Einsatz im Zwangsarbeitslager - Viktor Krieger
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dem siegreichen Kriegsende folgten weitere<br />
Best<strong>im</strong>mungen: Unter anderem erlaubte<br />
man den Deutschen, ab Juli 1945 74 <strong>im</strong><br />
Kohlebergbau und ab Dezember d.J. in der<br />
Erdölindustrie 75 ihre Familienmitglieder<br />
zu sich zu holen, soweit entsprechender<br />
Wohnraum vorhanden war. Weitere Verfügungen<br />
regelten die Bedingungen, unter<br />
welchen Invaliden, kinderreiche oder werdende<br />
Mütter, allein erziehende Väter und<br />
ältere Personen zu ihren Familienangehörigen<br />
nach Kasachstan und Sibirien entlassen<br />
werden konnten.<br />
In den Lagern und auf den Baustellen des<br />
NKWD trat diese Entwicklung mit zeitlicher<br />
Verzögerung ein. Am 12. April 1945<br />
gab Tschernyschew in einem Rundschreiben<br />
bekannt, die Verwaltungen der Lager<br />
Solikambumstroj <strong>im</strong> Gebiet Molotow<br />
und Bogoslowlag <strong>im</strong> Gebiet Swerdlowsk<br />
würden das Recht bekommen, den Bestarbeitern<br />
und unentbehrlichen Fachleuten<br />
den Zuzug der nahen Verwandtschaft zu<br />
genehmigen. Andere <strong>Einsatz</strong>orte durften<br />
dies nur mit der Zust<strong>im</strong>mung der GULag-<br />
Hauptverwaltung in Moskau tun. 76 Erst<br />
die Weisung des Innenministeriums MWD<br />
Nr. 68 vom 24. März 1946 – die Volkskommissariate<br />
wurden am 15. März d.J.<br />
in Ministerien umbenannt – leitete die<br />
Überführung dieser Deutschen in die Betriebsbelegschaft<br />
ein und erlaubte die Familienzusammenführung.<br />
Einige Wochen<br />
später wurden die Auskunftsberichte nach<br />
Moskau über die Zahl und Änderungen des<br />
„mobilisierten Kontingents“ abgeschafft. 77<br />
Allerdings erhielten sie nicht die Rechte<br />
eines normalen Sowjetbürgers, sondern<br />
den Status eines Sondersiedlers verliehen.<br />
Sie wurden unter die Aufsicht der eigens<br />
dafür errichteten Kommandanturen des<br />
MWD gestellt und durften ohne deren Zust<strong>im</strong>mung<br />
ihren Wohnort nicht verlassen.<br />
156<br />
Nur mit Einverständnis der Betriebsleitung<br />
und des zuständigen Kommandanten<br />
konnten ehemalige Mobilisierte an den Ort<br />
ihrer Pflichtansiedlung zurückkehren oder<br />
- soweit die Wohnverhältnisse es zuließen<br />
- ihre Familien zu sich holen. Dessen ungeachtet<br />
mussten viele Familien bis Ende der<br />
1940er Jahre und nicht selten noch danach<br />
getrennt leben. Besonders große Hindernisse<br />
bei ihrer Zusammenführung legten<br />
die Behörden ehemaligen Zwangsarbeitern<br />
in den Weg, die <strong>im</strong> europäischen Teil der<br />
Sowjetunion <strong>im</strong> <strong>Einsatz</strong> waren: Mitte des<br />
Jahres 1949 berichtete das Innenministerium<br />
von 11.581 auseinander gerissenen Familien<br />
mit 36.932 Angehörigen. 78<br />
In der Bauorganisation Tscheljabmetallurgstroj<br />
des MWD zum Beispiel veranlasste<br />
die Umsetzungsverfügung vom 22. April<br />
1946 die Veränderung der Rechtslage des<br />
mobilisierten Kontingents. Die bestehenden<br />
Bautruppen und Lagerpunkte, in denen<br />
die Deutschen arbeiteten, wurden in Rayon-<br />
Kommandanturen umgewandelt. Die Verfügung<br />
sah vor, vier Sonderkommandanturen<br />
am zentralen Standort und neun an auswärtigen<br />
Orten zu errichten. 79 Somit stellten<br />
sie einen bedeutenden Teil der Bewohner<br />
des künftigen Rayons Metallurgitscheskij<br />
der Stadt Tscheljabinsk dar. Nach der Aufhebung<br />
des Sondersiedlerstatus Ende 1955<br />
und der Absage an die Wiederherstellung<br />
der Autonomen Republik verblieben die<br />
meisten Deutschen an den angestammten<br />
Arbeitsplätzen und bildeten bis in die achtziger<br />
Jahre hinein einen beträchtlichen Teil<br />
der Belegschaft des Tscheljabinsker metallurgischen<br />
Kombinats und des seit 1947<br />
aus dem Innenministerium ausgegliederten<br />
Bautrusts „Tscheljabmetallurgstroj“.<br />
Die Russlanddeutschen blieben somit<br />
nach dem Krieg weiterhin Personen minderen<br />
Rechts: Der Staats- und Parteiappa-