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Änderungen in den FDV, R 300.1 - .15, gültig ab 1. Juli 2012 ...

Änderungen in den FDV, R 300.1 - .15, gültig ab 1. Juli 2012 ...

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<strong>Änderungen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>FDV</strong>, R <strong>300.1</strong> - <strong>.15</strong>, <strong>gültig</strong> <strong>ab</strong> <strong>1.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong> (Änderungszyklus A<strong>2012</strong>), deutsche Version<br />

R / Ziffer bisher Neu<br />

<strong>300.1</strong><br />

Zahlen (e<strong>in</strong>s – neun) In <strong>den</strong> überarbeiteten Reglementen wer<strong>den</strong> Zahlen bei Zahlenang<strong>ab</strong>en und Masse<strong>in</strong>heiten<br />

neu als Ziffern geschrieben.<br />

Eisenbahnunternehmung<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmung<br />

1 Das Bundesamt für Verkehr (BAV),<br />

gestützt auf Artikel 11a der Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 (EBV, SR<br />

742.14<strong>1.</strong>1),<br />

erlässt:<br />

die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften (<strong>FDV</strong>). Diese Vorschriften, ihre Beilagen<br />

und Anlagen treten am <strong>1.</strong> <strong>Juli</strong> 2010 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Aufhebung bisherigen Rechts<br />

Folgende Erlasse wer<strong>den</strong> <strong>in</strong>klusive ihrer <strong>Änderungen</strong>, Beilagen, Anlagen und Merkblätter<br />

aufgehoben:<br />

– die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften vom 5. November 2007 (<strong>in</strong> Kraft getreten<br />

am 6. <strong>Juli</strong> 2008).<br />

Die Bahnen heben ihre eigenen Erlasse mit der Inkraftsetzung der überarbeiteten<br />

Ausführungsbestimmungen auf.<br />

2. November 2009 Bundesamt für Verkehr<br />

Der Direktor: Dr. Max Friedli<br />

2.<strong>1.</strong>3 Reglemente<br />

...<br />

...<br />

Reserve R <strong>300.1</strong>1<br />

...<br />

Begriffe wur<strong>den</strong> angepasst <strong>in</strong>:<br />

Eisenbahnunternehmen<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

Text an neuen Erlass angepasst:<br />

Das Bundesamt für Verkehr (BAV),<br />

gestützt auf Artikel 11a der Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 (EBV, SR<br />

742.14<strong>1.</strong>1),<br />

erlässt:<br />

die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften (<strong>FDV</strong>). Diese Vorschriften, ihre Beilagen<br />

und Anlagen treten am <strong>1.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong> <strong>in</strong> Kraft.<br />

Aufhebung bisherigen Rechts<br />

Folgende Erlasse wer<strong>den</strong> <strong>in</strong>klusive ihrer <strong>Änderungen</strong>, Beilagen, Anlagen und Merkblätter<br />

aufgehoben:<br />

– die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften vom 2. November 2009 (<strong>in</strong> Kraft getreten<br />

am <strong>1.</strong> <strong>Juli</strong> 2010).<br />

Die Bahnen heben ihre eigenen Erlasse mit der Inkraftsetzung der überarbeiteten Ausführungsbestimmungen<br />

auf.<br />

3<strong>1.</strong> Oktober 2011 Bundesamt für Verkehr<br />

Der Direktor: Dr. Peter Füglistaler<br />

Reglemente<br />

...<br />

...<br />

Schalten und Er<strong>den</strong> von Fahrleitungen R <strong>300.1</strong>1<br />

...<br />

Seite 1 von 17


2.<strong>1.</strong>7 E<strong>in</strong>satz und Verhalten des Personals<br />

Für fahrdienstliche Tätigkeiten darf nur dafür ausgebildetes und geprüftes Personal<br />

e<strong>in</strong>gesetzt wer<strong>den</strong>. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten dürfen sich die Mitarbeiten<strong>den</strong><br />

ke<strong>in</strong>esfalls durch andere Tätigkeiten <strong>ab</strong>lenken lassen.<br />

E<strong>in</strong>satz und Verhalten des Personals<br />

Für fahrdienstliche Tätigkeiten darf nur dafür ausgebildetes und geprüftes Personal<br />

e<strong>in</strong>gesetzt wer<strong>den</strong>. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten dürfen sich die Mitarbeiten<strong>den</strong><br />

ke<strong>in</strong>esfalls durch andere Tätigkeiten <strong>ab</strong>lenken lassen.<br />

Wer<strong>den</strong> fahrdienstliche Aufg<strong>ab</strong>en e<strong>in</strong>er Funktion durch verschie<strong>den</strong>e Personen<br />

wahrgenommen, sprechen sich die Beteiligten über die Ausgangslage, <strong>den</strong> Stand<br />

der Arbeit und das konkrete Vorgehen <strong>ab</strong>. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />

- bei geographischer oder funktionaler Trennung der Zuständigkeiten,<br />

bzw.<br />

- bei zeitlicher Staffelung.<br />

Wer<strong>den</strong> bei der Festlegung der Betriebsorganisation die fahrdienstlichen Funktionen<br />

aufgeteilt, regeln die Eisenbahnunternehmen nötigenfalls die Verantwortlichkeiten,<br />

Kompetenzen und Abläufe.<br />

Bei Dienstüberg<strong>ab</strong>e übergibt der <strong>ab</strong>tretende Mitarbeiter se<strong>in</strong>em Nachfolger die<br />

erforderlichen Informationen. Erfolgt ke<strong>in</strong>e direkte Überg<strong>ab</strong>e, s<strong>in</strong>d Besonderheiten<br />

schriftlich zu vermitteln.<br />

3.1 / 3.2 Die Erklärung des folgen<strong>den</strong> Begriffes wur<strong>den</strong> geändert:<br />

– Checkliste Fahrdienst – ...<br />

3.1 / 3.2 neuer Begriff:<br />

Er<strong>den</strong><br />

Er<strong>den</strong><br />

mise à la terre messa a terra<br />

Kurzschliessen und Er<strong>den</strong> bzw. Verb<strong>in</strong><strong>den</strong> mit der elektrischen Rückleitung<br />

Seite 2 von 17


300.2<br />

6.<strong>1.</strong>2 Merktafel Hauptsignal<br />

Die Merktafel wird gleich bezeichnet wie Zugsignale. Der Pfeil der Merktafel<br />

zeigt auf das zugehörige Gleis.<br />

603<br />

Begriff Merktafel Hauptsignal<br />

Bedeutung Bei fehlender CAB-Fahrerlaubnis<br />

Halt vor der Merktafel Hauptsignal<br />

Ziffer wird mit dem Bild der neuen Merktafel Hauptsignal ergänzt:<br />

Merktafel Hauptsignal<br />

Die Merktafel wird gleich bezeichnet wie Zugsignale. Der Pfeil der Merktafel<br />

zeigt auf das zugehörige Gleis.<br />

Seite 3 von 17<br />

603<br />

604<br />

Begriff Merktafel Hauptsignal<br />

Bedeutung Bei fehlender CAB-Fahrerlaubnis<br />

Halt vor der Merktafel Hauptsignal


7.<strong>1.</strong>2<br />

Begriff Senksignal<br />

Bedeutung Halt für Fahrzeuge mit<br />

gehobenem Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />

Beziehung zu andern Signalen<br />

Dem Senksignal kann<br />

e<strong>in</strong> Vorsignal vorausgehen<br />

und es kann e<strong>in</strong><br />

Endsignal folgen.<br />

Das Senksignal kann <strong>in</strong><br />

Bahnhof- und Anschlussgleisanlagen<br />

auch alle<strong>in</strong> verwendet<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

