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Protokoll der 76. Sitzung des Bauausschusses am 30 ... - Gauting

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Nie<strong>der</strong>schrift<br />

über die <strong>76.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bauausschusses</strong><br />

G EMEINDE GAUTING<br />

XIII. Wahlperiode 2008 - 2014<br />

<strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Rathaus <strong>Gauting</strong>, Großer <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Sämtliche 13 Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Bauausschusses</strong> waren ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Vorsitzende: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Schriftführerin: Frau Freiberger<br />

Herr Härta<br />

Mitglie<strong>der</strong>: GR’in Cosmovici<br />

GR Deschler<br />

GR’in Franke<br />

GR’in Dr. Freund<br />

GR Groß<br />

GR’in Klinger<br />

GR Nafziger<br />

GR Dr. Sklarek<br />

GR’in Starp<br />

GR’in Strenkert<br />

Außerdem anwesend: Herr Dr. Kühnel / Landrats<strong>am</strong>t Starnberg, Frau Dr. Kares / Kanzlei<br />

Döring Spieß, München<br />

Frau Ait, Frau Eberhardt, Herr Braunstein, Herr Zellner, Herr Graf /<br />

Gemeinde <strong>Gauting</strong><br />

Entschuldigt abwesend: GR’in Högner, GR Meiler;<br />

Beschlussfähigkeit war gegeben.


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 2 von 22<br />

Öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />

1705 Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung<br />

1706 Genehmigung <strong>des</strong> öffentlichen Teils <strong>des</strong> <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> 75. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bauausschusses</strong><br />

<strong>am</strong> 09. April 2013<br />

1707 Laufende Verwaltungsangelegenheiten<br />

1708 Bebauungsplan Nr. 132A/GAUTING <strong>am</strong> Hauptplatz, Teilbereich Grubmühlerfeldstraße<br />

Ost; Zustimmende Kenntnisnahme von den aktualisierten Planunterlagen (Drucksache<br />

Ö 0777)<br />

1709 Bauantrag für die Nutzungsän<strong>der</strong>ung Personalwohnheim (Südflügel, 3. u. 4.<br />

Obergeschoss) in Büroeinheiten in <strong>Gauting</strong>, Robert-Koch-Allee 23, Fl.Nr. 1281 Tfl.<br />

1710 Bauantrag für die Nutzungsän<strong>der</strong>ung von Gewerbeflächen (Ausstellung/Büro - EG<br />

Hauptgebäude) in drei Wohnungen in Buchendorf, Neurie<strong>der</strong> Straße 1; Fl.Nr. 4 –<br />

nochmalige Behandlung -<br />

1711 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. Bauantrag für die<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ung einer Garage in einen Laden für den Eisverkauf in Stockdorf,<br />

Baierplatz 4; Fl.Nr. 1531/3<br />

1712 Bauantrag für die Errichtung eines Zweif<strong>am</strong>ilienhauses mit Garage und zwei offenen<br />

Stellplätzen in <strong>Gauting</strong>, Schrimpfstraße 6; Fl.Nr. 842/4<br />

1713 Bauantrag für die Errichtung eines Zweif<strong>am</strong>ilienhauses mit einer Garage und drei<br />

offenen Stellplätzen in Buchendorf, Stockdorfer Weg 26 und 28, Fl.Nr. 189 südl. Tfl.<br />

1714 Bauantrag für die Errichtung eines Dreif<strong>am</strong>ilienhauses mit Dreifachgarage und offenen<br />

Stellplätzen in <strong>Gauting</strong>, Beckerstraße 2; Fl.Nr. 1343/44<br />

1715 Bauvorbescheidsantrag für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses (1 Laden,<br />

1 Praxis und 1 Wohnung) mit Tiefgarage (7 Stellplätze) und fünf offenen Stellplätzen in<br />

<strong>Gauting</strong>, Münchener Straße 25; Fl.Nr. 941/2<br />

1716 Bauantrag für die Errichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses mit Garage und Stellplatz in<br />

<strong>Gauting</strong>, Römerstraße 27 A; Fl.Nr. 1342 / 38 – Tektur Grundfläche, Wand- und Firsthöhe<br />

Hauptgebäude und Lage Garage -<br />

1717 Bauvorbescheidsantrag für die Errichtung eines Hotels mit 26 – <strong>30</strong> Zimmern in<br />

Stockdorf, Fleckh<strong>am</strong>erstraße 6; Fl.Nr. 1537/7<br />

1718 Bauantrag für die Errichtung einer Einzelgarage mit Geräte- und Fahrradraum u. Antrag<br />

für die Fällung zwei erhaltenswert festgesetzter Bäume (Eiche u. Birke) in <strong>Gauting</strong>,<br />

Kreuzlingerforststraße 33; Fl. Nr. 1422/40 – nochmalige Behandlung -<br />

1719 Bauantrag für die Errichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienwohnhauses mit Carport und Stellplatz in<br />

<strong>Gauting</strong>, Margaretenstraße 5; Fl.Nr. 171/40<br />

1720 Antrag auf Gewährung einer isolierten Befreiung für die Anbringung einer Werbeanlage<br />

„ars coloris“ an <strong>der</strong> Südeinfriedung in <strong>Gauting</strong>, Otto-Braungardt-Straße 2; Fl. Nr. 920/11<br />

1721 Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gauting</strong> für einen Teilbereich


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 3 von 22<br />

zwischen Hauptplatz, Grubmühlerfeldstraße, Schloßstraße und Würm in <strong>Gauting</strong>;<br />

Beschluss über die Einleitung <strong>des</strong> Verfahrens zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />

(Drucksache Ö 0778)<br />

1722 Vollzug <strong>des</strong> Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Benennung von im<br />

Straßenverlauf enthaltenen Brücken und Stegen über die Würm gemäß Art. 52<br />

BayStrWG - Antrag <strong>der</strong> UBG vom 17. Oktober 2011 anlässlich <strong>des</strong> Waldbran<strong>des</strong> in<br />

Stockdorf westlich <strong>der</strong> Bahn im Bereich Anger Klosterholz (Drucksache Ö 0760)<br />

1723 Bebauungsplan Nr. 46-2/GAUTING für den Bereich zwischen Schrimpfstraße,<br />

Sonnwendstraße, Frühlingstraße und Feldstraße – Beschluss über die Abwägung zur<br />

öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 abs. 2 BauGB (Drucksache<br />

ö 0775)einen Teilbereich <strong>der</strong> Unterbrunner und Ammerseestraße – zustimmende<br />

Kenntnisnahme zum Planentwurf (Drucksache Ö 0768)<br />

1724 Bebauungsplan Nr. 170/GAUTING für einen Teilbereich <strong>der</strong> Unterbrunner und<br />

Ammerseestraße – zustimmende Kenntnisnahme zum Planentwurf (Drucksache Ö<br />

0768)<br />

1725 Bebauungsplan Nr. 152/GAUTING östlich <strong>der</strong> Bergstraße; Beschlussfassung über die<br />

während <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und <strong>der</strong><br />

frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen<br />

Anregungen (Drucksache Ö 0776)<br />

1726 Generalsanierung eines Teils <strong>der</strong> alten Realschule <strong>Gauting</strong> in eine 2,5-zügige<br />

