Ausgabe 14_2013 vom 19_07_2013 - Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 14_2013 vom 19_07_2013 - Stadt Sandersdorf-Brehna
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DER LINDENSTEIN<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
mit den Ortschaften <strong>Brehna</strong>, Glebitzsch, Heideloh, Petersroda, Ramsin, Renneritz, Roitzsch, Zscherndorf<br />
23. Jahrgang<br />
Nummer <strong>14</strong><br />
Freitag,<br />
<strong>19</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />
AMTLICHER TEIL<br />
Seite 2<br />
NICHTAMTLICHER TEIL<br />
Seite 8<br />
Die nächste <strong>Ausgabe</strong><br />
erscheint am:<br />
Freitag, dem<br />
2. August <strong>2013</strong><br />
Redaktionsschluss<br />
ist am:<br />
Freitag, dem<br />
26. Juli <strong>2013</strong>,<br />
9.00 Uhr<br />
presse@sandersdorf-brehna.de
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 2 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
Beschlussprotokoll<br />
für den <strong>Stadt</strong>rat <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Sitzungsnummer: SR SB - 005/<strong>2013</strong><br />
Sitzung <strong>vom</strong>: 11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong><br />
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Bahnhofstraße<br />
2,<br />
06792 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Öffentliche Sitzung<br />
3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen<br />
Vergabeausschuss <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> am 20.06.<strong>2013</strong><br />
- Vergabe der Bauleistung Sanierung Haus am Park in<br />
Roitzsch, 5. BA - Erneuerung der Heizungsinstallation<br />
DSNR: 044/<strong>2013</strong><br />
BSNR: VA SB - 006/<strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong>rat <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> am 30.05.<strong>2013</strong><br />
- Veräußerung einer Teilfläche des Flurstückes 73/5, Flur 1,<br />
Gemarkung Zscherndorf DSNR: 013/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 021/<strong>2013</strong><br />
- Verkauf einer Teilfläche aus Flur 8 Flst. 132/108 Gem.<br />
Roitzsch DSNR: 036/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 022/<strong>2013</strong><br />
- Verkauf einer Teilfläche aus Flur 10 Flst. 89 Gem. Roitzsch<br />
DSNR: 037/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 023/<strong>2013</strong><br />
- Erwerb einer Teilfläche aus FL 4 Flst. <strong>14</strong>/18 Gem. <strong>Brehna</strong><br />
DSNR: 038/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 024/<strong>2013</strong><br />
- Veräußerung einer Teilfläche Flur 8 Flst. 186/53<br />
DSNR: 039/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 025/<strong>2013</strong><br />
- Veräußerung von 15 Grundstücken im Wohnbaugebiet „Pestalozzistraße“<br />
DSNR: 040/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 026/<strong>2013</strong><br />
- Vergabe der Bauleistung Neubau eines Feuerwehrgebäudes<br />
in <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, OT Glebitzsch (LOS 6 bis 9)<br />
DSNR: 042/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 027/<strong>2013</strong><br />
- Finanzielle Situation der Vetro Solar GmbH gegenüber der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
DSNR: 043/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 028/<strong>2013</strong><br />
6. Ernennung Ortswehrleiter FFW <strong>Sandersdorf</strong> - Berufung<br />
in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit<br />
DSNR: 052/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 031/<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt gemäß<br />
§ 15 Abs. 4 des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes<br />
Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz), in der Fassung der<br />
Bekanntmachung <strong>vom</strong> 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S.<strong>19</strong>0), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes <strong>vom</strong> 17. Februar 2010<br />
(GVBl. LSA S.69), auf Vorschlag der im Einsatzdienst tätigen<br />
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Sandersdorf</strong> und mit Zustimmung<br />
des Kreisbrandmeisters, den OBM Roland Richter mit<br />
Wirkung <strong>vom</strong> 12. Juli <strong>2013</strong> bis zum 28.02.2018 in das Ehrenbeamtenverhältnis<br />
auf Zeit zu berufen.<br />
Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />
7. Ernennung stellvertretender Ortswehrleiter FFW <strong>Sandersdorf</strong><br />
- Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf<br />
Zeit DSNR: 053/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 032/<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt gemäß<br />
§ 15 Abs. 4 des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes<br />
Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz), in der Fassung der<br />
Bekanntmachung <strong>vom</strong> 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S.<strong>19</strong>0), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes <strong>vom</strong> 17. Februar 2010<br />
(GVBl. LSA S.69), auf Vorschlag der im Einsatzdienst tätigen<br />
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Sandersdorf</strong> und mit Zustimmung<br />
des Kreisbrandmeisters, den OLM Volkmar Wilke mit<br />
Wirkung <strong>vom</strong> 12. Juli <strong>2013</strong> bis zum 28.02.2018 in das Ehrenbeamtenverhältnis<br />
auf Zeit zu berufen.<br />
Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />
8. Satzung über die Betreuung von Kindern in den kommunalen<br />
Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
(Betreuungssatzung) DSNR: 045/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 029/<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt die Satzung<br />
über die Betreuung von Kindern in den kommunalen Tageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (Betreuungssatzung) auf<br />
der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von<br />
Kindern in den Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes<br />
Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG - ) <strong>vom</strong> 05.03.03<br />
(GVBL.LSA Nr. 6/03 S. 48) in Verbindung mit §§ 6, 8 und 44 Abs. 3<br />
Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO<br />
LSA) <strong>vom</strong> 10.08.2009, in den jeweils gültigen Fassungen.<br />
Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />
9. Satzung über die Gebühren für die Betreuung von Kindern<br />
in den kommunalen Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (Gebührensatzung)<br />
DSNR: 046/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 030/<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt die Satzung<br />
über die Gebühren für die Betreuung von Kindern in den<br />
kommunalen Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
(Gebührensatzung) auf der Grundlage des § 13 des Gesetzes<br />
zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />
und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz<br />
- KiFöG -) <strong>vom</strong> 05.03.03 (GVBL.LSA Nr. 6/03 S. 48)<br />
i.V. mit §§ 6, 8 und 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für<br />
das Land Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383<br />
und § 90 des Achten Gesetzbuches (SGB VIII <strong>vom</strong> 08.11.<strong>19</strong>98<br />
(BGBL. S. 3546) der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabegesetzes<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) <strong>vom</strong> 13.12.<strong>19</strong>96 (GVBL<br />
S. 405) in den jeweils gültigen Fassungen.<br />
Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />
10. 2. Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher<br />
Gewässer zweiter Ordnung<br />
DSNR: 047/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 033/<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt auf der<br />
Grundlage der §§ 54 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt<br />
(WG LSA) <strong>vom</strong> 16. März 2011 (GVBl. LSA 2011, 492), §§ 4, 6, 44 der<br />
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung<br />
der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 20. Dezember 2011 (GVBl. LSA<br />
S. <strong>14</strong>, 18), und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das<br />
Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong><br />
13. Dezember <strong>19</strong>96 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz<br />
<strong>vom</strong> 02. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 58), die 2. Änderung der<br />
Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher<br />
Gewässer zweiter Ordnung.<br />
Der Beschluss wird mit 16 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und<br />
5 Enthaltungen angenommen.<br />
11. Widmung eine Straße „Auf der Sonnenseite“<br />
DSNR: 054/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 034/<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt gem. §§ 3<br />
Abs. 1 Ziffer 3; 6 Abs. 1 sowie 42 Abs. 1 StrG LSA die Widmung<br />
der Straße „Auf der Sonnenseite“ als Gemeindestraße.<br />
Der Beschluss wird mit 21 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme<br />
angenommen.
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 3 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
12. Außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong> für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - Platz<br />
des Friedens/Neubau Edeka-Markt in <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
und Baumschulenweg/Birkenweg im OT Ramsin<br />
DSNR: 055/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 035/<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt die außerplanmäßige<br />
<strong>Ausgabe</strong> für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, Platz des Friedens/<br />
Neubau Edeka-Markt in <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> und Baumschulenweg/Birkenweg<br />
im OT Ramsin.<br />
Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />
13. Aufhebung des Beschlusses SR SB - 138/2009 Zweckverband<br />
TechnologiePark Mitteldeutschland<br />
DSNR: 056/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 036/<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt die Aufhebung<br />
des Beschlusses SR SB - 138/2009 Mitgliedschaft im<br />
Zweckverband TechnologiePark Mitteldeutschland<br />
Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />
<strong>14</strong>. Abberufung eines Vertreters der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<br />
<strong>Brehna</strong> aus dem Aufsichtsrat der TechnologiePark Mitteldeutschland<br />
Service GmbH (TMS)<br />
DSNR: 062/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 037/<strong>2013</strong><br />
Gemäß § 8 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der Technologie-<br />
Park Mitteldeutschland Service GmbH (TMS) <strong>vom</strong> 31.06.2006 wird<br />
Herr Andy Grabner mit sofortiger Wirkung <strong>vom</strong> Aufsichtsrat der<br />
TechnologiePark Mitteldeutschland Service GmbH (TMS) abberufen.<br />
Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />
15. Berufung eines Vertreters der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
in den Aufsichtsrat der TechnologiePark Mitteldeutschland<br />
Service GmbH (TMS)<br />
DSNR: 063/<strong>2013</strong><br />
BSNR: SR SB - 038/<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> entsendet gemäß § 1<strong>19</strong>, Absatz<br />
1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt<br />
(GO LSA) in Verbindung mit § 8 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages<br />
der TechnologiePark Mitteldeutschland Service<br />
GmbH (TMS) <strong>vom</strong> 31.06.2006 Herrn Ralf Salomon, als Mitglied<br />
in den Aufsichtsrat der TechnologiePark Mitteldeutschland Service<br />
GmbH (TMS) bis zum Ende der Kommunalwahlperiode<br />
Der Beschluss wird mit 17 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen<br />
und 3 Enthaltungen angenommen.<br />
Einladung<br />
zu der Sitzung des Gremiums Ortschaftsrat <strong>Brehna</strong><br />
am 24.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>, um 18:30 Uhr.<br />
Sitzungsnr.: OR BRE - 006/<strong>2013</strong><br />
Sitzungsort: Altes Rathaus, Markt 1, 06796 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
OT <strong>Brehna</strong><br />
Tagesordnung<br />
TOP Betreff DSNR<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Eröffnung und Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der<br />
Tagesordnung<br />
3. Genehmigung der Niederschrift über die vorherige Sitzung<br />
4. Einwohnerfragestunde<br />
5. Beratung über die Betreuung der Mühle in <strong>Brehna</strong><br />
6. Bekanntgaben und Anfragen<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
7. Bekanntgaben und Anfragen<br />
8. Grundstücksangelegenheit 048/<strong>2013</strong><br />
9. Grundstücksangelegenheit 064/<strong>2013</strong><br />
10. Grundstücksangelegenheit<br />
11. Schließung der Sitzung<br />
gez. Leopold Böhm, Ortsbürgermeister<br />
Einladung<br />
zu der Sitzung des Gremiums Vergabeausschuss <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
am 25.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>, um 17:00 Uhr.<br />
Sitzungsnr.: VA SB - 003/<strong>2013</strong><br />
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Bahnhofstraße 2,<br />
06792 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Tagesordnung<br />
TOP Betreff DSNR<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Eröffnung und Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung<br />
der Tagesordnung<br />
3. Genehmigung der Niederschrift über die vorherige Sitzung<br />
4. Bekanntgaben und Anfragen<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
5. Bekanntgaben und Anfragen<br />
6. Vergabeentscheidung 065/<strong>2013</strong><br />
7. Schließung der Sitzung<br />
gez. Gerhard Jahnke, Vorsitzender<br />
Satzung über die Betreuung von Kindern<br />
in den kommunalen Tageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
(Betreuungssatzung)<br />
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Betreuung<br />
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes<br />
Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG -) <strong>vom</strong><br />
05.03.03 (GVBL. LSA Nr. 6/03 S. 48) in Verbindung mit §§ 6, 8<br />
und 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt<br />
(GO LSA) <strong>vom</strong> 10.08.2009, in den jeweils gültigen<br />
Fassungen hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> am<br />
11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> folgende Satzung über die Betreuung von Kindern<br />
in den kommunalen Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<br />
<strong>Brehna</strong> (Betreuungssatzung) beschlossen:<br />
§ 1<br />
Begriffsbestimmung<br />
(1) Tageseinrichtungen sind eigenständige sozialpädagogisch<br />
orientierte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen<br />
sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten.<br />
(2) Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sind Tageseinrichtungen<br />
als kombinierte Einrichtungen, in denen Kinder<br />
unter 3 Jahren und Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der<br />
Schulpflicht betreut werden sowie Horte für Schulkinder. Tageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sind die integrative<br />
Tagesstätte „Glückspilz“, <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, die Tagesstätte<br />
„Pfingstanger“ <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, die Tagesstätte „Max und<br />
Moritz“ mit Außenstelle Hort OT Zscherndorf, die Tagesstätte<br />
„Sonnenschein“ OT Ramsin sowie der Hort an der Grundschule<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, die Tagesstätte „Borstel“ OT<br />
<strong>Brehna</strong>, der Hort an der Grundschule OT <strong>Brehna</strong> und die Tagesstätte<br />
„Villa Kunterbunt“ OT Roitzsch.<br />
§ 2<br />
Anspruch auf Kinderbetreuung<br />
(1) Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang<br />
Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>.<br />
(2) Wenn die nach Betriebserlaubnis festgelegte Kapazität der jeweiligen<br />
Einrichtung erreicht ist, sind keine Plätze verfügbar. Weitere<br />
Aufnahmen können grundsätzlich erst nach Freiwerden von<br />
Plätzen erfolgen. Angebote, Kinder nicht in die Wunscheinrichtung,<br />
sondern auch in andere zur <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> gehörenden<br />
Einrichtungen einzuweisen, sind den Eltern zu unterbreiten.
