Änderungen in den FDV, R 300.1 - .15, gültig ab 1. Juli 2012 ...
Änderungen in den FDV, R 300.1 - .15, gültig ab 1. Juli 2012 ...
Änderungen in den FDV, R 300.1 - .15, gültig ab 1. Juli 2012 ...
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<strong>Änderungen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>FDV</strong>, R <strong>300.1</strong> - <strong>.15</strong>, <strong>gültig</strong> <strong>ab</strong> <strong>1.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong> (Änderungszyklus A<strong>2012</strong>), deutsche Version<br />
R / Ziffer bisher Neu<br />
<strong>300.1</strong><br />
Zahlen (e<strong>in</strong>s – neun) In <strong>den</strong> überarbeiteten Reglementen wer<strong>den</strong> Zahlen bei Zahlenang<strong>ab</strong>en und Masse<strong>in</strong>heiten<br />
neu als Ziffern geschrieben.<br />
Eisenbahnunternehmung<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmung<br />
1 Das Bundesamt für Verkehr (BAV),<br />
gestützt auf Artikel 11a der Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 (EBV, SR<br />
742.14<strong>1.</strong>1),<br />
erlässt:<br />
die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften (<strong>FDV</strong>). Diese Vorschriften, ihre Beilagen<br />
und Anlagen treten am <strong>1.</strong> <strong>Juli</strong> 2010 <strong>in</strong> Kraft.<br />
Aufhebung bisherigen Rechts<br />
Folgende Erlasse wer<strong>den</strong> <strong>in</strong>klusive ihrer <strong>Änderungen</strong>, Beilagen, Anlagen und Merkblätter<br />
aufgehoben:<br />
– die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften vom 5. November 2007 (<strong>in</strong> Kraft getreten<br />
am 6. <strong>Juli</strong> 2008).<br />
Die Bahnen heben ihre eigenen Erlasse mit der Inkraftsetzung der überarbeiteten<br />
Ausführungsbestimmungen auf.<br />
2. November 2009 Bundesamt für Verkehr<br />
Der Direktor: Dr. Max Friedli<br />
2.<strong>1.</strong>3 Reglemente<br />
...<br />
...<br />
Reserve R <strong>300.1</strong>1<br />
...<br />
Begriffe wur<strong>den</strong> angepasst <strong>in</strong>:<br />
Eisenbahnunternehmen<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
Text an neuen Erlass angepasst:<br />
Das Bundesamt für Verkehr (BAV),<br />
gestützt auf Artikel 11a der Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 (EBV, SR<br />
742.14<strong>1.</strong>1),<br />
erlässt:<br />
die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften (<strong>FDV</strong>). Diese Vorschriften, ihre Beilagen<br />
und Anlagen treten am <strong>1.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong> <strong>in</strong> Kraft.<br />
Aufhebung bisherigen Rechts<br />
Folgende Erlasse wer<strong>den</strong> <strong>in</strong>klusive ihrer <strong>Änderungen</strong>, Beilagen, Anlagen und Merkblätter<br />
aufgehoben:<br />
– die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften vom 2. November 2009 (<strong>in</strong> Kraft getreten<br />
am <strong>1.</strong> <strong>Juli</strong> 2010).<br />
Die Bahnen heben ihre eigenen Erlasse mit der Inkraftsetzung der überarbeiteten Ausführungsbestimmungen<br />
auf.<br />
3<strong>1.</strong> Oktober 2011 Bundesamt für Verkehr<br />
Der Direktor: Dr. Peter Füglistaler<br />
Reglemente<br />
...<br />
...<br />
Schalten und Er<strong>den</strong> von Fahrleitungen R <strong>300.1</strong>1<br />
...<br />
Seite 1 von 17
2.<strong>1.</strong>7 E<strong>in</strong>satz und Verhalten des Personals<br />
Für fahrdienstliche Tätigkeiten darf nur dafür ausgebildetes und geprüftes Personal<br />
e<strong>in</strong>gesetzt wer<strong>den</strong>. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten dürfen sich die Mitarbeiten<strong>den</strong><br />
ke<strong>in</strong>esfalls durch andere Tätigkeiten <strong>ab</strong>lenken lassen.<br />
E<strong>in</strong>satz und Verhalten des Personals<br />
Für fahrdienstliche Tätigkeiten darf nur dafür ausgebildetes und geprüftes Personal<br />
e<strong>in</strong>gesetzt wer<strong>den</strong>. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten dürfen sich die Mitarbeiten<strong>den</strong><br />
ke<strong>in</strong>esfalls durch andere Tätigkeiten <strong>ab</strong>lenken lassen.<br />
Wer<strong>den</strong> fahrdienstliche Aufg<strong>ab</strong>en e<strong>in</strong>er Funktion durch verschie<strong>den</strong>e Personen<br />
wahrgenommen, sprechen sich die Beteiligten über die Ausgangslage, <strong>den</strong> Stand<br />
der Arbeit und das konkrete Vorgehen <strong>ab</strong>. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />
- bei geographischer oder funktionaler Trennung der Zuständigkeiten,<br />
bzw.<br />
- bei zeitlicher Staffelung.<br />
Wer<strong>den</strong> bei der Festlegung der Betriebsorganisation die fahrdienstlichen Funktionen<br />
aufgeteilt, regeln die Eisenbahnunternehmen nötigenfalls die Verantwortlichkeiten,<br />
Kompetenzen und Abläufe.<br />
Bei Dienstüberg<strong>ab</strong>e übergibt der <strong>ab</strong>tretende Mitarbeiter se<strong>in</strong>em Nachfolger die<br />
erforderlichen Informationen. Erfolgt ke<strong>in</strong>e direkte Überg<strong>ab</strong>e, s<strong>in</strong>d Besonderheiten<br />
schriftlich zu vermitteln.<br />
3.1 / 3.2 Die Erklärung des folgen<strong>den</strong> Begriffes wur<strong>den</strong> geändert:<br />
– Checkliste Fahrdienst – ...<br />
3.1 / 3.2 neuer Begriff:<br />
Er<strong>den</strong><br />
Er<strong>den</strong><br />
mise à la terre messa a terra<br />
Kurzschliessen und Er<strong>den</strong> bzw. Verb<strong>in</strong><strong>den</strong> mit der elektrischen Rückleitung<br />
Seite 2 von 17
300.2<br />
6.<strong>1.</strong>2 Merktafel Hauptsignal<br />
Die Merktafel wird gleich bezeichnet wie Zugsignale. Der Pfeil der Merktafel<br />
zeigt auf das zugehörige Gleis.<br />
603<br />
Begriff Merktafel Hauptsignal<br />
Bedeutung Bei fehlender CAB-Fahrerlaubnis<br />
Halt vor der Merktafel Hauptsignal<br />
Ziffer wird mit dem Bild der neuen Merktafel Hauptsignal ergänzt:<br />
Merktafel Hauptsignal<br />
Die Merktafel wird gleich bezeichnet wie Zugsignale. Der Pfeil der Merktafel<br />
zeigt auf das zugehörige Gleis.<br />
Seite 3 von 17<br />
603<br />
604<br />
Begriff Merktafel Hauptsignal<br />
Bedeutung Bei fehlender CAB-Fahrerlaubnis<br />
Halt vor der Merktafel Hauptsignal
7.<strong>1.</strong>2<br />
Begriff Senksignal<br />
Bedeutung Halt für Fahrzeuge mit<br />
