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Stadtrat Protokoll - Stadt Frauenfeld

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An seiner Sitzung vom 3. Februar 2009 befasste sich der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> u.a. mit folgenden<br />

Geschäften:<br />

Finanzamt; Liegenschaften Finanzvermögen, Zürcherstrasse 68, erweiterte Sanierung<br />

einer 2-Zimmer-Wohnung<br />

Nach 40-jähriger Mietdauer wurde eine 2-Zimmer-Wohnung in oben erwähnter Liegenschaft<br />

aus gesundheitlichen Gründen per 31. Januar 2009 gekündigt. Die Wohnung wurde während<br />

der langen Mietzeit nie saniert. Die Küche sowie die Einrichtung des Badzimmers entsprechen<br />

nicht mehr dem heutigen Standard. Ebenfalls wurde die Wohnung nie gestrichen<br />

und die Bodenbeläge (Teppiche) sind sehr alt. Auch die elektrische Einrichtung ist stark veraltet<br />

und muss erneuert werden. Für die Wiedervermietung sind somit verschiedene Arbeiten<br />

notwendig.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem Vorschlag für die umfassende Sanierung der 2-Zimmer-Wohnung<br />

zu und gibt einen Kredit von 78'500 Franken frei.<br />

<strong>Frauenfeld</strong>er FilmfreundInnen; Bewilligungsgesuch für die Durchführung der<br />

20. Openair-Kino-Woche 2009 in der Freie Strasse<br />

Der Verein <strong>Frauenfeld</strong>er FilmfreundInnen beabsichtigt, die Openair-Kinowoche 2009 erneut<br />

in der Altstadt durchzuführen. Die Organisatoren sind sich der Terminkollisionen mit dem<br />

Gastspiel des Zirkus Nock vom 2.-4. Juli und mit dem Musik-Openair <strong>Frauenfeld</strong>, welches<br />

vom 10. bis 12. Juli 2009 stattfindet, bewusst. Andererseits wird die Openair-Kinowoche<br />

eine Bereicherung der Lehrer-Fortbildungskurse 2009 darstellen.<br />

Vom Freitag 3. bis Samstag 11. Juli 2009 sieht der Verein <strong>Frauenfeld</strong>er FilmfreundInnen vor,<br />

abends jeweils in der Freie Strasse, vom Restaurant Cittadella bis zum Bernerhaus, ein Freilicht-Kino<br />

einzurichten und ein populäres Kino-Programm zu präsentieren. Der Aufbau der<br />

Anlagen erfolgt am Donnerstag, 2. Juli, der Abbau am Sonntag/Montag, 12./13. Juli 2009.<br />

Christof Stillhard ersucht im Namen der <strong>Frauenfeld</strong>er FilmfreundInnen den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> um folgende<br />

Bewilligungen:<br />

1. Sperrung der Freie Strasse vom Freitag, 3. Juli, bis Samstag, 11. Juli 2009, jeweils abends<br />

von ca. 19.00 Uhr bis 01.00 Uhr (fertig aufgeräumt), deren Benützung für die Veranstaltungsreihe<br />

und um die Sperrung für die Hauptprobe am Donnerstag, 2. Juli 2009.<br />

2. Belegung von zwei Parkfeldern für die Aufstellung von zwei Containern als Materiallager<br />

und Projektorenkabine während der Dauer der Veranstaltungsreihe.<br />

3. Ausschalten der Strassenbeleuchtung in der Freie Strasse/Bankplatz vom 3. bis 11. Juli<br />

2009, jeweils von 21.30 bis 00.15 Uhr sowie für die Hauptprobe am 2. Juli 2009.<br />

4. Bereitstellung der Stromzufuhr für die Projektion und eine Notbeleuchtung sowie des<br />

Wasser-/Abwasseranschlusses und Strom für den WC-Wagen in der Mittelgasse.


