Bewohnerreglement - Rosengarten Seniorenzentrum Laufental
Bewohnerreglement - Rosengarten Seniorenzentrum Laufental
Bewohnerreglement - Rosengarten Seniorenzentrum Laufental
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
Reglement<br />
für Bewohnerinnen und Bewohner<br />
erstellt am 18.03.2004<br />
teilmodifiziert am 27.08.2008<br />
geändert am 15.05.2008<br />
geändert am 11.12.2008<br />
ergänzt 18.03.2009 / 14.05.2009 (Firma) / 18.08.2009 (Logo)<br />
modifiziert ‚Neue Pflegefinanzierung’ 03.11.2010<br />
modifiziert, ohne BESA, 31.05.2011<br />
Herzlich willkommen!<br />
Wir begrüssen Sie in dieser schriftlichen Form<br />
recht herzlich und hoffen, dass Sie sich bei uns<br />
gut einleben werden.<br />
Das folgende Reglement soll allen Beteiligten<br />
helfen, Rechte, Pflichten und Kompetenzen zu<br />
kennen und wahrnehmen zu können. Je klarer<br />
Vereinbarungen getroffen werden, desto<br />
weniger Unsicherheiten treten im Alltag auf.<br />
Unklarheiten und Unsicherheiten kosten Zeit,<br />
müssen besprochen und letztendlich von uns<br />
allen gelöst werden. Genau dies wollen wir mit<br />
einem klaren Reglement vermeiden, damit wir<br />
unsere Kraft auf die individuelle Betreuung<br />
unserer Bewohnerinnen und Bewohner<br />
ausrichten können.<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
<strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Rosengarten</strong><br />
Schützenweg 11<br />
4242 Laufen<br />
Tel. 061 765 91 91<br />
Fax: 061 765 91 90<br />
e-mail: info@sz-rosengarten.ch
Inhaltsverzeichnis<br />
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
1. ZWECK DES ALTERS- UND PFLEGEHEIMS ROSENGARTEN 4<br />
2. GESCHäFTSLEITUNG, VERWALTUNG UND AUFSICHT 4<br />
3. ANMELDUNG 4<br />
4. AUFNAHMEBESTIMMUNGEN 4<br />
4.1 Adressaten / Kundenkreis 4<br />
4.2 Herkunft der Adressaten 4<br />
4.3 Finanzielle Aufnahmebedingungen 4<br />
4.4 Anmeldung 5<br />
4.5 Bewohneradministration / Pflegedienstleitung 5<br />
4.6 Entscheid über die Aufnahme 5<br />
4.7 Bewohnervertrag 5<br />
4.8 Verspäteter Einzug 5<br />
4.9 Einstufung 5<br />
4.10 Zimmerverlegung 5<br />
5. FINANZIELLES/TAXBLATT 5<br />
5.1 Preise 5<br />
5.2 Vorschussleistungen 5<br />
5.3 Pensionspreis 5<br />
5.4 Pflegekostenzuschlag 6<br />
5.5 Nebenkosten 6<br />
5.6 Drittleistungen 6<br />
5.7 Abwesenheiten 6<br />
5.8 Abrechnungszeitraum 7<br />
5.9 Beiträge 7<br />
6. VERSICHERUNGEN 7<br />
6.1 Kranken- und Unfallversicherung 7<br />
6.2 Hausratversicherung 7<br />
6.3 Haftpflichtversicherung 7<br />
7. ZIMMER, MOBILIAR UND WäSCHE 8<br />
7.1 Ausstattung der Zimmer 8<br />
7.2 Wäsche 8<br />
7.3 Unterhalt Mobiliar und Wäsche 8<br />
7.4 Haftungsausschluss 8<br />
7.5 Brandschutz 8<br />
7.6 Pflanzen und Tiere 8<br />
8. TELEFON UND FERNSEHER 8<br />
8.1 Telefon 8<br />
8.2 TV 8<br />
9. PFLEGE UND BETREUUNG 9<br />
9.1 Grundsatz 9<br />
9.3 Pflegebedürftigkeit 9<br />
9.4 Heiminfrastruktur 9<br />
9.5 Angehörige 9
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
9.6 Tagesablauf 9<br />
10. VERPFLEGUNG 9<br />
10.1 Mahlzeiten 9<br />
10.2 Zimmerservice 9<br />
10.3 Diätkost 10<br />
11. AUSTRITT UND KüNDIGUNG 10<br />
11.1 Gründe für Erlöschen des Bewohnervertrages 10<br />
11.2 Kündigung 10<br />
11.3 Ausserordentliche Kündigung 10<br />
11.4 Tod 10<br />
11.5 Räumung des Zimmers 10<br />
12. VERSCHIEDENES 10<br />
12.1 Freie Arztwahl 10<br />
12.2 Aktivitäten 10<br />
12.3 Sterbehilfe 10<br />
13. BESCHWERDEN 11<br />
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 11<br />
14.1 Bewohnervertrag 11<br />
