Amtsblatt - Mittweida
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<strong>Mittweida</strong>er<br />
Stadtnachrichten Seite 1 19. Januar 2011<br />
<strong>Mittweida</strong>er<br />
www.mittweida.de<br />
STADTNACHRICHTEN<br />
Amts- und Informationsblatt der Stadt <strong>Mittweida</strong> mit den Ortsteilen Falkenhain,<br />
Frankenau, Kockisch, Lauenhain, Neudörfchen, Ringethal, Rößgen, Tanneberg,<br />
Thalheim, Weißthal und Zschöppichen<br />
20. Jahrgang Ausgabe 19. Januar 2011 Nummer 01<br />
Neue Drehleiter DLK 23-12 für die Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong><br />
Am 23.12.2010 wurde bei der Firma Metz in Karlsruhe eine neue Drehleiter vom Typ DLK 23-12 der Stadt <strong>Mittweida</strong> übergeben. Dieses Fahrzeug löst die<br />
im Bestand vorhandene Drehleiter DLK 18-12 ab und sichert, dass zukünftig Rettungshöhen bis ca. 30 m Höhe erreicht werden. Das Fahrzeug wurde<br />
über Mittel, die der Freistaat Sachsen aus dem Konjunkturpaket 2 zur Verfügung gestellt hat, durch den Landkreis beschafft. Die Kameraden der Feuerwehr<br />
<strong>Mittweida</strong> werden jetzt an dieser modernen Technik ausgebildet, um diese so schnell wie möglich einsetzen zu können. (K-H. F.)<br />
Autohaus Baude & Werner<br />
<strong>Mittweida</strong><br />
Chemnitzer Str. 32 a – b · 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
Tel. 0 37 27/6 21 00<br />
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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 2 19. Januar 2011<br />
Adressen & Öffnungszeiten<br />
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:<br />
Montag 09.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr<br />
Mittwoch nach Vereinbarung<br />
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten der <strong>Mittweida</strong>-Information:<br />
Rochlitzer Str. 3 (Eingang Frongasse)<br />
Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr<br />
Montag bis Donnerstag 13.30 – 17.00 Uhr<br />
Freitag 13.30 – 16.00 Uhr<br />
Telefon: 03727-967350 Fax: 03727-967185<br />
E-Mail: Fremdenverkehrsamt@mittweida.de<br />
online-Shop unter www.mittweida.de<br />
Öffnungszeiten der Stadtbibliothek:<br />
Pfarrberg 1<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag bis Freitag 9.00 – 18.00 Uhr<br />
Sonnabend 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 03727-979248, E-Mail: bibliothek@mittweida.de<br />
http://stadtbibliothek.mittweida.de<br />
Öffnungszeiten der Schiedsstelle:<br />
nach Vereinbarung, Telefon: 03727-967101<br />
Öffnungszeiten des Museums „Alte Pfarrhäuser“:<br />
Kirchberg 3<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag - Freitag 12.00 - 18.00 Uhr<br />
Samstag u. Sonntag 10.00 - 18.00 Uhr<br />
In den Schulferien zusätzlich von 10 - 12 Uhr<br />
Telefon: 03727-3450 Fax: 03727-979616<br />
E-Mail: museum@mittweida.de, www.mittweida.de<br />
Bürozeiten des Sanierungsträgers WGS<br />
Rochlitzer Straße 3:<br />
- Dienstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
- Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
- nach telefonischer Vereinbarung<br />
Telefon: 03727-967206 oder 0371-3557013<br />
E-mail: buero.mittweida@wgs-sachsen.de<br />
http: www.wgs-sachsen.de<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>,<br />
Referat Zentrale Dienste<br />
Markt 32, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
Tel. 03727-967103 Fax 03727-967180<br />
E-Mail: stadtverwaltung@mittweida.de<br />
Internet: www.mittweida.de<br />
Verantwortlich für Bekanntmachungen und Informationen der Stadtverwaltung<br />
<strong>Mittweida</strong>: Der Oberbürgermeister (V.i.S.P.) Verantwortlich<br />
für weitere Veröffentlichungen, u.a. aus den Rubriken Sonstige Mitteilungen,<br />
Vereine stellen sich vor, Bereitschaftsdienste, Kirchliche Nachrichten:<br />
publizierende Einrichtungen, Körperschaften, Vereine u.a.<br />
Redaktion: Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>, Referat Zentrale Dienste<br />
Herstellung und Verteilung: Riedel - Verlag & Druck KG, H.-Heine-<br />
Str. 13a, 09247 Chemnitz, OT Röhrsdorf, Tel. 03722-502000, Fax<br />
03722-502001,e-mail: info@riedel-ohg.de I<br />
Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel<br />
Erscheinungsweise: Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint monatlich, kostenlos<br />
an alle Haushalte und Betriebe im Stadtgebiet <strong>Mittweida</strong>. Einzelexemplare<br />
zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes werden<br />
von der Stadtverwaltung gegen Versandkostenrechnung verschickt.<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> ist auch unter der Internetadresse www.mittweida.de<br />
zu lesen. Verteilerreklamationen sind an die Riedel KG zu richten.<br />
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung<br />
MW. Gedruckt auf umweltschonenden, zertifizierten Papier.<br />
Die nächste Ausgabe der<br />
„<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten”<br />
erscheint am 09. Februar 2011.<br />
Redaktionsschluss ist<br />
der 31. Januar 2011.<br />
Terminvorschau Stadtratssitzung<br />
Die nächste Stadtratssitzung findet am Donnerstag, dem 27. Januar 2011, Rathaus 1, 18.30 Uhr,<br />
statt. Die Tagesordnung der Ratssitzung hängt gem. Bekanntmachungssatzung an der dafür<br />
vorgesehenen Bekanntmachungstafel auf dem Markt aus.<br />
Mitteilungen der Stadtverwaltung<br />
Kleiner EFRE-Fonds<br />
Zur Umsetzung von kleineren Projekten können Fördermittel beantragt werden, die dazu beitragen,<br />
den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der städtischen Bürgergesellschaft zu<br />
stärken und die Bindung der Bewohner an ihren Stadtteil dauerhaft zu festigen.<br />
Jedermann mit einer Projektidee kann sich melden beim:<br />
Sport- und Kulturbetrieb der Stadt <strong>Mittweida</strong><br />
Frank Schleußing<br />
Leipziger Straße 15, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
Telefon: (03727) 99 97 13, E-Mail: eb.sport@mittweida.de<br />
Alle Maßnahmen sind Teilprojekte zur Nachhaltigen Entwicklung des Stadtquartiers zwischen<br />
Bahnhof und östlichem Altstadtbereich, welche über das Operationelle Programm des Freistaates<br />
Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zeitraum von 2007 bis<br />
2013 finanziell unterstützt wird.<br />
Weitere Informationen, Bilder und Antragsformulare erhalten Sie unter:<br />
www.campusstadt-mittweida.de<br />
Wer hat historische Bilder vom Gymnasium?<br />
Derzeit wird das Städtische Gymnasium <strong>Mittweida</strong> mit Fördermitteln der Europäischen Union<br />
saniert. Die Arbeiten am Dach, inklusive einer Photovoltaikanlage, der Südfassade und Wärmedämmung<br />
konnten bereits abgeschlossen werden. Für eine denkmalgerechte Innensanierung ist<br />
die Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong> auf der Suche nach Bildmaterial, welches die Schule im alten<br />
Zustand zeigt. Dabei sind besonders Aufnahmen, welche vor 1950 gemacht worden sind, interessant.<br />
Haben Sie noch Bilder oder Fotos aus dieser Zeit?<br />
Wenn ja, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen könnten. Melden Sie<br />
sich dazu bitte bei Herrn Torsten Seidel, Tel. 967-345,<br />
Email: torsten.seidel@mittweida.de<br />
EFRE-Fördermittel für Kleinunternehmen (KU) 2011 und 2012<br />
Im Rahmen des EFRE-Förderprogrammes (EFRE = Europäischer Fonds für Regionalentwicklung)<br />
in <strong>Mittweida</strong> sind im Handlungsfeld Wirtschaft auch für Kleinunternehmen Fördermittel erhältlich.<br />
Es werden investive Maßnahmen gefördert, die zur Verbesserung der unternehmerischen<br />
Leistungsfähigkeit beitragen. Ziel der Förderung sind die Stärkung des Unternehmens, die Verbesserung<br />
der Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.<br />
Förderung erhalten kann jedes Unternehmen, das weniger als 50 Mitarbeiter<br />
beschäftigt und dessen Jahresumsatz 10 Mio. EURO nicht übersteigt (= KU). Weiterhin muss das<br />
Unternehmen im Fördergebiet „Bahnhofsvorstadt bis östliche Altstadt“ ansässig sein bzw. die<br />
Betriebsstätte ins Fördergebiet verlegen. Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 40 %, wobei der<br />
Förderhöchstbetrag mit 50.000 € und der Mindestbetrag mit 2.000 € begrenzt ist.<br />
Grundlage für die Vergabe dieser Mittel ist die Förderrichtlinie der Stadt <strong>Mittweida</strong> über die<br />
Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Rahmen des EFRE-Programms.<br />
Informationen, Anträge, Beratung erhalten Sie in der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>, Sachgebiet Wirtschaftsförderung<br />
und Gewerbe - Herr Schmalz (Rathaus Haus 2, Zimmer 109/ Tel. 03727/967332,<br />
Fax: 03727/967181, email: michael.schmalz@mittweida.de) sowie im Internet unter www.campusstadt-mittweida.de.<br />
Immobilienangebote<br />
Baugrundstücke - Wir haben den Bauplatz für Sie!<br />
Wohngebiet „Ringethaler Weg“<br />
Die Stadt <strong>Mittweida</strong> bietet Grundstücke zwischen 500 und 1.000 m 2 im Bebauungsplangebiet Nr.<br />
5 „Wohngebiet Ringethaler Weg“ zum Verkauf an.<br />
Die Grundstückszuschnitte ermöglichen eine optimale süd- bzw. südwestorientierte Anordnung<br />
der Bebauung mit ruhigen Freiflächen. Es sind eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach zulässig.<br />
Die Anordnung der Gebäude und Stellplätze direkt am öffentlichen Straßenraum ermöglichen<br />
eine kostengünstige Erschließung auf den Grundstücken.<br />
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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 3 19. Januar 2011<br />
Lageplan - Bebauungsvorschlag<br />
Große Kreis- und Hochschulstadt <strong>Mittweida</strong>, Ortsteil Lauenhain, erschlossenes<br />
Wohngebiet für Einzel- und Reihenhäuser:<br />
- verkehrsgünstige Lage Nähe S 200<br />
- zu Fuß zum Bahnhof <strong>Mittweida</strong> in 15 Minuten, zur Bushaltestelle in 3<br />
Minuten<br />
- Einkaufsmöglichkeiten in 500 m Entfernung (KAUFLAND)<br />
- Schulen, Ärzte, Dienstleistungen, Kultur- und Freizeitangebote in <strong>Mittweida</strong><br />
- Erholungsgebiet Talsperre Kriebstein vor der Haustür.<br />
Gewerbegebiet „West“<br />
Baugrundstücke, erschlossen nach § 127 BauGB im Industrie- u. Gewerbegebiet<br />
"West", Leipziger Straße:<br />
Flurstück-Nr. 1616/7 d. G. <strong>Mittweida</strong>, Größe 7.537 m 2<br />
Flurstück-Nr. 1617/1 d. G. <strong>Mittweida</strong>, Größe 2.512 m 2 Option<br />
Flurstück-Nr. 1619 d. G. <strong>Mittweida</strong>, Größe 15.031 m 2 Option<br />
Flurstück-Nr. 1621/1 d. G. <strong>Mittweida</strong>, Größe 9.064 m 2 Option<br />
Teilung der Flächen ist möglich - Preis nach Vereinbarung<br />
Bestandsimmobilien<br />
Wohnhaus, ortsüblich erschlossen, unsaniert<br />
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 15, MFH<br />
Grundstücksgröße 570 m 2 , Denkmalschutz,<br />
Preis: 23.800,00 € - s. folgendes Foto -Külz Str.<br />
Grundstück Dresdener Straße 1, Flurstück<br />
9 f der Gemarkung Neudörfchen,<br />
Größe 1845 m 2<br />
Preis nach Vereinbarung<br />
- s. Skizze/Foto -
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 4 19. Januar 2011<br />
Schloss Ringethal<br />
Teilfläche aus Flst. 24b der Gemarkung Ringethal, Größe: ca. 3000 m 2 . Das<br />
Grundstück ist bebaut. Ehemaliger Herrensitz, spätere Nutzung als Schule<br />
mit Nebengelass. Schloss, bestehend aus Keller (ca. 470m 2 ), EG (ca.<br />
470m 2 ), OG (ca. 470m 2 ), DG (ca. 430m 2 ) und Dachboden (ca. 380m 2 ). Für<br />
das Gebäude besteht Denkmalschutz.<br />
Preis und weiter Infos auf Anfrage.<br />
Kontakt<br />
Interessenten für diese sowie andere Flurstücke der Stadt <strong>Mittweida</strong> melden<br />
sich bitte persönlich (nach Terminabsprache), schriftlich oder telefonisch<br />
bei der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>, SG Gebäude- und Grundstücksverwaltung,<br />
Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3 (Postanschrift: Postfach<br />
1463, 09644 <strong>Mittweida</strong>) Telefon: 03727-96 73 45,<br />
Fax: 96 71 81 E-Mail: Stadtverwaltung@mittweida.de<br />
Verkaufsoffene Sonn- und<br />
Feiertage 2011 in <strong>Mittweida</strong><br />
Laut Gesetz über die Ladenöffnungszeiten<br />
im Freistaat Sachsen (SächsLad<br />
ÖffG) vom 01.12.2010 können Gemeinden<br />
