PDF: 74.48 KB - Friedrichshafen
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STADT FRIEDRICHSHAFEN<br />
Sitzungsvorlage<br />
Drucksache-Nr. 2011 /<br />
Dienststelle: Stadtbauamt-Abt. GRÜ<br />
Aktenzeichen: SBA – Zo-wä<br />
Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):<br />
Ausfertigungen:<br />
Stp – SBA – SBA-GRÜ – RPA – OVE – OVA -<br />
OVK<br />
Datum, Unterschrift:<br />
Gez. Kübler<br />
BM Hauswald _______________ Oberbürgermeister ________________<br />
I. BM Dr.-Ing. Köhler _______________<br />
Betreff: Herstellung von Gräbern auf den städt. Friedhöfen<br />
Vergabe der Leistungen<br />
Anlage: Gebühren Grabherstellung – Städtevergleich (pdf-Datei)<br />
Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 1 Arbeitstag vor<br />
den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die<br />
Präsentation gewährleistet werden kann.<br />
MS Office 2003 Dateien<br />
(inkl. ppt, .mpp)<br />
Folien<br />
(ungeeignet)<br />
DVD .pdf-, htm-<br />
Dateien<br />
Zeitdauer des Tagesordnungspunktes: 10 min<br />
Vortrag / Experte: in Ortschaften: Ortsvorsteher, im TA: Hr. Himmer<br />
Gremium: Vorberatung/Datum vorgesehene Entöffentscheidung/Datumlich Ortschaftsrat Ettenkirch<br />
x<br />
(für den Friedhof<br />
Ettenkirch)<br />
Ortschaftsrat Ailingen<br />
16.11.2011<br />
(für die Friedhöfe Ailingen<br />
und Berg)<br />
16.11.2011 x<br />
Ortschaftsrat Kluftern<br />
(für den Friedhof Kluftern)<br />
17.11.2011 x<br />
Technischer Ausschuss 15.11.2011 x<br />
Video (VHS)<br />
C:\PROGRA~2\DOCUME~1\CTS\docbases\ris_fn01\config\temp_sessions\7549263139898560739\Beschlussvorschlag.doc<br />
nichtöffentl.<br />
Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):<br />
DS 26/2001
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein<br />
Kosten: einmalige Kosten Betrag: EUR<br />
jährliche Folgekosten:<br />
Personalkosten: Betrag: EUR<br />
Sachkosten: Betrag: ca. 116.400 EUR<br />
Zuschüsse einmalige Einnahme(n) Betrag: EUR<br />
bzw.<br />
Beiträge: laufende (jährlich) Betrag: EUR<br />
MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:<br />
Städt. Haushalt VWH VMH<br />
Friedhöfe altes Stadtgebiet Fipo.: 1.7510.6340.000<br />
Friedhöfe im Stadtteil Ailingen Fipo.: 1.7511.6340.000<br />
Friedhöfe im Stadtteil Kluftern Fipo.: 1.7512.6340.000<br />
Friedhöfe im Stadtteil Ettenkirch Fipo.: 1.7513.6340.000<br />
Haushalt Zepp.Stiftung VWH VMH Fipo:<br />
Zur Verfügung stehende Mittel<br />
(Planansatz und Haushaltsausgabenrest lfd. Jahr): EUR<br />
Noch bereitzustellen: (Haushaltsjahre 2012 ff )<br />
Friedhöfe altes Stadtgebiet Fipo.: 1.7510.6340.000, jährl. 90.200,00 EUR<br />
Friedhöfe im Stadtteil Ailingen Fipo.: 1.7511.6340.000, jährl. 17.500,00 EUR<br />
Friedhöfe im Stadtteil Kluftern Fipo.: 1.7512.6340.000, jährl. 5.100,00 EUR<br />
Friedhöfe im Stadtteil Ettenkirch Fipo.: 1.7513.6340.000, jährl. 3.600,00 EUR<br />
Summe: jährlich ca. 116.400,00 EUR<br />
Deckungsvorschlag: Entsprechende Gebühreneinnahmen auf Fipos<br />
Friedhöfe im alten Stadtgebiet Fipo.: 1.7510.1110.000<br />
Friedhöfe im Stadtteil Ailingen Fipo.: 1.7511.1110.000<br />
Friedhöfe im Stadtteil Kluftern Fipo.: 1.7512.1110.000<br />
Friedhöfe im Stadtteil Ettenkirch Fipo.: 1.7513.1110.000<br />
Beschlussantrag: (ggf. Fortsetzungsblatt verwenden)<br />
2<br />
Die Herstellung von Gräbern (Öffnen und Schließen der Gräber) auf dem Hauptfriedhof<br />