14.2 Reglementsänderungen 11<br />
14.3 Genehmigung des Reglementes 11<br />
Nachfolgend gilt im ganzen Reglement die weibliche Form<br />
Abkürzungen: RAI/RUG = Bewohnerinnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem (ab 2010)
1. Zweck des Alters- und Pflegeheims <strong>Rosengarten</strong><br />
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
Das <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Rosengarten</strong> bietet Bewohnerinnen aus den 13 Stiftergemeinden<br />
Blauen, Brislach, Burg, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen,<br />
Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen Unterkunft, Verpflegung, Pflege und<br />
Betreuung.<br />
Eine offene Betriebsführung soll das Heim zu einer Stätte der Begegnung machen und<br />
den Bewohnerinnen den Kontakt nach aussen erleichtern.<br />
Das <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Rosengarten</strong> (nachfolgend SZ <strong>Rosengarten</strong> genannt) wird politisch<br />
und konfessionell neutral geführt. Durch persönliche Achtung jedes Einzelnen wird ein<br />
angenehmes Zusammenleben ermöglicht.<br />
2. Zentrumsleitung, Verwaltung und Aufsicht<br />
Die Leitung und Verwaltung des SZ <strong>Rosengarten</strong> obliegen der Zentrumsleitung. Diese ist<br />
ihrerseits dem Vorstand und dem Stiftungsrat unterstellt.<br />
3. Anmeldung<br />
Reglemente und Anmeldeformular können im SZ <strong>Rosengarten</strong> bezogen werden. Das<br />
Anmeldeformular ist im Sekretariat der Zentrumsleitung abzugeben.<br />
4. Aufnahmebestimmungen<br />
4.1 Adressaten / Kundenkreis<br />
In der Pflegeabteilung werden pflegebedürftige, chronischkranke Personen im AHV-Alter<br />
aufgenommen, die nicht einer dauernden ärztlichen Überwachung und keiner<br />
spitalärztlichen Betreuung bedürfen und deren Integration in die soziale Gemeinschaft des<br />
Heimes möglich ist.<br />
Es werden primär Personen im Heim aufgenommen, die unmittelbar vor dem Eintritt oder<br />
früher, jedoch nach Vollendung des 20. Lebensjahres, während mindestens 5 Jahren<br />
ununterbrochen Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft hatten. (§31, 43 Gesetz über Betreuung und<br />
Pflege im Alter GeBPA)<br />
4.2 Herkunft der Adressaten<br />
Das Heim dient in erster Linie den Einwohnerinnen aus den dreizehn Stiftergemeinden (s.<br />
oben, Pkt. 1.). In zweiter Linie werden auch Einwohnerinnen anderer Baselbieter<br />
Gemeinden berücksichtigt.<br />
Soweit Zimmer frei sind, können auch Einwohnerinnen anderer Kantone aufgenommen<br />
werden. Sie bezahlen einen Zuschlag zum Pensionspreis ($ 23 GeBPA und Taxordnung des Heimes).<br />
4.3 Finanzielle Aufnahmebedingungen<br />
4.3.1. Gesicherte Finanzierung / Unterlagen<br />
Eine Aufnahme von Bewohnerinnen im Heim erfolgt nur, wenn die Finanzierung gesichert<br />
erscheint. Zu deren Überprüfung sind von den Bewerberinnen alle nötigen Unterlagen, wie<br />
Steuerveranlagungs-Details, allfällige Anmeldungen für Hilflosenentschädigung (HE) und<br />
Ergänzungsleistungen (EL) etc., rechtzeitig beizubringen. Die Unterlagen werden<br />
selbstverständlich vertraulich behandelt.<br />
4.3.2.<br />
4.3.2 Vollmacht / Abtretung Leistungen Altersrente(n), HE und EL<br />
Zur Sicherstellung der Finanzierung des Heimplatzes verpflichten sich die<br />
Bewohnerinnen, die zur Abgeltung der monatlichen Heimrechnungen verfügbaren<br />
Einkommensbestandteile (AHV-Rente, Pension, EL, HE) ausschliesslich zur Begleichung<br />
der monatlichen Heimrechnung zu verwenden (bis mind. 1 Monat nach dem Austritt).
