist aktiv an der Jugendhilfeplanung des Main-Kinzig-Kreises<br />

beteiligt. Der Einrichtungsleiter ist Mitglied der AG nach § 78 SGB VIII. Es<br />

besteht die Bereitschaft, die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Jugendhilfe<br />

im Landkreis mitzugestalten.<br />

11 Macsenaere, Michael; Klein, Joachim: Wissenschaftliche Begleitung der Intensivpädagogischen Gruppe im<br />

Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong>, Mainz, 1. März 2011, S. 2<br />

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4. 2.6. Umsetzung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII<br />

Aufgabenstellung für Jugendamt und Freien Träger<br />

4.2.6.1 Zuständigkeiten beim Freien<br />

Träger<br />

4.2.6.2 Schutzkonzept<br />

der Einrichtung<br />

Einrichtungsleiter<br />

Erziehungsleitung (insoweit erfahrene Fachkraft)<br />

Beauftragte für Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz /<br />

Kindeswohlgefährdung<br />

Ombudsmann<br />

(Siehe insgesamt Anlage 14 „Schutzkonzept“)<br />

Der präventive Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz ist seit<br />

August 2010 in den Richtlinien für die Einrichtungen der Salesianer<br />

<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s in der deutschen Provinz verbindlich beschrieben. Die<br />

Umsetzung wird vom Träger kontinuierlich begleitet und evaluiert.<br />

Externe Ansprechpartner sowie interne Beauftrage sind hierfür<br />

bestellt.<br />

Gemäß dem Leitbild und der Richtlinie „Präventiver Kinder-, Jugend-<br />

und Mitarbeiterschutz“ haben die Kinder,<br />

Personensorgeberechtigten und Verfahrenspfleger die Möglichkeit<br />

ihre Beschwerden, Anregungen und Anliegen zu äußern, um ihre<br />

Rechte zu wahren und um sich an der qualitativen Verbesserung<br />

der Einrichtung zu beteiligen.<br />

Als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen für den präventiven<br />

Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz /<br />

Kindeswohlgefährdung stehen den Kindern vier Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern in der Einrichtung zur Seite. Allen Kindern, Personensorgeberechtigten<br />

und Verfahrenspflegern sind die<br />

verschieden Ansprechpartner (siehe Anlage 9 „Wir sind für dich<br />

da.“) bekannt. Die Telefonnummern werden bei der Aufnahme<br />

schriftlich weitergegeben und in der Wohngruppe ausgehängt.<br />

Die Telefonnummer und die Dienstzeit der Heimaufsicht werden<br />

bei der Aufnahme schriftlich weitergeben und in der Wohngruppe<br />

ausgehängt.<br />

Mit der Einrichtung der Stelle eines objektiven Ombudsmanns als<br />

Ansprechpartner für die Kinder, Personensorgeberechtigten und<br />

Verfahrenspfleger ist eine unabhängige externe Anlaufstelle geschaffen,<br />

die einzig und allein den Interessen dieser Personen<br />

verpflichtet ist und zur Einrichtung vermitteln soll.<br />

Die konkrete Ausgestaltung im Jugendhilfezentrum sieht folgendes<br />

vor:<br />

• Der Ombudsmann ist eine in der Jugendhilfe erfahrene<br />

unabhängige Person, die die Einrichtung kennt und ehrenamtlich<br />

tätig ist.<br />

• Die Telefonnummer des Ombudsmanns ist allen Kindern,<br />

Personensorgeberechtigten und Verfahrenspflegern bekannt.<br />

Die Informationen hängen in der Wohngruppe. Veränderungen<br />

teilt der Gruppenleiter den Kindern im Rahmen der<br />

Gruppenbesprechung mit.<br />

• Die Kinder, Personensorgeberechtigten und Verfahrenspfleger<br />

haben zu jeder Zeit die Möglichkeit mit dem Ombudsmann in<br />

Verbindung zu treten. Hierfür steht für die Kinder im Wohn-<br />

/Essbereich ein zugängiges Telefon mit den freigeschaltenen<br />

Telefonnummern zur Verfügung.<br />

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4.2.6.2.1 Methoden zur Abschätzung<br />