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 4 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
(3) Die Betreuung des/r Kindes/r erfolgt nach schriftlicher Anmeldung<br />
durch Abschluss eines schriftlichen Betreuungsvertrages/Gebührenbescheid<br />
zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
und den Erziehungsberechtigten. Der Gebührenbescheid<br />
ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Mit der Anmeldung<br />
erkennen die Erziehungsberechtigten die Betreuungssatzung,<br />
die Gebührensatzung die Konzeption der betreffenden Tageseinrichtung<br />
sowie die Hausordnung der Tageseinrichtung an.<br />
(4) Ein ganztägiger Platz umfasst für Kinder bis zum Beginn der<br />
Schulpflicht ein Förderungs- und Betreuungsangebot bis zu 10<br />
Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden. Für<br />
Schulkinder umfasst ein ganztägiger Platz ein Förderungs- und<br />
Betreuungsangebot von 6 Stunden je Schultag. Eine Hortbetreuung<br />
während der Unterrichtszeit ist nicht möglich.<br />
(5) Der Anspruch nach den Absätzen 1 und 2 gilt als erfüllt, wenn<br />
ein Platz in einer für Kinder zumutbar erreichbaren Tageseinrichtung<br />
angeboten wird.<br />
(6) Sofern in die Tageseinrichtung ein Kind aufgenommen werden<br />
soll, das in einem anderen Ort als den Sitz der Tageseinrichtung<br />
seinen Wohnsitz hat, muss die Herkunftsgemeinde den<br />
Platz nach den Regelungen des KiFöG finanzieren. Die betreffende<br />
Wohnsitzgemeinde ist grundsätzlich für die Festsetzung<br />
und Erhebung des Kostenbeitrages zuständig.<br />
(7) Kinder unter 3 Jahren sind Kinder im Alter von 0 bis zur Vollendung<br />
des 3. Lebensjahres. Änderungen werden in dem (darauffolgenden)<br />
Monat, in dem sie eintreten, wirksam. Der Betreuungsvertrag für Kinder<br />
von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht endet spätestens<br />
zum 01.08. des Jahres, in dem sie in die Schule eintreten.<br />
§ 3<br />
Pflichten der Erziehungsberechtigten<br />
(1) Die Erziehungsberechtigten übergeben das/die Kind/er zu<br />
Beginn der Betreuungszeit dem Fachpersonal und holen sie<br />
nach Beendigung der Betreuungszeit beim Fachpersonal in der<br />
Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Fachpersonals<br />
beginnt mit der Begrüßung des/r Kindes/r durch das Fachpersonal<br />
der Tageseinrichtung im Gebäude oder dem Grundstück der<br />
Einrichtung und endet mit der Übernahme des/r Kindes/r durch<br />
die Eltern oder abholberechtigten Personen bzw. beim Verlassen<br />
des Gebäudes bzw. des Grundstücks.<br />
(2) Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des/r<br />
Kindes/r in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung<br />
des/r Kindes/r berechtigt ist. Diese Erklärung kann jederzeit<br />
schriftlich widerrufen werden.<br />
(3) Sollen Hortkinder den Heimweg allein antreten, bedarf es<br />
einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber<br />
der Leitung der Einrichtung. Kinder unter 3 Jahren und<br />
Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht dürfen den<br />
Heimweg nicht allein antreten.<br />
(4) Die Abwesenheit des Kindes ist unverzüglich, bis 8.30 Uhr,<br />
der leitenden Fachkraft der Tageseinrichtung mitzuteilen.<br />
§ 4<br />
Elternbeirat<br />
Für die Tageseinrichtung ist nach dem KiFöG ein Elternbeirat zu<br />
bilden, der nach § <strong>19</strong> KiFöG in wesentlichen Angelegenheiten<br />
der Tageseinrichtung mitwirken und beteiligt werden soll. Der<br />
Elternbeirat kann sich eine eigene Ordnung geben.<br />
§ 5<br />
Medizinische Betreuung<br />
(1) Jedes Kind ist unmittelbar, jedoch maximal 3 Wochen vor seiner<br />
Aufnahme in die Tageseinrichtung, ärztlich zu untersuchen.<br />
Dies ist durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die<br />
gesundheitliche Eignung zum Besuch der Kindertageseinrichtung<br />
nachzuweisen. Kinder, die an ansteckenden Krankheiten<br />
werden nicht angenommen.<br />
(2) Gleiches gilt, wenn ein Kind eine Tageseinrichtung aufgrund<br />
ärztlicher Verordnung zeitweise nicht nutzen kann und nach Beendigung<br />
der Erkrankung wieder in die Tageseinrichtung aufgenommen<br />
werden soll.<br />
Entstehende Kosten für die ärztliche Bescheinigung sind von<br />
den Erziehungsberechtigten zu tragen.<br />
§ 6<br />
Erkrankung des Kindes<br />
(1) Kann das Kind aufgrund ärztlicher Verordnung oder der Einschätzung<br />
der Erziehungsberechtigten wegen Krankheit nicht<br />
besuchen, ist die leitende Fachkraft umgehend über das Fehlen<br />
des Kindes und die voraussichtliche Fehlzeit zu informieren.<br />
(2) Stellt die Fachkraft bei der morgendlichen Annahme des/r<br />
Kindes/r in der Einrichtung fest, dass sein Allgemeinbefinden erheblich<br />
gestört ist und die Eignung für den Besuch der Tageseinrichtung<br />
in Frage steht, so kann sie die Annahme des/r Kindes/r<br />
von der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung abhängig machen,<br />
welche die Unbedenklichkeit des Einrichtungsbesuches<br />
bestätigt. Die Erziehungsberechtigten haben jedes Verdachtsmoment<br />
einer Erkrankung des/r Kindes/r bei der morgendlichen<br />
Abgabe der Kinder der Fachkraft mitzuteilen.<br />
(3) Tritt während des Besuches der Tageseinrichtung eine Erkrankung<br />
des/r Kindes/r wie unter Abs. 2 beschrieben, zum Vorschein,<br />
kann die leitende Fachkraft die Erziehungsberechtigten<br />
informieren und sie auffordern, das/die Kind/er umgehend abzuholen.<br />
(4) Die Fachkraft ist zur Verweigerung der Annahme des/r<br />
Kindes/r bzw. zur Aufforderung verpflichtet, wenn der begründete<br />
Verdacht besteht, dass das/die Kind/er an einer ernsten,<br />
ansteckenden Krankheit leiden. Insbesondere betrifft es die<br />
Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen.<br />
(5) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, beim Verdacht<br />
oder Auftreten ansteckender Krankheiten bei dem/n Kind/ern<br />
oder bei mit dem/n Kind/ern in häuslicher Gemeinschaft lebender<br />
Personen umgehend die leitende Fachkraft zu informieren.<br />
Bei Verdacht oder Auftreten von Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz<br />
fallen, hat die leitende Fachkraft unverzüglich<br />
dem Gesundheitsamt Meldung zu erstatten.<br />
(6) Kann ein Kind trotz Erkrankung die Tageseinrichtung besuchen,<br />
werden verschreibungspflichtige Medikamente dem Kind<br />
nur nach Vorlage einer diesbezüglichen ärztlichen Anordnung<br />
verabreicht. Apothekenpflichtige bzw. frei verkäufliche Medikamente<br />
werden dem Kind nur nach ausdrücklicher schriftlicher<br />
Beauftragung durch die Erziehungsberechtigten verabreicht. Die<br />
Erziehungsberechtigten haben die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
insoweit von jeglicher Haftung freizustellen.<br />
§ 7<br />
Versicherung<br />
(1) In den Tageseinrichtungen gilt für alle Kinder bis zum vollendeten<br />
<strong>14</strong>. Lebensjahr Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8a<br />
SGB VII. Der Versicherungsschutz besteht für alle Kinder, die eine<br />
entsprechende Einrichtung offiziell und regelmäßig (d.h. mit Anmeldung<br />
und Elternbeitrag) besuchen und voll in das Gruppenleben<br />
integriert sind. Der Umfang des Versicherungsschutzes erstreckt<br />
sich auf alle Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Besuch<br />
der Tageseinrichtung oder des Hortes im Zusammenhang stehen.<br />
Es gilt der Grundsatz, dass die Wege zur und von der versicherten<br />
Tätigkeit versichert sind (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII).<br />
(2) Jeder Unfall, der einen Personen- und/oder Sachschaden mit<br />
sich bringt, ist unverzüglich der leitenden Fachkraft zu melden.<br />
(3) In jeder Einrichtung ist durch die leitende Fachkraft ein Unfallbuch<br />
zu führen, in dem jeder Unfall zu dokumentieren und durch die das<br />
Kind abholenden Erziehungsberechtigten gegenzuzeichnen ist.<br />
§ 8<br />
An- und Abmeldung<br />
(1) Die Erziehungsberechtigten haben ein Recht auf laufende Anmeldung<br />
ihres/er Kindes/er in die Tageseinrichtungen. Über die<br />
Aufnahme entscheidet der Träger. Die Aufnahme erfolgt durch<br />
Abschluss eines Vertrages zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<br />
<strong>Brehna</strong> und den Erziehungsberechtigten.<br />
(2) Die Abmeldung der Kinder/des Kindes ist nur zum 31.01.<br />
bzw. 31.<strong>07</strong>. des laufenden Jahres möglich. Die Abmeldung<br />
muss 4 Wochen vor Beendigung des Vertrages bei der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, SG Jugend und Soziales, Kindertagesstätten,<br />
vorliegen.
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 5 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Eine vorzeitige Abmeldung aus wichtigen Gründen muss spätestens<br />
bis zum 15. des Vormonats zum Ende des Folgemonats<br />
erfolgen. Ausnahmen sind zu begründen und vorzeitige Abmeldungen<br />
möglich.<br />
§ 9<br />
Öffnungs- und Betreuungszeiten<br />
(1) Die Tageseinrichtungen sind unter Berücksichtigung des KiFöG<br />
an Werktagen in der Regel von montags bis freitags von 6.00 Uhr<br />
bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Horte Grundschule <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
und Außentelle OT Zscherndorf öffnen von 6.00 Uhr bis 17.30 Uhr,<br />
der Hort Grundschule OT <strong>Brehna</strong> von 6.00 Uhr bis 17.30 Uhr. In<br />
den Schulferien öffnen die Horte in der Zeit von 6.00 Uhr bis<br />
17.00 Uhr. An Feiertagen und an Wochenenden sind die Tagesstätten<br />
und Horte geschlossen. Eine Ausnahme bildet die integrative<br />
Kindertagesstätte „Glückspilz“ <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>. Diese<br />
ist an allen Tagen des Jahres geöffnet, sofern ein entsprechender<br />
Bedarf angemeldet ist. Es werden tägliche Sonderöffnungszeiten<br />
bzw. Sonderbetreuungszeiten angeboten. Die Sonderöffnungszeiten<br />
bzw. Sonderbetreuungszeiten sind allen Erziehungsberechtigten<br />
vorbehalten, die aussagekräftige Unterlagen, wie z.B. einen<br />
Nachweis des Arbeitgebers über eine Tätigkeit im Schichtbetrieb/<br />
Sonderarbeitszeiten beibringen können. Wird der geforderte Nachweis<br />
erbracht, kann das Kind vor 6.00 Uhr und nach der offiziellen<br />
Schließung der Tageseinrichtung sowie an Wochenenden, Sonnund<br />
Feiertagen in der Tageseinrichtung betreut werden.<br />
(2) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> ist berechtigt, die Tageseinrichtungen<br />
zeitweilig, z.B. an Brückentagen und zwischen<br />
Weihnachten und Neujahr, zu schließen. Die Schließzeiten und<br />
Schließtage sind durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> festzulegen<br />
und den Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Eine<br />
der Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> ist während<br />
der Schließzeiten und Schließtage grundsätzlich zu öffnen.<br />
(3) Mit der Anmeldung des Kindes haben sich die Erziehungsberechtigten<br />
zu den Betreuungszeiten und den gewöhnlichen<br />
täglichen Hol- und Bringezeiten festzulegen.<br />
(4) In den Tageseinrichtungen werden für Kinder unter 3 Jahren<br />
und für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht täglich folgende<br />
Betreuungsstunden angeboten: 5 Stunden, 7 Stunden, 8 Stunden,<br />
9 Stunden und 10 Stunden.<br />
(5) Für Schulkinder werden folgende Betreuungsstunden angeboten:<br />
1,5 Stunden (Frühhort), 3 Stunden, 4,5 Stunden, 6 Stunden.<br />
(6) Die Kontrolle der Einhaltung der Betreuungszeiten obliegt der<br />
Leitung der Tageseinrichtung.<br />
(7) Kinder unter 3 Jahren und Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht<br />
sind regelmäßig und täglich bis spätestens 8.30 Uhr in die<br />
Tageseinrichtung zu bringen. Ausnahmen sind möglich und mit<br />
der Leiterin abzusprechen.<br />
§ 10<br />
Betreuung behinderter Kinder<br />
(1) Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch, gemeinsam<br />
mit Kindern ohne Behinderung, in Tageseinrichtungen gefördert<br />
und betreut zu werden. Näheres regelt der § 8 KiFöG nach § 35<br />
a Achtes Buch Sozialgesetzbuch oder nach §§ 53 und 54 Zwölftes<br />
Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 2<br />
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.<br />
(2) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> bietet in der Kindertagesstätte<br />
„Glückspilz“ 4 integrative Plätze für Kinder mit Behinderungen<br />
an. Die Konzeption dieser Kindertageseinrichtung ist speziell auf<br />
die gemeinsame Arbeit mit Kindern mit einer Behinderung und<br />
Kindern ohne Behinderung (Regelkinder) ausgerichtet.<br />
§ 11<br />
Aufbewahrung von Gegenständen<br />
Für Kinderwagen und darin aufbewahrte Gegenstände sowie<br />
sonstige persönliche Dinge (Spielzeug, Schmuck) übernimmt die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> keine Haftung. Besteht die Möglichkeit,<br />
dass von diesen Gegenständen Gefährdungen für andere<br />
Kinder ausgehen, kann die Leiterin/Betreuungspersonal die Erziehungsberechtigten<br />
auffordern, diese wieder mitzunehmen. Anderenfalls<br />
kann sie diese Gegenstände ohne Haftung aufbewahren.<br />
§ 12<br />
Essenversorgung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sichert auf Wunsch der Erziehungsberechtigten<br />
die Bereitstellung einer kindgerechten warmen<br />
Mittagsmahlzeit ab. Die Abrechnung der Kosten dieser Mittagsmahlzeit<br />
erfolgt direkt über den Anbieter.<br />
In der integrativen Kindertagesstätte „Glückspilz“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> wird Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen,<br />
Vesper), angeboten. Die Abrechnung der Kosten der Essenversorgung<br />
erfolgt ebenfalls direkt über den Anbieter.<br />
§ 13<br />
Erlöschen des Anspruchs<br />
(1) Der Anspruch auf Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> erlischt mit der Abmeldung<br />
des Kindes.<br />
(2) Wenn die Zahlung der Gebührenschuld für zwei aufeinander<br />
folgende Monate nicht bzw. nicht in voller Höhe erfolgt ist, kann<br />
das Kind, für das die Gebührenschuld eingetreten ist, von der<br />
Nutzung der Tageseinrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
ausgeschlossen werden. Die Erziehungsberechtigten bleiben<br />
bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses des Kindes gebührenpflichtig.<br />
Eine Neuanmeldung eines Platzes ist nur nach vollständiger<br />
Schuldentilgung möglich.<br />
(3) Auch bei anderweitig wiederholtem Verstoß gegen diese Satzung<br />
oder die jeweilige Hausordnung kann ein Kind von der Benutzung<br />
der Tageseinrichtung ausgeschlossen werden.<br />
(4)Bei dauerhafter Nichtnutzung des vorgehaltenen Betreuungsplatzes<br />
in der Tageseinrichtung durch ein Kind über einen Zeitraum<br />
von 2 Monaten hinaus, ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
berechtigt, eine Abmeldung vorzunehmen.<br />
§ <strong>14</strong><br />
Gebühren<br />
Die Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen der Tageseinrichtungen<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> ist gebührenpflichtig.<br />
Näheres wird geregelt in der Satzung über die Gebühren für die<br />
Betreuung von Kindern in den kommunalen Tageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, (Gebührensatzung).<br />
§ 15<br />
Gespeicherte Daten und Weitergabe von Daten<br />
(1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in eine Tageseinrichtung<br />
sowie die Erhebung der Kostenbeiträge habe<br />
die Erziehungsberechtigten nach § 60 SGB 1 eine Mitwirkungspflicht.<br />
Durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> werden daher folgende<br />
personenbezogene Daten erhoben und in automatisierte<br />
Dateien gespeichert: a) Allgemeine Daten: Name und Anschrift<br />
der Erziehungsberechtigten und des/r Kindes/r, Geburtsdaten<br />
aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen<br />
Daten, b) Kostenbeitrag, c) Gebührensatzung.<br />
(2) Die Löschung der Daten erfolgt 5 Jahre nach Abmeldung/<br />
Ausschluss des/r Kindes/r aus der Tageseinrichtung.<br />
(3) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> ist berechtigt, die erhobenen<br />
und gespeicherten Daten dem örtlichen Träger der öffentlichen<br />
Jugendhilfe zum Zwecke der Finanzplanung bereitzustellen.<br />
(4) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> darf auch, alle für die Zusammenarbeit<br />
mit der Grundschule notwendige Daten an die Schulleitung<br />
weitergeben.<br />
§ 16<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung über die Betreuung von Kindern in den kommunalen<br />
Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (Betreuungssatzung)<br />
tritt am 01. August <strong>2013</strong> in Kraft.<br />
Die Satzung über die Betreuung von Kinder in den kommunalen<br />
Kindertageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (KiTa<br />
Satzung) <strong>vom</strong> 01.08.2010 tritt zum 01. August <strong>2013</strong> außer Kraft.<br />
Die Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte „Borstel“<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Brehna</strong> <strong>vom</strong> 01.01.2005 tritt zum 01. August <strong>2013</strong> außer<br />
Kraft.