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
4.4 Anmeldung<br />
Interessentinnen melden sich für eine Heimaufnahme schriftlich an. Das erforderliche<br />
Formular ist beim Sekretariat der Zentrumsleitung zu beziehen.<br />
4.5 Bewohneradministration / Pflegedienstleitung<br />
Die Zentrumsleitung bzw. die Bewohneradministration bearbeitet die Aufnahmegesuche<br />
und führt die Verhandlungen mit den Interessentinnen und / oder deren Angehörigen. Bei<br />
Bedarf kann sie zusätzliche Abklärungen vornehmen. Die Pflegedienstleitung behält sich<br />
das Recht vor, über den Gesundheitszustand der Interessentin Rücksprache zu nehmen<br />
oder ärztliche Zeugnisse zu verlangen.<br />
4.6 Entscheid über die Aufnahme<br />
Über die Aufnahme entscheidet die Zentrumsleitung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht<br />
nicht. Angemeldete Personen werden auf einer Warteliste aufgenommen. Deren<br />
Reihenfolge erfolgt nach erwartetem Pflegebedarf und nach Chronologie der<br />
Anmeldungen.<br />
4.7 Bewohnervertrag<br />
Die Aufnahme wird durch einen schriftlichen Bewohnervertrag geregelt. Die Bewohnerin<br />
oder deren Vertreterin anerkennt dadurch die Verbindlichkeit des vorliegenden<br />
Reglementes und das aktuelle Taxblatt. Genannte Unterlagen werden bei der Anmeldung<br />
abgegeben.<br />
4.8 Verspäteter Einzug<br />
Wird das Zimmer nicht termingerecht bezogen, so wird das Heim zur Abgeltung der<br />
anfallenden festen Kosten den Pensionspreis, abzüglich Verpflegungsanteil, als<br />
Reservationsgebühr bis zum effektiven Heimeintritt in Rechnung stellen.<br />
4.9 Einstufung<br />
Das Heim führt keine getrennten Abteilungen für selbständige und pflegebedürftige<br />
Personen. Die Erst-Einteilung in eine der RAI-Pflegestufen (1-12) erfolgt in den ersten 4<br />
Wochen nach dem Heimeintritt und bestimmt die Zuschläge für Pflege und Betreuung.<br />
Danach erfolgt die periodische Überprüfung (halbjährlich) oder bei Bedarf.<br />
4.10 Zimmerverlegung<br />
Die Zentrumsleitung kann, wenn gesundheitliche oder organisatorische Gründe es<br />
erfordern, eine Bewohnerin in ein anderes Zimmer verlegen, wobei Einzelwünsche nach<br />
Möglichkeit berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Wohngruppe EG.<br />
5. Finanzielles/Taxblatt<br />
5.1<br />
Preise<br />
Die selbständigen und die pflegebedürftigen Bewohnerinnen bezahlen einen<br />
Pensionspreis, die Pflegebedürftigen zusätzlich einen der RAI-Stufe entsprechenden<br />
Pflege-/Betreuungskostenzuschlag. Die Taxen werden vom Stiftungsrat jährlich im<br />
Taxblatt neu festgesetzt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine halbjährliche<br />
Festsetzung per 1. Juli vorgenommen werden. Beim Eintritt wird zur Deckung der<br />
administrativen und technischen Aufwendungen eine einmalige Eintrittsgebühr erhoben.<br />
5.2 Vorschussleistungen<br />
Vor dem Heimeintritt ist eine Vorschussleistung gem. aktuellem Taxblatt zu entrichten.<br />
