27.10.2013 Aufrufe

15 - Schiedsamt.weissenburger.de

15 - Schiedsamt.weissenburger.de

15 - Schiedsamt.weissenburger.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

____ Rheinland-Pfalz 180,00<br />

____ Hessen 25x30 cm 180,00<br />

Nur für NRW:<br />

Dienststempel für das <strong>Schiedsamt</strong> (Stempel mit Lan<strong>de</strong>swappen 32,00 je<br />

Nordrhein-Westfahlen, Bezirks– und Ortsangeb) Stück<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Preis in EUR.<br />

Preisgruppe 10 50 100 50 1000 Stück<br />

2 2,40 11,00 20,00 90,00 160,00<br />

Sämtliche Preise sind inkl. MwSt. und gelten als Vertrag. Der hohe Vertriebskostenanteil bedingt einen<br />

Min<strong>de</strong>st-Bestellwert von EUR 4,50. Direktversand wird mit EUR 2,50 berechnet.<br />

Bestell-Nr. Mein Zeichen Tag<br />

Lieferung am:<br />

Hiermit bestelle(n) ich—wir die vorstehend bezeichneten Vordrucke. Meine—unsere Anschrift lautet:<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Name<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Straße, Ort<br />

________________ ____________________<br />

Datum Unterschrift<br />

Rechnung an:_______________________________________________________________________<br />

Gemein<strong>de</strong><br />

__________________________________________________________________________________<br />

Straße, Ort<br />

_______________<br />

Carl Heymanns Verlag GmbH<br />

Luxemburger Straße 449<br />

50939 Köln<br />

GRUNDAUSSTATTUNG 8<br />

Fax: 0221/94373-603<br />

E-Mail: verkauf@heymanns.com<br />

Herausgeber:<br />

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-,<br />

Postfach 10 04 52, 44704 Bochum, Tel. 0234/ 588 97 0<br />

E-Mail: info@bdsev.<strong>de</strong><br />

Internet: http://www.schiedsamt.<strong>de</strong><br />

Stand: 01. Mai 2007<br />

HINWEISE FÜR<br />

DIE KOMMUNEN<br />

GRUNDAUSSTATTUNG DES SCHIEDSAMTES /<br />

DER SCHIEDSSTELLE<br />

Nach Erhard Väth Heft Nr. <strong>15</strong> A<br />

Direktor <strong>de</strong>s Amtsgerichtes a.D.<br />

Bun<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s BDS<br />

Bearbeitet von<br />

Helmut Stutzmann,<br />

Referent für Presse– und Öffentlichkeitsarbeit <strong>de</strong>s BDS


GRUNDAUSSTATTUNG<br />

Zu <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n zu tragen<strong>de</strong>n Sachkos-<br />

ten <strong>de</strong>s <strong>Schiedsamt</strong>es / <strong>de</strong>r Schiedsstelle gehören unter an<strong>de</strong>rem nachfol-<br />

gen<strong>de</strong> Grundausstattungsgegenstän<strong>de</strong>:<br />

Je<strong>de</strong>s <strong>Schiedsamt</strong> und je<strong>de</strong> Schiedsstelle bedarf zunächst eines<br />

Dienstsiegels, <strong>de</strong>s run<strong>de</strong>n Farbdruckstempels, <strong>de</strong>r richtigerweise das klei-<br />

ne Lan<strong>de</strong>ssiegel in <strong>de</strong>r Mitte zeigt - nur in Thüringen, Mecklenburg-<br />

Vorpommern und Sachsen ist das jeweilige Gemein<strong>de</strong>siegel gefor<strong>de</strong>rt.<br />

Nur wenn die Stadt o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> kein eigenes Wappen hat, zeigt auch<br />

dieses Siegel das Lan<strong>de</strong>swappen, in <strong>de</strong>ssen Umschrift es oben<br />

