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Ausgabe 14_2013 vom 19_07_2013 - Stadt Sandersdorf-Brehna

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www.sandersdorf-brehna.de E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de<br />

DER LINDENSTEIN<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

mit den Ortschaften <strong>Brehna</strong>, Glebitzsch, Heideloh, Petersroda, Ramsin, Renneritz, Roitzsch, Zscherndorf<br />

23. Jahrgang<br />

Nummer <strong>14</strong><br />

Freitag,<br />

<strong>19</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

AMTLICHER TEIL<br />

Seite 2<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

Seite 8<br />

Die nächste <strong>Ausgabe</strong><br />

erscheint am:<br />

Freitag, dem<br />

2. August <strong>2013</strong><br />

Redaktionsschluss<br />

ist am:<br />

Freitag, dem<br />

26. Juli <strong>2013</strong>,<br />

9.00 Uhr<br />

presse@sandersdorf-brehna.de


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 2 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

Beschlussprotokoll<br />

für den <strong>Stadt</strong>rat <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Sitzungsnummer: SR SB - 005/<strong>2013</strong><br />

Sitzung <strong>vom</strong>: 11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong><br />

Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Bahnhofstraße<br />

2,<br />

06792 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Öffentliche Sitzung<br />

3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen<br />

Vergabeausschuss <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> am 20.06.<strong>2013</strong><br />

- Vergabe der Bauleistung Sanierung Haus am Park in<br />

Roitzsch, 5. BA - Erneuerung der Heizungsinstallation<br />

DSNR: 044/<strong>2013</strong><br />

BSNR: VA SB - 006/<strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> am 30.05.<strong>2013</strong><br />

- Veräußerung einer Teilfläche des Flurstückes 73/5, Flur 1,<br />

Gemarkung Zscherndorf DSNR: 013/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 021/<strong>2013</strong><br />

- Verkauf einer Teilfläche aus Flur 8 Flst. 132/108 Gem.<br />

Roitzsch DSNR: 036/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 022/<strong>2013</strong><br />

- Verkauf einer Teilfläche aus Flur 10 Flst. 89 Gem. Roitzsch<br />

DSNR: 037/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 023/<strong>2013</strong><br />

- Erwerb einer Teilfläche aus FL 4 Flst. <strong>14</strong>/18 Gem. <strong>Brehna</strong><br />

DSNR: 038/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 024/<strong>2013</strong><br />

- Veräußerung einer Teilfläche Flur 8 Flst. 186/53<br />

DSNR: 039/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 025/<strong>2013</strong><br />

- Veräußerung von 15 Grundstücken im Wohnbaugebiet „Pestalozzistraße“<br />

DSNR: 040/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 026/<strong>2013</strong><br />

- Vergabe der Bauleistung Neubau eines Feuerwehrgebäudes<br />

in <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, OT Glebitzsch (LOS 6 bis 9)<br />

DSNR: 042/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 027/<strong>2013</strong><br />

- Finanzielle Situation der Vetro Solar GmbH gegenüber der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

DSNR: 043/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 028/<strong>2013</strong><br />

6. Ernennung Ortswehrleiter FFW <strong>Sandersdorf</strong> - Berufung<br />

in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit<br />

DSNR: 052/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 031/<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt gemäß<br />

§ 15 Abs. 4 des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes<br />

Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz), in der Fassung der<br />

Bekanntmachung <strong>vom</strong> 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S.<strong>19</strong>0), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 4 des Gesetzes <strong>vom</strong> 17. Februar 2010<br />

(GVBl. LSA S.69), auf Vorschlag der im Einsatzdienst tätigen<br />

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Sandersdorf</strong> und mit Zustimmung<br />

des Kreisbrandmeisters, den OBM Roland Richter mit<br />

Wirkung <strong>vom</strong> 12. Juli <strong>2013</strong> bis zum 28.02.2018 in das Ehrenbeamtenverhältnis<br />

auf Zeit zu berufen.<br />

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />

7. Ernennung stellvertretender Ortswehrleiter FFW <strong>Sandersdorf</strong><br />

- Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf<br />

Zeit DSNR: 053/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 032/<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt gemäß<br />

§ 15 Abs. 4 des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes<br />

Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz), in der Fassung der<br />

Bekanntmachung <strong>vom</strong> 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S.<strong>19</strong>0), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 4 des Gesetzes <strong>vom</strong> 17. Februar 2010<br />

(GVBl. LSA S.69), auf Vorschlag der im Einsatzdienst tätigen<br />

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Sandersdorf</strong> und mit Zustimmung<br />

des Kreisbrandmeisters, den OLM Volkmar Wilke mit<br />

Wirkung <strong>vom</strong> 12. Juli <strong>2013</strong> bis zum 28.02.2018 in das Ehrenbeamtenverhältnis<br />

auf Zeit zu berufen.<br />

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />

8. Satzung über die Betreuung von Kindern in den kommunalen<br />

Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

(Betreuungssatzung) DSNR: 045/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 029/<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt die Satzung<br />

über die Betreuung von Kindern in den kommunalen Tageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (Betreuungssatzung) auf<br />

der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von<br />

Kindern in den Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes<br />

Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG - ) <strong>vom</strong> 05.03.03<br />

(GVBL.LSA Nr. 6/03 S. 48) in Verbindung mit §§ 6, 8 und 44 Abs. 3<br />

Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO<br />

LSA) <strong>vom</strong> 10.08.2009, in den jeweils gültigen Fassungen.<br />

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />

9. Satzung über die Gebühren für die Betreuung von Kindern<br />

in den kommunalen Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (Gebührensatzung)<br />

DSNR: 046/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 030/<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt die Satzung<br />

über die Gebühren für die Betreuung von Kindern in den<br />

kommunalen Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

(Gebührensatzung) auf der Grundlage des § 13 des Gesetzes<br />

zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz<br />

- KiFöG -) <strong>vom</strong> 05.03.03 (GVBL.LSA Nr. 6/03 S. 48)<br />

i.V. mit §§ 6, 8 und 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383<br />

und § 90 des Achten Gesetzbuches (SGB VIII <strong>vom</strong> 08.11.<strong>19</strong>98<br />

(BGBL. S. 3546) der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabegesetzes<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) <strong>vom</strong> 13.12.<strong>19</strong>96 (GVBL<br />

S. 405) in den jeweils gültigen Fassungen.<br />

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />

10. 2. Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher<br />

Gewässer zweiter Ordnung<br />

DSNR: 047/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 033/<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt auf der<br />

Grundlage der §§ 54 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt<br />

(WG LSA) <strong>vom</strong> 16. März 2011 (GVBl. LSA 2011, 492), §§ 4, 6, 44 der<br />

Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung<br />

der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 20. Dezember 2011 (GVBl. LSA<br />

S. <strong>14</strong>, 18), und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das<br />

Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong><br />

13. Dezember <strong>19</strong>96 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

<strong>vom</strong> 02. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 58), die 2. Änderung der<br />

Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher<br />

Gewässer zweiter Ordnung.<br />

Der Beschluss wird mit 16 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und<br />

5 Enthaltungen angenommen.<br />

11. Widmung eine Straße „Auf der Sonnenseite“<br />

DSNR: 054/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 034/<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt gem. §§ 3<br />

Abs. 1 Ziffer 3; 6 Abs. 1 sowie 42 Abs. 1 StrG LSA die Widmung<br />

der Straße „Auf der Sonnenseite“ als Gemeindestraße.<br />

Der Beschluss wird mit 21 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme<br />

angenommen.


Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 3 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

12. Außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong> für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - Platz<br />

des Friedens/Neubau Edeka-Markt in <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

und Baumschulenweg/Birkenweg im OT Ramsin<br />

DSNR: 055/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 035/<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt die außerplanmäßige<br />

<strong>Ausgabe</strong> für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, Platz des Friedens/<br />

Neubau Edeka-Markt in <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> und Baumschulenweg/Birkenweg<br />

im OT Ramsin.<br />

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />

13. Aufhebung des Beschlusses SR SB - 138/2009 Zweckverband<br />

TechnologiePark Mitteldeutschland<br />

DSNR: 056/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 036/<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> beschließt die Aufhebung<br />

des Beschlusses SR SB - 138/2009 Mitgliedschaft im<br />

Zweckverband TechnologiePark Mitteldeutschland<br />

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />

<strong>14</strong>. Abberufung eines Vertreters der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<br />

<strong>Brehna</strong> aus dem Aufsichtsrat der TechnologiePark Mitteldeutschland<br />

Service GmbH (TMS)<br />

DSNR: 062/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 037/<strong>2013</strong><br />

Gemäß § 8 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der Technologie-<br />

Park Mitteldeutschland Service GmbH (TMS) <strong>vom</strong> 31.06.2006 wird<br />

Herr Andy Grabner mit sofortiger Wirkung <strong>vom</strong> Aufsichtsrat der<br />

TechnologiePark Mitteldeutschland Service GmbH (TMS) abberufen.<br />

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />

15. Berufung eines Vertreters der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

in den Aufsichtsrat der TechnologiePark Mitteldeutschland<br />

Service GmbH (TMS)<br />

DSNR: 063/<strong>2013</strong><br />

BSNR: SR SB - 038/<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> entsendet gemäß § 1<strong>19</strong>, Absatz<br />

1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt<br />

(GO LSA) in Verbindung mit § 8 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages<br />

der TechnologiePark Mitteldeutschland Service<br />

GmbH (TMS) <strong>vom</strong> 31.06.2006 Herrn Ralf Salomon, als Mitglied<br />

in den Aufsichtsrat der TechnologiePark Mitteldeutschland Service<br />

GmbH (TMS) bis zum Ende der Kommunalwahlperiode<br />

Der Beschluss wird mit 17 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen<br />

und 3 Enthaltungen angenommen.<br />

Einladung<br />

zu der Sitzung des Gremiums Ortschaftsrat <strong>Brehna</strong><br />

am 24.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>, um 18:30 Uhr.<br />

Sitzungsnr.: OR BRE - 006/<strong>2013</strong><br />

Sitzungsort: Altes Rathaus, Markt 1, 06796 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

OT <strong>Brehna</strong><br />

Tagesordnung<br />

TOP Betreff DSNR<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der<br />

Tagesordnung<br />

3. Genehmigung der Niederschrift über die vorherige Sitzung<br />

4. Einwohnerfragestunde<br />

5. Beratung über die Betreuung der Mühle in <strong>Brehna</strong><br />

6. Bekanntgaben und Anfragen<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

7. Bekanntgaben und Anfragen<br />

8. Grundstücksangelegenheit 048/<strong>2013</strong><br />

9. Grundstücksangelegenheit 064/<strong>2013</strong><br />

10. Grundstücksangelegenheit<br />

11. Schließung der Sitzung<br />

gez. Leopold Böhm, Ortsbürgermeister<br />

Einladung<br />

zu der Sitzung des Gremiums Vergabeausschuss <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

am 25.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>, um 17:00 Uhr.<br />

Sitzungsnr.: VA SB - 003/<strong>2013</strong><br />

Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Bahnhofstraße 2,<br />

06792 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Tagesordnung<br />

TOP Betreff DSNR<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung<br />

der Tagesordnung<br />

3. Genehmigung der Niederschrift über die vorherige Sitzung<br />

4. Bekanntgaben und Anfragen<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

5. Bekanntgaben und Anfragen<br />

6. Vergabeentscheidung 065/<strong>2013</strong><br />

7. Schließung der Sitzung<br />

gez. Gerhard Jahnke, Vorsitzender<br />

Satzung über die Betreuung von Kindern<br />

in den kommunalen Tageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

(Betreuungssatzung)<br />

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Betreuung<br />

von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes<br />

Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG -) <strong>vom</strong><br />

05.03.03 (GVBL. LSA Nr. 6/03 S. 48) in Verbindung mit §§ 6, 8<br />

und 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt<br />

(GO LSA) <strong>vom</strong> 10.08.2009, in den jeweils gültigen<br />

Fassungen hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> am<br />

11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> folgende Satzung über die Betreuung von Kindern<br />

in den kommunalen Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<br />

<strong>Brehna</strong> (Betreuungssatzung) beschlossen:<br />

§ 1<br />

Begriffsbestimmung<br />

(1) Tageseinrichtungen sind eigenständige sozialpädagogisch<br />

orientierte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen<br />

sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten.<br />

(2) Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sind Tageseinrichtungen<br />

als kombinierte Einrichtungen, in denen Kinder<br />

unter 3 Jahren und Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der<br />

Schulpflicht betreut werden sowie Horte für Schulkinder. Tageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sind die integrative<br />

Tagesstätte „Glückspilz“, <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, die Tagesstätte<br />

„Pfingstanger“ <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, die Tagesstätte „Max und<br />

Moritz“ mit Außenstelle Hort OT Zscherndorf, die Tagesstätte<br />

„Sonnenschein“ OT Ramsin sowie der Hort an der Grundschule<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, die Tagesstätte „Borstel“ OT<br />

<strong>Brehna</strong>, der Hort an der Grundschule OT <strong>Brehna</strong> und die Tagesstätte<br />

„Villa Kunterbunt“ OT Roitzsch.<br />

§ 2<br />

Anspruch auf Kinderbetreuung<br />

(1) Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang<br />

Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>.<br />

(2) Wenn die nach Betriebserlaubnis festgelegte Kapazität der jeweiligen<br />

Einrichtung erreicht ist, sind keine Plätze verfügbar. Weitere<br />

Aufnahmen können grundsätzlich erst nach Freiwerden von<br />

Plätzen erfolgen. Angebote, Kinder nicht in die Wunscheinrichtung,<br />

sondern auch in andere zur <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> gehörenden<br />

Einrichtungen einzuweisen, sind den Eltern zu unterbreiten.


