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Amtsblatt - Mittweida

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<strong>Mittweida</strong>er<br />

Stadtnachrichten Seite 1 19. Januar 2011<br />

<strong>Mittweida</strong>er<br />

www.mittweida.de<br />

STADTNACHRICHTEN<br />

Amts- und Informationsblatt der Stadt <strong>Mittweida</strong> mit den Ortsteilen Falkenhain,<br />

Frankenau, Kockisch, Lauenhain, Neudörfchen, Ringethal, Rößgen, Tanneberg,<br />

Thalheim, Weißthal und Zschöppichen<br />

20. Jahrgang Ausgabe 19. Januar 2011 Nummer 01<br />

Neue Drehleiter DLK 23-12 für die Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong><br />

Am 23.12.2010 wurde bei der Firma Metz in Karlsruhe eine neue Drehleiter vom Typ DLK 23-12 der Stadt <strong>Mittweida</strong> übergeben. Dieses Fahrzeug löst die<br />

im Bestand vorhandene Drehleiter DLK 18-12 ab und sichert, dass zukünftig Rettungshöhen bis ca. 30 m Höhe erreicht werden. Das Fahrzeug wurde<br />

über Mittel, die der Freistaat Sachsen aus dem Konjunkturpaket 2 zur Verfügung gestellt hat, durch den Landkreis beschafft. Die Kameraden der Feuerwehr<br />

<strong>Mittweida</strong> werden jetzt an dieser modernen Technik ausgebildet, um diese so schnell wie möglich einsetzen zu können. (K-H. F.)<br />

Autohaus Baude & Werner<br />

<strong>Mittweida</strong><br />

Chemnitzer Str. 32 a – b · 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

Tel. 0 37 27/6 21 00<br />

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Gern beraten<br />

wir Sie!<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 2 19. Januar 2011<br />

Adressen & Öffnungszeiten<br />

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:<br />

Montag 09.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr<br />

Mittwoch nach Vereinbarung<br />

Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 – 12.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten der <strong>Mittweida</strong>-Information:<br />

Rochlitzer Str. 3 (Eingang Frongasse)<br />

Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Montag bis Donnerstag 13.30 – 17.00 Uhr<br />

Freitag 13.30 – 16.00 Uhr<br />

Telefon: 03727-967350 Fax: 03727-967185<br />

E-Mail: Fremdenverkehrsamt@mittweida.de<br />

online-Shop unter www.mittweida.de<br />

Öffnungszeiten der Stadtbibliothek:<br />

Pfarrberg 1<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag bis Freitag 9.00 – 18.00 Uhr<br />

Sonnabend 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 03727-979248, E-Mail: bibliothek@mittweida.de<br />

http://stadtbibliothek.mittweida.de<br />

Öffnungszeiten der Schiedsstelle:<br />

nach Vereinbarung, Telefon: 03727-967101<br />

Öffnungszeiten des Museums „Alte Pfarrhäuser“:<br />

Kirchberg 3<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag - Freitag 12.00 - 18.00 Uhr<br />

Samstag u. Sonntag 10.00 - 18.00 Uhr<br />

In den Schulferien zusätzlich von 10 - 12 Uhr<br />

Telefon: 03727-3450 Fax: 03727-979616<br />

E-Mail: museum@mittweida.de, www.mittweida.de<br />

Bürozeiten des Sanierungsträgers WGS<br />

Rochlitzer Straße 3:<br />

- Dienstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

- Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

- nach telefonischer Vereinbarung<br />

Telefon: 03727-967206 oder 0371-3557013<br />

E-mail: buero.mittweida@wgs-sachsen.de<br />

http: www.wgs-sachsen.de<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>,<br />

Referat Zentrale Dienste<br />

Markt 32, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

Tel. 03727-967103 Fax 03727-967180<br />

E-Mail: stadtverwaltung@mittweida.de<br />

Internet: www.mittweida.de<br />

Verantwortlich für Bekanntmachungen und Informationen der Stadtverwaltung<br />

<strong>Mittweida</strong>: Der Oberbürgermeister (V.i.S.P.) Verantwortlich<br />

für weitere Veröffentlichungen, u.a. aus den Rubriken Sonstige Mitteilungen,<br />

Vereine stellen sich vor, Bereitschaftsdienste, Kirchliche Nachrichten:<br />

publizierende Einrichtungen, Körperschaften, Vereine u.a.<br />

Redaktion: Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>, Referat Zentrale Dienste<br />

Herstellung und Verteilung: Riedel - Verlag & Druck KG, H.-Heine-<br />

Str. 13a, 09247 Chemnitz, OT Röhrsdorf, Tel. 03722-502000, Fax<br />

03722-502001,e-mail: info@riedel-ohg.de I<br />

Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel<br />

Erscheinungsweise: Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint monatlich, kostenlos<br />

an alle Haushalte und Betriebe im Stadtgebiet <strong>Mittweida</strong>. Einzelexemplare<br />

zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes werden<br />

von der Stadtverwaltung gegen Versandkostenrechnung verschickt.<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> ist auch unter der Internetadresse www.mittweida.de<br />

zu lesen. Verteilerreklamationen sind an die Riedel KG zu richten.<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung<br />

MW. Gedruckt auf umweltschonenden, zertifizierten Papier.<br />

Die nächste Ausgabe der<br />

„<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten”<br />

erscheint am 09. Februar 2011.<br />

Redaktionsschluss ist<br />

der 31. Januar 2011.<br />

Terminvorschau Stadtratssitzung<br />

Die nächste Stadtratssitzung findet am Donnerstag, dem 27. Januar 2011, Rathaus 1, 18.30 Uhr,<br />

statt. Die Tagesordnung der Ratssitzung hängt gem. Bekanntmachungssatzung an der dafür<br />

vorgesehenen Bekanntmachungstafel auf dem Markt aus.<br />

Mitteilungen der Stadtverwaltung<br />

Kleiner EFRE-Fonds<br />

Zur Umsetzung von kleineren Projekten können Fördermittel beantragt werden, die dazu beitragen,<br />

den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der städtischen Bürgergesellschaft zu<br />

stärken und die Bindung der Bewohner an ihren Stadtteil dauerhaft zu festigen.<br />

Jedermann mit einer Projektidee kann sich melden beim:<br />

Sport- und Kulturbetrieb der Stadt <strong>Mittweida</strong><br />

Frank Schleußing<br />

Leipziger Straße 15, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

Telefon: (03727) 99 97 13, E-Mail: eb.sport@mittweida.de<br />

Alle Maßnahmen sind Teilprojekte zur Nachhaltigen Entwicklung des Stadtquartiers zwischen<br />

Bahnhof und östlichem Altstadtbereich, welche über das Operationelle Programm des Freistaates<br />

Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zeitraum von 2007 bis<br />

2013 finanziell unterstützt wird.<br />

Weitere Informationen, Bilder und Antragsformulare erhalten Sie unter:<br />

www.campusstadt-mittweida.de<br />

Wer hat historische Bilder vom Gymnasium?<br />

Derzeit wird das Städtische Gymnasium <strong>Mittweida</strong> mit Fördermitteln der Europäischen Union<br />

saniert. Die Arbeiten am Dach, inklusive einer Photovoltaikanlage, der Südfassade und Wärmedämmung<br />

konnten bereits abgeschlossen werden. Für eine denkmalgerechte Innensanierung ist<br />

die Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong> auf der Suche nach Bildmaterial, welches die Schule im alten<br />

Zustand zeigt. Dabei sind besonders Aufnahmen, welche vor 1950 gemacht worden sind, interessant.<br />

Haben Sie noch Bilder oder Fotos aus dieser Zeit?<br />

Wenn ja, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen könnten. Melden Sie<br />

sich dazu bitte bei Herrn Torsten Seidel, Tel. 967-345,<br />

Email: torsten.seidel@mittweida.de<br />

EFRE-Fördermittel für Kleinunternehmen (KU) 2011 und 2012<br />

Im Rahmen des EFRE-Förderprogrammes (EFRE = Europäischer Fonds für Regionalentwicklung)<br />

in <strong>Mittweida</strong> sind im Handlungsfeld Wirtschaft auch für Kleinunternehmen Fördermittel erhältlich.<br />

Es werden investive Maßnahmen gefördert, die zur Verbesserung der unternehmerischen<br />

Leistungsfähigkeit beitragen. Ziel der Förderung sind die Stärkung des Unternehmens, die Verbesserung<br />

der Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.<br />

Förderung erhalten kann jedes Unternehmen, das weniger als 50 Mitarbeiter<br />

beschäftigt und dessen Jahresumsatz 10 Mio. EURO nicht übersteigt (= KU). Weiterhin muss das<br />

Unternehmen im Fördergebiet „Bahnhofsvorstadt bis östliche Altstadt“ ansässig sein bzw. die<br />

Betriebsstätte ins Fördergebiet verlegen. Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 40 %, wobei der<br />

Förderhöchstbetrag mit 50.000 € und der Mindestbetrag mit 2.000 € begrenzt ist.<br />

Grundlage für die Vergabe dieser Mittel ist die Förderrichtlinie der Stadt <strong>Mittweida</strong> über die<br />

Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Rahmen des EFRE-Programms.<br />

Informationen, Anträge, Beratung erhalten Sie in der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>, Sachgebiet Wirtschaftsförderung<br />

und Gewerbe - Herr Schmalz (Rathaus Haus 2, Zimmer 109/ Tel. 03727/967332,<br />

Fax: 03727/967181, email: michael.schmalz@mittweida.de) sowie im Internet unter www.campusstadt-mittweida.de.<br />

Immobilienangebote<br />

Baugrundstücke - Wir haben den Bauplatz für Sie!<br />

Wohngebiet „Ringethaler Weg“<br />

Die Stadt <strong>Mittweida</strong> bietet Grundstücke zwischen 500 und 1.000 m 2 im Bebauungsplangebiet Nr.<br />

5 „Wohngebiet Ringethaler Weg“ zum Verkauf an.<br />

Die Grundstückszuschnitte ermöglichen eine optimale süd- bzw. südwestorientierte Anordnung<br />

der Bebauung mit ruhigen Freiflächen. Es sind eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach zulässig.<br />

Die Anordnung der Gebäude und Stellplätze direkt am öffentlichen Straßenraum ermöglichen<br />

eine kostengünstige Erschließung auf den Grundstücken.<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 3 19. Januar 2011<br />

Lageplan - Bebauungsvorschlag<br />

Große Kreis- und Hochschulstadt <strong>Mittweida</strong>, Ortsteil Lauenhain, erschlossenes<br />

Wohngebiet für Einzel- und Reihenhäuser:<br />

- verkehrsgünstige Lage Nähe S 200<br />

- zu Fuß zum Bahnhof <strong>Mittweida</strong> in 15 Minuten, zur Bushaltestelle in 3<br />

Minuten<br />

- Einkaufsmöglichkeiten in 500 m Entfernung (KAUFLAND)<br />

- Schulen, Ärzte, Dienstleistungen, Kultur- und Freizeitangebote in <strong>Mittweida</strong><br />

- Erholungsgebiet Talsperre Kriebstein vor der Haustür.<br />

Gewerbegebiet „West“<br />

Baugrundstücke, erschlossen nach § 127 BauGB im Industrie- u. Gewerbegebiet<br />

"West", Leipziger Straße:<br />

Flurstück-Nr. 1616/7 d. G. <strong>Mittweida</strong>, Größe 7.537 m 2<br />

Flurstück-Nr. 1617/1 d. G. <strong>Mittweida</strong>, Größe 2.512 m 2 Option<br />

Flurstück-Nr. 1619 d. G. <strong>Mittweida</strong>, Größe 15.031 m 2 Option<br />

Flurstück-Nr. 1621/1 d. G. <strong>Mittweida</strong>, Größe 9.064 m 2 Option<br />

Teilung der Flächen ist möglich - Preis nach Vereinbarung<br />

Bestandsimmobilien<br />

Wohnhaus, ortsüblich erschlossen, unsaniert<br />

Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 15, MFH<br />

Grundstücksgröße 570 m 2 , Denkmalschutz,<br />

Preis: 23.800,00 € - s. folgendes Foto -Külz Str.<br />

Grundstück Dresdener Straße 1, Flurstück<br />

9 f der Gemarkung Neudörfchen,<br />

Größe 1845 m 2<br />

Preis nach Vereinbarung<br />

- s. Skizze/Foto -


<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 4 19. Januar 2011<br />

Schloss Ringethal<br />

Teilfläche aus Flst. 24b der Gemarkung Ringethal, Größe: ca. 3000 m 2 . Das<br />

Grundstück ist bebaut. Ehemaliger Herrensitz, spätere Nutzung als Schule<br />

mit Nebengelass. Schloss, bestehend aus Keller (ca. 470m 2 ), EG (ca.<br />

470m 2 ), OG (ca. 470m 2 ), DG (ca. 430m 2 ) und Dachboden (ca. 380m 2 ). Für<br />

das Gebäude besteht Denkmalschutz.<br />

Preis und weiter Infos auf Anfrage.<br />

Kontakt<br />

Interessenten für diese sowie andere Flurstücke der Stadt <strong>Mittweida</strong> melden<br />

sich bitte persönlich (nach Terminabsprache), schriftlich oder telefonisch<br />

bei der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>, SG Gebäude- und Grundstücksverwaltung,<br />

Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3 (Postanschrift: Postfach<br />

1463, 09644 <strong>Mittweida</strong>) Telefon: 03727-96 73 45,<br />

Fax: 96 71 81 E-Mail: Stadtverwaltung@mittweida.de<br />

Verkaufsoffene Sonn- und<br />

Feiertage 2011 in <strong>Mittweida</strong><br />

Laut Gesetz über die Ladenöffnungszeiten<br />

im Freistaat Sachsen (SächsLad<br />

ÖffG) vom 01.12.2010 können Gemeinden<br />

an jährlich bis zu 4 Sonntagen im<br />

Jahr durch Rechtsverordnung die<br />

Öffnung von Verkaufsstellen im gesamten<br />

Gemeindegebiet gestatten<br />

- für die Zeit zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr<br />

- nur aus bestimmtem Anlass<br />

- Freigabe kann auf bestimmte Ortsteile oder Handelszweige<br />

beschränkt werden, wobei dieser Tag dann für den gesamten Ort<br />

verbraucht ist<br />

- Weiterhin kann die Gemeinde durch Rechtsverordnung an einem<br />

zusätzlichen Sonntag für ein bestimmtes Gebiet der Gemeinde<br />

die Öffnung der Verkaufsstellen gestatten<br />

- für die Zeit zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr<br />

- aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse (z.B. Stadtfest,<br />