an jährlich bis zu 4 Sonntagen im<br />
Jahr durch Rechtsverordnung die<br />
Öffnung von Verkaufsstellen im gesamten<br />
Gemeindegebiet gestatten<br />
- für die Zeit zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr<br />
- nur aus bestimmtem Anlass<br />
- Freigabe kann auf bestimmte Ortsteile oder Handelszweige<br />
beschränkt werden, wobei dieser Tag dann für den gesamten Ort<br />
verbraucht ist<br />
- Weiterhin kann die Gemeinde durch Rechtsverordnung an einem<br />
zusätzlichen Sonntag für ein bestimmtes Gebiet der Gemeinde<br />
die Öffnung der Verkaufsstellen gestatten<br />
- für die Zeit zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr<br />
- aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse (z.B. Stadtfest,<br />
Weihnachtsmarkt usw.)<br />
Ausgeschlossen von der Sonntagsöffnung sind Ostersonntag,<br />
Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntage auf die<br />
der 24. Dezember oder ein gesetzlicher Feiertag nach dem Sächs.<br />
Sonn- und Feiertagsgesetz fällt.<br />
Gewerbetreibende, die die Absicht haben im Jahr 2011 diese Ausnahmeöffnungszeiten<br />
in Anspruch zu nehmen, bitte ich ihre Terminvorstellungen<br />
der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong> bis spätestens 31.01.2011<br />
mitzuteilen.<br />
Kontakt: Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Gewerbe<br />
Herr Schmalz<br />
Tel. 03727/967332, Fax. 03727/967181<br />
e-mail: michael.schmalz@mittweida.de<br />
Kranzniederlegung zum Gedenken<br />
der Opfer des Nationalsozialismus<br />
Am 27. Januar 2011 gedenken wir der Befreiung des<br />
Vernichtungslagers Auschwitz im Jahre 1945. Alle<br />
Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich zur feierlichen<br />
Kranzniederlegung am Mahnmal in den Schwanenteichanlagen<br />
eingeladen. Die Kranzniederlegung<br />
findet um 9.45 Uhr statt.<br />
Das Fundbüro teilt mit<br />
Fundsachen aus der Dreifeldsporthalle<br />
Aus dem IV. Quartal (Oktober-Dezember) 2010 liegen alle aus der Dreifeldsporthalle<br />
abgegebenen Fundsachen (Sportbekleidung, Schuhe, Mützen,<br />
Modeschmuck, Rucksack, Schlüssel, Federmappe) zur Abholung bereit.<br />
Diese Fundsachen können bis zum 28. Februar 2011 in unserem Fundbüro<br />
zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Nach der genannten<br />
Frist werden diese Sachen vernichtet bzw. an Bedürftige abgegeben.<br />
Folgende Fundsachen wurden von Oktober - Dezember 2010 abgegeben<br />
und bislang nicht abgeholt:<br />
• Mountainbike<br />
• Diversity Receiver<br />
• Damenarmbanduhr (goldfarben)<br />
• Diskettenbox<br />
• Handy<br />
Schlüssel<br />
• einzelner Sicherheitsschlüssel mit Plüschanhänger<br />
• Volvofahrzeugschlüssel mit Anhänger<br />
• Autoschlüssel mit Fernbedienung (vermutlich VW) und Schlüsseltasche<br />
• Schlüsseltasche mit 5 Schlüssel und Schlüsselschild<br />
• VW-Autoschlüssel mit Schlüsseltasche<br />
• einzelner Sicherheitsschlüssel mit kleinen Karabiner und Chip<br />
• Schlüsselring mit 2 Sicherheitsschlüssel und Schlüsselschild<br />
Zum Verkauf bieten wir an:<br />
silberne Taschenuhr zum Preis von 10,00 €<br />
Damenarmbanduhr zum Preis von 20,00 €<br />
Anfragen können Sie, wie immer telefonisch, an das Fundbüro unter Tel.-<br />
Nr.: 03727- 967 142 oder persönlich im Rathaus 1, Markt 32, Zimmer 101,<br />
richten. (h.wa.)<br />
Mitteilungen an die Einwohner der<br />
Ortsteile Ringethal/Falkenhain<br />
Einladung<br />
Auch wenn das neue Jahr schon etwas fortgeschritten ist, wünschen Ihnen<br />
die Mitglieder des Ortschaftsrates an dieser Stelle für 2011 alles Gute, vor<br />
allem Gesundheit und viel Erfolg bei der Erfüllung Ihrer Wünsche und<br />
Vorhaben. Der Ortschaftsrat wird sich auch in diesem Jahr für Ihre Belange<br />
und für eine weitere positive Entwicklung in unseren Ortsteilen einsetzen.<br />
Ihre Mithilfe ist uns dabei wichtig, um gemeinsam besser leben zu können.<br />
Sie haben u. a. in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen die Möglichkeit,<br />
Ihre Anregungen und Probleme mitzuteilen.<br />
Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Ringethal/Falkenhain findet<br />
am Mittwoch, dem 02.02.2011 statt.<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Ort: Ringethal, Hauptstr. 9<br />
U. Sachse<br />
Ortsvorsteher<br />
Wir laden Sie dazu recht herzlich ein.<br />
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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 5 19. Januar 2011<br />
Mitteilungen an die Einwohner der<br />
Ortsteile Lauenhain/Tanneberg<br />
Termine für die Kreis- und Fahrbibliothek<br />
im OT Tanneberg:<br />
27. Januar 2011<br />
In der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr können Bücher, CD's und<br />
DVD's entliehen werden.<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
FF <strong>Mittweida</strong> aktuell 12/10<br />
08.12.10 Beseitigung einer Gefährdung durch Eiszapfen<br />
Aufgrund des einsetzenden Tauwetters, bildeten sich am Gebäude der<br />
AOK Plus in der Schumannstr. 1 Eiszapfen an der Dachrinne und gefährdeten<br />
die am Gebäude vorbeiführenden Fußwege. Auf Anforderung der AOK<br />
rückte die Drehleiter der Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong> mit zwei Einsatzkräften<br />
aus, die die Gefahr beseitigten. Der Einsatz ist kostenpflichtig.<br />
13.12.10 Brandmeldeanlage<br />
Aufgrund des Auslösens eines Brandmelders in der Mensa der Hochschule<br />
<strong>Mittweida</strong> wurde gegen 10:00 Uhr die Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong> alarmiert.<br />
Bei der Lageerkundung wurde festgestellt, dass durch Bauarbeiten im<br />
Objekt ein Melder ausgelöst wurde. Die Feuerwehr überprüfte das Objekt<br />
und stelle die Anlage zurück. Es waren 4 Fahrzeuge mit 17 Kameraden im<br />
Einsatz.<br />
26.12.10 Einsturz eines Daches<br />
Gegen 05:36 Uhr wurde der Wehrleiter informiert, dass das Dach der<br />
Rettungsstelle im Krankenhaus <strong>Mittweida</strong> unter der Schneelast einzustürzen<br />
droht. Bereits um 05:21 Uhr will die Leistelle Freiberg die OF <strong>Mittweida</strong><br />
alarmiert haben. Seit der Schließung der Leistelle in <strong>Mittweida</strong> funktionierte<br />
die Alarmierung der Feuerwehr zum wiederholten Male nicht. Nach Eintreffen<br />
der Feuerwehr war das Dach bereits teilweise eingestürzt. Personen<br />
sind dabei nicht zu Schaden gekommen. Die Einsatzstelle wurde gesichert<br />
und der Schnee von der verbleibenden Dachkonstruktion beräumt. Da das<br />
Dach weiter einzustürzen drohte, wurde in Abstimmung mit den Verantwortlichen<br />
des Krankenhauses das THW OV Chemnitz angefordert und die<br />
Dachkonstruktion teilweise entfernt, um weiteren Schaden am Gebäude zu<br />
verhindern.<br />
31.12.10 Türnotöffnung<br />
Auch über diesen Einsatz wurde der Wehrleiter telefonisch informiert, da<br />
die Alarmierung seitens der Leitstelle Freiberg nicht funktionierte. In einer<br />
leer stehenden Wohnung in der Lutherstraße wurde Wasserschaden<br />
bemerkt. Da die Wohnung nicht zugänglich und der Vermieter nicht erreichbar<br />
war, wurde die Feuerwehr zur Türöffnung alarmiert. Die Ursache für den<br />
Wasseraustritt war ein Schaden an der Heizungsanlage der Wohnung.<br />
Beseitigung von Eiszapfen<br />
Mehrfach musste die Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong> im Dezember Eiszapfen im<br />
Bereich von Dachrinnen bzw. Schneeüberhängen im Dachbereich, durch<br />
die Gefährdungen im öffentlichen Bereich bestanden, beseitigen. Diese<br />
Einsätze sind kostenpflichtig, da derartige Leistungen nicht zum Aufgabengebiet<br />
der Feuerwehr gehören und nur in begründeten Fällen möglich sind.<br />
Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr darf durch freiwillige Leistungen<br />
nicht gefährdet werden. Die Besitzer von Gebäuden sind deshalb bei<br />
Erkennen derartiger Gefahren angehalten, den gefährdeten Bereich unverzüglich<br />
abzusperren und mit der Beseitigung der Gefahr, wenn sie diese<br />
nicht selbst können, Firmen zu beauftragen.<br />
Die Kameraden der Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig und müssen für<br />
derartige Leistungen ihre Arbeitsplätze verlassen. Damit kommt auf die<br />
Stadt neben den Kosten für die Unterhaltung der Technik zusätzlich die<br />
Übernahme der Lohnkosten hinzu, die mit den Gebühren in der Kostensatzung<br />
nicht abgedeckt sind. Weiterhin stellen nicht alle Arbeitgeber die<br />
Kameraden, die in ihren Firmen arbeiten, für derartige Leistungen frei.<br />
Jubilare<br />
der freiwilligen Feuerwehr im Januar<br />
Die freiwillige Feuerwehr gratuliert recht herzlich zum Geburtstag und<br />
wünscht persönliches Wohlergehen<br />
01.01. Fließbach, Eberhard 50. Dienstjubiläum Frankenau<br />
01.01. Lungwitz, Arndt 50. Dienstjubiläum Frankenau<br />
01.01. Geißler, Arndt 50. Dienstjubiläum Frankenau<br />
01.01. Bemmann, Gerold 50. Dienstjubiläum Tanneberg<br />
01.01. Sparmann, Gunter 20. Dienstjubiläum Frankenau<br />
05.01. Klenner, Andreas 20. Dienstjubiläum Lauenhain<br />
05.01. Schöne, Henry 20. Dienstjubiläum Lauenhain<br />
09.01. Hänisch, Mike 40. Geburtstag Frankenau<br />
Museum „Alte Pfarrhäuser“<br />
Reparaturnachmittag im Januar 2011<br />
Am 23.01.2011 findet ein weiterer Reparaturnachmittag im Museum statt.<br />
Bevor die Weihnachtsdeko wieder in den Kisten verschwindet, wird der<br />
Frankenberger Drechsler und Spielzeugmacher Joachim Friedrich<br />
nochmals von 13.00 bis 16.00 Uhr defekten Weihnachtsschmuck reparieren.<br />
Dabei kann ihm bei Kaffee und Kuchen gern über die Schulter geschaut<br />
werden.<br />
(s.k.)<br />
Sonderveranstaltung im neuen Jahr<br />
Am 30.01.2011 wird es eine neue Veranstaltung im Museum „Alte Pfarrhäuser“<br />
geben. Sie steht unter dem Motto „Kunst und andere Schätze - Was ist<br />
es wert?“. Interessierte können dazu ihre Kostbarkeiten von Museumsleiterin<br />
Sibylle Karsch und Fördervereinsvorsitzendem Heiko Weber nach<br />
Alter, Herkunft und Art bestimmen lassen. Auch wer nichts zur Bewertung<br />
abgibt, ist recht herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung bei Kaffee und<br />
Kuchen teilzunehmen. Beginn ist 15.00 Uhr. Es wird gebeten, die betreffenden<br />
Gegenstände einige Tage vor Beginn der Veranstaltung in der<br />
Museumsleitung abzugeben.<br />
(s.k.)<br />
Sonderführung am 02.02.2011<br />
Am 02.02.2011 findet als Abschluss der Weihnachtsausstellung „Pfefferkuchen<br />
aus Europa“ um 20.00 Uhr eine Sonderführung im Museum statt. Der<br />
02. Februar ist der vierzigste Tag nach Weihnachten. Er wurde als „Darstellung<br />
des Herrn“, im Volksmund auch Mariä Lichtmess genannt, seit Mitte<br />
des 5. Jahrhunderts als Feiertag begangen und gilt in vielen Gegenden<br />
noch heute als letzter Tag der Weihnachtszeit. In Sachsen war dieser Tag<br />
bis 1912 ein gesetzlicher Feiertag.<br />
Lichtmess hatte eine große Bedeutung für das bäuerliche Leben, ist der<br />
Tag doch der Beginn des sogenannten „Bauernjahres“ gewesen. An<br />
diesem Tag endete das Dienstbotenjahr. Das Gesinde bekam den Rest<br />
seines Jahreslohnes ausbezahlt und konnte sich dann entweder eine neue<br />
Dienststelle suchen oder seinen Arbeitsvertrag beim alten Dienstherrn um<br />
ein weiteres Jahr verlängern. Am Tag danach (Schlenkerltag) begann der<br />
kurze Zeitraum bis Sankt Agathe (05. Februar), an dem der Umzug zum<br />
neuen Arbeitgeber erfolgte und eine Art „Jahresurlaub“ darstellte.<br />
Ab diesem Tag konnte wieder bei Tageslicht zu Abend gegessen werden,<br />
da die Sonne fast eine halbe Stunde länger am Himmel steht als zur Wintersonnenwende.<br />
Zu Lichtmess sollte der Bauer noch die Hälfte des Futters<br />
für die Tiere im Lager haben. Die Menschen versorgten sich früher an<br />
diesem Tag auch mit ihrem Jahresvorrat an Kerzen, die dann in der Kirche<br />
geweiht wurden.<br />
In Sachsen ist es in vielen Kirchen üblich, die weihnachtliche Ausgestaltung<br />
bis zum 02. Februar stehen zu lassen. Im Erzgebirge wird oft mit einem<br />
sogenannten Lichtergottesdienst das Ende der Weihnachtszeit begangen.<br />
Im Museum „Alte Pfarrhäuser“ soll an diesem Tag mit der abendlichen<br />
Sonderführung auch die Weihnachtszeit beendet werden.<br />
(s.k.)
