Kontrollen - Schweizerische Gesellschaft für Akustik
Kontrollen - Schweizerische Gesellschaft für Akustik
Kontrollen - Schweizerische Gesellschaft für Akustik
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Folie 20<br />
Schallschutzanforderungen nach LSV und SIA 181<br />
USG / LSV Norm SIA 181 Nachweise SSF Kontrolle<br />
6. Kapitel: Schallschutz an neuen Gebäuden<br />
Art. 35 LSV (<strong>Kontrollen</strong>)<br />
Nach Abschluss der Bauarbeiten prüft die Vollzugsbehörde<br />
durch Stichproben, ob die Schallschutzmassnahmen<br />
die Anforderungen erfüllen. In Zweifelsfällen muss<br />
sie die Prüfung vornehmen.<br />
- Die Behörde prüft selber (allenfalls mit Hilfe beigezogener<br />
Spezialisten)<br />
- Die Prüfung darf nicht von der Leistung eines<br />
Kostenvorschusses abhängig gemacht werden.