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Bewohnerreglement - Rosengarten Seniorenzentrum Laufental

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Prozessorientiertes Managementsystem<br />

Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

Reglement<br />

für Bewohnerinnen und Bewohner<br />

erstellt am 18.03.2004<br />

teilmodifiziert am 27.08.2008<br />

geändert am 15.05.2008<br />

geändert am 11.12.2008<br />

ergänzt 18.03.2009 / 14.05.2009 (Firma) / 18.08.2009 (Logo)<br />

modifiziert ‚Neue Pflegefinanzierung’ 03.11.2010<br />

modifiziert, ohne BESA, 31.05.2011<br />

Herzlich willkommen!<br />

Wir begrüssen Sie in dieser schriftlichen Form<br />

recht herzlich und hoffen, dass Sie sich bei uns<br />

gut einleben werden.<br />

Das folgende Reglement soll allen Beteiligten<br />

helfen, Rechte, Pflichten und Kompetenzen zu<br />

kennen und wahrnehmen zu können. Je klarer<br />

Vereinbarungen getroffen werden, desto<br />

weniger Unsicherheiten treten im Alltag auf.<br />

Unklarheiten und Unsicherheiten kosten Zeit,<br />

müssen besprochen und letztendlich von uns<br />

allen gelöst werden. Genau dies wollen wir mit<br />

einem klaren Reglement vermeiden, damit wir<br />

unsere Kraft auf die individuelle Betreuung<br />

unserer Bewohnerinnen und Bewohner<br />

ausrichten können.<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

<strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Rosengarten</strong><br />

