Stadtrat Protokoll - Stadt Frauenfeld
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An seiner Sitzung vom 3. Februar 2009 befasste sich der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> u.a. mit folgenden<br />
Geschäften:<br />
Finanzamt; Liegenschaften Finanzvermögen, Zürcherstrasse 68, erweiterte Sanierung<br />
einer 2-Zimmer-Wohnung<br />
Nach 40-jähriger Mietdauer wurde eine 2-Zimmer-Wohnung in oben erwähnter Liegenschaft<br />
aus gesundheitlichen Gründen per 31. Januar 2009 gekündigt. Die Wohnung wurde während<br />
der langen Mietzeit nie saniert. Die Küche sowie die Einrichtung des Badzimmers entsprechen<br />
nicht mehr dem heutigen Standard. Ebenfalls wurde die Wohnung nie gestrichen<br />
und die Bodenbeläge (Teppiche) sind sehr alt. Auch die elektrische Einrichtung ist stark veraltet<br />
und muss erneuert werden. Für die Wiedervermietung sind somit verschiedene Arbeiten<br />
notwendig.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem Vorschlag für die umfassende Sanierung der 2-Zimmer-Wohnung<br />
zu und gibt einen Kredit von 78'500 Franken frei.<br />
<strong>Frauenfeld</strong>er FilmfreundInnen; Bewilligungsgesuch für die Durchführung der<br />
20. Openair-Kino-Woche 2009 in der Freie Strasse<br />
Der Verein <strong>Frauenfeld</strong>er FilmfreundInnen beabsichtigt, die Openair-Kinowoche 2009 erneut<br />
in der Altstadt durchzuführen. Die Organisatoren sind sich der Terminkollisionen mit dem<br />
Gastspiel des Zirkus Nock vom 2.-4. Juli und mit dem Musik-Openair <strong>Frauenfeld</strong>, welches<br />
vom 10. bis 12. Juli 2009 stattfindet, bewusst. Andererseits wird die Openair-Kinowoche<br />
eine Bereicherung der Lehrer-Fortbildungskurse 2009 darstellen.<br />
Vom Freitag 3. bis Samstag 11. Juli 2009 sieht der Verein <strong>Frauenfeld</strong>er FilmfreundInnen vor,<br />
abends jeweils in der Freie Strasse, vom Restaurant Cittadella bis zum Bernerhaus, ein Freilicht-Kino<br />
einzurichten und ein populäres Kino-Programm zu präsentieren. Der Aufbau der<br />
Anlagen erfolgt am Donnerstag, 2. Juli, der Abbau am Sonntag/Montag, 12./13. Juli 2009.<br />
Christof Stillhard ersucht im Namen der <strong>Frauenfeld</strong>er FilmfreundInnen den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> um folgende<br />
Bewilligungen:<br />
1. Sperrung der Freie Strasse vom Freitag, 3. Juli, bis Samstag, 11. Juli 2009, jeweils abends<br />
von ca. 19.00 Uhr bis 01.00 Uhr (fertig aufgeräumt), deren Benützung für die Veranstaltungsreihe<br />
und um die Sperrung für die Hauptprobe am Donnerstag, 2. Juli 2009.<br />
2. Belegung von zwei Parkfeldern für die Aufstellung von zwei Containern als Materiallager<br />
und Projektorenkabine während der Dauer der Veranstaltungsreihe.<br />
3. Ausschalten der Strassenbeleuchtung in der Freie Strasse/Bankplatz vom 3. bis 11. Juli<br />
2009, jeweils von 21.30 bis 00.15 Uhr sowie für die Hauptprobe am 2. Juli 2009.<br />
4. Bereitstellung der Stromzufuhr für die Projektion und eine Notbeleuchtung sowie des<br />
Wasser-/Abwasseranschlusses und Strom für den WC-Wagen in der Mittelgasse.
