Haftung der Vermittler wegen Verletzung von ... - BHKW-Investment
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<strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermittler</strong> <strong>wegen</strong><br />
<strong>Verletzung</strong> <strong>von</strong> Aufklärungs- und<br />
Beratungspflichten<br />
<strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermittler</strong> <strong>wegen</strong> <strong>Verletzung</strong><br />
<strong>von</strong> Aufklärungs- und Beratungspflichten<br />
Aufgrund <strong>der</strong> neueren Rechtsprechung des BGH kann als gesichert gelten, dass jeden<br />
Anlagevermittler die Pflicht trifft, seinem Kunden eine richtige, vollständige und alle für die<br />
jeweilige Anlage wichtigen Umstände umfassende Aufklärung und Beratung zu erteilen,<br />
<strong>der</strong>en schuldhafte <strong>Verletzung</strong> Schadensersatzansprüche auslöst.<br />
Wenn ein Anlagevermittler an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages<br />
o<strong>der</strong> den Kauf einer Kapitalanlage zu beraten, liegt hierin das Angebot zum Abschluss eines<br />
Beratervertrages, welches stillschweigend durch die Aufnahme des Vermittlungsgesprächs<br />
angenommen wird. Inhalt und Umfang <strong>der</strong> sich aus dem Beratungsvertrag ergebenden Pflichten<br />
hängen <strong>von</strong> <strong>der</strong> Person des Anlegers und dem Anlageobjekt ab. Die Beratung muss danach<br />
anleger- und objektgerecht sein.<br />
Im Verkaufsgespräch sind zunächst personenbezogene Kriterien zu berücksichtigen. Wenn diese<br />
Umstände, wie z.B. Wissensstand und Risikobereitschaft des Kunden, dem Anlageberater nicht<br />
bekannt sind, so muss er den Anleger ausführlich zu den relevanten Tatsachen befragen. Die<br />
Kapitalanlage muss dann, unter Auswertung <strong>der</strong> relevanten Informationen, auf die Bedürfnisse<br />
des Anlegers zugeschnitten sein.<br />
In Bezug auf das Anlageobjekt o<strong>der</strong> Produkt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften<br />
und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben<br />
o<strong>der</strong> haben könnten.<br />
Dies bedeutet zum Beispiel:<br />
- Es ist zunächst das Produkt bzw. das Gesamtkonstrukt in seiner Funktionsweise richtig,<br />
vollständig und für den Kunden verständlich zu erklären.<br />
- Weiterhin sind einerseits die allgemeinen Risiken, und an<strong>der</strong>erseits die speziellen, die sich aus<br />
den individuellen Gegebenheiten des Objekts/Produktes ergebenden Risiken zu berücksichtigen.<br />
Soweit dem <strong>Vermittler</strong> diese Kenntnisse fehlen, hat er dem Kunden mitzuteilen, dass er zu einer<br />
konkreten Beratung über die konkreten Risiken mangels eigener Information nicht in <strong>der</strong> Lage ist.<br />
- Im Falle einer Beratung auf <strong>der</strong> Grundlage eines Prospekts muss ein Anlageberater diesen<br />
vorab selbst überprüfen, Wi<strong>der</strong>sprüche aufdecken und gegebenenfalls eigene Nachforschungen<br />
anstellen.<br />
- Der Berater hat im Vorfeld die wirtschaftliche Tragfähigkeit des gesamten Konzeptes zu<br />
überprüfen und den Kunden über die Schwachstellen zu informieren.<br />
- Es ist über die bei banküblicher Prüfung erkennbaren Risiken und Bedenken gegen die Bonität<br />
o<strong>der</strong> Seriosität des Anbieters aufzuklären.<br />
23.08.2010 V.i.S.d.P.: Rechtsanwältin Michaela Zinke Kölnische Str. 69 34117 Kassel, www.ra-zinke.eu www.bhkw-investment.de 1 <strong>von</strong> 2
<strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermittler</strong> <strong>wegen</strong> <strong>Verletzung</strong><br />
<strong>von</strong> Aufklärungs- und Beratungspflichten<br />
- Wirtschaftliche und personelle Verflechtungen <strong>der</strong> Projektbeteiligten sind aufzuzeigen.<br />
- Ferner muss ein Anlagevermittler auch negative Presseberichte in die Beratung einbeziehen<br />
und potentiellen Käufern o<strong>der</strong> Anlegern die Möglichkeit geben, sich an<strong>der</strong>weitig über die Risiken<br />
zu informieren.<br />
- Wird <strong>der</strong> Kauf zur Alterssicherung empfohlen, darf einem Berechnungsbeispiel nicht eine<br />
Finanzierung zugrunde gelegt werden, die zwar zu niedrigen monatlichen Raten führt, bei <strong>der</strong> die<br />
Darlehensverpflichtung aber über das Eintrittsalter in den Ruhestand hinaus abzuzahlen ist, so<br />
dass es nicht zu zusätzlichen Alterseinkünfte kommen, son<strong>der</strong>n diese noch geschmälert werden.<br />
- Über die Zahlungen <strong>von</strong> Provisionen und Folgeprovisionen ist ab einer Grenze <strong>von</strong> 10% bis<br />
15% explizit aufzuklären. Generell müssen die Angaben einer Innenprovision vollständig und<br />
richtig sein.<br />
Rechtsfolge einer schuldhaften <strong>Verletzung</strong> <strong>von</strong> Aufklärungs- und Beratungspflichten – nur eine<br />
genügt - ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers o<strong>der</strong> Anlegers aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs.<br />
2, 311 BGB. Der Anleger ist danach so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Aufk lärung<br />
gestanden hätte. Im Zweifel kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass <strong>der</strong> Käufer das Produkt nicht<br />
gekauft hätte. Dementsprechend ist er berechtigt, die Anlage zurückzugeben und kann<br />
verlangen, <strong>von</strong> sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondre seinen zur Finanzierung des Erwerbs<br />
aufgenommenen Krediten befreit zu werden.<br />
Fazit<br />
Der <strong>Vermittler</strong> ist bei <strong>der</strong> Vermittlung <strong>von</strong> Anlagen weitgehenden <strong>Haftung</strong>srisiken ausgesetzt,<br />
wenn die Anlage nicht so funktioniert, wie es dem Anleger <strong>von</strong> dem <strong>Vermittler</strong> prognostiziert<br />
wurde.<br />
23.08.2010 V.i.S.d.P.: Rechtsanwältin Michaela Zinke Kölnische Str. 69 34117 Kassel, www.ra-zinke.eu www.bhkw-investment.de 2 <strong>von</strong> 2