Weihnachtsmarkt usw.)<br />

Ausgeschlossen von der Sonntagsöffnung sind Ostersonntag,<br />

Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntage auf die<br />

der 24. Dezember oder ein gesetzlicher Feiertag nach dem Sächs.<br />

Sonn- und Feiertagsgesetz fällt.<br />

Gewerbetreibende, die die Absicht haben im Jahr 2011 diese Ausnahmeöffnungszeiten<br />

in Anspruch zu nehmen, bitte ich ihre Terminvorstellungen<br />

der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong> bis spätestens 31.01.2011<br />

mitzuteilen.<br />

Kontakt: Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Gewerbe<br />

Herr Schmalz<br />

Tel. 03727/967332, Fax. 03727/967181<br />

e-mail: michael.schmalz@mittweida.de<br />

Kranzniederlegung zum Gedenken<br />

der Opfer des Nationalsozialismus<br />

Am 27. Januar 2011 gedenken wir der Befreiung des<br />

Vernichtungslagers Auschwitz im Jahre 1945. Alle<br />

Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich zur feierlichen<br />

Kranzniederlegung am Mahnmal in den Schwanenteichanlagen<br />

eingeladen. Die Kranzniederlegung<br />

findet um 9.45 Uhr statt.<br />

Das Fundbüro teilt mit<br />

Fundsachen aus der Dreifeldsporthalle<br />

Aus dem IV. Quartal (Oktober-Dezember) 2010 liegen alle aus der Dreifeldsporthalle<br />

abgegebenen Fundsachen (Sportbekleidung, Schuhe, Mützen,<br />

Modeschmuck, Rucksack, Schlüssel, Federmappe) zur Abholung bereit.<br />

Diese Fundsachen können bis zum 28. Februar 2011 in unserem Fundbüro<br />

zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Nach der genannten<br />

Frist werden diese Sachen vernichtet bzw. an Bedürftige abgegeben.<br />

Folgende Fundsachen wurden von Oktober - Dezember 2010 abgegeben<br />

und bislang nicht abgeholt:<br />

• Mountainbike<br />

• Diversity Receiver<br />

• Damenarmbanduhr (goldfarben)<br />

• Diskettenbox<br />

• Handy<br />

Schlüssel<br />

• einzelner Sicherheitsschlüssel mit Plüschanhänger<br />

• Volvofahrzeugschlüssel mit Anhänger<br />

• Autoschlüssel mit Fernbedienung (vermutlich VW) und Schlüsseltasche<br />

• Schlüsseltasche mit 5 Schlüssel und Schlüsselschild<br />

• VW-Autoschlüssel mit Schlüsseltasche<br />

• einzelner Sicherheitsschlüssel mit kleinen Karabiner und Chip<br />

• Schlüsselring mit 2 Sicherheitsschlüssel und Schlüsselschild<br />

Zum Verkauf bieten wir an:<br />

silberne Taschenuhr zum Preis von 10,00 €<br />

Damenarmbanduhr zum Preis von 20,00 €<br />

Anfragen können Sie, wie immer telefonisch, an das Fundbüro unter Tel.-<br />

Nr.: 03727- 967 142 oder persönlich im Rathaus 1, Markt 32, Zimmer 101,<br />

richten. (h.wa.)<br />

Mitteilungen an die Einwohner der<br />

Ortsteile Ringethal/Falkenhain<br />

Einladung<br />

Auch wenn das neue Jahr schon etwas fortgeschritten ist, wünschen Ihnen<br />

die Mitglieder des Ortschaftsrates an dieser Stelle für 2011 alles Gute, vor<br />

allem Gesundheit und viel Erfolg bei der Erfüllung Ihrer Wünsche und<br />

Vorhaben. Der Ortschaftsrat wird sich auch in diesem Jahr für Ihre Belange<br />

und für eine weitere positive Entwicklung in unseren Ortsteilen einsetzen.<br />

Ihre Mithilfe ist uns dabei wichtig, um gemeinsam besser leben zu können.<br />

Sie haben u. a. in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen die Möglichkeit,<br />

Ihre Anregungen und Probleme mitzuteilen.<br />

Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Ringethal/Falkenhain findet<br />

am Mittwoch, dem 02.02.2011 statt.<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Ort: Ringethal, Hauptstr. 9<br />

U. Sachse<br />

Ortsvorsteher<br />

Wir laden Sie dazu recht herzlich ein.<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 5 19. Januar 2011<br />

Mitteilungen an die Einwohner der<br />

Ortsteile Lauenhain/Tanneberg<br />

Termine für die Kreis- und Fahrbibliothek<br />

im OT Tanneberg:<br />

27. Januar 2011<br />

In der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr können Bücher, CD's und<br />

DVD's entliehen werden.<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

FF <strong>Mittweida</strong> aktuell 12/10<br />

08.12.10 Beseitigung einer Gefährdung durch Eiszapfen<br />

Aufgrund des einsetzenden Tauwetters, bildeten sich am Gebäude der<br />

AOK Plus in der Schumannstr. 1 Eiszapfen an der Dachrinne und gefährdeten<br />

die am Gebäude vorbeiführenden Fußwege. Auf Anforderung der AOK<br />

rückte die Drehleiter der Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong> mit zwei Einsatzkräften<br />

aus, die die Gefahr beseitigten. Der Einsatz ist kostenpflichtig.<br />

13.12.10 Brandmeldeanlage<br />

Aufgrund des Auslösens eines Brandmelders in der Mensa der Hochschule<br />

<strong>Mittweida</strong> wurde gegen 10:00 Uhr die Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong> alarmiert.<br />

Bei der Lageerkundung wurde festgestellt, dass durch Bauarbeiten im<br />

Objekt ein Melder ausgelöst wurde. Die Feuerwehr überprüfte das Objekt<br />

und stelle die Anlage zurück. Es waren 4 Fahrzeuge mit 17 Kameraden im<br />

Einsatz.<br />

26.12.10 Einsturz eines Daches<br />

Gegen 05:36 Uhr wurde der Wehrleiter informiert, dass das Dach der<br />

Rettungsstelle im Krankenhaus <strong>Mittweida</strong> unter der Schneelast einzustürzen<br />

droht. Bereits um 05:21 Uhr will die Leistelle Freiberg die OF <strong>Mittweida</strong><br />

alarmiert haben. Seit der Schließung der Leistelle in <strong>Mittweida</strong> funktionierte<br />

die Alarmierung der Feuerwehr zum wiederholten Male nicht. Nach Eintreffen<br />

der Feuerwehr war das Dach bereits teilweise eingestürzt. Personen<br />

sind dabei nicht zu Schaden gekommen. Die Einsatzstelle wurde gesichert<br />

und der Schnee von der verbleibenden Dachkonstruktion beräumt. Da das<br />

Dach weiter einzustürzen drohte, wurde in Abstimmung mit den Verantwortlichen<br />

des Krankenhauses das THW OV Chemnitz angefordert und die<br />

Dachkonstruktion teilweise entfernt, um weiteren Schaden am Gebäude zu<br />

verhindern.<br />

31.12.10 Türnotöffnung<br />

Auch über diesen Einsatz wurde der Wehrleiter telefonisch informiert, da<br />

die Alarmierung seitens der Leitstelle Freiberg nicht funktionierte. In einer<br />

leer stehenden Wohnung in der Lutherstraße wurde Wasserschaden<br />

bemerkt. Da die Wohnung nicht zugänglich und der Vermieter nicht erreichbar<br />

war, wurde die Feuerwehr zur Türöffnung alarmiert. Die Ursache für den<br />

Wasseraustritt war ein Schaden an der Heizungsanlage der Wohnung.<br />

Beseitigung von Eiszapfen<br />

Mehrfach musste die Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong> im Dezember Eiszapfen im<br />

Bereich von Dachrinnen bzw. Schneeüberhängen im Dachbereich, durch<br />

die Gefährdungen im öffentlichen Bereich bestanden, beseitigen. Diese<br />

Einsätze sind kostenpflichtig, da derartige Leistungen nicht zum Aufgabengebiet<br />

der Feuerwehr gehören und nur in begründeten Fällen möglich sind.<br />

Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr darf durch freiwillige Leistungen<br />

nicht gefährdet werden. Die Besitzer von Gebäuden sind deshalb bei<br />

Erkennen derartiger Gefahren angehalten, den gefährdeten Bereich unverzüglich<br />

abzusperren und mit der Beseitigung der Gefahr, wenn sie diese<br />

nicht selbst können, Firmen zu beauftragen.<br />

Die Kameraden der Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig und müssen für<br />

derartige Leistungen ihre Arbeitsplätze verlassen. Damit kommt auf die<br />

Stadt neben den Kosten für die Unterhaltung der Technik zusätzlich die<br />

Übernahme der Lohnkosten hinzu, die mit den Gebühren in der Kostensatzung<br />

nicht abgedeckt sind. Weiterhin stellen nicht alle Arbeitgeber die<br />

Kameraden, die in ihren Firmen arbeiten, für derartige Leistungen frei.<br />

Jubilare<br />

der freiwilligen Feuerwehr im Januar<br />

Die freiwillige Feuerwehr gratuliert recht herzlich zum Geburtstag und<br />

wünscht persönliches Wohlergehen<br />

01.01. Fließbach, Eberhard 50. Dienstjubiläum Frankenau<br />

01.01. Lungwitz, Arndt 50. Dienstjubiläum Frankenau<br />

01.01. Geißler, Arndt 50. Dienstjubiläum Frankenau<br />

01.01. Bemmann, Gerold 50. Dienstjubiläum Tanneberg<br />

01.01. Sparmann, Gunter 20. Dienstjubiläum Frankenau<br />

05.01. Klenner, Andreas 20. Dienstjubiläum Lauenhain<br />

05.01. Schöne, Henry 20. Dienstjubiläum Lauenhain<br />

09.01. Hänisch, Mike 40. Geburtstag Frankenau<br />

Museum „Alte Pfarrhäuser“<br />

Reparaturnachmittag im Januar 2011<br />

Am 23.01.2011 findet ein weiterer Reparaturnachmittag im Museum statt.<br />

Bevor die Weihnachtsdeko wieder in den Kisten verschwindet, wird der<br />

Frankenberger Drechsler und Spielzeugmacher Joachim Friedrich<br />

nochmals von 13.00 bis 16.00 Uhr defekten Weihnachtsschmuck reparieren.<br />

Dabei kann ihm bei Kaffee und Kuchen gern über die Schulter geschaut<br />

werden.<br />

(s.k.)<br />

Sonderveranstaltung im neuen Jahr<br />

Am 30.01.2011 wird es eine neue Veranstaltung im Museum „Alte Pfarrhäuser“<br />

geben. Sie steht unter dem Motto „Kunst und andere Schätze - Was ist<br />

es wert?“. Interessierte können dazu ihre Kostbarkeiten von Museumsleiterin<br />

Sibylle Karsch und Fördervereinsvorsitzendem Heiko Weber nach<br />

Alter, Herkunft und Art bestimmen lassen. Auch wer nichts zur Bewertung<br />

abgibt, ist recht herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung bei Kaffee und<br />

Kuchen teilzunehmen. Beginn ist 15.00 Uhr. Es wird gebeten, die betreffenden<br />

Gegenstände einige Tage vor Beginn der Veranstaltung in der<br />

Museumsleitung abzugeben.<br />

(s.k.)<br />

Sonderführung am 02.02.2011<br />

Am 02.02.2011 findet als Abschluss der Weihnachtsausstellung „Pfefferkuchen<br />

aus Europa“ um 20.00 Uhr eine Sonderführung im Museum statt. Der<br />

02. Februar ist der vierzigste Tag nach Weihnachten. Er wurde als „Darstellung<br />

des Herrn“, im Volksmund auch Mariä Lichtmess genannt, seit Mitte<br />

des 5. Jahrhunderts als Feiertag begangen und gilt in vielen Gegenden<br />

noch heute als letzter Tag der Weihnachtszeit. In Sachsen war dieser Tag<br />

bis 1912 ein gesetzlicher Feiertag.<br />

Lichtmess hatte eine große Bedeutung für das bäuerliche Leben, ist der<br />

Tag doch der Beginn des sogenannten „Bauernjahres“ gewesen. An<br />

diesem Tag endete das Dienstbotenjahr. Das Gesinde bekam den Rest<br />

seines Jahreslohnes ausbezahlt und konnte sich dann entweder eine neue<br />

Dienststelle suchen oder seinen Arbeitsvertrag beim alten Dienstherrn um<br />

ein weiteres Jahr verlängern. Am Tag danach (Schlenkerltag) begann der<br />

kurze Zeitraum bis Sankt Agathe (05. Februar), an dem der Umzug zum<br />

neuen Arbeitgeber erfolgte und eine Art „Jahresurlaub“ darstellte.<br />

Ab diesem Tag konnte wieder bei Tageslicht zu Abend gegessen werden,<br />

da die Sonne fast eine halbe Stunde länger am Himmel steht als zur Wintersonnenwende.<br />

Zu Lichtmess sollte der Bauer noch die Hälfte des Futters<br />

für die Tiere im Lager haben. Die Menschen versorgten sich früher an<br />

diesem Tag auch mit ihrem Jahresvorrat an Kerzen, die dann in der Kirche<br />

geweiht wurden.<br />

In Sachsen ist es in vielen Kirchen üblich, die weihnachtliche Ausgestaltung<br />

bis zum 02. Februar stehen zu lassen. Im Erzgebirge wird oft mit einem<br />

sogenannten Lichtergottesdienst das Ende der Weihnachtszeit begangen.<br />

Im Museum „Alte Pfarrhäuser“ soll an diesem Tag mit der abendlichen<br />

Sonderführung auch die Weihnachtszeit beendet werden.<br />

(s.k.)


<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 6 19. Januar 2011<br />

Abwechslungsreiche Weihnachtsfeier<br />

im Museum <strong>Mittweida</strong><br />

Ein reich gespicktes Kulturprogramm umrahmte die Weihnachtsfeier des<br />

Museumsfördervereins im Museum „Alte Pfarrhäuser“ am 10. Dezember<br />

2010. Eingeleitet wurde die Feier mit dem Spielen einiger Lieder durch die<br />

Kantorin Christiane Lippold auf der Friedrich-Ladegast-Orgel in der Stadtkirche.<br />

Nach Beendigung des 20 Minuten dauernden Orgelspiels begaben<br />

sich die 52 erschienenen Vereinsmitglieder, Freunde und Sponsoren zu<br />

einem üppigen Festmahl in das Museum. Das darauf folgende Kulturprogramm<br />

wurde durch den Silvester-Klassiker „Dinner for one" gespielt<br />

durch die Schüler Christoph Pfeiffer (Butler James) und Christian Boden<br />

(Miss Sophie) in Englisch dargeboten. Der brausende Beifall belegte die<br />

überzeugende Darstellung der Schüler dieser unter der Deutschlehrerin<br />

Birgit Hennig agierenden Theatergruppe des <strong>Mittweida</strong>er Gymnasiums.<br />

In einem lockeren Lichtbildervortrag ließ Vereinsvorsitzender Heiko Weber<br />

das Arbeitsjahr 2010 Revue passieren und gab auch schon einen Ausblick<br />

für das Jahr 2011, in dem der Verein u. a. sein 15-jähriges Jubiläum begehen<br />

wird. Museumsleiterin Sibylle Karsch nahm es mit Freude und Genugtuung<br />

auf, dass durch finanzielle Hilfe seitens des Fördervereins die Skulpturen<br />

vom ehemaligen Altar St. Anna - heute Ausstellungsstücke des<br />

Museums - restauriert werden können. Markus Kaphegyi an der Gitarre<br />

unterhielt mit einem zweiten Musiker bis tief in die Nacht die Teilnehmer der<br />

weihnachtlichen Veranstaltung. (h.w.)<br />

Die Theatergruppe des Städtischen Gymnasiums unter Leitung von Birgit<br />

Hennig (r.) sorgte während der Weihnachtsveranstaltung des Fördervereines<br />

Museum "Alte Pfarrhäuser" <strong>Mittweida</strong> mit ihrem Stück "Dinner for one"<br />

von Anfang an für gute Laune. Nicht zuletzt war das den beiden Jung-<br />

Schauspielern Christoph Pfeiffer (2. v. r.) und Christian Boden (daneben) zu<br />

verdanken.<br />

Foto: Uwe Schönberner<br />

Schreibheft der Hanna Rosina Möbiussi(e)n<br />

Vom Schnee<br />

Vermutlich dem Lehrer Schubert aus Altmittweida verdanken wir im<br />

Bestand des Museumsarchivs ein Schönschreibheft, das er 1902 dem <strong>Mittweida</strong>er<br />