Schützenweg 11<br />

4242 Laufen<br />

Tel. 061 765 91 91<br />

Fax: 061 765 91 90<br />

e-mail: info@sz-rosengarten.ch


Inhaltsverzeichnis<br />

Prozessorientiertes Managementsystem<br />

Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

1. ZWECK DES ALTERS- UND PFLEGEHEIMS ROSENGARTEN 4<br />

2. GESCHäFTSLEITUNG, VERWALTUNG UND AUFSICHT 4<br />

3. ANMELDUNG 4<br />

4. AUFNAHMEBESTIMMUNGEN 4<br />

4.1 Adressaten / Kundenkreis 4<br />

4.2 Herkunft der Adressaten 4<br />

4.3 Finanzielle Aufnahmebedingungen 4<br />

4.4 Anmeldung 5<br />

4.5 Bewohneradministration / Pflegedienstleitung 5<br />

4.6 Entscheid über die Aufnahme 5<br />

4.7 Bewohnervertrag 5<br />

4.8 Verspäteter Einzug 5<br />

4.9 Einstufung 5<br />

4.10 Zimmerverlegung 5<br />

5. FINANZIELLES/TAXBLATT 5<br />

5.1 Preise 5<br />

5.2 Vorschussleistungen 5<br />

5.3 Pensionspreis 5<br />

5.4 Pflegekostenzuschlag 6<br />

5.5 Nebenkosten 6<br />

5.6 Drittleistungen 6<br />

5.7 Abwesenheiten 6<br />

5.8 Abrechnungszeitraum 7<br />

5.9 Beiträge 7<br />

6. VERSICHERUNGEN 7<br />

6.1 Kranken- und Unfallversicherung 7<br />

6.2 Hausratversicherung 7<br />

6.3 Haftpflichtversicherung 7<br />

7. ZIMMER, MOBILIAR UND WäSCHE 8<br />

7.1 Ausstattung der Zimmer 8<br />

7.2 Wäsche 8<br />

7.3 Unterhalt Mobiliar und Wäsche 8<br />

7.4 Haftungsausschluss 8<br />

7.5 Brandschutz 8<br />

7.6 Pflanzen und Tiere 8<br />

8. TELEFON UND FERNSEHER 8<br />

8.1 Telefon 8<br />

8.2 TV 8<br />

9. PFLEGE UND BETREUUNG 9<br />

9.1 Grundsatz 9<br />

9.3 Pflegebedürftigkeit 9<br />

9.4 Heiminfrastruktur 9<br />

9.5 Angehörige 9


Prozessorientiertes Managementsystem<br />

Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

9.6 Tagesablauf 9<br />

10. VERPFLEGUNG 9<br />

10.1 Mahlzeiten 9<br />

10.2 Zimmerservice 9<br />

10.3 Diätkost 10<br />

11. AUSTRITT UND KüNDIGUNG 10<br />

11.1 Gründe für Erlöschen des Bewohnervertrages 10<br />

11.2 Kündigung 10<br />

11.3 Ausserordentliche Kündigung 10<br />

11.4 Tod 10<br />

11.5 Räumung des Zimmers 10<br />

12. VERSCHIEDENES 10<br />

12.1 Freie Arztwahl 10<br />

12.2 Aktivitäten 10<br />

12.3 Sterbehilfe 10<br />

13. BESCHWERDEN 11<br />

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 11<br />

14.1 Bewohnervertrag 11<br />

14.2 Reglementsänderungen 11<br />

14.3 Genehmigung des Reglementes 11<br />

Nachfolgend gilt im ganzen Reglement die weibliche Form<br />

Abkürzungen: RAI/RUG = Bewohnerinnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem (ab 2010)


1. Zweck des Alters- und Pflegeheims <strong>Rosengarten</strong><br />

Prozessorientiertes Managementsystem<br />

Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

Das <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Rosengarten</strong> bietet Bewohnerinnen aus den 13 Stiftergemeinden<br />

Blauen, Brislach, Burg, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen,<br />

Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen Unterkunft, Verpflegung, Pflege und<br />

Betreuung.<br />

Eine offene Betriebsführung soll das Heim zu einer Stätte der Begegnung machen und<br />

den Bewohnerinnen den Kontakt nach aussen erleichtern.<br />

Das <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Rosengarten</strong> (nachfolgend SZ <strong>Rosengarten</strong> genannt) wird politisch<br />

und konfessionell neutral geführt. Durch persönliche Achtung jedes Einzelnen wird ein<br />

angenehmes Zusammenleben ermöglicht.<br />

2. Zentrumsleitung, Verwaltung und Aufsicht<br />

Die Leitung und Verwaltung des SZ <strong>Rosengarten</strong> obliegen der Zentrumsleitung. Diese ist<br />

ihrerseits dem Vorstand und dem Stiftungsrat unterstellt.<br />

3. Anmeldung<br />

Reglemente und Anmeldeformular können im SZ <strong>Rosengarten</strong> bezogen werden. Das<br />

Anmeldeformular ist im Sekretariat der Zentrumsleitung abzugeben.<br />

4. Aufnahmebestimmungen<br />

4.1 Adressaten / Kundenkreis<br />

In der Pflegeabteilung werden pflegebedürftige, chronischkranke Personen im AHV-Alter<br />

aufgenommen, die nicht einer dauernden ärztlichen Überwachung und keiner<br />

spitalärztlichen Betreuung bedürfen und deren Integration in die soziale Gemeinschaft des<br />

Heimes möglich ist.<br />

Es werden primär Personen im Heim aufgenommen, die unmittelbar vor dem Eintritt oder<br />

früher, jedoch nach Vollendung des 20. Lebensjahres, während mindestens 5 Jahren<br />

ununterbrochen Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft hatten. (§31, 43 Gesetz über Betreuung und<br />

Pflege im Alter GeBPA)<br />

4.2 Herkunft der Adressaten<br />

Das Heim dient in erster Linie den Einwohnerinnen aus den dreizehn Stiftergemeinden (s.<br />

oben, Pkt. 1.). In zweiter Linie werden auch Einwohnerinnen anderer Baselbieter<br />

Gemeinden berücksichtigt.<br />

Soweit Zimmer frei sind, können auch Einwohnerinnen anderer Kantone aufgenommen<br />

werden. Sie bezahlen einen Zuschlag zum Pensionspreis ($ 23 GeBPA und Taxordnung des Heimes).<br />

4.3 Finanzielle Aufnahmebedingungen<br />

4.3.1. Gesicherte Finanzierung / Unterlagen<br />

Eine Aufnahme von Bewohnerinnen im Heim erfolgt nur, wenn die Finanzierung gesichert<br />

erscheint. Zu deren Überprüfung sind von den Bewerberinnen alle nötigen Unterlagen, wie<br />

Steuerveranlagungs-Details, allfällige Anmeldungen für Hilflosenentschädigung (HE) und<br />