5. Zurverfügungstellung von 12 Absperrgittern für die Strassensperrung und die Absperrung<br />
des Zuschauerraumes, 20 Tischgarnituren und 60 Bänken, Abfallfässern und Reinigungsmaterial<br />
(Besen usw.) aus dem Bestand des Werkhofes der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
6. Zurverfügungstellung einer Anzahl Storchenständer für Werbezwecke zugunsten des<br />
Festivals. Finanzieller Beitrag an die Druckkosten der Plakate.<br />
Mit dem Openair-Kino wird ausserhalb der Geschäftszeiten eine zusätzliche Aktivität in die<br />
Altstadt gebracht. Bei den Anwohnern ist die Veranstaltungsreihe in den vergangenen Jahren<br />
ebenfalls gut angekommen. Die entsprechende Orientierung hat für die nächste Veranstaltungsreihe<br />
wiederum durch die Organisatoren zu erfolgen. Insbesondere hat die Abstimmung<br />
mit der Besitzerin der Liegenschaft Bernerhaus, der Evang. Landeskirche Thurgau sowie<br />
der Mieterin, Frau G. Böckli, zu erfolgen.<br />
Das Openair-Kino <strong>Frauenfeld</strong> strahlt als Veranstaltungsreihe in die ganze Region aus und<br />
bereichert das Angebot in der Innenstadt; die Unterstützung seitens der <strong>Stadt</strong> ist insofern<br />
gerechtfertigt.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschliesst:<br />
1. Dem Verein <strong>Frauenfeld</strong>er FilmfreundInnen wird, vorbehältlich der Bewilligung durch die<br />
Evang. Landeskirche Thurgau als Besitzerin des Berner-Hauses, gestattet, auf dem Areal<br />
Freie Strasse/Bankplatz die Openair-Kinowoche vom 3. bis 11. Juli 2009 durchzuführen.<br />
Die Strasse wird für den Verkehr jeweils ab 19.00 Uhr gesperrt. Die Parkplätze werden<br />
durch den Werkhof (Markus Graf) mit einem Parkverbot ab 19.00 Uhr versehen. Das<br />
Areal ist gereinigt zu hinterlassen.<br />
2. Für die Aufstellung zweier Baucontainer als Materiallager und der Projektorenkabine<br />
werden zwei Parkfelder durch den Werkhof (Markus Graf) auf der Seite der Evang.<br />
Kirchgemeinde/Bushaltestelle für die fragliche Zeit abgesperrt.<br />
3. Das EW <strong>Frauenfeld</strong> schaltet vom 3. bis 11. Juli 2009 die Strassenbeleuchtung im Bereich<br />
Freie Strasse/Kirchgasse/Bankplatz jeweils in der Zeit von 21.30 bis 00.15 Uhr aus. Für<br />
die genauen Details, insbesondere auch für den Test am Abend des 2. Juli 2009, haben<br />
sich die Organisatoren mit dem Elektrizitätswerk (Valentin Alessi) abzusprechen.<br />
4. Für die Anschlüsse der Notbeleuchtung, der Projektion sowie des WC-Wagens stehen<br />
fest installierte Elektroanschlüsse zur Verfügung. Die Organisatoren haben sich mit dem<br />
Elektrizitätswerk (Valentin Alessi) abzusprechen. Den Wasser/Abwasser-Anschluss des<br />
WC-Wagens haben die Organisatoren mit dem Werkhof abzusprechen.<br />
5. Aus dem Bestand des Werkhofes werden, soweit vorhanden, die gewünschten 20 Festtischgarnituren<br />
und 60 Bänke unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ebenso die notwendigen<br />
12 Absperrgitter und Abfallfässer. Das Material muss im Werkhof (Markus Graf)<br />
abgeholt und sauber gereinigt und instand gehalten wieder zurückgebracht werden.<br />
6. Die Plakatdrucke werden mit einem Beitrag von 500 Franken unterstützt. Der Werkhof<br />
stellt eine Anzahl Storchenständer für die Platzierung der Werbeplakate zur Verfügung.