„Schiedsstelle“ o<strong>de</strong>r „<strong>Schiedsamt</strong>“ heißt und unten die Stadt o<strong>de</strong>r die Ge-<br />

mein<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Stadtteil o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>teil bezeichnet ist, in <strong>de</strong>m die<br />

Schiedsstelle o<strong>de</strong>r das <strong>Schiedsamt</strong> tätig wird. Im Saarland heißt es in <strong>de</strong>r<br />

Umschrift „Schiedsfrau“ o<strong>de</strong>r „Schiedsmann“. Ein entsprechend gestalte-<br />

tes Amtsschild ist an <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> anzubringen, in <strong>de</strong>m die Schiedsper-<br />

son ihre jeweiligen Schlichtungsverhandlungen bzw. Sprechstun<strong>de</strong>n ab-<br />

hält. Lediglich in Hessen und Nordrhein-Westfalen trägt das Amtsschild<br />

nur die Beschriftung „<strong>Schiedsamt</strong>“ unter <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>swappen.<br />

Sodann ist eine verschließbare Kassette zu beschaffen zur strik-<br />

ten Trennung <strong>de</strong>s Bargel<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s <strong>Schiedsamt</strong>es/<strong>de</strong>r Schiedsstelle vom<br />

eigenen Bargeld <strong>de</strong>r Schiedsperson und zur sicheren Unterbringung <strong>de</strong>s<br />

Dienstsiegels bzw. <strong>de</strong>s Dienststempels. Hinsichtlich <strong>de</strong>s bargeldlosen<br />

Zahlungsverkehrs <strong>de</strong>r Schiedsstelle/ <strong>de</strong>s <strong>Schiedsamt</strong>es hätte die Schieds-<br />

person notfalls ein privates An<strong>de</strong>rkonto zu führen, wenn die Banken zu<br />

Recht ein Konto für das <strong>Schiedsamt</strong>/ die Schiedsstelle selbst verweigern.<br />

Die Kontoführungsgebühren gehören zu <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Städten bzw. <strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>n zu tragen<strong>de</strong>n Sachkosten. Die Führung eines Kontos bei <strong>de</strong>r<br />

Stadt o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> ist unzulässig, weil die Schiedsperson über ein sol-<br />

ches Konto keine freie Verfügungsmacht haben kann, <strong>de</strong>rer sie für Aus-<br />

zahlungen aber bedarf.; darüber hinaus bestehen datenschutzrechtliche<br />

Be<strong>de</strong>nken.<br />

2<br />

7<br />

GRUNDAUSSTATTUNG<br />

hen<strong>de</strong>n Gebührenanteile an <strong>de</strong>n durch die Schiedspersonen erhobenen Gebüh-<br />

ren sowie durch die an sie abzuführen<strong>de</strong>n Ordnungsgel<strong>de</strong>r gemin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen<br />