gehobenem Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />
Beziehung zu andern Signalen<br />
Dem Senksignal kann<br />
e<strong>in</strong> Vorsignal vorausgehen<br />
und es kann e<strong>in</strong><br />
Endsignal folgen.<br />
Das Senksignal kann <strong>in</strong><br />
Bahnhof- und Anschlussgleisanlagen<br />
auch alle<strong>in</strong> verwendet<br />
wer<strong>den</strong>:<br />
– ortsfest<br />
– ortsveränderlich<br />
– drehbar an Mast oder auf<br />
Weichenlaterne.<br />
In diesen Fällen ist das<br />
Senksignal nachts nicht<br />
angeleuchtet. Das<br />
Senksignal kann alle<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> Anlagen mit Zwergsignalen<br />
als Lichtsignal<br />
mit aufgesetztem weissen<br />
Dreieck verwendet<br />
wer<strong>den</strong><br />
Seite 4 von 17<br />
Begriff Senksignal<br />
Bedeutung Halt für Fahrzeuge mit<br />
gehobenem Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />
Beziehung zu andern Signalen<br />
Dem Senksignal kann<br />
e<strong>in</strong> Vorsignal vorausgehen<br />
und es kann e<strong>in</strong><br />
Endsignal folgen.<br />
Das Senksignal kann <strong>in</strong><br />
Bahnhof- und Anschlussgleisanlagen<br />
auch alle<strong>in</strong> verwendet<br />
wer<strong>den</strong>:<br />
– ortsfest<br />
– ortsveränderlich<br />
– drehbar an Mast oder auf<br />
Weichenlaterne.<br />
In diesen Fällen ist das<br />
Senksignal nachts nicht<br />
angeleuchtet. Das<br />
Senksignal kann alle<strong>in</strong><br />
auch <strong>in</strong> Anlagen mit<br />
Zwergsignalen als<br />
Lichtsignal mit aufgesetztem<br />
weissen Dreieck<br />
verwendet wer<strong>den</strong>
7.2.4<br />
7.2.4 Systemwechselsignal<br />
Auf Strecken und <strong>in</strong> Bahnhöfen ohne umschaltbare Zonen s<strong>in</strong>d die<br />
Systemschutzstrecken mit Systemwechselsignalen gekennzeichnet.<br />
Diese s<strong>in</strong>d nachts angeleuchtet.<br />
Auf e<strong>in</strong>spuriger Strecke bef<strong>in</strong><strong>den</strong> sich das Umschaltsignal l<strong>in</strong>ks und<br />
das Endsignal rechts des Fahrdrahts. Die Zahlen auf <strong>den</strong> Systemwechselsignalen<br />
h<strong>ab</strong>en die gleiche Bedeutung wie beim Zonensignal.<br />
Ergänzung mit Lichtsignalen und Vorsignal zum Umschaltsignal:<br />
Systemwechselsignal<br />
Auf Strecken und <strong>in</strong> Bahnhöfen s<strong>in</strong>d Systemschutzstrecken mit Systemwechselsignalen<br />
wie folgt gekennzeichnet:<br />
– mit Signaltafeln. Diese s<strong>in</strong>d nachts angeleuchtet oder<br />
– mit Lichtsignalen<br />
- <strong>in</strong> Anlagen mit umschaltbaren Zonen, sofern nicht das Signal<br />
Zonen-Schutzstrecke zur Anwendung kommt<br />
- wenn die e<strong>in</strong>gestellte Fahrstrasse über e<strong>in</strong>e Systemschutzstrecke<br />
führen kann.<br />
Auf e<strong>in</strong>spuriger Strecke bef<strong>in</strong><strong>den</strong> sich das Umschaltsignal l<strong>in</strong>ks und das Endsignal<br />
rechts des Fahrdrahts. Die Zahlen auf <strong>den</strong> Systemwechselsignalen h<strong>ab</strong>en<br />
die gleiche Bedeutung wie beim Zonensignal.<br />
Seite 5 von 17<br />
719<br />
Begriff Vorsignal zum Umschaltsignal<br />
Bedeutung Nach dem nächsten<br />
Systemwechselsignal folgt e<strong>in</strong>e<br />
Schutzstrecke mit<br />
Spannungswechsel.<br />
Die bl<strong>in</strong>kende Zahl kündigt die<br />
neue Spannung nach der<br />
Schutzstrecke an<br />
Beziehung zu andern Signalen<br />
Es folgt e<strong>in</strong> Umschaltsignal
Begriff Umschaltsignal<br />
Bedeutung<br />
Beziehung zu andern Signalen<br />
Die obere Zahl bezieht sich auf die<br />
Fahrleitungsspannung vor, die<br />
untere auf die Fahrleitungsspannung<br />
nach der Schutzstrecke.<br />
– Halt für E<strong>in</strong>system-<br />
Triebfahrzeuge mit gehobenem<br />
Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />
– Halt für Mehrsystem-<br />
Triebfahrzeuge mit gehobenem<br />
Strom<strong>ab</strong>nehmer.<br />
Ausnahme:<br />
Vorbeifahrt für Triebfahrzeuge mit<br />
gehobenem Strom<strong>ab</strong>nehmer und<br />
ausgeschaltetem Hauptschalter<br />
gestattet, sofern die Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />
für beide Systeme verwendet<br />
wer<strong>den</strong> können<br />
Es folgt e<strong>in</strong> Endsignal<br />
Begriff Endsignal zur Systemschutzstrecke<br />
Bedeutung Weiterfahrt mit dem betreffen<strong>den</strong><br />
Stromsystem<br />
Beziehung zu andern Signalen<br />
Es geht e<strong>in</strong> Umschaltsignal voraus<br />
Seite 6 von 17<br />
717<br />
717.1<br />
718<br />
718.1<br />
Begriff Umschaltsignal<br />
Bedeutung Die obere Zahl bezieht sich auf die<br />
Fahrleitungsspannung vor, die<br />
untere auf die Fahrleitungsspannung<br />
nach der<br />
Schutzstrecke.<br />
– Halt für E<strong>in</strong>system-<br />
Triebfahrzeuge mit gehobenem<br />
Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />
– Halt für Mehrsystem-<br />
Triebfahrzeuge mit gehobenem<br />
Strom<strong>ab</strong>nehmer.<br />
Ausnahme:<br />
Vorbeifahrt für Triebfahrzeuge mit<br />
gehobenem Strom<strong>ab</strong>nehmer und<br />
ausgeschaltetem Hauptschalter<br />
gestattet, sofern die Strom<strong>ab</strong>nehmer<br />
für beide Systeme verwendet<br />
wer<strong>den</strong> können<br />
Beziehung zu andern Signalen<br />
Bei Lichtsignalen geht e<strong>in</strong> Vorsignal<br />
voraus<br />
Es folgt e<strong>in</strong> Endsignal<br />
Begriff Endsignal zur Systemschutzstrecke<br />
Bedeutung Weiterfahrt mit dem betreffen<strong>den</strong> Stromsystem<br />
Beziehung zu andern Signalen<br />
Es geht e<strong>in</strong> Umschaltsignal voraus
9.2.2 Signale ohne dreieckigen Aufsatz<br />
300.3<br />
5.3.4 Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke<br />
Die Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke enthält zusätzlich:<br />
– die entsprechen<strong>den</strong> Kilometer- oder Ortsang<strong>ab</strong>en zu Verkehrs¬zeiten auf der<br />
Strecke<br />
– <strong>den</strong> Vermerk, ob die Rangierbewegung auf die Strecke begleitet oder<br />
unbegleitet verkehrt.<br />
Wenn die Rangierbewegung auf die Strecke <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Anschlussgleis endet und rückgemeldet<br />
wird, s<strong>in</strong>d getrennte Fahrordnungen für die H<strong>in</strong>- und die Rückfahrt zu erstellen.<br />