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 4 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

(3) Die Betreuung des/r Kindes/r erfolgt nach schriftlicher Anmeldung<br />

durch Abschluss eines schriftlichen Betreuungsvertrages/Gebührenbescheid<br />

zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

und den Erziehungsberechtigten. Der Gebührenbescheid<br />

ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Mit der Anmeldung<br />

erkennen die Erziehungsberechtigten die Betreuungssatzung,<br />

die Gebührensatzung die Konzeption der betreffenden Tageseinrichtung<br />

sowie die Hausordnung der Tageseinrichtung an.<br />

(4) Ein ganztägiger Platz umfasst für Kinder bis zum Beginn der<br />

Schulpflicht ein Förderungs- und Betreuungsangebot bis zu 10<br />

Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden. Für<br />

Schulkinder umfasst ein ganztägiger Platz ein Förderungs- und<br />

Betreuungsangebot von 6 Stunden je Schultag. Eine Hortbetreuung<br />

während der Unterrichtszeit ist nicht möglich.<br />

(5) Der Anspruch nach den Absätzen 1 und 2 gilt als erfüllt, wenn<br />

ein Platz in einer für Kinder zumutbar erreichbaren Tageseinrichtung<br />

angeboten wird.<br />

(6) Sofern in die Tageseinrichtung ein Kind aufgenommen werden<br />

soll, das in einem anderen Ort als den Sitz der Tageseinrichtung<br />

seinen Wohnsitz hat, muss die Herkunftsgemeinde den<br />

Platz nach den Regelungen des KiFöG finanzieren. Die betreffende<br />

Wohnsitzgemeinde ist grundsätzlich für die Festsetzung<br />

und Erhebung des Kostenbeitrages zuständig.<br />

(7) Kinder unter 3 Jahren sind Kinder im Alter von 0 bis zur Vollendung<br />

des 3. Lebensjahres. Änderungen werden in dem (darauffolgenden)<br />

Monat, in dem sie eintreten, wirksam. Der Betreuungsvertrag für Kinder<br />

von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht endet spätestens<br />

zum 01.08. des Jahres, in dem sie in die Schule eintreten.<br />

§ 3<br />

Pflichten der Erziehungsberechtigten<br />

(1) Die Erziehungsberechtigten übergeben das/die Kind/er zu<br />

Beginn der Betreuungszeit dem Fachpersonal und holen sie<br />

nach Beendigung der Betreuungszeit beim Fachpersonal in der<br />

Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Fachpersonals<br />

beginnt mit der Begrüßung des/r Kindes/r durch das Fachpersonal<br />

der Tageseinrichtung im Gebäude oder dem Grundstück der<br />

Einrichtung und endet mit der Übernahme des/r Kindes/r durch<br />

die Eltern oder abholberechtigten Personen bzw. beim Verlassen<br />

des Gebäudes bzw. des Grundstücks.<br />

(2) Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des/r<br />

Kindes/r in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung<br />

des/r Kindes/r berechtigt ist. Diese Erklärung kann jederzeit<br />

schriftlich widerrufen werden.<br />

(3) Sollen Hortkinder den Heimweg allein antreten, bedarf es<br />

einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber<br />

der Leitung der Einrichtung. Kinder unter 3 Jahren und<br />

Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht dürfen den<br />

Heimweg nicht allein antreten.<br />

(4) Die Abwesenheit des Kindes ist unverzüglich, bis 8.30 Uhr,<br />

der leitenden Fachkraft der Tageseinrichtung mitzuteilen.<br />

§ 4<br />

Elternbeirat<br />

Für die Tageseinrichtung ist nach dem KiFöG ein Elternbeirat zu<br />

bilden, der nach § <strong>19</strong> KiFöG in wesentlichen Angelegenheiten<br />

der Tageseinrichtung mitwirken und beteiligt werden soll. Der<br />

Elternbeirat kann sich eine eigene Ordnung geben.<br />

§ 5<br />

Medizinische Betreuung<br />

(1) Jedes Kind ist unmittelbar, jedoch maximal 3 Wochen vor seiner<br />

Aufnahme in die Tageseinrichtung, ärztlich zu untersuchen.<br />

Dies ist durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die<br />

gesundheitliche Eignung zum Besuch der Kindertageseinrichtung<br />

nachzuweisen. Kinder, die an ansteckenden Krankheiten<br />

werden nicht angenommen.<br />

(2) Gleiches gilt, wenn ein Kind eine Tageseinrichtung aufgrund<br />

ärztlicher Verordnung zeitweise nicht nutzen kann und nach Beendigung<br />

der Erkrankung wieder in die Tageseinrichtung aufgenommen<br />

werden soll.<br />

Entstehende Kosten für die ärztliche Bescheinigung sind von<br />

den Erziehungsberechtigten zu tragen.<br />

§ 6<br />

Erkrankung des Kindes<br />

(1) Kann das Kind aufgrund ärztlicher Verordnung oder der Einschätzung<br />

der Erziehungsberechtigten wegen Krankheit nicht<br />

besuchen, ist die leitende Fachkraft umgehend über das Fehlen<br />

des Kindes und die voraussichtliche Fehlzeit zu informieren.<br />

(2) Stellt die Fachkraft bei der morgendlichen Annahme des/r<br />

Kindes/r in der Einrichtung fest, dass sein Allgemeinbefinden erheblich<br />

gestört ist und die Eignung für den Besuch der Tageseinrichtung<br />

in Frage steht, so kann sie die Annahme des/r Kindes/r<br />

von der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung abhängig machen,<br />

welche die Unbedenklichkeit des Einrichtungsbesuches<br />

bestätigt. Die Erziehungsberechtigten haben jedes Verdachtsmoment<br />

einer Erkrankung des/r Kindes/r bei der morgendlichen<br />

Abgabe der Kinder der Fachkraft mitzuteilen.<br />

(3) Tritt während des Besuches der Tageseinrichtung eine Erkrankung<br />

des/r Kindes/r wie unter Abs. 2 beschrieben, zum Vorschein,<br />

kann die leitende Fachkraft die Erziehungsberechtigten<br />

informieren und sie auffordern, das/die Kind/er umgehend abzuholen.<br />

(4) Die Fachkraft ist zur Verweigerung der Annahme des/r<br />

Kindes/r bzw. zur Aufforderung verpflichtet, wenn der begründete<br />

Verdacht besteht, dass das/die Kind/er an einer ernsten,<br />

ansteckenden Krankheit leiden. Insbesondere betrifft es die<br />

Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen.<br />

(5) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, beim Verdacht<br />

oder Auftreten ansteckender Krankheiten bei dem/n Kind/ern<br />

oder bei mit dem/n Kind/ern in häuslicher Gemeinschaft lebender<br />

Personen umgehend die leitende Fachkraft zu informieren.<br />

Bei Verdacht oder Auftreten von Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz<br />

fallen, hat die leitende Fachkraft unverzüglich<br />

dem Gesundheitsamt Meldung zu erstatten.<br />

(6) Kann ein Kind trotz Erkrankung die Tageseinrichtung besuchen,<br />

werden verschreibungspflichtige Medikamente dem Kind<br />

nur nach Vorlage einer diesbezüglichen ärztlichen Anordnung<br />

verabreicht. Apothekenpflichtige bzw. frei verkäufliche Medikamente<br />

werden dem Kind nur nach ausdrücklicher schriftlicher<br />

Beauftragung durch die Erziehungsberechtigten verabreicht. Die<br />

Erziehungsberechtigten haben die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

insoweit von jeglicher Haftung freizustellen.<br />

§ 7<br />

Versicherung<br />

(1) In den Tageseinrichtungen gilt für alle Kinder bis zum vollendeten<br />

<strong>14</strong>. Lebensjahr Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8a<br />

SGB VII. Der Versicherungsschutz besteht für alle Kinder, die eine<br />

entsprechende Einrichtung offiziell und regelmäßig (d.h. mit Anmeldung<br />

und Elternbeitrag) besuchen und voll in das Gruppenleben<br />

integriert sind. Der Umfang des Versicherungsschutzes erstreckt<br />

sich auf alle Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Besuch<br />

der Tageseinrichtung oder des Hortes im Zusammenhang stehen.<br />

Es gilt der Grundsatz, dass die Wege zur und von der versicherten<br />

Tätigkeit versichert sind (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII).<br />

(2) Jeder Unfall, der einen Personen- und/oder Sachschaden mit<br />

sich bringt, ist unverzüglich der leitenden Fachkraft zu melden.<br />

(3) In jeder Einrichtung ist durch die leitende Fachkraft ein Unfallbuch<br />

zu führen, in dem jeder Unfall zu dokumentieren und durch die das<br />

Kind abholenden Erziehungsberechtigten gegenzuzeichnen ist.<br />

§ 8<br />

An- und Abmeldung<br />

(1) Die Erziehungsberechtigten haben ein Recht auf laufende Anmeldung<br />

ihres/er Kindes/er in die Tageseinrichtungen. Über die<br />

Aufnahme entscheidet der Träger. Die Aufnahme erfolgt durch<br />

Abschluss eines Vertrages zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<br />

<strong>Brehna</strong> und den Erziehungsberechtigten.<br />

(2) Die Abmeldung der Kinder/des Kindes ist nur zum 31.01.<br />

bzw. 31.<strong>07</strong>. des laufenden Jahres möglich. Die Abmeldung<br />

muss 4 Wochen vor Beendigung des Vertrages bei der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, SG Jugend und Soziales, Kindertagesstätten,<br />

vorliegen.


Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 5 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Eine vorzeitige Abmeldung aus wichtigen Gründen muss spätestens<br />

bis zum 15. des Vormonats zum Ende des Folgemonats<br />

erfolgen. Ausnahmen sind zu begründen und vorzeitige Abmeldungen<br />

möglich.<br />

§ 9<br />

Öffnungs- und Betreuungszeiten<br />

(1) Die Tageseinrichtungen sind unter Berücksichtigung des KiFöG<br />

an Werktagen in der Regel von montags bis freitags von 6.00 Uhr<br />

bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Horte Grundschule <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

und Außentelle OT Zscherndorf öffnen von 6.00 Uhr bis 17.30 Uhr,<br />

der Hort Grundschule OT <strong>Brehna</strong> von 6.00 Uhr bis 17.30 Uhr. In<br />

den Schulferien öffnen die Horte in der Zeit von 6.00 Uhr bis<br />

17.00 Uhr. An Feiertagen und an Wochenenden sind die Tagesstätten<br />

und Horte geschlossen. Eine Ausnahme bildet die integrative<br />

Kindertagesstätte „Glückspilz“ <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>. Diese<br />

ist an allen Tagen des Jahres geöffnet, sofern ein entsprechender<br />

Bedarf angemeldet ist. Es werden tägliche Sonderöffnungszeiten<br />

bzw. Sonderbetreuungszeiten angeboten. Die Sonderöffnungszeiten<br />

bzw. Sonderbetreuungszeiten sind allen Erziehungsberechtigten<br />

vorbehalten, die aussagekräftige Unterlagen, wie z.B. einen<br />

Nachweis des Arbeitgebers über eine Tätigkeit im Schichtbetrieb/<br />

Sonderarbeitszeiten beibringen können. Wird der geforderte Nachweis<br />

erbracht, kann das Kind vor 6.00 Uhr und nach der offiziellen<br />

Schließung der Tageseinrichtung sowie an Wochenenden, Sonnund<br />

Feiertagen in der Tageseinrichtung betreut werden.<br />

(2) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> ist berechtigt, die Tageseinrichtungen<br />

zeitweilig, z.B. an Brückentagen und zwischen<br />

Weihnachten und Neujahr, zu schließen. Die Schließzeiten und<br />

Schließtage sind durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> festzulegen<br />

und den Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Eine<br />

der Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> ist während<br />

der Schließzeiten und Schließtage grundsätzlich zu öffnen.<br />

(3) Mit der Anmeldung des Kindes haben sich die Erziehungsberechtigten<br />

zu den Betreuungszeiten und den gewöhnlichen<br />

täglichen Hol- und Bringezeiten festzulegen.<br />

(4) In den Tageseinrichtungen werden für Kinder unter 3 Jahren<br />

und für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht täglich folgende<br />

Betreuungsstunden angeboten: 5 Stunden, 7 Stunden, 8 Stunden,<br />

9 Stunden und 10 Stunden.<br />

(5) Für Schulkinder werden folgende Betreuungsstunden angeboten:<br />

1,5 Stunden (Frühhort), 3 Stunden, 4,5 Stunden, 6 Stunden.<br />

(6) Die Kontrolle der Einhaltung der Betreuungszeiten obliegt der<br />

Leitung der Tageseinrichtung.<br />

(7) Kinder unter 3 Jahren und Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht<br />

sind regelmäßig und täglich bis spätestens 8.30 Uhr in die<br />

Tageseinrichtung zu bringen. Ausnahmen sind möglich und mit<br />

der Leiterin abzusprechen.<br />

§ 10<br />

Betreuung behinderter Kinder<br />

(1) Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch, gemeinsam<br />

mit Kindern ohne Behinderung, in Tageseinrichtungen gefördert<br />

und betreut zu werden. Näheres regelt der § 8 KiFöG nach § 35<br />

a Achtes Buch Sozialgesetzbuch oder nach §§ 53 und 54 Zwölftes<br />

Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 2<br />

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.<br />

(2) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> bietet in der Kindertagesstätte<br />

„Glückspilz“ 4 integrative Plätze für Kinder mit Behinderungen<br />

an. Die Konzeption dieser Kindertageseinrichtung ist speziell auf<br />

die gemeinsame Arbeit mit Kindern mit einer Behinderung und<br />

Kindern ohne Behinderung (Regelkinder) ausgerichtet.<br />

§ 11<br />

Aufbewahrung von Gegenständen<br />

Für Kinderwagen und darin aufbewahrte Gegenstände sowie<br />

sonstige persönliche Dinge (Spielzeug, Schmuck) übernimmt die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> keine Haftung. Besteht die Möglichkeit,<br />

dass von diesen Gegenständen Gefährdungen für andere<br />

Kinder ausgehen, kann die Leiterin/Betreuungspersonal die Erziehungsberechtigten<br />

auffordern, diese wieder mitzunehmen. Anderenfalls<br />

kann sie diese Gegenstände ohne Haftung aufbewahren.<br />

§ 12<br />

Essenversorgung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sichert auf Wunsch der Erziehungsberechtigten<br />

die Bereitstellung einer kindgerechten warmen<br />

Mittagsmahlzeit ab. Die Abrechnung der Kosten dieser Mittagsmahlzeit<br />

erfolgt direkt über den Anbieter.<br />

In der integrativen Kindertagesstätte „Glückspilz“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> wird Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen,<br />

Vesper), angeboten. Die Abrechnung der Kosten der Essenversorgung<br />

erfolgt ebenfalls direkt über den Anbieter.<br />

§ 13<br />

Erlöschen des Anspruchs<br />

(1) Der Anspruch auf Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> erlischt mit der Abmeldung<br />

des Kindes.<br />

(2) Wenn die Zahlung der Gebührenschuld für zwei aufeinander<br />

folgende Monate nicht bzw. nicht in voller Höhe erfolgt ist, kann<br />

das Kind, für das die Gebührenschuld eingetreten ist, von der<br />

Nutzung der Tageseinrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

ausgeschlossen werden. Die Erziehungsberechtigten bleiben<br />

bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses des Kindes gebührenpflichtig.<br />