– ortsfest<br />

– ortsveränderlich<br />

– drehbar an Mast oder auf<br />

Weichenlaterne.<br />

In diesen Fällen ist das<br />

Senksignal nachts nicht<br />

angeleuchtet. Das<br />

Senksignal kann alle<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> Anlagen mit Zwergsignalen<br />

als Lichtsignal<br />

mit aufgesetztem weissen<br />

Dreieck verwendet<br />

wer<strong>den</strong><br />

Seite 4 von 17<br />

Begriff Senksignal<br />

Bedeutung Halt für Fahrzeuge mit<br />

gehobenem Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />

Beziehung zu andern Signalen<br />

Dem Senksignal kann<br />

e<strong>in</strong> Vorsignal vorausgehen<br />

und es kann e<strong>in</strong><br />

Endsignal folgen.<br />

Das Senksignal kann <strong>in</strong><br />

Bahnhof- und Anschlussgleisanlagen<br />

auch alle<strong>in</strong> verwendet<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

– ortsfest<br />

– ortsveränderlich<br />

– drehbar an Mast oder auf<br />

Weichenlaterne.<br />

In diesen Fällen ist das<br />

Senksignal nachts nicht<br />

angeleuchtet. Das<br />

Senksignal kann alle<strong>in</strong><br />

auch <strong>in</strong> Anlagen mit<br />

Zwergsignalen als<br />

Lichtsignal mit aufgesetztem<br />

weissen Dreieck<br />

verwendet wer<strong>den</strong>


7.2.4<br />

7.2.4 Systemwechselsignal<br />

Auf Strecken und <strong>in</strong> Bahnhöfen ohne umschaltbare Zonen s<strong>in</strong>d die<br />

Systemschutzstrecken mit Systemwechselsignalen gekennzeichnet.<br />

Diese s<strong>in</strong>d nachts angeleuchtet.<br />

Auf e<strong>in</strong>spuriger Strecke bef<strong>in</strong><strong>den</strong> sich das Umschaltsignal l<strong>in</strong>ks und<br />

das Endsignal rechts des Fahrdrahts. Die Zahlen auf <strong>den</strong> Systemwechselsignalen<br />

h<strong>ab</strong>en die gleiche Bedeutung wie beim Zonensignal.<br />

Ergänzung mit Lichtsignalen und Vorsignal zum Umschaltsignal:<br />

Systemwechselsignal<br />

Auf Strecken und <strong>in</strong> Bahnhöfen s<strong>in</strong>d Systemschutzstrecken mit Systemwechselsignalen<br />

wie folgt gekennzeichnet:<br />

– mit Signaltafeln. Diese s<strong>in</strong>d nachts angeleuchtet oder<br />

– mit Lichtsignalen<br />

- <strong>in</strong> Anlagen mit umschaltbaren Zonen, sofern nicht das Signal<br />

Zonen-Schutzstrecke zur Anwendung kommt<br />

- wenn die e<strong>in</strong>gestellte Fahrstrasse über e<strong>in</strong>e Systemschutzstrecke<br />

führen kann.<br />

Auf e<strong>in</strong>spuriger Strecke bef<strong>in</strong><strong>den</strong> sich das Umschaltsignal l<strong>in</strong>ks und das Endsignal<br />

rechts des Fahrdrahts. Die Zahlen auf <strong>den</strong> Systemwechselsignalen h<strong>ab</strong>en<br />

die gleiche Bedeutung wie beim Zonensignal.<br />

Seite 5 von 17<br />

719<br />

Begriff Vorsignal zum Umschaltsignal<br />

Bedeutung Nach dem nächsten<br />

Systemwechselsignal folgt e<strong>in</strong>e<br />

Schutzstrecke mit<br />

Spannungswechsel.<br />

Die bl<strong>in</strong>kende Zahl kündigt die<br />

neue Spannung nach der<br />

Schutzstrecke an<br />

Beziehung zu andern Signalen<br />

Es folgt e<strong>in</strong> Umschaltsignal


Begriff Umschaltsignal<br />

Bedeutung<br />

Beziehung zu andern Signalen<br />

Die obere Zahl bezieht sich auf die<br />

Fahrleitungsspannung vor, die<br />

untere auf die Fahrleitungsspannung<br />

nach der Schutzstrecke.<br />

– Halt für E<strong>in</strong>system-<br />

Triebfahrzeuge mit gehobenem<br />

Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />

– Halt für Mehrsystem-<br />

Triebfahrzeuge mit gehobenem<br />

Strom<strong>ab</strong>nehmer.<br />

Ausnahme:<br />

Vorbeifahrt für Triebfahrzeuge mit<br />

gehobenem Strom<strong>ab</strong>nehmer und<br />

ausgeschaltetem Hauptschalter<br />

gestattet, sofern die Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />

für beide Systeme verwendet<br />

wer<strong>den</strong> können<br />

Es folgt e<strong>in</strong> Endsignal<br />

Begriff Endsignal zur Systemschutzstrecke<br />

Bedeutung Weiterfahrt mit dem betreffen<strong>den</strong><br />

Stromsystem<br />

Beziehung zu andern Signalen<br />

Es geht e<strong>in</strong> Umschaltsignal voraus<br />

Seite 6 von 17<br />

717<br />

717.1<br />

718<br />

718.1<br />

Begriff Umschaltsignal<br />

Bedeutung Die obere Zahl bezieht sich auf die<br />

Fahrleitungsspannung vor, die<br />

untere auf die Fahrleitungsspannung<br />

nach der<br />

Schutzstrecke.<br />

– Halt für E<strong>in</strong>system-<br />

Triebfahrzeuge mit gehobenem<br />

Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />

– Halt für Mehrsystem-<br />

Triebfahrzeuge mit gehobenem<br />

Strom<strong>ab</strong>nehmer.<br />

Ausnahme:<br />

Vorbeifahrt für Triebfahrzeuge mit<br />

gehobenem Strom<strong>ab</strong>nehmer und<br />

ausgeschaltetem Hauptschalter<br />

gestattet, sofern die Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />

für beide Systeme verwendet<br />

wer<strong>den</strong> können<br />

Beziehung zu andern Signalen<br />

Bei Lichtsignalen geht e<strong>in</strong> Vorsignal<br />

voraus<br />

Es folgt e<strong>in</strong> Endsignal<br />

Begriff Endsignal zur Systemschutzstrecke<br />

Bedeutung Weiterfahrt mit dem betreffen<strong>den</strong> Stromsystem<br />

Beziehung zu andern Signalen<br />

Es geht e<strong>in</strong> Umschaltsignal voraus


9.2.2 Signale ohne dreieckigen Aufsatz<br />

300.3<br />

5.3.4 Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke<br />

Die Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke enthält zusätzlich:<br />

– die entsprechen<strong>den</strong> Kilometer- oder Ortsang<strong>ab</strong>en zu Verkehrs¬zeiten auf der<br />

Strecke<br />

– <strong>den</strong> Vermerk, ob die Rangierbewegung auf die Strecke begleitet oder<br />

unbegleitet verkehrt.<br />

Wenn die Rangierbewegung auf die Strecke <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Anschlussgleis endet und rückgemeldet<br />

wird, s<strong>in</strong>d getrennte Fahrordnungen für die H<strong>in</strong>- und die Rückfahrt zu erstellen.<br />

