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STADT FRIEDRICHSHAFEN<br />

Sitzungsvorlage<br />

Drucksache-Nr. 2011 /<br />

Dienststelle: Stadtbauamt-Abt. GRÜ<br />

Aktenzeichen: SBA – Zo-wä<br />

Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):<br />

Ausfertigungen:<br />

Stp – SBA – SBA-GRÜ – RPA – OVE – OVA -<br />

OVK<br />

Datum, Unterschrift:<br />

Gez. Kübler<br />

BM Hauswald _______________ Oberbürgermeister ________________<br />

I. BM Dr.-Ing. Köhler _______________<br />

Betreff: Herstellung von Gräbern auf den städt. Friedhöfen<br />

Vergabe der Leistungen<br />

Anlage: Gebühren Grabherstellung – Städtevergleich (pdf-Datei)<br />

Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 1 Arbeitstag vor<br />

den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die<br />

Präsentation gewährleistet werden kann.<br />

MS Office 2003 Dateien<br />

(inkl. ppt, .mpp)<br />

Folien<br />

(ungeeignet)<br />

DVD .pdf-, htm-<br />

Dateien<br />

Zeitdauer des Tagesordnungspunktes: 10 min<br />

Vortrag / Experte: in Ortschaften: Ortsvorsteher, im TA: Hr. Himmer<br />

Gremium: Vorberatung/Datum vorgesehene Entöffentscheidung/Datumlich Ortschaftsrat Ettenkirch<br />

x<br />

(für den Friedhof<br />

Ettenkirch)<br />

Ortschaftsrat Ailingen<br />

16.11.2011<br />

(für die Friedhöfe Ailingen<br />

und Berg)<br />

16.11.2011 x<br />

Ortschaftsrat Kluftern<br />

(für den Friedhof Kluftern)<br />

17.11.2011 x<br />

Technischer Ausschuss 15.11.2011 x<br />

Video (VHS)<br />

C:\PROGRA~2\DOCUME~1\CTS\docbases\ris_fn01\config\temp_sessions\7549263139898560739\Beschlussvorschlag.doc<br />

nichtöffentl.<br />

Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):<br />

DS 26/2001


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein<br />

Kosten: einmalige Kosten Betrag: EUR<br />

jährliche Folgekosten:<br />

Personalkosten: Betrag: EUR<br />

Sachkosten: Betrag: ca. 116.400 EUR<br />

Zuschüsse einmalige Einnahme(n) Betrag: EUR<br />

bzw.<br />

Beiträge: laufende (jährlich) Betrag: EUR<br />

MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:<br />

Städt. Haushalt VWH VMH<br />

Friedhöfe altes Stadtgebiet Fipo.: 1.7510.6340.000<br />

Friedhöfe im Stadtteil Ailingen Fipo.: 1.7511.6340.000<br />

Friedhöfe im Stadtteil Kluftern Fipo.: 1.7512.6340.000<br />

Friedhöfe im Stadtteil Ettenkirch Fipo.: 1.7513.6340.000<br />

Haushalt Zepp.Stiftung VWH VMH Fipo:<br />

Zur Verfügung stehende Mittel<br />

(Planansatz und Haushaltsausgabenrest lfd. Jahr): EUR<br />

Noch bereitzustellen: (Haushaltsjahre 2012 ff )<br />

Friedhöfe altes Stadtgebiet Fipo.: 1.7510.6340.000, jährl. 90.200,00 EUR<br />

Friedhöfe im Stadtteil Ailingen Fipo.: 1.7511.6340.000, jährl. 17.500,00 EUR<br />

Friedhöfe im Stadtteil Kluftern Fipo.: 1.7512.6340.000, jährl. 5.100,00 EUR<br />

Friedhöfe im Stadtteil Ettenkirch Fipo.: 1.7513.6340.000, jährl. 3.600,00 EUR<br />