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 6 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
Die Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“<br />
der Gemeinde Roitzsch <strong>vom</strong> 01.09.2006 tritt zum 01. August<br />
<strong>2013</strong> außer Kraft.<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, den 11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong><br />
gez. Grabner - Siegel -<br />
Bürgermeister<br />
Satzung über die Gebühren<br />
für die Betreuung von Kindern<br />
in den kommunalen Tageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
(Gebührensatzung)<br />
Auf der Grundlage des § 13 des Gesetzes zur Förderung und<br />
Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege<br />
des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz-<br />
KiFöG -) <strong>vom</strong> 05.03.03 (GVBL.LSA Nr. 6/03 S. 48) i.V. m. §§ 6,<br />
8 und 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land<br />
Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383 und § 90<br />
des Achten Gesetzbuches (SGB VIII) <strong>vom</strong> 08.11.<strong>19</strong>98 (BGBL. I<br />
S. 3546) der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabegesetzes für<br />
das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) <strong>vom</strong> 13.12.<strong>19</strong>96 (GVBL.<br />
LSA S. 405) in den jeweils gültigen Fassungen hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> am 11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> folgende Satzung<br />
über die Gebühren für die Betreuung von Kindern in den<br />
kommunalen Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
(Gebührensatzung) beschlossen:<br />
§ 1<br />
Begriffsbestimmung<br />
(1) Kostenbeiträge gemäß § 90 Absatz 1 Ziffer 3 SGB VIII sind<br />
Benutzungsgebühren im Sinne des § 5 KAG-LSA (nachfolgend<br />
Gebühren genannt). Sie werden nach Anhörung der Gemeindeelternvertretung<br />
<strong>vom</strong> Träger der Tageseinrichtungen festgesetzt<br />
und durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> erhoben. Die<br />
Festlegungen bedürfen der Zustimmung des örtlichen Trägers<br />
der öffentlichen Jugendhilfe.<br />
(2) Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sind die<br />
integrative Kindertagesstätte „Glückspilz“ <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>,<br />
die Kindertagesstätte „Pfingstanger“ <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, die<br />
Kindertagesstätte „Max und Moritz“ mit Außenstelle Hort OT<br />
Zscherndorf, die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ OT Ramsin,<br />
der Hort an der Grundschule <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, die<br />
Kindertagesstätte „Borstel“ OT <strong>Brehna</strong>, der Hort an der Grundschule<br />
OT <strong>Brehna</strong> sowie die Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“<br />
OT Roitzsch.<br />
(3) Der Kostenbeitrag wird durch die Gemeinde, in deren Gebiet<br />
das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erhoben.<br />
(4) Wird ein Kind in einer Tageseinrichtung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches<br />
des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,<br />
in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,<br />
mit dessen Zustimmung betreut, regeln der aufnehmende und<br />
der abgebende örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die<br />
Kostentragung in einer Vereinbarung.<br />
(5) Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für 2 oder mehr<br />
Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen gefördert und betreut<br />
werden, darf der gesamte Kostenbeitrag ab dem 01. Januar<br />
20<strong>14</strong> 160 v.H. des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu<br />
entrichten ist, nicht überschreiten.<br />
Schulkinder bleiben bei der Festsetzung der Höhe des Kostenbeitrages<br />
unberücksichtigt.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten.<br />
Zusammenlebende Erziehungsberechtigte haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Entstehen und Ende der Gebührenpflicht<br />
(1) Die Gebührenpflicht entsteht zum 1. des Monats, in dem das<br />
Kind in die Tageseinrichtung aufgenommen wird.<br />
(2) Die Gebührenpflicht endet mit dem Ablauf der Abmeldefrist<br />
(31.01. bzw. 31.<strong>07</strong>. des laufenden Jahres). Bei nicht eingehaltender<br />
Abmeldefriste besteht die Gebührenpflicht bis zum ordnungsgemäßen<br />
Ablauf der Abmeldepflicht weiter. In begründeten<br />
Ausnahmefällen kann abweichend von der Frist ein anderer<br />
Abmeldetermin zugelassen werden. Näheres regelt § 8 Betreuungsssatzung.<br />
(3) Die Eltern haben das Recht, den täglichen Betreuungsbedarf<br />
gemäß ihren individuellen Bedürfnissen zu wählen. Sie können<br />
ihre Kinder jederzeit in Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
anmelden. Schulkinder sind spätestens zum Schulhalbjahr<br />
für das kommende Schuljahr anzumelden.<br />
Der Leistungsumfang und die Anzahl der Stunden sind schriftlich<br />
zu vereinbaren.<br />
(4) Hat der Träger den Betreuungsvertrag gekündigt, kann er<br />
mittels Verwaltungsvollsteckungsverfahren seine ausstehenden<br />
Kosten beitreiben.<br />
(5) Der Betreuungszeitraum ist in ganzen Stunden auszuweisen.<br />
§ 4<br />
Festsetzung und Fälligkeit<br />
(1) Die Erhebung der Gebühren erfolgt durch Gebührenbescheid.<br />
(2) Die Gebühren sind jeweils am 15. eines Monats fällig.<br />
(3) Die Gebühren sind auch bei einer vorübergehenden Schließung<br />
(Brücken- und Feiertage, Betriebsferien) der Tageseinrichtung<br />
zu entrichten, wobei der Betreuungsbedarf jederzeit gewährleistet<br />
wird. Bei Fehlen eines Kindes auf Grund von Urlaub,<br />
Ferien, krankheits- oder anderweitig bedingter Abwesenheit,<br />
sind die Gebühren in voller Höhe weiter zu zahlen, da der Betreuungsplatz<br />
dem Kind für die Dauer seiner Anmeldung vorbehalten<br />
bleibt.<br />
§ 5<br />
Gebühren<br />
(1) Für die Bereitstellung eines Platzes in einer Tageseinrichtung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> haben die Erziehungsberechtigten<br />
die gemäß (3, 4) genannten Gebühren zu zahlen.<br />
(2) Bei den zu erhebenden Gebühren wird zwischen der Monatsgebühr<br />
und der Sondergebühr (nur die integrative Kindertagesstätte<br />
„Glückspilz“ <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>) unterschieden.<br />
(3) Die Monatsgebühr staffelt sich nach der Form der Kinderbetreuung<br />
(Kinder unter 3 Jahren, Kinder von 3 Jahren bis zum<br />
Beginn der Schulpflicht und Schulkinder)) sowie der Dauer der<br />
Betreuungszeit. Die Monatsgebühr wird monatlich erhoben. Die<br />
Gebührenschuld entsteht regelmäßig am 01. des Monats. Die<br />
Monatsgebühr beträgt:<br />
Art der Betreuungszeit Elternbeiträge<br />
Betreuungseinrichtung in Euro<br />
________________________________________________________<br />
Kinder unter 3 Jahren 10 Stunden 176,00 €<br />
9 Stunden 160,00 €<br />
8 Stunden 128,00 €<br />
7 Stunden 112,00 €<br />
5 Stunden 96,00 €<br />
Kinder von 3 Jahren 10 Stunden 105,60 €<br />
bis zum Beginn der 9 Stunden 96,00 €<br />
Schulpflicht 8 Stunden 76,80 €<br />
7 Stunden 67,20 €<br />
5 Stunden 57,60 €<br />
Schulkinder 6 Stunden 44,80 €<br />
4,5 Stunden 33,60 €<br />
3,0 Stunden 22,40 €<br />
1,5 Stunden 11,20 €<br />
(4) Die Sondergebühr wird für die Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten<br />
bzw. Sonderbetreuungszeiten in der integrativen<br />
Kindertagesstätte „Glückspilz“ erhoben.
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 7 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Die Erhebung der Sondergebühr erfolgt vierteljährlich. Die Gebührenschuld<br />
entsteht jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />
31.12. des Jahres. Die Sondergebühr beträgt:<br />
von 5.30 Uhr bis 6.00 Uhr (Sonderarbeitszeit)<br />
1,80 € 1 Kind bis 4 Kinder<br />
0,50 € ab 5 Kinder<br />
Samstag wird gehandhabt wie wochentags<br />
bei einer Betreuung bis 13.00 Uhr gelten die Monatsgebühren<br />
unter Beachtung des Rechtsanspruchs von max. 5 Tagen<br />
bzw. 50 Wochenstunden<br />
ab 13.00 (Sonderarbeitszeit) gelten folgende zusätzliche<br />
Gebühren:<br />
3,50 €/Stunde 1 Kind bis 4 Kinder<br />
1,00 €/Stunde ab 5 Kinder<br />
Sonntag/Stunde (Sonderarbeitszeit)<br />
4,20 €/Stunde 1 Kind bis 4 Kinder<br />
1,30 €/Stunde ab 5 Kinder<br />
Feiertage/Stunde (Sonderarbeitszeit)<br />
mit Freizeitausgleich<br />
6,20 €/Stunde 1 Kind bis 4 Kinder<br />
1,80 €/Stunde ab 5 Kinder<br />
ohne Freizeitausgleich<br />
24,00 €/Stunde 1 Kind bis 4 Kinder<br />
7,00 €/Stunde ab 5 Kinder<br />
Eine Information zur Nutzung der Sonderöffnungszeiten hat 7<br />
Tage vor Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten<br />
an die Leiterin der Tageseinrichtung zwecks Einteilung der Fachkräfte<br />
zur Betreuung des/r Kindes/r, zu erfolgen. In Ausnahmefällen,<br />
bei Vorliegen zwingender Umstände, wird die Möglichkeit<br />
eingeräumt, eine Abmeldung bis 3 Tage vor Inanspruchnahme<br />
der Sonderöffnungszeiten vorzunehmen. Eine Abmeldung innerhalb<br />
von 3 Tagen vor Inanspruchnahme ist nicht mehr möglich.<br />
(5) Für den Fall, dass Kinder nicht oder nicht pünktlich abgeholt<br />
und damit die vereinbarte Betreuungszeit überschritten wird, entstehen<br />
außerplanmäßige Betreuungskosten, die den Erziehungsberechtigten<br />
nach einer schriftlichen Abmahnung in Rechnung<br />
gestellt werden können. Der Pauschalbetrag je angefangene<br />
Stunde außerplanmäßiger Betreuungszeit beträgt 10,00 EUR.<br />
(6) Für Schulkinder, die nur für den Frühhort angemeldet sind<br />
und in den Ferien den Hort besuchen, wird für diese Zeit ein<br />
Ganztagsplatz berechnet.<br />
(7) In der Tageseinrichtung gilt für Kinder bis zur Vollendung des<br />
dritten Lebensjahres die Gebühr für den Altersbereich Kinder<br />
unter 3 Jahren, ab Vollendung des dritten Lebensjahres die Gebühr<br />
für Kinder von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht,<br />
bei Beginn der Schulpflicht (01.08.) die Gebühr für Schulkinder,<br />
spätestens bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.<br />
(8) Verpflegungskosten tragen die Erziehungsberechtigten<br />
(9) Für Erziehungsberechtigte mit geringem Einkommen kann die<br />
Gebühr bzw. der Kostenbeitrag entsprechend § 90 Abs. 2 SGB<br />
VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) <strong>vom</strong> Träger der öffentlichen<br />
Jugendhilfe auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden.<br />
(10) Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz<br />
oder teilweise gestundet werden, wenn die Einbeziehung bei Fälligkeit<br />
eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde<br />
und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.<br />
Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können<br />
sie ganz oder teilweise erlassen werden. (§ 13a KAG-LSA)<br />
§ 6<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung über die Gebühren in den kommunalen Tageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (Gebührensatzung)<br />
tritt am 01. August <strong>2013</strong> in Kraft.<br />
Zum 01. August <strong>2013</strong> tritt die Satzung über die Gebühren für die<br />
Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (KITA Gebührensatzung)<br />
außer Kraft.<br />
Die Anlage 1 Beitragsordnung zur Tagesstättensatzung der Gemeinde<br />
Roitzsch <strong>vom</strong> 01.09.2006 tritt zum 01. August <strong>2013</strong> außer<br />
Kraft.<br />
Die Gebührenordnung für die Kindertageseinrichtung „Borstel“<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Brehna</strong> <strong>vom</strong> 01.01.2005 tritt zum 01. August <strong>2013</strong> außer<br />
Kraft.<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, den 11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong><br />
gez. Grabner<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
Die Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe<br />
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu den in der Satzung<br />
über die Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen<br />
Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
(Gebührensatzung) <strong>vom</strong> 11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> getroffenen Festlegungen<br />
über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 13 KiFöG liegt mit<br />
Schreiben <strong>vom</strong> 12.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> vor.<br />
Stellenausschreibung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sucht zum nächstmöglichen<br />
Termin<br />
zwei Reinigungskräfte<br />
Wir erwarten von Ihnen:<br />
· Ausbildung als Gebäudereiniger/in wünschenswert<br />
· Erfahrungen als Reinigungskraft<br />
· Fähigkeit zum eigenständigen Arbeiten<br />
· körperliche Eignung für sämtliche Reinigungsarbeiten<br />
· Blick für Sauberkeit<br />
· Flexibilität, Zuverlässigkeit, Umsichtigkeit und Belastbarkeit<br />
· wichtig ist außerdem ein offener und vertrauensvoller Umgang<br />
mit den Beschäftigten der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Wir bieten:<br />
· eine Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />
von 20 Stunden<br />
· Befristung auf vorerst 2 Jahre (nach Bewährung ist eine<br />
unbefristete Einstellung möglich)<br />
· Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD<br />
· Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses<br />
Ihre Aufgaben:<br />
· Reinigung der Büroräume im Rathaus (Haus I und Haus II)<br />
· Reinigung Flure, Treppen und Sanitäranlagen<br />
· Fensterreinigung<br />
Die Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sieht sich der Gleichstellung<br />
von Schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten<br />
Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt<br />
deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen.<br />
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen,<br />
werden nicht erstattet. Ihre Bewerbung mit den üblichen<br />
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf,<br />
Zeugnisse und Beurteilungen) einschließlich eines frankierten<br />
Rückumschlages (ist dieser nicht beigefügt, werden die<br />
Unterlagen nach 6 Monaten vernichtet) senden Sie bitte bis<br />
spätestens Freitag, den 26.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>, 12:00 Uhr an:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Zentrale Dienste und Recht<br />
Bahnhofstr. 2<br />
06792 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht<br />
Ihnen die Personalabteilung, Frau Senf, Tel.: 03493 80125,<br />
E-Mail: senf@sandersdorf-brehna.de, zur Verfügung.