Ergänzungsleistungen (EL) etc., rechtzeitig beizubringen. Die Unterlagen werden<br />

selbstverständlich vertraulich behandelt.<br />

4.3.2.<br />

4.3.2 Vollmacht / Abtretung Leistungen Altersrente(n), HE und EL<br />

Zur Sicherstellung der Finanzierung des Heimplatzes verpflichten sich die<br />

Bewohnerinnen, die zur Abgeltung der monatlichen Heimrechnungen verfügbaren<br />

Einkommensbestandteile (AHV-Rente, Pension, EL, HE) ausschliesslich zur Begleichung<br />

der monatlichen Heimrechnung zu verwenden (bis mind. 1 Monat nach dem Austritt).


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Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

4.4 Anmeldung<br />

Interessentinnen melden sich für eine Heimaufnahme schriftlich an. Das erforderliche<br />

Formular ist beim Sekretariat der Zentrumsleitung zu beziehen.<br />

4.5 Bewohneradministration / Pflegedienstleitung<br />

Die Zentrumsleitung bzw. die Bewohneradministration bearbeitet die Aufnahmegesuche<br />

und führt die Verhandlungen mit den Interessentinnen und / oder deren Angehörigen. Bei<br />

Bedarf kann sie zusätzliche Abklärungen vornehmen. Die Pflegedienstleitung behält sich<br />

das Recht vor, über den Gesundheitszustand der Interessentin Rücksprache zu nehmen<br />

oder ärztliche Zeugnisse zu verlangen.<br />

4.6 Entscheid über die Aufnahme<br />

Über die Aufnahme entscheidet die Zentrumsleitung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht<br />

nicht. Angemeldete Personen werden auf einer Warteliste aufgenommen. Deren<br />

Reihenfolge erfolgt nach erwartetem Pflegebedarf und nach Chronologie der<br />

Anmeldungen.<br />

4.7 Bewohnervertrag<br />

Die Aufnahme wird durch einen schriftlichen Bewohnervertrag geregelt. Die Bewohnerin<br />

oder deren Vertreterin anerkennt dadurch die Verbindlichkeit des vorliegenden<br />

Reglementes und das aktuelle Taxblatt. Genannte Unterlagen werden bei der Anmeldung<br />

abgegeben.<br />

4.8 Verspäteter Einzug<br />

Wird das Zimmer nicht termingerecht bezogen, so wird das Heim zur Abgeltung der<br />

anfallenden festen Kosten den Pensionspreis, abzüglich Verpflegungsanteil, als<br />

Reservationsgebühr bis zum effektiven Heimeintritt in Rechnung stellen.<br />

4.9 Einstufung<br />

Das Heim führt keine getrennten Abteilungen für selbständige und pflegebedürftige<br />

Personen. Die Erst-Einteilung in eine der RAI-Pflegestufen (1-12) erfolgt in den ersten 4<br />

Wochen nach dem Heimeintritt und bestimmt die Zuschläge für Pflege und Betreuung.<br />

Danach erfolgt die periodische Überprüfung (halbjährlich) oder bei Bedarf.<br />

4.10 Zimmerverlegung<br />

Die Zentrumsleitung kann, wenn gesundheitliche oder organisatorische Gründe es<br />

erfordern, eine Bewohnerin in ein anderes Zimmer verlegen, wobei Einzelwünsche nach<br />

Möglichkeit berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Wohngruppe EG.<br />

5. Finanzielles/Taxblatt<br />

5.1<br />

Preise<br />

Die selbständigen und die pflegebedürftigen Bewohnerinnen bezahlen einen<br />

Pensionspreis, die Pflegebedürftigen zusätzlich einen der RAI-Stufe entsprechenden<br />

Pflege-/Betreuungskostenzuschlag. Die Taxen werden vom Stiftungsrat jährlich im<br />

Taxblatt neu festgesetzt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine halbjährliche<br />

Festsetzung per 1. Juli vorgenommen werden. Beim Eintritt wird zur Deckung der<br />

administrativen und technischen Aufwendungen eine einmalige Eintrittsgebühr erhoben.<br />

5.2 Vorschussleistungen<br />

Vor dem Heimeintritt ist eine Vorschussleistung gem. aktuellem Taxblatt zu entrichten.<br />