Eine Neuanmeldung eines Platzes ist nur nach vollständiger<br />

Schuldentilgung möglich.<br />

(3) Auch bei anderweitig wiederholtem Verstoß gegen diese Satzung<br />

oder die jeweilige Hausordnung kann ein Kind von der Benutzung<br />

der Tageseinrichtung ausgeschlossen werden.<br />

(4)Bei dauerhafter Nichtnutzung des vorgehaltenen Betreuungsplatzes<br />

in der Tageseinrichtung durch ein Kind über einen Zeitraum<br />

von 2 Monaten hinaus, ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

berechtigt, eine Abmeldung vorzunehmen.<br />

§ <strong>14</strong><br />

Gebühren<br />

Die Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen der Tageseinrichtungen<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> ist gebührenpflichtig.<br />

Näheres wird geregelt in der Satzung über die Gebühren für die<br />

Betreuung von Kindern in den kommunalen Tageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, (Gebührensatzung).<br />

§ 15<br />

Gespeicherte Daten und Weitergabe von Daten<br />

(1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in eine Tageseinrichtung<br />

sowie die Erhebung der Kostenbeiträge habe<br />

die Erziehungsberechtigten nach § 60 SGB 1 eine Mitwirkungspflicht.<br />

Durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> werden daher folgende<br />

personenbezogene Daten erhoben und in automatisierte<br />

Dateien gespeichert: a) Allgemeine Daten: Name und Anschrift<br />

der Erziehungsberechtigten und des/r Kindes/r, Geburtsdaten<br />

aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen<br />

Daten, b) Kostenbeitrag, c) Gebührensatzung.<br />

(2) Die Löschung der Daten erfolgt 5 Jahre nach Abmeldung/<br />

Ausschluss des/r Kindes/r aus der Tageseinrichtung.<br />

(3) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> ist berechtigt, die erhobenen<br />

und gespeicherten Daten dem örtlichen Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe zum Zwecke der Finanzplanung bereitzustellen.<br />

(4) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> darf auch, alle für die Zusammenarbeit<br />

mit der Grundschule notwendige Daten an die Schulleitung<br />

weitergeben.<br />

§ 16<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung über die Betreuung von Kindern in den kommunalen<br />

Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (Betreuungssatzung)<br />

tritt am 01. August <strong>2013</strong> in Kraft.<br />

Die Satzung über die Betreuung von Kinder in den kommunalen<br />

Kindertageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (KiTa<br />

Satzung) <strong>vom</strong> 01.08.2010 tritt zum 01. August <strong>2013</strong> außer Kraft.<br />

Die Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte „Borstel“<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Brehna</strong> <strong>vom</strong> 01.01.2005 tritt zum 01. August <strong>2013</strong> außer<br />

Kraft.


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 6 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

Die Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“<br />

der Gemeinde Roitzsch <strong>vom</strong> 01.09.2006 tritt zum 01. August<br />

<strong>2013</strong> außer Kraft.<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, den 11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong><br />

gez. Grabner - Siegel -<br />

Bürgermeister<br />

Satzung über die Gebühren<br />

für die Betreuung von Kindern<br />

in den kommunalen Tageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

(Gebührensatzung)<br />

Auf der Grundlage des § 13 des Gesetzes zur Förderung und<br />

Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege<br />

des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz-<br />

KiFöG -) <strong>vom</strong> 05.03.03 (GVBL.LSA Nr. 6/03 S. 48) i.V. m. §§ 6,<br />

8 und 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383 und § 90<br />

des Achten Gesetzbuches (SGB VIII) <strong>vom</strong> 08.11.<strong>19</strong>98 (BGBL. I<br />

S. 3546) der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabegesetzes für<br />

das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) <strong>vom</strong> 13.12.<strong>19</strong>96 (GVBL.<br />

LSA S. 405) in den jeweils gültigen Fassungen hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> am 11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> folgende Satzung<br />

über die Gebühren für die Betreuung von Kindern in den<br />

kommunalen Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

(Gebührensatzung) beschlossen:<br />

§ 1<br />

Begriffsbestimmung<br />

(1) Kostenbeiträge gemäß § 90 Absatz 1 Ziffer 3 SGB VIII sind<br />

Benutzungsgebühren im Sinne des § 5 KAG-LSA (nachfolgend<br />

Gebühren genannt). Sie werden nach Anhörung der Gemeindeelternvertretung<br />

<strong>vom</strong> Träger der Tageseinrichtungen festgesetzt<br />

und durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> erhoben. Die<br />

Festlegungen bedürfen der Zustimmung des örtlichen Trägers<br />

der öffentlichen Jugendhilfe.<br />

(2) Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sind die<br />

integrative Kindertagesstätte „Glückspilz“ <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>,<br />

die Kindertagesstätte „Pfingstanger“ <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, die<br />

Kindertagesstätte „Max und Moritz“ mit Außenstelle Hort OT<br />

Zscherndorf, die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ OT Ramsin,<br />

der Hort an der Grundschule <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, die<br />

Kindertagesstätte „Borstel“ OT <strong>Brehna</strong>, der Hort an der Grundschule<br />

OT <strong>Brehna</strong> sowie die Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“<br />

OT Roitzsch.<br />

(3) Der Kostenbeitrag wird durch die Gemeinde, in deren Gebiet<br />

das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erhoben.<br />

(4) Wird ein Kind in einer Tageseinrichtung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches<br />

des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,<br />

in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,<br />

mit dessen Zustimmung betreut, regeln der aufnehmende und<br />

der abgebende örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die<br />

Kostentragung in einer Vereinbarung.<br />

(5) Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für 2 oder mehr<br />

Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen gefördert und betreut<br />

werden, darf der gesamte Kostenbeitrag ab dem 01. Januar<br />

20<strong>14</strong> 160 v.H. des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu<br />

entrichten ist, nicht überschreiten.<br />

Schulkinder bleiben bei der Festsetzung der Höhe des Kostenbeitrages<br />

unberücksichtigt.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten.<br />

Zusammenlebende Erziehungsberechtigte haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Entstehen und Ende der Gebührenpflicht<br />

(1) Die Gebührenpflicht entsteht zum 1. des Monats, in dem das<br />

Kind in die Tageseinrichtung aufgenommen wird.<br />

(2) Die Gebührenpflicht endet mit dem Ablauf der Abmeldefrist<br />

(31.01. bzw. 31.<strong>07</strong>. des laufenden Jahres). Bei nicht eingehaltender<br />

Abmeldefriste besteht die Gebührenpflicht bis zum ordnungsgemäßen<br />

Ablauf der Abmeldepflicht weiter. In begründeten<br />

Ausnahmefällen kann abweichend von der Frist ein anderer<br />

Abmeldetermin zugelassen werden. Näheres regelt § 8 Betreuungsssatzung.<br />

(3) Die Eltern haben das Recht, den täglichen Betreuungsbedarf<br />

gemäß ihren individuellen Bedürfnissen zu wählen. Sie können<br />

ihre Kinder jederzeit in Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

anmelden. Schulkinder sind spätestens zum Schulhalbjahr<br />

für das kommende Schuljahr anzumelden.<br />

Der Leistungsumfang und die Anzahl der Stunden sind schriftlich<br />

zu vereinbaren.<br />

(4) Hat der Träger den Betreuungsvertrag gekündigt, kann er<br />

mittels Verwaltungsvollsteckungsverfahren seine ausstehenden<br />

Kosten beitreiben.<br />

(5) Der Betreuungszeitraum ist in ganzen Stunden auszuweisen.<br />

§ 4<br />

Festsetzung und Fälligkeit<br />

(1) Die Erhebung der Gebühren erfolgt durch Gebührenbescheid.<br />

(2) Die Gebühren sind jeweils am 15. eines Monats fällig.<br />

(3) Die Gebühren sind auch bei einer vorübergehenden Schließung<br />

(Brücken- und Feiertage, Betriebsferien) der Tageseinrichtung<br />

zu entrichten, wobei der Betreuungsbedarf jederzeit gewährleistet<br />

wird. Bei Fehlen eines Kindes auf Grund von Urlaub,<br />

Ferien, krankheits- oder anderweitig bedingter Abwesenheit,<br />

sind die Gebühren in voller Höhe weiter zu zahlen, da der Betreuungsplatz<br />

dem Kind für die Dauer seiner Anmeldung vorbehalten<br />

bleibt.<br />

§ 5<br />

Gebühren<br />

(1) Für die Bereitstellung eines Platzes in einer Tageseinrichtung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> haben die Erziehungsberechtigten<br />

die gemäß (3, 4) genannten Gebühren zu zahlen.<br />

(2) Bei den zu erhebenden Gebühren wird zwischen der Monatsgebühr<br />

und der Sondergebühr (nur die integrative Kindertagesstätte<br />

„Glückspilz“ <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>) unterschieden.<br />

(3) Die Monatsgebühr staffelt sich nach der Form der Kinderbetreuung<br />

(Kinder unter 3 Jahren, Kinder von 3 Jahren bis zum<br />

Beginn der Schulpflicht und Schulkinder)) sowie der Dauer der<br />

Betreuungszeit. Die Monatsgebühr wird monatlich erhoben. Die<br />

Gebührenschuld entsteht regelmäßig am 01. des Monats. Die<br />

Monatsgebühr beträgt:<br />

Art der Betreuungszeit Elternbeiträge<br />

Betreuungseinrichtung in Euro<br />

________________________________________________________<br />

Kinder unter 3 Jahren 10 Stunden 176,00 €<br />

9 Stunden 160,00 €<br />

8 Stunden 128,00 €<br />

7 Stunden 112,00 €<br />

5 Stunden 96,00 €<br />

Kinder von 3 Jahren 10 Stunden 105,60 €<br />

bis zum Beginn der 9 Stunden 96,00 €<br />

Schulpflicht 8 Stunden 76,80 €<br />

7 Stunden 67,20 €<br />

5 Stunden 57,60 €<br />

Schulkinder 6 Stunden 44,80 €<br />

4,5 Stunden 33,60 €<br />

3,0 Stunden 22,40 €<br />

1,5 Stunden 11,20 €<br />

(4) Die Sondergebühr wird für die Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten<br />

bzw. Sonderbetreuungszeiten in der integrativen<br />

Kindertagesstätte „Glückspilz“ erhoben.


Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 7 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Die Erhebung der Sondergebühr erfolgt vierteljährlich. Die Gebührenschuld<br />

entsteht jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />

31.12. des Jahres. Die Sondergebühr beträgt:<br />

von 5.30 Uhr bis 6.00 Uhr (Sonderarbeitszeit)<br />

1,80 € 1 Kind bis 4 Kinder<br />

0,50 € ab 5 Kinder<br />

Samstag wird gehandhabt wie wochentags<br />

bei einer Betreuung bis 13.00 Uhr gelten die Monatsgebühren<br />

unter Beachtung des Rechtsanspruchs von max. 5 Tagen<br />

bzw. 50 Wochenstunden<br />

ab 13.00 (Sonderarbeitszeit) gelten folgende zusätzliche<br />

Gebühren:<br />

3,50 €/Stunde 1 Kind bis 4 Kinder<br />

1,00 €/Stunde ab 5 Kinder<br />

Sonntag/Stunde (Sonderarbeitszeit)<br />

4,20 €/Stunde 1 Kind bis 4 Kinder<br />

1,30 €/Stunde ab 5 Kinder<br />

Feiertage/Stunde (Sonderarbeitszeit)<br />

mit Freizeitausgleich<br />

6,20 €/Stunde 1 Kind bis 4 Kinder<br />

1,80 €/Stunde ab 5 Kinder<br />

ohne Freizeitausgleich<br />

24,00 €/Stunde 1 Kind bis 4 Kinder<br />

7,00 €/Stunde ab 5 Kinder<br />

Eine Information zur Nutzung der Sonderöffnungszeiten hat 7<br />

Tage vor Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten<br />

an die Leiterin der Tageseinrichtung zwecks Einteilung der Fachkräfte<br />

zur Betreuung des/r Kindes/r, zu erfolgen. In Ausnahmefällen,<br />

bei Vorliegen zwingender Umstände, wird die Möglichkeit<br />

eingeräumt, eine Abmeldung bis 3 Tage vor Inanspruchnahme<br />

der Sonderöffnungszeiten vorzunehmen. Eine Abmeldung innerhalb<br />

von 3 Tagen vor Inanspruchnahme ist nicht mehr möglich.<br />

(5) Für den Fall, dass Kinder nicht oder nicht pünktlich abgeholt<br />

und damit die vereinbarte Betreuungszeit überschritten wird, entstehen<br />

außerplanmäßige Betreuungskosten, die den Erziehungsberechtigten<br />

nach einer schriftlichen Abmahnung in Rechnung<br />

gestellt werden können. Der Pauschalbetrag je angefangene<br />

Stunde außerplanmäßiger Betreuungszeit beträgt 10,00 EUR.<br />

(6) Für Schulkinder, die nur für den Frühhort angemeldet sind<br />

und in den Ferien den Hort besuchen, wird für diese Zeit ein<br />

Ganztagsplatz berechnet.<br />

(7) In der Tageseinrichtung gilt für Kinder bis zur Vollendung des<br />

dritten Lebensjahres die Gebühr für den Altersbereich Kinder<br />

unter 3 Jahren, ab Vollendung des dritten Lebensjahres die Gebühr<br />

für Kinder von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht,<br />

bei Beginn der Schulpflicht (01.08.) die Gebühr für Schulkinder,<br />

spätestens bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.<br />

(8) Verpflegungskosten tragen die Erziehungsberechtigten<br />

(9) Für Erziehungsberechtigte mit geringem Einkommen kann die<br />

Gebühr bzw. der Kostenbeitrag entsprechend § 90 Abs. 2 SGB<br />

VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) <strong>vom</strong> Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden.<br />

(10) Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz<br />

oder teilweise gestundet werden, wenn die Einbeziehung bei Fälligkeit<br />

eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde<br />

und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.<br />

Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können<br />

sie ganz oder teilweise erlassen werden. (§ 13a KAG-LSA)<br />

§ 6<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung über die Gebühren in den kommunalen Tageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (Gebührensatzung)<br />

tritt am 01. August <strong>2013</strong> in Kraft.<br />

Zum 01. August <strong>2013</strong> tritt die Satzung über die Gebühren für die<br />