„Verein für Volkskunde und Geschichte der Heimat“ übergeben<br />

hat. Ersichtlich sind diese Informationen durch eine Stempelung des<br />

Vereins sowie einer Bleistiftnotiz des o.g. Lehrers. Leider ist das Übungsheft<br />

(1826) nicht mehr komplett, vermittelt aber mit den 15 erhaltenen<br />

Schreibübungen nicht nur den pädagogischen Stand sondern auch den<br />

Wissensstand aus Natur und Technik. Es ist durchaus anzunehmen, dass<br />

die Schülerin den Text aus einem Realienbuch, wo allgemein verständliche<br />

Beiträge niedergeschrieben waren, für sie als Vorlage diente.<br />

Das fragmentarisch erhalten gebliebene Schreibheft (Quartformat) gehörte<br />

ursprünglich der Hanna Rosina Möbiussi(e)n aus Nau(e)nhain im Altenburger<br />

Land. Blättert man darin herum sind naturwissenschaftliche Themen<br />

behandelt: z.B. „Von dem Thau und Reife“, „Vom Regen“, „Von der Electricität“<br />

und „Vom Gewitter“.<br />

Ein Thema, welches die Gemüter in Deutschland allseits bewegt, ist das so<br />

genannte Schneechaos. Auch auf die Gefahr hin, dieses Thema nicht mehr<br />

lesen zu können, ist es sicherlich interessant zu erfahren, wie Hanna Rosina<br />

laut Eintrag vom „13. Apprill 1826“ sich zum Thema „Vom Schnee“ äußerte:<br />

„Der Schnee entsteht, wenn eine merkliche Kälte der Luft. Die in derselben<br />

schwebenden wässrigen Dünste in Dünnes flokigtes Eis verwandelt. Die<br />

Schneefloken sehen bewunderswürdig schön aus. Alle haben sechs Ecken,<br />

und diese sind mit tausend kleinen Spitzchen so regelmäßig verziert, dass<br />

der geschickte Künstler nicht im Stande ist, sie gar so nur nachzuzeichnen.<br />

Es sind lauter niedliche Sternchen und Röschen. Man kann dieß sehen,<br />

wenn man sie auf einem Kleide, das Wolle hat, oder auf einer kalten eisernen<br />

Platte aufhängt, am besten, wenn man einmal ein Vergrößerungsglas<br />

zu Hülfe nim (m)t. Der Schnee<br />

hat eben den (gleichen) Nutzen<br />

als (wie) der Regen. Besonders<br />

aber wird dadurch die Erde mit<br />

ihren Gewächsen vor der<br />

großen Kälte als (wie) durch<br />

eine Decke beschützt. Durch<br />

die Wärme des Schnees<br />

kommen auch erfrorne wieder<br />

zu sich.“<br />

Von dem Thaue und Reife, aufgeschrieben<br />

von Hanna Rosina Möbiussin, 6.<br />

April 1826<br />

Fremdenverkehrsamt<br />

Halten wir fest, der Schnee hat<br />

nicht nur für die Wintersportler<br />

seine guten Seiten, auch für die<br />

Natur.<br />

(h.w.)<br />

2011 - 20 Jahre <strong>Mittweida</strong>-Information<br />

Der Wirtschaftszweig Tourismus gewann nach der Wende auch in<br />

Sachsen an Bedeutung und Einrichtungen des Tourismus wurden<br />

gefördert. So erhielt die Stadt <strong>Mittweida</strong> Ende 1990 Fördermittel für<br />

den Aufbau eines städtischen Fremdenverkehrsamtes.<br />

Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten konnte am 30.01.1991 in<br />

der Rochlitzer Straße 58 (damals ein Neubau - Lückenbebauung) die<br />

feierliche Eröffnung der <strong>Mittweida</strong>-Information erfolgen. Es war das<br />

erste Fremdenverkehrsamt, das damals in unserer Region entstand.<br />

Der Anfang war nicht leicht, es fehlte an vielem, kein Telefon, kein<br />

Computer, kein Kopierer überhaupt keine Prospekte und kaum Quartiere<br />

- heute nicht mehr vorstellbar. Doch nach und nach konnte das<br />

Angebot vervollständigt werden.<br />

Seit November 1999 befindet sich die <strong>Mittweida</strong>-Information im<br />

Rathaus 2, Eingang Frongasse. Der Umzug von der Rochlitzer Straße<br />

58 in die neuen hellen Räumlichkeiten mit behindertengerechtem<br />

Eingang in Markt- und Rathausnähe brachte deutliche Erleichterungen<br />

und kürzere Wege für die Angestellten sowie für die Besucher.<br />

Die <strong>Mittweida</strong>-Information ist eine Einrichtung, die seit 20 Jahren rege<br />

in Anspruch genommen wird, die zu einer festen Adresse für alle<br />

Wissbegierigen geworden ist und aus dem Stadtbild nicht mehr<br />

wegzudenken ist.<br />

Tausende Gäste aus dem In- und Ausland, Studenten und die <strong>Mittweida</strong>er<br />

selbst nutzen gern die umfangreichen Serviceleistungen der <strong>Mittweida</strong>-Information,<br />

entweder direkt vor Ort, per Telefon, Fax, auf dem<br />

Postweg und übers Internet.<br />

Die Angebotspalette reicht von Auskünften zur Stadt und Region, über<br />

kostenlose Prospekte, Ferienzeitungen, Unterkunfts- und Gaststättenverzeichnisse,<br />

Freizeit-, Kultur- und Sportangebote, Theaterpläne,<br />

regionale Literatur, Wander- und Radwanderkarten, Ansichtskarten,<br />

Luftbildaufnahmen, Eintrittskarten, Souvenirs bis hin zu Stadtführungen,<br />

Theaterfahrten und organisierten Wanderungen.<br />

Ausgewählte Artikel sowie Eintrittskarten können seit dem Jahr 2000<br />

sogar über einen Online-Shop bestellt werden.<br />

- wird fortgesetzt -<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 7 19. Januar 2011<br />

Wandertermine 2011<br />

- Frühlingsspaziergang 2011<br />

Im Mai 2011 (das genaue Datum steht noch nicht fest) findet die Frühlingswanderung<br />

statt, die in diesem Jahr an der Zschopau zwischen<br />

Kockisch und Ringethal durchgeführt wird. Das Motto lautet: „2011 -<br />

Internationales Jahr der Wälder“.<br />

Nähere Informationen dazu gibt es in den Stadtnachrichten im April 2011.<br />

- 11. <strong>Mittweida</strong>er Wandertag am 08.10.2011<br />

„Mit Wanderstock und Fährschiff um die Talsperre Kriebstein“<br />

Kartenvorverkäufe<br />

- 5 Jahre 5 Meere Live Multivision Show<br />

am 23.01.2011 im Rathaussaal<br />

Beginn: 17.00 Uhr<br />

Vorverkauf: 8,50 €, Abendkasse: 10,00 €<br />

- TerraTec, Enertec - 25. - 27.01.2011<br />

Ort: Leipziger Messe<br />

Vorverkauf: 13,00 €, 11,00 € ermäßigt<br />

- Rudy Giovannini - Der Caruso der Berge<br />

am 09.07.2011 in der Ev.-Luth. Kirche Seifersbach<br />

Beginn: 18.00 Uhr<br />

Preis: 24,50 €<br />

- Kartenvorverkäufe für die Städtischen Theater Chemnitz und für das<br />

Mittelsächsische Theater mit den Spielstätten Freiberg und Döbeln. Die<br />

jeweiligen Spielpläne gibt es kostenlos in der <strong>Mittweida</strong>-Information.<br />

(k.g.)<br />

BUCHNEUERSCHEINUNG<br />

Walter Oehme,<br />

Zeitzeuge des<br />

2. Weltkrieges<br />

und Autor.<br />

Dieses Buch „Sie nannten<br />

ihn Jack“ erzählt eindrucksvoll<br />

von Personen und<br />

Geschehnissen und ist für<br />

7,80 Euro in der<br />

<strong>Mittweida</strong>-Information<br />

erhältlich.<br />

Heimat- und Geschichtsverein<br />

Rückblicke in die Stadtgeschichte <strong>Mittweida</strong>s:<br />

Von Privilegien für das Handwerk<br />

<strong>Mittweida</strong>er Chronisten wie Christian Hermann, Adolph Christian Kretzschmar,<br />

C.A. Funk und Dr. Arthur Sauer haben zu ihrer Zeit besondere<br />

Geschehnisse in ihrer Heimatstadt in Niederschriften festgehalten und uns<br />

überliefert. Welche Ereignisse sie dabei für so bedeutsam hielten, dass sie<br />

in eine Chronik aufgenommen werden mussten, kann aus heutiger Sicht<br />

manchmal weniger verständlich sein. Davon zeugen auch Rückblicke auf<br />

einige gerundete Jahreszahlen, sozusagen Jubiläen.<br />

Am Anfang soll jedoch ein unbestritten bedeutsames Datum stehen, das<br />

über 600 Jahre zurückliegt.<br />

Vor 610 Jahren, anno 1401<br />

erteilte „Marggraff Wilhelm zu Meissen“ der Stadt <strong>Mittweida</strong> das Privilegium<br />

und die Freiheit, dass „kein Taferner noch Kretzschmar eine Meile nahe<br />

umb die Stadt“ wohnen oder Bier ausschenken sollte, der das selber braute<br />

und mälzte, ausgenommen, er besaß das Recht dazu schon 40 oder 50<br />

Jahre. Die Rede ist vom Meilenrecht, von der Bannmeile. Das Bier sollte in<br />

der Stadt <strong>Mittweida</strong> gekauft und geholt werden. Weiterhin sollte eine Meile<br />

um die Stadt auch kein Bäcker, Kürschner, Wollenweber, Schuster und<br />

Schneider sein. Ausnahmen waren sogenannte „Altbüsser“, die alte Schuhe<br />

flicken und Schneider, die Kittel und alte Gewänder nähen wollten. Ihnen<br />

sollte man das nicht verwehren. Markgraf Wilhelm zu Meißen scheint der<br />

Stadt und den Handwerkern zugetan gewesen zu sein, obwohl sicherlich<br />

nicht ganz uneigennützig. Er erteilte im gleichen Jahr 1401 den hiesigen<br />

Tuchmachern und danach auch den Schuhmachern das Recht, eigene<br />

Innungen zu haben. Sie sollten darin ihre Tätigkeiten redlich betreiben und<br />

im gleichen Maße wie es auch in anderen Städten Gesetz und Gewohnheit<br />

war. „So geschehen zu Rochlitz an der Mittwoche nach S. Georgen Tage“.<br />

Wieso eigentlich zu Rochlitz?<br />

Markgraf Wilhelm gehörte den Wettinern an, die bereits Ausgang des 10.<br />

Jahrhunderts erstmals den Markgrafen von Meißen stellten. Die Bezeichnung<br />

„Mark Meißen“ ist seit 1046 überliefert. Als 1125 Konrad von Meißen<br />

mit der Mark Meißen belehnt wurde, vereinte er den gesamten wettinischen<br />

Alllodialbesitz (Besitz und Vermögen frei von Abgabepflichten). Dazu<br />

gehörten neben mehreren Herrschaften ab 1135 die Grafschaft Groitzsch<br />

und ab 1143 auch das Rochlitzer Land sowie noch weitere Territorien. Die<br />

Landesherrschaft beinhaltete eine Summe von Rechten, gewährleistete die<br />

Machtausübung und beruhte auf dem Territorialprinzip.<br />

Im 12. und im 13. Jahrhundert trat als neue gesellschaftliche Kraft das<br />

Städtebürgertum in Erscheinung. Die Wettiner verliehen Stadtrechte und<br />

sicherten den Bürgern, Handwerkern und Kaufleuten wichtige Privilege, so<br />

auch für die Stadt <strong>Mittweida</strong>, die als solche 1286 erstmals urkundlich<br />

erwähnt ist. Mit wachsender wirtschaftlicher Kraft erreichten die Städte<br />

weitere Rechte und schließlich die städtische Selbstverwaltung. <strong>Mittweida</strong><br />

stand dabei solchen Städten wie Bischofswerda, Chemnitz, Dippoldiswalde,<br />

Dresden, Freiberg, Großenhain, Leipzig, Meißen, Pirna, Strehla und<br />

Waldheim kaum oder auch nicht nach. Vögte sorgten für Recht und<br />

Gesetz, aber auch für die landesherrlichen Einnahmen.<br />

Im Jahr 1401 regierten die Markgrafen Friedrich und Wilhelm von Meißen.<br />

Sie erweiterten ihren Herrschaftsbereich in den Jahren bis 1405 weiter,<br />

erwarben dabei auch die Städte Pirna und Gottleuba und gründeten 1409<br />

die Universität Leipzig. Der Stadt <strong>Mittweida</strong> verhalfen die genannten Privilegien<br />

damals zum vermehrten Wohlstand ihrer Bürger, zu weiterer städtischer<br />

Macht und Geltung.<br />

Vor 540 Jahren, anno 1471<br />

kamen in <strong>Mittweida</strong> die sogenannten „Schuhknechte“, also Schuhmachergesellen<br />

oder auch -gehilfen, mit ihren Meistern zu einer Beratung zusammen.<br />

Sie wollen in ihrem Handwerk eine „Brüderschaft und Ordnung<br />

aufrichten“.<br />

Der Stadtrat hatte ihnen bereits seine Zustimmung vorher angekündigt. Es<br />

wurde darin festgelegt, wie sich die Schuhknechte künftig untereinander in<br />

der hiesigen Herberge und auch ansonsten ehrlich verhalten sollten. Diese<br />

Ordnung wurde schriftlich festgehalten, von den Schuhmachermeistern<br />

besiegelt und vom städtischen Rat bestätigt. Dr. Wolfgang Schwabenicky<br />

geht in der 1986 erschienenen Schrift „<strong>Mittweida</strong> vom 12. bis zum 17. Jahrhundert“<br />

und ebenso im 2009 erschienenen Buch „Zur Geschichte der<br />

Stadt <strong>Mittweida</strong>“ näher auf die damalige wirtschaftliche Entwicklung ein.<br />

Quellen:<br />

Christian Hermann: „Beschreibung der Stadt <strong>Mittweida</strong>“, 1698;<br />

Reiner Groß: „Geschichte Sachsens“, Edition Leipzig, 2004.<br />

Horst Kühnert<br />

Das Leingangsschild zur<br />

Herberge der Schuhmacher-<br />

Gehilfen


<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 8 19. Januar 2011<br />

Lade der Schuhmacher von 1595<br />

Weihnachtsfeier im Talgut<br />

Ein Aushängeschild aus späteren<br />

Zeiten.<br />

Die Originale sind im städtischen<br />

Museum „Alte Pfarrhäuser“ zu<br />

besichtigen.<br />

(Fotos: Heimat- und Geschichtsverein<br />

<strong>Mittweida</strong>)<br />

Der „REGIO-Bus“ brachte die Heimatfreunde des <strong>Mittweida</strong>er Heimat- und<br />

Geschichtsvereins am schneereichen Abend des 10. Dezember 2010<br />

sicher ins Talgut nach Lauenhain. Dieses Zusammensein im Advent sind<br />

bereits seit der Gründung des Vereins im Jahr 1992 eine von allen Mitgliedern<br />

gern gesehene Tradition geworden. Und ebenso freuen sie sich<br />

alljährlich auf die literarisch-musikalische Umrahmung, zumeist mit Darbietungen<br />

der Vereinsmitglieder Eckhard und Hildegard Zuckerriedel. In<br />

diesem Jahr brachten sie weitere Musizierende vom Flötenkreis der Evangelisch-Lutherischen<br />

