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AMTSBLATT für die Stadt Großräschen

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Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 1<br />

kostenlos<br />

<strong>AMTSBLATT</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

Herausgeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

Seestraße 16<br />

01983 <strong>Großräschen</strong><br />

Telefon 035753 27-0<br />

Telefax 035753 27 1 13<br />

www.grossraeschen.de<br />

<strong>Großräschen</strong> Jahrgang 16 (2006) Datum: 30.11.2006 Nr. 7/06<br />

I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />

Amtliche Bekanntmachungen Seite<br />

• Beschlüsse der 24. <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 25. Oktober 2006 2<br />

- Satzung über eine Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15<br />

in <strong>Großräschen</strong> <strong>Stadt</strong>umbau „Malerviertel” 2<br />

- Verwaltungsgebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> 3<br />

- Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> über <strong>die</strong> Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) 5<br />

- 2. Änderungssatzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhebung der Hundesteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> (Hundesteuersatzung) 6<br />

- 4. Änderungssatzung zur Satzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Straßenreinigung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> und<br />

den Ortsteilen (Straßenreinigungssatzung) 6<br />

- 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Straßenreinigung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

und den Ortsteilen (Straßenreinigungsgebührensatzung) 7<br />

Sonstige öffentliche Bekanntmachungen<br />

• Information des SG Steueramt zur Hundesteuer 7<br />

• Information des Bauamtes/Sachgebiet Straßen, Grünanlagen, Friedhöfe 8<br />

• Schließung <strong>Stadt</strong>bibliothek zum Jahresende 8<br />

• Lohnsteuerkarten 2007 8<br />

• Amtliche Bekanntmachung 1. Änderungsbeschluss FBV Seenkette 9<br />

• Landesamt <strong>für</strong> Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung 9<br />

• Informationen des Ordnungs- und Sozialamtes 10<br />

Informationen und Wissenswertes<br />

• Besuch in Trzebiatów – Partnerschaftsvertrag unterzeichnet 11<br />

• Das Bürgerhaus Allmosen – ein Haus mit Geschichte 12<br />

• Impressionen aus der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> – Neue Ausstellung im Ordnungs- und Sozialamt 13<br />

• Verkehrsteilnehmerschulung im Kurmärker 13<br />

• Das 4. Heimattreffen von Grube Ilse Bückgen war ein Volksfest 14<br />

• 5.000 Euro <strong>für</strong> einen guten Zweck zugunsten der Kinderkrebshilfe Cottbus 14<br />

• Informationen aus Vereinen, Verbänden, Kitas und Schulen 15<br />

Veranstaltungen und Termine<br />

• Veranstaltungstermine im November 26<br />

• Rückblick – Andy Bork begeistert gefeiert 27<br />

Sonstiges<br />

• Frauen- und KinderSchutzhaus Lauchhammer - Mobile Beratung des Frauen- und KinderSchutzhauses 27<br />

• Programm <strong>Großräschen</strong>er Weihnachtsmarkt am 9./10.12.06 27<br />

Annahmeschluss <strong>für</strong> redaktionelle Beiträge und Anzeigen <strong>für</strong> <strong>die</strong> nächste Ausgabe des Amtsblattes am 1.12.2006<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> mit den Ortsteilen Allmosen, Barzig, Dörrwalde, Freienhufen, Saalhausen, Wormlage und Woschkow


2 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

Beschlüsse<br />

der 24. <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

am 25. Oktober 2006<br />

öffentlicher Teil<br />

BVL-Nr. 45/2004 – 1/2006 Beschluss über <strong>die</strong> frühzeitige<br />

Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange<br />

zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 in <strong>Großräschen</strong><br />

„Malerviertel”<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat der frühzeitigen Offenlage<br />

des Bebauungsplanes Nr. 15 in <strong>Großräschen</strong> „Malerviertel”<br />

in der Fassung Oktober 2006 zugestimmt.<br />

BVL-Nr. 46/2004 – 1/2006 Satzung über eine Veränderungssperre<br />

im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 in <strong>Großräschen</strong><br />

<strong>Stadt</strong>umbau „Malerviertel”<br />

Auf der Grundlage der §§ 5 und 35 der Gemeindeordnung <strong>für</strong> das<br />

Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz von 17.12.2003 (GVBl. I 2003 S. 298) in Verbindung<br />

mit den §§ 14 bis 16 des Baugesetzbuches bekannt gemacht<br />

am 27. August 1997 (BGBl. I S. 2081) zuletzt geändert durch<br />

Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. I, S. 2850)<br />

beschloss <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

in Ihrer Sitzung am 31. März 2004 folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Zu sichernde Planung<br />

Am 31. März 2004 beschloss <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> <strong>die</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />

15 in <strong>Großräschen</strong> <strong>Stadt</strong>umbau „Malerviertel” gemäß § 8 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 45/2004). Städtebauliches<br />

Planungsziel ist, <strong>die</strong> im <strong>Stadt</strong>umbaukonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

(...von Industriestandort zur grünen <strong>Stadt</strong> am See!) niedergeschriebenen<br />

Rahmenbedingungen und Ziele <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

nach dem durch Land und Bund geförderten Rückbau<br />

vom Wohnblöcken planungsrechtlich<br />

zu sichern. Ein Grundtenor des <strong>Stadt</strong>umbaus<br />

ist <strong>die</strong> städtebaulich geordnete<br />

Durchgrünung und Teilentsiegelung<br />

des Wohngebietes Nordstadt. Dieser<br />

Sachverhalt ist auch eine Forderung<br />

aus den Nebenbestimmungen der Bescheide<br />

über <strong>die</strong> Ausreichung der Zuwendungen<br />

zur Finanzierung der derzeitig<br />

laufenden Abrissmaßnahmen.<br />

Zur Sicherung <strong>die</strong>ser Planung wird <strong>für</strong><br />

das im § 2 beschriebene Gebiet eine<br />

Veränderungssperre erlassen.<br />

§ 2<br />

Räumlicher<br />

Geltungsbereich<br />

Die Veränderungssperre erstreckt sich<br />

über den südlichen Teil des als „Malerviertel”<br />

bezeichneten Bereiches und<br />

wird begrenzt (vergl. auch Anlage):<br />

im Norden durch <strong>die</strong> Feuerbachstraße,<br />

im Westen durch <strong>die</strong> Rembrandstraße,<br />

im Süden durch <strong>die</strong> Freienhufener Straße<br />

und im Osten durch <strong>die</strong> Menzel- und<br />

<strong>die</strong> Kniestraße.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

§ 3<br />

Rechtswirkung der Veränderungssperre<br />

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen<br />

a) Vorhaben im Sinne der § 29 des Baugesetzbuches nicht<br />

durchgeführt werden;<br />

b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen<br />

von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen<br />

nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder<br />

anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen werden.<br />

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen,<br />

kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme gemäß<br />

§ 14 Abs. 2 Baugesetzbuch zugelassen werden.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

Die Veränderungssperre tritt am Tage der Veröffentlichung im<br />

Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> in Kraft.<br />

§ 5<br />

Geltungsdauer<br />

Die gesetzlich festgelegte Geltungsdauer <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Satzung von<br />

zwei Jahren begann mit der Bekanntmachung im Amtsblatt <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> am 15.04.2004 und wird hiermit um ein<br />

Jahr verlängert.<br />

Anlage: Lageplan zum Geltungsbereich der Veränderungssperre<br />

(siehe unten)<br />

ausgefertigt:<br />

<strong>Großräschen</strong>, 26.10.2006<br />

gez. Thomas Zenker<br />

Bürgermeister


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 3<br />

BVL-Nr. 217/2006 Verwaltungsgebührensatzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großräschen</strong><br />

Aufgrund der §§ 5 und 35 Abs. 2 Ziffer 10 der „Gemeindeordnung<br />

<strong>für</strong> das Land Brandenburg ( GO)” vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I<br />

S. 398), zuletzt geändert durch Artikel 15 des „Ersten Brandenburgischen<br />

Bürokratieabbaugesetzes (1. BbgBAG)” vom 28.06.2006<br />

(GVBl. I S. 74), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4, 5 des „Kommunalabgabengesetzes<br />

<strong>für</strong> das Land Brandenburg (KAG)” vom 27. Juni<br />

1991 (GVBl. I S. 200), zuletzt geändert durch das „2. Gesetz zur<br />

Änderung des KAG <strong>für</strong> das Land Brandenburg” vom 29.04.2005<br />

(GVBl. I S. 170) hat <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung in ihrer Sitzung<br />

am 25.10.2006 <strong>die</strong> folgende Verwaltungsgebührensatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1 Gebührentatbestand<br />

(1) Als Gegenleistung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Inanspruchnahme besonderer Leistungen<br />

(Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten) der Verwaltung<br />

in Selbstverwaltungsangelegenheit erhebt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong><br />

nach Maßgabe des in der Anlage enthaltenen Gebührentarifes<br />

Verwaltungsgebühren, wenn der Beteiligte <strong>die</strong> besonderen<br />

Leistungen beantragt hat oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigen.<br />

Der Gebührentarif ist Bestandteil der Satzung.<br />

(2) Gebühren werden auch dann erhoben, wenn ein Antrag auf<br />

eine gebührenpflichtige Leistung abgelehnt oder nach Aufnahme<br />

der Verwaltungsleistung und vor deren Beendigung<br />

zurückgenommen wird. Wird der Antrag lediglich wegen Unzuständigkeit<br />

abgelehnt, so wird keine Gebühr erhoben.<br />

(3) Die Erhebung von Verwaltungsgebühren auf Grund von<br />

anderen bundes- oder landesrechtlichen Rechtsvorschriften<br />

bleibt unberührt.<br />

§ 2 Höhe der Gebühr<br />

Die Höhe der Gebühr ist nach dem Gebührentarif zu bemessen.<br />

Bei mehreren gebührenpflichtigen Handlungen nebeneinander,<br />

werden <strong>die</strong> Gebühren einzeln nach den in Betracht kommenden<br />

Tarifnummern des Gebührentarifes erhoben.<br />

§ 3 Billigkeitsmaßnahmen<br />

Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen kann auf Antrag<br />

des Gebührenschuldners nach § 4 insoweit abgesehen werden,<br />

als <strong>die</strong>s aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung<br />

sozialer Härten, geboten erscheint. Im Übrigen gelten <strong>die</strong><br />

Vorschriften des KAG.<br />

§ 4 Gebührenschuldner<br />

(1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer <strong>die</strong> besondere<br />

Leistung selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen<br />

ist, beantragt hat, sowie derjenige, zu dessen Gunsten<br />

sie vorgenommen, insbesondere eine Genehmigung erteilt<br />

wird.<br />

(2) Schuldner der baren Auslagen ist in der Regel der Gebührenpflichtige<br />

im Sinne des Abs. 1 beziehungsweise derjenige, der<br />

<strong>die</strong> Gebühr durch begründete Einwände verursacht hat.<br />

(3) Mehrere Gebührenpflichtige <strong>für</strong> <strong>die</strong>selbe Schuld haften als<br />

Gesamtschuldner.<br />

§ 5 Fälligkeit der Gebühren,<br />

Form der Erhebung<br />

(1) Die Gebühr wird mit Beendigung der besonderen Leistung<br />

fällig.<br />

(2) Die Gebühr kann vor Vornahme der besonderen Leistung<br />

gefordert werden.<br />

(3) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit<br />

der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.<br />

§ 6 Bare Auslagen<br />

(1) Bare Auslagen, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit der Leistung stehen,<br />

sind zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn der Zahlungspflichtige<br />

von der Entrichtung der Gebühr befreit ist.<br />

Auslagen können auch demjenigen auferlegt werden, der sie<br />

durch unbegründete Einwände verursacht hat.<br />

Zu ersetzen sind insbesondere<br />

1. im Einzelfall besonders hohe Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Inanspruchnahme<br />

von Kommunikationstechnik und Zustellungskosten,<br />

2. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,<br />

3. Zeugen- und Sachverständigenkosten,<br />

4. <strong>die</strong> bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwaltungsangehörigen<br />

zustehenden Reisekostenvergütungen,<br />

5. Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen.<br />

(2) Für den Ersatz der baren Auslagen gelten <strong>die</strong> Vorschriften<br />

<strong>die</strong>ser Satzung entsprechend, soweit im Einzelfall nichts anderes<br />

geregelt ist.<br />

§ 7 Gebührenbefreiung<br />

(1) Sachliche Gebührenfreiheit<br />

Gebühren werden nicht erhoben <strong>für</strong> besondere Leistungen,<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> nach gesetzlicher Vorschrift Gebührenfreiheit angeordnet<br />

ist; hierzu zählen insbesondere besondere Leistungen<br />

im Bereich der Sozialversicherung, der Sozialhilfe, der<br />

Kriegsopferversorgung, der Jugendhilfe, des Schwerbeschädigtengesetzes,<br />

des Heimkehrergesetzes sowie des Gesundheitswesens<br />

und besondere Leistungen zur Durchführung des<br />

Wehrpflichtgesetzes und des Unterhaltungssicherungsgesetzes,<br />

alles in der jeweils geltenden Fassung.<br />

(2) Persönliche Gebührenfreiheit<br />

Die persönliche Gebührenfreiheit bestimmt sich nach § 5 Abs.<br />

6 KAG. Hiernach sind von Gebühren befreit:<br />

1. Das Land, <strong>die</strong> Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern<br />

<strong>die</strong> Leistung der Verwaltung nicht ihre wirtschaftlichen<br />

Unternehmen betrifft oder es sich nicht um eine<br />

beantragte sonstige Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2<br />

KAG auf dem Gebiet der Bauleitplanung, des Kultur-, Tiefund<br />

Straßenbaus handelt,<br />

2. <strong>die</strong> Bundesrepublik Deutschland und andere Länder, soweit<br />

Gegenseitigkeit gewährleistet ist,<br />

3. <strong>die</strong> Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen<br />

Rechts, soweit <strong>die</strong> Leistung der Verwaltung unmittelbar<br />

der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne der Abgabenordnung<br />

<strong>die</strong>nt.<br />

§ 8 Gebühren bei Ablehnung oder Zurücknahme<br />

von Anträgen sowie <strong>für</strong> Widerspruchsbescheide<br />

(1) Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Leistung abgelehnt<br />

oder vor ihrer Beendigung zurückgenommen, so wird<br />

eine Gebühr in Höhe von 10 % - 75 % der Gebühr erhoben,<br />

<strong>die</strong> bei ihrer Vornahme zu erheben wäre. Wird der Antrag lediglich<br />

wegen Unzuständigkeit abgelehnt, ist keine Gebühr<br />

zu erheben.<br />

(2) Für Widerspruchsbescheide wird nur dann eine Gebühr erhoben,<br />

wenn der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch<br />

erhoben wird, gebührenpflichtig ist und wenn und in soweit<br />

der Widerspruch zurückgewiesen wird. Die Höhe der Gebühr<br />

richtet sich nach § 5 Abs. 3 des KAG und beträgt höchstens<br />

<strong>die</strong> Hälfte der <strong>für</strong> den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden<br />

Gebühr.<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt <strong>die</strong> Verwaltungsgebührensatzung des Amtes<br />

<strong>Großräschen</strong> vom 10.09.1999 außer Kraft.


4 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

Anlage: Gebührentarif<br />

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> - Gebührentarif<br />

Tarif-Nr. Gegenstand Gebühr in Euro<br />

I. Allgemeines<br />

I.1 Abschriften, Durchschriften, Ablichtungen und Auszüge<br />

I.1.1 Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache, <strong>für</strong> jede angefangene Seite<br />

Format DIN A4 12,00<br />

in tabellarischer Form 17,50<br />

I.1.2 Abschriften und Auszüge in fremder Sprache, <strong>für</strong> jede angefangene Seite<br />

Format DIN A4 24,00<br />

in tabellarischer Form 35,50<br />

I.1.3 Anfertigen von Kopien<br />

bis DIN A4 einseitig schwarz 0,25<br />

zweiseitig schwarz 0,40<br />

bis DIN A4 einseitig farbig 0,25<br />

zweiseitig farbig 0,45<br />

DIN A3 einseitig schwarz 0,25<br />

zweiseitig schwarz 0,40<br />

DIN A3 einseitig farbig 0,30<br />

zweiseitig farbig 0,55<br />

DIN A0 Kopie je lfd. Meter 3,00<br />

I.2 Akteneinsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten<br />

I.2.1 Einsicht in Akten, Karteien, Registern, Archivunterlagen, soweit sie nicht<br />

zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und nicht eine andere Gebühr<br />

oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist 14,50<br />

I.2.2 Schriftliche Auskunft zur Marktforschung und <strong>für</strong> wirtschaftliche Dispositionen<br />

und Prognosen an interessierte Gesellschaften<br />

je angefangene halbe Stunde 23,50<br />

I.2.3 Sonstige schriftliche Auskünfte, je angefangene halbe Stunde 5,00<br />

I.3 Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen 2,50<br />

II. Finanzverwaltung/Liegenschaften<br />

II.1 Ersatz <strong>für</strong> verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 6,00<br />

II.2 Ausfertigung einer Einheitswertbescheinigung 6,00<br />

II.3 Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung 10,00<br />

II.4 Bescheinigung über gezahlte Elternbeiträge <strong>für</strong> das Finanzamt 6,00<br />

II.5 Erteilung von Löschungsbewilligungen 15,00<br />

II.6 Vergabe von Hausnummern 15,00<br />

II.7 Bestellung von Dienstbarkeiten 20,00<br />

II.8 Bestellung von Reallasten 20,00<br />

II.9 Bestellung von Nießbrauchrechten 20,00<br />

II.10 Erteilung eines Negativattestes gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB<br />

(Vorkaufsrecht der <strong>Stadt</strong>), soweit Gebühren nicht nach Tarif-Nr. erhoben werden 10,00<br />

III. Bauamt<br />

III.1 Erteilung eines Negativattestes gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB<br />

(Vorkaufsrecht der <strong>Stadt</strong>) im Geltungsbereich von Sanierungsgebieten<br />

und städtebaulichen Entwicklungsgebieten 15,00<br />

ausgefertigt: <strong>Großräschen</strong>, 26.10.2006<br />

gez. Thomas Zenker<br />

Bürgermeister


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 5<br />

BVL-Nr. 219/2006 Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> über <strong>die</strong><br />

Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)<br />

Aufgrund der §§ 5 und 35 der Gemeindeordnung <strong>für</strong> das Land<br />

Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober<br />

2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des<br />

Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74, 86) und der §§ 1 - 3<br />

und 12 - 16 des Kommunalabgabengesetzes <strong>für</strong> das Land Brandenburg<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004<br />

(GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes<br />

vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 170) hat <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> in ihrer Sitzung am 25. Oktober<br />

2006 <strong>die</strong> nachfolgende Satzung beschlossen:<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Steuererhebung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> erhebt in ihrem Gebiet einschließlich der<br />

Ortsteile eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer<br />

nach den Vorschriften <strong>die</strong>ser Satzung.<br />

§ 2<br />

Steuergegenstand<br />

(1) Der Besteuerung unterliegt das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits-,<br />

Unterhaltungsapparaten oder ähnlichen Apparaten,<br />

mit denen vergleichbare Veranstaltungen ermöglicht<br />

werden,<br />

a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,<br />

b) in Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-,<br />

Kantinen- und ähnlichen Räumen sowie an anderen öffentlich<br />

zugänglichen Orten.<br />

(2) Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, <strong>die</strong> nur gegen<br />

