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Zum pdf-Aufnahmeantrag - Künstlerverein Bürstadt 1994 e.V.

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AUFNAHMEANTRAG<br />

Name: ............................................ Vorname: ..................................................<br />

geb.: ............................................ Tel.: ..................................................<br />

PLZ Wohnort: ............................................ Straße: ..................................................<br />

E-Mail: ............................................ Fax: ..................................................<br />

Kunstrichtung: ……………………………………………………………………………………….<br />

(z.B. Malen – Aquarell, Öl usw. – Töpfern, Handarbeiten etc.)<br />

Aufnahme als aktives Mitglied Jahresbeitrag 30,00 €<br />

passives Mitglied Jahresbeitrag 15,00 €<br />

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit der Satzung des <strong>Künstlerverein</strong>s <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.<br />

einverstanden.<br />

Ort, Datum .................................................... Unterschrift: ...............................................................<br />

Bitte diesen Antrag senden an: Klaus Keller, Boxheimerhofstr. 34, 68642 <strong>Bürstadt</strong><br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

ERMÄCHTIGUNG<br />

zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift.<br />

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen<br />

meiner<br />

Mitgliedschaft beim <strong>Künstlerverein</strong> <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.<br />

bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mit der<br />

Konto-Nr. ....................................................................................................<br />

Bankleitzahl ....................................................................................................<br />

Institut ....................................................................................................<br />

im Lastschriftverfahren einzuziehen.<br />

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des<br />

kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im<br />

Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.<br />

Ort, Datum .................................................... Unterschrift: ...............................................................<br />

Bankverbindung KVB: Volksbank Darmstadt Bergstraße, Konto: 500 594 05, BLZ 508 900 00


Satzung des <strong>Künstlerverein</strong> <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.<br />

§1<br />

Name, Sitz und Gerichtsstand<br />

Der am 20. April <strong>1994</strong> gegründete Verein trägt den Namen „<strong>Künstlerverein</strong> <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.“ Der<br />

Verein hat den Sitz in <strong>Bürstadt</strong>. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgericht Lampertheim<br />

eingetragen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Lampertheim.<br />

Zweck des Vereins<br />

Die Förderung von Kunst und Kultur. Zusammenfassung alle Arten der Kunst und dem<br />

Gedankengut der Kunst und Kunstschätze unter Ausschaltung jeder Parteipolitik und unabhängig<br />

von der Konfessionszugehörigkeit.<br />

§2<br />

Gemeinnützigkeit, Aufgaben<br />

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche sondern<br />

ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes B steuerbegünstigte Zwecke der<br />

Abgabeordnung B durch Pflege der Kunst und Kunstsammlung.<br />

§3<br />

Mittel des Vereins<br />

Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder<br />

erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die<br />

dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.<br />

§4<br />

Auflösung des Vereins<br />

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vereinvermögen an die<br />

Stadt <strong>Bürstadt</strong>, die es unmittelbar und ausschließlich für mildtätige Zwecke verwendet.<br />

§5<br />

Aufgaben des Vereins<br />

a) Zusammenkünfte ( Mitgliederversammlung, davon eine Generalversammlung ) b) Durchführung<br />

von Ausstellungen c) Förderung von sozialen Hilfeleistungen durch Ausstellungen und freiwillige<br />

Spenden d) Förderung und Verständigung menschlicher und kultureller Beziehungen zu anderen<br />

Völkern durch<br />

Zusammenarbeit und Partnerschaft mit gleichartigen Vereinen auf internationaler Ebene.<br />

§6 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Eine Generalversammlung muss<br />

jährlich stattfinden.<br />

§7<br />

Mitgliedschaft<br />

Mitglied kann werden:<br />

a) alle, die sich künstlerisch Betätigen<br />

b) Personen, die der Kunst unterstehen<br />

c) Personen, die den Verein unterstützen. (Fördermitgliedschaften)<br />

d) Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes, deren Ziele denen des Vereins<br />

förderlich sind.<br />

§8<br />

1.) Mitgliedschaft<br />

a) Durch die Beitrittserklärung werden die Ziele und Satzung des Vereins anerkannt.<br />

b) Die Mitgliedschaft wird durch die schriftliche vollzogene Beitrittserklärung beantragt. Die<br />