Summe: jährlich ca. 116.400,00 EUR<br />

Deckungsvorschlag: Entsprechende Gebühreneinnahmen auf Fipos<br />

Friedhöfe im alten Stadtgebiet Fipo.: 1.7510.1110.000<br />

Friedhöfe im Stadtteil Ailingen Fipo.: 1.7511.1110.000<br />

Friedhöfe im Stadtteil Kluftern Fipo.: 1.7512.1110.000<br />

Friedhöfe im Stadtteil Ettenkirch Fipo.: 1.7513.1110.000<br />

Beschlussantrag: (ggf. Fortsetzungsblatt verwenden)<br />

2<br />

Die Herstellung von Gräbern (Öffnen und Schließen der Gräber) auf dem Hauptfriedhof<br />

und den städt. Friedhöfen Fischbach, Jettenhausen und in den Ortschaften Ailingen,<br />

Kluftern und Ettenkirch wird auf der Grundlage des Angebots vom 30.09.2011 ab dem<br />

01.01.2012 bis zum 31.12.2016 mit anschließender Verlängerungsmöglichkeit um weitere<br />

5 Jahre an die Firma Grabtechnik Bürzle vergeben. Für die städtischen Friedhöfe in den<br />

Ortschaften Ailingen, Kluftern und Ettenkirch gilt dies vorbehaltlich der Zustimmung durch<br />

die jeweiligen Ortschaftsräte.


Erläuterung:<br />

Der Vertrag mit der Firma Grabtechnik Bürzle läuft zum 31.12.2011 aus.<br />

3<br />

Da es sich um eine sehr spezielle Tätigkeit handelt, die eine besondere Qualifikation,<br />

Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfordert, wurde zur Neuausschreibung das<br />

Verfahren des „Öffentlichen Teilnahmewettbewerbes mit anschließender beschränkter<br />

Ausschreibung“ ausgewählt. Die Ortschaften Ailingen, Kluftern und Ettenkirch haben sich<br />

diesem Ausschreibungsverfahren angeschlossen.<br />

Die Aufforderung zur Teilnahme an dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb wurde am Sa.<br />

23.07.2011 in der Schwäbischen Zeitung und im Südkurier veröffentlicht.<br />

Hierauf hatte folgender Unternehmer einen Teilnahmeantrag gestellt:<br />

1. Firma Grabtechnik Bürzle, Haldenstraße 11, 88094 Oberteuringen.<br />

Weitere Bewerber gab es keine.<br />

Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (VOB Teil A § 6, Abs. Punkt (3),<br />

hat die Fa. Bürzle in den vergangenen Jahren unter Beweis gestellt.<br />

Der Eröffnungstermin der anschließenden beschränkten Ausschreibung fand am<br />

04.10.2011 statt mit folgendem Ergebnis:<br />

Angebot der Firma Grabtechnik Bürzle:<br />

Vergleich der wichtigsten Positionen des Angebotes für das Öffnen und Schließen der<br />

Gräber mit den jetzigen Preisen:<br />

Angebot der Firma<br />

Bürzle vom<br />

30.09.2011<br />

bisheriger Preis<br />

(gültig seit April 2009)<br />

Normalgrab (Erdbestattung), ab 10 Jahre 370,00 € 248,01 €<br />

Normalgrab, mit Bodenabfuhr 520,00 € 289,15 €<br />

Kindergrab – 0 bis 1 Jahr, Totgeburten 90,00 € 53,55 €<br />

Kindergrab - 1 bis 6 Jahre 155,00 € 101,46 €<br />

Kindergrab - 6 bis 10 Jahre 230,00 € 152,19 €<br />

Tiefgrab (Erdbestattung) 500,00 € 326,91 €<br />

Urnengrab (für Beisetzung in der Erde) 140,00 € 39,46 €<br />

Anonymes Urnengrab (für 16 Urnen) 300,00 € 197,28 €<br />

Grabkammer (Sargbestattung) 380,00 € 253,64 €<br />

Als Anlage zur Sitzungsvorlage sind vergleichsweise Gebühren aus Nachbarkommunen<br />

aufgeführt. In der Aufstellung ist nicht berücksichtigt, dass für 2012 in den<br />