5.3.5 Zusätzliche Ang<strong>ab</strong>en für Extrafahrten von Rangierbewegungen auf die Strecke<br />
Zusätzlich zu <strong>den</strong> Ang<strong>ab</strong>en für fahrplanmässige Rangierbewegungen auf die Strecke<br />
ist <strong>in</strong> der Fahrordnung anzugeben:<br />
– der Tag der Ausführung<br />
– die Ang<strong>ab</strong>e des zu befahren<strong>den</strong> Wegs von ... nach ... , nötigenfalls via Gleis …<br />
– der Vermerk, ob es sich um e<strong>in</strong>e Rangierbewegung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> gesperrtes Gleis<br />
handelt<br />
– der Vermerk, wenn sich mehrere Rangierbewegungen, auch fahrplanmässige,<br />
auf demselben Streckengleis bef<strong>in</strong><strong>den</strong><br />
– der Vermerk, wenn e<strong>in</strong> steckengebliebender Zug oder e<strong>in</strong> zurückgelassener<br />
Zugteil <strong>ab</strong>zuholen ist<br />
– der Vermerk, wenn e<strong>in</strong>em vorausfahren<strong>den</strong> Zug gefolgt wird.<br />
neues Signal ergänzt:<br />
– Systemwechselsignal<br />
Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke<br />
Die Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke enthält zusätzlich <strong>den</strong> Vermerk,<br />
ob die Rangierbewegung auf die Strecke begleitet oder unbegleitet verkehrt.<br />
– die entsprechen<strong>den</strong> Kilometer- oder Ortsang<strong>ab</strong>en zu Verkehrs¬zeiten auf der<br />
Strecke<br />
– <strong>den</strong> Vermerk, ob die Rangierbewegung auf die Strecke begleitet oder<br />
unbegleitet verkehrt.<br />
Wenn die Rangierbewegung auf die Strecke <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Anschlussgleis endet und rückgemeldet<br />
wird, s<strong>in</strong>d getrennte Fahrordnungen für die H<strong>in</strong>- und die Rückfahrt zu erstellen.<br />
Zusätzliche Ang<strong>ab</strong>en für Extrafahrten von Rangierbewegungen auf die Strecke<br />
Zusätzlich zu <strong>den</strong> Ang<strong>ab</strong>en für fahrplanmässige Rangierbewegungen auf die Strecke<br />
ist <strong>in</strong> der Fahrordnung anzugeben:<br />
– der Tag der Ausführung<br />
– die Ang<strong>ab</strong>e des zu befahren<strong>den</strong> Wegs von ... nach ... , nötigenfalls via Gleis …<br />
– der Vermerk, ob es sich um e<strong>in</strong>e Rangierbewegung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> gesperrtes Gleis<br />
handelt<br />
– der Vermerk, wenn sich mehrere Rangierbewegungen, auch fahrplanmässige,<br />
auf demselben Streckengleis bef<strong>in</strong><strong>den</strong><br />
– der Vermerk, wenn e<strong>in</strong> steckengebliebender Zug oder e<strong>in</strong> zurückgelassener<br />
Zugteil <strong>ab</strong>zuholen ist<br />
– der Vermerk, wenn e<strong>in</strong>em vorausfahren<strong>den</strong> Zug gefolgt wird.<br />
– der Vermerk, wenn die Rangierbewegung auf die Strecke <strong>in</strong> e<strong>in</strong> gesperrtes<br />
Gleis übergeht oder aus e<strong>in</strong>em gesperrten Gleis startet<br />
– der Vermerk, wenn e<strong>in</strong>em vorausfahren<strong>den</strong> Zug gefolgt wird.<br />
Seite 7 von 17
300.4<br />
<strong>1.</strong>7.4 Kuppeln und Entkuppeln von Fahrzeugen<br />
Zum Kuppeln darf der Rangierer grundsätzlich erst zwischen die Fahrzeuge treten,<br />
wenn diese stillstehen und sich die Puffer bzw. Kupplungen gegenseitig berühren.<br />
Lassen die Voraussetzungen dies nicht zu (z.B. hohe Perronkanten, fehlende sichere<br />
Wartebereiche oder Gehwege), s<strong>in</strong>d die folgen<strong>den</strong> Sicherheits<strong>ab</strong>stände e<strong>in</strong>zuhalten:<br />
– zwischen stillstehende Fahrzeuge darf nur <strong>in</strong> aufrechter Haltung getreten<br />
wer<strong>den</strong>, wenn diese m<strong>in</strong>destens 5 Meter vone<strong>in</strong>ander entfernt s<strong>in</strong>d<br />
– zwischen sich nähernde Fahrzeuge darf nur <strong>in</strong> aufrechter Haltung getreten<br />
wer<strong>den</strong>, wenn diese noch 10 Meter vone<strong>in</strong>ander entfernt s<strong>in</strong>d.<br />
Bei kle<strong>in</strong>eren Abstän<strong>den</strong> hat sich der Rangierer gebückt unter dem Puffer h<strong>in</strong>durch<br />
zwischen die Fahrzeuge zu begeben.<br />
Muss leicht bewegt wer<strong>den</strong>, hat er sich so aufzustellen, dass er der Bewegung folgen<br />
kann.<br />
...<br />
2.2.1 Grundsatz<br />
...<br />
E<strong>in</strong> Fahrweg ist unmittelbar vor der Ausführung und bis zum Zielgleis der Rangierbewegung<br />
zu verlangen.<br />
Kuppeln und Entkuppeln von Fahrzeugen<br />
Zum Kuppeln darf der Rangierer grundsätzlich erst zwischen die Fahrzeuge treten,<br />
wenn diese stillstehen und sich die Puffer bzw. Kupplungen gegenseitig berühren.<br />
Lassen die Voraussetzungen dies nicht zu (z.B. e<strong>in</strong>gedeckte Gleise, hohe Perronkanten,<br />
fehlende sichere Wartebereiche oder Gehwege), s<strong>in</strong>d die folgen<strong>den</strong> Sicherheits<strong>ab</strong>stände<br />
e<strong>in</strong>zuhalten:<br />
– zwischen stillstehende Fahrzeuge darf nur <strong>in</strong> aufrechter Haltung getreten<br />
wer<strong>den</strong>, wenn diese m<strong>in</strong>destens 5 Meter vone<strong>in</strong>ander entfernt s<strong>in</strong>d. Bei<br />
kle<strong>in</strong>erem Abstand hat sich der Rangierer bei stillstehen<strong>den</strong> Fahrzeugen<br />
gebückt unter dem Puffer h<strong>in</strong>durch zwischen die Fahrzeuge zu begeben<br />
– zwischen sich nähernde Fahrzeuge darf nur <strong>in</strong> aufrechter Haltung getreten<br />
wer<strong>den</strong>, wenn diese noch mehr als 10 Meter vone<strong>in</strong>ander entfernt s<strong>in</strong>d.<br />
Bei kle<strong>in</strong>eren Abstän<strong>den</strong> hat sich der Rangierer gebückt unter dem Puffer h<strong>in</strong>durch<br />
zwischen die Fahrzeuge zu begeben.<br />
Muss leicht bewegt wer<strong>den</strong>, hat er sich so aufzustellen, dass er der Bewegung folgen<br />
kann.<br />
...<br />
Grundsatz<br />
...<br />
E<strong>in</strong> Fahrweg ist unmittelbar vor der Ausführung und bis zum Zielgleis der Rangierbewegung<br />
zu verlangen. Das Zielgleis e<strong>in</strong>er Rangierbewegung ist das verlangte<br />
Gleis, <strong>in</strong> welchem<br />
– e<strong>in</strong>e Tätigkeit auszuführen ist (z.B. Fahrzeuge <strong>ab</strong>stellen oder holen) oder<br />
