Schwabenheim - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
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<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> - 6 - Ausgabe 9/2013<br />
AMTLICHER TEIL<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong><br />
www.vg-gau-algesheim.de<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Einladung zur Auftaktveranstaltung Integriertes<br />
Klimaschutzkonzept und Klimaschutzeilkonzept<br />
„Integrierte Wärmenutzung“ der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> am 12. März 2013<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> und ihre Ortsgemeinden/<br />
Stadt möchten sich ambitionierte Ziele im Klimaschutz setzen und<br />
somit aktiv die Energiewende in Deutschland unterstützten. In diesem<br />
Jahr wird hierzu vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement<br />
(IfaS), Birkenfeld, zusammen mit der Transferstelle für Rationelle und<br />
Regenerative Energienutzung (TSB), Bingen, ein Integriertes Klimaschutzkonzept<br />
und eine Klimaschutzteilkonzept „Integrierte Wärmenutzung“<br />
für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> im Rahmen einer Förderung der<br />
nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes erstellt. Ein Schwerpunkt<br />
wird dabei auch die Motivation und Aktivierung der Bürgerinnen und<br />
Bürger sowie des Gewerbes darstellen, indem Möglichkeiten und<br />
Wege aufgezeigt werden, die zu einer Verminderung derer Emissionen<br />
und Energiekosten führen könnten.<br />
In diesem Zusammenhang laden wir herzlich ein zur<br />
Auftaktveranstaltung<br />
Integriertes Klimaschutzkonzept<br />
und Klimaschutzeilkonzept „Integrierte Wärmenutzung“<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong><br />
am Dienstag, dem 12. März 2013, um 19:00 Uhr<br />
in den Ratssaal der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung,<br />
Hospitalstraße 22, 55435 <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>.<br />
Mit der geplanten Auftaktveranstaltung wollen wir neben den kommunalen<br />
Entscheidungsträgern alle Bürgerinnen und Bürgern sowie<br />
alle Gewerbetreibenden und Unternehmer in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
über die geplanten Aktivitäten informieren und darüber hinaus auch<br />
die Möglichkeit geben, sich selbst in die Projekte einzubringen.<br />
<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>, 25. Februar 2013<br />
gez. Dieter Linck<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Am Donnerstag, dem 07. März 2013, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal<br />
im Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, Hospitalstraße 22, Eingang<br />
Herrbornstraße, <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> eine öffentliche/nichtöffentliche<br />
Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates statt.<br />
Tagesordnung<br />
A) Öffentlicher Teil:<br />
1. Einwohner/innenfragestunde<br />
2. Unterrichtung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates über Verträge mit<br />
Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> gemäß § 33 Abs. 2 GemO<br />
3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die<br />
Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />
4. 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG <strong>Gau</strong>-<br />
<strong>Algesheim</strong> (Reisemobilstellplatz Ockenheim)<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Verfahren<br />
gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB<br />
b) Beschluss über das Abwägungsmaterial nach § 2 Abs. 3 BauGB<br />
c) Erweiterung des Geltungsbereiches<br />
5. Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und<br />
Beantwortung von Anfragen gemäß § 19 Geschäftsordnung<br />
B) Nichtöffentlicher Teil:<br />
6. Personalangelegenheit<br />
7. Personalangelegenheit<br />
8. Vergabe<br />
9. Vergabe<br />
10. Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und<br />
Beantwortung von Anfragen gemäß § 19 Geschäftsordnung<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>, den 25.02.2013<br />
gez. Dieter Linck<br />
Bürgermeister<br />
Ortsgemeinde<br />
Appenheim<br />
www.appenheim.de<br />
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />
Appenheim für das Jahr 2013<br />
vom 25.02.2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />
in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2008 (GVBl. S. 79) folgende<br />
Haushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.602.693 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.577.808 €<br />
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
24.885 €<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.399.722 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
1.318.804 €<br />
Auszahlungen auf 80.918 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
0 €<br />
Auszahlungen auf 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 556.488 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen<br />
1.280.720 €<br />
aus Investitionstätigkeit auf ./. 724.232 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 645.177 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen<br />
1.863 €<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf<br />
§ 2<br />
643.314 €<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
zinslose Kredite auf 0 €<br />
verzinste Kredite auf 608.000 €<br />
zusammen auf 608.000 €<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr<br />
2013 wie folgt festgesetzt:<br />
Grundsteuer A auf 280 v.H.<br />
Grundsteuer B auf 320 v.H.<br />
Gewerbesteuer auf 350 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
für den ersten Hund jährlich 42,00 €<br />
für den zweiten Hund jährlich 60,00 €<br />
für jeden weiteren Hund jährlich 78,00 €<br />
Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des<br />
Gemeindegebietes gehalten werden, den 4 - fach erhöhten Satz der<br />
normalen Hundesteuer.<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl.<br />
S. 175), in der derzeit gültigen Fassung, werden wie folgt festgesetzt:<br />
Wirtschaftswegebaubeiträge 0,20 € pro Ar