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Aus der Praxis Personalvertretung - ULV

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Auch zeitlich befristete Professuren und PrivatdozentInnen,<br />

wo die Bezeichnung alleine einen allfälligen Beschäftigtenstatus<br />

nicht erkennen lässt, aber auch TutorInnen und DemonstratorInnen<br />

werden zu dieser Gruppe gezählt Die genannten<br />

Verhältniszahlen relativieren sich insbeson<strong>der</strong>e zu<br />

<strong>der</strong> Situation vor <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>glie<strong>der</strong>ung 2004, als Drittmittelbeschäftigte<br />

regelmäßig nicht Angestellte <strong>der</strong> Universität<br />

waren, son<strong>der</strong>n durchwegs ein Arbeitsverhältnis zu ProjektleiterInnen,<br />

allenfalls zu teilrechtsfähigen Institutionen<br />

(Gesamtuniversität, Fakultäten und/o<strong>der</strong> Instituten) und<br />

„externe“ Lehrende ein beson<strong>der</strong>es Rechtsverhältnis zur<br />

Universität hatten Bemerkenswert ist aber jedenfalls <strong>der</strong><br />

Umstand, dass an beiden Universitäten die externen Lehrbeauftragten<br />

rund ein Drittel des „nebenberuflich“ tätigen<br />

wissenschaftlichen Personals umfassen Weiters sind rund<br />

58% an <strong>der</strong> Universität Wien und rund 32% an <strong>der</strong> WU in<br />

dieser definierten Gruppe Drittmittelbeschäftigte Hinsichtlich<br />

des insgesamt gestiegenen Personalaufwandes ist nicht<br />

erkennbar, ob <strong>der</strong> Rechnungshof dabei die eingeworbenen<br />

Drittmittel als Durchlaufposten für die Abgeltung des Drittmittelpersonals<br />

gegengerechnet hat, was die Schlussfolgerungen<br />

differenzieren würde (sowohl für die Prüfer als auch<br />

für die Rezensentin)<br />

Dass <strong>der</strong> Rechnungshof auch eigene strategische Überlegungen<br />

nicht scheut, und damit „Politik“ macht, zeigt<br />

sich bei <strong>der</strong> Anmerkung, dass ihm „für die wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiter numerische Zielsetzungen in den Leistungsvereinbarungen“<br />

fehlen Abgesehen davon, dass das<br />

dem Parlament verantwortliche Organ in seinem Bericht<br />

durchgehend keine gen<strong>der</strong>gemäße Diktion berücksichtigt,<br />

fühlt es sich sehr wohl für Ratschläge nicht nur an die<br />

Legislative, son<strong>der</strong>n auch an die Exekutive zuständig Die<br />

Reaktion des Geldgebers (zuständiges BM) erfolgte umgehend:<br />

Die Leistungsvereinbarungen aus dem Herbst 2009<br />

enthalten nun auch massive Personalsteuerungsaspekte im<br />

wissenschaftlich//künstlerischen Bereich Der Rechnungshof<br />

moniert weiters bei <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>wahl von Bewerbern (!)<br />

für Sekretariatsstellen einheitliche Testverfahren und eine<br />

<strong>Aus</strong>weitung des Recruiting-Verfahrens auf den Bereich <strong>der</strong><br />

wissenschaftlichen Mitarbeiter (!)<br />

Die WU hatte zum Prüfungszeitpunkt bereits die Erstellung<br />

von Personalstrukturplänen in Angriff genommen, um damit<br />

Planungssicherheiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs<br />

zu ermöglichen Nach Meinung des Rechnungshofes<br />

könnte dieses Instrumentarium – das auch im KV<br />

konstitutiv verankert wurde – insofern verbessert werden,<br />

als die Planungsebene von den Instituten auf die nächst<br />

höhere Ebene gehoben wird, was die WU jedoch nicht für<br />

zweckmäßig erachtet Die Kritik an <strong>der</strong> Universität Wien<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Übergangsmaßnahmen bezüglich von Karrieredienstverhältnissen<br />

richtet sich gegen die nicht dem<br />

UG entsprechende Vorgangsweise bei <strong>der</strong> Entfristung, vor<br />

allem wegen <strong>der</strong> fehlenden <strong>Aus</strong>schreibungen Bei den Verträgen<br />

für Professuren sollte die WU das Leistungselement<br />

weiter ausgestalten und als Bezugssystem mit einer erfolgreichen<br />

externen Evaluierung verknüpfen, – als ob bisher die<br />

Professorenschaft ohne diese Leistungskomponente nichts<br />

geleistet hätte Außerdem sollten bei <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>schreibung<br />

einer Professur für die aus Sicht <strong>der</strong> Universität weniger<br />

„prioritären Bereiche“ gleichzeitig auch Gehaltsspannen<br />

zur Kenntnis gebracht werden Womit eine weitere Gehaltsschere<br />

eröffnet wird, die nicht nur, aber auch wie<strong>der</strong><br />

zu Lasten von Frauen gehen kann, wenn diese - wie so oft<br />

- weniger attraktive Fächer vertreten<br />

Dass die personalpolitische Einschätzung <strong>der</strong> Konsequenzen<br />

des damals vor Abschluss stehenden Kollektivvertrages mit<br />

<strong>der</strong> Realität wenig gemein hat, ist ja in diesem Zusammenhang<br />

nur mehr eine Marginalie, aber mit bitterem<br />

Beigeschmack<br />

3. Vordienstzeiten<br />

Der Europäische Gerichtshof hatte 2009 festgestellt, dass<br />

die österreichische Regelung, wonach Vordienstzeiten vor<br />

dem 18 Lebensjahr bei <strong>der</strong> Gehaltseinstufung von öffentlich<br />

Bediensteten (BGD und VBG) nicht berücksichtigt werden,<br />

nicht rechtskonform ist Das hätte für rund 350 000<br />

öffentlich Bedienstete durch eine Neubewertung ihrer<br />

Vordienstzeiten zu einem nicht unerheblichen finanziellen<br />

Nachtrag führen können, für die Budgets von Bund, Län<strong>der</strong>n<br />

und Gemeinden aber eine entsprechende finanzielle<br />

Haushaltsbelastung bedeutet Der Nationalrat hat nun das<br />

Bundesdienstschema dem europäischen Recht angepasst<br />

Das Kriterium des Lebensalters wird durch das Kriterium<br />

<strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Schulpflicht ersetzt und gleichzeitig wird<br />

<strong>der</strong> für die Vorrückung von <strong>der</strong> jeweils ersten in die jeweils<br />

zweite Gehaltsstufe maßgebliche Zeitraum von zwei Jahren<br />

auf fünf Jahre verlängert Der Gehaltssprung mit dem 20<br />

Lebensjahr bleibt somit unverän<strong>der</strong>t Der bisherige Modus<br />

18 Lebensjahr plus 2 Dienstjahre, wird durch die Regelung<br />

15 Lebensjahr plus 5 Dienstjahre ersetzt Damit fällt<br />

keine Mehrbelastung für das Bundesbudget an Die neue<br />

Regelung ist in dieser Hinsicht kostenneutral Es kann aber<br />

trotzdem zu einer Überprüfung kommen, wofür durch Verordnung<br />

ein entsprechendes Proze<strong>der</strong>e festgelegt wird<br />

Die bereits eingebrachten - zehntausende - Anträge müssen<br />

allenfalls nachgebessert werden<br />

Ass.Prof. Mag.DDr. Anneliese Legat<br />

ZA für die UniversitätslehrerInnen<br />

Forum Betriebsräte

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