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Teilhabeplanung - Landkreis Schwäbisch Hall

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Sozialplanung in der Eingliederungshilfe Seite 7<br />

1 Sozialplanung in der Eingliederungshilfe<br />

1.1 Auftrag und Zielsetzung<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Hall</strong> verfolgt mit seiner Sozialplanung in der Eingliederungshilfe<br />

folgende Ziele:<br />

Überblick über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im <strong>Landkreis</strong><br />

Grundlage für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebotsstruktur im<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

Sicherheit für Bedarfsaussagen und Investitionsentscheidungen<br />

Identifikation von steuerungsrelevanten Bereichen<br />

Initiierung eines kontinuierlichen Planungsprozesses mit allen Beteiligten<br />

Der vorliegende Teilhabeplan bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der Eingliederungshilfe<br />

im Sinne des SGB XII für Menschen mit wesentlicher geistiger und/oder körperlicher<br />

Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Hall</strong>. Neben einer Darstellung des Angebotsbestands<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Hall</strong> sowie der Falldaten der Leistungsberechtigten in<br />

und aus dem <strong>Landkreis</strong> bietet der vorliegende Teilhabeplan eine landkreisspezifische Bedarfsvorausschätzung<br />

und zeigt Handlungsansätze auf, die geeignet sind, das Hilfesystem<br />

der Eingliederungshilfe zukunftsfähig auch unter dem Blickwinkel der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

weiterzuentwickeln. Wie auch im bisherigen Verlauf der Sozialplanung sollen bei<br />

der Vereinbarung und Umsetzung konkreter Maßnahmen alle jetzigen und zukünftigen Leistungserbringer,<br />

andere Leistungsträger, Angehörige und natürlich die betroffenen Menschen<br />

selbst im <strong>Landkreis</strong> aktiv beteiligt werden.<br />

Vom zeitlichen Horizont wurde die Bedarfsprognose für den Zeitraum 2010 bis 2019 getroffen.<br />

Den Beteiligten ist bewusst, dass diese <strong>Teilhabeplanung</strong> in regelmäßigen zeitlichen Abständen<br />

immer wieder auf den Prüfstand muss und auf der Grundlage der dann geltenden<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen und neuesten Daten weiterentwickelt werden muss.<br />

Der Teilhabeplan stellt den Bestand umfassend für Kinder und erwachsene Menschen mit<br />

geistiger und/oder körperlicher Behinderung dar. Die Bedarfsprognose bezieht sich aber<br />

ausschließlich auf erwachsene Menschen mit dieser Behinderungsart.<br />

Für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung wird der Planungsprozess im Laufe<br />

des Jahres 2011 beginnen. Die Planung von Angeboten für Kinder und Jugendliche mit seelischer<br />

Behinderung erfolgt im Bereich der Jugendhilfe nach dem SGB VIII.

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