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 6 19. Januar 2011<br />
Abwechslungsreiche Weihnachtsfeier<br />
im Museum <strong>Mittweida</strong><br />
Ein reich gespicktes Kulturprogramm umrahmte die Weihnachtsfeier des<br />
Museumsfördervereins im Museum „Alte Pfarrhäuser“ am 10. Dezember<br />
2010. Eingeleitet wurde die Feier mit dem Spielen einiger Lieder durch die<br />
Kantorin Christiane Lippold auf der Friedrich-Ladegast-Orgel in der Stadtkirche.<br />
Nach Beendigung des 20 Minuten dauernden Orgelspiels begaben<br />
sich die 52 erschienenen Vereinsmitglieder, Freunde und Sponsoren zu<br />
einem üppigen Festmahl in das Museum. Das darauf folgende Kulturprogramm<br />
wurde durch den Silvester-Klassiker „Dinner for one" gespielt<br />
durch die Schüler Christoph Pfeiffer (Butler James) und Christian Boden<br />
(Miss Sophie) in Englisch dargeboten. Der brausende Beifall belegte die<br />
überzeugende Darstellung der Schüler dieser unter der Deutschlehrerin<br />
Birgit Hennig agierenden Theatergruppe des <strong>Mittweida</strong>er Gymnasiums.<br />
In einem lockeren Lichtbildervortrag ließ Vereinsvorsitzender Heiko Weber<br />
das Arbeitsjahr 2010 Revue passieren und gab auch schon einen Ausblick<br />
für das Jahr 2011, in dem der Verein u. a. sein 15-jähriges Jubiläum begehen<br />
wird. Museumsleiterin Sibylle Karsch nahm es mit Freude und Genugtuung<br />
auf, dass durch finanzielle Hilfe seitens des Fördervereins die Skulpturen<br />
vom ehemaligen Altar St. Anna - heute Ausstellungsstücke des<br />
Museums - restauriert werden können. Markus Kaphegyi an der Gitarre<br />
unterhielt mit einem zweiten Musiker bis tief in die Nacht die Teilnehmer der<br />
weihnachtlichen Veranstaltung. (h.w.)<br />
Die Theatergruppe des Städtischen Gymnasiums unter Leitung von Birgit<br />
Hennig (r.) sorgte während der Weihnachtsveranstaltung des Fördervereines<br />
Museum "Alte Pfarrhäuser" <strong>Mittweida</strong> mit ihrem Stück "Dinner for one"<br />
von Anfang an für gute Laune. Nicht zuletzt war das den beiden Jung-<br />
Schauspielern Christoph Pfeiffer (2. v. r.) und Christian Boden (daneben) zu<br />
verdanken.<br />
Foto: Uwe Schönberner<br />
Schreibheft der Hanna Rosina Möbiussi(e)n<br />
Vom Schnee<br />
Vermutlich dem Lehrer Schubert aus Altmittweida verdanken wir im<br />
Bestand des Museumsarchivs ein Schönschreibheft, das er 1902 dem <strong>Mittweida</strong>er<br />
„Verein für Volkskunde und Geschichte der Heimat“ übergeben<br />
hat. Ersichtlich sind diese Informationen durch eine Stempelung des<br />
Vereins sowie einer Bleistiftnotiz des o.g. Lehrers. Leider ist das Übungsheft<br />
(1826) nicht mehr komplett, vermittelt aber mit den 15 erhaltenen<br />
Schreibübungen nicht nur den pädagogischen Stand sondern auch den<br />
Wissensstand aus Natur und Technik. Es ist durchaus anzunehmen, dass<br />
die Schülerin den Text aus einem Realienbuch, wo allgemein verständliche<br />
Beiträge niedergeschrieben waren, für sie als Vorlage diente.<br />
Das fragmentarisch erhalten gebliebene Schreibheft (Quartformat) gehörte<br />
ursprünglich der Hanna Rosina Möbiussi(e)n aus Nau(e)nhain im Altenburger<br />
Land. Blättert man darin herum sind naturwissenschaftliche Themen<br />
behandelt: z.B. „Von dem Thau und Reife“, „Vom Regen“, „Von der Electricität“<br />
und „Vom Gewitter“.<br />
Ein Thema, welches die Gemüter in Deutschland allseits bewegt, ist das so<br />
genannte Schneechaos. Auch auf die Gefahr hin, dieses Thema nicht mehr<br />
lesen zu können, ist es sicherlich interessant zu erfahren, wie Hanna Rosina<br />
laut Eintrag vom „13. Apprill 1826“ sich zum Thema „Vom Schnee“ äußerte:<br />
„Der Schnee entsteht, wenn eine merkliche Kälte der Luft. Die in derselben<br />
schwebenden wässrigen Dünste in Dünnes flokigtes Eis verwandelt. Die<br />
Schneefloken sehen bewunderswürdig schön aus. Alle haben sechs Ecken,<br />
und diese sind mit tausend kleinen Spitzchen so regelmäßig verziert, dass<br />
der geschickte Künstler nicht im Stande ist, sie gar so nur nachzuzeichnen.<br />
Es sind lauter niedliche Sternchen und Röschen. Man kann dieß sehen,<br />
wenn man sie auf einem Kleide, das Wolle hat, oder auf einer kalten eisernen<br />
Platte aufhängt, am besten, wenn man einmal ein Vergrößerungsglas<br />
zu Hülfe nim (m)t. Der Schnee<br />
hat eben den (gleichen) Nutzen<br />
als (wie) der Regen. Besonders<br />
aber wird dadurch die Erde mit<br />
ihren Gewächsen vor der<br />
großen Kälte als (wie) durch<br />
eine Decke beschützt. Durch<br />
die Wärme des Schnees<br />
kommen auch erfrorne wieder<br />
zu sich.“<br />
Von dem Thaue und Reife, aufgeschrieben<br />
von Hanna Rosina Möbiussin, 6.<br />
April 1826<br />
Fremdenverkehrsamt<br />
Halten wir fest, der Schnee hat<br />
nicht nur für die Wintersportler<br />
seine guten Seiten, auch für die<br />
Natur.<br />
(h.w.)<br />
2011 - 20 Jahre <strong>Mittweida</strong>-Information<br />
Der Wirtschaftszweig Tourismus gewann nach der Wende auch in<br />
Sachsen an Bedeutung und Einrichtungen des Tourismus wurden<br />
gefördert. So erhielt die Stadt <strong>Mittweida</strong> Ende 1990 Fördermittel für<br />
den Aufbau eines städtischen Fremdenverkehrsamtes.<br />
Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten konnte am 30.01.1991 in<br />
der Rochlitzer Straße 58 (damals ein Neubau - Lückenbebauung) die<br />
feierliche Eröffnung der <strong>Mittweida</strong>-Information erfolgen. Es war das<br />
erste Fremdenverkehrsamt, das damals in unserer Region entstand.<br />
Der Anfang war nicht leicht, es fehlte an vielem, kein Telefon, kein<br />
Computer, kein Kopierer überhaupt keine Prospekte und kaum Quartiere<br />
- heute nicht mehr vorstellbar. Doch nach und nach konnte das<br />
Angebot vervollständigt werden.<br />
Seit November 1999 befindet sich die <strong>Mittweida</strong>-Information im<br />
Rathaus 2, Eingang Frongasse. Der Umzug von der Rochlitzer Straße<br />
58 in die neuen hellen Räumlichkeiten mit behindertengerechtem<br />
Eingang in Markt- und Rathausnähe brachte deutliche Erleichterungen<br />
und kürzere Wege für die Angestellten sowie für die Besucher.<br />
Die <strong>Mittweida</strong>-Information ist eine Einrichtung, die seit 20 Jahren rege<br />
in Anspruch genommen wird, die zu einer festen Adresse für alle<br />
Wissbegierigen geworden ist und aus dem Stadtbild nicht mehr<br />
wegzudenken ist.<br />
Tausende Gäste aus dem In- und Ausland, Studenten und die <strong>Mittweida</strong>er<br />
selbst nutzen gern die umfangreichen Serviceleistungen der <strong>Mittweida</strong>-Information,<br />
entweder direkt vor Ort, per Telefon, Fax, auf dem<br />
Postweg und übers Internet.<br />
Die Angebotspalette reicht von Auskünften zur Stadt und Region, über<br />
kostenlose Prospekte, Ferienzeitungen, Unterkunfts- und Gaststättenverzeichnisse,<br />
Freizeit-, Kultur- und Sportangebote, Theaterpläne,<br />
regionale Literatur, Wander- und Radwanderkarten, Ansichtskarten,<br />
Luftbildaufnahmen, Eintrittskarten, Souvenirs bis hin zu Stadtführungen,<br />
Theaterfahrten und organisierten Wanderungen.<br />
Ausgewählte Artikel sowie Eintrittskarten können seit dem Jahr 2000<br />
sogar über einen Online-Shop bestellt werden.<br />
- wird fortgesetzt -<br />
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M<br />
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C<br />
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K<br />
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 7 19. Januar 2011<br />
Wandertermine 2011<br />
- Frühlingsspaziergang 2011<br />
Im Mai 2011 (das genaue Datum steht noch nicht fest) findet die Frühlingswanderung<br />
statt, die in diesem Jahr an der Zschopau zwischen<br />
Kockisch und Ringethal durchgeführt wird. Das Motto lautet: „2011 -<br />
Internationales Jahr der Wälder“.<br />
Nähere Informationen dazu gibt es in den Stadtnachrichten im April 2011.<br />
- 11. <strong>Mittweida</strong>er Wandertag am 08.10.2011<br />
„Mit Wanderstock und Fährschiff um die Talsperre Kriebstein“<br />
Kartenvorverkäufe<br />
- 5 Jahre 5 Meere Live Multivision Show<br />
am 23.01.2011 im Rathaussaal<br />
Beginn: 17.00 Uhr<br />
Vorverkauf: 8,50 €, Abendkasse: 10,00 €<br />
- TerraTec, Enertec - 25. - 27.01.2011<br />
Ort: Leipziger Messe<br />
Vorverkauf: 13,00 €, 11,00 € ermäßigt<br />
- Rudy Giovannini - Der Caruso der Berge<br />
am 09.07.2011 in der Ev.-Luth. Kirche Seifersbach<br />
Beginn: 18.00 Uhr<br />
Preis: 24,50 €<br />
- Kartenvorverkäufe für die Städtischen Theater Chemnitz und für das<br />
Mittelsächsische Theater mit den Spielstätten Freiberg und Döbeln. Die<br />
jeweiligen Spielpläne gibt es kostenlos in der <strong>Mittweida</strong>-Information.<br />
(k.g.)<br />
BUCHNEUERSCHEINUNG<br />
Walter Oehme,<br />
Zeitzeuge des<br />
2. Weltkrieges<br />
und Autor.<br />
Dieses Buch „Sie nannten<br />
ihn Jack“ erzählt eindrucksvoll<br />
von Personen und<br />
Geschehnissen und ist für<br />
7,80 Euro in der<br />
<strong>Mittweida</strong>-Information<br />
erhältlich.<br />
Heimat- und Geschichtsverein<br />
Rückblicke in die Stadtgeschichte <strong>Mittweida</strong>s:<br />
Von Privilegien für das Handwerk<br />
<strong>Mittweida</strong>er Chronisten wie Christian Hermann, Adolph Christian Kretzschmar,<br />
C.A. Funk und Dr. Arthur Sauer haben zu ihrer Zeit besondere<br />
Geschehnisse in ihrer Heimatstadt in Niederschriften festgehalten und uns<br />
überliefert. Welche Ereignisse sie dabei für so bedeutsam hielten, dass sie<br />
in eine Chronik aufgenommen werden mussten, kann aus heutiger Sicht<br />
manchmal weniger verständlich sein. Davon zeugen auch Rückblicke auf<br />
einige gerundete Jahreszahlen, sozusagen Jubiläen.<br />
Am Anfang soll jedoch ein unbestritten bedeutsames Datum stehen, das<br />
über 600 Jahre zurückliegt.<br />
Vor 610 Jahren, anno 1401<br />
erteilte „Marggraff Wilhelm zu Meissen“ der Stadt <strong>Mittweida</strong> das Privilegium<br />
und die Freiheit, dass „kein Taferner noch Kretzschmar eine Meile nahe<br />
umb die Stadt“ wohnen oder Bier ausschenken sollte, der das selber braute<br />
und mälzte, ausgenommen, er besaß das Recht dazu schon 40 oder 50<br />
Jahre. Die Rede ist vom Meilenrecht, von der Bannmeile. Das Bier sollte in<br />
der Stadt <strong>Mittweida</strong> gekauft und geholt werden. Weiterhin sollte eine Meile<br />
um die Stadt auch kein Bäcker, Kürschner, Wollenweber, Schuster und<br />
Schneider sein. Ausnahmen waren sogenannte „Altbüsser“, die alte Schuhe<br />
flicken und Schneider, die Kittel und alte Gewänder nähen wollten. Ihnen<br />
sollte man das nicht verwehren. Markgraf Wilhelm zu Meißen scheint der<br />
Stadt und den Handwerkern zugetan gewesen zu sein, obwohl sicherlich<br />
nicht ganz uneigennützig. Er erteilte im gleichen Jahr 1401 den hiesigen<br />
Tuchmachern und danach auch den Schuhmachern das Recht, eigene<br />
Innungen zu haben. Sie sollten darin ihre Tätigkeiten redlich betreiben und<br />
im gleichen Maße wie es auch in anderen Städten Gesetz und Gewohnheit<br />
war. „So geschehen zu Rochlitz an der Mittwoche nach S. Georgen Tage“.<br />
Wieso eigentlich zu Rochlitz?<br />
Markgraf Wilhelm gehörte den Wettinern an, die bereits Ausgang des 10.<br />
Jahrhunderts erstmals den Markgrafen von Meißen stellten. Die Bezeichnung<br />
„Mark Meißen“ ist seit 1046 überliefert. Als 1125 Konrad von Meißen<br />
mit der Mark Meißen belehnt wurde, vereinte er den gesamten wettinischen<br />
Alllodialbesitz (Besitz und Vermögen frei von Abgabepflichten). Dazu<br />
gehörten neben mehreren Herrschaften ab 1135 die Grafschaft Groitzsch<br />
und ab 1143 auch das Rochlitzer Land sowie noch weitere Territorien. Die<br />
Landesherrschaft beinhaltete eine Summe von Rechten, gewährleistete die<br />
Machtausübung und beruhte auf dem Territorialprinzip.<br />
Im 12. und im 13. Jahrhundert trat als neue gesellschaftliche Kraft das<br />
Städtebürgertum in Erscheinung. Die Wettiner verliehen Stadtrechte und<br />
sicherten den Bürgern, Handwerkern und Kaufleuten wichtige Privilege, so<br />
auch für die Stadt <strong>Mittweida</strong>, die als solche 1286 erstmals urkundlich<br />
erwähnt ist. Mit wachsender wirtschaftlicher Kraft erreichten die Städte<br />
weitere Rechte und schließlich die städtische Selbstverwaltung. <strong>Mittweida</strong><br />
stand dabei solchen Städten wie Bischofswerda, Chemnitz, Dippoldiswalde,<br />
Dresden, Freiberg, Großenhain, Leipzig, Meißen, Pirna, Strehla und<br />
Waldheim kaum oder auch nicht nach. Vögte sorgten für Recht und<br />
Gesetz, aber auch für die landesherrlichen Einnahmen.<br />
Im Jahr 1401 regierten die Markgrafen Friedrich und Wilhelm von Meißen.<br />
Sie erweiterten ihren Herrschaftsbereich in den Jahren bis 1405 weiter,<br />
erwarben dabei auch die Städte Pirna und Gottleuba und gründeten 1409<br />
die Universität Leipzig. Der Stadt <strong>Mittweida</strong> verhalfen die genannten Privilegien<br />
damals zum vermehrten Wohlstand ihrer Bürger, zu weiterer städtischer<br />
Macht und Geltung.<br />
Vor 540 Jahren, anno 1471<br />
kamen in <strong>Mittweida</strong> die sogenannten „Schuhknechte“, also Schuhmachergesellen<br />
oder auch -gehilfen, mit ihren Meistern zu einer Beratung zusammen.<br />
Sie wollen in ihrem Handwerk eine „Brüderschaft und Ordnung<br />
aufrichten“.<br />
Der Stadtrat hatte ihnen bereits seine Zustimmung vorher angekündigt. Es<br />
wurde darin festgelegt, wie sich die Schuhknechte künftig untereinander in<br />
der hiesigen Herberge und auch ansonsten ehrlich verhalten sollten. Diese<br />
Ordnung wurde schriftlich festgehalten, von den Schuhmachermeistern<br />
besiegelt und vom städtischen Rat bestätigt. Dr. Wolfgang Schwabenicky<br />
geht in der 1986 erschienenen Schrift „<strong>Mittweida</strong> vom 12. bis zum 17. Jahrhundert“<br />
und ebenso im 2009 erschienenen Buch „Zur Geschichte der<br />
Stadt <strong>Mittweida</strong>“ näher auf die damalige wirtschaftliche Entwicklung ein.<br />
Quellen:<br />
Christian Hermann: „Beschreibung der Stadt <strong>Mittweida</strong>“, 1698;<br />
Reiner Groß: „Geschichte Sachsens“, Edition Leipzig, 2004.<br />
Horst Kühnert<br />
Das Leingangsschild zur<br />
Herberge der Schuhmacher-<br />
Gehilfen
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 8 19. Januar 2011<br />
Lade der Schuhmacher von 1595<br />
Weihnachtsfeier im Talgut<br />
Ein Aushängeschild aus späteren<br />
Zeiten.<br />
Die Originale sind im städtischen<br />
Museum „Alte Pfarrhäuser“ zu<br />
besichtigen.<br />
(Fotos: Heimat- und Geschichtsverein<br />
<strong>Mittweida</strong>)<br />
Der „REGIO-Bus“ brachte die Heimatfreunde des <strong>Mittweida</strong>er Heimat- und<br />
Geschichtsvereins am schneereichen Abend des 10. Dezember 2010<br />
sicher ins Talgut nach Lauenhain. Dieses Zusammensein im Advent sind<br />
bereits seit der Gründung des Vereins im Jahr 1992 eine von allen Mitgliedern<br />
gern gesehene Tradition geworden. Und ebenso freuen sie sich<br />
alljährlich auf die literarisch-musikalische Umrahmung, zumeist mit Darbietungen<br />
der Vereinsmitglieder Eckhard und Hildegard Zuckerriedel. In<br />
diesem Jahr brachten sie weitere Musizierende vom Flötenkreis der Evangelisch-Lutherischen<br />
Kirchgemeinde <strong>Mittweida</strong> mit. Stets finden sich auch<br />
