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Schwabenheim - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

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<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> - 6 - Ausgabe 9/2013<br />

AMTLICHER TEIL<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong><br />

www.vg-gau-algesheim.de<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Einladung zur Auftaktveranstaltung Integriertes<br />

Klimaschutzkonzept und Klimaschutzeilkonzept<br />

„Integrierte Wärmenutzung“ der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> am 12. März 2013<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> und ihre Ortsgemeinden/<br />

Stadt möchten sich ambitionierte Ziele im Klimaschutz setzen und<br />

somit aktiv die Energiewende in Deutschland unterstützten. In diesem<br />

Jahr wird hierzu vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement<br />

(IfaS), Birkenfeld, zusammen mit der Transferstelle für Rationelle und<br />

Regenerative Energienutzung (TSB), Bingen, ein Integriertes Klimaschutzkonzept<br />

und eine Klimaschutzteilkonzept „Integrierte Wärmenutzung“<br />

für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> im Rahmen einer Förderung der<br />

nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes erstellt. Ein Schwerpunkt<br />

wird dabei auch die Motivation und Aktivierung der Bürgerinnen und<br />

Bürger sowie des Gewerbes darstellen, indem Möglichkeiten und<br />

Wege aufgezeigt werden, die zu einer Verminderung derer Emissionen<br />

und Energiekosten führen könnten.<br />

In diesem Zusammenhang laden wir herzlich ein zur<br />

Auftaktveranstaltung<br />

Integriertes Klimaschutzkonzept<br />

und Klimaschutzeilkonzept „Integrierte Wärmenutzung“<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong><br />

am Dienstag, dem 12. März 2013, um 19:00 Uhr<br />

in den Ratssaal der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung,<br />

Hospitalstraße 22, 55435 <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>.<br />

Mit der geplanten Auftaktveranstaltung wollen wir neben den kommunalen<br />

Entscheidungsträgern alle Bürgerinnen und Bürgern sowie<br />

alle Gewerbetreibenden und Unternehmer in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

über die geplanten Aktivitäten informieren und darüber hinaus auch<br />

die Möglichkeit geben, sich selbst in die Projekte einzubringen.<br />

<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>, 25. Februar 2013<br />

gez. Dieter Linck<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Am Donnerstag, dem 07. März 2013, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal<br />

im Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, Hospitalstraße 22, Eingang<br />

Herrbornstraße, <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> eine öffentliche/nichtöffentliche<br />

Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates statt.<br />

Tagesordnung<br />

A) Öffentlicher Teil:<br />

1. Einwohner/innenfragestunde<br />

2. Unterrichtung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates über Verträge mit<br />

Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> gemäß § 33 Abs. 2 GemO<br />

3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die<br />

Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

4. 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG <strong>Gau</strong>-<br />

<strong>Algesheim</strong> (Reisemobilstellplatz Ockenheim)<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Verfahren<br />

gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB<br />

b) Beschluss über das Abwägungsmaterial nach § 2 Abs. 3 BauGB<br />

c) Erweiterung des Geltungsbereiches<br />

5. Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und<br />

Beantwortung von Anfragen gemäß § 19 Geschäftsordnung<br />

B) Nichtöffentlicher Teil:<br />

6. Personalangelegenheit<br />

7. Personalangelegenheit<br />

8. Vergabe<br />

9. Vergabe<br />

10. Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und<br />

Beantwortung von Anfragen gemäß § 19 Geschäftsordnung<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>, den 25.02.2013<br />

gez. Dieter Linck<br />

Bürgermeister<br />

Ortsgemeinde<br />

Appenheim<br />

www.appenheim.de<br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />

Appenheim für das Jahr 2013<br />

vom 25.02.2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />

in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2008 (GVBl. S. 79) folgende<br />

Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.602.693 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.577.808 €<br />

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

24.885 €<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.399.722 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

1.318.804 €<br />

Auszahlungen auf 80.918 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />

0 €<br />

Auszahlungen auf 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 556.488 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen<br />

1.280.720 €<br />

aus Investitionstätigkeit auf ./. 724.232 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 645.177 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen<br />

1.863 €<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

§ 2<br />

643.314 €<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

zinslose Kredite auf 0 €<br />

verzinste Kredite auf 608.000 €<br />

zusammen auf 608.000 €<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

2013 wie folgt festgesetzt:<br />

Grundsteuer A auf 280 v.H.<br />

Grundsteuer B auf 320 v.H.<br />

Gewerbesteuer auf 350 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

für den ersten Hund jährlich 42,00 €<br />

für den zweiten Hund jährlich 60,00 €<br />

für jeden weiteren Hund jährlich 78,00 €<br />

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des<br />

Gemeindegebietes gehalten werden, den 4 - fach erhöhten Satz der<br />

normalen Hundesteuer.<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl.<br />

S. 175), in der derzeit gültigen Fassung, werden wie folgt festgesetzt:<br />

Wirtschaftswegebaubeiträge 0,20 € pro Ar

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