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 8 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Aus dem <strong>Stadt</strong>rat berichtet<br />
Am 11. Juli <strong>2013</strong> tagte um 18.00 Uhr der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>.<br />
Herr Böhm eröffnete die Sitzung und gab nach<br />
Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen<br />
Sitzung des Vergabeausschusses <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
am 20.06.<strong>2013</strong> und des <strong>Stadt</strong>rates <strong>vom</strong> 30.05.<strong>2013</strong> bekannt:<br />
- Vergabe der Bauleistung Sanierung Haus am Park in<br />
Roitzsch, 5. BA Erneuerung der Heizungsinstallation<br />
- Veräußerung einer Teilfläche des Flurstückes 73/5, Flur 1,<br />
Gemarkung Zscherndorf<br />
- Verkauf einer Teilfläche aus Flur 8, Flurstück 132/108, Gemarkung<br />
Roitzsch<br />
- Verkauf einer Teilfläche aus Flur 10 Flurstück 89 Gemarkung<br />
Roitzsch<br />
- Erwerb einer Teilfläche aus Flur 4 Flurstück <strong>14</strong>/18 Gemarkung<br />
<strong>Brehna</strong><br />
- Veräußerung einer Teilfläche Flur 8 Flurstück 186/53<br />
- Veräußerung von 15 Grundstücken im Wohnbaugebiet „Pestalozzistraße“<br />
- Vergabe der Bauleistung Neubau eines Feuerwehrgerätegebäudes<br />
in <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, OT Glebitzsch (LOS 6 bis 9)<br />
- Finanzielle Situation der Vetro Solar GmbH gegenüber der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Nach Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung<br />
erfuhr Herr Ewald aus Roitzsch in der Einwohnerfragestunde<br />
auf Anfrage, dass<br />
- die <strong>Stadt</strong>räte natürlich auch Vorschläge zur Konsolidierung<br />
des Haushaltes erbracht haben, es wurde ebenso in allen<br />
Ortschaftsratssitzungen darüber beraten.<br />
- zur Wiedererrichtung der Parkmauer in Roitzsch ein Antrag<br />
im Rahmen der Dorferneuerung gestellt wurde, da die Parkmauer<br />
für Roitzsch historisch bedeutsam ist.<br />
- zum Zustand des Weges <strong>vom</strong> Bahnhof in den Ort (genannt<br />
„Schlippe“) keine sofortige Aussage möglich war, jedoch<br />
schnellstmöglich eine Begehung stattfinden soll.<br />
Im Anschluss wurde Herr Roland Richter als Ortswehrleiter der<br />
FFW <strong>Sandersdorf</strong> in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen<br />
und Herr Volkmar Wilke als stellvertretender Ortswehrleiter der<br />
FFW <strong>Sandersdorf</strong> in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.<br />
Danach berieten die <strong>Stadt</strong>räte über den Erlass der Satzung über<br />
die Betreuung von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, über die Satzung über die Gebühren<br />
für die Betreuung von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> und über die 2. Änderung<br />
der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> zur Umlegung<br />
von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer zweiter<br />
Ordnung. Diese Satzungen treten nach ihrer Veröffentlichung<br />
in Kraft. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> ist die 1. Kommune im<br />
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die die Satzungen nach dem KiföG<br />
erarbeitet und beschlossen hat.<br />
Durch Beschluss wurde eine Straße am Stakendorfer Busch gewidmet<br />
und bekam den Namen „Auf der Sonnenseite“. Des Weiteren<br />
wurde eine außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong> für die Erweiterung<br />
der Straßenbeleuchtung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>-Platz<br />
des Friedens/Neubau Edeka-Markt in <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> und<br />
Baumschulenweg/Birkenweg im Ortsteil Ramsin beschlossen.<br />
Notwendig wurde auch die Aufhebung des Beschlusses<br />
SR SB-138/2009 Zweckverband Technologiepark Mitteldeutschland<br />
und die Abberufung eines Vertreters der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> aus dem Aufsichtsrat der TechnologiePark<br />
Mitteldeutschland Service GmbH (TMS) und die Berufung eines<br />
Vertreters der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> in o.g. Gesellschaft.<br />
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde von Herrn Grabner auf<br />
Anfragen bekannt gegeben, dass<br />
- eine Statistik über absolvierte Sitzungen im Jahr 2012 in der<br />
nächsten Sitzung ausgegeben wird.<br />
- DHL nach der Möglichkeit der Errichtung einer Paketstation<br />
in Zscherndorf angefragt wird.<br />
- zurzeit regelmäßig Gespräche mit den Investoren des FOC<br />
geführt werden.<br />
- geprüft wird, inwieweit die historischen Laternen im Innenbereich<br />
der Ortschaft <strong>Brehna</strong> Werbe-/Plakatfrei gehalten<br />
werden können.<br />
- geprüft wird, in welcher Qualität die Mäharbeiten an der<br />
Planstraße (OT <strong>Brehna</strong>) erfolgen und wie eine Verbesserung<br />
der Situation erreicht werden kann<br />
Herr Holicki bedankte sich für die Unterstützung zur 625-Jahr-<br />
Feier Ramsin.<br />
Herr Leitschuh regte an, der Planstraße in <strong>Brehna</strong> einen Namen<br />
zu geben.<br />
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den öffentlichen Teil<br />
der Niederschriften der Ratssitzungen einzusehen. Diese liegen im<br />
Rathaus, Bahnhofstraße 2, Zimmer 12 zur Einsichtnahme aus.<br />
Prautzsch<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Verabschiedung in den Ruhestand<br />
Am 01.08.<strong>2013</strong> bricht für Frau Renate Karaß nach 28 Dienstjahren<br />
die Freizeit-Phase ihrer Altersteilzeit an. Hinter dieser kurzen<br />
Feststellung verbirgt sich ein Abschied für die Mitarbeiterin für<br />
Bürgerservice und Friedhof in der Außenstelle Roitzsch. Ein Abschied<br />
<strong>vom</strong> Berufsleben, ein Abschied von Kollegen. Mit ihrem<br />
Dank für die geleistete Arbeit verbanden Bürgermeister Andy<br />
Grabner und Ortsbürgermeisterin Barbara Mosch alle guten<br />
Wünsche für die Zukunft.
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 9 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
ÖSA überreicht Scheck<br />
Gute Nachrichten brachten am 09.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> Herr Morch und Herr<br />
Böttcher von der ÖSA nach <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>. Die zur Sparkassen-Finanzgruppe<br />
gehörenden Öffentlichen Versicherungen<br />
Sachsen-Anhalt haben auch 2012 wieder ein solides Geschäftsergebnis<br />
erwirtschaftet. An dieser positiven Entwicklung wird<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> aufgrund einer günstigen Schadensquote<br />
beteiligt.<br />
Bürgermeister Andy Grabner konnte so einen Check in Höhe<br />
von 3.250 Euro in Empfang nehmen. Das Geld kommt anteilig<br />
sozialen Zwecken und den Kindertagesstätten zugute.<br />
Prautzsch<br />
Öffentlichkeits- und Pressearbeit<br />
Die Zuckertütengruppe aus der „Villa<br />
Kunterbunt“ in Roitzsch verabschiedet sich<br />
Die letzten Tage im Kindergarten brechen nun an,<br />
bei dem Gedanken wird uns ganz bang.<br />
Im Sommer 2008 haben wir euch von Moni und Petra übernommen<br />
und seitdem ist ein Jahr nach dem anderen zerronnen.<br />
Wir haben in den 5 Jahren zusammen gespielt, gesungen und<br />
gelacht,<br />
aber auch viel Schabernack gemacht.<br />
Wir haben euch dabei auch eine Menge beigebracht.<br />
In den Jahren hatten wir ganz liebe Eltern die uns viel unterstützten<br />
und nicht bei jeder Unstimmigkeit die Nase rümpften.<br />
Nein, im Gegenteil, zu jedem Anlass<br />
stand für uns ein kleines Geschenk bereit.<br />
So, liebe Kinder nun sagen wir euch Ade<br />
die Trennung tut uns schon sehr weh.<br />
Doch die Zeit ist gekommen, ihr sollt mit Eifer und Freude<br />
in die Schule starten,<br />
doch wenn ihr mal Sehnsucht habt,<br />
besucht uns im Kindergarten.<br />
Eure Erzieherinnen<br />
Angela und Sandra<br />
Zuckertütenfest Kita Max & Moritz<br />
In der Kita „Max & Moritz“ ist es Zeit „Auf Wiedersehen“ zu sagen.<br />
<strong>14</strong> Kinder kommen dieses Jahr in die Schule. Aus diesem Grund<br />
gab es im Juni die lang ersehnte Abschlussfahrt. Mit gut gefüllten<br />
Rucksäcken fuhren wir bei bestem Wetter mit dem Bus zum<br />
Gut Mößlitz. Es war ein toller Tag, mit leckerem Picknick im Freien,<br />
lustigen Wettspielen und viel Spaß auf dem Spielplatz. Beim<br />
Rundgang im Gelände und dem Besuch im Mößlitzer Blumen-<br />
und Kräutergarten gab es jede Menge zu entdecken.<br />
Genau zwei Wochen später wurde gefeiert - Zuckertütenfest -<br />
Die Spannung war bei den Kindern riesengroß. Werden auch<br />
genügend Zuckertüten am gut gegossenen Baum wachsen?<br />
Wird beim fleißig geübten Programm auch nichts schief gehen?<br />
Werden auch alle Muttis und Vatis rechtzeitig da sein? Wird es<br />
noch andere Überraschungen geben? ... Natürlich hat alles geklappt!<br />
Mit Stolz blickten die Eltern auf ihre „Großen“, auch der<br />
ein oder andere Seufzer war zu hören. Die schöne Kindergartenzeit<br />
geht zu Ende, etwas Neues beginnt. Der Kuchen war lecker,<br />
es gab viel zu lachen beim Kaspertheater und fast alle Rätsel<br />
wurden gelöst. Ja und natürlich ist auch in diesem Jahr wieder<br />
auf wundersame Weise für jedes Kind eine schöne Zuckertüte<br />
am Nussbaum gewachsen. Abschiedsgeschenke gab es nicht<br />
nur für die Kinder, sondern auch für die Erzieher, allen Eltern<br />
dafür nochmals recht herzlichen Dank.<br />
Für das Max & Moritz Team<br />
Simone Hohenberger<br />
IMPRESSUM<br />
Mehr Informationen finden Sie im Internet unter<br />
www.sandersdorf-brehna.de<br />
„Der Lindenstein“<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
und der Ortschaften: <strong>Brehna</strong>, Glebitzsch, Heideloh, Petersroda, Ramsin,<br />
Renneritz, Roitzsch, Zscherndorf<br />
www.sandersdorf-brehna.de<br />
E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de<br />
Das Mitteilungsblatt erscheint grundsätzlich am 1. und 3. Freitag im Monat.<br />
Das Mitteilungsblatt wird kostenlos verteilt.<br />
- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />
Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15,<br />
Fax-Redaktion 489-155<br />
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
- Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />
- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16,<br />
Telefon (03 42 02) 97 99 79 und Fax (03 42 02) 97 95 75<br />
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu be ziehen.<br />
Für Anzeigen, Veröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.<br />
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse<br />
kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden.<br />
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich<br />
ausgeschlossen.