mehrere Vortragende von ernsteren wie heiteren Gedichten und Geschichten.<br />
Der traditionelle Weihnachtsmann überraschte mit seinen Wichteln<br />
neben den „üblichen“ Weihnachtsgeschenken noch mit einer lustigen<br />
„Weihnachts-Tombola“. Zur Jahreshauptversammlung im Januar 2011<br />
können die Mitglieder erneut auf eine für alle interessante und erlebnisreiche<br />
breite Vereinsarbeit zurückblicken.<br />
H. Kühnert<br />
Jubilare im Januar 2011<br />
1. Januar Hildegard Mohl 95. Geburtstag<br />
Luzie Wermann 80. "<br />
Erika Dalbert 75. "<br />
2. Januar Katharina Schremmer 90. "<br />
Helga Kleinau 75. "<br />
Gerlinde Fichtmüller 75. "<br />
5. Januar Charlotte Böttcher 85. " Ringethal<br />
Siegfried Schwemmer 80. "<br />
6. Januar Erika Lauckner 90. "<br />
Ingeborg Schulz 85. "<br />
Günter Schaue 85. "<br />
Herbert Schröder 85. "<br />
7. Januar Renate Winkler 75. "<br />
Henry Noack 75. "<br />
8. Januar Werner Pietzsch 80. "<br />
Johannes Hübler 75. "<br />
Dr. Karl-Heinz Lein 75. "<br />
9. Januar Heinrich Bernhardt 75. "<br />
Helga Teweleit 75. "<br />
Johanna Spychalski 75. "<br />
10. Januar Roland Lochschmidt 80. "<br />
12. Januar Anita Paschke 80. "<br />
Siegfried Schuricht 75. "<br />
14. Januar Siegfried Hanns 75. "<br />
15. Januar Helmut Lauenstein 75. "<br />
Hanna Meinig 75. "<br />
17. Januar Johanna Mai 85. "<br />
Ruth Sube 80. "<br />
Margitta Eyring 75. "<br />
21. Januar Elfriede Schneider 85. "<br />
Gustav Ulbricht 85. "<br />
Christa Morstein 75. " Ringethal<br />
Brigitte Ernst 75. " Lauenhain<br />
22. Januar Erika Hälsig 90. "<br />
23. Januar Edith Just 75. "<br />
Eberhard Möbius 75. " Lauenhain<br />
24. Januar Gerhard Wild 85. "<br />
Inge Triebe 80. "<br />
25. Januar Ingeborg Schuch 75. "<br />
26. Januar Klaus Möbius 75. "<br />
Hanns-Christoph Dieke 75. "<br />
Karl Markert 75. " Lauenhain<br />
27. Januar Walter Sparmann 85. " Frankenau<br />
Gerhard Knorr 80. "<br />
Edith Gabel 75. "<br />
Heinz Fischer 75. " Frankenau<br />
Hanna Vogl 75. "<br />
29. Januar Hildegard Näther 90. "<br />
Dr. Gerhard Grunewald 80. "<br />
31. Januar Helga Wagner 80. "<br />
Anzeigen, Werbebeilagen und<br />
sonstige Druckanfragen:<br />
03722/50 2000<br />
info@riedel-verlag.de Verlag & Druck KG<br />
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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 9 19. Januar 2011<br />
Im Kindergarten war der Elch los<br />
Kurz vor Weihnachten gab es in der Kindertageseinrichtung "Am<br />
Zschopautal" im Ortsteil Lauenhain noch eine Überraschung für die Kinder.<br />
Organisiert wurde diese von der Deutschen Polizeigewerkschaft.<br />
Am 21.12.2010 besuchte ein Elch die Kinder. Nach einer tollen Begrüßung<br />
boten alle Kinder ein kleines Programm mit weihnachtlichen Liedern und<br />
Gedichten dar. Anschließend gab es für jedes Kind Süßigkeiten und ein<br />
Plüschtier. Dies ist das Maskottchen "Conny" der Polizeigewerkschaft.<br />
Dafür bedankten sich die Kinder ganz herzlich und hoffen, im Rahmen des<br />
im letzten Jahr geschlossenen Patenschaftsvertrages den Elch noch oft in<br />
ihrem Kindergarten begrüßen zu dürfen.<br />
Peggy Schuster<br />
Leiterin der KTE "Am Zschopautal" Lauenhain<br />
Vorweihnachtliche Aktivitäten<br />
der Schüler der Fichte-Schule <strong>Mittweida</strong><br />
Wie schon viele Jahre zuvor trafen sich im November dieses Jahres die<br />
Klassensprecher der Fichte-Schule und deren Stellvertreter zu ihrer<br />
gemeinsamen Tagung vom 9.11. - 11.11.10 in der Jugendherberge<br />
Rochlitz. In der berühmten „ Meckerecke“ wurden alle anstehenden Probleme<br />
zwischen Schülern, mit Lehrern, aber auch Missstände im Schulgebäude<br />
oder anderes offen angesprochen, dem Direktor mitgeteilt und gemeinsam<br />
Lösungsvarianten erarbeitet. Als sehr angenehm empfanden alle Teilnehmer<br />
das Treffen mit dem Bürgermeister der Stadt <strong>Mittweida</strong>. Hier hatten<br />
sie die Möglichkeit Fragen zur Stadtentwicklung, zu städtischen Aufgaben<br />
in der Schule und u.v.a.m. zu stellen. So war es für beide Seiten interessant,<br />
die Sichtweise und die Möglichkeiten der anderen Seite kennen zu lernen<br />
und zu achten.<br />
Informationen<br />
Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Jahr war die Vorbereitung der Spielsachensammlung<br />
an unserer Schule. Nachdem 2009 unsere Schüler so super<br />
an der Aktion “Kinder helfen Kindern“ teilgenommen hatten, war bereits im<br />
vergangenen Jahr die Idee gereift, eine Spielsachensammlung in der<br />
Vorweihnachtszeit an unserer Schule durchzuführen. Alle Vorbereitungen<br />
wurden getroffen und so konnten Schüler und Lehrkräfte unserer Schule<br />
Spielsachen vom 22.11. - 7.12. im Freizeitbereich abgeben. Hier wurden<br />
diese von den verantwortlichen Schülern entgegengenommen und sortiert.<br />
Das Ergebnis ist überwältigend. Schon im vergangenen Jahr haben wir<br />
gestaunt, welch große Anzahl von nützlichen Dingen zusammenkamen,<br />
aber dieses Jahr haben sich unsere Schüler selbst übertroffen. Es zeigt<br />
ganz deutlich, dass Kinder und Jugendliche soziales Engagement haben<br />
und auch zeigen. So sind wir als Mittelschule in diesem Jahr in der Lage, die<br />
gespendeten Gegenstände dem Kinderheim in Frankenberg und der <strong>Mittweida</strong>er<br />
Tafel zukommen zu lassen. Wir hoffen, dass wir mit diesen Gaben<br />
einen kleinen Beitrag für ein fröhliches Weihnachtsfest leisten konnten.<br />
Der Schülerrat<br />
DRK-Sozialstation und Betreutes Wohnen <strong>Mittweida</strong><br />
Lauenhainer Straße 55, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
Tel.: 998759, Fax: 979385<br />
Veranstaltungsplan für Monat Januar/Februar<br />
jeden Montag 10.00 - 11.00 Uhr Seniorengymnastik<br />
jeden Dienstag 10.00 - 11.00 Uhr Seniorengymnastik<br />
jeden Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Kaffeenachmittag mit<br />
Karten- und Würfelspielen<br />
jeden Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr Schwesternsprechstunde<br />
Büro geöffnet<br />
Doppelte Vorsorge durch Blutspende<br />
Mit der Spende sorgen Sie nicht nur für die Blutspendersorgung vor,<br />
sondern erhalten als Dank auch einen Rauchmelder für Ihre Wohnung,<br />
der Sie vor Gefahren warnt und somit Ihr Leben retten kann.<br />
Der DRK-Blutspendedienst Ost dankt allen Blutspenderinnen und Blutspendern,<br />
die auch im Februar, mit teilweisen schwierigen Witterungsbedingungen<br />
und während der Winterferien Blut spenden ganz herzlich.<br />
Das Entnahmeteam des DRK-Blutspendedienstes Sachsen wartet auf<br />
Ihre Hilfe<br />
am Montag, 14.02.2011 von 15:00 - 19:00 Uhr<br />
ACHTUNG! ab jetzt in der Grundschule „Bernhard Schmidt“,<br />
Lutherstraße 28 (wegen Baumaßnahmen im Gymnasium)<br />
oder<br />
am Mittwoch, 16.02.2011 von 12:00 - 15:00 Uhr<br />
im Vfb <strong>Mittweida</strong>, Eichenweg 4<br />
oder<br />
am Freitag, 25.02.2011 von 16:00 - 18:30 Uhr<br />
in der Evang.-Luth. Kirche Frankenau, Schulberg 4
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 10 19. Januar 2011<br />
Wann wird wieder einmal richtig Winter wurde von manchem gefragt und er kam…<br />
Frühzeitig am 25. November zeigte uns der<br />
Winter seine kalte Schulter und hält seitdem<br />
Personal und Technik fest im Griff. Selbst ältere<br />
Bewohner unserer Stadt können sich an derartige<br />
Schneemassen vor dem Jahreswechsel nicht<br />
erinnern. Seitdem ist das mit dem Winterdienst<br />
betraute Personal fast rund um die Uhr im<br />
Einsatz, um den Wetterkapriolen Herr zu<br />
werden. Das bedeutet im gesamten Gemeindegebiet<br />
ständiges Schneeräumen und Streuen,<br />
um die Infrastruktur in Gang zu halten. Deswegen<br />
wurden vorrangig die Geschäftsstraßen in<br />
der Innenstadt, Bereiche um medizinische<br />
Einrichtungen wie Ärztehäuser, Krankenhaus,<br />
Polizei und Feuerwehr, Schulen und Kindergärten<br />
zum Teil bis zu vier mal von den Schneemassen<br />
beräumt. Das Ergebnis konnte man auf dem<br />
Schützenplatz in Augenschein nehmen und der<br />
Betrachter wird den Eindruck erhalten, in die<br />
Alpen versetzt zu sein. Nicht unerheblich sind<br />
auch die manuellen und maschinellen Aufwendungen,<br />
um für die vielen Studenten der Hochschule<br />
ausreichend Parkmöglichkeiten zu<br />
schaffen. Erschwert wird die ganze Situation<br />
durch die leider zum Erliegen gekommenen<br />
Baustellen im Gemeindebereich. Um diese<br />
immense Arbeit leisten zu können, geht das<br />
Personal und die Technik des städtischen<br />
Bauhofes sowie die uns unterstützenden Betriebe,<br />
wie Agrargenossenschaften und Agroservice<br />
an die Grenze der Belastbarkeit. Dank gilt<br />
auch an dieser Stelle den Gewerbetreibenden<br />
des Gemeindegebietes, welche uns mit LKW<br />
und Radladern bei der Schneeberäumung<br />
tatkräftig unterstützten. Der angespannten<br />
Situation Rechnung tragend entschied sich die<br />
Stadtverwaltung kurzfristig zur Anschaffung der<br />
Schneefräse (ein Wunder, dass in der Eile und<br />
angesichts der Situation ein solches Gerät<br />
aufgetrieben werden konnte). Viele Verkehrsteilnehmer<br />
und Anwohner konnten diese Maschine<br />
im Einsatz beobachten. Wir bedanken uns bei all<br />
denjenigen die privaten und öffentlichen Bereich<br />
die schwierige Arbeit des Winterdienstes manuell<br />
bzw. mit entsprechendem Verständnis unterstützten.<br />
Leider hat es unser Personal bzw.<br />
Einsatzkräfte auch mit unvernünftigen Verkehrsteilnehmern<br />
bzw. Hauseigentümern zu tun,<br />
Leo sucht ein neues Zuhause<br />
Leo ist leider ein Trennungsopfer<br />
weil keiner aus seiner ehemaligen<br />
Familie den Hund nach der Trennung<br />
aufnehmen konnte. Er ist ein<br />
Jack Russelmix 2,5 Jahre alt und<br />
ca. 35 cm (Schulterhöhe) groß. Leo<br />
ist ein aktiver Hund, der sich sehr<br />
gern bewegt bzw. gefördert<br />
(z.Bsp. mit Intelligenzspielen o.<br />
Agility) wird, also kein Hund für Couchpotatos. Leo versteht sich sehr<br />
gut mit Kindern (im vorherigen Zuhause lebten 2 Kinder) und ist ein toller<br />
Familienhund und kann auch ein paar Stunden allein bleiben, ohne die<br />
Wohnung umzudekorieren. Mit Hündinnen versteht er sich gut, Rüden<br />
mag Leo nicht so bzw. je nach Sympathie, Katzen oder Kleintiere sollten<br />
nicht in Leos neuem Zuhause leben bzw. sicher untergebracht sein.<br />
Wenn Sie dem hübschen Leo ein Zuhause geben möchten, dann<br />
melden Sie sich bitte bei uns.<br />
Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V., Goetheweg 127, 09247 Röhrsdorf<br />
bei Chemnitz, Telefon 03722/5927040 oder www.tierfreundehelfen.de<br />
welche mit ihren Fahrzeugen die Straßen zuparken bzw. die sowieso schon engen Wohnstraßen mit<br />
dem Schnee ihrer Garagen/Hauseinfahrten zusätzlich einengen. Ein besonders negatives Beispiel in<br />
der ersten Januarwoche: Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes in der Weststraße wurde<br />
durch parkende Autos zwei Stunden eingekeilt. An Bord zudem befanden sich noch Patienten. Die alte<br />
Volksweisheit spricht von 7 Wintern, wo von wir bis heute vermutlich noch nicht einmal die Hälfte weg<br />
haben, zumindest aber dies noch nicht der Letzte gewesen ist. Diese Vermutung lässt nur wage erahnen<br />
was an materiellen, finanziellen Mitteln, u.a. für Salz- und Splitt bis März noch von Nöten sein wird,<br />
von den immer größer werdenden Schlaglöchern mag man noch gar nicht sprechen.<br />
Bild Quelle: Silvio Liebe<br />
Freier Fotograf aus Hainichen<br />
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft <strong>Mittweida</strong><br />
Wahl eines neuen Jagdvorstandes<br />
Der Jagdvorstand <strong>Mittweida</strong> wird in diesem Jahr für die neue Amtszeit von<br />
fünf Geschäftsjahren gewählt. In den Wahlvorstand werden gewählt:<br />
der Jagdvorsteher,<br />
zwei Beisitzer,<br />
ein Schriftführer,<br />
ein Kassenführer und<br />
zwei Rechnungsprüfer<br />
sowie deren Stellvertreter. Zur Wahl kann sich<br />
1. jeder Jagdgenosse, der volljährig und geschäftsfähig ist oder<br />
2. jede volljährige und geschäftsfähige Person<br />
aufstellen lassen. Interessenten, die für diese Wahl kandidieren möchten,<br />
melden sich bitte bis zum 24.02.2011 im Rathaus 1, Zimmer 101 bei Frau<br />
Wadewitz (Tel.-Nr. 03727 967 142.)<br />
Jagdgenossenschaft <strong>Mittweida</strong><br />
Der Jagdvorsteher<br />
Lesen Sie weiter nach<br />
(h.wa.) dem Veranstaltungteil Seite 11<br />
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K<br />
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 11 19. Januar 2011<br />
Müllerhof 09648 <strong>Mittweida</strong>, Auensteig 37, Tel. 03727-998833,<br />
Fax 979708<br />
Programmvorschau Monat Januar/ Februar 2011<br />
Morgenkurs “Taiji/Qigong”<br />
Mi. wöchentlich 8.30 - 9.30 Uhr<br />
Irene Weßling vermittelt in diesem Kurs Basisübungen aus dem Taiji und<br />
einzelne Bewegungsbilder aus dem Qigong. Dies ist ein offener Kurs, d.h.<br />
Termine können einzeln wahrgenommen werden.<br />
Gebühr: 5 €/Termin, Rückfragen über Tel. Nr. 0157 76801967<br />
Spinnabende in der dunklen Jahreszeit<br />
Do. 20.01.11, 19.00 Uhr<br />
Wir spinnen eigene Fäden, weben Netze und erzählen uns Geschichten.<br />
Spinnräder zum Ausprobieren für Anfänger sind im Müllerhof vorhanden.<br />
Neueinsteiger bitte vorher anmelden. Ulrike Backofen/ Katharina Vogtmann<br />
Unkostenbeitrag: 1,00 €/Person<br />
Kalligrafiekurs - Mit Feder, Tinte und Papier auf den Spuren der irischkeltischen<br />
Schreibermönche<br />
Do. 27. 01 11., 18.15 Uhr<br />
Der Kurs hat die irisch-keltische Buch- und Schriftkunst zum Inhalt. Im Kurs<br />
erlernen die TeilnehmerInnen die "Irische Halbunciale", eine Schrift, wie sie<br />
von den Schreibermönchen im Mittelalter des 7. Und 8. Jahrhunderts<br />
verwandt wurde. Damit wurden die unvergleichbar prachtvollen Handschriften,<br />
wie zum Beispiel das "Book of Kells" oder das "Book of Lindisfarne"<br />
geschaffen. Die prachtvollen Initiale und auch die Ornamentik der<br />
irisch-keltischen Buchmalerei sind Bestandteil des Kurses und sollen am<br />
Ende des Lehrganges in einem entsprechend gestalteten Schriftstück<br />
Anwendung finden.<br />
Kursleiter: Frank Niemann, Kosten: 2,00 Euro/h (Dauer ca. 2h)<br />
Zeichnen mit Simone Michel<br />
Fr. 28.01.11, 9.00 -12.00 Uhr<br />
In diesem Kurs erlernen Sie die Grundlagen des Malens/ Zeichnens und die<br />
Anfertigung von Naturstudien mit verschiedenem Material und Techniken.<br />
Gebühr: 2,00 €/Std., Anmeldung erforderlich<br />
Filzen - Kursangebote mit Carola Zeiger<br />
Filzen mit Wolle ist eine sehr sinnliche Beschäftigung für jedes Alter. Sie<br />
können Ihre Kreativität spielen lassen und dabei entspannen. Erleben Sie<br />
selbst, wie aus Schafwolle, Seife, Wasser und der Kraft ihrer Hände<br />
wunderschöne Filzobjekte entstehen. Ihrer Fantasie sind damit keine Grenzen<br />
gesetzt.<br />
Die ganze Familie filzt -<br />
Sa. 05.02.11, 14.00 - 17.00 Uhr<br />
Teilnehmerbeitrag: Erwachsene 13,00 Euro + Material<br />
Kinder 7,00 Euro + Material<br />
Kellergeister<br />
Sa. 05.02.11, 19.00 Uhr<br />
Die Band Kellergeister aus <strong>Mittweida</strong> lädt an diesem Abend zum Tanz in<br />
den Müllerhof ein. Restkarten an der Abendkasse<br />
