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PDF-Version - Kanzlei Uhle

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eibehalten werden.<br />

Durch Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft wird die Unternehmergesellschaft zur regulären<br />

GmbH.<br />

Während § 5 a Abs. 5 GmbHG den Übergang der Unternehmergesellschaft in die reguläre GmbH vorsieht,<br />

ist es jedoch gesetzlich nicht vorgesehen, im umgekehrten Wege aus einer regulären GmbH eine<br />

Unternehmergesellschaft entstehen zu lassen.<br />

Ein „downgrading“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch im Falle von Kapitalherabsetzungen müssen bei<br />

einer als GmbH gegründeten Unternehmung 25.000 € als Mindeststammkapital erhalten bleiben.<br />

Hieraus wird deutlich, dass die Unternehmergesellschaft als Übergangsform konzipiert ist, die den Einstieg<br />

in die reguläre GmbH erleichtern soll.<br />

II.<br />

Vereinfachte Gründung<br />

1.<br />

Die Gründung einer GmbH wurde für Standardfälle mit höchstens 3 Gesellschaftern und einem<br />

Geschäftsführer durch Einführung eines Musterprotokolls erleichtert.<br />

Das Musterprotokoll ist beurkundungspflichtig und fasst den Gesellschaftsvertrag, die<br />

Geschäftsführerbestellung und eine Gesellschafterliste in einem Dokument zusammen.<br />

Daraus resultiert eine kostenrechtliche Privilegierung der notariellen Beurkundung des Musterprotokolls.<br />

Diese Regelung des GmbH-Gesetzes gilt sowohl für die reguläre GmbH als auch für die „UG<br />

haftungsbeschränkt“.<br />

Lediglich die Verwendung des Musterprotokolls ist kostenmäßig privilegiert.<br />

Musterprotokoll zum Download: http://www.musterprotokoll.de/download.html<br />

Das Musterprotokoll steht zwar für die Gründung aller GmbH-Varianten und UG-Varianten bereit, doch<br />

macht sich der erwünschte Kostenvorteil nur bei der Unternehmergesellschaft mit geringem Startkapital<br />

bemerkbar.<br />

Bereits bei einem Stammkapital ab 8.000,00 € kann insbesondere bei 1-Personen-Gründungen von einem<br />

Kostenvorteil kaum noch die Rede sein.<br />

Für die Gründung von regulären GmbHs mit einem Stammkapital von 25.000,00 € und mehr ergeben sich<br />

keinerlei Kostenvorteile durch die Verwendung des Musterprotokolls.<br />

Konkret bedeutet dies, dass die Gründung einer Unternehmergesellschaft bei Verwendung des<br />

Musterprotokolls mit einem Stammkapital von 1 bis 1.000,00 € lediglich 20,00 € an Notargebühren kostet.<br />

Wird eine Unternehmergesellschaft mit einem Stammkapital von 23.000 bis 24.999,00 € gegründet,<br />

besteht auch bei Verwendung des Musterprotokolls kein Kostenvorteil mehr.<br />

Grund: Die mit einer doppelten Gebühr zu Buche schlagende Geschäftsführerbestellung im<br />

Musterprotokoll.<br />

Darauf hinzuweisen ist, dass von der Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls bei der Gründung<br />

einer Mehrpersonengesellschaft abzuraten ist, da hier auf die Besonderheiten des Einzelfalls nicht<br />

eingegangen werden kann.<br />

2.<br />

Eine weitere Besonderheit der GmbH-Reform ist die vom Gesetzgeber beabsichtigte Beschleunigung der<br />

Registereintragung. Die Beschleunigungsregeln gelten sowohl für die GmbH als auch für die UG<br />

„haftungsbeschränkt“.<br />

Die Beschleunigung wird durch eine Einschränkung der Prüfungspflicht des Registergerichtes erreicht. Die<br />

Versicherung des Gesellschafters über die Erbringung der Einlagen zur freien Verfügung der Gesellschaft<br />

darf nur noch bei „erheblichen Zweifeln“ durch das Registergericht geprüft werden (§ 8 Abs. 2, Satz 2<br />

GmbHG). Erst in diesem Fall müssen Einzahlungsbelege etc. vorgelegt werden.<br />

Bei Sachgründungen soll nur eine wesentliche „Überbewertung“ von Sacheinlagen ein Eintragungshindernis<br />

darstellen § 9 c Abs. 1, Satz 2 GmbHG.<br />

Die Vorlage von öffentlich-rechtlichen Genehmigungsurkunden ist nicht mehr erforderlich.<br />

III.<br />

Motive für die Wahl der Unternehmergesellschaft als Unternehmensform<br />

In welchen Fällen ist die Unternehmergesellschaft die angemessene und empfehlenswerte<br />

Unternehmensform?<br />

Bereits vor Einführung der Unternehmergesellschaft betrachtete man das Mindestkapital in Höhe von<br />

25.000,00 € als sog. Seriositätsschwelle.<br />

Wenn in Zukunft von der Möglichkeit der 1 Euro-GmbH Gebrauch gemacht werden sollte, wird unabhängig<br />

von der Art des betriebenen Geschäfts von einer seriösen Kapitalausstattung nicht mehr die Rede sein<br />

können.<br />

Denn bereits mit den Kosten der Gründungsurkunde wäre die 1 Euro-GmbH überschuldet und<br />

zahlungsunfähig.

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