Die Plakatdrucke sind frühzeitig an den Werkhof zu liefern, in Absprache mit dem Chef<br />
Werkhof.<br />
7. Vor dem Bezug des Materials haben die Organisatoren beim Werkhof eine Kaution von<br />
500 Franken zu hinterlegen. Diese wird im Anschluss an die Durchführung vollumfänglich<br />
zurückbezahlt, insofern sie nicht für Nachreinigungen und Instandstellungsarbeiten<br />
herangezogen werden muss.<br />
Baubewilligungen<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erteilt Andreas Steinemann-Mader und Hanna Mader Steinemann, Peter Stuber-<br />
Müller und Francisca Müller Stuber, Franz und Heidi Bernhard-Geider, Daniel Sauter-<br />
Mühlemann und Jael Mühlemann-Sauter, alle <strong>Frauenfeld</strong>er die Baubewilligung für den Umbau<br />
Wohnhauses und für drei Reiheneinfamilienhäuser sowie die Abbruchbewilligung für die<br />
Ökonomiebauten.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erteilt der STUTZ AG Hatswil die Baubewilligung für eine Wohnüberbauung mit<br />
zehn Wohnungen und einer Tiefgarage an der Speicherstrasse 38 - 38c sowie die Abbruchbewilligung<br />
für das Wohnhaus Speicherstrasse 38, <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erteilt dem Staat Thurgau die Baubewilligung für einen provisorischen Parkplatz<br />
auf der Parzelle 40413 an der Lachenstrasse, <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
Verwaltungsabteilung Hochbau: Landkreditkonto; Gestaltungsplan "Lindenpark",<br />
privatrechtlicher Landabtausch gemäss Gestaltungsrichtplan "Bahnhof 2000"; Kenntnisnahme<br />
Bebauungs- und Umgebungskonzept<br />
Der Gestaltungsrichtplan "Bahnhof 2000" vom 27. Juni 1995 beschränkt das Baufeld F auf<br />
der Parzelle 432 der Caspar Tanner Söhne AG, vertreten durch Raphael Tanner, Gartenstrasse<br />
16, 8002 Zürich, auf ein Rechteck parallel zu den Geleiseanlagen. Dahinter soll der Lindenpark<br />
in voller Breite an die Fussgängerachse von der Bahnunterführung ins Kurzdorf herangeführt<br />
und dadurch besser erschlossen, frequentiert und so einer "sozialen Kontrolle" unterstellt<br />
werden. Dazu bedarf es eines flächenneutral vorgeschlagenen Landabtausches, welcher<br />
vorläufig lediglich zwei Parteien betrifft und zwischen der Caspar Tanner Söhne AG und dem<br />
<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> privatrechtlich abgewickelt werden soll. Zudem verpflichtet der Gestaltungsrichtplan<br />
"Bahnhof 2000" den Erstprojektierenden zwischen den Baufeldern E und F, über das Baufeld<br />
hinaus eine Platzvorstellung zu entwickeln: gemäss Gestaltungsrichtplan soll hier "der nördliche<br />
Eingang zum Bahnhof entstehen, gleichzeitig könnte der Platz zusammen mit dem Park<br />
ein wichtiger Entwicklungsimpuls für den öffentlichen Aussenraum im Murgareal sein."<br />
Die Caspar Tanner Söhne AG hat diese Aufgabe wahrgenommen, indem sie die Rahmenbedingungen<br />
des Gestaltungsrichtplans "Bahnhof 2000" bereits in die Aufgabenstellung zu<br />
ihrem privaten Studienauftrag vom 20. November 2007 an 6 Architektenteams integrierte.
Inzwischen liegt für das Areal der Caspar Tanner Söhne AG ein Bebauungskonzept von Stutz<br />
+ Bolt + Partner Arch. AG, 8400 Winterthur vor, welches Eigenmann, Rey, Rietmann, Raumplaner<br />
FSU, 9000 St. Gallen, als Grundlage für den Gestaltungsplan "Lindenpark" dient, sowie<br />
ein Umgebungskonzept der Vogt Landschaftsarchitekten AG, 8006 Zürich, welches den<br />
öffentlichen Raum miteinschliesst. Da der Perimeter zum Gestaltungsplan "Lindenpark" der<br />
Parzelle 432 nach dem flächenneutralen Landabtausch entsprechen soll, bedarf es vorgängig<br />
einer grundsätzlichen Zustimmung des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es zum Landabtausch.<br />
