Teil 1: Leistungsvereinbarung - Don Bosco Sannerz
Teil 1: Leistungsvereinbarung - Don Bosco Sannerz
Teil 1: Leistungsvereinbarung - Don Bosco Sannerz
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<strong>Leistungsvereinbarung</strong> (<strong>Teil</strong> 1) ,<br />
Qualitätsentwicklungsvereinbarung (<strong>Teil</strong> 2) und<br />
Entgeltvereinbarung (<strong>Teil</strong> 3)<br />
Gemäß §§ 78 a ff SGB VIII und der „Hessischen Rahmenvereinbarung“<br />
<strong>Teil</strong> 1: <strong>Leistungsvereinbarung</strong><br />
Zwischen dem<br />
Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises – Jugendamt,<br />
Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen<br />
und<br />
Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong><br />
Birkenweg 15<br />
36391 Sinntal-<strong>Sannerz</strong><br />
Leistungsart<br />
Hilfe zur Erziehung gem. §27 i.V.m. §34 SGB VIII<br />
und<br />
Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII<br />
in Form einer geschlossenen intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe „Murialdo“<br />
(Betreuungsschlüssel 1:0,8 mit Nachtbereitschaft und Nachtdienst und einem zusätzlichen<br />
psychologischen Fachdienst)<br />
• Eine Unterbringung in der geschlossenen intensivpädagogisch–therapeutischen Wohngruppe hat<br />
einen Beschluss gem. §1631b BGB in Zusammenhang mit den Regelungen gem. §§312 – 339<br />
FamFG zur Voraussetzung<br />
•<br />
Die <strong>Leistungsvereinbarung</strong> Seite 1 bis 40 (zzgl. Anlage 1 bis 16) gilt<br />
von: bis:<br />
Öffentlicher Träger der Jugendhilfe Leistungserbringer<br />
Ort, Datum: Gelnhausen, Ort, Datum: <strong>Sannerz</strong>,<br />
Unterschrift Unterschrift<br />
Stempel Stempel
1. Träger / Einrichtung / Leistungsart<br />
1.1. Name und Anschrift<br />
der Einrichtung<br />
1.1.1. Name und Anschrift<br />
des Ortes der Erbringung<br />
des Leistungsangebotes<br />
(sofern<br />
von 1.1. abweichend)<br />
1.2. Träger<br />
1.2.1. Einrichtungsträger<br />
(Name, Anschrift,<br />
Rechtsform)<br />
1.2.2. Trägerart (öffentl.,<br />
rechtl., freier, privater<br />
Träger)<br />
1.2.3. Trägergruppe oder<br />
Dachverband (AWO,<br />
Caritas, Diakonie,<br />
DPWV, etc.)<br />
1.3. Leistungsart (Bezeichnung<br />
siehe § 8<br />
Hess. Rahmenv.)<br />
Jugendhilfezentrum<br />
<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong><br />
Birkenweg 15<br />
36391 Sinntal-<strong>Sannerz</strong><br />
Tel: 06664- 87-0<br />
www.sannarz.donbosco.de<br />
Deutsche Provinz der Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s<br />
St.-Wolfgangs-Platz 10<br />
81669 München<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Caritas<br />
Hilfe zur Erziehung gem. §27 i.V.m. §34 SGB VIII<br />
und<br />
Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII<br />
in Form einer geschlossenen intensivpädagogisch-therapeutischen<br />
Wohngruppe „Murialdo“ (Betreuungsschlüssel 1:0,8 mit Nachtbereitschaft<br />
und Nachtdienst und einem zusätzlichen psychologischen Fachdienst).<br />
• Eine Unterbringung in der geschlossenen intensivpädagogisch–<br />
therapeutischen Wohngruppe hat einen Beschluss gem. §1631b<br />
BGB in Zusammenhang mit den Regelungen gem. §§312 – 339<br />
FamFG zur Voraussetzung<br />
1.4. Betreuungsform /<br />
Leistungsrahmen Hilfe zur Erziehung gem. §27 i.V.m. §34 SGB VIII<br />
und<br />
Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII<br />
in Form einer geschlossenen intensivpädagogisch-therapeutischen<br />
Wohngruppe „Murialdo“ (Betreuungsschlüssel 1:0,8 mit Nachtbereitschaft<br />
und Nachtdienst und einem zusätzlichen psychologischen Fachdienst).<br />
Seite 2 von 40
1.5. Platzzahl / Betreuungskapazität<br />
• Eine Unterbringung in der geschlossenen intensivpädagogisch–<br />
therapeutischen Wohngruppe hat einen Beschluss gem. §1631b<br />
BGB in Zusammenhang mit den Regelungen gem. §§312 – 339<br />
FamFG zur Voraussetzung<br />
Ausgehend von dem Menschen- und Gottesbild sowie dem pädagogischen<br />
Grundverständnis <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s, den Leitlinien der Deutschen Provinz der<br />
Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s und dem Leitbild der Einrichtung werden die Kinder<br />
in der intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe nur so viel an<br />
Geschlossenheit erfahren, wie es notwendig ist und so viel an Offenheit<br />
erfahren, wie es nur möglich ist. Möglichst frühzeitig wollen wir mit öffnenden<br />
Anteilen und mit der Ausweitung der persönlichen Bewegungsfreiheit<br />
arbeiten. Wir lehnen eine einengende, dem Kind nicht gerecht werdende,<br />
festgeschriebene Zeitvorgabe für die geschlossene Unterbringung ab.<br />
Die notwendige Betreuungszeit beträgt 24h. Vom Wecken bis zur Nachtruhe<br />
ist die Gruppe von mind. 2 Fachkräften besetzt (siehe Anlage 1 „Übersicht<br />
Dienstplan Murialdo“). In der Nacht sind eine Nachtbereitschaft und ein<br />
Nachtdienst vor Ort. Der Nachtdienst sitzt auf dem Flur des Obergeschosses<br />
(Zimmer der Kinder) und dreht stündlich eine Runde über die Gruppe. Die<br />
Nachtbereitschaft kann ab 23:00 Uhr im Bereitschaftszimmer schlafen und<br />
wird zu Krisen geholt bzw. mit dem mobilen Telefon angerufen.<br />
In Notfällen wird die Rufbereitschaft der Gesamteinrichtung gerufen.<br />
Darüber hinaus gibt es ein externes psychiatrisches und psychologisches<br />
Fachdienstteam, bestehend aus einem Kinder- und Jugendpsychiater, einer<br />
Kinder- und Jugendpsychiaterin, einer Psychologin sowie einer Kinder- und<br />
Jugendtherapeutin, und einen internen psychologischen Fachdienst (siehe<br />
Punkt 4.2.3).<br />
Die Beschulung durch Lehrkräfte erfolgt entweder in der Inhouse-Klasse<br />
oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Johann-August-Waldner-<br />
Schule oder in Form eines häuslichen Sonderunterrichts. Der Unterricht in<br />
der Inhouse-Klasse wird von einem Lehrerteam gestaltet. Alle Lehrkräfte<br />
werden von der Johann-August-Waldner-Schule zur Verfügung gestellt.<br />
(Siehe <strong>Leistungsvereinbarung</strong> der Johann-August-Waldner-Schule)<br />
1 Gruppe mit 8 Plätzen<br />
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2. Junge Menschen, für die das Leistungsangebot bereitgestellt wird<br />
2.1. Alter<br />
2.1.1. Aufnahmealter 10 bis 13 Jahren<br />
2.1.2. Betreuungsalter 10 bis 15 Jahren<br />
2.2. Geschlecht männlich<br />
2.3. Staatsangehörigkeit keine Einschränkung<br />
2.4. Bedarfslage, aus<br />
welcher der<br />
Hilfeanspruch<br />
erwächst<br />
2.5. Notwendige Ressourcen<br />
2.5.1. Des jungen Menschen<br />
Aufgenommen werden männliche, strafunmündige Kinder mit tiefgreifenden,<br />
bereits verfestigten und multiplen Störungsbildern, wie z.B. massive<br />
Verhaltensstörungen, emotionale Störungen, neurotische Störungen,<br />
posttraumatische Belastungsstörungen, Störungen der Impulskontrolle,<br />
Suchtmittelgefährdung<br />
• mit Gewalterfahrung, Traumatisierung<br />
• mit verfestigten biografischen Fehlentwicklungen<br />
• mit ausgeprägten Bindungsstörungen, die in der Vergangenheit<br />
massive Auswirkungen auf das Umfeld und auf die Beziehung zu<br />
Bezugspersonen hatten<br />
• mit erheblichen schulischen Leistungsschwächen und meist auch<br />
motorischen Defiziten<br />
• mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
• mit beharrlicher Schulverweigerung<br />
• mit einem ausgeprägten Entweichungs- und Vermeidungsverhalten,<br />
dass jegliche Art von Hilfe, die eine Freiwilligkeit voraussetzt, unmöglich<br />
macht<br />
• mit einer ausgeprägten und verfestigten Verweigerungshaltung<br />
• mit aggressiven, delinquenten und massiv oppositionellen<br />
Verhaltensweisen<br />
• mit einer hohen Rate polizeilich verfolgter Straftaten<br />
• mit einer Sozialisation in kriminellen peer-groups bzw. Einbindung in<br />
peer-groups mit krimineller Tendenz<br />
• mit Fremd- und/oder Selbstgefährdung<br />
• mit mangelhaften individuellen Ressourcen zur verantworteten<br />
Selbständigkeit.<br />
Die Kinder sollen in der Lage sein, sich in der deutschen Sprache zu verständigen<br />
und über ausreichende körperliche und geistige Ressourcen verfügen,<br />
um alle pädagogisch-therapeutischen Angebote in angemessenem<br />
Umfang wahrnehmen zu können.<br />
2.5.2. Und seiner Familie Die Personensorgeberechtigten müssen der Maßnahme zustimmen.<br />
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2.6. Ausschlüsse Nicht betreut werden können Kinder,<br />
• die aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Verfassung nicht in<br />
der Lage sind die pädagogisch-therapeutischen Angebote wahrzunehmen<br />
• mit Personensorgeberechtigten, die dieser Maßnahme nicht zustimmen<br />
und jegliche Zusammenarbeit kategorisch ablehnen<br />
• die sich nicht in der deutschen Sprache verständigen können<br />
• die sexuell übergriffig sind<br />
• mit akuter Suchtmittelabhängigkeit<br />
• mit erheblicher körperlicher bzw. geistiger Behinderung<br />
• mit akuter psychiatrischer Erkrankung.<br />
Alle dargelegten Ausschlusskriterien müssen immer im Einzelfall überprüft<br />
werden.<br />
2.7. Einzugsgebiet, sozialräumliche<br />
Zuständigkeit<br />
Überregionale Belegung.<br />
Bei gleichen Voraussetzungen wird hessischen Jugendämtern Vorrang bei<br />
der Aufnahme eingeräumt. Es werden jedoch keine Plätze für hessische<br />
Kinder vorgehalten.<br />
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3. Ziele des Leistungsangebots<br />
3.1. Benennung des<br />
Leistungsangeb<br />
otes<br />
3.2. Ziele der Hilfeformen<br />
gem. SGB VIII,<br />
Unterziele,<br />
<strong>Teil</strong>ziele<br />
Hilfe zur Erziehung gem. §27 i.V.m. §34 SGB VIII<br />
und<br />
Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII<br />
in Form einer geschlossenen intensivpädagogisch-therapeutischen<br />
Wohngruppe „Murialdo“ (Betreuungsschlüssel 1:0,8 mit Nachtbereitschaft<br />
und Nachtdienst und zusätzlich einem psychologischen Fachdienst).<br />
• Eine Unterbringung in der geschlossenen intensivpädagogisch–<br />
therapeutischen Wohngruppe hat einen Beschluss gem. §1631b<br />
BGB in Zusammenhang mit den Regelungen gem. §§312 – 339<br />
FamFG zur Voraussetzung<br />
Gemäß der pädagogischen Grundannahmen (vgl. 1.3.1) und der pädagogischen<br />
Zielsetzung (1.3.2) des Konzeptes der Intensivpädagogischtherapeutischen<br />
Wohngruppe haben wir das Ziel, die Persönlichkeit des<br />
Kindes ganzheitlich zu fördern. Um die Selbst-, Sozial- und<br />
Handlungskompetenz des Kindes zu fördern, werden zum einen vorhandene<br />
Ressourcen weiter entwickelt und gestärkt, zum anderen werden Störungen<br />
behandelt und Defizite bearbeitet.<br />
Ziel der Maßnahme (Ergebnisziel):<br />
Das Kind verlässt die geschützte Unterbringung und nimmt an einer<br />
weiterführenden offenen Hilfemaßnahme teil.<br />
Hieraus ergeben sich folgende Unterziele mit den dazugehörigen <strong>Teil</strong>zielen:<br />
Entwickeln der sozialen Integration in Gruppen<br />
• Entwickeln von konstruktiven Beziehungen zu Gleichaltrigen und zu<br />
den Pädagogen<br />
• Akzeptieren und Einhalten von Normen und Regeln<br />
• Aufbauen von Werthaltungen<br />
• Wahrnehmen von Fremdbedürfnissen und Akzeptanz von Anderssein<br />
• Auseinandersetzen mit dem eigenen delinquenten Verhalten<br />
• Entwickeln der Bereitschaft und des Willens delinquentes Verhalten<br />
in der Zukunft zu vermeiden<br />
Entwickeln der sozialen Attraktivität<br />
• Entwickeln eines attraktiven äußeren Erscheinungsbildes<br />
• Finden und Einnehmen einer konstruktiven Rolle unter<br />
Gleichaltrigen<br />
Aufbau einer sozial-kommunikativen Kompetenz<br />
• Einüben von sozial-kommunikativen Fähigkeiten<br />
• Entwickeln von altersgemäßen sprachlichen Fähigkeiten<br />
• Entwickeln der Fähigkeit eigene Gefühle und Bedürfnisse<br />
wahrzunehmen und mitzuteilen<br />
• Entwickeln der Fähigkeit Gefühle und Bedürfnisse anderer wahrzunehmen<br />
und zu akzeptieren<br />
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3.2. Ziele der Hilfeformen<br />
gem. SGB VIII,<br />
Unterziele,<br />
<strong>Teil</strong>ziele<br />
Fortsetzung<br />
Weckung und Aufbau einer Leistungsbereitschaft<br />
• Entwickeln von Motivation und Leistungsbereitschaft<br />
• Entdecken und Fördern von persönlichen Fähigkeiten im musischen,<br />
bildnerisch-gestaltenden, sportlichen und/oder<br />
naturwissenschaftlichen Bereich<br />
• Entwickeln und Fördern der Leistungsbereitschaft im schulischen<br />
Bereich<br />
Entdecken und Fördern von Interessen und Aktivitäten<br />
• Fördern von Interessen und Hobbys<br />
• Entwickeln und Ausbauen von Initiative und Ausdauer<br />
Entwickeln von Bewältigungsstrategien<br />
• Kennenlernen und Einüben von Bewältigungs-, Problemlösungs-,<br />
Deeskalations- und Konfliktbewältigungsstrategien<br />
• Erhöhen der Frustrationstoleranz<br />
• Fördern von Humor und Optimismus<br />
Entwickeln eines Selbstkonzeptes und von Selbstbewusstsein<br />
• Entwickeln und Fördern eines positiven und realistischen Selbstkonzepts<br />
(sich für liebenswert halten und sich den gestellten Anforderungen<br />
gewachsen fühlen)<br />
• Entwickeln und Ausbauen von Zufriedenheit mit sich selbst, dem<br />
eigenen Körper und der eigenen Geschlechterrolle<br />
• Fördern der Wahrnehmung von eigenen Bedürfnissen und deren<br />
sozialverträgliche Umsetzung<br />
• Entwickeln von Selbstsicherheit<br />
Entwickeln von Selbständigkeit und Erkennen der Selbstwirksamkeit<br />
(Autonomie)<br />
• Entwickeln und Erproben eines eigenen konstruktiven Standpunktes<br />
und das Vertreten von sozial akzeptierten Normen<br />
• Entwickeln von Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich<br />
(Hygiene, Sauberkeit, Einkaufen etc.)<br />
• Übernehmen von Eigenverantwortung für die eigene Lebensgestaltung<br />
Konstruktives Umgehen mit der Herkunftsfamilie (Funktion in der<br />
Familie)<br />
• Auseinandersetzen mit der Herkunftsfamilie<br />
• Konstruktiver Umgang mit der Herkunftsfamilie und dem eigenen sozialen<br />