5.3.5 Zusätzliche Ang<strong>ab</strong>en für Extrafahrten von Rangierbewegungen auf die Strecke<br />

Zusätzlich zu <strong>den</strong> Ang<strong>ab</strong>en für fahrplanmässige Rangierbewegungen auf die Strecke<br />

ist <strong>in</strong> der Fahrordnung anzugeben:<br />

– der Tag der Ausführung<br />

– die Ang<strong>ab</strong>e des zu befahren<strong>den</strong> Wegs von ... nach ... , nötigenfalls via Gleis …<br />

– der Vermerk, ob es sich um e<strong>in</strong>e Rangierbewegung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> gesperrtes Gleis<br />

handelt<br />

– der Vermerk, wenn sich mehrere Rangierbewegungen, auch fahrplanmässige,<br />

auf demselben Streckengleis bef<strong>in</strong><strong>den</strong><br />

– der Vermerk, wenn e<strong>in</strong> steckengebliebender Zug oder e<strong>in</strong> zurückgelassener<br />

Zugteil <strong>ab</strong>zuholen ist<br />

– der Vermerk, wenn e<strong>in</strong>em vorausfahren<strong>den</strong> Zug gefolgt wird.<br />

neues Signal ergänzt:<br />

– Systemwechselsignal<br />

Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke<br />

Die Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke enthält zusätzlich <strong>den</strong> Vermerk,<br />

ob die Rangierbewegung auf die Strecke begleitet oder unbegleitet verkehrt.<br />

– die entsprechen<strong>den</strong> Kilometer- oder Ortsang<strong>ab</strong>en zu Verkehrs¬zeiten auf der<br />

Strecke<br />

– <strong>den</strong> Vermerk, ob die Rangierbewegung auf die Strecke begleitet oder<br />

unbegleitet verkehrt.<br />

Wenn die Rangierbewegung auf die Strecke <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Anschlussgleis endet und rückgemeldet<br />

wird, s<strong>in</strong>d getrennte Fahrordnungen für die H<strong>in</strong>- und die Rückfahrt zu erstellen.<br />

Zusätzliche Ang<strong>ab</strong>en für Extrafahrten von Rangierbewegungen auf die Strecke<br />

Zusätzlich zu <strong>den</strong> Ang<strong>ab</strong>en für fahrplanmässige Rangierbewegungen auf die Strecke<br />

ist <strong>in</strong> der Fahrordnung anzugeben:<br />

– der Tag der Ausführung<br />

– die Ang<strong>ab</strong>e des zu befahren<strong>den</strong> Wegs von ... nach ... , nötigenfalls via Gleis …<br />

– der Vermerk, ob es sich um e<strong>in</strong>e Rangierbewegung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> gesperrtes Gleis<br />

handelt<br />

– der Vermerk, wenn sich mehrere Rangierbewegungen, auch fahrplanmässige,<br />

auf demselben Streckengleis bef<strong>in</strong><strong>den</strong><br />

– der Vermerk, wenn e<strong>in</strong> steckengebliebender Zug oder e<strong>in</strong> zurückgelassener<br />

Zugteil <strong>ab</strong>zuholen ist<br />

– der Vermerk, wenn e<strong>in</strong>em vorausfahren<strong>den</strong> Zug gefolgt wird.<br />

– der Vermerk, wenn die Rangierbewegung auf die Strecke <strong>in</strong> e<strong>in</strong> gesperrtes<br />

Gleis übergeht oder aus e<strong>in</strong>em gesperrten Gleis startet<br />

– der Vermerk, wenn e<strong>in</strong>em vorausfahren<strong>den</strong> Zug gefolgt wird.<br />

Seite 7 von 17


300.4<br />

<strong>1.</strong>7.4 Kuppeln und Entkuppeln von Fahrzeugen<br />

Zum Kuppeln darf der Rangierer grundsätzlich erst zwischen die Fahrzeuge treten,<br />

wenn diese stillstehen und sich die Puffer bzw. Kupplungen gegenseitig berühren.<br />

Lassen die Voraussetzungen dies nicht zu (z.B. hohe Perronkanten, fehlende sichere<br />

Wartebereiche oder Gehwege), s<strong>in</strong>d die folgen<strong>den</strong> Sicherheits<strong>ab</strong>stände e<strong>in</strong>zuhalten:<br />

– zwischen stillstehende Fahrzeuge darf nur <strong>in</strong> aufrechter Haltung getreten<br />

wer<strong>den</strong>, wenn diese m<strong>in</strong>destens 5 Meter vone<strong>in</strong>ander entfernt s<strong>in</strong>d<br />

– zwischen sich nähernde Fahrzeuge darf nur <strong>in</strong> aufrechter Haltung getreten<br />

wer<strong>den</strong>, wenn diese noch 10 Meter vone<strong>in</strong>ander entfernt s<strong>in</strong>d.<br />

Bei kle<strong>in</strong>eren Abstän<strong>den</strong> hat sich der Rangierer gebückt unter dem Puffer h<strong>in</strong>durch<br />

zwischen die Fahrzeuge zu begeben.<br />

Muss leicht bewegt wer<strong>den</strong>, hat er sich so aufzustellen, dass er der Bewegung folgen<br />

kann.<br />

...<br />

2.2.1 Grundsatz<br />

...<br />

E<strong>in</strong> Fahrweg ist unmittelbar vor der Ausführung und bis zum Zielgleis der Rangierbewegung<br />

zu verlangen.<br />

Kuppeln und Entkuppeln von Fahrzeugen<br />

Zum Kuppeln darf der Rangierer grundsätzlich erst zwischen die Fahrzeuge treten,<br />

wenn diese stillstehen und sich die Puffer bzw. Kupplungen gegenseitig berühren.<br />

Lassen die Voraussetzungen dies nicht zu (z.B. e<strong>in</strong>gedeckte Gleise, hohe Perronkanten,<br />

fehlende sichere Wartebereiche oder Gehwege), s<strong>in</strong>d die folgen<strong>den</strong> Sicherheits<strong>ab</strong>stände<br />

e<strong>in</strong>zuhalten:<br />

– zwischen stillstehende Fahrzeuge darf nur <strong>in</strong> aufrechter Haltung getreten<br />

wer<strong>den</strong>, wenn diese m<strong>in</strong>destens 5 Meter vone<strong>in</strong>ander entfernt s<strong>in</strong>d. Bei<br />

kle<strong>in</strong>erem Abstand hat sich der Rangierer bei stillstehen<strong>den</strong> Fahrzeugen<br />

gebückt unter dem Puffer h<strong>in</strong>durch zwischen die Fahrzeuge zu begeben<br />

– zwischen sich nähernde Fahrzeuge darf nur <strong>in</strong> aufrechter Haltung getreten<br />

wer<strong>den</strong>, wenn diese noch mehr als 10 Meter vone<strong>in</strong>ander entfernt s<strong>in</strong>d.<br />

Bei kle<strong>in</strong>eren Abstän<strong>den</strong> hat sich der Rangierer gebückt unter dem Puffer h<strong>in</strong>durch<br />

zwischen die Fahrzeuge zu begeben.<br />

Muss leicht bewegt wer<strong>den</strong>, hat er sich so aufzustellen, dass er der Bewegung folgen<br />

kann.<br />

...<br />

Grundsatz<br />

...<br />

E<strong>in</strong> Fahrweg ist unmittelbar vor der Ausführung und bis zum Zielgleis der Rangierbewegung<br />

zu verlangen. Das Zielgleis e<strong>in</strong>er Rangierbewegung ist das verlangte<br />

Gleis, <strong>in</strong> welchem<br />

– e<strong>in</strong>e Tätigkeit auszuführen ist (z.B. Fahrzeuge <strong>ab</strong>stellen oder holen) oder<br />

– aus betrieblichen Grün<strong>den</strong> die Weiterfahrt <strong>ab</strong>gewartet wird oder<br />