Kirchgemeinde <strong>Mittweida</strong> mit. Stets finden sich auch<br />

mehrere Vortragende von ernsteren wie heiteren Gedichten und Geschichten.<br />

Der traditionelle Weihnachtsmann überraschte mit seinen Wichteln<br />

neben den „üblichen“ Weihnachtsgeschenken noch mit einer lustigen<br />

„Weihnachts-Tombola“. Zur Jahreshauptversammlung im Januar 2011<br />

können die Mitglieder erneut auf eine für alle interessante und erlebnisreiche<br />

breite Vereinsarbeit zurückblicken.<br />

H. Kühnert<br />

Jubilare im Januar 2011<br />

1. Januar Hildegard Mohl 95. Geburtstag<br />

Luzie Wermann 80. "<br />

Erika Dalbert 75. "<br />

2. Januar Katharina Schremmer 90. "<br />

Helga Kleinau 75. "<br />

Gerlinde Fichtmüller 75. "<br />

5. Januar Charlotte Böttcher 85. " Ringethal<br />

Siegfried Schwemmer 80. "<br />

6. Januar Erika Lauckner 90. "<br />

Ingeborg Schulz 85. "<br />

Günter Schaue 85. "<br />

Herbert Schröder 85. "<br />

7. Januar Renate Winkler 75. "<br />

Henry Noack 75. "<br />

8. Januar Werner Pietzsch 80. "<br />

Johannes Hübler 75. "<br />

Dr. Karl-Heinz Lein 75. "<br />

9. Januar Heinrich Bernhardt 75. "<br />

Helga Teweleit 75. "<br />

Johanna Spychalski 75. "<br />

10. Januar Roland Lochschmidt 80. "<br />

12. Januar Anita Paschke 80. "<br />

Siegfried Schuricht 75. "<br />

14. Januar Siegfried Hanns 75. "<br />

15. Januar Helmut Lauenstein 75. "<br />

Hanna Meinig 75. "<br />

17. Januar Johanna Mai 85. "<br />

Ruth Sube 80. "<br />

Margitta Eyring 75. "<br />

21. Januar Elfriede Schneider 85. "<br />

Gustav Ulbricht 85. "<br />

Christa Morstein 75. " Ringethal<br />

Brigitte Ernst 75. " Lauenhain<br />

22. Januar Erika Hälsig 90. "<br />

23. Januar Edith Just 75. "<br />

Eberhard Möbius 75. " Lauenhain<br />

24. Januar Gerhard Wild 85. "<br />

Inge Triebe 80. "<br />

25. Januar Ingeborg Schuch 75. "<br />

26. Januar Klaus Möbius 75. "<br />

Hanns-Christoph Dieke 75. "<br />

Karl Markert 75. " Lauenhain<br />

27. Januar Walter Sparmann 85. " Frankenau<br />

Gerhard Knorr 80. "<br />

Edith Gabel 75. "<br />

Heinz Fischer 75. " Frankenau<br />

Hanna Vogl 75. "<br />

29. Januar Hildegard Näther 90. "<br />

Dr. Gerhard Grunewald 80. "<br />

31. Januar Helga Wagner 80. "<br />

Anzeigen, Werbebeilagen und<br />

sonstige Druckanfragen:<br />

03722/50 2000<br />

info@riedel-verlag.de Verlag & Druck KG<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 9 19. Januar 2011<br />

Im Kindergarten war der Elch los<br />

Kurz vor Weihnachten gab es in der Kindertageseinrichtung "Am<br />

Zschopautal" im Ortsteil Lauenhain noch eine Überraschung für die Kinder.<br />

Organisiert wurde diese von der Deutschen Polizeigewerkschaft.<br />

Am 21.12.2010 besuchte ein Elch die Kinder. Nach einer tollen Begrüßung<br />

boten alle Kinder ein kleines Programm mit weihnachtlichen Liedern und<br />

Gedichten dar. Anschließend gab es für jedes Kind Süßigkeiten und ein<br />

Plüschtier. Dies ist das Maskottchen "Conny" der Polizeigewerkschaft.<br />

Dafür bedankten sich die Kinder ganz herzlich und hoffen, im Rahmen des<br />

im letzten Jahr geschlossenen Patenschaftsvertrages den Elch noch oft in<br />

ihrem Kindergarten begrüßen zu dürfen.<br />

Peggy Schuster<br />

Leiterin der KTE "Am Zschopautal" Lauenhain<br />

Vorweihnachtliche Aktivitäten<br />

der Schüler der Fichte-Schule <strong>Mittweida</strong><br />

Wie schon viele Jahre zuvor trafen sich im November dieses Jahres die<br />

Klassensprecher der Fichte-Schule und deren Stellvertreter zu ihrer<br />

gemeinsamen Tagung vom 9.11. - 11.11.10 in der Jugendherberge<br />

Rochlitz. In der berühmten „ Meckerecke“ wurden alle anstehenden Probleme<br />

zwischen Schülern, mit Lehrern, aber auch Missstände im Schulgebäude<br />

oder anderes offen angesprochen, dem Direktor mitgeteilt und gemeinsam<br />

Lösungsvarianten erarbeitet. Als sehr angenehm empfanden alle Teilnehmer<br />

das Treffen mit dem Bürgermeister der Stadt <strong>Mittweida</strong>. Hier hatten<br />

sie die Möglichkeit Fragen zur Stadtentwicklung, zu städtischen Aufgaben<br />

in der Schule und u.v.a.m. zu stellen. So war es für beide Seiten interessant,<br />

die Sichtweise und die Möglichkeiten der anderen Seite kennen zu lernen<br />

und zu achten.<br />

Informationen<br />

Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Jahr war die Vorbereitung der Spielsachensammlung<br />

an unserer Schule. Nachdem 2009 unsere Schüler so super<br />

an der Aktion “Kinder helfen Kindern“ teilgenommen hatten, war bereits im<br />

vergangenen Jahr die Idee gereift, eine Spielsachensammlung in der<br />

Vorweihnachtszeit an unserer Schule durchzuführen. Alle Vorbereitungen<br />

wurden getroffen und so konnten Schüler und Lehrkräfte unserer Schule<br />

Spielsachen vom 22.11. - 7.12. im Freizeitbereich abgeben. Hier wurden<br />

diese von den verantwortlichen Schülern entgegengenommen und sortiert.<br />

Das Ergebnis ist überwältigend. Schon im vergangenen Jahr haben wir<br />

gestaunt, welch große Anzahl von nützlichen Dingen zusammenkamen,<br />

aber dieses Jahr haben sich unsere Schüler selbst übertroffen. Es zeigt<br />

ganz deutlich, dass Kinder und Jugendliche soziales Engagement haben<br />

und auch zeigen. So sind wir als Mittelschule in diesem Jahr in der Lage, die<br />

gespendeten Gegenstände dem Kinderheim in Frankenberg und der <strong>Mittweida</strong>er<br />

Tafel zukommen zu lassen. Wir hoffen, dass wir mit diesen Gaben<br />

einen kleinen Beitrag für ein fröhliches Weihnachtsfest leisten konnten.<br />

Der Schülerrat<br />

DRK-Sozialstation und Betreutes Wohnen <strong>Mittweida</strong><br />

Lauenhainer Straße 55, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

Tel.: 998759, Fax: 979385<br />

Veranstaltungsplan für Monat Januar/Februar<br />

jeden Montag 10.00 - 11.00 Uhr Seniorengymnastik<br />

jeden Dienstag 10.00 - 11.00 Uhr Seniorengymnastik<br />

jeden Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Kaffeenachmittag mit<br />

Karten- und Würfelspielen<br />

jeden Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr Schwesternsprechstunde<br />

Büro geöffnet<br />

Doppelte Vorsorge durch Blutspende<br />

Mit der Spende sorgen Sie nicht nur für die Blutspendersorgung vor,<br />

sondern erhalten als Dank auch einen Rauchmelder für Ihre Wohnung,<br />

der Sie vor Gefahren warnt und somit Ihr Leben retten kann.<br />

Der DRK-Blutspendedienst Ost dankt allen Blutspenderinnen und Blutspendern,<br />

die auch im Februar, mit teilweisen schwierigen Witterungsbedingungen<br />

und während der Winterferien Blut spenden ganz herzlich.<br />

Das Entnahmeteam des DRK-Blutspendedienstes Sachsen wartet auf<br />

Ihre Hilfe<br />

am Montag, 14.02.2011 von 15:00 - 19:00 Uhr<br />

ACHTUNG! ab jetzt in der Grundschule „Bernhard Schmidt“,<br />

Lutherstraße 28 (wegen Baumaßnahmen im Gymnasium)<br />

oder<br />

am Mittwoch, 16.02.2011 von 12:00 - 15:00 Uhr<br />

im Vfb <strong>Mittweida</strong>, Eichenweg 4<br />

oder<br />

am Freitag, 25.02.2011 von 16:00 - 18:30 Uhr<br />

in der Evang.-Luth. Kirche Frankenau, Schulberg 4


<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 10 19. Januar 2011<br />

Wann wird wieder einmal richtig Winter wurde von manchem gefragt und er kam…<br />

Frühzeitig am 25. November zeigte uns der<br />

Winter seine kalte Schulter und hält seitdem<br />

Personal und Technik fest im Griff. Selbst ältere<br />

Bewohner unserer Stadt können sich an derartige<br />

Schneemassen vor dem Jahreswechsel nicht<br />

erinnern. Seitdem ist das mit dem Winterdienst<br />

betraute Personal fast rund um die Uhr im<br />

Einsatz, um den Wetterkapriolen Herr zu<br />

werden. Das bedeutet im gesamten Gemeindegebiet<br />

ständiges Schneeräumen und Streuen,<br />

um die Infrastruktur in Gang zu halten. Deswegen<br />

wurden vorrangig die Geschäftsstraßen in<br />

der Innenstadt, Bereiche um medizinische<br />

Einrichtungen wie Ärztehäuser, Krankenhaus,<br />

Polizei und Feuerwehr, Schulen und Kindergärten<br />

zum Teil bis zu vier mal von den Schneemassen<br />

beräumt. Das Ergebnis konnte man auf dem<br />

Schützenplatz in Augenschein nehmen und der<br />

Betrachter wird den Eindruck erhalten, in die<br />

Alpen versetzt zu sein. Nicht unerheblich sind<br />

auch die manuellen und maschinellen Aufwendungen,<br />

um für die vielen Studenten der Hochschule<br />

ausreichend Parkmöglichkeiten zu<br />

schaffen. Erschwert wird die ganze Situation<br />

durch die leider zum Erliegen gekommenen<br />

Baustellen im Gemeindebereich. Um diese<br />

immense Arbeit leisten zu können, geht das<br />

Personal und die Technik des städtischen<br />

Bauhofes sowie die uns unterstützenden Betriebe,<br />

wie Agrargenossenschaften und Agroservice<br />

an die Grenze der Belastbarkeit. Dank gilt<br />

auch an dieser Stelle den Gewerbetreibenden<br />

des Gemeindegebietes, welche uns mit LKW<br />

und Radladern bei der Schneeberäumung<br />

tatkräftig unterstützten. Der angespannten<br />

Situation Rechnung tragend entschied sich die<br />

Stadtverwaltung kurzfristig zur Anschaffung der<br />

Schneefräse (ein Wunder, dass in der Eile und<br />

angesichts der Situation ein solches Gerät<br />

aufgetrieben werden konnte). Viele Verkehrsteilnehmer<br />

und Anwohner konnten diese Maschine<br />

im Einsatz beobachten. Wir bedanken uns bei all<br />

denjenigen die privaten und öffentlichen Bereich<br />

die schwierige Arbeit des Winterdienstes manuell<br />

bzw. mit entsprechendem Verständnis unterstützten.<br />

Leider hat es unser Personal bzw.<br />

Einsatzkräfte auch mit unvernünftigen Verkehrsteilnehmern<br />

bzw. Hauseigentümern zu tun,<br />

Leo sucht ein neues Zuhause<br />

Leo ist leider ein Trennungsopfer<br />

weil keiner aus seiner ehemaligen<br />

Familie den Hund nach der Trennung<br />

aufnehmen konnte. Er ist ein<br />

Jack Russelmix 2,5 Jahre alt und<br />

ca. 35 cm (Schulterhöhe) groß. Leo<br />

ist ein aktiver Hund, der sich sehr<br />

gern bewegt bzw. gefördert<br />

(z.Bsp. mit Intelligenzspielen o.<br />

Agility) wird, also kein Hund für Couchpotatos. Leo versteht sich sehr<br />

gut mit Kindern (im vorherigen Zuhause lebten 2 Kinder) und ist ein toller<br />

Familienhund und kann auch ein paar Stunden allein bleiben, ohne die<br />

Wohnung umzudekorieren. Mit Hündinnen versteht er sich gut, Rüden<br />

mag Leo nicht so bzw. je nach Sympathie, Katzen oder Kleintiere sollten<br />

nicht in Leos neuem Zuhause leben bzw. sicher untergebracht sein.<br />

Wenn Sie dem hübschen Leo ein Zuhause geben möchten, dann<br />

melden Sie sich bitte bei uns.<br />

Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V., Goetheweg 127, 09247 Röhrsdorf<br />

bei Chemnitz, Telefon 03722/5927040 oder www.tierfreundehelfen.de<br />

welche mit ihren Fahrzeugen die Straßen zuparken bzw. die sowieso schon engen Wohnstraßen mit<br />

dem Schnee ihrer Garagen/Hauseinfahrten zusätzlich einengen. Ein besonders negatives Beispiel in<br />

der ersten Januarwoche: Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes in der Weststraße wurde<br />

durch parkende Autos zwei Stunden eingekeilt. An Bord zudem befanden sich noch Patienten. Die alte<br />

Volksweisheit spricht von 7 Wintern, wo von wir bis heute vermutlich noch nicht einmal die Hälfte weg<br />

haben, zumindest aber dies noch nicht der Letzte gewesen ist. Diese Vermutung lässt nur wage erahnen<br />

was an materiellen, finanziellen Mitteln, u.a. für Salz- und Splitt bis März noch von Nöten sein wird,<br />

von den immer größer werdenden Schlaglöchern mag man noch gar nicht sprechen.<br />

Bild Quelle: Silvio Liebe<br />

Freier Fotograf aus Hainichen<br />

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft <strong>Mittweida</strong><br />

Wahl eines neuen Jagdvorstandes<br />

Der Jagdvorstand <strong>Mittweida</strong> wird in diesem Jahr für die neue Amtszeit von<br />

fünf Geschäftsjahren gewählt. In den Wahlvorstand werden gewählt:<br />

der Jagdvorsteher,<br />

zwei Beisitzer,<br />

ein Schriftführer,<br />

ein Kassenführer und<br />

zwei Rechnungsprüfer<br />

sowie deren Stellvertreter. Zur Wahl kann sich<br />

1. jeder Jagdgenosse, der volljährig und geschäftsfähig ist oder<br />

2. jede volljährige und geschäftsfähige Person<br />

aufstellen lassen. Interessenten, die für diese Wahl kandidieren möchten,<br />

melden sich bitte bis zum 24.02.2011 im Rathaus 1, Zimmer 101 bei Frau<br />

Wadewitz (Tel.-Nr. 03727 967 142.)<br />

Jagdgenossenschaft <strong>Mittweida</strong><br />

Der Jagdvorsteher<br />

Lesen Sie weiter nach<br />

(h.wa.) dem Veranstaltungteil Seite 11<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 11 19. Januar 2011<br />

Müllerhof 09648 <strong>Mittweida</strong>, Auensteig 37, Tel. 03727-998833,<br />

