Aus der Praxis Personalvertretung - ULV
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Auch zeitlich befristete Professuren und PrivatdozentInnen,<br />
wo die Bezeichnung alleine einen allfälligen Beschäftigtenstatus<br />
nicht erkennen lässt, aber auch TutorInnen und DemonstratorInnen<br />
werden zu dieser Gruppe gezählt Die genannten<br />
Verhältniszahlen relativieren sich insbeson<strong>der</strong>e zu<br />
<strong>der</strong> Situation vor <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>glie<strong>der</strong>ung 2004, als Drittmittelbeschäftigte<br />
regelmäßig nicht Angestellte <strong>der</strong> Universität<br />
waren, son<strong>der</strong>n durchwegs ein Arbeitsverhältnis zu ProjektleiterInnen,<br />
allenfalls zu teilrechtsfähigen Institutionen<br />
(Gesamtuniversität, Fakultäten und/o<strong>der</strong> Instituten) und<br />
„externe“ Lehrende ein beson<strong>der</strong>es Rechtsverhältnis zur<br />
Universität hatten Bemerkenswert ist aber jedenfalls <strong>der</strong><br />
Umstand, dass an beiden Universitäten die externen Lehrbeauftragten<br />
rund ein Drittel des „nebenberuflich“ tätigen<br />
wissenschaftlichen Personals umfassen Weiters sind rund<br />
58% an <strong>der</strong> Universität Wien und rund 32% an <strong>der</strong> WU in<br />
dieser definierten Gruppe Drittmittelbeschäftigte Hinsichtlich<br />
des insgesamt gestiegenen Personalaufwandes ist nicht<br />
erkennbar, ob <strong>der</strong> Rechnungshof dabei die eingeworbenen<br />
Drittmittel als Durchlaufposten für die Abgeltung des Drittmittelpersonals<br />
gegengerechnet hat, was die Schlussfolgerungen<br />
differenzieren würde (sowohl für die Prüfer als auch<br />
für die Rezensentin)<br />
Dass <strong>der</strong> Rechnungshof auch eigene strategische Überlegungen<br />
nicht scheut, und damit „Politik“ macht, zeigt<br />
sich bei <strong>der</strong> Anmerkung, dass ihm „für die wissenschaftlichen<br />
Mitarbeiter numerische Zielsetzungen in den Leistungsvereinbarungen“<br />
fehlen Abgesehen davon, dass das<br />
dem Parlament verantwortliche Organ in seinem Bericht<br />
durchgehend keine gen<strong>der</strong>gemäße Diktion berücksichtigt,<br />
fühlt es sich sehr wohl für Ratschläge nicht nur an die<br />
Legislative, son<strong>der</strong>n auch an die Exekutive zuständig Die<br />
Reaktion des Geldgebers (zuständiges BM) erfolgte umgehend:<br />
Die Leistungsvereinbarungen aus dem Herbst 2009<br />
enthalten nun auch massive Personalsteuerungsaspekte im<br />
wissenschaftlich//künstlerischen Bereich Der Rechnungshof<br />
moniert weiters bei <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>wahl von Bewerbern (!)<br />
für Sekretariatsstellen einheitliche Testverfahren und eine<br />
<strong>Aus</strong>weitung des Recruiting-Verfahrens auf den Bereich <strong>der</strong><br />
wissenschaftlichen Mitarbeiter (!)<br />
Die WU hatte zum Prüfungszeitpunkt bereits die Erstellung<br />
von Personalstrukturplänen in Angriff genommen, um damit<br />
Planungssicherheiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs<br />
zu ermöglichen Nach Meinung des Rechnungshofes<br />
könnte dieses Instrumentarium – das auch im KV<br />
konstitutiv verankert wurde – insofern verbessert werden,<br />
als die Planungsebene von den Instituten auf die nächst<br />
höhere Ebene gehoben wird, was die WU jedoch nicht für<br />
zweckmäßig erachtet Die Kritik an <strong>der</strong> Universität Wien<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Übergangsmaßnahmen bezüglich von Karrieredienstverhältnissen<br />
richtet sich gegen die nicht dem<br />
UG entsprechende Vorgangsweise bei <strong>der</strong> Entfristung, vor<br />
allem wegen <strong>der</strong> fehlenden <strong>Aus</strong>schreibungen Bei den Verträgen<br />
für Professuren sollte die WU das Leistungselement<br />
weiter ausgestalten und als Bezugssystem mit einer erfolgreichen<br />
externen Evaluierung verknüpfen, – als ob bisher die<br />
Professorenschaft ohne diese Leistungskomponente nichts<br />
geleistet hätte Außerdem sollten bei <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>schreibung<br />
einer Professur für die aus Sicht <strong>der</strong> Universität weniger<br />
„prioritären Bereiche“ gleichzeitig auch Gehaltsspannen<br />
zur Kenntnis gebracht werden Womit eine weitere Gehaltsschere<br />
eröffnet wird, die nicht nur, aber auch wie<strong>der</strong><br />
zu Lasten von Frauen gehen kann, wenn diese - wie so oft<br />
- weniger attraktive Fächer vertreten<br />
Dass die personalpolitische Einschätzung <strong>der</strong> Konsequenzen<br />
des damals vor Abschluss stehenden Kollektivvertrages mit<br />
<strong>der</strong> Realität wenig gemein hat, ist ja in diesem Zusammenhang<br />
nur mehr eine Marginalie, aber mit bitterem<br />
Beigeschmack<br />
3. Vordienstzeiten<br />
Der Europäische Gerichtshof hatte 2009 festgestellt, dass<br />
die österreichische Regelung, wonach Vordienstzeiten vor<br />
dem 18 Lebensjahr bei <strong>der</strong> Gehaltseinstufung von öffentlich<br />
Bediensteten (BGD und VBG) nicht berücksichtigt werden,<br />
nicht rechtskonform ist Das hätte für rund 350 000<br />
öffentlich Bedienstete durch eine Neubewertung ihrer<br />
Vordienstzeiten zu einem nicht unerheblichen finanziellen<br />
Nachtrag führen können, für die Budgets von Bund, Län<strong>der</strong>n<br />
und Gemeinden aber eine entsprechende finanzielle<br />
Haushaltsbelastung bedeutet Der Nationalrat hat nun das<br />
Bundesdienstschema dem europäischen Recht angepasst<br />
Das Kriterium des Lebensalters wird durch das Kriterium<br />
<strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Schulpflicht ersetzt und gleichzeitig wird<br />
<strong>der</strong> für die Vorrückung von <strong>der</strong> jeweils ersten in die jeweils<br />
zweite Gehaltsstufe maßgebliche Zeitraum von zwei Jahren<br />
auf fünf Jahre verlängert Der Gehaltssprung mit dem 20<br />
Lebensjahr bleibt somit unverän<strong>der</strong>t Der bisherige Modus<br />
18 Lebensjahr plus 2 Dienstjahre, wird durch die Regelung<br />
15 Lebensjahr plus 5 Dienstjahre ersetzt Damit fällt<br />
keine Mehrbelastung für das Bundesbudget an Die neue<br />
Regelung ist in dieser Hinsicht kostenneutral Es kann aber<br />
trotzdem zu einer Überprüfung kommen, wofür durch Verordnung<br />
ein entsprechendes Proze<strong>der</strong>e festgelegt wird<br />
Die bereits eingebrachten - zehntausende - Anträge müssen<br />
allenfalls nachgebessert werden<br />
Ass.Prof. Mag.DDr. Anneliese Legat<br />
ZA für die UniversitätslehrerInnen<br />
Forum Betriebsräte