Grundschule; Altbau und Turnhalle: Vergabe von Bauleistungen (Drucksache Ö 0779)<br />

1727 Erwerb <strong>der</strong> Modulschule auf <strong>der</strong> Postwiese und weitere Nutzung als Kin<strong>der</strong>haus


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 4 von 22<br />

Nichtöffentliche <strong>Sitzung</strong><br />

Kommentar [T1]: Hier wird<br />

das Inhaltsverzeichnis erzeugt.<br />

Bitte än<strong>der</strong>n Sie hier nichts.<br />

Än<strong>der</strong>ungen werden erst auf den<br />

folgenden Seiten vorgenommen.<br />

ACHTUNG: Das<br />

Inhaltsverzeichnis wird beim<br />

Drucken aktualisiert (Anfrage<br />

durch das System)


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 5 von 22<br />

Öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />

1705 Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung<br />

Die 1. Bürgermeisterin stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.<br />

1706 Genehmigung <strong>des</strong> öffentlichen Teils <strong>des</strong> <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> 75. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bauausschusses</strong><br />

<strong>am</strong> 09. April 2013<br />

Beschluss:<br />

Der öffentliche Teil <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die 75. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bauausschusses</strong> <strong>am</strong> 09. April 2013<br />

wird nach Vorlage ohne Einwand genehmigt.<br />

1707 Laufende Verwaltungsangelegenheiten<br />

Keine Tagesordnungspunkte<br />

1708 Bebauungsplan Nr. 132A/GAUTING <strong>am</strong> Hauptplatz, Teilbereich Grubmühlerfeldstraße<br />

Ost; Zustimmende Kenntnisnahme von den aktualisierten Planunterlagen (Drucksache<br />

Ö 0777)<br />

Sachvorträge: 1. Bürgermeisterin, Frau Servatius, Herr Härta, Herr Dr. Kühnel<br />

Wortmeldungen: GR’in Klinger, GR’in Strenkert, GR’in Dr. Freund, GR’in Franke, GR Dr. Sklarek,<br />

GR Nafziger<br />

Beschluss:<br />

1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von <strong>der</strong> Beschlussvorlage <strong>der</strong> Verwaltung<br />

(Drucksache Ö 0777) vom 25.04.2013.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr.<br />

132A/GAUTING die Variante <strong>der</strong> Ausweisung eines Mischgebiets und daneben in<br />

die Variante <strong>der</strong> Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets zu überprüfen.<br />

o. A.<br />

11:0<br />

o. A.


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 6 von 22<br />

3. Der Bauausschuss nimmt die übrigen in dieser Beschlussvorlage dargestellten<br />

Anpassungen in den Planunterlagen über den Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr.<br />

132A/GAUTING Am Hauptplatz, Teilbereich Grubmühlerfeldstraße Ost; zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

4. Der Planumgriff <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 132A/GAUTING Am Hauptplatz, Teilbereich<br />

Grubmühlerfeldstraße Ost ist entsprechend den dieser Beschlussvorlage ausgeführten<br />

Reduzierungen <strong>des</strong> Plangebiets anzupassen.<br />

1709 Bauantrag für die Nutzungsän<strong>der</strong>ung Personalwohnheim (Südflügel, 3. u. 4.<br />

Obergeschoss) in Büroeinheiten in <strong>Gauting</strong>, Robert-Koch-Allee 23, Fl.Nr. 1281 Tfl.<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Zum Bauantrag nach den Plänen <strong>des</strong> Architekten Dipl.-Ing.-Hochbau Jörg Neubert in <strong>der</strong> Firma<br />

N+L Bauplan Neubert + Leicht GbR, Lichtentanne, mit Eingangsstempel <strong>der</strong> Gemeinde vom 09.<br />

April 2013, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter <strong>der</strong> Maßgabe<br />

erklärt, dass es sich um eine Nutzung im Sinne <strong>des</strong> Bebauungsplanes (klinikaffin) handelt.<br />

Für dieses Bauvorhaben wird gem. § 14 Abs. 2 BauGB einer Ausnahme von <strong>der</strong> für diesen Bereich<br />

geltenden Verän<strong>der</strong>ungssperre zugestimmt.<br />

An<strong>der</strong>sartige Büronutzungen (z.B. Werbeagenturen, freiberufliche Büros usw.) sind nicht zulässig.<br />

Eine genaue Betriebsbeschreibung ist noch vorzulegen.<br />

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen <strong>des</strong> in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr.<br />

141 / GAUTING.<br />

Der evtl. sich ergebende Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landrats<strong>am</strong>t zu prüfen und zu sichern.<br />

1710 Bauantrag für die Nutzungsän<strong>der</strong>ung von Gewerbeflächen (Ausstellung/Büro - EG<br />

Hauptgebäude) in drei Wohnungen in Buchendorf, Neurie<strong>der</strong> Straße 1; Fl.Nr. 4 –<br />

nochmalige Behandlung -<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Zum Bauantrag nach den Plänen <strong>des</strong> Architekten Daniel Seer, Buchendorf, mit Eingangsstempel<br />

<strong>der</strong> Gemeinde vom 5. März 2013, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB<br />

erklärt.<br />

Das Vorhaben berührt Belange <strong>des</strong> Denkmalschutzes, es handelt sich um ein Baudenkmal.<br />

11:0<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 7 von 22<br />

Für die Nutzungsän<strong>der</strong>ung ergibt sich nach <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Gemeinde unter Zugrundelegung<br />

<strong>der</strong> gemeindlichen Stellplatzsatzung ein Bedarf von aufgerundet 5 Stellplätzen und d<strong>am</strong>it ein neuer<br />

Ges<strong>am</strong>tbedarf von ca. 14 Stellplätzen. Der Stellplatzbedarf für die Nutzungsän<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong><br />

neue Ges<strong>am</strong>tstellplatzbedarf sind im Baugenehmigungsbescheid festzuschreiben.<br />

1711 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. Bauantrag für die<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ung einer Garage in einen Laden für den Eisverkauf in Stockdorf,<br />

Baierplatz 4; Fl.Nr. 1531/3<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen <strong>des</strong> Architekten Friedrich<br />

Barth, <strong>Gauting</strong>, mit Eingangsstempel <strong>der</strong> Gemeinde vom 2. April 2013 u. 22. April 2013 (Stellplatzplan),<br />

wird erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt<br />

werden soll.<br />

1712 Bauantrag für die Errichtung eines Zweif<strong>am</strong>ilienhauses mit Garage und zwei offenen<br />

Stellplätzen in <strong>Gauting</strong>, Schrimpfstraße 6; Fl.Nr. 842/4<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Von dem Bauantrag nach den Plänen <strong>des</strong> Bauingenieurs Leonhard Johanni in <strong>der</strong> Firma Johanni<br />

Bauunternehmung GmbH, Deisenhausen, mit Eingangsstempel <strong>der</strong> Gemeinde vom 26. März<br />