Entgelt gleich welcher Art oder von einem bestimmten Personenkreis<br />

(z.B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen.<br />

§ 3<br />

Steuerfreie Spielapparate<br />

Von der Vergnügungssteuer sind befreit:<br />

1. Apparate ohne Gewinnmöglichkeit, <strong>die</strong> nach ihrer Bauart nur<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Benutzung durch Kleinkinder bestimmt und geeignet<br />

sind (zum Beispiel mechanische Schaukelpferde);<br />

2. das Halten von Apparaten nach § 2 Absatz 1 im Rahmen von<br />

Volksbelustigungen, Jahrmärkten, Kirmessen und ähnlichen<br />

Veranstaltungen;<br />

3. Apparate zur Wiedergabe von Musikdarbietungen, Billardtische,<br />

Darts-Spielgeräte und Tischfußballspielgeräte.<br />

§ 4<br />

Steuerschuldner<br />

Steuerschuldner ist derjenige, dem <strong>die</strong> Erträge aus den aufgestellten<br />

Apparaten bzw. Spieleinrichtungen im Sinne des § 2 Absatz<br />

1 zufließen (Aufsteller). Mehrere Steuerschuldner sind Gesamtschuldner.<br />

II. Bemessungsgrundlagen und Steuersätze<br />

§ 5<br />

Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit<br />

(1) Die Vergnügungssteuer <strong>für</strong> das Halten von Spielapparaten<br />

mit Gewinnmöglichkeit nach § 2 Nr. 1 beträgt pro Apparat<br />

und Monat 8 v.H. des Einspielergebnisses.<br />

(2) Als Einspielergebnis ist der Gesamtbetrag der in Geldspielapparaten<br />

eingesetzten Spielbeträge (Spieleinsätze) abzüglich<br />

der ausgezahlten Gewinne, bereinigt um <strong>die</strong> Veränderungen<br />

der Röhreninhalte und des Fehlbetrages, anzurechnen<br />

(sog. elektronische Kasse).<br />

(3) Die Einspielergebnisse sind <strong>für</strong> jeden einzelnen Apparat auf<br />

amtlichem Vordruck zu erklären und <strong>die</strong> Vergnügungssteuer<br />

unter Anwendung des Steuersatzes gemäß Absatz 1 selbst<br />

zu berechnen (Steueranmeldung). Die Steueranmeldung ist<br />

1. <strong>für</strong> Apparate in Spielhallen (§ 2 Nr. 1a) je angefangenen<br />

Kalendermonat am 7. Werktag des Folgemonats<br />

2. <strong>für</strong> Apparate in Gastwirtschaften (§ 2 Nr. 1b) je Kalendervierteljahr<br />

am 7. Werktag nach Ablauf des Kalendervierteljahres<br />

beim Steueramt einzureichen.<br />

(4) Der Steuerselbsterklärung sind Zählwerkausdrucke <strong>für</strong> den<br />

Abrechnungszeitraum beizufügen.<br />

Diese Ausdrucke müssen mindestens folgende Angaben enthalten:<br />

Hersteller, Gerätename, Geräteart, Grätetyp, Gerätenummer,<br />

Zulassungsnummer, fortlaufende Nummer und Datum des<br />

aktuellen und des letzten Zählwerkausdruckes, eingesetzte<br />

Spielbeträge (Einwurf), ausgezahlte Gewinne (Auswurf), Veränderungen<br />

der Röhreninhalte, Fehlbetrag und elektronische<br />

Kasse.<br />

(5) Der Halter hat <strong>die</strong> erstmalige Aufstellung eines Apparates<br />

sowie jede Änderung hinsichtlich der Art und Anzahl der Apparate<br />

an einem Aufstellort bis zum 7. Werktag des folgenden<br />

Kalendermonats dem Steueramt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

schriftlich anzuzeigen.<br />

§ 6<br />

Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit<br />

(1) Die Steuer <strong>für</strong> das Halten von Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit<br />

nach § 2 Nr. 1 wird nach deren Anzahl und Dauer<br />

der Aufstellung erhoben.<br />

(2) Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat<br />

bei der Aufstellung<br />

1. in Spielhallen oder ähnlichen<br />

Unternehmen (§ 2 Nr. 1a) 20,00 Euro,<br />

2. in Gastwirtschaften und sonstigen<br />

Orten (§ 2 Nr. 1b) 15,00 Euro,<br />

3. unabhängig vom Aufstellort bei Apparaten,<br />

mit denen Gewalttätigkeiten gegen<br />

Menschen bzw. Tiere dargestellt<br />

werden oder Verharmlosung des Krieges<br />

oder der Pornographie zum<br />

Gegenstand haben 300,00 Euro.<br />

Die Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhebung der erhöhten Steuer<br />

sind in jedem Fall als gegeben anzusehen, wenn das auf dem<br />

Apparat installierte Spiel von der Unterhaltungssoftware<br />

Selbstkontrolle (USK) keine Jugendfreigabe nach § 14 Jugendschutzgesetz<br />

erhalten hat oder von der Bundesprüfstelle<br />

<strong>für</strong> jugendgefährdende Me<strong>die</strong>n (BPjM) in <strong>die</strong> Liste der<br />

jungendgefährdenden Me<strong>die</strong>n aufgenommen wurde.<br />

(3) Besitzt ein Apparat mehrere Spieleinrichtungen, so gilt jede<br />

<strong>die</strong>ser Einrichtungen als ein Apparat. Apparate mit mehr als<br />

einer Spielvorrichtung sind solche, an denen gleichzeitig zwei<br />

oder mehr Spielvorgänge z.B. durch separate Geldeinwürfe<br />

ausgelöst werden können.<br />

(4) Tritt im Laufe eines Kalendermonats an <strong>die</strong> Stelle eines Apparates<br />

ein gleichartiger Apparat, so wird <strong>die</strong> Steuer nach<br />

Absatz 2 <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Kalendermonat nur einmal erhoben.


6 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

(5) Im Übrigen gilt <strong>die</strong> Bestimmung des § 5 Absatz 5. Bei verspäteter<br />

Anzeige bezüglich der Entfernung eines Apparates<br />

gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag des Anzeigeneingangs.<br />

Ein Apparatetausch im Sinne des Absatzes 4<br />

braucht nicht angezeigt zu werden.<br />

III. Gemeinsame Bestimmungen<br />

§ 7<br />

Entstehung des Steueranspruches<br />

Die Spielapparatesteuer nach §§ 5 und 6 entsteht mit Aufstellung<br />

des Apparates an den in § 2 genannten Orten.<br />

§ 8<br />

Festsetzung und Fälligkeit<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> ist berechtigt, <strong>für</strong> Apparate ohne Gewinnmöglichkeit,<br />

nach § 6 <strong>die</strong> Steuer <strong>für</strong> einzelne Kalendervierteljahre<br />

im Voraus festzusetzen. In <strong>die</strong>sen Fällen ist <strong>die</strong><br />

Steuer innerhalb der ersten 14 Tage eines jeden Kalendervierteljahres<br />

zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober<br />

zu entrichten.<br />

(2) Die gemäß § 5 Absatz 3 berechnete und angemeldete Vergnügungssteuer<br />

ist mit Abgabe der Steueranmeldung<br />

1. <strong>für</strong> Apparate in Spielhallen (§ 2 Nr. 1a) am 7. Werktag des<br />

Folgemonats<br />

2. <strong>für</strong> Apparate in Gastwirtschaften (§ 2 Nr. 1b) am 7. Werktag<br />

nach Ablauf des Kalendervierteljahres zu entrichten.<br />

Die unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung<br />

gilt als Steuerfestsetzung.<br />

(3) Ein Steuerbescheid wird nur dann erteilt, wenn der Steuerpflichtige<br />

eine Steueranmeldung nicht abgibt, d.h. seiner<br />

Mitwirkungspflicht oder Glaubhaftmachung gemäß §§ 90 und<br />

93 Abgabenordnung (AO) nicht nachkommt und somit <strong>die</strong><br />

Steuerschuld abweichend von der Anmeldung festzusetzen<br />

ist. Dabei wird <strong>die</strong> Bemessungsgrundlage gemäß § 162 AO<br />

geschätzt. In <strong>die</strong>sem Fall ist <strong>die</strong> Steuer einen Monat nach<br />

Bekanntgabe des Steuerbescheides zur Zahlung fällig.<br />

(4) Die Vergnügungssteuer, <strong>die</strong> <strong>für</strong> zurückliegende Zeiträume festgesetzt<br />

wird, ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

des Steuerbescheides zu entrichten.<br />

§ 9<br />

Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften<br />

Die Be<strong>die</strong>nsteten der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> sind berechtigt, jederzeit<br />

zur Nachprüfung der Steueranmeldungen und Feststellung<br />

von Steuertatbeständen <strong>die</strong> Veranstaltungsräume zu betreten,<br />

Geschäftsunterlagen einzusehen und <strong>die</strong> Vorlage aktueller<br />

Zählwerkausdrucke zu verlangen.<br />

§ 10<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes<br />

<strong>für</strong> das Land Brandenburg handelt, wer als<br />

Aufsteller von Spielapparaten vorsätzlich oder leichtfertig folgenden<br />

Vorschriften bzw. Verpflichtungen zuwiderhandelt:<br />

1. § 5 Abs. 3 Einreichung der Steueranmeldung (Einspielergebnisse)<br />

2. § 5 Abs. 4 Einreichung der Zählwerkausdrucke<br />

3. § 5 Abs. 5, § 6 Abs. 5 Anzeige der erstmaligen Aufstellung<br />

eines Spielapparates sowie Änderung (Erhöhung)<br />

des Apparatebestandes<br />

(2) Gemäß § 15 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes <strong>für</strong><br />

das Land Brandenburg kann <strong>die</strong> Ordnungswidrigkeit mit einer<br />

Geldbuße bis zu 5.000,00 1 geahndet werden.<br />

§ 11<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Vergnügungssteuersatzung tritt rückwirkend zum 1. August<br />

2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt <strong>die</strong> Vergnügungssteuersatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> vom 8. Juli 1999 außer Kraft.<br />

ausgefertigt:<br />

<strong>Großräschen</strong>, 26.10.2006<br />

gez. Thomas Zenker<br />

Bürgermeister<br />

BVL-Nr. 185/2001 – 2/2006 2. Änderungssatzung zur Satzung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhebung der Hundesteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

Aufgrund der §§ 5 und 35 der Gemeindeordnung <strong>für</strong> das Land<br />

Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober<br />

2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des<br />

Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74, 86) und der §§ 1 - 3<br />

und 12 - 16 des Kommunalabgabengesetzes <strong>für</strong> das Land Brandenburg<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004<br />

(GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes<br />

vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 170) hat <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> in ihrer Sitzung am 25. Oktober<br />

2006 <strong>die</strong> nachfolgende Änderungssatzung beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Die Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> vom 27. November<br />

2000 (öffentlich bekanntgemacht im Amtsblatt des Amtes<br />

<strong>Großräschen</strong> Nr. 60, Seite 7, vom 15. Dezember 2000), zuletzt<br />

geändert durch <strong>die</strong> 1. Änderungssatzung vom 28. Januar<br />

2002 (öffentlich bekanntgemacht im Amtsblatt des Amtes<br />

<strong>Großräschen</strong> Nr. 1/02, Seite 3, vom 21. Februar 2002), wird wie<br />

folgt geändert:<br />

Artikel 2<br />

§ 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Der Steuer unterliegt das<br />

Halten von Hunden zu persönlichen Zwecken im <strong>Stadt</strong>gebiet einschließlich<br />

seiner Ortsteile Allmosen, Barzig, Dörrwalde, Freienhufen,<br />

Saalhausen, Wormlage, und Woschkow, <strong>die</strong> älter als drei<br />

Monate sind.<br />

Artikel 3<br />

Die 2. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.<br />

ausgefertigt:<br />

<strong>Großräschen</strong>, 26.10.2006<br />

gez. Thomas Zenker<br />

Bürgermeister<br />

BVL-Nr. 326/2002 – 4/2006 4. Änderungssatzung zur Satzung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Straßenreinigung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> und den<br />

Ortsteilen (Straßenreinigungssatzung)<br />

Aufgrund § 5 der Gemeindeordnung <strong>für</strong> das Land Brandenburg<br />

(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl.<br />

I, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Ersten Brandenburgischen<br />

Bürokratieabbaugesetzes (1. BbgBAG) vom 28.06.2006<br />

(GVBl. I, S. 74) i.V.m. § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes<br />

(BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

31.03.2005 (GVBl. I, S. 134) und der Berichtigung der Neufassung


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 7<br />

vom 17.05.2005 (GVBl. I, vom 30.05.2005) hat <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> in ihrer Sitzung am<br />

25.10.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Die Satzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Straßenreinigung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

und den Ortsteilen vom 14.11.2002, veröffentlicht im Amtsblatt<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong>, Jahrgang 12 (2002), Nr. 5/02, Seite 6<br />

vom 18.12.2002 wird wie folgt geändert: § 1 Absatz 3 Satz 1<br />

(Allgemeines) wird wie folgt neu gefasst: Die Reinigung der öffentlichen<br />

Straßen, Wege und Plätze in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> einschließlich<br />

der Ortsteile Allmosen, Barzig, Dörrwalde, Freienhufen,<br />

Saalhausen, Wormlage und Woschkow betreibt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großräschen</strong> als öffentliche Einrichtung, soweit <strong>die</strong> Reinigung nicht<br />

nach § 2 den Grundstückseigentümern übertragen ist.<br />

Artikel 2<br />

Die 4. Änderungssatzung der Satzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Straßenreinigung<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> und den Ortsteilen tritt am 01.01.2007<br />

in Kraft.<br />

ausgefertigt: <strong>Großräschen</strong>, 26.10.2006<br />

gez. Thomas Zenker<br />

Bürgermeister<br />

BVL-Nr. 327/2002 – 4/2006 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Straßenreinigung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

und den Ortsteilen (Straßenreinigungsgebührensatzung)<br />

Aufgrund § 5 der Gemeindeordnung <strong>für</strong> das Land Brandenburg<br />

(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl.<br />

I, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Ersten Brandenburgischen<br />

Bürokratieabbaugesetzes (1. BbgBAG) vom 28.06.2006<br />

(GVBl. I, S. 74) i.V.m. § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes<br />

(BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

31.03.2005 (GVBl. I, S. 134) und der Berichtigung der Neufassung<br />

vom 17.05.2005 (GVBl. I, vom 30.05.2005) sowie §§ 2, 4 und 6<br />

des Kommunalabgabengesetzes <strong>für</strong> das Land Brandenburg (KAG<br />

Bbg) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl.<br />

I, S.231), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2005 (GVBl. I,<br />

S. 170) und § 4 der Straßenreinigungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

vom 14.11.2002 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 5/02 vom<br />

18.11.2002) hat <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großräschen</strong> in ihrer Sitzung am 25.10.2006 folgende Änderungssatzung<br />

beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Die Gebührensatzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Straßenreinigung in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großräschen</strong> und den Ortsteilen vom 14.11.2002, veröffentlicht<br />

im Amtsblatt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong>, Jahrgang 12 (2002), Nr. 5/<br />

02, Seite 10 vom 18.11.2002 wird wie folgt geändert:<br />

1. Die §§ 3a Gebührensatz <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> einschließlich<br />

Dörrwalde, § 3b Gebührensatz <strong>für</strong> den Ortsteil Allmosen,<br />

§ 3c Gebührensatz <strong>für</strong> den Ortsteil Barzig, § 3d Gebührensatz<br />

<strong>für</strong> den Ortsteil Freienhufen, § 3e Gebührensatz <strong>für</strong> den Ortsteil<br />

Saalhausen, § 3f Gebührensatz <strong>für</strong> den Ortsteil Wormlage<br />

und § 3g Gebührensatz <strong>für</strong> den Ortsteil Woschkow entfallen.<br />

2. Nach § 2 wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> entfallenden Paragrafen neu eingefügt:<br />

§ 3 Gebührensatz <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> einschließlich<br />

aller Ortsteile<br />

Straßenverzeichnis (Anlage: 1a, 1b, 1c, 1d, 1e, 1f und 1g)<br />

(1) Bei einer einmaligen öffentlichen Reinigung beträgt <strong>die</strong><br />

Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite (§ 2 Absätze<br />

1 bis 3) jährlich:<br />

Bezeichnung Gebührenhöhe in Euro<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Kehrleistung 0,171<br />

Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich <strong>die</strong> Gebühr<br />

entsprechend.<br />

(2) Wird nur <strong>die</strong> Winterwartung von der <strong>Stadt</strong> ausgeführt, so<br />

beträgt <strong>die</strong> Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite<br />

(§ 2 Absätze 1 bis 3)<br />

Bezeichnung Gebührenhöhe in Euro<br />

<strong>für</strong> den Winter<strong>die</strong>nst 0,65 1<br />

(3) Die Zugehörigkeit einer Straße zu den Absätzen 1 und 2<br />

sowie <strong>die</strong> Anzahl der Reinigungen in den einzelnen Straßen<br />

ergeben sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlage:<br />

1a, 1b, 1c, 1d, 1e, 1f und 1g) gemäß § 2 Abs. 1.<br />

Artikel 2<br />

Die 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Straßenreinigung<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> und den Ortsteilen tritt am<br />

01.01.2007 in Kraft.<br />

ausgefertigt: <strong>Großräschen</strong>, 26.10.2006<br />

gez. Thomas Zenker<br />

Bürgermeister<br />

Sonstige öffentliche<br />

Bekanntmachungen<br />

Information zur Hundesteuer<br />

Im amtlichen Teil <strong>die</strong>ser Ausgabe ist <strong>die</strong> 2. Änderungssatzung zur<br />

Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> öffentlich bekannt<br />

gemacht. Die ursprüngliche Hundesteuersatzung beschloss <strong>die</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 25.10.2000 (veröffentlicht im<br />

Amtsblatt Nr. 60 vom 15.12.2000) und <strong>die</strong> 1. Änderungssatzung<br />

am 12. Dezember 2001 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1/02 vom<br />

21.02.2002).<br />

Die zweite Änderung bezieht sich auf <strong>die</strong> Erweiterung des Geltungsbereiches<br />

der städtischen Satzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ortsteile Allmosen,<br />

Barzig, Saalhausen und Wormlage ab 1. Januar 2007, da <strong>die</strong> gemeindeeigenen<br />

Hundesteuersatzungen nach dem Eingliederungsvertrag<br />

zum 31. Dezember 2006 auslaufen. Damit gilt ab 01.01.2007<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> und allen Ortsteilen eine einheitliche<br />

Hundesteuersatzung, <strong>die</strong> auszugsweise folgendes beinhaltet:<br />

Steuergegenstand<br />

Hundehaltung <strong>für</strong> den persönlichen Lebensbedarf oder den seiner<br />

Angehörigen<br />

Steuersätze<br />

- <strong>für</strong> den ersten Hund 37,00 1<br />

- <strong>für</strong> den zweiten Hund 61,00 1<br />

- <strong>für</strong> jeden weiteren Hund 92,00 1<br />

- <strong>für</strong> jeden gefährlichen Hund, der das<br />

erste Lebensjahr vollendet hat 511,00 1<br />

Fälligkeit<br />

am 15. August <strong>für</strong> das jeweilige Kalenderjahr; bei Beginn im Laufe<br />

des Kalenderjahres - einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides<br />