– die Fahrrichtung ändert.<br />

Seite 8 von 17


2.3.2 Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse<br />

Als Rangierbewegung gegen e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gestellte Zugfahrstrasse gelten alle Rangierbewegungen,<br />

die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er zu späten Bremsung e<strong>in</strong>e Zugfahrt gefähr<strong>den</strong> könnten.<br />

Wenn ke<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung Anwendung f<strong>in</strong>det, s<strong>in</strong>d Rangierbewegungen gegen<br />

e<strong>in</strong>gestellte Zugfahrstrassen verboten.<br />

2.3.3 Ziffer aufgehoben<br />

2.3.4 Ziffer aufgehoben<br />

2.4.2 Massnahmen vor der Zustimmung<br />

...<br />

– der Rangierleiter über die im Bereich e<strong>in</strong>er Arbeitsstelle zu beachten<strong>den</strong><br />

besonderen Massnahmen und allenfalls über die Aufhebung der Fahrt auf Sicht<br />

verständigt ist.<br />

Ziffer komplett überarbeitet:<br />

Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse<br />

Als Rangierbewegung gegen e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gestellte Zugfahrstrasse gelten alle Rangierbewegungen,<br />

die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er zu späten Bremsung die Zugfahrt durch e<strong>in</strong>e<br />

Flankenfahrt gefähr<strong>den</strong> könnten.<br />

Rangierfahrten gegen e<strong>in</strong>gestellte Zugfahrstrassen s<strong>in</strong>d erlaubt, wenn folgende<br />

Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt s<strong>in</strong>d:<br />

– beim Fahren gegen bzw. Anfahren an gebremste Fahrzeuge, die sich vor<br />

der e<strong>in</strong>gestellten Zugfahrstrasse bef<strong>in</strong><strong>den</strong> oder<br />

– wenn <strong>in</strong> Anlagen mit Zwergsignalen das Zielgleis der Rangierfahrt vor der<br />

e<strong>in</strong>gestellten Zugfahr¬strasse liegt sowie 1 Zwergsignal Halt zeigt und<br />

- bei e<strong>in</strong>er begleiteten Rangierfahrt oder bei e<strong>in</strong>er unbegleiteten<br />

gezogenen Rangierfahrt der Fahrweg vom Rangierleiter verlangt<br />

wird oder<br />

- sofern die Bed<strong>in</strong>gungen für das E<strong>in</strong>stellen des Fahrweges ohne<br />

Verlangen erfüllt s<strong>in</strong>d, zum direkten Aufstellen von Zügen an das<br />

Perron des Zielgleises.<br />

Alle übrigen Rangierbewegungen gegen e<strong>in</strong>gestellte Zugfahrstrassen s<strong>in</strong>d<br />

verboten.<br />

Massnahmen vor der Zustimmung<br />

...<br />

– der Rangierleiter über die im Bereich e<strong>in</strong>er Arbeitsstelle zu beachten<strong>den</strong><br />

besonderen Massnahmen und allenfalls über die Aufhebung der Fahrt auf<br />

Sicht verständigt ist.<br />

– der Rangierleiter über die im Bereich e<strong>in</strong>er Arbeitsstelle zu beachten<strong>den</strong><br />

betrieblichen E<strong>in</strong>schränkungen verständigt ist.<br />

2.6.4 neue Ziffer:<br />

Streckentrennung und Gleistrenner<br />

Streckentrennung und Gleistrenner dürfen mit gehobenen Strom<strong>ab</strong>nehmern<br />

3.6.2 10 km/h – ...<br />

– wenn der Anteil der ungebremsten die mit der Luftbremse<br />

gebremste Anhängelast übersteigt, ausgenommen <strong>in</strong><br />

Ablaufanlagen<br />

– ...<br />

4 und 5 - Ziffern komplett überarbeitet<br />

befahren wer<strong>den</strong>, wenn die Fahrleitung beidseitig e<strong>in</strong>geschaltet ist.<br />

10 km/h – ...<br />

– wenn die Anzahl der ungebremsten Fahrzeuge die Anzahl<br />

der mit der Luftbremse gebremsten Fahrzeuge übersteigt,<br />

ausgenommen <strong>in</strong> Ablaufanlagen<br />

– ...<br />

Seite 9 von 17


300.6<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3 Auflösen der Fahrstrassen<br />

Die Fahrstrassen dürfen erst aufgelöst wer<strong>den</strong>, nachdem der Zug die <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

stehen<strong>den</strong> Weichen und Bahnüberganganlagen befahren oder der Zug angehalten<br />

hat.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>4 wird neu Ziffer <strong>1.</strong><strong>1.</strong>5<br />

Auflösen von Fahrstrassen ohne Notbedienung<br />

Im Bahnhof darf die Zugfahrstrasse aufgelöst wer<strong>den</strong>,<br />

– wenn sichergestellt ist, dass ke<strong>in</strong>e ungewollte Fahrstrasse <strong>in</strong> diesen<br />

Abschnitt e<strong>in</strong>gestellt wer<strong>den</strong> kann und<br />

- wenn die Weichen und Bahnüberganganlagen <strong>in</strong> der Fahrstrasse<br />

befahren wur<strong>den</strong> oder<br />

- nachdem der Zug angehalten hat, auch wenn Weichen oder<br />

Bahnübergänge belegt bleiben.<br />

Sofern die entsprechen<strong>den</strong> Bed<strong>in</strong>gungen nicht durch das Stellwerk geprüft wer<strong>den</strong>,<br />

s<strong>in</strong>d diese durch <strong>den</strong> Fahrdienstleiter zu kontrollieren.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>4 Auflösen von Fahrstrassen mit Notbedienung<br />

E<strong>in</strong>e Zugfahrstrasse darf durch <strong>den</strong> Fahrdienstleiter mit e<strong>in</strong>er Notbedienung aufgelöst<br />

wer<strong>den</strong>, wenn<br />

– ke<strong>in</strong> Zug betroffen ist oder<br />

– der betroffene Zug angehalten hat und sichergestellt ist, dass dieser nicht<br />

weiterfährt oder<br />

– der betroffene Zug die Fahrstrasse vollständig verlassen hat. D<strong>ab</strong>ei ist<br />

gemäss <strong>den</strong> Bestimmungen «Kernprozess Störungen» vorzugehen.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>5 - von Ziffer <strong>1.</strong><strong>1.</strong>4<br />

<strong>1.</strong>3.2 wird neu Ziffer <strong>1.</strong>3.3<br />

<strong>1.</strong>3.2 - Gültigkeit der Zustimmung zur Fahrt<br />

Die erteilte Zustimmung zur Fahrt gilt<br />

– auf der Strecke bis zum nächst folgen<strong>den</strong> Hauptsignal<br />

– im Bahnhof bis der Zug angehalten hat. Liegt ke<strong>in</strong>e Zustimmung zur Fahrt<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> nächsten Abschnitt vor, darf der Lokführer <strong>den</strong> Zug nur mit<br />

quittungspflichtiger Zustimmung des Fahrdienstleiters bewegen.<br />

Die Infrastrukturbetreiber<strong>in</strong> regelt das Vorgehen, wenn für Züge <strong>in</strong>nerhalb<br />

des gleichen Abschnittes mehr als e<strong>in</strong> Halt angeordnet ist.<br />

<strong>1.</strong>3.3 Rücknahme der Zustimmung zur Fahrt<br />

Wenn die Zustimmung zur Fahrt aus betrieblichen Grün<strong>den</strong> zurückgenommen wer<strong>den</strong><br />

muss, vergewissert sich der Fahrdienstleiter, dass der Zug stillsteht und verständigt<br />

