Zum pdf-Aufnahmeantrag - Künstlerverein Bürstadt 1994 e.V.
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AUFNAHMEANTRAG<br />
Name: ............................................ Vorname: ..................................................<br />
geb.: ............................................ Tel.: ..................................................<br />
PLZ Wohnort: ............................................ Straße: ..................................................<br />
E-Mail: ............................................ Fax: ..................................................<br />
Kunstrichtung: ……………………………………………………………………………………….<br />
(z.B. Malen – Aquarell, Öl usw. – Töpfern, Handarbeiten etc.)<br />
Aufnahme als aktives Mitglied Jahresbeitrag 30,00 €<br />
passives Mitglied Jahresbeitrag 15,00 €<br />
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit der Satzung des <strong>Künstlerverein</strong>s <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.<br />
einverstanden.<br />
Ort, Datum .................................................... Unterschrift: ...............................................................<br />
Bitte diesen Antrag senden an: Klaus Keller, Boxheimerhofstr. 34, 68642 <strong>Bürstadt</strong><br />
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ERMÄCHTIGUNG<br />
zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift.<br />
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen<br />
meiner<br />
Mitgliedschaft beim <strong>Künstlerverein</strong> <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.<br />
bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mit der<br />
Konto-Nr. ....................................................................................................<br />
Bankleitzahl ....................................................................................................<br />
Institut ....................................................................................................<br />
im Lastschriftverfahren einzuziehen.<br />
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des<br />
kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im<br />
Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.<br />
Ort, Datum .................................................... Unterschrift: ...............................................................<br />
Bankverbindung KVB: Volksbank Darmstadt Bergstraße, Konto: 500 594 05, BLZ 508 900 00
Satzung des <strong>Künstlerverein</strong> <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.<br />
§1<br />
Name, Sitz und Gerichtsstand<br />
Der am 20. April <strong>1994</strong> gegründete Verein trägt den Namen „<strong>Künstlerverein</strong> <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.“ Der<br />
Verein hat den Sitz in <strong>Bürstadt</strong>. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgericht Lampertheim<br />
eingetragen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Lampertheim.<br />
Zweck des Vereins<br />
Die Förderung von Kunst und Kultur. Zusammenfassung alle Arten der Kunst und dem<br />
Gedankengut der Kunst und Kunstschätze unter Ausschaltung jeder Parteipolitik und unabhängig<br />
von der Konfessionszugehörigkeit.<br />
§2<br />
Gemeinnützigkeit, Aufgaben<br />
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche sondern<br />
ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes B steuerbegünstigte Zwecke der<br />
Abgabeordnung B durch Pflege der Kunst und Kunstsammlung.<br />
§3<br />
Mittel des Vereins<br />
Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder<br />
erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die<br />
dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.<br />
§4<br />
Auflösung des Vereins<br />
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vereinvermögen an die<br />
Stadt <strong>Bürstadt</strong>, die es unmittelbar und ausschließlich für mildtätige Zwecke verwendet.<br />
§5<br />
Aufgaben des Vereins<br />