Steuerpflicht<br />

entsteht am ersten Tag des Folgemonats nach Anschaffung des<br />

Hundes bzw. bei Wurf nach dem der Hund drei Monate alt wird<br />

und endet mit Ablauf des Monats, in dem <strong>die</strong> Hundehaltung aufgegeben<br />

wird


8 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

An- und Abmeldung<br />

innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Hundehaltung; bei Wurf<br />

innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden<br />

ist Abmeldung – schriftliche Anzeige innerhalb eines Monats<br />

Steuermarke<br />

Gültigkeitsdauer 5 Jahre; hat der Hund außerhalb der Wohnung<br />

oder des befriedeten Besitztums deutlich sichtbar am Halsband zu<br />

tragen, bei der Abmeldung ist sie dem Steueramt zurückzugeben,<br />

bei Verlust – Ersatzmarke im Steueramt gegen eine Verwaltungsgebühr<br />

erhältlich<br />

Steuerermäßigungen<br />

auf <strong>die</strong> Hälfte des normalen Steuersatzes <strong>für</strong> höchstens einen Hund<br />

- Wachhund, der zur Bewachung eines bewohnten Gebäudes<br />

gehalten wird, das vom nächsten Gebäude mehr als 200 m<br />

Luftlinie entfernt liegt<br />

- Jagdgebrauchshund, von Jagdaufsehern oder Jagdausübungsberechtigten,<br />

deren Hund eine Jagdeignungsprüfung<br />

abgelegt hat und nachweislich jagdlich verwendet wird<br />

auf ein Viertel des normalen Steuersatzes<br />

- Hunde <strong>die</strong> zur Bewachung von Landwirtschaften <strong>die</strong>nen, welche<br />

mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteil entfernt liegen<br />

Steuerbefreiung<br />

Hunde <strong>die</strong> <strong>für</strong> den Schutz oder <strong>die</strong> Hilfe Blinder, Tauber oder sonst<br />

hilfebedürftiger Personen (Schwerbehindertenausweis mit den<br />

Merkzeichen B, BL, aG oder H) unentbehrlich sind.<br />

Die vollständige Satzung und <strong>die</strong> Änderungssatzungen sind zu<br />

den Sprechzeiten im Steueramt in der Seestr. 16 und bei den jeweiligen<br />

Ortsbürgermeistern einzusehen. Dieser Auszug <strong>die</strong>nt nur<br />

zur Information und hat keine Rechtswirkung hinsichtlich einer öffentlichen<br />

Bekanntmachung.<br />

gez. A. Mücklausch<br />

SGL Steueramt<br />

Information des Bauamtes/Sachgebiet<br />

Straßen, Grünanlagen, Friedhöfe<br />

Der nächste Winter kommt bestimmt und<br />

jeder Grundstückseigentümer oder Anlieger<br />

muss seiner Winter<strong>die</strong>nstverpflichtung nachkommen<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> möchte alle privaten<br />

Grundstückseigentümer, Wohnungsgesellschaften, privaten<br />

Vermieter, Firmeninhaber und Verkaufseinrichtungen sowie sonstige<br />

Anlieger an Straßen, Wegen und Plätzen darauf hinweisen,<br />

dass <strong>die</strong> Reinigungspflichten (Anliegerverpflichtung) gemäß der<br />

Satzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Straßenreinigung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> und<br />

den Ortsteilen vom 14.11.2002, veröffentlicht im Amtsblatt <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong>, Jahrgang 12 (2002), Nr. 5/02, Seite 6 vom<br />

18.12.2002 und den veröffentlichten Änderungssatzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

kommende Winterperiode zu beachten und umzusetzen sind.<br />

Weitere Informationen zu <strong>die</strong>ser Thematik können sie über das<br />

Bauamt/SG SGF unter den Telefonnummern 035753 229-24<br />

oder 035753 229-23 einholen.<br />

gez. B. Paulick<br />

Sachgebietsleiter<br />

Straßen/Grünanlagen/Friedhöfe<br />

Schließung <strong>Stadt</strong>bibliothek zum Jahresende<br />

Die <strong>Stadt</strong>bibliothek <strong>Großräschen</strong> bleibt in der Zeit vom 22.12.06<br />

bis zum 02.01.07 geschlossen.<br />

gez. A. Köckritz<br />

Leiterin <strong>Stadt</strong>bibliothek<br />

Lohnsteuerkarten 2007<br />

1. Die Lohnsteuerkarten 2007 sind bis zum 31.10.2006 ausgehändigt<br />

bzw. durch <strong>die</strong> Post übermittelt worden.<br />

2. Hat ein Arbeitnehmer bis zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt keine Lohnsteuerkarte<br />

erhalten, kann er <strong>die</strong>se bei dem <strong>für</strong> ihn zuständigen<br />

Einwohnermeldeamt bzw. bei der <strong>für</strong> ihn zuständigen Gemeinde<br />

beantragen.<br />

3. Jeder Arbeitnehmer muss <strong>die</strong> Eintragungen auf seiner Lohnsteuerkarte<br />

überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen<br />

lassen.<br />

4. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, <strong>die</strong> Lohnsteuerkarte 2007<br />

zu Beginn des Kalenderjahres 2007 ihren Arbeitgebern auszuhändigen<br />

und, falls ihnen <strong>die</strong> Lohnsteuerkarte 2007 bis dahin<br />

nicht zugegangen ist, <strong>die</strong> Ausstellung sofort zu beantragen.<br />

5. Bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage<br />

der Lohnsteuerkarte 2007 ist der Arbeitgeber verpflichtet, <strong>die</strong><br />

Lohnsteuer nach der Lohnsteuerklasse VI zu ermitteln, einzubehalten<br />

und abzuführen.<br />

Weist der Arbeitnehmer nach, dass er <strong>die</strong> Nichtvorlage oder<br />

<strong>die</strong> nicht rechtzeitige Vorlage der Lohnsteuerkarte nicht zu vertreten<br />

hat, so hat der Arbeitgeber <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lohnsteuerberechnung<br />

<strong>die</strong> ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers<br />

zugrunde zu legen.<br />

6. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen<br />

auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.<br />

7. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers<br />

dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden,<br />

wenn ihm <strong>die</strong> geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte<br />

vorgelegt worden ist.<br />

8. Anträge auf<br />

a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,<br />

b) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahre in besonderen<br />

Fällen (z.B. <strong>für</strong> <strong>die</strong> keine steuerliche Lebensbescheinigung<br />

vorgelegt werden kann),<br />

c) Berücksichtigung von Pflegekindern unabhängig vom Lebensalter,<br />

d) Berücksichtigung des vollen Kinderfreibetrags in Sonderfällen,<br />

e) Berücksichtigung von Kindern, <strong>die</strong> im Ausland ansässig<br />

sind,<br />

f) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben<br />

sowie außergewöhnlicher Belastungen usw.<br />

sind bei dem <strong>für</strong> den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt<br />

einzureichen.<br />

Die erforderlichen Antragsvordrucke sind bei den Finanzämtern<br />

erhältlich.<br />

9. Anträge auf Änderung/Ergänzung von sonstigen Eintragungen<br />

(z.B. Steuerklasse, Religionszugehörigkeit) sowie auf Wechsel<br />

der Steuerklassen bei Ehegatten sind bei dem Einwohnermeldeamt<br />

einzureichen.<br />

10. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten 2007 sind an das Einwohnermeldeamt<br />

zurückzusenden, das <strong>die</strong> Lohnsteuerkarte ausgestellt<br />

hat.<br />

Einwohnermeldeamt <strong>Großräschen</strong><br />

<strong>Großräschen</strong>, den 9.10.2006


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 9<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Änderungsbeschluss<br />

- entscheidender Teil -<br />

Das Landesamt <strong>für</strong> Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung,<br />

Dienstsitz Luckau, hat als obere Flurbereinigungsbehörde<br />

mit dem 1. Änderungsbeschluss vom 16.10.2006 beschlossen:<br />

Die vereinfachte Flurbereinigung Seenkette<br />

AZ: 6002 L<br />

wird gemäß § 8 Absatz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.<br />

546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I<br />

S. 2354) wie folgt geändert:<br />

1. Bodenordnungsgebiet<br />

Zum Verfahrensgebiet werden folgende Flurstücke zugezogen:<br />

Landkreis Oberspreewald-Lausitz<br />

<strong>Stadt</strong> Senftenberg<br />

Gemarkung Großkoschen<br />

aus der Flur 1 <strong>die</strong> Flurstücke: 19/7, 20/5, 21/4, 22/6, 66, 67, 68,<br />

69, 71, 72, 74, 75, 76, 77, 78/3, 80, 81/2, 82/2, 82/3, 83/2, 84,<br />

85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96/1, 97, 102, 103,<br />

106/3, 108, 109, 110, 111/1, 111/3, 112/3, 114, 115, 119/1,<br />

120, 121/1, 124/1, 126/1, 128/5, 129/17, 129/19, 129/21, 131/1,<br />

131/6, 131/7, 132/1, 135/1, 137/2, 137/4, 138/4, 140/1, 141/4,<br />

142/3, 142/5, 143/6, 148/2, 176/3, 177/1, 178/1, 179/3, 181/1,<br />

182/1, 183, 184, 185, 186, 519, 520, 521, 522, 523, 524, 525,<br />

526, 527, 528, 529, 530, 531, 532, 533, 534, 535, 536, 537,<br />

538, 539, 540, 541, 542, 543, 544, 545, 546, 547, 548, 549,<br />

550, 562, 563, 597, 598, 599, 600, 601, 602, 603, 604, 605,<br />

606, 607, 608, 609<br />

Gemeinde Neuseeland<br />

Gemarkung Lieske<br />

aus der Flur 2 <strong>die</strong> Flurstücke: 123/7, 127/7, 128/7, 129/7, 152, 153<br />

Freistaat Sachsen<br />

Landkreis Kamenz<br />

Gemeinde Elsterheide<br />

Gemarkung Scado<br />

aus der Flur 1 <strong>die</strong> Flurstücke: 1/5, 1/8, 181/5<br />

Gemarkung Groß Partwitz<br />

aus der Flur 1 das Flurstück: 237/7<br />

2. Beteiligte<br />

Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind:<br />

als Teilnehmer<br />

<strong>die</strong> Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen<br />

Grundstücke sowie <strong>die</strong> den Eigentümern gleichstehenden<br />

Erbbauberechtigten (§ 10 Nr. 1 FlurbG).<br />

als Nebenbeteiligte<br />

a) andere Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk<br />

Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden,<br />

b) Körperschaften des öffentlichen Rechts, <strong>die</strong> Land <strong>für</strong> gemeinschaftliche<br />

oder öffentliche Anlagen erhalten (§ 39 und 40<br />

FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2<br />

FlurbG),<br />

c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet<br />

räumlich zusammenhängt und <strong>die</strong>ses beeinflusst<br />

oder von ihm beeinflusst wird,<br />

d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden<br />

Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten<br />

oder von persönlichen Rechten, <strong>die</strong> zum Besitz oder zur<br />

Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder <strong>die</strong> Benutzung<br />

solcher Grundstücke beschränken,<br />

e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG<br />

bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2<br />

FlurbG),<br />

f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden<br />

Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungsoder<br />

Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und<br />

§ 106 FlurbG) oder <strong>die</strong> zur Errichtung fester Grenzzeichen<br />

an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken<br />

haben (§ 56 FlurbG).<br />

Die Eigentümer und Erbbauberechtigten werden Mitglieder der<br />

Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Seenkette mit Sitz<br />

in Senftenberg.<br />

3. Anmeldung unbekannter Rechte<br />

Rechte, <strong>die</strong> aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber<br />

zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind<br />

gemäß § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten<br />

nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung <strong>die</strong>ses Beschlusses<br />

beim:<br />

Landesamt <strong>für</strong> Verbraucherschutz,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Dienstsitz Luckau<br />

Karl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau<br />

anzumelden.<br />

Die Frist beginnt nach der öffentlichen Bekanntmachung des<br />

1. Änderungsbeschlusses.<br />

Auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde hat der Anmeldende<br />

sein Recht innerhalb einer von der Flurneuordnungsbehörde<br />

zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist besteht<br />

kein Anspruch auf Beteiligung.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet<br />

oder nachgewiesen, so kann <strong>die</strong> Flurneuordnungsbehörde<br />

<strong>die</strong> bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß<br />

§ 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.<br />

Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach § 14 Abs. 3<br />

FlurbG <strong>die</strong> Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen<br />

Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte,<br />

dem gegenüber <strong>die</strong> Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes<br />

zuerst in Lauf gesetzt worden ist.<br />

Rechte im Sinne des § 14 Abs. 1 FlurbG sind z. B.:<br />

- nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken<br />

- Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, <strong>die</strong><br />

zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen<br />

oder <strong>die</strong> Nutzung von Grundstücken beschränken<br />

- Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken oder Gebäuden<br />

nach dem Vermögensgesetz (in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 09. Februar 2005 (BGBl. I S. 205)<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. April 2006 (BGBl. I<br />

S. 866)<br />

- Nutzungs- und Besitzrechte nach dem Einführungsgesetz<br />

zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB in der Fassung vom<br />

21. September 1994 (BGBl. I S. 2494) zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866)<br />

- Pachtrechte<br />

- Rechte, <strong>die</strong> sich aus anderen öffentlichen Büchern, Planungen<br />

und Satzungen ergeben


10 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

4. Auslage des Beschlusses<br />

Der entscheidende Teil des Änderungsbeschlusses wird in den<br />

Amtsblättern der <strong>Stadt</strong> Senftenberg, der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong>,<br />

des Amtes Altdöbern und der Gemeinde Elsterheide öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Der Beschluss mit Gründen und der Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Beteiligten zwei Wochen lang beim<br />

sowie bei der<br />

Landesamt <strong>für</strong> Verbraucherschutz,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Dienstsitz Luckau<br />

Karl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> <strong>Stadt</strong> Senftenberg<br />

Seestraße 16 Markt 1<br />

01983 <strong>Großräschen</strong> 01968 Senftenberg<br />

Amt Altdöbern Gemeinde Elsterheide<br />

Marktstraße 1 Am Anger 36<br />

03229 Altdöbern 02979 Elsterheide<br />

OT Bergen<br />

aus. Die Zweiwochenfrist beginnt nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

<strong>die</strong>ses Änderungsbeschlusses.<br />

5. Zeitweilige Einschränkungen<br />

Von der Bekanntgabe <strong>die</strong>ses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit<br />

des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen:<br />

a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung<br />

der Flurneuordnungsbehörde nur Änderungen vorgenommen<br />

werden, <strong>die</strong> zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb<br />

gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).<br />

b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen<br />

und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der<br />

Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich<br />

verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).<br />

c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken,<br />

Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit<br />

landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt<br />

werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt<br />

werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG).<br />

d) Holzeinschläge, <strong>die</strong> den Rahmen einer ordnungsgemäßen<br />

Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der<br />

Flurbereinigungsbehörde, (§ 85 Nr. 5 FlurbG).<br />

e) Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen<br />

vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden,<br />

so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt<br />

bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren<br />

Zustand gemäß § 137 FlurbG wieder herstellen lassen,<br />

wenn <strong>die</strong>ses der Flurbereinigung <strong>die</strong>nlich ist (§ 34 Abs.<br />

2 FlurbG).<br />

Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen<br />

worden, so muss <strong>die</strong> Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen<br />

auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs.<br />

3 FlurbG).<br />

Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen<br />

worden, so kann <strong>die</strong> Flurbereinigungsbehörde anordnen,<br />

dass derjenige, der das Holz gefällt hat, <strong>die</strong> abgeholzte<br />

oder verlichtete Fläche wieder ordnungsgemäß in Bestand<br />

zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).<br />

f) Zuwiderhandlungen gegen <strong>die</strong> Anordnung zu Buchstaben<br />

b, c und d <strong>die</strong>ses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten<br />

und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 1 <strong>für</strong> den<br />

einzelnen Fall geahndet werden (§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) i. d. F. der<br />

Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.03.2005<br />

(BGBl. I S. 837). Unter Umständen kann auch eine höhere<br />

Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem<br />

können Gegenstände eingezogen werden, auf <strong>die</strong> sich <strong>die</strong><br />

Ordnungswidrigkeit bezieht (§ 154 Abs. 3 FlurbG).<br />

Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I<br />

S. 686) wird <strong>die</strong> sofortige Vollziehung <strong>die</strong>ses Beschlusses angeordnet<br />

mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine<br />

aufschiebende Wirkung haben.<br />

6. Kosten<br />

Die Verfahrens- und <strong>die</strong> Ausführungskosten trägt <strong>die</strong> Lausitzer<br />

und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(LMBV), soweit <strong>die</strong>se durch den Braunkohlentagebau verursacht<br />

wurden. Die anteiligen Verfahrens- und Ausführungskosten in der<br />

Gebietserweiterung um <strong>die</strong> Schiffbare Verbindung (Überleiter 12)<br />

in der Gemarkung Großkoschen trägt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> Senftenberg.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen <strong>die</strong>sen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach<br />

öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist beim<br />

Landesamt <strong>für</strong> Verbraucherschutz,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Dienstsitz Luckau<br />

Karl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau<br />

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist beginnt<br />

nach der öffentlichen Bekanntmachung.<br />

Im Auftrag<br />

Großelindemann - DS -<br />

Referatsleiter<br />

Bodenordnung<br />

Wochenmarkt<br />

Am Donnerstag, dem 7. Dezember 2006, findet wegen des Aufbaues<br />

des Weihnachtsmarktes kein Wochenmarkt statt. Zwischen<br />

den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel wird am Donnerstag,<br />

dem 28. Dezember, ein Wochenmarkt durchgeführt.<br />

S. Schapp<br />

Amtsleiterin<br />

Ordnungs- und Sozialamt<br />

Das Einwohnermeldeamt informiert:<br />

Vom Ordnungs- und Sozialamt erfolgt eine Auskunftserteilung an<br />

<strong>die</strong> örtliche Tageszeitung zum Zwecke der Veröffentlichung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Ehrung von Altersjubilaren ab Vollendung des 60. und jedes weiteren<br />

Lebensjahres sowie <strong>die</strong> Ehrung von Ehejubiläen ab 50., 60.,<br />

65., 70., 75. und jedes weitere Ehejahr.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auskunftserteilung ist <strong>die</strong> Tatsache, dass<br />

der Betroffene <strong>die</strong>ser Veröffentlichung nicht widersprochen hat.<br />

Den Betroffenen geben wir hiermit den Hinweis und <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />

jeweils bis zum 10. des Vormonats ihren Widerspruch beim<br />

Einwohnermeldeamt geltend zu machen. Bei Rückfragen stehen


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 11<br />

Ihnen <strong>die</strong> Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes Frau Schan,<br />