Umfeld<br />
Fördern der körperlichen Gesundheit<br />
• Entwickeln von Körperbewusstsein<br />
• Fördern der körperlichen Belastbarkeit<br />
• Fördern von körperlicher Bewegung/Sport<br />
• Entwickeln des Bewusstseins für eine gesunde Ernährung<br />
Die Ziele orientieren sich an der EVAS-Ressourcen-Skala und werden u.a.<br />
in den Fallbesprechungen evaluiert (siehe Anlage 2 „Fallbesprechung“).<br />
Als ein Indikator für das Erreichen der Ziele dient der Stufenplan bzw. bisher<br />
erreichte Stufe des Kindes (siehe Anlage 7 „Stufenplan“). Das Konkretisieren<br />
der zu erreichenden Ziele und Maßnahmen wird im Hilfeplan vereinbart.<br />
Alle Ziele können nur in Zusammenarbeit mit dem Kind, den Personensorgeberechtigten<br />
und den am Erziehungsprozess Beteiligten erfolgreich erreicht<br />
werden.<br />
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4. Regelleistungsangebot / Struktur- und Prozessdaten der Einrichtung bzw.<br />
des Dienstes<br />
4.1. Strukturdaten der Einrichtung / des Dienstes<br />
4.1.1. Standortaspekte Das Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> liegt im "Bergwinkel", einer<br />
Mittelgebirgslandschaft zwischen Rhön, Vogelsberg und Spessart.<br />
Die Gemeinde Sinntal-<strong>Sannerz</strong> mit über 800 Einwohnern ist ländlich<br />
strukturiert und noch weitestgehend landwirtschaftlich geprägt. Im<br />
Nachbarort Sinntal-Sterbfritz (ca. 2 km) ist eine gute Infrastruktur mit<br />
Einkaufsmöglichkeiten, Banken und Ärzten. In entgegengesetzter Richtung<br />
liegt Schlüchtern (ca. 6 km) mit etwa 10.000 Einwohnern. Hier befindet sich<br />
u.a. eine der Berufschulen für unsere Auszubildenden. Die Stadt<br />
Gelnhausen, das Verwaltungszentrum des Main-Kinzig-Kreises, liegt<br />
südwestlich ca. 40 km entfernt. In nordöstlicher Richtung liegt ca. 35 km<br />
entfernt Fulda.<br />
Das Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> hat drei Schwerpunkte:<br />
• Berufliche Bildung<br />
• Schule<br />
• Wohnen<br />
In den Berufsfeldern Hauswirtschaft/Küche, Holz, Metall und Farbe werden<br />
neben der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung,<br />
Berufsvorbereitung und <strong>Teil</strong>qualifizierung durchgeführt.<br />
In unserer staatlich anerkannten Ersatzschule für Erziehungshilfe "Johann-<br />
August-Waldner-Schule" werden Schüler ab der Klassenstufe 5 auf den<br />
Hauptschulabschluss vorbereitet. Für Schüler der Klassenstufe 4 gibt es<br />
eine gesonderte Regelung (häuslicher Sonderunterricht). Der häusliche<br />
Sonderunterricht findet in einem zur Verfügung stehenden Raum in der<br />
intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe und mit einer von der<br />
Johann-August-Waldner-Schule bereitgestellten Lehrkraft statt.<br />
Das Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> bietet verschiedene Wohn-<br />
und Betreuungsformen gemäß § 27 i. V. mit § 34 ; §35a und §41 SGB VIII<br />
an. In zwei Wohngruppen auf dem Gelände, in drei Außenwohngruppen und<br />
in Wohnungen auf dem Gelände und in der näheren Umgebung leben<br />
männliche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis<br />
ca. 21 Jahren.<br />
Die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe liegt innerhalb des<br />
Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> im Birkenweg 15 in 36391 Sinntal.<br />
Auf dem Gelände des Jugendhilfezentrums ist neben den zwei weiteren<br />
Wohngruppen, der Gruppe „Chieri“ (siehe Anlage 3 „Lageplan“: Altbau<br />
Probstei) und der Gruppe „Magone“ (siehe Anlage 3 „Lageplan“: Haus A),<br />
die Schule für Erziehungshilfe „Johann-August-Waldner-Schule“, die<br />
Förderwerkstatt, die Ausbildungswerkstätten (Holz, Metall, Farbe und<br />
Hauswirtschaft/Ernährung), die Verwaltung sowie die Einrichtungs- und<br />
Erziehungsleitung.<br />
An Freizeitmöglichkeiten stehen den jungen Menschen zwei Sportplätze (ein<br />
Rasen- und ein Hartplatz), ein Tischtennisraum, ein Werkraum und ein<br />
Fitnessraum zur Verfügung, die gemäß des Stufenplans genutzt werden<br />
können.<br />
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4.1.2. Organisationsstruktur Wohngruppen auf dem Gelände des JHZ (Birkenweg 15, Sinntal-<strong>Sannerz</strong>):<br />
• Wohngruppe Magone (Haus A) – 9 Plätze<br />
• Wohngruppe Chieri (Altbau Probstei)- 9 Plätze<br />
• Wohnhaus Verselbstständigung (Gelände) – 7 Plätze<br />
• Intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe (Haus B) – 8<br />
Plätze (neu)<br />
4.1.3. Personelle Ausstattung<br />
4.1.4. Räumliche Ausstattung<br />
Außenwohngruppen:<br />
Hofgut Moglia (Freiensteinau) – 9 Plätze (Vogelsberg Kreis)<br />
Außenwohngruppe Savio (Sinntal-Sterbfritz) – 8 Plätze<br />
Außenwohngruppe Turin (Sinntal-Sterbfritz) – 5 Plätze<br />
Außen betreutes Wohnen (ABW) mit insgesamt 10 Plätzen<br />
(Siehe Anlage 4: Organigramm)<br />
Fünf vollstationäre Wohngruppen: Betreuungsschlüssel 1 zu 1,8<br />
mit Nachtbereitschaft.<br />
Eine intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe:<br />
Betreuungsschlüssel 1 zu 0,8 mit Nachtdienst und Nachtbereitschaft sowie<br />
zusätzlich einem psychologischen Fachdienst.<br />
Ein Wohnhaus (Verselbständigung): Betreuungsschlüssel 1 zu 2,1<br />
Außen betreutes Wohnen:<br />
ABW: Betreuungsschlüssel 1 zu 2,0<br />
ABW: Betreuungsschlüssel 1 zu 3,5<br />
ABW: Betreuungsschlüssel 1 zu 5<br />
Interne Fachberatung übernimmt die Erziehungsleitung.<br />
(Siehe auch: Stellenplan, Anlage 1 „Übersicht Dienstplan Murialdo“ und<br />
Anlage 5 „Mitarbeiter der Wohngruppe Murialdo mit Qualifikation“)<br />
Die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe Murialdo (siehe<br />
Anlage 3 „Lageplan“: Haus B) liegt angrenzend an den Altbau (siehe Anlage<br />
3 „Lageplan“). Sie umfasst ein Gebäude und einen Innenhof mit 680 m²:<br />
Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Büro der pädagogischen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sämtliche Räume der Tagesstruktur:<br />
o ein Raum für Einzel- und Gruppengespräche der psychologischen<br />
Fachkräfte und für Besprechungen<br />
o der Schulraum<br />
o ein Werkraum<br />
o ein Fitnessraum<br />
o eine Küche mit einem Vorratsraum<br />
o das Esszimmer und<br />
o ein Wohnzimmer.<br />
Die Sanitäranlagen für Gäste und Bewohner sowie die haustechnischen<br />
Räume befinden sich ebenfalls im Erdgeschoß. Aus der großzügig<br />
dimensionierten Verkehrsfläche und dem Esszimmer besteht über drei<br />
große Glasschwingtüren ein direkter Zugang zum Außengelände/Garten.<br />
Das Ess- und das Wohnzimmer sind wertschätzend, freundlich, kindgerecht<br />
und reizarm gestaltet. Die großzügig dimensionierte Verkehrsfläche bietet<br />
weitere Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten.<br />
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Die Funktions- und Förderräume, der Werkraum, der Fitness- und der<br />
Schulungsraum sind, wenn sie nicht genutzt werden, verschlossen. Alle<br />
Schränke sind abschließbar.<br />
Das Mitarbeiterteam verfügt über einen eigenen Besprechungsraum mit<br />
einem PC-Arbeitsplatz. In diesem Raum ist darüber hinaus ein<br />
kindgerechter und freundlicher Bereich, der für Einzel- und<br />
Gruppengespräche und Einzeltherapie nutzbar ist.<br />
Im Eingangsbereich ist ein Empfangsraum, von dem aus die Schleuse und<br />
ein Großteil des Erdgeschosses einsehbar sind. Der Raum wird als Büro<br />
genutzt und verfügt über einen PC-Arbeitsplatz.<br />
Im Obergeschoss befindet sich der Wohnbereich der Kinder. Jedem Kind<br />
steht ein Einzelzimmer mit abschließbarer Nasszelle, die von außen von<br />
den Fachkräften geöffnet werden kann, zur Verfügung. Es soll damit von<br />
Anfang an eine Wertschätzung und die Sicherung eines intimen Bereiches<br />
ermöglicht und Konfliktsituationen vermieden werden. Die Fenster der<br />
Zimmer sind nicht zu öffnen. Die Zimmer sind nach Westen ausgerichtet<br />
und haben am Nachmittag und Abend direktes Sonnenlicht. Sie werden<br />
automatisch belüftet und sind wie die Räume des Erdgeschosses mit<br />
Sonnenrollos ausgestattet.<br />
Auf dieser Wohnebene ist das Nachtbereitschaftszimmer der<br />
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untergebracht. Es hat den<br />
gleichen Aufbau wie die Einzelzimmer.<br />
Weiterhin befindet sich im Obergeschoss neben den haustechnischen<br />
Räumen (Belüftungsanlage, Elektroverteilung, Abstellraum) ein Wannenbad,<br />
das für therapeutische Interventionen genutzt werden kann (siehe Anlage 14<br />
„Schutzkonzept/Prozessabläufe“).<br />
Das Außengelände mit Garten umfasst eine Fläche von 680 m² und ist<br />
durch Hainbuchenhecken in mehrere Bereiche untergliedert. In einem<br />
Bereich befinden sich eine Outdoor-Tischtennisplatte, ein Tor für Ballspiele<br />
und ein Basketballkorb. In einem zweiten Bereich sind eine Kletterwand<br />
sowie eine Nestschaukel zum Ausruhen und zum Zurückziehen. Am<br />
Gebäude sind zwei Holzdecks, die bestuhlt werden können.<br />
Es gibt die Möglichkeit einen kleinen Blumen-, Gemüse- oder Kräutergarten<br />
anzulegen.<br />
Um eine Entweichung zu verhindern, ist die Wohngruppe in ihrer gesamten<br />
Struktur eine in sich geschlossene räumliche Einheit. Das Außengelände ist<br />
in diese geschlossene Einheit integriert. Die Kinder können sich innerhalb<br />
des Wohngebäudes frei bewegen. Im Eingangsbereich befindet sich eine<br />
Schleuse mit einer Garderobe und Toiletten.<br />
Das elektronische Schließsystem ermöglicht es jedem Kind zwar in das<br />
eigene, aber nicht in ein fremdes Zimmer zu gelangen. Die Möglichkeit,<br />
andere Kinder auf dem Zimmer zu besuchen bzw. Besuch zu empfangen,<br />
ist geregelt. Besuche können nur bei geöffneter Zimmertür stattfinden. Bis<br />
auf das sich automatisch öffnende Brandschutzfenster ist kein Fenster<br />
manuell zu öffnen.<br />
(Siehe Anlage 3 „Lageplan der intensivpädagogisch-therapeutischen<br />
Wohngruppe“)<br />
Auf dem Gelände des JHZ steht für die jungen Menschen ein Hartplatz, ein<br />
Rasenplatz, ein Fitnessraum, eine Kletterwand, ein Tischtennisraum,<br />
mehrere musisch kreative Werkstätten, ein Discoraum, ein Internetcafe und<br />
eine Hauskapelle zur Verfügung, die von den Kindern gemäß der erreichten<br />
Stufe (Stufenplan) genutzt werden können.<br />
Seite 10 von 40
4.1.5. Ernährung / Hauswirtschaft<br />
Die hauswirtschaftliche Versorgung der Kinder wird zentral über die<br />
Einrichtung mit den verschiedenen Diensten (Küche, Reinigung,<br />
Hausmeister) gesichert.<br />
Die Kinder erhalten täglich ein warmes Mittagessen aus der Zentralküche.<br />
Das Frühstück, der Nachmittagsimbiss und das Abendessen werden von<br />
einem rotierenden Küchendienst der Kinder angerichtet.<br />
Bei allen Arbeiten in der Küche ist eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter anwesend<br />
und unterstützt die Kinder.<br />
Der Groß-Einkauf erfolgt durch die Hauswirtschaft der Einrichtung, dabei<br />
werden die Wünsche der Kinder bei der Erstellung der Einkaufsliste<br />
angemessen einbezogen.<br />
Einmal in der Woche findet ein Gruppeneinkauf statt, der von einer pädagogischen<br />
Mitarbeiterin/einem pädagogischen Mitarbeiter und dem Küchendienst<br />
der Kinder erledigt wird.<br />
Auf dem Außengelände besteht die Möglichkeit, kleinere Mengen von<br />
Kräutern oder Gemüse selbst anzubauen.<br />
Die Allgemeinflächen und die Zimmer mit Bad werden dreimal in der Woche<br />
durch Reinigungskräfte gesäubert. 14-tägig findet eine intensive Grundreinigung<br />
statt. Die Kinder müssen auf ihren Zimmern und auf der gesamten<br />
Wohngruppe Ordnung halten und am Wochenende ihr Zimmer und die<br />
Nasszelle wischen.<br />
Die Wäsche wird im Haupthaus durch die zentrale Waschküche gereinigt.<br />
4.1.6. Technischer Dienst Der technische Dienst ist für die Außen- und Innenreparaturen /<br />
Instandhaltung zuständig sind. Die einrichtungseigenen<br />
Ausbildungswerkstätten unterstützen die Hausmeister.<br />
4.1.7. Sonstiges -<br />
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4.2. Prozessdaten der Einrichtung / des Dienstes<br />
4.2.1. Personelle Organisation<br />
4.2.1.1. Pädagogische Betreuung<br />
Die notwendige Betreuungszeit beträgt 24 Stunden.<br />
Vom Wecken bis zur Nachtruhe ist die Gruppe mit mindestens zwei Fachkräften<br />
besetzt.<br />
Zusätzlich zu den mindestens zwei Fachkräften ist während der Unterrichtszeiten<br />
das Lehrerteam der Inhouse-Klasse auf der intensivpädagogischtherapeutischen<br />
Wohngruppe. Bei häuslichem Sonderunterricht ist eine<br />
weitere Lehrkraft anwesend. Darüber hinaus ist eine psychologische<br />
Fachkraft zu festen Zeiten (siehe Punkt 4.2.2.2 Umsetzung „Gestaltung des<br />
Alltags“) und für spezielle Aktivitäten bzw. Maßnahmen auf der<br />
Wohngruppe.<br />
In der Nacht sind ein Nachtdienst und eine Nachtbereitschaft vor Ort. In<br />
Notfällen wird die Rufbereitschaft der Gesamteinrichtung gerufen.<br />
Unser pädagogisches Handeln ist geprägt von der salesianischen<br />
Assistenz. Wir begegnen dem Kind im partnerschaftlichen und<br />
achtungsvollen Dialog und bearbeiten Problem- und Konfliktsituationen<br />
konstruktiv. Eine positive lebensbejahende Grundhaltung und die<br />
Vermittlung von Normen und Werten durchzieht unsere pädagogische<br />
Arbeit.<br />
Eine besondere Rolle spielt hierbei die Bezugserzieherin/der<br />
Bezugserzieher. Sie/Er hat die Aufgabe eine konstante und vertrauensvolle<br />
Beziehung zum Kind aufzubauen.<br />
Ihre/seine Aufgaben sind u.a.:<br />
• Regelmäßiger Kontakt und das Führen von situationsorientierten<br />
Gesprächen zur Begleitung des Kindes und zum Aufbau einer<br />
vertrauensvollen konstruktiven Beziehung<br />
• Wöchentliches Reflexionsgespräch mit dem Kind<br />
• Unterstützung und die Vertretung des Kindes im Team<br />
• Gestaltung und Durchführung von Einzelmaßnahmen<br />
• Gestaltung und Durchführung einer kontinuierlichen und<br />
zielorientierten Elternarbeit bzw. Familienarbeit<br />
