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Einsatz im Zwangsarbeitslager - Viktor Krieger

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sen des zugewiesenen Betriebs oder der<br />

Baustelle nicht als Flucht, sondern als Desertion<br />

bezeichnet und entsprechend geahndet.<br />

Arbeitsunfähig gewordene Trudarmisten<br />

konnten unter Umständen demobilisiert<br />

(und nicht etwa „freigelassen“) werden.<br />

Zum Schluss deuteten das Vorhandensein<br />

von Partei- und Komsomolzenorganisationen<br />

in den <strong>Einsatz</strong>orten und die vorgesehene<br />

Entlohnung nach Besoldungsgruppen<br />

für zivile Berufe auf verbliebene Elemente<br />

bürgerlicher Rechte hin.<br />

Die dazugehörigen Verordnungen des<br />

Staatlichen Verteidigungskomitees GKO,<br />

die Vorschriften für Kriegskommissariate,<br />

Befehle und Richtlinien des NKWD<br />

sprechen von mobilisierten Kontingenten<br />

(mobilizowannye kontingenty) und in die<br />

Arbeitskolonnen Mobilisierten (mobilizowannye<br />

w rabotschie kolonny), über mobilisierte<br />

oder arbeitsmobilisierte Deutsche<br />

(mobilizowannye ili trudmobilizowannye<br />

nemcy).<br />

Aber in den Unterlagen der Politischen<br />

Abteilungen einzelner Straf- und Arbeitslager,<br />

2 in den Parteiorganisationen der<br />

mobilisierten Deutschen, 3 in den Lagerzeitungen<br />

und auch in internen Anordnungen<br />

der Bau- und Betriebsverwaltung 4 waren<br />

Bezeichnungen wie Arbeitsarmee (trudarmija)<br />

und Arbeitsarmist (trudarmeec)<br />

geläufig: Man war aus unterschiedlichen<br />

Gründen bemüht, den für die Betroffenen<br />

erniedrigenden Status eines rechtlosen<br />

Zwangsarbeiters zu verschleiern und ihnen<br />

zu suggerieren, dass sie „ehrenvolle“ und<br />

„vollwertige“ Trudarmisten bzw. Arbeitsarmisten,<br />

in Anspielung auf die geachteten<br />

Rotarmisten, seien. In zahlreichen amtlichen<br />

Bescheinigungen aus den 1950er und<br />

1960er Jahren wurden diese Trudarmija-<br />

Termini bei der Bestätigung kriegsbedingter<br />

Arbeitszeiten verwendet.<br />

138<br />

1. Die erste Phase<br />

der Rekrutierung in Arbeitslager:<br />

September bis Januar 1941<br />

Drei Tage nach der Unterzeichnung des<br />

Erlasses über die Zwangsaussiedlung der<br />

Wolgadeutschen verabschiedete das Politbüro<br />

des ZK des WKP(B) am 31. August<br />

1941 den Beschluss „Über die Deutschen,<br />

die auf dem Territorium der Ukrainischen<br />

SSR wohnhaft sind“, der nur aus wenigen<br />

Sätzen bestand:<br />

„Folgender Vorschlag des NKWD über die<br />

Deutschen, die auf dem Territorium der Gebiete<br />

Woroschilowgrad, Dnjepropetrowsk,<br />

Saporoshje, Kiew, Poltawa, Stalino, Sumy,<br />

Charkow und Tschernigow ansässig sind,<br />

ist zu bestätigen:<br />

1. Die als antisowjetisch registrierten Deutschen<br />

sind zu verhaften; 2. alle anderen arbeitsfähigen<br />

Männer <strong>im</strong> Alter von 16 bis 60<br />

Jahren sind durch das Volkskommissariat<br />

für Verteidigung NKO in Baubataillons zu<br />

mobilisieren und dem NKWD für den <strong>Einsatz</strong><br />

in östlichen Regionen der UdSSR zu<br />

übergeben.“ 5<br />

Sie wurden von den Sammelstellen des<br />

Volkskommissariats für Verteidigung (Rayonkriegskommissariate)<br />

einberufen und<br />

dem NKWD überstellt. Bereits am 3. September<br />

1941 meldete der stellvertretende<br />

Leiter des NKWD, Wasilij Tschernyschew,<br />

die vorgesehene Aufstellung von 13 Baubataillons<br />

mit insgesamt 18.600 Deutschen<br />

aus der Ukraine, die in vier schon bestehenden<br />

Straflagern eingesetzt werden sollten:<br />

Iwdellag und Bogoslowlag <strong>im</strong> Gebiet<br />

Swerdlowsk, Solikambumlag <strong>im</strong> Gebiet<br />

Molotow (Perm) sowie Aktjubinsklag (vormals<br />

K<strong>im</strong>persajlag), Gebiet Aktjubinsk in<br />

Kasachstan. 6 Neben Wehrdienstausweis,

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