Tel.-Nr. 27-127 und Frau Polzer, Tel.-Nr. 27-227 gern zur Verfügung.<br />

Sprechzeiten:<br />

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr<br />

„Goldene Hochzeiten” im Standesamt <strong>Großräschen</strong><br />

Im Standesamt <strong>Großräschen</strong> kann man nicht nur den Bund der<br />

Ehe eingehen. Besondere Höhepunkte sind Ehrungen von goldenen<br />

und diamantenen Hochzeiten, <strong>die</strong> mit einer Feierstunde<br />

im Standesamt vorgenommen werden. Dies gehört zu den besonderen<br />

Dienstleistungen unseres Hauses und ist seit 1999 zu<br />

einer guten Tradition geworden.<br />

Seit der Eröffnung des neuen Standesamtes im Sommer 2003 in<br />

Wettigs Hof haben bereits 11 Ehrungen von „Goldenen Hochzeiten”<br />

und einer „Diamantenen Hochzeit” stattgefunden. Es erwartet<br />

Sie hier ein traumhaftes Ambiente im Jugendstil und selbstverständlich<br />

bieten wir Ihnen eine individuelle Gestaltung der Feierstunde.<br />

Sollte in Ihrer Familie in nächster Zeit ein rundes Ehejubiläum, ab<br />

„Goldener Hochzeit”, anstehen und Sie ebenfalls eine feierliche<br />

Umrahmung im Standesamt wünschen, dann setzen Sie sich<br />

bitte rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung.<br />

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

gez. S. Schapp<br />

Amtsleiterin<br />

Ordnungs- und Sozialamt<br />

„Wir wollen <strong>die</strong><br />

Brücke, <strong>die</strong> Pfarrer<br />

i.R. Hans-Udo<br />

Vogler gebaut hat,<br />

nutzen”, so der<br />

<strong>Großräschen</strong>er<br />

Bürgermeister<br />

Thomas Zenker in<br />

der Ratssitzung<br />

der Trzebiatówer<br />

Abgeordneten.<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Informationen und<br />

Wissenswertes<br />

Wenn einer eine Reise tut<br />

Eine anderthalbtägige Reise führten den Bürgermeister Thomas<br />

Zenker, <strong>die</strong> Amtsleiterin Karin Neufeld und den Abgeordneten<br />

Bernhard Kawalerczyk ins befreundete an der polnischen<br />

Ostsee gelegene Treptow. Auch der Pfarrer im Ruhestand Hans-<br />

Udo Vogler war zu gleichem Termin nach Trzebiatów eingeladen<br />

worden.<br />

Bei einem Empfang am Vorabend der Ratssitzung bestätigten<br />

beide Seiten das Wollen einer Städtepartnerschaft. Durch seine<br />

zwei Besuche in <strong>Großräschen</strong> hatte sich Bürgermeister<br />

Slawomir Ruszkowski ein Bild über <strong>die</strong> Verwaltungsstrukturen,<br />

über <strong>die</strong> Kultur und Bildung sowie von der näheren Umgebung<br />

machen können. Auch von dem zukünftigen Ilse-See zeigte er<br />

sich sehr beeindruckt. „Es ist auch kein Geheimnis mehr, dass<br />

Austauschgruppen von Schülern und Jugendlichen an der Tagesordnung<br />

sind”, ließ er verlauten. Hier würdigte er insbesondere<br />

das Wirken des Pfarrers Hans-Udo Vogler, der es mit viel<br />

Engagement verstanden hat, <strong>die</strong>se Kontakte aufzubauen. Thomas<br />

Zenker blieb es vorbehalten, sich zuerst <strong>für</strong> <strong>die</strong> freundliche<br />

Einladung zu bedanken, bevor er sich zur bevorstehenden<br />

Städtepartnerschaft äußerte. Die strukturellen Bedingungen<br />

sind in den beiden Städten etwa gleich, da doch viele Ortschaften<br />

eingemeindet worden sind. „Auch in der Kultur, im Sport<br />

und in der Touristik finden sich viele Anknüpfungspunkte.” Für<br />

Thomas Zenker ist der Ortsteil Mrzezyno dank seiner Lage (unmittelbar<br />

an der Ostsee gelegen) <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Großräschen</strong>er in den<br />

Sommermonaten ganz sicherlich eine gute Adresse.<br />

Pünktlich um 11:00 Uhr standen am Folgetag <strong>die</strong> ersten beiden<br />

Tagesordnungspunkte mit <strong>Großräschen</strong>er Beteiligung <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Abgeordneten des <strong>Stadt</strong>rates auf dem Programm. Nach<br />

den einführenden Worten durch den Vorsitzenden des <strong>Stadt</strong>rates<br />

begründete der Bürgermeister <strong>die</strong> Ver<strong>die</strong>nste zweier Männer,<br />

<strong>die</strong> mit der Ehrenbürgerschaft ausgezeichnet werden sollten.<br />

Hans-Udo Vogler’s Ver<strong>die</strong>nste um das Bemühen des Zusammengehens<br />

zweier Städte, um den Schüler- und Jugendaustausch<br />

und nicht zuletzt sein persönliches Auftreten führten<br />

zu <strong>die</strong>ser Ehrung, <strong>die</strong> einstimmig von den Abgeordneten<br />

beschlossen wurde. Nach der Übergabe der Plakette und der<br />

Blumen zeigte er sich bei seinen Dankesworten noch immer<br />

überwältigt, <strong>die</strong> er in Polnisch und später in Deutsch sprach.<br />

Der 2. Punkt der Tagesordnung befasste sich mit der Städtepartnerschaft.<br />

Beide Bürgermeister begründeten vor dem <strong>Stadt</strong>rat<br />

ihre Entscheidung und erzielten dabei auch Einstimmigkeit<br />

bei den Abgeordneten. Während Slawomir Ruszkowski <strong>für</strong> eine<br />

Brücke von Herz zu Herz sprach, entschied sich Thomas Zenker<br />

da<strong>für</strong>, <strong>die</strong> Brücke zu nutzen, <strong>die</strong> Hans-Udo Vogler gebaut hatte.<br />

In dem 5-Punkte-Vertrag heißt es dann unter anderem: Auf<br />

Grundlage der bisherigen Kontakte und Initiativen vereinbaren<br />

beide Gemeinden enge freundschaftliche und partnerschaftliche<br />

Kontakte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zukunft zu pflegen.<br />

Dabei soll es in allen Lebensbereichen in Kultur, Bildung und<br />

Tourismus zu freundschaftlichen Begegnungen kommen. Hohe<br />

Priorität hat der Schüler- und Jugendaustausch. Die Zusammenarbeit<br />

zwischen den Schulen wird nachhaltig gefördert.<br />

Beide Gemeinden sehen große Chancen bei der Entwicklung<br />

und dem Ausbau von touristischen Angeboten und der Zusammenarbeit<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Zukunft vor Ort. Hier wird ein regelmäßiger<br />

Erfahrungsaustausch von Vereinen und Organisationen unterstützt.


12 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

Die Durchführung gemeinsamer europäischer Projekte sind <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Zukunft denkbar.<br />

Während es <strong>für</strong> <strong>Großräschen</strong> <strong>die</strong> erste Städtepartnerschaft ist,<br />

unterhält Trzebiatów noch mit dem schwedischen Sjöbo und mit<br />

Wandlitz schriftlich fixierte Partnerschaftsbeziehungen.<br />

gez. P. Schmaler<br />

Das Bürgerhaus Allmosen<br />

– ein Haus mit Geschichte<br />

Am 29.09.2006 fand <strong>die</strong> feierliche Einweihung des Bürgerhauses<br />

Allmosen statt, dessen Schriftbild, von allen so gewollt,<br />

unübersehbar ist. Die eigene Geschichte <strong>die</strong>ses ehemaligen<br />

Saales ist nicht vollständig nachzuweisen, aber in der Bierverordnung<br />

von 1551 der Herrschaft Cottbus ist Allmosen mit<br />

aufgeführt. Der Saal ist ca. Anfang des 19. Jahrhunderts gebaut<br />

worden und am Ende das erste Mal abgebrannt. 1945,<br />

vollgestopft mit Filmmaterial der UFA, beim Einmarsch der<br />

Roten Armee, ein zweites Mal mit der gesamten Gastwirtschaft.<br />

Diese schaffte <strong>die</strong> Familie Stephan mit Mühe wieder aufzubauen.<br />

Als schon Bäume in der Saalruine wuchsen, wie ich mich gut<br />

erinnern kann, übernahm Bürgermeister Bertram <strong>die</strong> Initiative<br />

und kaufte das Saalgrundstück <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gemeinde. Er sorgte<br />

da<strong>für</strong>, dass der Saal mit sehr viel Eigenleistungen, den sogenannten<br />

Aufbaustunden, als Gemeindesaal wieder aufgebaut<br />

wurde und im Herbst 1957 wieder eröffnet werden konnte. Einige<br />

der heutigen Allmosener haben daran mitgewirkt. Der Saal<br />

wurde jahrelang in Verbindung mit der Gastwirtschaft genutzt<br />

und war in den 70er/80er Jahren ein Anziehungspunkt der Jugend.<br />

Aber man muss auch erkennen, dass der Wegzug junger<br />

Leute in <strong>die</strong> bequemen und preiswerten Neubauwohnungen<br />

dazu geführt hatte, dass wir 1989/90 gerade noch 100 Einwohner<br />

hatten.<br />

1990 war <strong>die</strong> Möglichkeit, wieder ein selbstständiger Ort zu<br />

werden, <strong>die</strong> wir auch genutzt haben. Die Haushaltsmittel, <strong>die</strong><br />

wir von Bahnsdorf und anschließend vom Kreis erhielten, waren<br />

spärlich. Da kam das Angebot der Herren König und See-<br />

ger den Saal zu pachten und <strong>für</strong> mindestens zwei Jahre als<br />

K.u.S. Tapeten, Fußbodenbelag, Farben u.a. zu verkaufen. Es<br />

fiel der Gemeindevertretung schwer, <strong>die</strong>sen Beschluss zu fassen,<br />

aber letztlich war es richtig, denn sonst hätten wir kaum<br />

etwas bewegen können. In <strong>die</strong>ser Umbruchzeit konnten einige<br />

Allmosener bei K.u.S. arbeiten und es gab <strong>die</strong> Zusage, zu besonderen<br />

Anlässen, wie Kirmes, Silvester und Fassnacht einen<br />

Bus kostenlos zu anderen Gaststätten zu stellen. Was am Anfang<br />

gut funktionierte, ließ aus verschiedenen Gründen aber<br />

nach. Da kam <strong>die</strong> Möglichkeit, eine abgebaute Tagebauleitung-<br />

Baracke in Einzelelementen nach Allmosen zu transportieren<br />

und aufzubauen gerade richtig. Mit großem Einsatz und Geld<br />

<strong>für</strong>s Material wurde daraus eine sogenannte „Waldklause”, <strong>die</strong><br />

möglichst 10 Jahre halten sollte.<br />

Bis zum Jahr 2000 sind in Allmosen 17 neue Häuser von früheren<br />

Allmosenern, Sedlitzern, Senftenbergern und <strong>Großräschen</strong>ern<br />

gebaut worden, <strong>die</strong> da<strong>für</strong> gesorgt haben, dass wir jetzt<br />

164 Einwohner haben. Da <strong>die</strong> meisten aktiv mitwirken, ist da<strong>für</strong><br />

gesorgt, dass der Dorfclub und <strong>die</strong> Freiwillige Feuerwehr<br />

auf stabilen Füßen stehen.<br />

Obwohl wir <strong>die</strong> Eingemeindung nicht wollten, mussten wir Umdenken,<br />

als ein Gesetz da<strong>für</strong> geschaffen wurde, in dem bei freiwilligem<br />

Beitritt noch eine Prämie in Aussicht gestellt wurde.<br />

Mit einem entsprechenden Vertrag sowie der Aufteilung der<br />

Eingemeindungsprämie wurden letztlich im 2. Anlauf alle 4 Gemeinden<br />

überzeugt. Wie man heute feststellen muss, auch ein<br />

Ver<strong>die</strong>nst von Bürgermeister Thomas Zenker und der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />

das es funktioniert in der Zusammenarbeit.<br />

Nachdem sich K.u.S. aus dem Saal im Jahr 2002 zurückgezogen<br />

hatte, <strong>die</strong> Waldklause abgewirtschaftet ist, musste eine<br />

Entscheidung her. Einmütig waren alle da<strong>für</strong>, <strong>die</strong> Eingemeindungsprämie<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Herrichtung des Saales als Bürgerhaus zu<br />

verwenden. Nachdem zwei Kostenschätzungen durchgeführt<br />

wurden stand fest, dass ca. 20.000 Euro fehlen würden, <strong>die</strong><br />

durch Eigenleistungen erbracht werden sollen. Wir fingen 2004<br />

an, erste Entkernungsarbeiten durchzuführen, <strong>die</strong> 2005 und im<br />

Winter 2006 weitergeführt wurden. Darunter war u.a. <strong>die</strong> alten<br />

Toiletten, Schuppen, <strong>die</strong> Bühne sowie <strong>die</strong> Innenverkleidung,<br />

teilweise <strong>die</strong> Decke und Fußboden. Mit über 1300 Einsatzstunden<br />

wurde auch schon der Holzschuppen gebaut und <strong>die</strong><br />

Außenanlagen gestaltet. Daran waren Kinder, Enkel und auch<br />

schon Urenkel der beim 1. Aufbau Beteiligten dabei, was eine<br />

emotionale Verbindung zu <strong>die</strong>sem Gebäude geschaffen hat.<br />

Dabei wurde immer der Grundsatz eingehalten: Erst arbeiten,<br />

dann feiern. Dabei mussten und wollten auch unsere Rentner<br />

und -innen mitmachen, denn es war nicht immer leicht, zu den<br />

verschiedensten Zeiten Leute ran zu holen. Was nun daraus<br />

entstanden ist, kann sich sehen lassen.


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 13<br />

Der ehemalige Saal ist jetzt abgeteilt in einen großen Raum,<br />

der mit Holz geheizt wird und einem kleinen Raum, dem Clubraum.<br />

Dieser wird wöchentlich mindestens zweimal vom Dorfclub<br />

und Jugendlichen genutzt und dann bei größeren Veranstaltungen,<br />

nach Öffnen einer Trennwand als Tanzsaal bei<br />

Traditionsveranstaltungen zu <strong>die</strong>nen.<br />

Die Feuerwehr hat jetzt einen schönen Schulungsraum, der<br />

auch vom Dorfclub und Dorfbeirat benutzt wird. Das Büro des<br />

Ortsbürgermeisters ist auch dahinter eingerichtet sowie eine<br />

schöne Aufwärmküche und neue Toiletten, <strong>die</strong> es noch nie so<br />

gab und unbedingt zu erhalten gilt. Ein kleiner Umkleideraum<br />

mit Eingang von hinten soll den Fußballern und evtl. der Feuerwehr<br />

zum Umziehen <strong>die</strong>nen, um Schmutz von den anderen<br />

Räumen fernzuhalten. Nachdem lange über <strong>die</strong> Betreibung des<br />

Bürgerhauses diskutiert wurde und nun eine Lösung gefunden<br />

wurde, wie in der <strong>Stadt</strong> jetzt überall angewendet, wird der Dorfclub<br />

e.V. Allmosen <strong>die</strong> Verantwortung <strong>für</strong> den Betrieb des Bürgerhauses<br />

übernehmen. Er erhält da<strong>für</strong> von der <strong>Stadt</strong> einen<br />

Zuschuss, der durch Vermietung aufgebessert werden muss,<br />

um alle Kosten bezahlen zu können. Der Betrieb erfolgt in Absprache<br />

mit dem Ortsbürgermeister und wird <strong>die</strong> Unterstützung<br />

aller aktiven Allmosener benötigen, denn es müssen <strong>die</strong><br />

Außenanlagen gepflegt und auch Brennholz rangeschafft werden.<br />

Die Eröffnungsfeier begann mit einem Programm der Allmosener<br />

Jugend, das einigen Beifall auslöste, dann erläuterte der<br />

Ortsbürgermeister den weiten Weg nach 1990, der im Nachhinein<br />

richtig war, denn wir kommen mit dem Bürgermeister<br />

Zenker und der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> gut klar und können und<br />

müssen unser Dorfleben selbst gestalten. Danach hat der Bürgermeister<br />

mit seiner Rede, in der er auch immer Hintergründe<br />

erklärt, mit seinem Geschenk, 10 neue Tischdecken, sowie den<br />

Betreibervertrag, großen Beifall ver<strong>die</strong>nt.<br />

Unsere Pfarrerin Frau Scholte-Reh segnete unser Bürgerhaus<br />

und wünschte uns Glück und Segen.<br />

Wir bedankten uns bei allen geladenen Gästen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Präsente<br />

und Blumen. Danach begann der gemütliche Teil mit einem<br />

Stehbankett und Freibier sowie Wein.<br />

Vielen Dank allen, <strong>die</strong> daran mitgewirkt haben, dass wir so ein<br />

schönes Bürgerhaus haben.<br />

gez. Werner Scholz<br />

Ortsbürgermeister<br />

Impressionen aus der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

Der Hobbyfotograf Wolf-Dietrich Lüdeke stellt Auszüge aus<br />

seinem fotografischen Schaffen u.a. mit Bildern aus<br />

<strong>Großräschen</strong> und Umgebung zu unterschiedlichen Jahreszeiten<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großräschen</strong> vor.<br />

W.-D. Lüdeke<br />

Die Ausstellung kann bis Dezember im Ordnungs- und Sozialamt<br />

besichtigt werden. Beachten Sie bitte unsere Sprechzeiten.<br />

Besucher sind herzlich willkommen. Telefonische Informationen<br />

erteilt Frau Katrin Selig, Tel. 27-262.<br />

gez. Schapp<br />

Amtsleiterin<br />

Ordnungs- und Sozialamt<br />

Verkehrsteilnehmerschulung im Kurmärker<br />

Am 20.08.2006 um 18:00 Uhr hatte <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großräschen</strong><br />

alle Interessierten in den Kurmärker-Saal zu einer<br />

Verkehrsteilnehmerschulung eingeladen.<br />

Die von Herrn Peter Werner, zuständig <strong>für</strong> Verkehrssicherheit<br />

und -überwachung im OSL-Kreis, vorgetragene Problematik,<br />

umfasste schwerpunktmäßig das Thema rund um den Fahrradfahrer<br />

im Straßenverkehr.<br />

Vorab begrüßte Bürgermeister Thomas Zenker alle Bürgerinnen<br />

und Bürger und bekundete seine positive Haltung bezüglich<br />

<strong>die</strong>ser Veranstaltung. Die Beteiligung bot eine kleine gemütliche<br />

Runde, <strong>die</strong> u.a. Vertreter aus den Schulen, der Verwaltung<br />

sowie der Polizei umfasste. Mit zunehmender Publikation<br />

in der Bevölkerung wird sich auch <strong>die</strong>se Situation, im<br />

Hinblick auf folgende Veranstaltungen <strong>die</strong>ser Art, ändern so<br />

<strong>die</strong> Annahme von Bürgermeister Thomas Zenker.<br />

Besonders <strong>für</strong> unsere jüngeren und älteren Verkehrsteilnehmer<br />

stellt <strong>die</strong> in unseren Städten und Gemeinden umzusetzende StVO<br />

(Straßenverkehrsordnung) ein nicht zu unterschätzendes Hindernis<br />

dar. Nicht alle Straßenmarkierungen und -beschilderungen<br />

werden richtig erkannt, gedeutet und letztendlich richtig angewandt.<br />

So ist <strong>für</strong> unsere kleinen Schulanfänger <strong>die</strong> Fahrradführung<br />

schon ein Problem <strong>für</strong> sich, wenn noch zusätzlich Schulmappe<br />

und Sport-Accessoires <strong>die</strong> Balance stören können. Die Frage<br />

der sicheren Schulwegbewältigung liegt hierbei ganz allein im<br />

Verantwortungsbereich der Eltern.<br />

Kerndiskussion bildete <strong>die</strong> Verkehrsführung im Kreuzungsbereich<br />