Aufnahmen oder Ablehnung eines <strong>Aufnahmeantrag</strong> wird durch die Mitgliederversammlung des<br />

Vereins beschlossen. Die Ablehnung des Antrages zur Mitgliedschaft ergeht schriftlich oder<br />

mündlich, sie bedarf keiner Begründung.<br />

c) Anrechte und Rechte aus der Mitgliedschaft können nur dann geltend gemacht werden, wenn<br />

alle Beiträge sowie die Aufnahmegebühr entrichtet worden sind.<br />

d) Der Vorsitzende kann auf Beschluss des Vereins Ehrenmitglieder ernennen. ( einfache<br />

Mehrheit) Zu Ehrenmitglieder können Personen ernannt werden, die sich um die Förderung und<br />

der Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben. Die höchste Ehrung innerhalb des<br />

Vereins ist die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden.<br />

2.) Ende der Mitgliedschaft


a) Die Mitgliedschaft in dem Verein endet durch Austritt, Streichung, Tod oder Ausschluss des<br />

Mitglied oder bei Auflösung des Vereins.<br />

b) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vereins-vorsitzenden mit<br />

einer Frist von 6 Wochen bis zum Ende des Quartals.<br />

c) Bleibt ein Mitglied ohne Begründung mit der Beitragszahlung im Rückstand, so ist das Mitglied<br />

schriftlich unter Hinweis auf die Satzung zur Zahlung der rückständigen Beiträge aufzufordern.<br />

Nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten seit der Aufforderung kann das Mitglied durch<br />

Vorstandsbeschluss aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn die Mahnung erfolglos<br />

geblieben ist. In einen solchen Falle kann eine Neuaufnahme erst wieder nach Ablauf eines Jahres<br />

erfolgen.<br />

d) Durch den Vorstand des Vereins können Mitglieder ausgeschlossen werden, die das Ansehen<br />

des Vereins schädigen und sich unseriös verhalten, oder sich den Beschlüssen der Organe des<br />

Vereins widersetzen. Der Vorstandsbeschluss auf Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich zu<br />

begründen. Gegen diesen Bescheid kann das Mitglied die Entscheidung der<br />

Mitgliederversammlung anrufen. Auf diese Recht ist die Bekanntgabe des Vorstandsbeschluss<br />

schriftlich beim Vereinsvorsitzenden einzureichen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über<br />

den Einspruch auf der nächsten Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden<br />

Mitglieder entgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

e) Mitglieder die freiwillig austreten, gestrichen oder ausgeschlossen worden sind, haben keinen<br />

Anspruch auf Rückzahlung der von ihnen geleisteten Beiträge und Spenden.<br />

3.) Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

a) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten<br />

b) Jedes Mitglied, aktiv und passiv, hat volles Stimmrecht, sofern diese Satzung nicht ausdrücklich<br />

anderes bestimmt<br />

c) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins nach besten Kräften<br />

zu fördern.<br />

d) Jedes Mitglied kann an Ausstellungen teilnehmen, es besteht aber keine Teilnahmepflicht.<br />

e) Ausscheidende Mitglieder steht kein Recht am Vermögen des Vereins zu.<br />

§9<br />

Beiträge<br />

Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden jeweils auf Vorschlag des Vorstandes des<br />

Vereins durch die Generalversammlung neu festgesetzt.<br />

§10<br />

Organe des <strong>Künstlerverein</strong> <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.<br />

1.) Die Mitgliederversammlung 2.) Der Vorstand 3.) Die Ausschüsse<br />

l.) Die Mitgliederversammlung<br />

a) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet monatlich an einem durch Beschluss des Vereins<br />

festgelegten Tag statt.<br />

b) In der ordentliche Mitgliederversammlung können Anträge gestellt werden, über die in der<br />

nächsten Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Schriftführer hat über die gefassten<br />