Fax 979708<br />

Programmvorschau Monat Januar/ Februar 2011<br />

Morgenkurs “Taiji/Qigong”<br />

Mi. wöchentlich 8.30 - 9.30 Uhr<br />

Irene Weßling vermittelt in diesem Kurs Basisübungen aus dem Taiji und<br />

einzelne Bewegungsbilder aus dem Qigong. Dies ist ein offener Kurs, d.h.<br />

Termine können einzeln wahrgenommen werden.<br />

Gebühr: 5 €/Termin, Rückfragen über Tel. Nr. 0157 76801967<br />

Spinnabende in der dunklen Jahreszeit<br />

Do. 20.01.11, 19.00 Uhr<br />

Wir spinnen eigene Fäden, weben Netze und erzählen uns Geschichten.<br />

Spinnräder zum Ausprobieren für Anfänger sind im Müllerhof vorhanden.<br />

Neueinsteiger bitte vorher anmelden. Ulrike Backofen/ Katharina Vogtmann<br />

Unkostenbeitrag: 1,00 €/Person<br />

Kalligrafiekurs - Mit Feder, Tinte und Papier auf den Spuren der irischkeltischen<br />

Schreibermönche<br />

Do. 27. 01 11., 18.15 Uhr<br />

Der Kurs hat die irisch-keltische Buch- und Schriftkunst zum Inhalt. Im Kurs<br />

erlernen die TeilnehmerInnen die "Irische Halbunciale", eine Schrift, wie sie<br />

von den Schreibermönchen im Mittelalter des 7. Und 8. Jahrhunderts<br />

verwandt wurde. Damit wurden die unvergleichbar prachtvollen Handschriften,<br />

wie zum Beispiel das "Book of Kells" oder das "Book of Lindisfarne"<br />

geschaffen. Die prachtvollen Initiale und auch die Ornamentik der<br />

irisch-keltischen Buchmalerei sind Bestandteil des Kurses und sollen am<br />

Ende des Lehrganges in einem entsprechend gestalteten Schriftstück<br />

Anwendung finden.<br />

Kursleiter: Frank Niemann, Kosten: 2,00 Euro/h (Dauer ca. 2h)<br />

Zeichnen mit Simone Michel<br />

Fr. 28.01.11, 9.00 -12.00 Uhr<br />

In diesem Kurs erlernen Sie die Grundlagen des Malens/ Zeichnens und die<br />

Anfertigung von Naturstudien mit verschiedenem Material und Techniken.<br />

Gebühr: 2,00 €/Std., Anmeldung erforderlich<br />

Filzen - Kursangebote mit Carola Zeiger<br />

Filzen mit Wolle ist eine sehr sinnliche Beschäftigung für jedes Alter. Sie<br />

können Ihre Kreativität spielen lassen und dabei entspannen. Erleben Sie<br />

selbst, wie aus Schafwolle, Seife, Wasser und der Kraft ihrer Hände<br />

wunderschöne Filzobjekte entstehen. Ihrer Fantasie sind damit keine Grenzen<br />

gesetzt.<br />

Die ganze Familie filzt -<br />

Sa. 05.02.11, 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Teilnehmerbeitrag: Erwachsene 13,00 Euro + Material<br />

Kinder 7,00 Euro + Material<br />

Kellergeister<br />

Sa. 05.02.11, 19.00 Uhr<br />

Die Band Kellergeister aus <strong>Mittweida</strong> lädt an diesem Abend zum Tanz in<br />

den Müllerhof ein. Restkarten an der Abendkasse<br />

19.01.2011, 15:30 - 17:00 Uhr<br />

Forschung und Technologietransfer zur Stärkung des Standortes Mittelsachsen,<br />

Prof. Dr. Gerhard Thiem, Prorektor für Forschung und Entwicklung,<br />

Hochschule <strong>Mittweida</strong><br />

02.02.2011, 15:30 - 17:00 Uhr<br />

Kinder bilden - unsere Zukunft! Frankenberg auf dem Weg zur "Stadt der<br />

Bildung", Thomas Firmenich, Bürgermeister, Stadt Frankenberg<br />

Veranstaltungsort<br />

Hochschule <strong>Mittweida</strong>, Gerhard-Neumann Bau<br />

Hörsaal 5-119<br />

Informationen<br />

Aktuelle Informationen zu den Vorträgen, Projekten, kulturellen Angeboten,<br />

Gesprächskreisen und Exkursionen finden Sie im Internet unter www.hsmittweida.de/buergerakademie.<br />

Kosten<br />

Für die Teilnahme an der gesamten Vortragsreihe wird eine Gebühr in Höhe<br />

von 20,00 Euro/Semester erhoben. Auch einzelne Veranstaltungen können<br />

besucht werden. Der Unkostenbeitrag beträgt 4,00 Euro/Veranstaltung. Für<br />

Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule <strong>Mittweida</strong><br />

sowie VDI-Mitglieder ist der Eintritt frei.<br />

Kontakt<br />

Bildungsakademie <strong>Mittweida</strong> e. V.<br />

an der Hochschule <strong>Mittweida</strong>, Technikumplatz 17, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

Sitz: Heinrich-Heine-Str. 23, Tel.: 03727/ 58 16 35<br />

E-Mail: beratung@hs-mittweida.de<br />

Pressemitteilung<br />

vom Technikum <strong>Mittweida</strong> Motorsport:<br />

Helmut Tschernoster übernimmt Schirmherrschaft<br />

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der langjährige Flugzeugingenieur<br />

Rennwagenkonstrukteur Helmut Tschernoster ab dem 01.01.2010 die<br />

Schirmherrschaft für das Team übernehmen wird. „Die Anfrage von TMM<br />

hat mich überrascht und zugleich sehr gefreut“ so Tschernoster in einem<br />

persönlichen Brief an das Team. Tschernoster, der dem Team schon lange<br />

Zeit als Berater zur Seite steht, ermutigte das Team, neue Wege zu gehen,<br />

um zum Erfolg zu gelangen. „Erfahrung ist wertlos, wenn sie nicht in guten<br />

Ratschlägen weitergegeben werden kann.“ Wir sind sehr froh, dass Herr<br />

Tschernoster seine über 40jährigen Erfahrungen im Rennsport mit unserem<br />

Team teilen möchte. Anna Kirchner sagte im Gespräch: „Es ist für TMM<br />

eine unglaubliche Bereicherung einen so bedeutenden Schirmherren für<br />

das Projekt gewonnen zu haben. Schon in der letzten Saison haben wir<br />

sehr gut mit Herrn Tschenoster zusammen gearbeitet und es freut mich<br />

sehr, dass er sich in dieser Saison für unser Team stark macht und uns mit<br />

seinem Wissen begleiten wird.“ In Kürze wird es eine Veranstaltung geben,<br />

bei der der neue Schirmherr der Öffentlichkeit präsentiert wird.<br />

Nähere Informationen folgen<br />

in Kürze.<br />

Aktueller<br />

Produktionsstand<br />

Die Bauphase an dem neuen<br />

Boliden ist in vollem Gange.<br />

Nachdem am 17.12.2010 der<br />

alte Wagen, JET! Demontiert<br />

worden war, ist nun der<br />

Rahmen für das neue Fahrzeug<br />

fertig, des Weiteren<br />

konnte durch einige Umbaumaßnahmen<br />

am Motor deutlich<br />

Gewicht eingespart<br />

werden. die neu konstruierte<br />

Ölwanne erlaubt es dem<br />

Team, den Motor und damit<br />

auch den Schwerpunkt deutlich<br />

tiefer zu setzen. Die neue<br />

Bodenplatte ist fertig an den<br />

neuen Rahmen angepasst, sodass der neue Bolide über die Weihnachtstage<br />

deutlich Gestalt annahm. Damit ist das Team im Vergleich zu letztem<br />

Jahr zwei Monate früher mit dem Rahmen fertig. Wenn keine unvorhergesehenen<br />

Zwischenfälle den Betrieb aufhalten, wird der Bolide pünktlich zum<br />

Frühjahr fertig, sodass wir ausreichend Zeit für eine fundierte Testphase<br />

haben. „Alles läuft nach Plan, wir sind zuversichtlich, dass dieser Wagen ein<br />

voller Erfolg wird.“ So Uwe Gareis, Teamcaptain des Technischen Bereiches.<br />

Kontakt: Jonas Engel<br />

Pressesprecher<br />

Technikum <strong>Mittweida</strong> Motorsport<br />

Büro: +49 (0)3727 58 1527<br />

Mobil: + 49 (0)176 24886597<br />

Email: jengel1@htwm.de<br />

www.tm-motorsport.net


<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 12 19. Januar 2011<br />

Bekanntmachung Grundsteuer<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011<br />

Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr<br />

2011 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Grundsteuerpflichtige,<br />

die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2011<br />

erhalten, haben die Grundsteuer 2011 entsprechend dem zuletzt zugesandten<br />

Grundsteuerbescheid, wie in dem Feld „Fälligkeiten Folgejahr“<br />

ausgewiesen, zu entrichten.<br />

Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die<br />

gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher<br />

Steuerbescheid für das Jahr 2011 zugegangen wäre.<br />

Eintretende Änderungen werden den einzelnen Steuerschuldnern oder<br />

deren Vertreter jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheide mitgeteilt.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann<br />

innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben<br />

werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>, Markt 32,<br />

09648 <strong>Mittweida</strong> schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.<br />

Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind sie verpflichtet, die Steuer fristgerecht<br />

zu entrichten.<br />

<strong>Mittweida</strong>, den 18.01.2011<br />

gez. Damm<br />

Oberbürgermeister<br />

Bekanntmachung der Landesdirektion Chemnitz<br />

über die Planfeststellung für das Bauvorhaben S 200 - Ersatzneubau<br />

Brücke BW 4 südlich Schweikershain (NK 4943 018 Stat. 0.736 bis NK<br />

4943 012 Stat. 1.307)<br />

Az.: 32-0513.27/32/3 vom 4. Januar 2011<br />

Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz vom 23.<br />

Dezember 2010 - AZ. 32-0513.27/32/3 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft,<br />

liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)<br />

in der Zeit<br />

vom 31. Januar 2011 bis 14. Februar 2011<br />

in der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong>, Fachbereich Bau und Ordnung,<br />

Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3 im Sachgebiet Tiefbau und Verkehr (Hintergebäude,<br />

Zimmer 017), 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

während der Dienststunden: Montag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr<br />

Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

in der Gemeindeverwaltung Erlau, Bauamt, Niedercrossen 45, 09306 Erlau<br />

während der Dienststunden: Montag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr<br />

Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

zu jedermanns Einsicht aus.<br />

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen<br />

entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist<br />

gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74<br />

Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 [BGBl. I S. 102], das zuletzt durch<br />

Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2009 [BGBl. I S. 2827, 2839] geändert<br />

worden ist).<br />

Chemnitz, den 4. Januar 2011<br />

Landesdirektion Chemnitz<br />

gez. Hagenberg, Referatsleiter<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Bekanntmachung des Stadtrates der Stadt <strong>Mittweida</strong><br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Mittweida</strong> fasste auf seiner öffentlichen Sitzung am<br />

Donnerstag, dem 16.12.2010, folgende Beschlüsse:<br />

1 Wahl des Friedensrichters der Schiedsstelle <strong>Mittweida</strong><br />

Vorlage: SR/2010/161/ZD<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat wählt als Friedensrichter für die Schiedsstelle <strong>Mittweida</strong><br />

Herrn Bodo Ceranski mit Wirkung ab 03.01.2011 für die bevorstehende<br />

Wahlperiode von fünf Jahren.<br />

2 Beteiligungsbericht der Stadt <strong>Mittweida</strong> für das Geschäftsjahr 2009<br />

Vorlage: SR/2010/147/02<br />

Beschluss:<br />

Der Rat nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht der Stadt <strong>Mittweida</strong><br />

für das Geschäftsjahr 2009.<br />

3 Verkauf des Flurstückes 415/6 der Gemarkung Rößgen im Wohngebiet<br />

"Ringethaler Weg" am Lindenweg<br />

Vorlage: SR/2010/162/02<br />

Beschluss:<br />

Der Rat beschließt den Verkauf des Flurstückes 415/6 der Gemarkung<br />

Rößgen mit einer Größe von 901 m_ an die Eheleute Manuela und Tino<br />

Müller, Freiberger Straße 34, 09648 <strong>Mittweida</strong> und die Eintragung einer<br />

eventuellen Grundschuldbestellung gemäß Sachverhalt.<br />

4 Überplanmäßige Ausgabe für Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer<br />

Vorlage: SR/2010/163/02<br />

Beschluss:<br />

Der Rat beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für Erstattungszinsen<br />

zur Gewerbesteuer in Höhe von 61.828 Euro aus Mehreinnahmen aus<br />

dem Anteil an der Einkommensteuer umzuverteilen.<br />

5 Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mittweida</strong><br />

Vorlage: SR/2010/157/03<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt die überarbeitete Feuerwehrsatzung für die<br />

Stadt <strong>Mittweida</strong> gemäß Sachverhalt.<br />

Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mittweida</strong><br />

vom 17.12.2010<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Mittweida</strong> hat aufgrund von § 4 Abs. 2 Satz 1 der<br />

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) und § 15<br />

Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst<br />

und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S.<br />

245, 647) in seiner Sitzung am 16.12.2010 die nachfolgende Satzung<br />

beschlossen.<br />

§ 1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr<br />

(1) Die Gemeindefeuerwehr <strong>Mittweida</strong> ist eine Einrichtung der Stadt ohne<br />

eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr<br />

mit den den Ortsfeuerwehren<br />

- <strong>Mittweida</strong><br />

- Kockisch<br />

- Frankenau<br />

- Ringethal/Falkenhain<br />

- Lauenhain<br />

- Tanneberg.<br />

(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr <strong>Mittweida</strong>“.<br />

Die Ortsfeuerwehren können den Ortsteilnahmen beifügen.<br />

(3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr besteht in der Ortsfeuerwehr<br />

<strong>Mittweida</strong> eine Jugendfeuerwehr. In den Ortsfeuerwehren können<br />

Alters- und Ehrenabteilungen bestehen.<br />

(4) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeindewehrleiter<br />

und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter<br />

und seinem Stellvertreter.<br />

§ 2 Pflichten der Gemeindefeuerwehr<br />

(1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten<br />

- Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,<br />

- technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 13 19. Januar 2011<br />

Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren<br />

zu leisten und<br />

- nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen<br />

und Brandsicherheitswachen durchzuführen.<br />

(2) Der Oberbürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr<br />

zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen<br />

heranziehen.<br />

§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr<br />

(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Gemeindefeuerwehr<br />

sind:<br />

- die Vollendung des 16. Lebensjahres<br />

- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst<br />

- die charakterliche Eignung<br />

- die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie<br />

- die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung.<br />

Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 Sächs-<br />

BRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten<br />

vorliegen.<br />

(2) Einer Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr steht insbesondere entgegen:<br />

- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer für<br />

verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung<br />

oder<br />

- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer nicht<br />

verbotenen Partei<br />

oder sonstigen Vereinigung oder Gruppierung, die mit der freiheitlichen<br />

demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt.<br />

(3) Die Bewerber sollen in der Gemeinde wohnhaft und in keiner anderen<br />

Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Feuerwehrausschuss kann<br />

Ausnahmen zulassen.<br />

(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten.<br />

Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter nach<br />

Anhörung des Feuerwehrausschusses. Jeder Angehörige der Feuerwehr<br />

erhält bei seiner Aufnahme<br />

- einen Dienstausweis,<br />

- die benötigte Einsatz- und Dienstkleidung nach Erreichen folgender<br />

Voraussetzungen<br />

• Abschluss Ausbildung Truppmann Teil 1<br />

• mindestens 18 Jahre alt und<br />

• Nachweis der Tauglichkeit nach den Arbeitsmedizinischen<br />

Grundsätzen G 26/III.<br />

Als Eintrittsdatum gilt der Termin der Bestätigung durch den Feuerwehrausschuss.<br />