– aus betrieblichen Grün<strong>den</strong> die Weiterfahrt <strong>ab</strong>gewartet wird oder<br />
– die Fahrrichtung ändert.<br />
Seite 8 von 17
2.3.2 Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse<br />
Als Rangierbewegung gegen e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gestellte Zugfahrstrasse gelten alle Rangierbewegungen,<br />
die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er zu späten Bremsung e<strong>in</strong>e Zugfahrt gefähr<strong>den</strong> könnten.<br />
Wenn ke<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung Anwendung f<strong>in</strong>det, s<strong>in</strong>d Rangierbewegungen gegen<br />
e<strong>in</strong>gestellte Zugfahrstrassen verboten.<br />
2.3.3 Ziffer aufgehoben<br />
2.3.4 Ziffer aufgehoben<br />
2.4.2 Massnahmen vor der Zustimmung<br />
...<br />
– der Rangierleiter über die im Bereich e<strong>in</strong>er Arbeitsstelle zu beachten<strong>den</strong><br />
besonderen Massnahmen und allenfalls über die Aufhebung der Fahrt auf Sicht<br />
verständigt ist.<br />
Ziffer komplett überarbeitet:<br />
Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse<br />
Als Rangierbewegung gegen e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gestellte Zugfahrstrasse gelten alle Rangierbewegungen,<br />
die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er zu späten Bremsung die Zugfahrt durch e<strong>in</strong>e<br />
Flankenfahrt gefähr<strong>den</strong> könnten.<br />
Rangierfahrten gegen e<strong>in</strong>gestellte Zugfahrstrassen s<strong>in</strong>d erlaubt, wenn folgende<br />
Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt s<strong>in</strong>d:<br />
– beim Fahren gegen bzw. Anfahren an gebremste Fahrzeuge, die sich vor<br />
der e<strong>in</strong>gestellten Zugfahrstrasse bef<strong>in</strong><strong>den</strong> oder<br />
– wenn <strong>in</strong> Anlagen mit Zwergsignalen das Zielgleis der Rangierfahrt vor der<br />
e<strong>in</strong>gestellten Zugfahr¬strasse liegt sowie 1 Zwergsignal Halt zeigt und<br />
- bei e<strong>in</strong>er begleiteten Rangierfahrt oder bei e<strong>in</strong>er unbegleiteten<br />
gezogenen Rangierfahrt der Fahrweg vom Rangierleiter verlangt<br />
wird oder<br />
- sofern die Bed<strong>in</strong>gungen für das E<strong>in</strong>stellen des Fahrweges ohne<br />
Verlangen erfüllt s<strong>in</strong>d, zum direkten Aufstellen von Zügen an das<br />
Perron des Zielgleises.<br />
Alle übrigen Rangierbewegungen gegen e<strong>in</strong>gestellte Zugfahrstrassen s<strong>in</strong>d<br />
verboten.<br />
Massnahmen vor der Zustimmung<br />
...<br />
– der Rangierleiter über die im Bereich e<strong>in</strong>er Arbeitsstelle zu beachten<strong>den</strong><br />
besonderen Massnahmen und allenfalls über die Aufhebung der Fahrt auf<br />
Sicht verständigt ist.<br />
– der Rangierleiter über die im Bereich e<strong>in</strong>er Arbeitsstelle zu beachten<strong>den</strong><br />
betrieblichen E<strong>in</strong>schränkungen verständigt ist.<br />
2.6.4 neue Ziffer:<br />
Streckentrennung und Gleistrenner<br />
Streckentrennung und Gleistrenner dürfen mit gehobenen Strom<strong>ab</strong>nehmern<br />
3.6.2 10 km/h – ...<br />
– wenn der Anteil der ungebremsten die mit der Luftbremse<br />
gebremste Anhängelast übersteigt, ausgenommen <strong>in</strong><br />
Ablaufanlagen<br />
– ...<br />
4 und 5 - Ziffern komplett überarbeitet<br />
befahren wer<strong>den</strong>, wenn die Fahrleitung beidseitig e<strong>in</strong>geschaltet ist.<br />
10 km/h – ...<br />
– wenn die Anzahl der ungebremsten Fahrzeuge die Anzahl<br />
der mit der Luftbremse gebremsten Fahrzeuge übersteigt,<br />
ausgenommen <strong>in</strong> Ablaufanlagen<br />
– ...<br />
Seite 9 von 17
300.6<br />
<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3 Auflösen der Fahrstrassen<br />
Die Fahrstrassen dürfen erst aufgelöst wer<strong>den</strong>, nachdem der Zug die <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />
stehen<strong>den</strong> Weichen und Bahnüberganganlagen befahren oder der Zug angehalten<br />
hat.<br />
<strong>1.</strong><strong>1.</strong>4 wird neu Ziffer <strong>1.</strong><strong>1.</strong>5<br />
Auflösen von Fahrstrassen ohne Notbedienung<br />
Im Bahnhof darf die Zugfahrstrasse aufgelöst wer<strong>den</strong>,<br />
– wenn sichergestellt ist, dass ke<strong>in</strong>e ungewollte Fahrstrasse <strong>in</strong> diesen<br />
Abschnitt e<strong>in</strong>gestellt wer<strong>den</strong> kann und<br />
- wenn die Weichen und Bahnüberganganlagen <strong>in</strong> der Fahrstrasse<br />
befahren wur<strong>den</strong> oder<br />
- nachdem der Zug angehalten hat, auch wenn Weichen oder<br />
Bahnübergänge belegt bleiben.<br />
Sofern die entsprechen<strong>den</strong> Bed<strong>in</strong>gungen nicht durch das Stellwerk geprüft wer<strong>den</strong>,<br />
s<strong>in</strong>d diese durch <strong>den</strong> Fahrdienstleiter zu kontrollieren.<br />
<strong>1.</strong><strong>1.</strong>4 Auflösen von Fahrstrassen mit Notbedienung<br />
E<strong>in</strong>e Zugfahrstrasse darf durch <strong>den</strong> Fahrdienstleiter mit e<strong>in</strong>er Notbedienung aufgelöst<br />
wer<strong>den</strong>, wenn<br />
– ke<strong>in</strong> Zug betroffen ist oder<br />
– der betroffene Zug angehalten hat und sichergestellt ist, dass dieser nicht<br />
weiterfährt oder<br />
– der betroffene Zug die Fahrstrasse vollständig verlassen hat. D<strong>ab</strong>ei ist<br />
gemäss <strong>den</strong> Bestimmungen «Kernprozess Störungen» vorzugehen.<br />
<strong>1.</strong><strong>1.</strong>5 - von Ziffer <strong>1.</strong><strong>1.</strong>4<br />
<strong>1.</strong>3.2 wird neu Ziffer <strong>1.</strong>3.3<br />
<strong>1.</strong>3.2 - Gültigkeit der Zustimmung zur Fahrt<br />
Die erteilte Zustimmung zur Fahrt gilt<br />
– auf der Strecke bis zum nächst folgen<strong>den</strong> Hauptsignal<br />
– im Bahnhof bis der Zug angehalten hat. Liegt ke<strong>in</strong>e Zustimmung zur Fahrt<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> nächsten Abschnitt vor, darf der Lokführer <strong>den</strong> Zug nur mit<br />
quittungspflichtiger Zustimmung des Fahrdienstleiters bewegen.<br />
Die Infrastrukturbetreiber<strong>in</strong> regelt das Vorgehen, wenn für Züge <strong>in</strong>nerhalb<br />
