Umweltberatung Dipl.- Ing. Roland Winkelhardt KG
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<strong>Umweltberatung</strong> <strong>Dipl</strong>.- <strong>Ing</strong>. <strong>Roland</strong> <strong>Winkelhardt</strong> <strong>KG</strong><br />
Abwassersatzung<br />
<strong>Umweltberatung</strong> <strong>Dipl</strong>. –<strong>Ing</strong>. <strong>Roland</strong> <strong>Winkelhardt</strong> <strong>KG</strong> Beethovenstraße 8 45529 Hattingen<br />
Tel.: 02324/39558-0 Fax.: 02324/39558-29 http://www.ubwin.de e-mail:voss@ubwin.de<br />
Mitglied im Fachverband<br />
Jeder Betreiber einer öffentlichen Abwasseranlage [Kanalnetz,<br />
Rückhaltebecken, Kläranlagen etc.] ist verpflichtet den ordnungsgemäßen<br />
Betrieb seiner Anlagen durch eine Satzung sicherzustellen. Die Satzung regelt<br />
die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen. Die Einhaltung der<br />
Benutzungsbeschränkungen ist zu überwachen [Abwasserkataster,<br />
gewerbliches Abwasser, Beprobung Indirekteinleiter, Überwachung der<br />
Kläranlagenzuläufe auf Schadstoffeinleitungen etc.].<br />
Betreiber sind: Kommunen, Verbände oder private Firmen<br />
Schutzziele: Erhalt der Bausubstanz<br />
Schutz der Mitarbeiter vor schädlichen Einflüssen<br />
Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Kläranlagen<br />
Benutzungsbeschränkungen gelten unmittelbar für den Indirekteinleiter;<br />
jeder Indirekteinleiter ist verpflichtet von sich aus die Satzung zu beachten.<br />
Einige Satzungen enthalten eine Anzeige/Genehmigungspflicht für die<br />
Einleitung von gewerblichem Abwasser.<br />
Einleitgrenzwerte und Auflagen nach der Satzung gelten unabhängig von<br />
bestehenden wasserrechtlichen Grenzwerten und Auflagen.<br />
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