Diese wird bei Austritt mit der letzten Rechnung ohne Zins verrechnet.<br />

5.3 Pensionspreis<br />

Im Pensionspreis sind eingeschlossen:<br />

· die Kosten für Verpflegung, Zimmer, Bett, Wandschrank, Nachttisch, Heizung,<br />

Wasser, elektrischer Strom, Toiletten- und Bettwäsche


·<br />

·<br />

·<br />

·<br />

·<br />

·<br />

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RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

das Waschen der Leibwäsche und Kleider (ohne Handwäsche, ohne chemische<br />

Reinigung: diese werden separat verrechnet) im normalen Umfang<br />

Reinigung und Unterhalt des Zimmers nach internen Vorgaben<br />

kleine Hilfeleistungen, Pflege bei vorübergehender, leichter Erkrankung<br />

gelegentliche Beanspruchung der Nachtwache<br />

Aktivierungstherapien<br />

Veranstaltungen, Anlässe, kulturelle Beiträge<br />

5.4 Pflege- und Betreuungskostenzuschlag<br />

Die anfallenden Pflege-/Betreuungskosten werden in abgestuften Zuschlägen für die RAI-<br />

Stufen 1-12 abgegolten. Ausgenommen sind Medikamente und ärztliche Leistungen.<br />

5.5 Nebenkosten<br />

Nicht im Pensionspreis resp. im Pflege-/Betreuungskostenzuschlag enthaltene<br />

Nebenleistungen werden separat, pauschal oder nach Stundenansatz, als Nebenkosten<br />

verrechnet. Dazu gehören:<br />

· der Zins für die kantonale Subvention (nur für ausserkantonale Bewohnerinnen)<br />

· der Zuschlag für die vom Arzt verordnete Diät- und/oder Schonkost<br />

· Krankentransporte, ärztliche Behandlungen, Physiotherapie, Labor, etc.<br />

· Medikamente, medizinische Bedarfsartikel, Verbandsmaterial gemäss MiGeL<br />

· besondere Extraleistungen wie Transporte, Handwerkerleistungen, Begleitung und<br />

Botengänge durch das Personal<br />

· Getränkebezüge<br />

· Coiffeur<br />

· Arzt- und Arzneikosten<br />

· Gebühren für Telefon, Radio und TV<br />

(ab RAI-Stufe 4 bzw. ab 81 Minuten Pflegeaufwand pro Tag: für die Befreiung der<br />

Bewohnerinnen mit EL von der Radio- und TV-Empfangskonzession ist ein<br />

entsprechender Antrag einzureichen)<br />

· Kranken-, Unfall- und Sachversicherungen<br />

· weitere persönliche Auslagen wie Bekleidung, Körperpflege, Cafeteria<br />

· etc.<br />

5.6 Drittleistungen<br />

Von Dritten werden den Bewohnerinnen direkt in Rechnung gestellt u.a.:<br />

· Arzt- und Arzneikosten<br />

· Gebühren für Telefon, Radio und TV<br />

· Kranken-, Unfall- und Sachversicherungen<br />

· Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente<br />

· Steuern<br />

· weitere persönliche Auslagen wie Bekleidung, Körperpflege, Cafeteria<br />

· Pédicure<br />

5.7<br />

Abwesenheiten (Ferien, Spitalaufenthalte u.w.m.)<br />

Taxen für Pension / Hotellerie<br />

· Bei Ferienabwesenheiten von mehr als 3 Tagen wird der Bewohnerin ab dem 4. Tag<br />

nur noch der Pensionspreis berechnet, abzüglich Anteil Verpflegungskosten (maximal<br />

30 Tage im Jahr)<br />

· Bei Spitalaufenthalt wird der Bewohnerin ab dem auf den Austritt folgenden Tag nur<br />

noch der Pensionspreis berechnet, abzüglich Anteil Verpflegungskosten


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Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

Taxen für Pflege und Betreuung<br />

· Bei Ferienabwesenheiten von mehr als 3 Tagen wird der Bewohnerin ab dem 4. Tag<br />

die Betreuungs- und Pflegetaxe für 14 Tage/Jahr erlassen. Ab dem 15. Tag wird eine<br />

Reservationsgebühr (bestehend aus einer Bereithaltungspauschale für Pflege und<br />

