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Newsletter 2/2011 - Frauenhauskoordinierung

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Aktuelle Informationen<br />

Kommentar:<br />

GFMK: Beschluss um Beschluss – dem Ziel<br />

näher kommt man trotzdem nicht<br />

Die 21. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen,<br />

-minister, -senatorinnen und -senatoren<br />

der Ländern (GMFK) hat sich im Juni <strong>2011</strong> wiederum<br />

mit dem Finanzierungsproblem von Frauenhäusern<br />

befasst und beschlossen, den Bund um zeitnahe Prüfung<br />

zu bitten, „ob und wie eine Regelung geschaff en<br />

werden kann, die den in Paragraph 36 a Sozialgesetzbuch<br />

II niedergelegten Grundgedanken aufnimmt, so<br />

dass auch bei zuwendungsfi nanzierten Frauenhäusern<br />

Erstattungsansprüche für ortsfremde Frauen bestehen“.<br />

Der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt einer Frau, die Zufl ucht in einem zuwendungsfi<br />

nanzierten Frauenhaus sucht, sollte verpfl ichtet<br />

sein, dem durch die Aufnahme im Frauenhaus zuständigen<br />

kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die<br />

Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu<br />

erstatten. Die Erstattungspfl icht sollte die Kosten für Unterkunft<br />

und Heizung, die psychosoziale Betreuung und<br />

die Lebenshaltungskosten umfassen und als Tagessatz<br />

für ortsfremde Frauen unabhängig von der sonstigen<br />

Finanzierung des Frauenhauses festgelegt werden.“<br />

In Fachkreisen löst dieser Beschluss höchstes Erstaunen<br />

aus. Keine der in den Ländern praktizierten Finanzierung<br />

von Frauenhäusern gleicht der anderen, es lassen<br />

sich allerdings zwei grundsätzliche Finanzierungsbezüge<br />

ausfi ndig machen: Dies sind die gesetzlichen<br />

Leistungsansprüche von Frauen nach dem Sozialgesetzbuch<br />

II beziehungsweise. Sozialgesetzbuch XII und/<br />

oder sogenannte freiwillige Zuwendungen der Länder<br />

– 15 –<br />

beziehungsweise Kommunen an Frauenhäuser.<br />

Und hier geht es um einen Ausgleich bei freiwilligen<br />

Zuwendungen von Kommunen (und Ländern) mit<br />

einem Frauenhaus und denen ohne ein Frauenhaus<br />

– immerhin verfügen rund 125 Kreise und kreisfreie<br />

Städte in Deutschland über keine Zufl uchtstätte.<br />

Warum der Bund nun prüfen soll, ob und wie eine<br />

Regelung hierfür geschaff en werden kann, erschließt<br />

sich nicht. Zumal die GFMK in ihrem Beschluss zur<br />

„Finanzierungssicherheit in Frauenschutzeinrichtungen<br />

für Auszubildende und Studierende“ in der 20.<br />

Konferenz betont, dass sie der Auff assung ist, „dass die<br />

Finanzierung von Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen<br />

auch künftig in der Zuständigkeit der Länder und<br />

Kommunen verbleiben muss, da das förderale System<br />

die besten Voraussetzungen für die Vorhaltung einer<br />

bedarfsgerechten Infrastruktur nach den Gegebenheiten<br />

vor Ort bietet. Wenn die Länder wollen, können<br />

sie die Probleme ohne Bund lösen. Analysen der<br />

komplexen Finanzierungssachverhalte, die eine ganze<br />

Reihe von Problemen aufweisen, liegen auf dem Tisch,<br />

dargelegt von den Frauenhäusern, aufbereitet vom<br />

Deutschen Verein. Die Erstattungsfrage ist nur ein<br />

Problem unter vielen. Nach 36 Jahren Frauenhausexistenz<br />

ist es längst überfällig, dass die Länder gemeinsam<br />

die Finanzierungsbasis für Frauenhäuser schaff en, die<br />

ihnen ein Arbeiten ermöglicht, ohne bürokratische Hürden<br />

und ohne um Spenden betteln gehen zu müssen.<br />

CVN

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