B96/Neue Straße, <strong>die</strong> wir auch im Bereich Kreuzung B96/See-


14 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

straße sowie im <strong>Stadt</strong>zentrum vorfinden.<br />

Die Besonderheit liegt hier bei der<br />

indirekten Führung linksabbiegender<br />

Radfahrer. Diese wird durch ein entsprechendes<br />

Hinweiszeichen dem<br />

Radfahrer angezeigt (siehe Bild 1).<br />

Die Radfahrer überqueren den Knotenpunkt<br />

zunächst rechts neben dem<br />

geradeausfahrenden Kraftfahrzeugverkehr.<br />

Ist ein Radweg vorhanden, ist<br />

<strong>die</strong>ser zu benutzen! Daraufhin orientieren<br />

sich <strong>die</strong> Radfahrer nach den vorhandenen<br />

Aufstellflächen, <strong>die</strong> auf der<br />

Fahrbahn markiert oder im Seitenbereich<br />

angeordnet sind (siehe Bild 2).<br />

Bild 1: Hinweischild <strong>für</strong> indirekt<br />

linksabbiegende Radfahrer<br />

Bild 2: Führung linksabbiegender Radfahrer an Knotenpunkten<br />

Zusätzlich ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> indirekt linksabbiegenden Radfahrer ein<br />

Radfahrsignal im Kreuzungsbereich installiert. Dieses leuchtet<br />

kurz während der Rotphase aller anderen Ampelanlagen im<br />

Kreuzungsbereich auf. In <strong>die</strong>sem Moment ist es den Radfahrern<br />

vom Haltepunkt aus möglich, <strong>die</strong> Kreuzung zu passieren.<br />

Dies setzt jedoch eine aufmerksame und sichere Teilnahme am<br />

Verkehrsgeschehen voraus.<br />

Anhalten bei Rot an der Haltelinie Einfahrt in den Kreuzungsbereich<br />

Wartestellung auf der Aufstellungsfläche<br />

Überquerung der Kreuzung bei grünen<br />

Radfahrsignal<br />

Anhand <strong>die</strong>ser dargestellten Problematik lässt sich der positive<br />

Wirkungsgrad organisierter Verkehrsteilnehmerschulungen erkennen.<br />

Es gibt oftmals neue Sachverhalte im Straßenverkehr, <strong>die</strong><br />

man als aktiver Verkehrsteilnehmer nicht genau beherrscht. Wenn<br />

sie als aufmerksamer Leser nun Interesse bekommen haben,<br />

sind sie recht herzlich zur nächsten Verkehrsteilnehmerschulung<br />

eingeladen. Diese findet voraussichtlich im November 2007 statt<br />

und sollte u.a. <strong>die</strong> Führung der Radfahrer an den oben genannten<br />

Kreuzungsbereichen erneut zum Thema haben. Den genauen<br />

Termin entnehmen Sie bitte der Presse.<br />

Das 4. Heimattreffen<br />

von Grube Ilse Bückgen war ein Volksfest!<br />

Natürlich wird manch einer anderer Meinung sein, weil zu wenig<br />

geboten wurde oder der Einheimische keine persönliche<br />

Einladung bekommen hat. Das Organisationskomitee hat sich<br />

bemüht und wird <strong>für</strong>s nächste Treffen versuchen, noch besser<br />

zu sein.<br />

Die Besucherzahlen von etwa 200 am Vorabend und über 200<br />

am Hauptveranstaltungstag zeigen das große Interesse der<br />

ehemaligen Einwohner und deren Bekannten an der Entwicklung<br />

des Ortsumfeldes und der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong>. Mit großer<br />

Anteilnahme wurden <strong>die</strong> Vorträge vom Bürgermeister Thomas<br />

Zenker, vom IBA-Geschäftsführer Prof. Rolf Kuhn und vom Architekten<br />

Wolfgang Joswig verfolgt und mit viel Beifall bedacht.<br />

Die Fotowanderung durch unseren verschwundenen Ort, vorgetragen<br />

von Günther Ketschau, hat Erinnerungen wachgerufen,<br />

<strong>die</strong> sehr unterschiedliche Stimmungen erzeugten. Aber mit der<br />

Enthüllung der hervorragend gelungenen Übersichtstafel, hergestellt<br />

von Eberhard Kubiak und gesponsert von den Teilnehmern<br />

des 3. Treffens 2004, gab es <strong>die</strong> einhellige Meinung, dass<br />

unserem Heimatort ein würdevolles Denkmal gesetzt wurde.<br />

Für <strong>die</strong> gastronomische Betreuung sorgte mit hoher Qualität<br />

und Einsatzfreude das Personal der AGG im „Haus der Jugend“,<br />

wo auch eine schon bekannte Ausstellung der Philatelie mit weiteren<br />

Besonderheiten zu sehen war. Durch <strong>die</strong> Bereitstellung von<br />

Technik und Raumausstattung wurden wir in bewährter Form<br />

vom Gymnasium unterstützt. Dort konnten auch Bild- und Schriftmaterialien<br />

verschiedener Anbieter aus unserer Region erworben<br />

werden. Auch unser Erinnerungsstück mit eingearbeitetem<br />

Ortswappen und Datum war zu erwerben und ist noch vorrätig.<br />

Fast schon selbstverständlich ist <strong>die</strong> Begleitung unser Hauptveranstaltung<br />

durch Personal der „Caritas-Sozialstation“.<br />

Als Mitorganisator unseres Treffens bedanke ich mich recht<br />

herzlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung, der IBA und den schon Genannten<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Unterstützung und Mithilfe.<br />

gez. Eberhard Roick<br />

5.000 Euro <strong>für</strong> einen guten Zweck<br />

zugunsten der Kinderkrebshilfe Cottbus<br />

Das Benefizrockkonzert des Jugendclubs Wormlage e.V. am<br />

12. August, bei dem zwölf Bands ohne Gage <strong>für</strong> einen guten<br />

Zweck spielten, brachte unglaubliche 5.000 Euro ein. Diese<br />

wurden am Mittwoch, den 11.10.2006 an den Förderverein der<br />

Kinderklinik Cottbus übergeben.


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 15<br />

Der Jugendclub veranstaltet seit 4 Jahren immer in den Sommermonaten<br />

ein einzigartiges Musicalereignis in der Lausitz und<br />

organisiert ehrenamtlich Open Air Veranstaltungen, so wie in<br />

<strong>die</strong>sem Jahr ein Benefizrockkonzert zugunsten der Kinderkrebshilfe.<br />

Das Konzert, das <strong>die</strong> Jugendlichen selbstständig organisierten,<br />

war ein voller Erfolg. Auch <strong>die</strong> zwölf Bands (22 Times, Jenix<br />

(Silbermond Tour), Skalpell, Forpex, MAILA, Black Tequila, Infiwa,<br />

NASH, LOOSAVANNA, Tintinnabluation, Ortega und The Backseatstory),<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> den guten Zweck auf ihre Gage verzichteten,<br />

zeigten sich beeindruckt vom Engagement der Jugendlichen.<br />

„Ohne <strong>die</strong> vielen Helfer und zahlreichen Sponsoren wäre <strong>die</strong>ses<br />

Konzert aber nicht machbar gewesen. Circa 80 Helfer, Geldund<br />

Sachspenden haben <strong>die</strong>sen Abend zu etwas ganz Besonderem<br />

werden lassen. Ein besonderer Dank geht vor allem an<br />

<strong>die</strong> Firmen BASF, Wernesgrüner Brauerei, Vattenfall Europe Mining<br />

AG, Victoria Agentur Sven Baer, CORONA Showtechnik, Möbelzentrum<br />

<strong>Großräschen</strong>, Flashpoint Werbung, Messebau Zozmann,<br />

GMBmbH und <strong>die</strong> vielen anderen“, so Stefan Böhnisch vom<br />

Jugendclub Wormlage.<br />

Auch Dr. Thomas Erler von der Kinderklinik des Carl-Thiem-<br />

Klinikums Cottbus ist begeistert. „5.000 Euro ist eine Menge<br />

Geld. Die Idee und Bereitschaft der Jugendlichen, etwas Gutes<br />

zu tun, ist einfach toll.“ Eine Wiederholung <strong>die</strong>ses fantastischen<br />

Projektes ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, da alle<br />

Beteiligten jederzeit wieder mit von der Partie wären.<br />

Weitere Infos <strong>für</strong> <strong>die</strong> gute Musik fand man in der extra eingerichteten<br />

Internetseite www.jc-wormlage.de/benefiz .<br />

Stefan Böhnisch<br />

Jugendclub Wormlage e.V.<br />

Ausstellung<br />

Für alle Liebhaber und Gäste der Rassegeflügelzucht findet<br />

in der Zeit vom 13.01. bis 14.01.2007 <strong>die</strong> 11. Vereinsschau<br />

des RGZV <strong>Großräschen</strong> mit angeschlossener<br />

Kropftaubenschau „Brandenburg + Sachsen” im ehemaligen<br />

Werncenter in der W.-Pieck-Straße statt.<br />

Es gibt ca. 350 Tiere verschiedener Rassen und Farben<br />

<strong>für</strong> den Besucher zu bestaunen.<br />

Die Vereinsschau ist<br />

am Samstag, d. 13.01.07 von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und<br />

am Sonntag, d. 14.01.07 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

geöffnet. Für unsere Gäste gibt es eine Tombola, einen<br />

Tierverkauf und <strong>für</strong> das leibliche Wohl selbstgebackenen<br />

Kuchen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Der Vorstand<br />

Weihnachten im Schuhkarton<br />

Am vergangenen Wochenende startete <strong>die</strong> evangelisch-freikirchliche<br />

Gemeinde aus <strong>Großräschen</strong> nun schon zum 6. Mal<br />

ihre Aktion „Weihnachten im Schuhkarton”. Gemeinsam mit der<br />

Musikschule und dem Senftenberger Konzertchor eröffnete ein<br />

Benefizkonzert im Kurmärker <strong>die</strong>se Aktion. Wie Cornelia Reißmann,<br />

Organisatorin, zu berichten weiß, begann <strong>die</strong>ses Projekt<br />

bereits 1990 in England.<br />

Ein walisischer Geschäftsmann brachte Hilfsgüter und Schuhkartons<br />

mit Weihnachtsüberraschungen zu Not leidenden rumänischen<br />

Waisenkindern. In Deutschland wurde <strong>die</strong>se Aktion<br />

erst 1996 aktuell. Nach einem Aufruf in der christlichen Zeitschrift<br />

„Entscheidung” treffen über 1600 Pakete in der Redaktion<br />

ein. Damit war der Grundstein <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Projekt auch in<br />

Deutschland gelegt.<br />

In <strong>Großräschen</strong> startete <strong>die</strong>se Aktion erstmals 2001. Jährlich<br />

gehen aus <strong>Großräschen</strong> zu Weihnachten 250 - 300 Schuhkartons<br />

auf <strong>die</strong> Reise. Unter Beachtung bestehender Regeln ist es<br />

notwendig zu vermerken, ob es <strong>für</strong> ein Mädchen oder Jungen im<br />

Alter von 2 - 4 Jahre, 5 - 9 oder 10 - 14 Jahre gepackt wurde.<br />

Für <strong>die</strong> etwa 80 Besucher,<br />

<strong>die</strong> zum Benefizkonzert in<br />

den Kurmärker-Saal gekommen<br />

waren, bestand<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit, an Ort<br />

und Stelle einen Schuhkarton<br />

mit Spielsachen zu<br />

packen. Diverse Artikel<br />

und Spielsachen wurden<br />

angeboten und konnten<br />

käuflich erworben werden.<br />

Auch schon vorgefertigte<br />

Schuhkartons standen<br />

parat.<br />

Am Ende der Veranstaltung gab es noch eine amerikanische<br />

Versteigerung eines kindergroßen Teddybären. „Das Geld wird<br />

dringend gebraucht, um <strong>die</strong> anfallenden Transportkosten <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Schuhkartons absichern zu können”, so Cornelia Reißmann<br />

noch einmal.<br />

Wer Kindern in Not helfen möchte, sollte einen Schuhkarton<br />

bis zum 11.11. von 10.00 - 18.00 Uhr in der evangelisch-freikirchlichen<br />

Gemeinde in der Freienhufener Straße 28 abgegeben<br />

haben. Weitere Termine zur Abgabe sind der 6.11. - 9.11.<br />

von 9.00 - 11.00 Uhr und der 10.11. von 9.00 - 11.00 Uhr und<br />

15.00 - 18.00 Uhr.<br />

gez. Peter Schmaler


16 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

Abschied von der Badesaison 2006<br />

Das Seniorenschwimmen im Freizeit- und Erholungszentrum<br />

<strong>Großräschen</strong> erfreut sich von Jahr zu Jahr größerer Beliebtheit.<br />

Dieser Sommer hatte es ja auch in sich, so dass an den<br />

heißen Tagen 20 - 30 Seniorinnen und Senioren <strong>die</strong> Zeit von<br />

11:00 - 12:00 Uhr und einige auch <strong>die</strong> Abendstunden genutzt<br />

haben, um etwas <strong>für</strong> ihr körperliches Wohlbefinden zu tun.<br />

Ein „harter Kern” von 12 - 14 Frauen – 1 Mann war auch stets mit<br />

von der Partie – hat bis zum letzten Tag – egal wie sich das Wetter<br />

auch zeigte – durchgehalten. Für viele war es auch eine gute<br />

Möglichkeit, dem Alleinsein zu entfliehen. Gab es doch auch viel<br />

Spaß und Unterhaltung dabei.<br />

Mit unserem Schwimmmeister, Herrn Schwingeweitzen, haben<br />

wir einen guten Partner gefunden. Auf seine Anregung hin haben<br />

wir uns auch einige Male abends zum Grillen getroffen. So<br />

manche lustige Geschichte wurde zum Besten gegeben. Herr<br />

Suckow brachte ein Akkordeon mit, um uns auch zum Singen<br />

zu animieren, so dass wir rundum Spaß und Freude hatten.<br />

Ein herzliches Danke schön an <strong>die</strong>ser Stelle noch einmal Herrn<br />

Schwingeweitzen und seiner Frau <strong>für</strong> <strong>die</strong> gute Zusammenarbeit.<br />

Wir freuen uns alle schon aufs nächste Jahr.<br />

gez. Frau Kehrer<br />

i. A. der Seniorengruppe<br />

Pestalozzischule in <strong>Großräschen</strong><br />

zeigt Flagge<br />

Am 18.11.2006 werden Bürgerinnen und Bürger in Halbe<br />

anlässlich des Volkstrauertages unter dem Motto „Tag der Demokraten<br />

– Brandenburg lebendig und weltoffen” so wie schon<br />

in den Vorjahren <strong>für</strong> Toleranz und demokratische Werte eintreten.<br />

So heißt es dann auch in einem Schreiben vom Bildungsminister<br />

des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht: „Dabei<br />

wollen wir auch Schulen gewinnen. Schülerinnen und Schüler<br />

sollen sich künstlerisch in Form von Transparenten mit dem<br />

Thema Toleranz und Weltoffenheit auseinandersetzen. Die Ergebnisse<br />

der Schülerarbeiten werden am 18.11.2006 eine Menschenkette<br />

begleiten, <strong>die</strong> sich in Halbe bilden wird.”<br />

In einem Projekt im Fach Kunst bei der Fachlehrerin Beate Kühn<br />

setzten sich auch <strong>die</strong> Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule<br />

unter dem Motto „Gewalt ist Unkraut” in einem Transparent<br />

mit dem Rechtsextremismus auseinander. Wie Louise,<br />

Dorothee, Elisabeth und Friedrich, Schüler der 5. und 6. Klas-<br />

sen bekannten, ist Gewalt eine schlimme Sache. „Probleme<br />

haben immer eine unterschiedliche Ursache und man sollte <strong>die</strong><br />

Probleme auf friedliche Weise lösen.” „Das Gegenteil von Gewalt<br />

ist <strong>die</strong> Vernunft. Man sollte vernünftig miteinander umgehen.”<br />

„Wer Gewalt, Brutalität und Menschenfeindlichkeit toleriert<br />

und darüber hinweg sieht, nimmt dann auch in Kauf, dass<br />

viele nicht gelöste Probleme zu einem neuen Krieg führen können.”<br />

„Wenn man Gewalt anwendet, muss man doch ein schlechtes<br />

Gewissen haben. Es kann doch passieren, dass man aufgelauert<br />

und dann selbst geschlagen und verprügelt wird.”<br />

An <strong>die</strong>sen Aussagen sieht man schon, dass sich auch <strong>die</strong><br />

Grundschüler Gedanken über das Böse der Gewalttätigkeit<br />

machen. Sie verstehen es auch, dass man solche Leute nicht<br />

einfach ignorieren kann. Ihnen muss man mit friedlichen Mitteln<br />

begegnen, d.h., wo Auftritte von Rechten geplant werden,<br />

müssen auf einen Rechten 2 friedfertige Menschen kommen.<br />

Nur mit Überzeugung bringt man andere zur Einsicht.<br />

Das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und<br />

Fremdenfeindlichkeit gibt der Hoffnung Ausdruck, dass 4000<br />

bis 5000 Demokraten gegen den Naziaufmarsch protestieren<br />

werden. Das angefertigte Tuchtransparent soll all denjenigen<br />

den Rücken stärken, <strong>die</strong> in Halbe <strong>für</strong> <strong>die</strong> gute Sache eintreten.<br />

Den Braunen soll es jedoch zeigen, dass selbst Grundschüler<br />

schon ihre Gedanken zur Gewalttätigkeit zum Ausdruck bringen<br />

können und Gewalt generell verachten und ablehnen.<br />

Peter Schmaler<br />

Die Pestalozzi-Grundschule<br />

lädt ein!<br />

Am 01.12.06 findet erstmalig<br />

ein Schulhof-Weihnachtsfest<br />

in der Pestalozzi-Grundschule<br />

statt.<br />

Von 16.30 - 20.00 Uhr sind alle<br />

eingeladen, das bunte Markttreiben<br />

auf dem Schulhof zu erleben.<br />

Auch in der Schule wird es Angebote geben: z.B. Anfertigen<br />

von Weihnachtsbasteleien, Kennenlernen der Musikschule<br />

u.a.<br />

Christiane Baberowski<br />

Elternsprecher


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 17<br />

Eltern wieder mit dabei<br />

Die Kinder der Klasse 2 a der GutsMuths-Grundschule nutzten<br />

gemeinsam mit den Eltern und der Klassenlehrerin Frau<br />

Hannusch <strong>die</strong> schönen Oktobertage, um sich viele neue Informationen<br />

über <strong>die</strong> Jahreszeit Herbst einzuholen.<br />

Fleißig wurden Blätter und Früchte sowie Nadeln und Zapfen<br />

gesammelt. Besonders aktiv waren wir am 19.10.06 und<br />

20.10.06.<br />

Wir bastelten Tiere aus <strong>die</strong>sen Naturmaterialien und Aufhänger<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassenraumausgestaltung. Mit Hilfe von Frau Babinetz<br />

wurden bunte Herbstkränze hergestellt.<br />

Sehr interessant war <strong>die</strong> Fühlstation, <strong>die</strong> Frau Grenda vorbereitet<br />

hatte. Unter dem Motto: „Ich fühle was, was du nicht<br />

fühlst”, wollte jeder der Beste sein. Am Ende gab es sogar noch<br />

ein Stechen.<br />

Für viele zum ersten Mal arbeiteten wir mit der Kartoffeldruck-<br />

Technik. Es entstanden unter der Anleitung von Frau S. Hauke<br />

„putzige kleine Igelfamilien auf ihrer Wanderung”.<br />

Sehr gefallen hat allen Schülern auch das Unterscheiden, Benennen<br />

und vor allem das Kosten von verschiedenen Obst–<br />

und Gemüsesorten. Frau Miersch und Frau Prey hatten dazu<br />

alles bereitgestellt. Zum Abschuss wurden Salate zubereitet,<br />

<strong>die</strong> sich <strong>die</strong> Kinder schmecken ließen.<br />

Ein Dank an <strong>die</strong> Eltern und an alle, <strong>die</strong> uns Lehrer in unserer<br />