<strong>den</strong> Lokführer quittungspflichtig vor der Rücknahme. Sofern sich ke<strong>in</strong> Zug dem Vor-<br />

oder Hauptsignal nähert bzw. davor steht, darf auf die Verständigung verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Rücknahme der Zustimmung zur Fahrt<br />

Muss der Fahrdienstleiter die erteilte Zustimmung zur Fahrt aus betrieblichen<br />

Grün<strong>den</strong> zurücknehmen, verständigt er <strong>den</strong> Lokführer quittungspflichtig vor der<br />

Rücknahme. Sofern sich ke<strong>in</strong> Zug dem Vor- oder Hauptsignal nähert bzw. davor<br />

steht, darf auf die Verständigung verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Auf Strecken mit Führerstandsignalisierung ist der Lokführer <strong>in</strong> jedem Fall vor<br />

der Rücknahme quittungspflichtig zu verständigen.<br />

Seite 10 von 17


3.6 Abfahrt ohne Sicht auf das Gleis<strong>ab</strong>schnitt- oder Ausfahrsignal Zustimmung zur Fahrt ohne Sicht auf das Hauptsignal im Bahnhof<br />

3.6.1 - Bestätigung für das Vorliegen der Zustimmung zur Fahrt<br />

Hat der Lokführer im Bahnhof ke<strong>in</strong>e Sicht auf das nächst folgende Hauptsignal,<br />

benötigt er e<strong>in</strong>e Bestätigung, dass die Zustimmung zur Fahrt vorliegt.<br />

Als Bestätigung gilt:<br />

– die Zustimmung zur Fahrt ist am Wiederholungssignal ersichtlich oder<br />

– der Fahrtstellungsmelder ist beleuchtet oder<br />

– die Zugspitze bef<strong>in</strong>det sich nach dem Ausfahrsignal und<br />

- der Lokführer konnte die Zustimmung zur Fahrt vorgängig am<br />

Ausfahrsignal feststellen und dessen Fahrbegriff signalisierte nicht<br />

Kurze Fahrt und<br />

- der Lokführer ist an ke<strong>in</strong>em Warnung zeigen<strong>den</strong> Zugsignal<br />

–<br />

vorbeigefahren oder<br />

die am ortsfesten Signal für Abfahrerlaubnis erteilte Abfahrerlaubnis ist<br />

ersichtlich.<br />

3.6.2 -<br />

Liegt ke<strong>in</strong>e dieser Bestätigungen vor, benötigt der Lokführer e<strong>in</strong>e quittungspflichtige<br />

Bestätigung des Fahrdienstleiters, dass die Zustimmung zur Fahrt<br />

vorliegt. Nötigenfalls verlangt der Lokführer diese Bestätigung beim Fahrdienstleiter.<br />

Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeiten<br />

Liegt<br />

– die am ortsfesten Signal für Abfahrerlaubnis erteilte Abfahrerlaubnis oder<br />

– die quittungspflichtige Bestätigung des Fahrdienstleiters<br />

3.7 -<br />

vor, beträgt die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit 40 km/h und am nächsten Hauptsignal ist<br />

Halt zu erwarten.<br />

Ist der Fahrtstellungsmelder beleuchtet, beträgt die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit 40<br />

km/h.<br />

Ist die Zustimmung zur Fahrt am Wiederholungssignal ersichtlich bzw. wurde sie<br />

am rückliegen<strong>den</strong> Ausfahrsignal festgestellt, richtet sich die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

nach dem angezeigten bzw. dem zuvor festgestellten Signalbegriff.<br />

Liegen mehrere Bestätigungen vor, darf die am wenigsten e<strong>in</strong>schränkende Bestimmung<br />

angewendet wer<strong>den</strong>.<br />

In allen Fällen s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e allfällig erlaubte Geschw<strong>in</strong>digkeitserhöhung die Bestimmungen<br />

bezüglich «Geschw<strong>in</strong>digkeitsschwelle» zu beachten.<br />

Abfahrt auf e<strong>in</strong>er Haltestelle ohne Sicht auf das Hauptsignal<br />

Hat der Lokführer auf e<strong>in</strong>er Haltestelle ke<strong>in</strong>e Sicht auf das Hauptsignal und s<strong>in</strong>d<br />

die übrigen Bed<strong>in</strong>gungen für die Abfahrt erfüllt, darf er <strong>ab</strong>fahren. D<strong>ab</strong>ei ist der<br />

rückliegend angezeigte Signalbegriff mitzuberücksichtigen.<br />

Seite 11 von 17


4.3.5 Strom<strong>ab</strong>nehmersignale nicht aufgestellt<br />

S<strong>in</strong>d Strom<strong>ab</strong>nehmersignale nicht aufgestellt, hat der Fahrdienstleiter <strong>den</strong> Lokführer<br />

protokollpflichtig über<br />

– die Lage des zu befahren<strong>den</strong> Abschnittes<br />

– das Fehlen der Strom<strong>ab</strong>nehmersignale<br />

zu verständigen.<br />

4.6 Bedarfshalt<br />

...<br />

Bei Annäherung an e<strong>in</strong>e Haltestelle oder e<strong>in</strong>en Bahnhof hat der Lokführer e<strong>in</strong>es Zuges<br />

mit Bedarfshalt die Geschw<strong>in</strong>digkeit auf 60 km/h oder weniger zu verm<strong>in</strong>dern, damit er<br />

nötigenfalls <strong>den</strong> Zug rechtzeitig anhalten kann.<br />

Strom<strong>ab</strong>nehmersignale nicht aufgestellt<br />

S<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Strom<strong>ab</strong>nehmersignale nicht aufgestellt, hat der Fahrdienstleiter <strong>den</strong> Lokführer<br />

protokollpflichtig über<br />

– die Lage des zu befahren<strong>den</strong> Abschnittes<br />

– das Fehlen der Strom<strong>ab</strong>nehmersignale<br />

zu verständigen.<br />

Beim Befahren müssen<br />

– bei der E<strong>in</strong>fahrt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Bahnhof, alle Strom<strong>ab</strong>nehmer vor der Vorbeifahrt<br />

am E<strong>in</strong>fahrsignal und bis zum Halt oder bis zum Aufnahmegebäude bzw.<br />

bis zur Bahnhofsmitte gesenkt se<strong>in</strong>. Bef<strong>in</strong>det sich bei e<strong>in</strong>em halten<strong>den</strong><br />

Zug das Triebfahrzeug noch auf der E<strong>in</strong>fahrseite, darf der Lokführer <strong>den</strong><br />

Strom<strong>ab</strong>nehmer erst nach Absprache mit dem Fahrdienstleiter wieder<br />

heben<br />

– bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof, alle Strom<strong>ab</strong>nehmer <strong>ab</strong> dem<br />

Aufnahmegebäude bzw. <strong>ab</strong> der Bahnhofsmitte gesenkt se<strong>in</strong> und dürfen<br />

erst nach der Vorbeifahrt am E<strong>in</strong>fahrsignal der Gegenrichtung wieder<br />

gehoben wer<strong>den</strong><br />

– bei der Durchfahrt durch <strong>den</strong> Bahnhof, alle Strom<strong>ab</strong>nehmer vor der<br />

Vorbeifahrt am E<strong>in</strong>fahrsignal gesenkt se<strong>in</strong> und dürfen erst nach der<br />

Vorbeifahrt am E<strong>in</strong>fahrsignal der Gegenrichtung wieder gehoben wer<strong>den</strong>.<br />