Nachbarkommunen teilweise weitere Gebührenerhöhungen geplant sind. Durch die<br />

angeführten Vergleichsgebühren relativieren sich die insgesamt sehr hohen<br />

Preissteigerungen der Firma Bürzle. Beim Grabaushub für Erdbestattungen sind die<br />

Preise in den anderen Städten mehrheitlich teurer als künftig in <strong>Friedrichshafen</strong>. Beim<br />

Grabaushub für Urnen ergibt sich zwar ein umgekehrtes Bild, aber insgesamt kann<br />

festgestellt werden, dass <strong>Friedrichshafen</strong> auch künftig bei den Grabherstellungskosten<br />

nicht annähernd Spitzenreiter sein wird.<br />

Die Preisvorstellungen der Firma Bürzle können als durchaus angemessen bewertet<br />

werden.


Auftragswert und Verrechnung im Haushalt<br />

4<br />

Auf der Basis durchschnittlich zu erwartender Bestattungsfälle und der vorgesehenen<br />

Laufzeit des Vertrages bis zum 31.12.2016 ergibt sich ein Gesamtvolumen des Vertrages<br />

von ca. 582.000 Euro. Die hierfür erforderlichen Mittel werden anteilig jeweils jährlich auf<br />

den Haushaltsstellen „Aushebung von Gräbern“ 1.7510.634000.0 (Altes Stadtgebiet),<br />

1.7511.6340.000. (Stadtteil Ailingen), 1.7512.6340.000 (Stadtteil Kluftern) und<br />

1.7513.6340.000 (Stadtteil Ettenkirch) zur Verfügung gestellt. Die Einnahme<br />

entsprechender Mittel ist durch die Berechnung der Leistung an die Angehörigen gemäß<br />

Bestattungsgebührensatzung der Stadt <strong>Friedrichshafen</strong> durch die Friedhofsverwaltung<br />

gewährleistet und erfolgt auf den Fipos „Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren“ des<br />

jeweiligen Unterabschnittes.<br />

Die Bestattungsgebührensatzung soll 2012 eine neue, entsprechende Fassung erhalten.<br />

Vertragsklauseln für Preisanpassungen<br />

Einen weiteren Bestandteil des bisherigen Vertrages stellte die Preisgleitklausel dar, die<br />

eine Anpassung der Preise an die allgemeine Preisentwicklung darstellte. Dies soll auch in<br />

den neuen Vertrag mit aufgenommen werden, und zwar in zweierlei Hinsicht:<br />

Preisänderungen sollen für den Lohnanteil in dem Rahmen erfolgen, wie sich der Lohn<br />

eines Baumaschinenführers der Lohngruppe 4 gemäß Tarifvertrag für das Baugewerbe<br />

(Tarifvertrag „TV Lohn/West“, zuletzt vom 28.4.2011) verändert.<br />

Neben dieser „Lohngleitklausel“ soll zusätzlich für Treibstoffkosten folgendes vereinbart<br />

werden:<br />

Es wird eine Anpassung der Treibstoffkosten für Geräte gemäß den Jahresindizes für<br />

Verbraucherpreise, „Heizöl und Kraftstoffe“ des Statistischen Bundesamts (Fachserie 17,<br />

Reihe 2) vereinbart.<br />

Als Ausgangsberechnungsgrundlage wird der zum Jahresende 2011 (vom statistischen<br />

Bundesamt) festgestellte Wert zugrunde gelegt.<br />

Die Anpassung erfolgt jährlich für das Folgejahr auf Grundlage des jeweils<br />

zurückliegenden Jahres, erstmalig für das Jahr 2013. Die Anpassung findet Anwendung<br />

bei einer Abweichung des Heizöl- und Kraftstoff-Jahresindizes von mehr als 5% der<br />

jeweiligen Jahre gegenüber dem Folgejahr. Bezugsgröße für die Berechnungen ist hierbei<br />

der Jahrespreisindex des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2011.<br />

Die Berücksichtigung der Preisänderungen erfolgt gemäß dem in der Kalkulation des<br />

Unternehmers angegebenen Anteil für Betriebskosten der Maschinen/Geräte.

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