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 10 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
Wer lesen kann ...<br />
ist immer im Vorteil! In diesem Sinne fand der alljährliche Lesewettstreit<br />
der GS <strong>Sandersdorf</strong> statt.<br />
Unterstützt durch ihre Klassenkameraden, die die Daumen<br />
drückten, belegten folgende Schüler die ersten Plätze:<br />
Klasse 1 - Tim Behrens<br />
Klasse 2 - Erik Behrens<br />
Klasse 3 - Vanessa Kluge<br />
Klasse 4 - Lukas Locker und Marek Becher<br />
Natürlich gratulieren wir auch den anderen Teilnehmern, denn<br />
sie sind in jedem Fall die besten Leser ihres Jahrganges!<br />
Wir danken auf diesem Weg ganz herzlich Herrn Kubitschek<br />
(Buchhandlung Krommer), der wie in jedem Jahr, die Sieger mit<br />
einem Buch überraschte und DJ Tommy, der für eine gute Beschallung<br />
sorgte (und natürlich auch für andere Anlässe gebucht<br />
werden kann).<br />
AG „Junge Journalisten“<br />
3. Platz geht nach Zscherndorf<br />
Die teilnehmenden Schüler der Grundschule Zscherndorf haben<br />
den 3. Platz in der Grundschulwertung im Schnupperlauf beim<br />
8. Goitzsche-Marathon erreicht.<br />
Schule einmal anders<br />
Am 2. Juli durften die Schülerinnen und Schüler der Grundschule<br />
Zscherndorf einen Musikgenuss der besonderen Art erleben.
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 11 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Im Rahmen des Internationalen Orgelfestivals spielten vier Schüler<br />
aus Estland und Russland in der katholischen Kirche in <strong>Sandersdorf</strong>.<br />
Fasziniert von der einmaligen Kulisse und dem Klang<br />
lauschten unsere Schüler dem Orgelspiel der 11- bis <strong>14</strong>-jährigen<br />
Musiker. Vielen Dank an Georg Kuropka, der uns diesen wunderschön<br />
Tag ermöglicht hat.<br />
Antje Wolff<br />
Taufe zum Hortabschluss<br />
Angst vor Neptun ... naja, ein bisschen schon<br />
„Tschüss, schöne Zeit im Hort“, hieß es für <strong>Sandersdorf</strong>s Viertklässler<br />
zuletzt. Wie man solch einen Abschied bei Badewetter<br />
in <strong>Sandersdorf</strong> feiert, sollte auf der Hand liegen. Es ging<br />
ins Strandbad. Dort gab es ein zünftiges Neptunfest, was von<br />
gellendem Gelächter bis hin zu leichter Angst und Tränen alles<br />
bot. Denn die Mitglieder des <strong>Sandersdorf</strong>er Jugendclub Chillout<br />
hatten so einiges vorbereitet. Darauf dürften sich Horterzieherin<br />
Frau Prusak und ihre Kinder einstellen.<br />
... Neptun kam, und das Geschrei war groß<br />
Neptun und Gefolge erschienen - wie sollte es anders sein - <strong>vom</strong><br />
Wasser herkommend. Mit dem Boot legte Neptun und seine Nixen<br />
am Strandbadufer an, hielt eine zünftige Rede und ließ das<br />
Gefolge dann ausschwärmen. Wer zuvor noch lachte, wurde<br />
merklich ernster, wenn ihn Neptun (Justus Krygier) in seine Fänge<br />
bekam und dem Taufritual unterzog.<br />
... Zack ...Bauchlandung!<br />
Jedenfalls bedanken sich die Ex-Hortkinder ganz doll bei den<br />
Mitgliedern des <strong>Sandersdorf</strong>er Jugendclubs. Gemeinsam mit<br />
Thomas Kraft und seinem Strandbadteam - sie stellten Hüpfburg<br />
sowie Trampolin und sorgten für das leibliche Wohl - wurde<br />
es mit der Neptuntaufe von insgesamt neun Kindern bei buntem<br />
Gelächter als auch Geschrei ein besonderer Tag.<br />
... Dafür gab es Taufurkunden <strong>vom</strong> Wassergott<br />
Feste, Feste, Feste ... so läuft es derzeit für einige Jugendliche<br />
des Chillout in <strong>Sandersdorf</strong>. Ob Dorffest in Petersroda, Kinderfest<br />
in Zscherndorf oder allein nur die Partys in den einzelnen<br />
Kindergärten der Umgebung. Überall sind die Chillouter als Profis<br />
im Kinderschminken gern gesehene Gäste und der Schminkkoffer<br />
wandert derzeit fleißig von Ort zu Ort.<br />
Chillout sorgt für bunte Gesichter
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 12 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
... gemeinsame Rummeltour der Chillouter<br />
Um mal selbst abzuschalten oder auch etwas von der Partystimmung<br />
zu erhaschen, machten die Jugendlichen zuletzt einen<br />
Abstecher auf den Rummel in Bitterfelds „Grüner Lunge“.<br />
Karussellfahren bis der Arzt kommt lautete die Devise. Die Jungs<br />
schossen den Mädels die Plastikblümchen an der Schießbude<br />
... einfach ein schöner Tag.<br />
Fachtagung der ehrenamtlichen Senioren-<br />
sicherheitsberater am 08.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong><br />
in der Polizeidirektion Dessau -<br />
Sachsen-Anhalt-Ost<br />
Informationen zur neuen Straßenverkehrsordnung „Sicher mobil“<br />
Ausführungen durch den Fachreferenten und Fahrschullehrer<br />
Herrn Börner<br />
· Es gibt für die Radfahrer auf der Fahrbahn „Schutzstreifen“.<br />
Im Bedarfsfall kann man als Kraftfahrer diese Schutzstreifen<br />
überfahren.<br />
· Radfahrer müssen gekennzeichnete Radwege benutzen.<br />
· Benutzungspflicht - entsprechend der Verkehrszeichen,<br />
sonst die Schilder abnehmen<br />
· Rennfahrer im Training müssen die Radwege benutzen.<br />
· Frage Einbahnstraße aus der gesperrten Richtung; Können<br />
die Radfahrer benutzen, muss aber durch das Verkehrsschild<br />
gekennzeichnet werden.<br />
· Bei drei Fahrbahnstreifen, Mittelstreifen für Linksabbieger<br />
gestattet<br />
· Fußwege: Radfahrer können die Fußwege benutzen,<br />
Kennzeichnung durch Hinweisschild für Radfahrer frei.<br />
Klaus Düring<br />
Ehrenamtlicher Seniorensicherheitsberater und Seniorenbeauftragter<br />
Seniorenbeauftragter - Aktuell -<br />
Am 03.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>, 15.00 Uhr wurde in der Gaststätte in Heideloh der<br />
Kaffeenachmittag der Seniorengruppe Heideloh durchgeführt.<br />
Alle Anwesenden wurden durch die Leiterin, Frau Horn herzlichst<br />
begrüßt. Besonders begrüßt wurde Herr Düring, Senioren-Beauftragter<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>. Grüße wurden auch <strong>vom</strong><br />
Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> übermittelt.<br />
Herr Düring informierte die Senioren über die Sicherheit im Alter,<br />
so über:<br />
· Kaffeefahrten<br />
· Haustürgeschäften - Verhalten bei Abschluss von Verträgen<br />
· Einkaufen im Internet<br />
· Vorsicht beim Kauf von Arzneimitteln im Urlaub - auf Originalpackung<br />
achten<br />
· Wohnungseinbrüche<br />
· Diebstähle beim Einkaufen<br />
· Vorsicht an Geldautomaten, bei Feststellungen Personal in<br />
der Bank informieren, zur Information an die Polizei<br />
· keine Wertgegenstände beim Parken im Auto lassen<br />
Zum Schluss bedankten sich die Senioren durch Beifall bei<br />
Herrn Düring.<br />
Klaus Düring<br />
Seniorenbeauftragter der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Überblick über neue<br />
„Kriminalitätsphänomene“<br />
Neue „Infografiken und Präventionsflyer“ werden in den Seniorentreffen<br />
vorgestellt<br />
· Vorsicht vor Arzneimittel aus dem Urlaub<br />
„Hände weg“ von Arzneimittel, die ohne Originalpackung angeboten<br />
oder geliefert werden<br />
· Sicher auf Reisen mit Tipps der Polizei<br />
· In Bitterfeld sind Kaffee-Trick-Betrüger unterwegs<br />
· Diebstähle bei der Grabpflege<br />
· Diebstähle aus geparkten Autos<br />
· Enkeltricks in Köthen und Zerbst<br />
Klaus Düring<br />
Ehrenamtlicher Seniorensicherheitsberater und Seniorenbeauftragter<br />
Kleiner Ort Heideloh beging 625-Jahr-Feier<br />
Bei herrlichem Sommerwetter wurde durch die Vereinsvorsitzende<br />
des Feuerwehrvereins Heideloh e. V., Marion Bruder das<br />
2-tägige Fest am 05.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>, um 18.00 Uhr auf dem Vereinsgelände<br />
eröffnet.<br />
Begonnen wurde das Fest mit einem Fußballspiel, bei dem mehrere<br />
Mannschaften fair gegeneinander angetreten sind. Sehr viele<br />
Zuschauer verfolgten diese Spiele. Für die kleinen Besucher<br />
gab es eine Hüpfburg sowie Knüppelkuchen backen am Lagerfeuer.<br />
Die Feuerwehrkapelle der Freiwilligen Feuerwehr Zörbig<br />
spielte auf dem Platz, bevor sie dann den ab 20.30 Uhr beginnenden<br />
Fackelumzug begleiteten. Zu diesem durch den Ort gehenden<br />
Fackelumzug hatten sich viele Einwohner von Heideloh<br />
sowie viele auswärtige Gäste mit ihren Kindern eingefunden. Der<br />
Ausklang des 1. Tages erfolgte dann auf dem Vereinsgelände,<br />
wo alle Gäste noch lange zusammengesessen haben.<br />
Auch der Samstag begann dann wieder mit einem herrlichen<br />
Sonnenschein, welcher uns ja schon mehrere Jahre nicht beschieden<br />
war. Gegen 13.00 Uhr wurde das Preiskegeln eröffnet,<br />
welches über den ganzen Tag lang von den Gästen genutzt<br />
wurde.<br />
Bei anschließendem Kaffee und Kuchen kamen sehr viele Einwohner<br />
und auch zahlreiche Gäste, um gemeinsam diesen Jubiläumstag<br />
zu begehen.<br />
Für unsere kleinen Gäste war die Hüpfburg sowie die Fahrten<br />
mit dem Feuerwehrauto interessant und auch die Tombola war<br />
wieder ein Highlight. Auch das Schlauchboot auf dem Teich war<br />
ein Anziehungspunkt für die Kinder des Festes.<br />
Gegen 17.00 Uhr waren es dann die Tänzerinnen des Kinder-<br />
und Jugendballett Bitterfeld-Wolfen e. V., die den Vorplatz des<br />
Gerätehauses in ihren Besitz nahmen und eine 45 Minuten<br />
Show der Superlative zeigten. Von Klassischen Tänzen bis zu<br />
Showtänzen war alles vertreten und wurde mit riesigem Applaus<br />
belohnt. Nach diesem Auftritt gab es dann noch für die anwesenden<br />
Gäste ein paar Aktivitäten, an denen sich rege beteiligt<br />
wurde. So gab es unter anderem ein Schätzspiel - Wie viel<br />
Kronkorken passen in einen 2 Liter Stiefel - und auch noch das<br />
beliebte Wettnageln.<br />
Bei diesen Aktivitäten konnten auch Preise für die Sieger vergeben<br />
werden. Es kam sehr gut bei den Gästen an und alles wurde<br />
weit bis in die Abendstunden genutzt. Nach der Siegerehrung im<br />
Preiskegeln gab es dann Tanz im Gerätehaus mit DJ Steve aus<br />
<strong>Sandersdorf</strong>. In diesem Jahr wurde mal wieder das Tanzbein geschwungen,<br />
was uns sehr gefreut hat. Gegen 22.00 Uhr wurde<br />
durch den DJ der Aufruf gestartet, um ein abschließendes Highlight<br />
zu erleben. Das Fire&Fun Feuerwerk Team um Maik Schöpe<br />
aus Rösa veranstaltete gegen 22.30 Uhr ein Höhenfeuerwerk,<br />
das weit über den Ort hinaus zu sehen war.
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 13 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Mit schimmernden und atemberaubenden Effekten wurde mit<br />
diesem Feuerwerk die Krönung des 2-tägigen Festes begangen.<br />
Ein großes Dankeschön und ein Kompliment an dieses Team<br />
aus Rösa. Alle Besucher waren begeistert und es gab einen<br />
donnernden Applaus nach dem Abschluss.<br />
Auch noch nach dem Feuerwerk wurde getanzt und noch zusammengesessen<br />
und so mancher Plausch zwischen Nachbarn<br />
und Freunden wurde gehalten.<br />
Es waren 2 beeindruckende Tage und wir möchten als Ausrichter<br />
dieses Festes uns bei unseren Einwohnern und Gästen für<br />
die gute Stimmung bedanken. Die Resonanz hat in diesem Jahr<br />
gezeigt, dass doch noch Interesse besteht, solche Veranstaltungen<br />
durchzuführen.<br />
Verantwortlich für die komplette Versorgung war der Feuerwehrverein<br />
Heideloh e. V. Bei allen Mitgliedern, die bei der Vorbereitung<br />
und Durchführung dieses Festes mit geholfen haben,<br />
möchte ich mich bedanken, denn viele Stunden der Vorbereitung<br />
waren notwendig, um dieses Fest würdig zu begehen.<br />
Gleichzeitig geht der Dank an die Sponsoren, ohne die solche<br />
Feste nicht durchführbar wären. Wir würden uns freuen, wenn<br />
die Besucherresonanz auch weiter so bestehen bleibt.<br />
Marion Bruder - Vereinsvorsitzende Feuerwehrverein Heideloh e. V.<br />
Viele Helfer sorgten für tolles Fest -<br />
Rückblick Kindertag und Sommerfest<br />
Roitzsch <strong>2013</strong><br />
Das traditionelle Badfest, organisiert <strong>vom</strong> Roitzscher Heimatverein,<br />
lockte am Wochenende (Samstag, 06.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>) viele Gäste<br />
in das Volksbad nach Roitzsch.<br />
Bei strahlendem Sonnenschein ließen sie sich von Aufführungen<br />
auf der Bühne unterhalten oder wurden an einzelnen Spielestationen<br />
selbst aktiv.<br />
Eigentlich waren die Spiele ja für die Kinder gedacht. Schließlich<br />
musste der ins Wasser gefallene Kindertag nachgeholt werden.<br />
Aber offenbar hat das schöne Wetter manchen Erwachsenen in<br />
so gute Laune versetzt, dass er sich auch einmal ausprobieren<br />
wollte.<br />
Jung und Alt konnten sich beispielsweise beim Eierlaufen,<br />
Fischchen-Angeln oder XXL-Mensch-Ärgere-Dich-Nicht ausprobieren.