Bedarfshalt<br />

...<br />

Bei Annäherung an e<strong>in</strong>e Haltestelle oder e<strong>in</strong>en Bahnhof hat der Lokführer e<strong>in</strong>es Zuges<br />

mit Bedarfshalt die Geschw<strong>in</strong>digkeit aufgrund der örtlichen und aktuellen Verhältnisse<br />

sowie der vorhan<strong>den</strong>en Bremsmittel zu verm<strong>in</strong>dern. Die Geschw<strong>in</strong>digkeitsreduktion<br />

ist so zu bemessen, dass der Zug nötigenfalls rechtzeitig und an der<br />

vorgesehenen Stelle anhalten kann.<br />

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann bei Bedarf die maximal zulässige Annäherungsgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> Ausführungsbestimmungen vorgeben.<br />

Seite 12 von 17


300.8<br />

2.1 Verhalten im Gleisbereich<br />

Vor dem Betreten oder Befahren (z.B. mit Stapler oder Gepäckfahrzeug) des Gleisbereichs<br />

hat der Mitarbeiter wie folgt vorzugehen:<br />

– e<strong>in</strong>en Sicherheitshalt, m<strong>in</strong>destens 1,5 Meter vor der nächstgelegenen<br />

Schiene, e<strong>in</strong>legen<br />

– <strong>den</strong> Fluchtraum bestimmen<br />

– beachten, ob akustische oder optische E<strong>in</strong>richtungen das Überqueren<br />

verbieten<br />

– mit Blick <strong>in</strong> beide Richtungen prüfen, ob sich ke<strong>in</strong>e Fahrzeuge nähern und<br />

stillstehende Fahrzeuge m<strong>in</strong>destens 5 meter entfernt s<strong>in</strong>d.<br />

...<br />

2.2 wird neu Ziffer 2.2.1<br />

2.2 Fahrzeuge<br />

2.2.1 Arbeiten an Fahrzeugen<br />

Muss sich e<strong>in</strong> Mitarbeiter für Arbeiten auf, zwischen oder unter Fahrzeuge begeben,<br />

stellt er sicher, dass sich die Fahrzeuge nicht ungewollt bewegen können. Ausserdem<br />

ist das beteiligte Personal <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Fällen zu verständigen:<br />

– vor dem Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen<br />

- auf dem Ausgangsbahnhof, wenn die Zugsuntersuchung bereits<br />

-<br />

<strong>ab</strong>geschlossen ist<br />

auf e<strong>in</strong>em Unterwegsbahnhof bei Zügen<br />

- bei Rangierbewegungen, wenn bereits e<strong>in</strong> Fahrbefehl erteilt wurde<br />

– vor dem Beg<strong>in</strong>n von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie der<br />

Störungsbehebung.<br />

Muss der Mitarbeiter auf Fahrzeuge steigen (z.B. für Be- und Entlad, Kontrolltätigkeiten,<br />

Störungsbehebung), hat er zusätzlich Folgendes zu beachten:<br />

– sofern nötig Fahrleitung ausschalten, er<strong>den</strong> und gegen unbe<strong>ab</strong>-sichtigtes<br />

E<strong>in</strong>schalten sichern lassen<br />

– die dafür vorgesehenen festen E<strong>in</strong>richtungen oder mobilen Aufstiegs¬hilfen<br />

benutzen<br />

– bei Tätigkeiten auf Fahrzeugdächer Absturzsicherungen verwen<strong>den</strong>.<br />

Der Abschluss der Arbeiten ist dem beteiligten Personal zu mel<strong>den</strong>.<br />

2.3 wird neu Ziffer 2.2.2<br />

2.4 wird neu Ziffer 2.3 Ziffer komplett überarbeitet<br />

2.3 - neue Ziffer:<br />

Verhalten im Gleisbereich<br />

Vor dem Betreten oder Befahren (z.B. mit Stapler oder Gepäckfahrzeug) des Gleisbereichs<br />

hat der Mitarbeiter wie folgt vorzugehen:<br />

– e<strong>in</strong>en Sicherheitshalt, m<strong>in</strong>destens 1,5 Meter vor der nächstgelegenen Schiene,<br />

e<strong>in</strong>legen<br />

– <strong>den</strong> Fluchtraum bestimmen<br />

– beachten, ob akustische oder optische E<strong>in</strong>richtungen das Überqueren<br />

verbieten<br />

– mit Blick <strong>in</strong> beide Richtungen prüfen, ob sich ke<strong>in</strong>e Fahrzeuge nähern und<br />

stillstehende Fahrzeuge m<strong>in</strong>destens 5 meter entfernt s<strong>in</strong>d.. Stillstehende<br />

Fahrzeuge müssen d<strong>ab</strong>ei m<strong>in</strong>destens 5 Meter vom Mitarbeiter entfernt<br />

se<strong>in</strong>.<br />

...<br />

Arbeiten an Fahrzeugen<br />

Muss sich e<strong>in</strong> Mitarbeiter für Arbeiten auf, zwischen oder unter Fahrzeuge begeben,<br />

stellt er sicher, dass sich die Fahrzeuge nicht ungewollt bewegen können. Ausserdem<br />

ist das beteiligte Personal <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Fällen zu verständigen:<br />

– vor dem Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen<br />

- auf dem Ausgangsbahnhof, wenn die Zugsuntersuchung bereits<br />

-<br />

<strong>ab</strong>geschlossen ist<br />

auf e<strong>in</strong>em Unterwegsbahnhof bei Zügen<br />

- bei Rangierbewegungen, wenn bereits e<strong>in</strong> Fahrbefehl erteilt wurde<br />

– vor dem Beg<strong>in</strong>n von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie der<br />

Störungsbehebung.<br />

Muss der Mitarbeiter auf Fahrzeuge steigen (z.B. für Be- und Entlad, Kontrolltätigkeiten,<br />

Störungsbehebung), hat er zusätzlich Folgendes zu beachten:<br />

– sofern nötig Fahrleitung ausschalten, er<strong>den</strong> und gegen unbe<strong>ab</strong>-sichtigtes<br />

E<strong>in</strong>schalten sichern lassen<br />

– Die Bestimmungen über die «Gefahren des elektrischen Stroms»<br />

– die dafür vorgesehenen festen E<strong>in</strong>richtungen oder mobilen Aufstiegs¬hilfen<br />

benutzen<br />

– bei Tätigkeiten auf Fahrzeugdächer Absturzsicherungen verwen<strong>den</strong>.<br />

Der Abschluss der Arbeiten ist dem beteiligten Personal zu mel<strong>den</strong>.<br />

Seite 13 von 17


300.9<br />

8.<strong>1.</strong>2<br />

Gefahren des elektrischen Stroms<br />

Ziffern 1 bis 7 wur<strong>den</strong> komplett überarbeitet und neu strukturiert<br />

letzter Absatz:<br />

letzter Absatz:<br />

... dies gilt so lange, bis der technische Dienst die Stelle beurteilt und über das weitere<br />

Vorgehen entschie<strong>den</strong> hat.<br />

... dies gilt so lange, bis der technische Dienst die Stelle beurteilt und <strong>den</strong> Fahrdienstleiter<br />

über das weitere Vorgehen entschie<strong>den</strong> verständigt hat.<br />

9.<strong>1.</strong>1 Massnahmen<br />

Stellt der Lokführer Schä<strong>den</strong> an der Fahrleitung fest,<br />

– hat er sofort die Strom<strong>ab</strong>nehmer zu senken und sofern nötig anzuhalten<br />

– darf er die Fahrt nur fortsetzen, wenn sicher gestellt ist, dass die<br />

Strom<strong>ab</strong>nehmer nicht und die Fahrleitung nicht zusätzlich beschädigt wer<strong>den</strong><br />

