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Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Landrat [pdf]

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Erfurt, 51 von Gründe: Gemäß Das Nach<br />

Staatsanwaltschaft<br />

Erfurt<br />

Aktenzeichen: 580 Js 10613/08 (Bitte stets angeben)<br />

Telefon-Nr.: 0361/3775-400<br />

Telefax-Nr.: 0361/3775-401<br />

Durchwahl-Nr.: 0361/3775355<br />

Sachbearbeiter: Herr StA Tilch<br />

Staatsanwaltschaft Erfurt<br />

:postfach 900434, 99107 Erfuß<br />

Herrn<br />

Frank KuschelArnstädter<br />

str<br />

99096 Erfurt<br />

strafanzeige vom<br />

<strong>gegen</strong> Benno Raufhold<br />

wegen Untreue<br />

Sehr geehrter Herr Kuschel,<br />

02.06.2008/GR<br />

der Einleitung <strong>eines</strong> <strong>Ermittlungsverfahrens</strong> habe ich mitVerfügung<br />

vom 20.05.2008 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnungabgesehen.<br />

§ 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren<br />

wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wennhierfür<br />

zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese<br />

müssen es nach <strong>den</strong> kriminalistischen Erfahrungen als möglich<br />

erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt.<br />

ist hier nicht der Fall. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte<br />

für eine Strafbarkeit des Beschuldigten wegen Untreue<br />

sind trotz des -nach <strong>den</strong> Feststellungen des Thüringer Innenministeriums<br />

-haushalts- und vergaberechtswidrigen Abschlusses<br />

<strong>eines</strong> Ingenieurvertrages zur Ausführungsplanung, Vergabe, Bauleitung<br />

(Leistungsphasen V -VIII), Bauvermessung und besondere<br />

Leistungen nicht ersichtlich. Der Tatbestand der Untreue setzt<br />

gern. § 266 StGB das vorsätzliche Verursachen <strong>eines</strong> Scha<strong>den</strong>svoraus,<br />

der hier nach kriminalistischen Erfahrungen nicht nach-weisbar<br />

ist.<br />

der V~rordnung über die Honorare für Leistungen derArchitekten'<br />

'und der Ingenieure -Honorarordnung für Architekten<br />

und Ingenieure (HOAI) -ist zwar gern. § 4 Abs. 1 HOAI einHonorar<br />

zu vereinbaren, dieses darf allerdings weder die in<br />

der Verordnung festgelegen Mindestsätze unterschreiten noch die<br />

Höchstsätze überschreiten. Innerhalb dieses Rahmens, der anhand<br />

der anrechenbaren Kosten des Objekts und entsprechend der<br />

Hausanschrift: Rudolfstraße<br />

46. 99092 Erfurt. Vermittlung 0361/3775-400. Telefax: 0361/ 3775-401<br />

Sprechzeiten : Mo. bis 00. 8.30 -12.00 Uhr u. 13.30 -15.00 Uhr. Fr. 8.30 -12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung<br />

Bankverbindung: Zahlstelle bei dem Amtsgericht Erfurt. Postbank NL Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) Konto-Nr. 585250606


Darüber gez.<br />

2<br />

Honorarzone zu bestimmen ist, besteht daher Vertragsfreiheit.<br />

Für <strong>den</strong> konkreten Fall bedeutet dies, dass soweit lediglich<br />

die Mindestsätze vereinbart bzw. gezahlt wur<strong>den</strong>, kein Scha<strong>den</strong><br />

entstan<strong>den</strong> sein kann, da gern. § 4 Abs. 4 HaAI, diese immer<br />

zu zahlen sind, unabhängig davon an, wer auch unter Einhaltungder<br />

haushalts- und vergaberechtlichen Vorgaben als Architekt<br />

oder Ingenieur beauftragt wurde. Soweit jedoch -was die<br />

Begründung des Vergabevorschlages vom 08.05.07 nahe legt<br />

-Mittelwerte vereinbart wur<strong>den</strong>, ist ein Scha<strong>den</strong> in der Höhe<br />

der Differenz zwischen dem Mindestsatz und dem Mittelsatz<strong>den</strong>kbar.<br />

Eine verfolgbare Straftat kann jedoch nur angenommenwer<strong>den</strong>,<br />

wenn dem Beschuldigten aller Voraussicht nach auch<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong> könnte, dass bei Einhaltung der haushaltsund<br />

vergaberechtlichen Vorgaben sich ein anderes leistungsfähiges<br />

und leistungsbereites Ingenieurbüro an der Ausschreibungbeteiligt,<br />

dabei weniger als <strong>den</strong> Mittelsatz aber nicht weniger<br />

als <strong>den</strong> Mindestsatz angeboten und <strong>den</strong> Zuschlag erhalten hätte.Dies<br />

ist angesichts der speziellen Erfordernisse des geplanten<br />

umfangreichen Bauvorhabens an der Kreisabfalldeponie Wolfsberg<br />

sowie des durch <strong>den</strong> Zuwendungsbescheid eng gefassten Zeitrah-mens<br />

zur Baudurchführung hier nicht nachweisbar.<br />

hinaus sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich,dass<br />

dem Beschuldigten nachgewiesen wer<strong>den</strong> könnte, er habe<br />

<strong>den</strong> haushalts- und vergaberechtswidrigen Ausschluss <strong>eines</strong><br />

leistungsfähigen und leistungsbereiten preiswerteren Ingenieur-büros<br />

billigend in Kauf genommen, obwohl in der Begründung desVergabevors<br />

die Annahme des Mittelwertes als berechtigt<br />

bezeichnet wor<strong>den</strong> war.<br />

Hochachtungsvoll<br />

Tilch<br />

staatsanwalt<br />

Diese Mitteilung wurde<br />

halb keine Unterschrift,<br />

elektronisch erstellt und enthält des-wofür<br />

um Verständnis gebeten wird.

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