a) Zusammenkünfte ( Mitgliederversammlung, davon eine Generalversammlung ) b) Durchführung<br />
von Ausstellungen c) Förderung von sozialen Hilfeleistungen durch Ausstellungen und freiwillige<br />
Spenden d) Förderung und Verständigung menschlicher und kultureller Beziehungen zu anderen<br />
Völkern durch<br />
Zusammenarbeit und Partnerschaft mit gleichartigen Vereinen auf internationaler Ebene.<br />
§6 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Eine Generalversammlung muss<br />
jährlich stattfinden.<br />
§7<br />
Mitgliedschaft<br />
Mitglied kann werden:<br />
a) alle, die sich künstlerisch Betätigen<br />
b) Personen, die der Kunst unterstehen<br />
c) Personen, die den Verein unterstützen. (Fördermitgliedschaften)<br />
d) Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes, deren Ziele denen des Vereins<br />
förderlich sind.<br />
§8<br />
1.) Mitgliedschaft<br />
a) Durch die Beitrittserklärung werden die Ziele und Satzung des Vereins anerkannt.<br />
b) Die Mitgliedschaft wird durch die schriftliche vollzogene Beitrittserklärung beantragt. Die<br />
Aufnahmen oder Ablehnung eines <strong>Aufnahmeantrag</strong> wird durch die Mitgliederversammlung des<br />
Vereins beschlossen. Die Ablehnung des Antrages zur Mitgliedschaft ergeht schriftlich oder<br />
mündlich, sie bedarf keiner Begründung.<br />
c) Anrechte und Rechte aus der Mitgliedschaft können nur dann geltend gemacht werden, wenn<br />
alle Beiträge sowie die Aufnahmegebühr entrichtet worden sind.<br />
d) Der Vorsitzende kann auf Beschluss des Vereins Ehrenmitglieder ernennen. ( einfache<br />
Mehrheit) Zu Ehrenmitglieder können Personen ernannt werden, die sich um die Förderung und<br />
der Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben. Die höchste Ehrung innerhalb des<br />
Vereins ist die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden.<br />
2.) Ende der Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft in dem Verein endet durch Austritt, Streichung, Tod oder Ausschluss des<br />
Mitglied oder bei Auflösung des Vereins.<br />
b) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vereins-vorsitzenden mit<br />
einer Frist von 6 Wochen bis zum Ende des Quartals.<br />
c) Bleibt ein Mitglied ohne Begründung mit der Beitragszahlung im Rückstand, so ist das Mitglied<br />
schriftlich unter Hinweis auf die Satzung zur Zahlung der rückständigen Beiträge aufzufordern.<br />
Nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten seit der Aufforderung kann das Mitglied durch<br />
Vorstandsbeschluss aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn die Mahnung erfolglos<br />
geblieben ist. In einen solchen Falle kann eine Neuaufnahme erst wieder nach Ablauf eines Jahres<br />
erfolgen.<br />
d) Durch den Vorstand des Vereins können Mitglieder ausgeschlossen werden, die das Ansehen<br />
des Vereins schädigen und sich unseriös verhalten, oder sich den Beschlüssen der Organe des<br />
Vereins widersetzen. Der Vorstandsbeschluss auf Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich zu<br />
begründen. Gegen diesen Bescheid kann das Mitglied die Entscheidung der<br />
Mitgliederversammlung anrufen. Auf diese Recht ist die Bekanntgabe des Vorstandsbeschluss<br />
schriftlich beim Vereinsvorsitzenden einzureichen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über<br />
den Einspruch auf der nächsten Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden<br />
Mitglieder entgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
e) Mitglieder die freiwillig austreten, gestrichen oder ausgeschlossen worden sind, haben keinen<br />
Anspruch auf Rückzahlung der von ihnen geleisteten Beiträge und Spenden.<br />
3.) Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
a) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten<br />
b) Jedes Mitglied, aktiv und passiv, hat volles Stimmrecht, sofern diese Satzung nicht ausdrücklich<br />
anderes bestimmt<br />
c) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins nach besten Kräften<br />
zu fördern.<br />
d) Jedes Mitglied kann an Ausstellungen teilnehmen, es besteht aber keine Teilnahmepflicht.<br />