2013, wird zustimmend Kenntnis genommen.<br />

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung <strong>der</strong> Baugrenzen (Hauptgebäude nach Westen/Süden<br />

(ca. 4 – 6 m) u. Osten (geringfügig), Garage nach Westen ca. 4 m), <strong>des</strong> Maßes <strong>der</strong><br />

Nutzung (Grundflächen 1 u. 2, Geschossfläche und Geschossflächenzahl) u. wegen Abweichung<br />

von den Gestaltungsvorschriften (Firstrichtung) nicht den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr.<br />

46/GAUTING.<br />

Abweichend vom erteilten Vorbescheid erhöhen sich die Grundfläche (Nebenanlagen <strong>am</strong> Haus<br />

bisher nicht enthalten) und die Geschossflächenzahl (vorher Stän<strong>der</strong>bauweise mit einer Wandstärke<br />

von 0,32 m, nun Ziegelbau mit 0,44 m). Die sich ergebenden Werte liegen im Rahmen <strong>der</strong><br />

Umgebung.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden weiterhin befürwortet. Die<br />

Grundzüge <strong>der</strong> Planung werden wegen bereits zahlreich vorhandener gleicher Überschreitungen<br />

in <strong>der</strong> näheren Umgebung nicht mehr berührt.<br />

Die Abstandsflächenvorschriften sind einzuhalten (siehe Grenzgarage).<br />

11:0<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 8 von 22<br />

Die Höhenlage <strong>der</strong> baulichen Anlage ist festzustellen. Geländeverän<strong>der</strong>ungen sind umgebungsverträglich<br />

vorzunehmen (siehe komplette Aufschüttung <strong>des</strong> Baugrundstücks um ca. 0,16 m).<br />

Gemäß Satzung sind Einfriedungen als Holz-, Maschendraht- o<strong>der</strong> Metallzaun bis zu einer maximalen<br />

Höhe von 1,<strong>30</strong> m und lebende Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.<br />

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen.<br />

Die Türen <strong>der</strong> Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in<br />

die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.<br />

Anfallen<strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.<br />

Der Nachweis <strong>der</strong> Versickerungsmöglichkeit ist zu erbringen.<br />

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr<br />

und ausführende Firmen sind <strong>des</strong>wegen zu verpflichten, den Beginn <strong>der</strong> Erdarbeiten rechtzeitig<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gauting</strong> (Tel. 089 / 89 337 168) und dem Landrats<strong>am</strong>t Starnberg (Tel. 08151 /<br />

148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeuts<strong>am</strong>en Befund umgehend<br />

zu melden, d<strong>am</strong>it sich die Gemeinde o<strong>der</strong> die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landrats<strong>am</strong>t<br />

Starnberg vor Baubeginn wegen <strong>der</strong> Sicherung archäologisch bedeuts<strong>am</strong>er Funde mit den Betroffenen<br />

in Verbindung setzen können.<br />

Zum Schutz <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Normen und Auflagen <strong>der</strong> DIN 18920 und <strong>der</strong> RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen<br />

usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.<br />

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassers<strong>am</strong>melanlage<br />

und bei geeigneter Dachneigung, insbeson<strong>der</strong>e bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.<br />

1713 Bauantrag für die Errichtung eines Zweif<strong>am</strong>ilienhauses mit einer Garage und drei<br />

offenen Stellplätzen in Buchendorf, Stockdorfer Weg 26 und 28, Fl.Nr. 189 südl. Tfl.<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Zum Bauantrag nach den Plänen <strong>der</strong> Architektin Victoria von Gaudecker, Buchendorf, mit<br />

Eingangsstempel <strong>der</strong> Gemeinde vom 13. März 2013, wird das gemeindliche Einvernehmen nach §<br />

36 Abs. 1 BauGB erklärt.<br />

Als Festsetzung wird in den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 8 / BUCHENDORF<br />

folgen<strong>der</strong> Stellplatzschlüssel aufgenommen: Es sind ein Stellplatz pro Wohnung bis 50 qm Wohnfläche<br />

und 1,5 Stellplätze bis 120 qm Wohnfläche nachzuweisen. Bei über 120 qm Wohnfläche<br />

sind 2 Stellplätze nachzuweisen. Je Einzelhaus und nicht real geteilter Haushälfte sind min<strong>des</strong>tens<br />

2 Stellplätze nachzuweisen. Für an<strong>der</strong>e Nutzungen gilt die GaStellV. Halbe Stellplatzzahlen werden<br />

aufgerundet. Außerdem erfolgt eine Festsetzung, dass die GR mit Flächen für Balkone, Vordächer<br />

und Kelleraußentreppen um 15 % überschritten werden darf.<br />

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen <strong>des</strong> in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr.<br />

8 / BUCHENDORF. Einer Ausnahme von <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird<br />

zugestimmt. Es wird allerdings empfohlen, insbeson<strong>der</strong>e die Ausgestaltung <strong>der</strong> Vordächer<br />

zu überarbeiten. Die geplanten Vordächer mit Fahrradstellplätzen sind unterschiedlich aus-<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 9 von 22<br />

gestaltet. Sie betonen in ihrer Ausformung die Querrichtung zum Gebäude, was in Verbindung<br />

mit einer polygonalen Formensprache eine relativ starke Wirkung entfalten wird. Im<br />

Sinne einer einfachen, eher ländlich geprägten Architektursprache könnten diese u.U. einfach<br />

und in Längsrichtung zum Hauptgebäude ausgeformt werden.<br />

Gemäß Satzung sind Einfriedungen als Holz-, Maschendraht- o<strong>der</strong> Metallzaun bis zu einer maximalen<br />

Höhe von 1,<strong>30</strong> m und lebende Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.<br />

Die Müllbehälter (Bio, Restmüll, Papier, evtl. Wertstoffe) sind in die Einfriedung zu integrieren und,<br />

falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen.<br />

Anfallen<strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.<br />

Der Nachweis <strong>der</strong> Versickerungsmöglichkeit ist zu erbringen.<br />

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen (historische<br />

Römerstraße ca. 225 m entfernt). Bauherr und ausführende Firmen sind <strong>des</strong>wegen zu verpflichten,<br />

den Beginn <strong>der</strong> Erdarbeiten rechtzeitig <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gauting</strong> (Tel. 089 / 893 37 - 168)<br />

und dem Landrats<strong>am</strong>t Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise<br />

archäologisch bedeuts<strong>am</strong>en Befund umgehend zu melden, d<strong>am</strong>it sich die Gemeinde o<strong>der</strong> die Untere<br />

Denkmalschutzbehörde beim Landrats<strong>am</strong>t Starnberg vor Baubeginn wegen <strong>der</strong> Sicherung<br />

archäologisch bedeuts<strong>am</strong>er Funde mit den Betroffenen in Verbindung setzen können.<br />

Zum Schutz <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Normen und Auflagen <strong>der</strong> DIN 18920 und <strong>der</strong> RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen<br />

usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.<br />

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassers<strong>am</strong>melanlage<br />

und bei geeigneter Dachneigung, insbeson<strong>der</strong>e bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.<br />

