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Bewohnerreglement - Rosengarten Seniorenzentrum Laufental

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1. Zweck des Alters- und Pflegeheims <strong>Rosengarten</strong><br />

Prozessorientiertes Managementsystem<br />

Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

Das <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Rosengarten</strong> bietet Bewohnerinnen aus den 13 Stiftergemeinden<br />

Blauen, Brislach, Burg, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen,<br />

Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen Unterkunft, Verpflegung, Pflege und<br />

Betreuung.<br />

Eine offene Betriebsführung soll das Heim zu einer Stätte der Begegnung machen und<br />

den Bewohnerinnen den Kontakt nach aussen erleichtern.<br />

Das <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Rosengarten</strong> (nachfolgend SZ <strong>Rosengarten</strong> genannt) wird politisch<br />

und konfessionell neutral geführt. Durch persönliche Achtung jedes Einzelnen wird ein<br />

angenehmes Zusammenleben ermöglicht.<br />

2. Zentrumsleitung, Verwaltung und Aufsicht<br />

Die Leitung und Verwaltung des SZ <strong>Rosengarten</strong> obliegen der Zentrumsleitung. Diese ist<br />

ihrerseits dem Vorstand und dem Stiftungsrat unterstellt.<br />

3. Anmeldung<br />

Reglemente und Anmeldeformular können im SZ <strong>Rosengarten</strong> bezogen werden. Das<br />

Anmeldeformular ist im Sekretariat der Zentrumsleitung abzugeben.<br />

4. Aufnahmebestimmungen<br />

4.1 Adressaten / Kundenkreis<br />

In der Pflegeabteilung werden pflegebedürftige, chronischkranke Personen im AHV-Alter<br />

aufgenommen, die nicht einer dauernden ärztlichen Überwachung und keiner<br />

spitalärztlichen Betreuung bedürfen und deren Integration in die soziale Gemeinschaft des<br />

Heimes möglich ist.<br />

Es werden primär Personen im Heim aufgenommen, die unmittelbar vor dem Eintritt oder<br />

früher, jedoch nach Vollendung des 20. Lebensjahres, während mindestens 5 Jahren<br />

ununterbrochen Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft hatten. (§31, 43 Gesetz über Betreuung und<br />

Pflege im Alter GeBPA)<br />

4.2 Herkunft der Adressaten<br />

Das Heim dient in erster Linie den Einwohnerinnen aus den dreizehn Stiftergemeinden (s.<br />

oben, Pkt. 1.). In zweiter Linie werden auch Einwohnerinnen anderer Baselbieter<br />

Gemeinden berücksichtigt.<br />

Soweit Zimmer frei sind, können auch Einwohnerinnen anderer Kantone aufgenommen<br />

werden. Sie bezahlen einen Zuschlag zum Pensionspreis ($ 23 GeBPA und Taxordnung des Heimes).<br />

4.3 Finanzielle Aufnahmebedingungen<br />

4.3.1. Gesicherte Finanzierung / Unterlagen<br />

Eine Aufnahme von Bewohnerinnen im Heim erfolgt nur, wenn die Finanzierung gesichert<br />

erscheint. Zu deren Überprüfung sind von den Bewerberinnen alle nötigen Unterlagen, wie<br />

Steuerveranlagungs-Details, allfällige Anmeldungen für Hilflosenentschädigung (HE) und<br />

Ergänzungsleistungen (EL) etc., rechtzeitig beizubringen. Die Unterlagen werden<br />

selbstverständlich vertraulich behandelt.<br />

4.3.2.<br />

4.3.2 Vollmacht / Abtretung Leistungen Altersrente(n), HE und EL<br />

Zur Sicherstellung der Finanzierung des Heimplatzes verpflichten sich die<br />

Bewohnerinnen, die zur Abgeltung der monatlichen Heimrechnungen verfügbaren<br />

Einkommensbestandteile (AHV-Rente, Pension, EL, HE) ausschliesslich zur Begleichung<br />

der monatlichen Heimrechnung zu verwenden (bis mind. 1 Monat nach dem Austritt).

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