des gleichen Abschnittes mehr als e<strong>in</strong> Halt angeordnet ist.<br />
<strong>1.</strong>3.3 Rücknahme der Zustimmung zur Fahrt<br />
Wenn die Zustimmung zur Fahrt aus betrieblichen Grün<strong>den</strong> zurückgenommen wer<strong>den</strong><br />
muss, vergewissert sich der Fahrdienstleiter, dass der Zug stillsteht und verständigt<br />
<strong>den</strong> Lokführer quittungspflichtig vor der Rücknahme. Sofern sich ke<strong>in</strong> Zug dem Vor-<br />
oder Hauptsignal nähert bzw. davor steht, darf auf die Verständigung verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />
Rücknahme der Zustimmung zur Fahrt<br />
Muss der Fahrdienstleiter die erteilte Zustimmung zur Fahrt aus betrieblichen<br />
Grün<strong>den</strong> zurücknehmen, verständigt er <strong>den</strong> Lokführer quittungspflichtig vor der<br />
Rücknahme. Sofern sich ke<strong>in</strong> Zug dem Vor- oder Hauptsignal nähert bzw. davor<br />
steht, darf auf die Verständigung verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />
Auf Strecken mit Führerstandsignalisierung ist der Lokführer <strong>in</strong> jedem Fall vor<br />
der Rücknahme quittungspflichtig zu verständigen.<br />
Seite 10 von 17
3.6 Abfahrt ohne Sicht auf das Gleis<strong>ab</strong>schnitt- oder Ausfahrsignal Zustimmung zur Fahrt ohne Sicht auf das Hauptsignal im Bahnhof<br />
3.6.1 - Bestätigung für das Vorliegen der Zustimmung zur Fahrt<br />
Hat der Lokführer im Bahnhof ke<strong>in</strong>e Sicht auf das nächst folgende Hauptsignal,<br />
benötigt er e<strong>in</strong>e Bestätigung, dass die Zustimmung zur Fahrt vorliegt.<br />
Als Bestätigung gilt:<br />
– die Zustimmung zur Fahrt ist am Wiederholungssignal ersichtlich oder<br />
– der Fahrtstellungsmelder ist beleuchtet oder<br />
– die Zugspitze bef<strong>in</strong>det sich nach dem Ausfahrsignal und<br />
- der Lokführer konnte die Zustimmung zur Fahrt vorgängig am<br />
Ausfahrsignal feststellen und dessen Fahrbegriff signalisierte nicht<br />
Kurze Fahrt und<br />
- der Lokführer ist an ke<strong>in</strong>em Warnung zeigen<strong>den</strong> Zugsignal<br />
–<br />
vorbeigefahren oder<br />
die am ortsfesten Signal für Abfahrerlaubnis erteilte Abfahrerlaubnis ist<br />
ersichtlich.<br />
3.6.2 -<br />
Liegt ke<strong>in</strong>e dieser Bestätigungen vor, benötigt der Lokführer e<strong>in</strong>e quittungspflichtige<br />
Bestätigung des Fahrdienstleiters, dass die Zustimmung zur Fahrt<br />
vorliegt. Nötigenfalls verlangt der Lokführer diese Bestätigung beim Fahrdienstleiter.<br />
Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeiten<br />
Liegt<br />
– die am ortsfesten Signal für Abfahrerlaubnis erteilte Abfahrerlaubnis oder<br />
– die quittungspflichtige Bestätigung des Fahrdienstleiters<br />
3.7 -<br />
vor, beträgt die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit 40 km/h und am nächsten Hauptsignal ist<br />
Halt zu erwarten.<br />
Ist der Fahrtstellungsmelder beleuchtet, beträgt die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit 40<br />
km/h.<br />
Ist die Zustimmung zur Fahrt am Wiederholungssignal ersichtlich bzw. wurde sie<br />
am rückliegen<strong>den</strong> Ausfahrsignal festgestellt, richtet sich die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
nach dem angezeigten bzw. dem zuvor festgestellten Signalbegriff.<br />
Liegen mehrere Bestätigungen vor, darf die am wenigsten e<strong>in</strong>schränkende Bestimmung<br />
angewendet wer<strong>den</strong>.<br />
In allen Fällen s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e allfällig erlaubte Geschw<strong>in</strong>digkeitserhöhung die Bestimmungen<br />
bezüglich «Geschw<strong>in</strong>digkeitsschwelle» zu beachten.<br />
Abfahrt auf e<strong>in</strong>er Haltestelle ohne Sicht auf das Hauptsignal<br />
Hat der Lokführer auf e<strong>in</strong>er Haltestelle ke<strong>in</strong>e Sicht auf das Hauptsignal und s<strong>in</strong>d<br />
die übrigen Bed<strong>in</strong>gungen für die Abfahrt erfüllt, darf er <strong>ab</strong>fahren. D<strong>ab</strong>ei ist der<br />
rückliegend angezeigte Signalbegriff mitzuberücksichtigen.<br />
Seite 11 von 17
4.3.5 Strom<strong>ab</strong>nehmersignale nicht aufgestellt<br />
S<strong>in</strong>d Strom<strong>ab</strong>nehmersignale nicht aufgestellt, hat der Fahrdienstleiter <strong>den</strong> Lokführer<br />
protokollpflichtig über<br />
– die Lage des zu befahren<strong>den</strong> Abschnittes<br />
– das Fehlen der Strom<strong>ab</strong>nehmersignale<br />
zu verständigen.<br />
4.6 Bedarfshalt<br />
...<br />
Bei Annäherung an e<strong>in</strong>e Haltestelle oder e<strong>in</strong>en Bahnhof hat der Lokführer e<strong>in</strong>es Zuges<br />
mit Bedarfshalt die Geschw<strong>in</strong>digkeit auf 60 km/h oder weniger zu verm<strong>in</strong>dern, damit er<br />
nötigenfalls <strong>den</strong> Zug rechtzeitig anhalten kann.<br />
Strom<strong>ab</strong>nehmersignale nicht aufgestellt<br />
S<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Strom<strong>ab</strong>nehmersignale nicht aufgestellt, hat der Fahrdienstleiter <strong>den</strong> Lokführer<br />
protokollpflichtig über<br />
– die Lage des zu befahren<strong>den</strong> Abschnittes<br />
– das Fehlen der Strom<strong>ab</strong>nehmersignale<br />
zu verständigen.<br />
Beim Befahren müssen<br />
– bei der E<strong>in</strong>fahrt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Bahnhof, alle Strom<strong>ab</strong>nehmer vor der Vorbeifahrt<br />
am E<strong>in</strong>fahrsignal und bis zum Halt oder bis zum Aufnahmegebäude bzw.<br />
bis zur Bahnhofsmitte gesenkt se<strong>in</strong>. Bef<strong>in</strong>det sich bei e<strong>in</strong>em halten<strong>den</strong><br />
Zug das Triebfahrzeug noch auf der E<strong>in</strong>fahrseite, darf der Lokführer <strong>den</strong><br />
Strom<strong>ab</strong>nehmer erst nach Absprache mit dem Fahrdienstleiter wieder<br />
heben<br />
– bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof, alle Strom<strong>ab</strong>nehmer <strong>ab</strong> dem<br />
Aufnahmegebäude bzw. <strong>ab</strong> der Bahnhofsmitte gesenkt se<strong>in</strong> und dürfen<br />
erst nach der Vorbeifahrt am E<strong>in</strong>fahrsignal der Gegenrichtung wieder<br />
gehoben wer<strong>den</strong><br />
– bei der Durchfahrt durch <strong>den</strong> Bahnhof, alle Strom<strong>ab</strong>nehmer vor der<br />