Herausgegeben vom: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS)<br />

Nach Einführung <strong>de</strong>s Formularservers<br />

Übersicht und Bestell-Liste für<br />

Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln<br />

Stück Best.-Nr. Bezeichnung Gültig für Preis<br />

____ PR 35 Protokollbuch, Loseblatt nur Rh.-Pf. 23,50<br />

____ V 21 a Protokollbuch, Loseblatt nur Bran<strong>de</strong>nburg 27,50<br />

Brbg./SAnh. und Sachsen-Anhalt<br />

____ V 21 a Hess Protokollbuch, Loseblatt nur Hessen 27,50<br />

____ V 21 a Nds. Protokollbuch, Loseblatt nur Nds. 23,50<br />

V 21 a Protokollbuch, Loseblatt nur Bln/NRW 27,50<br />

____ Bln/NRW<br />

V21 a Ost Protkollbuch, Loseblatt nur Mecklb.-Vorp. 23,50<br />

____ und Sachsen<br />

____ V 21 a Saar Protokollbuch, Loseblatt nur Saarland 27,50<br />

____ V 21 a SH Protokollbuch, Loseblatt nur Schl.-Holst. 27,50<br />

____ V 21 a Thür Protokollbuch, Loseblatt nur Thür. 25,00<br />

RP 35 und V 21 a = bestehend aus:<br />

Ringbuchmappe<br />

Titelbogen mit Vorblatt (in Thür. = Register) á EUR 2,50<br />

____ Bitte Bun<strong>de</strong>sland angeben<br />

____ V 22 Brbg Kassenbuch, gebun<strong>de</strong>n nur Bran<strong>de</strong>nburg 27,50<br />

____ V 22 Kassenbuch, gebun<strong>de</strong>n nur Sachsen-Anhalt<br />

SAhn/M.-V. und Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

____ V 22 Hess Kassenbuch, gebun<strong>de</strong>n nur Hessen 27,50<br />

____ V 22 Nds. Kassenbuch, gebun<strong>de</strong>n nur Nds. 22,00<br />

V 22 Kassenbuch, gebun<strong>de</strong>n nur NRW, Berlin 27,50<br />

____ NW/Bln/SH und Schl.-holst.<br />

____ V 22 S Kassenbuch, gebun<strong>de</strong>n nur Sachsen 22,00<br />

____ V 22 Saar Kassenbuch, gebun<strong>de</strong>n nur Saarland 27,50<br />

____ V 22 Thür Kassenbuch, gebun<strong>de</strong>n nur Thür. 23,50<br />

____ RP 32 Kassenbuch gebun<strong>de</strong>n nur Rh.-Pf. 22,00<br />

____ V 27 Postzustellungsurkun<strong>de</strong> alle Län<strong>de</strong>r Gr. 2<br />

____ V 28 Quittungsblock mit Durchschlägen<br />

50/50 Blatt alle Län<strong>de</strong>r 6,00<br />

____ V 30 Briefumschläge für Schiedsämter alle Län<strong>de</strong>r 6,00 je<br />

und Schiedsstellen 100 St.<br />

____ V 31 Briefumschläge für Zustellungsurkun<strong>de</strong> alle Län<strong>de</strong>r 12,00 je<br />

100 St.<br />

____ V 40 Briefumschläge: Postzustellungsauftrag alle Län<strong>de</strong>r 20,00 je<br />

100 St.<br />

____ Vordruckkassette (leer, mit Registereinteilung) zur Aufbewahrung 26,00<br />

<strong>de</strong>r Vordrucke<br />

____ Ringbuchmappe (leer) z.B. für Sammlung Kostenrechnungen 11,00<br />

Nur für Hessen, NRW und PR:<br />

Amtsschild für das <strong>Schiedsamt</strong>, 20x30 cm, Emaille, mit mehrfarbigem<br />

Lan<strong>de</strong>swappen für<br />

____ Nordrhein-Westfalen 75,00


wenn die Bezirksvereinigung diese Staffelbeiträge nicht ausnahmsweise<br />

selber von ihren Städten und Gemein<strong>de</strong>n einzieht.<br />

Neben <strong>de</strong>r Teilnahme an <strong>de</strong>r jeweiligen Dienstbesprechung <strong>de</strong>r<br />

Direktorin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Direktors <strong>de</strong>s Amtsgerichts hat die Schiedsperson an<br />

<strong>de</strong>n regionalen, also an <strong>de</strong>n Aus- und Fortbildungslehrgängen <strong>de</strong>s BDS<br />

auf Lan<strong>de</strong>s- o<strong>de</strong>r Bezirksebene teilzunehmen, die ebenfalls von <strong>de</strong>n Städ-<br />

ten und Gemein<strong>de</strong>n im Rahmen ihrer Sachkostentragungspflicht zu finan-<br />

zieren sind. Dabei han<strong>de</strong>lt es sich in <strong>de</strong>r Regel um eintägige Lehrgänge,<br />

die die Schiedspersonen mit ihrer Geschäftsführung im Rahmen von<br />

Schlichtungsverfahren vertraut machen sollen o<strong>de</strong>r Einzelfragen aus juris-<br />