19.01.2011, 15:30 - 17:00 Uhr<br />
Forschung und Technologietransfer zur Stärkung des Standortes Mittelsachsen,<br />
Prof. Dr. Gerhard Thiem, Prorektor für Forschung und Entwicklung,<br />
Hochschule <strong>Mittweida</strong><br />
02.02.2011, 15:30 - 17:00 Uhr<br />
Kinder bilden - unsere Zukunft! Frankenberg auf dem Weg zur "Stadt der<br />
Bildung", Thomas Firmenich, Bürgermeister, Stadt Frankenberg<br />
Veranstaltungsort<br />
Hochschule <strong>Mittweida</strong>, Gerhard-Neumann Bau<br />
Hörsaal 5-119<br />
Informationen<br />
Aktuelle Informationen zu den Vorträgen, Projekten, kulturellen Angeboten,<br />
Gesprächskreisen und Exkursionen finden Sie im Internet unter www.hsmittweida.de/buergerakademie.<br />
Kosten<br />
Für die Teilnahme an der gesamten Vortragsreihe wird eine Gebühr in Höhe<br />
von 20,00 Euro/Semester erhoben. Auch einzelne Veranstaltungen können<br />
besucht werden. Der Unkostenbeitrag beträgt 4,00 Euro/Veranstaltung. Für<br />
Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule <strong>Mittweida</strong><br />
sowie VDI-Mitglieder ist der Eintritt frei.<br />
Kontakt<br />
Bildungsakademie <strong>Mittweida</strong> e. V.<br />
an der Hochschule <strong>Mittweida</strong>, Technikumplatz 17, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
Sitz: Heinrich-Heine-Str. 23, Tel.: 03727/ 58 16 35<br />
E-Mail: beratung@hs-mittweida.de<br />
Pressemitteilung<br />
vom Technikum <strong>Mittweida</strong> Motorsport:<br />
Helmut Tschernoster übernimmt Schirmherrschaft<br />
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der langjährige Flugzeugingenieur<br />
Rennwagenkonstrukteur Helmut Tschernoster ab dem 01.01.2010 die<br />
Schirmherrschaft für das Team übernehmen wird. „Die Anfrage von TMM<br />
hat mich überrascht und zugleich sehr gefreut“ so Tschernoster in einem<br />
persönlichen Brief an das Team. Tschernoster, der dem Team schon lange<br />
Zeit als Berater zur Seite steht, ermutigte das Team, neue Wege zu gehen,<br />
um zum Erfolg zu gelangen. „Erfahrung ist wertlos, wenn sie nicht in guten<br />
Ratschlägen weitergegeben werden kann.“ Wir sind sehr froh, dass Herr<br />
Tschernoster seine über 40jährigen Erfahrungen im Rennsport mit unserem<br />
Team teilen möchte. Anna Kirchner sagte im Gespräch: „Es ist für TMM<br />
eine unglaubliche Bereicherung einen so bedeutenden Schirmherren für<br />
das Projekt gewonnen zu haben. Schon in der letzten Saison haben wir<br />
sehr gut mit Herrn Tschenoster zusammen gearbeitet und es freut mich<br />
sehr, dass er sich in dieser Saison für unser Team stark macht und uns mit<br />
seinem Wissen begleiten wird.“ In Kürze wird es eine Veranstaltung geben,<br />
bei der der neue Schirmherr der Öffentlichkeit präsentiert wird.<br />
Nähere Informationen folgen<br />
in Kürze.<br />
Aktueller<br />
Produktionsstand<br />
Die Bauphase an dem neuen<br />
Boliden ist in vollem Gange.<br />
Nachdem am 17.12.2010 der<br />
alte Wagen, JET! Demontiert<br />
worden war, ist nun der<br />
Rahmen für das neue Fahrzeug<br />
fertig, des Weiteren<br />
konnte durch einige Umbaumaßnahmen<br />
am Motor deutlich<br />
Gewicht eingespart<br />
werden. die neu konstruierte<br />
Ölwanne erlaubt es dem<br />
Team, den Motor und damit<br />
auch den Schwerpunkt deutlich<br />
tiefer zu setzen. Die neue<br />
Bodenplatte ist fertig an den<br />
neuen Rahmen angepasst, sodass der neue Bolide über die Weihnachtstage<br />
deutlich Gestalt annahm. Damit ist das Team im Vergleich zu letztem<br />
Jahr zwei Monate früher mit dem Rahmen fertig. Wenn keine unvorhergesehenen<br />
Zwischenfälle den Betrieb aufhalten, wird der Bolide pünktlich zum<br />
Frühjahr fertig, sodass wir ausreichend Zeit für eine fundierte Testphase<br />
haben. „Alles läuft nach Plan, wir sind zuversichtlich, dass dieser Wagen ein<br />
voller Erfolg wird.“ So Uwe Gareis, Teamcaptain des Technischen Bereiches.<br />
Kontakt: Jonas Engel<br />
Pressesprecher<br />
Technikum <strong>Mittweida</strong> Motorsport<br />
Büro: +49 (0)3727 58 1527<br />
Mobil: + 49 (0)176 24886597<br />
Email: jengel1@htwm.de<br />
www.tm-motorsport.net
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 12 19. Januar 2011<br />
Bekanntmachung Grundsteuer<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011<br />
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr<br />
2011 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Grundsteuerpflichtige,<br />
die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2011<br />
erhalten, haben die Grundsteuer 2011 entsprechend dem zuletzt zugesandten<br />
Grundsteuerbescheid, wie in dem Feld „Fälligkeiten Folgejahr“<br />
ausgewiesen, zu entrichten.<br />
Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die<br />
gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher<br />
Steuerbescheid für das Jahr 2011 zugegangen wäre.<br />
Eintretende Änderungen werden den einzelnen Steuerschuldnern oder<br />
deren Vertreter jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheide mitgeteilt.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann<br />
innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben<br />
werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>, Markt 32,<br />
09648 <strong>Mittweida</strong> schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.<br />
Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind sie verpflichtet, die Steuer fristgerecht<br />
zu entrichten.<br />
<strong>Mittweida</strong>, den 18.01.2011<br />
gez. Damm<br />
Oberbürgermeister<br />
Bekanntmachung der Landesdirektion Chemnitz<br />
über die Planfeststellung für das Bauvorhaben S 200 - Ersatzneubau<br />
Brücke BW 4 südlich Schweikershain (NK 4943 018 Stat. 0.736 bis NK<br />
4943 012 Stat. 1.307)<br />
Az.: 32-0513.27/32/3 vom 4. Januar 2011<br />
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz vom 23.<br />
Dezember 2010 - AZ. 32-0513.27/32/3 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft,<br />
liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)<br />
in der Zeit<br />
vom 31. Januar 2011 bis 14. Februar 2011<br />
in der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>, Fachbereich Bau und Ordnung,<br />
Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3 im Sachgebiet Tiefbau und Verkehr (Hintergebäude,<br />
Zimmer 017), 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
während der Dienststunden: Montag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr<br />
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
in der Gemeindeverwaltung Erlau, Bauamt, Niedercrossen 45, 09306 Erlau<br />
während der Dienststunden: Montag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr<br />
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
zu jedermanns Einsicht aus.<br />
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen<br />
entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist<br />
gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74<br />
Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 [BGBl. I S. 102], das zuletzt durch<br />
Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2009 [BGBl. I S. 2827, 2839] geändert<br />
worden ist).<br />
Chemnitz, den 4. Januar 2011<br />
Landesdirektion Chemnitz<br />
gez. Hagenberg, Referatsleiter<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Bekanntmachung des Stadtrates der Stadt <strong>Mittweida</strong><br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Mittweida</strong> fasste auf seiner öffentlichen Sitzung am<br />
Donnerstag, dem 16.12.2010, folgende Beschlüsse:<br />
1 Wahl des Friedensrichters der Schiedsstelle <strong>Mittweida</strong><br />
Vorlage: SR/2010/161/ZD<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat wählt als Friedensrichter für die Schiedsstelle <strong>Mittweida</strong><br />
Herrn Bodo Ceranski mit Wirkung ab 03.01.2011 für die bevorstehende<br />
Wahlperiode von fünf Jahren.<br />
2 Beteiligungsbericht der Stadt <strong>Mittweida</strong> für das Geschäftsjahr 2009<br />
Vorlage: SR/2010/147/02<br />
Beschluss:<br />
Der Rat nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht der Stadt <strong>Mittweida</strong><br />
für das Geschäftsjahr 2009.<br />
3 Verkauf des Flurstückes 415/6 der Gemarkung Rößgen im Wohngebiet<br />
"Ringethaler Weg" am Lindenweg<br />
Vorlage: SR/2010/162/02<br />
Beschluss:<br />
Der Rat beschließt den Verkauf des Flurstückes 415/6 der Gemarkung<br />
Rößgen mit einer Größe von 901 m_ an die Eheleute Manuela und Tino<br />
Müller, Freiberger Straße 34, 09648 <strong>Mittweida</strong> und die Eintragung einer<br />
eventuellen Grundschuldbestellung gemäß Sachverhalt.<br />
4 Überplanmäßige Ausgabe für Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer<br />
Vorlage: SR/2010/163/02<br />
Beschluss:<br />
Der Rat beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für Erstattungszinsen<br />
zur Gewerbesteuer in Höhe von 61.828 Euro aus Mehreinnahmen aus<br />
dem Anteil an der Einkommensteuer umzuverteilen.<br />
5 Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mittweida</strong><br />
Vorlage: SR/2010/157/03<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt die überarbeitete Feuerwehrsatzung für die<br />
Stadt <strong>Mittweida</strong> gemäß Sachverhalt.<br />
Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mittweida</strong><br />
vom 17.12.2010<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Mittweida</strong> hat aufgrund von § 4 Abs. 2 Satz 1 der<br />
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) und § 15<br />
Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst<br />
und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S.<br />
245, 647) in seiner Sitzung am 16.12.2010 die nachfolgende Satzung<br />
beschlossen.<br />
§ 1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr<br />
(1) Die Gemeindefeuerwehr <strong>Mittweida</strong> ist eine Einrichtung der Stadt ohne<br />
eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr<br />
mit den den Ortsfeuerwehren<br />
- <strong>Mittweida</strong><br />
- Kockisch<br />
- Frankenau<br />
- Ringethal/Falkenhain<br />
- Lauenhain<br />
- Tanneberg.<br />
(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr <strong>Mittweida</strong>“.<br />
Die Ortsfeuerwehren können den Ortsteilnahmen beifügen.<br />
(3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr besteht in der Ortsfeuerwehr<br />
<strong>Mittweida</strong> eine Jugendfeuerwehr. In den Ortsfeuerwehren können<br />
Alters- und Ehrenabteilungen bestehen.<br />
(4) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeindewehrleiter<br />
und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter<br />
und seinem Stellvertreter.<br />
§ 2 Pflichten der Gemeindefeuerwehr<br />
(1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten<br />
- Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,<br />
- technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im<br />
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C<br />
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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 13 19. Januar 2011<br />
Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren<br />
zu leisten und<br />
- nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen<br />
und Brandsicherheitswachen durchzuführen.<br />
(2) Der Oberbürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr<br />
zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen<br />
heranziehen.<br />
§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr<br />
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Gemeindefeuerwehr<br />
sind:<br />
- die Vollendung des 16. Lebensjahres<br />
- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst<br />
- die charakterliche Eignung<br />
- die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie<br />
- die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung.<br />
Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 Sächs-<br />
BRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten<br />
vorliegen.<br />
(2) Einer Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr steht insbesondere entgegen:<br />
- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer für<br />
verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung<br />
oder<br />
- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer nicht<br />
verbotenen Partei<br />
oder sonstigen Vereinigung oder Gruppierung, die mit der freiheitlichen<br />
demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt.<br />
(3) Die Bewerber sollen in der Gemeinde wohnhaft und in keiner anderen<br />
Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Feuerwehrausschuss kann<br />
Ausnahmen zulassen.<br />
(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten.<br />
Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter nach<br />
Anhörung des Feuerwehrausschusses. Jeder Angehörige der Feuerwehr<br />
erhält bei seiner Aufnahme<br />
- einen Dienstausweis,<br />
- die benötigte Einsatz- und Dienstkleidung nach Erreichen folgender<br />
Voraussetzungen<br />
• Abschluss Ausbildung Truppmann Teil 1<br />
• mindestens 18 Jahre alt und<br />
• Nachweis der Tauglichkeit nach den Arbeitsmedizinischen<br />
Grundsätzen G 26/III.<br />
Als Eintrittsdatum gilt der Termin der Bestätigung durch den Feuerwehrausschuss.<br />
(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über eine Ablehnung<br />
entscheidet der Gemeindewehrleiter im Einvernehmen mit dem Feuerwehrausschuss.<br />
Die Gründe für die Ablehnung des Aufnahmegesuches<br />
sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes<br />
(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige<br />
der Gemeindefeuerwehr<br />
- aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten<br />
dauernd unfähig ist, dazu kann ein ärztlicher Nachweis gefordert<br />
werden, wenn der Feuerwehrdienst weniger als 5 Jahre dauerte,<br />
- ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3<br />
SächsBRKG wird oder<br />
- aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.<br />
(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn der Dienst<br />
in der Gemeindefeuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen<br />
Gründen eine besondere Härte bedeutet.<br />
(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes<br />
unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf<br />
schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Sämtliche<br />
persönliche Ausrüstung und der Dienstausweis sind zurückzugeben.<br />
(4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im<br />
Dienst oder in der Aus- und Fortbildung sowie bei schweren Verstößen<br />
gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />
aus der Gemeindefeuerwehr ausgeschlossen werden. Der Angehörige<br />
ist anzuhören. Sämtliche persönliche Ausrüstung und der Dienstausweis<br />
sind zurückzugeben.<br />
(5) Der Oberbürgermeister entscheidet nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />
über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die<br />
Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich<br />
fest.<br />
(6) Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine<br />
Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den<br />
letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.<br />
§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr<br />
(1) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben das Recht,<br />
den Gemeindewehrleiter und dessen Stellvertreter, die Ortswehrleiter<br />
und deren Stellvertreter sowie die zusätzlichen Mitglieder des Feuerwehrausschusses<br />
zu wählen.<br />
(2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1 SächsBRKG die Freistellung<br />
der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen,<br />
Einsatzübrungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken.<br />
(3) Der Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, der<br />
Jugendfeuerwehrwart und Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die<br />
regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten,<br />
erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der dafür festgelegten<br />
Beträge wird in einer gesonderten Satzung der Gemeinde<br />
bestimmt.<br />
(4) Angehörige der Feuerwehr werden anlässlich dienstlicher und persönlicher<br />
Jubiläen geehrt. Näheres wird in einer Dienstanweisung geregelt.<br />
(5) Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten auf schriftlichen Antrag<br />
die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes<br />
einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehen.<br />
Darüber hinaus erstattet die Gemeinde Sachschäden, die Angehörigen<br />
der Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes entstehen sowie vermögenswerte<br />
Versicherungsnachteile nach Maßgabe des § 63 Abs. 2<br />
SächsBRKG.<br />
(6) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die ihnen aus<br />
der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft<br />
zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet:<br />
- am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen<br />
der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,<br />
- sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzufinden,<br />
- den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen,<br />
- im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten<br />
zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr<br />
gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,<br />
- die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften<br />
für den Feuerwehrdienst zu beachten und<br />
- die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und<br />
Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen<br />
Zwecken zu benutzen.<br />
(7) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine Ortsabwesenheit<br />
von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder<br />
seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung<br />
rechtzeitig zu melden.<br />
(8) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm<br />
obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter<br />
- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,<br />
- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder<br />
- den Ausschluss im Einvernehmen beim Oberbürgermeister beantragen.<br />
Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu hören. Dem Angehörigen<br />
der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten<br />
Vorwürfen zu äußern.<br />
§ 6 Jugendfeuerwehr<br />
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche ab dem 8.<br />
Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen<br />
werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag<br />
muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten<br />
beigefügt sein.<br />
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen<br />
mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die Festlegungen<br />
des § 3 entsprechend.<br />
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied<br />
- in die aktive Abteilung aufgenommen wird,<br />
- aus der Jugendfeuerwehr austritt,<br />
- den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,<br />
- entlassen oder ausgeschlossen wird.<br />
Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach<br />
Abs. 1 schriftlich widerrufen. Ein Rechtsanspruch, in die aktive Abteilung<br />
aufgenommen zu werden, besteht nicht.<br />
(4) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr wählen den Jugendfeuerwehrwart<br />
für die Dauer von 5 Jahren gemäß § 14. Wiederwahl ist zulässig. Das<br />
Wahlergebnis ist dem Feuerwehrausschuss zur Bestätigung vorzulegen.<br />
Der Jugendfeuerwehrwart wird durch den Gemeindewehrleiter<br />
berufen.<br />
(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger der Feuerwehr und muss<br />
neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen<br />
im Umgang mit Jugendlichen verfügen.
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 14 19. Januar 2011<br />
(6) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr können einen Sprecher auf Zeit<br />
wählen. Wird kein Sprecher gefunden, wird dieser durch den Jugendwart<br />
im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr und<br />
dem Gemeindewehrleiter bestimmt.<br />
(7) Der Jugendwart vertritt die Jugendfeuerwehr nach außen.<br />
§ 7 Alters- und Ehrenabteilung<br />
(1) In die Alters- und Ehrenabteilungen können Angehörige der Gemeindefeuerwehr<br />
bei Überlassung der Dienstbekleidung übernommen<br />
werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr<br />
ausgeschieden sind. Ein Anspruch auf Neueinkleidung besteht nicht.<br />
(2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der<br />
aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung<br />
gestatten, wenn der Dienst in der Gemeindefeuerwehr für sie aus<br />
persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.<br />
(3) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Alters- und Ehrenabteilung<br />
besteht nicht.<br />
(4) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilungen wählen einen Leiter<br />
und einen Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren.<br />
(5) Die Alters- und Ehrenabteilungen in den Ortsfeuerwehren können<br />
einen Gesamtbeauftragten wählen, der die Interessen der Alters- und<br />
Ehrenmitglieder im Feuerwehrausschuss vertritt.<br />
(6) Feuerwehrangehörige aus Ortswehren ohne Alters- und Ehrenabteilung<br />
können sich für die Mitgliedschaft in einer bestehenden Altersund<br />
Ehrenabteilung einer anderen Ortsfeuerwehr entscheiden.<br />
§ 8 Ehrenmitglieder<br />
Der Oberbürgermeister kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses<br />
verdiente ehrenamtliche Angehörige der Gemeindefeuerwehr oder Personen,<br />
die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders<br />
verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen.<br />
§ 9 Organe der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:<br />
- der Feuerwehrausschuss<br />
- die Ortsfeuerwehrhauptversammlung (im weiteren Hauptversammlung<br />
genannt)<br />
- die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung<br />
§ 10 Hauptversammlung<br />
(1) Unter dem Vorsitz des Ortswehrleiters ist jährlich eine ordentliche<br />
Hauptversammlung in den Ortsfeuerwehren durchzuführen. Der<br />
Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Ortsfeuerwehr,<br />
soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere<br />
Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />
In der Hauptversammlung hat der Ortswehrleiter einen Bericht<br />
über die Tätigkeit der Ortsfeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben.<br />
In der Hauptversammlung werden die Ortswehrleitung und die weiteren<br />
Mitglieder des Feuerwehrausschusses für die Dauer von fünf<br />
Jahren gewählt.<br />
Zur Hauptversammlung der Ortsfeuerwehr ist die Gemeindewehrleitung<br />
einzuladen.<br />
(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Ortswehrleiter einzuberufen.<br />
Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines<br />
Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven<br />
Angehörigen der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe<br />
gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung<br />
sind den Angehörigen der Feuerwehr, dem Oberbürgermeister und<br />
dem Gemeindewehrleiter mindestens 14 Tage vor der Versammlung<br />
bekannt zu geben.<br />
(3) Die Ortsfeuerwehr Kockisch führt ihre Hauptversammlung gemeinsam<br />
mit der Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong> durch.<br />
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte<br />
ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb<br />
eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig<br />
von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.<br />
Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.<br />
(5) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die<br />
dem Oberbürgermeister und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen ist.<br />
Der Niederschrift ist eine Teilnahmeliste und der Rechenschaftsbericht<br />
beizufügen.<br />
§ 11 Feuerwehrausschuss<br />
(1) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Gemeinde- und<br />
Ortswehrleitungen und des Oberbürgermeisters. Er behandelt Fragen<br />
der Finanzplanung der Gemeinde für die Feuerwehr sowie der Dienstund<br />
Einsatzplanung.<br />
(2) Dem Feuerwehrausschuss gehören an, der Gemeindewehrleiter als<br />
Vorsitzender, sein Stellvertreter, die Ortswehrleiter und der Jugendfeuerwehrwart.<br />
(3) In den Hauptversammlungen können weitere Mitglieder der Ortsfeuerwehren<br />
in den Feuerwehrausschuss gewählt werden. Ihre Anzahl ist<br />
nach folgendem Schlüssel entsprechend der zahlenmäßigen Stärke<br />
der Ortsfeuerwehren festzulegen:<br />
bis 30 aktive Kameraden 1 zusätzliches Mitglied<br />
ab 31 Kameraden 2 zusätzliche Mitglieder<br />
Der Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz, der stellv.<br />
Gemeindewehrleiter, der Schriftführer und die hauptamtlichen Gerätewarte<br />
der Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong> nehmen, sofern sie nicht Funktionsträger<br />
nach Absatz (1) und (2) sind, ohne Stimmberechtigung von<br />
Amts wegen an den Beratungen des Feuerwehrausschusses teil. Bei<br />
Bedarf können der Vertreter der Alters- und Ehrenabteilungen sowie<br />
weitere Gäste geladen werden.<br />
(4) Der Feuerwehrausschuss soll mindestens viermal jährlich tagen. Die<br />
Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen<br />
Tagesordnung einzuberufen. Der Feuerwehrausschuss muss<br />
einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder<br />
bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der<br />
Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte<br />
seiner Mitglieder anwesend sind.<br />
(5) Der Oberbürgermeister und der zuständige Fachbereichsleiter sind zu<br />
den Beratungen des Feuerwehrausschusses einzuladen.<br />
(6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />
(7) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über<br />
die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.<br />
§ 12 Wehrleitung<br />
(1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und sein<br />
Stellvertreter an.<br />
(2) Die Gemeindewehrleitung wird durch die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr<br />
in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine<br />
Wiederwahl ist zulässig.<br />
(3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv angehört,<br />
über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse<br />
und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen<br />
Voraussetzungen verfügt.<br />
(4) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wahl<br />
und nach Zustimmung des Stadtrats vom Oberbürgermeister bestellt.<br />
(5) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach<br />
Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen<br />
Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen.<br />
Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Oberbürgermeister<br />
geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Gemeindefeuerwehr<br />
beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden<br />
der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Oberbürgermeister<br />
bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen<br />
mit Zustimmung des Stadtrates als Gemeindewehrleiter<br />
oder Stellvertreter ein.<br />
(6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr<br />
verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen<br />
Aufgaben aus. Er hat insbesondere auf die ständige Verbesserung<br />
des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr<br />
entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,<br />
- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und<br />
Einsätzen zu regeln, die Dienste so zu organisieren, dass jeder<br />
aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden<br />
Ausbildung teilnehmen kann,<br />
- dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt<br />
und dem Feuerwehrausschuss vorgelegt werden,<br />
- die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und der Gerätewarte zu<br />
kontrollieren,<br />
- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung<br />
der Feuerwehr hinzuwirken,<br />
- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der<br />
einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,<br />
- bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die<br />
Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes<br />
sicherzustellen und<br />
- Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend,<br />
dem Bürgermeister mitzuteilen.<br />
(7) Der Oberbürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben<br />
des Brandschutzes übertragen.<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
K
C<br />
M<br />
Y<br />
K<br />
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 15 19. Januar 2011<br />
(8) Der Gemeindewehrleiter soll den Oberbürgermeister und den Stadtrat<br />
in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten<br />
beraten. Er ist zu den Beratungen in der Gemeinde zu Angelegenheiten<br />
der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören.<br />
(9) Der stellvertretende Gemeindewehrleiter hat den Gemeindewehrleiter<br />
bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit<br />
mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.<br />
(10) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter können bei groben<br />
Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3<br />
geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach<br />
Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.<br />
(11) Für die Ortswehrleiter gelten die Absätze 1 bis 10 entsprechend. Sie<br />
führen die Ortsfeuerwehr nach Weisung des Gemeindewehrleiters.<br />
§ 13 Unterführer, Gerätewarte<br />
(1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur Angehörige der<br />
Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische<br />
Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche<br />
Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere<br />
durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen<br />
der Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden.<br />
(2) Die Zug- und Gruppenführer werden auf Vorschlag des Ortswehrleiters<br />
im Einvernehmen mit dem Feuerwehrausschuss vom Gemeindewehrleiter<br />
auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Gemeindewehrleiter<br />
kann im Einvernehmen mit dem Feuerwehrausschuss die Bestellung<br />
widerrufen. Die Zug- und Gruppenführer haben ihre Aufgaben nach<br />
Ablauf der Amtszeit bis zum Bestellung eines Nachfolgers weiter zu<br />
erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig.<br />
(3) Die Zug- und Gruppenführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen<br />
ihrer Vorgesetzten aus.<br />
(4) Zugführer sind für den Ausbildungsstand und Einsatzbereitschaft des<br />
Zuges mitverantwortlich. Ihnen obliegt mit Unterstützung der Gruppenführer<br />
die Aus- und Weiterbildung zum Feuerwehrdienst. Sie unterstützen<br />
den Ortswehrleiter/Einsatzleiter beim Einsatz bzw. leiten diesen bei<br />
dessen Abwesenheit.<br />
(5) In der Gemeindefeuerwehr <strong>Mittweida</strong> sind Gerätewarte hauptamtlich<br />
beschäftigt. Sie haben die Ausrüstung und Einrichtungen der Feuerwehr<br />
zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten<br />
Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte<br />
Mängel sind unverzüglich dem zuständigen Wehrleiter zu melden.<br />
Die hauptamtlichen Gerätewarte werden durch beauftragte Maschinisten<br />
in den Ortsfeuerwehren unterstützt.<br />
§ 14 Wahlen<br />
(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind<br />
mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag,<br />
den Angehörigen der Gemeinde- bzw. Ortsfeuerwehr bekannt zu<br />
machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu<br />
wählen sind.<br />
(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Bei der Wahl der Gemeindewehrleitung<br />
ist Briefwahl zulässig.<br />
Steht in der Ortsfeuerwehr nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung<br />
der Ortsfeuerwehrhauptversammlung die Wahl offen erfolgen.<br />
Wahlen sind vom Oberbürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem<br />
von ihm benannten Beauftragten zu leiten.<br />
(3) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden<br />
Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang<br />
die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden<br />
Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache<br />
Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
(4) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Feuerwehrausschusses gemäß §<br />
11 Abs. 3 ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen.<br />
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder<br />
zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen<br />
der Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
(5) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.<br />
(6) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der<br />
Wahl durch den Wahlleiter dem Oberbürgermeister zur Vorlage an den<br />
Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis nicht<br />
zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.<br />
(7) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeinde-/Ortswehrleiters<br />
oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Stadtrat<br />
dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Feuerwehrausschuss<br />
dem Oberbürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr<br />
vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage<br />
kommen. Der Oberbürgermeister setzt dann nach § 12 Abs. 5 die<br />
Wehrleitung ein.<br />
§ 15 Schriftführer<br />
(1) Der Schriftführer wird vom Feuerwehrausschuss für die Dauer von fünf<br />
Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.<br />
(2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Feuerwehrausschusses<br />
und über Hauptversammlungen zu fertigen. Darüber<br />
hinaus soll der Schriftführer für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindefeuerwehr<br />
verantwortlich sein.<br />
§ 16 Inkrafttreten<br />
(1) Die Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mittweida</strong> tritt am Tag nach ihrer<br />
Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung der<br />
Stadt <strong>Mittweida</strong> vom 27.02.2009 außer Kraft.<br />
(2) Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO):<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />
oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit<br />
widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der<br />
Gemeinde oder Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine der Verletzungen nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
gez. Damm <strong>Mittweida</strong>, den 17.12.2010<br />
Oberbürgermeister<br />
gez. Damm <strong>Mittweida</strong>, am 12.01.11<br />
Oberbürgermeister<br />
Sondernutzungserlaubnis für Werbeaufsteller,<br />
Werbeständer, Straßengastronomie u.ä.<br />
Gewerbetreibende, die öffentliche Flächen in <strong>Mittweida</strong> für o.g. Sondernutzungen<br />
in Anspruch nehmen möchten, müssen dafür gem. Straßensondernutzungssatzung<br />
der Stadt <strong>Mittweida</strong> § 4 Abs. 1 eine Erlaubnis beantragen.<br />
Dieser Antrag ist schriftlich oder online spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten<br />
Ausübung der Sondernutzung mit Angabe von Ort, Art, Umfang<br />
und Dauer der Sondernutzung bei der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong> zu stellen.<br />
Kontakt: Fachbereich Bau und Ordnung, Frau Zschockelt, Telefon: 0 37<br />
27 - 96 73 01, Fax: 0 37 27 - 96 71 84, e-Mail: ulrike.zschockelt@mittweida.de.<br />
In der genannten Satzung ist im § 10 der Hinweis aufgeführt, dass derjenige,<br />
der entgegen gesetzlicher Vorschriften eine Straße ohne Erlaubnis mit<br />
einer Sondernutzung in Anspruch nimmt, ordnungswidrig handelt. Dieses<br />
Verhalten kann mit einer Geldbuße bis 500,00 Euro geahndet werden.<br />
Hinweis für online-Antrag:<br />
www.mittweida.de > Service - Formulare > Antrag auf Erteilung einer<br />
Sondernutzungserlaubnis gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO<br />
Hinweis für Auffinden der Satzung:<br />
www.mittweida.de > Große Kreisstadt > Satzungen > Ortssatzungen<br />
<strong>Mittweida</strong> im Internet:<br />
www.mittweida.de
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 16 19. Januar 2011<br />
Hinweise<br />
zur Abfallentsorgung im Landkreis Mittelsachsen<br />
Viele Straßen sind für die Entsorgungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar.<br />
Auch wenn kein neuer Schnee dazukommt, sind durch Schneeberge und<br />
parkende Autos oft nur noch enge Gassen oder Fahrspuren frei. Diese<br />
reichen für die Entsorgungsfahrzeuge mit bis zu 26 Tonnen Last und 2,80 m<br />
Breite nicht aus. Uns erreichen verwunderte Anrufer, weil Abfälle trotz<br />
geräumter Straßen nicht abgeholt werden. Grund ist: der Entsorger kommt<br />
oftmals nicht bis an den Ort heran. Auch Schneeberge in Kurven und an<br />
Kreuzungen verhindern ein Hineinfahren in Straßen.<br />
Die zuständigen Entsorgungsunternehmen fahren momentan die Touren in<br />
den mit Müllsammelfahrzeugen befahrbaren Straßen planmäßig nach<br />
2011er Tourenplan.<br />
Wir empfehlen die Abfallbehälter zur nächsten Hauptstraße vorzuräumen.<br />
Diese sind oft vom Winterdienst besser geräumt und die schweren Entsorgungsfahrzeuge<br />
können diese sicherer befahren als Nebenstraßen. Die<br />
Entleerungstermine der nächsten Hauptstraße entnehmen Sie bitte dem<br />
Abfallkalender oder der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de.<br />
Wenn Abfallbehälter zu Hauptstraßen vorgeräumt werden, sollten diese<br />
(insbesondere Restabfallbehälter) unbedingt gekennzeichnet sein, damit<br />
Verwechslungen vermieden werden. Alle Entsorger sind bemüht, die<br />
Entsorgung so gut es geht aufrecht zu erhalten. Sie sind in mehreren<br />
Schichten mit zusätzlichen Fahrzeugen und mit zusätzlichen Mitarbeitern<br />
auf den Fahrzeugen zum Herbeiholen der Behälter unterwegs. Teilweise<br />
sind auch LKW´s und kleinere Fahrzeuge im Einsatz. Trotzdem dauern die<br />
Touren im Schnitt vier Stunden länger als unter normalen Bedingungen. Die<br />
vollen Entsorgungsfahrzeuge müssen ihre Ladung in Chemnitz bzw.<br />
Hohenlauft entleeren - auch diese Fahrt dauert wesentlich länger. Deshalb<br />
können ausgefallene Touren nicht nachgeholt werden. Die Auslieferung der<br />
Gelben Tonnen in den Entsorgungsgebieten Döbeln und Freiberg wird<br />
Mitte Januar - sofern das Wetter es zulässt - fortgesetzt.<br />
Es können auch weiterhin Gelbe oder andere durchsichtige Säcke genutzt<br />
werden. Sollten an den bekannten Ausgabestellen keine Gelben Säcke<br />
mehr vorhanden sein, liefert die Firma Becker Umweltdienste GmbH umgehend<br />
nach: kostenlose Rufnummer 0800 3304516.<br />
Die meisten Glascontainer sind eingeschneit oder durch Schneeberäumung<br />
auf den Straßen zugeschoben. Eine Glasentsorgung kann derzeit nur<br />
eingeschränkt stattfinden.<br />
Wir bitten Sie um Verständnis und hoffen auf Ihre Mithilfe.<br />
Dafür bedanken wir uns.<br />
EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH<br />
Einsatztermine des Freizeitmobils<br />
"Freizeit-Franz" im Februar 2011<br />
<strong>Mittweida</strong>, B.-Schmidt-Schule<br />
01.02.2011, 14:00 - 18:00 Uhr<br />
OT Frankenau, Feuerwehrgerätehaus<br />
09.02.2011, 14:00 - 18:00 Uhr<br />
OT Tanneberg, Feuerwehrgerätehaus<br />
15.02.2011, 14:00 - 18:00 Uhr<br />
<strong>Mittweida</strong>, Marktplatz<br />
16.02.2011, 14:00 - 18:00 Uhr<br />
OT Ringethal, Kindergarten<br />
22.02.2011, 14:00 - 18:00 Uhr<br />
Änderungen vorbehalten!<br />
Sonstiges<br />
Kirchennachrichten<br />
Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde <strong>Mittweida</strong><br />
Hainichener Straße 14<br />
www.kirchgemeinde-mittweida.de<br />
Dienstag 18.01. 15:30 Uhr KINA Ringethal<br />
18:30 Uhr Orgelverein<br />
Mittwoch 19.01. 16:00 Uhr Kirchenmäuse Ringethal<br />
Donnerstag 20.01. 09:30 Uhr Andacht Kurzzeitpflege<br />
Am Schwanenteich<br />
10:00 Uhr Bibelstunde DRK-Heim<br />
14:00 Uhr Gemeindenachmittag in Ringethal<br />
14:30 Uhr Missionskreis<br />
14:30 Uhr Kirchenreinigung <strong>Mittweida</strong><br />
19:00 Uhr Arbeitskreis Gemeinde<br />
19:30 Uhr Kirchenvorstand Ringethal<br />
Sonntag 23.01. 08:30 Uhr Gottesdienst Ringethal<br />
10:00 Uhr Gottesdienst <strong>Mittweida</strong><br />
Dienstag 25.01. 19:00 Uhr Bibelstunde<br />
Sonntag 30.01. 10:00 Uhr Gottesdienst in <strong>Mittweida</strong><br />
14:30 Uhr Gottesdienst in Ringethal<br />
anschl. Kirchgemeindeversammlung<br />
Dienstag 01.02. 9:00 Uhr Besuchsdienst<br />
14:00 Uhr Frauendienst Lauenhain Schöne<br />
Sonntag 06.02. 08:30 Uhr Gottesdienst Ringethal<br />
10:00 Uhr Gottesdienst <strong>Mittweida</strong><br />
anschl. Kirchgemeindeversammlung<br />
Röm.-Kath. Pfarramt St. Laurentius<br />
Damaschkestraße 1<br />
laurentius.mittweida@arcor.de<br />
22.01. Heilige Messe 15.30 Uhr in Geringswalde<br />
23.01. Heilige Messe 10.00 Uhr<br />
25.01. Heilige Messe 8.30 Uhr und Rentnervormittag<br />
Bibelkreis 19.00 Uhr in Hainichen<br />
30.01. Heilige Messe 10.00 Uhr<br />
01.02. Heilige Messe 18.30 Uhr und Pfarrgemeinderatssitzung<br />
in Hainichen<br />
02.02. Mariä Lichtmess, Heilige Messe 18.00 Uhr<br />
06.02. Heilige Messe 10.00 Uhr<br />
Landeskirchliche Gemeinschaft <strong>Mittweida</strong>-Lutherhaus<br />
Lauenhainer Straße 3a/Auensteig 5<br />
Web-Adresse: www.lutherhaus.org<br />
Mittwoch, 19.01. 19.30 Uhr Frauenbibelkreis<br />
Sonnabend, 22.01. 14.00 Uhr Januarrüste im Gemeinschaftshaus<br />
in Chemnitz<br />
Sonntag, 23.01. 17.00 Uhr Evangeliumsverkündigung<br />
mit Kinderstunde<br />
Dienstag, 25.01. 19.00 Uhr EC-Jugendkreis<br />
Sonntag, 30.01. 19.30 Uhr Missionsabend mit Prediger Pilz<br />
Dienstag, 01.02. 19.00 Uhr EC-Jugendkreis<br />
Mittwoch, 02.02. 19.30 Uhr Bibelgespräch<br />
Sonntag, 06.02. 17.00 Uhr Evangeliumsverkündigung<br />
mit Kinderstunde<br />
Dienstag, 08.02. 19.00 Uhr EC-Jugendkreis<br />
Mittwoch, 09.02. 19.30 Uhr Bibelgespräch<br />
Sonntag, 13.02. 17.00 Uhr Evangeliumsverkündigung<br />
mit Kinderstunde<br />
Adventgemeinde <strong>Mittweida</strong><br />
Freiberger Str. 15, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
Tel: 03727-613570<br />
Pastor: Thomas Groß (für alle Anfragen)<br />
Gottesdienst: Samstag, 09.30 Uhr, 10.30 Predigt<br />
Jugendstunde: alle 3 Wochen samstags (nach Absprache)<br />
Pfadfindertreff: alle 2 Wochen sonntags, 09.30 Uhr<br />
Seniorentreff: jeden zweiten Dienstag im Monat, 14.30 Uhr<br />
Kinderstunde: jeden Mittwoch, 16 Uhr<br />
Gebetskreis: jeden zweiten Sonntag, 19 - 20 Uhr<br />
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C<br />
M<br />
Y<br />
K<br />
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 17 19. Januar 2011<br />
Evangelische Freikirche <strong>Mittweida</strong><br />
Tzschirnerplatz 9a<br />
Web-Adresse: www.efg-mittweida.de<br />
Sonntag<br />
23. und 30. Januar, 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde<br />
6. Februar<br />
Montag/Dienstag/Mittwoch/Donnerstag<br />
Bibelgespräch in Kleingruppen<br />
8. Februar 19.30 Uhr Gemeinde-Bibelabend<br />
CVJM-Jugendkeller CROSSROADS<br />
Mittwoch/Donnerstag 15-19 Uhr,<br />
Freitag/Sonnabend 17-22 Uhr,<br />
jeden Dienstag 16.00 Uhr Jungschar für alle Kinder ab 10 Jahren<br />
Seniorennachmittag<br />
17. Januar 15.00 Uhr<br />
Frauen im Gespräch<br />
26. Januar 09.00 Uhr<br />
Teenie-Kreis<br />
jeden Montag 15.45 Uhr<br />
Evangelische und Katholische Studentengemeinde<br />
Kirchplatz 3 (gegenüber der Stadtkirche)<br />
Thomas Alberti, Tel.-Nr.: 03724-3357<br />
Web-Adresse: www.htwm@de/msg<br />
e-mail: msg@htwm.de<br />
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage<br />
Gemeindezentrum <strong>Mittweida</strong><br />
Thomas-Mann-Straße 2 a<br />
e-mail: mittweida@pfahldresden.de<br />
Tel.: 03727/92550<br />
Veranstaltungen:<br />
Sonntag 09.00 Uhr Priesterschaftsversammlung und<br />
Frauenhilfsvereinigung<br />
10.00 Uhr Sonntagsschule<br />
10.50 Uhr Abendmahls- und Predigtgottesdienst<br />
Jehovas Zeugen <strong>Mittweida</strong><br />
Altmittweida, Dorfstraße 67<br />
e-mail: Jehovas-Zeugen-<strong>Mittweida</strong>@gmx.de<br />
Wir laden Sie zu jeweils 30-minütigen Vorträgen, sonntags 09.30 Uhr, in<br />
unseren Königreichssaal Dorfstraße 67 in Altmittweida ein:<br />
23.1. Eingriffe Gottes - woran wirklich zu erkennen?<br />
30.1. Wo finden wir uns in schwierigen Zeiten Hilfe?<br />
06.2. Warum nahm Jesu Leid und Tod auf sich?<br />
13.2. Was wird durch die Heilung der Nationen erreicht?<br />
Friedhofsverwaltung <strong>Mittweida</strong><br />
Chemnitzer Straße 45a<br />
09648 <strong>Mittweida</strong><br />
Tel. 999923, Fax 999924<br />
Mo u. Fr 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Di 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Mi ./.<br />
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr<br />
Standesamt<br />
Im November 2010 heiratete in <strong>Mittweida</strong> folgendes<br />
Paar; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung<br />
liegt vor.<br />
Annett Schröder und Bernd Schmidt<br />
Auensteig 46 c, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
Standesamt - Geburten<br />
16.11.2010 Jakob Vennedey, männlich<br />
Ina Vennedey geb. Pumpol und Robert Vennedey,<br />