• Kontinuierliche Zusammenarbeit mit Therapeuten und externen<br />
Kooperationspartner<br />
• Kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />
• Verantwortliche Gestaltung des Hilfeplanverfahrens in<br />
Zusammenarbeit mit dem psychologischen Fachdienst der<br />
Erziehungsleitung, der Gruppenleitung und dem Team<br />
• Verantwortung für die administrativen und organisatorischen<br />
Aufgaben<br />
• Verantwortung für die Dokumentation (EVAS, ADAMS etc.) und das<br />
Berichtswesen<br />
• „Anwalt“ des Kindes in schwerwiegenden Konfliktsituationen<br />
(Vermittlerrolle).<br />
• Regelmäßige Reflexion innerhalb von<br />
Fallbesprechungen/Supervisionen.<br />
4.2.1.2. Sonstige Dienste Der Qualitätsbeauftragte ist für die Koordination der Aufgaben zur Qualitätssicherung<br />
verantwortlich. Analog der anderen Wohngruppen und der<br />
Klassen der Johann-August-Waldner-Schule in <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> wird mit<br />
den Instrumenten EVAS (Evaluation erzieherischer Hilfen) und „ELDiB“<br />
(Entwicklungstherapeutischer / Entwicklungspädagogischer Lernziel-<br />
Seite 12 von 40
Diagnose-Bogen) die Qualitätssicherung/ und -entwicklung sicher gestellt.<br />
Der Bereich pastorale Dienste wird durch den pastoralen Arbeitskreis unter<br />
Leitung eines Salesianers sichergestellt. Als Einrichtung <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong><br />
<strong>Sannerz</strong> ist uns die Vermittlung christlicher Grundwerte ein wichtiges Anliegen.<br />
4.2.1.3. Leitung Die Gesamtleitung der Einrichtung unterliegt dem Einrichtungsleiter.<br />
Die Stabstelle Einrichtungsleitung übernimmt übergeordnete Aufgaben in<br />
Vertretung der Einrichtungsleitung.<br />
Die Dienst- und Fachaufsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt beim<br />
Einrichtungsleiter.<br />
Die Erziehungsleitung übt die Fachaufsicht als Vorgesetzte für die<br />
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.<br />
Die Verantwortung für das Aufnahmeverfahren sowie die Hilfeplangestaltung<br />
liegt bei der Einrichtungsleitung bzw. Erziehungsleitung in Abstimmung<br />
mit der Schulleitung, der psychologischen Fachkraft und dem Gruppenleiter.<br />
Zur Leitungsebene gehören neben dem Einrichtungsleiter und der<br />
Erziehungsleitung der Leiter des Bereiches Ausbildung/Berufsorientierung,<br />
der Verwaltungsleiter und der Schulleiter. Letzterer ist zuständig für die<br />
Beschulung und somit für die Einhaltung der hessischen Rahmenrichtlinien<br />
zur Beschulung.<br />
Die wirtschaftliche Verantwortung und die Lohn- und Finanzbuchhaltung<br />
liegen beim JHZ <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong>. Neben dem Einrichtungsleiter ist dafür<br />
der Verwaltungsleiter verantwortlich.<br />
(Siehe Anlage 4 „Organigramm“)<br />
4.2.1.4. Verwaltung Die hausinterne Verwaltung übernimmt die verwaltungstechnischen Aufgaben<br />
für die pädagogischen und sonstigen Dienste und unterstützt diese.<br />
Die gesamte Finanz- und Personalbuchhaltung wird von den zentralen<br />
Diensten des Trägers in München und Berlin wahrgenommen.<br />
4.2.1.5. Technischer Dienst Der technische Dienst stellt eine Dienstleistung für die pädagogischen Mitarbeiter/innen<br />
dar. Er stellt sicher, dass die Räume in einem ordnungsgemäßen<br />
Zustand sind. Außen- und Innenreparaturen sowie Instandhaltung<br />
werden von den (Ausbildungs-) Werkstätten des JHZ <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong><br />
oder durch Fremdfirmen erledigt.<br />
4.2.1.6. Hauswirtschaft Die Allgemeinflächen und die Zimmer mit Bad werden dreimal in der Woche<br />
durch Reinigungskräfte gesäubert. 14-tägig findet eine intensive Grundreinigung<br />
statt.<br />
4.2.1.7. Sonstiges -<br />
Seite 13 von 40
4.2.2. Leitlinien der sozialpädagogischen Leistung und deren Umsetzung / Methodische Orientierung<br />
4.2.2.1. Leitbild / Leitlinien Das Leitbild des Jugendhilfezentrums in Trägerschaft der Gemeinschaft der<br />
Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s (SDB) orientiert sich an den Leitlinien der Salesianer<br />
<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s „Arbeiten im Geiste <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s“. 1<br />
Das Leitbild nennt unsere gemeinsamen Grundsätze und Werte. Es dient als<br />
Leitlinie für das tägliche Handeln und fordert uns zu konkreten Zielen auf.<br />
1. Wertorientiertes sozialpädagogisches Handeln mit Profil<br />
Zu den Gütesiegeln <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s und unserer Arbeit mit den jungen<br />
Menschen gehört die wertschätzende Annahme, das Spüren lassen<br />
von Sympathie und Zuwendung, die Empfindsamkeit für die<br />
Bedürftigkeit des Einzelnen und das Arbeiten mit Lob und<br />
Anerkennung.<br />
In <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s „Pädagogik der Vorsorge“ sind für uns drei<br />
Handlungsprinzipien sichtbar, die wir im Jugendhilfezentrum<br />
umsetzen wollen:<br />
• Familiarität<br />
Im Wohnbereich wird mit den jungen Menschen an einem Klima<br />
des Gesehen-und-Verstanden-Werdens, an einem „familiären<br />
Klima“ gearbeitet.<br />
• Assistenz und Hilfe zur Selbsthilfe<br />
„Das Qualitätsmerkmal der Assistenz erfordert einen<br />
partnerschaftlichen, achtungs- und liebevollen Umgang mit den<br />
Jugendlichen und verlangt den Verzicht auf machtvolle,<br />
manipulierende oder autoritäre Formen der Begegnung.“ 2 Wir<br />
sind sensibel für die Bedürfnisse und Nöte der jungen Menschen,<br />
interessieren uns für ihre konkrete Lebenssituation und sind<br />
bestrebt, auf ihre aktuellen Fragen, Probleme und Bedürfnisse<br />
einzugehen.<br />
• Glaubwürdigkeit und Autorität<br />
Junge Menschen sollen glaubwürdigen und authentisch<br />
handelnden Erwachsenen begegnen. Sie sollen mit den<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern positive Erfahrungen machen<br />
können und Menschen mit natürlicher Autorität begegnen, die ihre<br />
Werte und Lebensüberzeugungen offen legen. Unser<br />
pädagogischer Stil ist geprägt von Herzlichkeit, Fröhlichkeit und<br />
Optimismus.<br />
2. Unser ganzheitliches Ziel: Damit das Leben junger Menschen<br />
gelingt<br />
Bei den begleitenden und unterstützenden individuellen und<br />
gemeinschaftlichen Angeboten geht es um eine ganzheitliche, d.h. um<br />
eine persönliche, soziale, ökologische, berufliche, politische und<br />
religiöse Bildung. Wir wollen den jungen Menschen beim Prozess<br />
seiner persönlichen Identitäts- und Berufsfindung unterstützen.<br />
Gemäß der Leitaussage „Damit das Leben junger Menschen gelingt“<br />
setzen wir bei der Situation des jungen Menschen an, motivieren zu<br />
einer lebenswerten Gestaltung der Lebensräume<br />
(Sozialraumorientierung) und unterstützen ihn auf der Grundlage<br />
realistischer Zukunftsperspektiven bei der selbstverantworteten<br />
Gestaltung seines Lebens.<br />
1 Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s, Arbeiten im Geiste <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s - Unsere Leitlinien, München, 4. überarbeitete Auflage 2009<br />
2 Arbeiten im Geiste <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s – Unsere Leitlinien a.a.O. Seite 25<br />
Seite 14 von 40
3. Option für benachteiligte junge Menschen<br />
Wir sind vor allem für die benachteiligten und individuell<br />
beeinträchtigten jungen Menschen da, ohne dabei andere<br />
auszuschließen. Benachteiligung hat viele Gesichter. Sie<br />
wahrzunehmen, zu benennen und an ihnen zu arbeiten ist uns<br />
wichtig.<br />
4. Miteinander das Jugendhilfezentrum gestalten<br />
Den ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag können und<br />
wollen wir mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit der<br />
Gemeinschaft der Salesianer erfüllen. Nur in einem guten und<br />
vertrauensvollen Miteinander, das auf gegenseitige Wertschätzung<br />
und dem Einbringen der eigenen Kompetenzen aufbaut, kann die<br />
Förderung der jungen Menschen gelingen. Voraussetzung für das<br />
Miteinander und das Begleiten, Beraten und Unterstützen von jungen<br />
Menschen ist, dass pädagogisch qualifizierte und persönlich<br />
geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Einrichtung<br />
arbeiten. 3<br />
5. Zusammen mit anderen gestalten: kooperieren und vernetzen<br />
Die Vernetzung mit den zuständigen Ämtern, Einrichtungen und<br />
Gruppen vor Ort ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Dabei<br />
arbeiten wir zielgerichtet mit den Eltern, Vormündern, Jugendämtern,<br />
Schulen, Ausbildungs- und Freizeiteinrichtungen zusammen und<br />
halten Verbindung zu Therapeuten, Vereinen und Beratungsstellen.<br />
Das nationale und internationale salesianische Netzwerk, der<br />
Verbund aller salesianischen Einrichtungen, ist für uns eine<br />
besondere Ressource.<br />
6. Kompetenzsicherung durch Reflexion und Bildung<br />
Um die Ziele erreichen und den gemeinsamen Auftrag erfüllen zu<br />
können, ist eine kontinuierliche personale, soziale, spirituelle und<br />
fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
unverzichtbar. Die regelmäßige Reflexion der Qualität unserer Arbeit<br />
im Sinne der Leitlinien, des Leitbildes, der Leistungsver-einbarungen<br />
und der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen sowie die ständige<br />
Fortbildung im Hinblick auf die sich wandelnden sozialpädagogischen,<br />
pädagogischen und pastoralen Heraus-forderungen sind für uns<br />
daher eine unverzichtbare Voraussetzung unseres Handelns.<br />
7. Präventiver Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz<br />
„Für <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> und seine Pädagogik der Vorsorge war das<br />
ganzheitliche Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen das<br />
höchste Ziel all seines Wirkens.“ 4<br />
Jegliche Form von Gewalt von Ordensangehörigen, Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern gegenüber jungen Menschen widerspricht unserem<br />
salesianischen Auftrag. Auf der Grundlage der Leitlinien „Präventiver<br />
Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz“ werden im<br />
Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> kontinuierlich die<br />
strukturellen, räumlichen und konzeptionellen Rahmenbedingungen<br />
zum Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen vor Missbrauch<br />
überprüft, reflektiert und angepasst. Alle durchgeführten Maßnahmen<br />
und Schritte dienen zugleich auch zum Selbstschutz der in unserer<br />
Einrichtung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie<br />
Ordensmitglieder. 5<br />
Durch Information, Partizipation, Stärkung des Selbstbewusstseins<br />
und ganzheitliche Erziehung werden die jungen Menschen befähigt<br />
3 Vgl. Präventiver Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz, München 2010<br />
4 Deutsche Provinz der Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s (Hrsg.): Präventiver Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz, München<br />
2010, S. 12<br />
5 Vgl. ebenda, S. 6<br />
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4.2.2.2. Umsetzung<br />
6 Vgl. ebenda, S. 12<br />
7 Ebenda, S. 6<br />
für sich und andere Verantwortung zu übernehmen, womit eine<br />
wichtige Bedingung für einen aktiven Schutz vor Missbrauch und<br />
Misshandlung geschaffen wird. 6<br />
Die jungen Menschen haben einen Ansprechpartner, an den sie sich<br />
vertrauensvoll wenden können.<br />
„Jeder einzelne junge Mensch, der Opfer von seelischer und<br />
körperlicher Misshandlung und von sexueller Gewalt wurde und wird,<br />
verlangt unseren engagierten Einsatz.“ 7<br />
Seite 16 von 40
Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren erfolgt nach der standardisierten Vorgehensweise<br />
des Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong>.<br />
Der Aufnahme gehen ein richterlicher Beschluss, ein Sachverständigengutachten<br />
und eine differenzierte Feststellung des Bedarfs an Erziehungshilfe<br />
durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe voraus.<br />
Die Aufnahmeanfrage und die Terminvereinbarung für ein Vorstellungsgespräch<br />
gehen in der Regel an die Erziehungsleitung. Das vereinbarte<br />
Vorstellungsgespräch sollte zeitnah, d.h. innerhalb von 8 Tagen nach der<br />
Aufnahmeanfrage stattfinden.<br />
Ein Vorstellungsgespräch soll erst dann durchgeführt werden, wenn alle<br />
erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.<br />
Obligatorisch angefordert werden:<br />
• Gerichtlicher Beschluss über die Unterbringung in einer geschlossenen<br />
Einrichtung<br />
• Letzte Zeugnisse<br />
• Dokumente des bisherigen Hilfeverlaufs (insbesondere<br />
Abschlussbericht der letzten HzE-Einrichtung)<br />
• Berichte/Diagnosen weiterer Fachinstitutionen (z. B. KJP)<br />
• Gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis.<br />
An dem Vorstellungsgespräch nehmen das Kind, die<br />
Eltern/Personensorgeberechtigten, eine Fachkraft des Jugendamtes, die<br />
Einrichtungsleitung oder die Erziehungsleitung, eine pädagogische Fachkraft<br />
der Wohngruppe, die psychologische Fachkraft, eine Lehrkraft und wenn<br />
möglich die Verfahrenspflegerin/der Verfahrenspfleger teil.<br />
Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Informationsaustausch<br />
sowie dem Klären von gegenseitigen Erwartungen und Aufträgen<br />
hinsichtlich der beabsichtigten Hilfemaßnahme. Dem Kind und den<br />
Eltern/Personensorgeberechtigen werden die Rahmenbedingungen der<br />
Einrichtung dargelegt.<br />
Alle Informationen, die sich aus diesem ersten Vorstellungsgespräch ergeben,<br />
werden dokumentiert. Das Kind wird über die Gruppenregeln (siehe Anlage 6<br />
Infoblatt „Gruppenregeln“), den Stufenplan (siehe Anlage 7 „Stufenplan“), über<br />
die Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren (siehe Anlage 8 Infoblatt<br />
„Ombudsmann“ und Anlage 9 „Wir sind für dich da!“) sowie über die<br />
mitzubringenden persönlichen Gegenstände (siehe Anlage 10<br />