Die Details zu diesem Landabtausch gemäss Gestaltungsrichtplan "Bahnhof 2000" waren<br />
Gegenstand einer Grundsatzdiskussion vom 18. November 2008 und wurden dementsprechend<br />
bereinigt sowie mit Raphael Tanner abgesprochen, welcher durch Alvin Fischer von der<br />
Hugo Steiner AG, Immobilientreuhand, 9006 St. Gallen, unterstützt wurde.<br />
Aufgrund dieser Sachlage beschliesst der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>:<br />
1. Vom Bebauungs- und Umgebungskonzept für das Baufeld F im Sinne des Gestaltungs-<br />
Richtplans "Bahnhof 2000" wird zustimmend Kenntnis genommen.<br />
2. Dem flächen- und wertneutralen Landabtausch von ca. 256.5 m² gemäss Planbeilage<br />
wird zugestimmt. Der Tausch erfolgt über das Landkreditkonto.<br />
3. Das Hochbauamt wird beauftragt, parallel zum Gestaltungsplan "Lindenpark" die Aufhebung<br />
der Lindenstrasse zwischen der Garagenzufahrt gemäss GP und der Fussgängerverbindung<br />
Bahnhof-Kurzdorf gemäss § 11 des Strassengesetzes öffentlich bekannt zu<br />
machen.<br />
4. Der Werkhof wird beauftragt, auf der Grundlage des Umgebungskonzepts der Vogt<br />
Landschaftsarchitektur AG im Frühjahr 2009 die vorgesehene Erneuerung und Verlegung<br />
der Spielgeräte zu realisieren.<br />
5. Das Tiefbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage des Umgebungskonzepts der Vogt<br />
Landschaftsarchitekten AG sowie in planerischer Absprache mit dem Bauprojekt Lindenpark<br />
die Ergänzung des Lindenparks nordöstlich der Fussgängerachse Bahnhof-Kurzdorf<br />
2009 zu projektieren und koordiniert mit den Umgebungsarbeiten zum "GP Lindenpark"<br />
im Rahmen des Budgets 2010 zu realisieren.<br />
Verwaltungsabteilung Hochbau: Gestaltungsplan "Lindenpark": Beschlussfassung<br />
Ausgangslage<br />
Der zweistufige Ideenwettbewerb für das Bahnhofgebiet <strong>Frauenfeld</strong> 1991/92 erbrachte auf<br />
der Grundlage der verkehrstechnischen Konzeption der Abstimmungsvorlage vom 26. November<br />
1989 eine städtebauliche Lösung, welche Hochbau, Tiefbau und ÖV zu einer ganzheitlichen<br />
Entwicklungsvorstellung für das Bahnhofsgebiet zusammenführte. Zusammengefasst<br />
ist diese Entwicklungsvorstellung im Gestaltungsplan Bahnhof 2000 vom 27. Juni 1995,<br />
welcher nicht nur das Siegerprojekt umsetzt, sondern vor allem nördlich der Bahn Erkenntnisse<br />
aus der umfassenden Wettbewerbsdiskussion auswertet. <strong>Stadt</strong>seitig ist diese Entwicklungsvorstellung<br />
weitgehend Realität. Das "Haus am Bahnhof" öffnet auf der Flucht des his-
torischen Stationsgebäudes die Bahnhofstrasse zum Bahnhofplatz, welcher die Bedürfnisse<br />
des öffentlichen Verkehrs langfristig flexibel zusammenführt und gleichzeitig einen angemessenen<br />
Empfangs- und Begegnungsort schafft. Hier fehlt noch der räumliche Abschluss, welcher<br />
mit der Machbarkeitsstudie für ein Park & Rail zur Diskussion steht.<br />
Komplementär zu dieser städtischen Situation möchte der Richtplan auf der Murgseite den<br />
Grünraum stärken. Zu diesem Zweck soll der Lindenpark in voller Breite an die Fussgängerachse<br />
von der Bahnunterführung ins Kurzdorf herangeführt und besser zugänglich werden.<br />
Die Bebauung soll durchlässig sein und den Blick von der Bahn in den Murgraum ermöglichen.<br />
Schliesslich soll die Standortqualität dadurch verbessert werden, dass die Lindenstrasse<br />
etappenweise aufgehoben wird. Wohnbauten sollen nicht zwischen Bahn und Strasse stehen,<br />
sondern am Murgpark, rückseitig von koordinierten Tiefgaragen am Bahndamm erschlossen.<br />
Im Studienauftrag auf dem Baufeld E, welchen der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> mit Schreiben und Beitragszusicherung<br />
vom 21. November 2000 seitens der SBB ausgelöst hat, wurde diese Komplementärsituation<br />