Betreuung in Höhe von CHF 70.--/Tag) in Rechnung gestellt.<br />

· Bei Spitalaufenthalt wird der Bewohnerin ab dem auf den Austritt folgenden Tag die<br />

Betreuungs- und Pflegetaxe erlassen. Dauert die Abwesenheit länger als 14 Tage, so<br />

wird ab dem 15. Tag eine Reservationsgebühr (bestehend aus einer<br />

Bereithaltungspauschale für Pflege und Betreuung in Höhe von CHF 70.--/Tag) in<br />

Rechnung gestellt. Nach Ablauf eines ganzen Monats (30 Tage Abwesenheit) wird das<br />

Zimmer wieder freigegeben (d.h. der Bewohnervertrag wird aufgehoben). Die<br />

betroffene Bewohnerin kommt, für den Fall einer späteren Rückkehr ins Heim, auf den<br />

ersten Platz der Warteliste.<br />

5.8 Abrechnungszeitraum<br />

Pensionspreis, Pflege-/Betreuungskostenzuschlag und Nebenkosten werden jeweils<br />

rückwirkend für einen Kalendermonat in Rechnung gestellt und sind ab Rechnungsdatum<br />

innert 30 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Mahnung und es wird<br />

ein Verzugszins von 5% inkl. Inkassospesen verrechnet.<br />

5.9 Beiträge<br />

Die Bewohnerin hat, sofern die Bedingungen dazu erfüllt sind, Anspruch auf<br />

Beitragsleistungen an ihre Heimkosten (z.B. Beiträge der Krankenkasse,<br />

Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung zur AHV / IV-Rente).<br />

Das Heim oder andere, externe Stellen können den Bewohnerinnen und deren<br />

Angehörigen beratend bei der Antragstellung für Beitragsleistungen behilflich sein. Bei<br />

Bedarf sind zur Geltendmachung von Beiträgen die für die entsprechenden Gesuche<br />

notwendigen Unterlagen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorzulegen.<br />

Diese sind vom Heim vertraulich zu behandeln.<br />

6. Versicherungen<br />

6.1 Kranken- und Unfallversicherung<br />

Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung und der Verkehr mit den<br />

Versicherungsträgern ist Sache der Bewohnerin.<br />

6.2<br />

Hausratversicherung<br />

Das Heim verfügt über eine Hausrat-Versicherung für die Bewohnerinnen. Die<br />

Versicherungssumme pro Person ist beschränkt (Details können im Eintrittsgespräch<br />

geklärt werden). Das Heim lehnt jede, über die genannte Versicherung hinausgehende,<br />

Haftung für das Eigentum der Bewohnerin ab. Diese schliesst nach eigenem Ermessen<br />

weitergehende Versicherungen für das persönliche Mobiliar, Wäsche, Schmuck, Geld und<br />

persönliche Effekten ab.<br />

6.3 Haftpflichtversicherung<br />

Alle Bewohnerinnen sind beim Eintritt in das Heim obligatorisch in der kollektiven<br />

Haftpflichtversicherung des Heimes eingeschlossen.


7. Zimmer, Mobiliar und Wäsche<br />

Prozessorientiertes Managementsystem<br />

Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

7.1 Ausstattung der Zimmer<br />

Mit wenigen Ausnahmen verfügen alle Zimmer über WC, Lavabo und sind durch das Heim<br />

mit Vorhängen, Deckenlampe, Bett, Nachttisch und einem Wandschrank ausgestattet. Die<br />

übrige Möblierung besorgen die Bewohnerin und deren Angehörige im Einvernehmen mit<br />

der Zentrumsleitung. Der Unterhalt und die Reparatur des eigenen Mobiliars obliegen der<br />

Bewohnerin.<br />

Ausser in der externen Wohngruppe verfügen alle Zimmer über Telefon-, Radio- und TV-<br />

Anschluss. Weitere Zimmeranschlüsse in der Wohngruppe gehen zu Lasten der Bewohnerin.<br />