Diese wird bei Austritt mit der letzten Rechnung ohne Zins verrechnet.<br />
5.3 Pensionspreis<br />
Im Pensionspreis sind eingeschlossen:<br />
· die Kosten für Verpflegung, Zimmer, Bett, Wandschrank, Nachttisch, Heizung,<br />
Wasser, elektrischer Strom, Toiletten- und Bettwäsche
·<br />
·<br />
·<br />
·<br />
·<br />
·<br />
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
das Waschen der Leibwäsche und Kleider (ohne Handwäsche, ohne chemische<br />
Reinigung: diese werden separat verrechnet) im normalen Umfang<br />
Reinigung und Unterhalt des Zimmers nach internen Vorgaben<br />
kleine Hilfeleistungen, Pflege bei vorübergehender, leichter Erkrankung<br />
gelegentliche Beanspruchung der Nachtwache<br />
Aktivierungstherapien<br />
Veranstaltungen, Anlässe, kulturelle Beiträge<br />
5.4 Pflege- und Betreuungskostenzuschlag<br />
Die anfallenden Pflege-/Betreuungskosten werden in abgestuften Zuschlägen für die RAI-<br />
Stufen 1-12 abgegolten. Ausgenommen sind Medikamente und ärztliche Leistungen.<br />
5.5 Nebenkosten<br />
Nicht im Pensionspreis resp. im Pflege-/Betreuungskostenzuschlag enthaltene<br />
Nebenleistungen werden separat, pauschal oder nach Stundenansatz, als Nebenkosten<br />
verrechnet. Dazu gehören:<br />
· der Zins für die kantonale Subvention (nur für ausserkantonale Bewohnerinnen)<br />
· der Zuschlag für die vom Arzt verordnete Diät- und/oder Schonkost<br />
· Krankentransporte, ärztliche Behandlungen, Physiotherapie, Labor, etc.<br />
· Medikamente, medizinische Bedarfsartikel, Verbandsmaterial gemäss MiGeL<br />
· besondere Extraleistungen wie Transporte, Handwerkerleistungen, Begleitung und<br />
Botengänge durch das Personal<br />
· Getränkebezüge<br />
· Coiffeur<br />
· Arzt- und Arzneikosten<br />
· Gebühren für Telefon, Radio und TV<br />
(ab RAI-Stufe 4 bzw. ab 81 Minuten Pflegeaufwand pro Tag: für die Befreiung der<br />
Bewohnerinnen mit EL von der Radio- und TV-Empfangskonzession ist ein<br />
entsprechender Antrag einzureichen)<br />
· Kranken-, Unfall- und Sachversicherungen<br />
· weitere persönliche Auslagen wie Bekleidung, Körperpflege, Cafeteria<br />
· etc.<br />
5.6 Drittleistungen<br />
Von Dritten werden den Bewohnerinnen direkt in Rechnung gestellt u.a.:<br />
· Arzt- und Arzneikosten<br />
· Gebühren für Telefon, Radio und TV<br />
· Kranken-, Unfall- und Sachversicherungen<br />
· Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente<br />
· Steuern<br />
· weitere persönliche Auslagen wie Bekleidung, Körperpflege, Cafeteria<br />
· Pédicure<br />
5.7<br />
Abwesenheiten (Ferien, Spitalaufenthalte u.w.m.)<br />
Taxen für Pension / Hotellerie<br />
· Bei Ferienabwesenheiten von mehr als 3 Tagen wird der Bewohnerin ab dem 4. Tag<br />
nur noch der Pensionspreis berechnet, abzüglich Anteil Verpflegungskosten (maximal<br />
30 Tage im Jahr)<br />
· Bei Spitalaufenthalt wird der Bewohnerin ab dem auf den Austritt folgenden Tag nur<br />
noch der Pensionspreis berechnet, abzüglich Anteil Verpflegungskosten