und den städt. Friedhöfen Fischbach, Jettenhausen und in den Ortschaften Ailingen,<br />
Kluftern und Ettenkirch wird auf der Grundlage des Angebots vom 30.09.2011 ab dem<br />
01.01.2012 bis zum 31.12.2016 mit anschließender Verlängerungsmöglichkeit um weitere<br />
5 Jahre an die Firma Grabtechnik Bürzle vergeben. Für die städtischen Friedhöfe in den<br />
Ortschaften Ailingen, Kluftern und Ettenkirch gilt dies vorbehaltlich der Zustimmung durch<br />
die jeweiligen Ortschaftsräte.
Erläuterung:<br />
Der Vertrag mit der Firma Grabtechnik Bürzle läuft zum 31.12.2011 aus.<br />
3<br />
Da es sich um eine sehr spezielle Tätigkeit handelt, die eine besondere Qualifikation,<br />
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfordert, wurde zur Neuausschreibung das<br />
Verfahren des „Öffentlichen Teilnahmewettbewerbes mit anschließender beschränkter<br />
Ausschreibung“ ausgewählt. Die Ortschaften Ailingen, Kluftern und Ettenkirch haben sich<br />
diesem Ausschreibungsverfahren angeschlossen.<br />
Die Aufforderung zur Teilnahme an dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb wurde am Sa.<br />
23.07.2011 in der Schwäbischen Zeitung und im Südkurier veröffentlicht.<br />
Hierauf hatte folgender Unternehmer einen Teilnahmeantrag gestellt:<br />
1. Firma Grabtechnik Bürzle, Haldenstraße 11, 88094 Oberteuringen.<br />
Weitere Bewerber gab es keine.<br />
Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (VOB Teil A § 6, Abs. Punkt (3),<br />
hat die Fa. Bürzle in den vergangenen Jahren unter Beweis gestellt.<br />
Der Eröffnungstermin der anschließenden beschränkten Ausschreibung fand am<br />
04.10.2011 statt mit folgendem Ergebnis:<br />
Angebot der Firma Grabtechnik Bürzle:<br />
Vergleich der wichtigsten Positionen des Angebotes für das Öffnen und Schließen der<br />
Gräber mit den jetzigen Preisen:<br />
Angebot der Firma<br />
Bürzle vom<br />
30.09.2011<br />
bisheriger Preis<br />
(gültig seit April 2009)<br />
Normalgrab (Erdbestattung), ab 10 Jahre 370,00 € 248,01 €<br />
Normalgrab, mit Bodenabfuhr 520,00 € 289,15 €<br />
Kindergrab – 0 bis 1 Jahr, Totgeburten 90,00 € 53,55 €<br />
Kindergrab - 1 bis 6 Jahre 155,00 € 101,46 €<br />
Kindergrab - 6 bis 10 Jahre 230,00 € 152,19 €<br />
Tiefgrab (Erdbestattung) 500,00 € 326,91 €<br />
Urnengrab (für Beisetzung in der Erde) 140,00 € 39,46 €<br />
Anonymes Urnengrab (für 16 Urnen) 300,00 € 197,28 €<br />
Grabkammer (Sargbestattung) 380,00 € 253,64 €<br />
Als Anlage zur Sitzungsvorlage sind vergleichsweise Gebühren aus Nachbarkommunen<br />
aufgeführt. In der Aufstellung ist nicht berücksichtigt, dass für 2012 in den<br />
Nachbarkommunen teilweise weitere Gebührenerhöhungen geplant sind. Durch die<br />
angeführten Vergleichsgebühren relativieren sich die insgesamt sehr hohen<br />
Preissteigerungen der Firma Bürzle. Beim Grabaushub für Erdbestattungen sind die<br />
Preise in den anderen Städten mehrheitlich teurer als künftig in <strong>Friedrichshafen</strong>. Beim<br />
Grabaushub für Urnen ergibt sich zwar ein umgekehrtes Bild, aber insgesamt kann<br />
festgestellt werden, dass <strong>Friedrichshafen</strong> auch künftig bei den Grabherstellungskosten<br />
nicht annähernd Spitzenreiter sein wird.<br />
Die Preisvorstellungen der Firma Bürzle können als durchaus angemessen bewertet<br />
werden.