5. Zurverfügungstellung von 12 Absperrgittern für die Strassensperrung und die Absperrung<br />

des Zuschauerraumes, 20 Tischgarnituren und 60 Bänken, Abfallfässern und Reinigungsmaterial<br />

(Besen usw.) aus dem Bestand des Werkhofes der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

6. Zurverfügungstellung einer Anzahl Storchenständer für Werbezwecke zugunsten des<br />

Festivals. Finanzieller Beitrag an die Druckkosten der Plakate.<br />

Mit dem Openair-Kino wird ausserhalb der Geschäftszeiten eine zusätzliche Aktivität in die<br />

Altstadt gebracht. Bei den Anwohnern ist die Veranstaltungsreihe in den vergangenen Jahren<br />

ebenfalls gut angekommen. Die entsprechende Orientierung hat für die nächste Veranstaltungsreihe<br />

wiederum durch die Organisatoren zu erfolgen. Insbesondere hat die Abstimmung<br />

mit der Besitzerin der Liegenschaft Bernerhaus, der Evang. Landeskirche Thurgau sowie<br />

der Mieterin, Frau G. Böckli, zu erfolgen.<br />

Das Openair-Kino <strong>Frauenfeld</strong> strahlt als Veranstaltungsreihe in die ganze Region aus und<br />

bereichert das Angebot in der Innenstadt; die Unterstützung seitens der <strong>Stadt</strong> ist insofern<br />

gerechtfertigt.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschliesst:<br />

1. Dem Verein <strong>Frauenfeld</strong>er FilmfreundInnen wird, vorbehältlich der Bewilligung durch die<br />

Evang. Landeskirche Thurgau als Besitzerin des Berner-Hauses, gestattet, auf dem Areal<br />

Freie Strasse/Bankplatz die Openair-Kinowoche vom 3. bis 11. Juli 2009 durchzuführen.<br />

Die Strasse wird für den Verkehr jeweils ab 19.00 Uhr gesperrt. Die Parkplätze werden<br />

durch den Werkhof (Markus Graf) mit einem Parkverbot ab 19.00 Uhr versehen. Das<br />

Areal ist gereinigt zu hinterlassen.<br />

2. Für die Aufstellung zweier Baucontainer als Materiallager und der Projektorenkabine<br />

werden zwei Parkfelder durch den Werkhof (Markus Graf) auf der Seite der Evang.<br />

Kirchgemeinde/Bushaltestelle für die fragliche Zeit abgesperrt.<br />

3. Das EW <strong>Frauenfeld</strong> schaltet vom 3. bis 11. Juli 2009 die Strassenbeleuchtung im Bereich<br />

Freie Strasse/Kirchgasse/Bankplatz jeweils in der Zeit von 21.30 bis 00.15 Uhr aus. Für<br />

die genauen Details, insbesondere auch für den Test am Abend des 2. Juli 2009, haben<br />

sich die Organisatoren mit dem Elektrizitätswerk (Valentin Alessi) abzusprechen.<br />

4. Für die Anschlüsse der Notbeleuchtung, der Projektion sowie des WC-Wagens stehen<br />

fest installierte Elektroanschlüsse zur Verfügung. Die Organisatoren haben sich mit dem<br />

Elektrizitätswerk (Valentin Alessi) abzusprechen. Den Wasser/Abwasser-Anschluss des<br />

WC-Wagens haben die Organisatoren mit dem Werkhof abzusprechen.<br />

5. Aus dem Bestand des Werkhofes werden, soweit vorhanden, die gewünschten 20 Festtischgarnituren<br />

und 60 Bänke unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ebenso die notwendigen<br />

12 Absperrgitter und Abfallfässer. Das Material muss im Werkhof (Markus Graf)<br />

abgeholt und sauber gereinigt und instand gehalten wieder zurückgebracht werden.<br />

6. Die Plakatdrucke werden mit einem Beitrag von 500 Franken unterstützt. Der Werkhof<br />

stellt eine Anzahl Storchenständer für die Platzierung der Werbeplakate zur Verfügung.


Die Plakatdrucke sind frühzeitig an den Werkhof zu liefern, in Absprache mit dem Chef<br />

Werkhof.<br />

7. Vor dem Bezug des Materials haben die Organisatoren beim Werkhof eine Kaution von<br />

500 Franken zu hinterlegen. Diese wird im Anschluss an die Durchführung vollumfänglich<br />

zurückbezahlt, insofern sie nicht für Nachreinigungen und Instandstellungsarbeiten<br />

herangezogen werden muss.<br />

Baubewilligungen<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erteilt Andreas Steinemann-Mader und Hanna Mader Steinemann, Peter Stuber-<br />

Müller und Francisca Müller Stuber, Franz und Heidi Bernhard-Geider, Daniel Sauter-<br />

Mühlemann und Jael Mühlemann-Sauter, alle <strong>Frauenfeld</strong>er die Baubewilligung für den Umbau<br />