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
Taxen für Pflege und Betreuung<br />
· Bei Ferienabwesenheiten von mehr als 3 Tagen wird der Bewohnerin ab dem 4. Tag<br />
die Betreuungs- und Pflegetaxe für 14 Tage/Jahr erlassen. Ab dem 15. Tag wird eine<br />
Reservationsgebühr (bestehend aus einer Bereithaltungspauschale für Pflege und<br />
Betreuung in Höhe von CHF 70.--/Tag) in Rechnung gestellt.<br />
· Bei Spitalaufenthalt wird der Bewohnerin ab dem auf den Austritt folgenden Tag die<br />
Betreuungs- und Pflegetaxe erlassen. Dauert die Abwesenheit länger als 14 Tage, so<br />
wird ab dem 15. Tag eine Reservationsgebühr (bestehend aus einer<br />
Bereithaltungspauschale für Pflege und Betreuung in Höhe von CHF 70.--/Tag) in<br />
Rechnung gestellt. Nach Ablauf eines ganzen Monats (30 Tage Abwesenheit) wird das<br />
Zimmer wieder freigegeben (d.h. der Bewohnervertrag wird aufgehoben). Die<br />
betroffene Bewohnerin kommt, für den Fall einer späteren Rückkehr ins Heim, auf den<br />
ersten Platz der Warteliste.<br />
5.8 Abrechnungszeitraum<br />
Pensionspreis, Pflege-/Betreuungskostenzuschlag und Nebenkosten werden jeweils<br />
rückwirkend für einen Kalendermonat in Rechnung gestellt und sind ab Rechnungsdatum<br />
innert 30 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Mahnung und es wird<br />
ein Verzugszins von 5% inkl. Inkassospesen verrechnet.<br />
5.9 Beiträge<br />
Die Bewohnerin hat, sofern die Bedingungen dazu erfüllt sind, Anspruch auf<br />
Beitragsleistungen an ihre Heimkosten (z.B. Beiträge der Krankenkasse,<br />
Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung zur AHV / IV-Rente).<br />
Das Heim oder andere, externe Stellen können den Bewohnerinnen und deren<br />
Angehörigen beratend bei der Antragstellung für Beitragsleistungen behilflich sein. Bei<br />
Bedarf sind zur Geltendmachung von Beiträgen die für die entsprechenden Gesuche<br />
notwendigen Unterlagen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorzulegen.<br />
Diese sind vom Heim vertraulich zu behandeln.<br />
6. Versicherungen<br />
6.1 Kranken- und Unfallversicherung<br />
Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung und der Verkehr mit den<br />
Versicherungsträgern ist Sache der Bewohnerin.<br />
6.2<br />
Hausratversicherung<br />
Das Heim verfügt über eine Hausrat-Versicherung für die Bewohnerinnen. Die<br />
Versicherungssumme pro Person ist beschränkt (Details können im Eintrittsgespräch<br />
geklärt werden). Das Heim lehnt jede, über die genannte Versicherung hinausgehende,<br />
Haftung für das Eigentum der Bewohnerin ab. Diese schliesst nach eigenem Ermessen<br />
weitergehende Versicherungen für das persönliche Mobiliar, Wäsche, Schmuck, Geld und<br />
persönliche Effekten ab.<br />
6.3 Haftpflichtversicherung<br />
Alle Bewohnerinnen sind beim Eintritt in das Heim obligatorisch in der kollektiven<br />
Haftpflichtversicherung des Heimes eingeschlossen.