1714 Bauantrag für die Errichtung eines Dreif<strong>am</strong>ilienhauses mit Dreifachgarage und offenen<br />

Stellplätzen in <strong>Gauting</strong>, Beckerstraße 2; Fl.Nr. 1343/44<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Von dem Bauantrag nach den Plänen <strong>des</strong> Architekten Dipl. Ing. Jan Rudolf Chylek, Planegg, mit<br />

Eingangsstempel <strong>der</strong> Gemeinde vom 12. April 2013, wird zustimmend Kenntnis genommen.<br />

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (Wandhöhe im Bereich<br />

<strong>der</strong> Quergiebel) und von den sonstigen Vorschriften (Fällung von drei als erhaltswert festgesetzte<br />

Bäumen im Nordwesten) nicht den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr.<br />

146/GAUTING. Die erfor<strong>der</strong>lichen Befreiungen werden, da die Grundzüge <strong>der</strong> Planung nicht<br />

berührt werden, gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisenden 6 Stellplätze wird<br />

nach § 4 <strong>der</strong> Satzung das Einvernehmen zur Abweichung für nur 5 nachzuweisende Stellplätze<br />

aus Gründen <strong>des</strong> Baumschutzes (Nachweis nur in Nähe <strong>der</strong> zu erhaltenden Buche bzw. unter <strong>der</strong><br />

Buche möglich) erklärt. Per Auflage ist jedoch im Genehmigungsbescheid festzuschreiben, dass<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 10 von 22<br />

bei ergebenden Missständen im Hinblick auf die Parksituation eine Nachfor<strong>der</strong>ung vorbehalten<br />

wird.<br />

Da im Freiflächengestaltungsplan Angaben zur Einfriedung fehlen wird darauf aufmerks<strong>am</strong> gemacht,<br />

dass gemäß Bebauungsplan diese nur in Form von hinterpflanzten sockellosen Zäunen<br />

aus Maschendraht o<strong>der</strong> senkrechten Holzlatten in einer Höhe bis 1,<strong>30</strong> m zulässig ist.<br />

Für Müllbehälter (Bioabfall, Restmüll, Papier u. Wertstoffe) ist ausreichend Platz auf dem Baugrundstück<br />

vorzusehen. Am Tag <strong>der</strong> Abholung sind die Tonnen straßennah zur Abholung bereit zu<br />

stellen.<br />

Anfallen<strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.<br />

Eine Erklärung zur möglichen Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung liegt dem Bauantrag bei.<br />

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr<br />

und ausführende Firmen sind <strong>des</strong>wegen zu verpflichten, den Beginn <strong>der</strong> Erdarbeiten rechtzeitig<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gauting</strong> (Tel. 089 / 89 337 168) und dem Landrats<strong>am</strong>t Starnberg (Tel. 08151 /<br />

148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeuts<strong>am</strong>en Befund umgehend<br />

zu melden, d<strong>am</strong>it sich die Gemeinde o<strong>der</strong> die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landrats<strong>am</strong>t<br />

Starnberg vor Baubeginn wegen <strong>der</strong> Sicherung archäologisch bedeuts<strong>am</strong>er Funde mit den Betroffenen<br />

in Verbindung setzen können.<br />

Zum Schutz <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Normen und Auflagen <strong>der</strong> DIN 18920 und <strong>der</strong> RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen<br />

usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.<br />

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassers<strong>am</strong>melanlage.<br />

1715 Bauvorbescheidsantrag für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses (1<br />

Laden, 1 Praxis und 1 Wohnung) mit Tiefgarage (7 Stellplätze) und fünf offenen<br />

Stellplätzen in <strong>Gauting</strong>, Münchener Straße 25; Fl.Nr. 941/2<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Zum Bauvorbescheidsantrag mit seinen Fragen nach den Plänen <strong>des</strong> Architekten Friedrich Barth,<br />

<strong>Gauting</strong>, mit Eingangsstempel <strong>der</strong> Gemeinde vom 2. April 2013, wird wie folgt Stellung genommen<br />

und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wie folgt erklärt bzw. nicht erklärt.<br />

Fragen:<br />

1. Ist eine Bebauung mit folgen<strong>der</strong> Nutzung entsprechend beiliegendem Plan möglich?<br />

Laden im Erdgeschoß<br />

eine Praxis im 1. Obergeschoß<br />

eine Wohnung im Dachgeschoß<br />

Tiefgarage (7 Pkw-Stellplätze)<br />

Ja, das Baugrundstück liegt nach Flächennutzungsplan im Mischgebiet.<br />

2. Ist eine Grundfläche GR 1 mit 215,60 m 2 möglich?<br />

Ja, aber die außerhalb <strong>des</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong> liegenden Kellerteile <strong>des</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong> West u.<br />

Nord sind, falls diese nicht ausreichend überdeckt werden, zur GR 1 hinzu zu rechnen.<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 11 von 22<br />

3. Ist eine Geschoßfläche mit 534,61 m 2 möglich?<br />

Ja.<br />

4. Ist eine Bebauung mit E+1 und zurück gesetztem Terrassengeschoß möglich?<br />

Ja.<br />

5. Ist <strong>der</strong> Einbau einer Tiefgarage zulässig?<br />

Ja.<br />

6. Ist ein Untergeschoß bedingt durch den Einbau einer Tiefgarage mit 408 m 2 möglich<br />

Ja.<br />

7. Sind folgende Abstandsflächen möglich?<br />

7.1.<br />

Straßenseitig: Brüstung Terrasse: h = 7,70 m<br />

volle Wandhöhe bis Straßenmitte eingehalten<br />

Abstand Gebäude bis Grenze: min<strong>des</strong>tens 3,00 m<br />

7.2.<br />

Straßenseitig Wandhöhe Terrassengeschoß 9,80 m<br />

volle Wandhöhe bis Straßenmitte eingehalten<br />

Abstand Gebäude bis Grenze mind. 3,00 m<br />

7.3.<br />

Seitlicher Abstand Ostseite<br />

Wandhöhe 9,80 m<br />

h/2 = 4,90 m – eingehaltener Abstand 5,00 m<br />

7.4.<br />

Nördlicher Abstand<br />

Wandhöhe Terrassengeschoß 9,80 m<br />

h/2 = 4,90 m – eingehaltener Abstand 4,90 m<br />

Wandhöhe Flachdach über 1.0G = 6,90 m<br />

h/2 = 3,45 m eingehaltener Abstand 3,45 m<br />

7.5.<br />

seitlicher Abstand Westseite Wandhöhe Terrassengeschoß 9,80 m<br />

eingehalten volle Wandhöhe<br />

Wandhöhe Brüstung Terrasse = 7,70 m<br />

eingehalten volle Wandhöhe<br />

Grundsätzlich: die Abstandsflächenvorschriften <strong>der</strong> Bayerischen Bauordnung sind einzuhalten. Für<br />

die Beantwortung <strong>der</strong> Frage ist das Landrats<strong>am</strong>t Starnberg im Rahmen <strong>des</strong> Bauordnungsrechts<br />

zuständig.<br />

Zur Erschließungssituation und zur Gehsteigverlagerung:<br />

Das Straßenbau<strong>am</strong>t Weilheim ist als Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast <strong>der</strong> anliegenden Staatsstraße (St<br />

2063) <strong>am</strong> Genehmigungsverfahren zu beteiligen.<br />

Aus funktionalen, wirtschaftlichen und räumlichen Gründen wird <strong>der</strong> Gehwegverlagerung/-verschwenkung<br />

nicht zugestimmt.