Informationsblatt „Was Du für den Einzug in die Wohngruppe mitbringen<br />
solltest / kannst“) informiert.<br />
Zur Entscheidungsfindung wird dem Kind und den Eltern/Personensorgeberechtigen<br />
nach dem Vorgestellungsgespräch das<br />
besprochene Informationsmaterial über die Gruppe und über die Einrichtung<br />
(siehe Anlage 11a/b „Flyer“) mitgegeben. Das weitere Vorgehen wird<br />
miteinander vereinbart. Die Eltern/Personensorgeberechtigten sollten ihre<br />
Entscheidung innerhalb einer Woche nach dem Vorstellungsgespräch der<br />
Einrichtungsleitung bzw. der Erziehungsleitung und dem Jugendamt mitteilen.<br />
Seite 17 von 40
Das Team wird durch die Erziehungsleitung bzw. Erziehungsleitung oder<br />
durch die pädagogische Fachkraft über den Ablauf des Vorstellungsgesprächs<br />
informiert.<br />
Die Einrichtungsleitung und das Kind bzw. die Eltern/Personensorgeberechtigten<br />
melden ihre Entscheidung innerhalb einer<br />
Woche an das zuständige Jugendamt.<br />
Wenn sich alle Beteiligten einig sind, wird zwischen dem Jugendamt und der<br />
Erziehungsleitung ein zeitnaher Aufnahmetermin vereinbart und der Einzug in<br />
die Wohngruppe vorbereitet.<br />
Beim Einzug werden weitere Daten erhoben und dokumentiert. Das Kind wird<br />
in die Wohngruppe, in die Regeln und in den Stufenplan eingeführt und<br />
begleitet.<br />
(Siehe Anlage 7: „Stufenplan“ und Anlage 12 „Wohnen und Schule“)<br />
Aufsichtspflicht, Gesundheit Die Erziehungsleitung nimmt die Fachaufsicht wahr. Die gültigen Dienstpläne<br />
gewährleisten die Aufsichtspflicht innerhalb der Gruppe.<br />
Die Kinder werden in den Bereichen Gesundheit und Hygiene gezielt unterstützt.<br />
Tägliches Duschen, besonders nach sportlichen Aktivitäten, ist<br />
selbstverständlich.<br />
Eine Medikation erfolgt nur aufgrund ärztlicher Anordnung und unter Zustimmung<br />
der Eltern/Personensorgeberechtigten. Die Vergabe wird dokumentiert.<br />
Die Kooperation mit einem externen psychiatrischen und psychologischen<br />
Fachdienstteam und die Zusammenarbeit mit der zuständigen Kinder- und<br />
Jugendpsychiatrie hat u.a. eine Vorstellung des Kindes und ggf. Diagnostik,<br />
Behandlung und ambulante Betreuung für eine optimale psychiatrische<br />
Versorgung zum Wohl des Kindes zum Ziel.<br />
Regelmäßige Arzt- und Zahnarztbesuche werden von der Bezugserzieherin/<br />
vom Bezugserzieher begleitet.<br />
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Gestaltung der Beziehung /<br />
emotionalen Ebene<br />
Sowohl in den pädagogischen Grundannahmen als auch in der<br />
pädagogischen Zielsetzung des Konzeptes der intensivpädagogischtherapeutischen<br />
Wohngruppe wird die Bedeutung der Beziehungsgestaltung<br />
zwischen Kind und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
besonders betont.<br />
Die pädagogischen Grundannahmen wollen unsere Einstellung und Haltung<br />
gegenüber den Kindern ausdrücken. Sie werden im Alltag gelebt und<br />
reflektiert:<br />
„Jeder junge Mensch hat fundamentale Anliegen. Er will ausreichend versorgt<br />
werden, er will dazugehören und seinen Platz in der Gemeinschaft haben. Er<br />
will beachtet und geachtet werden. Diese Grundanliegen sind berechtigt und<br />
müssen respektiert werden.<br />
Der junge Mensch wird sein Verhalten nur dann in wünschenswerter Weise<br />
ändern, wenn er spürt, dass der Pädagoge seine Grundanliegen erkannt hat<br />
und sich dafür einsetzt. Wir beachten und fördern auf diesem Hintergrund<br />
besonders seine konstruktiven Ressourcen.<br />
Eine vertrauensvolle, helfende Beziehung des Pädagogen zum jungen<br />
Menschen ist die entscheidende Bedingung für einen erfolgreichen<br />
Erziehungsprozess.<br />
Auch das auffallende Verhalten ist aus der Sicht des jungen Menschen<br />
logisch und funktional. Oft versucht er gerade mit seinem problematischen<br />
Verhalten seine Grundbedürfnisse zu befriedigen. Um das problematische<br />
Verhalten zu verstehen, ist es wichtig, es nicht nur als ein Problem zu<br />
betrachten, sondern es aus der Sicht des jungen Menschen heraus geradezu<br />
als Lösung oder als Lösungsversuch zu verstehen, als Versuch, seinen<br />
Grundanliegen Geltung zu verschaffen.<br />
Das Verhalten des jungen Menschen ist abhängig von seinen<br />
Vorerfahrungen, von seiner Wahrnehmung der Situation, von seinen<br />
Absichten und Bedürfnissen und davon, wie er seine Rolle innerhalb der<br />
Gruppe, insbesondere in Beziehung zu seinen Pädagogen, wahrnimmt.“ 8<br />
Unser pädagogisches Handeln ist geprägt von der salesianischen Assistenz.<br />
Wir begegnen dem Kind im partnerschaftlichen und achtungsvollen Dialog<br />
und bearbeiten Problem- und Konfliktsituationen konstruktiv. Eine positive<br />
lebensbejahende Grundhaltung und die Vermittlung von Normen und Werten<br />
durchzieht unsere pädagogische Arbeit.<br />
Eine besondere Rolle spielt hierbei die Bezugserzieherin/der Bezugserzieher.<br />
Sie haben die Aufgabe eine konstante und vertrauensvolle Beziehung zum<br />
Kind aufzubauen (vgl. 4.2.1.1 Pädagogische Betreuung).<br />
Eine reizarme, stressfreie, wertschätzende, geschützte und angenehme<br />
Atmosphäre mit klaren und überschaubaren Strukturen soll Sicherheit und die<br />
Möglichkeit zur schnellen Integration bieten. Die geschützte Unterbringung<br />
bietet damit die Möglichkeit zur „Reduktion auf das Wesentliche“. Schwierige<br />
Situationen können dadurch klar bearbeitet, Verhaltensauffälligkeiten schnell<br />
erkannt und Ressourcen deutlich hervorgehoben werden.<br />
8 Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong>: Konzeption Intensivpädagogische Wohngruppe, <strong>Sannerz</strong>, 27.03.2011, S. 6f<br />
Seite 19 von 40
Gestaltung des Alltags Wir gehen davon aus, dass äußere Ordnung hilft, innere Ordnung zu<br />
schaffen. Klare, einfache und nachvollziehbare Regeln, Abläufe und tägliche,<br />
ritualisierte Reflektionen sollen dazu dienen, Raum für die eigene<br />
Wahrnehmung zu schaffen, zur Ruhe zu kommen und sich auf sich selbst zu<br />
konzentrieren.<br />
Eine feste Zeitstruktur regelt den gesamten Tages- und Wochenablauf.<br />
Dienste, Unterricht, Essen, Projekte und freie Zeiten sind darin transparent<br />
und verbindlich aufgeführt. Das Einhalten der Regeln und der zeitlichen<br />
Struktur ist für alle verbindlich und wird besonders geachtet.<br />
Der Küchendienst und andere Gruppendienste bieten ein ideales Feld alterspraktische<br />
Fähigkeiten einzuüben, etwas für andere zu tun und die Erfahrung,<br />
dass sich Engagement lohnt. Durch das gemeinsame Essen wird die<br />
Gemeinschaft in der Gruppe gefördert.<br />
Von Montag bis Freitag findet täglich eine Reflektionsrunde und am<br />
Wochenende findet am Sonntag eine Reflexionsrunde in der Gruppe statt.<br />
Jedes Kind soll eine Einschätzung zu seinem eigenen Erleben und seiner<br />
momentanen Gefühlslage geben.<br />
Bei besonderen Vorkommnissen werden spontan Gruppenkonferenzen<br />
einberufen. Es gilt der Grundsatz „Störungen haben Vorrang“.<br />
Geburtstage und Feste (z.B. Weihnachten) werden kindgerecht gefeiert. Bei<br />
der Gestaltung wirken die Kinder mit.<br />
Die Tagesgestaltung ist wie folgt strukturiert:<br />
Montag bis Freitag<br />
Von Bis Inhalt<br />
06:15 06:30 Übergabe<br />
(Nachtdienst/Nachtbereitschaft/Frühdienst)<br />
06:30 07:30 Frühdienst (Wecken, Aufstehen, Frühstück,<br />
Koordinierung bei Krankheit etc.)<br />
07:15 07:30 Übergabe (Frühdienst/Lehrerteam)<br />
07:30 12:30 Einstieg in den Tag bzw. Bewegung / Unterrichtszeit<br />
12:30 13:00 Mittagessen<br />
13:00 13:30 Übergabe<br />
(Frühdienst/Tagdienst/psy.Fachkraft)<br />
13:00 16:00 Entwicklungspädagogischer Unterricht<br />
(EPU)<br />
16:00 16:30 Imbiss / Ruhezeit<br />
16:30 18:00 Gruppentherapie bzw. angeleitetes Gruppengespräch<br />
bzw. Kinderteam<br />
18:00 19:00 Vorbereitung Abendessen / Abendessen<br />
19:00 20:30 Kreative und andere Angebote, Entspannungsübungen,<br />
Einzelgespräche<br />
20:30 21:00 Reflexion des Tages in der Gruppe<br />
ab 21:00 Zimmerruhe / Nachtruhe<br />
ab 22:00 Nachbereitschaft (NB) / Nachtdienst (ND)<br />
22:00 22:30 Übergabe<br />
(Tagdienst/Nachdienst/Nachtbereitschaft)<br />
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Samstag und Sonntag<br />
Von Bis Samstag Sonntag<br />
07:15 07:30 Übergabe Übergabe<br />
06:30 13:00 Frühdienst<br />
Frühdienst<br />
Wecken (8.00 Uhr), Wecken (8.00 Uhr),<br />
gemeinsames Frühstück gemeinsames Frühstück<br />
(bis 9:15 Uhr)<br />
(bis 9:15 Uhr)<br />
Hausdienste,<br />
Spiritueller Impuls<br />
Vorbereitung Mittagessen gemeinschaftliche Aktion<br />
Vorbereitung Mittagessen<br />
12:45 13:00 Übergabe Übergabe<br />
13:00 13:30 Mittagessen Mittagessen<br />
13:30 18:00 Einzel- und/oder<br />
Einzel- und/oder<br />
Gruppenaktivitäten /<br />
Imbiss<br />
13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Elternachmittag<br />
(einmal im Monat)<br />
Gruppenaktivitäten<br />
18:00 18:30 Vorbereitung Abendessen Vorbereitung Abendessen<br />
18:30 19:00 Abendessen Abendessen<br />
19:00 22:15 Kreative und andere 19:00 bis 20:30 Uhr<br />
Angebote, gemeinsame Kreative und andere<br />
Freizeitgestaltung Angebote , Entspannungsübungen,<br />
Einzelgespräche<br />
ab<br />
ab<br />
22:15<br />
22:30<br />
Zimmer-/Nachtruhe<br />
Nachtdienst /<br />
Nachtbereitschaft<br />
20:30 bis 21:00 Uhr<br />
Reflexion des<br />
Wochenendes in der<br />
Gruppe<br />
ab 21:00 Uhr<br />
Zimmer-/Nachtruhe<br />
ab 22:00 Uhr<br />
Nachtdienst /<br />
Nachtbereitschaft<br />
22:00 22:30 Übergabe Übergabe<br />
Die interne psychologische Fachkraft arbeitet von Montag bis Freitag von<br />
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr in der intensivpädagogisch-therapeutischen<br />
Wohngruppe. Die übrigen Dienstzeiten werden von ihr kind- und<br />
angebotsspezifisch eingesetzt.<br />
Das Lehrerteam der Inhouse-Klasse und die Lehrkraft des häuslichen<br />
Sonderunterrichts unterrichten von Montag bis Freitag von 07:30 bis 16:00<br />
Uhr. Hierzu gehören die Kulturtechniken und der Entwicklungspädagogische<br />
Unterricht (EPU).<br />
Der Nachtdienst sitzt auf dem Flur des Obergeschosses (Zimmer der Kinder)<br />
und dreht stündlich eine Runde über die Gruppe. Die Nachtbereitschaft kann<br />
ab 23:00 Uhr im Bereitschaftszimmer schlafen und wird zu Krisen geholt bzw.<br />
mit dem mobilen Telefon angerufen.<br />
(Siehe Anlage 1 „Übersicht Dienstplan Murialdo“ und Anlage 13<br />
„Wochenablaufplan“)<br />
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Gestaltung der Freizeit Die Freizeitgestaltung ist fest in die Alltagsgestaltung integriert. Freizeit heißt<br />
in der Regel eine freie oder gestaltete Zeit bzw. Ruhephase.<br />
Erlebnispädagogik<br />
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist die Erlebnispädagogik, durch die auf<br />
einem nonverbalen und unmittelbaren Weg die Selbstwahrnehmung der<br />
Kinder entwickelt werden kann. Die mindestens zweimal in der Woche stattfindenden<br />
erlebnispädagogischen Maßnahmen bieten die Möglichkeit, dass<br />
die Kinder positive Selbstwirksamkeitserlebnisse erfahren, die sich konstruktiv<br />
auf das Selbstvertrauen auswirken können.<br />
Sport<br />
Durch die täglichen sportlichen Angebote lernen die Kinder Möglichkeiten<br />
kennen, die ihr Selbstbewusstsein fördern, ihre Grenzen erfahrbar machen<br />
und sinnvolle Arten der Freizeitgestaltung mit Gleichaltrigen aufzeigen.<br />
Vor dem Frühstück kann alternativ zum Morgenimpuls auch Frühsport gemacht<br />
werden. Jeder Mitarbeiter setzt hier seine eigenen Schwerpunkte. In<br />
die wöchentliche Unterrichtszeit sind vier Sportstunden integriert. Insbesondere<br />
am Nachmittag werden im Rahmen der pädagogischen Arbeit immer<br />
Bewegungsmöglichkeiten angeboten. Zweimal in der Woche findet auch am<br />
Abend ein sportliches Angebot statt.<br />
Aktionen und Projekttage<br />
Die Gruppe soll für die Kinder als stützender und stärkender Faktor wahrnehmbar<br />
sein. Aus diesem Grund werden regelmäßig verschiedene Aktionen<br />
mit der Gruppe durchgeführt.<br />
Mehrmals im Jahr werden Projekttage mit dem Ziel der Entwicklung einer<br />
Gruppenidentität durchgeführt. Inhalte der Projekttage sind unter anderem<br />
gesellschaftlich sinnvolle Hilfsprojekte (z.B. Umweltschutzmaßnahmen) oder<br />
gezielt identitätsstiftende erlebnispädagogische Außenmaßnahmen (z.B. eine<br />
mehrtägige Flusswanderung).<br />
Medien<br />
Die Kinder haben die Möglichkeit altersgemäße Bücher, Zeitungen und<br />
Comics zu lesen. Fernsehzeit und Programm werden vorab miteinander<br />
abgesprochen.<br />
Der PC und vor allem das Internet werden als Arbeitsinstrument und Informationsmedium<br />
genutzt und nur auf dieser Grundlage in der Unterrichts- und<br />
Projektzeit verwendet.<br />
Feste feiern<br />
Geburtstage und Feste (z.B. Weihnachten) werden kindgerecht gefeiert. Bei<br />
der Gestaltung wirken die Kinder mit.<br />
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Gestaltung der schulischen<br />
und beruflichen Förderung und<br />
des nachschulischen Bereichs<br />
Die Beschulung unterliegt der gesonderten <strong>Leistungsvereinbarung</strong> der Erziehungshilfeschule<br />
der Einrichtung (siehe <strong>Leistungsvereinbarung</strong> der<br />
Johann-August-Waldner-Schule). Die pädagogischen Prinzipien, das<br />
Leistungsangebot und die pädagogischen Ansätze mit den angestrebten<br />
Kompetenzen sind im Schulprogramm (3.8.3) 9 der Johann-August-Waldner-<br />
Schule niedergelegt.<br />
Die sonderpädagogische Förderung hat sich generell und im besonderen<br />
Maße trotz aller individuellen an den Schüler ausgerichteten Zielsetzungen an<br />
dem Curriculum der allgemeinen Schulen zu orientieren. Für die Schüler<br />
muss die Möglichkeit der Rückführung an eine allgemeinbildende Schule<br />
bestehen.<br />
Die Kinder bilden eine eigene Klasse (Inhouse-Klasse) der Johann-August-<br />
Waldner-Schule und werden zunächst in den Räumen der<br />
Intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe unterrichtet. Schüler, die<br />
nicht in die Klassenstufe 5 eingeschult werden könnten, erhalten „häuslichen<br />
Sonderunterricht“. Im Laufe der Maßnahme können sie in eine passende<br />
Klasse (Klassenstufe 5 bis 9) der Johann-August-Waldner-Schule wechseln.<br />
Geleitet wird der Unterricht in der Inhouse-Klasse von einem Lehrerteam<br />
(Doppelbesetzung) und der häuslicher Sonderunterricht von einer Lehrkraft.<br />
Die Beschulung im Klassenverband innerhalb der Johann-August-Waldner-<br />
Schule erfolgt durch eine Lehrkraft und einen pädagogischen<br />
Hintergrunddienst. Für den fachlichen Unterricht sind ausgebildete<br />
Förderschullehrer und –lehrerinnen bzw. pädagogische Mitarbeiter und<br />
Mitarbeiterinnen mit Unterrichtsgenehmigung gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2<br />
HSchG zuständig.<br />
Neben fachlichen Inhalten werden auch gezielt emotionale, (psycho-) motorische<br />
und praktisch-handwerkliche Bereiche gefördert. Darüber hinaus<br />
werden spezifische Techniken vermittelt (z.B. autogenes Training).<br />
„Generell ist der Unterricht stark differenziert, für alle Schüler müssen individuelle<br />
Lernprogramme erarbeitet werden. Wie an allen Regelschulen üblich<br />
werden halbjährig Charakterisierungen und Leistungseinschätzungen vorgenommen.<br />
Daran angekoppelt sind die erforderlichen Förderpläne. Lernvoraussetzungen<br />
und -fortschritte werden dokumentiert, zukünftige Lernziele<br />
und –schritte für Hilfeplangespräche entwickelt.“ 10<br />
In den Ferienzeiten werden u.a. Trainings (z.B. Coolness- und Persönlichkeitstraining)<br />
oder thematische Projekte durchgeführt.<br />
9 Siehe Schulprogramm der Johann-August-Waldner-Schule, Stand Juli 2011, S. 29-33<br />
10 Schulprogramm der Johann-August-Waldner-Schule, Stand Juli 2011, S.29-30<br />
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Beteiligung der Kinder und<br />
Jugendlichen<br />
Siehe insgesamt Anlage 14: „Schutzkonzept“<br />
A) Beteiligungsverfahren<br />
Kinder und deren Personensorgeberechtigte (siehe unten „Einbindung des<br />
familiären Umfeldes) werden in die Entscheidungen und Prozesse, die das<br />
Leben des Kindes betreffen und seine Lebensumstände gestalten, mit<br />
einbezogen. Das Kind wird kontinuierlich in seiner Entwicklung zu einer<br />
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert<br />
und daran beteiligt. Beteiligung fördert die ermutigende und positive<br />
Erfahrung, sich erfolgreich und konstruktiv für eigene Interessen einsetzen zu<br />
können. Die Beteiligung setzt an der Lebenswelt des Kindes alters-, alltags-<br />
und handlungsorientiert an und gibt Raum für eigenverantwortliches<br />
Gestalten.<br />
In der Intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe wird zur<br />
Sicherstellung der Rechte der Kinder und für die Entwicklung zu einer<br />
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ein<br />
Beteiligungsklima gefördert:<br />
• Die Kinder werden bei der Aufnahme mündlich und schriftlich über<br />
ihre Beteiligungsmöglichkeiten informiert.<br />
• In den Einzel- und Gruppengesprächen werden sie an der konkreten<br />
Ausgestaltung und Durchführung der Hilfe beteiligt.<br />
• Sämtliche Berichte und Beurteilungen werden mit dem Kind<br />
besprochen. Es ist an der Hilfeplanung, insbesondere an der<br />
Zielformulierung zu beteiligen.<br />
• In den Reflektionsrunden zur Bewertung des Tages werden die Kinder<br />
gehört. Hier kann Kritik geübt, können Konflikte aufgearbeitet und die<br />
eigene Befindlichkeit eingebracht werden. Das selbst eingeschätzte<br />
Verhalten des Kindes wird anhand einer Punkteskala visualisiert.<br />
• Einmal pro Woche findet eine Gruppenbesprechung (Kinderteam)<br />
statt, in der u.a. das Programm für das Wochenende geplant, der<br />
Fernseh-/Filmabend abgesprochen und die Besuchstage vorbereitet<br />
werden. Es werden die Interessen und Wünsche der Kinder<br />
besprochen sowie Gruppenabsprachen getroffen. Die Ergebnisse<br />
werden in einem Protokoll festgehalten und in der Wohngruppe<br />
ausgehängt.<br />
• Die Kinder sind über die Aufgaben des Heimrates informiert. Sie<br />
können sich mit Anliegen an ihn wenden. Sie haben die Möglichkeit<br />
sich im Heimrat zu engagieren. (Siehe Anlage 14 „Schutzkonzept“)<br />
B) Beschwerdeverfahren<br />
Gemäß dem Leitbild und der Richtlinie „Präventiver Kinder-, Jugend- und<br />
Mitarbeiterschutz“ haben die Kinder, Personensorgeberechtigten und<br />
Verfahrenspfleger die Möglichkeit ihre Beschwerden, Anregungen und<br />
Anliegen zu äußern, um ihre Rechte zu wahren und um sich an der<br />
qualitativen Verbesserung der Einrichtung zu beteiligen.<br />
Als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen für den präventiven Kinder-,<br />
Jugend- und Mitarbeiterschutz / Kindeswohlgefährdung stehen den Kindern<br />
vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Einrichtung zur Seite. Allen<br />
Kindern, Personensorgeberechtigten und Verfahrenspflegern sind die<br />
verschieden Ansprechpartner (siehe Anlage 9 „Wir sind für dich da.“) bekannt.<br />
Die Telefonnummern werden bei der Aufnahme schriftlich weitergegeben und<br />
in der Wohngruppe ausgehängt.<br />
Die Telefonnummer und die Dienstzeit der Heimaufsicht werden bei der<br />
Aufnahme schriftlich weitergeben und in der Wohngruppe ausgehängt.<br />
Mit der Einrichtung der Stelle eines objektiven Ombudsmannes als Ansprechpartner<br />
für die Kinder, Personensorgeberechtigten und Verfahrenspfleger<br />
ist eine unabhängige externe Anlaufstelle geschaffen, die einzig und<br />
allein den Interessen dieser Personen verpflichtet ist und zur Einrichtung<br />
vermitteln soll. (Siehe Anlage 14 „Schutzkonzept“)<br />
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Einbindung des familiären<br />
Umfeldes<br />
Eine kooperative Zusammenarbeit mit Eltern, Personensorgeberechtigten,<br />
Angehörigen und wichtigen Bezugspersonen des Kindes ist wichtig.<br />
Die Eltern sind und bleiben die wichtigsten Personen für ihre Kinder. Sie sind<br />
durch das pädagogische Personal nicht zu ersetzen. Eltern- und<br />
Familienarbeit wird nicht als eine zusätzliche Aufgabe verstanden, sondern<br />
vielmehr zum Wohle des Kindes als Ausgangs- und Unterstützungspunkt und<br />
wenn möglich als Endpunkt erzieherischen Handelns.<br />
Alle Maßnahmen, die zu einer konstruktiven und förderlichen Entwicklung des<br />
Kindes und zu konstruktiven Kontakten zu den Eltern/der Familie führen,<br />
werden unterstützt.<br />
Eine Kontakt- und Besucherregelung für die Eltern und das Kind wird gemeinsam<br />
in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt erarbeitet. Zu Beginn<br />
der Maßnahme wird ein detaillierter Zeitplan erstellt, der, vorbehaltlich<br />
pädagogischer Interventionen, die Elternkontakte regelt.<br />
Mit Eltern, die sich als zuverlässig, aufgeschlossen, interessiert und gesprächsbereit<br />
herausstellen, findet eine intensivierte Elternarbeit statt. D.h.<br />
hier können u.a. wöchentliche telefonische Kontakte zwischen dem<br />
Bezugsbetreuer bzw. der psychologischen Fachkraft und den Eltern /<br />
Personensorgeberechtigten, die monatlichen Familiengespräche mit der<br />
psychologischen Fachkraft, die Elternnachmittage und das Elterntraining (z.B.<br />
STEP) stattfinden.<br />
In der Arbeit mit Eltern, die Probleme fast ausschließlich am Kind festmachen<br />
und keine realistische Problemsicht zeigen, wird vor allem Kontaktpflege und<br />
Motivationsarbeit geleistet.<br />
Die Aufnahme des Kindes erfolgt unter aktiver Einbeziehung der Eltern/Personensorgeberechtigen.<br />
Die Trennungssituation durch die Unterbringung<br />
sowie Konflikte zwischen dem Kind und der Familie werden gemeinsam<br />
bearbeitet.<br />
Besuche der Eltern bzw. der Familie in der Einrichtung werden organisiert,<br />
begleitet und vor- und nachbereitet. Durch unterschiedliche Formen der<br />
Elternarbeit (z.B. Einzelgespräche, Familiengespräche, Elternnachmittage,<br />
Elterntraining, Beteiligung an Aktivitäten) wird das Ziel verfolgt, die<br />
Beziehungen zu den Eltern oder einem Elternteil zu klären und wenn möglich<br />
zu verbessern.<br />
Grundsätzlich werden die Eltern im Vorfeld und im Verlauf der Maßnahme<br />
umfassend informiert. Sie werden durch individuelle Formen (z.B. Aufnahmegespräch,<br />
Hilfeplangespräch, Elterngespräche, Einzelgespräche, Telefonate)<br />
sowie durch kollektive Angebote (z.B. Elternabende und das Elterntraining<br />
beteiligt.<br />
Die grundlegende Methode des Miteinanders ist jedoch immer das Gespräch.<br />
Wir legen großen Wert darauf, sowohl mit den Eltern, als auch mit dem Kind<br />
im Dialog zu bleiben und sie mit einzubeziehen. Wenn möglich (abhängig vom<br />
Beteiligungswillen bzw. von der Beteiligungsmöglichkeit der Eltern), findet<br />
wöchentlich ein Telefonat zwischen der Bezugserzieherin/dem<br />
Bezugserzieher und den Eltern statt, das dokumentiert wird. Ziel des<br />
Telefonats ist die kontinuierliche Kontaktgestaltung, der<br />
Informationsaustausch und die Beteiligung am Hilfeplanprozess.<br />
Die Kinder können mindestens einmal pro Woche im Beisein einer<br />
pädagogischen Mitarbeiterin/eines pädagogischen Mitarbeiters mit ihren<br />
Eltern telefonieren.<br />
Es gibt fest vereinbarte Besuchstage auf der Wohngruppe. Heimfahrten sind<br />
abhängig vom Entwicklungsstand innerhalb der intensivpädagogischtherapeutischen<br />
Gruppe möglich.<br />
Die Eltern/Personensorgeberechtigten können an Aktivitäten insbesondere im<br />
Bereich der Erlebnispädagogik teilnehmen.<br />
(Siehe Anlage 14 „Schutzkonzept/Beteiligung der Eltern“)<br />
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Krisenintervention Krisen und die Bewältigung von Krisen gehören zur Entwicklung des Kindes.<br />
Persönliche Krisen bzw. eine Krise aus dem näheren Umfeld bringt das Kind<br />
entweder mit in die Einrichtung oder es kann allein durch die Aufnahmesituation<br />
und der damit verbundenen massiven Veränderung seiner Lebensbedingungen<br />
in eine Krise geraten. Durch vielerlei Faktoren können sich<br />
während des Aufenthalts verschiedene Situationen für das Kind bedrohlich<br />
zuspitzen. Ziel ist, es durch professionelle Hilfe dazu zu befähigen, Krisen zu<br />
bewältigen und konstruktive Handlungsstrategien zu entwickeln. Bei der<br />
Bewältigung der Krisensituationen erfährt es eine intensive Begleitung und<br />
gezielte Unterstützung durch die Bezugserzieherin/den Bezugserzieher und<br />
die psychologische Fachkraft. Das Team kann in dieser Situation die<br />
telefonische Beratung des externen psychiatrischen und psychologischen<br />
Fachdienstteams bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrie Herborn in<br />
Anspruch nehmen. Es ist besonders wichtig, dem Kind offen zu begegnen,<br />
den Kontakt zu halten, Vertrauen zu fördern und eine hilfreiche Beziehung<br />
aufzubauen.<br />
Bei der Bewältigung von Krisensituationen werden hohe Anforderungen an<br />
die Aufmerksamkeit, Übersicht und Selbstkontrolle der pädagogischen<br />
Fachkraft gestellt. Am Ende der Soforthilfe steht die Frage nach den Ursachen<br />
für die Krise.<br />
Im Bedarfsfall beziehen wir andere Kooperationspartner (Ärzte, KJP etc.) mit<br />
ein. Eine enge Kooperation mit dem Jugendamt und wenn möglich mit den<br />
Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung für das Entwickeln von weiteren<br />
unterstützenden Maßnahmen.<br />
Für das Erkennen und Bearbeiten von Krisen werden folgende Instrumentarien<br />
genutzt:<br />
� Regelmäßige Gespräche mit dem Kind<br />
� Aufzeigen von Hilfsmöglichkeiten<br />
� Thematische Gruppengespräche<br />
� Zielgerichtete Beobachtungen und regelmäßige Fallbesprechungen<br />
� Kurzfristige Teamgespräche zur Reflektion der Situation und zur<br />
Erarbeitung möglicher Interventionen in der Krisensituation<br />
� Kooperation mit dem Jugendamt, den Psychologen, Therapeuten und<br />
Ärzten<br />
� Kooperation mit den Erziehungsberechtigten<br />
� Fortbildungen der pädagogischen Fachkräfte<br />
Für besondere Vorkommnisse, wie z.B. Selbst- und Fremdgefährdung, Abgängigkeit<br />
gibt es schriftlich fixierte Verfahren.<br />
(Siehe Anlage 14 „Schutzkonzept“)<br />
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Beendigung der Hilfe und<br />
Nachbetreuung<br />
Die freiheitsentziehende Phase darf bei einem Kind nur als letztes Mittel<br />
eingesetzt werden und sollte so kurz wie möglich sein. Die Entscheidung über<br />
die Dauer ist von vielen individuellen Faktoren und vom gerichtlichen<br />
Beschluss abhängig. Sie sollte 24 Monate jedoch nicht überschreiten. Nur in<br />
begründeten Ausnahmefällen ist eine Hilfedauer von mehr als 24 Monaten<br />
möglich. Der Freiheitsentzug wird schrittweise ziel- und prozessorientiert<br />
gelockert. Die damit verbundene Integration in eine andere Hilfeform ist<br />
Bestandteil der Maßnahme.<br />
Die Maßnahme wird beendet, wenn<br />
• die Hilfeziele erreicht sind<br />
• die Personensorgeberechtigten das Kind herausnehmen<br />
• die gerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung<br />
wegfällt<br />
• eine längerfristige externe Behandlungsbedürftigkeit (z.B. Psychiatrie)<br />
notwendig ist<br />
• sich das Kind dauerhaft den therapeutischen und pädagogischen<br />
Maßnahmen entzieht und in den pädagogischen Prozess nicht integrieren<br />
lässt<br />
• eine dauerhafte Gefährdung der anderen Kinder oder der<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht<br />
• das Kind aus der geschlossenen Unterbringung wiederholt entweicht<br />
• das Kind die geschlossene Unterbringung nicht aushält<br />
• das Täter-Verhalten dauerhaft fortgeführt wird<br />
• eine disziplinarische Entlassung erfolgt.<br />
Bei einer erfolgreichen Beendigung der Maßnahme kann das Kind in eine<br />
andere Hilfeform überführt werden. Der Wechsel erfolgt federführend durch<br />
das Jugendamt im Rahmen der individuellen Hilfeplanung unter Beteiligung<br />