(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über eine Ablehnung<br />

entscheidet der Gemeindewehrleiter im Einvernehmen mit dem Feuerwehrausschuss.<br />

Die Gründe für die Ablehnung des Aufnahmegesuches<br />

sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes<br />

(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige<br />

der Gemeindefeuerwehr<br />

- aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten<br />

dauernd unfähig ist, dazu kann ein ärztlicher Nachweis gefordert<br />

werden, wenn der Feuerwehrdienst weniger als 5 Jahre dauerte,<br />

- ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3<br />

SächsBRKG wird oder<br />

- aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.<br />

(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn der Dienst<br />

in der Gemeindefeuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen<br />

Gründen eine besondere Härte bedeutet.<br />

(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes<br />

unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf<br />

schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Sämtliche<br />

persönliche Ausrüstung und der Dienstausweis sind zurückzugeben.<br />

(4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im<br />

Dienst oder in der Aus- und Fortbildung sowie bei schweren Verstößen<br />

gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />

aus der Gemeindefeuerwehr ausgeschlossen werden. Der Angehörige<br />

ist anzuhören. Sämtliche persönliche Ausrüstung und der Dienstausweis<br />

sind zurückzugeben.<br />

(5) Der Oberbürgermeister entscheidet nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />

über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die<br />

Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich<br />

fest.<br />

(6) Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine<br />

Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den<br />

letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.<br />

§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr<br />

(1) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben das Recht,<br />

den Gemeindewehrleiter und dessen Stellvertreter, die Ortswehrleiter<br />

und deren Stellvertreter sowie die zusätzlichen Mitglieder des Feuerwehrausschusses<br />

zu wählen.<br />

(2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1 SächsBRKG die Freistellung<br />

der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen,<br />

Einsatzübrungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken.<br />

(3) Der Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, der<br />

Jugendfeuerwehrwart und Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die<br />

regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten,<br />

erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der dafür festgelegten<br />

Beträge wird in einer gesonderten Satzung der Gemeinde<br />

bestimmt.<br />

(4) Angehörige der Feuerwehr werden anlässlich dienstlicher und persönlicher<br />

Jubiläen geehrt. Näheres wird in einer Dienstanweisung geregelt.<br />

(5) Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten auf schriftlichen Antrag<br />

die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes<br />

einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehen.<br />

Darüber hinaus erstattet die Gemeinde Sachschäden, die Angehörigen<br />

der Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes entstehen sowie vermögenswerte<br />

Versicherungsnachteile nach Maßgabe des § 63 Abs. 2<br />

SächsBRKG.<br />

(6) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die ihnen aus<br />

der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft<br />

zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet:<br />

- am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen<br />

der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,<br />

- sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzufinden,<br />

- den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen,<br />

- im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten<br />

zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr<br />

gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,<br />

- die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften<br />

für den Feuerwehrdienst zu beachten und<br />

- die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und<br />

Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen<br />

Zwecken zu benutzen.<br />

(7) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine Ortsabwesenheit<br />

von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder<br />

seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung<br />

rechtzeitig zu melden.<br />

(8) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm<br />

obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter<br />

- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,<br />

- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder<br />

- den Ausschluss im Einvernehmen beim Oberbürgermeister beantragen.<br />

Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu hören. Dem Angehörigen<br />

der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten<br />

Vorwürfen zu äußern.<br />

§ 6 Jugendfeuerwehr<br />

(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche ab dem 8.<br />

Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen<br />

werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag<br />

muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten<br />

beigefügt sein.<br />

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen<br />

mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die Festlegungen<br />

des § 3 entsprechend.<br />

(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied<br />

- in die aktive Abteilung aufgenommen wird,<br />

- aus der Jugendfeuerwehr austritt,<br />

- den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,<br />

- entlassen oder ausgeschlossen wird.<br />

Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach<br />

Abs. 1 schriftlich widerrufen. Ein Rechtsanspruch, in die aktive Abteilung<br />

aufgenommen zu werden, besteht nicht.<br />

(4) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr wählen den Jugendfeuerwehrwart<br />

für die Dauer von 5 Jahren gemäß § 14. Wiederwahl ist zulässig. Das<br />

Wahlergebnis ist dem Feuerwehrausschuss zur Bestätigung vorzulegen.<br />

Der Jugendfeuerwehrwart wird durch den Gemeindewehrleiter<br />

berufen.<br />

(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger der Feuerwehr und muss<br />

neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen<br />

im Umgang mit Jugendlichen verfügen.


<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 14 19. Januar 2011<br />

(6) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr können einen Sprecher auf Zeit<br />

wählen. Wird kein Sprecher gefunden, wird dieser durch den Jugendwart<br />

im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr und<br />

dem Gemeindewehrleiter bestimmt.<br />

(7) Der Jugendwart vertritt die Jugendfeuerwehr nach außen.<br />

§ 7 Alters- und Ehrenabteilung<br />

(1) In die Alters- und Ehrenabteilungen können Angehörige der Gemeindefeuerwehr<br />

bei Überlassung der Dienstbekleidung übernommen<br />

werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr<br />

ausgeschieden sind. Ein Anspruch auf Neueinkleidung besteht nicht.<br />

(2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der<br />

aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung<br />

gestatten, wenn der Dienst in der Gemeindefeuerwehr für sie aus<br />

persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.<br />

(3) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Alters- und Ehrenabteilung<br />

besteht nicht.<br />

(4) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilungen wählen einen Leiter<br />

und einen Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren.<br />

(5) Die Alters- und Ehrenabteilungen in den Ortsfeuerwehren können<br />

einen Gesamtbeauftragten wählen, der die Interessen der Alters- und<br />

Ehrenmitglieder im Feuerwehrausschuss vertritt.<br />

(6) Feuerwehrangehörige aus Ortswehren ohne Alters- und Ehrenabteilung<br />

können sich für die Mitgliedschaft in einer bestehenden Altersund<br />

Ehrenabteilung einer anderen Ortsfeuerwehr entscheiden.<br />

§ 8 Ehrenmitglieder<br />

Der Oberbürgermeister kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses<br />

verdiente ehrenamtliche Angehörige der Gemeindefeuerwehr oder Personen,<br />

die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders<br />

verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen.<br />

§ 9 Organe der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:<br />

- der Feuerwehrausschuss<br />

- die Ortsfeuerwehrhauptversammlung (im weiteren Hauptversammlung<br />

genannt)<br />

- die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung<br />

§ 10 Hauptversammlung<br />

(1) Unter dem Vorsitz des Ortswehrleiters ist jährlich eine ordentliche<br />

Hauptversammlung in den Ortsfeuerwehren durchzuführen. Der<br />

Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Ortsfeuerwehr,<br />

soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere<br />

Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />

In der Hauptversammlung hat der Ortswehrleiter einen Bericht<br />

über die Tätigkeit der Ortsfeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben.<br />

In der Hauptversammlung werden die Ortswehrleitung und die weiteren<br />

Mitglieder des Feuerwehrausschusses für die Dauer von fünf<br />

Jahren gewählt.<br />

Zur Hauptversammlung der Ortsfeuerwehr ist die Gemeindewehrleitung<br />

einzuladen.<br />

(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Ortswehrleiter einzuberufen.<br />

Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines<br />

Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven<br />

Angehörigen der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe<br />

gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung<br />

sind den Angehörigen der Feuerwehr, dem Oberbürgermeister und<br />

dem Gemeindewehrleiter mindestens 14 Tage vor der Versammlung<br />

bekannt zu geben.<br />

(3) Die Ortsfeuerwehr Kockisch führt ihre Hauptversammlung gemeinsam<br />

mit der Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong> durch.<br />

(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte<br />

ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb<br />

eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig<br />

von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.<br />

Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.<br />

(5) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die<br />

dem Oberbürgermeister und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen ist.<br />

Der Niederschrift ist eine Teilnahmeliste und der Rechenschaftsbericht<br />

beizufügen.<br />

§ 11 Feuerwehrausschuss<br />

(1) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Gemeinde- und<br />

Ortswehrleitungen und des Oberbürgermeisters. Er behandelt Fragen<br />

der Finanzplanung der Gemeinde für die Feuerwehr sowie der Dienstund<br />

Einsatzplanung.<br />

(2) Dem Feuerwehrausschuss gehören an, der Gemeindewehrleiter als<br />

Vorsitzender, sein Stellvertreter, die Ortswehrleiter und der Jugendfeuerwehrwart.<br />

(3) In den Hauptversammlungen können weitere Mitglieder der Ortsfeuerwehren<br />

in den Feuerwehrausschuss gewählt werden. Ihre Anzahl ist<br />

nach folgendem Schlüssel entsprechend der zahlenmäßigen Stärke<br />

der Ortsfeuerwehren festzulegen:<br />

bis 30 aktive Kameraden 1 zusätzliches Mitglied<br />

ab 31 Kameraden 2 zusätzliche Mitglieder<br />

Der Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz, der stellv.<br />

Gemeindewehrleiter, der Schriftführer und die hauptamtlichen Gerätewarte<br />

der Ortsfeuerwehr <strong>Mittweida</strong> nehmen, sofern sie nicht Funktionsträger<br />

nach Absatz (1) und (2) sind, ohne Stimmberechtigung von<br />

Amts wegen an den Beratungen des Feuerwehrausschusses teil. Bei<br />

Bedarf können der Vertreter der Alters- und Ehrenabteilungen sowie<br />

weitere Gäste geladen werden.<br />

(4) Der Feuerwehrausschuss soll mindestens viermal jährlich tagen. Die<br />

Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen<br />

Tagesordnung einzuberufen. Der Feuerwehrausschuss muss<br />

einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder<br />

bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der<br />

Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte<br />

seiner Mitglieder anwesend sind.<br />

(5) Der Oberbürgermeister und der zuständige Fachbereichsleiter sind zu<br />

den Beratungen des Feuerwehrausschusses einzuladen.<br />

(6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />

(7) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über<br />

die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.<br />

§ 12 Wehrleitung<br />

(1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und sein<br />

Stellvertreter an.<br />

(2) Die Gemeindewehrleitung wird durch die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr<br />

in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine<br />

Wiederwahl ist zulässig.<br />

(3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv angehört,<br />

über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse<br />

und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen<br />

Voraussetzungen verfügt.<br />

(4) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wahl<br />

und nach Zustimmung des Stadtrats vom Oberbürgermeister bestellt.<br />

(5) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach<br />

Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen<br />

Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen.<br />

Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Oberbürgermeister<br />

geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Gemeindefeuerwehr<br />

beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden<br />

der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Oberbürgermeister<br />

bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen<br />

mit Zustimmung des Stadtrates als Gemeindewehrleiter<br />

oder Stellvertreter ein.<br />

(6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr<br />

verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen<br />

Aufgaben aus. Er hat insbesondere auf die ständige Verbesserung<br />

des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr<br />

entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,<br />

- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und<br />

Einsätzen zu regeln, die Dienste so zu organisieren, dass jeder<br />

aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden<br />

Ausbildung teilnehmen kann,<br />

- dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt<br />

und dem Feuerwehrausschuss vorgelegt werden,<br />

- die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und der Gerätewarte zu<br />

kontrollieren,<br />

- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung<br />

der Feuerwehr hinzuwirken,<br />

- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der<br />

einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,<br />

- bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die<br />

Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes<br />

sicherzustellen und<br />

- Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend,<br />

dem Bürgermeister mitzuteilen.<br />

(7) Der Oberbürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben<br />

des Brandschutzes übertragen.<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 15 19. Januar 2011<br />

(8) Der Gemeindewehrleiter soll den Oberbürgermeister und den Stadtrat<br />

in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten<br />

beraten. Er ist zu den Beratungen in der Gemeinde zu Angelegenheiten<br />

der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören.<br />

(9) Der stellvertretende Gemeindewehrleiter hat den Gemeindewehrleiter<br />

bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit<br />

mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.<br />

(10) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter können bei groben<br />

Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3<br />

geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach<br />

Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.<br />

(11) Für die Ortswehrleiter gelten die Absätze 1 bis 10 entsprechend. Sie<br />

führen die Ortsfeuerwehr nach Weisung des Gemeindewehrleiters.<br />

§ 13 Unterführer, Gerätewarte<br />

(1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur Angehörige der<br />

Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische<br />

Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche<br />

Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere<br />

durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen<br />

der Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden.<br />

(2) Die Zug- und Gruppenführer werden auf Vorschlag des Ortswehrleiters<br />

im Einvernehmen mit dem Feuerwehrausschuss vom Gemeindewehrleiter<br />

auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Gemeindewehrleiter<br />

kann im Einvernehmen mit dem Feuerwehrausschuss die Bestellung<br />

widerrufen. Die Zug- und Gruppenführer haben ihre Aufgaben nach<br />

Ablauf der Amtszeit bis zum Bestellung eines Nachfolgers weiter zu<br />

erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig.<br />

(3) Die Zug- und Gruppenführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen<br />

ihrer Vorgesetzten aus.<br />

(4) Zugführer sind für den Ausbildungsstand und Einsatzbereitschaft des<br />

Zuges mitverantwortlich. Ihnen obliegt mit Unterstützung der Gruppenführer<br />

die Aus- und Weiterbildung zum Feuerwehrdienst. Sie unterstützen<br />

den Ortswehrleiter/Einsatzleiter beim Einsatz bzw. leiten diesen bei<br />

dessen Abwesenheit.<br />

(5) In der Gemeindefeuerwehr <strong>Mittweida</strong> sind Gerätewarte hauptamtlich<br />

beschäftigt. Sie haben die Ausrüstung und Einrichtungen der Feuerwehr<br />

zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten<br />

Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte<br />

Mängel sind unverzüglich dem zuständigen Wehrleiter zu melden.<br />

Die hauptamtlichen Gerätewarte werden durch beauftragte Maschinisten<br />

in den Ortsfeuerwehren unterstützt.<br />

§ 14 Wahlen<br />

(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind<br />

mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag,<br />

den Angehörigen der Gemeinde- bzw. Ortsfeuerwehr bekannt zu<br />

machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu<br />

wählen sind.<br />

(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Bei der Wahl der Gemeindewehrleitung<br />

ist Briefwahl zulässig.<br />

Steht in der Ortsfeuerwehr nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung<br />

der Ortsfeuerwehrhauptversammlung die Wahl offen erfolgen.<br />

Wahlen sind vom Oberbürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem<br />

von ihm benannten Beauftragten zu leiten.<br />

(3) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden<br />

Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang<br />

die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden<br />

Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache<br />

Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

(4) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Feuerwehrausschusses gemäß §<br />

11 Abs. 3 ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen.<br />

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder<br />

zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen<br />

der Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

(5) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.<br />

(6) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der<br />

Wahl durch den Wahlleiter dem Oberbürgermeister zur Vorlage an den<br />

Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis nicht<br />

zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.<br />

(7) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeinde-/Ortswehrleiters<br />

oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Stadtrat<br />

dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Feuerwehrausschuss<br />

dem Oberbürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr<br />

vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage<br />

kommen. Der Oberbürgermeister setzt dann nach § 12 Abs. 5 die<br />

Wehrleitung ein.<br />

§ 15 Schriftführer<br />

(1) Der Schriftführer wird vom Feuerwehrausschuss für die Dauer von fünf<br />

Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.<br />

(2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Feuerwehrausschusses<br />

und über Hauptversammlungen zu fertigen. Darüber<br />

hinaus soll der Schriftführer für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindefeuerwehr<br />

verantwortlich sein.<br />

§ 16 Inkrafttreten<br />

(1) Die Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mittweida</strong> tritt am Tag nach ihrer<br />

Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung der<br />

Stadt <strong>Mittweida</strong> vom 27.02.2009 außer Kraft.<br />

(2) Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO):<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />

oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der<br />

Gemeinde oder Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine der Verletzungen nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />

so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

gez. Damm <strong>Mittweida</strong>, den 17.12.2010<br />

Oberbürgermeister<br />

gez. Damm <strong>Mittweida</strong>, am 12.01.11<br />

Oberbürgermeister<br />

Sondernutzungserlaubnis für Werbeaufsteller,<br />

Werbeständer, Straßengastronomie u.ä.<br />

Gewerbetreibende, die öffentliche Flächen in <strong>Mittweida</strong> für o.g. Sondernutzungen<br />

in Anspruch nehmen möchten, müssen dafür gem. Straßensondernutzungssatzung<br />

der Stadt <strong>Mittweida</strong> § 4 Abs. 1 eine Erlaubnis beantragen.<br />

Dieser Antrag ist schriftlich oder online spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten<br />

Ausübung der Sondernutzung mit Angabe von Ort, Art, Umfang<br />

und Dauer der Sondernutzung bei der Stadtverwaltung <strong>Mittweida</strong> zu stellen.<br />

Kontakt: Fachbereich Bau und Ordnung, Frau Zschockelt, Telefon: 0 37<br />

27 - 96 73 01, Fax: 0 37 27 - 96 71 84, e-Mail: ulrike.zschockelt@mittweida.de.<br />

In der genannten Satzung ist im § 10 der Hinweis aufgeführt, dass derjenige,<br />

der entgegen gesetzlicher Vorschriften eine Straße ohne Erlaubnis mit<br />

einer Sondernutzung in Anspruch nimmt, ordnungswidrig handelt. Dieses<br />

Verhalten kann mit einer Geldbuße bis 500,00 Euro geahndet werden.<br />

Hinweis für online-Antrag:<br />

www.mittweida.de > Service - Formulare > Antrag auf Erteilung einer<br />

Sondernutzungserlaubnis gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO<br />

Hinweis für Auffinden der Satzung:<br />

www.mittweida.de > Große Kreisstadt > Satzungen > Ortssatzungen<br />

<strong>Mittweida</strong> im Internet:<br />

www.mittweida.de


<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 16 19. Januar 2011<br />

Hinweise<br />

zur Abfallentsorgung im Landkreis Mittelsachsen<br />

Viele Straßen sind für die Entsorgungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar.<br />

Auch wenn kein neuer Schnee dazukommt, sind durch Schneeberge und<br />

parkende Autos oft nur noch enge Gassen oder Fahrspuren frei. Diese<br />

reichen für die Entsorgungsfahrzeuge mit bis zu 26 Tonnen Last und 2,80 m<br />

Breite nicht aus. Uns erreichen verwunderte Anrufer, weil Abfälle trotz<br />

geräumter Straßen nicht abgeholt werden. Grund ist: der Entsorger kommt<br />

oftmals nicht bis an den Ort heran. Auch Schneeberge in Kurven und an<br />

Kreuzungen verhindern ein Hineinfahren in Straßen.<br />

Die zuständigen Entsorgungsunternehmen fahren momentan die Touren in<br />

den mit Müllsammelfahrzeugen befahrbaren Straßen planmäßig nach<br />

2011er Tourenplan.<br />

Wir empfehlen die Abfallbehälter zur nächsten Hauptstraße vorzuräumen.<br />

Diese sind oft vom Winterdienst besser geräumt und die schweren Entsorgungsfahrzeuge<br />

können diese sicherer befahren als Nebenstraßen. Die<br />

Entleerungstermine der nächsten Hauptstraße entnehmen Sie bitte dem<br />

Abfallkalender oder der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de.<br />

Wenn Abfallbehälter zu Hauptstraßen vorgeräumt werden, sollten diese<br />

(insbesondere Restabfallbehälter) unbedingt gekennzeichnet sein, damit<br />

Verwechslungen vermieden werden. Alle Entsorger sind bemüht, die<br />

Entsorgung so gut es geht aufrecht zu erhalten. Sie sind in mehreren<br />

Schichten mit zusätzlichen Fahrzeugen und mit zusätzlichen Mitarbeitern<br />

auf den Fahrzeugen zum Herbeiholen der Behälter unterwegs. Teilweise<br />

sind auch LKW´s und kleinere Fahrzeuge im Einsatz. Trotzdem dauern die<br />

Touren im Schnitt vier Stunden länger als unter normalen Bedingungen. Die<br />

vollen Entsorgungsfahrzeuge müssen ihre Ladung in Chemnitz bzw.<br />

Hohenlauft entleeren - auch diese Fahrt dauert wesentlich länger. Deshalb<br />

können ausgefallene Touren nicht nachgeholt werden. Die Auslieferung der<br />

Gelben Tonnen in den Entsorgungsgebieten Döbeln und Freiberg wird<br />

Mitte Januar - sofern das Wetter es zulässt - fortgesetzt.<br />

Es können auch weiterhin Gelbe oder andere durchsichtige Säcke genutzt<br />

werden. Sollten an den bekannten Ausgabestellen keine Gelben Säcke<br />

mehr vorhanden sein, liefert die Firma Becker Umweltdienste GmbH umgehend<br />

nach: kostenlose Rufnummer 0800 3304516.<br />

Die meisten Glascontainer sind eingeschneit oder durch Schneeberäumung<br />

auf den Straßen zugeschoben. Eine Glasentsorgung kann derzeit nur<br />

eingeschränkt stattfinden.<br />

Wir bitten Sie um Verständnis und hoffen auf Ihre Mithilfe.<br />

Dafür bedanken wir uns.<br />

EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH<br />

Einsatztermine des Freizeitmobils<br />

"Freizeit-Franz" im Februar 2011<br />

<strong>Mittweida</strong>, B.-Schmidt-Schule<br />

01.02.2011, 14:00 - 18:00 Uhr<br />

OT Frankenau, Feuerwehrgerätehaus<br />

09.02.2011, 14:00 - 18:00 Uhr<br />

OT Tanneberg, Feuerwehrgerätehaus<br />

15.02.2011, 14:00 - 18:00 Uhr<br />

<strong>Mittweida</strong>, Marktplatz<br />

16.02.2011, 14:00 - 18:00 Uhr<br />

OT Ringethal, Kindergarten<br />

22.02.2011, 14:00 - 18:00 Uhr<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

Sonstiges<br />

Kirchennachrichten<br />

Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde <strong>Mittweida</strong><br />

Hainichener Straße 14<br />

www.kirchgemeinde-mittweida.de<br />

Dienstag 18.01. 15:30 Uhr KINA Ringethal<br />

18:30 Uhr Orgelverein<br />

Mittwoch 19.01. 16:00 Uhr Kirchenmäuse Ringethal<br />

Donnerstag 20.01. 09:30 Uhr Andacht Kurzzeitpflege<br />

Am Schwanenteich<br />

10:00 Uhr Bibelstunde DRK-Heim<br />

14:00 Uhr Gemeindenachmittag in Ringethal<br />

14:30 Uhr Missionskreis<br />

14:30 Uhr Kirchenreinigung <strong>Mittweida</strong><br />

19:00 Uhr Arbeitskreis Gemeinde<br />

19:30 Uhr Kirchenvorstand Ringethal<br />

Sonntag 23.01. 08:30 Uhr Gottesdienst Ringethal<br />

10:00 Uhr Gottesdienst <strong>Mittweida</strong><br />

Dienstag 25.01. 19:00 Uhr Bibelstunde<br />

Sonntag 30.01. 10:00 Uhr Gottesdienst in <strong>Mittweida</strong><br />

14:30 Uhr Gottesdienst in Ringethal<br />

anschl. Kirchgemeindeversammlung<br />

Dienstag 01.02. 9:00 Uhr Besuchsdienst<br />

14:00 Uhr Frauendienst Lauenhain Schöne<br />

Sonntag 06.02. 08:30 Uhr Gottesdienst Ringethal<br />

10:00 Uhr Gottesdienst <strong>Mittweida</strong><br />

anschl. Kirchgemeindeversammlung<br />

Röm.-Kath. Pfarramt St. Laurentius<br />

Damaschkestraße 1<br />

laurentius.mittweida@arcor.de<br />

22.01. Heilige Messe 15.30 Uhr in Geringswalde<br />

23.01. Heilige Messe 10.00 Uhr<br />

25.01. Heilige Messe 8.30 Uhr und Rentnervormittag<br />

Bibelkreis 19.00 Uhr in Hainichen<br />

30.01. Heilige Messe 10.00 Uhr<br />

01.02. Heilige Messe 18.30 Uhr und Pfarrgemeinderatssitzung<br />

in Hainichen<br />

02.02. Mariä Lichtmess, Heilige Messe 18.00 Uhr<br />

06.02. Heilige Messe 10.00 Uhr<br />

Landeskirchliche Gemeinschaft <strong>Mittweida</strong>-Lutherhaus<br />

Lauenhainer Straße 3a/Auensteig 5<br />

Web-Adresse: www.lutherhaus.org<br />

Mittwoch, 19.01. 19.30 Uhr Frauenbibelkreis<br />

Sonnabend, 22.01. 14.00 Uhr Januarrüste im Gemeinschaftshaus<br />

in Chemnitz<br />

Sonntag, 23.01. 17.00 Uhr Evangeliumsverkündigung<br />

mit Kinderstunde<br />

Dienstag, 25.01. 19.00 Uhr EC-Jugendkreis<br />

Sonntag, 30.01. 19.30 Uhr Missionsabend mit Prediger Pilz<br />

Dienstag, 01.02. 19.00 Uhr EC-Jugendkreis<br />

Mittwoch, 02.02. 19.30 Uhr Bibelgespräch<br />

Sonntag, 06.02. 17.00 Uhr Evangeliumsverkündigung<br />

mit Kinderstunde<br />

Dienstag, 08.02. 19.00 Uhr EC-Jugendkreis<br />

Mittwoch, 09.02. 19.30 Uhr Bibelgespräch<br />

Sonntag, 13.02. 17.00 Uhr Evangeliumsverkündigung<br />

mit Kinderstunde<br />

Adventgemeinde <strong>Mittweida</strong><br />

Freiberger Str. 15, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

Tel: 03727-613570<br />

Pastor: Thomas Groß (für alle Anfragen)<br />

Gottesdienst: Samstag, 09.30 Uhr, 10.30 Predigt<br />

Jugendstunde: alle 3 Wochen samstags (nach Absprache)<br />

Pfadfindertreff: alle 2 Wochen sonntags, 09.30 Uhr<br />

Seniorentreff: jeden zweiten Dienstag im Monat, 14.30 Uhr<br />

Kinderstunde: jeden Mittwoch, 16 Uhr<br />

Gebetskreis: jeden zweiten Sonntag, 19 - 20 Uhr<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 17 19. Januar 2011<br />

Evangelische Freikirche <strong>Mittweida</strong><br />

Tzschirnerplatz 9a<br />

Web-Adresse: www.efg-mittweida.de<br />

Sonntag<br />

23. und 30. Januar, 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde<br />

6. Februar<br />

Montag/Dienstag/Mittwoch/Donnerstag<br />

Bibelgespräch in Kleingruppen<br />

8. Februar 19.30 Uhr Gemeinde-Bibelabend<br />

CVJM-Jugendkeller CROSSROADS<br />

Mittwoch/Donnerstag 15-19 Uhr,<br />

Freitag/Sonnabend 17-22 Uhr,<br />

jeden Dienstag 16.00 Uhr Jungschar für alle Kinder ab 10 Jahren<br />

Seniorennachmittag<br />

17. Januar 15.00 Uhr<br />

Frauen im Gespräch<br />

26. Januar 09.00 Uhr<br />

Teenie-Kreis<br />

jeden Montag 15.45 Uhr<br />

Evangelische und Katholische Studentengemeinde<br />

Kirchplatz 3 (gegenüber der Stadtkirche)<br />

Thomas Alberti, Tel.-Nr.: 03724-3357<br />

Web-Adresse: www.htwm@de/msg<br />

e-mail: msg@htwm.de<br />

Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage<br />

Gemeindezentrum <strong>Mittweida</strong><br />

Thomas-Mann-Straße 2 a<br />

e-mail: mittweida@pfahldresden.de<br />

Tel.: 03727/92550<br />

Veranstaltungen:<br />

Sonntag 09.00 Uhr Priesterschaftsversammlung und<br />

Frauenhilfsvereinigung<br />

10.00 Uhr Sonntagsschule<br />

10.50 Uhr Abendmahls- und Predigtgottesdienst<br />

Jehovas Zeugen <strong>Mittweida</strong><br />

Altmittweida, Dorfstraße 67<br />

e-mail: Jehovas-Zeugen-<strong>Mittweida</strong>@gmx.de<br />

Wir laden Sie zu jeweils 30-minütigen Vorträgen, sonntags 09.30 Uhr, in<br />

unseren Königreichssaal Dorfstraße 67 in Altmittweida ein:<br />

23.1. Eingriffe Gottes - woran wirklich zu erkennen?<br />

30.1. Wo finden wir uns in schwierigen Zeiten Hilfe?<br />

06.2. Warum nahm Jesu Leid und Tod auf sich?<br />

13.2. Was wird durch die Heilung der Nationen erreicht?<br />

Friedhofsverwaltung <strong>Mittweida</strong><br />

Chemnitzer Straße 45a<br />

09648 <strong>Mittweida</strong><br />

Tel. 999923, Fax 999924<br />

Mo u. Fr 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Di 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Mi ./.<br />

Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Standesamt<br />

Im November 2010 heiratete in <strong>Mittweida</strong> folgendes<br />

Paar; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung<br />

liegt vor.<br />

Annett Schröder und Bernd Schmidt<br />

Auensteig 46 c, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

Standesamt - Geburten<br />

16.11.2010 Jakob Vennedey, männlich<br />

Ina Vennedey geb. Pumpol und Robert Vennedey,<br />

Weitzelstr. 2, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

03.12.2010 Paulina Fiedler, weiblich<br />

Birgit Claudia Fiedler geb. Faustmann und Sören Fiedler,<br />

Am Schweizerwald 5, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

17.12.2010 Tenya Aponi Sylvi Zingel, weiblich<br />

Sylvi Steiner und Gary Zingel, Steinweg 85, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

20.12.2010 Finn Leon Steffen Nicolai, männlich<br />

Carolin Krinke und Alexander Nicolai, Heinrich-Heine-Str. 54,<br />

09648 <strong>Mittweida</strong><br />

22.12.2010 Eda Nila Elmas, weiblich<br />

Lütfiye Elmas geb. Demirkapi und Ahmet Elmas,<br />

Tzschirnerstr. 9, 09648, <strong>Mittweida</strong><br />

22.12.2010 Jamie Luca Fimmel, männlich<br />

Denise Fimmel, Burgstädter Str. 25, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

29.12.2010 Jeremy Willy Brand, männlich<br />

Renate Sandy Brand, Oststr. 81, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

01.01.2011 James Andrä, männlich<br />

Saskia Prauser und Uwe Krystian Andrä, Südstr. 13,<br />

09648 <strong>Mittweida</strong><br />

02.01.2011 Paul Schubert, männlich<br />

Michaela Schubert geb. Adler und René Schubert, Südstr. 12,<br />

09648 <strong>Mittweida</strong><br />

Bereitschaftsdienste<br />

Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Der Allgemeinärztliche Bereitschaftsdienst im Raum <strong>Mittweida</strong> ist unter<br />

der Telefonnummer: 03727-19292 erreichbar.<br />

Einsatzzeiten:<br />

Einsatzzeiten:<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag, 10.00 bis 7.00 Uhr<br />