des Gefährdungsrisikos<br />

• Alle 6 Wochen findet im Jugendhilfezentrum eine Sprechstunde<br />

statt. Bei Erkrankung bzw. Urlaub des Ombudsmannes wird die<br />

Sprechstunde von einer Vertrauensperson wahrgenommen. Die<br />

Termine werden den Kindern in der Gruppenbesprechung<br />

angekündigt und hängen in der Wohngruppe aus. Die<br />

Sprechstunde findet im Raum für die Einzel- und<br />

Gruppengespräche der psychologischen Fachkräfte statt. Eine<br />

vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.<br />

• Die Beschwerden können sowohl schriftlich als auch mündlich<br />

an den Ombudsmann erfolgen. Er muss sie schriftlich<br />

dokumentieren und aufbewahren.<br />

• Für die schriftliche Kontaktaufnahme steht ein Formular als<br />

Hilfsmittel zur Verfügung.<br />

• Der Ombudsmann hat das Recht zur Klärung von Vorfällen, von<br />

erkannten oder vermuteten Missständen und zum Einbringen<br />

von Verbesserungsvorschlägen in den entsprechenden Gremien<br />

der Einrichtung innerhalb einer Frist von zwei Wochen<br />

vorzusprechen. Die Ergebnisse werden dokumentiert.<br />

(Einrichtungsleiter, Leitungsteam, Gruppenteam).<br />

• Kann im Rahmen der Gespräche zwischen Ombudsmann und<br />

Einrichtungsleiter bzw. Leitungsteam keine Lösung im Sinne des<br />

Kindes oder das Abstellen eines Misstandes herbeigeführt<br />

werden, muss der Ombudsmann den Träger hinzuziehen. Im<br />

Falle der Zustimmung des Kindes bzw. der<br />

Personensorgeberechtigten kann er auch Kontakt mit dem<br />

fallzuständigen Jugendamt aufnehmen.<br />

• Dem Ombudsmann steht nach Rücksprache mit den<br />

Personensorgeberechtigten der Einsatz aller Rechtsmittel offen.<br />

• Die schriftliche Information der Kinder, Personensorgeberechtigten<br />

und Verfahrenspfleger über diese Stelle und die verschiedenen<br />

Möglichkeiten der Kontaktnahme erfolgt beim Aufnahmeverfahren.<br />

Zur Qualitätssicherung findet jährlich eine Evaluation der Zusammenarbeit<br />

und der eingegangenen Beschwerden und Anregungen<br />

mit dem Ombudsmann und dem Leitungsteam statt.<br />

Bei besonderen Vorkommnissen wird die Heimaufsicht informiert.<br />

Die Einrichtung stellt sicher, dass die Fachkräfte den Schutzauftrag<br />

nach § 8a Abs 1 SGB VIII in entsprechender Weise wahrnehmen<br />

und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit<br />

erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Diesbezüglich wirken die Fachkräfte<br />

bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme<br />

von Hilfen hin, wenn sie diese für erforderlich halten, und<br />

informieren das Jugendamt, falls die angenommenen Hilfen nicht<br />

ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.<br />

Ebenso wird gemäß § 72a SGB VIII sichergestellt, dass die Einrichtung<br />

keine Personen beschäftigt die rechtskräftig wegen einer<br />

Straftat nach §§ 171,174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184 f oder<br />

225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 Strafgesetzbuch verurteilt<br />

wurden.<br />

• Ausführliches Einstellungsgespräch<br />

• Bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen muss<br />

von den Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Abs.<br />

5 und §30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes<br />

vorgelegt werden<br />

• <strong>Teil</strong>nahme an Trägertagen mit anschließendem Gespräch<br />

mit der Einrichtungsleitung<br />

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4.2.6.2.2 Einbeziehung und Einwirkung<br />

auf Eltern / Personensorgeberechtigte,<br />

Kinder und<br />

Jugendliche<br />

4.2.6.2.3 Information des Jugendamtes<br />

• Gestaltete Einarbeitung<br />

• Gestaltung der Probezeit mit Reflexionsgesprächen<br />

• Verfahren und Methoden im Rahmen des präventiven Kinder-<br />

Jugend- und Mitarbeiterschutzes<br />

• Team „Kollegiale Beratung zur Risikoeinschätzung“ (siehe<br />

Anlage 14 „Schutzkonzept“)<br />

Im Rahmen der Partizipation und des Beschwerdemanagements<br />

haben die Eltern/Personensorgeberechtigten und die Kinder die<br />

Möglichkeit ein- und mitzuwirken.<br />

Im Rahmen des Prozesses der „Kollegialen Beratung zur<br />

Risikoeinschätzung“ wird ein Gespräch mit Eltern /<br />

Personensorgeberechtigten und dem Kind/ Jugendlichen geführt.<br />

Vorkommnisse werden dem Jugendamt umgehend mündlich und<br />

schriftlich mitgeteilt. Bei Bedarf findet zur weiteren Vorgehensweise<br />

kurzfristig ein Hilfeplangespräch statt.<br />

(Siehe Anlage 14: „Schutzkonzept/Prozessabläufe“)<br />

4.2.6.3 Dokumentation Schriftliche Dokumentation aller Prozessschritte anhand des<br />

Dokuments „Kindeswohlgefährdung“ (Siehe Anlage 14<br />

„Schutzkonzept“).<br />

4.2.6.4 Eignung<br />

der Mitarbeiter/ innen<br />

4.2.6.5 Kooperation und Evaluation<br />

unter Berücksichtigung des<br />

Datenschutzes<br />

Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses<br />

von allen pädagogischen und psychologischen Fachkräften<br />

in regelmäßigen Abständen.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zur sachgerechten<br />

Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII jährlich<br />

fortgebildet.<br />

EVAS, IKJ Mainz<br />

Anlagen:<br />

Anlage 01: Übersicht Dienstplan Murialdo<br />

Anlage 02: Fallbesprechung<br />

Anlage 03: Lageplan der intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe<br />

Anlage 04: Organigramm<br />

Anlage 05: Mitarbeiter der Wohngruppe Murialdo mit Qualifikation<br />

Anlage 06: Infoblatt Gruppenregeln<br />

Anlage 07: Stufenplan mit Informationsblatt für die Kinder<br />

Anlage 08: Infoblatt Ombudsmann<br />

Anlage 09: Wir sind für dich da! (Liste mit Ansprechpartnern: Ombudsmann, Heimaufsicht etc.)<br />

Anlage 10: Was Du für den Einzug in die Wohngruppe mitbringen solltest / kannst<br />

Anlage: 11: Flyer der Einrichtung<br />

Anlage 12: Wohnen und Schule<br />

Anlage 13: beispielhafter Wochenablaufplan<br />

Anlage 14: Schutzkonzept<br />

Anlage 15: Kooperationsvereinbarung (mit dem IKJ Mainz) (wird bis 30.09.2012 nachgereicht)<br />

Anlage 16: Kooperationsvereinbarung mit dem psychiatrischen - psychologischen Fachdienstteam<br />

(wird bis 30.09.2012 nachgereicht)<br />

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