Teilhabeplanung - Landkreis Schwäbisch Hall
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Sozialplanung in der Eingliederungshilfe Seite 7<br />
1 Sozialplanung in der Eingliederungshilfe<br />
1.1 Auftrag und Zielsetzung<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Hall</strong> verfolgt mit seiner Sozialplanung in der Eingliederungshilfe<br />
folgende Ziele:<br />
Überblick über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im <strong>Landkreis</strong><br />
Grundlage für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebotsstruktur im<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
Sicherheit für Bedarfsaussagen und Investitionsentscheidungen<br />
Identifikation von steuerungsrelevanten Bereichen<br />
Initiierung eines kontinuierlichen Planungsprozesses mit allen Beteiligten<br />
Der vorliegende Teilhabeplan bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der Eingliederungshilfe<br />
im Sinne des SGB XII für Menschen mit wesentlicher geistiger und/oder körperlicher<br />
Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Hall</strong>. Neben einer Darstellung des Angebotsbestands<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Hall</strong> sowie der Falldaten der Leistungsberechtigten in<br />
und aus dem <strong>Landkreis</strong> bietet der vorliegende Teilhabeplan eine landkreisspezifische Bedarfsvorausschätzung<br />
und zeigt Handlungsansätze auf, die geeignet sind, das Hilfesystem<br />
der Eingliederungshilfe zukunftsfähig auch unter dem Blickwinkel der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
weiterzuentwickeln. Wie auch im bisherigen Verlauf der Sozialplanung sollen bei<br />
der Vereinbarung und Umsetzung konkreter Maßnahmen alle jetzigen und zukünftigen Leistungserbringer,<br />
andere Leistungsträger, Angehörige und natürlich die betroffenen Menschen<br />
selbst im <strong>Landkreis</strong> aktiv beteiligt werden.<br />
Vom zeitlichen Horizont wurde die Bedarfsprognose für den Zeitraum 2010 bis 2019 getroffen.<br />
Den Beteiligten ist bewusst, dass diese <strong>Teilhabeplanung</strong> in regelmäßigen zeitlichen Abständen<br />
immer wieder auf den Prüfstand muss und auf der Grundlage der dann geltenden<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen und neuesten Daten weiterentwickelt werden muss.<br />
Der Teilhabeplan stellt den Bestand umfassend für Kinder und erwachsene Menschen mit<br />
geistiger und/oder körperlicher Behinderung dar. Die Bedarfsprognose bezieht sich aber<br />
ausschließlich auf erwachsene Menschen mit dieser Behinderungsart.<br />
Für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung wird der Planungsprozess im Laufe<br />
des Jahres 2011 beginnen. Die Planung von Angeboten für Kinder und Jugendliche mit seelischer<br />
Behinderung erfolgt im Bereich der Jugendhilfe nach dem SGB VIII.