Mittwoch, Freitag, 14.00 bis 7.00 Uhr<br />

Samstag, Sonntag 07.00 bis 7.00 Uhr<br />

Wochenenddienste Zahnärzte<br />

22.01. - 23.01. Dr. R. Voigt, Lauenhainer Str. 57, <strong>Mittweida</strong>, Tel.: 3465<br />

29.01. - 30.01. ZÄ C. Böhm, Hauptstr. 20a, Rossau/OT Weinsdorf,<br />

Tel.: 91808<br />

05.02. - 06.02. DST B. Heilmann, Poststr. 21, <strong>Mittweida</strong>, Tel.: 979444<br />

Der Notdienst findet in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr statt.<br />

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst im Bereich der<br />

Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis <strong>Mittweida</strong><br />

Der Tierärztlicher Bereitschaftsdienst im Bereich <strong>Mittweida</strong> ist täglich<br />

unter der Tel.-Nr. 03727/94260 zu erreichen.<br />

Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten erfolgt eine automatische Weiterleitung<br />

an den diensthabenden Tierarzt.<br />

<strong>Mittweida</strong> im Internet:<br />

www.mittweida.de


<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 18 19. Januar 2011<br />

Apotheken-Notdienste<br />

Di 18.01.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt<br />

16; 037206/2222<br />

Mi 19.01.11 Hainichen Luther-Apotheke; 09661 Hainichen;<br />

Lutherplatz 4; 037207/652 444<br />

Do 20.01.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg;<br />

Baderberg 2; 037206/3306<br />

Fr 21.01.11 <strong>Mittweida</strong> Sonnen-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />

Schumannstr. 5; 03727/64 98 67<br />

Sa 22.01.11 Hainichen Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen;<br />

Bahnhofsplatz 4; 037207/6 88 10<br />

So 23.01.11 <strong>Mittweida</strong> Stadt- u. Löwen-Apotheke; 09648<br />

<strong>Mittweida</strong>; Markt 24; 03727/2374 zusätzlich<br />

Leo-Apotheke; 09669 Frankenberg; Max-<br />

Kästner-Str. 32; 037206/88 71 83 und<br />

Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen;<br />

Bahnhofsplatz 4; 037207/6 88 10<br />

Mo 24.01.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg;<br />

Baderberg 2; 037206/3306<br />

Di 25.01.11 <strong>Mittweida</strong> Hirsch-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />

Rochlitzer Str. 51; 03727/9 45 10<br />

Mi 26.01.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt<br />

16; 037206/2222<br />

Do 27.01.11 <strong>Mittweida</strong> Merkur-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />

Lauenhainer Str. 57; 03727/9 29 58<br />

Fr 28.01.11 Hainichen Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen;<br />

Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00<br />

Sa 29.01.11 <strong>Mittweida</strong> Ratsapotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>; Rochlitzer<br />

Str. 4; 03727/61 20 35<br />

So 30.01.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt<br />

16; 037206/2222 zusätzlich Merkur-<br />

Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>; Lauenhainer<br />

Str. 57; 03727/9 29 58 und Luther-<br />

Apotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4;<br />

037207/652 444<br />

Mo 31.01.11 Hainichen Luther-Apotheke; 09661 Hainichen;<br />

Lutherplatz 4; 037207/652 444<br />

Di 01.02.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg;<br />

Baderberg 2; 037206/3306<br />

Mi 02.02.11 <strong>Mittweida</strong> Sonnen-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />

Schumannstr. 5; 03727/64 98 67<br />

Do 03.02.11 Hainichen Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen;<br />

Bahnhofsplatz 4; 037207/6 88 10<br />

Fr 04.02.11 <strong>Mittweida</strong> Stadt- u. Löwen-Apotheke; 09648<br />

<strong>Mittweida</strong>; Markt 24; 03727/2374<br />

Sa 05.02.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg;<br />

Baderberg 2; 037206/3306<br />

So 06.02.11 <strong>Mittweida</strong> Hirsch-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />

Rochlitzer Str. 51;<br />

03727/9 45 10 zusätzlich Sonnen-<br />

Apotheke; 09669 Frankenberg;<br />

Gutenbergstr. 70; 037206/47 0 51 und<br />

Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen;<br />

Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00<br />

Mo 07.02.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt<br />

16; 037206/2222<br />

Di 08.02.11 <strong>Mittweida</strong> Merkur-Apotheke; 09648 <strong>Mittweida</strong>;<br />

Lauenhainer Str. 57; 03727/9 29 58<br />

Mi 09.02.11 Hainichen Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen;<br />

Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00<br />

Notdienst für Hainichen, Frankenberg und <strong>Mittweida</strong> Mo. bis Fr. von 18.00<br />

bis 08.00 Uhr des folgenden Tages und Samstag von 12.00 bis 08.00 Uhr<br />

des folgenden Sonntags sowie Sonntag von 08.00 bis 08.00 Uhr des folgenden<br />

Montags.<br />

Sonn- und Feiertagsdienst in <strong>Mittweida</strong> von 10.00 bis 12.00 Uhr, in Frankenberg<br />

von 10.00 bis 12.00 Uhr und in Hainichen von 10.30 bis 11.30 Uhr.<br />

Adressen und Telefonnummer s. Hauptdienst.<br />

Notrufnummern<br />

Rettungsdienst/Erste Hilfe/Feuerwehr: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />

Rettungsleitstelle Freiberg: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731/19222<br />

FFW-Gerätehaus: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-997274<br />

Polizei: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110<br />

Polizeirevier <strong>Mittweida</strong>: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-9800<br />

Ärztebereitschaft: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-19292<br />

Kreiskrankenhaus: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-990<br />

Stromstörungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0800235070<br />

Gasstörungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0371-451444<br />

Wasser/Abwasserstörungsdienst: . . . . . . . . . . . . . . 0151-12644995<br />

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schwierigen Lebenssituationen weiter. Unter dem Motto "Sorgen kann man<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 19 19. Januar 2011<br />

Standesamt - Sterbefälle<br />

In der Zeit vom 02.12.2010 bis 04.01.2011 wurden vom Standesamt <strong>Mittweida</strong><br />

die Sterbefälle folgender Personen beurkundet; die schriftlichen Einwilligungen<br />

zur Veröffentlichung liegen vor.<br />

19.11.2010 Ehrhard Kluge<br />

Lauenhainer Str. 104, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

08.12.2010 Manfred Westermeyer<br />

Goethestr. 30, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

13.12.2010 Heinz Willi Gerhard Scholz<br />

Lauenhainer Str. 29, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

16.12.2010 Wilfried Wende<br />

Dreiwerdener Weg 30, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

25.12.2010 Margot Rosa Schulze geb. Wenzel<br />

Lauenhainer Str. 34, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

26.12.2010 Rudolf Hellmut Wolff<br />

Burgstädter Str. 75 b, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

25.12.2010 Max Herbert Schröder<br />

Rosa-Luxemburg-Str. 12, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

28.12.2010 Auguste Johanna Vogel geb. Schmieder<br />

Lauenhainer Str. 55, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

31.12.2010 Fritz Walter Müller<br />

Brühl 3, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

31.12.2010 Gertrud Ursula Kalkbrenner geb. Hanns<br />

------------<br />

04.01.2011 Ilse Elfriede Graß geb. Gündel<br />

Steinweg 59, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

03.01.2011 Otto Heinz Werner<br />

Gartenstr. 29, 09648 <strong>Mittweida</strong><br />

06.01.2011 Dorothea Erna Wilhelmine Lojda geb. Wraase<br />

Gerhart-Hauptmann-Str. 42, 09648 <strong>Mittweida</strong>, OT Lauenhain<br />

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Büro: Hauptstr. 91, OT Markersdorf, 09236 Claußnitz, Tel./Fax (037202) 2355<br />

Bürozeiten: dienstags 15.00–18.00 Uhr und donnerstags 9.00–11.00 Uhr<br />

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• 5-Zi.-Whg. in Tauscha, Hofstr. 8, 93,36 qm, 400,00 € KM +150,00 € NK<br />

• 2-Zi.-Whg. in Tauscha, Hofstr. 10, 45 qm, 200,00 € KM +100,00 € NK<br />

• 4-Zi.-Whg. in Mühlau, Schulstr. 16, 73,30 qm, 290,00 € KM +100,00 € NK<br />

Neuer Kursbeginn<br />

Rückenschule<br />

Mittwoch, 26.01.2011 • 18.30 – 19.30 Uhr<br />

Turnhalle Turnerstraße in <strong>Mittweida</strong><br />

Anmeldung: Silke Renner<br />

Tel. 037207/99 1 99<br />

Eine anteilige Kostenerstattung durch die<br />

Krankenkassen ist bei diesem Kurs möglich.<br />

Wir haben neue Kurse für Sie<br />

am Tzschirnerplatz 13 in 09648 <strong>Mittweida</strong>!<br />

AB FEBRUAR 2011<br />

Montag: Mix am Montag 18.15–19.15 Uhr<br />

Mittwoch: Kinder-Yoga 17.00–18.00 Uhr<br />

Pilates und Yoga-Mix 18.15–19.15 Uhr<br />

Power Yoga 19.30–20.30 Uhr<br />

Donnerstag: Mix für alle<br />

Junggebliebene ab 60 10.15–11.15 Uhr<br />

AB MÄRZ 2011<br />

Freitag: Pilates für Einsteiger 09.00–10.00 Uhr<br />

Yoga für Einsteiger 10.15–11.15 Uhr<br />

AB FRÜHJAHR 2011<br />

• Kurse für Patienten mit Knie- und Hüft-TEP<br />

• Kurse für Krebspatienten<br />

• Walking / Nordic Walking<br />

für Schwangere oder Senioren<br />

… und vieles mehr, fragen Sie nach<br />

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Anmeldung für alle Kurse erforderlich<br />

und erwünscht. Tel. 03727 / 99 96 35<br />

Tzschirnerplatz 13 09648 <strong>Mittweida</strong> Tel. 03727 / 99 96 35<br />

Schönfelder Str. 20 09306 Erlau / OT Milkau Tel. 0172 / 88 45 653<br />

Physiotherapie Jana Krüger<br />

Schönfelder Str. 20 09306 Erlau / OT Milkau Tel. 03737 / 77 02 78<br />

Ceesewitzer Str. 17 09306 Zettlitz Tel: 03737 / 43 513<br />

Bahnhofstr.33 09306 Rochlitz Tel: 03737 / 78 60 36


<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 20 19. Januar 2011<br />

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Mittwoch, 19. Januar 2011 18.00Uhr<br />

Wir laden ein zum Vortrag:<br />

Homöopathie für die ganze Familie<br />

Schwerpunktthema: Schmerzen und Entzündungen<br />

Referent: Heilpraktiker Frank Anton<br />

Ort: Berufliches Schulzentrum <strong>Mittweida</strong>, Poststr. 13<br />

Aus Platzgründen empfehlen wir telefonische<br />

Voranmeldung: 03727 649867<br />

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• Flughafentransfer<br />

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• Dialyse und Krankenfahrten für alle Kassen<br />

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• Kurierdienst und Kleintransporte<br />

• Kleinbusse 8–19 Personen<br />

09244 Lichtenau<br />

Tel.: 037208/ 24 75 · Fax: 037208/87 79 27<br />

www.reisedienst-brueckner.de<br />

Tagesfahrten: – Einstiegsorte nach Absprache! –<br />

29.01.11 Grüne Woche in Berlin (ohne Eintritt) 28,00 €<br />

05.02.11 Türckische Cammer im Residenzschloss in Dresden (inkl. Eintritt, Führung, Mittagessen) 54,00 €<br />

19.02.11 Eisrevue – Holiday on Ice in Dresden „Tropicana“ (Beginn: 16.30 Uhr) 71,90 €<br />

22.02.11 „Oma zahlt alles“ im Fresstheater Chemnitz (19.30 Uhr, inkl. Abendessen) – Restkarten! 62,00 €<br />

09.03.11 Baudennachmittag in der Rennsteigbaude in Thüringen (inkl. Mittag, Kaffee, Programm) 54,00 €<br />

23.03.11 James Last „Musik ist meine Welt“ in Leipzig ca. 100,00 €<br />

25.03.11 „Schneeweißchen und Rosenrot“ Überraschungsfahrt zu einem kleinen Schloss<br />

mit vielen Frühlingsblüten (inkl. Mittag, Kaffee, Eintritt) 48,00 €<br />

15.04.11 Staatsoperette Dresden „My Fair Lady“ (Beginn: 19.30 Uhr) 47,00 €<br />

21.04.11 Ostern in Thüringen – Oberhof (inkl. Führung, Mittagessen, Kaffeetrinken und Programm) 56,00 €<br />

01.05.11 Dampferparade in Dresden (inkl. Schifffahrt, Mittagessen an Bord) ca. 67,00 €<br />

Mehrtagesfahrten: Preise pro Person im DZ<br />

02.04.–05.04.11 Saison-Auftakt-Fahrt – Husum – Insel Sylt – Hallig-Rundfahrt (3 Ü/HP) ab 335,00 €<br />

29.04.–30.04.11 Klabautermann - Schiffsreise in Deutschland „von der Elbe an den Wannsee“ 220,00 €<br />

1 Ü/HP im 4*-Hotel in Brandenburg, inkl. märkischer Liederabend<br />

24.05.–28.05.11 Schweiz – Engelberg / Schifffahrt Vierwaldstätter See / mit der ältesten Zahnradbahn<br />

auf Rigi-Kulm / Küssnacht / Hohle Gasse - Jungfraujoch, Schilthorn – Bern ab 598,00 €<br />

03.07.–08.07.11 Lüneburger Heide (5 Ü/HP – Eurostrand Fintel), Braunschweig, Buxtehude,<br />

Bremerhaven (Klimahaus und Lloyd Werft), Ginseng-Farm und Blaubeerplantage,<br />

Celle (Stadtführg., Orchideenzentrum), Heidegarten–Schneverdingen u.v.a. ab 525,00 €<br />

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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 21 19. Januar 2011<br />

<strong>Mittweida</strong> im Internet:<br />

www.mittweida.de<br />

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Sonstiges<br />

Internationaler Austauschdienst<br />

Auf zur Insel: Junge Sachsen fahren zu den Angelsachsen<br />

Jungen und Mädchen aus Sachsen haben die Möglichkeit, im nächsten<br />

Jahr ihre Schulferien in Englang zu verbringen: in den Osterferien 2 Wochen<br />

lang oder in den Sommerferien 3 Wochen lang. Ziel der beiden Schülerfahrten<br />

des Internationalen Austauschdienstes ist die Grafschaft Kent an der<br />

südost-englischen Küste. Jeder Teilnehmer erhält eine Gastfamilie, in der<br />

man während des Aufenthalts wie ein eigenes Kind der Familie lebt, und<br />

durch die man einen Einblick in die britische Lebensweise erhalten wird. Ein<br />

täglicher Sprachunterricht in einem englischen College soll dazu beitragen,<br />

die vorhandenen Englischkenntnisse zu erweitern.<br />

Um das Land kennenzulernen, finden viele Ausflugsfahrten statt, selbstverständlich<br />

auch nach London. Ein tolles Freizeitprogramm rundet den<br />

Aufenthalt ab.<br />

Teilnehmen können Jungen und Mädchen, die mindestens 11 und<br />

höchsten 18 Jahre alt sind; 1 Jahr Schulenglisch sollte vorhanden sein.<br />

Ein Informationsheft über die Schülerfahrten kann vom Büro:<br />

INTERNATIONALER AUSTAUSCHDIENST<br />

per E-Mail info@austauschdienst.de angefordert werden.


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<strong>Mittweida</strong>er Stadtnachrichten Seite 22 19. Januar 2011<br />

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