e) Ausscheidende Mitglieder steht kein Recht am Vermögen des Vereins zu.<br />
§9<br />
Beiträge<br />
Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden jeweils auf Vorschlag des Vorstandes des<br />
Vereins durch die Generalversammlung neu festgesetzt.<br />
§10<br />
Organe des <strong>Künstlerverein</strong> <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.<br />
1.) Die Mitgliederversammlung 2.) Der Vorstand 3.) Die Ausschüsse<br />
l.) Die Mitgliederversammlung<br />
a) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet monatlich an einem durch Beschluss des Vereins<br />
festgelegten Tag statt.<br />
b) In der ordentliche Mitgliederversammlung können Anträge gestellt werden, über die in der<br />
nächsten Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Schriftführer hat über die gefassten<br />
Beschlüsse ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu<br />
unterschreiben ist. Das Protokoll ist zu den Akten des Vereins zu nehmen und auf Verlangen aller<br />
Mitglieder zur Einsicht vorzulegen.<br />
c) In den Monaten Januar oder Februar jeden Jahres ist die Monatsversammlung als<br />
Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die Einberufung der Jahreshauptversammlung erfolgt<br />
unter Einhaltung einer Frist von 8 Tagen in der Bürstädter Zeitung.<br />
Die Jahreshauptversammlung hat folgende Aufgaben:<br />
aa) Den Jahresbericht des Vorsitzenden und den Bericht des Kassierers zu erstatten.<br />
bb) Den Bericht des Kassenprüfer entgegen zunehmen<br />
cc) Wahl des Wahlleiters und Entlastung des Vorstandes und des Kassierers.<br />
dd) Die Wahl des Vorstandes, der Ausschüsse und der Kassenprüfer, der Beisitzer für zwei Jahre<br />
durchzuführen.<br />
ee) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und einmaliger Umlagen festzustellen.<br />
ff) Über Anträge, über Satzungsänderungen, über die Auflösung des Vereins, über die Verwendung<br />
vorhandenen Vermögen zu beraten und zu beschließen.
d) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorsitzenden des Vereins einzuberufen,<br />
wenn dringende Gründe vorliegen oder mindestens einfünftel aller Mitglieder die Einberufung unter<br />
schriftlicher Angaben der Gründe verlangen.<br />
e) Alle ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen, sowie die<br />
Jahreshauptversammlungen, sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder<br />
beschlussfähig. Grundsätzlich genügen einfache Mehrheit bei Anträgen und Abstimmungen, sowie<br />
bei Wahlen des Vorstandes der Ausschüsse, der Beisitzer und der Kassenprüfer. Wird bei<br />
einfachen Mehrheitsbeschlüssen Stimmengleichheit erzielt, gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.<br />
Eine Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder ist bei Abstimmungen über Anträge auf<br />
Satzungsänderung, Auflösung des Vereins und Verwendung des Vermögen bei Auflösung des<br />
Vereins, erforderlich,<br />
f) Abstimmung erfolgt in der Regel offen, geheime Abstimmung können auf Antrag beschlossen<br />
werden. Stehen für ein Amt des Vereinsvorstand mehr als ein Kandidat zur Wahl, muss geheim<br />
abgestimmt werden.<br />
2.) Der Vorstand<br />
a) Der geschäftsführende Vorstand des Künstler Verein <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V. besteht aus dem<br />
1. Vorsitzenden und seinem Vertreter/in Schriftführer/in Kassierer/in<br />
<strong>Zum</strong> Gesamtvorstand zählen die:<br />
Beisitzer und der Vertreter des Vereins im Kulturbeirat der Stadt <strong>Bürstadt</strong><br />
b) Die Wahl oder Wiederwahl des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder erfolgt auf Antrag<br />
und Abstimmung in der Jahreshauptversammlung. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Die<br />
Jahreshauptversammlung kann beschließen, dass die Amtszeit des Vorstandes ohne Wahl oder<br />
Wiederwahl um ein Kalenderjahr verlängert wird.<br />
c) Der Vorstand hat den Verein nach ihren Satzungen, und den Beschlüssen der<br />