7. Zimmer, Mobiliar und Wäsche<br />
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
7.1 Ausstattung der Zimmer<br />
Mit wenigen Ausnahmen verfügen alle Zimmer über WC, Lavabo und sind durch das Heim<br />
mit Vorhängen, Deckenlampe, Bett, Nachttisch und einem Wandschrank ausgestattet. Die<br />
übrige Möblierung besorgen die Bewohnerin und deren Angehörige im Einvernehmen mit<br />
der Zentrumsleitung. Der Unterhalt und die Reparatur des eigenen Mobiliars obliegen der<br />
Bewohnerin.<br />
Ausser in der externen Wohngruppe verfügen alle Zimmer über Telefon-, Radio- und TV-<br />
Anschluss. Weitere Zimmeranschlüsse in der Wohngruppe gehen zu Lasten der Bewohnerin.<br />
7.2 Wäsche<br />
Die Bett- und Toilettenwäsche wird durch das Heim gestellt und besorgt.<br />
Die persönliche Wäsche und Kleidung werden beim Eintritt in das Heim mit Namen<br />
gekennzeichnet. Die Gebühr dafür richtet sich nach dem aktuellen Taxblatt.<br />
7.3 Unterhalt Mobiliar und Wäsche<br />
Mobiliar und Wäsche müssen bei Eintritt in ordentlichem und sauberem Zustand sein. Für<br />
die Instandhaltung und den Ersatz der persönlichen Kleidungsstücke und der<br />
Privatwäsche sind die Bewohnerin oder ihre Angehörigen besorgt. Das Flicken der<br />
persönlichen Wäsche wird nach Zeitaufwand verrechnet.<br />
7.4 Haftungsausschluss<br />
Für verlorene, verfärbte oder eingelaufene Wäsche und Kleidungsstücke wird jede<br />
Haftung abgelehnt. Dies gilt ebenso für jeglichen persönlichen Schmuck und jedes weitere<br />
persönliche Eigentum (vgl. Pkt. 6.2.).<br />
7.5 Brandschutz<br />
Der Gebrauch von elektrischen Heizöfen, Kochern, Tauchsiedern und Bügeleisen sowie<br />
offenes Feuer und brennende Kerzen in den Zimmern sind nicht erlaubt.<br />
Das Rauchen in den Zimmern ist aus Sicherheitsgründen untersagt (s. auch Pkt. 8.2).<br />
7.6 Pflanzen und Tiere<br />
Die Pflege der Zimmerpflanzen ist Aufgabe der Bewohnerin.<br />
Das Halten von Haustieren ist nur mit dem Einverständnis der Zentrumsleitung möglich.<br />
Die Bewohnerin sorgt für ihr Tier selbst.<br />
8. Telefon und Fernseher<br />
8.1 Telefon<br />
Die Bewohnerin kann einen Telefonanschluss mit eigener Amtslinie einrichten lassen. Die<br />
Anmeldung des Anschlusses und dessen Installation sind Sache der Bewohnerin. Die<br />
Verkabelung in der Telefonzentrale muss durch einen vom Heim bestimmten Elektriker<br />
erfolgen. Die Kosten gehen zu Lasten der Bewohnerin.<br />
Beim Austritt ist der Telefonapparat durch die Angehörigen oder den Beistand zu entfernen<br />
und bei Miete dem Vermieter zurückzugeben.<br />
8.2 TV<br />
Alle Zimmer verfügen über einen Kabel-Fernsehanschluss. Für den Anschluss wird eine<br />
monatliche Gebühr gemäss Kabelnetzbetreiber verrechnet. Über die Benützung eines<br />
Fernsehapparates im Zweibettzimmer wird im Einzelfall entschieden. Es wird auf die<br />
Bedürfnisse beider Bewohner Rücksicht genommen.<br />
Die Benutzung von Röhrengeräten ist aus Gründen des Brandschutzes untersagt.
9. Pflege und Betreuung<br />
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
9.1 Grundsatz<br />
Das Heim soll der Bewohnerin ein Zuhause bieten, in dem sie sich wohl und geborgen<br />
fühlt. Die Zentrumsleitung ist ermächtigt, im Interesse des Zusammenlebens in Absprache<br />
mit dem Vorstand bestimmte Richtlinien (z.B. eine Hausordnung) zu erlassen.<br />
9.2 Selbständigkeit, Angehörige<br />
Um ihre Selbständigkeit und Beweglichkeit zu erhalten und zu fördern, soll die<br />
Bewohnerin die täglichen Hausarbeiten in ihrem Zimmer soweit als möglich selbst<br />
erledigen. Wenn es jedoch ihre Gesundheit erfordert, ist die Bewohnerin in den täglichen<br />