weiterentwickelt. Das unbestrittene Siegerprojekt von Burkhalter + Sumi aus Zürich<br />
ergänzt den Park bis an die Geleiseanlagen und setzt 3 <strong>Stadt</strong>häuser in diesen Park hinein.<br />
Diese Studie enthält auch den Hinweis, wie das vorgeschlagene Siedlungsmuster über dem<br />
Baufeld F (Caspar Tanner Söhne AG) weitergeführt werden könnte.<br />
Studienauftrag der Caspar Tanner Söhne AG<br />
Als Grundlage für den vorliegenden Gestaltungsplan erteilte Raphael Tanner im Namen der<br />
Casper Tanner Söhne AG im November 2007 einen Studienauftrag an 6 Architekturbüros.<br />
Die dargestellten Voraussetzungen gehörten zu den Wettbewerbsgrundlagen, waren jedoch<br />
im Rahmen der städtebaulichen, architektonischen und wirtschaftlichen Optimierung auch zu<br />
hinterfragen. Das Beurteilungsgremium empfiehlt jedoch im Bericht vom 28. März 2008, das<br />
Projekt "Drei Linden" zur Realisierung weiterzubearbeiten, welches die vorangegangenen<br />
Planungsschritte bestätigt und im Perimeter sinnfällig weiterführt. Daraus ergibt sich eine<br />
konsolidierte Bebauungsvorstellung nordwestlich der Bahn, vor welcher mit dem vorliegenden<br />
Gestaltungsplan "Lindenpark" eine erste Etappe baureif gemacht werden soll.<br />
Der Gestaltungsplan<br />
Der Gestaltungsplan beinhaltet einen durchgehenden Garagenkörper entlang der vorinvestierten<br />
Stützmauer zur Bahn, in welchen 3 Wohnhäuser und das historische Wohn- und Geschäftshaus<br />
Tanner aus den Jahren 1893-95 eingebunden sind. Im Garagenkopf zur Fussgängerzone<br />
sind zwingend Publikumsnutzungen vorgeschrieben. In den Planunterlangen<br />
überwindet ein Studio-Kino elegant die Niveaudifferenz zwischen Unterführungsausgang und<br />
einer der Villa vorgelagerten Terrasse auf deren EG-Niveau. Das Kino käme dem hier angestrebten<br />
Öffentlichkeitsgrad in hohem Masse entgegen und könnte die Umnutzung des Gebäudes<br />
mit den besonderen räumlichen Voraussetzungen aus dem Kohlehandel synergiestiftend<br />
fördern.<br />
Im Rahmen des Studienauftrags vorerst schematisch bearbeitet verblieb die Umgebungsgestaltung.<br />
Der Richtplan Bahnhof 2000 verlangt jedoch vom Erstprojektierenden der Baufelder<br />
E und F eine Gestaltungsvorstellung der dazwischenliegenden Platzsituation als nördlichem<br />
Bahnhofzugang. Publikumsnutzungen sorgen gemäss Richtplan für einen angemessenen
Öffentlichkeitsgrad. Schliesslich erlaubt erst die Vorstellung vom öffentlichen Raum dessen<br />
Abgrenzung von der flächengleich umgelegten Privatparzelle als Perimeter für den Gestaltungsplan<br />
"Lindenpark". Dazu hat die Vogt Landschaftsarchitekten AG aus Zürich eine Vorprojektstudie<br />
nachgeliefert, welche die Fachkommission spontan überzeugte. Vogt beurteilt<br />
die Funktion dieser Platzbildung primär als Durchgangsraum von Bahn und <strong>Stadt</strong>zentrum ins<br />
Kurzdorf. Dementsprechend verbindet er die Baufelder E und F mittels Grüninseln mit Parkbäumen<br />
und setzt damit den Schlussstein zur Idee der komplementären Durchgrünung nördlich<br />
der Bahn. Dazwischen gelingt eine Fussgängerführung, welche Kino und Terrasse verlängernd<br />
direkt zum Murguferweg führt, der gegen Osten verbreitert und mit der teilweise bestehenden<br />
öffentlichen Beleuchtung ergänzt werden soll. Die aufgehobene Lindenstrasse<br />
wird als Zugangsraum zur Wohnbebauung privatisiert, bleibt jedoch als Durchfahrt für öffentliche<br />
Dienste und Katastrophenhilfe offen. Die Spielbereiche im Park sind ebenfalls durchlässig,<br />
als Negativformen der Grüninseln im Platz ausgebildet und gegen diesen konzentriert,<br />
um auf diesem eine Belebung zu erreichen.<br />
Regelungen ausserhalb des Planungsperimeters<br />