Betreuung von Kindern in den kommunalen Kindertageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> (KITA Gebührensatzung)<br />

außer Kraft.<br />

Die Anlage 1 Beitragsordnung zur Tagesstättensatzung der Gemeinde<br />

Roitzsch <strong>vom</strong> 01.09.2006 tritt zum 01. August <strong>2013</strong> außer<br />

Kraft.<br />

Die Gebührenordnung für die Kindertageseinrichtung „Borstel“<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Brehna</strong> <strong>vom</strong> 01.01.2005 tritt zum 01. August <strong>2013</strong> außer<br />

Kraft.<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, den 11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong><br />

gez. Grabner<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

Die Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe<br />

des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu den in der Satzung<br />

über die Gebühren für die Betreuung von Kindern in den kommunalen<br />

Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

(Gebührensatzung) <strong>vom</strong> 11.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> getroffenen Festlegungen<br />

über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 13 KiFöG liegt mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 12.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> vor.<br />

Stellenausschreibung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sucht zum nächstmöglichen<br />

Termin<br />

zwei Reinigungskräfte<br />

Wir erwarten von Ihnen:<br />

· Ausbildung als Gebäudereiniger/in wünschenswert<br />

· Erfahrungen als Reinigungskraft<br />

· Fähigkeit zum eigenständigen Arbeiten<br />

· körperliche Eignung für sämtliche Reinigungsarbeiten<br />

· Blick für Sauberkeit<br />

· Flexibilität, Zuverlässigkeit, Umsichtigkeit und Belastbarkeit<br />

· wichtig ist außerdem ein offener und vertrauensvoller Umgang<br />

mit den Beschäftigten der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Wir bieten:<br />

· eine Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />

von 20 Stunden<br />

· Befristung auf vorerst 2 Jahre (nach Bewährung ist eine<br />

unbefristete Einstellung möglich)<br />

· Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD<br />

· Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses<br />

Ihre Aufgaben:<br />

· Reinigung der Büroräume im Rathaus (Haus I und Haus II)<br />

· Reinigung Flure, Treppen und Sanitäranlagen<br />

· Fensterreinigung<br />

Die Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> sieht sich der Gleichstellung<br />

von Schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten<br />

Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt<br />

deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen.<br />

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen,<br />

werden nicht erstattet. Ihre Bewerbung mit den üblichen<br />

Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf,<br />

Zeugnisse und Beurteilungen) einschließlich eines frankierten<br />

Rückumschlages (ist dieser nicht beigefügt, werden die<br />

Unterlagen nach 6 Monaten vernichtet) senden Sie bitte bis<br />

spätestens Freitag, den 26.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>, 12:00 Uhr an:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Zentrale Dienste und Recht<br />

Bahnhofstr. 2<br />

06792 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht<br />

Ihnen die Personalabteilung, Frau Senf, Tel.: 03493 80125,<br />

E-Mail: senf@sandersdorf-brehna.de, zur Verfügung.


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 8 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Aus dem <strong>Stadt</strong>rat berichtet<br />

Am 11. Juli <strong>2013</strong> tagte um 18.00 Uhr der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>.<br />

Herr Böhm eröffnete die Sitzung und gab nach<br />

Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen<br />

Sitzung des Vergabeausschusses <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

am 20.06.<strong>2013</strong> und des <strong>Stadt</strong>rates <strong>vom</strong> 30.05.<strong>2013</strong> bekannt:<br />

- Vergabe der Bauleistung Sanierung Haus am Park in<br />

Roitzsch, 5. BA Erneuerung der Heizungsinstallation<br />

- Veräußerung einer Teilfläche des Flurstückes 73/5, Flur 1,<br />

Gemarkung Zscherndorf<br />

- Verkauf einer Teilfläche aus Flur 8, Flurstück 132/108, Gemarkung<br />

Roitzsch<br />

- Verkauf einer Teilfläche aus Flur 10 Flurstück 89 Gemarkung<br />

Roitzsch<br />

- Erwerb einer Teilfläche aus Flur 4 Flurstück <strong>14</strong>/18 Gemarkung<br />

<strong>Brehna</strong><br />

- Veräußerung einer Teilfläche Flur 8 Flurstück 186/53<br />

- Veräußerung von 15 Grundstücken im Wohnbaugebiet „Pestalozzistraße“<br />

- Vergabe der Bauleistung Neubau eines Feuerwehrgerätegebäudes<br />

in <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, OT Glebitzsch (LOS 6 bis 9)<br />

- Finanzielle Situation der Vetro Solar GmbH gegenüber der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Nach Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung<br />

erfuhr Herr Ewald aus Roitzsch in der Einwohnerfragestunde<br />

auf Anfrage, dass<br />

- die <strong>Stadt</strong>räte natürlich auch Vorschläge zur Konsolidierung<br />

des Haushaltes erbracht haben, es wurde ebenso in allen<br />

Ortschaftsratssitzungen darüber beraten.<br />

- zur Wiedererrichtung der Parkmauer in Roitzsch ein Antrag<br />

im Rahmen der Dorferneuerung gestellt wurde, da die Parkmauer<br />

für Roitzsch historisch bedeutsam ist.<br />

- zum Zustand des Weges <strong>vom</strong> Bahnhof in den Ort (genannt<br />

„Schlippe“) keine sofortige Aussage möglich war, jedoch<br />

schnellstmöglich eine Begehung stattfinden soll.<br />

Im Anschluss wurde Herr Roland Richter als Ortswehrleiter der<br />

FFW <strong>Sandersdorf</strong> in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen<br />

und Herr Volkmar Wilke als stellvertretender Ortswehrleiter der<br />

FFW <strong>Sandersdorf</strong> in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.<br />

Danach berieten die <strong>Stadt</strong>räte über den Erlass der Satzung über<br />

die Betreuung von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, über die Satzung über die Gebühren<br />

für die Betreuung von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> und über die 2. Änderung<br />

der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> zur Umlegung<br />

von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer zweiter<br />

Ordnung. Diese Satzungen treten nach ihrer Veröffentlichung<br />

in Kraft. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> ist die 1. Kommune im<br />

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die die Satzungen nach dem KiföG<br />

erarbeitet und beschlossen hat.<br />

Durch Beschluss wurde eine Straße am Stakendorfer Busch gewidmet<br />

und bekam den Namen „Auf der Sonnenseite“. Des Weiteren<br />

wurde eine außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong> für die Erweiterung<br />

der Straßenbeleuchtung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>-Platz<br />

des Friedens/Neubau Edeka-Markt in <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> und<br />

Baumschulenweg/Birkenweg im Ortsteil Ramsin beschlossen.<br />

Notwendig wurde auch die Aufhebung des Beschlusses<br />

SR SB-138/2009 Zweckverband Technologiepark Mitteldeutschland<br />

und die Abberufung eines Vertreters der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> aus dem Aufsichtsrat der TechnologiePark<br />

Mitteldeutschland Service GmbH (TMS) und die Berufung eines<br />

Vertreters der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> in o.g. Gesellschaft.<br />

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde von Herrn Grabner auf<br />

Anfragen bekannt gegeben, dass<br />

- eine Statistik über absolvierte Sitzungen im Jahr 2012 in der<br />

nächsten Sitzung ausgegeben wird.<br />

- DHL nach der Möglichkeit der Errichtung einer Paketstation<br />

in Zscherndorf angefragt wird.<br />

- zurzeit regelmäßig Gespräche mit den Investoren des FOC<br />

geführt werden.<br />

- geprüft wird, inwieweit die historischen Laternen im Innenbereich<br />

der Ortschaft <strong>Brehna</strong> Werbe-/Plakatfrei gehalten<br />

werden können.<br />

- geprüft wird, in welcher Qualität die Mäharbeiten an der<br />

Planstraße (OT <strong>Brehna</strong>) erfolgen und wie eine Verbesserung<br />

der Situation erreicht werden kann<br />

Herr Holicki bedankte sich für die Unterstützung zur 625-Jahr-<br />

Feier Ramsin.<br />

Herr Leitschuh regte an, der Planstraße in <strong>Brehna</strong> einen Namen<br />

zu geben.<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den öffentlichen Teil<br />

der Niederschriften der Ratssitzungen einzusehen. Diese liegen im<br />

Rathaus, Bahnhofstraße 2, Zimmer 12 zur Einsichtnahme aus.<br />

Prautzsch<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Verabschiedung in den Ruhestand<br />

Am 01.08.<strong>2013</strong> bricht für Frau Renate Karaß nach 28 Dienstjahren<br />

die Freizeit-Phase ihrer Altersteilzeit an. Hinter dieser kurzen<br />

Feststellung verbirgt sich ein Abschied für die Mitarbeiterin für<br />

Bürgerservice und Friedhof in der Außenstelle Roitzsch. Ein Abschied<br />

<strong>vom</strong> Berufsleben, ein Abschied von Kollegen. Mit ihrem<br />

Dank für die geleistete Arbeit verbanden Bürgermeister Andy<br />

Grabner und Ortsbürgermeisterin Barbara Mosch alle guten<br />

Wünsche für die Zukunft.


Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 9 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

ÖSA überreicht Scheck<br />

Gute Nachrichten brachten am 09.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> Herr Morch und Herr<br />

Böttcher von der ÖSA nach <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>. Die zur Sparkassen-Finanzgruppe<br />

gehörenden Öffentlichen Versicherungen<br />

Sachsen-Anhalt haben auch 2012 wieder ein solides Geschäftsergebnis<br />

erwirtschaftet. An dieser positiven Entwicklung wird<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> aufgrund einer günstigen Schadensquote<br />

beteiligt.<br />

Bürgermeister Andy Grabner konnte so einen Check in Höhe<br />

von 3.250 Euro in Empfang nehmen. Das Geld kommt anteilig<br />

sozialen Zwecken und den Kindertagesstätten zugute.<br />

Prautzsch<br />

Öffentlichkeits- und Pressearbeit<br />

Die Zuckertütengruppe aus der „Villa<br />

Kunterbunt“ in Roitzsch verabschiedet sich<br />

Die letzten Tage im Kindergarten brechen nun an,<br />

bei dem Gedanken wird uns ganz bang.<br />

Im Sommer 2008 haben wir euch von Moni und Petra übernommen<br />

und seitdem ist ein Jahr nach dem anderen zerronnen.<br />

Wir haben in den 5 Jahren zusammen gespielt, gesungen und<br />

gelacht,<br />

aber auch viel Schabernack gemacht.<br />

Wir haben euch dabei auch eine Menge beigebracht.<br />

In den Jahren hatten wir ganz liebe Eltern die uns viel unterstützten<br />

und nicht bei jeder Unstimmigkeit die Nase rümpften.<br />

Nein, im Gegenteil, zu jedem Anlass<br />

stand für uns ein kleines Geschenk bereit.<br />

So, liebe Kinder nun sagen wir euch Ade<br />

die Trennung tut uns schon sehr weh.<br />

Doch die Zeit ist gekommen, ihr sollt mit Eifer und Freude<br />

in die Schule starten,<br />

doch wenn ihr mal Sehnsucht habt,<br />

besucht uns im Kindergarten.<br />

Eure Erzieherinnen<br />

Angela und Sandra<br />

Zuckertütenfest Kita Max & Moritz<br />

In der Kita „Max & Moritz“ ist es Zeit „Auf Wiedersehen“ zu sagen.<br />

<strong>14</strong> Kinder kommen dieses Jahr in die Schule. Aus diesem Grund<br />

gab es im Juni die lang ersehnte Abschlussfahrt. Mit gut gefüllten<br />

Rucksäcken fuhren wir bei bestem Wetter mit dem Bus zum<br />

Gut Mößlitz. Es war ein toller Tag, mit leckerem Picknick im Freien,<br />

lustigen Wettspielen und viel Spaß auf dem Spielplatz. Beim<br />

Rundgang im Gelände und dem Besuch im Mößlitzer Blumen-<br />

und Kräutergarten gab es jede Menge zu entdecken.<br />

Genau zwei Wochen später wurde gefeiert - Zuckertütenfest -<br />

Die Spannung war bei den Kindern riesengroß. Werden auch<br />

genügend Zuckertüten am gut gegossenen Baum wachsen?<br />

Wird beim fleißig geübten Programm auch nichts schief gehen?<br />

Werden auch alle Muttis und Vatis rechtzeitig da sein? Wird es<br />

noch andere Überraschungen geben? ... Natürlich hat alles geklappt!<br />

Mit Stolz blickten die Eltern auf ihre „Großen“, auch der<br />

ein oder andere Seufzer war zu hören. Die schöne Kindergartenzeit<br />

geht zu Ende, etwas Neues beginnt. Der Kuchen war lecker,<br />

es gab viel zu lachen beim Kaspertheater und fast alle Rätsel<br />

wurden gelöst. Ja und natürlich ist auch in diesem Jahr wieder<br />

auf wundersame Weise für jedes Kind eine schöne Zuckertüte<br />

am Nussbaum gewachsen. Abschiedsgeschenke gab es nicht<br />

nur für die Kinder, sondern auch für die Erzieher, allen Eltern<br />

dafür nochmals recht herzlichen Dank.<br />

Für das Max & Moritz Team<br />

Simone Hohenberger<br />

IMPRESSUM<br />

Mehr Informationen finden Sie im Internet unter<br />

www.sandersdorf-brehna.de<br />

„Der Lindenstein“<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

und der Ortschaften: <strong>Brehna</strong>, Glebitzsch, Heideloh, Petersroda, Ramsin,<br />

Renneritz, Roitzsch, Zscherndorf<br />

www.sandersdorf-brehna.de<br />

E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de<br />

Das Mitteilungsblatt erscheint grundsätzlich am 1. und 3. Freitag im Monat.<br />

Das Mitteilungsblatt wird kostenlos verteilt.<br />

- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />

Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15,<br />

Fax-Redaktion 489-155<br />

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

- Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16,<br />

Telefon (03 42 02) 97 99 79 und Fax (03 42 02) 97 95 75<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu be ziehen.<br />

Für Anzeigen, Veröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse<br />

kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden.<br />

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich<br />

ausgeschlossen.