des Kindes, der Eltern/Personensorgeberechtigten, der Bezugserzieherin/dem<br />
Bezugserzieher, der Einrichtungs- bzw. Erziehungsleitung, einer<br />
pädagogischen Fachkraft der neuen Wohngruppe (wenn das Kind in einer<br />
Wohngruppe des Jugendhilfezentrums <strong>Sannerz</strong> wohnen soll) und der Verfahrenspflegerin/des<br />
Verfahrenspflegers.<br />
Die letzte Phase in der Wohngruppe wird mit dem Kind gemeinsam geplant.<br />
Es wird viel Wert darauf gelegt, dass das Kind selbst seine eigenen Ideen<br />
einbringt und umsetzt.<br />
Bei Krisen und bei der Gefährdung der Fortführung der Maßnahme wird<br />
umgehend das Jugendamt informiert. Das weitere Vorgehen wird in einem<br />
Hilfeplangespräch besprochen (siehe Anlage 14 „Schutzkonzept“).<br />
4.2.3. Leitlinien der diagnostischen, therapeutischen und medizinischen Leistung sowie deren Umsetzung /<br />
Methodische Orientierung<br />
(Der Gliederungsteil 4.2.3. wird nur dann aufgeführt, wenn er als Regelangebot vorhanden ist.)<br />
4.2.3.1. Leitbild / Leitlinien Das Leitbild und die im Konzept formulierten Grundannahmen des Jugendhilfezentrums<br />
<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> sind Grundlage für das Handeln.<br />
Der therapeutische Prozess wird verstanden als ein enges gemeinsames<br />
Wirken von therapeutischen und pädagogischen Interventionen.<br />
Die therapeutischen Leitlinien sind als Ausformulierung des Leitbildes im<br />
Hinblick auf die therapeutischen Leistungen zu betrachten. Sie sollen das<br />
tägliche therapeutische Handeln bestimmen und führen.<br />
Positives, kompetentes Menschenbild<br />
Die Kinder werden als wertvolle Personen betrachtet, die einen guten Kern<br />
haben – wenn dieser auch unter einer harten Schale verborgen sein mag.<br />
Ihre Personwürde ist zu achten.<br />
Sie sind fähig sich mitzuteilen und ihr Wollen zu äußern. Auch sind sie in der<br />
Lage neben den Menschenrechten altersangemessene Rechte und<br />
Pflichten wahrzunehmen. Dazu gehört es, Entscheidungen im Hinblick auf<br />
die eigene Lebensgestaltung und im Hinblick auf das Miteinander einer<br />
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Gruppe zu treffen sowie Verantwortung für die eigenen Entscheidungen zu<br />
übernehmen.<br />
Freiwilligkeit und Veränderungswille<br />
Man kann niemanden gegen seinen Willen verändern oder therapieren,<br />
vielmehr kann der Therapeut dem Klienten bei gewünschten Veränderungen<br />
nur assistieren – durchführen / verändern, muss dieser sich selbst. Konkret<br />
bedeutet das, dass sich jedes Kind freiwillig für eine Therapie entscheiden<br />
muss und im Laufe der Maßnahme eine internale Motivation für die<br />
Therapie entwickeln soll. Die therapeutische Fachkraft unterstützt das Kind<br />
bei seiner Entscheidungsfindung und Motivation.<br />
Vertrauen und Verstehen<br />
Jedes Kind kommt mit einer ganz eigenen Lebensgeschichte mit bestimmten<br />
Lebenserfahrungen, die in konkreten Lebenssituationen gemacht wurden.<br />
Es gilt das problematische Verhalten des Kindes als seinen Lösungsversuch<br />
für seine konkreten Erfahrungen in seiner konkreten Lebenssituation<br />
verstehen zu lernen. Voraussetzung für dieses Verstehen ist es das<br />
Vertrauen des Kindes zu gewinnen, denn wenn das Kind der psychologischen<br />
Fachkraft vertraut, erschließt es ihr sein Leben und lässt sie an seinen<br />
Kognitionen teilhaben.<br />
Individuelle und ganzheitliche therapeutische Begleitung<br />
Die psychologische Fachkraft begleitet jedes Kind individuell unter Beachtung<br />
der Bedürfnisse, Ressourcen und Kompetenzen des jeweiligen Kindes<br />
sowie der von ihm gezeigten problematischen Verhaltensweisen und eines<br />
eventuell vorliegenden psychiatrischen Störungsbildes. Sie ist nicht nur<br />
bezüglich therapeutischer Fragen Ansprechperson für das Kind, sondern<br />
begleitet es auch bei anderen (Lebens-)Fragen. Um solche Gesprächsmöglichkeiten<br />
zu gewährleisten, ist die psychologische Fachkraft auch (außerhalb<br />
der Therapiezeiten) im Gruppenalltag präsent.<br />
Schritt um Schritt<br />
Der therapeutische Prozess besteht aus Fort- und Rückschritten, die mit<br />
dem Kind immer wieder thematisiert werden. Zusammen mit dem Kind werden<br />
die aktuellen Schritte / Themen ausgewählt. Das Kind wird als kompetent<br />
angesehen, um zu entscheiden, an welchem Thema es arbeiten<br />
möchte und kann. Die Entscheidungsfindung wird jedoch von der psychologischen<br />
Fachkraft begleitet und supervidiert. Auch wird das Kind dazu angehalten<br />
seine Auseinandersetzung mit den Themen kontinuierlich zu reflektieren<br />
und zu entscheiden, ob diese derzeit erfolgreich ist oder nicht. Das<br />
Kind muss in den therapeutischen Sitzungen aktiv mitarbeiten und kann<br />
diese mitgestalten.<br />
Miteinander von Therapie und Pädagogik<br />
Der therapeutische Prozess wird verstanden als enges gemeinsames Wirken<br />
von therapeutischen und pädagogischen Interventionen. Problematische<br />
Verhaltensweisen, die sich im (pädagogischen) Alltag zeigen, können<br />
in der Therapie aufgegriffen werden. In den therapeutischen Sitzungen erlernte<br />
Methoden oder Vorsätze sollten sich im Alltag bewähren. Deswegen<br />
ist ein intensiver Austausch zwischen pädagogischen und psychologischen<br />
Fachkräften notwendig.<br />
Kompetenzsicherung<br />
Die psychologische Fachkraft erweitert kontinuierlich ihre personale und<br />
fachliche Kompetenz durch Fortbildungen. Regelmäßig reflektiert sie ihre<br />
Arbeit bezüglich der Leitlinien und der Qualität ihrer Arbeit – dafür steht ihr<br />
kollegiale Beratung zur Verfügung. Sie nimmt an den Supervisionen teil.<br />
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4.2.3.2. Umsetzung<br />
Organisatorische Einbindung Die therapeutische Arbeit ist auf vielfältige Weise in den pädagogischen<br />
Bereich eingebunden. Zum Zweck des Informationsaustausches nimmt die<br />
psychologische Fachkraft unter der Woche an den täglichen Übergabegesprächen<br />
zur Mittagszeit teil. Therapeutische und pädagogische Interventionen<br />
können während der wöchentlichen Teamsitzung beraten und aufeinander<br />
abgestimmt werden. Eine pädagogische Fachkraft ist bei den zwei<br />
Mal wöchentlich stattfindenden gruppentherapeutischen Sitzungen anwesend.<br />
Die Bezugserzieherin/der Bezugserzieher besprechen mit den Kindern<br />
die gruppentherapeutischen Inhalte nach. Die psychologische Fachkraft<br />
ist über die therapeutischen Gespräche hinaus im Rahmen ihrer Arbeitszeit<br />
im Gruppenalltag präsent.<br />
Die interne psychologische Fachkraft nimmt hierbei folgende Aufgaben<br />
wahr:<br />
• Mitwirkung bei Neuaufnahmen und Entlassungen<br />
• Mitwirkung bei der Erstellung der Hilfepläne nach § 36 SGB VIII<br />
• Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Hilfen<br />
• Therapeutische Interventionen im Gruppenalltag<br />
• Mitgestaltung und Durchführung von (erlebnis-) pädagogischen<br />
Einheiten<br />
• Einzel- und Gruppengespräche<br />
• Einzel- und Gruppentherapie<br />
• Einzelkonsultation<br />
• Teamkonsultation<br />
• Interne Fortbildungen<br />
• Teaminterne Fallbesprechungen<br />
• Vorbereitung von und Beteiligung an Kontakten zur Kinder- und<br />
Jugendpsychiatrie<br />
• Maßnahmen zur Gruppenintegration<br />
• Einleitung therapeutischer, entwicklungs- oder<br />
persönlichkeitsfördernder Maßnahmen etc.<br />
• Identifikation psychischer Störungen (in Kooperation mit der<br />
externen psychologischen Fachkraft und der Kinder- und<br />
Jugendpsychiatrie Herborn)<br />
• Erfolgskontrolle nach pädagogischen oder therapeutischen<br />
Interventionen<br />
• Beratung und Coaching der Mitarbeiter bei pädagogischen<br />
Interventionen<br />
• Eltern- und Familienberatung<br />
• Elterntraining (z.B. STEP)<br />
• Regelmäßiger Kontakt zum externen psychiatrischen und<br />
psychologischen Fachdienstteam.<br />
Die Erziehungsleitung ist die direkte Ansprechperson des externen<br />
psychiatrischen und psychologischen Fachdienstteams und Vorgesetzte der<br />
internen psychologischen Fachkraft.<br />
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Diagnostisches Vorgehen Die Eingangsdiagnostik jedes Kindes startet parallel zum Beginn der Maßnahme<br />
und soll nach spätestens drei Monaten abgeschlossen sein. Sie<br />
beinhaltet eine Vorstellung und ggf. weiterführende Behandlung des Kindes<br />
bei der Kinder- und Jugendpsychiaterin des externen Fachdienstteams, die<br />
psychologische Diagnostik (u.a. vorhandene Gutachten) und deren<br />
Überprüfung durch Teammitglieder des externen psychiatrischen und<br />
psychologischen Fachdienstes und eine Untersuchung durch den Hausarzt.<br />
In die psychologische Diagnostik fließen Eindrücke und Ergebnisse aus<br />
Einzelgesprächen, Familiengesprächen und dem Gruppenalltag ein.<br />
Die Einzelgespräche der psychologischen Fachkraft mit dem Kind umfassen<br />
eine ausführliche Anamnese, die Exploration des Aufnahmegrundes, störungsbild-<br />
bzw. deliktspezifische Testdiagnostik sowie verschiedene, altersangemessene,<br />
persönlichkeitsbezogene Verfahren.<br />
An Familienbesuchstagen werden neben Beobachtungen der Interaktion<br />
zwischen Bezugspersonen und Kind auch Familiengespräche geführt, die<br />
Aufschluss über Psychodynamik und Bindungsmuster innerhalb der Familie<br />
sowie über das Erziehungsverhalten der Eltern/Bezugspersonen geben<br />
sollen. Die Fremdanamnese dient auch der Rekonstruktion der bisherigen<br />
Lebensgeschichte des Kindes aus der Perspektive der Bezugspersonen<br />
sowie dem Auffinden von Ressourcen des Kindes.<br />
Sollte es den Bezugspersonen nicht möglich sein an den Familienbesuchstagen<br />
teilzunehmen oder sollten sie dies verweigern, so werden, die<br />
Einwilligung der Bezugspersonen vorausgesetzt, Hausbesuche angestrebt.<br />
Der Gruppenalltag liefert Erkenntnisse über das Sozialverhalten, den Umgang<br />
mit Grenzen anderer Menschen, das Verhalten in Konfliktsituationen<br />
und die Wahrnehmung und das Wahrnehmungsvermögen des Kindes. Darüber<br />
hinaus werden die Probleme und Ressourcen des Kindes deutlich.<br />
Wir arbeiten eng und kontinuierlich mit Psychiatern und der zuständigen<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrie zusammen.<br />
Die Beobachtungen und Erfahrungen mit dem Kind fließen in die regelmäßig<br />
stattfindenden Fallbesprechungen ein. Gegebenenfalls regen wir eine<br />
weitere Diagnostik im Persönlichkeits- und Leistungsbereich an.<br />
Wir wenden vorwiegend folgende diagnostisch-methodische Instrumentarien<br />
an:<br />
• Explorationsgespräche mit dem Kind und den Eltern/Personensorgeberechtigten,<br />
ggf. auch mit weiteren Familienangehörigen<br />
• Gespräche mit den unmittelbaren Bezugspersonen<br />
• Zielgerichtete Beobachtungen, die in den Fallbesprechungen reflektiert<br />
werden.<br />
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Therapieverfahren und Indikation<br />
Der therapeutische Prozess beinhaltet Veränderungen in den kognitiven,<br />
emotionalen und sozialen Strukturen sowie in den Handlungsstrategien und<br />
der Impulskontrolle des Kindes und seines Familiensystems.<br />
Impulse für diese Veränderungen erhält das Kind in den vereinbarten einzeltherapeutischen<br />
Sitzungen, zweimal wöchentlich stattfindenden<br />
Gruppentherapien, Therapietagen bzw. –wochen, täglichen Reflexionen und<br />
Gesprächen mit Erziehern, Familiengesprächen, verschiedenen<br />
erlebnispädagogischen Projekten und dem Gruppenalltag. Sofern das<br />
Bezugssystem sich nicht verweigert, werden die Familiengespräche durch<br />
die interne psychologische Fachkraft monatlich durchgeführt.<br />
Der therapeutische Prozess beinhaltet folgende Bereiche:<br />
• Umstrukturierung unangemessener Kognitionen<br />
• Entwicklung angemessener Verhaltensweisen<br />
• Stabilisierung und Aufbau von Selbstsicherheit<br />
• Sensibilisierung für das Erleben und den Ausdruck von Emotionen<br />
• Förderung von Empathie<br />
• Soziales Kompetenztraining<br />
• Stärkung des Selbstwertes<br />
• Stärkung der Selbstkontrolle<br />
• Steigerung der Selbstmanagementfertigkeiten<br />
• Aufbau und Erfahrung positiver Beziehungen<br />
• Umgang mit Gewalt (z.B. Antiaggressionstraining)<br />
• Suchtmittelproblematik<br />
• Traumabearbeitung<br />
• Bearbeitung der massiven oppositionellen Verweigerungshaltung<br />
• Bearbeitung der Bindungsstörungen<br />
Im therapeutischen Prozess arbeiten die interne und die externen<br />
psychiatrischen und psychologischen Fachkräfte eng zusammen und<br />
koordinieren ihre klientbezogene Zusammenarbeit.<br />
Im Laufe der Therapie werden zusätzlich individuelle Ziele je nach Problematik<br />
des Kindes gesetzt, die in <strong>Teil</strong>ziele untergliedert werden. Beispielsweise<br />
werden bei delinquenten Kindern mit Störung des Sozialverhaltens<br />
als therapeutische Ziele neben den bereits genannten die folgenden angestrebt:<br />
• Offenlegung begangener Delikte<br />
• Aufgabe von Verleugnungsstrategien / Lügen<br />
• Veränderung kognitiver Verzerrungen<br />
• Erarbeitung des persönlichen Deliktkreislaufes<br />
• Bearbeitung des Themas „kriminelle peer-group“<br />
• Entwicklung von Auswegen aus dem Kreislauf und Umsetzung<br />
dieser im Alltag<br />
• Übernahme von Verantwortung<br />
• Rückfallprävention<br />
• Bewusstseinsentwicklung von selbst und fremd gefährdendem<br />
Verhalten<br />
Bei der Begleitung des Bezugssystems durch psychologische und pädagogische<br />
Fachkräfte stehen weitere Ziele im Mittelpunkt, die von der Problematik<br />
des Kindes und den Bedürfnissen der Bezugspersonen abhängen.<br />
Solche Zielen können sein:<br />
• Bewältigung der Trennung von dem Kind<br />
• Umgang mit Schuldgefühlen der Bezugspersonen<br />
• Kenntnisnahme der Delikte des Kindes und Auseinandersetzung mit<br />
diesen<br />
• Entwicklung von Verständnis für den Deliktkreislauf des Kindes<br />
• Erarbeitung von Handlungsstrategien im Umgang mit dem Kind<br />