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 12 von 22<br />

Generelle Hinweise:<br />

Gemäß Satzung sind Einfriedungen als Holz-, Maschendraht- o<strong>der</strong> Metallzaun bis zu einer maximalen<br />

Höhe von 1,<strong>30</strong> m und lebende Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.<br />

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen.<br />

Die Türen <strong>der</strong> Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in<br />

die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.<br />

Anfallen<strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.<br />

Der Nachweis <strong>der</strong> Versickerungsmöglichkeit ist zu erbringen.<br />

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr<br />

und ausführende Firmen sind <strong>des</strong>wegen zu verpflichten, den Beginn <strong>der</strong> Erdarbeiten rechtzeitig<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gauting</strong> (Tel. 089 / 89 337 168) und dem Landrats<strong>am</strong>t Starnberg (Tel. 08151 /<br />

148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeuts<strong>am</strong>en Befund umgehend<br />

zu melden, d<strong>am</strong>it sich die Gemeinde o<strong>der</strong> die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landrats<strong>am</strong>t<br />

Starnberg vor Baubeginn wegen <strong>der</strong> Sicherung archäologisch bedeuts<strong>am</strong>er Funde mit den Betroffenen<br />

in Verbindung setzen können.<br />

Zum Schutz <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Normen und Auflagen <strong>der</strong> DIN 18920 und <strong>der</strong> RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen<br />

usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.<br />

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassers<strong>am</strong>melanlage<br />

und bei geeigneter Dachneigung, insbeson<strong>der</strong>e bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.<br />

1716 Bauantrag für die Errichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses mit Garage und Stellplatz in<br />

<strong>Gauting</strong>, Römerstraße 27 A; Fl.Nr. 1342 / 38 – Tektur Grundfläche, Wand- und<br />

Firsthöhe Hauptgebäude und Lage Garage -<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Zu dem Bauantrag nach den Plänen <strong>des</strong> Architekten Dipl. Ing. FH Johann Pol<strong>der</strong>, Germering, mit<br />

Eingangsstempel <strong>der</strong> Gemeinde vom 08. April 2013 u. Austauschplänen vom 29. April 2013, wird<br />

das gemeindliche Einvernehmen unter <strong>der</strong> Maßgabe erklärt, dass die Terrasse um 6 m² reduziert<br />

wird.<br />

Das Vorhaben entspricht ansonsten den Festsetzungen <strong>des</strong> in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes<br />

Nr. 168 / GAUTING.<br />

Einer Ausnahme von <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird bei Einhaltung <strong>der</strong><br />

o.g. Maßgabe zugestimmt.<br />

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- o<strong>der</strong> Metallzaun bis max. 1,<strong>30</strong> m Höhe, lebende<br />

Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 13 von 22<br />

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen.<br />

Die Türen <strong>der</strong> Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in<br />

die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.<br />

Anfallen<strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.<br />

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr<br />

und ausführende Firmen sind <strong>des</strong>wegen zu verpflichten, den Beginn <strong>der</strong> Erdarbeiten rechtzeitig<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gauting</strong> (Tel. 089 / 89 337 129) und dem Landrats<strong>am</strong>t Starnberg (Tel. 08151 /<br />

148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeuts<strong>am</strong>en Befund umgehend<br />

zu melden, d<strong>am</strong>it sich die Gemeinde o<strong>der</strong> die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landrats<strong>am</strong>t<br />

Starnberg vor Baubeginn wegen <strong>der</strong> Sicherung archäologisch bedeuts<strong>am</strong>er Funde mit den Betroffenen<br />

in Verbindung setzen können.<br />

Zum Schutz <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Normen und Auflagen <strong>der</strong> DIN 18920 und <strong>der</strong> RAS-LP4 (Schutz von Bäumen,<br />

Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.<br />

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassers<strong>am</strong>melanlage<br />

und bei geeigneter Dachneigung, insbeson<strong>der</strong>e bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.<br />

1717 Bauvorbescheidsantrag für die Errichtung eines Hotels mit 26 – <strong>30</strong> Zimmern in<br />

Stockdorf, Fleckh<strong>am</strong>erstraße 6; Fl.Nr. 1537/7<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Zum Bauvorbescheidsantrag mit seinen Fragen nach den Plänen <strong>des</strong> Architekten Dipl. Ing. Markus<br />

Maisch, Nürnberg, mit Eingangsstempel <strong>der</strong> Gemeinde vom 11. März 2013, wird wie folgt ablehnend<br />

bzw. zustimmend Kenntnis genommen.<br />

Die gestellten Fragen werden d<strong>am</strong>it wie folgt beantwortet:<br />

1. Darf auf vor bezeichneter Flur-Nummer ein Hotel in <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> beigefügten Planunterlage<br />

dargestellten Größe mit rund 26 – <strong>30</strong> Zimmern errichtet werden?<br />

Nein, das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung <strong>des</strong> Maßes <strong>der</strong> Nutzung (Geschossflächenzahl,<br />

zu berechnen aus allen Geschossen, zulässig nur drei Vollgeschosse) nicht<br />

den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 15/STOCKDORF. Die erfor<strong>der</strong>liche Befreiung<br />

gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, weil die Grundzüge <strong>der</strong> Planung berührt<br />

werden. Die Planung ist zu reduzieren, ggf. um das Dachgeschoss.<br />

Grundsätzlich ist ein Hotel als Gewerbebetrieb aller Art bzw. als Beherbergungsbetrieb<br />

nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (siehe Rand Nr. 11 Kommentar Fickert/Fieseler) und nach §<br />

6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO im Gewerbegebiet und im Mischgebiet zulässig.<br />

2. Darf im EG <strong>des</strong> Hotels ein Restaurant betrieben werden?<br />

Die Zulässigkeit von Schank- u. Speisewirtschaften im Mischgebiet ergibt sich nach § 6<br />

9:2


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 14 von 22<br />

Abs. 2 Nr. 3 BauNVO.<br />

Ein Hotel mit o<strong>der</strong> ohne Restaurationsbetrieb o<strong>der</strong> als „Garni“-Betrieb im Sinne als Betrieb<br />

<strong>des</strong> Beherbergungsgewerbes ist als Gewerbebetrieb aller Art einzustufen und d<strong>am</strong>it nach §<br />

8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig.<br />

3. Dürfen die Stellplätze im Außenbereich nachgewiesen werden?<br />

Der Bebauungsplan enthält hierzu keine Festsetzungen für das Gewerbegebiet. Somit ist<br />

die Anlage <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Stellplätze, zu berechnen nach <strong>der</strong> Verordnung über den Bau<br />

und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl <strong>der</strong> notwendigen Stellplätze (GaStellV), als<br />

offener Parkbereich auf dem Baugrundstück möglich.<br />

Generelle Hinweise:<br />

Das natürliche und künftige Gelände mit Höhenkoten ist in allen Ansichten <strong>der</strong> Planung darzustellen.<br />