Wohnhauses und für drei Reiheneinfamilienhäuser sowie die Abbruchbewilligung für die<br />

Ökonomiebauten.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erteilt der STUTZ AG Hatswil die Baubewilligung für eine Wohnüberbauung mit<br />

zehn Wohnungen und einer Tiefgarage an der Speicherstrasse 38 - 38c sowie die Abbruchbewilligung<br />

für das Wohnhaus Speicherstrasse 38, <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erteilt dem Staat Thurgau die Baubewilligung für einen provisorischen Parkplatz<br />

auf der Parzelle 40413 an der Lachenstrasse, <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

Verwaltungsabteilung Hochbau: Landkreditkonto; Gestaltungsplan "Lindenpark",<br />

privatrechtlicher Landabtausch gemäss Gestaltungsrichtplan "Bahnhof 2000"; Kenntnisnahme<br />

Bebauungs- und Umgebungskonzept<br />

Der Gestaltungsrichtplan "Bahnhof 2000" vom 27. Juni 1995 beschränkt das Baufeld F auf<br />

der Parzelle 432 der Caspar Tanner Söhne AG, vertreten durch Raphael Tanner, Gartenstrasse<br />

16, 8002 Zürich, auf ein Rechteck parallel zu den Geleiseanlagen. Dahinter soll der Lindenpark<br />

in voller Breite an die Fussgängerachse von der Bahnunterführung ins Kurzdorf herangeführt<br />

und dadurch besser erschlossen, frequentiert und so einer "sozialen Kontrolle" unterstellt<br />

werden. Dazu bedarf es eines flächenneutral vorgeschlagenen Landabtausches, welcher<br />

vorläufig lediglich zwei Parteien betrifft und zwischen der Caspar Tanner Söhne AG und dem<br />

<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> privatrechtlich abgewickelt werden soll. Zudem verpflichtet der Gestaltungsrichtplan<br />

"Bahnhof 2000" den Erstprojektierenden zwischen den Baufeldern E und F, über das Baufeld<br />

hinaus eine Platzvorstellung zu entwickeln: gemäss Gestaltungsrichtplan soll hier "der nördliche<br />

Eingang zum Bahnhof entstehen, gleichzeitig könnte der Platz zusammen mit dem Park<br />

ein wichtiger Entwicklungsimpuls für den öffentlichen Aussenraum im Murgareal sein."<br />

Die Caspar Tanner Söhne AG hat diese Aufgabe wahrgenommen, indem sie die Rahmenbedingungen<br />

des Gestaltungsrichtplans "Bahnhof 2000" bereits in die Aufgabenstellung zu<br />

ihrem privaten Studienauftrag vom 20. November 2007 an 6 Architektenteams integrierte.


Inzwischen liegt für das Areal der Caspar Tanner Söhne AG ein Bebauungskonzept von Stutz<br />

+ Bolt + Partner Arch. AG, 8400 Winterthur vor, welches Eigenmann, Rey, Rietmann, Raumplaner<br />

FSU, 9000 St. Gallen, als Grundlage für den Gestaltungsplan "Lindenpark" dient, sowie<br />

ein Umgebungskonzept der Vogt Landschaftsarchitekten AG, 8006 Zürich, welches den<br />

öffentlichen Raum miteinschliesst. Da der Perimeter zum Gestaltungsplan "Lindenpark" der<br />

Parzelle 432 nach dem flächenneutralen Landabtausch entsprechen soll, bedarf es vorgängig<br />

einer grundsätzlichen Zustimmung des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es zum Landabtausch.<br />

Die Details zu diesem Landabtausch gemäss Gestaltungsrichtplan "Bahnhof 2000" waren<br />

Gegenstand einer Grundsatzdiskussion vom 18. November 2008 und wurden dementsprechend<br />

bereinigt sowie mit Raphael Tanner abgesprochen, welcher durch Alvin Fischer von der<br />

Hugo Steiner AG, Immobilientreuhand, 9006 St. Gallen, unterstützt wurde.<br />

Aufgrund dieser Sachlage beschliesst der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>:<br />