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 10 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

Wer lesen kann ...<br />

ist immer im Vorteil! In diesem Sinne fand der alljährliche Lesewettstreit<br />

der GS <strong>Sandersdorf</strong> statt.<br />

Unterstützt durch ihre Klassenkameraden, die die Daumen<br />

drückten, belegten folgende Schüler die ersten Plätze:<br />

Klasse 1 - Tim Behrens<br />

Klasse 2 - Erik Behrens<br />

Klasse 3 - Vanessa Kluge<br />

Klasse 4 - Lukas Locker und Marek Becher<br />

Natürlich gratulieren wir auch den anderen Teilnehmern, denn<br />

sie sind in jedem Fall die besten Leser ihres Jahrganges!<br />

Wir danken auf diesem Weg ganz herzlich Herrn Kubitschek<br />

(Buchhandlung Krommer), der wie in jedem Jahr, die Sieger mit<br />

einem Buch überraschte und DJ Tommy, der für eine gute Beschallung<br />

sorgte (und natürlich auch für andere Anlässe gebucht<br />

werden kann).<br />

AG „Junge Journalisten“<br />

3. Platz geht nach Zscherndorf<br />

Die teilnehmenden Schüler der Grundschule Zscherndorf haben<br />

den 3. Platz in der Grundschulwertung im Schnupperlauf beim<br />

8. Goitzsche-Marathon erreicht.<br />

Schule einmal anders<br />

Am 2. Juli durften die Schülerinnen und Schüler der Grundschule<br />

Zscherndorf einen Musikgenuss der besonderen Art erleben.


Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 11 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Im Rahmen des Internationalen Orgelfestivals spielten vier Schüler<br />

aus Estland und Russland in der katholischen Kirche in <strong>Sandersdorf</strong>.<br />

Fasziniert von der einmaligen Kulisse und dem Klang<br />

lauschten unsere Schüler dem Orgelspiel der 11- bis <strong>14</strong>-jährigen<br />

Musiker. Vielen Dank an Georg Kuropka, der uns diesen wunderschön<br />

Tag ermöglicht hat.<br />

Antje Wolff<br />

Taufe zum Hortabschluss<br />

Angst vor Neptun ... naja, ein bisschen schon<br />

„Tschüss, schöne Zeit im Hort“, hieß es für <strong>Sandersdorf</strong>s Viertklässler<br />

zuletzt. Wie man solch einen Abschied bei Badewetter<br />

in <strong>Sandersdorf</strong> feiert, sollte auf der Hand liegen. Es ging<br />

ins Strandbad. Dort gab es ein zünftiges Neptunfest, was von<br />

gellendem Gelächter bis hin zu leichter Angst und Tränen alles<br />

bot. Denn die Mitglieder des <strong>Sandersdorf</strong>er Jugendclub Chillout<br />

hatten so einiges vorbereitet. Darauf dürften sich Horterzieherin<br />

Frau Prusak und ihre Kinder einstellen.<br />

... Neptun kam, und das Geschrei war groß<br />

Neptun und Gefolge erschienen - wie sollte es anders sein - <strong>vom</strong><br />

Wasser herkommend. Mit dem Boot legte Neptun und seine Nixen<br />

am Strandbadufer an, hielt eine zünftige Rede und ließ das<br />

Gefolge dann ausschwärmen. Wer zuvor noch lachte, wurde<br />

merklich ernster, wenn ihn Neptun (Justus Krygier) in seine Fänge<br />

bekam und dem Taufritual unterzog.<br />

... Zack ...Bauchlandung!<br />

Jedenfalls bedanken sich die Ex-Hortkinder ganz doll bei den<br />

Mitgliedern des <strong>Sandersdorf</strong>er Jugendclubs. Gemeinsam mit<br />

Thomas Kraft und seinem Strandbadteam - sie stellten Hüpfburg<br />

sowie Trampolin und sorgten für das leibliche Wohl - wurde<br />

es mit der Neptuntaufe von insgesamt neun Kindern bei buntem<br />

Gelächter als auch Geschrei ein besonderer Tag.<br />

... Dafür gab es Taufurkunden <strong>vom</strong> Wassergott<br />

Feste, Feste, Feste ... so läuft es derzeit für einige Jugendliche<br />

des Chillout in <strong>Sandersdorf</strong>. Ob Dorffest in Petersroda, Kinderfest<br />

in Zscherndorf oder allein nur die Partys in den einzelnen<br />

Kindergärten der Umgebung. Überall sind die Chillouter als Profis<br />

im Kinderschminken gern gesehene Gäste und der Schminkkoffer<br />

wandert derzeit fleißig von Ort zu Ort.<br />

Chillout sorgt für bunte Gesichter


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 12 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

... gemeinsame Rummeltour der Chillouter<br />

Um mal selbst abzuschalten oder auch etwas von der Partystimmung<br />

zu erhaschen, machten die Jugendlichen zuletzt einen<br />

Abstecher auf den Rummel in Bitterfelds „Grüner Lunge“.<br />

Karussellfahren bis der Arzt kommt lautete die Devise. Die Jungs<br />

schossen den Mädels die Plastikblümchen an der Schießbude<br />

... einfach ein schöner Tag.<br />

Fachtagung der ehrenamtlichen Senioren-<br />

sicherheitsberater am 08.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong><br />

in der Polizeidirektion Dessau -<br />

Sachsen-Anhalt-Ost<br />

Informationen zur neuen Straßenverkehrsordnung „Sicher mobil“<br />

Ausführungen durch den Fachreferenten und Fahrschullehrer<br />

Herrn Börner<br />

· Es gibt für die Radfahrer auf der Fahrbahn „Schutzstreifen“.<br />

Im Bedarfsfall kann man als Kraftfahrer diese Schutzstreifen<br />

überfahren.<br />

· Radfahrer müssen gekennzeichnete Radwege benutzen.<br />

· Benutzungspflicht - entsprechend der Verkehrszeichen,<br />

sonst die Schilder abnehmen<br />

· Rennfahrer im Training müssen die Radwege benutzen.<br />

· Frage Einbahnstraße aus der gesperrten Richtung; Können<br />

die Radfahrer benutzen, muss aber durch das Verkehrsschild<br />

gekennzeichnet werden.<br />

· Bei drei Fahrbahnstreifen, Mittelstreifen für Linksabbieger<br />

gestattet<br />

· Fußwege: Radfahrer können die Fußwege benutzen,<br />

Kennzeichnung durch Hinweisschild für Radfahrer frei.<br />

Klaus Düring<br />

Ehrenamtlicher Seniorensicherheitsberater und Seniorenbeauftragter<br />

Seniorenbeauftragter - Aktuell -<br />

Am 03.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>, 15.00 Uhr wurde in der Gaststätte in Heideloh der<br />

Kaffeenachmittag der Seniorengruppe Heideloh durchgeführt.<br />

Alle Anwesenden wurden durch die Leiterin, Frau Horn herzlichst<br />

begrüßt. Besonders begrüßt wurde Herr Düring, Senioren-Beauftragter<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>. Grüße wurden auch <strong>vom</strong><br />

Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> übermittelt.<br />

Herr Düring informierte die Senioren über die Sicherheit im Alter,<br />

so über:<br />

· Kaffeefahrten<br />

· Haustürgeschäften - Verhalten bei Abschluss von Verträgen<br />

· Einkaufen im Internet<br />

· Vorsicht beim Kauf von Arzneimitteln im Urlaub - auf Originalpackung<br />

achten<br />

· Wohnungseinbrüche<br />

· Diebstähle beim Einkaufen<br />

· Vorsicht an Geldautomaten, bei Feststellungen Personal in<br />

der Bank informieren, zur Information an die Polizei<br />

· keine Wertgegenstände beim Parken im Auto lassen<br />

Zum Schluss bedankten sich die Senioren durch Beifall bei<br />

Herrn Düring.<br />

Klaus Düring<br />

Seniorenbeauftragter der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Überblick über neue<br />

„Kriminalitätsphänomene“<br />

Neue „Infografiken und Präventionsflyer“ werden in den Seniorentreffen<br />

vorgestellt<br />

· Vorsicht vor Arzneimittel aus dem Urlaub<br />

„Hände weg“ von Arzneimittel, die ohne Originalpackung angeboten<br />

oder geliefert werden<br />

· Sicher auf Reisen mit Tipps der Polizei<br />

· In Bitterfeld sind Kaffee-Trick-Betrüger unterwegs<br />

· Diebstähle bei der Grabpflege<br />

· Diebstähle aus geparkten Autos<br />

· Enkeltricks in Köthen und Zerbst<br />

Klaus Düring<br />

Ehrenamtlicher Seniorensicherheitsberater und Seniorenbeauftragter<br />

Kleiner Ort Heideloh beging 625-Jahr-Feier<br />

Bei herrlichem Sommerwetter wurde durch die Vereinsvorsitzende<br />

des Feuerwehrvereins Heideloh e. V., Marion Bruder das<br />

2-tägige Fest am 05.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>, um 18.00 Uhr auf dem Vereinsgelände<br />

eröffnet.<br />

Begonnen wurde das Fest mit einem Fußballspiel, bei dem mehrere<br />

Mannschaften fair gegeneinander angetreten sind. Sehr viele<br />

Zuschauer verfolgten diese Spiele. Für die kleinen Besucher<br />

gab es eine Hüpfburg sowie Knüppelkuchen backen am Lagerfeuer.<br />

Die Feuerwehrkapelle der Freiwilligen Feuerwehr Zörbig<br />

spielte auf dem Platz, bevor sie dann den ab 20.30 Uhr beginnenden<br />

Fackelumzug begleiteten. Zu diesem durch den Ort gehenden<br />

Fackelumzug hatten sich viele Einwohner von Heideloh<br />

sowie viele auswärtige Gäste mit ihren Kindern eingefunden. Der<br />

Ausklang des 1. Tages erfolgte dann auf dem Vereinsgelände,<br />

wo alle Gäste noch lange zusammengesessen haben.<br />

Auch der Samstag begann dann wieder mit einem herrlichen<br />

Sonnenschein, welcher uns ja schon mehrere Jahre nicht beschieden<br />

war. Gegen 13.00 Uhr wurde das Preiskegeln eröffnet,<br />

welches über den ganzen Tag lang von den Gästen genutzt<br />

wurde.<br />

Bei anschließendem Kaffee und Kuchen kamen sehr viele Einwohner<br />

und auch zahlreiche Gäste, um gemeinsam diesen Jubiläumstag<br />

zu begehen.<br />

Für unsere kleinen Gäste war die Hüpfburg sowie die Fahrten<br />

mit dem Feuerwehrauto interessant und auch die Tombola war<br />

wieder ein Highlight. Auch das Schlauchboot auf dem Teich war<br />

ein Anziehungspunkt für die Kinder des Festes.<br />

Gegen 17.00 Uhr waren es dann die Tänzerinnen des Kinder-<br />

und Jugendballett Bitterfeld-Wolfen e. V., die den Vorplatz des<br />

Gerätehauses in ihren Besitz nahmen und eine 45 Minuten<br />

Show der Superlative zeigten. Von Klassischen Tänzen bis zu<br />

Showtänzen war alles vertreten und wurde mit riesigem Applaus<br />

belohnt. Nach diesem Auftritt gab es dann noch für die anwesenden<br />

Gäste ein paar Aktivitäten, an denen sich rege beteiligt<br />

wurde. So gab es unter anderem ein Schätzspiel - Wie viel<br />

Kronkorken passen in einen 2 Liter Stiefel - und auch noch das<br />

beliebte Wettnageln.<br />

Bei diesen Aktivitäten konnten auch Preise für die Sieger vergeben<br />

werden. Es kam sehr gut bei den Gästen an und alles wurde<br />

weit bis in die Abendstunden genutzt. Nach der Siegerehrung im<br />

Preiskegeln gab es dann Tanz im Gerätehaus mit DJ Steve aus<br />

<strong>Sandersdorf</strong>. In diesem Jahr wurde mal wieder das Tanzbein geschwungen,<br />

was uns sehr gefreut hat. Gegen 22.00 Uhr wurde<br />

durch den DJ der Aufruf gestartet, um ein abschließendes Highlight<br />

zu erleben. Das Fire&Fun Feuerwerk Team um Maik Schöpe<br />

aus Rösa veranstaltete gegen 22.30 Uhr ein Höhenfeuerwerk,<br />

das weit über den Ort hinaus zu sehen war.


Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 13 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Mit schimmernden und atemberaubenden Effekten wurde mit<br />

diesem Feuerwerk die Krönung des 2-tägigen Festes begangen.<br />

Ein großes Dankeschön und ein Kompliment an dieses Team<br />

aus Rösa. Alle Besucher waren begeistert und es gab einen<br />

donnernden Applaus nach dem Abschluss.<br />

Auch noch nach dem Feuerwerk wurde getanzt und noch zusammengesessen<br />

und so mancher Plausch zwischen Nachbarn<br />

und Freunden wurde gehalten.<br />

Es waren 2 beeindruckende Tage und wir möchten als Ausrichter<br />

dieses Festes uns bei unseren Einwohnern und Gästen für<br />

die gute Stimmung bedanken. Die Resonanz hat in diesem Jahr<br />

gezeigt, dass doch noch Interesse besteht, solche Veranstaltungen<br />

durchzuführen.<br />

Verantwortlich für die komplette Versorgung war der Feuerwehrverein<br />

Heideloh e. V. Bei allen Mitgliedern, die bei der Vorbereitung<br />

und Durchführung dieses Festes mit geholfen haben,<br />

möchte ich mich bedanken, denn viele Stunden der Vorbereitung<br />

waren notwendig, um dieses Fest würdig zu begehen.<br />

Gleichzeitig geht der Dank an die Sponsoren, ohne die solche<br />

Feste nicht durchführbar wären. Wir würden uns freuen, wenn<br />

die Besucherresonanz auch weiter so bestehen bleibt.<br />

Marion Bruder - Vereinsvorsitzende Feuerwehrverein Heideloh e. V.<br />

Viele Helfer sorgten für tolles Fest -<br />

Rückblick Kindertag und Sommerfest<br />

Roitzsch <strong>2013</strong><br />

Das traditionelle Badfest, organisiert <strong>vom</strong> Roitzscher Heimatverein,<br />

lockte am Wochenende (Samstag, 06.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>) viele Gäste<br />

in das Volksbad nach Roitzsch.<br />

Bei strahlendem Sonnenschein ließen sie sich von Aufführungen<br />

auf der Bühne unterhalten oder wurden an einzelnen Spielestationen<br />

selbst aktiv.<br />

Eigentlich waren die Spiele ja für die Kinder gedacht. Schließlich<br />

musste der ins Wasser gefallene Kindertag nachgeholt werden.<br />

Aber offenbar hat das schöne Wetter manchen Erwachsenen in<br />

so gute Laune versetzt, dass er sich auch einmal ausprobieren<br />

wollte.<br />

Jung und Alt konnten sich beispielsweise beim Eierlaufen,<br />

Fischchen-Angeln oder XXL-Mensch-Ärgere-Dich-Nicht ausprobieren.