7.2 Wäsche<br />

Die Bett- und Toilettenwäsche wird durch das Heim gestellt und besorgt.<br />

Die persönliche Wäsche und Kleidung werden beim Eintritt in das Heim mit Namen<br />

gekennzeichnet. Die Gebühr dafür richtet sich nach dem aktuellen Taxblatt.<br />

7.3 Unterhalt Mobiliar und Wäsche<br />

Mobiliar und Wäsche müssen bei Eintritt in ordentlichem und sauberem Zustand sein. Für<br />

die Instandhaltung und den Ersatz der persönlichen Kleidungsstücke und der<br />

Privatwäsche sind die Bewohnerin oder ihre Angehörigen besorgt. Das Flicken der<br />

persönlichen Wäsche wird nach Zeitaufwand verrechnet.<br />

7.4 Haftungsausschluss<br />

Für verlorene, verfärbte oder eingelaufene Wäsche und Kleidungsstücke wird jede<br />

Haftung abgelehnt. Dies gilt ebenso für jeglichen persönlichen Schmuck und jedes weitere<br />

persönliche Eigentum (vgl. Pkt. 6.2.).<br />

7.5 Brandschutz<br />

Der Gebrauch von elektrischen Heizöfen, Kochern, Tauchsiedern und Bügeleisen sowie<br />

offenes Feuer und brennende Kerzen in den Zimmern sind nicht erlaubt.<br />

Das Rauchen in den Zimmern ist aus Sicherheitsgründen untersagt (s. auch Pkt. 8.2).<br />

7.6 Pflanzen und Tiere<br />

Die Pflege der Zimmerpflanzen ist Aufgabe der Bewohnerin.<br />

Das Halten von Haustieren ist nur mit dem Einverständnis der Zentrumsleitung möglich.<br />

Die Bewohnerin sorgt für ihr Tier selbst.<br />

8. Telefon und Fernseher<br />

8.1 Telefon<br />

Die Bewohnerin kann einen Telefonanschluss mit eigener Amtslinie einrichten lassen. Die<br />

Anmeldung des Anschlusses und dessen Installation sind Sache der Bewohnerin. Die<br />

Verkabelung in der Telefonzentrale muss durch einen vom Heim bestimmten Elektriker<br />

erfolgen. Die Kosten gehen zu Lasten der Bewohnerin.<br />

Beim Austritt ist der Telefonapparat durch die Angehörigen oder den Beistand zu entfernen<br />

und bei Miete dem Vermieter zurückzugeben.<br />

8.2 TV<br />

Alle Zimmer verfügen über einen Kabel-Fernsehanschluss. Für den Anschluss wird eine<br />

monatliche Gebühr gemäss Kabelnetzbetreiber verrechnet. Über die Benützung eines<br />

Fernsehapparates im Zweibettzimmer wird im Einzelfall entschieden. Es wird auf die<br />

Bedürfnisse beider Bewohner Rücksicht genommen.<br />

Die Benutzung von Röhrengeräten ist aus Gründen des Brandschutzes untersagt.


9. Pflege und Betreuung<br />

Prozessorientiertes Managementsystem<br />

Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

9.1 Grundsatz<br />

Das Heim soll der Bewohnerin ein Zuhause bieten, in dem sie sich wohl und geborgen<br />

fühlt. Die Zentrumsleitung ist ermächtigt, im Interesse des Zusammenlebens in Absprache<br />

mit dem Vorstand bestimmte Richtlinien (z.B. eine Hausordnung) zu erlassen.<br />

9.2 Selbständigkeit, Angehörige<br />

Um ihre Selbständigkeit und Beweglichkeit zu erhalten und zu fördern, soll die<br />

Bewohnerin die täglichen Hausarbeiten in ihrem Zimmer soweit als möglich selbst<br />

erledigen. Wenn es jedoch ihre Gesundheit erfordert, ist die Bewohnerin in den täglichen<br />

Verrichtungen durch das Heimpersonal zu unterstützen.<br />

Die Bewegungsfreiheit der Bewohnerin soll soweit als möglich erhalten und der Kontakt zu<br />

den Angehörigen gefördert und gepflegt werden.<br />

9.3 Pflegebedürftigkeit<br />

Bei vorübergehender Erkrankung oder bei dauernder Pflegebedürftigkeit hat jede<br />

Bewohnerin Anspruch auf eine, ihrem Gesundheitszustand angemessene, Pflege und<br />

