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Haftung der Vermittler wegen Verletzung von ... - BHKW-Investment

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<strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermittler</strong> <strong>wegen</strong><br />

<strong>Verletzung</strong> <strong>von</strong> Aufklärungs- und<br />

Beratungspflichten<br />

<strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermittler</strong> <strong>wegen</strong> <strong>Verletzung</strong><br />

<strong>von</strong> Aufklärungs- und Beratungspflichten<br />

Aufgrund <strong>der</strong> neueren Rechtsprechung des BGH kann als gesichert gelten, dass jeden<br />

Anlagevermittler die Pflicht trifft, seinem Kunden eine richtige, vollständige und alle für die<br />

jeweilige Anlage wichtigen Umstände umfassende Aufklärung und Beratung zu erteilen,<br />

<strong>der</strong>en schuldhafte <strong>Verletzung</strong> Schadensersatzansprüche auslöst.<br />

Wenn ein Anlagevermittler an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages<br />

o<strong>der</strong> den Kauf einer Kapitalanlage zu beraten, liegt hierin das Angebot zum Abschluss eines<br />

Beratervertrages, welches stillschweigend durch die Aufnahme des Vermittlungsgesprächs<br />

angenommen wird. Inhalt und Umfang <strong>der</strong> sich aus dem Beratungsvertrag ergebenden Pflichten<br />

hängen <strong>von</strong> <strong>der</strong> Person des Anlegers und dem Anlageobjekt ab. Die Beratung muss danach<br />

anleger- und objektgerecht sein.<br />

Im Verkaufsgespräch sind zunächst personenbezogene Kriterien zu berücksichtigen. Wenn diese<br />

Umstände, wie z.B. Wissensstand und Risikobereitschaft des Kunden, dem Anlageberater nicht<br />

bekannt sind, so muss er den Anleger ausführlich zu den relevanten Tatsachen befragen. Die<br />

Kapitalanlage muss dann, unter Auswertung <strong>der</strong> relevanten Informationen, auf die Bedürfnisse<br />

des Anlegers zugeschnitten sein.<br />

In Bezug auf das Anlageobjekt o<strong>der</strong> Produkt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften<br />

und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben<br />

o<strong>der</strong> haben könnten.<br />

Dies bedeutet zum Beispiel:<br />

- Es ist zunächst das Produkt bzw. das Gesamtkonstrukt in seiner Funktionsweise richtig,<br />

vollständig und für den Kunden verständlich zu erklären.<br />

- Weiterhin sind einerseits die allgemeinen Risiken, und an<strong>der</strong>erseits die speziellen, die sich aus<br />

den individuellen Gegebenheiten des Objekts/Produktes ergebenden Risiken zu berücksichtigen.<br />

Soweit dem <strong>Vermittler</strong> diese Kenntnisse fehlen, hat er dem Kunden mitzuteilen, dass er zu einer<br />

konkreten Beratung über die konkreten Risiken mangels eigener Information nicht in <strong>der</strong> Lage ist.<br />

- Im Falle einer Beratung auf <strong>der</strong> Grundlage eines Prospekts muss ein Anlageberater diesen<br />

vorab selbst überprüfen, Wi<strong>der</strong>sprüche aufdecken und gegebenenfalls eigene Nachforschungen<br />

anstellen.<br />

- Der Berater hat im Vorfeld die wirtschaftliche Tragfähigkeit des gesamten Konzeptes zu<br />

überprüfen und den Kunden über die Schwachstellen zu informieren.<br />

- Es ist über die bei banküblicher Prüfung erkennbaren Risiken und Bedenken gegen die Bonität<br />

o<strong>der</strong> Seriosität des Anbieters aufzuklären.<br />

23.08.2010 V.i.S.d.P.: Rechtsanwältin Michaela Zinke Kölnische Str. 69 34117 Kassel, www.ra-zinke.eu www.bhkw-investment.de 1 <strong>von</strong> 2


<strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermittler</strong> <strong>wegen</strong> <strong>Verletzung</strong><br />

<strong>von</strong> Aufklärungs- und Beratungspflichten<br />

- Wirtschaftliche und personelle Verflechtungen <strong>der</strong> Projektbeteiligten sind aufzuzeigen.<br />

- Ferner muss ein Anlagevermittler auch negative Presseberichte in die Beratung einbeziehen<br />

und potentiellen Käufern o<strong>der</strong> Anlegern die Möglichkeit geben, sich an<strong>der</strong>weitig über die Risiken<br />

zu informieren.<br />

- Wird <strong>der</strong> Kauf zur Alterssicherung empfohlen, darf einem Berechnungsbeispiel nicht eine<br />

Finanzierung zugrunde gelegt werden, die zwar zu niedrigen monatlichen Raten führt, bei <strong>der</strong> die<br />

Darlehensverpflichtung aber über das Eintrittsalter in den Ruhestand hinaus abzuzahlen ist, so<br />

dass es nicht zu zusätzlichen Alterseinkünfte kommen, son<strong>der</strong>n diese noch geschmälert werden.<br />

- Über die Zahlungen <strong>von</strong> Provisionen und Folgeprovisionen ist ab einer Grenze <strong>von</strong> 10% bis<br />

15% explizit aufzuklären. Generell müssen die Angaben einer Innenprovision vollständig und<br />

richtig sein.<br />

Rechtsfolge einer schuldhaften <strong>Verletzung</strong> <strong>von</strong> Aufklärungs- und Beratungspflichten – nur eine<br />

genügt - ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers o<strong>der</strong> Anlegers aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs.<br />

2, 311 BGB. Der Anleger ist danach so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Aufk lärung<br />

gestanden hätte. Im Zweifel kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass <strong>der</strong> Käufer das Produkt nicht<br />

gekauft hätte. Dementsprechend ist er berechtigt, die Anlage zurückzugeben und kann<br />

verlangen, <strong>von</strong> sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondre seinen zur Finanzierung des Erwerbs<br />

aufgenommenen Krediten befreit zu werden.<br />

Fazit<br />

Der <strong>Vermittler</strong> ist bei <strong>der</strong> Vermittlung <strong>von</strong> Anlagen weitgehenden <strong>Haftung</strong>srisiken ausgesetzt,<br />

wenn die Anlage nicht so funktioniert, wie es dem Anleger <strong>von</strong> dem <strong>Vermittler</strong> prognostiziert<br />

wurde.<br />

23.08.2010 V.i.S.d.P.: Rechtsanwältin Michaela Zinke Kölnische Str. 69 34117 Kassel, www.ra-zinke.eu www.bhkw-investment.de 2 <strong>von</strong> 2

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