Arbeit unterstützen.<br />

Frau J. Hannusch<br />

Klassenleiter der Klasse 2a<br />

Kooperation<br />

Grundschule – Kindertagesstätte<br />

Um den Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule <strong>für</strong><br />

das Kind und auch <strong>die</strong> Eltern zu erleichtern, ist <strong>die</strong> Zusammenarbeit<br />

zwischen beiden Einrichtungen erforderlich. Schulfähigkeit soll<br />

als gemeinsame Entwicklungs- und Förderaufgabe von Kita und<br />

Schule gesehen werden. Die Kontinuität des Lernens des Kindes<br />

muss durch ein gemeinsames pädagogisches Verständnis und<br />

Handeln der jeweiligen Institution gesichert werden. Alle Kindertageseinrichtungen<br />

bereiten <strong>die</strong> Kinder auf <strong>die</strong> Schule vor, ein einheitliches<br />

Kita-Gesetz beinhaltet <strong>die</strong> Aufgaben.<br />

Grundschule „holt das Kind am jeweils erreichten Entwicklungsstand<br />

ab”, auch hier mit an allen Schulen des Landes Brandenburg<br />

verbindlichen Rahmenlehrplänen. Die Grundschulen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großräschen</strong> arbeiten eng mit den Kita‚s zusammen. Um <strong>die</strong>se


18 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

wichtige Schulvorbereitung effektiv zu gestalten, führt <strong>die</strong><br />

GutsMuths-Grundschule <strong>die</strong> bereits bestehenden Kooperationsverträge<br />

mit „Haus Kunterbunt” und „Spatzennest” fort und arbeitet<br />

mit der Kita Saalhausen weiter zusammen, <strong>die</strong> Pestalozzi-<br />

Grundschule wird den Schwerpunkt der Arbeit auf <strong>die</strong> Kita „Am<br />

Spring” und den DRK–Kindergarten „Zwergenhand” legen. Dazu<br />

fand bereits eine Zusammenkunft mit allen Kita-Leiterinnen und<br />

den verantwortlichen Kooperationslehrerinnen statt. Die verantwortlichen<br />

Lehrkräfte der Grundschulen stehen natürlich allen interessierten<br />

Eltern und Erzieherinnen zur Verfügung.<br />

Bei Fragen, Problemen o.ä. wenden Sie sich bitte vertrauensvoll<br />

an Frau A. Wagner, Pestalozzi-Grundschule, Tel. 26508 und<br />

Frau P. Krüger, GutsMuths-Grundschule, Tel. 6035.<br />

Wir hoffen, durch <strong>die</strong> enge Zusammenarbeit allen Kindern eine<br />

gute Vorbereitung auf den neuen Lebensabschnitt und einen freudvollen<br />

Übergang von der Kita zur Grundschule zu gewährleisten.<br />

Die Erzieherinnen und Lehrerinnen<br />

GutsMuths-Grundschule<br />

Der 22. September 2006 war <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schülerinnen und Schüler<br />

der GutsMuths-Grundschule ein besonderer Tag. Alle hatten<br />

sich auf <strong>die</strong>sen Tag vorbereitet, ging es doch auf den nun schon<br />

traditionellen GutsMuths-Cross-Lauf. Jeder gab sein Bestes,<br />

wollte <strong>für</strong> sich gute Laufzeiten erzielen und strengte sich dementsprechend<br />

– begleitet durch den Sonnenschein – an.<br />

An <strong>die</strong>sem Tag widmen sich <strong>die</strong> Mädchen und Jungen mit ihren<br />

Lehrern aber auch dem Leben und Wirken von GutsMuths, der<br />

sportliche Betätigung in der Schule als einen wichtigen Baustein<br />

in der kindlichen Entwicklung ansah und in praxisnah umsetzte.<br />

Folgende Ergebnisse wurden beim Cross-Lauf erzielt:<br />

Klassenstufe 1 Klassenstufe 2<br />

(1,0 km) (1,0 km)<br />

Mädchen Mädchen<br />

1. Margarita Fischer 1. Johanna Schroeder<br />

2. Vanessa Schlünz 2. Polina Belousov<br />

3. Jenny Waiwad 3. Sabrina Lange<br />

Jungen Jungen<br />

1. Vincent Richter 1. Paul Günther<br />

2. Eric Kielmann 2. Amir Naderi<br />

3. Adrian Simon 3. Sergej Geberlein<br />

Klassenstufe 3 Klassenstufe 4<br />

(3 km) (3 km)<br />

Mädchen Mädchen<br />

1. Sweta Hecht 1. Michelle Pötter<br />

2. Lisann Spaller 2. Anna Schmidtchen<br />

3. Janine Nowka 3. Alicia Kuhnke<br />

Jungen Jungen<br />

1. Eric Förster 1. Julian Kanter<br />

2. Norman Krautmann 2. Nico Lettow<br />

3. Max Langer 3. Florian Dreßler<br />

Klassenstufe 5 Klassenstufe 6<br />

(4,2 km) (4,2 km)<br />

Mädchen Mädchen<br />

1. Paula Witkowski 1. Laura Röhnisch<br />

2. Yvette Kasprzak 2. Saskia Schulz<br />

3. Christin Roblick 3. Lydia Petsch<br />

Jungen Jungen<br />

1. Nico Venedey 1. Dennis Pöthe<br />

2. Leon Krautmann 2. Anton Höhn<br />

3. Martin Okoniewski 3. Dominik Rausch<br />

Sportlehrerteam, GutsMuths-Grundschule<br />

Flex-Kinder gewinnen beim Projekt<br />

„Backen mit Dr. Oetker”<br />

Dr. Oetker stellte interessierten Klassen eine Kiste mit Backzutaten<br />

und ein <strong>für</strong> Kinder aufbereitetes Projekt zur Verfügung.<br />

Leider erreichte uns <strong>die</strong>ses erst zum Schuljahresende, so dass<br />

wir das Projekt zur Weihnachtszeit starten werden. Teilnahmeschluss<br />

<strong>für</strong> einen Wettbewerb war jedoch der 15.9.06. Was nun?<br />

Schwimmlager, Abschlussfest ..., eigentlich keine Zeit mehr im<br />

alten Schuljahr.<br />

Wieder einmal gilt der<br />

Dank unseren Muttis, <strong>die</strong><br />

uns hier liebevoll unterstützten<br />

und so den Kindern<br />

zum Erfolg verhalfen.<br />

Mit Geduld und Einfühlungsvermögenwurde<br />

in Kleingruppen das<br />

Rezept gelesen, <strong>die</strong><br />

Backzutaten bereitgestellt<br />

und abgewogen,<br />

Teig gerührt, Förmchen<br />

gefüllt und der Backprozess beobachtet. Anschließend wurden<br />

<strong>die</strong> Muffins dekoriert. Unsere Zweitklässler staunten, womit<br />

sie <strong>die</strong> Erstklässler während des Schwimmfestes überraschten.<br />

„Hm, lecker!”, so <strong>die</strong> einheitliche Meinung.<br />

Eine Fotocollage, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Arbeitsschritte dokumentierte, ging auf<br />

Reisen zum Backstudio. In <strong>die</strong>sen Tagen kam <strong>die</strong> Überraschung:<br />

Wir haben gewonnen! Mit einem Klassensatz Backschürzen <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Schülerküche und 10 neuen Kinderbüchern bedankt sich „Dr.<br />

Oetker” <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilnahme am Backwettbewerb. Wir bedanken<br />

uns auf <strong>die</strong>sem Wege noch einmal bei Frau Roick, Frau Alter und<br />

Frau Seemann <strong>für</strong> <strong>die</strong> tolle Begleitung der Kinder beim Backen.<br />

Das Flex-Team<br />

GutsMuths-Grundschule


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 19<br />

Und jetzt waren wir erstmals <strong>die</strong> Gastgeber...<br />

Fast genau ein Jahr ist seit dem ersten Besuch der Schulleiterin<br />

und der Deutschlehrerin vom Gymnasium Trzebiatow an<br />

unserer Oberschule <strong>Großräschen</strong> vergangen.<br />

Seither wurden Briefe geschrieben, Vorhaben konkretisiert und<br />

erste Schritte einer Schulpartnerschaft zaghaft umgesetzt. Eine<br />

Delegation von Lehrern unserer Schule machte sich im März<br />

<strong>die</strong>ses Jahres auf den Weg an <strong>die</strong> polnische Ostseestadt, und<br />

dann trafen sich im Mai endlich <strong>die</strong> Schüler beider Schulen in<br />

Trzebiatow. Voller schöner Eindrücke und Erinnerungen im<br />

Gepäck kehrten Julia und Melanie, Toni, Marvin und all <strong>die</strong> anderen<br />

nach <strong>Großräschen</strong> zurück.<br />

Wie im Fluge verging <strong>die</strong> Zeit bis September. Nun war es unsere<br />

Aufgabe, ein würdiger Gastgeber zu sein. In gemeinsamer<br />

Arbeit mit Frau Klatt und Frau Kaubisch, den beiden verantwortlichen<br />

Lehrerinnen, entstand ein Programm, das unseren<br />

Gästen nicht nur unseren Heimatort näher bringen sollte. Sie<br />

sollten auch sehen, wie wir in unseren Familien leben, wie unsere<br />

Schule funktioniert und wie schön unsere Umgebung ist.<br />

Ein reichhaltiges Angebot stand zur Verfügung. Dass alles sehr<br />

gut umgesetzt werden konnte, haben wir auch dem Möbelzentrum<br />

<strong>Großräschen</strong> mit Herrn Schellstede, der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong>,<br />

unserem Bürgermeister, Herrn Zenker, unserem wichtigen<br />

Helfer und Berater, Herrn Vogler, den Gastfamilien und vielen<br />

fleißigen Lehrern und Mitarbeitern unserer Schule zu verdanken.<br />

Ob <strong>Großräschen</strong> selbst, ob Dresden, der Spreewald oder Berlin<br />

... an viele Dinge werden sich unsere Gäste auch künftig<br />

gerne erinnern. Ganz bestimmt gehören zu den schönsten Eindrücken<br />

auch <strong>die</strong> beiden Tage im Schullandheim Niemtsch. In<br />

herrlicher Umgebung erlebten wir bei zauberhaftem Spätsommerwetter<br />

schöne gemeinsame Stunden. Nicht nur angeln,<br />

wandern und baden war angesagt! Als unsere Lehrer und unsere<br />

Eltern uns besuchten, gab es <strong>für</strong> alle einen Nachmittag<br />

mit vielen Spielen und schönen kleinen Überraschungen. Das<br />

fröhliche Miteinander steckte einfach an.<br />

Auch Magda und Agatha, <strong>die</strong> beiden polnischen Lehrerinnen,<br />

konnten ihre Freude über zwei selbstgebackene Flugzeuge nicht<br />

unterdrücken. Sie brachten es nicht fertig, <strong>die</strong> von Frau Hartig<br />

gefertigten Kunstwerke anzuschneiden. Beide Flugzeuge gingen<br />

also per Bus auf <strong>die</strong> Reise in das polnische Nachbarland.<br />

Schön war’s! Ein herzliches Dankeschön allen, <strong>die</strong> uns <strong>die</strong>se<br />

Tage ermöglichten!<br />

Schüler der Oberschule <strong>Großräschen</strong><br />

Letztes Jubiläum am Gymnasium<br />

Das <strong>Großräschen</strong>er Gymnasium „Friedrich-Hoffmann” feierte am<br />

vergangenen Wochenende sein 15-jähriges Jubiläum. Traurig<br />

daran ist, dass das 15-jährige Jubiläum mit einem Aus <strong>für</strong> <strong>die</strong>se<br />

Einrichtung nach dem laufenden Schuljahr einhergehen muss.<br />

Auch wenn <strong>die</strong>ser Umstand nicht gerade wünschenswert ist, aber<br />

Feste sollte man ja feiern, wie sie fallen. So betonte dann auch<br />

Rudolf Wenzel, der <strong>die</strong>ses Gymnasium 13 Jahre geleitet hatte, in<br />

seiner Festrede, „Leider, aber ohne eine erforderliche Mindestanzahl<br />

an Schülern, lässt sich kein Schulbetrieb mehr durchführen.”<br />

Ist auch das Gymnasium ein Auslaufmodell in <strong>Großräschen</strong>,<br />

so wird doch das Gebäude weiter als Schulstandort genutzt<br />

werden. Die Oberschule <strong>Großräschen</strong> wird hier ein neues Zuhause<br />

finden. Das attraktive Klinkergebäude, Anfang der Fünfziger<br />

gebaut und fertig gestellt, war als zentrale Ausbildungsstätte<br />

der DDR <strong>für</strong> Klinker- und Ziegeleiberufe errichtet worden. Wie<br />

sich Rudolf Wenzel in seiner Festrede erinnerte, „veränderte sich<br />

mit der politischen Wende auch <strong>die</strong> Schullandschaft des Landes<br />

Brandenburg, auch wenn inzwischen einige modifizierte Dinge<br />

den Älteren bekannt sein dürften.<br />

Am 22.8.91 wurde eines der 4 Gymnasien des damaligen Kreises<br />

Senftenberg in <strong>Großräschen</strong> eröffnet, in jenem Gebäude, wo noch<br />

das Oberstufenzentrum <strong>die</strong> Berufsausbildung fortführte.” Es war<br />

damals wirklich eine eigenwillige Konstellation erinnerten sich auch<br />

jene Schüler, <strong>die</strong> 1992 ihr Abitur mit einer Berufsausbildung abschlossen.<br />

Eine Woche zuvor führte sie ein Klassentreffen des<br />

Jahrganges 1992 in <strong>Großräschen</strong> zusammen. Sie waren schon<br />

erstaunt, was sich in ihrem „Bildungsschuppen” alles getan hatte.<br />

Erstaunt waren sie auch darüber, dass sich in ihren Unterkünften,<br />

sieht man einmal vom Mobiliar ab, kaum etwas verändert hatte.<br />

„Nicht nur Menschen verändern sich, es verändern sich Gewohnheiten<br />

und fast jedes Jahr gab es Neuerungen in schulischen<br />

Belangen. Das einzigste Beständige war das Unbeständige,”<br />

so der Redner weiter. Er analysierte <strong>die</strong> Schülerzahlen,<br />

wies auf fehlende Räumlichkeiten beim Schülerhoch in den<br />

Jahren 1997/1998 hin, nannte <strong>die</strong> Abiturienten, <strong>die</strong> mit der hervorragenden<br />

Durchschnittsnote von 1,0 das Abitur abgeschlossen<br />

hatten und lobte insbesondere <strong>die</strong> Arbeit des Fördervereins<br />

„Freunde des Gymnasium e.V.”.<br />

„Schulen geben sich Besonderheiten, profilieren sich. Für das<br />

Gymnasium „Friedrich-Hoffmann“, das am 30.11.2001 <strong>die</strong>sen<br />

Namen verliehen bekam, war es der Wahlgrundkurs Me<strong>die</strong>n<br />

und Kommunikation (kurz: MuK), in der gymnasialen Oberstufe.<br />

Um <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Fach <strong>die</strong> Genehmigung vom Bildungsministerium<br />

zu erhalten, benötigte es umfangreiche und präzise Vorbereitungen<br />

und Zuarbeiten. Notwendig war u.a. das Erstellen<br />

eigener schulinterner Rahmenpläne <strong>für</strong> <strong>die</strong> 3 Schuljahre der<br />

gymnasialen Oberstufe. Herrn Emmerich und Herrn Polte gelang<br />

ein überzeugendes Konzept. So gehörte unser Gymnasium<br />

zu den wenig ausgewählten Schulen des Landes <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Fach, und es wurde auch in der Klassenstufe 11 und 12<br />

des „Friedrich-Engels-Gymnasium Senftenberg installiert”.


20 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

Sport ist eines der Aushängeschilder <strong>die</strong>ser Schule. Rudolf<br />

Wenzel verwies auf eine zweimalige Teilnahme am Bundesfinale<br />

in der Leichtathletik „Jugend trainiert <strong>für</strong> Olympia”. Auch <strong>die</strong><br />

Tennisspieler erreichten mehrfach <strong>die</strong>se Teilnahme, woran <strong>die</strong><br />

Sportlehrer um Rainer Jannaschk großen Anteil hatten.<br />

„In der globalisierten Welt gehört auch der Besuch anderer Länder,<br />

das Kennenlernen von anderen Sprachen und Kulturen zur<br />

Notwendigkeit”. Dabei gab es 3 Besuche und Gegenbesuche<br />

mit russischen Schulen. Aber auch der Schüleraustausch mit<br />

einer französischen Schule ist da<strong>für</strong> kennzeichnend. Durch Pfarrer<br />

i. R. Hans-Udo Vogler unterhält das Gymnasium auch zum<br />

Trzebiatower Gymnasium in Polen gute Verbindungen.<br />

Auch auf kulturellem Gebiet waren und sind heute noch <strong>die</strong><br />

<strong>Großräschen</strong>er Gymnasiasten Spitze. Dabei gestalteten sie<br />

nicht nur 14 Elternabende. Sondern gestalteten und beschickten<br />

<strong>die</strong> Talentewettbewerbe. „Ein weiteres Aushängeschild ist<br />

<strong>die</strong> Theatergruppe. Von Anfang an wurde an den Schülertheatertreffen<br />

an der Neuen Bühne in Senftenberg teilgenommen.<br />

Zuletzt agierte <strong>die</strong>se Gruppe in Eigenregie und kehrte von den<br />

Aufführungen im <strong>Stadt</strong>theater Cottbus preisgekrönt zurück”.<br />

Zum Schluss wünschte Rudolf Wenzel den Schülern der 10<br />

und 13. Jahrgangsstufe <strong>für</strong> <strong>die</strong> anstehenden Abschluss- bzw.<br />

Abiturprüfungen maximale Erfolge und den bestmöglichen<br />

Abschluss, der Schulleitung um Sybille Müller und dem verbliebenen<br />

Lehrerteam wünschte er alles erdenklich Gute und<br />

Schaffenskraft. Für <strong>die</strong> kulturelle Umrahmung der Feierstunde<br />

hatten <strong>die</strong> Schüler der 10. und 13. Klassenstufe gesorgt.<br />

Das war es aber noch nicht ganz. Für <strong>die</strong> in großer Anzahl erschienenen<br />

ehemaligen Abiturienten, gestaltete sich der frühe<br />

Abend zu einem großen Wiedersehen. Klassenräume mit Fotografien<br />

waren vorbereitet worden, wohin sich <strong>die</strong> ehemaligen<br />

Abiturienten entsprechend der Jahrgangsstufen zurück-<br />

ziehen konnten, um sich ungestört unterhalten zu können. Da<br />

auch <strong>für</strong> das leibliche Wohl und <strong>für</strong> Getränke gesorgt worden<br />

war, wurde es ein langer Abend.<br />

Peter Schmaler<br />

Die Kartoffelwoche<br />

in der Kita „Am Spring”<br />

Nun hat der Herbst Einzug gehalten und traditionell informieren<br />

sich auch <strong>die</strong> Kinder in der Kita „Am Spring”, was im Herbst<br />

geerntet wird. In <strong>die</strong>sem Jahr hatten unsere Erzieherinnen Doris,<br />

Sabine und Peggy gemeinsam mit den Kindern ein besonderes<br />

Projekt ausgewählt – <strong>die</strong> Kartoffelwoche. Da es so viele<br />

Aktivitäten rund um <strong>die</strong> „tolle Knolle” gibt, feierten wir gleich<br />

eine ganze Woche. Zuerst mussten natürlich <strong>die</strong> Kartoffeln in<br />

unserem Gemüsegarten geerntet werden. Es war interessant<br />

zu sehen, wie viele Kartoffelkinder aus den im Frühjahr gesteckten<br />

Kartoffeln gewachsen waren.<br />

Mit Spielen rund um <strong>die</strong> Kartoffel ging es in den nächsten Tagen<br />

weiter. Besonderen Spaß machten <strong>die</strong> Kartoffelwettläufe und das<br />

Kartoffelzielwerfen. Interessante Literatur zum Thema fanden wir<br />

im Internet. So erfuhren <strong>die</strong> Kinder unter anderem, wie Kartoffeln<br />

früher geerntet wurden, dass es sogar Kartoffelferien gab, in denen<br />

alle Kinder auf dem Feld helfen mussten und dass es heute<br />

moderne Erntemaschinen gibt. Alle Kinder wetteiferten außerdem,<br />

wer <strong>die</strong> größte<br />

Kartoffel in den Kindergarten<br />

mitbringt.<br />

Am Ende gewannen<br />

Lilli und Lukas ganz<br />

knapp vor den anderen<br />

fleißigen Sammlern.<br />

Das Theaterstück<br />

vom Kartoffelkönig<br />

rundete unser Fest<br />

ab. Natürlich hatten<br />

sich auch unsere Köchinnen<br />

auf das Fest<br />

eingestellt und servierten<br />

uns köstliche,<br />

abwechslungsreiche<br />

Mahlzeiten rund um<br />

<strong>die</strong> „tolle Knolle”.