tischen Teilgebieten behan<strong>de</strong>ln. Darüber hinaus bietet das <strong>Schiedsamt</strong>s-<br />

seminar <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -<br />

BDS - zweitägige <strong>Schiedsamt</strong>sseminare an, von <strong>de</strong>nen die Schiedsperson<br />

im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung min<strong>de</strong>stens einen Einführungslehr-<br />

gang, einen Fortbildungslehrgang für Strafsachen und einen Fortbildungs-<br />

lehrgang für die Zivilsachen sowie je einen Son<strong>de</strong>rlehrgang<br />

„Nachbarrecht“ und „Mediation“ zu besuchen hat, <strong>de</strong>ren Kosten auch von<br />

<strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n zu tragen sind.<br />

Letztendlich sind die Schiedspersonen bezüglich eventuell dienst-<br />

lich erlittener Körperschä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Sachschä<strong>de</strong>n über die Städte o<strong>de</strong>r Ge-<br />

mein<strong>de</strong>n zu versichern, was ebenfalls zur Kostentragungspflicht bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Schiedsämter/ <strong>de</strong>r Schiedsstellen gehört.<br />

GRUNDAUSSTATTUNG 6<br />

Diese kurze Darstellung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n zu<br />

finanzieren<strong>de</strong>n Grundausstattung <strong>de</strong>s <strong>Schiedsamt</strong>es/<strong>de</strong>r Schiedsstelle<br />

beinhaltet die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen. Da die Schiedspersonen oft jedoch<br />

nicht nur eine Amtsperio<strong>de</strong>, also nicht nur einmal fünf Jahre im Amt sind,<br />

son<strong>de</strong>rn sehr häufig wie<strong>de</strong>rgewählt wer<strong>de</strong>n, relativieren sich die Kosten<br />

<strong>de</strong>r Grundausstattung einer je<strong>de</strong>n Schiedsperson je länger sie im Amte<br />

verbleibt, so dass dann nur noch „Auffrischungskosten“ für die Städte und<br />

Gemein<strong>de</strong>n entstehen, die über die Refinanzierung durch die ihnen zuste-<br />

3<br />

GRUNDAUSSTATTUNG<br />

Als so genannte „amtliche Bücher“ haben die Schiedsämter/ die Schieds-<br />

stellen ein Protokollbuch - gebun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r als Loseblattsammlung - mit<br />

dazugehörigem Vorblatt zu führen, ein gebun<strong>de</strong>nes Kassenbuch und die<br />

Sammlung <strong>de</strong>r Kostenrechnungen, alles von <strong>de</strong>n Städten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ge-<br />

mein<strong>de</strong>n zu beschaffen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong>. In Hessen ist auch das Lose-<br />

blattprotokollbuch wie<strong>de</strong>r erlaubt. Darüber hinaus führt die Schiedsperson<br />

zu je<strong>de</strong>m Verfahren eine Handakte, in <strong>de</strong>r alle zum jeweiligen Verfahren<br />

gehören<strong>de</strong>n weiteren Papiere beziehungsweise Dokumente abgelegt wer-<br />

<strong>de</strong>n. Alle diese Unterlagen enthalten die jeweiligen Parteien betreffen<strong>de</strong><br />

personenbezogene Daten, die <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Datenschutzes unter-<br />

liegen.<br />

Die Schiedspersonen bedürfen daher eines verschließbaren<br />

Schrankes, in <strong>de</strong>m sie die Kassette mit Bargeld und Dienstsiegel sowie<br />

die amtlichen Bücher vor <strong>de</strong>m Zugriff bzw. <strong>de</strong>r Einsichtnahme Dritter -<br />

auch gegenüber Familienangehörigen o<strong>de</strong>r Bediensteten <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Kommunalverwaltung - wirksam schützen können. Wenn die Schiedsper-<br />

sonen geeignete Einrichtungen dieser Art nicht selbst besitzen, haben die<br />

Städte und Gemein<strong>de</strong>n ihnen einen entsprechend großen verschließbaren<br />