• Unterstützung bei einer konstruktiven Kontaktpflege zu dem Kind<br />
• Planung, Vorbesprechung und anschließende Reflexion von<br />
Wochenendbesuchen – sowohl des Bezugssystems in der Wohngruppe<br />
als auch des Kindes Zuhause.<br />
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Um die psychologisch-therapeutische Arbeit mit dem Kind effektiv und effizient<br />
gestalten zu können, werden individuelle Ressourcen und Kompetenzen<br />
des Kindes in die therapeutischen Maßnahme integriert und zugleich<br />
werden diese Maßnahmen auf die kognitiven Kompetenzen des Kindes<br />
angepasst.<br />
Folgende psychologisch-therapeutische Methoden finden unter anderem<br />
Anwendung:<br />
Kognitiv-behaviorale Therapieansätzen<br />
Klientzentrierte Gesprächsmethoden<br />
Konfrontative Therapiegespräche<br />
Systemische Ansätze<br />
Kreative Therapiemethoden<br />
Spieltherapeutische Methoden<br />
Die beschriebenen psychologischen Arbeitsmethoden werden in diverse<br />
therapeutische Settings integriert und in diesen angewendet, um die Kinder<br />
umfassend therapeutisch begleiten und behandeln zu können:<br />
Jedes Kind erhält ein wöchentliches einzeltherapeutisches Gesprächsangebot.<br />
Die Inhalte des einzeltherapeutischen Settings bestehen analog<br />
zu den gruppentherapeutischen Elementen aus deliktorientierten Aspekten<br />
und allgemeintherapeutischen Inhalten.<br />
In den zweimal wöchentlich stattfindenden gruppentherapeutischen<br />
Sitzungen werden deliktspezifische und allgemeintherapeutische<br />
Thematiken, Problem- und Fragestellungen behandelt. Weiterhin haben die<br />
Kinder die Möglichkeit, eigene Themen und Fragen in die Gruppe<br />
einzubringen. Die gruppentherapeutischen Elemente werden als essentiell<br />
erachtet, um einen erfolgreichen und positiven Verlauf der Hilfemaßnahme<br />
zu ermöglichen, da die Kinder ihr problematisches Verhalten häufig im<br />
Gruppensetting entwickelten und zeigten. Die gruppendynamischen<br />
Prozesse und Schwerpunktthemen können in den Schulferien innerhalb von<br />
mehrtägigen Therapietagen (bis hin zu einer Therapiewoche) intensiviert<br />
werden, um das intensive Lernen und Fördern einer positiven Entwicklung<br />
der Selbstreflexion zu erleichtern.<br />
Um eine ganzheitliche positive Veränderung und Entwicklung zu begünstigen,<br />
besteht eine starke Vernetzung und Kooperation des pädagogischen<br />
mit dem therapeutischen Bereich. Die Umsetzung therapeutischer Inhalte<br />
und Elemente wird unterstützt durch die Präsenz der psychologischen<br />
Fachkraft im Gruppenalltag. Durch eine reflektierende und intervenierende<br />
Begleitung können sowohl die pädagogischen Fachkräfte als auch die Kinder<br />
effizient unterstützt werden.<br />
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Therapieevaluation Die Evaluierung der therapeutischen Interventionen erfolgt in den<br />
Einzelgesprächen, der Reflexion, der in den therapeutischen Sitzungen<br />
erlernten Methoden oder gefassten Vorsätze im Alltag und durch die Reflexion<br />
der erreichten Stufe im Stufenplan. Darüber hinaus wird der pädagogische<br />
und therapeutische Prozess in den regelmäßig stattfindenden Fallbesprechungen<br />
reflektiert und evaluiert.<br />
4.2.4. Kooperation<br />
Die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe wird durch das Institut<br />
für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH (IKJ), Mainz (siehe Anlage 15<br />
„Kooperationsvereinbarung“) zunächst für 2 2/3 Jahre (Basismodul)<br />
wissenschaftlich begleitet und evaluiert.<br />
In einer gemeinsamen Sitzung werden zweimal im Jahr mit der Einrichtungsleitung,<br />
dem IKJ, dem Jugendamt/der Heimaufsicht und dem Landesjugendamt<br />
die Ergebnisse der Evaluation und die bisherigen Erfahrungen<br />
vorgestellt und reflektiert.<br />
4.2.4.1. Schulen Innerhalb der Einrichtung gibt es eine enge Abstimmung und Kooperation<br />
zwischen der Johann-August-Waldner-Schule und der<br />
intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe.<br />
Die Beschulung der Kinder der Wohngruppe „Murialdo“ erfolgt durch die<br />
Johann-August-Waldner-Schule in folgenden Varianten:<br />
1. Beschulung in der intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe<br />
„Murialdo“ des Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> in Form von:<br />
a) einer Inhouse-Klasse in der Wohngruppe „Murialdo“<br />
b) häuslichem Sonderunterricht (für die Klassenstufe 4) in der<br />
Wohngruppe „Murialdo“<br />
2. Beschulung in den Räumlichkeiten der Johann-August-Waldner-<br />
Schule (ab Stufe 3 des Stufenplans) in Form von:<br />
a) häuslichem Sonderunterricht (für die Klassenstufe 4)<br />
b) Unterricht im Klassenverband (für die Klassenstufen 5-9)<br />
Die Lehrkräfte arbeiten eng mit den pädagogischen Fachkräften und den<br />
psychologischen Fachkräften zusammen. Die pädagogischen Fachkräfte<br />
unterstützen das Lehrerteam der Inhouse-Klasse und die Lehrkraft des<br />
häuslichen Sonderunterricht während der Unterrichtszeit.<br />
Die Gesamteinrichtung kooperiert mit den orts- bzw. kreisansässigen<br />
Schulen mit dem Ziel eines gestalteten Übergangs in eine andere Schule<br />
(nach der Stufe 4).<br />
(Siehe Anlage 12 „Wohnen und Schule“ und <strong>Leistungsvereinbarung</strong> Schule)<br />
4.2.4.2. Ausbildungsstätten Innerhalb unserer Einrichtung kooperieren die verschiedenen Bereiche zum<br />
Wohle des Kindes in enger Abstimmung miteinander. Nach Bedarf, Alter<br />
und persönlichen Voraussetzungen können die jungen Menschen an<br />
berufsorientierenden Maßnahmen teilnehmen. In der Regel ist das eine<br />
Maßnahme nach dem Aufenthalt in der intensivpädagogischtherapeutischen<br />
Wohngruppe.<br />
Die Ausbilder stehen im Kontakt mit den jeweils zuständigen Berufsschulen,<br />
der Handwerkskammer und der IHK.<br />
Es gibt eine Kooperation mit den anderen Einrichtungen im Verbund <strong>Don</strong><br />
<strong>Bosco</strong> der Deutschen Provinz der Salesianer <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s.<br />
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4.2.4.3. Örtliches und / oder<br />
fallzuständiges Jugendamt<br />
4.2.4.4. Sonstige (interne /<br />
externe)<br />
Bei allen Prozessen des Hilfeplanverfahrens wird eng und kontinuierlich mit<br />
dem Jugendamt zusammengearbeitet. Der regelmäßige Austausch mit dem<br />
Jugendamt ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche zielgerichtete<br />
Entwicklung des Kindes.<br />
Entwicklungsberichte werden nach Vereinbarung mit dem Jugendamt<br />
regelmäßig verfasst und besprochen. Am Ende der Maßnahme erhält das<br />
Jugendamt einen Abschlußbericht.<br />
Die zeitnahe Information des Jugendamtes und der Heimaufsicht über besondere<br />
Ereignisse, die die Maßnahmen im Hilfeplan beeinflussen (z.B.<br />
Krisen, Beschwerden), ist selbstverständlich und ermöglicht ein schnelles<br />
und adäquates Handeln (siehe Anlage 14 „Schutzkonzept“).<br />
<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> arbeitet mit Ärzten und Therapeuten vor Ort, der Drogenberatungsstelle,<br />
Psychiatern, der zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrie,<br />
der Schuldnerberatungsstelle, der Jugendberufshilfe des Main-<br />
Kinzig-Kreises und der Arbeitsagentur zusammen. Im Einzelfall werden<br />
Kooperationspartner gesucht.<br />
Kooperationsverträge bestehen mit:<br />
• mit dem IKJ Mainz.<br />
4.2.4.5. Sozialraum Es ist uns ein wichtiges Anliegen, mit den verschiedenen sozialen Einrichtungen<br />
und Beratungsstellen vor Ort zu kooperieren.<br />
Die Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen und der Beteiligung der Bevölkerung<br />
am Leben des Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> (Feste,<br />
Tag der Offenen Tür etc. ist uns ein Anliegen. Ab Stufe 3 kann das Kind an<br />
Veranstaltungen auf dem Gelände des Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong><br />
<strong>Sannerz</strong> und ab der Stufe 4 außerhalb des Geländes teilnehmen.<br />
Die Einrichtung <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> ist eingebunden in die Caritas der<br />
Diözese Fulda. Die Leitungen sämtlicher Jugendhilfeeinrichtungen treffen<br />
sich regelmäßig zu Informationsaustausch und Weiterentwicklung von Qualitätsaspekten.<br />
Darüber hinaus arbeitet <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> in der Caritas<br />
auf Hessenebene mit.<br />
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4.2.5. Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte<br />
4.2.5.1. Definition fachlicher<br />
Standards und Prozeduren<br />
Hinsichtlich der Stellen- und Aufgabenbeschreibung ist jede/r Mitarbeiter/in<br />
an der Ablauf- und Organisationsstruktur beteiligt. Daraus ergibt sich, dass<br />
alle Mitarbeiter/innen durch ständige Reflexion der Arbeitsprozesse und<br />
Selbstevaluation beauftragt sind, das Konzept und somit die Arbeit mit den<br />
Kindern weiter zu entwickeln.<br />
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, sich aktiv am Prozess<br />
der Weiterentwicklung zu beteiligen.<br />
Pädagogische Standards und Prozessbeschreibungen werden kontinuierlich<br />
entwickelt und evaluiert. Die Erkenntnisse der verschiedenen Reflexionsprozesse<br />
(Team- und Fallbesprechungen, Klausurtagungen u.a.) fließen in<br />
die Weiterentwicklung ein.<br />
4.2.5.2. Besprechungsstruktur Die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe ist in folgende<br />
Besprechungen eingebunden:<br />
Leiterkonferenz: Die Steuerung aller übergreifenden Prozesse liegt bei der<br />
Leiterkonferenz des Jugendhilfezentrums <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong>, das sich aus<br />
der Einrichtungs-, Erziehungs-, Schul-, Ausbildungs- und Verwaltungsleitung<br />
zusammensetzt. Für die Bearbeitung von Sachfragen können weitere<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einbezogen werden. In den wöchentlich<br />
stattfindenden Sitzungen findet eine gegenseitige Information statt und alle<br />
organisatorischen und strukturellen Belange der Gesamteinrichtung werden<br />
besprochen.<br />
Gruppenleiterkonferenz: Die Erziehungsleitung bespricht monatlich mit<br />
den Gruppenleitungen aus dem vollstationären Bereich aktuelle, pädagogische<br />
und organisatorische Fragestellungen.<br />
Team: Im wöchentlichen Team reflektieren alle hauptamtlichen pädagogischen<br />
und therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der<br />
intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe ihre pädagogische und<br />
therapeutische Arbeit und regeln alle organisatorischen Fragen.<br />
Im Rahmen der Teamgespräche finden regelmäßige Fallbesprechungen<br />
unter Einbeziehung der Dokumentationen und des gesamten Umfeldes<br />
(systemischer Ansatz) statt. Im Mittelpunkt steht die Erstellung und Fortschreibung<br />
der Erziehungsplanung für die einzelnen Kinder. Darin werden<br />
das weitere pädagogische Vorgehen sowie <strong>Teil</strong>ziele und Maßnahmen beschrieben<br />
und vereinbart. Die Gestaltung und Weiterentwicklung des strukturierten<br />
Gruppenalltags ist ebenso Thema wie aktuelle gruppendynamische<br />
Prozesse. Im Team werden die nächsten Hilfeplangespräche vorbereitet.<br />
Die Ergebnisse der jeweiligen Teambesprechungen werden in Protokollen<br />
festgehalten.<br />
Krisenintervention: Bei akutem Bedarf oder in Krisensituationen finden<br />
kurzfristig Teamgespräche statt.<br />
Klausurtagung: Mindestens einmal im Jahr findet für das Team eine Klausurtagung<br />
statt, in der die Qualität der Arbeit reflektiert und eine zielgerichtete<br />
Qualitätsentwicklung vereinbart wird.<br />
Übergabegespräche: Innerhalb des Tages finden während der Schulzeit<br />
vier und ansonsten drei Übergaben statt:<br />
• 06:15 bis 06:30 Uhr Nachtdienst/Nachtbereitschaft mit dem<br />
Frühdienst<br />
• 07:15 bis 07:30 Uhr Frühdienst mit dem Lehrerteam (Schulzeit)<br />
• 13:00 bis 13:30 Uhr Frühdienst mit dem Tagdienst und der<br />
internen psychologischen Fachkraft<br />
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4.2.5.3. Interne Dokumentation<br />
und Berichtswesen<br />
4.2.5.4. Qualitätsmanagement,<br />
Verfahren, Prozesse<br />
• 22.00 bis 22:30 Uhr Tagdienst mit dem Nachtdienst/<br />
der Nachtbereitschaft<br />
Evaluationsgespräche: Zweimal im Jahr findet ein Evaluationsgespräch<br />
zwischen der Einrichtungsleitung, dem IKJ Mainz, dem<br />
Jugendamt/Heimaufsicht und dem Landesjugendamt statt. Hier werden die<br />
Ergebnisse der Evaluation und die bisherigen Erfahrungen vorgestellt und<br />
reflektiert.<br />
Kollegiale Koordination: Zwischen dem externen psychiatrischen und<br />
psychologischen Fachdienstteam und der internen psychologischen<br />
Fachkraft findet monatlich ein kollegialer Austausch und die Koordination<br />
der Zusammenarbeit und der therapeutischen Arbeit mit den Kindern statt.<br />
Die Jugendhilfesoftware ADAMS bietet ein Komplettsystem für die Einrichtung<br />
und für die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe.<br />
Im pädagogischen Bereich erfolgt mit der Software ADMAS die Abrechnung,<br />
die Verwaltung, die Hilfeplanung und das Führen eines Kassenbuches.<br />
Für jedes Kind wird eine individuelle Tagesdokumentation geführt. Die pädagogischen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren die täglichen<br />
Ereignisse mit dem Kind in einem elektronischen Tagebuch. Ebenfalls werden<br />
alle Arzttermine, wichtigen Erlebnisse, der Gruppenprozess und Interventionen<br />
mit dem Kind computergestützt festgehalten. Die gesamte Hilfeplanung<br />
und Dokumentation erfolgt mit dem Softwareprogramm ADAMS.<br />
Jede/r pädagogische Mitarbeiter/in hat die Verpflichtung, sich über die aktuellen<br />
Geschehnisse bezüglich des Kindes anhand der Dokumentation und<br />
der Übergaben zu informieren.<br />
Team- und Einzelsupervision<br />
Teamsupervision ist ein fester Bestandteil für die Qualitätssicherung. Alle<br />