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 21<br />

6. Vereinsfest<br />

des Elternvereins „Am Spring”<br />

Auch in <strong>die</strong>sem Jahr feierten alle Kinder der Kita „Am Spring”<br />

und ihre Familien traditionell im September das beliebte Vereinsfest,<br />

nun bereits zum sechsten Mal. Da wir gern auch „auswärts”<br />

feiern, bekamen wir <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> Räumlichkeiten des Tennisvereins<br />

des SV <strong>Großräschen</strong> zu nutzen. Petrus meinte es an<br />

<strong>die</strong>sem Tag gut mit uns, und so konnten wir alle vorbereiteten<br />

Höhepunkte im Freien genießen. Ein Highlight <strong>für</strong> alle Kinder war<br />

<strong>die</strong> Hüpfburg, welche ständig belagert war. Der Ritt auf echten<br />

Pferden gefiel vor allem den Mädchen. Gut besucht war auch<br />

<strong>die</strong> Bastelstraße mit Frau Thiele, das Kinderschminken und das<br />

Glücksraddrehen.<br />

Natürlich wurde auch <strong>für</strong> das leibliche Wohl gesorgt. Fleißige<br />

Muttis und Omas bereiteten ein leckeres und reichhaltiges Nachmittags-<br />

und Abendbüffet vor. Einige Vatis wurden zu wahren<br />

Grillmeistern und schafften es am Abend, <strong>die</strong> vielen hungrigen<br />

Gäste satt zu bekommen.<br />

Die große Beteiligung und <strong>die</strong> angeregten Gespräche der Eltern<br />

untereinander bestärkten den Vorstand darin, dass sich durch<br />

<strong>die</strong> Gemeinschaft aller Mitglieder unser Elternverein als Begegnungsstätte<br />

ein großes Stück weiterentwickelt hat. So haben wir<br />

uns auch in <strong>die</strong>sem Jahr gefreut, dass wir wieder ehemalige<br />

Kindergartenkinder und langjährige Vereinsmitglieder begrüßen<br />

konnten.<br />

AWO Kita Spatzennest<br />

Die bunte Reise durch den Herbst<br />

Im Herbst bereitet sich <strong>die</strong> Natur auf den Winter vor. Die Blätter<br />

der Laubbäume färben sich bunt und fallen bald ab. Die Spielmöglichkeiten<br />

unserer Kinder in freier Natur und somit Erfahrungen<br />

mit natürlichen Materialien machen zu können, sind kaum<br />

noch vorhanden. Dabei bieten gerade <strong>die</strong> Produkte aus der Natur<br />

viele Möglichkeiten, alle Fähigkeiten unserer Kinder zu fördern.<br />

Sie werden angeregt kreativ und phantasievoll damit umzugehen.


22 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

Vielleicht haben Sie als Kinder ja auch noch in der Natur gespielt<br />

und können sich erinnern – wie spannend es war. Mit vielen neuen<br />

Ideen, Ausstellungen und Basteleien schmückte sich unser<br />

Haus. Gemeinsam konnten <strong>die</strong> Kinder in der Kita und zu Hause<br />

mit ihren Familien Naturmaterialien sammeln. Viele interessante<br />

Dinge wurden entdeckt und mitgebracht.<br />

Die Eltern der Sonnenscheingruppe sammelten fleißig viele<br />

verschiedene Materialien. Damit konnten <strong>die</strong> Kinder und Iris in<br />

ihrem Herbstprojekt viele eigene, unverwechselbare Erfahrungen<br />

im Umgang mit Naturmaterialien machen, gemeinsam und<br />

phantasievoll spielen und gestalten, von Erlebnissen erzählen<br />

und eigene Erfahrungen einbringen.<br />

Sie haben durch Bücher, Bilder und Erzählungen erfahren, was<br />

Igel, Maus, Eichhörnchen und Maulwurf im Herbst machen und<br />

wie sie sich auf den Winter<br />

vorbereiten. Gemeinsam<br />

haben wir neue Lieder<br />

gelernt und besonders<br />

hat uns <strong>die</strong> Fingerspielgeschichte<br />

„Wir<br />

treffen uns im Mäusehaus”<br />

gefallen.<br />

Die Blumenkinder und<br />

Ute haben aus Blüten<br />

und Blättern bunte Stoffbilder<br />

und Wandbehänge<br />

gestaltet. Die verschiedene<br />

Farbenpracht der Blumen<br />

und Pflanzen hat <strong>die</strong><br />

Kinder besonders fasziniert<br />

und zum sammeln<br />

und experimentieren angeregt.<br />

Ute legte alle Materialien bereit und gemeinsam entstanden bunte<br />

Stoffbilder in natürlichen Mustern und Farben. Blüten und Blät-<br />

ter wurden unter den Stoff gelegt und mit einem Hammer wurde<br />

solange auf <strong>die</strong> Mative geklopft, bis <strong>die</strong> Pflanzenfarbe durchdrückte.<br />

Blütenreste wurden beseitigt und es entstand eine herrliche<br />

Stoffmalerei.<br />

Die Kinder der Sternchengruppe und Brigitte gestalteten aus<br />

Naturmaterialien ein Herbstmandala auf der Wiese. Mandala<br />

ist ein altindisches Wort <strong>für</strong> Kreis. Es bezeichnet ein Bild bei<br />

dem Figuren, Zeichen und Symbole betont um einen Mittelpunkt<br />

liegen. Mandalas fördern auf spielerische Weise <strong>die</strong> Kreativität<br />

und <strong>die</strong> Feinmotorik der Kinder. Diese Tätigkeiten führen<br />

<strong>die</strong> Kinder zur Stille und zur tiefen Konzentration.<br />

gez. Iris Daunheimer<br />

Kita Kunterbunt<br />

In den Herbstferien feierten wir in <strong>die</strong>sem Jahr mit den Kindergarten-<br />

und Hortkindern ein Herbst- und Erntefest. Eine Ausstellung<br />

mit herbstlichen Früchten, Obst und Basteleien stimmte<br />

uns auf unser Herbstfest ein.


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 23<br />

Alle Kinder kamen am Mittwoch, dem 11.10.2006 mit einem<br />

Körbchen, gefüllt mit einigen Herbstfrüchten, in unsere Kita.<br />

Viel Spaß hatten wir dann noch einmal beim Basteln von Herbstschmuck,<br />

Herbstspielen und dem Erkennen und Verkosten von<br />

Obst und Gemüse. Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Großräschen</strong>-Nord<br />

unterstützte unsere Hortkinder bei der Durchführung des<br />

Herbstfestes. Sie zündeten ein kleines Lagerfeuer zum Grillen<br />

von Würstchen und Marshmallows am Stock an.<br />

Wir danken den Feuerwehrmännern der FFw-Nord <strong>für</strong> ihre Unterstützung.<br />

Ein herzliches Dankeschön auch an alle Eltern, <strong>die</strong><br />

ihren Kindern bei der Ausgestaltung des Herbstkorbes halfen<br />

und ihn mit Obst und Gemüse füllten.<br />

„Sport frei” auch <strong>für</strong> unsere Kindergartenkinder<br />

in der Turnhalle der GutsMuths-Grundschule<br />

Ab sofort haben <strong>die</strong> Kindergartenkinder der Kita „Haus Kunterbunt”<br />

mittwochs <strong>die</strong> Möglichkeit, Sport in der Turnhalle der<br />

GutsMuths-Grundschule zu treiben.<br />

Die große Halle bietet viel Platz, so dass es mehr Spaß macht<br />

und <strong>die</strong> Kinder sich richtig körperlich betätigen können.<br />

Spielgruppe in der Kita „Haus Kunterbunt”<br />

in der Rembrandtstraße<br />

Unsere kleine Spielgruppe<br />

trifft sich jeden Mittwoch<br />

von 15:00 bis 16:00 Uhr in<br />

unserer Kita.<br />

Eingeladen sind alle Kinder<br />

von 1 - 3 Jahren mit Mutti<br />

oder Vati. Wer <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

anderer Eltern und<br />

Kleinkinder sucht, kann einfach<br />

vorbeikommen zum<br />

Spielen, Basteln und sich<br />

austauschen.<br />

Ich freue mich auf Sie<br />

Frau Kehrer


24 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

Tagespflege Knallfrösche <strong>Großräschen</strong><br />

Hell-dunkel, warm-kalt, aus-an,...<br />

Gegensätze (Polaritäten) üben auf jedes Kind eine Begeisterung<br />

aus. Sie wollen entdeckt, erlebt, befühlt, bestaunt und verstanden<br />

werden. Mit etwa 28 Monaten benennen Kinder zum Beispiel<br />

„groß” und „klein”. Kurz vor ihrem vierten Geburtstag können<br />

viele Kinder bei Aufforderung zwei Gegensatz-Paare nennen.<br />

Das Interesse <strong>für</strong> Gegensätze aber beginnt oft schon viel<br />

früher. Und jedes Mal ist es – nicht nur <strong>für</strong> das Kind – eine spannende<br />

Sache, wenn eine Eigenschaft erkannt und „richtig” benannt<br />

wird. Wann ist etwas warm, wann ist es kalt? Was ist hoch,<br />

was ist tief? In welcher Situation sage ich danke und wann bitte?<br />

Die Kinder probieren viel aus, und wir als Begleiter der Kinder<br />

haben <strong>die</strong> Aufgabe, sie dabei zu unterstützen. Wie können <strong>die</strong>se<br />

Selbstbildungsprozesse denn von uns Erwachsenen unterstützt<br />

werden? Hier ein Ausschnitt aus den Bildungsangeboten der<br />

Knallfrösche, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ses Thema behandeln:<br />

- Zulassen, wenn Kinder am Lichtschalter „spielen” und dementsprechend<br />

kommentieren „Jetzt ist das Licht aus, jetzt ist<br />

es an...”<br />

- Experimente mit Kerzenlicht, anzünden und auspusten: helldunkel,<br />

warm-kalt, an-aus<br />

- Lied „das ist gerade, das ist schief...”<br />

- Bereitstellung von entsprechendem Spielzeug, z.B. großer<br />

Karton: rein- und rauskrabbeln<br />

- Haushaltsdosen als Beschäftigungsmaterial: auf- und zumachen,<br />

etwas reinlegen, etwas rausnehmen<br />

- laute-leise Geräusche mit Musikinstrumenten erzeugen<br />

- Kastanie durch <strong>die</strong> Kleidung des Kindes „wandern” lassen:<br />

weg- wieder da<br />

- Experimente mit Wasser, z.B. hin- und herschütten: leer-voll<br />

- Entdeckungen vor dem Spiegel: wo ist oben, wo ist unten<br />

Wir hatten viel Spaß beim Entdecken und Zuordnen <strong>die</strong>ser Gegensätze.<br />

Geduld und Ideenreichtum ist immer wieder gefragt,<br />

um den Kindern Anreize zu bieten, bei denen sie im Spiel <strong>die</strong>se<br />

wichtigen Worte begreifen lernen.<br />

An und aus- so lernen wir!<br />

Tagesmutter Anne Hawranke<br />

www.knallfroesche-grossraeschen.de<br />

Neues aus der Winnie Puuh Gruppe<br />

Müll ist nicht immer gleich Müll!<br />

Schaut her, sehen unsere Hexen nicht toll aus? Wir haben unsere<br />

Hexen aus alte Schachteln, leere Dosen und Zeitschriften<br />

gebastelt. So einfach war es:<br />

- Der Kopf ist eine leere Käseschachtel<br />

- Der Körper leere Schachteln von Kakao, Milch, Waschpulver usw.<br />

- Arme und Beine leere Rollen von Toilettenpapier, Frischhaltefolie<br />

oder Alufolie<br />

- Das Gesicht kann man aufmalen oder aus Naturmaterialien<br />

aufkleben.<br />

- Aus alten Blumenkatalogen oder Zeitschriften können <strong>die</strong> Haare<br />

und Kleidung der Hexe ausgeschnitten werden.<br />

Ihr könnt dabei Euer Phantasie freien Lauf lassen. Wir wünschen<br />

Euch sehr viel Spaß dabei. Für Max haben wir ein Auto gebaut.<br />

Wenn es mal regnet, ist es<br />

nicht so schlimm! Dann<br />

ziehen wir <strong>die</strong> Regensachen<br />

und unsere Stiefel<br />

an und gehen auf große<br />

Fahrt.<br />

Wir fahren zu den größten<br />

Wasserpfützen hin,<br />

laufen dort durch, lassen<br />

<strong>die</strong> Papierboote schwimmen,<br />

oder auch <strong>die</strong> Kieselsteine<br />

tanzen.<br />

Natürlich haben wir sehr<br />

viel Spaß dabei.<br />

Der Max baut sehr gerne<br />

mit Bausteine hohe<br />

Türme.<br />

Die Türme bleiben nicht<br />

lange stehen, denn Max<br />

wirft sie schnell um und<br />

er hat sehr viel Freude<br />

dabei.<br />

Regentag – toller Tag<br />

Max – unser Bob – der Baumeister<br />

Erntezeit – leckere Zeit<br />

Auch in <strong>die</strong>sem Jahr haben wir viele Äpfel, Birnen und Pfirsiche<br />

geerntet. Wir haben uns einen leckeren Obstsalat gemacht.<br />

Natürlich haben wir auch Kastanien, Eicheln und bunte Blätter<br />

gesammelt und daraus etwas gebastelt.


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 25<br />

Jubel – Trubel<br />

Die Kinder und Frau Schober aus der Integrationstagesstätte „Zwergenhand”<br />

haben uns im Garten überrascht. Das war eine tolle<br />

Überraschung! Natürlich wurde alles ausprobiert und sie nahmen<br />

den gesamten Spielplatz in Beschlag. Wir hatten sehr viel Spaß<br />

miteinander. Frau Schober und <strong>die</strong> Kinder haben uns zu sich in<br />

den Kindergarten eingeladen und wir werden sie bald besuchen.<br />

Die Kinder der Winnie Puuh Gruppe und Frau Langner<br />

Die Kinder der Winnie Puuh Gruppe und Frau Langner möchten<br />

sich ganz herzlich bei der Familie F. Scheidt <strong>für</strong> das schöne Spielzeug<br />

bedanken. Wir haben sehr viel Spaß damit. Danke!<br />

Grabmal Schlotthauer<br />

- ein Denkmal erzählt ...<br />

Nach dem frühen Tod seiner Tochter Johanna<br />

mit noch nicht einmal 20 Jahren<br />

gibt Erich Schlotthauer, um 1927 Rechnungsführer<br />

bei der ILSE-AG und zunächst<br />

wohnhaft in der Schumann-Straße<br />

4 in Bückgen, ein Denkmal in Auftrag.<br />

Wer war <strong>die</strong>ses Mädchen Johanna? Fritz<br />

Bönisch schreibt dazu: „Das an der Südseite<br />

der Trauerfeierhalle des Friedhofes<br />

in <strong>Großräschen</strong>-Mitte wieder errichtete<br />

Grabmal ist der Hauptteil des Erbbegräbnisses<br />

der Familie Schlott-hauer vom ehemaligen Bückgener Friedhof.<br />

Die überlebensgroße weibliche Figur in Ilse-Eisenklinkerkeramik<br />

trägt <strong>die</strong> Züge der im Alter von 19 Jahren verstorbenen<br />

Tochter Johanna. Eine ebenfalls in Klinkerkeramik hergestellte Tafel<br />

darunter trug <strong>die</strong> Inschrift: „Johanna Schlotthauer Stud. Med.,<br />

geb. 16.11.1922, gest. 22.7.1942”.<br />

Meine Frau war eine Klassenkameradin<br />

der so jung<br />

verstorbenen und hatte<br />

sich <strong>die</strong> Todesanzeige aus<br />

dem „Senf-tenberger Anzeiger”<br />

ausgeschnitten.<br />

Zwei weitere in Berlin bzw.<br />

in Süddeutschland lebende<br />

Angehörige ihrer Schulklasse<br />

konnten mir dazu<br />

noch einige Ergänzungen<br />

mitteilen. Nach gemeinsamen<br />

Abitur in Senftenberg<br />

1941 begann Johanna Schlotthauer mit dem Medizinstudium in<br />

Frankfurt/Main. Dort mußte sie sich einer Magenoperation unterziehen,<br />

<strong>die</strong> sie nicht überlebte. Ihr älterer Bruder, ebenfalls Student,<br />

fiel im weiteren Verlauf des zweiten Weltkrieges”.<br />

Die Familie Schlotthauer wohnte zuletzt in der Villa Fischer, Ecke<br />

Straße der Jugend/Hugoschacht. In den 60er Jahren wohnte dann<br />

hier der Technische Direktor des Projektierungs- und Konstruktionsbüro-Kohle,<br />

Außenstelle Lausitz, Dr. Helms.<br />

Das Denkmal trug, wie viele Grabsteine des Friedhofes in Bückgen<br />

(<strong>Großräschen</strong>-Süd) und auch auf dem hiesigen Friedhof, <strong>die</strong><br />