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - <strong>14</strong> -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
Wir möchten DANKE sagen an:<br />
dern<br />
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Die Erlöse aus dem Verkauf von Kaffee, Kuchen und Eis in<br />
Höhe von 500 Euro wurden der MZ-Aktion „Wir helfen“ gespendet.<br />
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Heimatverein Roitzsch e. V.<br />
Großes Spektakel in Renneritz<br />
Ausgelassene Stimmung beim Kinderund<br />
Dorffest und Feuerwehrjubiläum<br />
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Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 15 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
den letzten Monaten zahlreichen, entstandenen neuen Häuser<br />
im Dorf. Als sich dann die Dunkelheit über Renneritz senkte,<br />
wurde beim Feuerwehrtanz kräftig das Tanzbein geschwungen.<br />
Viele Renneritzer und Gäste feierten zur Musik von Frank Peters<br />
bis spät in die Nacht. Beim kurzweiligen Auftritt des Bauchredners<br />
Berny und Co. wurden die Lachmuskeln bis aufs Äußerste<br />
strapaziert - die Zuschauer waren begeistert.<br />
„Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit der Feuerwehr für unseren<br />
kleinen Ort Renneritz ein so tolles Fest auf die Beine stellen<br />
konnten,“ so Christian Lorenz, Vorsitzender des Heimatvereins<br />
Renneritz e. V. „Zahlreichen Helfern des Heimatvereins, unserer<br />
Frauensportgruppe und der Feuerwehr gebührt der Dank. Die<br />
positive Resonanz der Gäste auf unser Fest ist da nochmal besondere<br />
Anerkennung für die geleistete Arbeit.“<br />
Heimatverein Renneritz e. V.<br />
Bürgermeisterboot ist Sieger<br />
Der 3. Neubi-Cup fand am letzten Wochenende auf der Förstergrube<br />
zu <strong>Sandersdorf</strong> statt.<br />
Alles hatten die <strong>Sandersdorf</strong>er Kanu-Rennsportler hervorragend<br />
organisiert und hergerichtet.<br />
Am Vormittag stand in diesem Jahr die Vereinsmeisterschaft im<br />
Nachwuchsbereich an, wo es um den Titel des Vereinsmeisters<br />
ging. Dieser wurde in diesem Jahr der 4. platzierte der Ostdeutschen<br />
Meisterschaft, der 13-jährige Tobias Gabelunke.<br />
Ab <strong>14</strong>:00 Uhr begann dann das Spektakel im Dickboot der Freizeit-Firmen-Mannschaften.<br />
Insgesamt hatten 13 Erwachsenen Teams und 4 Jugend Teams<br />
gemeldet.<br />
Beim offiziellen Einmarsch und Vorstellung der Teams, wurde<br />
gleichzeitig der Sportler- und Kampfrichtereid, durch Janek und<br />
Mutti Jana Weßel, verlesen.<br />
Danach ging es Schlag auf Schlag. Die einzelnen Teams wurden<br />
in verschiedene Vorläufe gelost. Somit kämpfte jeder fast gegen<br />
jeden, bis alle Mannschaften in einer der vier Finalläufe angekommen<br />
waren.<br />
Finale D 1. Platz Neubi I<br />
2. Platz Die Wölfe (HSG Eltern)<br />
3. Platz Die Binnengärten (Pflegedienst)<br />
Finale C 1. Platz Ingenieurbüro Behler & Nachwuchs<br />
2. Platz Jugendclub 83 Wo-No<br />
Finale B 1. Platz SG Union <strong>Sandersdorf</strong><br />
2. Platz Neubi II<br />
3. Platz Plack Piraten (Leipzig)<br />
Im Finale A standen sich somit die Teams<br />
Lichtschutzfaktor 10 (WSC)<br />
Kanu-Eltern (<strong>Sandersdorf</strong>) und die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
gegenüber. Eine Mannschaft, welche mit Willen und Mut durch<br />
die Finals gepaddelt ist. Es sah zwar nicht immer schön aus,<br />
aber die Mannschaft um den Bürgermeister hatte den Willen.<br />
Sicherlich die beiden anderen Mannschaften auch.<br />
Eröffnung<br />
Eltern-Kanu-<strong>Sandersdorf</strong> + Lichtschutzfaktor 10 (WSC) in<br />
schwarzen Shirts<br />
Ingenieurbüro Behler & Nachwuchs
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 16 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Neubi 1<br />
So erfolgte gegen 18:40 Uhr der Startschuss zum A-Finale im<br />
strömenden Regen und mit doch sehr viel Gegenwind, so dass<br />
die Wellen stark an die Bordwand der Boote schlugen. Doch<br />
gleichzeitig schnellten, nach ertönen des Startsignals, die<br />
3 Dickboote durch die Wellen über die Streckenlänge von gerade<br />
mal 200 m. Alle kämpften verbissen, bis nach ca. 100 m,<br />
zwei der drei Teams sich auf dem Wasser etwas zu nah kamen<br />
und kurzzeitig zu Paddeln aufhören mussten. Das Team <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, mit dem Bürgermeister an der Spitze,<br />
blieb jedoch von der Kollision der anderen beiden Mannschaften<br />
verschont und setzte zum Endspurt an. Somit konnten sie das<br />
A-Finale, mit einem leichten Vorsprung, für sich entscheiden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> belegte somit Platz 1. Die beiden<br />
anderen Teams, nach ihrer gegenseitigen Behinderung, wurden<br />
gleichzeitig auf Platz 2 gesetzt.<br />
Der 2. Platz ging somit an<br />
Lichtschutzfaktor 10 (WSC) und<br />
Kanu-Eltern.<br />
Bei der Siegerehrung gab es für jede Mannschaft einen gesponserten<br />
Pokal sowie eine Teilnehmer-Medaille.<br />
Im Jugendbereich konnten die vier Teams, bestehend aus<br />
Handball- und Kanu-Kindern, ebenfalls Pokale und Medaillen<br />
mit nachhause nehmen.<br />
Bei Live-Musik, mit einer Jugendband aus Roitzschora bei Löbnitz,<br />
und dem traditionellen Feuerwerk, fand der 3. Neubi-Cup,<br />
am späten Abend, sein Ende.<br />
Die <strong>Sandersdorf</strong>er Kanuten bedanken sich an dieser Stelle noch<br />
einmal ganz herzlich bei:<br />
Neubi GmbH Bitterfeld; Ingenieurbüro Behler + Partner <strong>Sandersdorf</strong>;<br />
ub. unitel Bürosysteme <strong>Sandersdorf</strong>; TOKO Dienstleistung<br />
Wolfen; <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>; <strong>Stadt</strong>werke Bitterfeld-Wolfen;<br />
City-Sport-Wilke Bitterfeld; Bäckerei Burchert Jeßnitz; Sittig<br />
Apotheke <strong>Sandersdorf</strong>; Marienapotheke Gottlöber <strong>Sandersdorf</strong>;<br />
Apotheke Am Kornhausplatz Gottlöber Bitterfeld; Fuhrunternehmen<br />
Ludwig <strong>Sandersdorf</strong>; Bauhof Bitterfeld; Firma Teckentrup<br />
Heideloh; Landkreis Anhalt Bitterfeld; Disco Alpha <strong>Sandersdorf</strong>;<br />
Schaustellerbetrieb Steinmetz; Brauerei Köthen; EDEKA <strong>Sandersdorf</strong><br />
Den Siegerpreis, im Wert von einem Fass Bier, spendete das<br />
Team der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> dem <strong>Sandersdorf</strong>er Kanu-<br />
Verein noch zur Siegerehrung.<br />
Lutz Wilke<br />
<strong>Sandersdorf</strong>er Kanu-Verein e. V.<br />
Landesmeisterschaft in Friedersdorf <strong>2013</strong><br />
Die Landesmeisterschaft <strong>2013</strong> fand am 6/7. Juli, wie immer in<br />
Friedersdorf statt.<br />
Aber in diesem Jahr war vieles anderst
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 17 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Bedingt durch die Hochwassersituation, welche eigentlich bei<br />
uns im Landkreis vorüber sein sollte, stand bis Montag, also 5<br />
Tage vor der LM, noch alles auf Messersschneide.<br />
Doch die zuständige Landeskreisverwaltung erteilte am Montag<br />
die Freigabe zur Veranstaltung, sodass alle Vereine kurzfristig<br />
planen und organisieren konnten.<br />
Für uns <strong>Sandersdorf</strong>er verlief die Zeit jedoch unkompliziert und<br />
systematisch ab, da wir von den Nebenerscheinungen des<br />
Hoch- und Grundwassers so gut wie verschont blieben.<br />
Somit stand eine konzentrierte Vorbereitung auf die LM nichts<br />
im Wege. Gestärkt, noch durch die ODM (vor <strong>14</strong> Tage in Brandenburg),<br />
konnten wieder einmal Janek Weßel und sein Schatten<br />
Conrad Frey, mehrere Titel erkämpfen und auch so manchen<br />
jüngeren Sportler zeigen, wo es demnächst langgehen sollte.<br />
Mit Tobias Gabelunke, der mehrfach 4. Platzierte der ODM, ist<br />
nun aus einen Jungen, ein junger Mann geworden, der auch beißen<br />
und feiten kann. Geschult durch Brandenburg, räumte auch<br />
er zur Meisterschaft mehrfach Medaillen ab. In seinen Fußstapfen<br />
steht schon Schwesterchen Tabea, welche zurzeit im Kajak,<br />
wie auch im Canadier, von Erfolg zu Erfolg paddelt.<br />
Das Highlight der Meisterschaft war jedoch das Rennen im Mannschaftscanadier.<br />
Hier waren Boote aus Wolmirstedt, Friedersdorf<br />
und aus unserem Verein am Start. Alle drei Boote kämpften sehr eng,<br />
Kopf an Kopf, um jeden Zentimeter und lagen bis zur 250 m Marke<br />
noch alle gleich auf. Erst ab ca. 200 m vor dem Ziel, konnten sich die<br />
Sportler aus Wolmirstedt einen kleinen Vorsprung erpaddeln. Aber<br />
auch unser Team kämpfte hervorragend und belegte nach hartem<br />
Kampf den 2. Platz, vor dem WSC. Unsere junge, talentierte Mädchengruppe,<br />
zurzeit noch zweigleisig paddelnd, das heißt, Kajak<br />
und Canadier, konnten in beiden Disziplinen überzeugen. Die kleine<br />
Lenja Hoppe ist im Kajak genauso fit, wie im Canadier. Aber auch<br />
Samira Chojnaki konnte nun am Wochenende ihre ersten Erfolge im<br />
Canadier feiern. Ob Cedrik Hoppe, Erik Lang, alle Sportler kämpften<br />
verbissen und holten somit Medaillen um Medaillen.<br />
Etwas Nachholbedarf besteht jedoch noch in der AK 2004, bei<br />
den Jungen. Sie müssen demnächst das Training konzentrierter<br />
bestreiten.<br />
Dennoch, allen Medaillengewinnern herzlichen Glückwunsch!!!<br />
Insgesamt errangen wir:<br />
10 x Gold<br />
10 x Silber<br />
4 x Bronze<br />
Unterm Strich heißt das, bester Verein des Landkreises.<br />
Lisa Rückleben Platz 6 zur EM<br />
in Poznan (Polen)<br />
Lisa Rückleben, seit Februar <strong>2013</strong> wird sie nicht mehr in <strong>Sandersdorf</strong><br />
auf der Förstergrube trainiert. Zeigt sich aber auch weiterhin,<br />
mit ihrer Mitgliedschaft im Verein, verbunden und lässt<br />
sich auch hin und wieder, wenn es ihre knappe Zeit ermöglicht,<br />
bei ihren ehemaligen Sportlern sehen.<br />
Ihre neue Heimat hat sie mittlerweile an dem Sportgymnasium in<br />
Leipzig gefunden und sich auch gut eingelebt.<br />
Nun möchte die 15-jährige Gymnasiastin noch mehr nationale<br />
- und internationale Titel erkämpfen. Aus diesem Grund hat<br />
Lisa, seit Dezember letzten Jahres, in Kienbaum und in Duisburg<br />
mehrere nationale Qualifikationstests über sich ergehen lassen<br />
dürfen. Nach all diesen Tests in der Athletik, sowie auf dem Wasser,<br />
wurde Lisa zum ersten Mal als Nummer eins in die Junioren-Nationalmannschaft<br />
berufen. Seit dem bereitete sie sich auf die<br />
Junioren-EM, im Einer-Canadier, vor. Ihr erster internationaler Auftritt<br />
war somit am 30.06.<strong>2013</strong>, zum EM-Finale über die 200 m Strecke<br />
im polnischen Poznan. Hier errang Lisa, bei böigen Winden und<br />
sehr starkem Wellengang, immerhin den 6. Platz.<br />
Sie selber war damit sehr zufrieden. „Denn es war schon etwas<br />
Anderes, vor solch internationaler Kulisse paddeln zu dürfen, als<br />
vor einheimischen Publikum“, sagte Lisa und hat sich für die<br />
Zukunft selbst noch hohe Ziele gesteckt.<br />
Herzlichen Glückwunsch!!!<br />
Der <strong>Sandersdorf</strong>er Kanu-Verein e. V.<br />
3. Sportfest der Sektion Fußball der TSV<br />
Blau-Weiß <strong>Brehna</strong><br />
Vom 28. Juni bis zum 30. Juni <strong>2013</strong> feierten wir Fußballer aus<br />
<strong>Brehna</strong> unser diesjähriges Sportfest. Bei nicht zu hohen Temperaturen<br />
gaben sich am Freitagabend die beiden Altherren/Reserve-Mix-Mannschaften<br />
aus Roitzsch und <strong>Brehna</strong> ein Stelldichein.<br />
Dieser Freundschaftskick, übrigens geleitet <strong>vom</strong> Unparteiischen<br />
Olaf, endete mit 3 zu 1 für die Gäste aus Roitzsch. Dabei lief es<br />
erst ganz gut für <strong>Brehna</strong> an. So konnte man mit 1 : 0 in Führung<br />
gehen, musste aber kurz darauf den Ausgleich hinnehmen. Die<br />
beiden weiteren Treffer für Roitzsch wurden - allerdings noch in<br />
der realen Spielzeit - <strong>vom</strong> Elfmeterpunkt geschossen. Nach diesem<br />
Spielchen war noch genügend Zeit für beide Mannschaften<br />
und den Sportfestgästen bei einem gemütlichen Glas Bier über<br />
das Eine oder Andere zu fachsimpeln.<br />
Am nächsten Morgen stand dann alles im Zeichen unseres<br />
Nachwuchses. Bereits um 9:00 Uhr, zur Begrüßung der angereisten<br />
und gastgebenden Mannschaften, mussten wir leider<br />
bekannt geben, dass wir das Turnier ohne die D-Jugend Jungs<br />
aus Dautzsch durchführen müssen. Schade eigentlich, denn wir<br />
hätten auch ihnen gern beim Kampf um die Pokale zugesehen.<br />
Aber auch die anderen Mannschaften dieser Altersklasse aus<br />
Thalheim, Holzweißig und <strong>Brehna</strong> lieferten sich tolle, umkämpfte<br />
Partien aus denen unsere Jungs leider nur einen Punkt holen<br />
konnten und am Ende den Platz 3 hinter den Mannschaften aus<br />
Holzweißig (mit 3 Punkten Platz 2) und dem Siegerteam aus<br />
Thalheim mit 4 Punkten belegten.
