Bewohnerreglement - Rosengarten Seniorenzentrum Laufental
Bewohnerreglement - Rosengarten Seniorenzentrum Laufental
Bewohnerreglement - Rosengarten Seniorenzentrum Laufental
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1. Zweck des Alters- und Pflegeheims <strong>Rosengarten</strong><br />
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
Das <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Rosengarten</strong> bietet Bewohnerinnen aus den 13 Stiftergemeinden<br />
Blauen, Brislach, Burg, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen,<br />
Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen Unterkunft, Verpflegung, Pflege und<br />
Betreuung.<br />
Eine offene Betriebsführung soll das Heim zu einer Stätte der Begegnung machen und<br />
den Bewohnerinnen den Kontakt nach aussen erleichtern.<br />
Das <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Rosengarten</strong> (nachfolgend SZ <strong>Rosengarten</strong> genannt) wird politisch<br />
und konfessionell neutral geführt. Durch persönliche Achtung jedes Einzelnen wird ein<br />
angenehmes Zusammenleben ermöglicht.<br />
2. Zentrumsleitung, Verwaltung und Aufsicht<br />
Die Leitung und Verwaltung des SZ <strong>Rosengarten</strong> obliegen der Zentrumsleitung. Diese ist<br />
ihrerseits dem Vorstand und dem Stiftungsrat unterstellt.<br />
3. Anmeldung<br />
Reglemente und Anmeldeformular können im SZ <strong>Rosengarten</strong> bezogen werden. Das<br />
Anmeldeformular ist im Sekretariat der Zentrumsleitung abzugeben.<br />
4. Aufnahmebestimmungen<br />
4.1 Adressaten / Kundenkreis<br />
In der Pflegeabteilung werden pflegebedürftige, chronischkranke Personen im AHV-Alter<br />
aufgenommen, die nicht einer dauernden ärztlichen Überwachung und keiner<br />
spitalärztlichen Betreuung bedürfen und deren Integration in die soziale Gemeinschaft des<br />
Heimes möglich ist.<br />
Es werden primär Personen im Heim aufgenommen, die unmittelbar vor dem Eintritt oder<br />
früher, jedoch nach Vollendung des 20. Lebensjahres, während mindestens 5 Jahren<br />
ununterbrochen Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft hatten. (§31, 43 Gesetz über Betreuung und<br />
Pflege im Alter GeBPA)<br />
4.2 Herkunft der Adressaten<br />
Das Heim dient in erster Linie den Einwohnerinnen aus den dreizehn Stiftergemeinden (s.<br />
oben, Pkt. 1.). In zweiter Linie werden auch Einwohnerinnen anderer Baselbieter<br />
Gemeinden berücksichtigt.<br />
Soweit Zimmer frei sind, können auch Einwohnerinnen anderer Kantone aufgenommen<br />
werden. Sie bezahlen einen Zuschlag zum Pensionspreis ($ 23 GeBPA und Taxordnung des Heimes).<br />
4.3 Finanzielle Aufnahmebedingungen<br />
4.3.1. Gesicherte Finanzierung / Unterlagen<br />
Eine Aufnahme von Bewohnerinnen im Heim erfolgt nur, wenn die Finanzierung gesichert<br />
erscheint. Zu deren Überprüfung sind von den Bewerberinnen alle nötigen Unterlagen, wie<br />
Steuerveranlagungs-Details, allfällige Anmeldungen für Hilflosenentschädigung (HE) und<br />
Ergänzungsleistungen (EL) etc., rechtzeitig beizubringen. Die Unterlagen werden<br />
selbstverständlich vertraulich behandelt.<br />
4.3.2.<br />
4.3.2 Vollmacht / Abtretung Leistungen Altersrente(n), HE und EL<br />
Zur Sicherstellung der Finanzierung des Heimplatzes verpflichten sich die<br />
Bewohnerinnen, die zur Abgeltung der monatlichen Heimrechnungen verfügbaren<br />
Einkommensbestandteile (AHV-Rente, Pension, EL, HE) ausschliesslich zur Begleichung<br />
der monatlichen Heimrechnung zu verwenden (bis mind. 1 Monat nach dem Austritt).