Der Landabtausch zwischen Gesuchsteller und <strong>Stadt</strong> wurde nach Absprache mit Letzteren an<br />
der heutigen Sitzung durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> als Voraussetzung zum GP beschlossen. Die Geschäftsleitung<br />
wird den Abtausch nach der Planauflage vollziehen und das Antrittsdatum auf<br />
den Zeitpunkt ansetzen, zu welchem der Gestaltungsplan "Lindenpark" in Rechtskraft erwächst.<br />
Damit erübrigt sich eine öffentlich-rechtliche Landumlegung, die Realisierbarkeit des<br />
GP ist sichergestellt.<br />
Es gibt jedoch einen öffentlich-rechtlichen Regelungsbedarf im Platzbereich gegenüber der<br />
SBB. Gemäss Gestaltungsrichtplan "Bahnhof 2000" ist die erarbeitete Gestaltung des Murgplatzes<br />
mittels eigentümerverbindlicher Regelungen sicherzustellen. Die SBB sind an der<br />
Weiterbearbeitung der Studie Burkhalter + Sumi interessiert, aber noch nicht auf einem Planungsstand,<br />
um den GP-Perimeter auf ihr Areal auszuweiten. Ein Baulinienplan erfüllt jedoch<br />
den Richtplanauftrag gleichermassen und ermöglicht folgenden privaten Interessenausgleich:<br />
Die Caspar Tanner Söhne AG kann mit dem eingeschossigen Kopfbau nicht den nördlichen<br />
Bahnzugang mit Publikumsnutzen fassen und gleichzeitig den privatrechtlichen Grenzabstand<br />
respektieren. Dasselbe gilt für die SBB mit dem nordöstlichsten Baukörper gegenüber<br />
dem Park. Dieser verletzt zwar nicht den Grenzabstand aber übersteigt die Regelbauweise im<br />
vorgesehenen GP entgegen § 19 Abs. 2 PBG um ein Geschoss. Der Baulinienplan schafft hier<br />
einen privaten Interessenausgleich und sichert gleichzeitig den öffentlichen Raum.<br />
Aufgrund dieser Sachlage beschliesst der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>:<br />
1. Die Lindenstrasse im Abschnitt gemäss Planbeilage "Strassenaufhebung vom 26.<br />
Januar 2009" wird, gestützt auf § 11 des Gesetzes über Strassen und Wegen, aufgehoben.<br />
2. Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erlässt, gestützt auf § 17 Abs. 1.1, 1.2 und 1.3, den Baulinienplan Lindenpark<br />
vom 26. Januar 2009.<br />
3. Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erlässt, gestützt auf §§ 18 – 21 des Planungs- und Baugesetzes, den<br />
Gestaltungsplan "Lindenpark" vom 26. Januar 2009 unter gleichzeitiger Aufhebung<br />
der bisher bestehenden Baulinien im Planperimeter.
4. Das Hochbauamt wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung der Teilaufhebung<br />
der Lindenstrasse gemäss §§ 11 Abs. 3 des Strassengesetzes sowie die öffentlichen<br />
Auflagen des Baulinienplans sowie des Gestaltungsplans "Lindenpark" gemäss<br />
§§ 29 – 31 des Planungs- und Baugesetzes unter Bekanntgabe der Rechtsmittel<br />
durchzuführen und alle drei Pläne sodann dem Departement für Bau und Umwelt<br />
zur Genehmigung einzureichen.<br />
Werkbetriebe; Notstromversorgungsanlage für die Betriebsgebäude an der Gaswerkstrasse<br />
13, Nachtragskredit, Kreditfreigabe und Arbeitsvergabe<br />
Der Stromausfall vom 25. März 2008 legte alle Werkgebäude der Werkbetriebe <strong>Frauenfeld</strong><br />
lahm. Die Garagen- und Aussentore konnten nur teilweise geöffnet werden. Die Lifte, die<br />
Beleuchtung im Materialmagazin, die Telefonzentrale und alle EDV-Anlagen fielen aus. Um<br />
eine Behinderung dieser Art in Zukunft zu vermeiden, installieren die Werkbetriebe im Keller<br />
des Betriebsgebäudes eine Notstromversorgungsanlage von 100 kVA. Der Raum für eine<br />
Notstromgruppe wurde bereits beim Neubau im Jahre 1987 vorgesehen. Aus Kostengründen<br />
wurde jedoch auf die Installation einer Notstromgruppe verzichtet.<br />
Im Voranschlag 2009 der Laufenden Rechnung des Gaswerks sind für eine Notstromversorgungsanlage<br />
