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Fusionsvertrag 1. Vereinbarung über die ... - FSV Gescher

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Zum Zwecke der Fusion schließen der<br />

Der <strong>FSV</strong> <strong>Gescher</strong> 1920 e. V.<br />

und der<br />

SV <strong>Gescher</strong> 08 e.V<br />

folgenden Vertrag:<br />

<strong>Fusionsvertrag</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Vereinbarung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Übertragung des Vermögens<br />

Das Vermögen (Sach - und Bar) der an der Fusion beteiligten Vereine (o.a.) fließt in vollem<br />

Umfang in das Eigentum des SV <strong>Gescher</strong> 08 e.V. Nutzen und Lasten des Vermögens des BSV<br />

Harwick e.V. gehen von dem Fusionsstichtag an den <strong>über</strong>nehmenden Verein <strong>über</strong>.<br />

Der SV <strong>Gescher</strong> 08 wird Gesamtrechtsnachfolger des Vereins <strong>FSV</strong> <strong>Gescher</strong> 1920 e.V. e.V.<br />

Alle Mitglieder erwerben <strong>die</strong> Mitgliedschaft im Fusionsverein. In <strong>die</strong> bisherigen Rechte aus der<br />

jeweiligen Mitgliedschaft wird nicht negativ eingegriffen.<br />

2. Fusionsstichtag<br />

Die Rechte und Pflichten der beteiligten Vereine gehen mit Stichtag:<br />

auf den Fusionsverein <strong>über</strong>.<br />

<strong>1.</strong>Januar 2009<br />

3. Sonderrechte der Mitglieder<br />

Die Rechte aus:<br />

- Ehrenmitgliedschaft<br />

- Ehrenvorsitz<br />

bleiben unberührt..<br />

Dies gilt insbesondere für <strong>die</strong> Beitragsfreistellung.<br />

4. Name des Fusionsvereins<br />

Der Name des Fusionsvereins - SV <strong>Gescher</strong> 08 e. V. - wird von den Mitgliedern des<br />

<strong>über</strong>nehmenden Vereins, der TSG <strong>Gescher</strong> in einer Mitgliederversammlung festgelegt.


5. Umsetzung des Fusionsbeschlusses<br />

Der SV <strong>Gescher</strong> 08 e.V. beruft im Januar 2009 eine Mitgliederversammlung ein, auf der<br />

der Verein <strong>die</strong> neue Satzung beschließt und in der der neue Vorstand gewählt wird.<br />

Der Vorstand gem. § 26 BGB setzt sich zusammen aus je einem Vorstandsmitglied der<br />

fünf fusionierenden Vereine.<br />

Die Projektgruppe Fusion, <strong>die</strong> sich aus Vorstandsmitgliedern der 5 beteiligten Vereinen<br />

zusammensetzt schlägt folgende Besetzung des Vorstandes nach § 26 BGB vor:<br />

<strong>1.</strong> Vorsitzender Rainer Nienhaus TSG <strong>Gescher</strong><br />

2. Vorsitzender Martin Pollmann SF Tornado <strong>Gescher</strong><br />

3. Referent für Finanzen Karl Hummelt <strong>FSV</strong> <strong>Gescher</strong><br />

4. Referent für Sport Jürgen Richter BSV Harwick<br />

5. Referent für Geschäftsführung Hans Wantia TV <strong>Gescher</strong><br />

6. Kostentragung<br />

Die durch <strong>die</strong> Fusion entstehenden Kosten und Steuern trägt der <strong>über</strong>nehmende Verein. Sollte<br />

<strong>die</strong> Verschmelzung scheitern, tragen <strong>die</strong> Vereine <strong>die</strong> entstehenden Kosten zu gleichen Anteilen.<br />

7. Unwirksamkeitsklausel<br />

Sollte eine Bestimmung <strong>die</strong>ses Vertrages unwirksam und/oder undurchführbar sein oder<br />

werden, so wird dadurch <strong>die</strong> Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Die unwirksame/undurchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit in eine solche<br />

wirksame/durchführbare umzudeuten, <strong>die</strong> der unwirksamen/undurchführbaren bei<br />

wirtschaftlicher Betrachtungsweise möglichst nahe kommt.<br />

<strong>Gescher</strong>, den 1<strong>1.</strong> Juni 2008<br />

für den SV <strong>Gescher</strong> 08 e.V. für den <strong>FSV</strong> <strong>Gescher</strong> 1920 e.V.<br />

(<strong>über</strong>nehmender Verein) (Fusionsverein)<br />

<strong>1.</strong> Vorsitzender <strong>1.</strong> Vorsitzender

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