Blechschrank zur Verfügung zu stellen. Die Geldkassette und <strong>de</strong>r Blech-<br />

schrank sollten mit einem Schild o<strong>de</strong>r Aufkleber „Eigentum <strong>de</strong>r Stadt XY/<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> XY“ versehen sein, so dass diese Gegenstän<strong>de</strong> rechtlich<br />

geklärt an die/ <strong>de</strong>n Amtsnachfolger/ in weitergegeben o<strong>de</strong>r an die Ge-<br />

mein<strong>de</strong> zurückgegeben wer<strong>de</strong>n können.<br />

Darüber hinaus bedürfen die Schiedsämter/ die Schiedsstellen die<br />

zur Geschäftsführung notwendigen Vordrucke bzw. diesbezügliche techni-<br />

sche Einrichtungen sowie die so genannten Fachbücher, unter an<strong>de</strong>rem<br />

die Bücher, die die gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Anweisungen<br />

für die Schiedspersonen enthalten.<br />

Die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen Vordrucke, herausgegeben vom BDS,<br />

sind jetzt in „BDS Vordruck“ als Download von einem Formularserver un-


ter www.schiedsamt.<strong>de</strong> für die sachkostentragen<strong>de</strong>n Städte und Gemein-<br />

<strong>de</strong>n angeboten, um ihre Schiedspersonen entsprechend zu versorgen;<br />

das zum Download berechtigen<strong>de</strong> Kennwort kann von <strong>de</strong>n Kommunen<br />

aber auch an auf IT– Basis arbeiten<strong>de</strong> Schiedspersonen unmittelbar wei-<br />

tergegeben wer<strong>de</strong>n. Wird <strong>de</strong>r letztere Weg nicht gewählt, können die<br />

Städte und Gemein<strong>de</strong>n nach Entrichtung <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Nutzungs-<br />

entgeltes <strong>de</strong>n BDS Vordruck jetzt unabhängig von <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Schied-<br />

sämter/ Schiedsstellen beliebig oft herunterla<strong>de</strong>n und als Papiervordrucke<br />

unbegrenzt o<strong>de</strong>r als pdf-Datei an die Schiedspersonen weiterleiten.<br />

Lediglich nur noch eine geringe Restzahl von Son<strong>de</strong>rvordrucken, die aus<br />

technischen Grün<strong>de</strong>n nicht im Download angeboten wer<strong>de</strong>n können (wie<br />

z.B. gebun<strong>de</strong>ne Protokoll– und Kassenbücher) stehen wie bisher zur Be-<br />

stellung per postalischem Versand durch die Carl-Heymanns-Verlag<br />

GmbH zur Verfügung. Eine entsprechen<strong>de</strong> Bestell-Liste nach <strong>de</strong>m Stand<br />

von August 2006 ist im Anschluss abgedruckt.<br />

Zu <strong>de</strong>n Büchern, die die gesetzlichen Vorschriften und Anweisun-<br />

gen enthalten, gehören unter an<strong>de</strong>rem die jeweiligen Lan<strong>de</strong>sgesetze und<br />

Verwaltungsvorschriften <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r für die Schiedsämter bzw. Schieds-<br />

stellen. Darüber hinaus sind aber auch die weiteren „Fachbücher“ <strong>de</strong>r so<br />

genannten „<strong>Schiedsamt</strong>sliteratur“ gemäß <strong>de</strong>r Literaturliste <strong>de</strong>s Carl Hey-<br />

manns Verlages in Köln und die Haltung <strong>de</strong>r <strong>Schiedsamt</strong>szeitung für je<strong>de</strong><br />