Vorbeifahrt am E<strong>in</strong>fahrsignal gesenkt se<strong>in</strong> und dürfen erst nach der<br />
Vorbeifahrt am E<strong>in</strong>fahrsignal der Gegenrichtung wieder gehoben wer<strong>den</strong>.<br />
Bedarfshalt<br />
...<br />
Bei Annäherung an e<strong>in</strong>e Haltestelle oder e<strong>in</strong>en Bahnhof hat der Lokführer e<strong>in</strong>es Zuges<br />
mit Bedarfshalt die Geschw<strong>in</strong>digkeit aufgrund der örtlichen und aktuellen Verhältnisse<br />
sowie der vorhan<strong>den</strong>en Bremsmittel zu verm<strong>in</strong>dern. Die Geschw<strong>in</strong>digkeitsreduktion<br />
ist so zu bemessen, dass der Zug nötigenfalls rechtzeitig und an der<br />
vorgesehenen Stelle anhalten kann.<br />
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann bei Bedarf die maximal zulässige Annäherungsgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> Ausführungsbestimmungen vorgeben.<br />
Seite 12 von 17
300.8<br />
2.1 Verhalten im Gleisbereich<br />
Vor dem Betreten oder Befahren (z.B. mit Stapler oder Gepäckfahrzeug) des Gleisbereichs<br />
hat der Mitarbeiter wie folgt vorzugehen:<br />
– e<strong>in</strong>en Sicherheitshalt, m<strong>in</strong>destens 1,5 Meter vor der nächstgelegenen<br />
Schiene, e<strong>in</strong>legen<br />
– <strong>den</strong> Fluchtraum bestimmen<br />
– beachten, ob akustische oder optische E<strong>in</strong>richtungen das Überqueren<br />
verbieten<br />
– mit Blick <strong>in</strong> beide Richtungen prüfen, ob sich ke<strong>in</strong>e Fahrzeuge nähern und<br />
stillstehende Fahrzeuge m<strong>in</strong>destens 5 meter entfernt s<strong>in</strong>d.<br />
...<br />
2.2 wird neu Ziffer 2.2.1<br />
2.2 Fahrzeuge<br />
2.2.1 Arbeiten an Fahrzeugen<br />
Muss sich e<strong>in</strong> Mitarbeiter für Arbeiten auf, zwischen oder unter Fahrzeuge begeben,<br />
stellt er sicher, dass sich die Fahrzeuge nicht ungewollt bewegen können. Ausserdem<br />
ist das beteiligte Personal <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Fällen zu verständigen:<br />
– vor dem Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen<br />
- auf dem Ausgangsbahnhof, wenn die Zugsuntersuchung bereits<br />
-<br />
<strong>ab</strong>geschlossen ist<br />
auf e<strong>in</strong>em Unterwegsbahnhof bei Zügen<br />
- bei Rangierbewegungen, wenn bereits e<strong>in</strong> Fahrbefehl erteilt wurde<br />
– vor dem Beg<strong>in</strong>n von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie der<br />
Störungsbehebung.<br />
Muss der Mitarbeiter auf Fahrzeuge steigen (z.B. für Be- und Entlad, Kontrolltätigkeiten,<br />
Störungsbehebung), hat er zusätzlich Folgendes zu beachten:<br />
– sofern nötig Fahrleitung ausschalten, er<strong>den</strong> und gegen unbe<strong>ab</strong>-sichtigtes<br />
E<strong>in</strong>schalten sichern lassen<br />
– die dafür vorgesehenen festen E<strong>in</strong>richtungen oder mobilen Aufstiegs¬hilfen<br />
benutzen<br />
– bei Tätigkeiten auf Fahrzeugdächer Absturzsicherungen verwen<strong>den</strong>.<br />
Der Abschluss der Arbeiten ist dem beteiligten Personal zu mel<strong>den</strong>.<br />
2.3 wird neu Ziffer 2.2.2<br />
2.4 wird neu Ziffer 2.3 Ziffer komplett überarbeitet<br />
2.3 - neue Ziffer:<br />
Verhalten im Gleisbereich<br />
Vor dem Betreten oder Befahren (z.B. mit Stapler oder Gepäckfahrzeug) des Gleisbereichs<br />
hat der Mitarbeiter wie folgt vorzugehen:<br />
– e<strong>in</strong>en Sicherheitshalt, m<strong>in</strong>destens 1,5 Meter vor der nächstgelegenen Schiene,<br />
e<strong>in</strong>legen<br />
– <strong>den</strong> Fluchtraum bestimmen<br />
– beachten, ob akustische oder optische E<strong>in</strong>richtungen das Überqueren<br />
verbieten<br />
– mit Blick <strong>in</strong> beide Richtungen prüfen, ob sich ke<strong>in</strong>e Fahrzeuge nähern und<br />
stillstehende Fahrzeuge m<strong>in</strong>destens 5 meter entfernt s<strong>in</strong>d.. Stillstehende<br />
Fahrzeuge müssen d<strong>ab</strong>ei m<strong>in</strong>destens 5 Meter vom Mitarbeiter entfernt<br />
se<strong>in</strong>.<br />
...<br />
Arbeiten an Fahrzeugen<br />
Muss sich e<strong>in</strong> Mitarbeiter für Arbeiten auf, zwischen oder unter Fahrzeuge begeben,<br />
stellt er sicher, dass sich die Fahrzeuge nicht ungewollt bewegen können. Ausserdem<br />
ist das beteiligte Personal <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Fällen zu verständigen:<br />
– vor dem Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen<br />
- auf dem Ausgangsbahnhof, wenn die Zugsuntersuchung bereits<br />
-<br />
<strong>ab</strong>geschlossen ist<br />
auf e<strong>in</strong>em Unterwegsbahnhof bei Zügen<br />
- bei Rangierbewegungen, wenn bereits e<strong>in</strong> Fahrbefehl erteilt wurde<br />
– vor dem Beg<strong>in</strong>n von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie der<br />
Störungsbehebung.<br />
Muss der Mitarbeiter auf Fahrzeuge steigen (z.B. für Be- und Entlad, Kontrolltätigkeiten,<br />
Störungsbehebung), hat er zusätzlich Folgendes zu beachten:<br />
– sofern nötig Fahrleitung ausschalten, er<strong>den</strong> und gegen unbe<strong>ab</strong>-sichtigtes<br />
E<strong>in</strong>schalten sichern lassen<br />
– Die Bestimmungen über die «Gefahren des elektrischen Stroms»<br />
– die dafür vorgesehenen festen E<strong>in</strong>richtungen oder mobilen Aufstiegs¬hilfen<br />
benutzen<br />
– bei Tätigkeiten auf Fahrzeugdächer Absturzsicherungen verwen<strong>den</strong>.<br />
Der Abschluss der Arbeiten ist dem beteiligten Personal zu mel<strong>den</strong>.<br />
Seite 13 von 17
300.9<br />
8.<strong>1.</strong>2<br />
Gefahren des elektrischen Stroms<br />
Ziffern 1 bis 7 wur<strong>den</strong> komplett überarbeitet und neu strukturiert<br />
letzter Absatz:<br />
letzter Absatz:<br />
... dies gilt so lange, bis der technische Dienst die Stelle beurteilt und über das weitere<br />
Vorgehen entschie<strong>den</strong> hat.<br />
... dies gilt so lange, bis der technische Dienst die Stelle beurteilt und <strong>den</strong> Fahrdienstleiter<br />
über das weitere Vorgehen entschie<strong>den</strong> verständigt hat.<br />
9.<strong>1.</strong>1 Massnahmen<br />
Stellt der Lokführer Schä<strong>den</strong> an der Fahrleitung fest,<br />
– hat er sofort die Strom<strong>ab</strong>nehmer zu senken und sofern nötig anzuhalten<br />
– darf er die Fahrt nur fortsetzen, wenn sicher gestellt ist, dass die<br />