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - <strong>14</strong> -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

Wir möchten DANKE sagen an:<br />

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Die Erlöse aus dem Verkauf von Kaffee, Kuchen und Eis in<br />

Höhe von 500 Euro wurden der MZ-Aktion „Wir helfen“ gespendet.<br />

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Heimatverein Roitzsch e. V.<br />

Großes Spektakel in Renneritz<br />

Ausgelassene Stimmung beim Kinderund<br />

Dorffest und Feuerwehrjubiläum<br />

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Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 15 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

den letzten Monaten zahlreichen, entstandenen neuen Häuser<br />

im Dorf. Als sich dann die Dunkelheit über Renneritz senkte,<br />

wurde beim Feuerwehrtanz kräftig das Tanzbein geschwungen.<br />

Viele Renneritzer und Gäste feierten zur Musik von Frank Peters<br />

bis spät in die Nacht. Beim kurzweiligen Auftritt des Bauchredners<br />

Berny und Co. wurden die Lachmuskeln bis aufs Äußerste<br />

strapaziert - die Zuschauer waren begeistert.<br />

„Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit der Feuerwehr für unseren<br />

kleinen Ort Renneritz ein so tolles Fest auf die Beine stellen<br />

konnten,“ so Christian Lorenz, Vorsitzender des Heimatvereins<br />

Renneritz e. V. „Zahlreichen Helfern des Heimatvereins, unserer<br />

Frauensportgruppe und der Feuerwehr gebührt der Dank. Die<br />

positive Resonanz der Gäste auf unser Fest ist da nochmal besondere<br />

Anerkennung für die geleistete Arbeit.“<br />

Heimatverein Renneritz e. V.<br />

Bürgermeisterboot ist Sieger<br />

Der 3. Neubi-Cup fand am letzten Wochenende auf der Förstergrube<br />

zu <strong>Sandersdorf</strong> statt.<br />

Alles hatten die <strong>Sandersdorf</strong>er Kanu-Rennsportler hervorragend<br />

organisiert und hergerichtet.<br />

Am Vormittag stand in diesem Jahr die Vereinsmeisterschaft im<br />

Nachwuchsbereich an, wo es um den Titel des Vereinsmeisters<br />

ging. Dieser wurde in diesem Jahr der 4. platzierte der Ostdeutschen<br />

Meisterschaft, der 13-jährige Tobias Gabelunke.<br />

Ab <strong>14</strong>:00 Uhr begann dann das Spektakel im Dickboot der Freizeit-Firmen-Mannschaften.<br />

Insgesamt hatten 13 Erwachsenen Teams und 4 Jugend Teams<br />

gemeldet.<br />

Beim offiziellen Einmarsch und Vorstellung der Teams, wurde<br />

gleichzeitig der Sportler- und Kampfrichtereid, durch Janek und<br />

Mutti Jana Weßel, verlesen.<br />

Danach ging es Schlag auf Schlag. Die einzelnen Teams wurden<br />

in verschiedene Vorläufe gelost. Somit kämpfte jeder fast gegen<br />

jeden, bis alle Mannschaften in einer der vier Finalläufe angekommen<br />

waren.<br />

Finale D 1. Platz Neubi I<br />

2. Platz Die Wölfe (HSG Eltern)<br />

3. Platz Die Binnengärten (Pflegedienst)<br />

Finale C 1. Platz Ingenieurbüro Behler & Nachwuchs<br />

2. Platz Jugendclub 83 Wo-No<br />

Finale B 1. Platz SG Union <strong>Sandersdorf</strong><br />

2. Platz Neubi II<br />

3. Platz Plack Piraten (Leipzig)<br />

Im Finale A standen sich somit die Teams<br />

Lichtschutzfaktor 10 (WSC)<br />

Kanu-Eltern (<strong>Sandersdorf</strong>) und die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

gegenüber. Eine Mannschaft, welche mit Willen und Mut durch<br />

die Finals gepaddelt ist. Es sah zwar nicht immer schön aus,<br />

aber die Mannschaft um den Bürgermeister hatte den Willen.<br />

Sicherlich die beiden anderen Mannschaften auch.<br />

Eröffnung<br />

Eltern-Kanu-<strong>Sandersdorf</strong> + Lichtschutzfaktor 10 (WSC) in<br />

schwarzen Shirts<br />

Ingenieurbüro Behler & Nachwuchs


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 16 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Neubi 1<br />

So erfolgte gegen 18:40 Uhr der Startschuss zum A-Finale im<br />

strömenden Regen und mit doch sehr viel Gegenwind, so dass<br />

die Wellen stark an die Bordwand der Boote schlugen. Doch<br />

gleichzeitig schnellten, nach ertönen des Startsignals, die<br />

3 Dickboote durch die Wellen über die Streckenlänge von gerade<br />

mal 200 m. Alle kämpften verbissen, bis nach ca. 100 m,<br />

zwei der drei Teams sich auf dem Wasser etwas zu nah kamen<br />

und kurzzeitig zu Paddeln aufhören mussten. Das Team <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, mit dem Bürgermeister an der Spitze,<br />

blieb jedoch von der Kollision der anderen beiden Mannschaften<br />

verschont und setzte zum Endspurt an. Somit konnten sie das<br />

A-Finale, mit einem leichten Vorsprung, für sich entscheiden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> belegte somit Platz 1. Die beiden<br />

anderen Teams, nach ihrer gegenseitigen Behinderung, wurden<br />

gleichzeitig auf Platz 2 gesetzt.<br />

Der 2. Platz ging somit an<br />

Lichtschutzfaktor 10 (WSC) und<br />

Kanu-Eltern.<br />

Bei der Siegerehrung gab es für jede Mannschaft einen gesponserten<br />

Pokal sowie eine Teilnehmer-Medaille.<br />

Im Jugendbereich konnten die vier Teams, bestehend aus<br />

Handball- und Kanu-Kindern, ebenfalls Pokale und Medaillen<br />

mit nachhause nehmen.<br />

Bei Live-Musik, mit einer Jugendband aus Roitzschora bei Löbnitz,<br />

und dem traditionellen Feuerwerk, fand der 3. Neubi-Cup,<br />

am späten Abend, sein Ende.<br />

Die <strong>Sandersdorf</strong>er Kanuten bedanken sich an dieser Stelle noch<br />

einmal ganz herzlich bei:<br />

Neubi GmbH Bitterfeld; Ingenieurbüro Behler + Partner <strong>Sandersdorf</strong>;<br />

ub. unitel Bürosysteme <strong>Sandersdorf</strong>; TOKO Dienstleistung<br />

Wolfen; <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>; <strong>Stadt</strong>werke Bitterfeld-Wolfen;<br />

City-Sport-Wilke Bitterfeld; Bäckerei Burchert Jeßnitz; Sittig<br />

Apotheke <strong>Sandersdorf</strong>; Marienapotheke Gottlöber <strong>Sandersdorf</strong>;<br />

Apotheke Am Kornhausplatz Gottlöber Bitterfeld; Fuhrunternehmen<br />

Ludwig <strong>Sandersdorf</strong>; Bauhof Bitterfeld; Firma Teckentrup<br />

Heideloh; Landkreis Anhalt Bitterfeld; Disco Alpha <strong>Sandersdorf</strong>;<br />

Schaustellerbetrieb Steinmetz; Brauerei Köthen; EDEKA <strong>Sandersdorf</strong><br />

Den Siegerpreis, im Wert von einem Fass Bier, spendete das<br />

Team der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> dem <strong>Sandersdorf</strong>er Kanu-<br />

Verein noch zur Siegerehrung.<br />

Lutz Wilke<br />

<strong>Sandersdorf</strong>er Kanu-Verein e. V.<br />

Landesmeisterschaft in Friedersdorf <strong>2013</strong><br />

Die Landesmeisterschaft <strong>2013</strong> fand am 6/7. Juli, wie immer in<br />

Friedersdorf statt.<br />

Aber in diesem Jahr war vieles anderst


Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 17 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Bedingt durch die Hochwassersituation, welche eigentlich bei<br />

uns im Landkreis vorüber sein sollte, stand bis Montag, also 5<br />

Tage vor der LM, noch alles auf Messersschneide.<br />

Doch die zuständige Landeskreisverwaltung erteilte am Montag<br />

die Freigabe zur Veranstaltung, sodass alle Vereine kurzfristig<br />

planen und organisieren konnten.<br />

Für uns <strong>Sandersdorf</strong>er verlief die Zeit jedoch unkompliziert und<br />

systematisch ab, da wir von den Nebenerscheinungen des<br />

Hoch- und Grundwassers so gut wie verschont blieben.<br />

Somit stand eine konzentrierte Vorbereitung auf die LM nichts<br />

im Wege. Gestärkt, noch durch die ODM (vor <strong>14</strong> Tage in Brandenburg),<br />

konnten wieder einmal Janek Weßel und sein Schatten<br />

Conrad Frey, mehrere Titel erkämpfen und auch so manchen<br />

jüngeren Sportler zeigen, wo es demnächst langgehen sollte.<br />

Mit Tobias Gabelunke, der mehrfach 4. Platzierte der ODM, ist<br />

nun aus einen Jungen, ein junger Mann geworden, der auch beißen<br />

und feiten kann. Geschult durch Brandenburg, räumte auch<br />

er zur Meisterschaft mehrfach Medaillen ab. In seinen Fußstapfen<br />

steht schon Schwesterchen Tabea, welche zurzeit im Kajak,<br />

wie auch im Canadier, von Erfolg zu Erfolg paddelt.<br />

Das Highlight der Meisterschaft war jedoch das Rennen im Mannschaftscanadier.<br />

Hier waren Boote aus Wolmirstedt, Friedersdorf<br />

und aus unserem Verein am Start. Alle drei Boote kämpften sehr eng,<br />

Kopf an Kopf, um jeden Zentimeter und lagen bis zur 250 m Marke<br />

noch alle gleich auf. Erst ab ca. 200 m vor dem Ziel, konnten sich die<br />

Sportler aus Wolmirstedt einen kleinen Vorsprung erpaddeln. Aber<br />

auch unser Team kämpfte hervorragend und belegte nach hartem<br />

Kampf den 2. Platz, vor dem WSC. Unsere junge, talentierte Mädchengruppe,<br />

zurzeit noch zweigleisig paddelnd, das heißt, Kajak<br />

und Canadier, konnten in beiden Disziplinen überzeugen. Die kleine<br />

Lenja Hoppe ist im Kajak genauso fit, wie im Canadier. Aber auch<br />

Samira Chojnaki konnte nun am Wochenende ihre ersten Erfolge im<br />

Canadier feiern. Ob Cedrik Hoppe, Erik Lang, alle Sportler kämpften<br />

verbissen und holten somit Medaillen um Medaillen.<br />

Etwas Nachholbedarf besteht jedoch noch in der AK 2004, bei<br />

den Jungen. Sie müssen demnächst das Training konzentrierter<br />

bestreiten.<br />

Dennoch, allen Medaillengewinnern herzlichen Glückwunsch!!!<br />

Insgesamt errangen wir:<br />

10 x Gold<br />

10 x Silber<br />

4 x Bronze<br />

Unterm Strich heißt das, bester Verein des Landkreises.<br />

Lisa Rückleben Platz 6 zur EM<br />

in Poznan (Polen)<br />

Lisa Rückleben, seit Februar <strong>2013</strong> wird sie nicht mehr in <strong>Sandersdorf</strong><br />

auf der Förstergrube trainiert. Zeigt sich aber auch weiterhin,<br />

mit ihrer Mitgliedschaft im Verein, verbunden und lässt<br />

sich auch hin und wieder, wenn es ihre knappe Zeit ermöglicht,<br />

bei ihren ehemaligen Sportlern sehen.<br />

Ihre neue Heimat hat sie mittlerweile an dem Sportgymnasium in<br />

Leipzig gefunden und sich auch gut eingelebt.<br />

Nun möchte die 15-jährige Gymnasiastin noch mehr nationale<br />

- und internationale Titel erkämpfen. Aus diesem Grund hat<br />

Lisa, seit Dezember letzten Jahres, in Kienbaum und in Duisburg<br />

mehrere nationale Qualifikationstests über sich ergehen lassen<br />

dürfen. Nach all diesen Tests in der Athletik, sowie auf dem Wasser,<br />

wurde Lisa zum ersten Mal als Nummer eins in die Junioren-Nationalmannschaft<br />

berufen. Seit dem bereitete sie sich auf die<br />

Junioren-EM, im Einer-Canadier, vor. Ihr erster internationaler Auftritt<br />

war somit am 30.06.<strong>2013</strong>, zum EM-Finale über die 200 m Strecke<br />

im polnischen Poznan. Hier errang Lisa, bei böigen Winden und<br />

sehr starkem Wellengang, immerhin den 6. Platz.<br />

Sie selber war damit sehr zufrieden. „Denn es war schon etwas<br />

Anderes, vor solch internationaler Kulisse paddeln zu dürfen, als<br />

vor einheimischen Publikum“, sagte Lisa und hat sich für die<br />

Zukunft selbst noch hohe Ziele gesteckt.<br />

Herzlichen Glückwunsch!!!<br />

Der <strong>Sandersdorf</strong>er Kanu-Verein e. V.<br />

3. Sportfest der Sektion Fußball der TSV<br />

Blau-Weiß <strong>Brehna</strong><br />

Vom 28. Juni bis zum 30. Juni <strong>2013</strong> feierten wir Fußballer aus<br />

<strong>Brehna</strong> unser diesjähriges Sportfest. Bei nicht zu hohen Temperaturen<br />

gaben sich am Freitagabend die beiden Altherren/Reserve-Mix-Mannschaften<br />

aus Roitzsch und <strong>Brehna</strong> ein Stelldichein.<br />

Dieser Freundschaftskick, übrigens geleitet <strong>vom</strong> Unparteiischen<br />

Olaf, endete mit 3 zu 1 für die Gäste aus Roitzsch. Dabei lief es<br />

erst ganz gut für <strong>Brehna</strong> an. So konnte man mit 1 : 0 in Führung<br />

gehen, musste aber kurz darauf den Ausgleich hinnehmen. Die<br />

beiden weiteren Treffer für Roitzsch wurden - allerdings noch in<br />

der realen Spielzeit - <strong>vom</strong> Elfmeterpunkt geschossen. Nach diesem<br />

Spielchen war noch genügend Zeit für beide Mannschaften<br />

und den Sportfestgästen bei einem gemütlichen Glas Bier über<br />

das Eine oder Andere zu fachsimpeln.<br />

Am nächsten Morgen stand dann alles im Zeichen unseres<br />

Nachwuchses. Bereits um 9:00 Uhr, zur Begrüßung der angereisten<br />

und gastgebenden Mannschaften, mussten wir leider<br />

bekannt geben, dass wir das Turnier ohne die D-Jugend Jungs<br />

aus Dautzsch durchführen müssen. Schade eigentlich, denn wir<br />

hätten auch ihnen gern beim Kampf um die Pokale zugesehen.<br />

Aber auch die anderen Mannschaften dieser Altersklasse aus<br />

Thalheim, Holzweißig und <strong>Brehna</strong> lieferten sich tolle, umkämpfte<br />

Partien aus denen unsere Jungs leider nur einen Punkt holen<br />

konnten und am Ende den Platz 3 hinter den Mannschaften aus<br />

Holzweißig (mit 3 Punkten Platz 2) und dem Siegerteam aus<br />

Thalheim mit 4 Punkten belegten.