Dem nachfolgenden Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan beizufügen, <strong>der</strong> Bestandteil <strong>der</strong><br />

Baugenehmigung werden soll. Anlagen, wie Stellplätze, Nebengebäude Müll, Wege, Zufahrten<br />

usw., mit denen das Baugrundstück versiegelt wird, sind zur Ermittlung <strong>der</strong> Grundflächenzahl 2<br />

(Grundflächenzahl 1 Gebäude plus unselbständige Nebenanlagen <strong>am</strong> Haus) im Freiflächengestaltungsplan<br />

vermaßt darzustellen.<br />

Gemäß Satzung/Bebauungsplan sind Einfriedungen als Holz-, Maschendraht- o<strong>der</strong> Metallzaun bis<br />

zu einer maximalen Höhe von 1,<strong>30</strong> m und lebende Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.<br />

Für die Hotelanlage ist ausreichend Platz für die Aufstellung von Müllbehältern vorzusehen. Sie<br />

sind ggf. in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die<br />

Türen <strong>der</strong> Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche<br />

Verkehrsfläche ist unzulässig.<br />

Anfallen<strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.<br />

Der Nachweis <strong>der</strong> Versickerungsmöglichkeit ist zu erbringen.<br />

Zum Schutz <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Normen und Auflagen <strong>der</strong> DIN 18920 und <strong>der</strong> RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen<br />

usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.<br />

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassers<strong>am</strong>melanlage<br />

und bei geeigneter Dachneigung, insbeson<strong>der</strong>e bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 15 von 22<br />

1718 Bauantrag für die Errichtung einer Einzelgarage mit Geräte- und Fahrradraum u.<br />

Antrag für die Fällung zwei erhaltenswert festgesetzter Bäume (Eiche u. Birke) in<br />

<strong>Gauting</strong>, Kreuzlingerforststraße 33; Fl. Nr. 1422/40 – nochmalige Behandlung -<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Von dem Bauantrag nach den Plänen <strong>des</strong> Architekten Till Fischer, München, mit Eingangsstempel<br />

<strong>der</strong> Gemeinde vom 21. Dez .2012, wird in Verbindung mit dem Schreiben <strong>des</strong> Landrats<strong>am</strong>ts<br />

Starnberg vom 10. April 2013, Aktenzeichen 40-B-2013-119-7, zustimmend Kenntnis genommen.<br />

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den sonstigen Vorschriften (zu geringer Abstand<br />

zur Straßenbegrenzungslinie und Fällung von zwei als erhaltenswert festgesetzten Bäumen) nicht<br />

den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 113/GAUTING.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden wegen Anpassung <strong>der</strong> Garage<br />

an den Garagenbestand auf dem Nachbargrundstück und wegen <strong>des</strong> nicht mehr erhaltenswürdigen<br />

Zustan<strong>des</strong> <strong>der</strong> im Baubereich stehenden Bäume befürwortet.<br />

Auf dem Grundstück verbleibt ausreichend Baumbestand, so dass Ersatzpflanzungen nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind. Für die im Einfahrtsbereich noch vorhandenen als erhaltswert festgesetzten Bäume (2<br />

Eichen) sind Baumschutzmaßnahmen während <strong>der</strong> Bauzeit festzusetzen.<br />

Von einer Versiegelung <strong>des</strong> Einfahrtsbereiches (<strong>der</strong>zeit Kies) ist zum Schutz <strong>der</strong> noch zu erhaltenden<br />

Bäume abzusehen. Es können allenfalls Rasensteine aufgebracht werden.<br />

1719 Bauantrag für die Errichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienwohnhauses mit Carport und Stellplatz<br />

in <strong>Gauting</strong>, Margaretenstraße 5; Fl.Nr. 171/40<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Zum Bauantrag nach den Plänen <strong>des</strong> Zimmermeisters Stefan Fichtl in <strong>der</strong> Firma Holzbau Fichtl<br />

GmbH, Windach-Hechenwang, mit Eingangsstempel <strong>der</strong> Gemeinde vom 8. April 2013, wird das<br />

gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.<br />

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung <strong>der</strong> Baugrenzen (Hauptgebäude nach Westen ca.<br />

1,00 m) nicht den Festsetzungen <strong>des</strong> einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/GAUTING. Die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, denn bei sämtlichen Gebäuden <strong>der</strong><br />

Margaretenstraße 1 – 7 liegen Baugrenzenüberschreitungen nach Westen o<strong>der</strong> nach Süden vor,<br />

so dass die Grundzüge <strong>der</strong> Planung nicht mehr berührt werden.<br />

Die Höhenlage <strong>der</strong> baulichen Anlage ist festzustellen, d.h. die Planung ist um Höhenkoten zu ergänzen.<br />

Gemäß Satzung sind Einfriedungen als Holz-, Maschendraht- o<strong>der</strong> Metallzaun bis zu einer maximalen<br />

Höhe von 1,<strong>30</strong> m und lebende Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 16 von 22<br />

Anfallen<strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.<br />

Der Nachweis <strong>der</strong> Versickerungsmöglichkeit ist zu erbringen.<br />

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr<br />

und ausführende Firmen sind <strong>des</strong>wegen zu verpflichten, den Beginn <strong>der</strong> Erdarbeiten rechtzeitig<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gauting</strong> (Tel. 089 / 89 337 168) und dem Landrats<strong>am</strong>t Starnberg (Tel. 08151 /<br />

148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeuts<strong>am</strong>en Befund umgehend<br />

zu melden, d<strong>am</strong>it sich die Gemeinde o<strong>der</strong> die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landrats<strong>am</strong>t<br />

Starnberg vor Baubeginn wegen <strong>der</strong> Sicherung archäologisch bedeuts<strong>am</strong>er Funde mit den Betroffenen<br />

in Verbindung setzen können.<br />

Zum Schutz <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Normen und Auflagen <strong>der</strong> DIN 18920 und <strong>der</strong> RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen<br />

usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.<br />

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassers<strong>am</strong>melanlage<br />

und bei geeigneter Dachneigung, insbeson<strong>der</strong>e bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.<br />

1720 Antrag auf Gewährung einer isolierten Befreiung für die Anbringung einer<br />

Werbeanlage „ars coloris“ an <strong>der</strong> Südeinfriedung in <strong>Gauting</strong>, Otto-Braungardt-Straße<br />

2; Fl. Nr. 920/11<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

Von dem Antrag auf Gewährung einer isolierten Befreiung nach <strong>der</strong> E-Mail <strong>des</strong> Antragstellers vom<br />

3. April 2013 wird ablehnend Kenntnis genommen.<br />

Die beantragte Abweichung, auch bei kleinerer Ausführung (ca. 0,45 qm) wird nicht gewährt, da<br />

kein Son<strong>der</strong>fall vorliegt und die konkrete Situation <strong>des</strong> Gewerbebetriebes die Werbeanlage <strong>am</strong><br />

Gartenzaun nicht erfor<strong>der</strong>t.<br />

Mit <strong>der</strong> Anbringung eines Firmenschil<strong>des</strong> im Grundstückszugangsbereich in Verbindung mit <strong>der</strong><br />

Briefkastenanlage (Größe analog den Schil<strong>der</strong>n von Rechtsanwälten/Ärzten) besteht Einverständnis.<br />

1721 Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gauting</strong> für einen Teilbereich zwischen<br />

Hauptplatz, Grubmühlerfeldstraße, Schloßstraße und Würm in <strong>Gauting</strong>; Beschluss<br />

über die Einleitung <strong>des</strong> Verfahrens zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />

(Drucksache Ö 0778)<br />

Die Behandlung dieser Sache wird ausgesetzt bis zur rechtlichen Klärung über die Ausweisung<br />

eines Mischgebiets o<strong>der</strong> eines Allgemeinen Wohngebiets für den Umgriff <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr.<br />

132/GAUTING.<br />

10:1<br />

11:0<br />

o. A.