85'000 Franken enthalten. Die Mehrkosten von 22'100 Franken ergeben sich<br />
aus den Anpassungen in den Elektroschaltkästen für die Liftabschaltungen zur Verminderung<br />
der Belastung im Notfall und den baulichen Anpassungen für den Abgaskamin.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> bewilligt den erforderliche Nachtragskredit von 22'100 Franken und gibt ihn zu<br />
Lasten der Laufenden Rechnung 2009 des Gaswerks, Konto 9160 "Gebäudeunterhalt Gaswerkstrasse<br />
13", frei. Der Auftrag wird der Firma Senn AG, Oftringen, vergeben.<br />
Veranstaltungen; 5. <strong>Frauenfeld</strong>er Beachvolleyballwoche auf dem Beachvolleyballplatz<br />
"Heuscher-Kobel-Anlage" vom 22. bis 30. Mai 2009; Gesuch um Unterstützung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong><br />
Im Zusammenhang mit der Einweihung des Beachvolleyballplatzes "Heuscher-Kobel-Anlage"<br />
im Jahr 2005 führte der Volleyballclub <strong>Frauenfeld</strong> erstmals die <strong>Frauenfeld</strong>er Beachvolleyballwoche<br />
durch. Aufgrund der erfolgreichen Durchführung und der positiven Resonanz der Besucher<br />
in den letzten vier Jahren möchte der Volleyballclub diese Veranstaltung auch in diesem<br />
Jahr durchführen.<br />
Die Beachvolleyballwoche findet während den Pfingstferien statt und ist ein attraktives Ferienangebot<br />
für zu Hause gebliebene Jugendliche. Für das Hallen-, Frei- und Sprudelbad sowie<br />
für die im 2005 erbaute Beachvolleyballanlage hat dieser Anlass einen positiven Werbeeffekt<br />
und steigert die Nutzung der Anlagen. Aus diesem Grund möchte die Abteilung Jugend,<br />
Sport und Freizeit diese Veranstaltung auch in diesem Jahr unterstützen.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> ist bereit, den Anlass im selben Rahmen wie letztes Jahr zu unterstützen.
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschliesst:<br />
1. Für die Teilnehmer und Veranstalter wird ein "Beachpass" erstellt. Dieser kostet 10 Franken,<br />
zuzüglich einem Depot von 10 Franken, welches nach Rückgabe des Passes zurückerstattet<br />
wird. Der "Beachpass" ist vom 22. bis 30. Mai 2009 gültig und berechtigt zum<br />
Eintritt ins Hallen-, Frei- und Sprudelbad und zur Benützung der Beachvolleyballanlage.<br />
2. Elektrische Anschlüsse werden vom Hallen-, Frei- und Sprudelbad kostenlos zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
3. Für die Beleuchtung des Beachvolleyballplatzes ist der Volleyballclub besorgt; sie geht auf<br />
dessen Rechnung. Installationen müssen vorgängig mit dem Leiter Bad, Marcel Wäny besprochen<br />
werden.<br />
4. Der Werkhof stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten das gewünschte Leihmaterial zur<br />
Verfügung. Übergabeort ist der Werkhof, für den Transport ist der Veranstalter zuständig.<br />
Zur Sicherstellung allfälliger Kosten für Nachreinigungen oder Ersatz hat der Organisator<br />
vor dem Anlass beim Werkhof eine Kaution von 500 Franken zu hinterlegen. Diese<br />
wird bei einwandfreier Rückgabe des Materials vollumfänglich zurückerstattet.<br />
5. Die Signalisation des Anlasses ab den Autobahnausfahrten, respektive den Einfallstrassen<br />
der <strong>Stadt</strong>, erfolgt durch den Werkhof. Nach Möglichkeit wird der Anlass an den Begrüssungstafeln<br />
der <strong>Stadt</strong> bekannt gemacht.<br />
6. Die Festbankgarnituren werden vom Werkhof kostenlos zur Verfügung gestellt. Der<br />
Transport ist Sache des Organisators.<br />
7. Für die Abfallentsorgung ist der Volleyballclub verantwortlich.<br />
Kreisel Thundorferstrasse bei Kantonsspital; Genehmigung Amt für Umwelt<br />
Mit Entscheid vom 29. Januar 2009 genehmigt das Amt für Umwelt das Detailprojekt der<br />
Kanalisation „Kreisel Thundorferstrasse“.<br />
* * *