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 18 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

Etwas besser konnte es die 1. Mannschaft aus <strong>Brehna</strong> bei der F-<br />

Jugend machen. In dieser Altersgruppe mussten sie sich gegen<br />

eine 2. <strong>Brehna</strong>er Mannschaft und den Teams aus Reideburg und<br />

Holzweißig beweisen. In einem klassischen Endspiel trennten<br />

sich <strong>Brehna</strong> I und Reideburg mit 2 : 2. Das reichte den Kids aus<br />

Reideburg in ihrer Altersgruppe den Sieg vor <strong>Brehna</strong> I zu erringen.<br />

Den 3. Platz holte sich hier das Team aus Holzweißig vor<br />

den Jungen aus der 2. <strong>Brehna</strong>er Mannschaft die am heutigen<br />

Tag kein Tor schossen und auch ohne Punktgewinn blieben.<br />

Auch unsere „Bambinis“ haben sich schon riesig auf dieses Ereignis<br />

gefreut, war es doch für sie der erste Wettkampf. Hier und<br />

heute gab es gleich zwei Möglichkeiten sich gegen die Gleichaltrigen<br />

aus Landsberg in einem Hin- und einem Rückspiel zu<br />

beweisen. Aber wie das so oft auch ist, hatten unsere Kleinsten<br />

weder im ersten noch im zweiten Spiel eine Chance. Zuerst bekamen<br />

wir mit 0 : 8 und dann mit 0 : 5 ordentlich aufgezeigt, wo<br />

wir in der neuen Saison Nachholbedarf haben. Vor den vielen<br />

Besuchern, Angehörigen, Sponsoren und Gästen fand im Anschluss<br />

an dieses Turnier am Vormittag die Siegerehrung statt.<br />

Bei der Übergabe der Medaillen und der Pokale dankte unser<br />

Vorsitzender Heinz Schinkmann nochmals den Teilnehmern<br />

und meinte, dass er sich auch über eine Teilnahme im nächsten<br />

Jahr sehr freuen würde. Nun war für Groß und Klein noch<br />

genügend Zeit sich an der Fußballfeststimmung zu erfreuen. Ob<br />

Hüpfburg oder Torwandschießen, ob Kinderschminken oder Eis<br />

schlecken, ob auf die Feuerwehrautos zu klettern oder Freizeit<br />

kicken, alles war schön und alles machte Spaß. Auch die wunderschöne<br />

Musik und das gute Wetter ließen viele Besucher auf<br />

dem Sportplatz verweilen und vor dem nächsten Höhepunkt bei<br />

Kaffee und Kuchen oder auch einem Bierchen sah man dem<br />

Freundschaftsspiel unserer 1. Männermannschaft entgegen.<br />

Das Spiel wurde von <strong>Brehna</strong> mit 5 : 3 gewonnen. Bereits in Osternienburg<br />

gab es mit dem damaligen 4 : 4 eine ebenfalls sehr<br />

torreiche Partie. Ab diesem Spiel meinte es das Wetter mit uns<br />

dann nicht mehr so gut und bei windigem Regenwetter war das<br />

Feiern nur noch unter den Pavillons einigermaßen möglich. Also<br />

wurde zusammengerückt und weiter ging die Party. Für manch<br />

einen auch zu lange ...<br />

Der Sonntag wurde letztendlich zum Treffpunkt der Freunde des<br />

Frühschoppens und der fleißigen Helfer bei denen sich unser<br />

Vorsitzender Heinz Schinken ganz herzlich bedanken möchte.<br />

Ohne deren Einsatz unser 3. Sportfest nicht so ein gelungener<br />

Saisonabschluss geworden wäre.<br />

Hans Grube<br />

SGU; Abteilung Kegeln<br />

Geil, geil, geil, …<br />

Am 29./.30.06.<strong>2013</strong> war es nun so weit: Final Four des Deutschen<br />

Pokals im Classic Kegeln. Die Damenmannschaft um ML<br />

Anja Durzynski und seinen Trainer Patrick Jahn (Robert Heydrich<br />

konnte durch eigene Teilnahme mit Zerbst - Pokalsieger - nicht<br />

coachen) machte sich auf nach Öhringen. Das Los hatte bereits<br />

im Vorfeld entschieden, dass die Unionerinnen im Halbfinale<br />

am Samstag gegen den Erstligisten Pirmasens (4. Platz der abgelaufenen<br />

Saison) antreten mussten. Hier unterlagen wir nur<br />

knapp in einem spannenden Spiel mit 3 : 5. Pirmasens hatte<br />

ganz schön zu knappern.<br />

Letztendlich traten wir im kleinen Finale gegen die am Vortag<br />

gegen Liedolsheim (1. BuLi, 2. Platz der abgelaufenen Saison)<br />

unterlegenen Regionalnachbarn aus Holzweißig an, welches in<br />

einem spannenden Spiel dann doch recht eindeutig mit 6 : 2<br />

für die Unionerinnen ausging und ihnen den bronzenen Platz im<br />

Deutschen Pokal bescherte.<br />

Glückwunsch diesem jungen Team mit seinen Trainern Patrick<br />

Jahn und Robert Heydrich und viel Erfolg in der kommenden<br />

Saison in der 2. Bundesliga.<br />

Erwähnenswert: Die <strong>Sandersdorf</strong>erinnen erspielten am Finaltag das<br />

höchste Mannschaftsergebnis im Damenbereich mit 3383 Holz und<br />

machten, auch dank hervorragender Einzelergebnisse von Sarah<br />

Dressler (558/637 Holz), die sich damit zum Thüringischen Landesverband<br />

mit Tränen in den Augen verabschiedete, Tanja Roth<br />

(569/595 Holz) und Juliane Weiland (2 x 568 Holz), Deutschland<br />

auf <strong>Sandersdorf</strong> aufmerksam.<br />

Bereits am Pfingstwochenende<br />

wurden in Willingen-<br />

Schwenningen die Deutschen<br />

Jugendmeisterschaften mit<br />

der Mannschaft und im Einzel<br />

ausgetragen. Während Philipp<br />

Gürbig (Vorjahreszweiter<br />

der U<strong>14</strong> m) als Routinier im<br />

Einzel erneut einen hervorragenden<br />

13. Platz belegen<br />

konnte, machte eine weitere<br />

junge Spielerin aus der Union<br />

auf sich aufmerksam: Anne<br />

Kleinschmidt erreichte mit ihrem<br />

Kreisauswahlteam des LK<br />

ABI einen souveränen 2. Platz und brachte die verdiente Silbermedaille<br />

mit nachhause. Glückwunsch diesen beiden Spielern<br />

und natürlich auch den übrigen Teilnehmern aus unserem Verein<br />

für die Teilnahme an der DJM.<br />

Geschafft: Wir erinnern daran,<br />

dass wir 2011 eine tolle neue<br />

Bahn einweihen durften und dass<br />

im Ergebnis dessen 3 Mannschaften<br />

aus dem Herren- und<br />

Seniorenbereich leider abgestiegen<br />

waren. In der darauf<br />

folgenden Saison 2012/<strong>2013</strong><br />

kegelten die 1. Herren sowie<br />

die 1. und 2. Senioren eine<br />

Klasse tiefer. Während die<br />

1. Herren und die 2. Senioren<br />

es durch den Erfolg in der laufenden<br />

Staffel schafften, sofort<br />

wieder aufzusteigen, mussten<br />

die 1. Senioren als 2. der Staffel<br />

in die Relegation zur Verbandsliga. Die <strong>Sandersdorf</strong>er konnten<br />

sich in Schkopau gegen starke Wörlitzer letztendlich durchsetzen<br />

und spielen in der kommenden Saison wieder verdient in<br />

der Verbandsliga.<br />

Somit kegeln in der neuen Saison ab September diesen Jahres<br />

folgende Mannschaften:<br />

1. Herren 1. Damen 1. Senioren<br />

Landesliga 2. Bundesliga Verbandsliga<br />

2. Herren 2. Damen 2. Senioren<br />

Kreisoberliga Landesklasse Landesklasse<br />

3. Herren 3. Damen<br />

Kreisliga Kreisoberliga<br />

Jugend<br />

1. Mannschaft Kreisstaffel<br />

2. Mannschaft Kreisstaffel


Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - <strong>19</strong> -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Sowohl im Herren wie auch im Damenbereich wurde sich verstärkt.<br />

Wir hoffen auf gute Ergebnisse im Spieljahr <strong>2013</strong>/ 20<strong>14</strong>.<br />

Ich wünsche allen aktiven, passiven Keglern sowie Freunden<br />

des Kegelsports eine schöne Sommerzeit und gute Erholung für<br />

künftige Aufgaben. Danke für das bisher Geleistete.<br />

Anja Schneider<br />

Sportfest in Renneritz<br />

Der ASV Renneritz veranstaltet am 7. September ein Sportfest.<br />

Um 10 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Renneritz<br />

ein Tischtennis-Freundschaftsspiel gegen eine Auswahlmannschaft<br />

des VfB Zscherndorf statt.<br />

Um 13.00 Uhr startet ein Beach-Volleyball-Turnier mit Vierer-<br />

Mannschaften auf dem Sandplatz hinter dem Dorfgemeinschaftshaus.<br />

Wer Lust hat, bei diesem Turnier mitzumachen,<br />

kann sich per E-Mail oder telefonisch beim Vereinsvorsitzenden<br />

David Domke anmelden: asv-renneritz@gmx.de. Anmeldeschluss<br />

für das Volleyball-Turnier ist der 16.08.<strong>2013</strong>.<br />

Auch für das leibliche Wohl der Sportler ist gesorgt: Gegrilltes<br />

und mehr oder weniger alkoholische Getränke werden nach<br />

den Wettkämpfen gereicht.<br />

Klaus Hoffmann<br />

ASV Renneritz<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Veranstaltungskalender<br />

Datum Veranstaltung<br />

24.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> Sitzung des Ortschaftsrates <strong>Brehna</strong><br />

18.30 Uhr im Alten Rathaus, Markt 1 in 06796<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>, OT <strong>Brehna</strong><br />

25.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> Sitzung des Vergabeausschusses<br />

17.00 Uhr der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> im Sitzungssaal<br />

des Rathauses, Bahnhofstraße<br />

2 in 06792 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

26. - 28.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> 87-jähriges Gründungsfest der Ortsfeuerwehr<br />

<strong>Sandersdorf</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Post- und Besucheranschrift Hauptsitz<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Bahnhofstraße 2<br />

06792 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Tel.: 03493 8010<br />

Fax: 03493 80<strong>14</strong>2<br />

E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de<br />

www.sandersdorf-brehna.de<br />

Besucheranschrift Außenstelle OT <strong>Brehna</strong><br />

Bitterfelder Straße 28/29<br />

06796 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Tel.: 03493 8010<br />

Fax: 03493 80170<br />

Besucheranschrift Außenstelle OT Roitzsch<br />

Friedrich-Ebert-Straße 5<br />

06809 <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Tel.: 03493 8010<br />

Fax: 03493 80180<br />

Öffnungszeiten<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Montag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 15.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Bibliothek <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Montag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 15.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 - 12.30 Uhr<br />

Bibliothek OT <strong>Brehna</strong><br />

Tel.: (034954 49281)<br />

Dienstag <strong>14</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />

Bibliothek OT Ramsin<br />

Montag 18.00 - <strong>19</strong>.00 Uhr<br />

Freitag 16.00 - 17.00 Uhr<br />

Bibliothek OT Roitzsch<br />

Dienstag <strong>14</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />

Notrufe<br />

für dringliche ärztliche Hausbesuche oder andere Notfälle<br />

03493 513150.<br />

Es meldet sich die Rettungsleitstelle Bitterfeld, welche ebenfalls<br />

Auskunft erteilt über die Bereitschaft- und Notfalldienste<br />

der Ärzte, einschließlich Augenarzt, Hals-, Nasen- und Ohrenarzt,<br />

Zahnarzt und Tierarzt.<br />

Polizei - Notruf: 110<br />

Feuerwehr und Rettungsdienst: 112<br />

Polizeirevier Bitterfeld: 03493 301-0<br />

Frauennotruf: 03494 31054<br />

Giftnotruf: 0361 73<strong>07</strong>30<br />

Apotheken-Notdienstplan<br />

Do., 18.<strong>07</strong>.13 Hufeland-Apotheke, Roitzsch<br />

Turm-Apotheke, Gräfenhainichen<br />

Fr., <strong>19</strong>.<strong>07</strong>.13 Turm-Apotheke, Wolfen<br />

Sa., 20.<strong>07</strong>.13 Hufeland-Apotheke, Roitzsch<br />

Turm-Apotheke, Gräfenhainichen<br />

So., 21.<strong>07</strong>.13 Hufeland-Apotheke, Roitzsch<br />

Turm-Apotheke, Gräfenhainichen<br />

Mo., 22.<strong>07</strong>.13 Sittig-Apotheke, Bitterfeld<br />

Di., 23.<strong>07</strong>.13 Sittig-Apotheke, <strong>Sandersdorf</strong><br />