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 17 von 22<br />

1722 Vollzug <strong>des</strong> Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)<br />

- Benennung von im Straßenverlauf enthaltenen Brücken und Stegen über die Würm<br />

gemäß Art. 52 BayStrWG<br />

- Antrag <strong>der</strong> UBG vom 17. Oktober 2011 anlässlich <strong>des</strong> Waldbran<strong>des</strong> in Stockdorf<br />

westlich <strong>der</strong> Bahn im Bereich Anger Klosterholz (Drucksache Ö 0760)<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Wortmeldungen: GR’in Franke, GR Nafziger<br />

Beschluss:<br />

1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von <strong>der</strong> Beschlussvorlage Ö 0760.<br />

2. Die noch nicht benannten Brücken und Stegen im Straßenverlauf innerhalb <strong>des</strong><br />

Gemeindebereiches sollen gemäß Art. 52 BayStrWG nachfolgende Bezeichnungen erhalten<br />

und zwar:<br />

a) Brücke im Mühlthal an <strong>der</strong> Staatsstraße <strong>Gauting</strong>/Starnberg gleich „Pionierbrücke Mühlthal“<br />

b) Brücke in Königswiesen gleich „Brücke Reiterhof/Holzschleif<br />

c) Brücken bei <strong>der</strong> Reismühle gleich „Reismühle Brücke West“ u. „Reismühle Brücke Ost“<br />

d) Steg im Bereich Am Steg gleich „Römersteg“<br />

e) Steg Schloßstraße/Le<strong>der</strong>erstraße gleich „Le<strong>der</strong>ersteg“<br />

f) Steg Würmparksiedlung/Le<strong>der</strong>erstraße bei Anwesen Rößler gleich „Schlossparksteg<br />

Süd“<br />

g) Steg Würmparksiedlung/Le<strong>der</strong>erstraße in Nöhe <strong>des</strong> ehemaligen Papierfabrikwehres<br />

gleich „Schlossparksteg Nord“<br />

h) Steg Schlossparkgelände/Münchener Straße gleich „Schlossbrücke“<br />

i) Steg Grubmühlerfeldstraße/Planegger Straße in Höhe Friedhof Nordeingang gleich<br />

„Fuchssteg“<br />

j) Brücke Grubmühl gleich „Brücke Grubmühl“<br />

k) Steg Zugspitzstraße/Schulerstraße gleich „Schulersteg“<br />

l) Steg Bennostraße gleich „Bennosteg“<br />

m) Steg innerhalb <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> <strong>der</strong> Firma Stanz-Schmidt<br />

Privatsteg ohne Anschluss an öffentliches Wegenetz – Benennung nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

n) Brücke Bahnstraße gleich „Brücke Bahnstraße“<br />

o) Steg Bahnstraße/Spielplatz/Fa. Webasto gleich „Webastosteg“<br />

p) Steg innerhalb <strong>des</strong> Firmengelän<strong>des</strong> Webasto


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 18 von 22<br />

Privatsteg ohne Anschluss an öffentliches Wegenetz – Benennung nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die erfor<strong>der</strong>lichen Brückenschil<strong>der</strong> zu bestellen und die Aufstellung<br />

zu veranlassen.<br />

Über die Form, die Ausstattung u. die Gestaltung <strong>der</strong> Schil<strong>der</strong> sowie den Anbringungsort an den<br />

Brücken/Stegen ist noch ein Beschluss seitens <strong>der</strong> betroffenen Sachgebiete herbeizuführen.<br />

1723 Bebauungsplan Nr. 46-2/GAUTING für den Bereich zwischen Schrimpfstraße,<br />

Sonnwendstraße, Frühlingstraße und Feldstraße – Beschluss über die Abwägung zur<br />

öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 abs. 2 BauGB (Drucksache<br />

ö 0775)einen Teilbereich <strong>der</strong> Unterbrunner und Ammerseestraße – zustimmende<br />

Kenntnisnahme zum Planentwurf (Drucksache Ö 0768)<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Beschluss:<br />

1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von <strong>der</strong> Beschlussvorlage <strong>der</strong> Verwaltung (Drucksache<br />

Ö 0775) vom 25.04.2013 zur Abwägung <strong>der</strong> Anregungen aus <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 46-2/GAUTING für den Bereich zwischen Schrimpfstraße, Sonnwendstraße,<br />

Frühlingstraße und Feldstraße. Die Begründung ist Bestandteil <strong>der</strong> Beschlussfassung.<br />

2. Die Anregungen <strong>der</strong> Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in <strong>der</strong> Begründung<br />

dargestellt, teilweise berücksichtigt.<br />

3. Die von <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden, wie in <strong>der</strong> Begründung<br />

dargestellt, teilweise berücksichtigt.<br />

4. Die sonstigen Anregungen werden, wie in <strong>der</strong> Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.<br />

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen durchzuführen.<br />

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans einschließlich Begründung<br />

gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.<br />

Die Dauer <strong>der</strong> Auslegung wird auf drei Wochen verkürzt.<br />

1724 Bebauungsplan Nr. 170/GAUTING für einen Teilbereich <strong>der</strong> Unterbrunner und Ammerseestraße<br />

– zustimmende Kenntnisnahme zum Planentwurf (Drucksache Ö 0768)<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Wortmeldung: GR’in Franke<br />

11:0<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 19 von 22<br />

Beschluss:<br />

1. Der Bauausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von <strong>der</strong> Beschlussvorlage <strong>der</strong> Verwaltung<br />

(Drucksache Ö 0768), vom 22.04.2013, mit <strong>der</strong> <strong>der</strong> erste Planentwurf zum Bebauungsplan<br />

Nr. 170/GAUTING für einen Teilbereich <strong>der</strong> Unterbrunner und Ammerseestraße vorgestellt<br />

wird.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 170/GAUTING auf<br />

Grundlage <strong>des</strong> zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu betreiben<br />

und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

1725 Bebauungsplan Nr. 152/GAUTING östlich <strong>der</strong> Bergstraße; Beschlussfassung über die<br />

während <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und<br />

<strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen<br />

(Drucksache Ö 0776)<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Wortmeldungen: GR’in Franke, GR Nafziger<br />