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 18 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
Etwas besser konnte es die 1. Mannschaft aus <strong>Brehna</strong> bei der F-<br />
Jugend machen. In dieser Altersgruppe mussten sie sich gegen<br />
eine 2. <strong>Brehna</strong>er Mannschaft und den Teams aus Reideburg und<br />
Holzweißig beweisen. In einem klassischen Endspiel trennten<br />
sich <strong>Brehna</strong> I und Reideburg mit 2 : 2. Das reichte den Kids aus<br />
Reideburg in ihrer Altersgruppe den Sieg vor <strong>Brehna</strong> I zu erringen.<br />
Den 3. Platz holte sich hier das Team aus Holzweißig vor<br />
den Jungen aus der 2. <strong>Brehna</strong>er Mannschaft die am heutigen<br />
Tag kein Tor schossen und auch ohne Punktgewinn blieben.<br />
Auch unsere „Bambinis“ haben sich schon riesig auf dieses Ereignis<br />
gefreut, war es doch für sie der erste Wettkampf. Hier und<br />
heute gab es gleich zwei Möglichkeiten sich gegen die Gleichaltrigen<br />
aus Landsberg in einem Hin- und einem Rückspiel zu<br />
beweisen. Aber wie das so oft auch ist, hatten unsere Kleinsten<br />
weder im ersten noch im zweiten Spiel eine Chance. Zuerst bekamen<br />
wir mit 0 : 8 und dann mit 0 : 5 ordentlich aufgezeigt, wo<br />
wir in der neuen Saison Nachholbedarf haben. Vor den vielen<br />
Besuchern, Angehörigen, Sponsoren und Gästen fand im Anschluss<br />
an dieses Turnier am Vormittag die Siegerehrung statt.<br />
Bei der Übergabe der Medaillen und der Pokale dankte unser<br />
Vorsitzender Heinz Schinkmann nochmals den Teilnehmern<br />
und meinte, dass er sich auch über eine Teilnahme im nächsten<br />
Jahr sehr freuen würde. Nun war für Groß und Klein noch<br />
genügend Zeit sich an der Fußballfeststimmung zu erfreuen. Ob<br />
Hüpfburg oder Torwandschießen, ob Kinderschminken oder Eis<br />
schlecken, ob auf die Feuerwehrautos zu klettern oder Freizeit<br />
kicken, alles war schön und alles machte Spaß. Auch die wunderschöne<br />
Musik und das gute Wetter ließen viele Besucher auf<br />
dem Sportplatz verweilen und vor dem nächsten Höhepunkt bei<br />
Kaffee und Kuchen oder auch einem Bierchen sah man dem<br />
Freundschaftsspiel unserer 1. Männermannschaft entgegen.<br />
Das Spiel wurde von <strong>Brehna</strong> mit 5 : 3 gewonnen. Bereits in Osternienburg<br />
gab es mit dem damaligen 4 : 4 eine ebenfalls sehr<br />
torreiche Partie. Ab diesem Spiel meinte es das Wetter mit uns<br />
dann nicht mehr so gut und bei windigem Regenwetter war das<br />
Feiern nur noch unter den Pavillons einigermaßen möglich. Also<br />
wurde zusammengerückt und weiter ging die Party. Für manch<br />
einen auch zu lange ...<br />
Der Sonntag wurde letztendlich zum Treffpunkt der Freunde des<br />
Frühschoppens und der fleißigen Helfer bei denen sich unser<br />
Vorsitzender Heinz Schinken ganz herzlich bedanken möchte.<br />
Ohne deren Einsatz unser 3. Sportfest nicht so ein gelungener<br />
Saisonabschluss geworden wäre.<br />
Hans Grube<br />
SGU; Abteilung Kegeln<br />
Geil, geil, geil, …<br />
Am 29./.30.06.<strong>2013</strong> war es nun so weit: Final Four des Deutschen<br />
Pokals im Classic Kegeln. Die Damenmannschaft um ML<br />
Anja Durzynski und seinen Trainer Patrick Jahn (Robert Heydrich<br />
konnte durch eigene Teilnahme mit Zerbst - Pokalsieger - nicht<br />
coachen) machte sich auf nach Öhringen. Das Los hatte bereits<br />
im Vorfeld entschieden, dass die Unionerinnen im Halbfinale<br />
am Samstag gegen den Erstligisten Pirmasens (4. Platz der abgelaufenen<br />
Saison) antreten mussten. Hier unterlagen wir nur<br />
knapp in einem spannenden Spiel mit 3 : 5. Pirmasens hatte<br />
ganz schön zu knappern.<br />
Letztendlich traten wir im kleinen Finale gegen die am Vortag<br />
gegen Liedolsheim (1. BuLi, 2. Platz der abgelaufenen Saison)<br />
unterlegenen Regionalnachbarn aus Holzweißig an, welches in<br />
einem spannenden Spiel dann doch recht eindeutig mit 6 : 2<br />
für die Unionerinnen ausging und ihnen den bronzenen Platz im<br />
Deutschen Pokal bescherte.<br />
Glückwunsch diesem jungen Team mit seinen Trainern Patrick<br />
Jahn und Robert Heydrich und viel Erfolg in der kommenden<br />
Saison in der 2. Bundesliga.<br />
Erwähnenswert: Die <strong>Sandersdorf</strong>erinnen erspielten am Finaltag das<br />
höchste Mannschaftsergebnis im Damenbereich mit 3383 Holz und<br />
machten, auch dank hervorragender Einzelergebnisse von Sarah<br />
Dressler (558/637 Holz), die sich damit zum Thüringischen Landesverband<br />
mit Tränen in den Augen verabschiedete, Tanja Roth<br />
(569/595 Holz) und Juliane Weiland (2 x 568 Holz), Deutschland<br />
auf <strong>Sandersdorf</strong> aufmerksam.<br />
Bereits am Pfingstwochenende<br />
wurden in Willingen-<br />
Schwenningen die Deutschen<br />
Jugendmeisterschaften mit<br />
der Mannschaft und im Einzel<br />
ausgetragen. Während Philipp<br />
Gürbig (Vorjahreszweiter<br />
der U<strong>14</strong> m) als Routinier im<br />
Einzel erneut einen hervorragenden<br />
13. Platz belegen<br />
konnte, machte eine weitere<br />
junge Spielerin aus der Union<br />
auf sich aufmerksam: Anne<br />
Kleinschmidt erreichte mit ihrem<br />
Kreisauswahlteam des LK<br />
ABI einen souveränen 2. Platz und brachte die verdiente Silbermedaille<br />
mit nachhause. Glückwunsch diesen beiden Spielern<br />
und natürlich auch den übrigen Teilnehmern aus unserem Verein<br />
für die Teilnahme an der DJM.<br />
Geschafft: Wir erinnern daran,<br />
dass wir 2011 eine tolle neue<br />
Bahn einweihen durften und dass<br />
im Ergebnis dessen 3 Mannschaften<br />
aus dem Herren- und<br />
Seniorenbereich leider abgestiegen<br />
waren. In der darauf<br />
folgenden Saison 2012/<strong>2013</strong><br />
kegelten die 1. Herren sowie<br />
die 1. und 2. Senioren eine<br />
Klasse tiefer. Während die<br />
1. Herren und die 2. Senioren<br />
es durch den Erfolg in der laufenden<br />
Staffel schafften, sofort<br />
wieder aufzusteigen, mussten<br />
die 1. Senioren als 2. der Staffel<br />
in die Relegation zur Verbandsliga. Die <strong>Sandersdorf</strong>er konnten<br />
sich in Schkopau gegen starke Wörlitzer letztendlich durchsetzen<br />
und spielen in der kommenden Saison wieder verdient in<br />
der Verbandsliga.<br />
Somit kegeln in der neuen Saison ab September diesen Jahres<br />
folgende Mannschaften:<br />
1. Herren 1. Damen 1. Senioren<br />
Landesliga 2. Bundesliga Verbandsliga<br />
2. Herren 2. Damen 2. Senioren<br />
Kreisoberliga Landesklasse Landesklasse<br />
3. Herren 3. Damen<br />
Kreisliga Kreisoberliga<br />
Jugend<br />
1. Mannschaft Kreisstaffel<br />
2. Mannschaft Kreisstaffel
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - <strong>19</strong> -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Sowohl im Herren wie auch im Damenbereich wurde sich verstärkt.<br />
Wir hoffen auf gute Ergebnisse im Spieljahr <strong>2013</strong>/ 20<strong>14</strong>.<br />
Ich wünsche allen aktiven, passiven Keglern sowie Freunden<br />
des Kegelsports eine schöne Sommerzeit und gute Erholung für<br />
künftige Aufgaben. Danke für das bisher Geleistete.<br />
Anja Schneider<br />
Sportfest in Renneritz<br />
Der ASV Renneritz veranstaltet am 7. September ein Sportfest.<br />
Um 10 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Renneritz<br />
ein Tischtennis-Freundschaftsspiel gegen eine Auswahlmannschaft<br />
des VfB Zscherndorf statt.<br />
Um 13.00 Uhr startet ein Beach-Volleyball-Turnier mit Vierer-<br />
Mannschaften auf dem Sandplatz hinter dem Dorfgemeinschaftshaus.<br />
Wer Lust hat, bei diesem Turnier mitzumachen,<br />
kann sich per E-Mail oder telefonisch beim Vereinsvorsitzenden<br />
David Domke anmelden: asv-renneritz@gmx.de. Anmeldeschluss<br />
für das Volleyball-Turnier ist der 16.08.<strong>2013</strong>.<br />
Auch für das leibliche Wohl der Sportler ist gesorgt: Gegrilltes<br />
und mehr oder weniger alkoholische Getränke werden nach<br />
den Wettkämpfen gereicht.<br />
Klaus Hoffmann<br />
ASV Renneritz<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Veranstaltungskalender<br />
Datum Veranstaltung<br />
24.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> Sitzung des Ortschaftsrates <strong>Brehna</strong><br />
18.30 Uhr im Alten Rathaus, Markt 1 in 06796<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, OT <strong>Brehna</strong><br />
25.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> Sitzung des Vergabeausschusses<br />
17.00 Uhr der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> im Sitzungssaal<br />
des Rathauses, Bahnhofstraße<br />
2 in 06792 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
26. - 28.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> 87-jähriges Gründungsfest der Ortsfeuerwehr<br />
<strong>Sandersdorf</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Post- und Besucheranschrift Hauptsitz<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Bahnhofstraße 2<br />
06792 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Tel.: 03493 8010<br />
Fax: 03493 80<strong>14</strong>2<br />
E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de<br />
www.sandersdorf-brehna.de<br />
Besucheranschrift Außenstelle OT <strong>Brehna</strong><br />
Bitterfelder Straße 28/29<br />
06796 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Tel.: 03493 8010<br />
Fax: 03493 80170<br />
Besucheranschrift Außenstelle OT Roitzsch<br />
Friedrich-Ebert-Straße 5<br />
06809 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Tel.: 03493 8010<br />
Fax: 03493 80180<br />
Öffnungszeiten<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Montag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 15.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Bibliothek <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Montag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 15.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 - 12.30 Uhr<br />
Bibliothek OT <strong>Brehna</strong><br />
Tel.: (034954 49281)<br />
Dienstag <strong>14</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />
Bibliothek OT Ramsin<br />
Montag 18.00 - <strong>19</strong>.00 Uhr<br />
Freitag 16.00 - 17.00 Uhr<br />
Bibliothek OT Roitzsch<br />
Dienstag <strong>14</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />
Notrufe<br />
für dringliche ärztliche Hausbesuche oder andere Notfälle<br />
03493 513150.<br />
Es meldet sich die Rettungsleitstelle Bitterfeld, welche ebenfalls<br />
Auskunft erteilt über die Bereitschaft- und Notfalldienste<br />
der Ärzte, einschließlich Augenarzt, Hals-, Nasen- und Ohrenarzt,<br />
Zahnarzt und Tierarzt.<br />
Polizei - Notruf: 110<br />
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112<br />
Polizeirevier Bitterfeld: 03493 301-0<br />
Frauennotruf: 03494 31054<br />
Giftnotruf: 0361 73<strong>07</strong>30<br />
Apotheken-Notdienstplan<br />
Do., 18.<strong>07</strong>.13 Hufeland-Apotheke, Roitzsch<br />
Turm-Apotheke, Gräfenhainichen<br />
Fr., <strong>19</strong>.<strong>07</strong>.13 Turm-Apotheke, Wolfen<br />
Sa., 20.<strong>07</strong>.13 Hufeland-Apotheke, Roitzsch<br />
Turm-Apotheke, Gräfenhainichen<br />
So., 21.<strong>07</strong>.13 Hufeland-Apotheke, Roitzsch<br />
Turm-Apotheke, Gräfenhainichen<br />
Mo., 22.<strong>07</strong>.13 Sittig-Apotheke, Bitterfeld<br />
Di., 23.<strong>07</strong>.13 Sittig-Apotheke, <strong>Sandersdorf</strong><br />
Linden-Apotheke, Gräfenhainichen<br />
Mi., 24.<strong>07</strong>.13 Apotheke im Kaufland, Wolfen<br />
Do., 25.<strong>07</strong>.13 Apotheke am Kornhausplatz, Bitterfeld<br />
Fr., 26.<strong>07</strong>.13 Marien-Apotheke, <strong>Sandersdorf</strong><br />
Sa., 27.<strong>07</strong>.13 Turm-Apotheke, Wolfen<br />
So., 28.<strong>07</strong>.13 Turm-Apotheke, Wolfen<br />
Mo., 29.<strong>07</strong>.13 Robert-Koch-Apotheke, Wolfen<br />
Di., 30.<strong>07</strong>.13 City-Apotheke, Wolfen<br />
Mi., 31.<strong>07</strong>.13 Apotheke im Zentrum, <strong>Sandersdorf</strong><br />
Glück-auf-Apotheke, Zschornewitz<br />
Do., 01.08.13 Flora-Apotheke, Bitterfeld<br />
Fr., 02.08.13 Bernstein-Apotheke, Friedersdorf<br />
Sa., 03.08.13 Sittig-Apotheke, Bitterfeld<br />
So., 04.08.13 Sittig-Apotheke, Bitterfeld<br />
Änderungen vorbehalten.<br />
Klein- und Familienanzeigen<br />
JETZT auch ONLINE<br />
gestalten und schalten!<br />
http://azweb.wittich.de
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 20 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
Herzlichen<br />