Linden-Apotheke, Gräfenhainichen<br />

Mi., 24.<strong>07</strong>.13 Apotheke im Kaufland, Wolfen<br />

Do., 25.<strong>07</strong>.13 Apotheke am Kornhausplatz, Bitterfeld<br />

Fr., 26.<strong>07</strong>.13 Marien-Apotheke, <strong>Sandersdorf</strong><br />

Sa., 27.<strong>07</strong>.13 Turm-Apotheke, Wolfen<br />

So., 28.<strong>07</strong>.13 Turm-Apotheke, Wolfen<br />

Mo., 29.<strong>07</strong>.13 Robert-Koch-Apotheke, Wolfen<br />

Di., 30.<strong>07</strong>.13 City-Apotheke, Wolfen<br />

Mi., 31.<strong>07</strong>.13 Apotheke im Zentrum, <strong>Sandersdorf</strong><br />

Glück-auf-Apotheke, Zschornewitz<br />

Do., 01.08.13 Flora-Apotheke, Bitterfeld<br />

Fr., 02.08.13 Bernstein-Apotheke, Friedersdorf<br />

Sa., 03.08.13 Sittig-Apotheke, Bitterfeld<br />

So., 04.08.13 Sittig-Apotheke, Bitterfeld<br />

Änderungen vorbehalten.<br />

Klein- und Familienanzeigen<br />

JETZT auch ONLINE<br />

gestalten und schalten!<br />

http://azweb.wittich.de


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 20 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

Herzlichen<br />

Glückwunsch<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Frau Herta Kunze am 20.<strong>07</strong>. zum 95. Geburtstag<br />

Frau Magdalena Egner am 25.<strong>07</strong>. zum 82. Geburtstag<br />

Frau Käthe Tauchert am 27.<strong>07</strong>. zum 95. Geburtstag<br />

Herrn Rudolf Dutka am 29.<strong>07</strong>. zum 83. Geburtstag<br />

Frau Ilse Göhre am 30.<strong>07</strong>. zum 80. Geburtstag<br />

Frau Hilda Makowski am 30.<strong>07</strong>. zum 91. Geburtstag<br />

Frau Sonja Günther am 31.<strong>07</strong>. zum 83. Geburtstag<br />

Frau Mathilde Schmeiß am 31.<strong>07</strong>. zum 81. Geburtstag<br />

Herrn Horst Möbius am 02.08. zum 81. Geburtstag<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT <strong>Brehna</strong><br />

Herrn Josef Zapp am 20.<strong>07</strong>. zum 87. Geburtstag<br />

Frau Anneliese Beyer am 27.<strong>07</strong>. zum 83. Geburtstag<br />

Herrn Alois Böhm am 28.<strong>07</strong>. zum 80. Geburtstag<br />

Frau Edith Springer am 02.08. zum 82. Geburtstag<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT Glebitzsch<br />

Frau Elli Boost am 21.<strong>07</strong>. zum 80. Geburtstag<br />

Frau Ursula Fischbach am 26.<strong>07</strong>. zum 80. Geburtstag<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT Petersroda<br />

Frau Gerda Heide am 23.<strong>07</strong>. zum 82. Geburtstag<br />

Frau Annelies Streckfuß am 29.<strong>07</strong>. zum 88. Geburtstag<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT Ramsin<br />

Frau Helene Thiemicke am 22.<strong>07</strong>. zum 90. Geburtstag<br />

Frau Hilde Jentzsch am 02.08. zum 91. Geburtstag<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT Renneritz<br />

Frau Ingeborg Schumann am 31.<strong>07</strong>. zum 85. Geburtstag<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> OT Roitzsch<br />

Frau Anneliese Steinbrück am 26.<strong>07</strong>. zum 80. Geburtstag<br />

Frau Jutta Strauß am 26.<strong>07</strong>. zum 90. Geburtstag<br />

Frau Karoline Blum am 31.<strong>07</strong>. zum 85. Geburtstag<br />

Herrn Günter Stritzel am 31.<strong>07</strong>. zum 82. Geburtstag<br />

Frau Anneliese Bruder am 01.08. zum 85. Geburtstag<br />

Frau Hilda Schneider am 01.08. zum 98. Geburtstag<br />

Sanderdorf-<strong>Brehna</strong> OT Zscherndorf<br />

Frau Elisabeth Smigaj am 21.<strong>07</strong>. zum 82. Geburtstag<br />

Herrn Eberhard Pfeiler am 22.<strong>07</strong>. zum 82. Geburtstag<br />

Bitte beachten Sie Möglichkeit des Widerspruchs gegen Auskunftserteilung<br />

gemäß der §§ 30, 33 und 34 des Meldegesetzes<br />

des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA). Den Antrag auf<br />

Einrichtung einer Übermittlungs- oder Auskunftssperre mit<br />

dem dazugehörigen Hinweisblatt erhalten Sie bei den Mitarbeitern<br />

des Einwohnermelde- und Passwesens der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> oder auf unserer Internetseite www.<br />

sandersdorf-brehna.de.<br />

Sollten Sie bereits einen Widerspruch abgegeben haben, so<br />

müssen Sie diesen nicht erneuern!<br />

Sommerferienprogramm im TGZ<br />

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Roitzsch, Ernst-Thälmann-Straße 5<br />

Hochwertige 4-Raum-Wohnung, 1. OG, 112 m 2 Wfl., Klimaanlage,<br />

Balkon begehbar von Wohnzimmer und Küche, Keller,<br />

1. Garagenstellplatz, ab Oktober <strong>2013</strong> zu vermieten.<br />

690,00 Kaltmiete + NK<br />

Tel. 0 34 93 / 82 69 55-0 oder 01 72 - 6 06 12 84<br />

Sie wollen Ihr<br />

Haus verkaufen?<br />

Wir haben die<br />

Kunden<br />

dazu<br />

Simone Bartlitz<br />

www.ISB-Landsberg.de<br />

Merseburger Str. 2, 06188 Landsberg<br />

034602/48946<br />

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erreichen Sie uns unter:<br />

035 91 / 318 99 09 oder<br />

0163/8<strong>14</strong> 59 65<br />

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Info<br />

für unsere Leser<br />

Ihre persönliche Ansprechpartnerin für:<br />

Geschäftsanzeigen<br />

Infobroschüren<br />

Beilagen-Werbung<br />

Flyer<br />

Kontakt<br />

Kerstin Zehrt<br />

Mobil: (01 71) 4 84 47 16<br />

Telefon: (03 42 02) 97 99 79<br />

Telefax: (03 42 02) 97 95 75<br />

kerstin.zehrt@wittich-herzberg.de<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />

An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster)


Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 21 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Bitte veröffentlichen Sie meine private Kleinanzeige<br />

in folgendem Gebiet in der jeweils nächstmöglichen <strong>Ausgabe</strong>:<br />

Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem<br />

Wort/Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen.<br />

Kürzungen behält sich der Verlag vor.<br />

KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen.<br />

Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße e.)<br />

oder geschäftliche Anzeigen verwenden.<br />

Kosten bis hier inkl. MwSt.: je <strong>Ausgabe</strong> 5 EUR<br />

Kosten bis hier inkl. MwSt.: je <strong>Ausgabe</strong> 10 EUR<br />

Ein ewiges Rätsel ist das Leben –<br />

und ein Geheimnis bleibt der Tod.<br />

Stätte zum Gedenken<br />

- Anzeige -<br />

Das Andenken an den geliebten Menschen nimmt durch die<br />

Grabmalkunst eine Gestalt an, die eine aus Farben, Formen, Ornamenten<br />

und Schriften komponierte Gedenkstätte darstellt. Die<br />

sorgfältige und individuelle Gestaltung eines Grabes verwandelt<br />

jedes Grabmal zu einer individuellen Stätte der Trauer und<br />

Erinnerung. Die Grabmalkunst umfasst die professionelle und<br />

ästhetische Verarbeitung und Gestaltung jedes Details des Grabes:<br />

von der Auswahl des Grabsteines und seiner Beschrif-tung<br />

über die Zusammenstellung des Grabschmucks bis hin zu allem<br />

weiteren notwendigen Grabmalzubehör wie Vasen, Grablaternen,<br />

Grabkerzen und mehr. Größe und Aussehen von Grabsteinen<br />

unterliegen in Deutschland der jeweiligen Friedhofsordnung.<br />

Grabsteine werden aus Natursteinen aus aller Welt hergestellt.<br />

Die Friedhofsordnungen liegen in der Gestaltungshoheit von<br />

Kommunen oder Kirchen. Die Vorschriften befassen sich unter anderem<br />

mit der Farbe und Oberflächenbearbeitung des Grabsteins,<br />

mit eingravierten Schriftbuchstaben oder aufgesetzten Buchstaben<br />

aus Bronze oder Aluminium.<br />

Chiffre gewünscht, Achtung:<br />

Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50EUR.<br />

Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken:<br />

Name, Vorname<br />

Straße und Hausnummer<br />

PLZ/Ort<br />

Telefonnummer (für evtl. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte)<br />

Bankeinzug Verrechnungscheck liegt bei<br />

Bargeld liegt bei<br />

Kreditinstitut Bankleitzahl<br />

Kontonummer Datum/Unterschrift<br />

Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

Postfach 29, 04912 Herzberg (Elster)<br />

Telefax: 0 35 35/4 89 -115 oder privatanzeigen@wittich-herzberg.de<br />

Telefon für Rückfragen: 0 35 35/4 89 -0<br />

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© Pixelio/Florentine


<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 22 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

Sightseeing und Segway<br />

Suchen Sie ein interessantes Ausflugsziel für Ihre Familie oder Ihren<br />

Verein? Eine Städtetour mit kulturellen Höhepunkten muss nicht trocken<br />

und langweilig sein.<br />

Forchheim ist ein historisches<br />

Städtchen mit zahlreichen<br />

Fachwerkbauten und<br />

einem wunderschönen Altstadtkern.<br />

Lassen Sie sich<br />

bezaubern von den Sehenswürdigkeiten,<br />

die die <strong>Stadt</strong><br />

zu bieten hat und erleben<br />

Sie zugleich eine aufregende<br />

Tour mit dem Segway.<br />

Auf der Sportinsel dreht<br />

man die ersten Übungsrunden<br />

entlang dem malerischen<br />

Altwasser, und schon<br />

geht es los zu den wichtigsten<br />

Stationen:<br />

Unterwegs sieht man das<br />

Nürnberger Tor, das einzig<br />

noch erhaltene <strong>Stadt</strong>tor<br />

der Festungsanlage, die Alte<br />

Wache, Klein Venedig, die<br />

Fischkästen und das Schiefe<br />

Haus. Sehenswert ist auch<br />

das Katharinenspital und<br />

das Wasserschloss, ein Teil<br />

der Festungsanlage, der den<br />

Fluss „Wiesent“ überquert.<br />

Besonderes Highlight ist das<br />

historische Fachwerk-Rat-<br />

haus mit seinen hintergründigen<br />

Schnitzereien. Nach<br />

der Segway-Tour kann man<br />

vor dieser Kulisse auf dem<br />

Rathauplatz gemütlich eine<br />

Tasse Kaffee genießen und<br />

im Anschluss durch die Fußgängerzone<br />

mit zahlreichen<br />

kleinen Boutiquen zu bummeln.<br />

Zum Abschluss geht es<br />

noch zur Kaiserpfalz, einem<br />

ehemaligen Bischofsschloss.<br />

Wer noch etwas Zeit zur Verfügung<br />

hat, sollte die Gelegenheit<br />

nutzen und dort das<br />

Tourist-Information<br />

Rathaus, Hauptstr. 24<br />

91301 Forchheim<br />

+49 (0)9<strong>19</strong>1 7<strong>14</strong>-337<br />

+49 (0)9<strong>19</strong>1 7<strong>14</strong>-338<br />

tourist@forchheim.de<br />

www.forchheim.de<br />

Museum mit den überregional<br />

bedeutenden Wandmalereien<br />

besichtigen.<br />

Ein besonderer Tipp: Man<br />

kann die Segway-Tour auch<br />

am Forchheimer Kellerwald<br />

enden lassen. Diese Variante<br />

bietet Gelegenheit zu einem<br />

geselligen Abschluss mit<br />

Bierprobe und guter fränkischer<br />

Küche.


Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong> - 23 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Wir<br />

Sagen Sie „JA “ –<br />

Anne-Sophie Muster und Dr. Ingo Mustermann<br />

Am 4. Mai <strong>2013</strong> um 12.00 Uhr werden wir in der Kapelle<br />

zu Musterhausen in Musterstadt vor den Trau altar treten.<br />

Musterstadt - Musterhausen<br />

Danke,<br />

es war wunderbar!<br />

Für alle erwiesenen Glückwünsche,<br />

Blumen und Geschenke anlässlich<br />

unserer Hochzeit möchten wir uns<br />

auf diesem Wege bei allen Gratulanten<br />

ganz herzlich bedanken.<br />

Martin und<br />

Anna-Lena Mustermann<br />

geb. Muster<br />

Musterhausen, im Mai <strong>2013</strong><br />

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<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> - 24 -<br />

Nr. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

Jutta Dietrich<br />

Goldschmiedemeisterin<br />

Der handwerkliche Betrieb (Reparaturen, Umarbeitung,<br />

Neuanfertigung usw.) geht ab 01.09.<strong>2013</strong> in der Bahnstr. 5<br />

in Roitzsch weiter.<br />

Tel. 034954/21227<br />

0175/3338237<br />

<br />

<br />

<br />

Öffnungszeiten: Di 9 - 12, <strong>14</strong> - 17<br />

Mi 9 - 12<br />

Do 9 - 12, <strong>14</strong> - 17<br />

oder nach Vereinbarung<br />

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Veranstaltungskalender<br />

Links zu kommunalen Diensten<br />

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weitere nützliche<br />

Informationslinks<br />

www.localbook.de<br />

Rechtsanwalt und Dipl.-Ing.<br />

Gerald Röschke<br />

zugl. Fachanwalt<br />

für Versicherungsrecht<br />

und für Verkehrsrecht<br />

jürges.knop.stiller<br />

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Rechtsanwalt<br />

Stefan Trebs<br />

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Nördlicher Schwarzwald<br />

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immer Sonntag bis<br />

Donnerstag oder Freitag<br />

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www.hotel-breitenbacher-hof.de<br />

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©Pixelio/Torben Wengert

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