Betreuung. Im Falle von Pflegebedürftigkeit wird ein Pflege-/Betreuungskostenzuschlag<br />

erhoben. Die Pflegebedürftigkeit wird von der Leitung Pflegedienst und der<br />

Zentrumsleitung ermittelt bzw. bestimmt.<br />

Als Bewertungshilfe dient dem Heim das mit Kanton und Krankenkassen vereinbarte<br />

Bewohnerinnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem (RAI/RUG, 12-stufig).<br />

9.4 Heiminfrastruktur<br />

Der Bewohnerin steht folgende Infrastruktur des Heimbetriebes zur Verfügung:<br />

Gemeinschaftsräume, Coiffeursalon, Cafeteria, Gartenanlage, usw. Neben Unterkunft und<br />

Verpflegung, Betreuung und Pflege sorgt das Heim mit seinem Unterhaltungs- und<br />

Aktivierungsangebot für das Wohlbefinden seiner Bewohnerinnen.<br />

9.5 Angehörige<br />

Die Angehörigen oder Betreuerinnen der Bewohnerin werden eingeladen, bei weitergehenden<br />

Leistungen (z.B. Besorgung der finanziellen Angelegenheiten, Begleitung zu<br />

Arztbesuch und Therapien, Fahrdienste, etc.) aktiv mitzuhelfen. Soweit solche Aufgaben<br />

durch das Heimpersonal wahrgenommen werden müssen, wird der Bewohnerin dafür<br />

Rechnung gestellt.<br />

9.6 Tagesablauf<br />

Das Heim strebt im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten eine weitgehende<br />

persönliche Freiheit seiner Bewohnerinnen an.<br />

Diese sind berechtigt, ihren Tagesablauf nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu<br />

gestalten, unbeschränkt auszugehen und Besuch zu empfangen.<br />

Die Bewohnerinnen nehmen jedoch auf die Mitbewohnerinnen gebührend Rücksicht. Bei<br />

längerer Abwesenheit, vor allem auch zu den Mahlzeiten, melden sie sich ab.<br />

10. Verpflegung<br />

10.1 Mahlzeiten<br />

Der Bewohnerin stehen drei Mahlzeiten zu, die im Speisesaal oder im Essbereich auf den<br />

Etagen eingenommen werden. Für nicht eingenommene Mahlzeiten während des<br />

Heimaufenthaltes wird keine Gutschrift erteilt, auch wenn das Fernbleiben rechtzeitig<br />

gemeldet wurde.<br />

10.2 Zimmerservice<br />

Es besteht kein Anspruch auf Zimmerservice. Davon kann in Ausnahmefällen für<br />

Pflegebedürftige und vorübergehend erkrankte Personen abgewichen werden.


Prozessorientiertes Managementsystem<br />

Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

10.3 Diätkost<br />

Diätkost wird auf ärztliche Verordnung hin zubereitet und zusätzlich verrechnet.<br />

11. Austritt und Kündigung<br />

11.1 Gründe für Erlöschen des Bewohnervertrages<br />

Der Bewohnervertrag erlischt durch Kündigung oder Tod.<br />

11.2 Kündigung<br />

Der Bewohnervertrag kann durch die Bewohnerin unter Einhaltung einer Monatsfrist auf<br />

Ende des Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im<br />

Todesfall erlischt der Bewohnervertrag ohne Kündigung.<br />

11.3 Ausserordentliche Kündigung<br />

Sofern triftige Gründe vorliegen oder die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem<br />

Heim nicht eingehalten werden, kann die Zentrumsleitung nach Ablauf der gesetzlichen<br />

Mahnfrist den Bewohnervertrag unter Einhaltung einer Monatsfrist auf Ende des Monats<br />

schriftlich kündigen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Rechts- oder<br />

Ordnungswidrigkeiten, disziplinarischen Verstössen oder anderen wichtigen Gründen<br />

kann auch eine sofortige Auflösung des Bewohnerverhältnisses erfolgen. Sind letztere<br />

medizinischer Natur, wird vorher mit dem Hausarzt Kontakt aufgenommen.<br />

11.4 Tod<br />

Beim Ableben einer Bewohnerin gilt Folgendes:<br />

· Die Organisation und die Durchführung des Begräbnisses ist Sache der Angehörigen<br />

oder, bei deren Fehlen, der zuständigen Behörde.<br />

· Im Heim steht, gegen Verrechnung, ein Aufbahrungsraum zur Verfügung.<br />

· Das Zimmer der Verstorbenen ist innert 3 Tagen zu räumen.<br />

· Bis zur Räumung und zwei Tage darüber hinaus wird der Pensionspreis, exkl. Anteil<br />