Strom<strong>ab</strong>nehmer nicht und die Fahrleitung nicht zusätzlich beschädigt wer<strong>den</strong><br />
Der Fahrdienstleiter ...<br />
9.<strong>1.</strong>2<br />
letzter Absatz:<br />
... dies gilt so lange, bis der technische Dienst die Stelle beurteilt und über das weitere<br />
Vorgehen entschie<strong>den</strong> hat.<br />
Massnahmen<br />
Stellt der Lokführer Schä<strong>den</strong> an der Fahrleitung fest,<br />
– hat er sofort die Strom<strong>ab</strong>nehmer zu senken und sofern nötig anzuhalten<br />
– darf er die Fahrt nur fortsetzen, wenn sicher gestellt ist, dass die<br />
Strom<strong>ab</strong>nehmer nicht und die Fahrleitung nicht zusätzlich beschädigt wer<strong>den</strong><br />
– und kann er nicht mehr weiterfahren, muss er beurteilen, ob durch die<br />
heruntergerissene Fahrleitung oder herunterhängende Fahrleitungsteile<br />
e<strong>in</strong>e unmittelbare Gefahr besteht. Bei Gefahr trifft der Lokführer die<br />
notwendigen Massnahmen, damit die Reisen<strong>den</strong> <strong>den</strong> Zug nicht verlassen,<br />
und zwar bis zuständige und dafür ausgebildete Mitarbeitende die<br />
entsprechen<strong>den</strong> Sicherungsmassnahmen vorgenommen h<strong>ab</strong>en. Erst<br />
wenn ke<strong>in</strong>e Gefahr mehr besteht, darf mit der Evakuierung des Zuges<br />
begonnen wer<strong>den</strong>.<br />
Der Fahrdienstleiter ...<br />
letzter Absatz:<br />
... dies gilt so lange, bis der technische Dienst die Stelle beurteilt und <strong>den</strong> Fahrdienstleiter<br />
über das weitere Vorgehen entschie<strong>den</strong> verständigt hat.<br />
Seite 14 von 17
<strong>300.1</strong>0<br />
3.2<br />
Schweizerische Eisenbahnen<br />
Chem<strong>in</strong>s de fer suisses<br />
Ferrovie svizzere<br />
Datum<br />
Date<br />
Data<br />
Anhängelast:<br />
Charge remorquée:<br />
Peso rimorchiato:<br />
mit<br />
comprenant<br />
con<br />
R<br />
V. max.<br />
km/h<br />
von<br />
de<br />
da<br />
Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke<br />
Marche pour mouvements de manœuvre en ple<strong>in</strong>e voie<br />
Orario di marcia per movimenti di manovra sulla tratta<br />
verkehrt Rangierbewegung<br />
circule mouvement de manœuvre<br />
circola movimento di manovra<br />
Länge<br />
Longueur<br />
Lungh.<br />
bis<br />
à<br />
a<br />
A<br />
m<br />
Gewicht<br />
Poids<br />
t<br />
Peso<br />
Reihe<br />
Cat. %<br />
Cat.<br />
Bremsgewicht<br />
Poids fre<strong>in</strong> t<br />
Peso freno<br />
begleitet/accompagné/scortato?<br />
ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
Andere Bewegungen auf der Strecke / autres mouvements sur la ple<strong>in</strong>e voie / altri movimenti sulla tratta ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
Gleis gesperrt / voie <strong>in</strong>terdite / b<strong>in</strong>ario sbarrata ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
R<br />
Anhängelast:<br />
Charge remorquée:<br />
Peso rimorchiato:<br />
mit<br />
comprenant<br />
con<br />
V. max.<br />
km/h<br />
von<br />
de<br />
da<br />
Länge<br />
Longueur<br />
Lungh.<br />
bis<br />
à<br />
a<br />
A<br />
m<br />
Gewicht<br />
Poids<br />
t<br />
Peso<br />
Reihe<br />
Cat. %<br />
Cat.<br />
Bremsgewicht<br />
Poids fre<strong>in</strong> t<br />
Peso freno<br />
begleitet/accompagné/scortato?<br />
ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
Andere Bewegungen auf der Strecke / autres mouvements sur la ple<strong>in</strong>e voie / altri movimenti sulla tratta ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
Gleis gesperrt / voie <strong>in</strong>terdite / b<strong>in</strong>ario sbarrata ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
Bahnhof<br />
Gare<br />
Stazione<br />
...<br />
Verkehrszeit<br />
Heure de circulation<br />
Ore di circolazione<br />
nach Gleis<br />
pour la voie<br />
per il b<strong>in</strong>ario<br />
geschoben<br />
refoulé<br />
sp<strong>in</strong>ta<br />
<br />
<br />
<br />
Bemerkungen<br />
Observations<br />
Osservazioni<br />
Schweizerische Eisenbahnen<br />
Chem<strong>in</strong>s de fer suisses<br />
Ferrovie svizzere<br />
Datum<br />
Date<br />
Data<br />
Anhängelast:<br />
Charge remorquée:<br />
Peso rimorchiato:<br />
mit<br />
comprenant<br />
con<br />
Seite 15 von 17<br />
R<br />
V. max.<br />
km/h<br />
von<br />
de<br />
da<br />
Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke<br />
Marche pour mouvements de manœuvre en ple<strong>in</strong>e voie<br />
Orario di marcia per movimenti di manovra sulla tratta<br />
verkehrt Rangierbewegung<br />
circule mouvement de manœuvre<br />
circola movimento di manovra<br />
Länge<br />
Longueur<br />
Lungh.<br />
bis<br />
à<br />
a<br />
A<br />
m<br />
Gewicht<br />
Poids<br />
t<br />
Peso<br />
Reihe<br />
Cat. %<br />
Cat.<br />
Bremsgewicht<br />
Poids fre<strong>in</strong> t<br />
Peso freno<br />
begleitet/accompagné/scortato?<br />
ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
Andere Bewegungen auf der Strecke / autres mouvements sur la ple<strong>in</strong>e voie / altri movimenti sulla tratta ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
Gleis gesperrt / voie <strong>in</strong>terdite / b<strong>in</strong>ario sbarrata ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
R<br />
Anhängelast:<br />
Charge remorquée:<br />
Peso rimorchiato:<br />
V. max.<br />
km/h<br />
von<br />
de<br />
da<br />
Länge<br />
Longueur<br />
Lungh.<br />
bis<br />
à<br />
a<br />
A<br />
m<br />
Gewicht<br />
Poids<br />
t<br />
Peso<br />
Reihe<br />
Cat. %<br />
Cat.<br />
Bremsgewicht<br />
Poids fre<strong>in</strong> t<br />
Peso freno<br />
mit<br />
begleitet/accompagné/scortato?<br />
comprenant<br />
con<br />
ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
Andere Bewegungen auf der Strecke / autres mouvements sur la ple<strong>in</strong>e voie / altri movimenti sulla tratta ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
Gleis gesperrt / voie <strong>in</strong>terdite / b<strong>in</strong>ario sbarrata ja / oui / si<br />
ne<strong>in</strong> / non / no<br />
Bahnhof<br />
Verkehrszeit<br />
nach Gleis geschoben Bemerkungen<br />
Gare<br />
Heure de circulation pour la voie refoulé Observations<br />
Stazione<br />
Ore di circolazione per il b<strong>in</strong>ario sp<strong>in</strong>ta Osservazioni<br />
...