Beschluss:<br />

1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von <strong>der</strong> Beschlussvorlage <strong>der</strong> Verwaltung (Drucksache<br />

Ö 0776) vom 22.04.2013 zur Abwägung <strong>der</strong> Anregungen aus <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit zum Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 152/GAUTING östlich <strong>der</strong> Bergstraße.<br />

2. Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Anregungen<br />

folgen<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange zum Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr.<br />

152/GAUTING östlich <strong>der</strong> Bergstraße, entsprechend den Vorschlägen <strong>der</strong> Verwaltung in<br />

dieser Beschlussvorlage:<br />

• Landrats<strong>am</strong>t Starnberg, Kreisbau<strong>am</strong>t<br />

• Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Weilheim<br />

• Würmtal-Zweckverband, Abteilung Abwasserbeseitigung<br />

• Würmtal-Zweckverband, Abteilung Wasserversorgung<br />

• Abfallwirtschaftsverband Starnberg<br />

• SWM Infrastruktur Region GmbH<br />

• Gemeinde <strong>Gauting</strong>, Ordnungs<strong>am</strong>t<br />

• Gemeinde <strong>Gauting</strong>, Sachgebiet Tiefbau<br />

3. Die vom Bayerischen Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Denkmalpflege vorgetragenen Einwendungen gegen<br />

die Ausweisung eines zusätzlichen Bauraums auf dem Grundstück Fl. Nr. 597/3, Bergstr.<br />

40, sind nochmals rechtlich abzuklären.<br />

4. Die von Seiten <strong>der</strong> Öffentlichkeit zum Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 152/GAUTING östlich<br />

<strong>der</strong> Bergstraße vorgebrachten Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen <strong>der</strong><br />

Verwaltung in dieser Beschlussvorlage berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 20 von 22<br />

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen durchzuführen.<br />

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 152/GAUTING östlich<br />

<strong>der</strong> Bergstraße einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen<br />

und parallel hierzu die Stellungnahmen <strong>der</strong> Behörden einzuholen.<br />

1726 Generalsanierung eines Teils <strong>der</strong> alten Realschule <strong>Gauting</strong> in eine 2,5-zügige Grundschule;<br />

Altbau und Turnhalle: Vergabe von Bauleistungen (Drucksache Ö 0779)<br />

Sachvortrag: 1. Bürgermeisterin Frau Servatius<br />

Wortmeldungen: GR’in Franke, GR Deschler<br />

Beschluss:<br />

1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von <strong>der</strong> Beschlussvorlage Ö 0779 vom 23.04.2013 <strong>des</strong><br />

Sachgebietes Hoch- und Tiefbau.<br />

2. Der Bauausschuss schließt sich – vorbehaltlich <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Bietergespräche -<br />

den Vergabeempfehlungen <strong>des</strong> Architekturbüros Gollwitzer, <strong>des</strong> Ingenieurbüros Krutil &<br />

Zwigl und <strong>der</strong> Verwaltung an und fasst folgende Beschlüsse:<br />

2.1 Den Zuschlag für die Metallbau- und Schlosserarbeiten, Los 115, erhält Firma Schlosserei<br />

Günther Weber GmbH, Karl-Götz-Str. 6, 97424 Schweinfurt, die mit dem Bruttoangebotspreis<br />

von 21.896,48 € das wirtschaftlich annehmbarste Angebot abgegeben hat und geeignet<br />

ist den Auftrag fach- und fristgerecht auszuführen.<br />

2.2 Den Zuschlag für die Baufeinreinigung, Los 118, erhält die Firma Beck Gebäu<strong>der</strong>einigung +<br />

Dienstleistungs GmbH, Hauptstr. 25, 93339 Riedenburg, die mit dem Bruttoangebotspreis<br />

von 15.980,27 € das wirtschaftlich annehmbarste Angebot abgegeben hat und geeignet ist<br />

den Auftrag fach- und fristgerecht auszuführen.<br />

2.3 Den Zuschlag für die Ausführung <strong>der</strong> Raumlufttechnischen Anlagen, Los 132, erhält die<br />

Firma WISAG GmbH, Wilhelm-Riehl-Straße 13, 80687 München, die mit dem Bruttoangebotspreis<br />

von 149.408,62 € ohne Wartungsarbeiten und ohne Kernbohrungen, das wirtschaftlich<br />

annehmbarste Angebot abgegeben hat und geeignet ist den Auftrag fach- und<br />

fristgerecht auszuführen.<br />

2.4 Den Zuschlag für die Ausführung <strong>der</strong> Brunnenanlagen (Entnahme- und Schluckbrunnen),<br />

Los 133, erhält die Firma BauGrund Süd GmbH, Maybachstraße 5, 88410 Wurzach, die<br />

mit dem Bruttoarbotspreis von 67.323,06 € das wirtschaftlich annehmbarste Angebot abgegeben<br />

hat und geeignet ist den Auftrag fach- und fristgerecht auszuführen<br />

Beschlussvorschlag an den Gemein<strong>der</strong>at:<br />

3. Der Gemein<strong>der</strong>at schliesst sich <strong>der</strong> Vergabeempfehlung <strong>des</strong> Architekturbüros Gollwitzer<br />

und <strong>der</strong> Verwaltung an und fasst folgende Beschlüsse:<br />

11:0<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 21 von 22<br />

3.1 Den Zuschlag für die Fassadenarbeiten, Los 116, erhält Firma Projektbau GmbH Matthias<br />

Regner, Dr.-Georg-Schäfer-Str. 2, 93437 Furth im Wald, die mit dem Bruttoangebotspreis<br />

von 237.001,51€ das wirtschaftlich annehmbarste Angebot abgegeben hat und geeignet ist<br />

den Auftrag fach- und fristgerecht auszuführen.<br />

3.2 Den Zuschlag für Wand- und Deckenverkleidung Sporthalle, Los 117, erhält Firma Karl<br />

Braun Innenausbau GmbH, ange Umbrüche 1-5, 72221 Haiterbach, die mit dem Bruttoangebotspreis<br />

von 233.064,59 € das wirtschaftlich annehmbarste Angebot abgegeben hat<br />

und geeignet ist den Auftrag fach- und fristgerecht auszuführen.<br />

1727 Erwerb <strong>der</strong> Modulschule auf <strong>der</strong> Postwiese und weitere Nutzung als Kin<strong>der</strong>haus<br />

(Drucksache Ö 780)<br />

Beschluss:<br />

1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von <strong>der</strong> Beschlussvorlage Ö 0780.<br />

2. Der Bauausschuss beführwortet die Weiternutzung <strong>der</strong> Modulschule auf <strong>der</strong> Postwiese als<br />

Kin<strong>der</strong>haus und empfiehlt den Kauf <strong>der</strong> Anlage<br />

Es folgt <strong>der</strong> nichtöffentliche Teil <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift ab Seite 22.<br />

11:0<br />

11:0


<strong>76.</strong> BA-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>30</strong>. April 2013 Gemeinde <strong>Gauting</strong> Seite 22 von 22<br />

Nichtöffentliche <strong>Sitzung</strong>

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