Glückwunsch<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Frau Herta Kunze am 20.<strong>07</strong>. zum 95. Geburtstag<br />
Frau Magdalena Egner am 25.<strong>07</strong>. zum 82. Geburtstag<br />
Frau Käthe Tauchert am 27.<strong>07</strong>. zum 95. Geburtstag<br />
Herrn Rudolf Dutka am 29.<strong>07</strong>. zum 83. Geburtstag<br />
Frau Ilse Göhre am 30.<strong>07</strong>. zum 80. Geburtstag<br />
Frau Hilda Makowski am 30.<strong>07</strong>. zum 91. Geburtstag<br />
Frau Sonja Günther am 31.<strong>07</strong>. zum 83. Geburtstag<br />
Frau Mathilde Schmeiß am 31.<strong>07</strong>. zum 81. Geburtstag<br />
Herrn Horst Möbius am 02.08. zum 81. Geburtstag<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT <strong>Brehna</strong><br />
Herrn Josef Zapp am 20.<strong>07</strong>. zum 87. Geburtstag<br />
Frau Anneliese Beyer am 27.<strong>07</strong>. zum 83. Geburtstag<br />
Herrn Alois Böhm am 28.<strong>07</strong>. zum 80. Geburtstag<br />
Frau Edith Springer am 02.08. zum 82. Geburtstag<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT Glebitzsch<br />
Frau Elli Boost am 21.<strong>07</strong>. zum 80. Geburtstag<br />
Frau Ursula Fischbach am 26.<strong>07</strong>. zum 80. Geburtstag<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT Petersroda<br />
Frau Gerda Heide am 23.<strong>07</strong>. zum 82. Geburtstag<br />
Frau Annelies Streckfuß am 29.<strong>07</strong>. zum 88. Geburtstag<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT Ramsin<br />
Frau Helene Thiemicke am 22.<strong>07</strong>. zum 90. Geburtstag<br />
Frau Hilde Jentzsch am 02.08. zum 91. Geburtstag<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT Renneritz<br />
Frau Ingeborg Schumann am 31.<strong>07</strong>. zum 85. Geburtstag<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT Roitzsch<br />
Frau Anneliese Steinbrück am 26.<strong>07</strong>. zum 80. Geburtstag<br />
Frau Jutta Strauß am 26.<strong>07</strong>. zum 90. Geburtstag<br />
Frau Karoline Blum am 31.<strong>07</strong>. zum 85. Geburtstag<br />
Herrn Günter Stritzel am 31.<strong>07</strong>. zum 82. Geburtstag<br />
Frau Anneliese Bruder am 01.08. zum 85. Geburtstag<br />
Frau Hilda Schneider am 01.08. zum 98. Geburtstag<br />
Sanderdorf-<strong>Brehna</strong> OT Zscherndorf<br />
Frau Elisabeth Smigaj am 21.<strong>07</strong>. zum 82. Geburtstag<br />
Herrn Eberhard Pfeiler am 22.<strong>07</strong>. zum 82. Geburtstag<br />
Bitte beachten Sie Möglichkeit des Widerspruchs gegen Auskunftserteilung<br />
gemäß der §§ 30, 33 und 34 des Meldegesetzes<br />
des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA). Den Antrag auf<br />
Einrichtung einer Übermittlungs- oder Auskunftssperre mit<br />
dem dazugehörigen Hinweisblatt erhalten Sie bei den Mitarbeitern<br />
des Einwohnermelde- und Passwesens der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> oder auf unserer Internetseite www.<br />
sandersdorf-brehna.de.<br />
Sollten Sie bereits einen Widerspruch abgegeben haben, so<br />
müssen Sie diesen nicht erneuern!<br />
Sommerferienprogramm im TGZ<br />
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9.00 bis 13.00 Uhr wieder experimentiert werden.<br />
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und Tag; ab 13 Jahre 4,- EUR pro Schüler und Tag. Eine Einverständniserklärung<br />
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690,00 Kaltmiete + NK<br />
Tel. 0 34 93 / 82 69 55-0 oder 01 72 - 6 06 12 84<br />
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Haus verkaufen?<br />
Wir haben die<br />
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dazu<br />
Simone Bartlitz<br />
www.ISB-Landsberg.de<br />
Merseburger Str. 2, 06188 Landsberg<br />
034602/48946<br />
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035 91 / 318 99 09 oder<br />
0163/8<strong>14</strong> 59 65<br />
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Info<br />
für unsere Leser<br />
Ihre persönliche Ansprechpartnerin für:<br />
Geschäftsanzeigen<br />
Infobroschüren<br />
Beilagen-Werbung<br />
Flyer<br />
Kontakt<br />
Kerstin Zehrt<br />
Mobil: (01 71) 4 84 47 16<br />
Telefon: (03 42 02) 97 99 79<br />
Telefax: (03 42 02) 97 95 75<br />
kerstin.zehrt@wittich-herzberg.de<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />
An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster)
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 21 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Bitte veröffentlichen Sie meine private Kleinanzeige<br />
in folgendem Gebiet in der jeweils nächstmöglichen <strong>Ausgabe</strong>:<br />
Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem<br />
Wort/Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen.<br />
Kürzungen behält sich der Verlag vor.<br />
KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen.<br />
Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße e.)<br />
oder geschäftliche Anzeigen verwenden.<br />
Kosten bis hier inkl. MwSt.: je <strong>Ausgabe</strong> 5 EUR<br />
Kosten bis hier inkl. MwSt.: je <strong>Ausgabe</strong> 10 EUR<br />
Ein ewiges Rätsel ist das Leben –<br />
und ein Geheimnis bleibt der Tod.<br />
Stätte zum Gedenken<br />
- Anzeige -<br />
Das Andenken an den geliebten Menschen nimmt durch die<br />
Grabmalkunst eine Gestalt an, die eine aus Farben, Formen, Ornamenten<br />
und Schriften komponierte Gedenkstätte darstellt. Die<br />
sorgfältige und individuelle Gestaltung eines Grabes verwandelt<br />
jedes Grabmal zu einer individuellen Stätte der Trauer und<br />
Erinnerung. Die Grabmalkunst umfasst die professionelle und<br />
ästhetische Verarbeitung und Gestaltung jedes Details des Grabes:<br />
von der Auswahl des Grabsteines und seiner Beschrif-tung<br />
über die Zusammenstellung des Grabschmucks bis hin zu allem<br />
weiteren notwendigen Grabmalzubehör wie Vasen, Grablaternen,<br />
Grabkerzen und mehr. Größe und Aussehen von Grabsteinen<br />
unterliegen in Deutschland der jeweiligen Friedhofsordnung.<br />
Grabsteine werden aus Natursteinen aus aller Welt hergestellt.<br />
Die Friedhofsordnungen liegen in der Gestaltungshoheit von<br />
Kommunen oder Kirchen. Die Vorschriften befassen sich unter anderem<br />
mit der Farbe und Oberflächenbearbeitung des Grabsteins,<br />
mit eingravierten Schriftbuchstaben oder aufgesetzten Buchstaben<br />
aus Bronze oder Aluminium.<br />
Chiffre gewünscht, Achtung:<br />
Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50EUR.<br />
Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken:<br />
Name, Vorname<br />
Straße und Hausnummer<br />
PLZ/Ort<br />
Telefonnummer (für evtl. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte)<br />
Bankeinzug Verrechnungscheck liegt bei<br />
Bargeld liegt bei<br />
Kreditinstitut Bankleitzahl<br />
Kontonummer Datum/Unterschrift<br />
Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an:<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />
Postfach 29, 04912 Herzberg (Elster)<br />
Telefax: 0 35 35/4 89 -115 oder privatanzeigen@wittich-herzberg.de<br />
Telefon für Rückfragen: 0 35 35/4 89 -0<br />
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<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 22 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
Sightseeing und Segway<br />
Suchen Sie ein interessantes Ausflugsziel für Ihre Familie oder Ihren<br />
Verein? Eine Städtetour mit kulturellen Höhepunkten muss nicht trocken<br />
und langweilig sein.<br />
Forchheim ist ein historisches<br />
Städtchen mit zahlreichen<br />
Fachwerkbauten und<br />
einem wunderschönen Altstadtkern.<br />
Lassen Sie sich<br />
bezaubern von den Sehenswürdigkeiten,<br />
die die <strong>Stadt</strong><br />
zu bieten hat und erleben<br />
Sie zugleich eine aufregende<br />
Tour mit dem Segway.<br />
Auf der Sportinsel dreht<br />
man die ersten Übungsrunden<br />
entlang dem malerischen<br />
Altwasser, und schon<br />
geht es los zu den wichtigsten<br />
Stationen:<br />
Unterwegs sieht man das<br />
Nürnberger Tor, das einzig<br />
noch erhaltene <strong>Stadt</strong>tor<br />
der Festungsanlage, die Alte<br />
Wache, Klein Venedig, die<br />
Fischkästen und das Schiefe<br />
Haus. Sehenswert ist auch<br />
das Katharinenspital und<br />
das Wasserschloss, ein Teil<br />
der Festungsanlage, der den<br />
Fluss „Wiesent“ überquert.<br />
Besonderes Highlight ist das<br />
historische Fachwerk-Rat-<br />
haus mit seinen hintergründigen<br />
Schnitzereien. Nach<br />
der Segway-Tour kann man<br />
vor dieser Kulisse auf dem<br />
Rathauplatz gemütlich eine<br />
Tasse Kaffee genießen und<br />
im Anschluss durch die Fußgängerzone<br />
mit zahlreichen<br />
kleinen Boutiquen zu bummeln.<br />
Zum Abschluss geht es<br />
noch zur Kaiserpfalz, einem<br />
ehemaligen Bischofsschloss.<br />
Wer noch etwas Zeit zur Verfügung<br />
hat, sollte die Gelegenheit<br />
nutzen und dort das<br />
Tourist-Information<br />
Rathaus, Hauptstr. 24<br />
91301 Forchheim<br />
+49 (0)9<strong>19</strong>1 7<strong>14</strong>-337<br />
+49 (0)9<strong>19</strong>1 7<strong>14</strong>-338<br />
tourist@forchheim.de<br />
www.forchheim.de<br />
Museum mit den überregional<br />
bedeutenden Wandmalereien<br />
besichtigen.<br />
Ein besonderer Tipp: Man<br />
kann die Segway-Tour auch<br />
am Forchheimer Kellerwald<br />
enden lassen. Diese Variante<br />
bietet Gelegenheit zu einem<br />
geselligen Abschluss mit<br />
Bierprobe und guter fränkischer<br />
Küche.
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 23 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Wir<br />
Sagen Sie „JA “ –<br />
Anne-Sophie Muster und Dr. Ingo Mustermann<br />
Am 4. Mai <strong>2013</strong> um 12.00 Uhr werden wir in der Kapelle<br />
zu Musterhausen in Musterstadt vor den Trau altar treten.<br />
Musterstadt - Musterhausen<br />
Danke,<br />
es war wunderbar!<br />
Für alle erwiesenen Glückwünsche,<br />
Blumen und Geschenke anlässlich<br />
unserer Hochzeit möchten wir uns<br />
auf diesem Wege bei allen Gratulanten<br />
ganz herzlich bedanken.<br />
Martin und<br />
Anna-Lena Mustermann<br />
geb. Muster<br />
Musterhausen, im Mai <strong>2013</strong><br />
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heiraten!<br />
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<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 24 -<br />
Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
Jutta Dietrich<br />
Goldschmiedemeisterin<br />
Der handwerkliche Betrieb (Reparaturen, Umarbeitung,<br />
Neuanfertigung usw.) geht ab 01.09.<strong>2013</strong> in der Bahnstr. 5<br />
in Roitzsch weiter.<br />
Tel. 034954/21227<br />
0175/3338237<br />
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Öffnungszeiten: Di 9 - 12, <strong>14</strong> - 17<br />
Mi 9 - 12<br />
Do 9 - 12, <strong>14</strong> - 17<br />
oder nach Vereinbarung<br />
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MONTAG – SONNTAG<br />
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aus Vereinen, Institutionen<br />
und Unternehmen<br />
crossmedial<br />
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Branchenbuch<br />
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Veranstaltungskalender<br />
Links zu kommunalen Diensten<br />
Wettervorschau<br />
weitere nützliche<br />
Informationslinks<br />
www.localbook.de<br />
Rechtsanwalt und Dipl.-Ing.<br />
Gerald Röschke<br />
zugl. Fachanwalt<br />
für Versicherungsrecht<br />
und für Verkehrsrecht<br />
jürges.knop.stiller<br />
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Rechtsanwalt<br />
Stefan Trebs<br />
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zugl. Fachanwalt<br />
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Fam. Kaupp<br />
Kurzurlaub<br />
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Auftanken und Erholen<br />
72178 Waldachtal 1 · (Ortsteil Lützenhardt)<br />
Nördlicher Schwarzwald<br />
Telefon 0 74 43 / 96 62-0 · Telefon 0 74 43 / 96 62-42<br />
Fax 0 74 43 / 96 62 60<br />
Verwöhnwochenende<br />
Immer Donnerstag oder Freitag bis Sonntag<br />
2 oder 3 Tage mit HP<br />
1x romantisches 6-Gang-Menü<br />
1x Kaffee und Kuchen<br />
1x Flasche Wein<br />
1x Obstteller<br />
Schwarzwaldversucherle<br />
immer Sonntag bis<br />
Donnerstag oder Freitag<br />
4 oder 5 Tage HP<br />
zum Sparpreis<br />
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ab <strong>14</strong>9,– €<br />
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ab <strong>19</strong>9,– €<br />
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©Pixelio/Torben Wengert