1. Vom Bebauungs- und Umgebungskonzept für das Baufeld F im Sinne des Gestaltungs-<br />

Richtplans "Bahnhof 2000" wird zustimmend Kenntnis genommen.<br />

2. Dem flächen- und wertneutralen Landabtausch von ca. 256.5 m² gemäss Planbeilage<br />

wird zugestimmt. Der Tausch erfolgt über das Landkreditkonto.<br />

3. Das Hochbauamt wird beauftragt, parallel zum Gestaltungsplan "Lindenpark" die Aufhebung<br />

der Lindenstrasse zwischen der Garagenzufahrt gemäss GP und der Fussgängerverbindung<br />

Bahnhof-Kurzdorf gemäss § 11 des Strassengesetzes öffentlich bekannt zu<br />

machen.<br />

4. Der Werkhof wird beauftragt, auf der Grundlage des Umgebungskonzepts der Vogt<br />

Landschaftsarchitektur AG im Frühjahr 2009 die vorgesehene Erneuerung und Verlegung<br />

der Spielgeräte zu realisieren.<br />

5. Das Tiefbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage des Umgebungskonzepts der Vogt<br />

Landschaftsarchitekten AG sowie in planerischer Absprache mit dem Bauprojekt Lindenpark<br />

die Ergänzung des Lindenparks nordöstlich der Fussgängerachse Bahnhof-Kurzdorf<br />

2009 zu projektieren und koordiniert mit den Umgebungsarbeiten zum "GP Lindenpark"<br />

im Rahmen des Budgets 2010 zu realisieren.<br />

Verwaltungsabteilung Hochbau: Gestaltungsplan "Lindenpark": Beschlussfassung<br />

Ausgangslage<br />

Der zweistufige Ideenwettbewerb für das Bahnhofgebiet <strong>Frauenfeld</strong> 1991/92 erbrachte auf<br />

der Grundlage der verkehrstechnischen Konzeption der Abstimmungsvorlage vom 26. November<br />

1989 eine städtebauliche Lösung, welche Hochbau, Tiefbau und ÖV zu einer ganzheitlichen<br />

Entwicklungsvorstellung für das Bahnhofsgebiet zusammenführte. Zusammengefasst<br />

ist diese Entwicklungsvorstellung im Gestaltungsplan Bahnhof 2000 vom 27. Juni 1995,<br />

welcher nicht nur das Siegerprojekt umsetzt, sondern vor allem nördlich der Bahn Erkenntnisse<br />

aus der umfassenden Wettbewerbsdiskussion auswertet. <strong>Stadt</strong>seitig ist diese Entwicklungsvorstellung<br />

weitgehend Realität. Das "Haus am Bahnhof" öffnet auf der Flucht des his-


torischen Stationsgebäudes die Bahnhofstrasse zum Bahnhofplatz, welcher die Bedürfnisse<br />

des öffentlichen Verkehrs langfristig flexibel zusammenführt und gleichzeitig einen angemessenen<br />

Empfangs- und Begegnungsort schafft. Hier fehlt noch der räumliche Abschluss, welcher<br />

mit der Machbarkeitsstudie für ein Park & Rail zur Diskussion steht.<br />

Komplementär zu dieser städtischen Situation möchte der Richtplan auf der Murgseite den<br />

Grünraum stärken. Zu diesem Zweck soll der Lindenpark in voller Breite an die Fussgängerachse<br />

von der Bahnunterführung ins Kurzdorf herangeführt und besser zugänglich werden.<br />

Die Bebauung soll durchlässig sein und den Blick von der Bahn in den Murgraum ermöglichen.<br />

Schliesslich soll die Standortqualität dadurch verbessert werden, dass die Lindenstrasse<br />

etappenweise aufgehoben wird. Wohnbauten sollen nicht zwischen Bahn und Strasse stehen,<br />

sondern am Murgpark, rückseitig von koordinierten Tiefgaragen am Bahndamm erschlossen.<br />

Im Studienauftrag auf dem Baufeld E, welchen der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> mit Schreiben und Beitragszusicherung<br />

vom 21. November 2000 seitens der SBB ausgelöst hat, wurde diese Komplementärsituation<br />

weiterentwickelt. Das unbestrittene Siegerprojekt von Burkhalter + Sumi aus Zürich<br />

ergänzt den Park bis an die Geleiseanlagen und setzt 3 <strong>Stadt</strong>häuser in diesen Park hinein.<br />

Diese Studie enthält auch den Hinweis, wie das vorgeschlagene Siedlungsmuster über dem<br />