vier Wochen findet eine Teamsupervision statt, um vor allem Fälle, die<br />
Gruppe, einzelne Situationen und das Team (Teamentwicklung) zu reflektieren.<br />
Ein Mitarbeiter der Wohngruppe bleibt im pädagogischen Dienst. Bei<br />
Bedarf wird ein zweiter Mitarbeiter aus der Supervision geholt.<br />
Darüber hinaus steht jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbeiter ein eigenes Kontingent<br />
über vier Stunden Einzelsupervision zur Verfügung. Bei Bedarf und<br />
nach Absprache mit der Erziehungsleitung kann das Kontingent erhöht werden.<br />
Kollegiale Beratung und Selbstreflexion gehören zur Professionalität des<br />
Teams und werden gefördert.<br />
Fortbildung<br />
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird regelmäßig und zielgerichtet die<br />
Möglichkeit der Fortbildung gegeben. Dafür wird ein Fortbildungsplan von<br />
der Erziehungsleitung erstellt.<br />
Darüber hinaus finden regelmäßig interne Fortbildungen zu wichtigen gruppenspezifischen<br />
Themen statt. Mindestens zwei interne Fortbildungen<br />
werden jährlich von dem externen psychiatrischen und psychologischen<br />
Fachdienstteam angeboten. Der aktuelle Bedarf der pädagogischen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht dabei im Vordergrund. Ziel dieser<br />
Fortbildungen ist u.a. das Kennen lernen und reflektieren von<br />
Störungsbildern und die Erweiterung der Handlungskompetenz. Die<br />
Förderung der eigenen Interventions- und Kommunikationsfähigkeit im<br />
Gruppenalltag und in Grenzsituationen ist besonders entscheidend.<br />
Weiterhin findet einmal im Jahr eine Fortbildung zum Schutzkonzept der<br />
Einrichtung (§8a SGB VIII) statt.<br />
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Unterstützende und begleitende Hilfe können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
bei Bedarf von externen Einrichtungen (z.B. Jugendhilfezentrum<br />
<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> Helenenberg,) und vom Kinder- und Jugendpsychiater erhalten.<br />
Klausurtagung<br />
Mindestens einmal im Jahr findet für das Team eine Klausurtagung statt, in<br />
der die Qualität der Arbeit reflektiert und eine zielgerichtete Qualitätsentwicklung<br />
vereinbart wird.<br />
EVAS und ELDiB<br />
Analog der anderen Wohngruppen und der Praxisklasse der Johann-August-Waldner-Schule<br />
in <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong> wird die Qualitätssicherung und<br />
-entwicklung mit den Instrumenten EVAS (Evaluation erzieherischer Hilfen)<br />
und „ELDiB“ (Entwicklungstherapeutischer / Entwicklungspädagogischer<br />
Lernziel-Diagnose-Bogen) sicher gestellt.<br />
Qualitätsmanagementbeauftragte<br />
Der/die Qualitätsmanagementbeauftragte eruiert ihm Rahmen von Qualitätszirkeln<br />
und durch die Überprüfung von Standards und Prozessen den<br />
Ist- und Soll-Stand (Konzept/<strong>Leistungsvereinbarung</strong>) der<br />
intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe und unterstützt sie bei<br />
der Weiterentwicklung.<br />
Evaluation<br />
Die intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe wird durch das Institut<br />
für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH (IKJ), Mainz zunächst für 2 2/3 Jahre<br />
(Basismodul) wissenschaftlich begleitet. Nach dem Basismodul besteht die<br />
Möglichkeit zur Durchführung eines 2-jährigen Aufbaumoduls.<br />
„Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation sollen eine empirischfachlich<br />
fundierte Argumentation nach innen und nach außen ermöglichen.<br />
Insbesondere soll überprüft werden, inwieweit und für welches Klientel die<br />
intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppe als geeignetes<br />
pädagogisches Modell gelten kann.“ 11<br />
In einer gemeinsamen Sitzung werden zweimal im Jahr die Ergebnisse der<br />
Evaluation und die bisherigen Erfahrungen der Einrichtungsleitung, dem IKJ,<br />
dem Jugendamt/der Heimaufsicht und dem Landesjugendamt vorgestellt<br />
und gemeinsam reflektiert.<br />
Jugendhilfeplanung<br />
Die Einrichtung ist aktiv an der Jugendhilfeplanung des Main-Kinzig-Kreises<br />
beteiligt. Der Einrichtungsleiter ist Mitglied der AG nach § 78 SGB VIII. Es<br />
besteht die Bereitschaft, die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Jugendhilfe<br />
im Landkreis mitzugestalten.<br />
11 Macsenaere, Michael; Klein, Joachim: Wissenschaftliche Begleitung der Intensivpädagogischen Gruppe im<br />
Jugendhilfezentrum <strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong> <strong>Sannerz</strong>, Mainz, 1. März 2011, S. 2<br />
Seite 37 von 40
4. 2.6. Umsetzung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII<br />
Aufgabenstellung für Jugendamt und Freien Träger<br />
4.2.6.1 Zuständigkeiten beim Freien<br />
Träger<br />
4.2.6.2 Schutzkonzept<br />
der Einrichtung<br />
Einrichtungsleiter<br />
Erziehungsleitung (insoweit erfahrene Fachkraft)<br />
Beauftragte für Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz /<br />
Kindeswohlgefährdung<br />
Ombudsmann<br />
(Siehe insgesamt Anlage 14 „Schutzkonzept“)<br />
Der präventive Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz ist seit<br />
August 2010 in den Richtlinien für die Einrichtungen der Salesianer<br />
<strong>Don</strong> <strong>Bosco</strong>s in der deutschen Provinz verbindlich beschrieben. Die<br />
Umsetzung wird vom Träger kontinuierlich begleitet und evaluiert.<br />
Externe Ansprechpartner sowie interne Beauftrage sind hierfür<br />
bestellt.<br />
Gemäß dem Leitbild und der Richtlinie „Präventiver Kinder-, Jugend-<br />
und Mitarbeiterschutz“ haben die Kinder,<br />
Personensorgeberechtigten und Verfahrenspfleger die Möglichkeit<br />
ihre Beschwerden, Anregungen und Anliegen zu äußern, um ihre<br />
Rechte zu wahren und um sich an der qualitativen Verbesserung<br />
der Einrichtung zu beteiligen.<br />
Als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen für den präventiven<br />
Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz /<br />
Kindeswohlgefährdung stehen den Kindern vier Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern in der Einrichtung zur Seite. Allen Kindern, Personensorgeberechtigten<br />
und Verfahrenspflegern sind die<br />
verschieden Ansprechpartner (siehe Anlage 9 „Wir sind für dich<br />
da.“) bekannt. Die Telefonnummern werden bei der Aufnahme<br />
schriftlich weitergegeben und in der Wohngruppe ausgehängt.<br />
Die Telefonnummer und die Dienstzeit der Heimaufsicht werden<br />
bei der Aufnahme schriftlich weitergeben und in der Wohngruppe<br />
ausgehängt.<br />
Mit der Einrichtung der Stelle eines objektiven Ombudsmanns als<br />
Ansprechpartner für die Kinder, Personensorgeberechtigten und<br />
Verfahrenspfleger ist eine unabhängige externe Anlaufstelle geschaffen,<br />
die einzig und allein den Interessen dieser Personen<br />
verpflichtet ist und zur Einrichtung vermitteln soll.<br />
Die konkrete Ausgestaltung im Jugendhilfezentrum sieht folgendes<br />
vor:<br />
• Der Ombudsmann ist eine in der Jugendhilfe erfahrene<br />
unabhängige Person, die die Einrichtung kennt und ehrenamtlich<br />
tätig ist.<br />
• Die Telefonnummer des Ombudsmanns ist allen Kindern,<br />
Personensorgeberechtigten und Verfahrenspflegern bekannt.<br />
Die Informationen hängen in der Wohngruppe. Veränderungen<br />
teilt der Gruppenleiter den Kindern im Rahmen der<br />
Gruppenbesprechung mit.<br />
• Die Kinder, Personensorgeberechtigten und Verfahrenspfleger<br />
haben zu jeder Zeit die Möglichkeit mit dem Ombudsmann in<br />
Verbindung zu treten. Hierfür steht für die Kinder im Wohn-<br />
/Essbereich ein zugängiges Telefon mit den freigeschaltenen<br />
Telefonnummern zur Verfügung.<br />
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4.2.6.2.1 Methoden zur Abschätzung<br />
des Gefährdungsrisikos<br />
• Alle 6 Wochen findet im Jugendhilfezentrum eine Sprechstunde<br />
statt. Bei Erkrankung bzw. Urlaub des Ombudsmannes wird die<br />
Sprechstunde von einer Vertrauensperson wahrgenommen. Die<br />
Termine werden den Kindern in der Gruppenbesprechung<br />
angekündigt und hängen in der Wohngruppe aus. Die<br />
Sprechstunde findet im Raum für die Einzel- und<br />
Gruppengespräche der psychologischen Fachkräfte statt. Eine<br />
vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.<br />
• Die Beschwerden können sowohl schriftlich als auch mündlich<br />
an den Ombudsmann erfolgen. Er muss sie schriftlich<br />
dokumentieren und aufbewahren.<br />
• Für die schriftliche Kontaktaufnahme steht ein Formular als<br />
Hilfsmittel zur Verfügung.<br />
• Der Ombudsmann hat das Recht zur Klärung von Vorfällen, von<br />
erkannten oder vermuteten Missständen und zum Einbringen<br />
von Verbesserungsvorschlägen in den entsprechenden Gremien<br />
der Einrichtung innerhalb einer Frist von zwei Wochen<br />
vorzusprechen. Die Ergebnisse werden dokumentiert.<br />
(Einrichtungsleiter, Leitungsteam, Gruppenteam).<br />
• Kann im Rahmen der Gespräche zwischen Ombudsmann und<br />
Einrichtungsleiter bzw. Leitungsteam keine Lösung im Sinne des<br />
Kindes oder das Abstellen eines Misstandes herbeigeführt<br />
werden, muss der Ombudsmann den Träger hinzuziehen. Im<br />
Falle der Zustimmung des Kindes bzw. der<br />
Personensorgeberechtigten kann er auch Kontakt mit dem<br />
fallzuständigen Jugendamt aufnehmen.<br />
• Dem Ombudsmann steht nach Rücksprache mit den<br />
Personensorgeberechtigten der Einsatz aller Rechtsmittel offen.<br />
• Die schriftliche Information der Kinder, Personensorgeberechtigten<br />
und Verfahrenspfleger über diese Stelle und die verschiedenen<br />
Möglichkeiten der Kontaktnahme erfolgt beim Aufnahmeverfahren.<br />
Zur Qualitätssicherung findet jährlich eine Evaluation der Zusammenarbeit<br />
und der eingegangenen Beschwerden und Anregungen<br />
mit dem Ombudsmann und dem Leitungsteam statt.<br />
Bei besonderen Vorkommnissen wird die Heimaufsicht informiert.<br />
Die Einrichtung stellt sicher, dass die Fachkräfte den Schutzauftrag<br />
nach § 8a Abs 1 SGB VIII in entsprechender Weise wahrnehmen<br />
und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit<br />
erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Diesbezüglich wirken die Fachkräfte<br />
bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme<br />
von Hilfen hin, wenn sie diese für erforderlich halten, und<br />
informieren das Jugendamt, falls die angenommenen Hilfen nicht<br />
ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.<br />
Ebenso wird gemäß § 72a SGB VIII sichergestellt, dass die Einrichtung<br />
keine Personen beschäftigt die rechtskräftig wegen einer<br />
Straftat nach §§ 171,174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184 f oder<br />
225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 Strafgesetzbuch verurteilt<br />
wurden.<br />
• Ausführliches Einstellungsgespräch<br />
• Bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen muss<br />
von den Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Abs.<br />
5 und §30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes<br />
vorgelegt werden<br />
• <strong>Teil</strong>nahme an Trägertagen mit anschließendem Gespräch<br />
mit der Einrichtungsleitung<br />
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4.2.6.2.2 Einbeziehung und Einwirkung<br />
auf Eltern / Personensorgeberechtigte,<br />
Kinder und<br />
Jugendliche<br />
4.2.6.2.3 Information des Jugendamtes<br />
• Gestaltete Einarbeitung<br />
• Gestaltung der Probezeit mit Reflexionsgesprächen<br />
• Verfahren und Methoden im Rahmen des präventiven Kinder-<br />
Jugend- und Mitarbeiterschutzes<br />
• Team „Kollegiale Beratung zur Risikoeinschätzung“ (siehe<br />
Anlage 14 „Schutzkonzept“)<br />
Im Rahmen der Partizipation und des Beschwerdemanagements<br />
haben die Eltern/Personensorgeberechtigten und die Kinder die<br />
Möglichkeit ein- und mitzuwirken.<br />
Im Rahmen des Prozesses der „Kollegialen Beratung zur<br />
Risikoeinschätzung“ wird ein Gespräch mit Eltern /<br />
Personensorgeberechtigten und dem Kind/ Jugendlichen geführt.<br />
Vorkommnisse werden dem Jugendamt umgehend mündlich und<br />
schriftlich mitgeteilt. Bei Bedarf findet zur weiteren Vorgehensweise<br />
kurzfristig ein Hilfeplangespräch statt.<br />
(Siehe Anlage 14: „Schutzkonzept/Prozessabläufe“)<br />
4.2.6.3 Dokumentation Schriftliche Dokumentation aller Prozessschritte anhand des<br />
Dokuments „Kindeswohlgefährdung“ (Siehe Anlage 14<br />
„Schutzkonzept“).<br />
4.2.6.4 Eignung<br />
der Mitarbeiter/ innen<br />
4.2.6.5 Kooperation und Evaluation<br />
unter Berücksichtigung des<br />
Datenschutzes<br />
Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses<br />
von allen pädagogischen und psychologischen Fachkräften<br />
in regelmäßigen Abständen.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zur sachgerechten<br />
Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII jährlich<br />
fortgebildet.<br />
EVAS, IKJ Mainz<br />
Anlagen:<br />
Anlage 01: Übersicht Dienstplan Murialdo<br />
Anlage 02: Fallbesprechung<br />
Anlage 03: Lageplan der intensivpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe<br />
Anlage 04: Organigramm<br />
Anlage 05: Mitarbeiter der Wohngruppe Murialdo mit Qualifikation<br />
Anlage 06: Infoblatt Gruppenregeln<br />
Anlage 07: Stufenplan mit Informationsblatt für die Kinder<br />
Anlage 08: Infoblatt Ombudsmann<br />
Anlage 09: Wir sind für dich da! (Liste mit Ansprechpartnern: Ombudsmann, Heimaufsicht etc.)<br />
Anlage 10: Was Du für den Einzug in die Wohngruppe mitbringen solltest / kannst<br />
Anlage: 11: Flyer der Einrichtung<br />
Anlage 12: Wohnen und Schule<br />
Anlage 13: beispielhafter Wochenablaufplan<br />
Anlage 14: Schutzkonzept<br />
Anlage 15: Kooperationsvereinbarung (mit dem IKJ Mainz) (wird bis 30.09.2012 nachgereicht)<br />
Anlage 16: Kooperationsvereinbarung mit dem psychiatrischen - psychologischen Fachdienstteam<br />
(wird bis 30.09.2012 nachgereicht)<br />
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