Beschlüsse ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu<br />

unterschreiben ist. Das Protokoll ist zu den Akten des Vereins zu nehmen und auf Verlangen aller<br />

Mitglieder zur Einsicht vorzulegen.<br />

c) In den Monaten Januar oder Februar jeden Jahres ist die Monatsversammlung als<br />

Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die Einberufung der Jahreshauptversammlung erfolgt<br />

unter Einhaltung einer Frist von 8 Tagen in der Bürstädter Zeitung.<br />

Die Jahreshauptversammlung hat folgende Aufgaben:<br />

aa) Den Jahresbericht des Vorsitzenden und den Bericht des Kassierers zu erstatten.<br />

bb) Den Bericht des Kassenprüfer entgegen zunehmen<br />

cc) Wahl des Wahlleiters und Entlastung des Vorstandes und des Kassierers.<br />

dd) Die Wahl des Vorstandes, der Ausschüsse und der Kassenprüfer, der Beisitzer für zwei Jahre<br />

durchzuführen.<br />

ee) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und einmaliger Umlagen festzustellen.<br />

ff) Über Anträge, über Satzungsänderungen, über die Auflösung des Vereins, über die Verwendung<br />

vorhandenen Vermögen zu beraten und zu beschließen.


d) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorsitzenden des Vereins einzuberufen,<br />

wenn dringende Gründe vorliegen oder mindestens einfünftel aller Mitglieder die Einberufung unter<br />

schriftlicher Angaben der Gründe verlangen.<br />

e) Alle ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen, sowie die<br />

Jahreshauptversammlungen, sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder<br />

beschlussfähig. Grundsätzlich genügen einfache Mehrheit bei Anträgen und Abstimmungen, sowie<br />

bei Wahlen des Vorstandes der Ausschüsse, der Beisitzer und der Kassenprüfer. Wird bei<br />

einfachen Mehrheitsbeschlüssen Stimmengleichheit erzielt, gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.<br />

Eine Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder ist bei Abstimmungen über Anträge auf<br />

Satzungsänderung, Auflösung des Vereins und Verwendung des Vermögen bei Auflösung des<br />

Vereins, erforderlich,<br />

f) Abstimmung erfolgt in der Regel offen, geheime Abstimmung können auf Antrag beschlossen<br />

werden. Stehen für ein Amt des Vereinsvorstand mehr als ein Kandidat zur Wahl, muss geheim<br />

abgestimmt werden.<br />

2.) Der Vorstand<br />

a) Der geschäftsführende Vorstand des Künstler Verein <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V. besteht aus dem<br />

1. Vorsitzenden und seinem Vertreter/in Schriftführer/in Kassierer/in<br />

<strong>Zum</strong> Gesamtvorstand zählen die:<br />

Beisitzer und der Vertreter des Vereins im Kulturbeirat der Stadt <strong>Bürstadt</strong><br />

b) Die Wahl oder Wiederwahl des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder erfolgt auf Antrag<br />

und Abstimmung in der Jahreshauptversammlung. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Die<br />

Jahreshauptversammlung kann beschließen, dass die Amtszeit des Vorstandes ohne Wahl oder<br />

Wiederwahl um ein Kalenderjahr verlängert wird.<br />

c) Der Vorstand hat den Verein nach ihren Satzungen, und den Beschlüssen der<br />

Mitgliederversammlungen zu leiten und die gefassten Beschlüsse durchzuführen.<br />

d) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der:<br />

1. Vorsitzender und dessen Vertreter/in<br />

Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln<br />

vertretungsberechtigt.<br />

e) Der Vorsitzende beruft den Vorstand monatlich zur Sitzung ein, setzt die Tagesordnungspunkte<br />

dieser Vorstandsitzung fest und leitet die Sitzung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn<br />

mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder anwesend sind, darunter der Vorsitzende oder sein<br />