<strong>300.1</strong>1 - neues Reglement<br />
<strong>300.1</strong>2<br />
3.2.7 Koord<strong>in</strong>ation der Sperrung<br />
Bei mehreren Arbeitsstellen auf demselben Gleis<strong>ab</strong>schnitt kann e<strong>in</strong> Sicherheitschef als<br />
Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ator e<strong>in</strong>gesetzt wer<strong>den</strong>. Er ist verantwortlich für<br />
– die Koord<strong>in</strong>ation der Arbeiten der verschie<strong>den</strong>en Arbeitsstellen auf dem<br />
gesamten von der Sperrung betroffenen Abschnitt<br />
– die Anmeldung der ersten Arbeitsstelle mit welcher die Sperrung verlangt wird<br />
sowie<br />
– die Fahrbarmeldung des Abschnittes nach Abschluss aller Arbeiten an <strong>den</strong><br />
verantwortlichen Fahrdienstleiter.<br />
Der E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ators ist durch die Sicherheitsleitung im Voraus<br />
festzulegen.<br />
Die Sperrung wird für alle Arbeitsstellen zusammen nur e<strong>in</strong>mal schriftlich angeordnet.<br />
Auf der Anordnung ist der verantwortliche Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ator aufzuführen. Der<br />
Arbeitstellen-Koord<strong>in</strong>ator ist im Voraus über alle Arbeiten der verschie<strong>den</strong>en Arbeitsstellen<br />
zu <strong>in</strong>formieren.<br />
3.4.8 Ausschalten von Fahrleitungen<br />
Das genaue Vorgehen beim Ausschalten von Fahrleitungen richtet sich nach <strong>den</strong><br />
Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiber<strong>in</strong>.<br />
3.5.4 Verständigung des Rangierleiters<br />
Der Rangierleiter ist vor der Zustimmung zur Rangierbewegung über<br />
– die im Bereich der Arbeitsstellen zu beachten<strong>den</strong> besonderen Massnahmen<br />
– <strong>den</strong> Gleis<strong>ab</strong>schnitt, wo die Fahrt auf Sicht aufgehoben ist<br />
für jede e<strong>in</strong>zelne Fahrt quittungspflichtig zu verständigen.<br />
Dies erfolgt<br />
– durch <strong>den</strong> Fahrdienstleiter auf Anordnung des Sicherheitschefs bzw.<br />
– direkt durch <strong>den</strong> Sicherheitschef beim vere<strong>in</strong>fachten Vorgehen.<br />
Bei mehreren Arbeitsstellen auf demselben Gleis<strong>ab</strong>schnitt kann e<strong>in</strong> Sicherheitschef als<br />
Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ator e<strong>in</strong>gesetzt wer<strong>den</strong>. Er ist verantwortlich für<br />
– die Koord<strong>in</strong>ation der Arbeiten der verschie<strong>den</strong>en Arbeitsstellen auf dem<br />
gesamten von der Sperrung betroffenen Abschnitt<br />
– die Anmeldung der ersten Arbeitsstelle mit welcher die Sperrung verlangt wird<br />
sowie<br />
– die Fahrbarmeldung des Abschnittes nach Abschluss aller Arbeiten an <strong>den</strong><br />
verantwortlichen Fahrdienstleiter.<br />
Der E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ators ist durch die Sicherheitsleitung im Voraus<br />
festzulegen.<br />
Die Sperrung wird für alle Arbeitsstellen zusammen nur e<strong>in</strong>mal schriftlich angeordnet.<br />
Auf der Anordnung ist der verantwortliche Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ator aufzuführen. Der<br />
Arbeitstellen-Koord<strong>in</strong>ator ist im Voraus über alle Arbeiten der verschie<strong>den</strong>en Arbeitsstellen<br />
zu <strong>in</strong>formieren.<br />
Bef<strong>in</strong><strong>den</strong> sich <strong>in</strong> gesperrten Gleisen mehrere Arbeitsstellen und f<strong>in</strong><strong>den</strong> gleichzeitig<br />
Rangierbewegungen statt, ist zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong> Arbeitsstellen-Koord<strong>in</strong>ator e<strong>in</strong>zusetzen.<br />
Ausschalten von Fahrleitungen<br />
Das genaue Vorgehen beim Ausschalten von Fahrleitungen richtet sich nach <strong>den</strong> Bestimmungen<br />
«Schalten und Er<strong>den</strong> von Fahrleitungen».<br />
Vor der Zustimmung zur Rangierbewegung verständigt der Sicherheitschef <strong>den</strong><br />
Rangierleiter für jede e<strong>in</strong>zelne Fahrt quittungspflichtig über<br />
– die im Bereich der Arbeitsstellen zu beachten<strong>den</strong> besonderen<br />
–<br />
Massnahmen<br />
<strong>den</strong> Gleis<strong>ab</strong>schnitt, wo die Fahrt auf Sicht aufgehoben ist.<br />
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3.7.1 Gleis fahrbar mel<strong>den</strong><br />
Bevor e<strong>in</strong> gesperrtes Gleis wieder fahrbar gemeldet wer<strong>den</strong> darf, s<strong>in</strong>d auf der Arbeitsstelle<br />
– alle Arbeitsmittel, die e<strong>in</strong>e Sperrung erfordern, aus dem Lichtraumprofil sowie<br />
– die Haltsignale<br />
zu entfernen.<br />
Der Sicherheitschef meldet dem Fahrdienstleiter das Gleis protokollpflichtig fahrbar mit<br />
dem Text: «Ort …, Gleis/Weiche … fahrbar».<br />
Der Fahrdienstleiter hebt die mit der Sperrung verbun<strong>den</strong>en Sicherungsmassnahmen<br />
auf. Ist e<strong>in</strong> Nachbarbahnhof betroffen, verständigt der Fahrdienstleiter diesen, damit<br />
auch dort die entsprechen<strong>den</strong> Sicherungsmassnahmen aufgehoben wer<strong>den</strong> können.<br />
3.7.4 E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen<br />
Das genaue Vorgehen beim E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen richtet sich nach <strong>den</strong> Ausführungsbestimmungen<br />
der Infrastrukturbetreiber<strong>in</strong>.<br />
Gleis fahrbar mel<strong>den</strong><br />
Bevor e<strong>in</strong> gesperrtes Gleis wieder fahrbar gemeldet wer<strong>den</strong> darf, s<strong>in</strong>d auf der Arbeitsstelle<br />
– alle Arbeitsmittel, die e<strong>in</strong>e Sperrung erfordern, aus dem Lichtraumprofil sowie<br />
– die Haltsignale<br />
zu entfernen.<br />
Zudem dürfen sich ke<strong>in</strong>e Fahrzeuge mehr im gesperrten Gleis bef<strong>in</strong><strong>den</strong>, ausgenommen<br />
im Bahnhof nach entsprechender Verständigung.<br />
Der Sicherheitschef meldet dem Fahrdienstleiter das Gleis protokollpflichtig fahrbar.<br />
mit dem Text: «Ort …, Gleis/Weiche … fahrbar».<br />
Ist das Gleis frei, lautet der Text wie folgt: «(Ort), (Gleis/Weiche) fahrbar».<br />
Wenn im Bahnhof Gleise belegt bleiben, lautet die Meldung wie folgt: «(Ort),<br />
(Gleis/Weiche) fahrbar; es bleiben Gleise belegt: (Aufzählung der Gleise)».<br />
Bei Nebengleisen genügt für das Mel<strong>den</strong> der belegten Gleise e<strong>in</strong>e quittungspflichtige<br />
Übermittlung.<br />
Der Fahrdienstleiter hebt die mit der Sperrung verbun<strong>den</strong>en Sicherungsmassnahmen<br />
auf. Ist e<strong>in</strong> Nachbarbahnhof betroffen, verständigt der Fahrdienstleiter diesen, damit<br />
auch dort die entsprechen<strong>den</strong> Sicherungsmassnahmen aufgehoben wer<strong>den</strong> können.<br />
E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen<br />
Das genaue Vorgehen beim E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen richtet sich nach <strong>den</strong> Bestimmungen<br />
«Schalten und Er<strong>den</strong> von Fahrleitungen».<br />
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