Verpflegungskosten verrechnet.<br />

· Für die Instandstellung des Zimmers wird ein Pauschalbetrag gemäss Taxblatt in<br />

Rechnung gestellt. Übermässige Abnützung und Schäden gehen zusätzlich separat zu<br />

Lasten der Bewohnerin.<br />

11.5 Räumung des Zimmers<br />

Wenn innerhalb der Räumungsfrist das Zimmer nicht geräumt wird, so wird die<br />

Zimmerräumung durch das Heim vorgenommen und der Zeitaufwand in Rechnung<br />

gestellt. Für die Lagerung nicht rechtzeitig abgeholter Möbel oder Effekten wird eine<br />

Lagermiete erhoben. Grundsätzlich ist eine Lagerung nicht möglich. Eine allfällige<br />

Entsorgung geht zu Lasten der Angehörigen oder der Behörde.<br />

12. Verschiedenes<br />

12.1 Freie Arztwahl<br />

Im <strong>Seniorenzentrum</strong> besteht freie Arztwahl. In Notfällen muss jedoch gewährleistet sein,<br />

dass der Hausarzt der Bewohnerin auch ausserhalb der geregelten Notfallordnung der<br />

Ärzteschaft Hausbesuche macht. Das Heim ist in Notfällen ermächtigt, einen anderen Arzt<br />

zuzuziehen.<br />

12.2<br />

12.3<br />

Aktivitäten<br />

Die Teilnahme an allen Aktivitäten des Heimes ist freiwillig.<br />

Sterbehilfe<br />

Die Stiftung <strong>Rosengarten</strong> achtet das Selbstbestimmungsrecht aller Bewohnerinnen und<br />

von deren Angehörigen. Dennoch kann die Stiftung aus Rücksicht auf die übrige<br />

Bewohnerschaft, auf deren Angehörige und auf das Pflegepersonal die Inanspruchnahme


Prozessorientiertes Managementsystem<br />

Bewohnerinformation/-eintritt<br />

RG-FA-BA-1 <strong>Bewohnerreglement</strong><br />

der Dienstleistungen von seriösen Sterbehilfe-Organisationen innerhalb des Heimes nicht<br />

dulden. Betroffene Bewohnerinnen und deren Angehörige sind aufgefordert, sich im<br />

Bedarfsfall ausserhalb des Heimes zu organisieren.<br />

13. Beschwerden<br />

Für die Behandlung von Reklamationen gegen Mitbewohnerinnen oder gegen das<br />

Personal ist die Zentrumsleitung zuständig. Gegen deren Anordnungen oder Entscheide<br />

kann die Bewohnerin beim Vorstand Beschwerde erheben. Dieser entscheidet endgültig.<br />

14. Schlussbestimmungen<br />

14.1 Bewohnervertrag<br />

Das <strong>Bewohnerreglement</strong> ist integrierter Bestandteil des abgeschlossenen Bewohnervertrages.<br />

14.2 Reglementsänderungen<br />

Das <strong>Bewohnerreglement</strong> kann jederzeit durch den Stiftungsrat abgeändert werden. Solche<br />

Änderungen gelten immer rückwirkend für alle bestehenden Bewohnerverträge.<br />

14.3 Genehmigung des Reglementes<br />

Das <strong>Bewohnerreglement</strong> wurde vom Stiftungsrat in seiner Sitzung vom 11. Dezember<br />

2008 genehmigt und ersetzt das Reglement vom 18. März 2004.<br />

Artikel 12.3 wurde vom Stiftungsrat an seinen Sitzungen vom 18. März und vom 06. Mai<br />

2009 erlassen.<br />

Laufen, 11. Dezember 2008 / 18. März 2009 / 06. Mai 2009 / 18. August 2009 / 03. November 2010<br />

Für den Stiftungsrat<br />

Cécile Jenzer Dr. Dieter Wissler<br />

Präsidentin Stiftungsrat Vize-Präsident Stiftungsrat

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