Auftragswert und Verrechnung im Haushalt<br />
4<br />
Auf der Basis durchschnittlich zu erwartender Bestattungsfälle und der vorgesehenen<br />
Laufzeit des Vertrages bis zum 31.12.2016 ergibt sich ein Gesamtvolumen des Vertrages<br />
von ca. 582.000 Euro. Die hierfür erforderlichen Mittel werden anteilig jeweils jährlich auf<br />
den Haushaltsstellen „Aushebung von Gräbern“ 1.7510.634000.0 (Altes Stadtgebiet),<br />
1.7511.6340.000. (Stadtteil Ailingen), 1.7512.6340.000 (Stadtteil Kluftern) und<br />
1.7513.6340.000 (Stadtteil Ettenkirch) zur Verfügung gestellt. Die Einnahme<br />
entsprechender Mittel ist durch die Berechnung der Leistung an die Angehörigen gemäß<br />
Bestattungsgebührensatzung der Stadt <strong>Friedrichshafen</strong> durch die Friedhofsverwaltung<br />
gewährleistet und erfolgt auf den Fipos „Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren“ des<br />
jeweiligen Unterabschnittes.<br />
Die Bestattungsgebührensatzung soll 2012 eine neue, entsprechende Fassung erhalten.<br />
Vertragsklauseln für Preisanpassungen<br />
Einen weiteren Bestandteil des bisherigen Vertrages stellte die Preisgleitklausel dar, die<br />
eine Anpassung der Preise an die allgemeine Preisentwicklung darstellte. Dies soll auch in<br />
den neuen Vertrag mit aufgenommen werden, und zwar in zweierlei Hinsicht:<br />
Preisänderungen sollen für den Lohnanteil in dem Rahmen erfolgen, wie sich der Lohn<br />
eines Baumaschinenführers der Lohngruppe 4 gemäß Tarifvertrag für das Baugewerbe<br />
(Tarifvertrag „TV Lohn/West“, zuletzt vom 28.4.2011) verändert.<br />
Neben dieser „Lohngleitklausel“ soll zusätzlich für Treibstoffkosten folgendes vereinbart<br />
werden:<br />
Es wird eine Anpassung der Treibstoffkosten für Geräte gemäß den Jahresindizes für<br />
Verbraucherpreise, „Heizöl und Kraftstoffe“ des Statistischen Bundesamts (Fachserie 17,<br />
Reihe 2) vereinbart.<br />
Als Ausgangsberechnungsgrundlage wird der zum Jahresende 2011 (vom statistischen<br />
Bundesamt) festgestellte Wert zugrunde gelegt.<br />
Die Anpassung erfolgt jährlich für das Folgejahr auf Grundlage des jeweils<br />
zurückliegenden Jahres, erstmalig für das Jahr 2013. Die Anpassung findet Anwendung<br />
bei einer Abweichung des Heizöl- und Kraftstoff-Jahresindizes von mehr als 5% der<br />
jeweiligen Jahre gegenüber dem Folgejahr. Bezugsgröße für die Berechnungen ist hierbei<br />
der Jahrespreisindex des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2011.<br />
Die Berücksichtigung der Preisänderungen erfolgt gemäß dem in der Kalkulation des<br />
Unternehmers angegebenen Anteil für Betriebskosten der Maschinen/Geräte.