Handschrift namhafter Künstler, auch aus dem eignen Ort, und<br />

zeigten das Können der Keramiker der Ziegeleiabteilung der ILSE,<br />

Bergbau- Aktiengesellschaft. Leider sind sehr viele aus unserem<br />

Gesichtsfeld verschwunden. So können wir nur noch <strong>die</strong> wenigen<br />

erhaltenen auf dem Friedhof in <strong>Großräschen</strong> und auch auf Friedhöfen<br />

der Umgebung ansehen. Leider wurden <strong>die</strong>se Grabsteine<br />

und Denkmale bei der Umverlagerung des Friedhofes Bückgens<br />

in den Jahren 1988/89 nicht dokumentiert. Jedenfalls habe ich bis<br />

heute nichts darüber finden<br />

können, nicht einmal über <strong>die</strong><br />

beiden geborgenen Denkmale,<br />

wie das Denkmal <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Gefallenen des 1. Weltkrieges<br />

und das Denkmal seiner Tochter<br />

Johanna. Die Figur des<br />

Kriegerdenkmales wurde<br />

ohne <strong>die</strong> Namenstafeln 1989<br />

auf dem Nordfriedhof aufgestellt.<br />

Die Frauenplastik des<br />

Schlotthauerdenkmales wurde<br />

stark beschädigt aus ihrer<br />

langjährigen Einlagerung am<br />

ehemaligen Standesamt befreit<br />

und durch <strong>die</strong> Firma „Keramik-Rustika”,<br />

Inhaber Peter Ihle, in Senftenberg, aufwendig aufgearbeitet,<br />

da sie erhebliche Beschädigungen aufwies. Das Postament,<br />

welches den Namen „Schlotthauer” trägt, hat <strong>die</strong> lange<br />

„Liegezeit” am besten überstanden und strahlt nach der Aufarbeitung<br />

wieder in alter Schönheit. Dankenswerterweise konnte <strong>die</strong><br />

Aufstellung der Plastik dadurch einschließlich des Sockels mit dem<br />

Namenszug am 8. April 2006 auf dem hiesigen Friedhof abgeschlossen<br />

werden.<br />

Nachdem man sich über einen würdigen Aufstellungsort in Zusammenarbeit<br />

mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung an der Südwand der<br />

Friedhofshalle auf dem Friedhof in „Mitte” geeinigt hatte, konnten<br />

<strong>die</strong> auch noch vorhandenen Keramiksteine des hinter der Figur<br />

stehenden Kreuzes nicht mehr aufgestellt werden, da <strong>die</strong> Breite<br />

des Pfeilers zwischen den Fenstern überschritten würde und auch<br />

<strong>die</strong> verschiedenen Formate wohl <strong>die</strong> Harmonie gestört hätten. Die<br />

Halbplastik wurde mit einer ca. 8 cm starken Halbkehle an <strong>die</strong><br />

Wand der Friedhofskapelle angepaßt. Eine solche Kehle war auch<br />

schon an ihrem ersten Standort erforderlich.<br />

Da, wie schon erwähnt, keine Dokumentation des Denkmales vorliegt,<br />

läßt sich an Hand der existierenden Fotos von Herrn Bönisch<br />

aus dem Jahre 1983 folgender Aufbau des auf dem o. g. Friedhof<br />

gestandenen Denkmals erkennen: Die mit 1,98 m überlebensgroße<br />

Halbplastik steht barfuß auf einem 8 cm hohen anmode-lierten<br />

Sockel, welcher dann auf dem 0, 36 m hohem rotbraunen So-ckel<br />

mit dem Schriftzug aufsetzte. Die Plastik war auf ein dahinter stehendes<br />

Kreuz aus großformatigen, strukturierten Formsteinen aus<br />

Keramik angesetzt. Das Kreuz hatte zu seinem sehr breiten Schaft<br />

nur sehr kurze angedeutete Armbalken. Linksseitig liegt neben dem<br />

Kreuz eine ca. 0,8 m breite<br />

Keramikplatte, an welche <strong>die</strong><br />

Keramiktafel angelehnt war,<br />

<strong>die</strong> in erhabener Schrift, wie<br />

schon erwähnt, den Namen<br />

und <strong>die</strong> Lebensdaten der Verstorbenen<br />

trug.<br />

Den einzigen Hinweis über<br />

den Schöpfer <strong>die</strong>ses Denkmales<br />

habe ich in dem Artikel<br />

„Was ein Friedhof berichtet”<br />

von Martin Scherzberg aus<br />

dem Jahre 1990 gefunden. Er<br />

schreibt dort: „Eine Frauenplastik, lebensgroß, schaut uns ernst<br />

an. Aus der Grabinschrift des in Ton geformten von Karl August,<br />

Bückgen, geschaffenen Standbildes ging hervor, daß <strong>die</strong> Frau im<br />

blühenden Alter von 21 Jahren aus dem Leben gerissen wurde.”<br />

Hier irrte der Verfasser mit der Altersangabe, es waren nur knapp<br />

20 Jahre, auch <strong>die</strong> Größe wurde etwas überschätzt.<br />

Karl August war der Schöpfer <strong>die</strong>ses Denkmales. Er war Architekt<br />

bei der ILSE,.Bergbau-AG. Hier war er in der Keramikabteilung <strong>für</strong><br />

den Entwurf, <strong>die</strong> Ausführung und <strong>die</strong> Baudurchführung von Erzeugnissen<br />

<strong>die</strong>ser Abteilung verantwortlich. Von Ihm stammten<br />

nicht nur <strong>die</strong> Grabdenkmale der Familien Mehlisch-Perschnik und


26 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06<br />

Schulz-Wendt auf unseren Friedhöfen sondern auch Denkmale in<br />

anderen Orten. Zu den weiteren Arbeiten gehörte unter anderen<br />

der Kamin im Gutshaus von Lindchen. Die Pläne zum Bau des<br />

Jugendheimes 1938 in Bückgen, später SED-Parteischule, stammten<br />

ebenfalls von ihm. Hier war er auch gleichzeitig Bauleiter. Beim<br />

Wettbewerb 1948 um das Wappen von <strong>Großräschen</strong> erhielt er den<br />

3. Preis und beim Wettbewerb zur Gestaltung der „Mauß-Ecke”<br />

gehörte er ebenfalls zu den Preisträgern. Auch stammten <strong>die</strong> Entwürfe<br />

einiger Häuser von ihm. Nach 1945 war er bei der Bauunion<br />

beschäftigt und auch am Aufbau der Brikettfabrik „Sonne” beteiligt.<br />

Danach gehörte er zur Bauunion Cottbus. 1965 zog er nach<br />

Dresden zu seinem Sohn, wo er auch im April 1980 verstarb. Geboren<br />

wurde er am 14.10 1898. In <strong>Großräschen</strong> wohnte er in der<br />

„Chaussee” 82a, jetzt Caulauer Straße 62, danach gegenüber dem<br />

Ledigenheim und am Hugoschacht. Seine Frau Hedwig, geb. Weiß,<br />

ist als Heimatdichterin hier in <strong>Großräschen</strong> bekannt geworden.<br />

Aussagen zum Modelleur ergaben sich aus einem Passelspiel der<br />

vielen Befragten ehemaligen Mitarbeitern der Ziegelei. Wertvolle<br />

Hinweise bekam ich von Dora Liersch aus Cottbus. Der Bildhauer<br />

Alfred Paulick wurde am 7.11.1888 geboren und starb am<br />

11.04.1973 in Cottbus, wo er auf dem Nordfriedhof beigesetzt<br />

wurde. Sein Denkmal wurde erst in den letzten Jahren entfernt.<br />

Auf der Todesanzeige, aufgegeben von seiner Ehefrau, seinem<br />

Sohn Fritz und den beiden Enkelkindern wird um eine Beisetzung<br />

in aller Stille gebeten. Paulicks Vater hatte ein Baugeschäft und<br />

zwei sehr schöne Häuser am Damaschkeplatz, wo er auch wohnte.<br />

Hier war er auch freischaffend tätig.<br />

Paulick war nach mehren Aussagen nur auftragsweise bei der ILSE<br />

beschäftigt. Wenn er an Vorhaben arbeitete, und es waren viele,<br />

wohnte er in der Kaiserkrone (ehemaliges Klubhaus Tatkraft). Zu<br />

seinen in <strong>Großräschen</strong> noch zu sehenden Arbeiten gehören u.a.<br />

<strong>die</strong> Figuren des Kandelabers an der Einmündung der Barziger Straße<br />

(Mauß-Ecke),so wie <strong>die</strong> Keramiken am Gymnasium, welche er<br />

nach den Emblemen modellierte. Frau Ursula Richter stellte ein<br />

Foto des ehemaligen Formerkollektives des Werkes I, welches am<br />

22.Mai 1959 aufgenommen wurde, zur Verfügung. Es konnten alle<br />

Namen ermittelt werden.<br />

Herzlichen Dank an jene, welche mir mit angestrengtem Nachdenken<br />

doch noch <strong>die</strong>se oder jene Frage beantworten konnten.<br />

Noch eine Bemerkung: Es ist schade, trotz der lange zurückliegenden<br />

Zeit, daß nur zwei schriftliche Anmerkungen und <strong>die</strong> mündliche<br />

Mitteilung von Frau Charlotte Wellnitz zu dem Aufruf im Amtsblatt<br />

zu <strong>die</strong>sem Vorhaben eingegangen sind. Wir haben noch so<br />

viel aufzuarbeiten. Lassen Sie uns bei weiteren Aufrufen nicht im<br />

Stich. Wer kann noch etwas zur Brauerei auf dem Marktplatz und<br />

der Schultheiß-Brauerei beitragen? Diese Bitte spreche ich auch<br />

<strong>für</strong> den Chronikbeirat aus.<br />

<strong>Großräschen</strong>, im September 2006<br />

Hans-Joachim Grune<br />

Veranstaltungen und Termine<br />

Veranstaltungsinformationen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großräschen</strong> <strong>für</strong> den Monat November 2006<br />

Andy Borg begeistert gefeiert<br />

Als großer Anziehungsmagnet entpuppte<br />

sich der bekannte österreichische<br />

Schlagerstar am vergangenen<br />

Wochenende im <strong>Großräschen</strong>er Kurmärker.<br />

Organisiert vom Gewerbeverein<br />

begeisterte Andy Borg nicht nur<br />

mit seinem Gesang. Er verkörperte<br />

auch <strong>die</strong> Rolle als Conferencier - mit<br />

einigen Nadelspitzen wie „ein See<br />

ohne Wasser” oder 1992 war´s. Da<br />

war der Entertainer schon einmal in<br />

<strong>Großräschen</strong>. Das <strong>Stadt</strong>fest fand damals<br />

auf dem Sportplatzgelände statt. Die Bühne war auf dem<br />

Hartplatz aufgebaut worden. „Liebe <strong>Großräschen</strong>er, ohne Euch<br />

zu nahe treten zu wollen. Ich holte mir dort staubige Füße”. Natürlich<br />

fehlte auch an <strong>die</strong>sem Abend das Quäntchen Selbstironie nicht.<br />

Mit Charme führte er so eine knappe Stunde durch das Programm<br />

und viele Besucher im ausverkauften „Kurmärker” konnten es gar<br />

nicht fassen, dass <strong>die</strong> Stunde wie im Flug vergangen war. Anschließend<br />

kam dann noch eine Stunde Schwerstarbeit auf ihn<br />

zu. Er erfüllte allen Autogrammwünsche restlos und stand <strong>für</strong> Fotos<br />

mit seinen Fans zur Verfügung. Für seinen Beliebtheitsgrad an<br />

<strong>die</strong>sem Abend sprach, dass nicht nur Fangruppen aus dem Sächsischen<br />

angereist waren, dass er neben dem Blumenpräsent von<br />

Thomas Adam, dem Gewerbevereinsvorsitzenden, Präsente und<br />

Blumen von dem begeisterten Publikum erhielt. Zuvor hatte es<br />

Rolf Hartge schon in einem 30-minütigen Programm mit Schlagern<br />

aus den 70er und 80er Jahren verstanden, <strong>die</strong> Stimmung anzufachen.<br />

Peter Schmaler<br />

Sonstiges<br />

Frauen- und KinderSchutzhaus Lauchhammer<br />

Mobile Beratung des Frauen- und KinderSchutzhauses<br />

Eine Mitarbeiterin des Frauen- und KinderSchutzhauses hilft Ihnen<br />

und berät Sie an folgendem Termin: Montag, den 04.12.2006 von<br />

13:00 bis 15:00 Uhr im Arbeitslosenzentrum, Gartenstraße 1,<br />

Zimmer 6<br />

Die Beratung ist kostenlos und anonym. Sie kann Frauen und<br />

Mädchen helfen, Wege aus schwierigen Lebenssituationen zu<br />

finden – durch:<br />

- Möglichkeit offen zu reden<br />

- Hilfe bei seelischer und körperlicher Misshandlung<br />

- Klärung bei Fragen zur Trennung, Scheidung, Unterhalt,<br />

finanzielle Absicherung, Wohnungssuche usw.<br />

- Vermittlung weiterer Hilfsangebote<br />

Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperlicher<br />

Misshandlung sofort unter Telefon 03574/2693 Unterkunft und


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 27<br />

Beratung im Frauen- und KinderSchutzhaus. Die Vermittlung erfolgt<br />

in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen über <strong>die</strong> Polizeiwache<br />

Lauchhammer Tel. 03574/76 50 oder den Notruf 110.<br />

Soziale Hilfen im Polizeiwachbereich:<br />

- Notruf: 110<br />

- Polizeiwache Lauchhammer: Tel. (03574) 7650<br />

- Polizeiwache Senftenberg: Tel: (03573) 880<br />

Familien, Eltern, Paare, Alleinerziehende – Erziehung,<br />

Trennung, Scheidung<br />

- Jugendamt: Tel. (03573) 360-132 bis 147<br />

- Erziehungs- und Familienberatung: Tel. (03573) 2183<br />

- Pro Familia: Tel. (03573) 794930<br />

Kinder in Not<br />

- Kinder- und Jugendnot<strong>die</strong>nst: Tel. (03574) 2545<br />

- Schulsozialarbeiterinnen: Tel. (03574) 2183, 0177-6156200,<br />

(03573) 62074<br />

- Kinder- und Jugendtelefon des Kinderschutzbundes: Tel.<br />

0800 1110333 (Mo - Fr 15:00 bis 19:00 Uhr)<br />

Seelisch und körperliche Misshandlung<br />

- www.frauenhaus-osl.de<br />

- Frauen und Kinderschutzhaus: Tel. (03574) 2693<br />

(Beratung und Unterkunft)<br />

Opfer von Straftaten<br />

- Opferberatung: Tel. (03573) 140334<br />

- Weißer Ring e.V.: Tel. (03542) 83801, 01803 – 343434<br />

<strong>Großräschen</strong>er Weihnachtsmarkt<br />

9. & 10. Dezember 2006<br />

Samstag, 09.12.2006<br />

10:30 Uhr Einweihung des neugestalteten Marktplatzes und Eröffnung<br />

des Weihnachtsfestes durch den Bürgermeister.<br />

Musikalisch umrahmt vom <strong>Großräschen</strong>er Fanfarenzug<br />

Anschnitt des Riesenstollens auf dem Marktplatz<br />

ab 11 Uhr Beginn des Markttreibens auf „Wettig’s Hof” (bis 20 Uhr)<br />

11:30 Uhr Programm der Kita „Kunterbunt” auf der Bühne<br />

14 Uhr Programm der Pestalozzi-Grundschule<br />

15:30 Uhr Besuch des Weihnachtsmannes und seiner Wichtel<br />

16 Uhr Programm des GCC e.V. „Rot – Weiß”<br />

16:45 Uhr „Märchenraten <strong>für</strong> Erwachsene” Teil 1<br />

<strong>Großräschen</strong> sucht <strong>die</strong> Märchenexpertin bzw. den Märchenexperten<br />

17:15 Uhr Auftritt des <strong>Großräschen</strong>er Chores<br />

18:30 Uhr Weihnachtliches Konzert in der evangelischen Kirche<br />

am Markt<br />

Sonntag, 10.12.2006<br />

ab 11 Uhr Markttreiben auf „Wettig’s Hof” (bis 20 Uhr)<br />

11:30 Uhr Programm der Kita „Zwergenhand” auf der Bühne<br />

14 Uhr Programm der GutsMuths-Grundschule<br />

15 Uhr Programm der Kita „Spatzennest”<br />

15:30 Uhr Besuch des Weihnachtsmannes und seiner Wichtel<br />

15:45 Uhr Modenschau durch „Katrin’s Boutique” <strong>Großräschen</strong><br />

16 Uhr Marionetten-Theater in der <strong>Stadt</strong>bibliothek <strong>Großräschen</strong><br />

mit dem Stück „Kasper und der Riese” (im Kurmärker-Bürgerhaus)<br />

17 Uhr Auswertung & Prämierung der Aktion des „Pet Store”<br />

Geschäftes „<strong>Großräschen</strong> sucht den dicksten und<br />

leichtesten Hund”<br />

17:30 Uhr Märchenraten <strong>für</strong> Erwachsene Teil 2<br />

anschl. Prämierung von <strong>Großräschen</strong>s Märchenexpertin<br />

bzw. Märchenexperten<br />

18:30 Uhr Weihnachtliches Konzert in der evangelischen Kirche<br />

am Markt<br />

an beiden Tagen<br />

Marktplatz Schausteller Frank aus Potsdam<br />

Wettig’s Hof Märchenzelt des OASE <strong>Großräschen</strong> e.V.<br />

Fa. „Pet Store” sucht den dicksten und den<br />

leichtesten Hund von <strong>Großräschen</strong><br />

Foyer der Kur- Stand der Oberschule <strong>Großräschen</strong> zum Thema<br />

märker-Saales „Märchenhaftes”<br />

Infostand der <strong>Stadt</strong> und des Kulturfördervereins<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> e.V.<br />

Hier ist der Erwerb von Eintrittskarten <strong>für</strong> Veranstaltungen<br />

im Kurmärker-Saal möglich.<br />

Kurmärker-Saal Modelleisenbahnausstellung (Eingang von der<br />

R.-Breitscheid-Straße)<br />

Postkarten- und Briefmarkenausstellung von<br />

Dieter Jedrzejczak<br />

Samstag von 14 – 17 Uhr<br />

Schülercafé der PestalozziGrundschule<br />

Sonntag von 14 – 17 Uhr<br />

Schülercafé der GutsMuths-Grundschule<br />

Kurmärker-Bür- 11 – 18 Uhr<br />

gerhaus, Begeg- Verkauf von Keramikprodukten der<br />

nungsstätte Töpferei Barchmann aus Puschwitz/<br />

„Gute Stube” Oberlausitz<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern<br />

<strong>Großräschen</strong>s sowie allen Gästen aus nah und fern besinnliche<br />

Stunden beim traditionellen „<strong>Großräschen</strong>er Weihnachtsfest”.<br />

Parkmöglichkeiten:<br />

Seestraße am SPAR-Markt • Neue Straße unbefestigter Parkplatz<br />

IMPRESSUM<br />

Anzeigen<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> den redaktionellen Teil:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong>, Der Bürgermeister<br />

Druck:<br />

DRUCK + SATZ, 01983 <strong>Großräschen</strong>, Freienhufener Straße 4<br />

Telefon 035753 5646, Telefax 035753 17700<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> den Anzeigenteil:<br />

Fa. DRUCK + SATZ, Telefon 035753 5646, Telefax 035753 17700<br />

Verteilung in jeden Haushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong><br />

Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verteilung:<br />

Presseservice Jahn, <strong>Stadt</strong>ring 3, 03042 Cottbus<br />

Telefon 0355 4792040, Telefax 0355 4792020<br />

Postversand, sonstiger Bezug über:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong>, Allgemeine Verwaltung<br />

Seestraße 16, 01983 <strong>Großräschen</strong><br />

Für <strong>die</strong> ordnungsgemäße Verteilung übernimmt das Druckhaus keine Gewähr.<br />

Bei Reklamationen wenden Sie sich bitte an <strong>die</strong> zuständige Verteilerfirma.


28 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 29


30 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06


Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06 31


32 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Großräschen</strong> Nr. 07/06

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