Baufeld F (Caspar Tanner Söhne AG) weitergeführt werden könnte.<br />

Studienauftrag der Caspar Tanner Söhne AG<br />

Als Grundlage für den vorliegenden Gestaltungsplan erteilte Raphael Tanner im Namen der<br />

Casper Tanner Söhne AG im November 2007 einen Studienauftrag an 6 Architekturbüros.<br />

Die dargestellten Voraussetzungen gehörten zu den Wettbewerbsgrundlagen, waren jedoch<br />

im Rahmen der städtebaulichen, architektonischen und wirtschaftlichen Optimierung auch zu<br />

hinterfragen. Das Beurteilungsgremium empfiehlt jedoch im Bericht vom 28. März 2008, das<br />

Projekt "Drei Linden" zur Realisierung weiterzubearbeiten, welches die vorangegangenen<br />

Planungsschritte bestätigt und im Perimeter sinnfällig weiterführt. Daraus ergibt sich eine<br />

konsolidierte Bebauungsvorstellung nordwestlich der Bahn, vor welcher mit dem vorliegenden<br />

Gestaltungsplan "Lindenpark" eine erste Etappe baureif gemacht werden soll.<br />

Der Gestaltungsplan<br />

Der Gestaltungsplan beinhaltet einen durchgehenden Garagenkörper entlang der vorinvestierten<br />

Stützmauer zur Bahn, in welchen 3 Wohnhäuser und das historische Wohn- und Geschäftshaus<br />

Tanner aus den Jahren 1893-95 eingebunden sind. Im Garagenkopf zur Fussgängerzone<br />

sind zwingend Publikumsnutzungen vorgeschrieben. In den Planunterlangen<br />

überwindet ein Studio-Kino elegant die Niveaudifferenz zwischen Unterführungsausgang und<br />

einer der Villa vorgelagerten Terrasse auf deren EG-Niveau. Das Kino käme dem hier angestrebten<br />

Öffentlichkeitsgrad in hohem Masse entgegen und könnte die Umnutzung des Gebäudes<br />

mit den besonderen räumlichen Voraussetzungen aus dem Kohlehandel synergiestiftend<br />

fördern.<br />

Im Rahmen des Studienauftrags vorerst schematisch bearbeitet verblieb die Umgebungsgestaltung.<br />

Der Richtplan Bahnhof 2000 verlangt jedoch vom Erstprojektierenden der Baufelder<br />

E und F eine Gestaltungsvorstellung der dazwischenliegenden Platzsituation als nördlichem<br />

Bahnhofzugang. Publikumsnutzungen sorgen gemäss Richtplan für einen angemessenen


Öffentlichkeitsgrad. Schliesslich erlaubt erst die Vorstellung vom öffentlichen Raum dessen<br />

Abgrenzung von der flächengleich umgelegten Privatparzelle als Perimeter für den Gestaltungsplan<br />

"Lindenpark". Dazu hat die Vogt Landschaftsarchitekten AG aus Zürich eine Vorprojektstudie<br />

nachgeliefert, welche die Fachkommission spontan überzeugte. Vogt beurteilt<br />

die Funktion dieser Platzbildung primär als Durchgangsraum von Bahn und <strong>Stadt</strong>zentrum ins<br />

Kurzdorf. Dementsprechend verbindet er die Baufelder E und F mittels Grüninseln mit Parkbäumen<br />

und setzt damit den Schlussstein zur Idee der komplementären Durchgrünung nördlich<br />

der Bahn. Dazwischen gelingt eine Fussgängerführung, welche Kino und Terrasse verlängernd<br />

direkt zum Murguferweg führt, der gegen Osten verbreitert und mit der teilweise bestehenden<br />

öffentlichen Beleuchtung ergänzt werden soll. Die aufgehobene Lindenstrasse<br />

wird als Zugangsraum zur Wohnbebauung privatisiert, bleibt jedoch als Durchfahrt für öffentliche<br />

Dienste und Katastrophenhilfe offen. Die Spielbereiche im Park sind ebenfalls durchlässig,<br />

als Negativformen der Grüninseln im Platz ausgebildet und gegen diesen konzentriert,<br />

um auf diesem eine Belebung zu erreichen.<br />

Regelungen ausserhalb des Planungsperimeters<br />

Der Landabtausch zwischen Gesuchsteller und <strong>Stadt</strong> wurde nach Absprache mit Letzteren an<br />

der heutigen Sitzung durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> als Voraussetzung zum GP beschlossen. Die Geschäftsleitung<br />

wird den Abtausch nach der Planauflage vollziehen und das Antrittsdatum auf<br />

den Zeitpunkt ansetzen, zu welchem der Gestaltungsplan "Lindenpark" in Rechtskraft erwächst.<br />