Vertreter/in. Der Ehrenvorsitzender kann mit Stimmrecht an diesen Sitzungen teilnehmen.<br />

f) Über die Beschlüsse des Vorstandes fertigt der Schriftführer ein Protokoll, das vom Vorsitzenden<br />

und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Beschlüsse des Vorstandes sind der<br />

Mitgliederversammlung bekann zugeben.<br />

3.) Die Ausschüsse<br />

Zur Beratung und zur Unterstützung des Vorstandes und zur Bearbeitung besondere Sachgebiete<br />

kann der Vorstand Sonderausschüsse bilden, deren Tätigkeit zeitlich begrenzt werden kann. Jeder<br />

Ausschuss wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, der dem Vorstand des Vereins über die<br />

Arbeit des Ausschusses Bericht erstattet. Ausschüsse haben beratende Funktion. Das Stimmrecht<br />

der Mitglieder des Vorstandes wird hierdurch nicht beschränkt.<br />

§11<br />

Kassenführung und Kassenprüfung<br />

1.) Die Mitglieder des Künstler Verein <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V. sind zur Zahlung der von der<br />

Jahreshauptversammlung festgesetzten Beitrag verpflichtet. 2.) Über geleistete Beiträge hat der<br />

Kassierer zu quittieren. Eine Rückzahlung entrichteter Beiträge erfolgt nicht. 3.) Die Mitarbeit in<br />

dem Verein ist ehrenamtlich. Entstehende Auslagen können mit Genehmigung des Vorstandes<br />

erstattet werden.<br />

4.) Die Mitgliedsbeiträge und sonstigen Einnahmen wie Sammlungen und Spenden sind vom<br />

Kassierer auf ein Konto des Vereins einzuzahlen und ordnungsgemäß zu verwalten. Der Kassierer<br />

ist für die sorgfältige Erledigung aller Kassengeschäfte verantwortlich. Er ist verpflichtet, dem<br />

Vorsitzenden des Vereins die Kassenbücher und aller Unterlagen auf Verlangen zur Einsichtnahme<br />

vorzulegen.<br />

5.) Zur Ausübung der Kontrolle über das Rechnungs- und Belegwesen erfolgt die Wahl von zwei


ordentlichen Kassenprüfern in der Jahreshauptversammlung. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre. 6.)<br />

Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vereinsvorstand angehören. 7.) Die Kassenprüfer prüfen<br />

alljährlich vor der Jahreshauptversammlung die Kassenbücher, den Kassen- und Kontostand und<br />

allen Unterlagen auf ihre Richtigkeit. Das Ergebnis aller Prüfungen ist schriftlich niederzulegen und<br />

zu den Kassenakten zu nehmen.<br />

§12<br />

Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vermögen des Vereins,<br />

welches aus dem Kassenbestand, eventuell Kontoguthaben und sämtliches Inventar besteht.<br />

Überschüsse aus Veranstaltungen sollen einem sozialen Zweck zugeführt werden sind als Mittel<br />

des Sozialfond gesondert zu verbuchen. Über die Verwendung dieser Gelder entscheidet der<br />

Vorstand. Die Verwaltung der Gelder aus dem Sozialfonds obliegt dem Kassierer.<br />

§13<br />

Auflösung des <strong>Künstlerverein</strong>s <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.<br />

a) Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss einer Jahreshauptversammlung. b) Das<br />

Vermögen des Vereins wird für soziale Zwecke verwendet c) Beschlüsse über die künftige<br />

Verwendung des Vermögens, dürfen nach der Einwilligung des zuständigen Finanzamt ausgeführt<br />

werden.<br />

§14<br />

Inkrafttreten der Satzung<br />

Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgericht Lampertheim in Kraft.<br />

Die Satzung wurde bei der Mitgliederversammlung am 24. Mai <strong>1994</strong> verlesen und einstimmig<br />

angenommen.

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