Weitzelstr. 2, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
03.12.2010 Paulina Fiedler, weiblich<br />
Birgit Claudia Fiedler geb. Faustmann und Sören Fiedler,<br />
Am Schweizerwald 5, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
17.12.2010 Tenya Aponi Sylvi Zingel, weiblich<br />
Sylvi Steiner und Gary Zingel, Steinweg 85, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
20.12.2010 Finn Leon Steffen Nicolai, männlich<br />
Carolin Krinke und Alexander Nicolai, Heinrich-Heine-Str. 54,<br />
09648 <strong>Mittweida</strong><br />
22.12.2010 Eda Nila Elmas, weiblich<br />
Lütfiye Elmas geb. Demirkapi und Ahmet Elmas,<br />
Tzschirnerstr. 9, 09648, <strong>Mittweida</strong><br />
22.12.2010 Jamie Luca Fimmel, männlich<br />
Denise Fimmel, Burgstädter Str. 25, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
29.12.2010 Jeremy Willy Brand, männlich<br />
Renate Sandy Brand, Oststr. 81, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
01.01.2011 James Andrä, männlich<br />
Saskia Prauser und Uwe Krystian Andrä, Südstr. 13,<br />
09648 <strong>Mittweida</strong><br />
02.01.2011 Paul Schubert, männlich<br />
Michaela Schubert geb. Adler und René Schubert, Südstr. 12,<br />
09648 <strong>Mittweida</strong><br />
Bereitschaftsdienste<br />
Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
Der Allgemeinärztliche Bereitschaftsdienst im Raum <strong>Mittweida</strong> ist unter<br />
der Telefonnummer: 03727-19292 erreichbar.<br />
Einsatzzeiten:<br />
Einsatzzeiten:<br />
Montag, Dienstag, Donnerstag, 10.00 bis 7.00 Uhr<br />
Mittwoch, Freitag, 14.00 bis 7.00 Uhr<br />
Samstag, Sonntag 07.00 bis 7.00 Uhr<br />
Wochenenddienste Zahnärzte<br />
22.01. - 23.01. Dr. R. Voigt, Lauenhainer Str. 57, <strong>Mittweida</strong>, Tel.: 3465<br />
29.01. - 30.01. ZÄ C. Böhm, Hauptstr. 20a, Rossau/OT Weinsdorf,<br />
Tel.: 91808<br />
05.02. - 06.02. DST B. Heilmann, Poststr. 21, <strong>Mittweida</strong>, Tel.: 979444<br />
Der Notdienst findet in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr statt.<br />
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst im Bereich der<br />
Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis <strong>Mittweida</strong><br />
Der Tierärztlicher Bereitschaftsdienst im Bereich <strong>Mittweida</strong> ist täglich<br />
unter der Tel.-Nr. 03727/94260 zu erreichen.<br />
Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten erfolgt eine automatische Weiterleitung<br />
an den diensthabenden Tierarzt.<br />
<strong>Mittweida</strong> im Internet:<br />
www.mittweida.de
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 18 19. Januar 2011<br />
Apotheken-Notdienste<br />
Di 18.01.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt<br />
16; 037206/2222<br />
Mi 19.01.11 Hainichen Luther-Apotheke; 09661 Hainichen;<br />
Lutherplatz 4; 037207/652 444<br />
Do 20.01.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg;<br />
Baderberg 2; 037206/3306<br />
Fr 21.01.11 <strong>Mittweida</strong> Sonnen-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />
Schumannstr. 5; 03727/64 98 67<br />
Sa 22.01.11 Hainichen Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen;<br />
Bahnhofsplatz 4; 037207/6 88 10<br />
So 23.01.11 <strong>Mittweida</strong> Stadt- u. Löwen-Apotheke; 09648<br />
<strong>Mittweida</strong>; Markt 24; 03727/2374 zusätzlich<br />
Leo-Apotheke; 09669 Frankenberg; Max-<br />
Kästner-Str. 32; 037206/88 71 83 und<br />
Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen;<br />
Bahnhofsplatz 4; 037207/6 88 10<br />
Mo 24.01.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg;<br />
Baderberg 2; 037206/3306<br />
Di 25.01.11 <strong>Mittweida</strong> Hirsch-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />
Rochlitzer Str. 51; 03727/9 45 10<br />
Mi 26.01.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt<br />
16; 037206/2222<br />
Do 27.01.11 <strong>Mittweida</strong> Merkur-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />
Lauenhainer Str. 57; 03727/9 29 58<br />
Fr 28.01.11 Hainichen Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen;<br />
Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00<br />
Sa 29.01.11 <strong>Mittweida</strong> Ratsapotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>; Rochlitzer<br />
Str. 4; 03727/61 20 35<br />
So 30.01.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt<br />
16; 037206/2222 zusätzlich Merkur-<br />
Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>; Lauenhainer<br />
Str. 57; 03727/9 29 58 und Luther-<br />
Apotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4;<br />
037207/652 444<br />
Mo 31.01.11 Hainichen Luther-Apotheke; 09661 Hainichen;<br />
Lutherplatz 4; 037207/652 444<br />
Di 01.02.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg;<br />
Baderberg 2; 037206/3306<br />
Mi 02.02.11 <strong>Mittweida</strong> Sonnen-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />
Schumannstr. 5; 03727/64 98 67<br />
Do 03.02.11 Hainichen Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen;<br />
Bahnhofsplatz 4; 037207/6 88 10<br />
Fr 04.02.11 <strong>Mittweida</strong> Stadt- u. Löwen-Apotheke; 09648<br />
<strong>Mittweida</strong>; Markt 24; 03727/2374<br />
Sa 05.02.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg;<br />
Baderberg 2; 037206/3306<br />
So 06.02.11 <strong>Mittweida</strong> Hirsch-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />
Rochlitzer Str. 51;<br />
03727/9 45 10 zusätzlich Sonnen-<br />
Apotheke; 09669 Frankenberg;<br />
Gutenbergstr. 70; 037206/47 0 51 und<br />
Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen;<br />
Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00<br />
Mo 07.02.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt<br />
16; 037206/2222<br />
Di 08.02.11 <strong>Mittweida</strong> Merkur-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />
Lauenhainer Str. 57; 03727/9 29 58<br />
Mi 09.02.11 Hainichen Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen;<br />
Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00<br />
Notdienst für Hainichen, Frankenberg und <strong>Mittweida</strong> Mo. bis Fr. von 18.00<br />
bis 08.00 Uhr des folgenden Tages und Samstag von 12.00 bis 08.00 Uhr<br />
des folgenden Sonntags sowie Sonntag von 08.00 bis 08.00 Uhr des folgenden<br />
Montags.<br />
Sonn- und Feiertagsdienst in <strong>Mittweida</strong> von 10.00 bis 12.00 Uhr, in Frankenberg<br />
von 10.00 bis 12.00 Uhr und in Hainichen von 10.30 bis 11.30 Uhr.<br />
Adressen und Telefonnummer s. Hauptdienst.<br />
Notrufnummern<br />
Rettungsdienst/Erste Hilfe/Feuerwehr: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />
Rettungsleitstelle Freiberg: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731/19222<br />
FFW-Gerätehaus: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-997274<br />
Polizei: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110<br />
Polizeirevier <strong>Mittweida</strong>: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-9800<br />
Ärztebereitschaft: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-19292<br />
Kreiskrankenhaus: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-990<br />
Stromstörungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0800235070<br />
Gasstörungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0371-451444<br />
Wasser/Abwasserstörungsdienst: . . . . . . . . . . . . . . 0151-12644995<br />
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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 19 19. Januar 2011<br />
Standesamt - Sterbefälle<br />
In der Zeit vom 02.12.2010 bis 04.01.2011 wurden vom Standesamt <strong>Mittweida</strong><br />
die Sterbefälle folgender Personen beurkundet; die schriftlichen Einwilligungen<br />
zur Veröffentlichung liegen vor.<br />
19.11.2010 Ehrhard Kluge<br />
Lauenhainer Str. 104, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
08.12.2010 Manfred Westermeyer<br />
Goethestr. 30, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
13.12.2010 Heinz Willi Gerhard Scholz<br />
Lauenhainer Str. 29, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
16.12.2010 Wilfried Wende<br />
Dreiwerdener Weg 30, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
25.12.2010 Margot Rosa Schulze geb. Wenzel<br />
Lauenhainer Str. 34, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
26.12.2010 Rudolf Hellmut Wolff<br />
Burgstädter Str. 75 b, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
25.12.2010 Max Herbert Schröder<br />
Rosa-Luxemburg-Str. 12, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
28.12.2010 Auguste Johanna Vogel geb. Schmieder<br />
Lauenhainer Str. 55, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
31.12.2010 Fritz Walter Müller<br />
Brühl 3, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
31.12.2010 Gertrud Ursula Kalkbrenner geb. Hanns<br />
------------<br />
04.01.2011 Ilse Elfriede Graß geb. Gündel<br />
Steinweg 59, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
03.01.2011 Otto Heinz Werner<br />
Gartenstr. 29, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />
06.01.2011 Dorothea Erna Wilhelmine Lojda geb. Wraase<br />
Gerhart-Hauptmann-Str. 42, 09648 <strong>Mittweida</strong>, OT Lauenhain<br />
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AMIRA TREUHANDGESELLSCHAFT CHEMNITZ MBH<br />
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT<br />
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Tel.: 03727/9464-0, Fax: 03727/9464-17<br />
Tätigkeitsschwerpunkte:<br />
• Existenzgründungs- und Existenzsicherungsberatung<br />
• Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten<br />
• laufende Buchführung/Lohnrechnung<br />
• Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen<br />
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Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Sachsen e. V.<br />
Büro: Hauptstr. 91, OT Markersdorf, 09236 Claußnitz, Tel./Fax (037202) 2355<br />
Bürozeiten: dienstags 15.00–18.00 Uhr und donnerstags 9.00–11.00 Uhr<br />
E-Mail: post@hausverwaltung-wandel.de • Internet: www.hausverwaltung-wandel.de<br />
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• 5-Zi.-Whg. in Tauscha, Hofstr. 8, 93,36 qm, 400,00 € KM +150,00 € NK<br />
• 2-Zi.-Whg. in Tauscha, Hofstr. 10, 45 qm, 200,00 € KM +100,00 € NK<br />
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Neuer Kursbeginn<br />
Rückenschule<br />
Mittwoch, 26.01.2011 • 18.30 – 19.30 Uhr<br />
Turnhalle Turnerstraße in <strong>Mittweida</strong><br />
Anmeldung: Silke Renner<br />
Tel. 037207/99 1 99<br />
Eine anteilige Kostenerstattung durch die<br />
Krankenkassen ist bei diesem Kurs möglich.<br />
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Montag: Mix am Montag 18.15–19.15 Uhr<br />
Mittwoch: Kinder-Yoga 17.00–18.00 Uhr<br />
Pilates und Yoga-Mix 18.15–19.15 Uhr<br />
Power Yoga 19.30–20.30 Uhr<br />
Donnerstag: Mix für alle<br />
Junggebliebene ab 60 10.15–11.15 Uhr<br />
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Freitag: Pilates für Einsteiger 09.00–10.00 Uhr<br />
Yoga für Einsteiger 10.15–11.15 Uhr<br />
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• Kurse für Patienten mit Knie- und Hüft-TEP<br />
• Kurse für Krebspatienten<br />
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Bahnhofstr.33 09306 Rochlitz Tel: 03737 / 78 60 36
<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 20 19. Januar 2011<br />
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Schwerpunktthema: Schmerzen und Entzündungen<br />
Referent: Heilpraktiker Frank Anton<br />
Ort: Berufliches Schulzentrum <strong>Mittweida</strong>, Poststr. 13<br />
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• Kleinbusse 8–19 Personen<br />
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Tagesfahrten: – Einstiegsorte nach Absprache! –<br />
29.01.11 Grüne Woche in Berlin (ohne Eintritt) 28,00 €<br />
05.02.11 Türckische Cammer im Residenzschloss in Dresden (inkl. Eintritt, Führung, Mittagessen) 54,00 €<br />
19.02.11 Eisrevue – Holiday on Ice in Dresden „Tropicana“ (Beginn: 16.30 Uhr) 71,90 €<br />
22.02.11 „Oma zahlt alles“ im Fresstheater Chemnitz (19.30 Uhr, inkl. Abendessen) – Restkarten! 62,00 €<br />
09.03.11 Baudennachmittag in der Rennsteigbaude in Thüringen (inkl. Mittag, Kaffee, Programm) 54,00 €<br />
23.03.11 James Last „Musik ist meine Welt“ in Leipzig ca. 100,00 €<br />
25.03.11 „Schneeweißchen und Rosenrot“ Überraschungsfahrt zu einem kleinen Schloss<br />
mit vielen Frühlingsblüten (inkl. Mittag, Kaffee, Eintritt) 48,00 €<br />
15.04.11 Staatsoperette Dresden „My Fair Lady“ (Beginn: 19.30 Uhr) 47,00 €<br />
21.04.11 Ostern in Thüringen – Oberhof (inkl. Führung, Mittagessen, Kaffeetrinken und Programm) 56,00 €<br />
01.05.11 Dampferparade in Dresden (inkl. Schifffahrt, Mittagessen an Bord) ca. 67,00 €<br />
Mehrtagesfahrten: Preise pro Person im DZ<br />
02.04.–05.04.11 Saison-Auftakt-Fahrt – Husum – Insel Sylt – Hallig-Rundfahrt (3 Ü/HP) ab 335,00 €<br />
29.04.–30.04.11 Klabautermann - Schiffsreise in Deutschland „von der Elbe an den Wannsee“ 220,00 €<br />
1 Ü/HP im 4*-Hotel in Brandenburg, inkl. märkischer Liederabend<br />
24.05.–28.05.11 Schweiz – Engelberg / Schifffahrt Vierwaldstätter See / mit der ältesten Zahnradbahn<br />
auf Rigi-Kulm / Küssnacht / Hohle Gasse - Jungfraujoch, Schilthorn – Bern ab 598,00 €<br />
03.07.–08.07.11 Lüneburger Heide (5 Ü/HP – Eurostrand Fintel), Braunschweig, Buxtehude,<br />
Bremerhaven (Klimahaus und Lloyd Werft), Ginseng-Farm und Blaubeerplantage,<br />
Celle (Stadtführg., Orchideenzentrum), Heidegarten–Schneverdingen u.v.a. ab 525,00 €<br />
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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 21 19. Januar 2011<br />
<strong>Mittweida</strong> im Internet:<br />
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Sonstiges<br />
Internationaler Austauschdienst<br />
Auf zur Insel: Junge Sachsen fahren zu den Angelsachsen<br />
Jungen und Mädchen aus Sachsen haben die Möglichkeit, im nächsten<br />
Jahr ihre Schulferien in Englang zu verbringen: in den Osterferien 2 Wochen<br />
lang oder in den Sommerferien 3 Wochen lang. Ziel der beiden Schülerfahrten<br />
des Internationalen Austauschdienstes ist die Grafschaft Kent an der<br />
südost-englischen Küste. Jeder Teilnehmer erhält eine Gastfamilie, in der<br />
man während des Aufenthalts wie ein eigenes Kind der Familie lebt, und<br />
durch die man einen Einblick in die britische Lebensweise erhalten wird. Ein<br />
täglicher Sprachunterricht in einem englischen College soll dazu beitragen,<br />
die vorhandenen Englischkenntnisse zu erweitern.<br />
Um das Land kennenzulernen, finden viele Ausflugsfahrten statt, selbstverständlich<br />
auch nach London. Ein tolles Freizeitprogramm rundet den<br />
Aufenthalt ab.<br />
Teilnehmen können Jungen und Mädchen, die mindestens 11 und<br />
höchsten 18 Jahre alt sind; 1 Jahr Schulenglisch sollte vorhanden sein.<br />
Ein Informationsheft über die Schülerfahrten kann vom Büro:<br />
INTERNATIONALER AUSTAUSCHDIENST<br />
per E-Mail info@austauschdienst.de angefordert werden.
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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 22 19. Januar 2011<br />
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