Ausbildungsunterlagen - Sprechfunk -
Ausbildungsunterlagen - Sprechfunk -
Ausbildungsunterlagen - Sprechfunk -
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ausbildungsunterlagen.qxd 24.10.2001 22:22 Seite 17<br />
- 17 -<br />
Unterlagen <strong>Sprechfunk</strong>lehrgang<br />
gen erfolgen. Zunächst wird die Hörkapsel im Handapparat und danach die Abschaltung und stufenweise<br />
Regulierung des Gerätelautsprechers und ggf. auch des Zusatzlautsprechers kontrolliert.<br />
Bei geöffneter Rauschsperre kann noch eine weitere Kontrolle stattfinden:<br />
Das Aussetzen des Empfängerrauschens bei Inbetriebnahme des Senders der anderen <strong>Sprechfunk</strong>anlage<br />
bzw. in der Verkehrsart "Wechselverkehr" der eigenen <strong>Sprechfunk</strong>anlage durch Betätigen der<br />
Sendetaste, gibt Aufschluß über einen intakten Sender.<br />
Reparatur und Wartung durch Fachpersonal<br />
Die Wartung der <strong>Sprechfunk</strong>anlagen durch autorisiertes Fachpersonal zur Erfüllung der postalischen<br />
Auflagen ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Die Ausführung dieser Arbeiten kann vertraglich<br />
geregelt sein. Zu diesem Zweck werden mit entsprechenden Fachfirmen Wartungsverträge<br />
abgeschlossen. Eine solche Regelung ist erfahrungsgemäß sehr praktisch, weil notwendige Reparaturen<br />
Bestandteil der vertraglichen Leistungen sein können.<br />
BOS-<strong>Sprechfunk</strong>anlagen<br />
Alle in der Bundesrepublik Deutschland zu betreibenden Funkanlagen müssen durch das Bundesamt<br />
für Zulassung in der Telekommunikation (BZT) geprüft sein.<br />
Nach der Prüfung durch das BZT wird eine BZT-Prüfnummer erteilt. Funkanlagen mit einer BZT-<br />
Prüfnummer (früher FTZ bzw. ZZF-Nummer) erfüllen drei Mindestanforderungen:<br />
- Garantie einer Mindestübertragungsgüte zwischen Sender und Empfänger<br />
- Erzeugung von keinerlei Störung zu anderen Funkanlagen<br />
- Störungen von anderen Funkanlagen werden normalerweise vermieden<br />
Gemäß Konferenzbeschluß der Innenminister vom 30.04.1976 dürfen ab 1. Juli 1976 im Bereich der<br />
BOS nur noch Funkanlagen, die einer Technischen Richtlinie (TR-BOS) entsprechen, neu angemeldet<br />
werden.<br />
Die "TR-BOS" sind Festlegungen in Bezug auf Eigenschaften der Funkanlagen, elektrische Mindestanforderungen,<br />
Anordnung der Bedienelemente sowie Art und Beschaltung von Steckverbindungen.