Mitgliederversammlungen zu leiten und die gefassten Beschlüsse durchzuführen.<br />
d) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der:<br />
1. Vorsitzender und dessen Vertreter/in<br />
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln<br />
vertretungsberechtigt.<br />
e) Der Vorsitzende beruft den Vorstand monatlich zur Sitzung ein, setzt die Tagesordnungspunkte<br />
dieser Vorstandsitzung fest und leitet die Sitzung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn<br />
mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder anwesend sind, darunter der Vorsitzende oder sein<br />
Vertreter/in. Der Ehrenvorsitzender kann mit Stimmrecht an diesen Sitzungen teilnehmen.<br />
f) Über die Beschlüsse des Vorstandes fertigt der Schriftführer ein Protokoll, das vom Vorsitzenden<br />
und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Beschlüsse des Vorstandes sind der<br />
Mitgliederversammlung bekann zugeben.<br />
3.) Die Ausschüsse<br />
Zur Beratung und zur Unterstützung des Vorstandes und zur Bearbeitung besondere Sachgebiete<br />
kann der Vorstand Sonderausschüsse bilden, deren Tätigkeit zeitlich begrenzt werden kann. Jeder<br />
Ausschuss wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, der dem Vorstand des Vereins über die<br />
Arbeit des Ausschusses Bericht erstattet. Ausschüsse haben beratende Funktion. Das Stimmrecht<br />
der Mitglieder des Vorstandes wird hierdurch nicht beschränkt.<br />
§11<br />
Kassenführung und Kassenprüfung<br />
1.) Die Mitglieder des Künstler Verein <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V. sind zur Zahlung der von der<br />
Jahreshauptversammlung festgesetzten Beitrag verpflichtet. 2.) Über geleistete Beiträge hat der<br />
Kassierer zu quittieren. Eine Rückzahlung entrichteter Beiträge erfolgt nicht. 3.) Die Mitarbeit in<br />
dem Verein ist ehrenamtlich. Entstehende Auslagen können mit Genehmigung des Vorstandes<br />
erstattet werden.<br />
4.) Die Mitgliedsbeiträge und sonstigen Einnahmen wie Sammlungen und Spenden sind vom<br />
Kassierer auf ein Konto des Vereins einzuzahlen und ordnungsgemäß zu verwalten. Der Kassierer<br />
ist für die sorgfältige Erledigung aller Kassengeschäfte verantwortlich. Er ist verpflichtet, dem<br />
Vorsitzenden des Vereins die Kassenbücher und aller Unterlagen auf Verlangen zur Einsichtnahme<br />
vorzulegen.<br />
5.) Zur Ausübung der Kontrolle über das Rechnungs- und Belegwesen erfolgt die Wahl von zwei
ordentlichen Kassenprüfern in der Jahreshauptversammlung. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre. 6.)<br />
Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vereinsvorstand angehören. 7.) Die Kassenprüfer prüfen<br />
alljährlich vor der Jahreshauptversammlung die Kassenbücher, den Kassen- und Kontostand und<br />
allen Unterlagen auf ihre Richtigkeit. Das Ergebnis aller Prüfungen ist schriftlich niederzulegen und<br />
zu den Kassenakten zu nehmen.<br />
§12<br />
Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vermögen des Vereins,<br />
welches aus dem Kassenbestand, eventuell Kontoguthaben und sämtliches Inventar besteht.<br />
Überschüsse aus Veranstaltungen sollen einem sozialen Zweck zugeführt werden sind als Mittel<br />
des Sozialfond gesondert zu verbuchen. Über die Verwendung dieser Gelder entscheidet der<br />
Vorstand. Die Verwaltung der Gelder aus dem Sozialfonds obliegt dem Kassierer.<br />
§13<br />
Auflösung des <strong>Künstlerverein</strong>s <strong>Bürstadt</strong> <strong>1994</strong> e.V.<br />
a) Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss einer Jahreshauptversammlung. b) Das<br />
Vermögen des Vereins wird für soziale Zwecke verwendet c) Beschlüsse über die künftige<br />
Verwendung des Vermögens, dürfen nach der Einwilligung des zuständigen Finanzamt ausgeführt<br />
werden.<br />
§14<br />
Inkrafttreten der Satzung<br />
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgericht Lampertheim in Kraft.<br />
Die Satzung wurde bei der Mitgliederversammlung am 24. Mai <strong>1994</strong> verlesen und einstimmig<br />
angenommen.