Schiedsperson und <strong>de</strong>ren Amtsführung von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung; diese<br />

sind daher von <strong>de</strong>r Stadt/ Gemein<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r Sachkostentragungs-<br />

pflicht zu finanzieren.<br />

GRUNDAUSSTATTUNG 4<br />

Über diese Fachliteratur hinaus sind die Schiedspersonen aber<br />

auch berechtigt, so genannte „allgemein verständliche“ Literatur, zum Bei-<br />

spiel zum Bürgerlichen Recht, zum Strafrecht und zum jeweiligen Nach-<br />

barrecht zu beanspruchen; von <strong>de</strong>r Finanzierung von Großkommentaren,<br />

zum Beispiel zum BGB o<strong>de</strong>r zum Strafgesetzbuch wird abgeraten, da die-<br />

se Literatur vielfach für <strong>de</strong>n juristischen Laien nur verwirrend wirkt.<br />

5<br />

Sofern die Stadt/ die Gemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Schiedsperson keinen Amts-<br />

raum in ihren Räumlichkeiten, zum Beispiel <strong>de</strong>m Rathaus, zur Verfügung<br />

stellen kann, und sie daraufhin in ihrer eigenen Wohnung Sprechstun<strong>de</strong>n<br />

und/o<strong>de</strong>r die Schlichtungsverhandlungen durchführt, hat die Stadt/ die<br />

Gemein<strong>de</strong> mit ihr eine Amtsraumentschädigung zu vereinbaren. Hat die<br />

Schiedsperson für diese Wohnung keine Haftpflichtversicherung hinsicht-<br />

lich <strong>de</strong>r Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht abgeschlossen und<br />

schließt sie nunmehr eine solche ab, gehören die entsprechen<strong>de</strong>n Prä-<br />

mien zu <strong>de</strong>n Sachkosten, die von <strong>de</strong>r Stadt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> zu tragen<br />

sind. Hat die Schiedsperson bereits eine entsprechen<strong>de</strong> Haftpflichtversi-<br />

cherung und muss sie im Hinblick auf die neue Situation wegen <strong>de</strong>s er-<br />

höhten Risikos bei ihrer Versicherung eine höhere Prämie zahlen, dann ist<br />

die Stadt o<strong>de</strong>r die Gemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Schiedsperson hinsichtlich <strong>de</strong>r Prämien-<br />

differenz erstattungspflichtig.<br />

Für die von <strong>de</strong>r Schiedsperson nicht immer <strong>de</strong>n Parteien zuzuord-<br />

nen<strong>de</strong>n dienstlichen Telefonate o<strong>de</strong>r Porti, die ebenfalls von <strong>de</strong>n Städten<br />

o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n zu tragen sind, kann Einzelabrechnung o<strong>de</strong>r ein<br />

„pauschalierter Auslagenersatz“ (vergleiche Heft-Nr. <strong>15</strong> B dieser Reihe)<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

GRUNDAUSSTATTUNG<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung <strong>de</strong>r Schiedspersonen ist <strong>de</strong>r<br />

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS - die<br />

Zentralorganisation, die sich diese satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat<br />

und mit dieser Bezeichnung in <strong>de</strong>n Verwaltungsvorschriften zu <strong>de</strong>n jeweili-<br />

gen <strong>Schiedsamt</strong>s-/Schiedsstellengesetzen angesprochen ist. An <strong>de</strong>n BDS<br />

haben daher die Städte und Gemein<strong>de</strong>n im Rahmen ihrer Sachkostentra-<br />

gungspflicht die entsprechen<strong>de</strong>n Mitgliedsbeiträge für die Schiedsperso-<br />

nen zu zahlen, und zwar <strong>de</strong>n Grundbeitrag. Das gilt aber auch für die so<br />

genannten Staffelbeiträge, die ebenfalls vom BDS eingezogen wer<strong>de</strong>n<br />

und alsdann an die jeweiligen Bezirksvereinigungen <strong>de</strong>s BDS, die in <strong>de</strong>r<br />

Regel auf Landgerichtsebene organisiert sind, weitergeleitet wer<strong>de</strong>n,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!