Der Fahrdienstleiter ...<br />

9.<strong>1.</strong>2<br />

letzter Absatz:<br />

... dies gilt so lange, bis der technische Dienst die Stelle beurteilt und über das weitere<br />

Vorgehen entschie<strong>den</strong> hat.<br />

Massnahmen<br />

Stellt der Lokführer Schä<strong>den</strong> an der Fahrleitung fest,<br />

– hat er sofort die Strom<strong>ab</strong>nehmer zu senken und sofern nötig anzuhalten<br />

– darf er die Fahrt nur fortsetzen, wenn sicher gestellt ist, dass die<br />

Strom<strong>ab</strong>nehmer nicht und die Fahrleitung nicht zusätzlich beschädigt wer<strong>den</strong><br />

– und kann er nicht mehr weiterfahren, muss er beurteilen, ob durch die<br />

heruntergerissene Fahrleitung oder herunterhängende Fahrleitungsteile<br />

e<strong>in</strong>e unmittelbare Gefahr besteht. Bei Gefahr trifft der Lokführer die<br />

notwendigen Massnahmen, damit die Reisen<strong>den</strong> <strong>den</strong> Zug nicht verlassen,<br />

und zwar bis zuständige und dafür ausgebildete Mitarbeitende die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Sicherungsmassnahmen vorgenommen h<strong>ab</strong>en. Erst<br />

wenn ke<strong>in</strong>e Gefahr mehr besteht, darf mit der Evakuierung des Zuges<br />

begonnen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Fahrdienstleiter ...<br />

letzter Absatz:<br />

... dies gilt so lange, bis der technische Dienst die Stelle beurteilt und <strong>den</strong> Fahrdienstleiter<br />

über das weitere Vorgehen entschie<strong>den</strong> verständigt hat.<br />

Seite 14 von 17


<strong>300.1</strong>0<br />

3.2<br />

Schweizerische Eisenbahnen<br />

Chem<strong>in</strong>s de fer suisses<br />

Ferrovie svizzere<br />

Datum<br />

Date<br />

Data<br />

Anhängelast:<br />

Charge remorquée:<br />

Peso rimorchiato:<br />

mit<br />

comprenant<br />

con<br />

R<br />

V. max.<br />

km/h<br />

von<br />

de<br />

da<br />

Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke<br />

Marche pour mouvements de manœuvre en ple<strong>in</strong>e voie<br />

Orario di marcia per movimenti di manovra sulla tratta<br />

verkehrt Rangierbewegung<br />

circule mouvement de manœuvre<br />

circola movimento di manovra<br />

Länge<br />

Longueur<br />

Lungh.<br />

bis<br />

à<br />

a<br />

A<br />

m<br />

Gewicht<br />

Poids<br />

t<br />

Peso<br />

Reihe<br />

Cat. %<br />

Cat.<br />

Bremsgewicht<br />

Poids fre<strong>in</strong> t<br />

Peso freno<br />

begleitet/accompagné/scortato?<br />

ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

Andere Bewegungen auf der Strecke / autres mouvements sur la ple<strong>in</strong>e voie / altri movimenti sulla tratta ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

Gleis gesperrt / voie <strong>in</strong>terdite / b<strong>in</strong>ario sbarrata ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

R<br />

Anhängelast:<br />

Charge remorquée:<br />

Peso rimorchiato:<br />

mit<br />

comprenant<br />

con<br />

V. max.<br />

km/h<br />

von<br />

de<br />

da<br />

Länge<br />

Longueur<br />

Lungh.<br />

bis<br />

à<br />

a<br />

A<br />

m<br />

Gewicht<br />

Poids<br />

t<br />

Peso<br />

Reihe<br />

Cat. %<br />

Cat.<br />

Bremsgewicht<br />

Poids fre<strong>in</strong> t<br />

Peso freno<br />

begleitet/accompagné/scortato?<br />

ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

Andere Bewegungen auf der Strecke / autres mouvements sur la ple<strong>in</strong>e voie / altri movimenti sulla tratta ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

Gleis gesperrt / voie <strong>in</strong>terdite / b<strong>in</strong>ario sbarrata ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

Bahnhof<br />

Gare<br />

Stazione<br />

...<br />

Verkehrszeit<br />

Heure de circulation<br />

Ore di circolazione<br />

nach Gleis<br />

pour la voie<br />

per il b<strong>in</strong>ario<br />

geschoben<br />

refoulé<br />

sp<strong>in</strong>ta<br />

<br />

<br />

<br />

Bemerkungen<br />

Observations<br />

Osservazioni<br />

Schweizerische Eisenbahnen<br />

Chem<strong>in</strong>s de fer suisses<br />

Ferrovie svizzere<br />

Datum<br />

Date<br />

Data<br />

Anhängelast:<br />

Charge remorquée:<br />

Peso rimorchiato:<br />

mit<br />

comprenant<br />

con<br />

Seite 15 von 17<br />

R<br />

V. max.<br />

km/h<br />

von<br />

de<br />

da<br />

Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke<br />

Marche pour mouvements de manœuvre en ple<strong>in</strong>e voie<br />

Orario di marcia per movimenti di manovra sulla tratta<br />

verkehrt Rangierbewegung<br />

circule mouvement de manœuvre<br />

circola movimento di manovra<br />

Länge<br />

Longueur<br />

Lungh.<br />

bis<br />

à<br />

a<br />

A<br />

m<br />

Gewicht<br />

Poids<br />

t<br />

Peso<br />

Reihe<br />

Cat. %<br />

Cat.<br />

Bremsgewicht<br />

Poids fre<strong>in</strong> t<br />

Peso freno<br />

begleitet/accompagné/scortato?<br />

ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

Andere Bewegungen auf der Strecke / autres mouvements sur la ple<strong>in</strong>e voie / altri movimenti sulla tratta ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

Gleis gesperrt / voie <strong>in</strong>terdite / b<strong>in</strong>ario sbarrata ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

R<br />

Anhängelast:<br />

Charge remorquée:<br />

Peso rimorchiato:<br />

V. max.<br />

km/h<br />

von<br />

de<br />

da<br />

Länge<br />

Longueur<br />

Lungh.<br />

bis<br />

à<br />

a<br />

A<br />

m<br />

Gewicht<br />

Poids<br />

t<br />

Peso<br />

Reihe<br />

Cat. %<br />

Cat.<br />

Bremsgewicht<br />

Poids fre<strong>in</strong> t<br />

Peso freno<br />

mit<br />

begleitet/accompagné/scortato?<br />

comprenant<br />

con<br />

ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

Andere Bewegungen auf der Strecke / autres mouvements sur la ple<strong>in</strong>e voie / altri movimenti sulla tratta ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

Gleis gesperrt / voie <strong>in</strong>terdite / b<strong>in</strong>ario sbarrata ja / oui / si<br />

ne<strong>in</strong> / non / no<br />

Bahnhof<br />

Verkehrszeit<br />

nach Gleis geschoben Bemerkungen<br />

Gare<br />

Heure de circulation pour la voie refoulé Observations<br />

Stazione<br />

Ore di circolazione per il b<strong>in</strong>ario sp<strong>in</strong>ta Osservazioni<br />

...