Verrichtungen durch das Heimpersonal zu unterstützen.<br />
Die Bewegungsfreiheit der Bewohnerin soll soweit als möglich erhalten und der Kontakt zu<br />
den Angehörigen gefördert und gepflegt werden.<br />
9.3 Pflegebedürftigkeit<br />
Bei vorübergehender Erkrankung oder bei dauernder Pflegebedürftigkeit hat jede<br />
Bewohnerin Anspruch auf eine, ihrem Gesundheitszustand angemessene, Pflege und<br />
Betreuung. Im Falle von Pflegebedürftigkeit wird ein Pflege-/Betreuungskostenzuschlag<br />
erhoben. Die Pflegebedürftigkeit wird von der Leitung Pflegedienst und der<br />
Zentrumsleitung ermittelt bzw. bestimmt.<br />
Als Bewertungshilfe dient dem Heim das mit Kanton und Krankenkassen vereinbarte<br />
Bewohnerinnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem (RAI/RUG, 12-stufig).<br />
9.4 Heiminfrastruktur<br />
Der Bewohnerin steht folgende Infrastruktur des Heimbetriebes zur Verfügung:<br />
Gemeinschaftsräume, Coiffeursalon, Cafeteria, Gartenanlage, usw. Neben Unterkunft und<br />
Verpflegung, Betreuung und Pflege sorgt das Heim mit seinem Unterhaltungs- und<br />
Aktivierungsangebot für das Wohlbefinden seiner Bewohnerinnen.<br />
9.5 Angehörige<br />
Die Angehörigen oder Betreuerinnen der Bewohnerin werden eingeladen, bei weitergehenden<br />
Leistungen (z.B. Besorgung der finanziellen Angelegenheiten, Begleitung zu<br />
Arztbesuch und Therapien, Fahrdienste, etc.) aktiv mitzuhelfen. Soweit solche Aufgaben<br />
durch das Heimpersonal wahrgenommen werden müssen, wird der Bewohnerin dafür<br />
Rechnung gestellt.<br />
9.6 Tagesablauf<br />
Das Heim strebt im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten eine weitgehende<br />
persönliche Freiheit seiner Bewohnerinnen an.<br />
Diese sind berechtigt, ihren Tagesablauf nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu<br />
gestalten, unbeschränkt auszugehen und Besuch zu empfangen.<br />
Die Bewohnerinnen nehmen jedoch auf die Mitbewohnerinnen gebührend Rücksicht. Bei<br />
längerer Abwesenheit, vor allem auch zu den Mahlzeiten, melden sie sich ab.<br />
10. Verpflegung<br />
10.1 Mahlzeiten<br />
Der Bewohnerin stehen drei Mahlzeiten zu, die im Speisesaal oder im Essbereich auf den<br />
Etagen eingenommen werden. Für nicht eingenommene Mahlzeiten während des<br />
Heimaufenthaltes wird keine Gutschrift erteilt, auch wenn das Fernbleiben rechtzeitig<br />
gemeldet wurde.<br />
10.2 Zimmerservice<br />
Es besteht kein Anspruch auf Zimmerservice. Davon kann in Ausnahmefällen für<br />
Pflegebedürftige und vorübergehend erkrankte Personen abgewichen werden.
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
10.3 Diätkost<br />
Diätkost wird auf ärztliche Verordnung hin zubereitet und zusätzlich verrechnet.<br />
11. Austritt und Kündigung<br />
11.1 Gründe für Erlöschen des Bewohnervertrages<br />
Der Bewohnervertrag erlischt durch Kündigung oder Tod.<br />
11.2 Kündigung<br />
Der Bewohnervertrag kann durch die Bewohnerin unter Einhaltung einer Monatsfrist auf<br />
Ende des Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im<br />
Todesfall erlischt der Bewohnervertrag ohne Kündigung.<br />
11.3 Ausserordentliche Kündigung<br />
Sofern triftige Gründe vorliegen oder die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem<br />
Heim nicht eingehalten werden, kann die Zentrumsleitung nach Ablauf der gesetzlichen<br />
Mahnfrist den Bewohnervertrag unter Einhaltung einer Monatsfrist auf Ende des Monats<br />
schriftlich kündigen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Rechts- oder<br />
Ordnungswidrigkeiten, disziplinarischen Verstössen oder anderen wichtigen Gründen<br />
