Campingverordnung (32 KB) - .PDF - Gemeinde Gaschurn
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Verordnung<br />
Datum: 01.06.2004<br />
AZ: 003-3/Camping/2004<br />
Zeichen: Dr. Alexander Wittwer<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gaschurn</strong> über das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und ähnlichen<br />
beweglichen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen (<strong>Campingverordnung</strong>)<br />
Aufgrund des <strong>Gemeinde</strong>vertretungsbeschlusses vom 26.05.2004 in der 28. Sitzung unter<br />
Tagesordnungspunkt 20 wird gemäß § 14 Abs. 2 Campingplatzgesetz, LGBl.Nr. 34/1981,<br />
58/2001, zum Schutz der Sicherheit und der örtlichen Gemeinschaft, der Landwirtschaft, der<br />
Fremdenverkehrswirtschaft bzw. zum Schutz des Naturhaushaltes sowie des Landschafts-<br />
und Ortsbildes verordnet:<br />
§ 1<br />
Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte dürfen im in der Beilage 1<br />
schraffiert dargestellten Bereich des <strong>Gemeinde</strong>gebietes zu gewerblichen oder touristischen<br />
Zwecken nicht aufgestellt werden.<br />
§ 2<br />
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und ähnlichen beweglichen Unterkünften ist vom<br />
Verbot nach § 1 ausgenommen,<br />
1. auf bewilligten Campingplätzen im Sinne des Campingplatzgesetzes.<br />
2. wenn es ausschließlich zum Eigenbedarf mit Zustimmung des Grundstückseigentümers<br />
oder des sonst zivilrechtlich Berechtigten erfolgt.<br />
3. wenn es anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung oder Feierlichkeit erfolgt.<br />
4. wenn es im öffentlichem Interesse gelegen ist.<br />
§ 3<br />
Wer Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte innerhalb des unter § 1<br />
genannten Bereichs des <strong>Gemeinde</strong>gebietes aufstellt oder aufzustellen versucht, begeht eine<br />
Verwaltungsübertretung gemäß § 19 Abs. 1 lit. e Campingplatzgesetz und macht sich<br />
dadurch strafbar.<br />
<strong>Campingverordnung</strong>_2004.doc Seite 1 von 2
§ 4<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tage in Kraft. Mit diesem<br />
Zeitpunkt tritt die Verordnung über die Untersagung des Aufstellens von Zelten, Wohnwagen<br />
und ähnlichen beweglichen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen gemäß Beschluss<br />
der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 23.12.1987 außer Kraft.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Gaschurn</strong><br />
der Bürgermeister<br />
Gerhard Blaas<br />
<strong>Campingverordnung</strong>_2004.doc Seite 2 von 2