<strong>300.1</strong>1 - neues Reglement<br />

<strong>300.1</strong>2<br />

3.2.7 Koord<strong>in</strong>ation der Sperrung<br />

Bei mehreren Arbeitsstellen auf demselben Gleis<strong>ab</strong>schnitt kann e<strong>in</strong> Sicherheitschef als<br />

Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ator e<strong>in</strong>gesetzt wer<strong>den</strong>. Er ist verantwortlich für<br />

– die Koord<strong>in</strong>ation der Arbeiten der verschie<strong>den</strong>en Arbeitsstellen auf dem<br />

gesamten von der Sperrung betroffenen Abschnitt<br />

– die Anmeldung der ersten Arbeitsstelle mit welcher die Sperrung verlangt wird<br />

sowie<br />

– die Fahrbarmeldung des Abschnittes nach Abschluss aller Arbeiten an <strong>den</strong><br />

verantwortlichen Fahrdienstleiter.<br />

Der E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ators ist durch die Sicherheitsleitung im Voraus<br />

festzulegen.<br />

Die Sperrung wird für alle Arbeitsstellen zusammen nur e<strong>in</strong>mal schriftlich angeordnet.<br />

Auf der Anordnung ist der verantwortliche Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ator aufzuführen. Der<br />

Arbeitstellen-Koord<strong>in</strong>ator ist im Voraus über alle Arbeiten der verschie<strong>den</strong>en Arbeitsstellen<br />

zu <strong>in</strong>formieren.<br />

3.4.8 Ausschalten von Fahrleitungen<br />

Das genaue Vorgehen beim Ausschalten von Fahrleitungen richtet sich nach <strong>den</strong><br />

Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiber<strong>in</strong>.<br />

3.5.4 Verständigung des Rangierleiters<br />

Der Rangierleiter ist vor der Zustimmung zur Rangierbewegung über<br />

– die im Bereich der Arbeitsstellen zu beachten<strong>den</strong> besonderen Massnahmen<br />

– <strong>den</strong> Gleis<strong>ab</strong>schnitt, wo die Fahrt auf Sicht aufgehoben ist<br />

für jede e<strong>in</strong>zelne Fahrt quittungspflichtig zu verständigen.<br />

Dies erfolgt<br />

– durch <strong>den</strong> Fahrdienstleiter auf Anordnung des Sicherheitschefs bzw.<br />

– direkt durch <strong>den</strong> Sicherheitschef beim vere<strong>in</strong>fachten Vorgehen.<br />

Bei mehreren Arbeitsstellen auf demselben Gleis<strong>ab</strong>schnitt kann e<strong>in</strong> Sicherheitschef als<br />

Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ator e<strong>in</strong>gesetzt wer<strong>den</strong>. Er ist verantwortlich für<br />

– die Koord<strong>in</strong>ation der Arbeiten der verschie<strong>den</strong>en Arbeitsstellen auf dem<br />

gesamten von der Sperrung betroffenen Abschnitt<br />

– die Anmeldung der ersten Arbeitsstelle mit welcher die Sperrung verlangt wird<br />

sowie<br />

– die Fahrbarmeldung des Abschnittes nach Abschluss aller Arbeiten an <strong>den</strong><br />

verantwortlichen Fahrdienstleiter.<br />

Der E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ators ist durch die Sicherheitsleitung im Voraus<br />

festzulegen.<br />

Die Sperrung wird für alle Arbeitsstellen zusammen nur e<strong>in</strong>mal schriftlich angeordnet.<br />

Auf der Anordnung ist der verantwortliche Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ator aufzuführen. Der<br />

Arbeitstellen-Koord<strong>in</strong>ator ist im Voraus über alle Arbeiten der verschie<strong>den</strong>en Arbeitsstellen<br />

zu <strong>in</strong>formieren.<br />

Bef<strong>in</strong><strong>den</strong> sich <strong>in</strong> gesperrten Gleisen mehrere Arbeitsstellen und f<strong>in</strong><strong>den</strong> gleichzeitig<br />

Rangierbewegungen statt, ist zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong> Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ator e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

Ausschalten von Fahrleitungen<br />

Das genaue Vorgehen beim Ausschalten von Fahrleitungen richtet sich nach <strong>den</strong> Bestimmungen<br />

«Schalten und Er<strong>den</strong> von Fahrleitungen».<br />

Vor der Zustimmung zur Rangierbewegung verständigt der Sicherheitschef <strong>den</strong><br />

Rangierleiter für jede e<strong>in</strong>zelne Fahrt quittungspflichtig über<br />

– die im Bereich der Arbeitsstellen zu beachten<strong>den</strong> besonderen<br />

–<br />

Massnahmen<br />

<strong>den</strong> Gleis<strong>ab</strong>schnitt, wo die Fahrt auf Sicht aufgehoben ist.<br />

Seite 16 von 17


3.7.1 Gleis fahrbar mel<strong>den</strong><br />

Bevor e<strong>in</strong> gesperrtes Gleis wieder fahrbar gemeldet wer<strong>den</strong> darf, s<strong>in</strong>d auf der Arbeitsstelle<br />

– alle Arbeitsmittel, die e<strong>in</strong>e Sperrung erfordern, aus dem Lichtraumprofil sowie<br />

– die Haltsignale<br />

zu entfernen.<br />

Der Sicherheitschef meldet dem Fahrdienstleiter das Gleis protokollpflichtig fahrbar mit<br />

dem Text: «Ort …, Gleis/Weiche … fahrbar».<br />

Der Fahrdienstleiter hebt die mit der Sperrung verbun<strong>den</strong>en Sicherungsmassnahmen<br />

auf. Ist e<strong>in</strong> Nachbarbahnhof betroffen, verständigt der Fahrdienstleiter diesen, damit<br />

auch dort die entsprechen<strong>den</strong> Sicherungsmassnahmen aufgehoben wer<strong>den</strong> können.<br />

3.7.4 E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen<br />

Das genaue Vorgehen beim E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen richtet sich nach <strong>den</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

der Infrastrukturbetreiber<strong>in</strong>.<br />

Gleis fahrbar mel<strong>den</strong><br />

Bevor e<strong>in</strong> gesperrtes Gleis wieder fahrbar gemeldet wer<strong>den</strong> darf, s<strong>in</strong>d auf der Arbeitsstelle<br />

– alle Arbeitsmittel, die e<strong>in</strong>e Sperrung erfordern, aus dem Lichtraumprofil sowie<br />

– die Haltsignale<br />

zu entfernen.<br />

Zudem dürfen sich ke<strong>in</strong>e Fahrzeuge mehr im gesperrten Gleis bef<strong>in</strong><strong>den</strong>, ausgenommen<br />

im Bahnhof nach entsprechender Verständigung.<br />

Der Sicherheitschef meldet dem Fahrdienstleiter das Gleis protokollpflichtig fahrbar.<br />

mit dem Text: «Ort …, Gleis/Weiche … fahrbar».<br />

Ist das Gleis frei, lautet der Text wie folgt: «(Ort), (Gleis/Weiche) fahrbar».<br />

Wenn im Bahnhof Gleise belegt bleiben, lautet die Meldung wie folgt: «(Ort),<br />

(Gleis/Weiche) fahrbar; es bleiben Gleise belegt: (Aufzählung der Gleise)».<br />

Bei Nebengleisen genügt für das Mel<strong>den</strong> der belegten Gleise e<strong>in</strong>e quittungspflichtige<br />

Übermittlung.<br />

Der Fahrdienstleiter hebt die mit der Sperrung verbun<strong>den</strong>en Sicherungsmassnahmen<br />

auf. Ist e<strong>in</strong> Nachbarbahnhof betroffen, verständigt der Fahrdienstleiter diesen, damit<br />

auch dort die entsprechen<strong>den</strong> Sicherungsmassnahmen aufgehoben wer<strong>den</strong> können.<br />

E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen<br />

Das genaue Vorgehen beim E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen richtet sich nach <strong>den</strong> Bestimmungen<br />

«Schalten und Er<strong>den</strong> von Fahrleitungen».<br />

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