Damit erübrigt sich eine öffentlich-rechtliche Landumlegung, die Realisierbarkeit des<br />

GP ist sichergestellt.<br />

Es gibt jedoch einen öffentlich-rechtlichen Regelungsbedarf im Platzbereich gegenüber der<br />

SBB. Gemäss Gestaltungsrichtplan "Bahnhof 2000" ist die erarbeitete Gestaltung des Murgplatzes<br />

mittels eigentümerverbindlicher Regelungen sicherzustellen. Die SBB sind an der<br />

Weiterbearbeitung der Studie Burkhalter + Sumi interessiert, aber noch nicht auf einem Planungsstand,<br />

um den GP-Perimeter auf ihr Areal auszuweiten. Ein Baulinienplan erfüllt jedoch<br />

den Richtplanauftrag gleichermassen und ermöglicht folgenden privaten Interessenausgleich:<br />

Die Caspar Tanner Söhne AG kann mit dem eingeschossigen Kopfbau nicht den nördlichen<br />

Bahnzugang mit Publikumsnutzen fassen und gleichzeitig den privatrechtlichen Grenzabstand<br />

respektieren. Dasselbe gilt für die SBB mit dem nordöstlichsten Baukörper gegenüber<br />

dem Park. Dieser verletzt zwar nicht den Grenzabstand aber übersteigt die Regelbauweise im<br />

vorgesehenen GP entgegen § 19 Abs. 2 PBG um ein Geschoss. Der Baulinienplan schafft hier<br />

einen privaten Interessenausgleich und sichert gleichzeitig den öffentlichen Raum.<br />

Aufgrund dieser Sachlage beschliesst der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>:<br />

1. Die Lindenstrasse im Abschnitt gemäss Planbeilage "Strassenaufhebung vom 26.<br />

Januar 2009" wird, gestützt auf § 11 des Gesetzes über Strassen und Wegen, aufgehoben.<br />

2. Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erlässt, gestützt auf § 17 Abs. 1.1, 1.2 und 1.3, den Baulinienplan Lindenpark<br />

vom 26. Januar 2009.<br />

3. Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erlässt, gestützt auf §§ 18 – 21 des Planungs- und Baugesetzes, den<br />

Gestaltungsplan "Lindenpark" vom 26. Januar 2009 unter gleichzeitiger Aufhebung<br />

der bisher bestehenden Baulinien im Planperimeter.


4. Das Hochbauamt wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung der Teilaufhebung<br />

der Lindenstrasse gemäss §§ 11 Abs. 3 des Strassengesetzes sowie die öffentlichen<br />

Auflagen des Baulinienplans sowie des Gestaltungsplans "Lindenpark" gemäss<br />

§§ 29 – 31 des Planungs- und Baugesetzes unter Bekanntgabe der Rechtsmittel<br />

durchzuführen und alle drei Pläne sodann dem Departement für Bau und Umwelt<br />

zur Genehmigung einzureichen.<br />

Werkbetriebe; Notstromversorgungsanlage für die Betriebsgebäude an der Gaswerkstrasse<br />

13, Nachtragskredit, Kreditfreigabe und Arbeitsvergabe<br />

Der Stromausfall vom 25. März 2008 legte alle Werkgebäude der Werkbetriebe <strong>Frauenfeld</strong><br />

lahm. Die Garagen- und Aussentore konnten nur teilweise geöffnet werden. Die Lifte, die<br />

Beleuchtung im Materialmagazin, die Telefonzentrale und alle EDV-Anlagen fielen aus. Um<br />

eine Behinderung dieser Art in Zukunft zu vermeiden, installieren die Werkbetriebe im Keller<br />

des Betriebsgebäudes eine Notstromversorgungsanlage von 100 kVA. Der Raum für eine<br />

Notstromgruppe wurde bereits beim Neubau im Jahre 1987 vorgesehen. Aus Kostengründen<br />

wurde jedoch auf die Installation einer Notstromgruppe verzichtet.<br />

Im Voranschlag 2009 der Laufenden Rechnung des Gaswerks sind für eine Notstromversorgungsanlage<br />