kann auch eine sofortige Auflösung des Bewohnerverhältnisses erfolgen. Sind letztere<br />
medizinischer Natur, wird vorher mit dem Hausarzt Kontakt aufgenommen.<br />
11.4 Tod<br />
Beim Ableben einer Bewohnerin gilt Folgendes:<br />
· Die Organisation und die Durchführung des Begräbnisses ist Sache der Angehörigen<br />
oder, bei deren Fehlen, der zuständigen Behörde.<br />
· Im Heim steht, gegen Verrechnung, ein Aufbahrungsraum zur Verfügung.<br />
· Das Zimmer der Verstorbenen ist innert 3 Tagen zu räumen.<br />
· Bis zur Räumung und zwei Tage darüber hinaus wird der Pensionspreis, exkl. Anteil<br />
Verpflegungskosten verrechnet.<br />
· Für die Instandstellung des Zimmers wird ein Pauschalbetrag gemäss Taxblatt in<br />
Rechnung gestellt. Übermässige Abnützung und Schäden gehen zusätzlich separat zu<br />
Lasten der Bewohnerin.<br />
11.5 Räumung des Zimmers<br />
Wenn innerhalb der Räumungsfrist das Zimmer nicht geräumt wird, so wird die<br />
Zimmerräumung durch das Heim vorgenommen und der Zeitaufwand in Rechnung<br />
gestellt. Für die Lagerung nicht rechtzeitig abgeholter Möbel oder Effekten wird eine<br />
Lagermiete erhoben. Grundsätzlich ist eine Lagerung nicht möglich. Eine allfällige<br />
Entsorgung geht zu Lasten der Angehörigen oder der Behörde.<br />
12. Verschiedenes<br />
12.1 Freie Arztwahl<br />
Im <strong>Seniorenzentrum</strong> besteht freie Arztwahl. In Notfällen muss jedoch gewährleistet sein,<br />
dass der Hausarzt der Bewohnerin auch ausserhalb der geregelten Notfallordnung der<br />
Ärzteschaft Hausbesuche macht. Das Heim ist in Notfällen ermächtigt, einen anderen Arzt<br />
zuzuziehen.<br />
12.2<br />
12.3<br />
Aktivitäten<br />
Die Teilnahme an allen Aktivitäten des Heimes ist freiwillig.<br />
Sterbehilfe<br />
Die Stiftung <strong>Rosengarten</strong> achtet das Selbstbestimmungsrecht aller Bewohnerinnen und<br />
von deren Angehörigen. Dennoch kann die Stiftung aus Rücksicht auf die übrige<br />
Bewohnerschaft, auf deren Angehörige und auf das Pflegepersonal die Inanspruchnahme
Prozessorientiertes Managementsystem<br />
Bewohnerinformation/-eintritt<br />
RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />
der Dienstleistungen von seriösen Sterbehilfe-Organisationen innerhalb des Heimes nicht<br />
dulden. Betroffene Bewohnerinnen und deren Angehörige sind aufgefordert, sich im<br />
Bedarfsfall ausserhalb des Heimes zu organisieren.<br />
13. Beschwerden<br />
Für die Behandlung von Reklamationen gegen Mitbewohnerinnen oder gegen das<br />
Personal ist die Zentrumsleitung zuständig. Gegen deren Anordnungen oder Entscheide<br />
kann die Bewohnerin beim Vorstand Beschwerde erheben. Dieser entscheidet endgültig.<br />
14. Schlussbestimmungen<br />
14.1 Bewohnervertrag<br />
Das <strong>Bewohnerreglement</strong> ist integrierter Bestandteil des abgeschlossenen Bewohnervertrages.<br />
14.2 Reglementsänderungen<br />
Das <strong>Bewohnerreglement</strong> kann jederzeit durch den Stiftungsrat abgeändert werden. Solche<br />
Änderungen gelten immer rückwirkend für alle bestehenden Bewohnerverträge.<br />
14.3 Genehmigung des Reglementes<br />
Das <strong>Bewohnerreglement</strong> wurde vom Stiftungsrat in seiner Sitzung vom 11. Dezember<br />
2008 genehmigt und ersetzt das Reglement vom 18. März 2004.<br />
Artikel 12.3 wurde vom Stiftungsrat an seinen Sitzungen vom 18. März und vom 06. Mai<br />
2009 erlassen.<br />
Laufen, 11. Dezember 2008 / 18. März 2009 / 06. Mai 2009 / 18. August 2009 / 03. November 2010<br />
Für den Stiftungsrat<br />
Cécile Jenzer Dr. Dieter Wissler<br />
Präsidentin Stiftungsrat Vize-Präsident Stiftungsrat