85'000 Franken enthalten. Die Mehrkosten von 22'100 Franken ergeben sich<br />

aus den Anpassungen in den Elektroschaltkästen für die Liftabschaltungen zur Verminderung<br />

der Belastung im Notfall und den baulichen Anpassungen für den Abgaskamin.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> bewilligt den erforderliche Nachtragskredit von 22'100 Franken und gibt ihn zu<br />

Lasten der Laufenden Rechnung 2009 des Gaswerks, Konto 9160 "Gebäudeunterhalt Gaswerkstrasse<br />

13", frei. Der Auftrag wird der Firma Senn AG, Oftringen, vergeben.<br />

Veranstaltungen; 5. <strong>Frauenfeld</strong>er Beachvolleyballwoche auf dem Beachvolleyballplatz<br />

"Heuscher-Kobel-Anlage" vom 22. bis 30. Mai 2009; Gesuch um Unterstützung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong><br />

Im Zusammenhang mit der Einweihung des Beachvolleyballplatzes "Heuscher-Kobel-Anlage"<br />

im Jahr 2005 führte der Volleyballclub <strong>Frauenfeld</strong> erstmals die <strong>Frauenfeld</strong>er Beachvolleyballwoche<br />

durch. Aufgrund der erfolgreichen Durchführung und der positiven Resonanz der Besucher<br />

in den letzten vier Jahren möchte der Volleyballclub diese Veranstaltung auch in diesem<br />

Jahr durchführen.<br />

Die Beachvolleyballwoche findet während den Pfingstferien statt und ist ein attraktives Ferienangebot<br />

für zu Hause gebliebene Jugendliche. Für das Hallen-, Frei- und Sprudelbad sowie<br />

für die im 2005 erbaute Beachvolleyballanlage hat dieser Anlass einen positiven Werbeeffekt<br />

und steigert die Nutzung der Anlagen. Aus diesem Grund möchte die Abteilung Jugend,<br />

Sport und Freizeit diese Veranstaltung auch in diesem Jahr unterstützen.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> ist bereit, den Anlass im selben Rahmen wie letztes Jahr zu unterstützen.


Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschliesst:<br />

1. Für die Teilnehmer und Veranstalter wird ein "Beachpass" erstellt. Dieser kostet 10 Franken,<br />

zuzüglich einem Depot von 10 Franken, welches nach Rückgabe des Passes zurückerstattet<br />

wird. Der "Beachpass" ist vom 22. bis 30. Mai 2009 gültig und berechtigt zum<br />

Eintritt ins Hallen-, Frei- und Sprudelbad und zur Benützung der Beachvolleyballanlage.<br />

2. Elektrische Anschlüsse werden vom Hallen-, Frei- und Sprudelbad kostenlos zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

3. Für die Beleuchtung des Beachvolleyballplatzes ist der Volleyballclub besorgt; sie geht auf<br />

dessen Rechnung. Installationen müssen vorgängig mit dem Leiter Bad, Marcel Wäny besprochen<br />

werden.<br />

4. Der Werkhof stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten das gewünschte Leihmaterial zur<br />

Verfügung. Übergabeort ist der Werkhof, für den Transport ist der Veranstalter zuständig.<br />

Zur Sicherstellung allfälliger Kosten für Nachreinigungen oder Ersatz hat der Organisator<br />

vor dem Anlass beim Werkhof eine Kaution von 500 Franken zu hinterlegen. Diese<br />

wird bei einwandfreier Rückgabe des Materials vollumfänglich zurückerstattet.<br />

5. Die Signalisation des Anlasses ab den Autobahnausfahrten, respektive den Einfallstrassen<br />

der <strong>Stadt</strong>, erfolgt durch den Werkhof. Nach Möglichkeit wird der Anlass an den Begrüssungstafeln<br />

der <strong>Stadt</strong> bekannt gemacht.<br />

6. Die Festbankgarnituren werden vom Werkhof kostenlos zur Verfügung gestellt. Der<br />

Transport ist Sache des Organisators.<br />

7. Für die Abfallentsorgung ist der Volleyballclub verantwortlich.<br />

Kreisel Thundorferstrasse bei Kantonsspital; Genehmigung Amt für Umwelt<br />

Mit Entscheid vom 29. Januar 2009 genehmigt das Amt für Umwelt das Detailprojekt der<br />

Kanalisation „Kreisel Thundorferstrasse“.<br />

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